BERICHT über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009
29.4.2009 - (9126/2009 – C6‑0156/2009 – 2009/2039(BUD))
Einzelplan III – Kommission
Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Jutta Haug
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan III – Kommission
(9126/2009 – C6‑0156/2009 – 2009/2039(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf die Artikel 37 und 38,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, der am 18. Dezember 2008 endgültig festgestellt wurde[2],
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],
– in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, der von der Kommission am 8. April 2009 vorgelegt wurde (SEK(2009)0496),
– in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2009, der vom Rat am 27. April 2009 aufgestellt wurde (9126/2009 – C6‑0156/2009),
– gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6‑0281/2009),
A. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 zum Gesamthaushaltsplan 2009 die Revision der Obergrenzen der Rubriken 1a und 2 des mehrjährigen Finanzrahmens zum Gegenstand hat,
B. in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2009 darin besteht, diese Haushaltsanpassungen förmlich in den Haushaltsplan 2009 aufzunehmen,
1. nimmt Kenntnis von dem Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2009;
2. billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2009 ohne Abänderungen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Haushaltsordnung kann die Kommission „unter unvermeidlichen, außergewöhnlichen oder unvorhergesehenen Umständen“ Vorentwürfe von Berichtigungshaushaltsplänen vorlegen.
Inhalt des Kommissionsvorschlags
Im Rahmen des Trilogs vom 2. April zwischen der Haushaltsbehörde und der Kommission wurde eine Einigung über die Finanzierung des Europäischen Konjunkturprogramms erzielt –zwei Verordnungsvorschläge, von denen der eine die Finanzierung von Vorhaben im Energiebereich und der andere die Finanzierung der Breitband-Infrastruktur und die Förderung des ländlichen Raums im Lichte der Halbzeitüberprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik (Gesundheits-Check) betrifft.
Nach der Einigung legte die Kommission den Vorentwurf eines Berichtigungshaushaltsplans (VEBH) vor, in dem sie vorschlägt, im Haushaltsplan 2009 Folgendes vorzusehen:
– Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2 Mrd. EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 76,2 Mio. EUR für Energievorhaben zur Konjunkturbelebung
und
– Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 600 Mio. EUR für die Breitband-Internet-Infrastruktur in ländlichen Gebieten und den GAP-Gesundheits-Check.
Was die Verordnung über die Energievorhaben betrifft, so sieht der VEBH die Schaffung folgender Haushaltslinien vor:
Eingliederungs-plan |
Rubrik |
Verpflichtungs-ermächtigungen 2009 (in EUR) |
Zahlungs-ermächtigungen 2009 (in EUR) |
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Energievorhaben zur Konjunktur-belebung |
2 000 000 000 |
76 200 000 |
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06 01 04 13 |
Energievorhaben zur Konjunktur-belebung – Verwaltungsausgaben |
1 200 000 |
1 200 000 |
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06 04 14 01 |
Energievorhaben zur Konjunktur-belebung– Energienetze |
1 188 400 000 |
75 000 000 |
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06 04 14 02 |
Energievorhaben zur Konjunktur-belebung – Kohlenstoffabscheidung und -speicherung |
526 400 000 |
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06 04 14 03 |
Energievorhaben zur Konjunktur-belebung – Europäisches Offshore-Windenergienetz |
284 000 000 |
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Was die Breitband-Infrastruktur und den GAP-Gesundheits-Check betrifft, so sieht der VEBH 4/2009 eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen des Postens 05 04 05 01 für 2009 um 600 Mio. EUR vor.
Dieser Berichtigungshaushaltsplan steht im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Beschlusses zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 in Bezug auf den mehrjährigen Finanzrahmen (Bericht Böge), wonach die Obergrenze der Rubrik 1a für 2009 um 2 Mrd. EUR erhöht werden soll, indem die Obergrenze der Rubrik 2 um den gleichen Betrag gekürzt wird.
Was die am 2. April erzielte globale Einigung über einen Betrag von 5 Mrd. EUR für das Europäische Konjunkturprogramm betrifft, so hat sich die Haushaltsbehörde darauf verständigt, dass die verbleibenden 2,4 Mrd. EUR im Wege eines Kompensationsmechanismus unter Ausschöpfung aller in dem entsprechenden Rechtsrahmen vorgesehenen Möglichkeiten unbeschadet der Finanzausstattung der im Wege der Mitentscheidung beschlossenen Programme und des jährlichen Haushaltsverfahrens im Zuge der Verhandlungen über den Haushaltsplan 2010, spätestens aber, falls erforderlich, im Rahmen der Verhandlungen über den Haushaltsplan 2011 aufgebracht werden.
Die Berichterstatterin empfiehlt die Annahme des EBH 4/2009 ohne Abänderungen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
27.4.2009 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
18
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Reimer Böge, James Elles, Salvador Garriga Polledo, Alain Lamassoure, Liene Liepiņa, Alexandru Nazare, Nina Škottová, László Surján, Glenn Bedingfield, Brigitte Douay, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Vladimír Maňka, Ralf Walter, Anne E. Jensen, Esko Seppänen |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Michael Gahler, Paul Rübig |
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