BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
9.8.2009 - (KOM(2009)0308 – C7‑0051/2009 – 2009/2048(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Reimer Böge
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
(KOM(2009)0308 – C7‑0051/2009 – 2009/2048(BUD))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2009)0308 – C7‑0051/2009),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 26 dieser Vereinbarung,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[2],
– unter Hinweis auf die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommene Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zum Solidaritätsfonds,
– unter Hinweis auf die Ergebnisse des Trilogs vom 7. Juli 2009,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7‑0008/2009),
1. billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom xxx. September 2009
über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 26 dieser Vereinbarung,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[2],
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Europäische Union hat den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „Fonds“ genannt) errichtet, um sich mit der Bevölkerung in den von Katastrophen betroffenen Regionen solidarisch zu zeigen.
(2) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der Fonds bis zur jährlichen Obergrenze von 1 Mrd. EUR in Anspruch genommen werden kann.
(3) In der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds niedergelegt.
(4) Frankreich hat infolge der durch einen Sturm verursachten Katastrophe einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt.
BESCHLIESSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 wird der Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anspruch genommen, damit der Betrag von 109 377 165 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen bereitgestellt werden kann.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Brüssel, den
Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates
Der Präsident Der Präsident
BEGRÜNDUNG
Die Kommission schlägt die Inanspruchnahme des Europäischen Solidaritätsfonds zugunsten Frankreichs auf der Grundlage von Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vor. Die IIV ermöglicht die Inanspruchnahme des Fonds bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1 Milliarde EUR. Es handelt sich hier um den zweiten Vorschlag für die Inanspruchnahme des Fonds im Jahr 2009. Im Jahre 2009 ist bereits ein Betrag von 11,8 Millionen EUR für den von Rumänien gestellten Antrag zweckbestimmt werden, sodass ein Betrag von 988,2 Millionen EUR verfügbar bleibt.
Parallel zu diesem Vorschlag hat die Kommission einen Vorentwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vorgelegt (VEBH Nr. 7/2009), um in Übereinstimmung mit Nummer 26 der IIV die entsprechenden Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2009 einzusetzen.
Der Berichterstatter begrüßt, dass die Kommission in Übereinstimmung mit der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2008 im VEBH 7/2009 die Inanspruchnahme des EUSF als einzigen Punkt vorgeschlagen hat.
Frankreich hat finanzielle Unterstützung aus dem Fonds beantragt, nachdem im Januar 2009 ein Sturm im südwestlichen Teil des Landes 31 Departements heimsuchte und schwere Schäden anrichtete.
Der vom Sturm verursachte direkte Gesamtschaden wird von den zuständigen Dienststellen der Kommission mit 3,805 Milliarden EUR veranschlagt. Damit erfüllt die Katastrophe die Voraussetzungen für eine „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ und fällt in den Anwendungsbereich der Rechtsgrundlage.
Nachdem die Kommission überprüft hat, dass der Antrag die in der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates festgelegten Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllt, hat die Kommission eine Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der EU über einen Gesamtbetrag von 109 377 165 EUR an Verpflichtungs- und an Zahlungsermächtigungen vorgeschlagen. Dieser Betrag wird über einen Flexibilitätsmechanismus mobilisiert, mit dem „frisches Geld“ bereitgestellt wird: Aus Kapitel 14 der Einnahmen des Gesamthaushaltsplans (unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens abgeführte Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom) erfolgt eine Übertragung auf die Haushaltslinie 13 06 01 der Rubrik 3b des MFR: EUSF-Mitgliedstaaten.
Beträge Solidaritätsfonds
Artikel Posten |
Rubrik |
FF |
Mittel 2009 |
Berichtigungshaushaltsplan Nr. 7 |
Neuer Betrag |
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VE |
ZE |
VE |
ZE |
VE |
ZE |
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13 06 |
Solidaritätsfonds |
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13 06 01 |
Solidaritätsfonds der Europäischen Union – Mitgliedstaaten |
3.2 |
11 785 377 |
11 785 377 |
109 377 165 |
109 377 165 |
121 162 542 |
121 162 542 |
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Artikel 13 06 01 — Subtotal |
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11 785 377 |
11 785 377 |
109 377 165 |
109 377 165 |
121 162 542 |
121 162 542 |
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Gemäß Nummer 26 der IIV sollte eine Trilogsitzung stattfinden, ehe die beiden Teile der Haushaltsbehörde ihre Zustimmung zu der Inanspruchnahme erteilen.
Der VEBH 7/2009 stand auf der Tagesordnung des Haushaltstrilogs vom 7. Juli 2009, als sich die beiden Teile der Haushaltsbehörde über die Inanspruchnahme des Fonds geeinigt haben.
Der Ausschuss für regionale Entwicklung gab in einem diesem Bericht beigefügten Schreiben seine befürwortende Stellungnahme ab.
Der Berichterstatter empfiehlt die Zustimmung zu dem als Anlage zu diesem Bericht beigefügten Vorschlag der Kommission für einen Beschluss.
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG
Herrn
Alain Lamassoure
Vorsitzender des Haushaltsausschusses
Betrifft: Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zugunsten Frankreichs (KOM(2009)0308endg.)
Sehr geehrter Herr Lamassoure,
um einer ungebührlichen Verzögerung bei der Annahme dieser Maßnahme vorzubeugen, die der Haushaltsausschuss so zügig wie möglich verabschieden will, kann ich Ihnen mitteilen, dass der Ausschuss für regionale Entwicklung keinen Einwand gegen die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds zwecks Bereitstellung des Betrags von 109 377 163 Euro an Frankreich entsprechend dem Vorschlag der Kommission und in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 und der Verordnung Nr. 2012/2002 hat.
Mit vorzüglicher Hochachtung
(gez.) Danuta Hübner
VERFAHREN
Titel |
Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung |
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Bezugsdokumente |
KOM(2009)0308– C7-0051/2009 – 2009/2048(BUD) |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG14.7.2009
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
REGI14.7.2009
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Berichterstatter(-in) Datum der Benennung |
Reimer Böge20.9.2004
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Ersetzte(r) Berichterstatter(-in) |
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Datum der Erstellung des Berichtigungshaushaltsplans durch den Rat |
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Datum der Übermittlung des Berichtigungshaushaltsplans durch den Rat |
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Prüfung im Ausschuss |
2.9.2009 |
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Datum der Annahme |
2.9.2009 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
34 1
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Damien Abad, Alexander Alvaro, Francesca Balzani, Reimer Böge, Giovanni Collino, Andrea Cozzolino, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Estelle Grelier, Carl Haglund, Jutta Haug, Jiří Havel, Monika Hohlmeier, Ivaylo Kalfin, Sergej Kozlík, Alain Lamassoure, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Barbara Matera, Nadezhda Mihaylova, Claudio Morganti, Miguel Portas, Vladimír Remek, Daniël van der Stoep, László Surján, Helga Trüpel, Angelika Werthmann, Jacek Włosowicz |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen) |
Frederic Daerden, Cătălin Sorin Ivan, Riikka Manner |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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Datum der Einreichung |
8.9.2009 |
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Anmerkungen( Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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