BERICHT über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009: Sturm Klaus in Frankreich
9.9.2009 - (12951/2009 – C7‑0130/2009 – 2009/2046(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Jutta Haug
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009: Sturm Klaus in Frankreich
(12951/2009 – C7‑0130/2009 – 2009/2046(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf deren Artikel 37 und 38,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, der am 18. Dezember 2008 endgültig festgestellt wurde[2],
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],
– in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, der von der Kommission am 22. Juni 2009 vorgelegt wurde (SEK(2009)0827),
– in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2009, der vom Rat am 7. September 2009 aufgestellt wurde (12951/2009 – C7‑0130/2009),
– gestützt auf Artikel 75 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7‑0009/2009),
A. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2009 die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union über einen Betrag von 109,4 Millionen EUR an Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen in Bezug auf die Auswirkungen der Stürme, von denen Frankreich im Januar 2009 getroffen wurde, abdeckt,
B. in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2009 darin besteht, diese Haushaltsanpassungen förmlich in den Haushaltsplan 2009 aufzunehmen,
1. nimmt Kenntnis von dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2009, bei dem es sich um den vierten Berichtigungshaushaltsplan handelt, der ausschließlich dem Solidaritätsfonds der EU gewidmet ist;
2. nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzierung des Solidaritätsfonds der EU durch Kapitel 1 4 der Einnahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften in Bezug auf die Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses Nr. 2007/436/EG, EURATOM zur Finanzierung von Kapitel 13 06 des Haushaltsplans 2009 in Bezug auf den Solidaritätsfonds erfolgen wird;
3. billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2009 ohne Änderungen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Haushaltsordnung kann die Kommission „unter unvermeidlichen, außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umständen“ Vorentwürfe von Berichtigungshaushaltsplänen vorlegen.
In Bezug auf die einzelnen Punkte des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2009 möchte Ihre Berichterstatterin Folgendes bemerken:
1. Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union
Die Kommission schlug am 22. Juni 2009 einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds vor, wobei dieser Beschluss auf den Bestimmungen von Ziffer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 beruht.
Die Bedingungen für eine Inanspruchnahme des Fonds werden im Einzelnen in Ziffer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung und in der Verordnung des Rates Nr. 2012/2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union festgelegt. Dabei ist zu bedenken, dass die Zielsetzung des Fonds nicht darin besteht, private Schäden zu kompensieren, sondern Infrastrukturen wiederherzustellen; außerdem handelt es sich bei dem Fonds um ein Refinanzierungsinstrument.
Der Beschluss über die Inanspruchnahme des Fonds ist Gegenstand eines vom Ausschussvorsitzenden parallel erstellten Berichts, mit dem der Beschluss gebilligt wird. Dabei sei darauf hingewiesen, dass im Laufe des Haushaltsjahres 2009 der Fonds einmal zugunsten von Rumänien in Anspruch genommen wurde (11,8 Millionen EUR).
Die Kommission schlägt nunmehr eine Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds für einen Betrag von insgesamt 109,4 Millionen EUR zugunsten von Frankreich vor, da das Land im Januar 2009 von dem überaus starken Sturm „Klaus“ schwer getroffen worden war.
In der Interinstitutionellen Vereinbarung vom Mai 2006 wird der jährliche Gesamtbetrag des Solidaritätsfonds auf 1 Milliarde EUR festgesetzt. Der Kompensierungsbetrag für Frankreich wird mindestens 25 % des jährlichen Betrags des Solidaritätsfonds der EU für die Bedarfsdeckung im letzten Quartal des Jahres übrig lassen, wie dies in Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union vorgesehen ist.
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass während des Vermittlungsverfahrens das Parlament und der Rat am 17. Juli 2008 in einer gemeinsamen Erklärung festhielten, dass sie die Verpflichtung der Kommission begrüßen, derzufolge von diesem Zeitpunkt an jeder durch die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds erforderliche Vorentwurf eines Berichtigungshaushaltsplans ausschließlich diesem Zweck gewidmet sein wird.
Im vorliegenden Falle handelt es sich seit der erwähnten Erklärung um den vierten Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans, der ausschließlich der Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gewidmet ist.
Ihre Berichterstatterin begrüßt den Vorschlag der Kommission, da er der am 17. Juli 2008 eingegangenen Verpflichtung entspricht.
2. Finanzierung
Die Kommission schlägt vor, den Betrag von 109,4 Millionen EUR aus Kapitel 1 4 der Einnahmen des Gesamthaushaltsplans in Bezug auf die Eigenmittel auf der Grundlage des BNE gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses Nr. 2007/436/EG EURATOM zur Finanzierung von Kapitel 13 06 des Haushaltsplans 2009 in Bezug auf den Solidaritätsfonds der Europäischen Union zuzuweisen. Bei den für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds bereitgestellten Mitteln handelt es sich um so genanntes „frisches Geld“. Der Vorschlag der Kommission sieht dagegen keine Minderung bei anderen Haushaltslinien der Teilrubrik 1b (Nachhaltiges Wachstum – Zusammenhalt für Wachstum und Beschäftigung) zugunsten von Teilrubrik 3b (Unionsbürgerschaft) des Mehrjährigen Finanzrahmens vor, wie dies für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds die Regel ist.
Ihre Berichterstatterin nimmt die im Schreiben der Vorsitzenden des Ausschusses für regionale Entwicklung an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses enthaltenen Bemerkungen zur Kenntnis, mit denen der REGI-Ausschuss seine befürwortende Stellungnahme in Bezug auf die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zum Ausdruck bringt.
Ihre Berichterstatterin schlägt vor, den vorgeschlagenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2009 zu billigen.
VERFAHREN
Titel |
Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009: Sturm Klaus in Frankreich |
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Bezugsdokumente |
12951/2009– C7-0130/2009 – 2009/2046(BUD) |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG0.0.0000
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Berichterstatter(in/innen) Datum der Benennung |
Jutta Haug 24.1.2008 |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen) |
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Datum der Aufstellung des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans durch den Rat |
8.9.2009 |
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Datum der Übermittlung des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans durch den Rat |
9.9.2009 |
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Prüfung im Ausschuss |
2.9.2009 |
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Datum der Annahme |
2.9.2009 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
33 1
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Damien Abad, Reimer Böge, Giovanni Collino, José Manuel Fernandes, Salvador Garriga Polledo, Alain Lamassoure, Janusz Lewandowski, Barbara Matera, Nadezhda Mihaylova, László Surján, Francesca Balzani, Andrea Cozzolino, Göran Färm, Eider Gardiazábal Rubial, Jens Geier, Estelle Grelier, Jutta Haug, Jiří Havel, Ivaylo Kalfin, Vladimír Maňka, Alexander Alvaro, Ivars Godmanis, Carl Haglund, Sergej Kozlík, Helga Trüpel, Jacek Włosowicz, Miguel Portas, Vladimír Remek, Claudio Morganti, Daniël van der Stoep, Angelika Werthmann. |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Frederic Daerden, Cătălin Sorin, Ivan, Riikka Manner. |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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Datum der Einreichung |
9.9.2009 |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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