BERICHT über die erneuerte Sozialagenda
3.4.2009 - (2008/2330(INI))
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatter: José Albino Silva Peneda
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
- ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur erneuerten Sozialagenda
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2008 zur erneuerten Sozialagenda (KOM(2008)0412),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. November 2008 zu den Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2008 zu Herausforderungen für Tarifverträge in der EU[2],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2008 mit dem Titel „Ein erneuertes Engagement für ein soziales Europa: Verstärkung der offenen Koordinierungsmethode für Sozialschutz und soziale Eingliederung“ (KOM (2008)0418),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Februar 2009 zur Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts und zur Solidarität zwischen den Generationen[3],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2008 mit dem Titel „Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit: Erneuertes Engagement“ (KOM(2008)0420),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2008 mit dem Titel „Europäisches Konjunkturprogramm“ (KOM(2008)0800),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2008 mit dem Titel „Bessere Work-Life-Balance: stärkere Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und Familienleben“ (KOM(2008)0635),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2006 mit dem Titel „Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in der EU“ (KOM(2006)0574) und auf seine Entschließung vom 20. November 2008 zu der Zukunft der Systeme der sozialen Sicherheit und der Renten: ihre Finanzierung und der Trend zur Individualisierung[4],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Oktober 2007 mit dem Titel „Modernisierung des Sozialschutzes im Interesse einer größeren sozialen Gerechtigkeit und eines stärkeren wirtschaftlichen Zusammenhalts: die aktive Einbeziehung der arbeitsmarktfernsten Menschen voranbringen“ (KOM(2007)0620) und auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und zur Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU[5],
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates 92/441/EWG vom 24. Juni 1992 über gemeinsame Kriterien für ausreichende Zuwendungen und Leistungen im Rahmen der Systeme der sozialen Sicherung[6],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Juni 2007 mit dem Titel „Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit“ (KOM(2007)0359) und auf seine Entschließung vom 29. November 2007 zu gemeinsamen Grundsätzen für den Flexicurity-Ansatz[7],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Juni 2008 mit dem Titel „Vorfahrt für KMU in Europa - Der „Small Business Act“ für Europa“ (KOM(2008)0394),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Februar 2007 mit dem Titel „Die soziale Wirklichkeit in Europa – eine Bestandsaufnahme – Zwischenbericht für die Frühjahrstagung 2007 des Europäischen Rates“ (KOM(2007)0063) und auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zu einer Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit[8],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Mai 2006 mit dem Titel „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern – der Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit“ (KOM(2006)0249) und auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zu dem Thema „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern“[9],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Oktober 2005 zu Frauen und Armut in der Europäischen Union und die darin enthaltene Definition des Begriffs Armut[10],
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 17. Juni 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010)[11],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Oktober 2005 zu Frauen und Armut in der Europäischen Union[12],
– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union[13], insbesondere auf ihre Bestimmungen im Hinblick auf soziale Rechte, sowie auf Artikel 136 des EG-Vertrags,
– unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 22. November 2006 mit dem Titel „Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“ (KOM(2006)0708),
– unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 18. Juli 2001 mit dem Titel „Förderung eines europäischen Rahmens für die soziale Verantwortung der Unternehmen“ (KOM(2001)0366) und auf die Mitteilung der Kommission vom 22. März 2006 mit dem Titel „Umsetzung der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung: Europa soll auf dem Gebiet der sozialen Verantwortung der Unternehmen führend werden“ (KOM(2006)0136) sowie auf seine Entschließung vom 13. März 2007 zum Thema „Soziale Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft“[14],
– unter Hinweis auf seine Erklärung vom 22. April 2008 zur Beendigung der Obdachlosigkeit[15],
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UNO von 1966,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6‑0241/2009),
A. in der Erwägung, dass die für die EU gravierendste Folge der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise ein dramatischer Anstieg der Arbeitslosigkeit sein wird, unter dem die am stärksten gefährdeten sozialen Gruppen noch mehr leiden werden; in der Erwägung, dass höhere Arbeitslosenquoten mit zunehmender Armut und Ungleichheiten im Gesundheitsbereich, Ausgrenzung, Kriminalität, Unsicherheit und mangelndem Vertrauen in Zusammenhang stehen,
B. in der Erwägung, dass die EU abgesehen von der derzeitigen Krise bereits Probleme infolge eines schwachen Wirtschaftswachstums, einer explosiven demografischen Lage und der Schwierigkeit, in einer zunehmend globalisierten Weltwirtschaft zu leben, verzeichnet hatte,
C. in der Erwägung, dass 15,2% der europäischen Bürger zwischen 18 und 24 Jahren 2007 die Schule vorzeitig verlassen haben,
D. in der Erwägung, dass auch eine Beschäftigung für viele Menschen in der EU keinen Weg aus der Armut garantiert, waren doch 8 % der Erwerbstätigen 2006 von Armut bedroht,
E. in der Erwägung, dass im Jahre 2006 16 % der europäischen Bürger von Armut bedroht waren, wobei Kinder, Großfamilien, Alleinerziehende, Arbeitslose, Menschen mit Behinderungen, Jugendliche, ältere Menschen, ethnische Minderheiten und Migranten besonders anfällig sind,
F. in der Erwägung, dass das Armutsrisiko bei Frauen nach wie vor höher ist als bei Männern, und zwar aufgrund von Aspekten wie ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit, des geschlechterspezifischen Lohngefälles auf dem Arbeitsmarkt und der Tatsache, dass Frauen bei den Niedriglohnempfängern die große Mehrheit bilden; in der Erwägung, dass das Risiko, dass die Armut sich bis in die nächsten Generationen hinein fortsetzt, dadurch steigt,
G. in der Erwägung, dass sich die Preissteigerungen der letzten Jahre spürbar auf das verfügbare Haushaltsgeld ausgewirkt haben und dass schutzbedürftige soziale Gruppen davon unverhältnismäßig stark betroffen sind,
H. in der Erwägung, dass mehreren Untersuchungen zufolge (z.B. der Studie der Russell Sage Foundation zur Zukunft der Arbeit) zufolge jeder vierte Erwerbstätige in den am höchsten entwickelten Volkswirtschaften möglicherweise bald so schlecht entlohnt wird, dass er einem zunehmenden Armutsrisiko ausgesetzt ist; in der Erwägung, dass Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor offenbar viele Gemeinsamkeiten aufweisen, da sie oft die Form eines atypischen Beschäftigungsverhältnisses mit gering Qualifizierten, Teilzeitarbeitskräften, Frauen, Zuwanderern und jungen Arbeitnehmern annehmen, für die ein höheres Risiko besteht; in der Erwägung, dass Niedriglohnarbeit oft von einer Generation zur anderen weitergegeben wird und dass sie den Zugang zu guter Bildung, guter Gesundheitsversorgung und anderen grundlegenden Lebensbedingungen einschränkt,
I. in der Erwägung, dass in Artikel 2 des EG-Vertrags festgelegt ist, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen zu den Gründungswerten der Europäischen Union gehört,
J. in der Erwägung, dass die EU mit einem demografischen Wandel konfrontiert ist, dessen wichtigste Merkmale eine höhere Lebenserwartung und eine niedrige Geburtenrate sind, obgleich einige Länder Anzeichen für eine Umkehrung des letztgenannten Trends aufweisen,
K. in der Erwägung, dass der demografische Wandel voraussichtlich eine Verdoppelung des Altersquotienten bis zum Jahre 2050 bewirken wird, was vor allem Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit der Bevölkerung haben wird,
L. erfreut über den Demografiebericht 2008 der Kommission („Demography Report 2008: Meeting Social Needs in an Ageing Society“, SEC(2008)2911), der die bedeutende gesellschaftliche Rolle informeller Pflegekräfte anerkennt; mit der Aufforderung an die Kommission, die stichhaltigen sozialen Argumente für die Einbeziehung von Pflegekräften bei der Formulierung künftiger politischer Maßnahmen in Erwägung zu ziehen,
M. in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Realwirtschaft nicht genau bekannt sind, dass es jedoch unmöglich sein wird, das Ziel der Schaffung von 5 Millionen Arbeitsplätzen in der EU in der Zeit von 2008 bis 2009 zu erreichen; in der Erwägung, dass ein Wirtschaftsabschwung zu höherer Arbeitslosigkeit und mit Sicherheit zu mehr Armut führen und das Europäische Sozialmodell vor Herausforderungen stellen wird,
N. in der Erwägung, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise mehr Arbeitslosigkeit und Unsicherheit zur Folge hat und der soziale Zusammenhalt in der EU dadurch erheblich belastet wird und viele Mitgliedstaaten mit sozialen Brüchen und Spannungen zu kämpfen haben,
O. in der Erwägung, dass sich die EU dem Ziel einer unter sozialen und Umweltaspekten nachhaltigen Entwicklung verschrieben hat, und in der Erwägung, dass die Chancen, die sich daraus für die Schaffung von Arbeitsplätzen ergeben können, uneingeschränkt genutzt werden sollten,
P. in der Erwägung, dass der soziale Dialog bei der Überwindung der Vertrauenskrise, die durch die Wirtschaftskrise noch verschlimmert wird, eine wichtige Rolle spielen kann, da viele Menschen in unserer Gesellschaft Angst vor der Zukunft haben; in der Erwägung, dass gleichermaßen denjenigen Priorität eingeräumt werden muss, die bereits ausgeschlossen sind und deren Lage sich in der aktuellen Krise verschlimmert,
Q. in der Erwägung, dass sich die interventionistischer ausgerichteten institutionellen Regelungen, die durch ein gewisses Maß an Einkommensumverteilung und den gemeinsamen Begriff eines „Europäischen Sozialmodells“ gekennzeichnet sind, positiv auf die Qualität des Berufslebens von Millionen Männern und Frauen der Segmente unserer Arbeitsmärkte auswirken, die stärker benachteiligt sind,
R. in der Erwägung, dass die Achtung nationaler Rechts- und Konventionsrahmen, die durch eine ausgewogene Gestaltung arbeits- und tarifrechtlicher Verträge zur Regelung dieser Modelle gekennzeichnet sind, eine Voraussetzung für harmonisierte Werte in einer Vielfalt von Systemen darstellt,
S. in der Erwägung, dass bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen die von den Tarifpartnern festgelegten Regeln und Verfahren nicht mehr gelten,
T. in der Erwägung, dass die erneuerte Sozialagenda auf dem Grundsatz basieren müsste, dass eine wirksame und effiziente Sozialpolitik zu Wirtschaftswachstum und Wohlstand beiträgt, und in der Erwägung, dass dies auch hilfreich dabei sein kann, die schwindende Unterstützung der Bürger für die EU zurückzugewinnen,
U. in der Erwägung, dass in der erneuerten Sozialagenda die Frage der Rechtssicherheit für die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse leider unerwähnt bleibt,
V. in der Erwägung, dass erhebliche Besorgnis über die Rolle und das Profil der erneuerten Sozialagenda geäußert worden ist, zum Beispiel dahingehend, dass nicht deutlich genug wird, welchen Zweck sie verfolgt und wie die Wirkungskontrolle erfolgt, und, dass der offenen Koordinierungsmethode (OKM) Soziales weniger Aufmerksamkeit geschenkt wird,
W. in der Erwägung, dass die europäischen Sozialmodelle eine Einheit von Werten mit einer Vielfalt von Systemen bilden und im Allgemeinen in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen, die im Vertrag sowie in der Grundrechtecharta und im Reformvertrag verankerten Ziele eines sozialen Europas aber als übergreifende Zielsetzung der EU hervorgehoben werden müssen, wenn sie den Erwartungen ihrer Bürger nachkommen und deren Befürchtungen entgegentreten will; in der Erwägung, dass auf mehreren Frühjahrstagungen des Europäischen Rates das Ziel der Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie in Lissabon die Notwendigkeit einer Stärkung der sozialen Dimension bekräftigt wurde; in der Erwägung, dass Erfolge und Misserfolge nationaler Sozial- und Beschäftigungspolitiken auch Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten haben und die Debatte über die Reform des Europäischen Sozialmodells somit in den Mittelpunkt dieser Wechselbeziehung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten gestellt werden muss,
X. in der Erwägung, dass die Tatsache, dass mit der Wachstums- und Beschäftigungsstrategie die Armut, in der derzeit 78 000 000 Menschen leben, nicht verringert werden konnte und dass die Ungleichheit zunimmt, größte Beachtung erhalten muss; in der Erwägung, dass die EU bei der Entwicklung und Umsetzung EU-weiter und nationaler Ziele zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung sowie in Schlüsselbereichen, in denen derzeit Indikatoren vorliegen, vorankommen muss, wenn die Bürger davon überzeugt werden sollen, dass die EU zuerst den Menschen und dann erst den Unternehmen und Banken dient,
Y. in der Erwägung, dass in mehreren Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Formulierung „Vorschriften, deren Einhaltung als entscheidend für die Wahrung der politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Organisation angesehen wird“ verwendet worden ist, ohne dass klargestellt wurde, wer die Entscheidung treffen kann, welche Vorschriften für die allgemeine Ordnungspolitik in einem Mitgliedstaat entscheidend sind,
Z. in der Erwägung, dass laut Gerichtshof der Begriff der öffentlichen Ordnung nicht von den einzelnen Mitgliedstaaten einseitig bestimmt werden kann und sie den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Erbringern von Dienstleistungen nicht einseitig alle verbindlichen Vorschriften ihres Arbeitsrechts aufzwingen können, und in der Erwägung, dass unklar ist, in welcher Hand, wenn nicht in der der Mitgliedstaaten, diese Kompetenz liegt,
AA. in der Erwägung, dass nicht eindeutig zwischen Leiharbeit mit dubiosem Menschenhandel und der Erbringung von Dienstleistungen auf der Basis rechtmäßiger Verträge mit tatsächlich Selbständigen unterschieden wird; in der Erwägung, dass der Unterschied zwischen betrügerischen Praktiken und wirklichen zivil- und handelsrechtlichen Geschäftsverhältnissen thematisiert werden sollte,
Prioritäre Aktionen
Europäische Sozialmodelle
1. fordert den Rat und die Kommission in Anbetracht des Wirtschaftsabschwungs auf, die Bedeutung eines starken sozialen Europas, in dem nachhaltige, wirksame und effiziente sozial- und beschäftigungspolitische Maßnahmen durchgeführt werden, zu bekräftigen; fordert die Kommission auf, eine ehrgeizige sozialpolitische Agenda für den Zeitraum 2010-2015 aufzustellen;
2. fordert die Kommission eindringlich auf, einen kohärenten politischen Plan für menschenwürdige Arbeit im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorzulegen;
3. betont, dass es darauf ankommt, die Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen in diesen schwierigen Zeiten ganz oben auf die soziale Agenda zu setzen; vertritt die Auffassung, dass größere Flexibilität am Arbeitsplatz wichtiger denn je ist;
4. ersucht die Kommission, die erneuerte Sozialagenda mit anderen Initiativen wie dem Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter, dem Europäischen Jugendpakt und der Europäischen Allianz für Familien zu kombinieren, damit benachteiligte soziale Gruppen besseren Zugang zu Sozialleistungen erhalten;
5. befürchtet, dass die in der Mitteilung der Kommission geplanten Maßnahmen nicht kohärent genug sind, um Auswirkungen auf den derzeitigen Stand der Armut und Ausgrenzung in der EU zu zeigen und auf die derzeitigen Herausforderungen beim sozialen Zusammenhalt einzugehen;
6. bedauert insbesondere, dass die Mitteilung der Kommission Vorschläge zu folgenden Themen vermissen lässt, die wesentlich für die Erzielung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen wirtschaftlichen Freiheiten und sozialen Rechten sind:
– eine Richtlinie zu grundlegenden Arbeitsrechten für alle Arbeitnehmer ungeachtet ihrer arbeitsrechtlichen Lage zum Schutze der wachsenden Zahl atypischer Arbeitsverhältnisse,
– eine Überarbeitung der Richtlinie des Rates und ein geschlechterneutrales Arbeitsbewertungssystem, damit das geschlechterspezifische Lohngefälle innerhalb und zwischen Wirtschaftssektoren verringert wird,
– eine Richtlinie über grenzüberschreitende Tarifverträge im Einklang mit den Gegebenheiten grenzüberschreitender Geschäfte;
7. betont die Notwendigkeit der Entwicklung von Mindeststandards bei den Arbeitnehmerrechten; ist sich darüber im Klaren, dass weder wirtschaftliche Freiheiten noch Wettbewerbsregeln Vorrang vor den sozialen Grundrechten haben;
8. stellt fest, dass die Sozialpolitik Schlüsselmaßnahmen wie beispielsweise eine bessere Ausgewogenheit zwischen stärkeren sozialen Rechten und Freiheiten, die Bekämpfung der Diskriminierung und die Förderung der Gleichstellung sowie die Modernisierung und Reformierung der europäischen Sozialmodelle umfassen und deren Werte stärken sollte;
9. weist darauf hin, dass die Definition dessen, was unter mitgliedstaatlichen Vorschriften zu verstehen ist, „deren Einhaltung als so entscheidend für die Wahrung der politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Organisation angesehen wird“, eine politische Angelegenheit ist und in einem demokratisch legitimierten Verfahren erfolgen sollte; fordert die Kommission daher auf, eine offene Debatte einzuleiten, um zu klären, was diese allgemeinen ordnungspolitischen Vorschriften ausmacht, und nötigenfalls einen Legislativvorschlag zu unterbreiten;
10. ist der Ansicht, dass nicht die Senkung der Sozialausgaben, sondern vielmehr die Verstärkung der Strukturreformen auf die Tagesordnung gehört; weist ferner darauf hin, dass die EU die Infrastrukturen der Sozialmodelle der Mitgliedstaaten einschließlich der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse unterstützen sollte, indem sie die Bedeutung ihrer allgemeinen Zugänglichkeit, ihrer Qualität und ihrer Nachhaltigkeit bekräftigt;
11. bedauert es, dass die Kommission, wenngleich die Finanzkrise deutlich macht, wie wichtig öffentliche Maßnahmen für die Aufrechterhaltung der Wirtschaftstätigkeit und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts sind, die Zukunft und die entscheidende Rolle der öffentlichen Dienstleistungen in der Europäischen Union nicht absichert, indem sie eine Rahmenrichtlinie über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vorschlägt;
12. fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, um für die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse Rechtssicherheit zu gewährleisten;
13. betont, dass Möglichkeiten gefunden werden müssen, um die nationalen Sozialversicherungssysteme zu modernisieren und zu reformieren, und zwar insbesondere hinsichtlich eines Mindesteinkommens, der Altersversorgung und der Gesundheitsdienste, damit langfristig die Armut beseitigt werden kann; unterstreicht, dass es möglich ist, die finanzielle Nachhaltigkeit des Mindestlohns und der Rentensysteme sowie die Qualität und Effizienz von Gesundheitsdiensten durch eine verbesserte Organisation und Zugänglichkeit und eine engere Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zu stärken, wobei verstärkte Bemühungen um die Einführung progressiver Besteuerungssysteme gefördert werden sollten, die die Ungleichheit verringern können;
14. weist darauf hin, dass in den meisten, jedoch nicht in allen Mitgliedstaaten nationale Mindestlohnregelungen gelten; hält die Mitgliedstaaten dazu an, derartige Regelungen anzuwenden, um die soziale Einbeziehung zu fördern, und fordert sie nachdrücklich zum Austausch bewährter Vorgehensweisen auf; erkennt an, dass dort, wo Sozialhilfe angeboten wird, die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Ansprüche kennen und sie auch wahrnehmen können;
15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass alle Bürger Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen haben;
16. hält Sport und kulturelle Aktivitäten für wesentliche Instrumente der sozialen Integration, die zur Persönlichkeitsentwicklung, zum Wohl der Gesellschaft und zur Talentförderung beitragen;
17. erwartet von der Kommission, dass Umwelt- und Gesundheitsfragen rasch in die Gesamtheit der Unionspolitiken einbezogen werden, um ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau gemäß den Vorschriften des EG-Vertrags zu gewährleisten;
18. teilt die Absicht der Kommission, die Sozialagenda auf neue Bereiche auszuweiten; bedauert es, dass die Umwelt zu häufig nur unter dem Blickwinkel des Klimawandels betrachtet wird; begrüßt die erneuten Erklärungen der Kommission zugunsten einer nachhaltigen Wirtschaft mit niedrigen CO2-Emissionen, bedauert jedoch, dass der Vorschlag der Kommission keine konkrete Maßnahme mit dem Ziel enthält, die sozialen und gesundheitlichen Folgen der Umwelt- und der Klimakrise zu berücksichtigen;
19. hebt hervor, dass extreme Armut und die daraus resultierende soziale Ausgrenzung nicht länger nur unter wirtschaftsarithmetischen Gesichtspunkten gesehen werden dürfen, sondern auch an Menschen- und Bürgerrechtskriterien gemessen werden müssen; erkennt an, dass der Grundsatz des freien Verkehrs von Kapital und Waren allein noch nicht zur Ausrottung von Armut oder chronischer Armut (vor allem anhaltender Armut) führt und dass extreme Armut den Betroffenen jede Chance raubt und eine volle Teilhabe am Leben der Gemeinschaft unmöglich macht und die Betroffenen ihrer Umgebung gegenüber gleichgültig werden lässt;
Sozial- und beschäftigungspolitische Maßnahmen
20. begrüßt die Vorschläge im „Work-Life-Balance“-Paket der Kommission, das Ende 2008 verabschiedet wurde; ruft die Kommission auf, Empfehlungen für diejenigen Mitgliedstaaten zu unterbreiten, die bei der Umsetzung der Zielvorgaben des Europäischen Rates von Barcelona 2002 für die Schaffung von Kinderbetreuungsangeboten bis 2010 klar im Rückstand sind; ersucht die Kommission, die Arbeitgeber zu mehr Aufgeschlossenheit für flexible Arbeitsregelungen anzuhalten und sie zu ermutigen, durch Optimierung der Anwendung der IKT und der diesbezüglichen Kenntnisse sowie durch neue Formen der Arbeitsorganisation die Flexibilität der Arbeitszeitregelungen und deren Vereinbarkeit mit den Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden sowie mit Schulzeiten zu fördern;
21. ersucht die Kommission, einen Vorschlag für eine bessere Vereinbarkeit von Privat-, Familien- und Berufsleben durch Optimierung der Anwendung der IKT und der diesbezüglichen Kenntnisse sowie durch neue Formen der Arbeitsorganisation vorzulegen, der auf die Bedürfnisse und das Wohl der Kinder ausgerichtet ist und zugleich einen wirksameren Beschäftigungsschutz fördert, der das Recht der Eltern und Betreuer auf eine flexible, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Arbeitszeitgestaltung bestätigt und in dem besonderer Wert auf den Zugang von Geringverdienern, prekär Beschäftigten und Personen mit qualitativ geringwertigen Arbeitsplätzen gelegt wird;
22. bedauert angesichts der zunehmenden Armut, insbesondere der Kinderarmut, die Schwäche der EU-Politik und der einzelstaatlichen Politiken;
23. appelliert an die Mitgliedstaaten, zur Förderung der sozialen Eingliederung Regelungen über ein garantiertes Mindesteinkommen einzuführen und dabei die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen;
24. ist der Auffassung, dass die neuen demografischen Herausforderungen angegangen werden könnten, indem man sich mit der Lage der in Armut lebenden Frauen, die keinen gleichberechtigten bzw. ungenügenden Zugang zu Ernährung, Wohnraum, Bildung und Erwerbseinkommen haben und mit Schwierigkeiten bei der Abstimmung von Arbeits-, Familien- und Privatleben kämpfen, auseinandersetzt;
25. fordert eine wirksamere Prävention und Bekämpfung des Schulabbruchs unter dem Motto: „Schule lohnt sich“; fordert effektiv organisierte Bildungssysteme und Lehrpläne, die an den Arbeitsmarkt von morgen angepasst sind und den Bedürfnissen der Gesellschaft sowie den technologischen Entwicklungen Rechnung tragen; fordert die weitere Förderung und Unterstützung des zweiten Bildungsweges sowie des informellen und nicht-formalen Lernens, das nachweislich zu einer höheren Lernbeteiligung von Jugendlichen und Erwachsenen führt als der herkömmliche schulische Rahmen, um die Schulabbruchquote in der Europäischen Union zu senken; fordert zu diesem Zweck die seit langem erwartete Beseitigung jeglicher Chancenungleichheiten in den EU-Bildungssystemen, insbesondere die Abschaffung von minderwertiger und segregativer Bildung, die irreversible negative Folgen für ausgegrenzte Gruppen und insbesondere für die Roma hat;
26. weist nachdrücklich darauf hin, dass wirksamere Maßnahmen im Bereich des lebenslangen Lernens und der beruflichen Fortbildung getroffen werden müssen, um die Bürger, insbesondere die geringer qualifizierten Bürger, besser auf den reibungslosen und diskriminierungsfreien Eintritt bzw. Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt und die Mitwirkung an der gesellschaftlichen Innovation vorzubereiten; schlägt vor, das Hauptaugenmerk dabei auf unternehmerische Fähigkeiten, und zwar hauptsächlich die unternehmerischen Fähigkeiten von Frauen und jungen Menschen, Kompetenzen im Bereich der IKT und der Kommunikation, Finanzkompetenz und Sprachkenntnisse zu richten;
27. weist nachdrücklich darauf hin, dass das europäische Bildungssystem durch eine Dynamisierung des Prozesses der Vereinbarkeit und Vergleichbarkeit der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten verbessert werden muss, um die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und -standards zu erleichtern;
28. ist der Auffassung, dass Strategien für die aktive soziale Integration einen maßgeblichen Beitrag zur Beseitigung der Armut und sozialen Ausgrenzung leisten müssen, und zwar sowohl im Hinblick auf die „Working Poor“ als auch auf die Nichterwerbsbevölkerung;
29. betont, dass die Zusammenarbeit Wirtschaft/Hochschule gefördert werden muss, da es wichtig ist, sicherzustellen, dass diese als Partner kooperieren und dass sie einander unterstützen, sodass ihre eigenen Organisationen, ihr Personal und ihre Studenten davon profitieren; ist der Auffassung, dass zwischen Studienprogrammen und der Wirtschaft eine Brücke geschlagen werden sollte und dass die Unternehmen die Möglichkeit haben sollten, Studienprogramme zu ergänzen, Praktika anzubieten, Tage der offenen Tür für Studenten zu veranstalten usw.;
30. unterstreicht die Notwendigkeit eines Ansatzes, der für eine bessere Ausgewogenheit zwischen Flexibilität, Sicherheit und der Gewährleistung eines menschenwürdigen Einkommens sorgt, um junge und ältere Menschen, Frauen, Langzeitarbeitslose und benachteiligte Gruppen in den Arbeitsmarkt zu integrieren; empfiehlt den Mitgliedstaaten, sich bei der Durchführung nationaler Flexicurity-Strategien an der Entschließung des Parlaments vom 29. November 2007 zu gemeinsamen Grundsätzen für den Flexicurity-Ansatz zu orientieren;
31. weist darauf hin, dass die Teilhabe der Arbeitnehmer an betrieblichen Entscheidungen, die Folgen für ihre Arbeit und ihren Lebensunterhalt haben, vor allem angesichts der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise und der damit verbundenen zahlreichen Entlassungen und Umstrukturierungen von größter Bedeutung ist; begrüßt die jüngste Überarbeitung der Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen[16]; wiederholt seine Forderung nach weiterer Stärkung der Funktionsweise der Europäischen Betriebsräte, die in seiner Entschließung vom 4. September 2001 zur Anwendung dieser Richtlinie[17] erhoben wurde;
32. betont, dass durch sozial- und beschäftigungspolitische Maßnahmen die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert und Arbeits- und Bildungsmöglichkeiten geboten und Einkommensverluste gemildert werden müssten und dass sie als Reaktion auf die aktuelle Krise rasch eingeleitet werden sollten; ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen die Menschen wirksam motivieren müssten, nach Arbeitsmöglichkeiten zu suchen oder selber eine unternehmerische Tätigkeit aufzunehmen; vertritt deshalb die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten erschwingliche Finanzierungsmöglichkeiten wie Kreditbürgschaften, Senkung der Zinssätze oder eine pauschale Arbeitslosenunterstützung in Erwägung ziehen sollten, die Einkommensverluste mildern und Bildungsmöglichkeiten bieten, die Arbeitslosen helfen, neue Arbeitsplätze zu finden; erinnert an den ganzheitlichen Ansatz der Kommission für die aktive Eingliederung, der eine angemessene Einkommenssicherung, den Zugang zu integrativen Arbeitsmärkten und hochwertige soziale Dienstleistungen umfasst;
33. ersucht die Kommission um Vorlage von Initiativen, die eine klare Unterscheidung zwischen Arbeitgebern, echten Selbständigen und Kleinunternehmern einerseits sowie Arbeitnehmern andererseits ermöglichen;
34. betont, dass der Unterstützung von Müttern sowohl durch finanzielle Beihilfen für die Kindererziehungszeiten als auch durch die Schaffung eines vorteilhaften Rahmens für ihre Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt besondere Bedeutung zukommt und dass hierbei verstärktes Augenmerk auf die allein erziehenden Mütter, eine besonders gefährdete Gruppe, gerichtet werden sollte;
35. weist darauf hin, dass die Sozialwirtschaft als eine andere Form des Unternehmertums durch die Kombination von Rentabilität und Solidarität einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen europäischen Wirtschaft leistet; weist ferner darauf hin, dass die sozialwirtschaftlichen Unternehmen einen sicheren Rechtsrahmen brauchen; betont den sehr wichtigen Beitrag der Freiwilligenarbeit im sozialen Bereich, vor allem bei der Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung und bei der Unterstützung der benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen;
36. hebt hervor, dass nicht alle Menschen in der Lage sind zu arbeiten und dass es derzeit keine Arbeitsplätze für alle gibt, und betont erneut, dass die 1992 vorgelegte und vom Dezember-Rat bestätigte Empfehlung, wonach jeder Mensch „ausreichende Zuwendungen und Leistungen“ erhalten muss, „um ein menschenwürdiges Leben führen zu können“, unbedingt umgesetzt werden muss, indem in allen Mitgliedstaaten Mindesteinkommensregelungen eingeführt werden und das Niveau zwecks Sicherstellung des Zugangs und der Angemessenheit angehoben wird;
37. vertritt die Auffassung, dass die Ausweitung von Kleinstkrediten bei der Unterstützung von (Langzeit-) Arbeitslosen beim Übergang zur Selbständigkeit eine wichtige Rolle spielen kann; weist darauf hin, dass Kleinstkredite schon in vielen solchen Situationen bei der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben geholfen haben und dies im Einklang mit der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung steht; fordert die Kommission auf, die Erstellung von Informationen über die Möglichkeiten in Bezug auf Mikrokredite und ihre Verfügbarkeit sowie den Zugang zu diesen Informationen zu verbessern und dabei verstärkt die gesellschaftlichen Gruppen anzuvisieren, die von der Bereitstellung von Mikrokrediten am meisten profitieren könnten und die sie am dringendsten benötigen;
38. fordert die Förderung einer stärkeren Verbindung zwischen der Umsetzung des Flexicurity-Ansatzes und der Vertiefung des sozialen Dialogs unter Berücksichtigung nationaler Gepflogenheiten und Vorgehensweisen;
39. verlangt mit Nachdruck die Beseitigung bürokratischer Hindernisse für kleine und mittlere Unternehmen; fordert die weitere Umsetzung der Prinzipien, die in der Mitteilung der Kommission über eine spezielle Regelung für kleine Unternehmen in Europa (Small Business Act) vorgeschlagen wurden;
40. ist sich völlig darüber im Klaren, dass für die Lohnpolitik die Mitgliedstaaten zuständig sind, macht die Sozialpartner indessen auf die Möglichkeit aufmerksam, auf nationaler Ebene neue lohnpolitische Methoden zu erörtern, wozu auch gehören könnte, dass sich das Verhältnis zwischen Löhnen und Gewinnen, das derzeit kleiner wird, umkehrt und die Arbeitnehmer stärker an den Erlösen der Unternehmen teilhaben, indem Regelungen zur Milderung der Auswirkungen der Inflation angewandt werden; ist der Ansicht, dass derartige Regelungen die Einzahlung der Zusatzvergütungen der Arbeitnehmer in spezielle, von den Unternehmen geschaffene Kapitalfonds vorsehen könnten; fordert eine Debatte über Anreize, die bewirken, dass Unternehmen derartige Methoden anwenden, und außerdem eine Debatte über Rechtsrahmen zur Regelung des schrittweisen Zugangs von Arbeitnehmern zu diesen Fonds; verweist die Sozialpartner auf die Bedeutung eines neuerlichen Bekenntnisses zu „existenzsichernden menschenwürdigen Löhnen“, die gewährleisten, dass der Mindestlohn wesentlich über ein angemessenes Einkommen hinausgeht, damit sich die Menschen aus der Armut befreien und die Vorteile der Arbeit genießen können;
41. weist nachdrücklich darauf hin, dass die Förderung der Nichtdiskriminierung und der Chancengleichheit sowohl von einer soliden rechtlichen Grundlage als auch von einer Reihe strategischer Instrumente abhängt und dass Nichtdiskriminierung und Gleichheit übergreifende Themen der erneuerten Sozialagenda sein müssen;
42. ersucht die Kommission, Studien zu den mittel- und langfristigen Auswirkungen der Mobilität des Wissens durchzuführen und aufbauend auf den Ergebnissen tragfähige Maßnahmen zur Minderung nachteiliger Auswirkungen zu konzipieren;
Einwanderung
43. weist auf die negativen Auswirkungen (mögliche Abwanderung von Fachkräften) hin, die die Einwanderung auf den Entwicklungsprozess der Ursprungsländer haben kann, u.a. im Bereich der Familienstrukturen, der Gesundheit, Bildung und Forschung; verweist andererseits auf die Folgen der Wirtschaftskrise in den Aufnahmeländern, nämlich die Entstehung unausgewogener Arbeitsmärkte;
44. betont die Bedeutung ethischer Grundsätze für die Einstellung von Personal aus Drittstaaten, insbesondere von Angehörigen der Gesundheitsberufe, und fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die noch keinen Verhaltenskodex für internationale Einstellungen aufgestellt haben, auf, dies nachzuholen;
45. betont, dass die langfristigen Auswirkungen der Einwanderung auf den demografischen Wandel ungewiss sind, da sie von den Schwankungen der Migrationsströme, der Familienzusammenführung und den Geburtenraten abhängen;
46. ist der Ansicht, dass Einwanderer, wenn sie einer legalen Beschäftigung nachgehen, zur nachhaltigen Entwicklung der Sozialversicherungssysteme beitragen können und außerdem ihre eigenen Renten- und Sozialansprüche garantieren;
47. betont, dass eine erfolgreiche, auf der Achtung der Menschenrechte basierende Einwanderungspolitik eine kohärente und wirksame Strategie für die Integration von Migranten auf der Grundlage der Chancengleichheit fördern muss, indem sie auf die Gewährleistung ihrer Grundrechte und auf die Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Rechten und Pflichten abzielt;
48. begrüßt den Vorschlag der Kommission, Sanktionen gegen Arbeitgeber zu verhängen, die illegal aufhältige Drittstaatsangehörige beschäftigen; betont, dass es darauf ankommt, die Ausbeutung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger zu bekämpfen und zugleich die Rechte schutzbedürftiger Personen zu achten; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, die Chancen legal aufhältiger Drittstaatsangehöriger auf eine legale Beschäftigung zu fördern;
49. begrüßt den Vorschlag für eine Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (KOM(2008)0414); weist jedoch darauf hin, dass diese Richtlinie nicht zu einer stärkeren Diskriminierung von Unionsbürgern aufgrund ihres wirtschaftlichen Status führen darf;
50. ist der Auffassung, dass eine verstärkte Umsetzung und Durchsetzung vorhandener arbeitsrechtlicher Vorschriften im Rahmen des nationalen oder Gemeinschaftsrechts sowie der IAO-Übereinkommen ein prioritäres Anliegen der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten sein muss;
51. betont, dass die Antidiskriminierungsvorschriften in der gesamten EU weiter gestärkt werden müssen; fordert die Kommission auf, einen Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten anzuregen, durch den die erfolgreiche Integration von Migranten weiter gefördert wird; stellt fest, dass die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft, zu denen oft auch die Migranten gehören, gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten übermäßig stark benachteiligt sind;
Die EU und ihre Außenbeziehungen
52. ist der Ansicht, dass die EU im Rahmen ihrer Außenbeziehungen eine proaktivere Rolle bei der Förderung von Kernnormen im sozialen und ökologischen Bereich spielen könnte; ist davon überzeugt, dass in Bezug auf Mechanismen zur Vorbeugung, Überwachung und Bestrafung von Verstößen zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind;
53. ist der Ansicht, dass die EU die internationale Agenda mit Blick auf das Thema menschenwürdige Arbeit und die aktive Förderung der Einhaltung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten stärker beeinflussen könnte und dass dies zum Weltfrieden und auch zum Schutz der Interessen und Werte der EU beitragen könnte;
54. betont, dass die Weiterentwicklung des gemeinschaftlichen Rechtsrahmens, ob Primär- oder Sekundärrecht, auf keinen Fall im Widerspruch zu internationalen Verpflichtungen im Rahmen der IAO-Übereinkommen stehen darf;
55. stellt fest, dass die EU einen Globalisierungsprozess anstreben sollte, der stärker auf soziale Integration und wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit ausgerichtet ist; weist darauf hin, dass die Art und Weise der Unternehmensführung nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in sozialer Hinsicht erhebliche Auswirkungen hat, was innerhalb der EU ebenso gilt wie in Drittstaaten und insbesondere in Entwicklungsländern; fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, das Konzept der sozialen Verantwortung der Unternehmen aktiv zu fördern, und zwar entweder durch entsprechendes Soft Law oder gegebenenfalls durch Legislativvorschläge;
Strukturfonds
56. schlägt vor, das Potenzial der Strukturfonds durch einfachere, flexiblere und bessere Verfahren und die soziale Eingliederungsdimension zu stärken, um so den Mitgliedstaaten bei der Optimierung der Ergebnisse ihrer sozial- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen zu helfen; fordert die Mitgliedstaaten und Regionen auf, die Partner gemäß Artikel 16 der allgemeinen Verordnung über die Strukturfonds umfassend zu beteiligen; empfiehlt nachdrücklich, den ESF den Partnern zum Aufbau von Kapazitäten zugänglich zu machen;
57. betont, dass die erneuerte Sozialagenda eine klare Zusage dahingehend enthalten muss, dass die EU-Strukturfonds und der Kohäsionsfonds einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Sozialagenda leisten werden; ersucht daher die Mitgliedstaaten, den Europäischen Sozialfonds (ESF) und alle anderen Strukturfonds nicht nur für die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Menschen, sondern auch der sozialen Infrastruktur zu nutzen;
58. erkennt an, dass die Strukturfonds im Großen und Ganzen das bedeutendste Finanzierungsinstrument für soziale Zielsetzungen bleiben; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, Synergien mit anderen Programmen zu fördern und für Kohärenz zwischen den mehrjährigen Rahmenprogrammen zu sorgen, zu denen z.B. Daphne, Progress, das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit und das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ gehören;
59. fordert, den von der Globalisierung am stärksten betroffenen Regionen sowie den Regionen in den neuen Mitgliedstaaten, die sich im Prozess der sozialen Konvergenz befinden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
60. ist der Ansicht, dass das Programm Progress durch die Evaluierung von Pilotprojekten zu einer besseren Beurteilung der Modernisierung europäischer Sozialmodelle beitragen könnte;
61. stellt fest, dass die Freizügigkeit im Binnenmarkt zur Folge hat, dass in einigen Teilen der EU und insbesondere in größeren Städten neue Probleme bei der Leistung sozialer Soforthilfe für Menschen auftreten, die ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten können, wodurch (karitative) private und öffentliche Dienstleistungen, die z. B. Nothilfe für Obdachlose oder ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen in unserer Gesellschaft leisten, noch stärker unter Druck geraten;
Instrumentelle Aktionen
Sozialer und ziviler Dialog
62. betont, dass sich die Flexibilität und die Akzeptanz des Wandels seitens der Bürger durch eine Stärkung des gegenseitigen Vertrauens verbessern lassen, die durch einen wirksameren und transparenteren sozialen Dialog sowie durch die Gewährleistung einer wirksameren demokratischen Teilhabe an der Politikgestaltung und -umsetzung erreicht werden kann;
63. hält es für besonders wichtig, dass der soziale Dialog die auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gerichtete Politik stärkt und insgesamt die Verbesserung der Qualität des Arbeitslebens fördert; fordert die Kommission auf, Überlegungen dazu anzustellen, wie die nichtständigen Beschäftigten (Leiharbeitnehmer, Teilzeitbeschäftigte, Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag) in den sozialen Dialog integriert werden können;
64. fordert in Anbetracht der Tatsache, dass die Ergebnisse der Verhandlungen der europäischen Sozialpartner kaum bekannt sind und kaum verbreitet werden, die Förderung der Kenntnisse über die Ergebnisse des sozialen Dialogs, um seine Wirkung zu verbessern und seine Weiterentwicklung zu fördern;
65. ist der Auffassung, dass die Kultur der Zusammenarbeit, die auf dem Arbeitsmarkt an die Stelle der Streitkultur tritt, durch die Förderung des sozialen Dialogs weiter begünstigt werden sollte;
66. ist der Auffassung, dass zivilgesellschaftliche Organisationen sowie von Armut und Ausgrenzung betroffene Personen direkter und auf gleichberechtigter Grundlage in die Debatten zum Wirtschafts- und Sozialmodell einbezogen werden müssen;
67. stellt fest, dass die Sozialpartner sich bemühen sollten, auf der Grundlage von Mehrjahresplänen mit speziellen Kalendern und Fristen zu arbeiten, die auf eine langfristige nachhaltige Strategie ausgerichtet sind;
68. fordert eine breite Debatte zwischen europäischen Stakeholdern, nationalen Behörden, Arbeitgebern und Arbeitnehmern und der Zivilgesellschaft über die Sozialagenda für die Zeit nach 2010;
69. stellt fest, dass die Unternehmen nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in sozialer Hinsicht eine wichtige Rolle in der EU spielen; macht deshalb auf die Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen und die Notwendigkeit aufmerksam, dringend Fortschritte in Sachen hochwertige Arbeit, einschließlich menschenwürdige Löhne, zu erzielen, um das Sozialmodell zu untermauern und Sozialdumping zu verhindern;
70. spricht sich für einen wirksamen Dialog zwischen dem Parlament und der Zivilgesellschaft aus, einen Dialog, der auch auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene in den Mitgliedstaaten geführt werden muss;
71. weist darauf hin, dass ein Europäisches Jahr der Freiwilligenarbeit der EU eine ideale Möglichkeit bieten würde, mit der Zivilgesellschaft Verbindung aufzunehmen; fordert die Kommission auf, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligenarbeit erklärt wird, indem sie so bald wie möglich einen geeigneten Legislativvorschlag dazu unterbreitet;
72. ist der Ansicht, dass die Zivilgesellschaft von Anfang an in die Entscheidungsprozesse eingebunden sein sollte und dass Informationen öffentlich zugänglich sein sollten, Rückmeldungen gegenseitig erfolgen sollten und den Teilnehmern das Ausmaß, in dem Änderungen möglich sind, klar sein sollte;
73. unterstreicht die Bedeutung und den Wert des Konsultationsprozesses als ein wirksames Instrument zur Kompetenzstärkung der Bürger, indem es ihnen ermöglicht wird, sich unmittelbar am politischen Prozess auf EU-Ebene zu beteiligen; fordert die Kommission auf, weitere Schritte zur Sensibilisierung für künftige EU-Konsultationen über die Medien und andere geeignete Foren auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu unternehmen;
74. hält es für dringend notwendig, dass die europäischen Institutionen, die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft einen „Sozialpakt“ beschließen, der soziale Maßnahmen mit realistischen verbindlichen Zielen und Indikatoren umfasst;
75. stellt fest, dass Bürgerbeteiligung im Kindesalter beginnt, und fordert daher die Förderung und Unterstützung von Beteiligungsstrukturen und -initiativen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene für Kinder und Jugendliche;
EU-Recht
76. unterstreicht, dass es notwendig ist, Fortschritte zu erzielen und die Verordnung zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme und die Richtlinie zur Übertragbarkeit von Rentenansprüchen zu verabschieden eben so wie die Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung;
77. fordert eine Verbesserung des Rechtsetzungsprozesses auf EU-Ebene, indem deutlich gemacht wird, warum Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind, die Qualität des Inhalts gewährleistet wird und starke und unabhängige Folgenabschätzungen in Bezug auf soziale, umweltbezogene und wirtschaftliche Auswirkungen durchgeführt werden; fordert insbesondere eine wirksame Umsetzung der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung aus dem Jahr 2003;
78. betont, dass der wirksamen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der wirksamen Überwachung der Umsetzung von Rechtsvorschriften der EU Vorrang eingeräumt werden sollte;
79. ist der Ansicht, dass eine bessere Rechtsetzung der EU die aktive Einbeziehung der Zivilgesellschaft fördern sowie den Anliegen der Bürger Rechnung tragen und so eine engere Beziehung zwischen ihnen und der EU herstellen sollte;
Offene Koordinierungsmethode (OKM)
80. vertritt die Auffassung, dass es auf EU-Ebene eine bessere Verknüpfung zwischen der Wirtschafts- und der Sozialpolitik geben sollte, wobei die ursprünglichen Ziele der Lissabon-Agenda ebenso zu bekräftigen wären wie die Notwendigkeit, für einen aktiven Beitrag der Wirtschafts- und Sozialpolitik zur Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu sorgen; stellt fest, dass im Vertrag von Lissabon festgelegt ist, dass bei der Ausarbeitung und Umsetzung der EU-Politik sehr relevante Aspekte der Sozialpolitik berücksichtigt werden sollten;
81. verweist nachdrücklich darauf, dass eine rechtsverbindliche Charta der sozialen Grundrechte verabschiedet werden muss;
82. vertritt die Auffassung, dass es auf EU-Ebene eine bessere Verknüpfung zwischen der Wirtschafts-, der Umwelt- und der Sozialpolitik geben sollte; stellt fest, dass im Vertrag von Lissabon festgelegt ist, dass bei der Ausarbeitung und Umsetzung der EU-Politik sehr relevante Aspekte der Sozialpolitik berücksichtigt werden sollten;
83. ist der Ansicht, dass die Lissabonner Strategie für die Zeit nach 2010 eine gestärkte OKM umfassen sollte, und fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten weiter dazu anzuhalten, nationale quantifizierte Zielvorgaben für die Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung festzulegen, die insbesondere von neuen messbaren und quantitativen Indikatoren gestützt werden;
84. fordert den Rat und die Kommission auf, Möglichkeiten für eine tatsächliche Beteiligung des Europäischen Parlaments an der Lissabonner Strategie für die Zeit nach 2010 zu schaffen;
o
o o
85. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P6_TA (2008) 0544.
- [2] Angenommene Texte, P6_TA (2008) 0513.
- [3] Angenommene Texte, P6_TA(2009)0039.
- [4] Angenommene Texte, P6_TA(2008)0556.
- [5] Angenommene Texte, P6_TA(2008)0467.
- [6] ABl. L 245 vom 26.8.1992, S. 46.
- [7] ABl. C 297E vom 20.11.2008, S. 174.
- [8] ABl. C 282E vom 6.11.2008, S. 463.
- [9] ABl. C 102E vom 24.4.2008, S. 321.
- [10] ABl. C 233 E vom 28.9.2006, S. 130.
- [11] Angenommene Texte, P6-TA(2008)0286.
- [12] ABl. C 233 E vom 28.9.2006, S. 130.
- [13] ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.
- [14] ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 45.
- [15] Angenommene Texte, P6_TA(2008)0163.
- [16] ABl. L 254 vom 30.9.1994, S. 64.
- [17] ABl. C 72 E vom 21.3.2002, S. 68.
BEGRÜNDUNG
Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Sozial- und die Wirtschaftspolitik Hand in Hand gehen, damit sich sowohl die Bevölkerung Europas als auch die europäische Wirtschaft nachhaltig erholen können.
Die erneuerte Sozialagenda sollte sich auf die Maßnahmen konzentrieren, die zu diesem Ziel beitragen, und sind, wenn man die Analyse der Kommission betrachtet, in früheren Sozialagenden nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Dieser Prozess sollte sich auf einen breiten Konsens stützen und alle wichtigen interessierten Kreise wie zivilgesellschaftliche Organisationen, nationale Behörden, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Einrichtungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer einschließen und dabei nationale Gepflogenheiten und Praktiken respektieren.
Damit diese Maßnahmen wirksam sind, sollten sie auf einem demokratischen partizipatorischen Prozess, der von unten nach oben verläuft, aufgebaut sein und auf lokaler Ebene bürgernah durchgeführt werden. Eine sehr gute Koordinierung zwischen der Zentralregierung und den Kommunalbehörden und der Zivilgesellschaft ist deshalb von grundlegender Bedeutung.
Heutzutage ist eine breite Gesellschaftsschicht verunsichert und ängstlich und akzeptiert Änderungen nur widerwillig. Um zur Unterstützung der europäischen Bürger für den Wandel beizutragen, könnte der soziale Dialog verstärkt werden, um die Transparenz bei Entscheidungen über soziale Anpassungen und wirtschaftliche Umstrukturierungen, beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt, zu verbessern.
Es muss unbedingt betont werden, dass es sich beim sozialen Dialog um einen laufenden Prozess handelt, der über die nächste Zukunft und über den Rahmen von Tarifverhandlungen hinausgeht.
Die europäischen Sozialmodelle stehen vor mehreren Herausforderungen, nämlich dem demografischen Wandel und der Globalisierung, die sie nicht unberührt lassen können. Sie müssen deshalb im Rahmen einer langfristigen Perspektive, bei der allerdings ihre ursprünglichen Werte erhalten bleiben, modernisiert werden.
Es sollten Überlegungen über die Finanzierung der Rentensysteme dahingehend angestellt werden, dass nicht allein das staatliche System das Fundament bildet. Der auf drei Pfeilern basierende Ansatz ist nach wie vor eine ausgewogene Möglichkeit, und die Bürger sollten deshalb informiert und mit den richtigen Anreizen dazu gebracht werden, von Alternativen zu staatlich finanzierten Renten in größerem Maße Gebrauch zu machen. Darunter fallen auch betriebliche Altersversorgungssysteme und Systeme, die auf der eigenverantwortlichen Ansparung von Kapital während des gesamten Arbeitslebens beruhen.
Die Möglichkeit, Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis über das gesetzlich festgelegte Rentenalter hinaus auf dem Arbeitsmarkt zu belassen, sollte von den Sozialpartnern erörtert werden. Unter Arbeitnehmern und auch Arbeitgebern sollte für einen flexiblen Eintritt in den Ruhestand auf freiwilliger Basis geworben werden.
Die Sozialpartner könnten zudem die Einführung von Fördermaßnahmen für Frauen erörtern, die ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend aufgeben, um ihre Kinder zu betreuen. Diese Maßnahmen könnten sich sowohl positiv auf die Geburtenrate als auch auf die Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt auswirken. Sie könnten die Anrechnung von Erziehungsjahren bei der Berechnung der Beitragszeiten dieser Frauen oder eine Reduzierung der Anzahl der für den vollen Rentenanspruch erforderlichen Jahre beinhalten. Diese Fördermaßnahmen könnten sicher auch von der Zahl der Kinder abhängen.
Was die im Zuge der Globalisierung zu bewältigenden Herausforderungen betrifft, so sollte sich die EU um innovative und flexible Antworten in einem Rahmen bemühen, in dem aufstrebende Länder wie Brasilien, Russland, Indien und China eine wichtige Rolle spielen werden.
EU-Mittel sollten nicht als Patentrezept betrachtet werden, aber sie könnten in Notsituationen helfen, insbesondere in Regionen, auf die sich die Globalisierung eher negativ ausgewirkt hat. Diese Mittel sollten deshalb flexibel eingesetzt werden können.
Die berufliche Mobilität innerhalb der EU sollte gefördert werden, damit die Möglichkeiten des europäischen Arbeitsmarktes voll ausgeschöpft werden, und der Notwendigkeit ausreichender Sprachkenntnisse sollte in diesem Zusammenhang besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Erwähnt werden sollte hier, dass die Mobilität der Bürger in der EU immer noch sehr gering ist und sich daran seit langer Zeit nichts geändert hat.
Es gibt einige Bereiche, in denen die bestehenden Rechtsvorschriften der EU besser durchgesetzt werden müssen und in denen, falls es sich als notwendig erweist, eine bessere Rechtsetzung sichergestellt werden muss. Die offene Koordinierungsmethode (OKM) sollte als eine wesentliche Ergänzung der Rechtsvorschriften der EU gefördert und vertieft werden.
Die OKM sollte stärker auf die lokalen Gegebenheiten ausgerichtet und partizipatorischer gestaltet werden. Sie könnte angewandt werden, um die Fortschritte im Hinblick auf die Ziele und Indikatoren des in diesem Bericht erwähnten „Sozialpakts“ zu beurteilen und zu ermitteln, ob sie angepasst oder neue Ziele und Indikatoren eingeführt werden könnten.
Kurz gesagt, sollte die Sozialpolitik kein Flickenteppich aus einzelnen Aktionen und Ideen sein, und die wirtschafts-, beschäftigungs-, umwelt- und sozialpolitischen Maßnahmen sollten besser koordiniert werden.
Als letzte Bemerkung sei darauf hingewiesen, dass auch die Notwendigkeit einer besseren Koordinierung zwischen der Währungspolitik, über die die Europäische Union entscheidet, und der Wirtschaftspolitik, über die die Mitgliedstaaten entscheiden, gemäß den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit eingesehen werden muss. Eine bessere Koordinierung all dieser Politikbereiche könnte zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung beitragen.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (25.3.2009)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zur erneuerten Sozialagenda
(2008/2330(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Eoin Ryan
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. weist noch einmal darauf hin, wie wichtig ein starker KMU-Sektor ist, damit eine stabile Grundlage für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und eine nachhaltige soziale Entwicklung geschaffen wird und der Lebensstandard und das Sozialgefüge durch die Förderung von Privateigentum und unternehmerischen Fähigkeiten, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit sowie durch Beiträge zur regionalen Entwicklung verbessert werden; begrüßt deshalb die Initiative der Kommission, mit der der Verwaltungsaufwand in der Wirtschaft verringert werden soll, ist jedoch in Anbetracht der Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit der Unternehmen in der Europäischen Union weniger als zehn Beschäftigte hat, der Ansicht, dass in dieser Hinsicht mehr getan werden muss;
2. bedauert es, dass die Kommission, wenngleich die Finanzkrise deutlich macht, wie wichtig öffentliche Maßnahmen für die Aufrechterhaltung der Wirtschaftstätigkeit und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts sind, die Zukunft und die entscheidende Rolle des öffentlichen Dienstes in der Europäischen Union nicht absichert, indem sie eine Rahmenrichtlinie über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vorschlägt;
3. wird dem für das Jahr 2009 angekündigten Bericht der Kommission über die Auswirkungen der Alterung der Bevölkerung auf die öffentlichen Ausgaben und ihrer ebenfalls für 2009 angekündigten Mitteilung über die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen besondere Aufmerksamkeit widmen; wird in diesem Zusammenhang darauf achten, dass die Vorschläge für eine Modernisierung der Ruhestandsregelungen nicht auf eine Reduzierung der den Ruheständlern zur Verfügung stehenden Mittel hinauslaufen; wird dem Status atypischer Arbeitnehmer mit Blick auf die für sie geltenden Ruhestandsregelungen ebenfalls besondere Aufmerksamkeit widmen;
4. begrüßt die Bedeutung, die den als Mindestanforderungen im Bereich menschenwürdiger Arbeit zu betrachtenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation beigemessen wird, und betont, wie wichtig es ist, sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch in ihren Beziehungen mit Drittstaaten dafür zu sorgen, dass sich Arbeit wieder lohnt;
5. ist sich der Rolle bewusst, die Mikrokredite bei der Förderung der sozialen Eingliederung und der Verbesserung der wirtschaftlichen Chancen spielen können; fordert die Kommission auf, die Erstellung von Informationen über die Möglichkeiten in Bezug auf Mikrokredite und ihre Verfügbarkeit sowie den Zugang zu diesen Informationen zu verbessern und dabei verstärkt die gesellschaftlichen Gruppen anzuvisieren, die von der Bereitstellung von Mikrokrediten am meisten profitieren könnten und die sie am dringendsten benötigen;
6. ist der Ansicht, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen um die Verbesserung der digitalen Kompetenz und den Zugang zur Informationsgesellschaft verstärken sollten; unterstreicht, dass der Lösung des Problems der digitalen Kluft besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, indem der Zugang von älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten leben, zur Informationstechnologie und zu Bildungsangeboten in den Vordergrund gestellt wird;
7. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die finanzielle Eingliederung und die Vermittlung von Finanzwissen zu fördern und sicherzustellen, dass alle Bürger Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen haben;
8. begrüßt die Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Jahre 2007; fordert eine weitere Nutzung der durch diesen Fonds gebotenen Möglichkeiten durch eine Vereinfachung der diesbezüglichen Verfahren.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
23.3.2009 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
17 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Mariela Velichkova Baeva, Zsolt László Becsey, Pervenche Berès, Slavi Binev, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Elisa Ferreira, Jean-Paul Gauzès, Sophia in ‘t Veld, Wolf Klinz, Gay Mitchell, Eoin Ryan, Antolín Sánchez Presedo, Peter Skinner, Margarita Starkevičiūtė, Ieke van den Burg |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Eva-Riitta Siitonen |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (17.3.2009)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zur erneuerten Sozialagenda
(2008/2330(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Anne Ferreira
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass immer mehr europäische Bürger von Armut, Prekarität und der Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen sowie von wachsenden Ungleichheiten im sozialen und gesundheitlichen Bereich betroffen sind,
B. in der Erwägung, dass die europäische Bevölkerung immer älter wird und die Zahl der unter schweren körperlichen und seelischen Krankheiten leidenden Personen zunimmt; in der Erwägung, dass auch ein Zusammenhang zwischen der Alterung der Bevölkerung und dem Auftreten von Gebrechen besteht,
C. in der Erwägung, dass schlechte soziale und ökologische Bedingungen dazu führen, dass bestimmte Krankheiten auftreten bzw. sich verschlimmern; in der Erwägung, dass die Zahl der Krebserkrankungen, die mit Umwelt- und Ernährungsfaktoren im Zusammenhang stehen, ständig zunimmt,
D. in der Erwägung, dass zur Umwelt- und Klimakrise jetzt noch die weitreichende Finanzkrise und die schwere wirtschaftliche und soziale Krise hinzukommen können,
1. begrüßt die Vorlage der erneuerten Sozialagenda und die Bestätigung der Europäischen Union, dass die jetzige Agenda Unausgewogenheiten enthält;
2. erwartet von der Kommission, dass Umwelt- und Gesundheitsfragen rasch in die Gesamtheit der Unionspolitiken einbezogen werden, um ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau gemäß den Vorschriften des EG-Vertrags zu gewährleisten;
3. teilt die Absicht der Kommission, die Sozialagenda auf neue Bereiche auszuweiten; bedauert es, dass die Umwelt zu häufig nur unter dem Blickwinkel des Klimawandels betrachtet wird; begrüßt die erneuten Erklärungen der Kommission zugunsten einer nachhaltigen Wirtschaft mit niedrigen CO2-Emissionen, bedauert jedoch, dass der Vorschlag der Kommission keine konkrete Maßnahme mit dem Ziel enthält, die sozialen und gesundheitlichen Folgen der Umwelt- und der Klimakrise zu berücksichtigen;
4. weist erneut darauf hin, dass es notwendig ist, die Lissabon-Strategie, die Strategie für nachhaltige Entwicklung und die Bekämpfung des Klimawandels in alle politischen Maßnahmen der Union einzubeziehen; bedauert den Mangel an wirklichem und konkretem Engagement der Union für die „Ökologisierung“ der europäischen Wirtschaft und die Schaffung ökologisch verträglicher Arbeitsplätze im Rahmen ihres Vorschlags für eine erneuerte Sozialagenda und in ihrem Wiederbelebungsplan;
5. hält es für notwendig, dass die Union rasch eine ehrgeizige ökologische Agenda einführt, in der eine Überprüfung der Umweltvorschriften mit dem Ziel einer umwelt- und gesundheitsfreundlicheren Wirtschaft vorgeschlagen wird; betont, dass diese ökologische Agenda mit der Sozialagenda der Union im Einklang stehen und mit ihr abgestimmt werden muss;
6. bedauert die Kluft zwischen dem Ziel, länger und bei besserer Gesundheit zu leben, und den vorgeschlagenen Maßnahmen; bedauert es, dass auf die verschiedenen europäischen Aktionspläne und Programme im Umwelt- oder Gesundheitsbereich 2004-2010 sowie im Bereich Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nicht Bezug genommen wird, und ersucht die Kommission, die diesbezüglich vom Parlament angenommenen Standpunkte darin einzubeziehen;
7. betont, dass die Gesundheit und die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten im Allgemeininteresse liegen und dass die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten einen wesentlichen Bestandteil des hohen Sozialschutzniveaus in Europa bilden und zum sozialen Zusammenhalt und zur sozialen Gerechtigkeit sowie zur nachhaltigen Entwicklung beitragen; verweist auf die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Organisation, Bereitstellung und Finanzierung der Sozialschutzsysteme sowie auf das Recht jedes Bürgers auf eine allgemein zugängliche und wohnortnahe hochwertige, effektive und umfassende ärztliche Versorgung und ebensolche Gesundheitsdienste; nimmt den Vorschlag für eine Richtlinie über die Anwendung von Patientenrechten bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdiensten zur Kenntnis; betont, dass dieser Vorschlag für eine Richtlinie keine Lösung für die Mängel in der medizinischen Versorgung oder die Probleme beim Zugang zu Gesundheitsdiensten in manchen Mitgliedstaaten sein kann.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
16.3.2009 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
34 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Adamos Adamou, Georgs Andrejevs, Pilar Ayuso, Johannes Blokland, John Bowis, Frieda Brepoels, Martin Callanan, Dorette Corbey, Chris Davies, Mojca Drčar Murko, Jill Evans, Anne Ferreira, Karl-Heinz Florenz, Elisabetta Gardini, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Gyula Hegyi, Marie Anne Isler Béguin, Holger Krahmer, Linda McAvan, Péter Olajos, Miroslav Ouzký, Dagmar Roth-Behrendt, Guido Sacconi, Carl Schlyter, Richard Seeber, María Sornosa Martínez, Thomas Ulmer, Anja Weisgerber, Glenis Willmott |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Jutta Haug, Caroline Lucas, Alojz Peterle, Renate Sommer |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (5.3.2009)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zur erneuerten Sozialagenda
(2008/2330(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Cornelis Visser
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. unterstreicht insbesondere die Wichtigkeit der Erwachsenenbildung und befürwortet einen umfassenderen Dialog zwischen Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Gewerkschaftsorganisationen und Verbänden, um zukünftig gefragte Kompetenzen zu ermitteln und im Voraus festzulegen, sodass das Angebot in der Erwachsenenbildung den Bedarf an Kenntnissen und Fähigkeiten widerspiegelt; stellt fest, dass Bildungsinhalte den beruflichen und praktischen Erfordernissen entsprechen müssen;
2. betont, dass die Zusammenarbeit Wirtschaft/Hochschule gefördert werden muss, da es wichtig ist, sicherzustellen, dass diese als Partner kooperieren und dass sie einander unterstützen, sodass ihre eigenen Organisationen, ihr Personal und ihre Studenten davon profitieren; ist der Auffassung, dass zwischen Studienprogrammen und der Wirtschaft eine Brücke geschlagen werden sollte und dass die Unternehmen die Möglichkeit haben sollten, Studienprogramme zu ergänzen, Praktika anzubieten, Tage der offenen Tür für Studenten zu veranstalten etc.;
3. weist darauf hin, dass die Vereinbarkeit von Familienleben, Berufsleben und lebenslangem Lernen den Ausbau der öffentlichen und privaten Kinderbetreuungseinrichtungen sowie von Auffangstrukturen für abhängige Personen im Sozial- und Gesundheitsbereich voraussetzt; verweist darauf, dass die Arbeitgeber und -geberinnen einbezogen werden müssen, um flexible Arbeitsbedingungen zu schaffen, sodass Eltern die Möglichkeit bekommen, sich während ihrer Erwerbstätigkeit lebenslang fortzubilden und ferner Privat- und Berufsleben zu vereinbaren;
4. bekräftigt, dass die IKT in der Strategie des lebenslangen Lernens eine wichtige Rolle spielen (z.B. Fernstudium) und es wichtig ist, das Erlernen von Sprachen stärker zu unterstützen, und zwar entsprechend den folgenden drei Grundsätzen: Entwicklung des Prinzips „1+2 Sprachen“, spezielle Sprachprogramme für Einwanderer zur Erhöhung ihrer Beschäftigungsfähigkeit und ihrer sozialen Integration und schließlich Maßnahmen zum Erlernen der Sprache und zur Förderung gemeinsamer Ausbildungsprogramme der Nachbarländer in Grenzgebieten, da dies Arbeitsmöglichkeiten eröffnet;
5. unterstreicht die Bedeutung von IKT-Kursen auf allen Ebenen und in allen Bildungsarten als wesentliches Element besserer Beschäftigungsaussichten und des Entstehens einer modernen wissensbasierten Gesellschaft;
6. weist darauf hin, dass Sport ein hervorragendes Instrument zur sozialen Eingliederung ist und einen Beitrag zur Entwicklung von Werten wie Fairness, Solidarität, Einhaltung von Regeln und Teamgeist leistet; stellt fest, dass der Sport eine wichtige Rolle mit Blick auf Gesundheit, Bildung und kulturelle Werte dank seiner auf ehrenamtlicher Tätigkeit gestützten Organisationen spielt;
7. ist der Auffassung, dass die erneuerte Sozialagenda angesichts der raschen Veränderungen im Weltwirtschaftsgefüge neu überdacht werden muss, da diese Veränderungen die Berufs- und Bildungschancen der Jugendlichen stark beeinflussen, ein höheres Maß an Flexibilität ohne Arbeitsplatzgarantie verlangen, die Unsicherheit in der Arbeitswelt vergrößern und so das Gleichgewicht im sozialen Europa bedrohen;
8. hält Kultur und kulturelle Aktivitäten für wesentliche Instrumente der sozialen Integration, die zur Persönlichkeitsentwicklung, zum Wohl der Gesellschaft und zur Talentförderung beitragen;
9. ist der Ansicht, dass Arbeitslose so rasch wie möglich motiviert und bestärkt werden müssen, an Ausbildungsmaßnahmen für Tätigkeiten außerhalb des Arbeitsmarktes teilzunehmen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
5.3.2009 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Maria Badia i Cutchet, Katerina Batzeli, Ivo Belet, Marie-Hélène Descamps, Daniel Petru Funeriu, Milan Gaľa, Claire Gibault, Vasco Graça Moura, Luis Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Mikel Irujo Amezaga, Adrian Manole, Manolis Mavrommatis, Zdzisław Zbigniew Podkański, Pál Schmitt, Hannu Takkula, Helga Trüpel, Henri Weber |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Gyula Hegyi, Ewa Tomaszewska, Cornelis Visser |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Wolfgang Bulfon, Andres Tarand |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (13.2.2009)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zu einer erneuerten Sozialagenda
(2008/2330(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Marie Panayotopoulos-Cassiotou
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Oktober 2005 zu Frauen und Armut in der Europäischen Union[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom […] Februar 2009 zur Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts und zur Solidarität zwischen den Generationen[2],
A. in der Erwägung, dass in Artikel 2 des EG-Vertrags festgelegt ist, dass Solidarität und Gleichstellung von Männern und Frauen zu den Gründungwerten der Europäischen Union gehören und die Kommission sowie die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich sind zu gewährleisten, dass die Rechte der Frauen respektiert werden, und die Beteiligung am wirtschaftlichen und sozialen Leben für alle Mitglieder der Gesellschaft zu erleichtern,
B. in der Erwägung, dass Armut eine Verletzung der Menschenrechte darstellt, und dass ihre Bekämpfung Priorität erhalten sollte, und zwar mit besonderem Schwerpunkt auf Frauen, die mit einem höheren Armutsrisiko konfrontiert sind als Männer, und zwar aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit (viele Frauen sind unbezahlte Mitarbeiterinnen in Familienbetrieben), der noch stets vorhandenen geschlechterbedingten Einkommenskluft auf dem Arbeitsmarkt und der Tatsache, dass Frauen eine große Mehrheit alleinerziehender Eltern und älterer Menschen darstellen,
C. in der Erwägung, dass Investitionen in die Gleichstellung der Geschlechter das Hinwirken auf die Befreiung armer Frauen aus der Armut implizieren, so dass das Risiko eines Fortbestehens der Armut in den nächsten Generationen verhindert wird,
D. in der Erwägung, dass wichtige Bereiche wie berufliche Mobilität, Mobilität von Know-how und Mobilität in der Gesundheitsfürsorge andere Auswirkungen für das Leben von Frauen als für das Leben von Männern haben,
1. nimmt die Vorlage der erneuerten Sozialagenda durch die Kommission zur Kenntnis, die einen weiteren Fortschritt bei den Entwicklungen und ein gezielteres und integrierteres Konzept im Hinblick auf die Sozialpolitik ermöglicht, und zwar durch Mobilisierung der Bereiche Beschäftigung, Gleichberechtigung, Bildung, Gesundheit und der Informationsgesellschaft, und hofft, dass dies zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen und von Bemühungen zur Bekämpfung der Armut, der Diskriminierung und der sozialen Ausgrenzung beitragen wird;
2. bedauert zutiefst die Tatsache, dass Frauen durch die erneuerte Sozialagenda nicht unter den Prioritäten der Kommission eingereiht werden, und fordert die Kommission auf, die Rechte der Frauen in allen Schlüsselbereichen der Maßnahmen einem Mainstreaming zu unterziehen, um ausdrücklich die Auswirkungen aller Maßnahmen auf Frauen zu berücksichtigen, damit sie nicht zur neuen ausgebeuteten Klasse des 21. Jahrhunderts werden;
3. erinnert an die Zunahme der Armut, prekärer Arbeitsverhältnisse und von Ungleichheit; fordert die Mitgliedstaaten auf, Politiken zur Erholung von Löhnen und Renten anzunehmen, die zu mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung von Wohlstand, verbesserten Lebensstandards für Arbeitnehmer und Rentner – insbesondere Frauen – und wirtschaftlicher Erholung beitragen werden;
4. bedauert insbesondere, dass es dem Paket an einer Revision der Richtlinie über gleiche Entlohnung mangelt, und zwar einhergehend mit einem geschlechterneutralen System zur Bewertung der Arbeit, um Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern sowohl innerhalb als auch zwischen Wirtschaftssektoren zu verringern, sowie mit Sondermaßnahmen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben;
5. ersucht die Mitgliedstaaten bis 2010 die Rechtsvorschriften im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter zu verbessern, ein Mainstreaming der Gleichstellung der Geschlechter in allen Politikbereichen vorzunehmen, wie es in Artikel 3.2 EG-Vertrag vorgesehen ist, und die effektive Umsetzung und Ausführung der Richtlinie 2002/73/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zu Beschäftigung, zu Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen zu gewährleisten;
6. betont, dass in Anbetracht der neuen demografischen Herausforderungen die beste Lösung zur Überwindung negativer Trends darin besteht, die Situation von Frauen anzusprechen, die in Armut leben, ungleichen und unzureichenden Zugang zu Nahrungsmitteln, Wohnraum, Bildung und Entlohnung haben, und die nicht in der Lage sind, Berufs- und Privatleben miteinander zu vereinbaren;
7. ersucht die Kommission, Studien über die mittel- und langfristigen Auswirkungen der verschiedenen Arten von Mobilität für Frauen durchzuführen und Maßnahmen vorzuschlagen, um ihre negativen Auswirkungen zu mildern;
8. ist der Ansicht, dass die Interessen und Werte der EU, darunter auch die Gleichstellung der Geschlechter, zur Beeinflussung von Entscheidungen auf internationaler Ebene beitragen sollten, und zwar im Rahmen der Agenda für angemessene Arbeit, der Anwendung der Grundrechte und internationalen Konventionen, insbesondere derjenigen über die Arbeit von Frauen, Müttern und Kindern, jedoch auch Bildung;
9. bekräftigt seine Ablehnung des Entwurfs einer Richtlinie über die Arbeitszeit und fordert die Rücknahme dieses Vorschlags; fordert ferner den Rat auf, sich nachdrücklich zur Verkürzung der Arbeitszeit ohne Lohnkürzung zu verpflichten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zur allmählichen Verkürzung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu koordinieren, kurzfristig das Ziel der 35-Stunden-Woche zu erreichen; ist der Ansicht, dass eine Verkürzung der Arbeitszeit ohne Lohnkürzung als weitere Möglichkeit zur Schaffung von Arbeitplätzen – insbesondere für Frauen – und Stimulierung der Wirtschaft betrachtet werden sollte;
10. ist ferner der Ansicht, dass Flexibilität und Sicherheit zugunsten der sozial Benachteiligten genutzt werden sollten, insbesondere im Hinblick auf Frauen und ältere Menschen, die dem Risiko extremer Armut stärker ausgesetzt sind, eine Tatsache, die durch die Studien der Kommission hervorgehoben wurde; ist ferner der Ansicht, dass zu diesem Zweck ein ausgewogenes Konzept im Hinblick auf die Interessen der Arbeitnehmerinnen sowie Rentnerinnen, jedoch auch auf die Integration der Möglichkeiten von Frauen und des aktiven Beitrags zur Förderung des wirtschaftlichen Wohlstands angenommen werden sollte;
11. betont die Notwendigkeit, neue Anreize zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben umzusetzen, indem für Frauen das vollständige Angebot an sozialen Dienstleistungen bereitgestellt wird;
12. betont, dass es keine Reaktion auf die Krise und ihre Auswirkungen ohne eine Verbesserung des öffentlichen Wohlergehens gibt; ersucht die Mitgliedstaaten, die sozialen Funktionen des Staates und die sozialen Schutzsysteme zu verstärken, die öffentlichen Investitionen in die Infrastruktur zu verstärken, insbesondere in Kindergärten und Altenheime, eine Wohnungspolitik zu entwickeln, die jedermann das Recht auf Wohnraum garantiert, das öffentliche Gesundheitswesen zu schützen und zu entwickeln und das öffentliche Bildungswesen zu verbessern;
13. ist der Ansicht, dass die Beseitigung niedrigerer Löhne in einigen Berufen, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, eine Voraussetzung für die Verwirklichung eines neuen Modells sozialer Fairness und wirtschaftlicher Unabhängigkeit ist;
14. betont die Bedeutung der Bildung im Rahmen der Sozialpolitik; betont ferner die Notwendigkeit, dass junge Menschen eine qualitativ hochwertige Bildung mit dem Ziel erhalten, das Phänomen des vorzeitigen Schulabbruchs zu beseitigen; betont ferner die dringende Notwendigkeit, die Trennung von Schulen in der gesamten EU zu bekämpfen; ist ferner der Ansicht, dass darüber hinaus junge Menschen, insbesondere Mädchen und Frauen, über die Möglichkeiten unterrichtet werden sollten, die ihnen im Bereich der Bildung und Ausbildung zur Verfügung stehen; ersucht die Kommission, im Bereich des lebenslangen Lernens einen Schritt weiter zu gehen, indem sie Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen annimmt wie das Angebot neuer Fertigkeiten (z. B. bei der Verwendung neuer Technologien), um die Wiedereingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen;
15. regt die Verstärkung des Dialogs mit den Sozialpartnern an, der zu einer Verbesserung beim Elternurlaub führen soll; begrüßt ferner die neuen Vorschläge der Kommission im Hinblick auf Mutterschaftsurlaub und die Rechte von Selbständigen; betont die Notwendigkeit zu gewährleisten, dass Frauen wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, und fordert daher die Kommission auf, dies wirksam zu fördern;
16. betont die Notwendigkeit der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt, sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer, um die Ziele der EU in den Bereichen Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zu verwirklichen, und zwar insbesondere soziale Integration, jedoch auch Wachstum und Wohlergehen; betont, dass den Frauen Möglichkeiten zur Entwicklung ihrer vorhandenen Qualifikationen und zur Nutzung ihrer Bildung und Ausbildung gegeben werden sollten; hebt jedoch die Notwendigkeit hervor, den Frauen Optionen anzubieten, die eine bessere Organisation ihres Familien- und Privatlebens erleichtern;
17. dringt bei der Kommission darauf, das Unternehmertum von Frauen aktiv zu unterstützen, das es ihnen ermöglicht, Familien- und Berufsleben besser in Einklang zu bringen; fordert die Kommission auf, im Rahmen der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften Flexibilität zu gewährleisten, um jegliche administrative oder finanzielle Belastung zu vermeiden, die die Initiativen von Frauen im Bereich des Unternehmertums einschränken könnte;
18. vertritt die Auffassung, dass eine Erwerbstätigkeit allein noch keinen angemessenen Schutz gegen extreme Armut bietet und hauptsächlich als Folge der Aufteilung der Berufsfelder mehr Frauen als Männer schlechter bezahlte Stellen innehaben, wobei Sozialhilfe allein häufig ebenfalls keinen Schutz gegen extreme Armut bietet;
19. ersucht die Kommission, die erneuerte Sozialagenda mit anderen Initiativen wie dem Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter, dem Europäischen Jugendpakt und der Europäischen Allianz für Familien zu kombinieren, damit benachteiligte soziale Gruppen besseren Zugang zu Sozialleistungen erhalten;
20. hebt hervor, dass Armut und die daraus resultierende soziale Ausgrenzung nicht länger nur unter wirtschaftsarithmetischen Gesichtspunkten gesehen werden dürfen, sondern auch an Menschen- und Bürgerrechtskriterien gemessen werden müssen; erkennt an, dass der Grundsatz des freien Verkehrs von Kapital und Waren allein noch nicht zur Ausrottung von Armut oder chronischer Armut (vor allem anhaltender Armut) führt und dass extreme Armut den Betroffenen jede Chance raubt und eine volle Teilhabe am Leben der Gemeinschaft unmöglich macht und die Betroffenen ihrer Umgebung gegenüber gleichgültig werden lässt;
21. fordert, dass die enge Partnerschaft mit den ärmsten Frauen und Familien auf jeder Ebene des Entscheidungsprozesses gestärkt wird und Maßnahmen und Mittel eingesetzt werden, die sich ihre Erfahrung zu nutze machen, um die chronische Armut wirksam zu bekämpfen und die daraus resultierende soziale Ausgrenzung zu überwinden; fordert alle betroffenen Institutionen auf, die offene Koordinierungsmethode und den operativen Rahmen der erneuerten Sozialagenda auf die Bedürfnisse der in großer Armut lebenden Frauen zuzuschneiden, um eine solche Partnerschaft zu ermöglichen;
22. ersucht die Mitgliedstaaten, bei der Durchführung der erneuerten Sozialagenda zusätzliche Stützungsmaßnahmen insbesondere für erwerbstätige allein erziehende und kinderreiche Mütter einzuführen, indem die Suche nach Beschäftigungsformen mit flexiblen Arbeitszeiten, die im Einklang mit den gewachsenen familiären Verpflichtungen stehen, erleichtert wird;
23. würdigt den täglichen Kampf der ärmsten Frauen gegen extreme Armut und begrüßt das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die sie begleiten und unterstützen, als bedeutenden Beitrag zur Durchführung der erneuerten Sozialagenda; begrüßt das Engagement von NRO wie Caritas International oder ATD Vierte Welt und der europäischen NRO-Netze des Sozialsektors wie EAPN (European Anti-Poverty Network), die sich dauerhaft für die am meisten benachteiligten Bevölkerungsgruppen engagieren;
24. fordert die mit der Durchführung der erneuerten Sozialagenda auf allen Entscheidungsebenen beauftragten Institutionen auf, die Definition der Armut, wie sie in sämtlichen Entschließungen des Parlaments zur Achtung der Grundrechte in der EU gebraucht wird, zu übernehmen: „Die materielle Unsicherheit ist das Fehlen einer oder mehrerer Sicherheiten, insbesondere die einer Beschäftigung, die es den Menschen und Familien ermöglicht, ihre beruflichen, familiären und sozialen Verpflichtungen zu erfüllen und in den Genuss ihrer Grundrechte zu gelangen. Die daraus resultierende materielle Unsicherheit kann unterschiedlich ausgeprägt sein und mehr oder weniger schwerwiegende oder endgültige Folgen haben. Sie führt zu großer Armut, wenn sie mehrere Existenzbereiche betrifft, unabhängig davon, ob sie dauerhaft wird oder ob sie die Chancen, seinen Verpflichtungen erneut nachkommen zu können und seine Rechte aus eigener Kraft wieder zu erlangen, einschränkt.“;
25. ersucht die Kommission, die erneuerte Sozialagenda mit anderen Initiativen wie dem Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter, dem Europäischen Jugendpakt und der Europäischen Allianz für Familien zu kombinieren, damit benachteiligte soziale Gruppen von Sozialleistungen profitieren können.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
10.2.2009 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
18 0 5 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Edit Bauer, Hiltrud Breyer, Ilda Figueiredo, Věra Flasarová, Lissy Gröner, Urszula Krupa, Pia Elda Locatelli, Astrid Lulling, Doris Pack, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Zita Pleštinská, Anni Podimata, Christa Prets, Teresa Riera Madurell, Eva-Riitta Siitonen, Eva-Britt Svensson, Britta Thomsen, Anna Záborská |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Gabriela Creţu, Ana Maria Gomes, Donata Gottardi, Elisabeth Jeggle, Maria Petre |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
31.3.2009 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
38 2 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jan Andersson, Edit Bauer, Iles Braghetto, Philip Bushill-Matthews, Alejandro Cercas, Derek Roland Clark, Jean Louis Cottigny, Jan Cremers, Proinsias De Rossa, Harald Ettl, Richard Falbr, Joel Hasse Ferreira, Roger Helmer, Stephen Hughes, Ona Juknevičienė, Jean Lambert, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Juan Andrés Naranjo Escobar, Csaba Őry, Siiri Oviir, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Elisabeth Schroedter, José Albino Silva Peneda, Jean Spautz, Gabriele Stauner, Ewa Tomaszewska, Anne Van Lancker |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Jean Marie Beaupuy, Gabriela Creţu, Donata Gottardi, Richard Howitt, Rumiana Jeleva, Magda Kósáné Kovács, Jamila Madeira, Adrian Manole, Csaba Sógor |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Jean-Pierre Audy, Vasilica Viorica Dăncilă |
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