Bericht - A6-0259/2009Bericht
A6-0259/2009

BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

14.4.2009 - (KOM(2009)0038 – C6‑0051/2009 – 2009/0011(CNS)) - *

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatterin: Petya Stavreva

Verfahren : 2009/0011(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0259/2009
Eingereichte Texte :
A6-0259/2009
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

(KOM(2009)0038 – C6‑0051/2009 – 2009/0011(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2009)0038),

–   gestützt auf die Artikel 36 und 37 des EG-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0051/2009),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6‑0259/2009),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.  erkennt an, dass hinsichtlich der Verfügbarkeit von Margen unter Rubrik 2 Ungewissheit besteht; unterstreicht, dass die Finanzierung des Konjunkturprogramms den künftigen Bedarf innerhalb dieser Ausgabenkategorie nicht gefährden sollte; weist darauf hin, dass es der Nutzung der Margen der Haushaltsjahre, die vor ihrem Abschluss stehen, den Vorzug gibt;

3.  verweist darauf, dass über den jährlichen Betrag im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens gemäß den Vorschriften von Nummer 38 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006[1] beschlossen werden wird;

4.  fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

5.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

6.  fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Erwägung 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1a) Die Finanzierung des Europäischen Konjunkturprogramms sollte gemäß den Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung1 erfolgen.

 

______________________

1ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Erwägung 1 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1b) Die derzeitigen Margen der Rubrik 2 können nicht als gegeben hingenommen werden, und eine Einigung über das Konjunkturprogramm sollte nicht zu einer Gefährdung des künftigen Finanzbedarfs in einer Ausgabenkategorie führen.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Erwägung 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Von diesem Betrag sollten allen Mitgliedstaaten 1,5 Mrd. EUR über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung gestellt werden, um das Breitbandinternet im ländlichen Raum auszubauen und die Vorhaben für die in Artikel 16a Absatz 1 Buchstaben a bis f der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates festgelegten Prioritäten („neue Herausforderungen“) zu verstärken.

(2) Von diesem Betrag sollten allen Mitgliedstaaten 1,02 Mrd. EUR über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung gestellt werden, um das Breitbandinternet im ländlichen Raum auszubauen und die Vorhaben für die in Artikel 16a Absatz 1 Buchstaben a bis f der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates festgelegten Prioritäten („neue Herausforderungen“) zu verstärken. Von diesem Betrag sollten 850 Mio. EUR 2009 zur Verfügung stehen, während 170 Mio. EUR durch einen Ausgleichsmechanismus bei der Konzertierung im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2010 bereitgestellt werden und 2010 zur Verfügung stehen sollten.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Erwägung 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2a) Die Haushaltsbehörde hat die Haushaltslinie für die Entwicklung des ländlichen Raums im Haushaltsjahr 2009 um 249 840 000 EUR aufgestockt. Diese neuen Mittel sollten für Tätigkeiten bereitgestellt werden, die im Europäischen Konjunkturprogramm mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden.

 

Begründung

Auf Anregung des Europäischen Parlaments stockte die Haushaltsbehörde die Haushaltslinie für die Entwicklung des ländlichen Raums um 250 Millionen Euro auf und legte kategorisch fest, dass diese Mittel ausschließlich für Tätigkeiten verwendet werden dürfen, die im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Klimawandels stehen (siehe Abänderungsentwurf 0371 zur Haushaltslinie 05 04 05 01 wie vom Europäischen Parlament am 18. Dezember 2008 angenommen). Im Zuge der laufenden Umschichtung sollten diese zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Erwägung 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4) Um sicherzustellen, dass der jedem Mitgliedstaat zugewiesene Anteil an der zusätzlichen Gemeinschaftsbeteiligung im Einklang mit den Zielen dieser beiden Maßnahmenpakete (neue Herausforderungen und Breitband-Internet) verwendet wird, sollten die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Strategieplänen den indikativen Betrag angeben, welcher der Summe der Mittel, die durch die obligatorische Modulation frei werden, der ungenutzten Mittel, die sich aus der Anwendung von Artikel 136 der Verordnung (EG) Nr. … ergeben, und der Anhebung der in dem Beschluss 2006/493/EG des Rates in der Fassung des Beschlusses …… festgesetzten Gesamtverpflichtungsermächtigungen entspricht. Diese Beträge werden zum einen für die Breitband-Internetinfrastruktur im ländlichen Raum und zum anderen zur Bewältigung der „neuen Herausforderungen“ eingesetzt.

(4) Um sicherzustellen, dass der jedem Mitgliedstaat zugewiesene Anteil an der zusätzlichen Gemeinschaftsbeteiligung im Einklang mit den Zielen dieser beiden Maßnahmenpakete (neue Herausforderungen und Breitband-Internet) verwendet wird, sollten die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Strategieplänen den indikativen Betrag angeben, welcher der Summe der Mittel, die durch die obligatorische Modulation frei werden, der ungenutzten Mittel, die sich aus der Anwendung von Artikel 136 der Verordnung (EG) Nr. … ergeben, und der Anhebung der in dem Beschluss 2006/493/EG des Rates in der Fassung des Beschlusses …… festgesetzten Gesamtverpflichtungsermächtigungen entspricht. Diese Beträge werden für die Breitband-Internetinfrastruktur im ländlichen Raum, zur Bewältigung der „neuen Herausforderungen“ und für weitere Maßnahmen eingesetzt, die zu einer besseren Mittelverwendung und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen.

Begründung

Die Probleme der Mitgliedstaaten sind verschieden; daher sollte eine gewisse Flexibilität ermöglicht werden, um zu einer möglichst hohen Ausschöpfung dieser Mittel beizutragen.

Änderungantrag  6

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Erwägung 4 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4a) Die Mitgliedstaaten können die zusätzlichen Mittel für einen Garantie- und Darlehensfonds verwenden, damit ihre Programme stärker in Anspruch genommen werden.

Begründung

Der Vorschlag der Kommission ist Teil des Europäischen Konjunkturprogramms, das den Schwerpunkt auf vorrangige Maßnahmen setzt, mit denen die europäischen Volkswirtschaften in die Lage versetzt werden sollen, die derzeitigen Herausforderungen rasch in den Griff zu bekommen. Die Mitgliedstaaten müssen die Möglichkeit bekommen, diese Mittel für Darlehen und Garantien für Akteure im ländlichen Raum zu verwenden, damit diese Investitionen tätigen können und die Inanspruchnahme der Programme dadurch verbessert wird.

Änderungantrag  7

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Erwägung 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(6) In seinen Schlussfolgerungen vom 12. Dezember 2008 befürwortete der Europäische Rat, dass im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms insbesondere das Breitband-Internet entwickelt wird, auch in unterversorgten Gebieten. Da der Internetzugang in den ländlichen Gebieten häufig unzureichend ist, sollten Breitband-Infrastrukturprojekte im ländlichen Raum im Rahmen des ELER stärker gefördert werden. Angesichts der Bedeutung dieser Priorität sollten die Mitgliedstaaten in ihren Programmen bis Ende 2009 entsprechende Vorhaben vorsehen. Es sollte eine Liste von Vorhaben für Breitband-Infrastrukturen aufgestellt werden, anhand deren die Mitgliedstaaten die einschlägigen Vorhaben innerhalb des Rechtsrahmens für die Entwicklung des ländlichen Raums ermitteln können.

(6) In seinen Schlussfolgerungen vom 12. Dezember 2008 befürwortete der Europäische Rat, dass im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms insbesondere das Breitband-Internet entwickelt wird, auch in unterversorgten Gebieten. Da der Internetzugang in den ländlichen Gebieten häufig unzureichend ist, sollten Breitband-Infrastrukturprojekte und die entsprechenden Einrichtungen im ländlichen Raum im Rahmen des ELER stärker gefördert werden. Angesichts der Bedeutung dieser Priorität sollten die Mitgliedstaaten in ihren Programmen bis Ende 2009 entsprechende Vorhaben vorsehen. Es sollte eine Liste von Vorhaben und Einrichtungen für Breitband-Infrastrukturen aufgestellt werden, anhand deren die Mitgliedstaaten die einschlägigen Vorhaben innerhalb des Rechtsrahmens für die Entwicklung des ländlichen Raums ermitteln können.

Begründung

Angesichts der wirtschaftlichen Gegebenheiten in vielen ländlichen Gebieten würden nicht alle Bürger von einem privaten Zugang zu Breitband-Infrastrukturen profitieren können. Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Infrastrukturmaßnahmen sollten die Mitgliedstaaten deshalb die Möglichkeit haben, öffentliche Internet-Einrichtungen in ländlichen Gemeinden (beispielsweise öffentliche Büchereien oder Rathäuser) zu unterstützen. Diese Möglichkeit entspräche voll und ganz dem Geist von Artikel 56 über die Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung. Schulungen und Software sollten jedoch ausgeschlossen werden.

Änderungantrag  8

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Erwägung 10

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(10) Im ländlichen Raum mangelt es oft sowohl im kleinen als auch im größeren Maßstab an Breitbandinfrastruktur. Letzterer kann für die Versorgung schlecht zugänglicher ländlicher Gebiete von entscheidender Bedeutung sein. Um eine optimale Nutzung der verfügbaren Mittel sicherzustellen und die weitreichende Einführung des Breitband-Internetzugangs im ländlichen Raum zu ermöglichen, sollten die entsprechenden Vorhaben ohne Größenbegrenzung bei der betreffenden Infrastruktur als zuschussfähig eingestuft werden. Daher sollte die bestehende größenmäßige Beschränkung für die Infrastruktur von Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung für Vorhaben im Zusammenhang mit Breitbandinfrastrukturen nicht gelten.

(10) Im ländlichen Raum mangelt es oft sowohl im kleinen als auch im größeren Maßstab an Breitbandinfrastruktur. Letzterer ist für die Versorgung schlecht zugänglicher ländlicher Gebiete, wie Berg- und Inselregionen von entscheidender Bedeutung. Um eine optimale Nutzung der verfügbaren Mittel und der bestehenden Infrastruktur sicherzustellen und die weitreichende Einführung des Breitband-Internetzugangs sowie der Breitband-Internet-Einrichtungen im ländlichen Raum zu ermöglichen, sollten die entsprechenden Vorhaben ohne Größenbegrenzung bei der betreffenden aktiven oder passiven Infrastruktur oder eines Teils davon als zuschussfähig eingestuft werden. Daher sollte die bestehende größenmäßige Beschränkung für die Infrastruktur von Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung für Vorhaben im Zusammenhang mit Breitbandinfrastrukturen nicht gelten.

Begründung

Die besonderen geomorphologischen Verhältnisse dieser Regionen führen zu ihrer Benachteiligung im Hinblick auf den Zugang zu und die Verteilung von Gütern und Dienstleistungen. Gemäß einer vom Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments zu einem früheren Zeitpunkt angenommenen Entschließung (A5-0188/2003) bilden diese Regionen die Mehrheit der benachteiligten Gebiete Europas.

Änderungantrag  9

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Erwägung 11 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(11a) Da auf die gegenwärtige Wirtschaftskrise rasch reagiert werden muss, sollte dafür gesorgt werden, dass die Zahlungen im Haushaltsjahr 2009 erfolgen können.

Begründung

Aus der Tabelle die dem Kommissionsvorschlag beigefügt ist, geht hervor, dass der volle Betrag in Höhe von 1,5 Mrd. Euro zwar im Jahr 2009 bereitgestellt wird, dass die Zahlungen aber erst in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 erfolgen. Da auf die gegenwärtige Wirtschaftskrise rasch reagiert werden muss, sollte vorgesehen werden, dass die Zahlungen bereits im Haushaltsjahr 2009 ausgeführt werden können. Dieses Vorgehen entspricht den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 12. Dezember 2008, wonach vorgesehen ist, dass „vorrangige Maßnahmen zur beschleunigten Anpassung unserer Volkswirtschaften an die gegenwärtigen Herausforderungen eingeleitet werden.“

Änderungantrag  10

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Erwägung 13 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(13a) Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die regionalen und lokalen Behörden und die potenziellen Begünstigten ganz gezielt über die neuen Möglichkeiten informiert werden, die die revidierten Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums bieten.

Begründung

Da die neuen Prioritäten der Entwicklung des ländlichen Raums, insbesondere die Breitband-Infrastrukturen und -Einrichtungen, erhebliche Änderungen an den Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums bedeuten, sollten die breite Öffentlichkeit und die für die Durchführung dieser neuen Maßnahmen zuständigen regionalen und lokalen Behörden hierüber eigens informiert werden.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Erwägung 13 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(13b) Es sollten Sondermaßnahmen im Hinblick auf die Bereitstellung von Bildungs- und Ausbildungslehrgängen über den Einsatz von Breitband-Infrastrukturen und ‑Einrichtungen in ländlichen Gemeinden geschaffen werden, wobei der beruflichen Bildung von Agrarspezialisten besonderes Augenmerk gewidmet werden sollte, deren praktische Fertigkeiten in der Folge genutzt werden könnten. In diesem Sinne sollte die Stimulierung des Forschungssektors als Priorität eingestuft werden.

Änderungantrag  12

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 – Nummer 3

Verordnung (EG) Nr.1698/2005

Artikel 16 a – Absatz 1 – Buchstabe g

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

g) Breitband-Internetinfrastruktur im ländlichen Raum.

g) Breitband-Internetinfrastruktur im ländlichen Raum und Endgeräte für den öffentlichen Zugang zum Internet in ländlichen Gemeinden,

Begründung

Angesichts der wirtschaftlichen Gegebenheiten in vielen ländlichen Gebieten werden nicht alle Bürger von einem privaten Zugang zu Breitband-Infrastrukturen profitieren können. Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Infrastrukturmaßnahmen sollten die Mitgliedstaaten deshalb die Möglichkeit haben, öffentliche Internet-Einrichtungen in ländlichen Gemeinden (beispielsweise öffentliche Büchereien oder Rathäuser) zu unterstützen. Diese Möglichkeit entspräche voll und ganz dem Geist von Artikel 56 über die Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung. Schulungen und Software sollten jedoch ausgeschlossen werden.

Änderungsantrag  13

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 — Nummer 3

Verordnung (EG) Nr.1698/2005

Artikel 16 a — Absatz 1 — Buchstabe g a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

ga) Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Landwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung der Infrastrukturen und die Vernetzung der Erzeuger und Marktteilnehmer,

 

Änderungsantrag  14

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 — Nummer 3

Verordnung (EG) Nr.1698/2005

Artikel 16 a — Absatz 1 — Buchstabe g b (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

gb) Maßnahmen, die zur Erhaltung und/oder Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum beitragen,

Änderungsantrag  15

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 — Nummer 3

Verordnung (EG) Nr.1698/2005

Artikel 16 a — Absatz 1 — Buchstabe g c (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

gc) Maßnahmen zur Förderung von Junglandwirten,

Begründung

Die Förderung von Junglandwirten ermöglicht mittelfristig eine Wiederbelebung der Wirtschaft auf der Grundlage des Wachstums in den landwirtschaftlichen Betrieben.

Änderungsantrag  16

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 — Nummer 3

Verordnung (EG) Nr.1698/2005

Artikel 16 a — Absatz 3 — Buchstabe b

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

b) eine Aufstellung mit dem Gesamtbetrag der Gemeinschaftsbeteiligung für die Vorhabensarten gemäß Absatz 1 Buchstaben a bis f und der Gemeinschaftsbeteiligung für die Vorhabensarten gemäß Absatz 1 Buchstabe g im Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2013.

b) eine Aufstellung mit dem Gesamtbetrag der Gemeinschaftsbeteiligung für die Vorhabensarten gemäß Absatz 1 Buchstaben a bis f und g a bis g c und der Gemeinschaftsbeteiligung für die Vorhabensarten gemäß Absatz 1 Buchstabe g im Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2013.

Änderungantrag  17

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 – Nummer 6 - Buchstabe a (neu)

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 69 – Absatz 2 a

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

„(2a) Der Teil des Betrags gemäß Absatz 1, der sich aus der Anhebung des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen gemäß dem Beschluss 2006/493/EG des Rates in der Fassung des Beschlusses …… ergibt, steht ab 1. Januar 2009 zur Verfügung. Er ist für die Arten von Vorhaben zu verwenden, die mit Prioritäten gemäß Artikel 16a Absatz 1 im Zusammenhang stehen, und ist wie folgt einzusetzen:

„(2a) Der Teil des Betrags gemäß Absatz 1, der sich aus der Anhebung des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen gemäß dem Beschluss 2006/493/EG des Rates in der Fassung des Beschlusses … ergibt, und der der Haushaltslinie 05 04 05 01 im Haushaltsjahr 2009 zugeschlagene Betrag in Höhe von 249 840 000 EUR stehen ab 1. Januar 2009 zur Verfügung. Sie sind für die Arten von Vorhaben zu verwenden, die mit Prioritäten gemäß Artikel 16a Absatz 1 im Zusammenhang stehen.“

a) ein Drittel (0,5 Mrd. EUR) für Vorhaben im Zusammenhang mit den Prioritäten gemäß Artikel 16a Absatz 1 Buchstaben a bis f;

 

b) zwei Drittel (1 Mrd. EUR) für Vorhaben im Zusammenhang mit der Priorität gemäß Artikel 16a Absatz 1 Buchstabe g.“

 

Änderungantrag  18

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 – Nummer 6 – Buchstabe a a (neu)

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 69 – Absatz 4

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

aa) Dem Absatz 4 wird folgender Unterabsatz angefügt:

 

 

„Bei dem in Absatz 2a Buchstabe b genannten Betrag trägt die Kommission den Unterschieden, die hinsichtlich der Breitbandversorgung in den Mitgliedstaaten und insbesondere in schwer zugänglichen Gebieten bestehen, und dem sich daraus ergebenden unterschiedlichen Bedarf Rechnung.“

Begründung

Für die Aufteilung der spezifischen Mittel zur Unterstützung der Breitband-Infrastrukturen ist es nicht angezeigt, die historische Aufschlüsselung der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums heranzuziehen. Der Ausgangsindikator 32 für die Inanspruchnahme des Internets im ländlichen Raum (DSL) könnte zusammen mit den in der bevorstehenden Mitteilung der Kommission erwarteten Angaben über die Breitbandversorgung als Indikator für eine differenzierte Aufschlüsselung dieser spezifischen Mittel dienen.

Änderungsantrag  19

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 – Nummer 6 –Buchstabe b

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 69 – Absatz 5 a – Unterabsatz 1 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Der Jahresbericht der Kommission über die ländliche Entwicklung enthält einen eigenen Abschnitt über die Überwachung von Maßnahmen in Verbindung mit den Prioritäten nach Artikel 16 a Absatz 1 Buchstabe g.

Begründung

Mit diesem Änderungsantrag soll die Möglichkeit geschaffen werden, von Anfang an zu überprüfen, inwieweit das beschleunigte Verfahren, das für die Bereitstellung von Mitteln angewandt wird, bei der Verwendung der Mittel angemessen greift. Damit soll gewährleistet werden, dass die Maßnahmen in jeder Hinsicht wirksam sind. Gleichzeitig sollen damit Instrumente bereitgestellt werden, die geeignet sind, die notwendige Koordination mit ähnlichen Tätigkeiten, die über die Strukturfonds finanziert werden, sicherzustellen.

Änderungsantrag  20

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 – Nummer 6 – Buchstabe b

Verordnung (EG) Nr.1698/2005

Artikel 69 – Absatz 5 b

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5b) Wenn beim Abschluss eines Programms der für Vorhaben nach Artikel 16a Absatz 1 tatsächlich ausgegebene Betrag der Gemeinschaftsbeteiligung niedriger ist als die Summe der Beträge gemäß Absatz 5a des vorliegenden Artikels, so erstattet der Mitgliedstaat dem Gesamthaushalt der Europäischen Gemeinschaften die Differenz bis zu dem Betrag, um den die für andere Vorhaben als nach Artikel 16a Absatz 1 zur Verfügung stehenden Gesamtzuweisungen überschritten wurden.

(5b) Wenn beim Abschluss eines Programms der für Vorhaben nach Artikel 16a Absatz 1 tatsächlich ausgegebene Betrag der Gemeinschaftsbeteiligung niedriger ist als die Summe der Beträge gemäß Absatz 5a des vorliegenden Artikels, so nimmt der Mitgliedstaat die Differenz in seinen Haushalt für die Entwicklung des ländlichen Raums bis zu dem Betrag auf, um den die für andere Vorhaben als nach Artikel 16a Absatz 1 zur Verfügung stehenden Gesamtzuweisungen überschritten wurden.

Wenn darüber hinaus beim Abschluss eines Programms der für Vorhaben nach Artikel 16a Absatz 1 Buchstaben a bis f tatsächlich ausgegebene Betrag der Gemeinschaftsbeteiligung niedriger ist als der in Artikel 5a des vorliegenden Artikels für derartige Vorhaben genannte Betrag, so erstattet der Mitgliedstaat dem Gesamthaushalt der Europäischen Gemeinschaften die Differenz bis zu dem Betrag, um den die für Vorhaben nach Artikel 16a Absatz 1 Buchstabe g zur Verfügung stehenden Zuweisungen überschritten wurden. Ist jedoch der für andere Vorhaben als nach Artikel 16a Absatz 1 tatsächlich ausgegebene Betrag der Gemeinschaftsbeteilung niedriger als die für derartige Vorhaben zur Verfügung stehenden Zuweisungen, so ist der zu erstattende Betrag um diesen Unterschied zu kürzen.

 

Wenn beim Abschluss eines Programms der für Vorhaben nach Artikel 16a Absatz 1 Buchstabe g tatsächlich ausgegebene Betrag der Gemeinschaftsbeteiligung niedriger ist als der in Artikel 5a des vorliegenden Artikels für derartige Vorhaben genannte Betrag, so erstattet der Mitgliedstaat dem Gesamthaushalt der Europäischen Gemeinschaften parallel dazu die Differenz bis zu dem Betrag, um den die für Vorhaben nach Artikel 16a Absatz 1 Buchstaben a bis f zur Verfügung stehenden Zuweisungen überschritten wurden. Ist jedoch der für andere Vorhaben als nach Artikel 16a Absatz 1 tatsächlich ausgegebene Betrag der Gemeinschaftsbeteilung niedriger als die für derartige Vorhaben zur Verfügung stehenden Zuweisungen, so ist der zu erstattende Betrag um diesen Unterschied zu kürzen.“

 

Änderungantrag  21

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 – Nummer 6 – Buchstabe b a (neu)

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 69 – Absatz 6 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

ba) Folgender Absatz wird eingefügt:

 

 

„(6a) Von dem in Absatz 2a genannten Betrag werden 250 Mio. EUR für Zahlungen im Haushaltsjahr 2009 zur Verfügung gestellt.“

Begründung

Aus der Tabelle, die dem Kommissionsvorschlag beigefügt ist, geht hervor, dass der volle Betrag in Höhe von 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2009 bereitgestellt wird, dass die Zahlungen aber erst in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 erfolgen. Da auf die gegenwärtige Wirtschaftskrise rasch reagiert werden muss, sollte vorgesehen werden, dass die Zahlungen bereits im Haushaltsjahr 2009 ausgeführt werden können. Dieses Vorgehen entspricht den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 12. Dezember 2008, wonach vorgesehen ist, dass „vorrangige Maßnahmen zur beschleunigten Anpassung unserer Volkswirtschaften an die gegenwärtigen Herausforderungen eingeleitet werden.“

Änderungantrag  22

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 2 – Nummer 6 a (neu)

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 69 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

6a) Folgender Artikel wird eingefügt:

 

 

„Artikel 69a

 

Garantie- und Darlehensfonds

 

Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 69 können die Mitgliedstaaten den in Artikel 69 Absatz 2a genannten Betrag für einen Garantie- und Darlehensfonds verwenden. Für die Umsetzung dieses Artikels finden die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)1 Anwendung, insbesondere die Artikel 50, 51 und 52.

 

 

_________

1ABl. L 368 vom 23.12.2006, S. 15.“

Begründung

Der Vorschlag der Kommission ist Teil des Europäischen Konjunkturprogramms, das den Schwerpunkt auf vorrangige Maßnahmen setzt, mit denen die europäischen Volkswirtschaften in die Lage versetzt werden sollen, die derzeitigen Herausforderungen rasch in den Griff zu bekommen. Die Mitgliedstaaten müssen die Möglichkeit bekommen, diese Mittel für Darlehen und Garantien für Akteure im ländlichen Raum zu verwenden, damit diese Investitionen tätigen können.

Änderungsantrag  23

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 – Nummer 7

Verordnung (EG) Nr.1698/2005

Artikel 70 – Absatz 4 – Unterabsatz 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

„Ungeachtet der Obergrenzen nach Absatz 3 kann die Beteiligung des ELER an den in Artikel 16a Absatz 1 dieser Verordnung genannten Arten von Vorhaben in den im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ förderfähigen Regionen auf 90 % und in den übrigen Regionen auf 75 % erhöht werden, höchstens jedoch auf den Betrag, der sich durch die Anwendung der obligatorischen Modulation nach Artikel 9 Absatz 4 und Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. … ergibt, auf den Betrag gemäß Artikel 69 Absatz 2a dieser Verordnung sowie ab 2011 auf die Beträge, die sich durch die Anwendung des Artikels 136 der Verordnung (EG) Nr. ....ergeben.“

„Ungeachtet der Obergrenzen nach Absatz 3 kann die Beteiligung des ELER an den in Artikel 16a Absatz 1 dieser Verordnung genannten Arten von Vorhaben in den im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ förderfähigen Regionen auf 100 % und in den übrigen Regionen auf 75 % erhöht werden, höchstens jedoch auf den Betrag, der sich durch die Anwendung der obligatorischen Modulation nach Artikel 9 Absatz 4 und Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. … ergibt, auf den Betrag gemäß Artikel 69 Absatz 2a dieser Verordnung sowie ab 2011 auf die Beträge, die sich durch die Anwendung des Artikels 136 der Verordnung (EG) Nr. ....ergeben.“

Begründung

Im Lichte des Grundsatzes des territorialen Zusammenhalts und der Bestimmungen von Artikel 69 Absatz 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 wird eine Beteiligung des ELER in Höhe von bis zu 100 % für Maßnahmen nach Artikel 16a Absatz 1 dieser Verordnung für angemessen erachtet, um einen möglichst großen Beitrag zur Modernisierung der betreffenden Gebiete des ländlichen Raums zu leisten.

Änderungantrag  24

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 – Nummer 8 a (neu)

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 76 – Absatz 2 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

8a) Dem Artikel 76 wird folgender Absatz angefügt:

 

 

„(2a) Die Mitgliedstaaten stellen spezifische Informationen über die in Artikel 16a genannten Prioritäten zur Verfügung. Diese Informationen richten sich an die regionalen und lokalen Behörden und die potenziellen Begünstigten der Maßnahmen.“

Begründung

Da die neuen Prioritäten der Entwicklung des ländlichen Raums, insbesondere die Breitband-Infrastrukturen und -Einrichtungen, erhebliche Änderungen an den Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums bedeuten, sollten die breite Öffentlichkeit und die für die Durchführung dieser neuen Maßnahmen zuständigen regionalen und lokalen Behörden hierüber eigens informiert werden.

Änderungsantrag  25

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Anhang

Verordnung (EG) Nr.1698/2005

Anhang III — Überschrift

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Liste von Vorhabensarten für die Prioritäten nach Artikel 16a Absatz 1 Buchstabe g

Indikative Liste von Vorhabensarten für die Prioritäten nach Artikel 16a Absatz 1 Buchstabe g

Begründung

Es wird als nützlich erachtet, den Mitgliedstaaten die notwendige Flexibilität zu geben, damit sie – zusätzlich zu den in Anhang III genannten Vorhaben – noch andere Vorhaben nach Artikel 16a Absatz 1 Buchstabe g unterstützen können.

Änderungsantrag  26

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Anhang

Verordnung (EG) Nr.1698/2005

Anhang III — Spalte 1 — Zeile 1

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Aufbau neuer Breitbandinfrastrukturen einschließlich Backhaul-Einrichtungen (z. B. feste, terrestrische drahtlose oder satellitengestützte Technologie bzw. eine Kombination dieser Technologien)

Aufbau neuer Breitbandinfrastrukturen einschließlich Backhaul-Einrichtungen und Bodengerät (z. B. feste, terrestrische drahtlose oder satellitengestützte Technologie bzw. eine Kombination dieser Technologien) und anderer notwendiger Formen der Unterstützung (zum Beispiel Installation und Wartung)

Änderungantrag  27

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Anhang

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Anhang III – Zeile 3 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Öffentlicher Zugang zu Breitbandeinrichtungen

 

Artikel 56: Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung

Begründung

Angesichts der wirtschaftlichen Gegebenheiten in vielen ländlichen Gebieten würden nicht alle Bürger von einem privaten Zugang zu Breitband-Infrastrukturen profitieren können<aq. Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Infrastrukturmaßnahmen sollten die Mitgliedstaaten deshalb die Möglichkeit haben, öffentliche Internet-Einrichtungen in ländlichen Gemeinden (beispielsweise öffentliche Büchereien oder Rathäuser) zu unterstützen. Diese Möglichkeit entspräche voll und ganz dem Geist von Artikel 56 über die Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung.

  • [1]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

BEGRÜNDUNG

Einführung

Auf seiner Tagung vom 11. und 12. Dezember 2008 hat der Europäische Rat ein Europäisches Konjunkturprogramm gebilligt, das die Einleitung vorrangiger Maßnahmen zur beschleunigten Anpassung der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten an die gegenwärtigen Herausforderungen vorsieht. Das Programm basiert auf einem Mittelaufwand in Höhe von insgesamt ca. 1,5 % des BIP der Europäischen Union (was etwa 200 Mrd. EUR entspricht). Von diesem Betrag sollten allen Mitgliedstaaten 1,5 Mrd. EUR über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung gestellt werden, um Breitband-Internet im ländlichen Raum auszubauen und die neuen Herausforderungen zu bewältigen, die im Rahmen der im November 2008 abgeschlossenen Halbzeitbewertung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 (GAP-Gesundheitscheck) ermittelt wurden. Der Betrag von 1,5 Mrd. EUR sollte so aufgeteilt werden, dass ein Drittel (0,5 Mrd. EUR) für die neuen Herausforderungen und zwei Drittel (1 Mrd. EUR) für den Ausbau der Breitband-Internetinfrastruktur im ländlichen Raum verwendet werden. Übertragungen zwischen diesen beiden Teilpaketen sind nicht zulässig.

Mit dem Vorschlag der Kommission sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die erforderlich sind, damit die Mitgliedstaaten die oben genannten Beträge verwenden können.

Damit diese zusätzlichen Mittel im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms als Gemeinschaftsbeitrag für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellt werden, sollten die Mitgliedstaaten ihre Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum bis zum 30. Juni 2009 überprüfen.

In Bezug auf Breitband sollten die Mitgliedstaaten in ihren Programmen Vorhaben für Breitband-Infrastrukturen vorsehen. Um die weitreichende Einführung des Breitband-Internetzugangs im ländlichen Raum zu ermöglichen, schlägt die Kommission vor, dass Vorhaben im Zusammenhang mit der Breitband-Infrastruktur im Gegensatz zur bestehenden größenmäßigen Beschränkung für die Infrastruktur von Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung ohne Größenbegrenzung bei der betreffenden Infrastruktur als zuschussfähig eingestuft werden.

In Anhang III des Vorschlags legt die Kommission eine vollständige Liste der Vorhabensarten für Breitband-Infrastrukturen vor, darunter der Aufbau neuer Breitband-Infrastrukturen, die Modernisierung der vorhandenen Breitband-Infrastruktur und die Schaffung der passiven Breitband-Infrastruktur.

Im Hinblick auf neue Herausforderungen sollten die Mitgliedstaaten in ihren Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum bis zum 30. Juni 2009 Vorhabensarten vorsehen, die mit den neuen Herausforderungen im Zusammenhang stehen.

Der Kommissionsvorschlag erlaubt ausnahmsweise eine Anhebung der Kofinanzierungssätze für das Haushaltsjahr 2009 um 10 %. Gleichwohl sollten die Mitgliedstaaten die Obergrenzen der Kofinanzierung während des gesamten Programmplanungszeitraums einhalten, was bedeutet, dass sie ihren Finanzierungsanteil in den verbleibenden Jahren des Programmplanungszeitraums erhöhen werden müssen.

Die Kommission empfiehlt höhere Kofinanzierungssätze für Maßnahmen in Verbindung mit den neuen Herausforderungen und der Breitband-Infrastruktur. Laut dem Vorschlag soll sich der ELER bei im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ förderfähigen Regionen mit 90 % und in den übrigen Regionen mit 75 % an der Finanzierung beteiligen. Damit kann die Kofinanzierung bei im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ förderfähigen Regionen für 2009 bis 100 % betragen.

Die Berichterstatterin begrüßt den Vorschlag der Kommission, der ihrer Auffassung nach eine schnelle Reaktion auf die derzeitige Wirtschaftskrise ermöglicht.

Wichtigste Anmerkungen der Berichterstatterin

Bereitstellung von 250 Mio. EUR für Aktivitäten im Zusammenhang mit den neuen Herausforderungen

Durch eine Änderung des Haushaltsplans 2009 haben das Europäische Parlament und der Rat die Haushaltslinie 2009 für die ländliche Entwicklung um 250 Mio. EUR aufgestockt, jedoch eine Zweckbindung dieser Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums vor dem Hintergrund des Klimawandels vorgenommen (siehe AM 0371 zum Posten 05 04 05 01 wie vom Europäischen Parlament am 18. Dezember 2008 angenommen). Die Kommission weigerte sich mit der Begründung, diese zusätzlichen Mittel zu verwalten, dass es unangemessen wäre, sämtliche Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum zu ändern.

Die Berichterstatterin ist der Meinung, dass der aktuelle Vorschlag der Kommission eine Gelegenheit zur Ausführung dieser im Haushaltsplan 2009 bereits verfügbaren Mittel bietet. Für die laufende Programmplanung schlägt die Berichterstatterin vor, dass diese Mittel für Aktivitäten bereitgestellt werden sollten, die mit den im GAP-Gesundheitscheck festgelegten Prioritäten im Zusammenhang stehen.

Zahlungen im Haushaltsjahr 2009

Aus der dem Kommissionsvorschlag beigefügten Finanzübersicht geht hervor, dass der Betrag von 1,5 Mrd. EUR vollständig im Haushaltsjahr 2009 gebunden ist, die Zahlungen aber erst in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 ausgeführt werden.

Nach Ansicht der Berichterstatterin müssen angesichts der Notwendigkeit, auf die aktuelle Wirtschaftskrise rasch zu reagieren, Zahlungen eingeplant werden, die schon im Haushaltsjahr 2009 erfolgen können.

Darlehens‑ und Kreditgarantiefonds

Ein Hauptproblem in der derzeitigen Wirtschaftskrise besteht darin, dass Darlehen allgemein schwieriger zu erlangen sind und für Kredite bei den Banken strengere Auflagen gelten. Die Berichterstatterin schlägt deshalb vor, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten sollten, die bereitgestellten Mittel für Darlehen und Kreditbürgschaften zu verwenden, die Interessenten im ländlichen Raum in die Lage versetzen würden, in schwierigen Zeiten Investitionen auf den Weg zu bringen.

Bereitstellung öffentlicher Breitband-Internetzugänge

Wegen der geringen Bevölkerungsdichte und der hohen Kosten wäre ein privater Zugang zu Breitband-Infrastrukturen nicht für alle Bürger möglich.

Deshalb spricht sich die Berichterstatterin dafür aus, dass die Mitgliedstaaten zusätzlich zu den geplanten Infrastrukturmaßnahmen die Möglichkeit haben sollten, öffentliche Interneteinrichtungen in ländlichen Gemeinden, beispielsweise in öffentlichen Bibliotheken oder in Rathäusern, zu unterstützen. Die öffentliche Förderung sollte jedoch nicht für Unterweisungen und Software eingesetzt werden.

Unterrichtung der örtlichen Behörden und der potenziellen Begünstigten über die Maßnahmen

Der vorliegende Kommissionsvorschlag wird einige erhebliche Veränderungen bei den Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum in den Mitgliedstaaten und insbesondere bei den Arten von Vorhaben für die neuen Herausforderungen, die im Rahmen des Gesundheitschecks ermittelt wurden, und die Breitband-Infrastruktur zur Folge haben. Die Berichterstatterin empfiehlt deshalb, dass die Bürger und die örtlichen Behörden, die für die Umsetzung dieser neuen Maßnahmen verantwortlich sind, speziell informiert werden.

Berücksichtigung der Unterschiede in der bestehenden Breitbandversorgung in den Mitgliedstaaten

Um eine optimale Nutzung der verfügbaren Mittel sicherzustellen und die weitreichende Einführung des Breitband-Internetzugangs im ländlichen Raum zu ermöglichen, vertritt die Berichterstatterin den Standpunkt, dass die Kommission die Unterschiede in der bestehenden Breitbandversorgung in den Mitgliedstaaten als Bezugsgröße für eine differenzierte Zuteilung dieser Mittel ansetzen sollte.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (30.3.2009)

für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
(KOM(2009)0038 – C6-0051/2009 – 2009/0011(CNS))

Verfasser der Stellungnahme: Vicente Miguel Garcés Ramón

KURZE BEGRÜNDUNG

Der vorliegende Vorschlag ist Teil des im November 2008 lancierten und vom Europäischen Rat am 11./12. Dezember 2008 gebilligten Europäischen Konjunkturprogramms, das mit einem Gesamtbetrag von 200 Mrd. EUR ausgestattet ist, wobei der Großteil (170 Mrd. EUR) auf der Ebene der Mitgliedstaaten bereitgestellt wird (die Koordinierung erfolgt allerdings durch die Europäische Union). Etwa 30 Mrd. EUR werden aus den Haushaltsplänen der EU und der EIB mobilisiert; davon sind „neue Investitionen“ in Höhe von 5 Mrd. EUR für ein Energiepaket (3,5 Mrd. EUR – Bericht im ITRE-Ausschuss) und für den ELER (1,5 Mrd. EUR – Bericht im AGRI-Ausschuss) vorgeschlagen worden.

Dem Vorschlag der Kommission zufolge sollen von dem zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,5 Mrd. EUR 1 Mrd. EUR für Breitbandinfrastrukturen und 500 Mio. EUR für die Bekämpfung des Klimawandels, erneuerbare Energiequellen, die biologische Vielfalt und die Umstrukturierung des Milchsektors zweckbestimmt werden, wozu die Kriterien der Förderfähigkeit für eine Finanzierung gemäß der Verordnung (EG) 1698/2005[1] geändert werden.

Zum Zeitpunkt der Abstimmung über die vorliegende Stellungnahme kürzte der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 19./20. März 2009 die Beträge für den Agrarteil auf 1,02 Mrd. EUR. Gleichzeitig stockte er den für die Energie bestimmten Anteil auf 3,98 Mrd. EUR auf. Der Rat änderte ebenfalls den Vorschlag der Kommission, den Gesamtbetrag der Mittel 2009 zu binden, und teilte ihn auf 2009 (600 Mio. EUR) und 2010 (420 Mio. EUR) auf.

Die Kommission wird einen Berichtigungshaushalt ausarbeiten, den sie zusammen mit den übrigen Instrumenten vorlegen wird, sobald die entsprechenden Rechtsgrundlagen festgelegt worden sind.

Zum anderen belaufen sich die Verpflichtungsermächtigungen, die derzeit unter der Haushaltslinie 05 04 05 01 „Programme zugunsten der ländlichen Entwicklung“ im Haushaltsplan 2009 veranschlagt sind, auf 13 623 Mio. EUR im Vergleich zu 9 135 Mio. EUR bei den Zahlungen. Dieser Betrag wurde im Haushalt 2009 dank einer Abänderung des Europäischen Parlaments zweckbestimmt, mit der die Mittel dieser Haushaltslinie um 249,84 Mio. EUR aufgestockt wurden.

Aus den genannten Gründen schlägt der Verfasser die folgenden Änderungen vor:

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Änderungsantrag  1

Entwurf einer legislativen Entschließung

Ziffer 1 a (neu)

Entwurf einer legislativen Entschließung

Geänderter Text

1a. ist der Auffassung, dass der im Legislativvorschlag genannte Referenzbetrag mit der Obergrenze von Rubrik 2 des gegenwärtigen mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2007-2013 vereinbar ist;

Begründung

Mit diesem Änderungsantrag soll auf die laufende Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2007-2013 und den GAP-Gesundheitscheck verwiesen werden.

Änderungsantrag  2

Entwurf einer legislativen Entschließung

Ziffer 1 b (neu)

Entwurf einer legislativen Entschließung

Geänderter Text

1b. erkennt an, dass hinsichtlich der Verfügbarkeit von Margen unter Rubrik 2 Ungewissheit besteht; unterstreicht, dass die Finanzierung des Konjunkturprogramms den künftigen Bedarf innerhalb dieser Ausgabenkategorie nicht gefährden sollte; weist darauf hin, dass es der Nutzung der Margen der Haushaltsjahre, die vor ihrem Abschluss stehen, den Vorzug gibt;

Änderungsantrag  3

Entwurf einer legislativen Entschließung

Ziffer 1 c (neu)

Entwurf einer legislativen Entschließung

Geänderter Text

1c. verweist darauf, dass über den jährlichen Betrag im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens gemäß den Vorschriften von Nummer 38 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006[2] beschlossen werden wird;

Begründung

Mit diesem Änderungsantrag soll darauf verwiesen werden, dass der vorgeschlagene Finanzrahmen auch einer Einigung innerhalb des jährlichen Haushaltsverfahrens (nichtobligatorische Ausgaben!) unterliegt.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsaskt

Erwägung 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2a) Die Haushaltsbehörde hat für 2009 die Haushaltslinie für Programme im Bereich der ländlichen Entwicklung um einen Betrag von 249 840 000 EUR bei den Verpflichtungsermächtigungen aufgestockt. Diese zusätzlichen Mittel sollten für Aktivitäten verfügbar gemacht werden, die mit neuen Herausforderungen zusammenhängen.

Begründung

Auf Initiative des Europäischen Parlaments hat die Haushaltsbehörde 2009 die Haushaltslinie für die ländliche Entwicklung um einen Betrag von 249,84 Mio. EUR aufgestockt und eine Zweckbindung dieser Mittel für klimaschutzbezogene Tätigkeiten vorgesehen (siehe Abänderung 0371 zur Haushaltslinie 05 0405 01 wie vom Europäischen Parlament am 18. Dezember 2008 angenommen). Diese zusätzlichen Mittel sollten für Tätigkeiten verfügbar gemacht werden, die mit den im Rahmen des Gesundheitschecks der GAP festgelegten Prioritäten zusammenhängen.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 - Nummer 6 - Buchstabe a

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 69 - Absatz 2a

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

„(2a) Der Teil des Betrags gemäß Absatz 1, der sich aus der Anhebung des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen gemäß dem Beschluss 2006/493/EG des Rates in der Fassung des Beschlusses …… ergibt, steht ab 1. Januar 2009 zur Verfügung. Er ist für die Arten von Vorhaben zu verwenden, die mit Prioritäten gemäß Artikel 16a Absatz 1 im Zusammenhang stehen, und ist wie folgt einzusetzen:

„(2a) Der Teil des Betrags gemäß Absatz 1, der sich aus der Anhebung des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen gemäß dem Beschluss 2006/493/EG des Rates in der Fassung des Beschlusses …… ergibt, steht ab 1. Januar 2009 zur Verfügung. Er ist für die Arten von Vorhaben zu verwenden, die mit Prioritäten gemäß Artikel 16a Absatz 1 im Zusammenhang stehen, und ist wie folgt einzusetzen:

a) ein Drittel (0,5 Mrd. EUR) für Vorhaben im Zusammenhang mit den Prioritäten gemäß Artikel 16a Absatz 1 Buchstaben a bis f;

a) ein Drittel (EUR XXX) für Vorhaben im Zusammenhang mit den Prioritäten gemäß Artikel 16a Absatz 1 Buchstaben a bis f;

b) zwei Drittel (1 Mrd. EUR) für Vorhaben im Zusammenhang mit der Priorität gemäß Artikel 16a Absatz 1 Buchstabe g.“

b) zwei Drittel (EUR XXX) für Vorhaben im Zusammenhang mit der Priorität gemäß Artikel 16a Absatz 1 Buchstabe g.“

VERFAHREN

Titel

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2009)0038 – C6-0051/2009 – 2009/0011(CNS)

Federführender Ausschuss

AGRI

Stellungnahme von

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

19.2.2009

 

 

 

Verfasser(in) der Stellungnahme

       Datum der Benennung

Vicente Miguel Garcés Ramón

10.2.2009

 

 

Prüfung im Ausschuss

11.3.2009

30.3.2009

 

 

Datum der Annahme

30.3.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Laima Liucija Andrikienė, Richard James Ashworth, Reimer Böge, Simon Busuttil, Paulo Casaca, Szabolcs Fazakas, Salvador Garriga Polledo, Ingeborg Gräßle, Catherine Guy-Quint, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Mario Mauro, Gérard Onesta, Nina Škottová, László Surján, Gary Titley

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Călin Cătălin Chiriţă

  • [1]  Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
  • [2]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (30.3.2009)

für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
(KOM(2009)0038 – C6-0051/2009 – 2009/0011(CNS))

Verfasser der Stellungnahme: Domenico Antonio Basile

KURZE BEGRÜNDUNG

Mit dem vorliegenden Verordnungsvorschlag reagierte die Kommission schnell auf die Annahme des europäischen Konjunkturprogramms durch den Europäischen Rat am 11. und 12. Dezember 2008. Dieses Programm sieht konkrete Maßnahmen in zahlreichen Bereichen der gemeinschaftlichen und nationalen Zuständigkeit vor, um die Wirtschafts- und Finanzkrise, welche die europäischen Märkte seit 2007 beeinträchtigt, zu überwinden.

Zur Durchführung des europäischen Konjunkturprogramms schlägt die Kommission im Bereich der ländlichen Entwicklung wesentliche Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 vor.

Die Kommission schlägt insbesondere vor, den Mitgliedstaaten 1,5 Mrd. EUR aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereitzustellen, um den Breitband-Internetzugang in ländlichen Gebieten auszubauen und die neuen Problemstellungen (Klimawandel, erneuerbare Energie, Bewirtschaftung der Wasservorkommen, biologische Vielfalt usw.), welche in der (im November 2008) abgeschlossenen Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 aufgezeigt wurden, zu lösen.

Der Verfasser dieser Stellungnahme unterstützt voll und ganz den Kommissionsvorschlag und ist der Auffassung, dass die geplanten Maßnahmen – sofern sie zügig und im Rahmen eines kohärenten Gesamtkonzepts durchgeführt werden – dazu beitragen werden, die Volkswirtschaften wieder anzukurbeln und das Vertrauen der Verbraucher in die europäische Wirtschaft wiederherzustellen.

Angesichts der gebotenen Dringlichkeit der gemeinsamen Rechtsbestimmungen und Programme zur Überwindung der gegenwärtigen Krise ist der Verfasser dieser Stellungnahme allerdings der Auffassung, dass einige Ergänzungen am Kommissionsvorschlag vorgenommen werden sollten, damit die vorgesehenen Maßnahmen auch auf nationaler Ebene zügig durchgeführt werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die regionalen Gebietskörperschaften sowie alle Interessenträger und potenziellen Begünstigten gebührend über die Bereitstellung der zusätzlichen Finanzmittel im Bereich der ländlichen Entwicklung informieren, denn die regionalen Gebietskörperschaften müssen ihre jeweiligen Programme zur ländlichen Entwicklung sofort dem europäischen Konjunkturprogramm anpassen können.

Um schnell einen europaweiten konjunkturellen Aufschwung herbeizuführen, ist ferner sicherzustellen, dass die bereitgestellten Mittel in den ersten Haushaltsjahren optimal ausgeschöpft werden, was der Rat bereits hervorgehoben hat, sodass beschleunigte und vereinfachte Ausführungsverfahren erforderlich sind.

Um für mehr Transparenz zu sorgen, Informationen über die im Zeitraum 2009-2011 erzielten Ergebnisse bereitzustellen und sicherzustellen, dass es geeigenete Instrumente zur Koordinierung der mit Mitteln aus dem ELER und dem Strukturfonds finanzierten Vorhaben im Bereich Breitband-Internetinfrastrukturen gibt, sollte die Kommission in den jährlichen Monitoring-Bericht, der für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehen ist, auch einen Abschnitt zur Prüfung der mit dieser Initiative konkret erzielten Ergebnisse aufnehmen.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Erwägung 8 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

8a. Die Dringlichkeit bezüglich der Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert die Anwendung von Grundsätzen, die auf einer Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren beruhen, um zu gewährleisten, dass die Änderungen im Zusammenhang mit dem europäischen Konjunkturprogramm zügig in Kraft treten und die Maßnahmen in der gegenwärtigen Krisensituation greifen.

 

In den Mitgliedstaaten müssen daher umfassende Informationskampagnen durchgeführt werden, um die regionalen Gebietskörperschaften und die potenziellen Begünstigten von den im Rahmen dieser Verordnung bereitgestellten Mitteln in Kenntnis zu setzen.

Begründung

Es ist wesentlich, dass die geplanten Maßnahmen schnell durchgeführt werden. Deshalb müssen die potenziellen Begünstigten umgehend und umfassend über diese neue Initiative informiert werden. Auch sind angesichts der vorgegebenen kurzen Fristen beschleunigte und vereinfachte Verfahren erforderlich.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 – Nummer 2

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 12 a – Absatz 1 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

1a. Jeder Mitgliedstaat konsultiert die zuständigen regionalen Behörden zu den besonderen Erfordernissen und Entwicklungsstrategien, die im Hinblick auf die Durchführung des nationalen Strategieplans festgelegt wurden.

Begründung

Um den besonderen Erfordernissen jeder einzelnen Region möglichst optimal zu entsprechen, müssen die zuständigen regionalen Behörden konsultiert werden. Auf diese Weise kann die bestmögliche gemeinsame Strategie für die regionale Entwicklung entwickelt werden.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 – Nummer 3

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 16 a – Absatz 1 – Einleitung

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Bis zum 31. Dezember 2009 nehmen die Mitgliedstaaten in ihre Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum Arten von Vorhaben auf, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt sind und auf folgende Prioritäten, die in den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft beschrieben und in den nationalen Strategieplänen näher ausgeführt sind, abzielen:

1. Bis zum 31. Dezember 2009 nehmen die Mitgliedstaaten in ihre Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum nach Konsultation der zuständigen regionalen Behörden Arten von Vorhaben auf, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt sind und auf folgende Prioritäten, die in den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft beschrieben und in den nationalen Strategieplänen näher ausgeführt sind, abzielen:

Begründung

Bei der Festlegung von Strategien für die Entwicklung des ländlichen Raums muss auch den Prioritäten der Regionalentwicklungspolitik Rechnung getragen werden. Mit einer gemeinschaftlichen Politik, die diese beiden Aspekte – die Ziele der Entwicklung des ländlichen Raums und die Ziele der regionalen Entwicklung – vereint, können die angestrebten Ziele erreicht werden.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 – Nummer 3

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 16 a – Absatz 1 – Buchstabe a

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(a) Klimawandel,

(a) Klimawandel und Maßnahmen gegen die Verschlechterung der Bodenqualität,

Begründung

Dem Boden kommt in der Landwirtschaft eine wichtige Rolle zu. Die Nutzung landwirtschaftlicher Böden und die Art ihrer Bewirtschaftung sind wichtige Faktoren bei der Bewältigung neuer Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, erneuerbaren Energiequellen, Wasserknappheit und Artenvielfalt.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 – Nummer 3

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 16 a – Absatz 1 – Buchstabe b

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(b) erneuerbare Energie,

(b) Verbesserung der Energieeffizienz, Diversifizierung und Nutzung erneuerbarer Energie,

Begründung

Siehe Änderungsantrag 3.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 – Nummer 3

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 16 a – Absatz 1 – Unterabsatz 2 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Die Arten von Vorhaben, die in Verbindung mit den Prioritäten nach Absatz 1 Buchstaben a bis f durchgeführt werden sollen, sollten auch auf die Erreichung der Ziele des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts ausgerichtet sein.

Begründung

Siehe Änderungsantrag 3.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 – Nummer 3

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 16 a – Absatz 1 – Unterabsatz 3

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die überprüften Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum, die sich auf die Vorhaben gemäß dem vorliegenden Absatz beziehen, werden der Kommission spätestens am 30. Juni 2009 übermittelt.

Die überprüften Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum, die sich auf die Vorhaben gemäß dem vorliegenden Absatz beziehen und bezüglich der Umsetzung von Maßnahmen auf den Grundsätzen der Beschleunigung und der Vereinfachung beruhen, werden der Kommission spätestens am 30. Juni 2009 übermittelt.

Begründung

Angesichts der kurzen Zeit, die den Mitgliedstaaten zur Verfügung steht, um ihre nationalen Pläne zu überarbeiten, bedarf es einer umgehenden und umfassenden Unterrichtung über die neuen Rechtsvorschriften und der Anwendung beschleunigter und vereinfachter Verfahren für die Bereitstellung der Mittel und die Rechungslegung.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 – Nummer 3

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 16 a – Absatz 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Ab 1. Januar 2009 können die in Anhang I festgesetzten Beihilfesätze für die Arten von Vorhaben nach Absatz 1 Buchstaben a bis f um zehn Prozentpunkte angehoben werden.

2. Ab 1. Januar 2009 können die in Anhang I festgesetzten Beihilfesätze für die Arten von Vorhaben nach Absatz 1 Buchstaben a bis f um zehn Prozentpunkte angehoben werden, um das Ziel der territorialen Konvergenz der Regionen der Europäischen Union zu erreichen.

Begründung

Die Entwicklung und der Zusammenhalt der Regionen der Europäischen Union können beschleunigt werden, wenn Fördermittel entsprechend den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Regionen gewährt werden. Wirtschaftlicher Fortschritt und nachhaltige Entwicklung sind nur dann möglich, wenn umfangreiche Mittel für die Bereiche mit dem höchsten Wachstumspotential bereitgestellt werden, wie Energieeffizienz und Artenvielfalt.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 – Nummer 6 –Buchstabe b

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Artikel 69 – Absatz 5 a – Unterabsatz 1 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Der Jahresbericht der Kommission über die ländliche Entwicklung enthält einen eigenen Abschnitt über die Überwachung von Maßnahmen in Verbindung mit den Prioritäten nach Artikel 16 a Buchstabe g.

Begründung

Mit diesem Änderungsantrag soll die Möglichkeit geschaffen werden, von Anfang an zu überprüfen, inwieweit das beschleunigte Verfahren, das für die Bereitstellung von Mitteln angewandt wird, bei der Verwendung der Mittel angemessen greift. Damit soll gewährleistet werden, dass die Maßnahmen in jeder Hinsicht wirksam sind. Gleichzeitig sollen damit Instrumente bereitgestellt werden, die geeignet sind, die notwendige Koordination mit ähnlichen Tätigkeiten, die über die Strukturfonds finanziert werden, sicherzustellen.

VERFAHREN

Titel

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2009)0038 – C6-0051/2009 – 2009/0011(CNS)

Federführender Ausschuss

AGRI

Stellungnahme von

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

REGI

19.2.2009

 

 

 

Verfasser(in) der Stellungnahme

       Datum der Benennung

Domenico Antonio Basile

9.3.2009

 

 

Prüfung im Ausschuss

9.3.2009

 

 

 

Datum der Annahme

30.3.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Emmanouil Angelakas, Stavros Arnaoutakis, Rolf Berend, Victor Boştinaru, Wolfgang Bulfon, Gerardo Galeote, Gábor Harangozó, Mieczysław Edmund Janowski, Rumiana Jeleva, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Constanze Angela Krehl, Florencio Luque Aguilar, Sérgio Marques, Maria Petre, Elisabeth Schroedter, Catherine Stihler, Margie Sudre, Oldřich Vlasák

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Domenico Antonio Basile, Emanuel Jardim Fernandes, Samuli Pohjamo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Jorgo Chatzimarkakis, Dragoş Florin David, Siiri Oviir

VERFAHREN

Titel

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2009)0038 – C6-0051/2009 – 2009/0011(CNS)

Datum der Konsultation des EP

5.2.2009

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

AGRI

19.2.2009

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

19.2.2009

ENVI

19.2.2009

ITRE

19.2.2009

REGI

19.2.2009

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

ENVI

16.3.2009

ITRE

11.2.2009

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Petya Stavreva

20.1.2009

 

 

Prüfung im Ausschuss

17.2.2009

16.3.2009

31.3.2009

 

Datum der Annahme

31.3.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Vincenzo Aita, Peter Baco, Luis Manuel Capoulas Santos, Albert Deß, Michl Ebner, Carmen Fraga Estévez, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Elisabeth Jeggle, Heinz Kindermann, Stéphane Le Foll, Véronique Mathieu, Mairead McGuinness, Rosa Miguélez Ramos, James Nicholson, María Isabel Salinas García, Agnes Schierhuber, Willem Schuth, Czesław Adam Siekierski, Alyn Smith, Petya Stavreva, Witold Tomczak, Andrzej Tomasz Zapałowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Gábor Harangozó, Catherine Neris, Maria Petre

Datum der Einreichung

14.4.2009