BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der Europäischen Gemeinschaft (kodifizierte Fassung)

8.10.2009 - (KOM(2009)0125 – C7–0005/2009 – 2009/0040(CNS)) - *

Rechtsausschuss
Berichterstatterin: Lidia Joanna Geringer de Oedenberg
(Kodifizierung – Artikel 86 der Geschäftsordnung)

Verfahren : 2009/0040(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0031/2009
Eingereichte Texte :
A7-0031/2009
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der Europäischen Gemeinschaft (kodifizierte Fassung)

(KOM(2009)0125 – C7–0005/2009 – 2009/0040(CNS))

(Verfahren der Konsultation – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2009)0125),

–   gestützt auf Artikel 37 Absatz 2 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7–0005/2009),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten[1],

–   gestützt auf die Artikel 86 und 55 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A7-0031/2009),

A. in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtstexte beschränkt,

1.  billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.

ANLAGE: STELLUNGNAHME DER BERATENDEN GRUPPE DER JURISTISCHEN DIENSTE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, DES RATES UND DER KOMMISSION

 

 

 

BERATENDE GRUPPE

DER JURISTISCHEN DIENSTE

Brüssel, 4 Mai 2009

STELLUNGNAHME

                                                     FÜR DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

                                                              DEN RAT

                                                              DIE KOMMISSION

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der Europäischen Gemeinschaft (kodifizierte Fassung)

KOM(2009)125 vom 18.3.2009 – 2009/0040(CNS)

Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten, insbesondere deren Nummer 4, hat die beratende Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission am 25. März 2009 eine Sitzung abgehalten, in der u. a. der genannte von der Kommission vorgelegte Vorschlag geprüft wurde.

Bei dieser Sitzung[1] hat die beratende Gruppe nach der Prüfung des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Kodifizierung der Verordnung (EWG) Nr. 79/65 des Rates vom 15. Juni 1965 zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der EWG übereinstimmend Folgendes festgestellt:

1) In der englischen Fassung des kodifizierten Vorschlags sollte die Formulierung in Artikel 2 Buchstabe d "with a view to the selection or returning holdings" mit der Annahme lauten "with a view to the selection of returning holdings".

2) Die Formulierung von Artikel 5 Absatz 1 sollte nach der Annahme wie folgt lauten „Der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a genannte Erfassungsbereich umfasst landwirtschaftliche Betriebe mit einer wirtschaftlichen Größe ab einer bestimmten Schwelle, die in Euro entsprechend einer der Untergrenzen der wirtschaftlichen Betriebsgröße  gemäß der gemeinschaftlichen Klassifizierung ausgedrückt ist“.

3) In Artikel 18 Absatz 1 sollte die Formulierung „der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und dessen Vorsitz der Vertreter der Kommission führt“ gestrichen warden.

4) Der gesamte Wortlaut von Artikel 18 Absatz 3 sollte gestrichen werden. Nach dieser Änderung sollten die folgenden drei Absätze neu numeriert warden.

5) In Anhang I sollte die Aufzählung Nummer 9 bezogen auf Spanien "Baleares" lauten und am Schluss der Liste bezogen auf Rumänien sollte die Formulierung „Rumänien stellt jedoch bis zum 31. Dezember 2009 ein Gebiet dar“ gestrichen werden.

Aufgrund dieser Prüfung konnte die beratende Gruppe somit übereinstimmend feststellen, dass sich der Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtstexte beschränkt.

C. PENNERA                                  J.-C. PIRIS                                      C.-F.DURAND

Rechtsberater                                   Rechtsberater                                   Generaldirektorin

  • [1]  Der beratenden Gruppe lagen 22 Sprachfassungen des Vorschlags vor. Sie hat bei ihrer Prüfung die englische Fassung, d. h. die Originalfassung des Textes, zugrunde gelegt.

VERFAHREN

Titel

Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe (kodifizierte Fassung)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

KOM(2009)0125 – C7-0005/2009 – 2009/0040(CNS)

Datum der Konsultation des EP

3.4.2009

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

JURI

14.7.2009

Berichterstatter(in/innen)

Datum der Benennung

Lidia Joanna Geringer de Oedenberg

2.9.2009

 

 

Datum der Annahme

6.10.2009

 

 

 

Datum der Einreichung

8.10.2009