BERICHT über den geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (kodifizierte Fassung)
8.10.2009 - (KOM(2009)0071 – C7‑0206 – 2006/0222(COD)) - ***I
Rechtsausschuss
Berichterstatterin: Lidia Joanna Geringer de Oedenberg
(Kodifizierung – Artikel 86 der Geschäftsordnung)
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (kodifizierte Fassung)
(KOM(2009)0071 – C7‑0206 – 2006/0222(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung – Kodifizierung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2009)0071),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 137 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0206),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten[1],
– gestützt auf die Artikel 86 und 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A7‑0033/2009),
A. in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtstexte beschränkt,
1. billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.
ANLAGE: STELLUNGNAHME DER BERATENDEN GRUPPE DER JURISTISCHEN DIENSTE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, DES RATES UND DER KOMMISSION
BERATENDE GRUPPE DER JURISTISCHEN DIENSTE |
||
Brüssel, 28. April 2009
STELLUNGNAHME
FÜR DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
DEN RAT
DIE KOMMISSION
Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (kodifizierte Fassung)
KOM(2009)0071 vom 22.4.2009 – 2006/0222(COD)
Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten, insbesondere deren Nummer 4, hat die beratende Gruppe aus Vertretern der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission am 25. Februar und am 25. März 2009 eine Sitzung abgehalten, in denen u. a. der genannte, von der Kommission vorgelegte Vorschlag geprüft wurde.
Bei der Prüfung[1] des geänderten Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Kodifizierung der Richtlinie 83/477/EWG des Rates vom 19. September 1983 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikel 8 der Richtlinie 80/1107/EWG) stellte die Gruppe übereinstimmend Folgendes fest:
1) Der Wortlaut des Erwägungsgrundes 11 sollte angepasst werden, damit er wie folgt lautet: „Auch wenn es noch nicht gelungen ist, eine Expositionsschwelle festzulegen, bis zu der Asbest kein Krebsrisiko mit sich bringt, sollten die Grenzwerte für die arbeitsbedingte Asbestexposition auf ein Minimum gesenkt werden“. Bei der entsprechenden Referenzangabe vor dieser Erwägung ist die Bezugnahme auf Erwägung 6 der Richtlinie 91/382/EWG zu streichen.
2) In Artikel 22 ist Absatz 2 zu streichen.
Aufgrund dieser Prüfung konnte die beratende Gruppe übereinstimmend feststellen, dass sich der Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderung der betreffenden Rechtsakte beschränkt.
C. PENNERA J.-C. PIRIS C.F. DURAND
Rechtsberater Rechtsberater Generaldirektorin
- [1] Der beratenden Gruppe lagen 22 Sprachfassungen des Vorschlags vor. Sie hat bei ihrer Prüfung die französische Fassung, d. h. die Originalfassung des Textes, zugrunde gelegt.
VERFAHREN
Titel |
Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest (kodifizierte Fassung) |
||||||
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2009)0071 – C7-0206/2009 – COM(2006)0664 – C6-0384/2006 – 2006/0222(COD) |
||||||
Datum der Konsultation des EP |
7.11.2006 |
||||||
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
JURI 7.10.2009 |
||||||
Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg 2.9.2009 |
|
|
||||
Datum der Annahme |
6.10.2009 |
|
|
|
|||
Datum der Einreichung |
9.10.2009 |
||||||