BERICHT über den Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Entscheidung 79/542/EWG des Rates zur Festlegung einer Liste von Drittländern bzw. Teilen von Drittländern sowie der Tiergesundheits- und Hygienebedingungen und der Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von bestimmten lebenden Tieren und von frischem Fleisch dieser Tiere in die Gemeinschaft
25.2.2010 - (KOM(2009)0516 – C7‑0211/2009 – 2009/0146(COD)) - ***I
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Jo Leinen
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Entscheidung 79/542/EWG des Rates zur Festlegung einer Liste von Drittländern bzw. Teilen von Drittländern sowie der Tiergesundheits- und Hygienebedingungen und der Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von bestimmten lebenden Tieren und von frischem Fleisch dieser Tiere in die Gemeinschaft
(KOM(2009)0516 – C7‑0211/2009 – 2009/0146(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2009)0516),
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 37 und 152 Absatz 4 Buchstabe b des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0211/2009),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),
– gestützt auf die Artikel 294 Absatz 3 und 43 Absatz 2 sowie 168 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen,
– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7‑0018/2010),
1. legt in erster Lesung seinen Standpunkt fest, mit dem es den Vorschlag der Kommission billigt;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Einleitung
Die Richtlinie 72/462/EWG des Rates vom 12. Dezember 1972 zur Regelung viehseuchenrechtlicher und gesundheitlicher Fragen bei der Einfuhr von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, von frischem Fleisch oder von Fleischerzeugnissen aus Drittländern sieht in Artikel 3 Absatz 1 vor, dass der Rat auf Vorschlag der Kommission eine Liste der Drittländer und der Teile von Drittländern aufstellt, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Rindern, Schweinen und frischem Fleisch zulassen.
Gemäß dem genannten Artikel 3 Absatz 1 erstellte der Rat mit seiner Entscheidung 79/542/EWG eine solche Liste. Im Verlauf der Jahre kann eine solche Liste im Rahmen eines Ausschussverfahrens geändert werden, was bei dieser Liste auch regelmäßig der Fall war.
Die Richtlinie 72/462/EWG wurde im Jahr 2004 durch die Richtlinie 2004/68 aufgehoben, in deren Artikel 20 mit der folgenden Formulierung die weitere Gültigkeit der Entscheidung 79/542/EWG sichergestellt wird:
„Die Durchführungsbestimmungen im Rahmen von Entscheidungen, die gemäß der Richtlinie 72/462/EWG für die Einfuhr von lebenden Tieren, Fleisch und Fleischerzeugnissen erlassen wurden und in Anhang V der vorliegenden Richtlinie aufgeführt sind, bleiben in Kraft, bis sie durch im neuen Rechtsrahmen erlassene Maßnahmen ersetzt werden.“
Zudem besagt Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c der Richtlinie 2004/41/EG, dass bis zur Annahme der erforderlichen Bestimmungen auf der Grundlage der Verordnungen (EG) Nr. 852/2004, Nr. 853/2004 und Nr. 854/2004 die auf der Grundlage der Richtlinie 72/462/EWG angenommenen Durchführungsbestimmungen weiterhin Anwendung finden.
Zudem schlägt die Kommission vor:
1. die Entscheidung 79/542/EWG des Rates auf dem Wege eines Mitentscheidungsverfahrens aufzuheben,
2. die Entscheidung 79/542/EWG des Rates auf dem Wege eines Ausschussverfahrens (Regelungsverfahren mit Kontrolle) durch eine Verordnung der Kommission zu ersetzen, auf deren Grundlage alle im Verlauf der Jahre auf dem Wege des Ausschussverfahrens vorgenommenen relevanten Änderungen kodifiziert werden und die regelmäßig und kurzfristig geändert werden kann, um neuen Situationen Rechnung zu tragen.
Es könnte argumentiert werden, dass diese Entscheidung automatisch außer Kraft tritt, wenn sie durch eine Verordnung der Kommission (siehe Artikel 20 der oben genannten Richtlinie 2004/68) ersetzt wird. Doch aus Gründen der Klarheit und Transparenz und im Interesse nicht nur der Mitgliedstaaten, sondern auch der für die Umsetzung der Rechtsvorschriften Verantwortlichen und der Drittländer, die die betreffenden Produkte in die EU importieren, hat sich die Kommission mit dem Vorschlag zur Aufhebung auf dem Wege des Mitentscheidungsverfahrens für ein klares und eindeutiges Vorgehen entschieden.
Der Berichterstatter stimmt dieser Vorgehensweise zu und schlägt eine Annahme ohne Abänderungen vor.
VERFAHREN
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Titel |
Festlegung einer Liste von Drittländern bzw. Teilen von Drittländern sowie der Tiergesundheits- und Hygienebedingungen und der Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von bestimmten lebenden Tieren und von frischem Fleisch dieser Tiere in die Gemeinschaft |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2009)0516 – C7-0211/2009 – 2009/0146(COD) |
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Datum der Konsultation des EP |
7.10.2009 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
ENVI 19.10.2009 |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AGRI 19.10.2009 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
AGRI 12.10.2009 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Jo Leinen 5.11.2009 |
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Datum der Annahme |
23.2.2010 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
36 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
János Áder, Elena Oana Antonescu, Sandrine Bélier, Sergio Berlato, Milan Cabrnoch, Nessa Childers, Bas Eickhout, Edite Estrela, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Dan Jørgensen, Karin Kadenbach, Christa Klaß, Jo Leinen, Peter Liese, Kartika Tamara Liotard, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Gilles Pargneaux, Antonyia Parvanova, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Oreste Rossi, Carl Schlyter, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Bogusław Sonik, Catherine Soullie, Salvatore Tatarella, Anja Weisgerber, Sabine Wils, Marina Yannakoudakis |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Jutta Haug, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Veronica Lope Fontagné |
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Datum der Einreichung |
25.2.2010 |
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