BERICHT über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011)

23.11.2009 - (KOM(2009)0254 – C7‑0054/2009 – 2009/0072(CNS)) - *

Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatter: Marco Scurria


Verfahren : 2009/0072(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0077/2009
Eingereichte Texte :
A7-0077/2009
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011)

(KOM(2009)0254 – C7‑0054/2009 – 2009/0072(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2009)0254),

–   gestützt auf Artikel 308 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7‑0054/2009),

–   gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7‑0077/2009),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.  vertritt die Auffassung, dass die im Legislativvorschlag genannten vorläufigen Mittel mit den Obergrenzen der Teilrubrik 3b des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2007-2013 vereinbar sein müssen, und weist darauf hin, dass über den jährlichen Betrag von der Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens beschlossen werden wird;

3.  betont, dass die Finanzierung neuer Aktivitäten bestehende Programme oder andere Initiativen nicht gefährden sollte;

4.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

5.  fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung -1 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(-1) Der Vertrag begründet die Unionsbürgerschaft, durch die die nationale Staatsbürgerschaft der Mitgliedstaaten ergänzt wird und die ein wichtiges Element der Stärkung und Sicherung des europäischen Integrationsprozesses ist.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung -1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(-1a) Die Förderung einer aktiven Bürgerschaft stellt ein zentrales Element für die Förderung des Zusammenhalts und die Entwicklung der Demokratie sowie für die Rolle Europas in der Welt dar.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung -1 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(-1b) Das „Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft“ wird dazu beitragen, die Freiwilligentätigkeit als grundlegenden Ausdruck der aktiven Bürgerschaft und der Demokratie ins Bewusstsein zu rücken, da sie europäische Werte wie Solidarität und Nichtdiskriminierung in die Tat umsetzt und damit einen Beitrag zur harmonischen Entwicklung unserer europäischen Gesellschaften leistet.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten wollen die Entwicklung der Humanressourcen unterstützen, um ein hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen.

(1) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten wollen die Entwicklung der Humanressourcen unterstützen, um ein hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, indem Maßnahmen zur Verbesserung der Kenntnisse, zum Ausbau des Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren, zur Förderung innovativer Konzepte und zur Evaluierung der bereits gemachten Erfahrungen beschlossen werden.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3) Freiwilligentätigkeiten sind nichtformale Lernerfahrungen, die zum Erwerb beruflicher Kenntnisse und Kompetenzen beitragen und zugleich eine maßgebliche Form der aktiven Bürgerbeteiligung darstellen. Zudem spielt das Engagement von Freiwilligen aller Altersgruppen eine entscheidende Rolle für die weitere Entfaltung der Demokratie – eines der Grundprinzipien der Europäischen Union – und trägt zur Entwicklung der Humanressourcen sowie zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts bei.

(3) Freiwilligentätigkeiten stellen eine bereichernde nichtformale Lernerfahrung dar, die den Erwerb beruflicher und sozialer Fertigkeiten und Kompetenzen ermöglicht, zur Solidarität beitragen und zugleich eine maßgebliche Form der aktiven Bürgerbeteiligung darstellen. Zudem spielt das Engagement von Freiwilligen aller Altersgruppen eine entscheidende Rolle für die weitere Entfaltung der Demokratie und insbesondere der partizipativen Demokratie – eines der Grundprinzipien der Europäischen Union – sowie für die Förderung der Menschenrechte innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Die Freiwilligentätigkeit kann potenziell zur persönlichen Entfaltung und zum Wohlergehen einzelner Bürger und zu einer harmonischen Entwicklung der europäischen Gesellschaften in den Bereichen Solidarität, soziale Eingliederung und Wohlstand beitragen. Die Freiwilligentätigkeit und ehrenamtliche Arbeit sollten allerdings nicht an die Stelle einer entgeltlichen Tätigkeit treten, wohingegen die Unkosten der Freiwilligen aber angemessen vergütet werden sollten.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(3a) Der Ausdruck „Freiwilligentätigkeit“ bezieht sich auf jede Art der freiwilligen Tätigkeit, ob formelles, nichtformelles, informelles oder berufliches Lernen, die aus freiem Willen, eigener Wahl und eigenem Antrieb von einer Person ausgeübt wird und nicht auf finanziellen Gewinn ausgerichtet ist. Sie kommt dem Freiwilligen selbst, den jeweiligen Gemeinschaften und der Gesellschaft als Ganzes zugute. Sie ermöglicht es sowohl dem Einzelnen als auch Vereinigungen, sich für menschliche, soziale oder umweltpolitische Bedürfnisse und Belange einzusetzen insbesondere bei Notsituationen, die die gesamte Gesellschaft betreffen können. Solche Freiwilligentätigkeiten werden oft in Unterstützung einer nicht gewinnorientierten Organisation oder Bürgerinitiative ausgeübt. Die Freiwilligentätigkeit ersetzt keinen professionellen, bezahlten Arbeitsplatz, sondern bietet der Gesellschaft einen Mehrwert in Form von sozialen und kulturellen Zielsetzungen.

Begründung

Ziel des Änderungsantrags ist die Hervorhebung und Betonung der wichtigen Rolle der beruflichen Bildung im Rahmen von Freiwilligentätigkeiten. Berufliche Bildung spielt eine Schlüsselrolle bei der persönlichen Entwicklung und dem Wohlergehen des Einzelnen, bringt aber auch einen Mehrwert für die Gesellschaft.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4) In den vom schnellen Wandel geprägten Gesellschaften werden wirksame Strukturen zu Unterstützung von Freiwilligen benötigt, damit sich mehr Menschen freiwillig engagieren. Deshalb müssen Peer-Learning und der Austausch bewährter Verfahren auf Gemeinschaftsebene gefördert werden.

(4) In den vom schnellen Wandel geprägten Gesellschaften werden wirksame Unterstützungs- und Durchführungsmaßnahmen für Freiwilligentätigkeiten benötigt, damit sich mehr Menschen an diesen Tätigkeiten beteiligen können. Deshalb müssen Peer-Learning und der Austausch sowie die Entwicklung bewährter Verfahren auf Gemeinschafts-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene gefördert werden, unter anderem durch die Einrichtung effizienter Systeme der Zusammenarbeit und Vernetzung von Freiwilligenorganisationen und insbesondere durch die Einrichtung eines Webportals.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5) Im Jahr 1997 nahm die Regierungskonferenz die Erklärung Nr. 38 zu freiwilligen Diensten an, die der Schlussakte des Vertrags von Amsterdam als Anhang beigefügt ist; darin wird der wichtige Beitrag freiwilliger Dienste zur Entwicklung der sozialen Solidarität anerkannt.

(5) Im Jahr 1997 nahm die Regierungskonferenz die Erklärung Nr. 38 zu freiwilligen Diensten an, die der Schlussakte des Vertrags von Amsterdam als Anhang beigefügt ist; darin wird der wichtige Beitrag freiwilliger Dienste zur Entwicklung der sozialen Solidarität und zur Förderung der intergenerationellen Freiwilligentätigkeit anerkannt.

Begründung

Die älteren Menschen haben heute eine höhere Lebenserwartung, sie sind bereit, sich freiwillig zu engagieren, und sie verfügen über Fachwissen und Erfahrungen, die sie mit anderen teilen können. Angesichts der demographischen Herausforderungen, vor die sich die EU gestellt sieht, spielt die intergenerationelle Freiwilligentätigkeit eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Solidarität zwischen den Generationen.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 12

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(12) Freiwilligentätigkeiten sind ein Kernelement mehrerer Gemeinschaftsprogramme, bei denen vor allem die Mobilität von Freiwilligen im Mittelpunkt steht. Dazu gehören das Programm „Jugend in Aktion“ (insbesondere der Europäische Freiwilligendienst), das Programm für lebenslanges Lernen und das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“.

(12) Freiwilligentätigkeiten sind ein Kernelement verschiedener Gemeinschaftsprogramme und -netze, bei denen vor allem die Mobilität von Freiwilligen jeden Alters im Mittelpunkt steht; dazu gehören das Programm „Jugend in Aktion“ (insbesondere der Europäische Freiwilligendienst), das Programm für lebenslanges Lernen und das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“. Angesichts des horizontalen Charakters der Freiwilligentätigkeit wird diese zu Synergien zwischen Programmen führen.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 12 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(12a) Die Freiwilligentätigkeit trägt wesentlich zur Förderung der Bürgerbeteiligung, zum Fortbestand der Bürgergesellschaft und zum Ausbau der Solidarität bei.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 13

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(13) In Europa gibt es eine große Vielfalt von Freiwilligentätigkeiten, die es zu erhalten und weiterzuentwickeln gilt.

(13) In Europa gibt es eine große Vielfalt und eine lange Tradition der Freiwilligentätigkeiten, die es zu schützen und weiterzuentwickeln gilt, unter anderem durch die Einrichtung eines grenzübergreifenden Netzwerks zwischen den Freiwilligenorganisationen in den verschiedenen Mitgliedstaaten, um so eine ständige Plattform für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahrensweisen zu schaffen.

Änderungsantrag  12

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 13 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(13a) Das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit sollte eine Gelegenheit bieten, die Mitgliedstaaten aufzurufen, Rechtssicherheit für die Freiwilligen in Bezug auf ihren Rechtsstatus zu schaffen.

Änderungsantrag  13

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 13 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(13b) Die EU hat eine wichtige Rolle bei der Förderung, dem Ausbau und der Unterstützung von Freiwilligentätigkeiten in der gesamten EU zu spielen. Doch muss auch die Vielfalt der Freiwilligentätigkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten anerkannt und respektiert werden.

Änderungsantrag  14

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 14

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(14) Freiwilliges Engagement hat das Potenzial, zur harmonischen Entwicklung der europäischen Gesellschaften beizutragen. Zugleich werden im Rahmen von Freiwilligentätigkeiten wertvolle nichtformale Lernerfahrungen gesammelt, die die beruflichen Kenntnisse und Kompetenzen verbessern, die Beschäftigungsfähigkeit steigern, den Solidaritätssinn stärken, die Entwicklung sozialer Kompetenzen fördern, die Integration in die Gesellschaft erleichtern und die Bürgerbeteiligung unterstützen.

(14) Freiwilliges Engagement hat das Potenzial, durch die Förderung der sozialen Eingliederung, des sozialen Wohlergehens, die Bekämpfung von Rassismus und Vorurteilen und durch einen Beitrag zum interkulturellen und interreligiösen Dialog auch zur harmonischen Entwicklung der europäischen Gesellschaften beizutragen.

Begründung

Freiwilligentätigkeiten können auch eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, zum sozialen Wohlergehen beizutragen und den Menschen dabei zu helfen, Verbindungen und ein Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb ihrer jeweiligen Gemeinschaft aufzubauen.

Änderungsantrag  15

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 14 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(14a) Jeder Einzelne sollte die Möglichkeit haben, eine Freiwilligentätigkeit auszuüben. Mit Hinblick auf die Förderung der persönlichen Entwicklung und der Teilhabe sollten Asylsuchende, Flüchtlinge und Zuwanderer mit rechtmäßigem Wohnsitz vermehrt die Möglichkeit erhalten, eine Aufgabe in der Freiwilligentätigkeit zu übernehmen, insbesondere wenn sie nicht beschäftigungsfähig sind.

Begründung

Dadurch, dass Asylsuchenden die Möglichkeit der Beteiligung an Freiwilligentätigkeiten geboten wird, während sie den Ausgang ihres Asylantrags abwarten, wird Raum geschaffen für persönliche Entwicklung und konstruktive Teilhabe an den europäischen Gesellschaften, was gleichzeitig den europäischen Gesellschaften und den Kontakten mit den Ursprungsländern förderlich ist.

Änderungsantrag  16

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 14 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(14b) Freiwilligentätigkeiten stellen wertvolle nichtformale Lernerfahrungen dar, die die beruflichen Kenntnisse und Kompetenzen verbessern, die Beschäftigungsfähigkeit durch die Erleichterung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt steigern, den Solidaritätssinn stärken und zur persönlichen Entwicklung und zum Wohlbefinden der einzelnen Menschen beitragen.

Begründung

Es geht darum, die Bedeutung der Freiwilligentätigkeiten hervorzuheben. Diese können eine wichtige Rolle für die persönliche Entwicklung und das Wohlbefinden einzelner Menschen spielen und zur weiteren Entwicklung der europäischen Gesellschaft unter dem Aspekt der Solidarität beitragen.

Änderungsantrag  17

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 14 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(14c) Freiwilligentätigkeit kann zur Bekämpfung von Armut und zur Erreichung sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung beitragen, indem Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Union und in Drittländern wahrgenommen werden.

Begründung

Freiwilligentätigkeit kann zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung außerhalb der EU beitragen, da viele Europäer Freiwilligentätigkeiten in Entwicklungsländern wahrnehmen. Auf internationaler Ebene ist freiwilliges Engagement zudem Ausdruck der Solidarität mit den Entwicklungsländern und stellt eine Anerkennung der gegenseitigen Abhängigkeit aller Gemeinschaften in einer zunehmend von der Globalisierung geprägten Welt dar.

Änderungsantrag  18

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 14 d (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(14d) Die Arbeitgeber könnten Freiwilligentätigkeiten als Bestandteil ihrer Strategie für unternehmerische Gesellschaftsverantwortung unterstützen und fördern.

Änderungsantrag  19

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 15

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(15) Dennoch wurde das Potenzial des freiwilligen Engagements bislang noch nicht voll ausgeschöpft. Ein Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit bietet die Möglichkeit, in einem europäischen Kontext deutlich zu machen, dass Freiwilligentätigkeiten die Bürgerbeteiligung verstärken. Sie können dazu beitragen, auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene das Zugehörigkeitsgefühl der Bürger und ihr Engagement für die Gesellschaft zu verbessern.

(15) Dennoch wurde das Potenzial des freiwilligen Engagements bislang noch nicht voll ausgeschöpft. Außerdem fehlte bisher auf europäischer Ebene ein unmissverständliches Zeichen der Wertschätzung der Arbeit all jener, die in ihrer Freizeit Freiwilligentätigkeiten erbringen. Ein Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit bietet daher die Möglichkeit, in einem europäischen Kontext deutlich zu machen, dass Freiwilligentätigkeiten die Bürgerbeteiligung verstärken. Es kann dazu beitragen, unter den Bürgern auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene das Zugehörigkeitsgefühl und ihr Engagement für die Gesellschaft zu verbessern und die Mitgliedstaaten dazu zu ermutigen, gegen Diskriminierung anzukämpfen und ausländischen Mitbürgern, einschließlich Asylsuchenden, in allen Mitgliedstaaten die Chance zu geben, als Freiwillige für gemeinnützige Organisationen oder ehrenamtlich zu arbeiten.

Änderungsantrag  20

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 15 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(15a) Die Mitgliedstaaten sollten ermutigt werden, den bürokratischen Aufwand, der Freiwillige bei der Ausübung ihrer Freiwilligentätigkeit behindert, zu minimieren.

Änderungsantrag  21

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 15 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(15a) Mit dem Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit sollte noch einmal hervorgehoben werden, welch grundlegende Rolle die Arbeit der Freiwilligen spielt. Zugleich sollten die Mitgliedstaaten aber daran erinnert werden, dass diese weder die Grundversorgung, die normalerweise durch die Sozialdienste gesichert wird, noch die öffentliche Hand ersetzen darf.

Begründung

Die öffentliche Hand darf nicht auf Freiwillige zurückgreifen können, um kostengünstiger Aufgaben erledigen zu lassen, die eigentlich von ihren Dienststellen und Verwaltungen wahrgenommen werden müssten.

Änderungsantrag  22

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 16

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(16) Im Jahr 2011 jährt sich die Ausrufung des Internationalen Jahres der Freiwilligen 2001 durch die Vereinten Nationen zum zehnten Mal.

(16) Der 5. Dezember ist der Internationale Tag der Freiwilligen und im Jahr 2011 jährt sich die Ausrufung des Internationalen Jahres der Freiwilligen 2001 durch die Vereinten Nationen zum zehnten Mal.

Änderungsantrag  23

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 16 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(16a) Abgesehen von ihrer gesellschaftlichen Rolle hat die Freiwilligentätigkeit einen wirtschaftlichen Wert und leistet einen beträchtlichen Beitrag zur Volkswirtschaft.

Begründung

Schon jetzt hält man sich in mehr als 31 Ländern an das UN-Handbuch, so z. B. in den USA, in Kanada, in der Tschechischen Republik, in Belgien usw. Dieses Handbuch gilt als ein präzises statistisches Instrument für die Messung des Beitrags des nicht gewinnorientierten Sektors zum BIP (zwischen 5 und 8 % des BIP).

Änderungsantrag  24

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 16 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(16b) Freiwilligentätigkeiten spielen eine wichtige Rolle beim Umwelt- und Zivilschutz, und ihr Beitrag dazu muss in allen Bereichen, insbesondere in den neuen demokratischen Staaten der EU, anerkannt und unterstützt werden.

Änderungsantrag  25

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 16 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(16c) Die Anerkennung des Freiwilligenengagements als eine geeignete Tätigkeit, um Kompetenzen und Fertigkeiten zu erwerben, z. B. über YOUTHPASS zusammen mit EUROPASS, wird dazu führen, dass Freiwilligentätigkeiten nicht als Alternative zu einer formalen Ausbildung, sondern als eine Ergänzung dazu gesehen werden, und wird ferner die Mobilität der Freiwilligen erleichtern.

Änderungsantrag  26

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 16 d (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(16d) Die Anerkennung der von engagierten Freiwilligen eingebrachten Zeiten als Gegenleistung (Sachleistung) für die Bereitstellung von Mitteln für gemeinschaftliche und einzelstaatliche Projekte wäre eine konkrete Anerkennung des Wertes des Freiwilligenengagements und würde den Freiwilligenorganisationen ihre Tätigkeit erleichtern.

Begründung

Die Tatsache, dass viele Freiwilligengruppen zunächst Mittel beschaffen müssen, bevor sie eine Freiwilligentätigkeit aufnehmen können, stellt ein echtes Problem dar. Es entsteht so eine Barriere für die Freiwilligen, aber gelegentlich auch für die Gesellschaften, von denen ein Beitrag erwartet wird. Die Anerkennung der Zeit, in der sich Freiwillige engagieren, als Gegenleistung für die Bereitstellung von Mitteln für gemeinschaftliche und einzelstaatliche Projekte würde die Arbeit vieler Freiwilligen beträchtlich erleichtern.

Änderungsantrag  27

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Das Jahr 2011 wird zum „Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit“ (nachstehend „Europäisches Jahr“ genannt) ausgerufen.

Das Jahr 2011 wird zum „Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft“ (nachstehend „Europäisches Jahr“ genannt) ausgerufen.

 

(Diese Änderung gilt für den Text in seiner Gesamtheit. Seine Annahme erfordert entsprechende Abänderungen im Gesamttext.)

Änderungsantrag  28

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 2 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Der Zweck des Europäischen Jahres besteht darin, die Bemühungen der Mitgliedstaaten, lokaler und regionaler Behörden und der Zivilgesellschaft zur Schaffung eines positiven Umfelds für freiwilliges Engagement in der Europäischen Union zu unterstützen, und zwar insbesondere durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren.

Der Zweck des Europäischen Jahres besteht darin – insbesondere durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren sowie durch die Förderung innovativer Konzepte und die Evaluierung bereits gemachter Erfahrungen die Bemühungen der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten sowie lokaler und regionaler Behörden um Schaffung eines positiven Umfelds für freiwilliges Engagement in der Zivilgesellschaft der Europäischen Union zu unterstützen, und ferner darin, die Freiwilligentätigkeit an sich und ihre Bedeutung in der Europäischen Union stärker ins Bewusstsein zu rücken.

Änderungsantrag  29

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 2 – Absatz 2 – Nummer 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten in der EU – Verankerung der Freiwilligentätigkeit als Instrument zur Förderung der Bürgerbeteiligung und des Engagements von Menschen für Menschen im EU-Kontext.

1. Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten in der EU – Verankerung der Freiwilligentätigkeit als Instrument zur Förderung der Bürgerbeteiligung, der Partnerschaft und des Engagements von Menschen für Menschen im EU-Kontext.

Begründung

Das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit soll den wesentlichen Aspekt der Partnerschaft unterstreichen mit Blick auf eine ständige Zusammenarbeit auf allen Ebenen in den Verwaltungen und den Freiwilligenorganisationen.

Änderungsantrag  30

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 2 – Absatz 2 – Ziffer 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Stärkung der Freiwilligenorganisationen und Verbesserung der Qualität von Freiwilligentätigkeiten – Erleichterung von Freiwilligentätigkeiten und Förderung der Vernetzung, der Mobilität, der Zusammenarbeit und der Ausschöpfung von Synergien von Freiwilligenorganisationen und Akteuren aus anderen Bereichen im EU-Kontext.

2. Stärkung der Freiwilligenorganisationen durch Respektierung ihrer Ziele, Prioritäten und Autonomie und Verbesserung der Qualität von Freiwilligentätigkeiten – Förderung von Freiwilligentätigkeiten und des Zugangs von Freiwilligenorganisationen zu einer ausreichenden und nachhaltigen Finanzierung durch: Förderung der Vernetzung, der Mobilität, der Zusammenarbeit und der Ausschöpfung von Synergien von Freiwilligenorganisationen und Akteuren aus anderen gemeinnützigen Bereichen im EU-Kontext, durch Förderung von Initiativen in humanitären und umweltrelevanten Notsituationen sowohl in Bezug auf deren Verhütung als auch deren Bewältigung und durch Gewährleistung einer angemessenen Ausbildung von Freiwilligen, damit diese mit Notsituationen gut fertig werden und diese effizient angehen können, und durch Ermöglichung einer dauerhaften Tätigkeit des Freiwilligen. Die Fürsorgepflicht der Freiwilligenorganisationen gegenüber ihren freiwilligen Mitarbeitern sollte in Gesetze gefasst werden und einen geeigneten Versicherungs- , Gesundheits- und Sicherheitsschutz sowie die Ausbildung der in ihren Organisationen freiwillig Tätigen umfassen.

Änderungsantrag  31

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 2 – Absatz 2 – Ziffer 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3. Honorierung und Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten – Förderung geeigneter Anreize für Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen, die Freiwillige ausbilden und unterstützen, und systematischere Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten und der dabei erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten durch politische Entscheidungsträger, Organisationen der Zivilgesellschaft und Arbeitgeber.

3. Honorierung und Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten – Förderung geeigneter Anreize für Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen, die Freiwillige ausbilden und unterstützen unter anderem durch einen wirksamen Versicherungsschutz für die Freiwilligen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit durch eine Unfallversicherung bzw. Privathaftpflichtversicherung während der Ausübung ihrer Freiwilligentätigkeit; die effektive Anerkennung der erlangten Fähigkeiten der Freiwilligen durch die Anrechnung der erworbenen Erfahrungen und Kompetenzen im Rahmen von Berufsbildungsmaßnahmen und der Integrierung in den Arbeitsmarkt und systematischere Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten und der dabei erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten durch politische Entscheidungsträger, Organisationen der Zivilgesellschaft und Arbeitgeber.

Änderungsantrag  32

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 2 – Absatz 2 – Ziffer 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

3a. Unterstützung der internationalen und der europäischen Solidarität durch die Förderung des Friedens, der Nord-Süd- Zusammenarbeit und des Umweltschutzes sowie Anerkennung der Sozial- und Solidarwirtschaft durch Freiwilligentätigkeiten.

Begründung

Da mit der Förderung der Freiwilligentätigkeit die sozialen Bindungen sowohl auf lokaler als auch auf europäischer und sogar internationaler Ebene gestärkt werden sollen, sollte so auch Solidarität zwischen den Völkern und den einzelnen Menschen ausgebaut werden.

Änderungsantrag  33

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 2 – Absatz 2 – Nummer 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

4. Sensibilisierung für den Wert und die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten – Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten, die Ausdruck der Bürgerbeteiligung sind und Fragen betreffen, die alle Mitgliedstaaten angehen, etwa die harmonische Entwicklung der Gesellschaft und den wirtschaftlichen Zusammenhalt.

4. Sensibilisierung für den Wert und die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten – Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten, die Ausdruck der Bürgerbeteiligung sind und Fragen betreffen, die alle Mitgliedstaaten angehen, etwa die harmonische Entwicklung der Gesellschaft und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt; Förderung von Freiwilligentätigkeiten, um diese für die Bürger attraktiver zu machen und ihnen so mehr Einbindung in staatsbürgerliche Aktivitäten zu ermöglichen.

Änderungsantrag  34

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 2 – Absatz 2 – Ziffer 4 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

4a. Erstellung eines Weißbuchs über die Freiwilligentätigkeit – Schaffung eines günstigen Umfelds für die Freiwilligentätigkeit in der EU.

Änderungsantrag  35

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 2 – Absatz 2 – Ziffer 4 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

4b. Stärkung der Anerkennung erfolgreicher Freiwilligentätigkeit innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass bewährte Verfahren und erfolgreiche Freiwilligenstrategien in der gesamten Union problemlos verbreitet werden können.

Begründung

Ein zentraler Teil des Europäischen Jahres sollte darin bestehen, sicherzustellen, dass erfolgreiche Freiwilligentätigkeiten in allen Teilen und Ländern der Europäischen Union wiederholt werden können.

Änderungsantrag  36

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 3 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Die Maßnahmen zur Erreichung der in Artikel 2 genannten Ziele des Europäischen Jahres umfassen unter anderem die folgenden auf Gemeinschaftsebene bzw. auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene organisierten Initiativen:

(1) Die Maßnahmen zur Erreichung der in Artikel 2 genannten Ziele des Europäischen Jahres umfassen unter anderem die folgenden auf Gemeinschaftsebene bzw. auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene organisierten Initiativen:

• Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren;

• Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren, insbesondere mithilfe effizienter Systeme der Zusammenarbeit und Vernetzung von Freiwilligenorganisationen;

• Verbreitung der Ergebnisse einschlägiger Studien und Forschungsarbeiten;

 

• Konferenzen, Veranstaltungen und sonstige Initiativen zur Anregung der Debatte über den Wert von Freiwilligentätigkeiten, zur Sensibilisierung der Allgemeinheit für diese Thematik und zur Würdigung des Engagements der Freiwilligen;

Konferenzen, Veranstaltungen und sonstige Initiativen zur Förderung eines Dialogs, innovativer Konzepte und der Evaluierung bisher gemachter Erfahrungen. Sensibiliserung der Allgemeinheit für den Wert von Freiwilligentätigkeiten und Förderung grenzübergreifender Netzwerke mit dem Ziel, eine aktive Debatte über dieses Thema zu entfachen;

• Informations- und PR-Kampagnen zur Verbreitung der Kernbotschaften.

• Informations- und PR-Kampagnen zur Verbreitung der Kernbotschaften unter anderem durch die Verwendung der neuen Medien und des Internet und durch Einrichtung eines Europäischen Webportals, um dies zu erreichen;

 

Erstellung einer Europäischen Online- Datenbank der in einem bestimmten Bereich der Freiwilligentätigkeit engagierten Akteure, Organisationen und Stakeholder einschließlich ihrer abgeschlossenen und laufenden Projekte sowie ihrer künftigen Initiativen, um so eine bessere Vernetzung und Kommunikation untereinander zu erreichen;

 

Förderung der Nutzung der von engagierten Freiwilligen eingebrachten Zeiten als Gegenleistung für die Bereitstellung von Mitteln für Europäische Projekte.

Änderungsantrag  37

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 4 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Jeder Mitgliedstaat sorgt dafür, dass die nationale Koordinierungsstelle ein breites Spektrum von Stakeholdern auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene einbezieht.

Jeder Mitgliedstaat sorgt dafür, dass die nationale Koordinierungsstelle ein breites Spektrum von Stakeholdern auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene einbezieht, vor allem, wenn es um die Konzeption des nationalen Arbeitsprogramms und der nationalen Maßnahme(n) geht, und während des gesamten Verlaufs des Europäischen Jahres. Die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres vorgesehenen Mittel werden Organisationen der Bürgergesellschaft zur Verfügung gestellt, die direkt an Freiwilligentätigkeiten und deren Projekten beteiligt sind. Besondere Aufmerksamkeit muss in jedem nationalen Programm der Vereinfachung der Verwaltungsverfahren gewidmet werden, unter anderem durch Erleichterung des Zugangs zu Finanzierung für kleinere Organisationen mit beschränkten Mitteln.

Änderungsantrag  38

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 5 – Absatz 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden in die Aktivitäten einbezogen.

Die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden eng in die Aktivitäten einbezogen, um den Mehrwert zu erzielen, den ein Austausch bewährter Verfahren auf Gemeinschaftsebene, auch zwischen den EU-Institutionen, mit sich bringt.

Änderungsantrag  39

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 7 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Zur Umsetzung dieser Entscheidung stehen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 insgesamt 6 000 000 EUR zur Verfügung.

1. Zur Umsetzung dieser Entscheidung stehen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 insgesamt 10 000 000 EUR zur Verfügung.

Änderungsantrag  40

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 7 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde in den Grenzen des Finanzrahmens bewilligt.

2. Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde in den Grenzen des Finanzrahmens bewilligt, ohne dass die Finanzierung anderer Programme oder Aktivitäten in Teilrubrik 3b gefährdet wird.

Änderungsantrag  41

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 8

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Kommission kann für die Zwecke des Europäischen Jahres mit einschlägigen internationalen Organisationen, insbesondere mit den Vereinten Nationen und dem Europarat, zusammenarbeiten; dabei sorgt sie dafür, dass die Mitwirkung der Europäischen Union bekannt gemacht wird.

Die Kommission kann für die Zwecke des Europäischen Jahres mit einschlägigen internationalen Organisationen, insbesondere mit den Vereinten Nationen und dem Europarat, zusammenarbeiten; dabei sorgt sie dafür, dass die Mitwirkung der Europäischen Union bekannt gemacht wird, und sie kann auch tätig werden, um andere internationale Organisationen zur Förderung der Freiwilligentätigkeit auf weltweiter Ebene zu ermutigen. Die Kommission fördert in Zusammenarbeit mit diesen Organisationen Programme für internationale Freiwilligentätigkeiten mit dem Ziel, den Austausch von bewährten Verfahren betreffend die Freiwilligentätigkeit in Drittländern zu fördern.

Änderungsantrag  42

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 9

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Kommission sorgt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für die Kohärenz der im Rahmen dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen mit den anderen Programmen und Initiativen auf gemeinschaftlicher, nationaler und regionaler Ebene, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen.

Die Kommission sorgt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für die Kohärenz und Komplementarität der im Rahmen dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen mit den anderen Gemeinschaftsprogrammen und -aktionen und mit nationalen und regionalen Plänen und Initiativen, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen.

Änderungsantrag  43

Vorschlag für eine Entscheidung

Anhang – Punkt A – Ziffer 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Informations- und Kommunikationskampagnen, die u. a. Folgendes umfassen:

1. Informations- und Kommunikationskampagnen, die u. a. Folgendes umfassen:

• Veranstaltungen mit großer Außenwirkung und Foren für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren;

• Veranstaltungen mit großer Außenwirkung und Foren für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren unter besonderer Berücksichtigung von Partnerschafts- und Mobilitätsprogrammenund zwar unter Beteiligung der im Bereich der Freiwilligentätigkeit engagierten europäischen Organisationen oder Gremien, der Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter, des Europäischen Parlaments, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen;

• Wettbewerbe mit oder ohne Preisvergabe;

 

• Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor, mit Rundfunkanstalten und anderen Medien bei der Verbreitung von Informationen über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit;

• Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor, mit Rundfunkanstalten und anderen Medien bei der Verbreitung von Informationen zur Freiwilligentätigkeit und über das Europäische Jahr;

• Entwicklung von gemeinschaftsweit verfügbaren Materialien und Instrumenten für die Medien, um das Interesse der Öffentlichkeit anzuregen;

• Entwicklung von gemeinschaftsweit verfügbaren Materialien und Instrumenten für die Medien, um das Interesse der Öffentlichkeit anzuregen;

• Maßnahmen zur Bekanntmachung der Ergebnisse und zur Erhöhung des Bekanntheitsgrads der Gemeinschaftsprogramme, -aktionen und -initiativen, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit beitragen;

• Maßnahmen zur Bekanntmachung der Ergebnisse und zur Erhöhung des Bekanntheitsgrads der Gemeinschaftsprogramme, -aktionen und ‑initiativen, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen;

• Einrichtung einer Informations-Website auf dem Europa-Server, einschließlich eines Portals für die Träger von Projekten zur Freiwilligentätigkeit, um sie mit den verschiedenen Gemeinschaftsprogrammen und -initiativen vertraut zu machen.

• Einrichtung einer Informations-Website auf dem Europa-Server, einschließlich eines Portals für die Träger von Projekten zur Freiwilligentätigkeit, um sie mit den verschiedenen Gemeinschaftsprogrammen und -initiativen vertraut zu machen; diese soll als ständige Plattform für die interaktive Kooperation zwischen den verschiedenen Stakeholdern dienen.

 

Verdeutlichung des Beitrags der Freiwilligentätigkeiten zum Inlandseinkommen und ihrer Bedeutung für die Gesellschaft durch die Aufnahme der Freiwilligentätigkeit als gesonderte Rubrik in die Statistiken von Eurostat, durch die Aufstellung regelmäßiger Satellitenkonten für gemeinnützige Organisationen und die Berücksichtigung der unentgeltlichen Freiwilligenarbeit in diesen Konten sowie durch die Ausrufung des 5. Dezember zum Weltjahrestag der Freiwilligentätigkeit, wie ihn die Organisation der Vereinten Nationen seit 1985 feiert.

Änderungsantrag  44

Vorschlag für eine Entscheidung

Anhang – Punkt A – Ziffer 2 – Spiegelstrich 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

– Auf Gemeinschaftsebene durchgeführte Erhebungen und Studien zur Bewertung von bzw. zur Berichterstattung über Vorbereitung, Wirksamkeit, Auswirkungen und langfristige Beobachtung des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit.

– Auf Gemeinschaftsebene durchgeführte Erhebungen und Studien zur Bewertung von bzw. zur Berichterstattung über Vorbereitung, Wirksamkeit und Auswirkungen des Europäischen Jahres und zwecks Schaffung einer Grundlage für langfristige Beobachtung und etwaige Follow-Up-Maßnahmen.

Änderungsantrag  45

Vorschlag für eine Entscheidung

Anhang – Punkt C – Ziffer 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Jeder nationale Koordinator reicht nur einen Antrag auf Finanzierung durch die Gemeinschaft ein. In diesem auf die Unterstützung des Europäischen Jahres ausgerichteten – Finanzhilfeantrag wird das Arbeitsprogramm des Koordinators bzw. die für die Finanzierung vorgesehene Maßnahme beschrieben. Dem Finanzhilfeantrag ist ein ausführlicher Finanzplan beizufügen, in dem die Gesamtkosten der vorgeschlagenen Initiativen bzw. des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms sowie der Umfang und die Quellen der Kofinanzierung angegeben sind. Die Finanzhilfe der Gemeinschaft kann höchstens 80 % der Gesamtkosten abdecken.

Jede nationale Koordinierungsstelle reicht nur einen Antrag auf Finanzierung durch die Gemeinschaft ein. Dieser Finanzhilfeantrag muss eine – in ständiger Rücksprache mit den Freiwilligenorganisationen verfasste – Beschreibung der Prioritäten und des Arbeitsprogramms der Koordinierungsstelle bzw. der für die Finanzierung vorgesehenen Maßnahme(n) enthalten und auf die Unterstützung des Europäischen Jahres ausgerichtet sein. Dem Finanzhilfeantrag ist ein ausführlicher Finanzplan beizufügen, in dem die Gesamtkosten der vorgeschlagenen Tätigkeit(en) bzw. des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms sowie der Umfang und die Quellen der Kofinanzierung angegeben sind. Die Finanzhilfe der Gemeinschaft kann höchstens 80 % der Gesamtkosten abdecken. Die Möglichkeit der Sachleistung sollte in jenen Mitgliedstaaten erlaubt sein, deren Rechtsrahmen dies ermöglicht.

Begründung

Die Möglichkeit von Sachleistungen sollte wohltätigen Organisationen in den Mitgliedstaaten eingeräumt werden, sofern ein Rechtsrahmen dies vorsieht, um ihnen bei der Erlangung von Zuschüssen zu helfen.

Änderungsantrag  46

Vorschlag für eine Entscheidung

Anhang – Punkt C – Ziffer 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Kommission legt die vorläufigen Beträge, die jeweils für Finanzhilfen an die nationalen Koordinatoren zur Verfügung stehen, sowie die Frist für die Einreichung der Anträge fest. Als Kriterien berücksichtigt sie dabei die Bevölkerungszahl, die Lebenshaltungskosten sowie einen Festbetrag pro Mitgliedstaat, der ein Minimum an Aktivitäten gewährleisten soll.

Die Kommission legt die vorläufigen Beträge, die jeweils für Finanzhilfen an die nationale Koordinierungsstelle zur Verfügung stehen, sowie die Frist für die Einreichung der Anträge fest. Als Kriterien berücksichtigt sie dabei die Bevölkerungszahl, die Lebenshaltungskosten sowie einen Festbetrag pro Mitgliedstaat, der ein Minimum an Aktivitäten gewährleisten soll.

Änderungsantrag  47

Vorschlag für eine Entscheidung

Anhang – Punkt C – Ziffer 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Arbeitsprogramme bzw. Maßnahmen müssen Folgendes vorsehen:

Die Arbeitsprogramme bzw. Maßnahmen müssen Folgendes vorsehen:

(a) Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Zielsetzungen des Europäischen Jahres, einschließlich nationaler Veranstaltungen, die der Lancierung und Bekanntmachung des Europäischen Jahres dienen, die eine Katalysatorwirkung haben und die ein Forum für Diskussionen über konkrete Initiativen bieten;

(a) Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Zielsetzungen des Europäischen Jahres, einschließlich nationaler Veranstaltungen, die der Lancierung und Bekanntmachung des Europäischen Jahres dienen, die eine Katalysatorwirkung haben und die ein Forum für Diskussionen über konkrete Initiativen bieten;

(b) auf wechselseitiges Lernen ausgerichtete Seminare auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene;

(b) Konferenzen und thematische Seminare auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, die Peer-Learning und den Austausch bewährter Verfahren ermöglichen;

(c) Informations-, Aufklärungs- und Werbekampagnen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, einschließlich der Ausrichtung von Preisverleihungen und Wettbewerben;

(c) Verbreitung von Informationen, Durchführung von Forschungstätigkeiten und damit verbundenen Studien, Aufklärungs- und Werbekampagnen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene;

(d) Zusammenarbeit mit den Medien.

(d) Zusammenarbeit mit dem privaten und nicht-staatlichen Sektor und mit den Medien bei der Verbreitung von Informationen über das Europäische Jahr und bei der Ergreifung von Maßnahmen zur Förderung eines langfristigen Dialogs über Fragen in Zusammenhang mit der Freiwilligentätigkeit und Berufsbildungsmaßnahmen für Freiwillige, um solche Tätigkeiten auch nach Ablauf des Europäischen Jahres 2011 weiter zu bewahren.

BEGRÜNDUNG

Leitgrundsatz

Freiwilligentätigkeit ist ein wichtiger Pfeiler unserer demokratischen und pluralistischen Gesellschaften. Sie ist Ausdruck für aktives Engagement und Hilfsbereitschaft. Freiwilliges Engagement umfasst die verschiedensten formalen und nichtformalen Freiwilligentätigkeiten, die von einer Person aus freiem Willen, eigener Wahl und eigenem Antrieb ausgeübt werden und nicht auf finanziellen Gewinn ausgerichtet sind. Freiwilligentätigkeit hat beträchtliche Auswirkungen auf unsere Gesellschaften. Freiwillige engagieren sich im sozialen Bereich oder in der Bildung, im Sport, für die Umwelt oder für die Entwicklungszusammenarbeit, im kulturellen Bereich, auf lokaler Ebene, aber auch für Projekte außerhalb ihres Heimatlands. Um dem Freiwilligenengagement und den mit Freiwilligen arbeitenden Organisationen zu mehr Anerkennung und Förderung zu verhelfen, aber auch um die Herausforderungen anzugehen, mit denen Freiwillige konfrontiert sind – wie beispielsweise genereller Rückgang der Freiwilligentätigkeit oder Übergang von langfristigen Verpflichtungen zu spezifischen Kurzzeitprojekten – wurde das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit ins Leben gerufen, was unter diesen Aspekten zu begrüßen ist.

Die Hauptidee eines jeden Europäischen Jahres besteht darin, die Öffentlichkeit für ein bestimmtes Thema oder Ziel stärker zu sensibilisieren und die beteiligten Akteure an einer Vielzahl von Veranstaltungen auf europäischer Ebene und in den Mitgliedstaaten zu beteiligen. Folglich wird mit diesem Vorschlag für eine legislative Entscheidung im Wesentlichen ein Handlungsrahmen festgelegt, mit dem die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr umgesetzt werden können, insbesondere hinsichtlich der Mittelzuweisung aus dem Haushalt. Daher besteht das Ziel dieses Vorschlags keineswegs darin, Rechtsvorschriften über Freiwilligentätigkeit, freiwillige oder gemeinnützige Organisationen festzulegen oder Bestimmungen im Zusammenhang mit ihrer sozialen Rolle oder verschiedenen rechtlichen oder finanziellen Bedingungen festzuschreiben, die zwischen den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind.

Das Parlament hatte die Kommission in seiner Erklärung im Jahr 2008 aufgefordert, ein Europäisches Jahr des freiwilligen Engagements auszurufen[1]. Die Kommission legte dann im Juni 2009 einen Vorschlag vor. Für 2010 ist im Haushaltsplan der Kommission eine vorbereitende Maßnahme geplant, die den Weg für das Europäische Jahr ebnen sollte.

Rechtsgrundlage und Verfahren

Die Kommission hatte für diese Initiative Artikel 308 EGV als Rechtsgrundlage gewählt. Dieser Artikel beinhaltet das Konsultationsverfahren, bei dem der Rat die Stellungnahme des Parlaments – ob positiv oder negativ, ob mit oder ohne Änderungsvorschläge – abwarten muss, bevor er den Rechtsakt einstimmig annehmen kann. In diesem speziellen Fall wird die Situation stark dadurch beeinflusst, dass die Inkraftsetzung der Bestimmungen des Vertrags von Lissabon unmittelbar bevorsteht, wodurch das Verfahren nun anstatt eines Konsultationsverfahrens zu einem Zustimmungsverfahren (neuer Artikel 352 (AEUV)) würde. Im Rahmen des Verfahrens der Zustimmung müsste das Parlament den Vorschlag billigen, bevor der Rat den endgültigen Rechtsakt (einstimmig) verabschieden kann. Entscheidet sich das Parlament indessen, gegen den Vorschlag zu stimmen, kann er nicht angenommen werden.

Die Wahl der Rechtsgrundlage war alles andere als eindeutig, insbesondere da in der Vergangenheit viele Europäische Jahre im Rahmen des Verfahrens der Mitentscheidung beschlossen wurden. Nach Anhörung des Juristischen Dienstes des Parlaments und nach Diskussion im Ausschuss sowie nach einem ersten Treffen mit der schwedischen Präsidentschaft ist der Berichterstatter geneigt, Artikel 308 als Rechtsgrundlage für diesen Rechtsakt zu akzeptieren und vorläufig das Konsultationsverfahren zu akzeptieren. In diesem speziellen Fall wäre jeder andere Vertragsartikel ungeeignet, weil er unweigerlich den Gesamtrahmen dieser Aktion zu weit einengen würde. Dies würde heißen, dass Freiwilligentätigkeit nicht in allen ihren möglichen Facetten stattfinden könnte, sondern beschränkt werden müsste auf – beispielsweise – den Bereich Erziehung und Bildung. Das kann nicht im Interesse des Parlaments sein.

Ziele, Durchführungsstruktur und Haushalt

Der vorgesehene Haushalt beläuft sich derzeit auf 6 Mio. Euro. Andere EU-Programme können zur Finanzierung zusätzlicher Tätigkeiten herangezogen werden. Der Mittelansatz für die vorbereitende Maßnahme für das Jahr 2010 beläuft sich auf 2 Mio. Euro, aber es gibt keine formale Verknüpfung zwischen den beiden Ansätzen.

Es wurden vier Ziele gesteckt, die durch diesen Vorschlag erreicht werden sollen:

1.  Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten

2.  Verbesserung der Qualität von Freiwilligentätigkeiten durch Stärkung der Befugnisse der jeweiligen Träger

3.  Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten

4.  Sensibilisierung für den Wert und die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten

Um diese Ziele zu erreichen, sollten bestimmte Initiativen ergriffen werden, insbesondere:

§ Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren

§ Durchführung von Studien und Forschungsarbeiten

§ Konferenzen, Veranstaltungen und sonstige Initiativen zur Anregung der Debatte und zur Sensibilisierung der Allgemeinheit

§ Informations- und PR-Kampagnen

Diese Initiativen sollten auch auf europäischer Ebene sowie in den Mitgliedstaaten (auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene) organisiert werden.

Um die Mitgliedstaaten einzubinden und die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten mit den auf EU-Ebene unternommenen Initiativen zu koordinieren, sollte in jedem Mitgliedstaat eine nationale Koordinierungsstelle benannt werden, die die Tätigkeiten in den Mitgliedstaaten koordiniert. Diese nationale Stelle legt das Arbeitsprogramm bzw. das nationale Aktionsprogramm fest. Sie erhält eine EU-Kofinanzierung in einer Höhe, die sich nach der Bevölkerungsstärke, den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Mitgliedstaats und nach dem jeweiligen Arbeitsprogramm richtet. Die Kofinanzierung nationaler Initiativen kann höchstens 80 % der Gesamtkosten abdecken. Dies ist die maximale Kofinanzierungsrate, die nach der EU-Haushaltsordnung zulässig ist.

Vom Berichterstatter vorgeschlagene Änderungen

Haushalt (Artikel 7)

Die Mittelausstattung von 6 Mio. Euro ist nicht ausreichend, um die gesteckten Ziele zu erreichen (das Europäische Jahr 2010 über den Kampf gegen die Armut und die soziale Ausgrenzung hatte ein Budget von 17 Mio. Euro). Die Tatsache, dass andere Programme zur Finanzierung von Tätigkeiten herangezogen werden können, bedeutet, dass Gelder aus diesen Programmen abgezogen werden müssen, die dort anderweitig verwendet werden könnten. Eine Aufstockung des Gesamtbudgets auf 10 Mio. Euro ist daher notwendig, um die Auswirkungen des Europäischen Jahres zu stärken.

Ziele (Artikel 2)

Die Tatsache, dass das Europäische Jahr zum Ziel hat, in den europäischen Gesellschaften die breite Öffentlichkeit stärker für die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten zu sensibilisieren, sollte hervorgehoben werden. Das gleiche gilt für das Ziel, die Freiwilligentätigkeit für die Menschen attraktiver zu gestalten – auch dies sollte expliziter gemacht werden.

Initiativen (Artikel 3)

Der Berichterstatter ist nicht der Auffassung, dass die Verbreitung von Studienergebnissen eine Priorität darstellt, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die Kommission demnächst – nämlich bereits Ende 2009 – eine wichtige Studie über Freiwilligentätigkeit vorlegen wird. Die Mittel sollten daher besser für die Erstellung einer Datenbank zur Erfassung von Freiwilligen und Freiwilligenorganisationen genutzt werden, die interaktiv und für alle Stakeholder zugänglich ist und die auch nach Ablauf des Europäischen Jahres weiter gepflegt wird, damit sie später noch als Referenz für interessierte Bürger und Organisationen in der ganzen EU dienen kann.

Die Rolle der nationalen Koordinierungsstelle und Definition nationaler Initiativen (Artikel 4, Anhang)

Die EU wird nationale Initiativen kofinanzieren. Im Gegenzug kann erwartet werden, dass die Mitgliedstaaten die in dieser Entscheidung festgeschriebenen Ziele verfolgen. In dieser Hinsicht ist die Definition der jeweiligen Initiativen in den Mitgliedstaaten allerdings eher vage. Im Anhang muss daher nachgebessert werden, indem klarere Regeln darüber hinzugefügt werden, welche Tätigkeiten in den Mitgliedstaaten tatsächlich förderfähig sind.

Die nationale Koordinierungsstelle wird zuständig sein für die Verteilung der EU-Gelder auf nationale Initiativen und für die Koordinierung der nationalen Initiativen. Sie legt der Kommission ein Arbeitsprogramm vor. Dieses Arbeitsprogramm sollte angemessen bewertet werden, bevor über die endgültige Höhe der EU-Beihilfe beschlossen wird. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass der nationale Träger mit den einschlägigen Stakeholdern zusammenarbeitet, und zwar bereits in der Planungsphase. Außerdem sollte das Element der Berichterstattung gestärkt werden, insbesondere da keine Komitologie in diesem Stadium vorgesehen ist.

Maximale Kofinanzierungsrate (Anhang)

Die Finanzhilfe der EU für nationale Initiativen kann höchstens 80 % der Gesamtkosten decken. Dies ist die in der Haushaltsordnung verankerte maximale Kofinanzierungsrate. Mehr Initiativen könnten indessen ergriffen werden, wenn der Anteil der nicht von der EU stammenden Finanzhilfen erhöht würde. Daher schlägt der Berichterstatter vor, die Finanzhilfe der Gemeinschaft für nationale Initiativen auf 65 % zu beschränken.

Titel und Erwägungsgründe

Der Juristische Dienst des Parlaments hat darauf hingewiesen, dass die Begründung für die Heranziehung von Artikel 308 als Rechtsgrundlage gestärkt werden müsse; der Vorschlag muss ebenfalls mehr auf die Zuständigkeiten abgestimmt werden, die die Verträge der EU einräumen. Daher wurden mehrere Änderungsanträge vorgelegt, in denen sowohl der Titel als auch bestimmte Erwägungen geändert werden.

  • [1]  Schriftliche Erklärung Nr. 0030/2008 vom 15. Juli 2008.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (17.11.2009)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011)
(KOM(2009)0254 – C7‑0054/2009 – 2009/0072(CNS))

Verfasserin der Stellungnahme: Barbara Matera

KURZE BEGRÜNDUNG

Vorschlag der Kommission

Der Kommissionsvorschlag bezieht sich auf die Proklamation des Jahres 2011 als „Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit“. Dessen Zweck besteht darin, die Bemühungen der Mitgliedstaaten, lokaler und regionaler Behörden und der Zivilgesellschaft zur Schaffung eines positiven Umfelds für freiwilliges Engagement in der Europäischen Union zu unterstützen, und zwar insbesondere durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren, Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen.

Das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit sollte in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den EU-Institutionen und Organisationen der Zivilgesellschaft auf verschiedenen Ebenen gestaltet werden. Die Koordinierung auf EU-Ebene sorgt für eine europäische Dimension und verstärkt die Wirkung des Europäischen Jahres in Bezug auf Sensibilisierung, Außenwirkung und den länderübergreifenden Austausch von Ideen und bewährten Verfahren.

Dieser Vorschlag steht in Einklang mit der Erklärung des Europäischen Parlaments vom 15. Juli 2008, in der gefordert wird, 2011 als Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit zu proklamieren (schriftliche Erklärung 30/2008), und der Entschließung des EP vom 22. April 2008 zur Freiwilligentätigkeit als Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt.

Haushaltsaspekte

Die Kommission schlägt im Haushaltsplan 2011 6 Mio. Euro an Verpflichtungen und Zahlungen für das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit vor.

Um die Vorbereitung zu leisten, schlägt die Kommission im HVE 2010 eine vorbereitende Maßnahme Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011) vor. Zu diesem Zweck wurde eine neue Haushaltslinie 15 06 11 geschaffen, die 2 Mio. Euro an Verpflichtungen und 1,2 Mio. Euro an Zahlungen umfasst. Das Europäische Parlament hat diese vorbereitende Maßnahme in erster Lesung gebilligt und die Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen um je 1 Mio. Euro aufgestockt. Im Haushaltsplan 2010 sind somit nun insgesamt 3 Mio. Euro an Verpflichtungen und 2,2 Mio. Euro an Zahlungen veranschlagt.

Im EU-Haushalt wird die Freiwilligentätigkeit darüber hinaus durch mehrere gemeinschaftliche Programme unterstützt, darunter Jugend in Aktion (europäischer Freiwilligendienst), das Programm für lebenslanges Lernen und das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, hauptsächlich durch die Förderung der Mobilität von Freiwilligen. Darüber hinaus erhalten auch mit Freiwilligen arbeitende Organisationen, die in den Bereichen humanitäre Hilfe, Entwicklungspolitik, Menschenrechte, Gesundheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz tätig sind, EU-Fördermittel. Allerdings folgt die Durchführung dieser Maßnahmen eher einem sektorbezogenen und/oder thematischen Konzept.

Das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit sollte Gelegenheit bieten, die Durchführung von Maßnahmen von Freiwilligen, die aus verschiedenen Gemeinschaftsprogrammen unterstützt werden, besser zu koordinieren. Der Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken auf EU-Ebene würde daher deren Öffentlichkeitswirkung und Effekt insgesamt erheblich steigern.

Die Verfasserin unterstützt diesen Vorschlag, möchte allerdings darauf hinweisen, dass die Marge der Teilrubrik 3b sehr gering ist und dass die Finanzierung neuer Aktivitäten keine Probleme für die Durchführung der bestehenden Programme der Teilrubrik 3b schaffen sollte. Deshalb betont die Verfasserin, dass diesen Gegebenheiten bei der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 gebührend Rechnung getragen werden sollte.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Änderungsantrag  1

Entwurf einer legislativen Entschließung

Ziffer 1 a (neu)

Entwurf einer legislativen Entschließung

Geänderter Text

 

1a. vertritt die Auffassung, dass die im Legislativvorschlag genannten vorläufigen Mittel mit den Obergrenzen der Teilrubrik 3b des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2007-2013 vereinbar sein müssen, und weist darauf hin, dass über den jährlichen Betrag von der Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens beschlossen werden wird;

Änderungsantrag  2

Entwurf einer legislativen Entschließung

Ziffer 1 b (neu)

Entwurf einer legislativen Entschließung

Geänderter Text

 

1b. betont, dass die Finanzierung neuer Aktivitäten bestehende Programme oder andere Initiativen nicht gefährden sollte;

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 7 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Zur Umsetzung dieser Entscheidung stehen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 insgesamt 6 000 000 EUR zur Verfügung.

(1) Zur Umsetzung dieser Entscheidung stehen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 insgesamt 8 000 000 EUR zur Verfügung.

Begründung

Die Haushaltsmittel, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagen werden, um die Ziele zu erreichen, die in dem Vorschlag zur Ausrufung des Jahres 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit festgelegt wurden, reichen nicht aus (für das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung wurden 17 Millionen EUR veranschlagt). Die Begründung, dass andere Programme genutzt werden können, um die vorgesehenen Maßnahmen zu finanzieren, kann in allen Bereichen vorgebracht werden, weshalb sie für eine so geringe Mittelausstattung nicht ausreicht. Vielmehr müssen die Mittel auf 10 Millionen EUR aufgestockt werden, um Wirkung und Effizienz dieses Jahres zu stärken.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 7 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde in den Grenzen des Finanzrahmens bewilligt.

(2) Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde in den Grenzen des Finanzrahmens bewilligt, ohne dass die Finanzierung anderer Programme oder Aktivitäten in Teilrubrik 3b gefährdet wird.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 9

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Kommission sorgt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für die Kohärenz der im Rahmen dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen mit den anderen Programmen und Initiativen auf gemeinschaftlicher, nationaler und regionaler Ebene, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen.

Die Kommission sorgt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für die Kohärenz und Komplementarität der im Rahmen dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen mit den anderen Programmen und Aktionen auf gemeinschaftlicher, nationaler und regionaler Ebene, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen.

VERFAHREN

Titel

Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2009)0254 – C7-0054/2009 – 2009/0072(CNS)

Federführender Ausschuss

CULT

Stellungnahme von

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

14.7.2009

 

 

 

Verfasser(in) der Stellungnahme

       Datum der Benennung

Barbara Matera

21.10.2009

 

 

Prüfung im Ausschuss

4.11.2009

16.11.2009

 

 

Datum der Annahme

16.11.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Francesca Balzani, Reimer Böge, Lajos Bokros, Giovanni Collino, Isabelle Durant, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Ingeborg Gräßle, Estelle Grelier, Jutta Haug, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Sergej Kozlík, Alain Lamassoure, Janusz Lewandowski, Barbara Matera, Claudio Morganti, Miguel Portas, Dominique Riquet, László Surján

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

François Alfonsi, Maria Da Graça Carvalho, Frédéric Daerden, Roberto Gualtieri, Giovanni La Via, Derek Vaughan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Cecilia Wikström

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (5.11.2009)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011)
(KOM(2009)0254 – C7‑0054/2009 – 2009/0072(CNS))

Verfasserin der Stellungnahme: Marian Harkin

KURZE BEGRÜNDUNG

1. Rund 100 Millionen EU-Bürger engagieren sich im Rahmen einer Freiwilligentätigkeit. Das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 ist eine gute Gelegenheit für die EU und die Mitgliedstaaten, die Freiwilligentätigkeit anzuerkennen, zu erleichtern, zu fördern und zu würdigen. Bei einer Freiwilligentätigkeit engagiert sich eine Person aus freiem Willen, eigener Wahl und eigenem Antrieb, wobei diese Tätigkeit nicht auf finanziellen Gewinn ausgerichtet ist. Die Freiwilligentätigkeit sollte keine bezahlte professionelle Tätigkeit ersetzen; sie kommt dem Einzelnen, den jeweiligen Gemeinschaften und der Gesellschaft insgesamt zugute.

2. Menschen aus allen Sektoren und jeden Alters können sich für eine Freiwilligentätigkeit entscheiden, wie dies im Demographiebericht 2008 der Kommission mit dem Titel „Meeting Social Needs in an Ageing Society“ hervorgehoben wird. Dies kann zur Unterstützung eines spezifischen Projekts oder aber regelmäßig geschehen. Das Freiwilligenengagement kann darin bestehen, dass man konkret bei etwas mithilft oder dass ein Transfer von Kenntnissen oder von Fachwissen über das Internet erfolgt. Die Mitgliedstaaten müssen das enorme Potential und die große Vielfalt der Freiwilligentätigkeiten erkennen und die durch das Jahr 2011 gebotenen Chancen als Gelegenheit wahrnehmen, um zu lernen, wie man am besten Informationen und bewährte Verfahren austauscht, und diese Instrumente nutzen, um das Freiwilligenengagement zu unterstützen und eine Infrastruktur zu schaffen, die es allen Bürgern und Bürgerinnen, die sich engagieren wollen, ermöglichen soll, dies zu tun.

3. Es ist wichtig, dass wir uns nach Kräften um die Mobilisierung von Freiwilligen bemühen und dafür Sorge tragen, dass optimale Synergien zwischen bestehenden EU-Programmen (z. B. den Programmen „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, „Jugend in Aktion“ und dem Aktionsprogramm „Lebensbegleitendes Lernen“) und den im Jahre 2011 durchgeführten Maßnahmen entstehen. Es ist wichtig, Synergien zwischen früheren Europäischen Jahren (z. B. 2010 – Europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung) und kommenden Europäischen Jahren (z. B. 2012 – (geplantes) Europäisches Jahr des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen) zu fördern. Eine weitere Verbindung zu den Weltspielen der Special Olympics in Griechenland im Jahre 2011 wird die Außenwirkung und die Anerkennung des Freiwilligenengagements weiter stärken.

Wir müssen uns zwar auf die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen beschränken, doch gibt es in der Praxis einiges, was wir unternehmen können, um die Ergebnisse von 2011 zu verbessern:

a. Wir können die einzelnen Mitgliedstaaten, insbesondere die neuen demokratischen Staaten innerhalb der EU, ermutigen, Daten über Freiwilligenorganisationen/gemeinnützige Einrichtungen zu sammeln. Sechs Mitgliedstaaten setzen das UN-Handbuch über gemeinnützige Einrichtungen bereits um, und es wurde eine Einigung erzielt, das ILO-Handbuch über die Bewertung der Freiwilligentätigkeit zusammen mit der Johns-Hopkins-University einzuführen. Es sind dies zwei wertvolle Instrumente, um den wirtschaftlichen Wert des freiwilligen Engagements zu messen und die Verfügbarkeit vergleichender Daten aus den verschiedenen Mitgliedstaaten über den Bereich, den Umfang und die Verteilung der Freiwilligentätigkeit sicherzustellen.

b. Wir können die Anerkennung der Zeit, in der sich Freiwillige engagieren, als Gegenleistung für die Bereitstellung von Mitteln bei allen gemeinschaftlichen Projekten fördern und die Mitgliedstaaten ermutigen, auch bei nationalen Projekten so zu verfahren.

c. Wir können für die Beteiligung des Sektors der Freiwilligenorganisationen/gemeinnützigen Einrichtungen an der Anhörung, der Beschlussfassung und der späteren Durchführung der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds und des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sorgen. Das in den Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft verankerte Partnerschaftsprinzip wird nicht immer beachtet, und die Kommission muss dafür sorgen, dass ihre schriftlich festgehaltenen Maßnahmen und Verfahren befolgt werden.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten wollen die Entwicklung der Humanressourcen unterstützen, um ein hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen.

(1) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten wollen die Entwicklung der Humanressourcen unterstützen, um ein hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, indem Maßnahmen zur Verbesserung der Kenntnisse, zum Ausbau des Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren, zur Förderung innovativer Konzepte und zur Evaluierung der bereits gemachten Erfahrungen beschlossen werden.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3) Freiwilligentätigkeiten sind nichtformale Lernerfahrungen, die zum Erwerb beruflicher Kenntnisse und Kompetenzen beitragen und zugleich eine maßgebliche Form der aktiven Bürgerbeteiligung darstellen. Zudem spielt das Engagement von Freiwilligen aller Altersgruppen eine entscheidende Rolle für die weitere Entfaltung der Demokratie – eines der Grundprinzipien der Europäischen Union und trägt zur Entwicklung der Humanressourcen sowie zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts bei.

(3) Freiwilligentätigkeiten fördern und unterstützen Partnerschaft und aktive Bürgerschaft, durch die europäische Werte wie Solidarität und Nichtdiskriminierung in die Tat umgesetzt werden. Zudem spielt das Engagement von Freiwilligen aller Altersgruppen eine entscheidende Rolle für die weitere Entfaltung der Demokratie – insbesondere der partizipativen Demokratie, eines der Grundprinzipien der Europäischen Union.

Begründung

Eine echte Demokratie umfasst die repräsentative Demokratie (Politiker) und die partizipative Demokratie (Bürger, die durch ihre Mitwirkung und ihr Engagement Einfluss ausüben).

Durch diesen Änderungsantrag wird die Schlüsselrolle, die Freiwilligentätigkeiten im derzeitigen sozialen Umfeld spielen, betont und hervorgehoben. Bürger, die aktiv am Aufbau der europäischen Gesellschaften mitwirken, sollten in ihrem Engagement unterstützt werden. Freiwilligentätigkeiten sind im derzeitigen gesellschaftlichen Kontext von entscheidender Bedeutung.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(3a) Ein aktives Engagement im Rahmen einer Freiwilligentätigkeit bedeutet insbesondere in Zeiten einer Wirtschaftskrise und steigender Arbeitslosigkeit eine konkrete Unterstützung für Menschen; damit soll der Marginalisierung entgegengewirkt und die Eingliederung in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt erleichtert werden.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4) In den vom schnellen Wandel geprägten Gesellschaften werden wirksame Strukturen zu Unterstützung von Freiwilligen benötigt, damit sich mehr Menschen freiwillig engagieren. Deshalb müssen Peer-Learning und der Austausch bewährter Verfahren auf Gemeinschaftsebene gefördert werden.

(4) In den vom schnellen Wandel geprägten Gesellschaften werden wirksame Strukturen zu Unterstützung von Freiwilligen benötigt, damit sich mehr Menschen freiwillig engagieren. Auch müssen Peer-Learning und der Austausch bewährter Verfahren auf Gemeinschaftsebene gefördert und erleichtert werden.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5) Im Jahr 1997 nahm die Regierungskonferenz die Erklärung Nr. 38 zu freiwilligen Diensten an, die der Schlussakte des Vertrags von Amsterdam als Anhang beigefügt ist; darin wird der wichtige Beitrag freiwilliger Dienste zur Entwicklung der sozialen Solidarität anerkannt.

 

(5) Im Jahr 1997 nahm die Regierungskonferenz die Erklärung Nr. 38 zu freiwilligen Diensten an, die der Schlussakte des Vertrags von Amsterdam als Anhang beigefügt ist; darin wird der wichtige Beitrag freiwilliger Dienste zur Entwicklung der sozialen Solidarität und zur Förderung der intergenerationellen Freiwilligentätigkeit anerkannt.

Begründung

Die älteren Menschen haben eine höhere Lebenserwartung, sie sind bereit, sich freiwillig zu engagieren, und sie verfügen über Fachwissen und Erfahrungen, die sie mit anderen teilen können. Angesichts der demographischen Herausforderungen, vor die sich die EU gestellt sieht, spielt die intergenerationelle Freiwilligentätigkeit eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Solidarität zwischen den Generationen.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 12

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(12) Freiwilligentätigkeiten sind ein Kernelement mehrerer Gemeinschaftsprogramme, bei denen vor allem die Mobilität von Freiwilligen im Mittelpunkt steht. Dazu gehören das Programm „Jugend in Aktion“ (insbesondere der Europäische Freiwilligendienst), das Programm für lebenslanges Lernen und das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“.

(12) Freiwilligentätigkeiten sind ein Kernelement mehrerer Gemeinschaftsprogramme, bei denen vor allem die Mobilität von Freiwilligen im Mittelpunkt steht. Dazu gehören das Programm „Jugend in Aktion“ (insbesondere der Europäische Freiwilligendienst), das Programm für lebenslanges Lernen und das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“. Angesichts des horizontalen Charakters der Freiwilligentätigkeiten werden diese zu Synergien zwischen den vorstehend aufgeführten Programmen führen.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 13

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(13) In Europa gibt es eine große Vielfalt von Freiwilligentätigkeiten, die es zu erhalten und weiterzuentwickeln gilt.

entfällt

Änderungsantrag  8

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 13 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(13a) Die EU hat eine wichtige Rolle bei der Förderung, dem Ausbau und der Unterstützung von Freiwilligentätigkeiten in der gesamten EU zu spielen. Doch muss auch die Vielfalt der Freiwilligentätigkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten anerkannt und respektiert werden.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 13 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(13b) Das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit sollte eine Gelegenheit bieten, die Mitgliedstaaten aufzurufen, auf der Grundlage der von den Vereinten Nationen und der ILO festgelegten Definitionen der Freiwilligenarbeit Rechtssicherheit für die Freiwilligen in Bezug auf ihren Rechtsstatus und ihre Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 14

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(14) Freiwilliges Engagement hat das Potenzial, zur harmonischen Entwicklung der europäischen Gesellschaften beizutragen. Zugleich werden im Rahmen von Freiwilligentätigkeiten wertvolle nichtformale Lernerfahrungen gesammelt, die die beruflichen Kenntnisse und Kompetenzen verbessern, die Beschäftigungsfähigkeit steigern, den Solidaritätssinn stärken, die Entwicklung sozialer Kompetenzen fördern, die Integration in die Gesellschaft erleichtern und die Bürgerbeteiligung unterstützen.

(14) Freiwilliges Engagement hat das Potenzial, durch die Förderung der sozialen Eingliederung und des sozialen Wohlergehens, die Bekämpfung von Rassismus und Vorurteilen und einen Beitrag zum interkulturellen und interreligiösen Dialog zur harmonischen Entwicklung der europäischen Gesellschaften beizutragen.

Begründung

Freiwilligentätigkeiten können auch eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, zum sozialen Wohlergehen beizutragen und den Menschen dabei zu helfen, Verbindungen und ein Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb ihrer jeweiligen Gemeinschaft aufzubauen.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 14 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(14a) Im Rahmen von Freiwilligentätigkeiten werden wertvolle nichtformale Lernerfahrungen gesammelt, die die beruflichen Kenntnisse und Kompetenzen verbessern, die Beschäftigungsfähigkeit durch die Erleichterung der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt steigern, den Solidaritätssinn stärken und zur persönlichen Entwicklung und zum Wohlbefinden der einzelnen Menschen beitragen.

Begründung

Es geht darum, die Bedeutung der Freiwilligentätigkeiten hervorzuheben. Diese können eine wichtige Rolle für die persönliche Entwicklung und das Wohlbefinden einzelner Menschen spielen und zur weiteren Entwicklung der europäischen Gesellschaft unter dem Aspekt der Solidarität beitragen.

Änderungsantrag  12

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 14 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(14b) Die Freiwilligentätigkeit darf keine professionelle, bezahlte Tätigkeit ersetzen, sondern sie soll einen zusätzlichen Nutzen darstellen und die Lebensqualität verbessern. Unter Wahrung dieses Grundsatzes sollten Freiwilligentätigkeiten die öffentlichen Behörden weder von ihrer Verantwortung für Dienste der Daseinsvorsorge befreien noch als Mittel missbraucht werden, um den grundlegenden Erfordernissen der sozialen Dienste gerecht zu werden.

Änderungsantrag  13

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 14 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(14c) Die Arbeitgeber könnten Freiwilligentätigkeiten als Bestandteil ihrer Strategie für unternehmerische Gesellschaftsverantwortung unterstützen und fördern.

Änderungsantrag  14

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 15

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(15)Dennoch wurde das Potenzial des freiwilligen Engagements bislang noch nicht voll ausgeschöpft. Ein Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit bietet die Möglichkeit, in einem europäischen Kontext deutlich zu machen, dass Freiwilligentätigkeiten die Bürgerbeteiligung verstärken. Sie können dazu beitragen, auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene das Zugehörigkeitsgefühl der Bürger und ihr Engagement für die Gesellschaft zu verbessern.

(15) Dennoch wurde das Potenzial des freiwilligen Engagements bislang noch nicht voll ausgeschöpft. Ein Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit bietet die Möglichkeit, in einem europäischen Kontext deutlich zu machen, dass Freiwilligentätigkeiten die Bürgerbeteiligung verstärken. Sie können dazu beitragen, unter den Bürgern auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene das Gefühl der Zugehörigkeit und des Engagements für die Gesellschaft zu verbessern und die Mitgliedstaaten aufzurufen, es in den einzelnen Mitgliedstaaten wohnenden Ausländern zu ermöglichen, als Freiwillige für gemeinnützige Organisationen oder ehrenamtlich tätig zu werden.

Begründung

Wenn Freiwilligentätigkeiten den sozialen Zusammenhalt in Europa stärken sollen, dann müssen sie dazu beitragen, alle Formen der Diskriminierung zu bekämpfen, und sie müssen deshalb für alle Einwohner eines jeden Mitgliedstaats zugänglich sein, einschließlich der Angehörigen von Drittstaaten und von Staaten, die nicht Partner der Europäischen Union sind.

Änderungsantrag  15

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 15 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(15a) Um das Potenzial des Freiwilligenengagements weiter auszuschöpfen, könnten Mitgliedstaaten die Förderung von Maßnahmen in Erwägung ziehen, die zur Anerkennung der Freiwilligenarbeit bei der Berechnung der Ruhegehälter führen könnten.

Begründung

Die mit der Freiwilligenarbeit, z. B. in Deutschland (Freiwilliges Soziales Jahr) gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass dies sowohl ein wirksames als auch ein notwendiges Instrument ist.

Änderungsantrag  16

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 16

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(16) Im Jahr 2011 jährt sich die Ausrufung des Internationalen Jahres der Freiwilligen 2001 durch die Vereinten Nationen zum zehnten Mal.

(16) Im Jahr 2011 jährt sich die Ausrufung des Internationalen Jahres der Freiwilligen 2001 durch die Vereinten Nationen zum zehnten Mal, und außerdem finden 2011 die Weltsommerspiele der Special Olympics in Athen statt. Angesichts der tragenden Rolle von Freiwilligen bei der Unterstützung der Special Olympics bietet sich hier eine echte Chance für die Schaffung von Synergien.

Änderungsantrag  17

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 16 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(16a) Freiwilligentätigkeiten spielen eine wichtige Rolle beim Umwelt- und Zivilschutz, und ihr Beitrag dazu muss in allen Bereichen, insbesondere in den neuen demokratischen Staaten der EU, anerkannt und unterstützt werden.

Änderungsantrag  18

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 16 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(16b) Die Anerkennung des Freiwilligenengagements als eine zweckmäßige Tätigkeit, in deren Rahmen Kompetenzen und Fertigkeiten erworben werden, z. B. über YOUTHPASS zusammen mit EUROPASS, wird dazu führen, dass eine Freiwilligentätigkeit nicht als eine Alternative zu einer formalen Ausbildung, sondern als eine Ergänzung dazu gesehen wird, und sie wird ferner die Mobilität der Freiwilligen erleichtern.

Änderungsantrag  19

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 16 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(16c) Abgesehen von ihrer gesellschaftlichen Rolle hat die Freiwilligentätigkeit einen wirtschaftlichen Wert und leistet einen beträchtlichen Beitrag zur Volkswirtschaft.

Begründung

Schon jetzt hält man sich in mehr als 31 Ländern an das UN-Handbuch, so z. B. in den USA, in Kanada, in der Tschechischen Republik, in Belgien usw. Dieses Handbuch gilt als ein präzises statistisches Instrument für die Messung des Beitrags des nicht gewinnorientierten Sektors zum BIP (zwischen 5 und 8 % des BIP).

Änderungsantrag  20

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 16 d (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(16d) Freiwilligentätigkeiten spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung der Stabilität und des Zusammenhalts von Gesellschaften und leisten in Zeiten einer Wirtschaftskrise durch die Unterstützung von Menschen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt einen erheblichen wirtschaftlichen Beitrag.

Änderungsantrag  21

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 16 e (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(16e) Die Anerkennung der Zeit, in der Freiwillige sich engagieren, als Gegenleistung (Sachleistung) für die Bereitstellung von Mitteln für gemeinschaftliche und einzelstaatliche Projekte wäre eine konkrete Anerkennung des Wertes des Freiwilligenengagements und würde den Freiwilligenorganisationen ihre Tätigkeit erleichtern.

Begründung

Die Tatsache, dass viele Freiwilligengruppen zunächst Mittel beschaffen müssen, bevor sie eine Freiwilligentätigkeit aufnehmen können, stellt ein echtes Problem dar. Es entsteht so eine Barriere für die Freiwilligen, aber gelegentlich auch für die Gesellschaften, von denen ein Beitrag erwartet wird. Die Anerkennung der Zeit, in der sich Freiwillige engagieren, als Gegenleistung für die Bereitstellung von Mitteln für gemeinschaftliche und einzelstaatliche Projekte würde die Arbeit vieler Freiwilligen beträchtlich erleichtern.

Änderungsantrag  22

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 2 – Einleitung

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Der Zweck des Europäischen Jahres besteht darin, die Bemühungen der Mitgliedstaaten, lokaler und regionaler Behörden und der Zivilgesellschaft zur Schaffung eines positiven Umfelds für freiwilliges Engagement in der Europäischen Union zu unterstützen, und zwar insbesondere durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren.

Der Zweck des Europäischen Jahres besteht darin, die Bemühungen der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten, lokaler und regionaler Behörden und der Zivilgesellschaft zur Schaffung eines positiven Umfelds für freiwilliges Engagement in der Europäischen Union zu unterstützen, und zwar insbesondere durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren sowie die Förderung innovativer Konzepte und die Evaluierung der bereits gemachten Erfahrungen.

Änderungsantrag  23

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 2 – Nummer 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3. Honorierung und Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten – Förderung geeigneter Anreize für Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen, die Freiwillige ausbilden und unterstützen, und systematischere Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten und der dabei erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten durch politische Entscheidungsträger, Organisationen der Zivilgesellschaft und Arbeitgeber.

 

3. Honorierung und Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten – Förderung geeigneter Anreize für Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen, die Freiwillige ausbilden und unterstützen, u. a. durch einen wirksamen Versicherungsschutz für die Freiwilligen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit durch eine Unfall- und Privathaftpflichtversicherung während der Ausübung ihrer Freiwilligentätigkeit entsprechend den im jeweiligen Mitgliedstaat üblichen Verfahren und Gepflogenheiten, und systematischere Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten und der dabei erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten durch politische Entscheidungsträger, Organisationen der Zivilgesellschaft und Arbeitgeber. Durch eine Bescheinigung belegte Tätigkeiten für Freiwilligenorganisationen können auch positiv für eine Laufbahn im öffentlichen Dienst gewertet werden.

Begründung

Mit diesem Änderungsantrag wird ein weiteres Erfordernis für den öffentlichen Sektor hervorgehoben, der neben einzelnen Bürgern, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft verstärkt eine Strategie verfolgen muss, die sich an den Menschen ausrichtet, für die dieser Sektor tätig ist. Ihnen muss man offen begegnen, mit einem offenen Ohr für ihre Probleme und ihre Bedürfnisse. Mit diesem Ansatz wird es dem öffentlichen Sektor immer besser gelingen, mehr und mehr Menschen dazu zu bringen, sich für Menschen aller Schichten, nicht nur akademisch Gebildete, und ihre Probleme einzusetzen.

Änderungsantrag  24

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 2 – Nummer 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

3a. Unterstützung der internationalen und der europäischen Solidarität durch die Förderung des Friedens, der Nord-Süd-Zusammenarbeit und des Umweltschutzes sowie Anerkennung der Sozial- und Solidarwirtschaft durch Freiwilligentätigkeiten.

Begründung

Da die Förderung der Freiwilligentätigkeit Ausdruck des Willens ist, den sozialen Zusammenhalt sowohl auf lokaler und europäischer wie auch auf internationaler Ebene zu stärken, soll so eine größere Solidarität zwischen Völkern und Menschen geschaffen werden.

Änderungsantrag  25

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 2 – Nummer 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

4. Sensibilisierung für den Wert und die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten – Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten, die Ausdruck der Bürgerbeteiligung sind und Fragen betreffen, die alle Mitgliedstaaten angehen, etwa die harmonische Entwicklung der Gesellschaft und den wirtschaftlichen Zusammenhalt.

4. Sensibilisierung für den Wert und die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten – Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten, die Ausdruck der Bürgerbeteiligung sind und Fragen betreffen, die alle Mitgliedstaaten angehen, etwa die harmonische Entwicklung der Gesellschaft, den wirtschaftlichen Zusammenhalt, den interkulturellen, interethnischen sowie interreligiösen Dialog und die soziale Eingliederung.

Änderungsantrag  26

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 3 – Absatz 1 – Punkt 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

· Konferenzen, Veranstaltungen und sonstige Initiativen zur Anregung der Debatte über den Wert von Freiwilligentätigkeiten, zur Sensibilisierung der Allgemeinheit für diese Thematik und zur Würdigung des Engagements der Freiwilligen;

· Konferenzen, Veranstaltungen und sonstige Initiativen zur Anregung der Debatte über den Wert von Freiwilligentätigkeiten und zur Förderung innovativer Konzepte und der Evaluierung der bisher gemachten Erfahrungen. Sensibilisierung der Allgemeinheit für diese Thematik und zur Würdigung des Engagements der Freiwilligen;

Änderungsantrag  27

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 3 – Absatz 1 – Punkt 4 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

· Förderung der Anerkennung der Zeit, in der Freiwillige sich engagieren, als Gegenleistung für die Bereitstellung von Mitteln für gemeinschaftliche Projekte.

Änderungsantrag  28

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 7 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Zur Umsetzung dieser Entscheidung stehen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 insgesamt 6 000 000 EUR zur Verfügung.

(1) Zur Umsetzung dieser Entscheidung stehen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 insgesamt 12 000 000 EUR zur Verfügung.

VERFAHREN

Titel

Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2009)0254 – C7-0054/2009 – 2009/0072(CNS)

Federführender Ausschuss

CULT

Stellungnahme von

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

EMPL

17.9.2009

 

 

 

Verfasser(in) der Stellungnahme

       Datum der Benennung

Marian Harkin

21.7.2009

 

 

Prüfung im Ausschuss

4.11.2009

 

 

 

Datum der Annahme

5.11.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

45

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Edit Bauer, Mara Bizzotto, David Casa, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Sergio Gaetano Cofferati, Tadeusz Cymański, Frédéric Daerden, Karima Delli, Frank Engel, Sari Essayah, Richard Falbr, Ilda Figueiredo, Pascale Gruny, Thomas Händel, Marian Harkin, Roger Helmer, Nadja Hirsch, Vincenzo Iovine, Danuta Jazłowiecka, Veronica Lope Fontagné, Olle Ludvigsson, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Rovana Plumb, Konstantinos Poupakis, Sylvana Rapti, Elisabeth Schroedter, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Jutta Steinruck, Traian Ungureanu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Georges Bach, Udo Bullmann, Silvia Costa, Jürgen Creutzmann, Kinga Göncz, Joe Higgins, Gesine Meissner, Ria Oomen-Ruijten, Andres Perello Rodriguez, Csaba Sógor, Emilie Turunen, Tatjana Ždanoka, Gabriele Zimmer

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung  (5.11.2009)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011)
(KOM(2009)0254 – C7‑0054/2009 – 2009/0072(CNS))

Verfasserin der Stellungnahme: Karima Delli

KURZE BEGRÜNDUNG

Die Europäische Kommission hat beschlossen, das Jahr 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit auszurufen. Der aktuelle Vorschlag der Kommission für eine Entscheidung des Rates geht auf die Erklärung des Europäischen Parlaments vom 2. September 2008 zurück, das Jahr 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit ausrufen zu wollen. Ziel dieses Europäischen Jahres ist es, die Bemühungen der Mitgliedstaaten, lokaler und regionaler Gebietskörperschaften und der Bürgergesellschaft zur Schaffung eines positiven Umfelds für freiwilliges Engagement in der Europäischen Union zu unterstützen, und zwar durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren.

Die Kommission sieht in dem freiwilligen Engagement gelebte Bürgerbeteiligung, durch die gemeinsame europäische Grundwerte gefestigt werden: Bürgerbeteiligung, Solidarität, Wahrung des Gemeinguts und Nichtdiskriminierung werden dabei gefördert. Freiwillige spielen in den verschiedensten Bereichen eine maßgebliche Rolle: Bildung, Jugend, Kultur, Sport, Umwelt, Gesundheit, Sozialwesen, Verbraucherschutz, humanitäre Hilfe, Entwicklungspolitik, Forschung, Chancengleichheit und Außenbeziehungen. Zugleich kann die Freiwilligentätigkeit auch zur harmonischen Entwicklung der Gesellschaft beitragen.

In Artikel 2 des Vorschlags für eine Entscheidung werden 4 Ziele genannt. Die konkreten Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind in Artikel 3 aufgeführt und umfassen Initiativen, die auf Gemeinschaftsebene sowie auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zu organisieren sind.

Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 mit Mitteln in Höhe von 6 Mio. Euro auszustatten und 2 Mio. Euro für Vorbereitungsarbeiten im Haushaltsvorentwurf 2010 zu veranschlagen.

Das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit sollte auch dazu genutzt werden, bestimmte wesentliche Grundsätze aufzustellen bzw. zu bekräftigen, auf die im Vorschlag der Kommission nicht oder nur unzureichend eingegangen wird.

Die Änderungsanträge zielen daher darauf ab:

· den Rechtsstatus der Freiwilligentätigkeit zu klären;

· den wirksamen Schutz der Freiwilligen in Bezug auf die Sicherheit bei ihrer Tätigkeit, ihre Gesundheit und ihren Sozialschutz zu gewährleisten;

· die Anrechnung der erworbenen Erfahrungen und Fähigkeiten im Rahmen von Berufsbildungsmaßnahmen und der Integrierung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern;

· die Befreiung der Freiwilligenorganisationen von der Mehrwertsteuer zu erlauben, um möglichst viele Organisationen ohne Erwerbszweck für die Freiwilligentätigkeit zu gewinnen;

· den Zugang der Freiwilligenorganisationen zu einer ausreichenden und nachhaltigen Finanzierung zu erleichtern, ohne ihnen zuviel Bürokratie aufzubürden und zugleich die Kontrolle über die öffentlichen Gelder nicht zu verlieren, und dafür zu sorgen, dass die Freiwilligentätigkeit nicht über einen bestimmten Zeitraum hinausgeht;

· jede Form der Diskriminierung zu bekämpfen;

· die Freiwilligentätigkeit als Instrument zur Förderung des Friedens, der Nord-Süd-Zusammenarbeit, des Umweltschutzes oder auch der Entwicklung und Anerkennung der Sozial‑ und Solidarwirtschaft bevorzugt zu fördern;

· in ständiger Partnerschaft mit den Freiwilligenorganisationen zu arbeiten und einen stabilen institutionalisierten Rahmen zu schaffen für die Beteiligung dieser Organisationen an den öffentlichen Debatten; die Kommission dazu zu bewegen, die erforderlichen administrativen und institutionellen Schritte zu unternehmen, um die Wahrung und Anwendung des Partnerschaftsprinzips, das in den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für Kohäsion und ländliche Entwicklung vorgesehen ist, zu gewährleisten;

· ausreichende Haushaltsmittel bereitzustellen, damit der Erfolg dieses Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit 2011 gewährleistet ist;

· die Freiwilligentätigkeit als gesonderte Rubrik in die Eurostat-Statistiken aufzunehmen, regelmäßig Satellitenkonten für gemeinnützige Organisationen aufzustellen und die Arbeit der ehrenamtlich Tätigen in diesen Konten zu berücksichtigen.

Man sollte sich auch nicht mit einem einzigen Jahr zufrieden geben. Gemeinsame Ziele für die Freiwilligentätigkeit müssen auch über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 hinaus weiter verfolgt werden. Das Europäische Parlament hatte in seiner Entschließung vom 22. April 2008 zur Freiwilligentätigkeit als Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt bereits empfohlen, dass die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften gemäß ihren jeweiligen Zuständigkeiten Maßnahmen ergreifen sollten.

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3) Freiwilligentätigkeiten sind nichtformale Lernerfahrungen, die zum Erwerb beruflicher Kenntnisse und Kompetenzen beitragen und zugleich eine maßgebliche Form der aktiven Bürgerbeteiligung darstellen. Zudem spielt das Engagement von Freiwilligen aller Altersgruppen eine entscheidende Rolle für die weitere Entfaltung der Demokratie – eines der Grundprinzipien der Europäischen Union – und trägt zur Entwicklung der Humanressourcen sowie zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts bei.

(3) Freiwilligentätigkeiten sind nichtformale Lernerfahrungen, die zum Erwerb beruflicher Kenntnisse und Kompetenzen beitragen und zugleich eine maßgebliche Form der aktiven Bürgerbeteiligung darstellen. Zudem spielt das Engagement von Freiwilligen aller Altersgruppen eine entscheidende Rolle für die weitere Entfaltung der Demokratie – eines der Grundprinzipien der Europäischen Union – und trägt zur Entwicklung der Humanressourcen sowie zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts bei. Die Freiwilligentätigkeit und ehrenamtliche Arbeit sollten allerdings nicht an die Stelle einer entgeltlichen Tätigkeit treten, wohingegen die Unkosten der Freiwilligen aber angemessen vergütet werden sollten.

Begründung

Die Freiwilligentätigkeit im Sinne einer Tätigkeit innerhalb einer gemeinnützigen Organisation darf nicht so einfach an die Stelle einer entgeltlichen Tätigkeit treten. Unternehmen können nicht auf Freiwilligentätigkeit zurückgreifen, um kostengünstiger Aufgaben erledigen zu lassen, die eigentlich von ihren Lohn- und Gehaltsempfängern wahrgenommen werden müssten. Die Freiwilligenorganisationen müssen sich ihrerseits verpflichten, die Unkosten der Freiwilligen, die diesen im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen (Verpflegung, etwaige Unterkunft usw.) zu erstatten.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4) In den vom schnellen Wandel geprägten Gesellschaften werden wirksame Strukturen zur Unterstützung von Freiwilligen benötigt, damit sich mehr Menschen freiwillig engagieren. Deshalb müssen Peer-Learning und der Austausch bewährter Verfahren auf Gemeinschaftsebene gefördert werden.

(4) In den vom schnellen Wandel geprägten Gesellschaften werden wirksame Strukturen zur Unterstützung von Freiwilligen benötigt, damit sich mehr Menschen ehrenamtlich engagieren. Deshalb müssen Peer-Learning und der Austausch bewährter Verfahren auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene, unter anderem durch die Einrichtung effizienter Systeme der Zusammenarbeit und Vernetzung von Freiwilligenorganisationen, gefördert werden.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 8 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(8a) In ihrem Weißbuch vom 11. Juli 2007 (KOM(2007)0391) betont die Kommission, dass die im Bereich des Sports tätigen Freiwilligenorganisationen mannigfaltige Gelegenheiten zur informellen Bildung bieten, die es anzuerkennen und auszubauen gilt. Der Sport bietet jungen Menschen außerdem attraktive Möglichkeiten, sich zu engagieren und in die Gesellschaft einzubringen, und er kann sich insofern günstig auswirken, als er Menschen vor Müßiggang bewahrt.

Begründung

Der Weg in die Freiwilligentätigkeit führt in der EU hauptsächlich über den Sport, insbesondere über den Breitensport. Demnach sollte der Rolle des Sports in der Freiwilligentätigkeit ein entsprechender Stellenwert beigemessen werden und ihm der Vorrang zukommen, der ihm im Weißbuch der Kommission über den Sport eingeräumt wird.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 12 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(12a) Die Freiwilligentätigkeit trägt wesentlich zur Förderung der Bürgerbeteiligung, zum Fortbestand der Bürgergesellschaft und zum Ausbau der Solidarität bei.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 13

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(13) In Europa gibt es eine große Vielfalt von Freiwilligentätigkeiten, die es zu erhalten und weiterzuentwickeln gilt.

(13) In Europa gibt es eine große Vielfalt von Freiwilligentätigkeiten, die es zu erhalten und weiterzuentwickeln gilt, unter anderem durch die Schaffung eines grenzübergreifenden Netzwerkes zwischen den Freiwilligenorganisationen in den verschiedenen Mitgliedstaaten, um so eine ständige Plattform für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahrensweisen zu schaffen.

Begründung

Die Einrichtung dauerhafter, grenzüberschreitender Netzwerke im Bereich der Freiwilligentätigkeit könnte zu einer der bleibenden Hinterlassenschaften des Europäischen Jahres werden.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 15

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(15) Dennoch wurde das Potenzial des freiwilligen Engagements bislang noch nicht voll ausgeschöpft. Ein Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit bietet die Möglichkeit, in einem europäischen Kontext deutlich zu machen, dass Freiwilligentätigkeiten die Bürgerbeteiligung verstärken. Sie können dazu beitragen, auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene das Zugehörigkeitsgefühl der Bürger und ihr Engagement für die Gesellschaft zu verbessern.

(15) Dennoch wurde das Potenzial des freiwilligen Engagements bislang noch nicht voll ausgeschöpft. Ein Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit bietet die Möglichkeit, in einem europäischen Kontext deutlich zu machen, dass Freiwilligentätigkeiten die Bürgerbeteiligung verstärken. Sie können dazu beitragen, auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene das Zugehörigkeitsgefühl der Bürger und ihr Engagement für die Gesellschaft zu verbessern und gegen Diskriminierungen vorzugehen, insofern als in jedem Mitgliedstaat dort wohnende Ausländer, einschließlich derer, die keiner bezahlten Arbeit nachgehen dürfen, gegen Entgelt in gemeinnützigen Organisationen oder unentgeltlich tätig werden können. Dies wiederum wird den Umgang zwischen europäischen und ausländischen Bürgern innerhalb ihrer Gemeinde in einem formellen und konstruktiven Umfeld erleichtern und dazu beitragen, Fremdenfeindlichkeit entgegenzuwirken.

Begründung

Wenn es das Ziel der Freiwilligentätigkeit ist, die soziale Bindung in Europa zu stärken, dann muss sie in der Lage sein, Diskriminierung zu überwinden, und über einen Status verfügen, der sie für alle Einwohner eines jeden Mitgliedstaats zugänglich macht, einschließlich für die Angehörigen von Drittstaaten, die nicht Partner der Europäischen Union sind. Ein positiver Austausch zwischen EU-Bürgern und Angehörigen von Drittländern, die in EU-Mitgliedstaaten wohnen, wird dazu beitragen, dem Rassismus in diesen Gemeinden entgegenzuwirken und die Solidarität unter den europäischen und nichteuropäischen Einwohnern auszubauen.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für eine Entscheidung

Erwägung 15 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(15a) Mit dem Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit soll noch einmal bestätigt werden, welch grundlegende Rolle die Arbeit der Freiwilligen spielt. Zugleich sollten die Mitgliedstaaten aber daran erinnert werden, dass diese weder die Grundversorgung, die normalerweise durch die Sozialdienste gesichert wird, noch die öffentliche Hand ersetzen darf.

Begründung

Die öffentliche Hand darf nicht auf Freiwillige zurückgreifen können, um kostengünstiger Aufgaben erledigen zu lassen, die eigentlich von ihren Dienststellen und Verwaltungen wahrgenommen werden müssten.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 2 – Absatz 2 – Nummer 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten in der EU – Verankerung der Freiwilligentätigkeit als Instrument zur Förderung der Bürgerbeteiligung und des Engagements von Menschen für Menschen im EU-Kontext.

1. Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten in der EU – Verankerung der Freiwilligentätigkeit als Instrument zur Förderung der Bürgerbeteiligung, der Partnerschaft und des Engagements von Menschen für Menschen im EU-Kontext.

Begründung

Das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit soll den wesentlichen Aspekt der Partnerschaft unterstreichen mit Blick auf eine ständige Zusammenarbeit auf allen Ebenen in den Verwaltungen und den Freiwilligenorganisationen.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 2 – Absatz 2 – Nummer 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. Stärkung der Freiwilligenorganisationen und Verbesserung der Qualität von Freiwilligentätigkeiten – Erleichterung von Freiwilligentätigkeiten und Förderung der Vernetzung, der Mobilität, der Zusammenarbeit und der Ausschöpfung von Synergien von Freiwilligenorganisationen und Akteuren aus anderen Bereichen im EU-Kontext.

2. Stärkung der Freiwilligenorganisationen und Verbesserung der Qualität von Freiwilligentätigkeiten – Förderung von Freiwilligentätigkeiten und Zugang zu einer ausreichenden und nachhaltigen Finanzierung durch Förderung der Vernetzung, der Mobilität, der Zusammenarbeit und der Ausschöpfung von Synergien von Freiwilligenorganisationen und Akteuren aus anderen gemeinnützigen Bereichen im EU-Kontext und durch die Ermöglichung einer dauerhaften Tätigkeit des Freiwilligen. Die Fürsorgepflicht der Freiwilligenorganisationen gegenüber ihren freiwilligen Mitarbeitern sollte in Gesetze gefasst werden und geeignete Versicherungs‑, Gesundheits- und Sicherheitsschutz‑ sowie Ausbildungsmaßnahmen umfassen.

Begründung

Um die Freiwilligenorganisationen zu stärken, müssen sie Zugang zu Finanzmitteln erhalten, die auf Dauer gesichert sind und nachhaltig wirken. Außerdem gilt es, die Gemeinnützigkeit der Freiwilligentätigkeit zu unterstreichen, ebenso wie die Tatsache, dass die Freiwilligentätigkeit auf Dauer angelegt sein muss, um ein wirklich professionelles, wenn nicht sogar Lebensprojekt sein zu können.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 2 – Absatz 2 – Nummer 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3. Honorierung und Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten – Förderung geeigneter Anreize für Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen, die Freiwillige ausbilden und unterstützen, und systematischere Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten und der dabei erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten durch politische Entscheidungsträger, Organisationen der Zivilgesellschaft und Arbeitgeber.

3. Honorierung und Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten – Überprüfung der Einführung geeigneter Anreize für Einzelpersonen, Unternehmen, Sportverbände und Organisationen, die Freiwillige ausbilden und unterstützen. Für den Einzelnen schließt dies die Anerkennung der erlangten Fähigkeiten durch Anrechnung der bei der Freiwilligenarbeit erworbenen Erfahrungen und Kompetenzen im Rahmen von Berufsbildungsmaßnahmen und der Integrierung in den Arbeitsmarkt mithilfe eines gesamteuropäischen Bescheinigungssystems ein. Dies führt zu einer systematischeren Anerkennung von Freiwilligentätigkeiten auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten durch politische Entscheidungsträger, Organisationen der Zivilgesellschaft und Arbeitgeber.

Begründung

Die Arbeit der Freiwilligen muss anerkannt werden, indem die während ihrer Tätigkeit erworbenen Kompetenzen angerechnet werden. Eine Übersicht über die Verdienste, die EU-weit anerkannt wird und auf einem Einstufungssystem beruht, in dem die Dauer des Dienstes, der Grad der Verantwortung und die im Rahmen der Tätigkeit geforderten und entwickelten Fähigkeiten berücksichtigt werden, wird denjenigen, die ihre Zeit in die Freiwilligentätigkeit investiert haben, später bei der Suche nach einer bezahlten Arbeit helfen, diesen Beitrag angerechnet zu bekommen. Eine Befreiung von der Mehrwertsteuer für die Freiwilligenorganisationen würde die Verbreitung der Freiwilligentätigkeit befördern. Ferner gilt es die zentrale Rolle der Organisationen im Bereich des Breitensports als Motor der Freiwilligentätigkeit EU-weit anzuerkennen.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 2 – Absatz 2 – Nummer 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

3a. Ausbau der internationalen und europäischen Solidarität – Nutzung der Freiwilligentätigkeit als Instrument zur Förderung des Friedens, der Nord-Süd- Zusammenarbeit und des Umweltschutzes.

Begründung

Da mit der Förderung der Freiwilligentätigkeit die sozialen Bindungen sowohl auf lokaler als auch auf europäischer und sogar internationaler Ebene gestärkt werden sollen, muss die Solidarität zwischen den Völkern und den einzelnen Menschen ausgebaut werden.

Änderungsantrag  12

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 2 – Absatz 2 – Nummer 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

4. Sensibilisierung für den Wert und die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten – Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten, die Ausdruck der Bürgerbeteiligung sind und Fragen betreffen, die alle Mitgliedstaaten angehen, etwa die harmonische Entwicklung der Gesellschaft und den wirtschaftlichen Zusammenhalt.

4. Sensibilisierung für den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wert und die Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten – Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Freiwilligentätigkeiten, die Ausdruck der Bürgerbeteiligung sind und Fragen betreffen, die alle Mitgliedstaaten angehen, etwa die harmonische Entwicklung der Gesellschaft und den sozialen und wirtschaftlichen und Zusammenhalt; Förderung von Freiwilligentätigkeiten, um diese für die Bürger attraktiver zu machen und es ihnen so zu ermöglichen, sich in staatsbürgerliches Engagement einzubringen.

Begründung

Im Anschluss an den im März 2008 vom Europäischen Parlament angenommenen Bericht über „Die Freiwilligentätigkeit als Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“ gilt es die Freiwilligentätigkeit als wichtige soziale und wirtschaftliche Tätigkeit anzuerkennen.

Änderungsantrag  13

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 2 – Absatz 2 – Nummer 4 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

4a. Würdigung und Förderung der Vielfalt der Bürger der Europäischen Union, die sich einer Freiwilligentätigkeit verschreiben – Infragestellung der üblichen Klischees des „Freiwilligen“ zur Sensibilisierung für die Vielfalt der Teilnehmer an Freiwilligentätigkeiten überall in Europa und zur Ermutigung aller Bürger unabhängig von Hintergrund, Rasse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie Alter, sich in ihrer Gemeinde für freiwillige Tätigkeiten zu engagieren, und Förderung der Freiwilligentätigkeit als Tätigkeit, die allen offen steht.

Begründung

Das Klischee des „Freiwilligen“ – oft als Person eines bestimmten Alters und Geschlechts gesehen – hält viele Menschen davon ab, sich in diese Rolle hineinzudenken und nach Gelegenheiten innerhalb ihrer Gemeinden Ausschau zu halten, um sich freiwillig zu engagieren. Dieses Klischee infrage zu stellen und den Blick der Menschen für das, was Freiwilligenarbeit und Freiwillige ausmacht, zu schärfen – teilweise durch internationale Vergleiche –, sollte als eines der Hauptziele des Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit festgelegt werden.

Änderungsantrag  14

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 3 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Die Maßnahmen zur Erreichung der in Artikel 2 genannten Ziele des Europäischen Jahres umfassen unter anderem die folgenden auf Gemeinschaftsebene bzw. auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene organisierten Initiativen:

(1) Die Maßnahmen zur Erreichung der in Artikel 2 genannten Ziele des Europäischen Jahres umfassen unter anderem die folgenden auf Gemeinschaftsebene bzw. auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene organisierten Initiativen:

• Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren;

• Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren, insbesondere mithilfe effizienter Systeme der Zusammenarbeit und Vernetzung von Freiwilligenorganisationen;

• Verbreitung der Ergebnisse einschlägiger Studien und Forschungsarbeiten;

 

• Konferenzen, Veranstaltungen und sonstige Initiativen zur Anregung der Debatte über den Wert von Freiwilligentätigkeiten, zur Sensibilisierung der Allgemeinheit für diese Thematik und zur Würdigung des Engagements der Freiwilligen;

• Konferenzen, Veranstaltungen und sonstige Initiativen zur Anregung eines Dialogs über den Wert von Freiwilligentätigkeiten, zur Sensibilisierung der Allgemeinheit für diese Thematik und zur Förderung grenzübergreifender Netzwerke mit dem Ziel, eine aktive Debatte über dieses Thema zu führen;

• Informations- und PR-Kampagnen zur Verbreitung der Kernbotschaften.

• Informations- und PR-Kampagnen zur Verbreitung der Kernbotschaften;

 

• Erstellung einer Europäischen Datenbank der im Bereich der Freiwilligentätigkeit engagierten Akteure und Organisationen;

 

• Nutzung von Synergien mit anderen Aktionsbereichen der EU, wie den Bereichen „Jugend in Aktion“, Europäischer Sozialfonds und Sport, um die aktive Bürgerbeteiligung zu fördern.

Begründung

Die Verbreitung von Studienergebnissen sollte keine Priorität darstellen, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die Kommission demnächst - nämlich bereits Ende 2009 - eine wichtige Studie über Freiwilligentätigkeit vorlegen wird. Die Mittel sollten daher besser für die Erstellung einer Datenbank zur Erfassung von Freiwilligen und Freiwilligenorganisationen genutzt werden. Es sollte so weit wie möglich nach Synergien mit anderen EU-Initiativen und -Programmen gesucht werden, um ein Maximum an Wirkung des Europäischen Jahres zu erzielen.

Änderungsantrag  15

Vorschlag für eine Entscheidung

Artikel 7 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Zur Umsetzung dieser Entscheidung stehen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 insgesamt 6 000 000 EUR zur Verfügung.

1. Zur Umsetzung dieser Entscheidung stehen für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 insgesamt 10 000 000 EUR zur Verfügung.

Begründung

Die Mittelausstattung von 6 Mio. EUR ist nicht ausreichend, um die gesteckten Ziele zu erreichen (das Europäische Jahr 2010 über den Kampf gegen die Armut und die soziale Ausgrenzung hatte ein Budget von 17 Mio. EUR). Die Tatsache, dass andere Programme zur Finanzierung von Tätigkeiten herangezogen werden können, bedeutet, dass Gelder aus diesen Programmen abgezogen werden müssen, die dort anderweitig verwendet werden könnten. Eine Aufstockung des Gesamtbudgets auf 10 Mio. EUR ist daher notwendig, um die Wirkung des Europäischen Jahres zu verstärken.

Änderungsantrag  16

Vorschlag für eine Entscheidung

Anhang – Abschnitt A – Ziffer 1 – Punkt 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

• Veranstaltungen mit großer Außenwirkung und Foren für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren;

• Veranstaltungen mit großer Außenwirkung und Foren für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren unter vorrangiger Berücksichtigung von Partnerschafts- und Mobilitätsprogrammen;

Begründung

Partnerschafts- und Mobilitätsprogramme könnten zu einem Ausgangspunkt für dieses Europäische Jahr werden, aber auch Bindungen, die in Zukunft ausgebaut werden könnten, fördern, um so die Nachwirkung dieses Jahres zu gewährleisten.

Änderungsantrag  17

Vorschlag für eine Entscheidung

Anhang – Abschnitt A – Ziffer 1 – Punkt 6 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Verdeutlichung des Beitrags der Freiwilligentätigkeiten zum Inlandseinkommen und ihrer Bedeutung für die Gesellschaft durch die Aufnahme der Freiwilligentätigkeit als gesonderte Rubrik in die Statistiken von Eurostat, durch die Aufstellung regelmäßiger Satellitenkonten für gemeinnützige Organisationen und die Berücksichtigung der unentgeltlichen Freiwilligenarbeit in diesen Konten sowie durch die Ausrufung des 5. Dezember zum Weltjahrestag der Freiwilligentätigkeit, wie ihn die Organisation der Vereinten Nationen seit 1985 feiert.

Begründung

In seiner Entschließung zur Freiwilligentätigkeit als Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt hatte das Europäische Parlament bereits empfohlen, die Freiwilligentätigkeit als gesonderte Rubrik in die Eurostat-Statistiken aufzunehmen, regelmäßig Satellitenkonten für gemeinnützige Organisationen aufzustellen und die Arbeit der ehrenamtlich Tätigen in diesen Konten zu berücksichtigen. Der UN-Jahrestag der Freiwilligentätigkeit muss von den europäischen Institutionen übernommen werden.

Änderungsantrag  18

Vorschlag für eine Entscheidung

Anhang – Abschnitt C – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Jeder nationale Koordinator reicht nur einen Antrag auf Finanzierung durch die Gemeinschaft ein. In diesem – auf die Unterstützung des Europäischen Jahres ausgerichteten – Finanzhilfeantrag wird das Arbeitsprogramm des Koordinators bzw. die für die Finanzierung vorgesehene Maßnahme beschrieben. Dem Finanzhilfeantrag ist ein ausführlicher Finanzplan beizufügen, in dem die Gesamtkosten der vorgeschlagenen Initiativen bzw. des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms sowie der Umfang und die Quellen der Kofinanzierung angegeben sind. Die Finanzhilfe der Gemeinschaft kann höchstens 80 % der Gesamtkosten abdecken.

Jeder nationale Koordinator reicht nur einen Antrag auf Finanzierung durch die Gemeinschaft ein. Dieser – auf die Unterstützung des Europäischen Jahres ausgerichtete – Finanzhilfeantrag enthält eine – in ständiger Rücksprache mit den Freiwilligenorganisationen verfasste – Beschreibung des Arbeitsprogramms des Koordinators bzw. der für die Finanzierung vorgesehenen Maßnahmen. Dem Finanzhilfeantrag ist ein ausführlicher Finanzplan beizufügen, in dem die Gesamtkosten der vorgeschlagenen Initiativen bzw. des vorgeschlagenen Arbeitsprogramms sowie der Umfang und die Quellen der Kofinanzierung angegeben sind. Die Finanzhilfe der Gemeinschaft kann höchstens 80 % der Gesamtkosten abdecken.

Begründung

Die Freiwilligenorganisationen müssen an der Ausarbeitung jedes einzelnen Programms partnerschaftlich beteiligt werden.

VERFAHREN

Titel

Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2009)0254 – C7-0054/2009 – 2009/0072(CNS)

Federführender Ausschuss

CULT

Stellungnahme von

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

REGI

14.7.2009

 

 

 

Verfasser(in) der Stellungnahme

       Datum der Benennung

Karima Delli

2.9.2009

 

 

Prüfung im Ausschuss

6.10.2009

 

 

 

Datum der Annahme

4.11.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

38

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

François Alfonsi, Luís Paulo Alves, Catherine Bearder, Victor Boştinaru, Philip Bradbourn, Sophie Briard Auconie, Zuzana Brzobohatá, John Bufton, Salvatore Caronna, Ricardo Cortés Lastra, Tamás Deutsch, Rosa Estaràs Ferragut, Elie Hoarau, Seán Kelly, Constanze Angela Krehl, Petru Constantin Luhan, Ramona Nicole Mănescu, Erminia Mazzoni, Franz Obermayr, Wojciech Michał Olejniczak, Markus Pieper, Monika Smolková, Georgios Stavrakakis, Csanád Szegedi, Nuno Teixeira, Michael Theurer, Michail Tremopoulos, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák, Kerstin Westphal, Hermann Winkler, Joachim Zeller, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Karima Delli, Ivars Godmanis, Andrey Kovatchev, Veronica Lope Fontagné, Marek Henryk Migalski, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Vilja Savisaar, Elisabeth Schroedter, Sabine Verheyen

VERFAHREN

Titel

Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2009)0254 – C7-0054/2009 – 2009/0072(CNS)

Datum der Konsultation des EP

6.7.2009

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

CULT

14.7.2009

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

14.7.2009

EMPL

17.9.2009

REGI

14.7.2009

LIBE

14.7.2009

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

LIBE

3.9.2009

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Marco Scurria

5.10.2009

 

 

Prüfung im Ausschuss

10.11.2009

23.11.2009

 

 

Datum der Annahme

23.11.2009

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Badia i Cutchet, Malika Benarab-Attou, Piotr Borys, Silvia Costa, Santiago Fisas Ayxela, Mary Honeyball, Petra Kammerevert, Emma Mcclarkin, Marek Henryk Migalski, Katarína Neveďalová, Doris Pack, Chrysoula Paliadeli, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Marietje Schaake, Pál Schmitt, Marco Scurria, Joanna Senyszyn, Timo Soini, Hannu Takkula, László Tőkés, Helga Trüpel, Marie-Christine Vergiat, Sabine Verheyen, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Ivo Belet, Knut Fleckenstein, Seán Kelly, Ramona Nicole Mănescu, Hans-Peter Martin, Iosif Matula, Jean-Luc Mélenchon, Georgios Papanikolaou, Monika Smolková, Róża, Gräfin von Thun Und Hohenstein, Iva Zanicchi

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Marian Harkin

Datum der Einreichung

24.11.2009