BERICHT über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Erdbeben in Italien, Einzelplan III – Kommission

7.10.2009 - (0000/2009 – C7‑0000/2009 – 2009/2087(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Jutta Haug

Verfahren : 2009/2087(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0023/2009
Eingereichte Texte :
A7-0023/2009
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Erdbeben in Italien, Einzelplan III – Kommission

(0000/2009 – C7‑0000/2009 – 2009/2087(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und insbesondere die Artikel 37 und 38[1],

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, der am 18. Dezember 2008 endgültig festgestellt wurde[2],

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],

–   in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, der von der Kommission am 28. August 2009 vorgelegt wurde (KOM(2009)0448),

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2009, der vom Rat am ... 2009 aufgestellt wurde (0000/2009 – C7‑0000/2009),

–   gestützt auf Artikel 75 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7‑0023/2009),

A.  in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9 zum Gesamthaushaltsplan 2009 folgende Punkte abdeckt:

–   Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union über einen Betrag von 493,78 Millionen EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen wegen der Auswirkungen des Erdbebens in Italien im April 2009,

–   eine entsprechende Kürzung der gesamten Zahlungsermächtigungen in Höhe von 493,78 Millionen EUR aus folgenden Haushaltslinien:

05 04 02 01 Abschluss des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung — Ziel-1-Regionen (2000 bis 2006);

06 02 06 Programm Marco Polo II;

06 04 06 Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Programm „Intelligente Energie — Europa“;

06 06 01 02 Forschung im Energiebereich – Gemeinsames Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“;

06 06 02 01 Forschung im Verkehrsbereich (einschließlich Luftfahrt);

06 06 02 03 Gemeinsames Unternehmen SESAR;

06 06 05 02 Abschluss des Sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2003 bis 2006);

07 03 07 LIFE+ (Finanzierungsinstrument für die Umwelt – 2007 bis 2013;

08 02 01 Zusammenarbeit – Gesundheit;

08 07 02 Zusammenarbeit – Verkehr – Gemeinsames Unternehmen “Clean Sky”;

08 10 01 Ideen;

11 06 01 Abwicklung des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) – Ziel 1 (2000-2006)

und 11 06 01 Abwicklung des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) – Ziel 1 – Andere als Ziel-1-Gebiete (2000-2006),

B.  in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2009 darin besteht, diese Haushaltsanpassungen förmlich in den Haushaltsplan 2009 aufzunehmen,

1.  nimmt Kenntnis von dem Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2009, bei dem es sich um den fünften Berichtigungshaushaltsplan handelt, der ausschließlich dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union gewidmet ist, wie es vom Europäischen Parlament und vom Rat in einer in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommenen gemeinsamen Erklärung gefordert wurde;

2.  billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2009 ohne Änderungen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [2]  ABl. L 69 vom 13.3.2009.
  • [3]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

BEGRÜNDUNG

Gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Haushaltsordnung kann die Kommission „unter unvermeidlichen, außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umständen“ Vorentwürfe von Berichtigungshaushaltsplänen vorlegen.

In Bezug auf die einzelnen Punkte des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2009 möchte Ihre Berichterstatterin Folgendes bemerken:

1. Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union

Die Kommission schlug am 22. Juni 2009 einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds vor, wobei dieser Beschluss auf den Bestimmungen von Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 beruht.

Die Bedingungen für eine Inanspruchnahme des Fonds werden im Einzelnen in Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung und in der Verordnung des Rates Nr. 2012/2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union festgelegt. Dabei ist zu bedenken, dass die Zielsetzung des Fonds nicht darin besteht, private Schäden zu kompensieren, sondern Infrastrukturen wiederherzustellen; außerdem handelt es sich bei dem Fonds um ein Refinanzierungsinstrument.

Der Beschluss über die Inanspruchnahme des Fonds ist Gegenstand eines von Herrn Böge parallel erstellten Berichts, mit dem der Beschluss gebilligt wird. Dabei sei darauf hingewiesen, dass im Laufe des Haushaltsjahres 2009 der Fonds einmal zugunsten von Rumänien (11,8 Millionen EUR) und ein zweites Mal zugunsten von Frankreich (109,4 Millionen EUR) in Anspruch genommen wurde.

Jetzt schlägt die Kommission die Inanspruchnahme von 493, 78 Millionen EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen wegen der Auswirkungen eines Erdbebens in Italien vor. Es wird vorgeschlagen, die entsprechenden Zahlungsermächtigungen aus den Politikbereichen 05 Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, 07 Umwelt,  08 Forschung und 11 Maritime Angelegenheiten und Fischerei umzuschichten.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass während des Vermittlungsverfahrens das Parlament und der Rat am 17. Juli 2008 in einer gemeinsamen Erklärung festhielten, dass sie „die Verpflichtung der Kommission begrüßen, derzufolge von diesem Zeitpunkt an jeder durch die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds erforderliche Vorentwurf eines Berichtigungshaushaltsplans ausschließlich diesem Zweck gewidmet sein wird.“

Im vorliegenden Falle handelt es sich seit der erwähnten Erklärung um den fünften Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans, der ausschließlich der Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gewidmet ist.

Ihre Berichterstatterin begrüßt den Vorschlag der Kommission, da er der am 17. Juli 2008 eingegangenen Verpflichtung entspricht.

2. Finanzierung

Die jährlich für den Solidaritätsfonds bereitgestellten Haushaltsmittel belaufen sich auf 1 000 Millionen EUR. Im Jahr 2009 sind bereits 121,2 Millionen EUR für frühere Anträge bestimmt worden; somit sind noch 878,8 Millionen EUR verfügbar.

Da Solidarität der zentrale Beweggrund für die Errichtung des Fonds war, sollte die Unterstützung aus dem Fonds nach Auffassung der Kommission progressiv gewährt werden. Dies bedeutet, dass in Anlehnung an die bisherige Praxis das Schadensausmaß, das den Schwellenwert (0,6 % des BNE bzw. 3 Mrd. EUR zu Preisen von 2002, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist) übersteigt, stärker bezuschusst werden sollte als das unter diesem Schwellenwert liegende Schadensausmaß. Bislang wurde für die Festsetzung der Mittelzuweisungen bei Katastrophen größeren Ausmaßes ein Satz von 2,5 % des gesamten Direktschadens unterhalb der Schwelle und ein Satz von 6 % auf den über die Schwelle hinausgehenden Schaden angewandt. Die Methode für die Berechnung der Hilfen aus dem Solidaritätsfonds ist im Jahresbericht 2002-2003 dargelegt und wurde vom Rat sowie vom Europäischen Parlament gebilligt.

Es wird vorgeschlagen, diese Sätze auch im vorliegenden Fall anzuwenden und die folgenden Hilfen zu gewähren:

 

 

(in EUR)

 

Direktschaden

Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Hilfe

Erdbeben in den italienischen Abruzzen

10 212 036 560

 

493 771 159

 

Gesamt

 

493 771 159

Nach Gewährung dieser Finanzhilfe bleiben, wie in Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 vorgesehen, mindestens 25 % der Mittel des Solidaritätsfonds für Maßnahmen im letzten Quartal des Haushaltsjahres verfügbar.

Es wird vorgeschlagen, 493 771 159 EUR an Zahlungsermächtigungen aus den Politikbereichen 05 Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, 07 Umwelt, 08 Forschung und 11 Maritime Angelegenheiten und Fischerei umzuschichten. Die folgenden Haushaltslinien sind betroffen:

05 04 02 01 Abschluss des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung – Ziel-1-Regionen (2000-2006) –

EUR 70 110 359: Der Kommission zufolge ist die Umschichtung möglich, da keine Programme im Jahr 2009 abgeschlossen werden und die verfügbaren Zahlungsermächtigungen nur dazu verwendet werden, bis zu 95 % der gebundenen Beträge zurückzuzahlen.

06 02 06 Programm Marco Polo II – 23 000 000 EUR: Der Kommission zufolge wird sich der Mittelbedarf im Jahr 2009 auf Vorfinanzierungen beschränken, und da bis zum Jahresende keine Zwischenzahlungen fällig werden, wird nur ein Teil der zusätzlichen Zahlungsermächtigungen über Vorfinanzierungen im Jahr 2009 verwendet werden können.

06 04 06 Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Programm „Intelligente Energie — Europa“ – 38 000 000 EUR: Der Kommission zufolge können 12 Millionen EUR, dies entspricht 52% der ursprünglich bereitgestellten Mittel, verwendet werden.

06 06 01 02 Forschung im Energiebereich – Gemeinsames Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ – 19 660 800 EUR: Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für 2009 wurde Anfang Juli eingeleitet, die Frist zur Einreichung der Vorschläge läuft am 15. Oktober 2009 ab. Deshalb werden im Jahr 2009 keine Zahlungen zu Lasten dieser Haushaltslinie getätigt.

06 06 02 01 Forschung im Verkehrsbereich (einschließlich Luftfahrt) –

15 000 000 EUR: Eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erging im Jahr 2007, aber die Verträge wurden erst Ende 2008 unterzeichnet, was zur Folge hat, dass es nicht möglich ist, den größten Teil der Zwischenzahlungen im Jahr 2009 zu tätigen.

06 06 02 03 Gemeinsames Unternehmen SESAR – 10 000 000 EUR: SESAR wird auch aus Mitteln von EUROCONTROL finanziert. EUROCONTROL hat jetzt seinen Beitrag 2009 überwiesen, mit dem Ergebnis, dass aus dem Gemeinschaftshaushalt ein niedrigerer Beitrag notwendig ist.

06 06 05 02 Abschluss des Sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2003 bis 2006) – 35 000 000 EUR: Da Zwischenberichte von den Begünstigten verspätet vorgelegt wurden, kommt es zu weiteren Verzögerungen bei der vollständigen Ausführung dieser Haushaltslinie.

07 03 07 LIFE+ (Finanzierungsinstrument für die Umwelt – 2007 bis 2013 –

110  000 000 EUR: Die Kommission legt die folgende Begründung für die Übertragung von Mitteln aus diesem Posten vor: Während des Haushaltsverfahrens 2009 stockte die Haushaltsbehörde die Mittel für LIFE+ sowohl bei den Verpflichtungsermächtigungen  (+ 29,3 Millionen EUR) als auch bei den Zahlungsermächtigungen (+ 131 Millionen EUR) auf. Die Zahlungsregelung führt zu einer Zahlung von 40 % der Mittelbindung (für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen) im Jahr der Unterzeichnung, von 30 % bei Erreichen eines ausreichenden Ausgabenniveaus (normalerweise zwischen dem ersten und dritten Jahr nach der Unterzeichnung) und von 30 % nach der Bewertung des endgültigen Berichts (drei bis sechs Jahre oder mehr nach der Unterzeichung). Aus diesem Grunde können die Zahlungsermächtigungen, die aufgestockt wurden, im Haushaltsjahr 2009 nicht ausgeführt werden.

08 02 01 Zusammenarbeit – Gesundheit – 25 000 000 EUR: Wegen Verzögerungen bei den Mittelbindungsverfahren finden die im Jahr 2009 geplanten Vorfinanzierungszahlungen erst im Jahr 2010 statt. Verglichen mit dem Haushaltsvorentwurf (HVE) 2009 erfuhr der Zeitplan für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das RP7 – Gesundheit 2009 geringfügige Änderungen, da die Verabschiedung des Arbeitsprogramms 2009 (Zusammenarbeit – Gesundheit) auf Ende August 2008 verschoben wurde. Gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan (Bewertung, globale Mittelbindung, Aushandlung, Mittelbindung, Unterzeichnung von Verträgen und Abschluss der Vorfinanzierung) waren daher Verspätungen zu verzeichnen. Daher werden 2009 weniger einzelne Mittelbindungen erfolgen und 2009 daher weniger Fälle vorfinanziert werden. Folglich können Zahlungsermächtigungen verfügbar gemacht werden.

08 07 02 Zusammenarbeit – Verkehr – Gemeinsames Unternehmen “Clean Sky” – 22 000 000 EUR: Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird im dritten oder vierten Quartal 2009 eingeleitet, weshalb in diesem Zusammenhang für 2009 keine Zahlungen anfallen. Da aufgrund des angenommenen Plans ein niedrigerer Beitrag aus dem Gemeinschaftshaushalt benötigt wird als ursprünglich veranschlagt, können circa 22 Millionen EUR umgeschichtet werden.

08 10 01 Ideen – 45 000 000 EUR: 2009 ist das erste Jahr des Programms „Ideen“, für das Zwischenzahlungen fällig werden. Auf der Grundlage der ersten eingetroffenen Kostenaufstellungen wurden die ursprünglichen Schätzungen nach unten revidiert. Außerdem werden aufgeschobene Bewertungen zu einer späteren Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen führen.

11 06 01 Abwicklung des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) – Ziel 1 (2000 bis 2006) – 16 000 000 EUR und 11 06 04 Abwicklung des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) – Andere als Ziel-1-Gebiete (2000 bis 2006) – 65 000 000 EUR: Bei den Zahlungsermächtigungen für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 sind der Kommission zufolge 81 Millionen EUR verfügbar, da mit den Zahlungen für einige operationelle Programme die Obergrenze für Zahlungen, die vor dem endgültigen Abschluss getätigt werden können, erreicht worden ist.

Die Berichterstatterin nimmt die Bemerkungen im Schreiben des Vorsitzenden des Ausschusses für regionale Entwicklung an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses vom 6.10.2009 zur Kenntnis, in dem er dem Vorschlag der Kommission zur Inanspruchnahme des Fonds zustimmt.

Ihre Berichterstatterin schlägt vor, den vorgeschlagenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2009 zu billigen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.10.2009

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

 

 

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Damien Abad, Reimer Böge, Jean-Luc Dehaene, José Manuel Fernandes, Salvador Garriga Polledo, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Alain Lamassoure, Janusz Lewandowski, Barbara Matera, Nadezhda Mihaylova, László Surján, Francesca Balzani, Göran Färm, Jens Geier, Estelle Grelier, Jutta Haug, Jiří Havel, Vladimír Maňka, Ivars Godmanis, Carl Haglund, Anne E. Jensen, Sergej Kozlík, Lajos Bokros, James Elles, Angelika Werthmann, Marta Andreasen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Giovanni La Via, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)