BERICHT über den geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über reinrassige Zuchtrinder (kodifizierte Fassung)
8.10.2009 - (KOM(2009)0235 – C7‑0045/2009 – 2006/0250(CNS)) - ***I
Rechtsausschuss
Berichterstatterin: Lidia Joanna Geringer de Oedenberg
(Kodifizierung – Artikel 86 der Geschäftsordnung)
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über reinrassige Zuchtrinder (kodifizierte Fassung)
(KOM(2009)0235 – C7‑0045/2009 – 2006/0250(CNS))
(Verfahren der Konsultation – Kodifizierung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2009)0235),
– gestützt auf die Artikel 37 und 94 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage es vom Rat konsultiert wurde (C7‑0045/2009),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten[1],
– gestützt auf die Artikel 86 und 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A7‑0032/2009),
A. in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtstexte beschränkt,
1. billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.
ANLAGE: STELLUNGNAHME DER BERATENDEN GRUPPE DER JURISTISCHEN DIENSTE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, DES RATES UND DER KOMMISSION
BERATENDE GRUPPE DER JURISTISCHEN DIENSTE |
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Brüssel, 9. Juli 2009
STELLUNGNAHME
FÜR DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
DEN RAT
DIE KOMMISSION
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über reinrassige Zuchtrinder (kodifizierte Fassung)
KOM(2009)0235 vom 20.5.2009 – 2006/0250(CNS)
Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten, insbesondere Nummer 4, hat die beratende Gruppe aus Vertretern der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission am 28. Mai und 25. Juni 2009 Sitzungen zur Prüfung unter anderem des oben stehenden, von der Kommission vorgelegten Vorschlags abgehalten.
Bei diesen Sitzungen[1] hat die beratende Gruppe nach Prüfung des geänderten Vorschlags für eine Richtlinie des Rates zur Kodifizierung der Richtlinie 77/504/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über reinrassige Zuchtrinder übereinstimmend Folgendes festgestellt:
1) Im ersten Bezugsvermerk sollte der Verweis auf „die Artikel 37 und 94“ ersetzt werden durch einen Verweis auf „den Artikel 37“.
2) Die Texte von Erwägung 4 (die der Erwägung 3 der Richtlinie 94/28/EG entspricht) und von Erwägung 5 (die der Erwägung 5 der Richtlinie 94/28/EG entspricht) sollten aus der Präambel der kodifizierten Fassung der Richtlinie 77/504/EWG gestrichen werden. Die derzeitigen Erwägungen 6, 7 und 8 des Vorschlags zur Kodifizierung sollten die Nummern 4, 5 und 6 erhalten.
3) Artikel 7 sollte aus dem kodifizierten Text der Richtlinie 77/504/EWG gestrichen werden.
4) Zwischen den Texten von Artikel 8 (der zu Artikel 7 werden sollte) und Artikel 9 sollte ein neuer Artikel 8 eingefügt werden, der folgenden Wortlaut hat: „Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.“
Aufgrund dieser Prüfung konnte die beratende Gruppe somit übereinstimmend feststellen, dass sich der Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtstexte beschränkt.
C. PENNERA J.-C. PIRIS L. ROMERO REQUENA
Rechtsberater Rechtsberater Generaldirektor
- [1] Der beratenden Gruppe lagen 22 Sprachfassungen des Vorschlags vor. Sie hat bei ihrer Prüfung die englische Fassung, d. h. die Originalfassung des Textes, zugrunde gelegt.
VERFAHREN
Titel |
Reinrassige Zuchtrinder (kodifizierte Fassung) |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2009)0235 – C7-0045/2009 – COM(2006)0749 – C6-0002/2007 – 2006/0250(CNS) |
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Datum der Konsultation des EP |
22.12.2006 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
JURI 14.7.2009 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg 2.9.2009 |
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Datum der Annahme |
6.10.2009 |
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Datum der Einreichung |
8.10.2009 |
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