BERICHT über den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und ‑dienste

16.11.2009 - (PE-CONS 3677/2009 – C7‑0273/2009 – 2007/0247(COD)) - ***III

Delegation des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss
Vorsitzender der Delegation: Alejo Vidal-Quadras
Berichterstatterin: Catherine Trautmann

Verfahren : 2007/0247(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0070/2009

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und ‑dienste

(PE-CONS 3677/2009 – C7‑0273/2009 – 2007/0247(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurfs (PE‑CONS 3677/2009 – C7‑0273/2009),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung[1] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0697),

–   in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission (KOM(2008)0724),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus zweiter Lesung[2] zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates[3],

–   in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Parlaments am Gemeinsamen Standpunkt (KOM(2009)0420),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 5 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 69 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A7‑0070/2009),

1.  nimmt den gemeinsamen Entwurf an;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;

3.  beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts sowie der dazu abgegebenen Erklärung der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, diese legislative Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Der Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und ‑dienste wurde von der Kommission am 13. November 2007 vorgelegt. Er wurde zusammen mit dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Universaldienstrichtlinie und der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Bericht von Malcolm Harbour, 2007/0248(COD)) und dem Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung der Europäischen Aufsichtsbehörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation (später: Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation – GEREK; Bericht von Pilar del Castillo Vera, 2007/0249(COD)) vorgelegt.

II. Das Legislativverfahren vor der Vermittlung

Die erste Lesung im Parlament fand am 24. September 2008 statt, im Rat konnte im November 2008 eine politische Einigung erzielt werden. Verhandlungen für eine Einigung in zweiter Lesung fanden seit Januar 2009 unter tschechischem Ratsvorsitz statt.

Nach intensiven Verhandlungen wurde mit dem Rat in zweiter Lesung Einigung zu den drei Berichten des Telekom-Pakets erzielt.

Am 6. Mai 2009 wurde im Plenum über die drei Berichte des Telekom-Pakets abgestimmt. Im Fall der Berichte von Malcolm Harbour und Pilar del Castillo Vera wurde die erzielte Einigung vom Plenum bestätigt. Beim Bericht von Catherine Trautmann wurde hingegen auch eine Abänderung angenommen, die nicht Teil der mit dem Rat in zweiter Lesung erzielten Gesamteinigung war.

Gemäß dieser Abänderung (der so genannten Abänderung 138) sind die nationalen Regulierungsbehörden verpflichtet, die Interessen der Bürger der Europäischen Union zu vertreten, indem sie unter anderem dem Grundsatz folgen, dass die Grundrechte und Freiheiten der Endnutzer, insbesondere gemäß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Meinungs- und Informationsfreiheit, keinesfalls ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden dürfen, es sei denn, die öffentliche Sicherheit ist bedroht; in diesem Fall kann die Entscheidung der Justizbehörden im Nachhinein erfolgen“.

III. Vermittlung

Da im Mai die letzte Plenartagung vor den Europawahlen im Juni stattfand, konnte das Verfahren erst im September wieder aufgenommen werden. Die konstituierende Sitzung der Delegation des Parlaments im Vermittlungsausschuss fand am 28. September statt. In dieser Sitzung beschloss die Delegation, sich bei den Verhandlungen auf die inhaltlichen Schwerpunkte der Abänderung 138 zu konzentrieren. Die Delegation benannte das Verhandlungsteam, dem der Vizepräsident des Europäischen Parlaments und Vorsitzende der Delegation, Alejo Vidal-Quadras, die Berichterstatterin, Catherine Trautmann, und der Vorsitzende des ITRE-Ausschusses, Herbert Reul, angehören.

Beim ersten Trilog am 29. September legte der Ratsvorsitz dar, aus welchen Gründen der Rat außerstande sei, die Abänderung 138 anzunehmen. Der Standpunkt des Rates hatte vor allem rechtliche Gründe. So führte der Rat beispielsweise an, dass es aufgrund der Rechtsgrundlage des vorgeschlagenen Instruments nicht zulässig sei, die Mitgliedstaaten in eine bestimmte rechtliche Struktur zu zwingen, die sich auch auf strafrechtliche Belange erstreckt. Die „vorherige Entscheidung der Justizbehörden“ sei bei Mitgliedstaaten problematisch, in denen dies bei Maßnahmen gegen eine Person nicht Bedingung ist. Im Fall der Verbreitung von Kinderpornographie obliegen entsprechende Maßnahmen beispielsweise in vielen Mitgliedstaaten einem Staatsanwalt, dessen Entscheidungen natürlich der gerichtlichen Kontrolle und rechtlichen Schutzklauseln im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unterliegen.

Die vom Rat angeführten Einwände wurden in einer zweiten Sitzung der Delegation des Parlaments am 7. Oktober erörtert. Der Juristische Dienst des Parlaments wurde außerdem um die Erstellung eines Rechtsgutachtens ersucht, in dem eine Reihe stichhaltiger Belege dafür aufgezeigt werden, dass die Befugnisse der Gemeinschaft nach Artikel 95 des EG-Vertrags durch die Abänderung 138 überschritten werden.

Im Anschluss an zwei weitere Triloge am 13. und 22. Oktober sowie eine Sitzung der Delegation am 20. Oktober wurde die Sitzung des Vermittlungsausschusses für den 4. November einberufen.

Der Abend der Vermittlungsverhandlung am 4. November begann mit einer Sitzung der Delegation des Parlaments. Die Delegation erörterte den jüngsten Kompromissvorschlag des Rates, der auf die Tagung des AStV vom 28. Oktober zurückging. Das wichtigste Anliegen der Delegation bestand darin, der Formulierung „faires und unparteiisches Verfahren“ das Wort „vorheriges“ voranzustellen – ein solches Verfahren ist anzuwenden, bevor Maßnahmen getroffen werden, die den Zugang der Nutzer betreffen und deren Grundrechte beeinträchtigen können.

Im Anschluss an die Sitzung der Delegation fand ein Trilog statt. Der Rat war durch die schwedische Ministerin für Kommunikation, Åsa Torstensson, vertreten, und Kommissionsmitglied Viviane Reding vertrat die Kommission. Im Rahmen dieses mehr als zweistündigen Trilogs, der großteils durch eine in kleinerem Kreis stattfindende Sitzung zur Ausarbeitung einer Kompromissfassung unterbrochen wurde, wurde schließlich eine Kompromisslösung gefunden.

Die Delegation des Parlaments trat anschließend zusammen. Nach einer intensiven Debatte und einer Unterbrechung der Sitzung, die den Fraktionen die Gelegenheit für Besprechungen gab, wurde der Kompromiss einstimmig angenommen.

Der gesamte Vermittlungsausschuss trat um 0.30 Uhr zusammen, um die Einigung zu besiegeln. In dieser Sitzung kündigte Kommissionsmitglied Viviane Reding auch an, dass die Kommission eine Erklärung zur „Netzneutralität“ abgeben werde.

IV. Hauptpunkte der erzielten Einigung

Es wurde vereinbart, den Kompromisstext in Artikel 1 der Rahmenrichtlinie aufzunehmen. Damit wird der Text für den gesamten ordnungspolitischen Rahmen zu einer bindenden Verpflichtung. Nach dem gebilligten Wortlaut sind Beschränkungen beim Zugang eines Nutzers zum Internet nur zulässig, „wenn sie im Rahmen einer demokratischen Gesellschaft angemessen, verhältnismäßig und notwendig sind“. Entsprechende Maßnahmen dürfen „nur unter gebührender Beachtung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Schutz der Privatsphäre“ und im Anschluss an ein „vorheriges, faires und unparteiisches Verfahren“ unter Gewährleistung des „Rechts der betroffenen Person(en) auf Anhörung und des Rechts auf eine effektive und rechtzeitige gerichtliche Prüfung“ getroffen werden.

Mit der Einigung, die mit dem Rat über den Kompromisstext erzielt wurde, ist es dem Parlament gelungen, sein Ziel – d. h. die Aufnahme der entsprechenden Bestimmungen (die weder im Vorschlag der Kommission noch im Gemeinsamen Standpunkt des Rates enthalten waren) in den Text des Rechtsakts – zu erreichen und die besten Garantien für Internetnutzer festzulegen, die die Rechtsgrundlage möglich macht.

V. Fazit

Da die erzielte Einigung sehr viel weiter geht als das, was in früheren Phasen des Verfahrens möglich war, empfiehlt die Delegation dem Parlament, den gemeinsamen Entwurf in dritter Lesung anzunehmen.

VERFAHREN

Titel

Vom Vermittlungsausschuss gebilligter gemeinsamer Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und ‑dienste

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

PE-CONS 3677/2009 – C7-0273/2009 – 2007/0247(COD)

Vorsitzende(r) der Delegation: Vizepräsident(in)

Alejo Vidal-Quadras

Federführender Ausschuss

  Präsident(in)

ITREHerbert Reul

 

Berichterstatter(in/innen)

Catherine Trautmann

 

Vorschlag der Kommission

KOM(2007)0697 – C6-0427/2009

Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer

 

24.9.2008

P6_TA(2008)0449

Geänderter Vorschlag der Kommission

KOM(2008)0724

Gemeinsamer Standpunkt des Rates

  Datum der Bekanntgabe im Plenum

16496/1/2008 – C6-0066/2009

19.2.2009

Standpunkt der Kommission (Art. 251 Abs. 2 Unterabs. 2 3. Spiegelstrich)

KOM(2009)0078

Datum der 2. Lesung des EP – P-Nummer

 

6.5.2009

P6-TA(2009)0361

Stellungnahme der Kommission (Art. 251 Abs. 2 Unterabs. 3 Buchstabe c)

KOM(2009)0420

Datum des Eingangs des Textes aus der 2. Lesung beim Rat

26.6.2009

Datum des Schreibens des Rates betreffend die Nichtübernahme von Abänderungen des EP

9.10.2009

Sitzungen des Vermittlungsausschusses

4.11.2009

 

 

 

Datum der Abstimmung der Delegation des EP

4.11.2009

Ergebnis der Abstimmung

+:

–:

0:

23

0

0

Anwesende Mitglieder

Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Alejo Vidal-Quadras, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Pilar del Castillo Vera, Gunnar Hökmark, Arturs Krišjānis Kariņš, Herbert Reul, Stavros Lambrinidis, Teresa Riera Madurell, Patrizia Toia, Catherine Trautmann, Marita Ulvskog, Lena Ek, Silvana Koch-Mehrin, Christian Engström, Philippe Lamberts, Malcolm Harbour, Jaroslav Paška

Anwesende Stellvertreter

Lambert van Nistelrooij, Paul Rübig, Sabine Verheyen, Corinne Lepage

Anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

 

Datum der Einigung im Vermittlungsausschuss

4.11.2009

Einigung durch Briefwechsel

 

 

Datum der Feststellung der Billigung des gemeinsamen Entwurfs durch die beiden Vorsitzenden und der Übermittlung des Textes an EP und Rat

13.11.2009

Datum der Einreichung

16.11.2009

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

FRISTVERLÄNGERUNGEN

Frist für die 2. Lesung des Rates

9.10.2009

Frist für die Einberufung des Ausschusses

  Beantragendes Organ – Datum

0.0.0000

Rat – 0.0.0000

Frist für die Tätigkeiten des Ausschusses

  Beantragendes Organ – Datum

0.0.0000

EP – 0.0.0000

Frist für den Erlass des Rechtsakts

  Beantragendes Organ – Datum

0.0.0000

Rat – 0.0.0000