BERICHT über den Beitrag der Kohäsionspolitik zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie und der EU-Strategie bis 2020
30.4.2010 - (2009/2235(INI))
Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: Ricardo Cortés Lastra
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Beitrag der Kohäsionspolitik zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie und der EU-Strategie bis 2020
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf dessen Artikel 174 bis 178,
– in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds[1],
– in Kenntnis der Entscheidung EG Nr. 702/2006[2] des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2009 zu der Umsetzung der Verordnung für die Strukturfonds 2007 - 2013: Ergebnisse der Verhandlungen über kohäsionspolitische Strategien und operationelle Programme[3],
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. August 2007 mit dem Titel „Wettbewerbsfähige europäische Regionen durch Forschung und Innovation - Ein Beitrag zu mehr Wachstum sowie zur qualitativen und quantitativen Verbesserung der Beschäftigungslage“ (KOM(2007)0474),
– in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission vom 14. November 2007 mit dem Titel „Regions delivering innovation through Cohesion Policy“ (Regionen liefern Innovation durch Kohäsionspolitik) (SEK(2007)1547),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze - Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon“, KOM(2005)0024,
– in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission mit dem Titel „Lisbon Strategy evaluation document“ (SEK(2010)0114),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2007 mit dem Titel „Umsetzung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung durch die Mitgliedstaaten und Regionen im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik, 2007-2013“ (KOM(2007)0798),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 14. Mai 2008 mit dem Titel „Ergebnisse der Verhandlungen über kohäsionspolitische Strategien und Programme im Programmplanungszeitraum 2007-2013“ (KOM(2008)0301),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 21. Dezember 2009 über den 20. Jahresbericht über die Durchführung der Strukturfonds (Durchführungsjahr 2008) (KOM(2009)0617),
– in Kenntnis der Ex-post-Bewertungen des Programmplanungszeitraums 2000-2006,
– in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission vom 24. November 2009 mit dem Titel „Konsultation über die künftige EU-Strategie bis 2020“ (KOM(2009)0647),
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des informellen Treffens des Europäischen Rates vom 11. Februar 2010,
– in Kenntnis der von der Kommission durchgeführten Konsultation der Öffentlichkeit zur Strategie „Europa 2020“ und deren Ergebnis (SEK(2010)116),
– in Kenntnis des Kommissionsvorschlags vom 3. März 2010 „Europa 2020. Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),
– in Kenntnis des Strategieberichts der Kommission vom 31. März 2010 zur Förderung der Diskussion in der EU über Kohäsion,
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7‑0129/2010),
A. in der Erwägung, dass berücksichtigt werden muss, dass die Kohäsionspolitik letztendlich die Verringerung der Entwicklungsunterschiede zwischen den einzelnen Regionen sowie des Entwicklungsrückstands der am stärksten benachteiligten Regionen bzw. Inselgebiete, einschließlich der ländlichen Gebiete, zum Ziel hat, dass die Strukturfondsverordnungen seit 2007 für die EU-15 eine obligatorische Zweckbindung für die Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie beinhalten und dass die EU-12 auf freiwilliger Basis einen ähnlichen nicht verbindlichen Zweckbindungsmechanismus angewendet haben, wobei die im Rahmen der Kohäsionspolitik vorgesehenen Mittel auf die Stärkung der Anziehungskraft der Mitgliedstaaten und Regionen sowie auf Wachstum und Beschäftigung abzielen,
B. in der Erwägung, dass – insbesondere während der aktuellen Rezession – die Kohäsionspolitik eines der wichtigsten Instrumente darstellt, um Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in der EU zu fördern, was unter anderem ihrer stabilen Finanzierung langfristiger Entwicklungsprogramme und politischer Maßnahmen, dem dezentralisierten Verwaltungssystem und der Aufnahme der Prioritäten der Gemeinschaft für die nachhaltige Entwicklung in ihre vorrangigen Ziele zu verdanken ist,
C. in der Erwägung, dass zwei Drittel der EU-weiten öffentlichen Ausgaben auf regionaler und lokaler Ebene getätigt werden, dass sich in den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften oftmals beträchtliche politische Befugnisse bündeln und dass diese wichtige Akteure bei der Erfüllung sowohl der gegenwärtigen Lissabon-Strategie als auch der künftigen EU-Strategie bis 2020 sind,
D. in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik und die EU-Strategie bis 2020 integriert werden sollten, weil die Kohäsionspolitik in den Vertrag von Lissabon aufgenommen wurde, um das Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung zu fördern, was Hauptziele der Strategie sind,
E. in der Erwägung, dass den verschiedenen Entwicklungsständen der Regionen und Mitgliedstaaten in der vorgeschlagenen EU-Strategie bis 2020, ähnlich wie in der Lissabon-Strategie, nicht hinreichend Rechnung getragen wird und dass daher der wirtschaftliche Zusammenhalt in der erweiterten EU nicht deutlich genug hervorgehoben wird,
Kohäsionspolitik und Lissabon-Strategie
1. stellt fest, dass von den Mittelzuweisungen für 2007-2013 innerhalb des Siebenjahreszeitraums etwa 228 Mrd. Euro für die Schwerpunkte der Lissabon-Strategie vorgesehen sind; betont, dass die Gesamtmittelzuweisungen, auch in der EU-12, die vorgeschlagenen Prozentsätze übertreffen;
2. stellt fest, dass die Mittelzuweisungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat und von Zielsetzung zu Zielsetzung stark variieren; unterstreicht, dass es keine Einheitspolitik für alle Bereiche geben kann und dass ein entsprechender Versuch zu einer mangelnden Eigenverantwortung für bzw. Identifizierung mit jeglicher Wachstumsstrategie führen würde, so dass diese im Ergebnis nur unzureichend umgesetzt würde;
3. verweist darauf, dass bereits im Zeitraum 2000-2006 Programme der Kohäsionspolitik eng mit der Lissabon-Strategie verknüpft waren und 10,2 Mrd. Euro in Forschung und Innovation investiert wurden, obwohl kein Zweckbindungsmechanismus vorhanden war;
4. ist der Auffassung, dass die ursprüngliche Lissabon-Strategie, die sich ausschließlich auf die offene Koordinierungsmethode stützte, ihre erklärten Ziele strukturell nicht erreichen konnte und dass erst in Verbindung mit der Kohäsionspolitik greifbare Ergebnisse erzielt wurden; betont, dass sich dieser Fehler bei der vorgeschlagenen EU-Strategie bis 2020 nicht wiederholen darf;
5. bedauert, dass aufgrund der Anlaufverzögerungen bei den Programmen und der dementsprechend unvollständigen Daten über Ausgaben zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht überprüft werden kann, ob die Mittelzuweisungen im Rahmen der Programme und die tatsächlichen Ausgaben einander entsprechen, und dass auch vor allem bei den Programmen der am wenigsten entwickelten Länder die Qualität der Investitionen im Rahmen der Lissabon-Strategie nicht analysiert werden kann; begrüßt die Veröffentlichung des Strategieberichts der Kommission und fordert auf dieser Grundlage eine interinstitutionelle Diskussion auf hoher Ebene, um den Beitrag der Kohäsionspolitik zu den Zielen der Lissabon-Strategie zu analysieren und die künftigen Wechselbeziehungen zu bewerten;
6. kritisiert das Fehlen einer Gesamtbewertung der Auswirkungen der Kohäsionsausgaben auf die regionale Entwicklung; fordert die Kommission dazu auf, die territorialen Auswirkungen der Zweckbindung der Strukturfonds an die Lissabon-Strategie zu bewerten und zu beurteilen, ob dieses System tatsächlich zu einer ausgewogenen und kohärenten regionalen Entwicklung beiträgt;
7. ist der Auffassung, dass eine effektive Auswertung auf Indikatoren basieren muss, die den Vergleich und die Aggregation der Daten nach Regionen gestatten; fordert die Kommission auf, bis 2012 einen Vorschlag zu Bewertungsindikatoren auszuarbeiten, die es ermöglichen, die erzielten Auswirkungen auch in Bezug auf die Quantität und die Qualität zu beurteilen und die erforderlichen Anpassungen für den nächsten Programmplanungszeitraum vorzunehmen;
8. bedauert, dass ungeachtet der Hauptzielsetzungen der Lissabon-Agenda, die ursprünglich Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und den sozialen Zusammenhalt umfassten, die Neuauflage der Strategie 2005 ein weniger ambitioniertes Programm beinhaltet;
9. ist der Auffassung, dass unzureichende Multi-Level-Governance eines der Haupthindernisse für die Lissabon-Strategie darstellt, da die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die Zivilgesellschaft zu wenig in die Gestaltung, Umsetzung, Kommunikation und Bewertung der Strategie einbezogen werden; empfiehlt deren künftige stärkere Einbindung in alle Phasen;
10. betont, dass mit der Verankerung des Partnerschaftsprinzips in der Lissabon-Strategie das Gefühl der Verantwortlichkeit für die Zielsetzungen sowohl bei den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als auch bei den Akteuren in Wirtschaft und Gesellschaft gestiegen ist und eine höhere Nachhaltigkeit der Interventionen sichergestellt werden konnte; fordert die Kommission auf, die Umsetzung des Partnerschaftsprinzips in den Mitgliedstaaten besser zu kontrollieren;
11. stellt fest, dass die Regionen und Städte Europas als Schlüsselakteure in den Bereichen Innovation, Forschung und Bildungspolitik eine grundlegende Rolle bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie spielen, dass sie mehr als ein Drittel der öffentlichen Investitionen der EU tätigen und dass sie sich bei der Verwendung der Strukturfondsmittel immer stärker auf Wachstums- und Beschäftigungsziele konzentrieren;
12. weist darauf hin, dass insbesondere die regionale und lokale Ebene eine ausschlaggebende Rolle dabei spielt, die zahllosen Akteure in Wirtschaft und Gesellschaft, die in Europa leben und produzieren, vor allem die KMU, zu erreichen und die allgemeine und berufliche Bildung sowie Forschung, Innovation und Entwicklung zu fördern;
13. bedauert die geringen Synergieeffekte zwischen den nationalen strategischen Rahmenplänen und den nationalen Reformprogrammen im Rahmen der Strategie; empfiehlt einen stärkeren und regelmäßigen Dialog auf allen Ebenen, einschließlich der Gemeinschaftsebene, zwischen den für die Kohäsionspolitik und die Lissabon-Strategie/EU-Strategie bis 2020 zuständigen Verwaltungen und den betroffenen Partnern aus dem Begleitausschuss;
14. begrüßt die Ergebnisse, die bisher durch die Finanzierungsinstrumente und die Zusammenarbeit mit der EIB bei der Förderung von Innovation und Forschung durch verlängerbare Finanzierungsformen erzielt wurden, und dringt darauf, dass die verschiedenen Finanzierungsinstrumente der EU besser mit denen der EIB verknüpft werden; erkennt deren Mobilisierungspotenzial für Investitionen und fordert deren Stärkung, insbesondere im Hinblick auf JEREMIE und JESSICA, um eine bessere Unterstützung für die Wirtschaft, speziell für KMU, zu gewährleisten; empfiehlt, die Vorschriften zur Regelung dieser Instrumente zu vereinfachen, um ihre umfassendere Nutzung durch die Empfänger von Fördermitteln zu ermöglichen;
Kohäsionspolitik und die EU-Strategie bis 2020
15. begrüßt die Diskussion über die EU-Strategie bis 2020; unterstreicht den langfristigen Charakter dieser Strategie, die darauf abzielt, Rahmenbedingungen für ein stabiles Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa zu schaffen und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu vollziehen, und stimmt den festgelegten Prioritäten zu; betont, dass es notwendig ist, danach einen Ansatz der Multi-Level-Governance für den territorialen Zusammenhalt zu entwickeln, den Europa so dringend braucht;
16. bedauert, dass diese Strategie vor dem Abschluss der Prüfung der derzeitigen Lissabon-Strategie vorgelegt wurde; empfiehlt der Kommission nachdrücklich, eine ehrliche Bestandsaufnahme der Schwächen bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie vorzulegen; betont, dass die Empfehlungen dieses parlamentarischen Berichts in die endgültige Fassung der neuen Strategie aufgenommen werden sollten;
17. betont die Notwendigkeit, im Hinblick auf wirtschaftliche Entwicklung und verbesserte Kohäsion für eine effiziente und umfassende Infrastruktur durch die Modernisierung der Verkehrssysteme, die Schaffung umweltfreundlicher Verkehrslösungen, die Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser, Kanalisationsnetzen und Abfallmanagementsystemen, die Einführung eines effektiveren Umweltmanagements sowie die Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und der erneuerbaren Energien zu sorgen;
18. fordert die EU auf, konkrete Vorschriften und Maßnahmen festzulegen, die den besonderen Bedürfnissen von Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie z. B. Küstenregionen, Insel- und Berggebiete, Grenzregionen sowie Regionen in äußerster Randlage, unter Berücksichtigung der Rechtsgrundlage für den territorialen Zusammenhalt im neuen Vertrag von Lissabon Rechnung tragen;
19. begrüßt, dass die soziale Dimension in dem Vorschlag berücksichtigt wird, weist aber darauf hin, dass die wirtschaftliche Säule die zentrale Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen spielt und dass es daher von größter Bedeutung ist, den freien, offenen und funktionsfähigen Binnenmarkt zu vollenden, der es den Unternehmern ermöglicht, flexibel auf makroökonomische Entwicklungen zu reagieren; unterstreicht, dass die aktuelle Krise gezeigt hat, dass in keiner Wachstumsstrategie die Ziele der sozialen Sicherheit, des Zugangs zu Dienstleistungen, der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze missachtet werden dürfen;
20. begrüßt die Forderung nach mehr nachhaltigen, intelligenten Arbeitsplätzen, räumt jedoch ein, dass ein neues Wirtschaftsmodell zu einer ungleichen Kosten-Nutzen-Verteilung zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen führen könnte; um dies zu verhindern, wird die Union aufgefordert, Verantwortung zu übernehmen und Schlüsselbereiche aufzuzeigen, in denen ein Tätigwerden auf europäischer Ebene gemäß dem Subsidiaritätsprinzip am besten geeignet ist, um optimale Ergebnisse für alle Beteiligten zu erzielen;
21. unterstreicht, dass Forschung und Innovation Schlüsselinstrumente für die Weiterentwicklung der EU sind und diese angesichts der globalen Herausforderungen wettbewerbsfähiger machen können; ist der Auffassung, dass in diesen Bereichen regelmäßige Investitionen sowie auch regelmäßige Auswertungen der Fortschritte, die auf der Grundlage der Ergebnisse erzielt wurden, erforderlich sind; fordert diesbezüglich eine bessere Koordinierung der Strukturfonds und des Rahmenprogramms, um die Vorteile der Finanzierung von Forschung und Innovation künftig noch besser nutzen zu können, und die Entwicklung von regionalen Innovationsclustern innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen ihnen;
22. ist davon überzeugt, dass allgemeine und berufliche Bildung die Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung der EU ist und diese angesichts der globalen Herausforderungen wettbewerbsfähiger machen kann; glaubt, dass in diesem Bereich regelmäßig für Investitionen gesorgt werden muss und dass die erzielten Ergebnisse regelmäßig bewertet werden müssen;
23. erkennt an, dass sich die bestehende Zielstruktur in den strukturpolitischen Maßnahmen in ihren ersten Jahren als gelungen erwiesen hat; fordert aus Gründen der Planungssicherheit das Fortbestehen dieser Struktur und des Grundsatzes der geteilten Verwaltung; erkennt an, dass zur Angleichung an die Ziele bis 2020 möglicherweise eine Anpassung der Zielinhalte erforderlich werden könnte;
24. stellt fest, dass in einigen Teilen, insbesondere in den ländlichen Regionen, immer noch Infrastrukturdefizite vorhanden sind, die das europäische Wachstumspotenzial und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes blockieren; hebt in dieser Hinsicht die Bedeutung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit hervor und ist der Auffassung, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Verkehrs-, Energie-, Telekommunikations- und IT-Infrastruktur geschaffen werden müssen und dass diese in die Strategie aufgenommen und weiterhin unverzichtbarer Bestandteil der Kohäsionspolitik sein sollten;
25. erkennt an, dass dem EU-Haushalt bei der Erreichung der Ziele der EU-Strategie bis 2020 eine entscheidende Rolle zukommen muss; ist der Auffassung, dass die Kohäsionspolitik aufgrund ihres strategischen Schwerpunktes, ihrer starken und verbindlichen Konditionalität, ihrer maßgeschneiderten Interventionsmöglichkeiten, ihrer Kontrollmechanismen und ihrer technischen Unterstützung ein wirksames und effizientes Instrument zur Erfüllung der EU-Strategie bis 2020 darstellt;
26. stellt fest, dass gerade im Bereich der Breitbandversorgung große Defizite im ländlichen Raum vorhanden sind und diese – gemäß dem Anspruch aus der Digitalen Agenda – behoben werden müssen, um eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung dieser Regionen zu unterstützen;
27. begrüßt die Anerkennung der Rolle der Strukturfonds für die Erfüllung der Ziele der EU-Strategie bis 2020; unterstreicht jedoch, dass die Kohäsionspolitik nicht nur Quelle stabiler Mittelzuwendungen ist, sondern auch ein wirksames Instrument für die wirtschaftliche Entwicklung aller europäischen Regionen; ihre Hauptziele – Überwindung der Unterschiede zwischen den Regionen und Schaffung eines echten wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in Europa – und ihre Grundprinzipien – ein integrierter Ansatz, Multi-Level-Governance und echte Partnerschaft – sind ergänzende Schlüsselelemente für den Erfolg der Strategie und sollten mit ihr abgestimmt werden;
28. betont, dass eine starke und solide finanzierte Kohäsionspolitik, die alle europäischen Regionen erfasst, ein Schlüsselelement der EU-Strategie bis 2020 sein muss; ist der Auffassung, dass diese Politik mit ihrem horizontalen Konzept eine Voraussetzung ist für die erfolgreiche Umsetzung der Ziele der EU-Strategie bis 2020 und ebenso für den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt in der EU; lehnt alle Versuche ab, die Kohäsionspolitik zu renationalisieren, und fordert, die regionale Dimension bei der Überprüfung des EU-Haushalts umfassend zu unterstützen;
29. betont, dass die zeitnahe Festlegung von Instrumenten zur Erreichung der Ziele für den Erfolg der EU-Strategie bis 2020 von entscheidender Bedeutung ist;
30. unterstreicht, dass die Kohäsionspolitik gegenüber der EU-Strategie bis 2020 nicht nachrangig ist; betont, dass die Schwerpunkte der Kohäsionspolitik zwar mit den Zielen der EU-Strategie bis 2020 in Einklang gebracht werden sollten, dennoch aber eine ausreichende Flexibilität gestattet werden sollte, um regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen und die schwächeren und bedürftigsten Regionen zu unterstützen, damit diese ihre sozialen und wirtschaftlichen Probleme überwinden und ihre naturbedingten Nachteile und Ungleichheiten ausgleichen können;
31. fordert für die EU-Strategie bis 2020 ein verglichen mit der Lissabon-Strategie verbessertes Governance-System; empfiehlt dessen Gestaltung und Umsetzung unter Einsatz des Kohäsionsfonds und der Strukturfonds nach dem Grundsatz der Multi-Level-Governance, um die stärkere Einbindung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften und Akteure der Zivilgesellschaft sicherzustellen; unterstreicht, dass zu dieser Einbindung auch die Annahme von Multi-Level-Governance-Vereinbarungen gehören könnte;
32. ist der Auffassung, dass die EU-Strategie bis 2020 ein integraler Bestandteil der Erfüllung des Ziels des territorialen Zusammenhalts sein muss, der als neues Ziel im Vertrag von Lissabon verankert wurde; ist der Ansicht, dass das Potenzial der lokalen Initiativen im Bereich der grenzübergreifenden Zusammenarbeit für den territorialen Zusammenhalt noch unzureichend genutzt wird; fordert die Kommission auf, die Rolle der Strategien für Makroregionen in ihren Vorschlägen für die künftigen Vereinbarungen über die territoriale Zusammenarbeit ausführlicher darzulegen;
33. weist darauf hin, dass eine stärkere territoriale Dimension der Strategie – unter Berücksichtigung der Besonderheiten und unterschiedlichen Entwicklungsniveaus der europäischen Regionen – mit direkter Einbeziehung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und Partnern im Sinne der Strukturfonds-Verordnung in die Planung und Umsetzung der relevanten Programme zu einem größeren Verantwortungsgefühl für die Ziele der Strategie auf allen Ebenen führen und vor Ort ein stärkeres Bewusstsein für die Zielsetzungen und Ergebnisse gewährleisten würde; auch die Regionen sollten durch die Entwicklung von innovativen Finanzierungsinstrumenten unterstützt werden, damit sie weiterhin ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie leisten können;
34. hebt hervor, wie wichtig die Kenntnis des Territoriums auf lokaler und regionaler Ebene für die Ziele der EU-Strategie bis 2020 ist; hierfür ist es von grundlegender Bedeutung, die Bereitstellung gemeinsamer Statistiken und die Fähigkeit zum Verständnis der auch auf die lokale und regionale Ebene bezogenen Indikatoren zu gewährleisten;
35. weist auf die Schlüsselrolle der Städte bei der Erreichung der Ziele der EU-Strategie bis 2020 hin; fordert nachdrücklich dazu auf, deren Erfahrung und Mitwirkung bei der Umsetzung der Prioritäten der EU-Strategie bis 2020 zu berücksichtigen, besonders in Bezug auf den Klimawandel, die soziale Integration, die demografische Entwicklung und Investitionen in eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, Energie, Verkehr, Wasserwirtschaft, Gesundheitswesen, öffentliche Sicherheit usw.; teilt den im Entwurf der Schlussfolgerungen des Rates geäußerten Standpunkt, dass die Regionen in die künftige Wachstums- und Beschäftigungsstrategie eingebunden werden müssen; schlägt vor, dass die Kommission und der Rat die Empfehlung des Ausschusses der Regionen bezüglich der EU-Strategie bis 2020 berücksichtigen, da die Umsetzung einer Strategie in diesem Bereich in Zusammenarbeit mit den Regionen und Städten erfolgen muss;
36. erwartet von der Kommission konkrete Vorschläge zur Schaffung von Synergieeffekten zwischen der Kohäsionspolitik und vorhandenen Sektorpolitiken gemäß einem umfassenden Konzept; empfiehlt eine Rationalisierung der Ziele, Instrumente und Verwaltungsverfahren der Programme sowie eine Angleichung der Programmlaufzeit dieser Politiken;
37. ist jedoch der Auffassung, dass die Union den Kohäsionsfonds und die Strukturfonds weiterhin als Hauptfinanzierungsinstrumente nutzen sollte, da diese über bewährte und wirksame Mechanismen zur Erfüllung der gesetzten Ziele verfügen; hält die Einrichtung neuer separater thematischer Fonds zur Befassung mit den Zielen der EU-Strategie bis 2020 für überflüssig und ist stattdessen der Ansicht, dass sie in die Kohäsionspolitik und die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes eingegliedert werden sollten;
38. empfiehlt die Annahme eines vereinfachten Konzepts für die Nutzung der Strukturfonds innerhalb des künftigen Regelungsrahmens; betont, dass die Harmonisierung von Vorschriften und Verfahren sowie die Berücksichtigung von Modellen für vorbildliche Verfahren möglicherweise zu einer Vereinfachung der Vergabeverfahren führt und potenzielle Empfänger von Fördermitteln zu einer Beteiligung an von der EU kofinanzierten Programmen ermutigt;
39. empfiehlt der Kommission, die im Rahmen der EU-Strategie bis 2020 festgelegten Prioritäten in Abhängigkeit von den bei der Umsetzung der Strategie erreichten Ergebnissen und den veränderten Ausgangsbedingungen jährlich neu zu bewerten und neue Prioritäten aufzustellen, die auf die ständigen lokalen, regionalen und weltweiten Veränderungen abgestimmt sind;
40. fordert die Kommission auf, sobald wie möglich dem Parlament ein strukturiertes Arbeitsprogramm zur Durchführung der Strategie vorzulegen und ihm in Zukunft klare Durchführungsbewertungen zu übermitteln; fordert außerdem die Ausarbeitung eines eindeutigen Arbeitspapiers, in dem die Beziehung zwischen der Strategie und der Kohäsionspolitik festgelegt wird;
41. ist der Ansicht, dass der Ausschuss der Regionen über seine Monitoring-Plattform für die Lissabon-Strategie auch weiterhin die Fortschritte bei der EU-Strategie bis 2020 kontrollieren sollte und dass die Mitgliedstaaten aufgefordert werden sollten, jährlich in strukturierter Weise über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;
42. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25.
- [2] ABl. L 291 vom 21.10.2006, S. 11.
- [3] Texte angenommen, P6_TA(2009)0165.
BEGRÜNDUNG
Bewertung des aktuellen Systems
Sowohl für die Lissabon-Strategie als auch für die Kohäsionspolitik hat sich Innovation im weiteren Sinne als Hauptinstrument zur Förderung der Entwicklung des europäischen Raumes und zur Potenzierung der Wettbewerbsfähigkeit Europas angesichts der Herausforderungen einer globalisierten Welt erwiesen. Infolgedessen wurde Innovation ins Zentrum sowohl der Lissabon-Strategie als auch der Kohäsionspolitik gerückt, und ihre strategische Rolle wurde mehr denn je betont.
Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft enthalten für den Zeitraum 2007-2013 für die EU-15 die offizielle Festlegung (sowie eine Empfehlung für die EU-12), mindestens 60 % der Mittelzuweisungen in den Konvergenzregionen und 75 % der Mittelzuweisungen in den unter das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ fallenden Regionen für die Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie vorzusehen.
Tatsächlich wurden bereits im Programmplanungszeitraum 2000-2006, als noch keine offizielle Zweckbindungsvorschrift in Kraft war, zwischen 5,5 % und 7,4 % der gesamten Strukturfondsausgaben (insgesamt 10,2 Mrd. EUR) in Forschung und Innovation investiert.
In den bislang verfügbaren Ex-post-Bewertungen wird hervorgehoben, dass die regionalen Programme vorzugsweise in den vergleichsweise wohlhabenden Regionen zur Umsetzung der Lissabon-Ziele eingesetzt wurden und weniger in den Regionen mit Entwicklungsrückstand, wobei die Programme eher auf eine Basisinfrastruktur ausgerichtet waren.
Offensichtlich gibt es keine geeignete Einheitspolitik für alle Gebiete; umgekehrt wirkten sich Besonderheiten bestimmter Regionen – also deren territoriale Dimension – sehr stark auf die Effektivität der durchgeführten Maßnahmen aus. Die Einbeziehung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften nicht nur bei der Umsetzung, sondern auch bei der Gestaltung von Programmen wird daher von grundlegender Bedeutung sein, da diese Akteure am besten über die Bedürfnisse ihrer jeweiligen Gebiete im Bilde sind.
Eine Analyse der im Rahmen des Programms für 2007-2013 vorgesehenen Mittelzuweisungen zeigt, dass die Zweckbindung die festgelegten Schwellenwerte deutlich überschritten hat. Im Einzelnen wurden beim Ziel „Konvergenz“ 65 % und in den unter das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ fallenden Regionen 82 % der Mittel für die Ziele der Lissabon-Strategie vorgesehen. Diese Anteile, die einen Gesamtbetrag von ca. 228 Mrd. EUR innerhalb des Siebenjahreszeitraums ausmachen, beziehen sich auf die EU-27, was zeigt, dass sich auch die EU-12 bei der Zweckbindung stark engagiert haben.
Wie vorherzusehen war, variieren die Mittelzuweisungen erheblich zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten und den einzelnen Zielen. Insbesondere in den Regionen, die unter das Ziel „Wettbewerbsfähigkeit“ fallen, ist die Programmplanung sehr stark auf die Lissabon-Strategie bezogen; hier liegen die Schwerpunkte auf Innovation, Wissen und Technologie, während in den Programmen des Ziels „Konvergenz“ beschäftigungspolitischen Schwerpunkten besondere Priorität eingeräumt wird, woraus hervorgeht, dass die Reform des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung als Voraussetzung für die künftige Entwicklung betrachtet wird.
Ein erster Strategiebericht, in dem die Ergebnisse analysiert werden, die die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Prioritäten mithilfe der Ausgaben in den ersten 18 Monaten der Programmumsetzung erreicht haben, soll von der Kommission spätestens am 1. April 2010 vorgelegt werden.
Es bedarf einer ausführlichen Bewertung, in welchem Ausmaß sich diese Verpflichtungen in den tatsächlichen Ausgaben auf Projektebene widerspiegeln. Bedauerlicherweise kann diese Entsprechung aufgrund der Anlaufverzögerungen bei den Programmen und der dementsprechend unvollständigen Daten über die Ausgaben zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht überprüft werden.
Der Strategiebericht der Kommission wird daher in diesem Sinne trotz des begrenzten abgedeckten Zeitraums ein wichtiges Dokument darstellen, auf dessen Grundlage eine interinstitutionelle Debatte auf hoher Ebene geführt werden wird, um die Höhe und die Art des Beitrags der Strukturfonds zu den Zielen der Lissabon-Strategie zu bewerten und den Weg zu ebnen zu einer ernsthaften Reflexion zwischen den EU-Organen, den nationalen Institutionen, den regionalen Akteuren und der Zivilgesellschaft über die Ausgestaltung und die Inhalte der Strategie für Wachstum und Beschäftigung nach 2010, der „EU-Strategie bis 2020“.
Noch entscheidender ist es, langfristig bewerten zu können, welche Auswirkungen die über die Strukturfonds getätigten, im Zusammenhang mit der Lissabon-Strategie stehenden Investitionen in den Mitgliedstaaten und den Regionen tatsächlich hatten. Eine Diskussion über die Zukunft kann nichts bewirken, wenn die Ergebnisse dieser Bewertung nicht bekannt sind.
Auch wenn diese Daten wegen der frühen Phase der Programmumsetzung momentan nicht verfügbar sind, muss der Weg in diese Richtung geebnet und die Kommission dafür sensibilisiert werden, dass die Entwicklung der Instrumente zur Ermöglichung einer solchen Analyse dringend geboten ist, d. h. dass einheitliche Indikatoren benötigt werden, die während des gesamten Zeitraums programm- und mitgliedstaatenübergreifend aggregiert und verglichen werden können, um die erzielten Wirkungen zu überprüfen und die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.
Die Rolle der Kohäsionspolitik in der „EU-Strategie bis 2020“
Der Aufbau einer Zukunft setzt die Analyse der Vergangenheit voraus, um bessere Ergebnisse zu erzielen, Erfahrungen zu nutzen und frühere Fehler zu vermeiden. Eine eingehende Überprüfung des Zusammenhangs zwischen Kohäsionspolitik und Lissabon-Strategie ist daher bei der Gestaltung der neuen „EU-Strategie bis 2020“, mit der die Herausforderungen der nächsten zehn Jahre bewältigt werden sollen, unabdingbar.
Die Kohäsionspolitik ist besser als andere Politikbereiche dazu geeignet, Investitionen für Wachstum und Beschäftigung zu mobilisieren; sie hat auch bewiesen, dass durch korrekte Anwendung des Partnerschaftsprinzips und Einbeziehung regionaler und lokaler Akteure bei der Umsetzung der Schwerpunkte ein größeres Verantwortungsgefühl für die politischen Zielsetzungen und Ergebnisse erzeugt wird.
Der Kommissionsvorschlag zur „EU-Strategie bis 2020“ sieht in der Kohäsionspolitik die wichtigste Strategie für das Erreichen der EU-2020-Ziele.
Dennoch scheint die Kommission in der Kohäsionspolitik eher eine Quelle für stabile Mittelzuweisungen zu sehen als ein wichtiges Anliegen, dessen Bedeutung in seinen Prinzipien wie Partnerschaft, umfassendes Konzept und Multi-Level-Governance sowie in seiner Fähigkeit, regionale und lokale Akteure zu mobilisieren, begründet ist. Wenn diese Prinzipien, die einen wichtigen Beitrag der Kohäsionspolitik zur erfolgreichen Umsetzung der „EU-Strategie bis 2020“ darstellen, nicht ordnungsgemäß in ihr verankert werden, wird möglicherweise der Erfolg der Strategie selbst gefährdet.
Im vorliegenden Bericht werden konkrete Empfehlungen gegeben, damit diese Wechselbeziehung angemessen berücksichtigt wird:
· Die in der EU-Strategie bis 2020 definierten Schwerpunkte sollten genau an jene der künftigen Kohäsionspolitik angeglichen werden, denn erforderlich sind eine stärkere Ausrichtung auf die Kernprioritäten und die Verbesserung der Komplementarität zwischen ihnen, während zugleich die notwendige Flexibilität sichergestellt wird, um regionalen Besonderheiten Rechnung tragen zu können.
· Zwischen den nationalen strategischen Rahmenplänen und den nationalen Reformprogrammen sollten Synergieeffekte entwickelt und deren Potenzial besser genutzt werden, auch durch eine bessere Verwaltungskoordination auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene, damit eine effektivere Steuerung erreicht werden kann.
· Die EU-2020-Ziele müssen auf Gemeinschaftsebene definiert werden, bei ihrer Umsetzung in die nationale Politik und der entsprechenden Anpassung jedoch sollten in Zukunft die subnationalen Gebietskörperschaften stärker einbezogen werden. Ein inzwischen vielfach anerkanntes Hindernis für die Lissabon-Strategie ist die schwach ausgebildete Multi-Level-Governance und die unzureichende Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Umsetzung ihrer Ziele, obwohl zwei Drittel der Investitionen des öffentlichen Sektors auf regionaler und lokaler Ebene getätigt werden und diese Behörden oftmals beträchtliche politische Befugnisse auf sich konzentrieren. Die Berücksichtigung der regionalen Dimension in der künftigen Strategie ist auch im Hinblick auf die neuen Bestimmungen des Vertrags von Lissabon erforderlich, der die subnationale Dimension der Subsidiarität festschreibt. Ein „Bottom-up“-Ansatz würde eine tatsächliche Identifizierung mit der Strategie sowie deren langfristige Nachhaltigkeit ermöglichen. Multi-Level-Governance muss nicht nur in ihrer vertikalen, sondern auch in ihrer horizontalen Dimension berücksichtigt werden, so dass sich Beziehungen zwischen wirtschaftlichen und sozialen Akteuren derselben Ebene entwickeln.
· Das Partnerschaftsprinzip sollte bei der Erfüllung der künftigen Strategie umfassend umgesetzt werden. Eine solche Änderung im Ansatz hätte den Vorteil, dass eine bessere Kommunikation der Ziele und Ergebnisse der Strategie in der Zivilgesellschaft sichergestellt würde, deren gegenwärtig ungenügende Einbeziehung eine der großen Schwachstellen der Lissabon-Strategie darstellt.
· Obwohl der territoriale Zusammenhalt im Vertrag von Lissabon als Gemeinschaftsziel definiert wurde, findet die territoriale Dimension im Vorschlag der Kommission nur mangelhafte Berücksichtigung, was das Risiko der stärkeren Abgrenzung der einzelnen Politikbereiche bergen könnte. Im Gegensatz dazu wird nur ein umfassendes Konzept durch Einbindung der regionalen Dimension in die Strategie wirksame Ergebnisse hervorbringen. Insbesondere sollten die Synergieeffekte zwischen den EU-Instrumenten zur Innovationsförderung (Strukturfonds, Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und Siebtes Rahmenprogramm) erweitert und die mehrjährigen Programmlaufzeiten dieser Instrumente künftig angeglichen werden.
· Das Potenzial der Finanzierungsinstrumente, besonders JEREMIE und JESSICA, sollte umfassend genutzt werden, um eine größere Unterstützung für die Wirtschaft sicherzustellen, vor allem für KMU; insbesondere sollten die Vorschriften für den Zugang zu den Mitteln, die durch diese Finanzierungsinstrumente verfügbar gemacht werden, und ihre Verwaltung vereinfacht werden, damit interessierte Empfänger von Fördermitteln sie auch nutzen.
· Für eine Kohäsionspolitik, die das gesamte Gebiet der Europäischen Union erfassen muss, sollte eine geeignete Finanzierung gewährleistet sein, damit eine effektive Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Strategie ermöglicht wird.
· Der zukünftige Regelungsrahmen für die Kohäsionspolitik muss vereinfacht werden, um die gegenwärtige Fehlerquote zu reduzieren und die Projektbeteiligung, insbesondere durch die privaten Partner, zu vereinfachen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
27.4.2010 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
40 1 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
François Alfonsi, Luís Paulo Alves, Charalampos Angourakis, Jean-Paul Besset, Victor Boştinaru, Zuzana Brzobohatá, John Bufton, Alain Cadec, Salvatore Caronna, Ricardo Cortés Lastra, Tamás Deutsch, Rosa Estaràs Ferragut, Danuta Maria Hübner, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Seán Kelly, Evgeni Kirilov, Constanze Angela Krehl, Petru Constantin Luhan, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Ramona Nicole Mănescu, Riikka Manner, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Lambert van Nistelrooij, Jan Olbrycht, Wojciech Michał Olejniczak, Markus Pieper, Monika Smolková, Georgios Stavrakakis, Nuno Teixeira, Michael Theurer, Michail Tremopoulos, Viktor Uspaskich, Oldřich Vlasák, Kerstin Westphal, Hermann Winkler, Joachim Zeller |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Vasilica Viorica Dăncilă, Ivars Godmanis, Catherine Grèze, Veronica Lope Fontagné, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid |
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