BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Drittländern im audiovisuellen Bereich „MEDIA Mundus“
8.4.2009 - (KOM(2008)0892 – C6‑0011/2009 – 2008/0258(COD)) - ***I
Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatterin: Ruth Hieronymi
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Drittländern im audiovisuellen Bereich „MEDIA Mundus“
(KOM(2008)0892 – C6‑0011/2009 – 2008/0258(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0892),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 150 Absatz 4 und 157 Absatz 3 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6‑0011/2009),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6‑0260/2009),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Änderungsantrag 1 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 2 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(2) Das Europäische Parlament hat stets betont, dass der audiovisuelle Markt einen bedeutenden Beitrag zur kreativen Wissensgesellschaft Europas leistet und eine Schlüsselrolle bei der Förderung der kulturellen Vielfalt und des kulturellen Pluralismus in der EU spielt. |
(2) Das Europäische Parlament hat stets betont, dass der audiovisuelle Markt einen bedeutenden Beitrag zur kreativen Wissensgesellschaft Europas leistet und eine Schlüsselrolle bei der Förderung der kulturellen Vielfalt und des kulturellen Pluralismus in der EU spielt und eine wichtige Plattform für die Redefreiheit ist. |
Änderungsantrag 2 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 4 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(4) In seiner Entschließung vom 16. November 2007 zu einer europäischen Kulturagenda (2007/C 287/01) betonte der Rat, dass die Kultur ein wesentlicher Aspekt der internationalen Beziehungen ist, und unterstrich die Notwendigkeit, die Rolle der Kultur in den Außenbeziehungen und der Entwicklungspolitik der EU aufzuwerten. |
(4) In seiner Entschließung vom 16. November 2007 zu einer europäischen Kulturagenda1 betonte der Rat, dass die Kultur ein wesentlicher Aspekt der internationalen Beziehungen ist, und unterstrich die Notwendigkeit, die Rolle der Kultur in den Außenbeziehungen und der Entwicklungspolitik der EU aufzuwerten. In seiner Entschließung vom 10. April 2008 zu einer europäischen Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung2 unterstrich das Europäische Parlament ebenfalls in Bezug auf das UNESCO- Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, wie wichtig die Einbeziehung der Kultur in sämtliche Programme und Politikbereiche, einschließlich der Außen- und Entwicklungspolitik, ist. |
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1 ABl. C 287 vom 29.11.2007, S.1. |
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Änderungsantrag 3 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 7 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(7) Bei der Förderung des audiovisuellen Sektors durch die Gemeinschaft ist Artikel 151 EG-Vertrag zu beachten, demzufolge die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit Drittländern und den für den Kulturbereich zuständigen internationalen Organisationen fördern sollen. |
(7) Bei der Förderung des audiovisuellen Sektors durch die Gemeinschaft ist Artikel 151 EG-Vertrag zu beachten, demzufolge die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit Drittländern und den für den Kulturbereich zuständigen internationalen Organisationen fördern sollen, wobei es darauf ankommt, die unterschiedlichen Kulturen zu achten, um ihre Vielfalt zu fördern. |
Änderungsantrag 4 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 10 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(10) Die internationale audiovisuelle Landschaft hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten vor allem infolge technologischer Entwicklungen wie der digitalen Filmvorführtechnik, des Videoabrufs oder des digitalen Mehrkanalfernsehens beträchtlich verändert. Dies führte zu einem starken finanziellen Wachstum und vielversprechenden Investitionen, woraus sich in der Folge eine starke und zunehmende Nachfrage nach mehr audiovisuellen Inhalten mit ergab, die zahlreiche Geschäftschancen für die Unternehmen eröffnete. Es besteht dementsprechend ein großes und wachsendes Interesse an Projekten, die sich auf die verschiedenen digitalen Anwendungen beziehen. Außerdem gibt es eine enge Verbindung zwischen der internationalen Zusammenarbeit in Projekten und der Fähigkeit Europas, das europäische Regulierungsmodell für die audiovisuellen Medien und die Konvergenz zwischen audiovisuellem Bereich und elektronischer Kommunikation in der Welt zu fördern. |
(10) Die internationale audiovisuelle Landschaft hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten beträchtlich verändert und steht derzeit vor allem infolge technologischer Entwicklungen wie der digitalen Filmvorführtechnik, des Videoabrufs (VOD – video on demand) oder des digitalen Mehrkanalfernsehens über Internet-Fernsehen (IPTV) oder Web-TV vor neuen Herausforderungen. Dies führte zu einem starken finanziellen Wachstum und vielversprechenden Investitionen, woraus sich in der Folge eine starke und zunehmende Nachfrage nach mehr audiovisuellen Inhalten mit ergab, die zahlreiche Geschäftschancen für die Unternehmen eröffnete. Es besteht dementsprechend ein großes und wachsendes Interesse an Projekten, die sich auf die verschiedenen digitalen Anwendungen beziehen. Außerdem gibt es eine enge Verbindung zwischen der internationalen Zusammenarbeit in Projekten und der Fähigkeit Europas, das europäische Regulierungsmodell für die audiovisuellen Medien und die Konvergenz zwischen audiovisuellem Bereich und elektronischer Kommunikation in der Welt zu fördern. |
Änderungsantrag 5 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 16 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(16) Der Vertriebssektor bestimmt, wie vielfältig das Angebot an audiovisuellen Werken und somit die Auswahl für die Verbraucher ist. Europäische Vertriebsfirmen sind kleine Unternehmen, die im Gegensatz zu ihren vertikal integrierten Konkurrenten aufgrund der Struktur und Fragmentierung der Märkte kaum in der Lage sind, auf internationale Märkte vorzudringen. Außerdem sind neue Akteure und Vertriebsplattformen erschienen, die eine verstärkte Produktion von Inhalten vorantreiben oder notwendig machen. Deshalb ist es angemessen, Maßnahmen zur Verbesserung von Vertrieb, Verbreitung und Aufführung audiovisueller Werke zu ergreifen. |
(16) Der Vertriebssektor bestimmt, wie vielfältig das Angebot an audiovisuellen Werken und somit die Auswahl für die Verbraucher ist. Europäische Vertriebsfirmen sind kleine Unternehmen, die im Gegensatz zu ihren vertikal integrierten Konkurrenten aufgrund der Struktur und Fragmentierung der Märkte kaum in der Lage sind, auf internationale Märkte vorzudringen. Außerdem sind neue Akteure und Vertriebsplattformen erschienen, die eine verstärkte Produktion von Inhalten vorantreiben oder notwendig machen. Deshalb ist es angemessen, Maßnahmen zur Verbesserung von Vertrieb, Verbreitung und Aufführung europäischer audiovisueller Werke in Drittländern und von Werken aus Drittländern in Europa zu ergreifen. |
Änderungsantrag 6 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 19 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(19) Es sollten geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhindern und verloren gegangene, rechtsgrundlos gezahlte oder nicht ordnungsgemäß verwendete Beträge wieder einzuziehen. |
(19) Es sollten geeignete Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, um Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhindern und verloren gegangene, rechtsgrundlos gezahlte oder nicht ordnungsgemäß verwendete Beträge wieder einzuziehen. |
Änderungsantrag 7 Vorschlag für einen Beschluss Kapitel 1 – Überschrift | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
KAPITEL 1: AUFSTELLUNG, ANWENDUNGSBEREICH UND ZIELE DES PROGRAMMS |
KAPITEL 1: AUFSTELLUNG, ALLGEMEINE ZIELE UND ANWENDUNGSBEREICH DES PROGRAMMS |
Änderungsantrag 8 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Überschrift | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Aufstellung des Programms |
Aufstellung und allgemeine Ziele des Programms |
Änderungsantrag 9 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 1 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
1. Hiermit wird das Programm MEDIA Mundus (nachstehend „das Programm“) zur Finanzierung von Projekten für die internationale Zusammenarbeit mit Fachkräften in Drittländern im audiovisuellen Bereich aufgestellt. |
1. Mit diesem Beschluss wird das Programm MEDIA Mundus (nachstehend „das Programm“) zur Finanzierung von Projekten für die internationale Zusammenarbeit mit Fachkräften in Drittländern im audiovisuellen Bereich für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013 aufgestellt. |
Änderungsantrag 10 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 2 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
2. Das Programm wird in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 durchgeführt. |
entfällt |
Änderungsantrag 11 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 1 – Absatz 2 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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2a. Die allgemeinen Ziele des Programms sind die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Industrie, damit Europa seiner kulturellen und politischen Rolle in der Welt besser gerecht werden kann, sowie die Vergrößerung der Auswahl für die Verbraucher und der kulturellen Vielfalt. |
Begründung | |
Aus Gründen der Kohärenz wurden die in Artikel 5 des Kommissionsvorschlags enthaltenen allgemeinen Ziele des Programms in Artikel 1 eingefügt. | |
Änderungsantrag 12 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 4 – Absatz 2 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
2. Jedes Projekt muss mindestens drei Partner haben und sich um eine internationale Vernetzungswirkung bemühen. |
2. Jedes Projekt muss mindestens drei Partner haben und sich um eine internationale Vernetzung bemühen. |
Änderungsantrag 13 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 5 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Artikel 5 |
entfällt |
Ziele des Programms |
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1. Die allgemeinen Ziele des Programms sind die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Industrie, die Schaffung der Voraussetzungen, damit Europa seiner kulturellen und politischen Rolle in der Welt besser gerecht werden kann, sowie die Vergrößerung der Auswahl für die Verbraucher und der kulturellen Vielfalt. |
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2. Die Einzelziele des Programms sind: |
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a) Verbesserung des Informationsaustauschs und – insbesondere durch Fortbildung und Stipendien – Erleichterung der grenzübergreifenden Vernetzung zwischen den Fachkräften, um den Zugang zu Märkten in Drittländern zu verbessern, Vertrauen zu bilden und langfristige Geschäftsbeziehungen aufzubauen; |
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b) Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des grenzüberschreitenden Vertriebs audiovisueller Werke in aller Welt; |
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c) Verbesserung der weltweiten Verbreitung und Aufführung audiovisueller Werke und Steigerung der Nachfrage aus der Öffentlichkeit (vor aus dem jungen Publikum) nach kulturell vielfältigen audiovisuellen Inhalten. |
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3. Die besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Gesamtkohärenz und ‑komplementarität mit anderen einschlägigen Politikbereichen, Programmen und Maßnahmen der Gemeinschaft, insbesondere der Koordinierung mit dem Programm MEDIA 2007 und externen Programmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im audiovisuellen und kulturellen Bereich. |
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Begründung | |
Artikel 5 über die allgemeinen und Einzelziele des Programms wird gestrichen. Aus Gründen der Kohärenz wurden die allgemeinen Ziele des Programms in Artikel 1 (Änd. 11) aufgenommen und die drei Einzelziele des Programms in Artikel 6 bzw. Artikel 7 und 8 (Änd. 16, Änd. 19 bzw. Änd. 21) aufgenommen. | |
Änderungsantrag 14 Vorschlag für einen Beschluss Kapitel 2 – Überschrift | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
KAPITEL 2: OPERATIVE ZIELE DES PROGRAMMS |
KAPITEL 2: EINZELZIELE DES PROGRAMMS |
Änderungsantrag 15 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 6 – Überschrift | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Informationsaustausch, Fortbildung und Marktforschung |
Einzelziel 1: Informationsaustausch, Fortbildung und Marktforschung |
Änderungsantrag 16 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 6 – Einleitung | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
In Bezug auf Informationsaustausch und Fortbildung hat das Programm folgende operative Ziele: |
Zu den Zielen des Programms gehören die Verbesserung des Informationsaustauschs und – insbesondere durch Fortbildung und Stipendien – die Erleichterung der länderübergreifenden Vernetzung zwischen den Fachkräften, um den Zugang zu Märkten in Drittländern zu verbessern, Vertrauen zu bilden und langfristige Geschäftsbeziehungen aufzubauen. Zur Erreichung dieses Einzelziels hat das Programm folgende operative Ziele: |
Begründung | |
Siehe Begründung zu Änd. 13. | |
Änderungsantrag 17 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 6 – Nummer 1 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
1. Stärkung der Kompetenzen europäischer Fachkräfte und anderer Fachkräfte aus in Artikel 2 Absatz 4 genannten Ländern, um deren Verständnis vor allem für Arbeitsbedingungen, rechtliche Rahmenbedingungen, Finanzierungssysteme und Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf ihren jeweiligen audiovisuellen Märkten zu verbessern und dadurch – insbesondere über Stipendien – die Vernetzung und das Entstehen langfristiger Geschäftsbeziehungen zu erleichtern, und Verbesserung des Informations- und Kenntnisstandes über audiovisuelle Märkte, um die audiovisuelle Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften zu sichern und zu erleichtern. |
1. Stärkung der Kompetenzen europäischer Fachkräfte und anderer Fachkräfte aus in Artikel 2 Absatz 4 genannten Ländern, um deren Verständnis vor allem für Arbeitsbedingungen, rechtliche Rahmenbedingungen, einschließlich Urheberrechte, Finanzierungssysteme und Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf ihren jeweiligen audiovisuellen Märkten zu verbessern und dadurch – insbesondere über Stipendien – die Vernetzung und das Entstehen langfristiger Geschäftsbeziehungen zu erleichtern, und Verbesserung des Informations- und Kenntnisstandes über audiovisuelle Märkte, um die audiovisuelle Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften zu sichern und zu erleichtern. |
Änderungsantrag 18 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 7 – Überschrift | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb |
Einzelziel 2: Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb |
Änderungsantrag 19 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 7 – Einleitung | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
In Bezug auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Vertriebs audiovisueller Werke auf ausländischen Märkten hat das Programm folgende operative Ziele: |
Zu den Zielen des Programms gehören die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des länderübergreifenden Vertriebs audiovisueller Werke auf ausländischen Märkten. Zur Erreichung dieses Einzelziels hat das Programm folgende operative Ziele: |
Begründung | |
Siehe Begründung zu Änd. 13. | |
Änderungsantrag 20 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 8 – Überschrift | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Verbreitung |
Einzelziel 3: Verbreitung |
Änderungsantrag 21 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 8 - Einleitung | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
In Bezug auf die Verbreitung hat das Programm folgende operative Ziele: |
Zu den Zielen des Programms gehören die Verbesserung der weltweiten Verbreitung und Vorführung audiovisueller Werke und die Steigerung der Nachfrage von Seiten des (vor allem jugendlichen) Publikums nach kulturell vielfältigen audiovisuellen Inhalten. Zur Erreichung dieses Einzelziels hat das Programm folgende operative Ziele: |
Begründung | |
Siehe Begründung zu Änd. 13. | |
Änderungsantrag 22 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 9 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Artikel 9 |
entfällt |
Umsetzung der operativen Ziele |
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1. Die Kommission sorgt dafür, dass sich die Maßnahmen, die in Verfolgung der in den Artikeln 6 bis 8 aufgeführten operativen Ziele unterstützt werden, gegenseitig ergänzen. |
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2. Die in den Artikeln 6–8 aufgeführten Maßnahmen werden gemäß den Bestimmungen im Anhang durchgeführt. |
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Begründung | |
Aus Gründen der Kohärenz wird Artikel 9 über die „Durchführung der operativen Ziele“ gestrichen und in Artikel 11 „Durchführung dieses Beschlusses“(Änd. 23) eingefügt. | |
Änderungsantrag 23 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 11 – Absatz 1 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
1. Die Kommission führt das Programm entsprechend den im Anhang festgelegten Modalitäten durch. |
1. Die Kommission setzt das Programm und seine Ziele entsprechend den im Anhang festgelegten Bestimmungen um. Die Kommission sorgt dafür, dass sich die Maßnahmen, die in Verfolgung der in den Artikeln 6 bis 8 aufgeführten operativen Ziele unterstützt werden, gegenseitig ergänzen. |
Änderungsantrag 24 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 11 – Absatz 2 – Buchstabe d | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
d) der Inhalt der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die Festlegung der Kriterien und Verfahren für die Auswahl der Projekte; |
d) der Inhalt der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Verfahren für die Auswahl von Projekten; |
Änderungsantrag 25 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 11 – Absatz 2 – Buchstabe e | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
e) die Auswahl von Vorschlägen für die Gewährung von Gemeinschaftsmitteln von mehr als 400 000 € pro Begünstigten und Jahr. |
e) die Auswahl von Vorschlägen für die Gewährung von Gemeinschaftsmitteln von mehr als |
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200 000 EUR pro Begünstigtem pro Jahr im Falle des in Artikel 6 festgelegten Einzelziels 1; |
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300 000 EUR pro Begünstigtem pro Jahr im Falle des in Artikel 7 festgelegten Einzelziels 2; |
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300 000 EUR pro Begünstigtem pro Jahr im Falle des in Artikel 8 festgelegten Einzelziels 3. |
Änderungsantrag 26 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 11 – Absatz 3 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
3. Die Kommission beschließt über sonstige Maßnahmen und die Gewährung anderer Finanzhilfen als den in Absatz 2 Buchstabe e genannten Mitteln. Innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Beschlussfassung leitet sie dem Ausschuss und dem Europäischen Parlament alle einschlägigen Informationen einschließlich der nach diesem Absatz gefassten Auswahlbeschlüsse zu. |
3. Die Kommission fasst andere Auswahlbeschlüsse als die in Absatz 2 Buchstabe e genannten. Innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Beschlussfassung leitet sie dem Ausschuss und dem Europäischen Parlament alle einschlägigen Informationen einschließlich der nach diesem Absatz gefassten Auswahlbeschlüsse zu. |
Änderungsantrag 27 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 13 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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Artikel 13a |
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Kohärenz und Komplementarität |
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Bei der Durchführung des Programms sorgt die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten für die allgemeine Kohärenz und Komplementarität mit anderen einschlägigen Politikbereichen, Programmen und Maßnahmen der Gemeinschaft, insbesondere was die Koordinierung mit dem Programm MEDIA 2007 und den externen Programmen zur Zusammenarbeit mit Drittländern im audiovisuellen und kulturellen Bereich und deren Durchführung anbelangt. |
Begründung | |
Aus Gründen der Kohärenz wird aus Absatz 3 von Artikel 5 über die Kohärenz und Komplementarität ein separater Artikel. | |
Änderungsantrag 28 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 13 – Nummer 3 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
3. das Bewusstsein für die Bedeutung der kulturellen Vielfalt und des Multikulturalismus fördert; |
3. weltweit das Bewusstsein für die Bedeutung der kulturellen Vielfalt, gemeinsamer Werte, des Multikulturalismus und der Vielsprachigkeit fördert; |
Änderungsantrag 29 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 14 – Absatz 3 – Buchstabe a | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
a) bis spätestens 30. Juni 2012 eine Mitteilung über die Fortführung des Programms; |
a) bis spätestens 31. Januar 2012 eine Mitteilung über die Fortführung des Programms; |
Änderungsantrag 30 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Teil 1 – Nummer 1 – Absatz 1 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Stärkung der Kompetenzen der Fachkräfte aus Europa und Drittländern, um deren Verständnis vor allem für Arbeitsbedingungen, rechtliche Rahmenbedingungen, Finanzierungssysteme und Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf ihren jeweiligen audiovisuellen Märkten zu verbessern und dadurch die Vernetzung und die Anbahnung langfristiger geschäftlicher Beziehungen zu erleichtern. Verbesserung des Informations- und Kenntnisstandes über audiovisuelle Märkte, um die audiovisuelle Zusammenarbeit zwischen Fachkräften aus Europa und Drittländern zu sichern und zu erleichtern. |
Stärkung der Kompetenzen der Fachkräfte aus Europa und Drittländern, um deren Verständnis vor allem für Arbeitsbedingungen, rechtliche Rahmenbedingungen, einschließlich Urheberrechte, Finanzierungssysteme und Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf ihren jeweiligen audiovisuellen Märkten zu verbessern und dadurch die Vernetzung und die Anbahnung langfristiger geschäftlicher Beziehungen zu erleichtern. Verbesserung des Informations- und Kenntnisstandes über audiovisuelle Märkte, um die audiovisuelle Zusammenarbeit zwischen Fachkräften aus Europa und Drittländern zu sichern und zu erleichtern. |
Änderungsantrag 31 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Teil 1 – Nummer 1 – Spiegelstrich 1 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
– Unterstützung der Konzeption und Umsetzung von Fortbildungskursen für Teilnehmer und Ausbilder aus Europa und Drittländern |
– Unterstützung der Konzeption und Umsetzung von Fortbildungskursen für Teilnehmer und Ausbilder aus Europa und Drittländern |
mit dem Schwerpunkt auf den Bedingungen für Produktion, Koproduktion, Vertrieb, Aufführung und Verbreitung audiovisueller Werke auf allen einschlägigen internationalen Märkten |
a) mit dem Schwerpunkt auf den Bedingungen für Produktion, Koproduktion, Vertrieb, Aufführung und Verbreitung audiovisueller Werke auf allen einschlägigen internationalen Märkten sowie |
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b) mit dem Schwerpunkt auf der Einbeziehung neuer Technologien für die Produktion, Post-Produktion, Vertrieb (einschließlich neuer Vertriebsplattformen wie VOD, IPTV, Web-TV), Vermarktung und Archivierung von audiovisuellen Werken. |
Änderungsantrag 32 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Teil 1 – Nummer 1 – Spiegelstrich 2 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
– Unterstützung der Konzeption und Umsetzung von Fortbildungskursen für Teilnehmer und Ausbilder aus Europa und Drittländern über die Einbeziehung neuer Technologien für Produktion, Postproduktion, Vertrieb (einschließlich neuer Vertriebsplattformen wie VOD, IPTV, Web-TV), Vermarktung und Archivierung audiovisueller Werke |
entfällt |
Änderungsantrag 33 Vorschlag für einen Beschluss Anhang – Teil 1 – Nummer 1 – Spiegelstrich 4 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
– Mitwirkung an der Schulung der Ausbilder |
– Mitwirkung an der Schulung der Ausbilder, um beispielsweise durch Kurse oder gemeinsame Schulungsmaßnahmen das Verständnis für die Arbeitsbedingungen, rechtlichen Rahmenbedingungen und Finanzierungssysteme auf den audiovisuellen Märkten in den teilnehmenden Ländern zu verbessern. |
Begründung | |
Beispiele von Maßnahmen im Zusammenhang mit der „Schulung der Ausbilder“ zur Verdeutlichung. |
BEGRÜNDUNG
Die internationale audiovisuelle Landschaft hat sich in den letzten 20 Jahren vor allem infolge technologischer Entwicklungen wie digitales Mehrkanalfernsehen, IPTV und Web-TV, digitale Filmprojektion und Videoabruf (VOD – video on demand) beträchtlich verändert. Dies führte auf einigen ausländischen Märkten zu einem starken Finanzierungszuwachs und vielversprechenden Investitionen, woraus sich in der Folge eine zunehmende Nachfrage nach mehr audiovisuellen Inhalten ergab. Strukturelle Schwächen bei der Verbreitung europäischer Werke auf ausländischen Märkten und eine unzureichende Finanzierung der europäischen audiovisuellen Unternehmen verhindern jedoch, dass die Industrie diese wachsenden globalen Chancen voll nutzen kann.
Die europäische audiovisuelle Industrie ist in den letzten Jahren stark gewachsen und hat sich erheblich weiter entwickelt, wobei sie sich mit der Entstehung des digitalen Umfelds vielen neuen Herausforderungen und Veränderungen stellen musste. Die Verbreitung europäischer audiovisueller Werke auf den internationalen Märkten ist jedoch immer noch begrenzt. Audiovisuelle Werke aus Drittländern – soweit sie nicht aus Hollywood-Studios stammen – stehen vor dem vergleichbaren Problem der begrenzten Verbreitung auf den europäischen Märkten, obwohl durchaus eine Nachfrage nach vielfältigeren audiovisuellen Inhalten besteht.
Es ist deutlich geworden, dass daher der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der audiovisuellen Industrie der EU auf globalen Märkten sowie der Vergrößerung der Auswahl für die Verbraucher und der kulturellen Vielfalt auf den europäischen und internationalen Märkten insbesondere unter Nutzung der scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten, welche die digitalen und Online-Technologien bieten, Vorrang eingeräumt werden muss.
MEDIA 2007
Wie seine Vorgänger wird MEDIA 2007 vor allem im Vorfeld und nach dem Abschluss der audiovisuellen Produktion, insbesondere in den Bereichen Vertrieb und Verkaufsförderung, tätig werden. Mit einem Budget von 755 Mio. Euro für einen Zeitraum von sieben Jahren (2007-2013) zielt dieses Programm darauf ab, den europäischen audiovisuellen Sektor bei der Anpassung an die neuen Herausforderungen zu unterstützen. MEDIA 2007 wurde daher angepasst, um die neuesten Entwicklungen der Technologien und des EU-Marktes, die sich aus der digitalen Revolution bzw. der Erweiterung der EU ergeben, zu berücksichtigen und somit den Folgen der Digitalisierung Rechnung tragen und sich den spezifischen Problemen der in den neuen Mitgliedstaaten im audiovisuellen Bereich Tätigen stellen zu können.
Die Ziele von MEDIA 2007: Wahrung der kulturellen Vielfalt Europas und seines Erbes, verstärkte Verbreitung der europäischen audiovisuellen Werke und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen audiovisuellen Sektors wurden erreicht und durch das Programm geförderte Filme feierten einen bemerkenswerten Erfolg[1]. Die Unterstützung der Verbreitung audiovisueller Werke im internationalen Kontext gehörte allerdings nicht zum Aufgabenbereich.
Angesichts der Probleme und Herausforderungen, die aus der Internationalisierung der Märkte für den europäischen audiovisuellen Sektor erwachsen, beschloss das Europäische Parlament am 13. Dezember 2007 für den Haushalt 2008 die Durchführung einer vorbereitenden Maßnahme „MEDIA International“, in deren Mittelpunkt die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den audiovisuellen Märkten in Drittländern steht, um die unmittelbaren Bedürfnisse der Drittländer zu befriedigen und die allgemeine Effizienz von MEDIA 2007 zu verbessern. Dies wurde notwendig, weil die Rechtsgrundlage von MEDIA 2007 die Durchführung von Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Drittländern nicht erlaubt.
Vorbereitende Maßnahme MEDIA International
Mit einem Budget von 2 Mio. Euro für Maßnahmen im Jahre 2008 ist MEDIA International vorgesehen für eine Dauer von bis zu drei Jahren, um effiziente Wege zu finden, wie die Beziehungen und Netze zwischen den Fachkreisen des audiovisuellen Sektors in der Europäischen Union und den beteiligten Drittländern zum gegenseitigen Nutzen der europäischen Industrie und des Drittlandes strukturiert und ausgebaut werden können. Diese vorbereitende Maßnahme fällt unter das Übereinkommen der UNESCO über kulturelle Vielfalt, das MEDIA 2007-Programm und die Bestimmungen über kulturelle Zusammenarbeit in den Freihandelsabkommen und andere bereits bestehende oder vor einem Abschluss stehende Übereinkommen. Die auf Gegenseitigkeit beruhenden Maßnahmen, die für eine internationale Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor sorgen sollen, schließen die Fortbildung, die Förderung von Kinofilmwerken durch den verstärkten gegenseitigen Vertrieb der Filmwerke sowie die Unterstützung der internationalen Kinonetzwerke ein.
Die erste Aufforderung zur Einreichung von Projekten erfolgte im Frühjahr 2008. Achtzehn Projekte wurden ausgewählt. Unter den ausgewählten Projekten waren das „Cartoon-Connection"-Projekt, in dessen Rahmen eine gemeinsame Bildungsmaßnahme für die Entwicklung und Finanzierung von internationalen Koproduktionen von Cartoons für Fachkräfte aus der EU, Südamerika und Kanada organisiert wurde, oder das „ European Producers' Club“ zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für audiovisuelle Werke und ihres Vertriebs, das Unternehmen beim Zugang zu ausländischen Finanzmitteln hilft.
Am 18. Dezember 2008 genehmigte das Europäische Parlament ein Budget von 5 Mio. Euro für das zweite Jahr der vorbereitenden Maßnahme MEDIA International (2009). Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Februar 2009 decken verschiedene Bereiche ab und sind ausgerichtet auf die Förderung der Fortbildung, der Öffentlichkeitsarbeit, des Vertriebs von Filmwerken durch eine langfristige Zusammenarbeit zwischen europäischen und nichteuropäischen Fachkräften, der Vorführung von Filmen in Kinos sowie der Ausweitung des potenziellen Publikums für audiovisuelle bzw. Kinofilmewerke.
Diese vorbereitende Maßnahme ebnete den Weg für ein breiter angelegtes EU-Programm zur Unterstützung der globalen Zusammenarbeit in der audiovisuellen Industrie und führte im Januar 2009 zur Annahme eines Vorschlags zur Einführung des MEDIA-Mundus-Programms durch die Kommission. Der Anfangserfolg der vorbereitenden Maßnahme MEDIA International hat im Übrigen gezeigt, wie stark die weltweite Nachfrage nach Zusammenarbeit mit der europäischen Filmindustrie ist. Strukturell stimmt das vorgeschlagene Programm weitgehend mit der vorbereitenden Maßnahme überein.
Der Vorschlag über die Aufstellung des MEDIA-Mundus-Programms
Angesichts der Globalisierung der audiovisuellen Dienste kommt der externen Dimension der audiovisuellen Politik immer größere Bedeutung zu. Der Vorschlag der Kommission zur Aufstellung des MEDIA-Mundus-Programms ist daher ein echtes Engagement für einen effektiven Multilateralismus im audiovisuellen Bereich und für das Zusammenbringen von EU-Fachkräften mit internationalen Partnern zum gegenseitigen Nutzen der audiovisuellen Industrien. Mehr Austausch und Zusammenarbeit mit nicht-europäischen Drittländern wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Industrie steigern und einen größeren Mehrwert in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Marktzugang, Vertrieb, Verbreitung und Aufführung europäischer Werke in Drittländern erbringen. Dieser Vorschlag stellt auch einen bedeutenden Schritt im Zusammenhang mit dem UNESCO-Übereinkommen über kulturelle Vielfalt dar, da es das erste Programm sein wird, das auf internationaler Ebene das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen unmittelbar umsetzt.
Mit einem Budget von 15 Mio. Euro für den Zeitraum 2011-2013 für Projekte, die von Fachkreisen aus Europa und Drittländern eingereicht werden, wird das Programm neue Chancen für eine internationale Zusammenarbeit in der audiovisuellen Industrie bieten und die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher erhöhen, indem kulturell vielfältigere Produkte auf die europäischen und internationalen Märkte gebracht werden. Die Zusammenarbeit mit Drittländern könnte insbesondere einigen Kulturindustrien und Kulturschaffenden in Entwicklungsländern helfen, für die es schwierig ist, ihr Know-how und die Infrastrukturen für den Vertrieb, das Marketing, die Öffentlichkeitsarbeit und Vorführungseinrichtungen zu verbessern, während zugleich die begrenzte Verbreitung von kulturellen Werken und Dienstleistungen der Entwicklung von Märkten für die Kulturindustrie in diesen Ländern entgegenwirkt.
Das Programm steht Projekten offen, die auf Partnerschaften von mindestens drei Beteiligten beruhen, wobei jede Partnerschaft von einem EU-Fachkreis koordiniert werden und zumindest einen Partner von außerhalb der EU einschließen muss (Artikel 2 bis 4). Das Programm zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Industrie zu steigern sowie die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher und die kulturelle Vielfalt zu erweitern und Europa in die Lage zu versetzen, seiner kulturellen und politischen Rolle in der Welt gerecht zu werden (Artikel 5). Zu diesem Zweck legt der Vorschlag drei Einzelziele des Programms fest: Verbesserung des Informationsaustausches, der Fortbildung und Marktforschung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des Vertriebs einerseits und der Verbreitung andererseits. Diese drei Ziele werden durch operative Ziele (wie in Artikel 6 bis 8 beschrieben) und durchzuführende Maßnahmen (wie im Anhang beschrieben) ergänzt.
Standpunkt der Berichterstatterin
Die Berichterstatterin hat immer wieder ihre Unterstützung für die Durchführung eines solchen Programms zum Ausdruck gebracht und stets ihre Bereitschaft bekundet, der internationalen Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich eine regelmäßige Finanzierung zu sichern. Die Berichterstatterin begrüßt daher den Vorschlag der Kommission als die kulturell gesehen potenziell richtige Antwort auf die spezifischen Bedürfnisse der audiovisuellen Industrie und auf die globalen technologischen Herausforderungen, wobei gleichzeitig der Weg geebnet wird für eine wirksamere Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens über die kulturelle Vielfalt.
Bei einer Reihe von Punkten bedarf es jedoch einer weiteren Klärung. Um den Text einheitlicher und schlüssiger zu gestalten, schlägt die Berichterstatterin eine Reihe von Änderungsanträgen vor, die darauf abzielen, die allgemeine Struktur des Vorschlags zu verbessern und ihn dadurch klarer und effizienter zu machen.
So wurde beispielsweise Artikel 5 über die allgemeinen und Einzelziele des Programms gestrichen (Änd. 13). Im Sinne einer schlüssigeren Darstellung wurden die allgemeinen Ziele des Programms in Artikel 1 (Änd. 13) aufgenommen und die drei Einzelziele des Programms in Artikel 6 bzw. Artikel 7 und 8 (Änd. 16, Änd. 19 bzw. Änd. 21) aufgenommen.
Artikel 9 über die Durchführung der operativen Ziele wurde gestrichen (Änd. 22) und aus Gründen der Kohärenz in Artikel 11 „Durchführung dieses Beschlusses“(Änd. 23) eingefügt.
Einige Begriffe wurden spezifiziert (Änd. 4). Die Berichterstatterin zieht den Begriff „allgemeine Ziele“ dem Begriff „globale Ziele“ vor, weil er zutreffender ist (Änd. 11), sowie den Ausdruck „internationale Vernetzung“ dem Ausdruck „internationale Vernetzungswirkung“ (Änd. 12).
- [1] „Entre Les Murs“ oder „Gomorra“ erhielten beispielsweise die Goldene Palme bzw. den Großen Preis der Jury beim Festival in Cannes 2008.
VERFAHREN
Titel |
Programm „MEDIA Mundus“ für die Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Drittländern im audiovisuellen Bereich |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2008)0892 – C6-0011/2009 – 2008/0258(COD) |
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Datum der Konsultation des EP |
9.1.2009 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
CULT 15.1.2009 |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AFET 15.1.2009 |
DEVE 15.1.2009 |
BUDG 15.1.2009 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
AFET 12.2.2009 |
DEVE 21.1.2009 |
BUDG 4.2.2009 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Ruth Hieronymi 21.1.2009 |
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Prüfung im Ausschuss |
9.3.2009 |
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Datum der Annahme |
2.4.2009 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
13 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Věra Flasarová, Lissy Gröner, Ruth Hieronymi, Adrian Manole, Manolis Mavrommatis, Ljudmila Novak, Doris Pack, Zdzisław Zbigniew Podkański, Pál Schmitt, Hannu Takkula, Thomas Wise |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Erna Hennicot-Schoepges, Ewa Tomaszewska, Cornelis Visser |
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Datum der Einreichung |
8.4.2009 |
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