BERICHT über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009

29.4.2009 - (9127/2009 – C6‑0157/2009 – 2009/2040(BUD))

Einzelplan III – Kommission
Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Jutta Haug

Verfahren : 2009/2040(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0282/2009
Eingereichte Texte :
A6-0282/2009
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Einzelplan III – Kommission

(9127/2009 – C6‑0157/2009 – 2009/2040(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf die Artikel 37 und 38,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, der am 18. Dezember 2008 endgültig festgestellt wurde[2],

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],

–   in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, der von der Kommission am 15. April 2009 vorgelegt wurde (KOM(2009)0177),

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2009, der vom Rat am 27. April 2009 aufgestellt wurde (9127/2009 – C6‑0157/2009),

–   gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6‑0282/2009),

A. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 zum Gesamthaushaltsplan 2009 die Budgetierung der Überschüsse aus der Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 zum Gegenstand hat,

B.  in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2009 darin besteht, diese Haushaltsanpassungen förmlich in den Haushaltsplan 2009 aufzunehmen,

1.  nimmt Kenntnis von dem Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5/2009;

2.  billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2009 ohne Abänderungen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [2]  ABl. L 69 vom 13.3.2009.
  • [3]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

BEGRÜNDUNG

Gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Haushaltsordnung kann die Kommission „unter unvermeidlichen, außergewöhnlichen oder unvorhergesehenen Umständen“ Vorentwürfe von Berichtigungshaushaltsplänen vorlegen. Nach Abschluss der Rechnung für das Haushaltsjahr n-1 findet Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung Anwendung. Dieser Artikel sieht vor, dass der Saldo jedes Haushaltsjahres, je nachdem, ob es sich um einen Überschuss oder einen Fehlbetrag handelt, bei den Einnahmen oder den Ausgaben in den Haushaltsplan des folgenden Haushaltsjahres eingestellt wird. Daher muss ein Berichtigungshaushaltsplan verabschiedet werden, der von der Kommission innerhalb von 15 Tagen nach Vorlage der vorläufigen Rechnungen vorgelegt werden muss.

Inhalt des Kommissionsvorschlags

Die Ausführung des Haushaltsplans 2008 ergab einen Überschuss in Höhe eines Betrags von 1 796 151 821 EUR, der nach dem Vorschlag der Kommission als Einnahmen in den Haushaltsplan 2009 eingestellt werden soll. Der Überschuss setzt sich wie folgt zusammen:

· Einnahmen des Haushaltsjahres (+ 121 584 382 284,55 EUR)

· Zahlungen zulasten der Mittel des Haushaltsjahres (- 115 549 972 381,55 EUR)

· auf das Jahr N+1 übertragene Zahlungsermächtigungen (- 3 912 336 487,46 EUR)

· aus dem Jahr N-1 übertragene EFTA-Mittel (- 2 324 641,86 EUR)

· Inabgangstellung nicht verwendeter, aus dem Jahr N-1 übertragener Mittel

  (+ 187 895 817,94 EUR)

· Wechselkursdifferenzen im Jahresverlauf (- 497 711 435,90 EUR)

Wie aus der nachstehenden Übersicht hervorgeht, hat sich der Haushaltsvollzug in den letzten Jahren deutlich verbessert:

Mit der Einstellung des Überschusses in den Haushaltsplan verringert sich der Gesamtbeitrag der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des EU-Haushalts entsprechend. Bei der Umlegung dieser globalen Verringerung auf die einzelnen Mitgliedstaaten sind auch die aktualisierten Eigenmittelvorausschätzungen (TEM, MwSt und BNE), einschließlich des revidierten Korrekturbetrags zugunsten des Vereinigten Königreichs, zu berücksichtigen.

Da der EU-Haushalt über das Jahr ausgeglichen sein muss, werden Überschüsse an die Mitgliedstaaten zurückgezahlt. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Einzelnen zurückgezahlten Beträge. Der jeweilige Betrag wird auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) der einzelnen Mitgliedstaaten berechnet.

 

in Mio. EUR1

 

 

Mitgliedstaat

Überschuss des Haushaltsjahres 2008

Belgien

49,7

Bulgarien

5,0

Tschechische Republik

20,7

Dänemark

34,4

Deutschland

356,7

Estland

2,5

Irland

23,6

Griechenland

35,2

Spanien

153,2

Frankreich

280,1

Italien

222,7

Zypern

2,4

Lettland

3,5

Litauen

4,7

Luxemburg

4,3

Ungarn

14,5

Malta

0,8

Niederlande

84,3

Österreich

40,3

Polen

52,4

Portugal

23,0

Rumänien

19,9

Slowenien

5,2

Slowakische Republik

9,1

Finnland

27,5

Schweden

49,9

Vereinigtes Königreich

270.7

 

 

Gesamtbetrag

1 796

 

 

(1) gerundete Beträge

 

Die Berichterstatterin empfiehlt die Annahme des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans ohne Abänderungen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.4.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

 

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Reimer Böge, James Elles, Salvador Garriga Polledo, Alain Lamassoure, Liene Liepiņa, Alexandru Nazare, Nina Škottová, László Surján, Glenn Bedingfield, Brigitte Douay, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Vladimír Maňka, Ralf Walter, Anne E. Jensen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Michael Gahler, Paul Rübig