BERICHT über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gasverbrauchseinrichtungen (kodifizierte Fassung)

7.10.2009 - (KOM(2007)0633 – C6–0393/2007 – 2007/0225(COD)) - ***I

Rechtsausschuss
Berichterstatterin: Lidia Joanna Geringer de Oedenberg
(Kodifizierung – Artikel 86 der Geschäftsordnung)

Verfahren : 2007/0225(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0025/2009
Eingereichte Texte :
A7-0025/2009
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gasverbrauchseinrichtungen (kodifizierte Fassung)

(KOM(2007)0633 – C6–0393/2007 – 2007/0225(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0633),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6–0067/2007),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten[1],

–   gestützt auf die Artikel 86 und 55 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A7–0025/2009),

A. in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtstexte beschränkt,

1.  billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.

ANLAGE: STELLUNGNAHME DER BERATENDEN GRUPPE DER JURISTISCHEN DIENSTE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, DES RATES UND DER KOMMISSION

 

 

 

BERATENDE GRUPPE

DER JURISTISCHEN DIENSTE

Brüssel, den 26 Juni 2009

STELLUNGNAHME

                                                     FÜR DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

                                                              DEN RAT

                                                              DIE KOMMISSION

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gasverbrauchseinrichtungen (kodifizierte Fassung)

KOM(2007)0633 vom 25.10.2007 – 2007/0225(COD)

Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten, insbesondere deren Nummer 4, hat die beratende Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission am 31. Oktober und 8. November 2007 und am 5. Juni 2009 Sitzungen abgehalten, in denen u. a. der genannte von der Kommission vorgelegte Vorschlag geprüft wurde.

In diesen Sitzungen[1] führte eine Prüfung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Kodifizierung der Richtlinie 90/396/EG des Rates vom 29. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gasverbrauchseinrichtungen zu folgender übereinstimmenden Feststellung der beratenden Gruppe.

1) In Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 1 sollte die Formulierung durch folgende folgende Fassung ersetzt werden: „Die Mitgliedstaaten teilen den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission rechtzeitig alle Änderungen in Bezug auf die auf ihrem Hoheitsgebiet üblichen Gaskategorien und deren dazugehörigen Eingangsdruck mit, die gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 90/396/EWG mitgeteilt wurden“.

2) Im gesamten Text des Kodifizierungsvorschlags sollte die Formulierung „CE-Kennzeichnung“ durch „CE- Konformitätskennzeichnung“ ersetzt werden.

Aufgrund dieser Prüfung konnte die beratende Gruppe somit übereinstimmend feststellen, dass sich der Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtstexte beschränkt.

C. PENNERA                                  J.-C. PIRIS                           L. ROMERO REQUENA

Rechtsberater                                   Rechtsberater                        Generaldirektor

  • [1]               Der beratenden Gruppe lagen 22 Sprachfassungen des Vorschlags vor. Sie hat bei ihrer Prüfung die englische Fassung, d. h. die Originalfassung des Textes, zugrunde gelegt.

VERFAHREN

Titel

Gasverbrauchseinrichtungen (kodifizierte Fassung)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

KOM(2007)0633 – C6-0393/2007 – 2007/0225(COD)

Datum der Konsultation des EP

25.10.2007

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

JURI

13.11.2007

Berichterstatter(in/innen)

Datum der Benennung

Lidia Joanna Geringer de Oedenberg

2.9.2009

 

 

Datum der Annahme

6.10.2009