BERICHT über den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2010
27.4.2009 - (2009/2006(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Vladimír Maňka
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2010
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 272 Absatz 2 des EG-Vertrags,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf Artikel 31,
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2009 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2010 - Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX[3],
– in Kenntnis des Berichts des Generalsekretärs an das Präsidium im Hinblick auf die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2010,
– unter Hinweis auf den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags, der am 21. April 2009 gemäß Artikel 22 Absatz 6 und Artikel 73 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Parlaments vom Präsidium beschlossen wurde,
– unter Hinweis auf den Entwurf des Haushaltsvoranschlags, der gemäß Artikel 73 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Parlaments vom Haushaltsausschuss beschlossen wurde,
– gestützt auf Artikel 73 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6‑0275/2009),
A. in der Erwägung, dass ein Pilotverfahren, in dem eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss und eine frühzeitige wechselseitige Kooperation bezüglich aller Posten mit erheblichen Auswirkungen auf den Haushaltsplan vereinbart wurde, letztes Jahr eingeleitet wurde, an dem auch für das Haushaltsverfahren 2010 festgehalten wird,
B. in der Erwägung, dass die Vorrechte des Plenums bezüglich der Annahme des Haushaltsvoranschlags und des festgestellten Haushaltsplans im Einklang mit den Vertragsbestimmungen und der Geschäftsordnung umfassend gewahrt werden,
C. in der Erwägung, dass am 25. März 2009 und 16. April 2009 zwei Vorkonzertierungssitzungen von Delegationen des Präsidiums und des Haushaltsausschusses stattgefunden haben, in denen mehrere entscheidende Fragen erörtert wurden,
1. weist darauf hin, dass die allgemeinen Vorgaben des Haushaltsplans 2010 und die Herausforderungen, denen er gerecht werden sollte, in seiner oben erwähnten Entschließung vom 10. März 2009 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren umrissen wurden; weist insbesondere darauf hin, dass ein optimaler und gleichberechtigter Zugang der Mitglieder zu den Sprachendiensten und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Stärkung der legislativen Rolle des Parlaments wesentliche Elemente des Haushaltsplans 2010 sein werden;
Allgemeiner Rahmen
2. stellt fest, dass der Gesamtumfang des Haushaltsplans 2010, wie vom Präsidium empfohlen, unter der traditionellen freiwilligen Obergrenze von 20 % der Rubrik 5 (Verwaltungsausgaben) des mehrjährigen Finanzrahmens bleiben wird; stellt fest, dass die vorgeschlagene Zuwachsrate bei über 4 % liegt und dass das daraus resultierende Gesamtniveau mit 19,74 % der Mittel dieser Rubrik damit etwas höher läge als 2009;
3. beschließt, dass der Gesamtumfang des Haushaltsplans derzeit 1 571 512 726 EUR beträgt, was eine Zuwachsrate von 2,72 % bedeutet, um dem neuen Parlament im Herbst mehr Spielraum zu belassen und gleichzeitig zu versuchen, alle Einsparungsmöglichkeiten zu nutzen; beschließt, die Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben auf dem selben Niveau zu belassen wie 2009 (10 Millionen EUR);
4. vertritt angesichts des mehrjährigen Charakters der meisten Ausgabenposten und der innerhalb des Organs begonnenen wichtigsten Projekte die Ansicht, dass eine bessere mittelfristige Planung für seinen Haushaltsplan ins Auge gefasst und dieser transparenter gestaltet werden muss; hält es für sehr wichtig, dass der Vorschlag für den gesamten Haushalt, oder zumindest für den größten Teil davon, bereits in der Phase des Voranschlags im Frühjahr vorgestellt wird, und vertritt die Ansicht, dass der Rückgriff auf so genannte „Berichtigungsschreiben“ im Herbst auf wirklich unvorhergesehene Ereignisse und/oder technische Aktualisierungen beschränkt bleiben muss;
5. unterstreicht, dass eine rechtzeitige Zusammenarbeit zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss bei der gemeinsamen Klarstellung der Auswirkungen zu fassender Beschlüsse auf den Haushalt ein wesentlicher Teil davon sein sollte, wie das Parlament an alle wichtigen Probleme herangeht, wobei die formellen Vorrechte jedes Organs gewahrt werden;
6. begrüßt die Verlängerung des Pilotprojekts zur verbesserten Partnerschaft zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss um ein zweites Jahr und weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang die Grundsätze des Vertrauens und der Transparenz gewahrt werden müssen; warnt vor jeder Tendenz, die dazu führt, dass diese Zusammenarbeit eine bloße Formalität wird und ein wirklicher Dialog nicht mehr stattfindet und Entscheidungen verfrüht getroffen werden; fordert nachdrücklich, dass der Geist der beiderseitigen Zusammenarbeit beibehalten und in Zukunft weiter verbessert wird, wobei die formellen Vorrechte jedes Organs gewahrt werden; weist erneut darauf hin, dass vorherige Konsultationen zu Fragen mit erheblicher finanzieller Tragweite einen zentralen Aspekt des Pilotprojekts darstellen;
7. vertritt die Ansicht, dass der Umfang an finanziellen Ressourcen zur Bewältigung wichtiger Probleme, einschließlich des Verhältnisses zwischen den für wichtige Dienstleistungen und Projekte erforderlichen internen und externen Ressourcen ein Schlüsselfaktor ist, der aus haushaltspolitischer Sicht einer eingehenden Prüfung bedarf; legt seinen ausführenden Instanzen nahe, dies zu bedenken und entsprechend zu handeln, um zu kosteneffizienten Lösungen zu gelangen, Doppelarbeit zu vermeiden, und auf der Grundlage einer vorherigen Analyse der politischen Faktoren vorzugehen;
Spezifische Fragen
Stellen und Umstrukturierung
8. nimmt im Rahmen der bereits für 2009 gewährten beträchtlichen Aufstockungen die vom Präsidium vorgelegten Vorschläge zur Umstrukturierung der Dienststellen und zur Änderung des Stellenplans aufmerksam zur Kenntnis; unterstreicht seinen Wunsch, die Frage der damit verbundenen Haushaltsressourcen prüfen zu wollen, sobald ein vollständiges Bild aller gestellten Forderungen, auch für die Fraktionen, vorliegt, und betont, dass es bereit ist, das Gesamtpaket dann eingehend zu prüfen; stellt fest, dass der Umfang der vorgeschlagenen Stellenumschichtungen sehr gering ist und möchte diesen Aspekt überprüft sehen;
9. nimmt in diesem Kontext zur Kenntnis, dass das Präsidium in seiner Sitzung vom 1. April 2009 den Umstrukturierungsplan für die GD INLO in Bezug auf die Wartung und Verwaltung der Parlamentsgebäude und die Einrichtung spezialisierter zentraler Dienststellen zur Verbesserung der Haushaltskontrolle und öffentlichen Auftragsvergabe einstimmig beschlossen hat; betont, dass die endgültigen Beschlüsse über die angemessene Mittelausstattung für die GD INLO wie für die anderen Dienste gemäß den normalen Verfahren Teil der ersten Lesung des Haushaltsplans im Herbst sind; unterstreicht, dass die Entscheidung, die auch aus haushaltspolitischer Sicht zu treffen ist, den Umfang an Fachwissen im Immobilienbereich betrifft, über den das Parlament intern verfügen muss, damit sichergestellt wird, dass die Wartungsarbeiten, die externen Stellen anvertraut werden, genau beschrieben und ihre Ausführung entsprechend kontrolliert wird; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der externe Bericht sich hauptsächlich mit Fragen der Sicherheit, jedoch auch mit Fragen der Wartung und Verwaltung von Gebäuden sowie Möglichkeiten befasst, diese zu verbessern;
10. hält es für wesentlich, dass der mittel- bis langfristige Gebäudestrategieplan rechtzeitig vor der ersten Lesung im Herbst vorgelegt wird, damit diesbezügliche Haushaltsbeschlüsse gefasst werden können; begrüßt daher sehr die Zusage des Generalsekretärs, dem Präsidium in der neuen Wahlperiode so bald wie möglich einen diesbezüglichen Entwurf vorzulegen; fordert weitere Informationen über den als Reserve geforderten Betrag und streicht die entsprechenden Mittel;
11. misst der auszuarbeitenden neuen Sicherheitspolitik sowie den diesbezüglich zu verfolgenden Zielsetzungen große Bedeutung bei, selbstverständlich im Bewusstsein des spezifischen Charakters eines Parlaments und des Bedarfs nach Offenheit neben Sicherheit; vertritt die Ansicht, dass aufgrund dieser strategischen und operativen Erfordernisse die entsprechenden Haushaltsressourcen während des Verfahrens für 2010 geprüft werden können; begrüßt die Erklärung des Präsidiums hinsichtlich einer optimalen Nutzung der Ressourcen und insbesondere seine Vorgaben hinsichtlich eines kosteneffektiven Gleichgewichts zwischen internen Mitarbeitern und externen Bediensteten; ist jedoch besorgt darüber, dass die operativen und finanziellen Auswirkungen der mittel- bis langfristigen Schaffung einer neuen Direktion mit vier ganzen Abteilungen noch nicht klar dargelegt sind;
12. erwartet parallel dazu den 2008 geforderten Kosteneinsparungsplan, der in der GD Präsidentschaft bereits erstellt wurde, und ist weiterhin besorgt über die Kostenentwicklung bei operativen Haushaltslinien für Sicherheit und sicherheitsbezogene Anlagen;
13. begrüßt zunächst die Vorschläge zur Neuorganisation seiner Dienststellen für die Verwaltung von Humanressourcen und ist darüber erfreut, dass die Ziele einer stärkeren Kohärenz, klarer Aufgabenbeschreibungen und der Schaffung von Synergien die Leitprinzipien dieser Neuorganisation sein sollen; begrüßt sehr, dass dies im Rahmen der bestehenden Ressourcen erreicht werden soll, u. a. durch interne Umschichtungen, möchte jedoch gleichzeitig weitere Zusicherungen hinsichtlich der mittel- bis langfristigen Auswirkungen;
Mehrsprachigkeit
14. spricht sich erneut dafür aus, dass ein gleichberechtigter Zugang der Mitglieder zu den Sprachendiensten ein wesentliches Element des Haushaltsplans 2010 sein sollte; ist zufrieden darüber, dass von Seiten der Verwaltung Anstrengungen unternommen wurden, um diesem Wunsch nachzukommen, ist jedoch der Ansicht, dass dies selbstverständlich mit der bestmöglichen Nutzung der Ressourcen kombiniert werden muss;
15. fordert das Präsidium und den Haushaltsausschuss auf, sich umgehend mit der Interinstitutionellen Arbeitsgruppe zur Mehrsprachigkeit zu befassen, um einen Vorschlag (auf technischer Ebene) vorzubereiten, damit sichergestellt ist, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit in diesem Bereich, insbesondere hinsichtlich der Nutzung etwaiger freier Kapazitäten verbessert wird; ist beispielsweise enttäuscht darüber, dass das derzeitige System für eine bessere gemeinsame Nutzung der Übersetzungsdienste durch die Organe fast überhaupt nicht in Anspruch genommen wird; erwartet noch vor der ersten Lesung einen Vorschlag über mögliche Verbesserungen; ist ebenfalls stark an neuen technischen Tools für seine Übersetzungsdienste interessiert und fordert Informationen über die Entwicklung dieser Tools und die entsprechenden finanziellen Auswirkungen im Laufe des Jahres 2010;
16. fordert den Generalsekretär auf, eine Kosten-Nutzen-Analyse für die Übersetzung in Spitzenbelastungszeiten vorzulegen und dabei auch die Auslagerung von Arbeiten an freiberufliche Übersetzer zu berücksichtigen, sowie die Möglichkeiten alternativer Arbeitsmethoden zu analysieren;
17. spricht sich dafür aus, die Machbarkeit einer solchen gemeinsamen Nutzung von Ressourcen in allen Bereichen zu prüfen, in denen die Organe möglicherweise über zeitweise ungenutzte Kapazitäten verfügen, ohne dass dabei die Unabhängigkeit der Institutionen und ihre operativen Kapazitäten eingeschränkt werden (Dolmetschen, Vermietung von Räumlichkeiten, Kopierdienste usw.);
Gesetzgebung
18. begrüßt, dass der Vorschlag des Präsidiums an der wichtigsten Priorität des letzten Jahres, nämlich der legislativen Arbeit, anknüpft, vertritt jedoch die Ansicht, dass die vorgeschlagenen Stellen noch einer genaueren Analyse bedürfen und dass sie, wie oben ausgeführt, im Rahmen eines Gesamtpakets zu sehen sind; begrüßt, dass Posten in Verbindung mit der Gesetzgebungstätigkeit und insbesondere der Mitentscheidung 2009 am stärksten aufgestockt wurden;
Informations- und Kommunikationstechnologie
19. weist darauf hin, dass für den IT-Bereich Klarstellungen erbeten wurden und erwartet einen schlüssigen Plan für eine umfassende IKT-Strategie für das Parlament, der wesentlich ist, um die zur Verfügung stehenden Ressourcen bestmöglich zu nutzen; vertritt nachdrücklich die Ansicht, dass ein solcher Plan schlüssig sein muss und ein ausgewogenes Gleichgewicht herstellen muss zwischen der erforderlichen „Zentralisierung“ und größenbedingten Kosteneinsparungen, die die Schaffung einer neuen und eigenständigen GD für diesen Bereich bereits impliziert, sowie der Notwendigkeit, die erforderliche Flexibilität auf der Ebene der anderen GD zu wahren; möchte, dass das Präsidium Vorkehrungen gegen Überlappungen und doppelte Ausgaben trifft; fordert das Präsidium auf, dafür zu sorgen, dass die Sicherheit und der Bedarf der Fraktionen im IKT-Bereich integraler Bestandteil eines solchen Plans sind;
20. nimmt ferner den Vorschlag für die abschließende Phase des Dreijahresplans zur Erlangung von Fachwissen in diesem Bereich, wodurch die Abhängigkeit von externen Beratern verringert werden soll, sowie den Vorschlag zur Aufstockung der Stellen zur Kenntnis; bekräftigt seine Auffassung, dass eine erhebliche Personalaufstockung zu Einsparungen bei den Kosten für Berater führen sollte, und erwartet die Vorlage eines Überblicks über diese Kosten für drei Jahre zusammen mit den gebilligten und/oder vorgeschlagenen Personalaufstockungen;
21. fordert eine Klarstellung hinsichtlich dessen, wie das Verhältnis „Anbieter – Kunde“ im Bereich IKT funktioniert und in welchem Maße die „Kunden“ genau angeben können, welche Projekte sie gerne durchgeführt haben wollen, wie die Durchführung dieser Projekte finanziert werden kann und inwieweit sowie unter welchen Umständen die GD ITEC solche Projekte wegen beschränkter Ressourcen oder aus anderen Gründen ablehnen oder aufschienen kann;
Mehrjährige Projekte
22. bekräftigt seine Ansicht, dass eine Vielzahl wichtiger Initiativen und Projekte im Bereich Information und Analyse zum Vorteil von Mitgliedern und Personal wie der neue analytische Dienst der Bibliothek oder die Fachreferate der Ausschüsse in Verbindung mit der ganzen Palette weiterer verfügbarer Informationsquellen/-systeme wichtige Fortschritte in seiner Arbeit darstellen und auch in zunehmenden Maße Mittel in Anspruch nehmen; vertritt daher die Ansicht, dass eine haushaltsbezogene und funktionelle Bestandsaufnahme zur Sicherstellung der Kohärenz und der korrekten Verwendung aller Ressourcen nur von Nutzen sein kann, und erinnert in diesem Zusammenhang an seinen früheren Beschluss hinsichtlich einer diesbezüglichen Präsentation; begrüßt die von der Verwaltung unternommenen Anstrengungen zur Umsetzung eines Systems des Wissensmanagements;
23. nimmt zur Kenntnis, dass das Web-TV-Projekt in einem bereits geplanten Umfang in den Vorschlägen des Präsidiums enthalten ist; würde dennoch weitere Informationen über „den Ertrag“ dieser Investition erhalten, insbesondere hinsichtlich der Ausweisung von Statistiken und künftiger Perspektiven; würde auch einige Angaben dazu begrüßen, ob durch das Web-TV der Bedarf nach anderen gedruckten Formen der Information zurückgegangen ist oder zurückgehen wird;
24. nimmt den Vorschlag des Präsidiums zur Kenntnis, spezielle Mittel für externe Fachstudien betreffend das Haus der europäischen Geschichte zu veranschlagen; erwartet einen klaren Überblick über die erwarteten Kosten für das gesamte Projekt, einschließlich der Verwaltungskosten, spätestens im Stadium des Haushaltsvoranschlags für das Haushaltsverfahren 2011;
25. möchte dem Besucherzentrum eine wirkliche Möglichkeit zur Fortführung seiner Arbeiten geben, damit es baldmöglichst, auf jeden Fall spätestens Anfang 2010 eröffnet werden kann; erwartet daher eine endgültige Entscheidung über das Managementkonzept, mit dem die gesteckten Ziele erreicht werden sollen, die – was noch wichtiger ist – auf wirklichen Kosten-Nutzen-Erwägungen hinsichtlich der bestehenden Optionen beruht; unterstreicht, dass beispielsweise eine auf Outsourcing beruhende Lösung – wenn überhaupt – nur sehr begrenzte Auswirkungen auf den internen Stellenplan haben sollte und umgekehrt;
Abschließende Erwägungen
26. unterstreicht, dass eine detailliertere Prüfung einzelner Haushaltsposten vor der ersten Lesung des Haushalts im Herbst stattfinden sollte; wird daher die endgültigen Haushaltsbeschlüsse zu dieser Zeit prüfen und fassen;
27. nimmt auf dieser Grundlage den vom Präsidium am 21. April 2009 angenommenen Entwurf des Haushaltsvoranschlags für das Haushaltsjahr 2010 an und erinnert daran, dass die Annahme des Entwurfs des Haushaltsplans in der ersten Lesung im Oktober 2009 gemäß dem im Vertrag festgelegten Abstimmungsverfahren stattfinden wird;
°
° °
28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung sowie den Haushaltsvoranschlag dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Beitrag der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzierung der Ausgaben
des Europäischen Parlaments im Haushaltsjahr 2010
|
Bezeichnung |
Betrag |
|
|
|
|
|
|
Ausgaben |
1 571 512 726 |
|
|
Eigene Einnahmen |
128 931 129 |
|
|
Ausstehender Betrag |
1 442 581 597 |
|
EINNAHMEN
|
Titel Kapitel Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
||
|
4 |
EINNAHMEN VON MITGLIEDERN UND PERSONAL DER ORGANE UND SONSTIGEN EINRICHTUNGEN DER GEMEINSCHAFT |
|
|
|
||
|
4 0 |
STEUERN UND VERSCHIEDENE ABZÜGE |
|
|
|
||
|
4 0 0 |
Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger |
46 604 242 |
37 889 783 |
37 638 656,40 |
||
|
4 0 3 |
Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
p.m. |
p.m. |
56,02 |
||
|
4 0 4 |
Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
9 020 533 |
8 859 744 |
4 791 312,54 |
||
|
|
Kapitel 4 0 — Insgesamt |
55 624 775 |
46 749 527 |
42 430 024,96 |
||
|
4 1 |
BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG |
|
|
|
||
|
4 1 0 |
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung |
58 255 294 |
44 658 716 |
41 364 853,38 |
||
|
4 1 1 |
Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal |
13 046 060 |
4 315 724 |
12 053 274,74 |
||
|
4 1 2 |
Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung |
5 000 |
5 000 |
0,00 |
||
|
|
Kapitel 4 1 — Insgesamt |
71 306 354 |
48 979 440 |
53 418 128,12 |
||
|
4 2 |
SONSTIGE BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG |
|
|
|
||
|
4 2 1 |
Beitrag der Mitglieder des Parlaments zu einer Versorgungsordnung |
p.m. |
864 000 |
1 325 991,18 |
||
|
|
Kapitel 4 2 — Insgesamt |
p.m. |
864 000 |
1 325 991,18 |
||
|
|
Titel 4 — Insgesamt |
126 931 129 |
96 592 967 |
97 174 144,26 |
||
|
5 |
EINNAHMEN AUS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DES ORGANS |
|
|
|
||
|
5 0
|
ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN (LIEFERUNGEN) UND UNBEWEGLICHEN SACHEN |
|
|
|
||
|
5 0 0 |
Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen) |
|
|
|
||
|
5 0 0 0 |
Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
||
|
5 0 0 1 |
Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
6 900, 00 |
||
|
5 0 0 2 |
Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
||
|
5 0 1 |
Erlös aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
||
|
5 0 2 |
Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
486 310,71 |
||
|
|
Kapitel 5 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
493 210,71 |
||
|
5 1 |
MIETEINNAHMEN |
|
|
|
||
|
5 1 1 |
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten |
|
|
|
||
|
5 1 1 0 |
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
1 359 143,13 |
||
|
5 1 1 1 |
Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
15 613,61 |
||
|
|
Kapitel 5 1 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
1 374 756,74 |
||
|
5 2 |
ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN |
|
|
|
||
|
5 2 0 |
Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs |
2 000 000 |
2 500 000 |
4 391 981,14 |
||
|
|
Kapitel 5 2 — Insgesamt |
2 000 000 |
2 500 000 |
4 391 981,14 |
||
|
5 5 |
EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN |
|
|
|
||
|
5 5 0 |
Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden – Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
2 452 076,88 |
||
|
5 5 1 |
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
3 323 943,04 |
||
|
|
Kapitel 5 5 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
5 776 019,92 |
||
|
5 7 |
SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DES ORGANS |
|
|
|
||
|
5 7 0 |
Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
3 728 159,74 |
||
|
5 7 1 |
Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
||
|
5 7 2 |
Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
||
|
5 7 3 |
Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
3 788 455,00 |
||
|
|
Kapitel 5 7 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
7 516 614,74 |
||
|
5 8 |
VERSCHIEDENE ENTSCHÄDIGUNGEN |
|
|
|
||
|
5 8 1 |
Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
960 332,33 |
||
|
|
Kapitel 5 8 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
960 332,33 |
||
|
|
Titel 5 — Insgesamt |
2 000 000 |
2 500 000 |
20 512 915,98 |
||
|
6
|
BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER GEMEINSCHAFT |
|
|
|
||
|
6 6 |
SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN |
|
|
|
||
|
6 6 0 |
Sonstige Beiträge und Erstattungen |
|
|
|
||
|
6 6 0 0 |
Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
31 430 800,12 |
||
|
6 6 0 1 |
Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
||
|
|
Kapitel 6 6 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
31 430 800,12 |
||
|
|
Titel 6 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
31 430 800,12 |
||
|
9 |
SONSTIGE EINNAHMEN |
|
|
|
||
|
9 0 |
SONSTIGE EINNAHMEN |
|
|
|
||
|
9 0 0 |
Sonstige Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
1 936 513,67 |
||
|
|
Kapitel 9 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
1 936 513,67 |
||
|
|
Titel 9 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
1 936 513,67 |
||
|
|
GESAMTBETRAG |
128 931 129 |
99 092 967 |
151 054 373,63 |
||
AUSGABEN
Gesamtübersicht über die Mittel (2010 und 2009) und die Ausführung (2008)
|
Titel Kapitel |
Bezeichnung |
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
1
1 0 |
MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS
MITGLIEDER DES ORGANS |
222 206 000 |
190 422 000 |
149 961 011,75 |
|
|
1 2 |
BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT |
518 510 000 |
502 655 938 |
483 919 956,88 |
|
|
1 4 |
SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN |
109 084 000 |
101 064 000 |
87 947 781,83 |
|
|
1 6 |
SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS |
15 316 000 |
14 124 900 |
11 365 214,42 |
|
|
|
Titel 1 — Insgesamt |
865 116 000 |
808 266 838 |
733 193 964,88 |
|
|
2
2 0 |
GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN
GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN |
181 649 476 |
172 958 500 |
191 008 371,76 |
|
|
2 1 |
INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR |
117 253 750 |
108 898 000 |
115 644 159,66 |
|
|
2 3 |
LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB |
12 080 800 |
12 524 700 |
8 999 452,34 |
|
|
|
Titel 2 — Insgesamt |
310 984 026 |
294 381 200 |
315 651 983,76 |
|
|
3
3 0 |
AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DES ORGANS
SITZUNGEN UND KONFERENZEN |
35 794 200 |
33 279 000 |
29 314 196,33 |
|
|
3 2 |
FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG |
102 151 500 |
101 396 300 |
105 690 234,03 |
|
|
|
Titel 3 — Insgesamt |
137 945 700 |
134 675 300 |
135 004 430,36 |
|
|
4
4 0 |
AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN
BESONDERE AUSGABEN EINIGER ORGANE UND EINRICHTUNGEN |
71 965 000 |
70 548 000 |
71 875 103,00 |
|
|
4 2 |
AUSGABEN FÜR PARLAMENTARISCHE ASSISTENZ |
160 142 000 |
185 267 000 |
154 301 746,55 |
|
|
4 4 |
SITZUNGEN UND ANDERE AKTIVITÄTEN VON MITGLIEDERN UND EHEMALIGEN MITGLIEDERN |
310 000 |
310 000 |
251 300,00 |
|
|
|
Titel 4 — Insgesamt |
232 417 000 |
256 125 000 |
226 428 149,55 |
|
|
10
10 0 |
SONSTIGE AUSGABEN
VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL |
14 300 000. |
5 003 992 |
0,00 |
|
|
10 1 |
RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN |
10 000 000 |
10 018 600 |
0,00 |
|
|
10 3 |
RESERVE FÜR DIE ERWEITERUNG |
750 000 |
500 000 |
0,00 |
|
|
10 4 |
Reserve für die Informations- und Kommunikationspolitik |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
|
|
10 5 |
VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL FÜR GEBÄUDE |
p.m. |
20 000 000 |
0,00 |
|
|
10 6 |
RESERVE FÜR NEUE VORRANGIGE ZIELE |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
|
|
|
Titel 10 — Insgesamt |
25 050 000 |
36 522 592 |
0,00 |
|
|
|
GESAMTBETRAG |
1 571 512 726 |
1 529 970 930 |
1 410 278 528,55 |
|
Einzelplan VOL 2 — EINZELPLAN I — PARLAMENT
Einnahmen –– EIGENE EINNAHMEN
Titel 4 — EINNAHMEN VON MITGLIEDERN UND PERSONAL DER ORGANE UND SONSTIGEN EINRICHTUNGEN DER GEMEINSCHAFT
Kapitel 40 — STEUERN UND VERSCHIEDENE ABZÜGE
Artikel 4 0 0 — Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
46 604 242 |
37 889 783 |
37 638 656,40 |
|
Erläuterungen
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 13.
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).
Artikel 4 0 3 — Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
56,02 |
|
Erläuterungen
Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 3831/91 des Rates vom 19. Dezember 1991 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften hinsichtlich der Einführung einer befristeten Abgabe (ABl. L 361 vom 31.12.1991, S. 7).
Artikel 4 0 4 — Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
9 020 533 |
8 859 744 |
4 791 312,54 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a.
Kapitel 4 1 — BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG
Artikel 4 1 0 — Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
58 255 294 |
44 658 716 |
41 364 853,38 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.
Artikel 4 1 1 — Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
13 046 060 |
4 315 724 |
12 053 274,74 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 4, Artikel 11 Absätze 2 und 3 und Artikel 48 des Anhangs VIII.
Artikel 4 1 2 — Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
5 000 |
5 000 |
0,— |
|
Kapitel 4 2 — SONSTIGE BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG
Artikel 4 2 1 — Beitrag der Mitglieder des Parlaments zu einer Versorgungsordnung
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
864 000 |
1 325 991,18 |
|
Erläuterungen
Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Anlage III.
Titel 5 — EINNAHMEN AUS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DES ORGANS
Kapitel 5 0 — ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN (LIEFERUNGEN) UND UNBEWEGLICHEN SACHEN
Artikel 5 0 0 — Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen)
Posten 5 0 0 0 — Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von Fahrzeugen der Organe verbucht.
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Posten 5 0 0 1 — Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
6 900,— |
|
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von beweglichen Sachen der Organe mit Ausnahme von Fahrzeugen verbucht.
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Posten 5 0 0 2 — Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe g der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Haushaltspostens ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.
Artikel 5 0 1 — Erlös aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen der Organe verbucht.
Artikel 5 0 2 — Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
486 310,71 |
|
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe j der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Dieser Artikel enthält auch die Einnahmen aus dem Verkauf dieser Produkte in elektronischer Form.
Kapitel 5 1 — MIETEINNAHMEN
Erläuterungen
Artikel 5 1 1 — Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten
Erläuterungen
Posten 5 1 1 0 — Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
1 359 143,13 |
|
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Haushaltspostens ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.
Posten 5 1 1 1 — Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
15 613,61 |
|
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Kapitel 5 2 — ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN
Artikel 5 2 0 — Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
2 000 000 |
2 500 000 |
4 391 981,14 |
|
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs verbucht.
Kapitel 5 5 — EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN
Artikel 5 5 0 — Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
2 452 076,88 |
|
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe g der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Artikel 5 5 1 — Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
3 323 943,04 |
|
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Kapitel 5 7 — SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DES ORGANS
Artikel 5 7 0 — Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
3 728 159,74 |
|
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe f der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Artikel 5 7 1 — Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Bei diesem Artikel gelten die Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Artikel 5 7 2 — Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt wurden, verbucht.
Artikel 5 7 3 — Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
3 788 455,— |
|
Kapitel 5 8 — VERSCHIEDENE ENTSCHÄDIGUNGEN
Artikel 5 8 1 — Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
960 332,33 |
|
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe h der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Dieser Artikel enthält auch die Erstattung der Dienstbezüge der Beamten durch die Versicherungen im Fall von Unfällen.
Titel 6 — BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER GEMEINSCHAFT
Kapitel 6 6 — SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN
Artikel 6 6 0 — Sonstige Beiträge und Erstattungen
Posten 6 6 0 0 — Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
31 430 800,12 |
|
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung die etwaigen Einnahmen verbucht, die nicht an anderer Stelle des Titels 6 vorgesehen sind und die als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben, denen diese Einnahmen zugewiesen sind, bereitgestellt werden.
Posten 6 6 0 1 — Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Titel 9 — SONSTIGE EINNAHMEN
Kapitel 9 0 — SONSTIGE EINNAHMEN
Artikel 9 0 0 — Sonstige Einnahmen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2010 |
Haushaltsplan 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
1 936 513,67 |
|
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen verbucht.
Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Artikels ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.
Ausgaben — AUSGABEN
Titel 1 — MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS
Kapitel 1 0 — MITGLIEDER DES ORGANS
Artikel 1 0 0 — Entschädigungen und Vergütungen
Posten 1 0 0 0 — Entschädigungen
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
69 745 000 |
30 823 000 |
0,— |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 9 und 10.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 1 und 2.
Diese Mittel dienen der Finanzierung der im Abgeordnetenstatut vorgesehenen Entschädigung.
Posten 1 0 0 4 — Normale Reisekosten
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
79 319 000 |
77 988 000 |
81 438 000,— |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 10 bis 21 und 24.
Diese Mittel sind zur Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit Reisen zu und von den Arbeitsorten und anderen Missionen bestimmt.
Sie dienen auch zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für CO2-Emissionen, wie in dem vom Präsidium verabschiedeten Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS-Aktionsplan) festgelegt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 0 5 — Sonstige Reisekosten
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
9 170 000 |
6 875 000 |
1 035 000,— |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 22, 23 und 29.
Diese Mittel dienen zur Erstattung der zusätzlichen Reisekosten, der Kosten für Reisen in dem Mitgliedstaat, in dem das Mitglied gewählt wurde, und der Rückführungskosten.
Diese Mittel dienen auch zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für CO2-Emissionen, wie in dem vom Präsidium verabschiedeten EMAS-Aktionsplan festgelegt.
Posten 1 0 0 6 — Allgemeine Kostenvergütung
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
38 144 000 |
41 539 000 |
38 268 000,— |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 25 bis 28.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten der parlamentarischen Tätigkeiten der Mitglieder in dem Staat, in dem sie gewählt wurden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 25 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 0 7 — Amtszulage
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
177 000 |
170 000 |
165 463,83 |
|
Erläuterungen
Beschluss des Präsidiums vom 20. März 1991.
Diese Mittel dienen zur Deckung der mit dem Amt des Präsidenten verbundenen pauschalen Aufenthalts- und Aufwandsentschädigungen.
Artikel 1 0 1 — Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialmaßnahmen
Posten 1 0 1 0 — Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialkosten
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
3 032 000 |
2 851 000 |
1 906 141,08 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 18 und 19.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 3 bis 9.
Gemeinsame Regelung zur Sicherung der Beamten der Europäischen Gemeinschaften bei Unfällen und Berufskrankheiten.
Gemeinsame Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften.
Beschluss der Kommission zur Festlegung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Krankheitskosten.
Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 21 und Anlage IV (vorübergehende Anwendung während 18 Monaten nach dem Ende der 6. Wahlperiode).
Diese Mittel sind zur Sicherung der Mitglieder bei Unfällen, zur Erstattung der Krankheitskosten der Mitglieder und zur Deckung der Risiken des Verlusts und des Diebstahls persönlicher Gegenstände der Mitglieder bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 1 2 — Spezifische Maßnahmen für behinderte Mitglieder
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
95 000 |
141 000 |
84 584,04 |
|
Erläuterungen
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 30 und 80.
Diese Mittel dienen zur Deckung gewisser Ausgaben, die zur Unterstützung eines schwerbehinderten Mitglieds und zur vorübergehenden Unterstützung eines schwerbehinderten unterhaltsberechtigten Kindes eines Mitglieds erforderlich sind, dem diese Unterstützung bereits vor dem Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts in Anwendung der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewährt wurde.
Artikel 1 0 2 — Übergangsgelder
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
7 092 000 |
3 875 000 |
342 762,51 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 13.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 45 bis 48 und 77.
Diese Mittel sind zur Finanzierung des Übergangsgelds nach Ende des Mandats eines Mitglieds bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
Artikel 1 0 3 — Versorgungsbezüge
Posten 1 0 3 0 — Ruhegehälter
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
11 215 000 |
10 638 000 |
9 411 104,29 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 14 und 28.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 49, 50 und 75.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung eines Ruhegehalts nach Ende des Mandats eines Mitglieds.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 3 1 — Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
504 000 |
517 000 |
421 497,60 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 15.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 51 bis 57 und 75.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung eines Ruhegehalts im Fall einer während des Mandats entstandenen Invalidität eines Mitglieds.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 20 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 3 2 — Hinterbliebenenversorgung
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
2 744 000 |
2 857 000 |
2 812 536,30 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 17.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 58 bis 60 und 75.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung im Fall des Todes eines Mitglieds oder eines ehemaligen Mitglieds.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 15 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 3 3 — Freiwillige Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
169 000 |
9 148 000 |
13 275 922,10 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 27.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 76.
Diese Mittel dienen zur Deckung des Anteils des Organs an der zusätzlichen freiwilligen Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 300 000 EUR veranschlagt.
Artikel 1 0 5 — Sprach- und EDV-Kurse
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
800 000 |
900 000 |
800 000,— |
|
Erläuterungen
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 44.
Beschluss des Präsidiums vom ... über Sprach- und EDV-Kurse für die Mitglieder.
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Sprach- und EDV-Kurse der Mitglieder bestimmt.
Artikel 1 0 8 — Kursdifferenzen
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
100 000 |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken gemäß den Bestimmungen über die Zahlung der allgemeinen Kostenvergütung die Kursdifferenzen zulasten des Haushalts des Europäischen Parlaments.
Artikel 1 0 9 — Vorläufig eingesetzte Mittel für Entschädigungen und Zulagen für die Mitglieder
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
2 000 000 |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Auswirkungen etwaiger Anpassungen der Leistungen für die Mitglieder des Organs.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten übertragen worden sind.
Kapitel 1 2 — BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT
Artikel 1 2 0 — Dienstbezüge und sonstige Ansprüche
Posten 1 2 0 0 — Dienstbezüge und Vergütungen
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
510 000 000 |
493 145 938[4] |
472 281 974,02 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Bei diesem Posten ist für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, im Wesentlichen Folgendes veranschlagt:
— die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen,
— die Kranken- und Unfallversicherung, die Versicherung gegen Berufskrankheiten und sonstige Sozialkosten,
— die pauschalen Vergütungen für Überstunden,
— die sonstigen Zulagen und verschiedene Vergütungen,
— die Zahlung der Reisekosten des Beamten oder Bediensteten auf Zeit, für seinen Ehegatten und für die unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort,
— die Auswirkungen von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird,
— die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss.
Diese Mittel dienen ferner zur Deckung der Versicherungsprämien für Sportunfälle für die Nutzer des Sportzentrums des Europäischen Parlaments in Brüssel und in Straßburg.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 800 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 2 0 2 — Vergütete Überstunden
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
400 000 |
410 000 |
350 000,— |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen.
Posten 1 2 0 4 — Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
4 900 000 |
4 520 000 |
5 015 000,— |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Diese Mittel decken:
— die Zahlung der Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,
— die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,
— die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen,
— die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen,
— die Vergütung bei Kündigung des Vertrages eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ,
— die Differenz zwischen den Beiträgen von Vertragsbediensteten an das Rentenversicherungssystem eines Mitgliedstaates und den im Falle der vertraglichen Neueinstufung des Bediensteten für das Vorsorgesystem der Gemeinschaft fälligen Beiträgen.
Artikel 1 2 2 — Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst
Posten 1 2 2 0 — Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
760 000 |
630 000 |
872 665,72 |
|
Posten 1 2 2 2 — Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
2 450 000 |
3 950 000 |
5 400 317,14 |
|
Kapitel 1 4 — SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN
Artikel 1 4 0 — Sonstige Bedienstete und externes Personal
Posten 1 4 0 0 — Sonstige Bedienstete
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
23 330 000 |
25 807 000 |
21 270 715,40 |
|
Erläuterungen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Diese Mittel decken im Wesentlichen:
— die Bezüge, einschließlich Zulagen und Vergütungen der sonstigen Bediensteten, namentlich der Vertragsbediensteten, örtlichen Bediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen und die Auswirkungen der auf die Bezüge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten,
— die Beschäftigung von Leiharbeitskräften.
Posten 1 4 0 2 — Konferenzdolmetscher
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
55 100 000 |
45 600 000 |
46 187 820,18 |
|
Erläuterungen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Übereinkunft über Konferenzdolmetscherhilfskräfte.
Diese Mittel dienen zur Deckung folgender Ausgaben im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit:
— Vergütungen, Sozialabgaben, Reisekosten und Tagegelder für Konferenzhilfsdolmetscher, die vom Parlament für vom Parlament oder anderen Organen anberaumte Sitzungen verpflichtet werden, wenn die erforderlichen Leistungen nicht von als Beamte oder Bedienstete auf Zeit beschäftigten Dolmetschern des Parlaments erbracht werden können,
— Ausgaben für Konferenzleiharbeitsfirmen, Konferenztechniker und Konferenzoperateure für die vorgenannten Sitzungen, wenn die erforderlichen Dienstleistungen nicht von Beamten, Bediensteten auf Zeit oder sonstigen Bediensteten des Parlaments erbracht werden können,
— Leistungen von Dolmetschern (Beamte oder Bedienstete auf Zeit) der anderen Organe für das Parlament,
— interinstitutionelle Zusammenarbeit im Sprachbereich.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 200 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 4 0 4 — Praktika, Zuschüsse und Austausch von Beamten
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
7 150 000 |
8 091 000 |
5 908 089,64 |
|
Erläuterungen
Beschluss des Präsidiums vom 26. Oktober 1988, zuletzt geändert durch den Beschluss des Präsidiums vom 2. Februar 2000.
Diese Mittel decken:
— eine Vergütung für die Praktikanten und die zu Beginn und am Ende ihres Praktikums anfallenden Reisekosten,
— die Kosten einer Kranken- und Unfallversicherung für die Praktikanten während der Praktika,
— die Ausgaben, die aufgrund des Austausches von Personal zwischen dem Parlament und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten oder anderer in der Regelung genannter Staaten entstehen,
— die Organisation von Ausbildungsprogrammen für Konferenzdolmetscher, unter anderem in Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten für Dolmetscher, sowie Stipendien für die Ausbildung und berufliche Fortbildung von Dolmetschern, den Kauf didaktischer Hilfsmittel und die damit verbundenen Nebenkosten,
— gemäß Artikel 20 Absatz 8 der Internen Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments die zusätzlichen Kosten von Praktikanten im Rahmen des Pilotprogramms „Praktika für Menschen mit Behinderungen“, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Behinderung stehen.
Posten 1 4 0 6 — Beobachter
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind bestimmt für die Erstattung der Reisekosten und die Zahlung eines Tagegeldes an die Beobachter für die Teilnahme an den Plenarsitzungen und an Ausschuss-, Delegations- und Fraktionssitzungen an den Arbeitsorten des Parlaments sowie an von der Konferenz der Präsidenten gebilligten Fraktionssitzungen außerhalb der Arbeitsorte.
Posten 1 4 0 7 — Ausbildungsvergütung (Ausbildungsprogramm des Europäischen Parlaments)
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Vergütung für Praktikanten bestimmt, die am Ausbildungsprogramm des Europäischen Parlaments teilnehmen.
Artikel 1 4 2 — Externe Leistungen
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
23 504 000 |
21 566 000[5] |
14 581 156,61 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind für auf Dienstleistungsbasis nach außerhalb zu vergebende Übersetzungs-, Schreib- und Kodierungsarbeiten sowie für technische Hilfsleistungen und zur Deckung der Ausgaben für Maßnahmen des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzen und Dolmetschen zur Förderung der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Sprachbereich bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 200 000 EUR veranschlagt.
Kapitel 1 6 — SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS
Artikel 1 6 1 — Ausgaben für Personalverwaltung
Posten 1 6 1 0 — Ausgaben für Personaleinstellung
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
400 000 |
385 000 |
355 000,— |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.
Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).
Diese Mittel decken:
— die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen und ärztlichen Einstellungsuntersuchungen,
— die Ausgaben für die Organisation von Ausleseverfahren zur Auswahl von Bediensteten.
In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Amtes können sie für vom Organ selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden.
Posten 1 6 1 2 — Berufliche Fortbildung
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
4 000 000 |
3 940 000 |
3 429 682,61 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 24a.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Diese Mittel decken Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Fertigkeiten des Personals sowie die Leistungsfähigkeit und die Effizienz des Organs zu verbessern.
Artikel 1 6 3 — Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs
Posten 1 6 3 0 — Sozialer Dienst
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
601 000 |
573 900 |
518 257,20 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 3 und Artikel 76.
Diese Mittel decken:
— im Rahmen einer interinstitutionellen Politik zugunsten von Personen mit Behinderungen in den folgenden Kategorien:
— Beamte und Bedienstete auf Zeit im aktiven Dienst,
— Ehegatten von Beamten und Bediensteten auf Zeit im aktiven Dienst,
— unterhaltsberechtigte Kinder im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften,
die Erstattung von Ausgaben, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen, ordnungsgemäß nachgewiesen werden und nicht im Rahmen des gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems erstattet werden, soweit Haushaltsmittel verfügbar sind und nachdem etwaige Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland ausgeschöpft wurden,
— die Maßnahmen für Beamte oder Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden,
— die Gewährung eines Zuschusses für den Personalrat und kleinerer Ausgaben der sozialen Dienste.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 8 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 6 3 1 — Mobilität
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
832 000 |
189 000 |
— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Mobilitätsplans an den verschiedenen Arbeitsorten.
Posten 1 6 3 2 — Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige soziale Tätigkeiten
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
310 000 |
310 000 |
282 350,26 |
|
Erläuterungen
Mit diesen Mitteln sollten alle Initiativen finanziell gefördert und unterstützt werden, die dazu dienen, die sozialen Beziehungen zwischen den Bediensteten verschiedener Nationalität zu entwickeln; hierzu gehören Zuschüsse an Clubs sowie an Vereinigungen des Personals auf kulturellem und sportlichem Gebiet usw. sowie ein Beitrag zu den Kosten einer ständigen Einrichtung für Freizeitaktivitäten (kulturelle und sportliche Aktivitäten, Freizeitbeschäftigung, Restaurant).
Diese Mittel decken außerdem die finanzielle Beteiligung an den interinstitutionellen sozialen Tätigkeiten.
Artikel 1 6 5 — Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen
Posten 1 6 5 0 — Ärztlicher Dienst
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
1 260 000 |
1 000 000 |
986 997,37 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 59 sowie Artikel 8 des Anhangs II.
Diese Mittel decken die Verwaltungskosten für den ärztlichen Dienst an den drei Arbeitsorten, einschließlich des Kaufs von Material, Arzneimitteln usw., die Kosten für die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, die Verwaltungsausgaben für den Invaliditätsausschuss sowie die Ausgaben für externe Leistungen von Fachärzten, die von den Vertrauensärzten für erforderlich erachtet werden.
Sie decken außerdem die Ausgaben für den Kauf von bestimmtem als medizinisch notwendig erachtetem Arbeitsgerät und die Ausgaben für medizinisches oder paramedizinisches Personal, das im Rahmen von Dienstleistungsverträgen oder als kurzfristige Vertretung beschäftigt wird.
Posten 1 6 5 2 — Kosten für den laufenden Betrieb der Restaurants und Kantinen
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
2 313 000 |
2 260 000 |
1 900 000,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die Bewirtschaftung der Restaurants und Kantinen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 2 000 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 6 5 4 — Kleinkinderzentrum und private Kinderkrippen
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
5 600 000 |
5 467 000 |
3 892 926,98 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung des Anteils des Parlaments an den Gesamtausgaben für das Kleinkinderzentrum und die privaten Kinderkrippen, mit denen eine Vereinbarung geschlossen wurde.
Die aus den Beiträgen der Eltern stammenden zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 010 000 EUR veranschlagt.
Titel 2 — GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN
Erläuterungen
Da die Versicherungsgesellschaften den Versicherungsschutz gekündigt haben, muss das Risiko von Arbeitskämpfen und Terroranschlägen für die Gebäude des Europäischen Parlaments im Haushalt der Europäischen Union abgedeckt werden.
Die Mittelansätze dieses Titels decken folglich alle Ausgaben im Zusammenhang mit Schäden ab, die aus Arbeitskämpfen und Terroranschlägen resultieren.
Kapitel 2 0 — GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN
Artikel 2 0 0 — Gebäude
Posten 2 0 0 0 — Mieten
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
33 768 000 |
34 577 000 |
26 492 836,91 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Mieten für die vom Organ genutzten Gebäude oder Gebäudeteile.
Sie decken gleichzeitig die Ausgaben für die Immobiliensteuern. Die Mieten werden auf 12 Monate und auf der Grundlage der bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Verträge berechnet, bei denen normalerweise eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten bzw. an die Baukosten vorgesehen ist.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 500 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 0 1 — Erbpachtzahlungen
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
5 900 000 |
5 700 000 |
2 442 680,62 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Erbpachtzinsen für Gebäude oder Gebäudeteile aufgrund von geltenden bzw. im Vorbereitungsstadium befindlichen Verträgen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 0 3 — Erwerb von Immobilien
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
19 269 322,10 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für den Erwerb von Immobilien. Die Zuschüsse betreffend die Grundstücke und ihre Erschließung werden gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung behandelt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 0 5 — Bau von Gebäuden
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
4 346 600 |
3 870 000 |
8 617 100,08 |
|
Erläuterungen
Bei diesem Posten können Mittel für die Errichtung von Gebäuden eingesetzt werden.
Posten 2 0 0 7 — Herrichtung der Diensträume
Zahlenangaben
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Umbauarbeiten sowie der übrigen damit zusammenhängenden Ausgaben, insbesondere Architekten- und Ingenieurkosten usw.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 500 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 0 8 — Sonstige Ausgaben für Gebäude
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
11 700 000 |
12 348 000 |
9 412 979,53 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— die sonstigen Ausgaben für Immobilien, die in den anderen Artikeln dieses Kapitels nicht eigens vorgesehen sind, insbesondere die Ausgaben für technische oder architektonische Unterstützung im Zusammenhang mit der Planung, Vorbereitung und Kontrolle der Gebäudewartung oder sonstiger Arbeiten in den Gebäuden,
— die Ausgaben auch im Zusammenhang mit den Kosten für die Heranziehung von Experten im Rahmen der Studien über die Anpassung und den Ausbau der Gebäude des Organs sowie im Rahmen der Überprüfung bezüglich des Zugangs Behinderter, deren Schlussfolgerungen bereits gebilligt wurden,
— die Abgaben als Gegenleistung für Leistungen öffentlicher Versorgungsbetriebe.
—
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 0 2 — Ausgaben für Gebäude
Posten 2 0 2 2 — Reinigung und Unterhaltung
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
41 407 444 |
33 560 000 |
30 150 078,23 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Deckung der Kosten für die vertragsgemäße Wartung der Räumlichkeiten, der Aufzüge, der Heizanlage, der Klimaanlage, der Brandschutztüren sowie für Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung, Malerarbeiten, Reparaturen usw.
Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Bedingungen (Preis, gewählte Währung, Indexbindung, Dauer, sonstige Klauseln), wobei Artikel 91 Absatz 3 der Haushaltsordnung zu beachten ist.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 2 4 — Energieverbrauch
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
21 487 594 |
19 096 500 |
17 311 707,92 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen unter anderem zur Deckung der Kosten für den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Heizung.
Diese Mittel dienen auch zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für CO2-Emissionen, wie in dem vom Präsidium verabschiedeten EMAS-Aktionsplan festgelegt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 2 6 — Sicherheit und Bewachung der Gebäude
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
38 187 000 |
37 000 000 |
36 422 043,07 |
|
Erläuterungen
Die Mittel dienen im Wesentlichen zur Deckung der Kosten für die Sicherheit und Bewachung der Dienstgebäude des Parlaments an den drei üblichen Arbeitsorten und der Informationsbüros.
Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Bedingungen (Preis, gewählte Währung, Indexbindung, Dauer, sonstige Klauseln), wobei Artikel 91 Absatz 3 der Haushaltsordnung zu beachten ist.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 180 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 2 8 — Versicherungskosten
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
1 034 838 |
1 575 000 |
1 465 956,59 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Versicherungsprämien bestimmt.
Kapitel 2 1 — INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR
Erläuterungen
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.
Artikel 2 1 0 — Datenverarbeitung und Telekommunikation
Posten 2 1 0 0 — Hardware und Software für die Informations- und Innovationstechnologien
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
35 915 000[8] |
42 610 000 |
43 031 348,12 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Kauf, Anmietung, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software für das Organ und die damit verbundenen Arbeiten. Es handelt sich insbesondere um die Hardware und Software für die Systeme des Datenverarbeitungs- und Telekommunikationszentrums, die Computerausstattung auf Abteilungsebene und in den Fraktionen sowie die elektronische Abstimmungsanlage.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 400 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 1 0 2 — Externe Leistungen im Zusammenhang mit den Informations- und Innovationstechnologien
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
52 637 000[9] |
39 343 000 |
38 968 196,54 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Service-Büros und EDV-Beraterfirmen im Zusammenhang mit der Nutzung des EDV-Zentrums und des Netzes, der Implementierung und Wartung von Anwendungen, der Unterstützung der Benutzer einschließlich der Mitglieder und der Fraktionen, der Durchführung von Studien und der Erstellung und Erfassung technischer Dokumentationen bestimmt.
Sie sollen auch den Anteil des Parlaments an den Kosten des von den Organen im gemeinsamen Einvernehmen eingerichteten Helpdesk für die Gehaltsabrechnungsanwendung NAP decken.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 800 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 1 2 — Mobiliar
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
3 748 000 |
3 544 000 |
3 581 762,42 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Mobiliar, insbesondere für den Kauf ergonomischer Büromöbel, sowie für den Ersatz von veraltetem und nicht mehr verwendbarem Mobiliar und von Büromaschinen bestimmt.
Bei Kunstwerken decken diese Mittel sowohl die Ausgaben für den Erwerb und Ankauf von spezifischem Material als auch die damit zusammenhängenden laufenden Kosten, u. a. die Kosten für das Rahmen, die Restaurierung, die Reinigung, Versicherungen sowie die gelegentlich anfallenden Transportkosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 1 4 — Material und technische Anlagen
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
18 127 750 |
17 550 000[10] |
25 017 547,51 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Material und technischen Einrichtungen, insbesondere:
— von verschiedenem Material und festen und beweglichen technischen Einrichtungen für Veröffentlichung, Archivierung, Sicherheit, Kantinen, Gebäude usw.,
— von Ausstattungsgegenständen, insbesondere für Druckerei, Archiv, Telefondienst, Kantinen, Einkaufszentralen, Sicherheit, Konferenztechnik, den audiovisuellen Sektor usw.,
— von spezifischem (elektronischen, computertechnischen, elektrischen) Material einschließlich der damit zusammenhängenden externen Leistungen,
— der Einrichtung zweier zusätzlicher Telefonleitungen in den Büros der Mitglieder auf Antrag.
Diese Mittel decken außerdem die Kosten für Annoncen betreffend den Weiterverkauf oder die Verschrottung ausgesonderter Güter.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 115 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 1 6 — Fahrzeuge
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
6 826 000 |
5 851 000 |
5 045 305,07 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind für Kauf, Unterhaltung, Betrieb und Reparatur von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug- und Fahrradbestand) und die Miete von Fahrzeugen, Taxis, Omnibussen und Lastkraftwagen mit oder ohne Fahrer bestimmt, einschließlich der damit zusammenhängenden Versicherungen. Beim Ersatz des Kraftfahrzeugbestands oder beim Kauf oder der Miete von Fahrzeugen werden Kraftfahrzeuge, die die Umwelt möglichst wenig belasten, wie beispielsweise Hybridfahrzeuge, bevorzugt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 175 000 EUR veranschlagt.
Kapitel 2 3 — LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB
Erläuterungen
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.
Artikel 2 3 0 — Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
2 655 500 |
2 321 000 |
1 622 331,70 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind für den Kauf von Papier, Umschlägen, Büromaterial, Erzeugnissen für die Druckerei und die Vervielfältigung usw. bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 15 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 1 — Finanzkosten
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
370 000 |
820 000 |
454 560,95 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Bankkosten (Gebühren, Agios, verschiedene Kosten) und sonstigen Finanzkosten einschließlich der Nebenkosten für die Finanzierung von Gebäuden.
Artikel 2 3 2 — Gerichtskosten und Schadenersatz
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
551 300 |
540 700 |
430 215,17 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— etwaige Verurteilungen des Europäischen Parlaments durch den Gerichtshof, das Gericht erster Instanz, das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union und durch einzelstaatliche Gerichte zu den Kosten,
— die Hinzuziehung externer Rechtsanwälte vor den gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Gerichten und die Hinzuziehung von Rechtsberatern oder Sachverständigen zwecks Unterstützung des Juristischen Dienstes,
— die Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren und ähnlichen Verfahren,
— die Ausgaben für Schadenersatz, Zinsen und etwaige Verbindlichkeiten im Sinne von Artikel 8 Absatz 3 der Haushaltsordnung,
— die bei gütlichen Beilegungen gemäß den Artikeln 69 und 70 der Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst vereinbarten Entschädigungen und Vergütungen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 5 — Telekommunikation
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
6 850 000 |
6 593 000 |
5 032 736,92 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die festen Anschlussgebühren und die Kosten für Kommunikationsdienste über Kabel oder Radiowellen (Festnetz und Mobilfunk, Fernsehen) sowie die Ausgaben für Datenübertragungsnetze und Telematikdienste.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 140 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 6 — Postgebühren und Zustellungskosten
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
440 000 |
614 000 |
344 405,46 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Postgebühren, Bearbeitung und Beförderung durch die nationalen Postdienste oder durch Kurierdienste.
Diese Mittel dienen ferner zur Deckung der Kosten für Postdienstleistungen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 90 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 7 — Umzüge
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
650 000 |
1 000 000 |
622 129,37 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Umzugs- und Transportarbeiten, die von Umzugsfirmen oder mit Hilfe vorübergehend beschäftigter Transporteure durchgeführt werden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 40 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 8 — Sonstige Ausgaben für den Verwaltungsbetrieb
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
564 000 |
636 000 |
493 072,77 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— die Versicherungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind,
— den Kauf und die Instandhaltung von Arbeitskleidung für Amtsboten, Kraftfahrer und Transporteure, medizinische Dienste und verschiedene technische Dienste,
— verschiedene Sachausgaben wie etwa für eine Mobilitätsmanagement-Stelle im Zusammenhang mit EMAS, den Kauf von Fahr- oder Flugplänen, Anzeigen in Zeitungen für den Verkauf von Gebrauchtartikeln usw.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Titel 3 — AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DES ORGANS
Kapitel 3 0 — SITZUNGEN UND KONFERENZEN
Artikel 3 0 0 — Dienstreisekosten des Personals
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
27 970 000 |
25 880 000 |
23 350 000,— |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 71 sowie die Artikel 11 bis 13 des Anhangs VII.
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit Reisen des Personals des Organs, abgeordneter nationaler Sachverständiger oder Praktikanten zwischen dem Ort der dienstlichen Verwendung und einem der drei Arbeitsorte des Europäischen Parlaments (Brüssel, Luxemburg und Straßburg) und Dienstreisen zu anderen Orten als den drei Arbeitsorten bestimmt. Die Ausgaben betreffen die Fahrtkosten, die Tagegelder und die Kosten der Unterbringung. Die Mittel decken ferner die Nebenkosten (einschließlich der Ausstellung von Fahrausweisen, Reservierungen und elektronischen Fakturierungen insbesondere für vom Europäischen Parlament organisierte Chartertransporte) und alle außergewöhnlichen Kosten.
Diese Mittel dienen auch zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für CO2-Emissionen, wie in dem vom Präsidium verabschiedeten EMAS-Aktionsplan festgelegt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Artikel 3 0 2 — Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
1 075 200 |
1 070 000 |
875 583,79 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— die Ausgaben im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des Organs im Bereich der Ausgaben für Empfänge, einschließlich Empfängen im Zusammenhang mit den Arbeiten des für die Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Entscheidungen (STOA) zuständigen Referats des Organs, und für Repräsentationszwecke der Mitglieder des Organs,
— die Ausgaben des Präsidenten für Repräsentationszwecke anlässlich seiner Reisen außerhalb der Arbeitsorte,
— die Repräsentationskosten und die Beteiligung an den Sekretariatskosten des Kabinetts des Präsidenten,
— die Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke des Generalsekretariats, einschließlich des Erwerbs von Repräsentationsartikeln und Medaillen für die Beamten mit 15 bzw. 25 Dienstjahren,
— verschiedene Ausgaben für protokollarische Zwecke wie Fahnen, Schaugestelle, Einladungskarten, den Druck von Speisekarten usw.
Artikel 3 0 4 — Verschiedene Ausgaben für Sitzungen
Posten 3 0 4 0 — Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
3 050 000 |
2 900 000 |
2 030 429,41 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erfrischungen und andere Getränke sowie gelegentliche Imbisse während der Sitzungen des Organs.
Posten 3 0 4 2 — Sitzungen, Kongresse und Konferenzen
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
1 310 000 |
1 260 000 |
998 473,87 |
|
Erläuterungen
Veranschlagt sind insbesondere Mittel für:
— die Kosten im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen außerhalb der Arbeitsorte (Ausschüsse oder deren Delegationen, Fraktionen), gegebenenfalls einschließlich Repräsentationsausgaben,
— die Beiträge für die internationalen Organisationen, denen das Parlament oder eines seiner Organe angehört (Interparlamentarische Union, Vereinigung der Generalsekretäre der Parlamente, Gruppe der Zwölf Plus bei der Interparlamentarischen Union).
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 20 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 0 4 4 — Verschiedene Organisationskosten der Parlamentarischen Konferenz zur WTO und sonstiger interparlamentarischer Delegationen, Ad-hoc-Delegationen und WTO-Delegationen
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
600 000 |
390 000 |
432 360,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind vor allem zur Finanzierung der nicht durch Kapitel 1 0 und Artikel 3 0 0 gedeckten Kosten im Zusammenhang mit der Organisation von Sitzungen der interparlamentarischen Delegationen, der Ad-hoc-Delegationen, der gemischten parlamentarischen Ausschüsse, der parlamentarischen Kooperationsausschüsse und der WTO-Delegationen und der Organisation der Sitzungen der Parlamentarischen Konferenz zur WTO und ihres Lenkungsausschusses bestimmt.
Posten 3 0 4 6 — Verschiedene Organisationskosten für Sitzungen der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
451 000 |
478 000 |
411 577,16 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind vor allem zur Finanzierung der nicht durch Kapitel 1 0 und Artikel 3 0 0 gedeckten Kosten im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen der Delegationen bei der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU bestimmt.
Posten 3 0 4 7 — Verschiedene Organisationskosten für Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung Eurolat
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
50 000 |
38 000 |
22 193,37 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Finanzierung der nicht durch Kapitel 1 0 und Artikel 3 0 0 gedeckten Kosten im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung Eurolat, ihrer Ausschüsse und ihres Präsidiums bestimmt.
Posten 3 0 4 8 — Verschiedene Organisationskosten für Sitzungen der Euromediterranen Parlamentarischen Versammlung
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
40 000 |
40 000 |
44 688,73 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Finanzierung der nicht durch Kapitel 1 0 und Artikel 3 0 0 gedeckten Kosten im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen der Euromediterranen Parlamentarischen Versammlung, ihrer Ausschüsse und ihres Präsidiums bestimmt.
Posten 3 0 4 9 — Kosten für Leistungen des Reisebüros
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
1 248 000 |
1 223 000 |
1 148 890,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Ausgaben für den Betrieb des beim Parlament unter Vertrag stehenden Reisebüros zu decken.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Kapitel 3 2 — FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG
Artikel 3 2 0 — Beschaffung von Fachwissen
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
10 110 000 |
7 198 000 |
8 554 028,55 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— die Kosten von Verträgen mit qualifizierten Sachverständigen und Forschungsinstituten über Studien und andere Forschungstätigkeiten (Workshops, Round-Table-Konferenzen, Expertenpanels, Konferenzen), die für die Parlamentsorgane und die Verwaltung, u. a. für die Errichtung des Hauses der europäischen Geschichte, durchgeführt werden,
— die Kosten für die Auswertung von Studien und die Mitwirkung der Gruppe für die Bewertung wissenschaftlicher und technologischer Entscheidungen (STOA-Gruppe) an den Tätigkeiten wissenschaftlicher Einrichtungen,
— die Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten der Sachverständigen und sonstigen Personen — einschließlich Personen, die eine Petition an das Parlament gerichtet haben —, die zu Sitzungen der Ausschüsse und der Studien- und Arbeitsgruppen eingeladen werden,
— die Ausgaben im Zusammenhang mit der Einberufung von dem Organ nicht angehörenden Personen zur Teilnahme an den Arbeiten von Gremien wie dem Disziplinarrat oder dem Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten.
Artikel 3 2 2 — Informationsbeschaffung und Archivierung
Posten 3 2 2 0 — Dokumentation und Bibliothek
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
4 432 300 |
4 301 300 |
3 419 931,02 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— die Erweiterungen und Ersatzbeschaffungen im Bereich der allgemeinen Nachschlagewerke und die laufende Ergänzung des Grundstocks der Bibliothek,
— die Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften und bei Informationsagenturen, Abonnements für deren Online-Veröffentlichungen und Online-Dienste, einschließlich der Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und Verbreitung dieser Abonnements in schriftlicher und/oder elektronischer Form, und die Dienstleistungsverträge für Presseübersichten und Zeitungsausschnitte,
— die Abonnements oder Dienstleistungsverträge für die Lieferung von Inhaltsübersichten und -analysen von Zeitschriften oder die Erfassung der aus diesen Zeitschriften entnommenen Artikel auf optischen Datenträgern,
— die Kosten für die Nutzung externer dokumentarischer und statistischer Datenbanken (ohne EDV-Anlagen und Fernmeldegebühren),
— die Kosten im Zusammenhang mit den vom Europäischen Parlament im Rahmen der internationalen und/oder interinstitutionellen Zusammenarbeit übernommenen Verpflichtungen,
— den Kauf oder die Anmietung von spezifischen Materialien, einschließlich elektrischen, elektronischen und computertechnischen Materialien und/oder Systemen für Bibliothek, Dokumentation und Mediathek sowie von externen Dienstleistungen für den Erwerb, die Entwicklung, die Installation, die Nutzung und die Wartung dieser Materialien und Systeme,
— im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Bibliothek stehende Leistungen, insbesondere was die Beziehungen zu ihren Kunden (Umfragen, Analysen), das Qualitätsmanagement-System usw. betrifft,
— Einbinde- und Konservierungsmaterialien und -arbeiten für die Bibliothek, die Dokumentation und die Mediathek,
— die Kosten und das Material für Veröffentlichungen sowohl interner Natur (Broschüren, Studien usw.) als auch zu Kommunikationszwecken (Newsletters, Videos, CD-ROM usw.),
— den Kauf neuer Wörterbücher und Lexika bzw. die Anschaffung neuerer Auflagen dieser Werke — auf allen Arten von Trägermedien — auch für die neuen Sprachabteilungen sowie anderer Werke für die Sprachendienste und das Referat Qualität der Rechtsakte.
Posten 3 2 2 2 — Ausgaben für Archivbestände
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
1 858 200 |
1 830 000 |
1 782 546,91 |
|
Erläuterungen
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43) und die hierzu innerhalb des Europäischen Parlaments angenommenen Durchführungsmaßnahmen.
Beschluss des Präsidiums vom 16. Dezember 2002 über die Verbesserung von Information und Transparenz: die Archive des Europäischen Parlaments.
Durch Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 10. Oktober 2007 angenommene Regelung über die Behandlung der Archive der Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Diese Mittel decken die Kosten für externe Archivierungsdienstleistungen, die Übertragung der Archivbestände auf verschiedene Datenträger (Mikrofilme, Disketten, Kassetten usw.), den Kauf, die Anmietung und die Wartung von spezifischen (elektronischen, computertechnischen und elektrischen) Materialien sowie Büchern und Zeitschriften und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie die Kosten für Veröffentlichungen auf Trägermedien jeder Art (Broschüren, CD-ROM usw.).
Ferner decken sie die Kosten für die Verarbeitung der Archive, die europäische Abgeordnete in Ausübung ihres Mandats angelegt und in Form von Schenkungen oder Legaten dem Europäischen Parlament, den historischen Archiven der Europäischen Gemeinschaften (AHCE) oder einer Vereinigung oder Stiftung im Rahmen einer vom Europäischen Parlament erlassenen Regelung vermacht haben.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 20 000 EUR veranschlagt.
Artikel 3 2 3 — Beziehungen zu den Parlamenten von Drittländern und Unterstützung der parlamentarischen Demokratie
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
470 000 |
367 000 |
227 451,22 |
|
Erläuterungen
Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Konferenz der EU-Parlamentspräsidenten, Kopenhagen 2006 und Bratislava 2007.
Beschluss des Präsidiums vom 18. Juni 2007.
Erfasste geografische Region: Länder außerhalb der Europäischen Union mit Ausnahme von Kandidatenländern und Ländern, die einen Kandidatenstatus anstreben.
Diese Mittel decken die Ausgaben zur Förderung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den demokratisch gewählten nationalen Parlamenten in Drittländern sowie entsprechenden regionalen parlamentarischen Organisationen. Die Ausgaben betreffen insbesondere Tätigkeiten zur Stärkung der parlamentarischen Strukturen in neuen und aufstrebenden Demokratien und zur Förderung des Einsatzes neuer IK-Technologien durch die Parlamente.
Artikel 3 2 4 — Produktion und Verbreitung
Posten 3 2 4 0 — Amtsblatt
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
5 361 000 |
8 320 000 |
5 244 159,91 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken den Anteil des Organs an den Veröffentlichungs- und Verbreitungskosten und sonstigen Nebenkosten des Amts für amtliche Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichenden Texten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 500 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 1 — Digitale Veröffentlichungen und Veröffentlichungen in traditioneller Form
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
4 395 000 |
2 100 000 |
2 660 583,71 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— sämtliche Kosten für digitale Veröffentlichungen (Intranet-Sites) sowie für Veröffentlichungen in traditioneller Form (Dokumente und verschiedene Druckerzeugnisse, deren Herstellung an Dritte vergeben wird), einschließlich des Vertriebs,
— die Aktualisierung, Weiterentwicklung und Verbesserung der Veröffentlichungs- und Übersetzungssysteme.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 210 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 2 — Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
17 135 000 |
16 835 000 |
29 429 106,35 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für der Information dienende Veröffentlichungen, einschließlich elektronischer Veröffentlichungen, für Informationstätigkeiten, Öffentlichkeitsarbeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen in den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern sowie für die Aktualisierung des Observatoire Législatif/Legislative Observatory (OEIL).
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 3 — Besucherzentrum
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
6 000 000[11] |
3 900 000 |
4 727 079,84 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Finanzierung des Besucherzentrums.
Posten 3 2 4 4 — Organisation und Empfang von Besuchergruppen, Euroskola und Einladung von Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
27 100 000 |
27 105 000 |
26 869 898,47 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für die Zuschüsse an Besuchergruppen sowie die damit verbundenen Betreuungs- und Infrastrukturkosten, die Kosten für die Durchführung des Programms Euroscola und die Finanzierung von Praktika für Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern. Sie werden jedes Jahr unter Heranziehung eines Deflators erhöht, der den Veränderungen beim Bruttoinlandseinkommen und bei den Preisen Rechnung trägt.
Die Höchstzahl der Besucher, für die Zuschüsse gewährt werden können, sollte deutlich erhöht werden. Jedes Mitglied des Europäischen Parlaments sollte berechtigt sein, pro Kalenderjahr höchstens fünf Gruppen und insgesamt höchstens 100 Besucher einzuladen. Die Teilnehmerzahl je Besuchergruppe kann zwischen mindestens 10 und höchstens 100 Teilnehmern schwanken.
Für Besucher mit Behinderungen ist ein angemessener Betrag vorgesehen.
Die gewährte Beihilfe wird erhöht, um der Entfernung und den Beförderungsbedingungen für die Anreise der Besucher gebührend Rechnung zu tragen. Die den Besuchern angebotenen Dienste sollten ebenfalls verbessert werden.
Vorgelegt werden müssen: eine Bewertung der Frage, ob die neuen Bestimmungen den durch die Herkunft der Besucher bedingten besonderen Bedingungen und Einschränkungen Rechnung tragen, Vorschläge zur Bereitstellung eines bestimmten Bereichs im neuen Besucherzentrum für die Fraktionen und ein Bericht über den Zugang von Besuchergruppen zum neuen Besucherzentrum und über Besuche im Plenum, die Verfügbarkeit von Sitzungssälen und des für sie notwendigen Personals.
Posten 3 2 4 5 — Veranstaltung von Kolloquien, Seminaren und kulturellen Aktionen
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
2 150 000 |
1 930 000 |
3 399 145,40 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben oder Zuschüsse im Zusammenhang mit der Veranstaltung von nationalen oder multinationalen Kolloquien und Seminaren für Meinungsmultiplikatoren aus den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern sowie die Kosten für die Veranstaltung von parlamentarischen Kolloquien und Symposien; sie decken ferner die Finanzierung kultureller Initiativen von europäischem Interesse, wie des Sacharow-Preises und des Filmpreises LUX des Europäischen Parlaments für den europäischen Film.
Aus diesen Mitteln wird ferner ein Höchstbetrag von 300 000 EUR zur Finanzierung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von «Plenarsaal-Veranstaltungen» in Straßburg und Brüssel gemäß dem vom Präsidium angenommenen Jahresprogramm verwendet.
Diese Mittel decken ferner die Ausgaben für Maßnahmen zur Unterstützung der Mehrsprachigkeit, wie beispielsweise Sitzungen mit für die Ausbildung von Dolmetschern zuständigen Personen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 6 — Fernsehkanal des Parlaments (WebTV)
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
9 000 000 |
9 000 000 |
5 168 075,61 |
|
Erläuterungen
Die Mittel dienen zur Finanzierung des Fernsehkanals des Parlaments (WebTV).
Es wird eine Bewertung des Prototyps vorgenommen. Dabei müssen der Inhalt und die Kosten des Projekts, die Strukturen und das Niveau der Beteiligung der Fraktionen und die Definition des Inhalts der Programme berücksichtigt werden.
Posten 3 2 4 7 — Ausgaben für Informationen über die Debatte über die Zukunft Europas
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Informationsmaßnahmen im Rahmen der Debatte über die Zukunft Europas.
Die Informationsmaßnahmen müssen vielseitige Informationen umfassen, und auch der Informationsbedarf der Minderheiten im Parlament ist zu berücksichtigen.
Posten 3 2 4 8 — Ausgaben für audiovisuelle Informationen
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
12 200 000 |
16 200 000 |
12 629 164,65 |
|
Erläuterungen
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2002 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2003 (ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 72).
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2002 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2003 (ABl. C 180 E vom 31.7.2003, S. 150).
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2003 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2004 (ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 179).
Diese Mittel decken:
— die Verwaltungsausgaben für den Bereich audiovisuelle Medien (Eigenleistungen und externe Unterstützung wie technische Leistungen für Rundfunk- und Fernsehstationen, Produktion, Koproduktion und Verbreitung von audiovisuellen Programmen, Miete von Kanälen und Übermittlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, weitere Maßnahmen zur Entwicklung der Beziehungen des Organs zu Audio-Video-Anbietern),
— die Ausgaben für die Live-Übertragung der Plenartagungen und der Ausschusssitzungen im Internet,
— die Aufzeichnung der Tagungen auf DVD-ROM,
— die Einrichtung eines geeigneten Archivs und einer Suchmaschine, damit die Bürger jederzeit auf diese Informationen zugreifen können.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 13 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 9 — Informationsaustausch mit den nationalen Parlamenten
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
900 000 |
1 200 000 |
760 193,35 |
|
Erläuterungen
Konferenzen der Präsidenten europäischer parlamentarischer Versammlungen (Juni 1977) und der Parlamente der Europäischen Union (September 2000, März 2001). Erfasste geografische Region: Länder der Europäischen Union sowie Kandidatenländer und Länder, die einen Kandidatenstatus anstreben.
Diese Mittel decken:
— die Ausgaben zur Förderung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten. Sie betreffen die parlamentarischen Beziehungen, die nicht unter die Kapitel 1 0 und 3 0 fallen, den Informations- und Dokumentationsaustausch sowie die Unterstützung bei der Analyse und Verwaltung dieser Informationen, u. a. mit dem Europäischen Zentrum für parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD),
— die Finanzierung von Programmen für eine Zusammenarbeit sowie von Maßnahmen zur Ausbildung von Beamten der oben erwähnten Parlamente und von Tätigkeiten zur Stärkung ihrer parlamentarischen Strukturen im Allgemeinen.
Diese Maßnahmen umfassen Informationsbesuche beim Europäischen Parlament in Brüssel, Luxemburg und Straßburg; die Mittel decken, vollständig oder teilweise, die Kosten der Teilnehmer, insbesondere für Anreise, Fahrt, Unterkunft und Tagegelder,
— die Ausgaben für Kooperationsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Legislativtätigkeit, sowie die Aktionen im Zusammenhang mit der Dokumentations-, Analyse- und Informationstätigkeit, u. a. der Tätigkeit des Europäischen Zentrums für parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD).
Artikel 3 2 5 — Ausgaben für Informationsbüros
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
1 040 000 |
1 110 000 |
818 869,04 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Finanzierung aller Ausgaben (Personal, Gebäude, Konferenzen, Sitzungen, Veröffentlichungen usw.) in Verbindung mit den Informationsbüros des Europäischen Parlaments.
Titel 4 — AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN
Kapitel 4 0 — BESONDERE AUSGABEN EINIGER ORGANE UND EINRICHTUNGEN
Artikel 4 0 0 — Verwaltungsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit den politischen Tätigkeiten und Informationstätigkeiten der Fraktionen und der fraktionslosen Mitglieder
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
53 750 000 |
52 690 000 |
57 266 607,— |
|
Erläuterungen
Durch Beschluss des Präsidiums vom 1. Februar 2001 angenommene Regelung.
Diese Mittel decken folgende Ausgaben der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder:
— die Sekretariats- und Verwaltungsausgaben,
— die Ausgaben im Zusammenhang mit ihren politischen Aktivitäten und Informationstätigkeiten im Rahmen der politischen Tätigkeiten der Europäischen Union.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Artikel 4 0 2 — Zuschüsse an europäische Parteien
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
11 075 000 |
10 858 000 |
10 339 866,— |
|
Erläuterungen
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 191.
Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1524/2007 vom 18. Dezember 2007 (ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 5).
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 29. März 2004 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung, geändert durch Beschluss vom 18. Februar 2008 (ABl. C 252 vom 3.10.2008, S. 1).
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene.
Artikel 4 0 3 — Zuschüsse an europäische politische Stiftungen
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
7 140 000 |
7 000 000 |
4 268 630,— |
|
Erläuterungen
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 191.
Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1524/2007 vom 18. Dezember 2007 (ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 5).
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 29. März 2004 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung, geändert durch Beschluss vom 18. Februar 2008 (ABl. C 252 vom 3.10.2008, S. 1).
Diese Mittel dienen zur Finanzierung politischer Stiftungen auf europäischer Ebene.
Kapitel 4 2 — AUSGABEN FÜR PARLAMENTARISCHE ASSISTENZ
Artikel 4 2 2 — Parlamentarische Assistenz
Posten 4 2 2 0 — Parlamentarische Assistenz
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
159 892 000 |
184 767 000 |
154 301 746,55 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 21.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 33 bis 44.
Verordnung Nr. ... des Rates vom … über die Regelung für die Assistenten der Mitglieder zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften (ABl. L … vom …, S. ...).
Vom Präsidium erlassene allgemeine Durchführungsbestimmungen.
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für parlamentarische Assistenz bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 400 000 EUR veranschlagt.
Posten 4 2 2 2 — Kursdifferenzen
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
250 000 |
500 000 |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken gemäß den Bestimmungen über die Rückerstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz die Kursdifferenzen zulasten des Haushalts des Europäischen Parlaments.
Kapitel 4 4 — SITZUNGEN UND ANDERE AKTIVITÄTEN VON MITGLIEDERN UND EHEMALIGEN MITGLIEDERN
Artikel 4 4 0 — Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten von ehemaligen Mitgliedern
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
170 000 |
170 000 |
130 000,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Sitzungen des Vereins der ehemaligen Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie etwaige andere Kosten.
Artikel 4 4 2 — Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
140 000 |
140 000 |
121 300,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Sitzungen der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft sowie etwaige andere Kosten.
Titel 10 — SONSTIGE AUSGABEN
Kapitel 10 0 — VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
14 300 000 |
5 003 992 |
0,— |
|
Erläuterungen
|
1. |
Posten |
2 0 0 7 |
Herrichtung der Diensträume |
3 300 000 |
|
|
2. |
Posten |
2 1 0 0 |
Hardware und Software für die Informations- und Innovationstechnologien |
4 000 000 |
|
|
3. |
Posten |
2 1 0 2 |
Externe Leistungen im Zusammenhang mit den Informations- und Innovationstechnologien |
4 000 000 |
|
|
4. |
Posten |
3 2 4 3 |
Besucherzentrum |
3 000 000 |
|
|
|
|
|
Insgesamt |
14 300 000 |
|
Kapitel 10 1 — RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
10 000 000 |
10 018 600 |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung nicht vorhersehbarer Ausgaben, die sich aus Haushaltsentscheidungen im Laufe des Haushaltsjahres ergeben, bestimmt.
Kapitel 10 3 — RESERVE FÜR DIE ERWEITERUNG
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
750 000 |
500 000 |
0,— |
|
Erläuterungen
Dieser Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Vorbereitung des Organs auf die Erweiterung bestimmt.
Kapitel 10 4 — RESERVE FÜR DIE INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSPOLITIK
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Informations- und Kommunikationspolitik bestimmt.
Kapitel 10 5 — VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL FÜR GEBÄUDE
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
20 000 000 |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Immobilieninvestitionen und Herrichtungsarbeiten des Organs bestimmt.
Kapitel 10 6 — RESERVE FÜR VORRANGIGE PROJEKTE IN DER ENTWICKLUNGSPHASE
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für vorrangige Projekte des Organs bestimmt, die sich in der Entwicklungsphase befinden.
Kapitel 10 8 — Reserve für EMAS
Zahlenangaben
|
Mittel 2010 |
Mittel 2009 |
Ausführung 2008 |
|
|
p.m. |
1 000 000 |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind entsprechend den Beschlüssen zur Umsetzung des EMAS-Aktionsplans, die das Präsidium insbesondere nach der Erstellung der CO2-Bilanz des Parlaments fassen wird, in die entsprechenden operativen Haushaltslinien einzusetzen.
Anhang
ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN
|
Haushaltslinie |
Bezeichnung |
Erzielte Einnahmen |
Ansätze |
|
|
2008 |
|
|||
|
5000 |
Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen |
0,00 |
80.000,00 |
|
|
5001 |
Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen |
6.900,00 |
5.000,00 |
|
|
5002 |
Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen |
0,00 |
5.000,00 |
|
|
502 |
Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen |
486.310,71 |
250.000,00 |
|
|
5110 |
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden |
1.359.143,13 |
895.000,00 |
|
|
5111 |
Erstattung von Mietnebenkosten |
15.613,61 |
96.000,00 |
|
|
550 |
Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden |
2.452.076,88 |
145.000,00 |
|
|
551 |
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten |
3.323.943,04 |
p.m. |
|
|
570 |
Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden |
3.728.159,74 |
1.300.000,00 |
|
|
571 |
Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen |
0,00 |
p.m. |
|
|
573 |
Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs |
3.788.455,00 |
p.m. |
|
|
581 |
Einnahmen aus Versicherungsleistungen |
960.332,33 |
25.000,00 |
|
|
6600 |
Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen |
31.430.800,12 |
2.001.000,00 |
|
|
|
INSGESAMT |
47.551.734,56 |
4.802.000,00 |
|
- [1] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [2] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
- [3] Angenommene Texte, P6_TA(2009)0096.
- [4] Mittel in Höhe von 703 992 Euro werden bei Kapitel 10 0 eingesetzt.
- [5] Mittel in Höhe von 1 200 000 Euro werden bei Kapitel 10 0 eingesetzt.
- [6] Mittel in Höhe von 3 300 000 Euro werden bei Kapitel 10 0 eingesetzt.
- [7] Mittel in Höhe von 2 700 000 Euro werden bei Kapitel 10 0 eingesetzt.
- [8] Mittel in Höhe von 4 000 000 Euro werden bei Kapitel 10 0 eingesetzt.
- [9] Mittel in Höhe von 4 000 000 Euro werden bei Kapitel 10 0 eingesetzt.
- [10] Mittel in Höhe von 400 000 Euro werden bei Kapitel 10 0 eingesetzt.
- [11] Mittel in Höhe von 3 000 000 Euro werden bei Kapitel 10 0 eingesetzt.
VERFAHREN
|
Titel |
Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2010 |
||||||
|
Verfahrensnummer |
|||||||
|
Federführender Ausschuss |
BUDG |
||||||
|
Berichterstatter(in/innen) Datum der Benennung |
Vladimír Maňka14.1.2009
|
||||||
|
Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen) |
Janusz Lewandowski |
||||||
|
Prüfung im Ausschuss |
11.3.2009 |
16.4.2009 |
22.4.2009 |
|
|
||
|
Datum der Annahme |
22.4.2009 |
||||||
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
37 |
|||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Reimer Böge, Costas Botopoulos, Paulo Casaca, Daniel Dăianu, Vasilica Viorica Dăncilă, Brigitte Douay, Göran Färm, Szabolcs Fazakas, Vicente Miguel Garcés Ramón, Salvador Garriga Polledo, Ingeborg Gräßle, Nathalie Griesbeck, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Ville Itälä, Anne E. Jensen, Alain Lamassoure, Janusz Lewandowski, Liene Liepina, Vladimír Maňka, Mario Mauro, Jan Mulder, Gianni Pittella, Margaritis Schinas, Esko Seppänen, László Surján, Gary Titley, Helga Trüpel |
||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Bárbara Dührkop Dührkop, Michael Gahler, Marusya Ivanova Lyubcheva, José Javier Pomés Ruiz, Paul Rübig, Peter Šťastný |
||||||
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Erna Hennicot-Schoepges, Manolis Mavrommatis, Jean Spautz |
||||||
|
Datum der Einreichung |
27.4.2009 |
||||||
|
Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
... |
||||||