BERICHT über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren (kodifizierte Fassung)

7.10.2009 - (KOM(2008)0873 – C7–0033/2009 – 2008/0253(CNS)) - *

Rechtsausschuss
Berichterstatterin: Lidia Joanna Geringer de Oedenberg
(Kodifizierung – Artikel 86 der Geschäftsordnung)

Verfahren : 2008/0253(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0028/2009
Eingereichte Texte :
A7-0028/2009
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren (kodifizierte Fassung)

(KOM(2008)0873 – C7–0033/2009 – 2008/0253(CNS))

(Verfahren der Konsultation – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2008)0873),

–   gestützt auf Artikel 37 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7–0033/2009),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten[1],

–   gestützt auf die Artikel 86 und 55 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A7-0028/2009),

A. in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtstexte beschränkt,

1.  billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.

ANLAGE: STELLUNGNAHME DER BERATENDEN GRUPPE DER JURISTISCHEN DIENSTE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, DES RATES UND DER KOMMISSION

 

 

 

BERATENDE GRUPPE

DER JURISTISCHEN DIENSTE

Brüssel, 28 April 2009

STELLUNGNAHME

                                                     FÜR DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

                                                              DEN RAT

                                                              DIE KOMMISSION

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren (kodifizierte Fassung)

KOM(2008)873 vom 19.1.2009 – 2008/0253(CNS)

Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten, insbesondere deren Nummer 4, hat die beratende Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission am 20. Januar 2009 eine Sitzung abgehalten, in der u. a. der genannte von der Kommission vorgelegte Vorschlag geprüft wurde.

Bei dieser Sitzung[1] hat die beratende Gruppe nach Prüfung des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Kodifizierung der Richtlinie 91/496/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren und zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG, 90/425/EWG und 90/675/EWG übereinstimmend Folgendes festgestellt:

1) In der Formulierung der Einleitung von Artikel 6 Absatz 3 des kodifizierten Textes sollten die in der Einleitung von Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 91/496/EWG stehenden Worte „vor dem 1. Januar 1992“ wieder eingefügt werden..

2) In der Formulierung der Einleitung von Artikel 6 Absatz 4 des kodifizierten Textes sollten die in der Einleitung von Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie 91/496/EWG stehenden Worte „vor dem 1. Januar 1992“ wieder eingefügt werden.

3) In Anhang III Teil B sollte der Nummer des Rechtsaktes „91/628/EWG“ entsprechend der 31. Dezember 1992 als Umsetzungsfrist dieser Richtlinie in nationales Recht angegeben werden.

Aufgrund dieser Prüfung konnte die beratende Gruppe somit übereinstimmend feststellen, dass sich der Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtstexte beschränkt.

C. PENNERA                                             J.-C. PIRIS                           C.-F. DURAND

Rechtsberater                                              Rechtsberater                        Generaldirektorin

  • [1]  Der beratenden Gruppe lagen 22 Sprachfassungen des Vorschlags vor. Sie hat bei ihrer Prüfung die englische Fassung, d. h. die Originalfassung des Textes, zugrunde gelegt.

VERFAHREN

Titel

Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren (kodifizierte Fassung)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

KOM(2008)0873 – C6-0033/2009 – 2008/0253(CNS)

Datum der Konsultation des EP

26.1.2009

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

JURI

3.2.2009

Berichterstatter(in/innen)

Datum der Benennung

Lidia Joanna Geringer de Oedenberg

2.9.2009

 

 

Datum der Annahme

6.10.2009

 

 

 

Datum der Einreichung

7.10.2009