BERICHT über die Union für den Mittelmeerraum

3.5.2010 - (2009/2215(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Vincent Peillon


Verfahren : 2009/2215(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0133/2010
Eingereichte Texte :
A7-0133/2010
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der Union für den Mittelmeerraum

(2009/2215(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die auf der Europa-Mittelmeer-Konferenz der Außenminister vom 27. und 28. November 1995 angenommene Erklärung von Barcelona, durch die eine Europa-Mittelmeer-Partnerschaft begründet wurde,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat unter dem Titel „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ (KOM(2008)0319),

 unter Hinweis darauf, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 13. und 14. März 2008 in Brüssel der Initiative „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ zugestimmt hat,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Pariser Mittelmeergipfels vom 13. Juli 2008,

 unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Treffens der Außenminister der Union für den Mittelmeerraum, das am 3. und 4. November 2008 in Marseille stattgefunden hat,

–   unter Hinweis auf die Erklärungen des Präsidiums der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer (PVEM) von Paris (12. Juli 2008), Kairo (22. November 2009) und Rabat (22. Januar 2010),

–   unter Hinweis auf die konstituierende Sitzung der Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM) vom 21. Januar 2010 in Barcelona,

–   unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Gipfeltreffens Europa-Mittelmeer der Wirtschafts- und Sozialräte und vergleichbaren Institutionen vom 19. Oktober 2009 in Alexandria,

–   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Mittelmeerpolitik der Europäischen Union, insbesondere auf jene vom 15. März 2007[1] und vom 5. Juni 2008[2] sowie seine Entschließung vom 19. Februar 2009[3] zum Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der zweiten Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz zur Stärkung der Rolle der Frau in der Gesellschaft vom 11./12. November 2009 in Marrakesch,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zur Stärkung der europäischen Nachbarschaftspolitik[4],

 unter Hinweis auf die Empfehlungen der Ausschüsse der PVEM, die auf der sechsten Plenartagung vom 13. und 14. März 2010 in Amman angenommen wurden,

 unter Hinweis auf die Empfehlung der PVEM vom 13. Oktober2008 in Jordanien, die an das erste Treffen der Außenminister des Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum in Marseille übermittelt wurde,

 unter Hinweis auf die Satzung des Generalsekretariats der Union für den Mittelmeerraum vom 3. März 2010,

–       gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

 in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0133/2010),

A.     in der Erwägung, dass der Mittelmeerraum für die EU von zentraler Bedeutung ist und dass in einer multipolaren und durch Verflechtung geprägten Welt integrierte große regionale Einheiten am ehesten in der Lage sein werden, die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen, demografischen, politischen und die Sicherheit betreffenden Herausforderungen zu bewältigen,

B.     in der Erwägung, dass sich die Europäische Union eine strategische Vision zu Eigen machen muss, die all diesen Herausforderungen in den Beziehungen zu ihren südlichen Nachbarn Rechnung trägt, wobei der sozialen, wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung der Region Vorrang einzuräumen ist,

C.     in der Erwägung, dass die Union nach Artikel 8 EUV besondere Beziehungen zu den Ländern in ihrer Nachbarschaft entwickelt, um einen Raum des Wohlstands und der guten Nachbarschaft zu schaffen, der auf den Werten der Union aufbaut und sich durch enge, friedliche Beziehungen auf der Grundlage der Zusammenarbeit auszeichnet,

D.     in der Erwägung, dass es die Union für den Mittelmeerraum (UfM) gestattet, die regionale und multilaterale Dimension der Beziehungen zwischen Europa und den Mittelmeerländern weiter zu stärken und die Aussicht auf die Errichtung eines Raums des Friedens, der Sicherheit und des Wohlstands für 800 Millionen Bewohner wiederzubeleben, und den idealen Rahmen bietet, um die sozioökonomischen Herausforderungen zu bewältigen, die regionale Integration zu fördern und die gemeinsame Entwicklung der Partnerstaaten zu gewährleisten,

E.     in der Erwägung, dass die Nachbarschaftspolitik aufgrund der vorrangigen Orientierung auf differenzierte bilaterale Beziehungen alleine nicht geeignet ist, zu einem gemeinsamen und umfassenden Reform- und Integrationsprozess in der Region beizutragen, in Erwägung der sich in diesem Rahmen durch die Gründung der UfM bietenden Gelegenheit, die Komplementarität zwischen den bilateralen Kooperationsmaßnahmen einerseits und den regionalen Maßnahmen andererseits zu verstärken, um die Ziele der Zusammenarbeit zwischen Europa und dem Mittelmeerraum, die auf der wechselseitigen Anerkennung gemeinsamer Werte wie der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der verantwortungsvollen Staatsführung und der Achtung der Menschenrechte beruhen, wirksamer umzusetzen, und in der Erwägung, dass es angebracht ist, darauf zu beharren, dass sich die Mitgliedstaaten verpflichten, die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) gemäß Artikel 8 des EUV kohärent und glaubwürdig zu verfolgen,

F.     in der Erwägung, dass vom Besitzstand des Barcelona-Prozesses ausgegangen werden muss, dessen Ziele und Erfolge gemäß der Pariser Erklärung vom 13. Juli 2008 durch die UfM verstärkt werden müssen, und dass die vorhandenen politischen Instrumente und institutionellen Ebenen weder ausgeweitet noch zusammengelegt werden dürfen, damit die Effektivität und Kohärenz der zahlreichen Instrumente der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer gewahrt wird,

G.     in der Erwägung, dass die Mittelmeerländer seit rund fünfzehn Jahren eine rasche Diversifizierung ihrer Handels- und Wirtschaftsbeziehungen (z. B. mit Russland, China, Brasilien und den Golfstaaten) erleben und dass ihre Gesellschaften wesentliche Veränderungen (Konsumverhalten, Mobilität, demografischer Übergang usw.) durchlaufen, die nicht ohne Folge für das innere Gleichgewicht, insbesondere das territoriale Gleichgewicht, bleiben,

H.     in der Erwägung, dass der begrenzte kulturelle Austausch allein die Völker des Mittelmeers einander nicht näherbringen kann und dass Europa in kultureller Hinsicht für seine Mittelmeerpartner allmählich an Bedeutung einbüßt,

I.      in Erwägung der erheblichen zunehmenden Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Drittländern des Mittelmeerraums sowie der beunruhigenden strukturellen Schwierigkeiten sozioökonomischer und institutioneller Art, die im gemeinsamen Interesse aller Mitgliedstaaten der UfM nach entschlossenen gemeinsamen Antworten verlangen; in der Erwägung, dass das wirtschaftliche Wachstumspotenzial der Drittländer des Mittelmeerraums in dieser Hinsicht ermutigt; in Erwägung der Notwendigkeit einer besseren regionalen Süd-Süd-Integration,

J.      in der Erwägung, dass der regionale Kontext, in dem sich die UfM gestaltet, von Konflikten und politischen Spannungen gekennzeichnet bleibt, die ein Vorankommen seit dem Gipfel von Paris vom Juli 2008 untergraben und verzögert haben, in der Erwägung, dass der Friedensprozess im Nahen Osten zum Stillstand gekommen ist,

K.     in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise die in den Partnerländern bereits bestehenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Problem der Arbeitslosigkeit, verstärkt haben; in der Erwägung, dass es im gemeinsamen Interesse dieser Länder und der EU liegt, die Arbeitslosenraten in der Region zu verringern und ihrer Bevölkerung, insbesondere den Frauen, jungen Menschen und der ländlichen Bevölkerung, Hoffnung für die Zukunft zu vermitteln,

L.     in der Erwägung, dass die Wiederaufnahme des Friedensprozesses im Nahen Osten und die konkreten Aussichten auf eine dauerhafte umfassende Lösung für die Entwicklung der Beziehungen zwischen Europa und dem Mittelmeerraum sowie für das Funktionieren und die Umsetzung der Projekte der UfM von größter Bedeutung sind,

M.    in der Erwägung, dass die beiden wesentlichen Neuerungen der UfM – die institutionelle (Ko-Präsidentschaft, gemeinsamer ständiger Ausschuss, Sekretariat der UfM) und die operationelle Neuerung (Integrationsprojekte) – effizient und transparent funktionieren müssen, um die Lebensbedingungen der Bürger als der wichtigsten Nutznießer dieses Vorhabens zu verbessern,

N.     in der Erwägung, dass das Generalsekretariat zur treibenden Kraft des Instruments bestimmt ist, dass seine Effizienz von der Fähigkeit seines Personals, unabhängig zu arbeiten, abhängen wird und dass darüber hinaus die Anwesenheit eines hohen israelischen und eines hohen palästinensischen Beamten, die in einer internationalen Organisation auf regionaler Ebene zusammenarbeiten, beispiellos und Hoffnung versprechend ist,

O.     in der Erwägung, dass die Mittelmeerregionen von den transnationalen Herausforderungen, wie nachhaltige Entwicklung, Sicherheit der Energieversorgung, Migrationsströme sowie kultureller und touristischer Austausch, direkt betroffen sind und dass sie auch mit grenzübergreifenden Problematiken wie dem Wassermanagement und dem Zugang zum Wasser, der Umweltverschmutzung, der Entwicklung der Verkehrswege konfrontiert sind und dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften daher als Schaltstellen fungieren, wenn es um die Herausbildung einer nachhaltigen und an die lokalen Besonderheiten angepassten Territorialpolitik und die Durchführung konkreter und integrativer Projekte geht,

P.     in der Erwägung, dass die Landwirtschaft in den Mittelmeerländern aufgrund ihrer sozioökonomischen Bedeutung, ihrer Umweltauswirkungen und ihrer Folgen für das territoriale Gleichgewicht eine große Herausforderung darstellt,

Q.     in der Erwägung, dass sich auf den Süden des Mittelmeerbeckens und den Nahen Osten 60 % der an Wassermangel leidenden Weltbevölkerung konzentrieren und nach Berichten des UNDP über die arabische Welt und dem Aktionsplan für den Mittelmeerraum („Blue Plan“) 63 Millionen Menschen bis zum Jahr 2025 von Wasserknappheit betroffen sein könnten,

R.     unter Hinweis auf den Beschluss der Ministerkonferenz der UfM vom 4. November 2008 in Marseille, die digitale Kluft zwischen den beiden Seiten des Mittelmeers zu verringern, der zu dem Vorschlag für „BB-MED“ (Breitbanddienste für den Mittelmeerraum) führte,

S.     in der Erwägung, dass die im Rahmen der UfM angekündigten Projekte in diesem Stadium seit dem Gipfel von Paris an einer allgemeinen Unterfinanzierung leiden, die ihre Umsetzung zu verzögern droht,

T.     in Erwägung der großen Migrationsströme und der verschiedenen Herausforderungen, die sie in menschlicher, sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht auf beiden Seiten des Mittelmeers mit sich bringen,

U.     in Erwägung der immensen Bedeutung der Geldströme, die von den Migranten durch Rücküberweisung zu den Bevölkerungen der Länder des südlichen Mittelmeerraums fließen,

V.     in Erwägung sowohl des kürzlichen Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon und der damit verbundenen institutionellen Änderungen als auch der nach wie vor ungeklärten Fragen bezüglich der Arbeitsweise und Finanzierung der UfM, die das Europäische Parlament zum Anlass nimmt, die Entwicklungen der UfM eingehend zu verfolgen, um seinen Beitrag zum vollen Erfolg des Gipfels von Barcelona zu leisten,

1.      fordert die am 7. Juni dieses Jahres in Barcelona zusammenkommenden Staats- und Regierungschefs der UfM auf, alles zu unternehmen, um dieses Treffen nach zwei schwierigen Jahren zu einem Erfolg für den Start der Institutionen der UfM, die Umsetzung der Großprojekte und für Fortschritte in allen Bereichen der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer zu machen;

2.      ist trotz der Schaffung der UfM nach wie vor besorgt angesichts des Fehlens einer klaren Definition der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union und einer langfristig angelegten strategischen Vision der Entwicklung und Stabilisierung dieser Region; betont, dass der Integrationsprozess Europa-Mittelmeer wieder eine Priorität der politischen Agenda der Europäischen Union werden muss;

3.      ermuntert die Regierungen der Mitgliedstaaten der UfM, den politischen Dialog eingehend zu überprüfen und zu verstärken; betont, dass Achtung und Verständnis auf beiden Seiten wesentliche Elemente dieses Dialogs sind, und weist darauf hin, dass die Förderung und die Achtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, seien sie bürgerlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Art, sowie der kollektiven Rechte eindeutig zu den Zielen dieser neuen Initiative gehören müssen, wofür vor allem die bestehenden Mechanismen gestärkt werden müssen; beharrt in diesem Rahmen darauf, dass die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Gedanken- und Glaubensfreiheit gewahrt und die Rechte der Minderheiten einschließlich der religiösen Minderheiten, geschützt werden müssen; betont, dass den Frauenrechten, der Geschlechtergleichstellung und dem Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung besondere Aufmerksamkeit gebührt; bekräftigt seine Unterstützung für die demokratischen politischen Organisationen und die Organisationen der Zivilgesellschaft am südlichen Ufer des Mittelmeers und würdigt die wertvolle Arbeit der Frauenorganisationen;

4.      ist der Ansicht, dass die politischen Spannungen und regionalen Konflikte im Mittelmeerraum nicht die Möglichkeit behindern dürfen, konkrete Schritte in Richtung einer sektorbezogenen und multilateralen Zusammenarbeit zu unternehmen, und dass die UfM nur durch die Verwirklichung der großen Vorhaben im Bereich der Integration und eines offenen politischen Dialogs dazu beitragen kann, im Geist der Solidarität und des Friedens ein Klima des Vertrauens zu entwickeln, das sich gedeihlich auf die Ziele der Gerechtigkeit und der gemeinsamen Sicherheit auswirkt; unterstreicht jedoch, dass es ohne eine Beilegung der verschiedenen regionalen Konflikte unter Achtung des Völkerrechts, die aus dem Mittelmeerraum einen einheitlichen Raum des Friedens macht, keinen uneingeschränkten Erfolg der UfM geben kann;

5.      fordert nachdrücklich, zu einer gerechten und dauerhaften Lösung des Nahostkonflikts zu gelangen, und plädiert für ein entschlossenes Engagement der EU und aller Mitgliedstaaten der UfM in diesem Sinne; bekräftigt seine Forderung nach Wiederaufnahme substanzieller Verhandlungen im Rahmen des Friedensprozesses, um zur Koexistenz zweier Staaten – eines unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staates und des Staates Israel, – die in Frieden, Sicherheit und international anerkannten Grenzen nebeneinander leben, zu gelangen; befürwortet den wichtigen Beitrag, den die UfM zur Verbesserung der Beziehungen zwischen Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde unter anderem durch die Zusammenarbeit zwischen israelischen und palästinensischen Vertretern im Rahmen der UfM leisten kann;

6.      begrüßt die Ernennung des Generalsekretärs und die Annahme der Satzung des Sekretariats und empfiehlt mit Blick auf den Barcelona-Gipfel, die institutionelle und funktionelle Architektur der UfM anhand folgender Leitlinien abschließend festzulegen:

 angemessene Ausstattung des Sekretariats mit finanziellen und satzungsmäßigen Mitteln, die ihm ein wirksames und unabhängiges Arbeiten ermöglicht; beharrlicher Einsatz für die kurzfristige Erreichung uneingeschränkter Arbeitsfähigkeit des Sekretariats und für die Auswahl seines Personals nach dem Kriterium der Leistung, wobei der Grundsatz der geografischen Verteilung und eines ausgewogenen Verhältnisses von Frauen und Männern angemessen zu berücksichtigen ist;

 Klärung der Entscheidungs‑, Finanzierungs- und Umsetzungskriterien für die großen Projekte, insbesondere die Festlegung der Prioritäten für die nächsten drei Jahre;

 Sicherung einer dem Vertrag von Lissabon entsprechenden gemeinsamen Vertretung der europäischen Beteiligten (Mitgliedstaaten, Rat und Kommission) bei gleichzeitiger Förderung des aktiven Mitwirkens aller Drittländer des Mittelmeerraums;

 Wahrung der demokratischen Legitimität der UfM durch Bestätigung der PVEM als Bestandteil des institutionellen Gefüges,

 Stärkere Koordinierung mit den Gemeinschaftsprojekten und ‑programmen, die durch die einschlägigen Ministerkonferenzen bestätigt wurden, unter besonderer Berücksichtigung von Synergiemöglichkeiten;

 Ermöglichung von Kooperationen in unterschiedlicher Konstellation und deren Öffnung für Länder und multilaterale Institutionen, die zusammen an Projekten von gemeinsamem Interesse arbeiten wollen;

 Gewährleistung einer guten Zusammenarbeit zwischen dem Sekretariat und der Europäischen Kommission sowie einer klaren Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten; Aufforderung an die Kommission zur aktiven Mitarbeit in der UfM und zu größerer Klarheit in Bezug auf ihre Beteiligung an dieser neuen institutionellen Struktur;

 Entwicklung von Kommunikationsmaßnahmen, um die Tätigkeit der UfM öffentlichkeitswirksam zu gestalten; Unterrichtung der Bürger über die großen Vorhaben und die Fortschritte der UfM, insbesondere über eine umfassende und reichhaltige Internetsite;

 Wahrung der demokratischen Legitimität der UfM, indem die Entscheidungen transparent getroffen und das Europäische Parlament, die PVEM und die nationalen Parlamente in den Entscheidungsprozess einbezogen werden; Betonung des Standpunkts, dass die PVEM als Teil der UfM anerkannt werden sollte, der die parlamentarische Komponente verkörpert; Einbeziehung aller Akteure (Kommunalbehörden und Organisationen der Zivilgesellschaft) in den Entscheidungsprozess zu den wichtigsten Projekten und Dialog mit diesen Akteuren;

7.      erinnert daran, dass der Gipfel von Paris sechs große horizontale Strategiebereiche festgelegt hat (Zivilschutz, Meeresautobahnen und Autobahnen an Land, Bekämpfung der Verschmutzung des Mittelmeeres, Solarprogramm für den Mittelmeerraum, Mittelmeer-Initiative für Unternehmensförderung und Europa-Mittelmeer-Universität), in denen in der Mehrzahl bereits Projekte im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer in Angriff genommen wurden; betont daher, dass im Rahmen der Partnerschaft zwischen Europa und dem Mittelmeerraum bereits durchgeführte Vorhaben und eingesetzte Mittel einer gründlichen Evaluierung unterzogen werden müssen, und wünscht, dass sich die Auswahl der im Rahmen der UfM finanzierten Vorhaben auf das Kriterium des Mehrwerts sowohl auf regionaler als auch auf lokaler Ebene stützt; fordert nachdrücklich die Umsetzung dieser vorrangigen Projekte;

8.      erachtet es für wesentlich, dass die Finanzierung der vorgesehenen Projekte durch Kombination öffentlicher und privater Mittel gewährleistet, erhöht und mobilisiert wird; in diesem Rahmen

- fordert es die Mitglieder der UfM auf, die Projekte mit Mitteln in der erforderlichen Höhe auszustatten, und erwartet von den Teilnehmern des Gipfels von Barcelona ein zukunftsweisendes Engagement;

- weist es darauf hin, dass jedwede finanzielle Unterstützung der Union während des Zeitraums vor dem Abschluss der Finanziellen Vorausschau 2007–2013 unbeschadet der laufenden oder geplanten regionalen Programme Europa-Mittelmeer erfolgen muss; unterstreicht es die Notwendigkeit einer erheblichen Aufstockung der Mittel, die in der neuen Finanziellen Vorausschau 2014–2020 der EU für die südliche Komponente der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie für die Beiträge der EU zu den Projekten der UfM bestimmt sind;

- begrüßt es das Wirken nationaler, europäischer (EIB-FEMIP, EBWE) und internationaler (Weltbank) Finanzinstitutionen, die in der Region bereits tätig sind; unterstreicht die Notwendigkeit, für die großen Projekte Synergien zu finden, und schlägt die Schaffung einer Investitions- und Entwicklungsbank Europa-Mittelmeer vor, um den paritätischen Nord-Süd-Charakter der UfM zu stärken;

-      weist es mit Nachdruck auf die Rolle der Europäischen Investitionsbank (EIB) hin, die die Koordinierung von drei der sechs vorrangigen Vorhaben (Umweltsanierung im Mittelmeerraum, Solarprogramm, Meeresautobahnen und Autobahnen an Land) sicherstellt;

-      betont es die Notwendigkeit, die Bedingungen für eine stärkere Zusammenarbeit und eine bessere finanzielle und wirtschaftliche Integration zwischen den Mitgliedstaaten der UfM, insbesondere zwischen den Staaten des südlichen Mittelmeerraums, zu schaffen;

- begrüßt es die kürzliche Auflegung von Investitionsfonds, die zur Finanzierung der Projekte der UfM bestimmt sind, darunter den für Infrastrukturprojekte vorgesehenen „InfraMed“-Fonds, und fordert die verschiedenen Beteiligten auf, die Entwicklung vergleichbarer Initiativen und die Zusammenarbeit zwischen Investoren, insbesondere zwischen Langzeitinvestoren, zu fördern;

- wünscht es die Auflegung von Investitionsfonds, die zur Finanzierung der Projekte der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Bereich der nachhaltigen Entwicklung bestimmt sind;

9.      regt an, auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen der Drittländer hinzuwirken, insbesondere auf die Schaffung existenzfähiger und zuverlässiger subregionaler Finanzinstitutionen, die in der Lage sind, ausländische Investitionen anzuziehen; fordert gleichfalls

- durch die Einführung einer für die Drittländer des Mittelmeerraums gemeinsamen Investitionsschutzcharta den Schutz der Investitionen zu harmonisieren und zu verbessern und die Investitionstätigkeit zu fördern;

- die Schaffung eines Versicherungs- und Finanzgarantiesystems für Investoren, das sich am Vorbild der Multilateralen Investitionsgarantie-Agentur (MIGA) orientiert und dem Kontext Europa-Mittelmeer angepasst ist;

- Reformen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und insbesondere zur Verbesserung und Vereinfachung der Vertragsausführung;

- die Förderung einer schrittweisen und effektiven Harmonisierung des Arbeitsrechts unter Achtung der Arbeitnehmerrechte in den Mitgliedstaaten der UfM;

- die Verbesserung des Zugangs zu Krediten für KMU sowie des Angebots an Kredit- und Mikrokreditprodukten;

10.    strebt die Verbesserung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in der Region an, die eine unverzichtbare Garantie für künftige Investitionen darstellen; betont die Bedeutung des Ziels der Entwicklung der Humanressourcen und der Beschäftigung entsprechend den Millenniums-Entwicklungszielen im Bereich der Bekämpfung der Armut; unterstreicht, dass die Erhaltung und der Ausbau starker öffentlicher Dienstleistungen eine weitere wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung in der Region sind;

11.    vertritt die Auffassung, dass eine verstärkte bilaterale und multilaterale wirtschaftliche Süd-Süd-Zusammenarbeit konkrete Vorteile für die Bürger mit sich bringen und das politische Klima in der Region verbessern würde;

12.    weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, den Süd-Süd-Handel auszubauen, der bislang lediglich 6 % des Handelsverkehrs ausmacht, und damit zur Ausweitung des Agadir-Abkommens beizutragen; erinnert an das Interesse dieser Länder an einer Intensivierung ihrer Beziehungen und ihres Handels untereinander, um einen geeinten, starken und für Investoren attraktiven Wirtschaftsraum zu schaffen, der es ermöglicht, die Interessen der Region zu verteidigen und die Bemühungen um ihre Entwicklung zu verstärken; unterstreicht, dass die UfM eine einfachere Bescheidung von Anträgen auf technische und finanzielle Unterstützung ermöglichen muss, um die Süd-Süd-Wirtschaftsintegration zu fördern; ist der Ansicht, dass die Ausweitung der Vereinfachung der europaweiten Ursprungskumulierung dabei helfen könnte;

13.    betont die Wichtigkeit der derzeitigen Verhandlungen über die Freihandelszone Europa-Mittelmeerraum und ermutigt die Mitgliedstaaten der UfM zusammenzuarbeiten, um ihre Standpunkte im Rahmen der WTO-Verhandlungen einander anzunähern;

14.    fordert die Kommission auf, während der Aushandlung von Handelsabkommen die Ergebnisse der bestehenden Folgenabschätzungen zu berücksichtigen und die Auswirkungen des Liberalisierungsprozesse vor dem Hintergrund des Klimawandels und der wirtschaftlichen und sozialen Krise zu beurteilen sowie im Bedarfsfall eine schrittweise und asymmetrische Umsetzung zu ermöglichen, wobei auf beiden Seiten des Mittelmeers vergleichbare Produktionen geschützt werden, für die die Konkurrenz durch eine fortschreitende Liberalisierung die größte Gefahr in sich birgt; fordert die UfM auf, Projekte hauptsächlich entsprechend sozialen und wirtschaftlichen Erfordernissen und der Notwendigkeit der ökologischen Schadensbegrenzung auszuwählen;

15.    wünscht, dass die Assoziierungsabkommen unter Berücksichtigung der sich aus der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise und den Lebensmittel- und Energiekrisen ergebenden neuen Anforderungen überarbeitet werden; weist darauf hin, dass eines der wichtigsten Ziele der Errichtung einer Freihandelszone Europa-Mittelmeer auch weiterhin ein Handel im Dienste der Entwicklung und der Armutsverringerung sein muss, und hofft dass der am 9. Dezember 2009 vom Gipfel auf Ministerebene angenommene „Fahrplan“ die Verwirklichung dieses Ziels ermöglichen wird;

16.    bedauert, dass die sozioökonomischen, Handels- und Energieversorgungsaspekte wie z. B. ausländische Direktinvestitionen, Beschäftigung, Energieeffizienz, informelle Wirtschaft und Armutsbekämpfung, in der Pariser Erklärung vernachlässigt wurden, und verlangt, dass dies auf dem Barcelona-Gipfel korrigiert wird;

17.    weist darauf hin, dass die Migrationspolitik eine der Prioritäten der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft darstellt, und fordert die Staaten und Institutionen der UfM auf, der koordinierten Steuerung der Migrationsströme besondere Aufmerksamkeit zu schenken; betont, dass der Aufbau der UfM untrennbar mit einer Aufwertung der Humanressourcen und dem Austausch zwischen den Bevölkerungen des Mittelmeerbeckens verknüpft ist, und fordert dazu auf, neben der Regulierung der Migrationsströme und der Bekämpfung der illegalen Einwanderung den freien Personenverkehrs zwischen beiden Seiten des Mittelmeers schrittweise zu erleichtern, die Mechanismen zur Integration von Einwanderern zu verstärken, aktive Maßnahmen zugunsten der Beschäftigung auszuarbeiten und die Bedingungen für die Wahrnehmung des Asylrechts zu verbessern; ist der Auffassung, dass der am 19. November 2007 in Albufeira abgehaltenen Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz über Migration Kontinuität verliehen werden sollte;

18.    fordert die Mitglieder der UfM auf, die Rücküberweisung von Geldern der Migranten an die Bevölkerung der südlichen Mittelmeerländer zu erleichtern und insbesondere auf eine Verringerung der dabei anfallenden Kosten hinzuwirken;

19.    bekräftigt die Bedeutung des sogenannten vierten Kapitels (Migration, soziale Integration, Justiz und Sicherheit) der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer und betont, dass die UfM die Zusammenarbeit in diesen Bereichen fördern soll;

20.    unterstreicht die strategische Bedeutung, die den Problemen der Landwirtschaft, der Entwicklung des ländlichen Raums, der Anpassung an den Klimawandel und der rationellen Verwendung von Wasser und Energie in den Mittelmeerländern zukommt, und verlangt, die Zusammenarbeit im Agrarbereich zu einer politischen Priorität zu erheben; ermutigt die Staaten der UfM, im Rahmen der WTO-Verhandlungen eine möglichst weitgehende Angleichung ihrer Positionen anzustreben und vor allem im Hinblick auf die Einhaltung angemessener Standards in den Bereichen Soziales, Nahrungsmittelsicherheit, Pflanzenschutz und Umwelt zu einer größeren Konvergenz der Agrarpolitiken im Europa-Mittelmeer-Raum zu gelangen; vertritt die Auffassung, dass diese Politiken die Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung (einschließlich der Erhaltung der natürlichen Ressourcen) einbeziehen müssen, was mittelfristig das Entstehen regionaler Märkte ermöglicht, wobei der besonderen Lage und der Wettbewerbssituation der Landwirte des Mittelmeerraums sowie der notwendigen Bewahrung eines starken Agrarsektors Rechnung getragen werden muss;

21.    betont die Notwendigkeit einer regionalen Agrarpolitik im Sinne des Europa-Mittelmeer-Fahrplans für die Landwirtschaft, die die lokale Nahrungsmittelproduktion und die Ernährungssicherheit schützt und die Produktion, den Vertrieb und die Diversifizierung typischer Mittelmeererzeugnisse sowie die Entwicklung kleiner und mittlerer Betriebe fördert und auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist; fordert die Kommission angesichts der zunehmenden Ernährungsunsicherheit in vielen Mittelmeerpartnerländern auf, Anträge der Partnerländer auf verlängerte Schutzmaßnahmen und Verfahren für eine schnelle Umsetzung in Zeiten von Lebensmittelkrisen zu akzeptieren;

22.    bekräftigt seine Unterstützung für die Umweltdimension der UfM und weist auf die Bedeutung der Europa-Mittelmeer-Initiative zur Bekämpfung der Verschmutzung des Mittelmeeres hin; begrüßt in diesem Zusammenhang den Start der zweiten Phase des Investitionsprogramms für Problemgebiete des Mittelmeerraums – Fazilität zur Vorbereitung und Durchführung von Projekten (MeHSIP PPIF); ist der Auffassung, dass es dringend erforderlich ist, Fortschritte im Bereich der Verhinderung der Meeresverschmutzung zu erzielen, und dass dem Mittelmeer als einem Binnenmeer besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss; weist darauf hin, dass sämtliche UfM-Projekte im Einklang mit den bestehenden Programmen geplant und durchgeführt werden sollten, insbesondere was den Mittelmeer-Aktionsplan des UNEP betrifft, der im Rahmen des Übereinkommens von Barcelona umgesetzt werden soll;

23.    fordert die Partnerstaaten auf, im Rahmen der Großprojekte der UfM im Bereich des Land- und Seeverkehrs die Infrastruktur zu verbessern, um den Personen- und Warenverkehr im Mittelmeerraum zu verbessern und eine Verkehrspolitik unter Berücksichtigung der Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung, der Verringerung der Treibhausgasemissionen, der Energieeffizienz und der Intermodalität zu fördern; betont, dass diese Anstrengungen insbesondere in Verbindung mit der Umwelt‑, der Industrie‑, der Gesundheits- und der Raumordnungspolitik durchgeführt werden müssen; unterstreicht die Notwendigkeit, Projekte für den Bau von Meeresautobahnen zu entwickeln, um Verkehrsverlagerungen zu fördern und sichere, umweltverträgliche und nachhaltige Handelswasserstraßen zu schaffen;

24.    ist der Auffassung, dass der Ausbau der Infrastruktur der Seehäfen und des Landverkehrs einen Faktor für die Wirtschaftsentwicklung darstellen und den Handel zwischen den Euromed-Ländern fördern kann;

25.    unterstreicht die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit im Energiesektor zu verstärken, und fordert dazu auf, unverzüglich Entwicklungsprogramme auf den Weg zu bringen, mit denen die Diversifizierung der Energiequellen und ‑leitungen gefördert wird, womit ein entscheidender Beitrag für die Sicherheit der Energieversorgung im Mittelmeerraum geleistet würde;

26.    erinnert an das hohe Potenzial an erneuerbaren Energiequellen in der Region Europa-Mittelmeer, insbesondere was die Wind- und Solarenergie betrifft; unterstützt eine rasche und koordinierte Umsetzung des Mittelmeersolarplans, dessen Hauptziel die Schaffung von 20 GW an neuen Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie im Mittelmeerraum bis 2020 ist, und von Wirtschaftsinitiativen wie etwa DESERTEC sowie die Annahme einer Europa-Mittelmeer-Strategie für Energieeffizenz; wünscht, dass die Vorhaben vorrangig den Bedürfnissen der Lieferstaaten entsprechen, und betont diesbezüglich die Auswirkungen der Verstärkung der Netzstrukturen, insbesondere am südlichen Ufer, der schrittweisen Schaffung eines durch Verflechtung geprägten regionalen Marktes und der Schaffung eines neuen Industriezweigs, beispielsweise der Herstellung von Solarkomponenten, auf die Partnerländer im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung;

27.    fordert die weitere Förderung und Unterstützung der „Solar for Peace“-Initiative im Rahmen des „Euro-Mediterranean Energy Market Integration Project“ (MED-EMIP);

28.    empfiehlt, dass die Länder, die am Europa-Mittelmeer-Prozess teilnehmen, sich der im Rahmen des Strategieplans für Energietechnologie geplanten „Smart Cities“-Initiative anschließen;

29.    unterstützt die Förderung der Trans-Europa-Mittelmeer-Verbundnetze für Strom, Erdgas und Erdöl mit dem Ziel, die Sicherheit der Energieversorgung zu stärken; betont die Notwendigkeit, den Kreislauf der Stromversorgung im Mittelmeerraum zu schließen, und unterstützt die Entwicklung eines südlichen Erdgaskorridors; befürwortet die Nutzung der Leitungen in beiden Fließrichtungen in den Fällen, in denen dies sowohl sicher als auch kosteneffektiv und praktikabel ist;

30.    betont, dass die „20-20-20“-Klimaziele erhebliche Auswirkungen auf die Nachfrage nach Erdgas haben werden und dass die Ausarbeitung eines LNG-Aktionsplans für die Mitglieder der UfM die Diversifizierung und Sicherheit der Versorgung besonders für Länder, die auf einen einzigen Lieferanten angewiesen sind, verbessern würde;

31.    betont die Bedeutung von Fortschritten im Bereich der LNG-Technologie und von Investitionen in die Transportkapazität von LSG-Tankern und in LNG-Wiederverdampfungsterminals; stellt fest, dass neben der Infrastrukturentwicklung auch die Sicherheit im Seeverkehr eine Notwendigkeit ist;

32.    betont, dass eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes im Mittelmeerraum aufgebaut werden muss, um Naturkatastrophen, insbesondere Erdbeben, Überschwemmungen und Waldbrände, zu bekämpfen; regt die Schaffung eines Europa-Mittelmeer-Instituts an, das sich mit der Waldbrandproblematik befasst;

33.    betont, dass es wichtig ist, im Rahmen der UfM neue Projekte für Bildung, Schüler- und Studentenaustausch und Forschung zu entwickeln, die einen Beitrag zur Annäherung zwischen den Völkern der beiden Seiten des Mittelmeers leisten können; erachtet die Schaffung eines echten Raums der Hochschulbildung, der Wissenschaft und der Forschung im Europa-Mittelmeer-Gebiet mit aktiver Einbindung der Zivilgesellschaft als vorrangig und in diesem Zusammenhang:

-       begrüßt es die Vernetzung der Europa-Mittelmeer-Universität EMUNI und fordert die Partnerinstitutionen auf, ihr Engagement für den Ausbau ihrer Tätigkeiten zu intensivieren;

-       fordert es eine Aufstockung der Studentenaustauschprogramme wie „Erasmus Mundus“ und eine bessere Information über die bestehenden Austauschprogramme; fordert es insbesondere dazu auf, die Erfahrungen mit dem europäischen Programm Averroës als Anregung zu nutzen;

-       fordert es die Einrichtung eines ehrgeizigen Europa-Mittelmeer-Programms Erasmus Junior, das die Intensivierung des Schüleraustauschs zwischen den Mitgliedstaaten der UfM ermöglicht;

-       fordert es eine stärker strukturierte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochschulbildung und Forschung, um die gegenseitige Anerkennung von Diplomen, die Einführung gemeinsamer Diplome und die Einrichtung gemeinsamer Doktorandenkollegs zu fördern, womit insbesondere die Mobilität der Forscher gesteigert werden soll, zusammen mit Maßnahmen gegen die Abwanderung qualifizierter Fachkräfte;

-       wünscht es, dass der Annäherung der Bildungs‑, Forschungs- und Innovationstätigkeiten besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird, wobei der Dialog zwischen Universitäten und Unternehmen sowie die öffentlich-privaten Forschungspartnerschaften besonders zu betonen sind;

34.    fordert, dass neue Initiativen zur Förderung des kulturellen Austauschs und des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Gesellschaften sehr rasch auf die Tagesordnung der UfM gesetzt werden, insbesondere durch Annahme einer Europa-Mittelmeer-Strategie auf dem Gebiet der Kultur und die Entwicklung des Dialogs zwischen den Kulturen und Religionen; ruft dazu auf, die Vorhaben der Ständigen Konferenz der Fernsehproduktion der Mittelmeerländer (COPEAM) umzusetzen, insbesondere das eines Fernsehkanals Europa-Mittelmeer sowie die Wiederbelebung gelungener Initiativen wie der Arabischen Woche und von EuroMedScola; begrüßt die Initiativen der Bibliothek von Alexandria, des Instituts der Arabischen Welt und der Anna-Lindh-Stiftung und insbesondere die von Letzterer veranstaltete Tagung des Forums für den Dialog zwischen den Kulturen im März 2010 in Barcelona; fordert die der UfM angehörenden Staaten und Institutionen auf, ihr Engagement im Rahmen der Allianz der Zivilisationen der Vereinten Nationen fortzusetzen;

35.    begrüßt es, dass mit Marseille-Provence eine Bewerberin zur Europäischen Kulturhauptstadt 2013 gekürt wurde, deren Konzept entschlossen auf eine euro-mediterrane Dimension ausgerichtet ist und die Völker auf beiden Seiten des Mittelmeers einander näherbringen soll; unterstreicht, dass im Rahmen dieses sehr symbolträchtigen Konzepts konkrete innovative Maßnahmen im Dienste des Dialogs der Kulturen Europas und des Mittelmeerraums durchgeführt werden sollen;

36.    betont die Notwendigkeit, industriepolitische Maßnahmen einzuführen, um mehr größenbedingte Kosteneinsparungen zu ermöglichen, und gleichzeitig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen und Spitzentechnologiesektoren zu stärken; fordert die Mitgliedstaaten und Institutionen der UfM auf, eine aktive Rolle bei der Unterstützung von KMU zu übernehmen und dabei ein besonderes Augenmerk auf wirksame Finanzdienstleistungen und technische und verwaltungstechnische Hilfe zu richten und so eine starke Unternehmensbasis besonders in Sektoren zu schaffen, die zum Wirtschaftswachstum in den Mittelmeerländern beitragen;

37.    betont, dass die PVEM dazu berufen ist, die demokratische parlamentarische Versammlung der UfM und Träger ihrer demokratischen Legitimität zu werden, und unterstützt den auf der sechsten Plenartagung der PVEM am 13. und 14. März 2010 in Amman angenommen Vorschlag, den Namen der PVEM in „Parlamentarische Versammlung – Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM)“ zu ändern;

38.    bekräftigt seine Befugnisse im Haushaltsverfahren der Europäischen Union und weist auf die gestiegene Verantwortung der PVEM in ihrer ab sofort wahrzunehmenden Rolle als Berater und demokratisches Kontrollorgan bei der Festlegung der Arbeitsschwerpunkte, der Überwachung der in Angriff genommenen Projekte und im Haushaltsvollzug hin; legt eine regelmäßige Anhörung des Generalsekretärs und seiner Stellvertreter durch die verschiedenen zuständigen Ausschüsse der PVEM nahe; ist der Ansicht, dass diese Einbeziehung in die Verantwortung gleichwohl mit einer Verbesserung der Funktionsweise und der Arbeitsmethoden der PVEM, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Personal- und Finanzausstattung, sowie einer besseren Abstimmung der Arbeit der PVEM mit derjenigen der anderen Organe der UfM einhergehen muss; begrüßt die entsprechenden Beschlüsse, die auf der sechsten Plenartagung der PVEM am 13. und 14. März 2010 in Amman angenommen wurden;

39.    begrüßt die kürzliche Schaffung der Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM) und verlangt eine gute Abstimmung zwischen der Tätigkeit der ARLEM und der PVEM, insbesondere durch gemeinsame Sitzungen und die Einladung der Mitglieder der Präsidien zu den jeweiligen Arbeitssitzungen; betont den Nutzen im Zusammenhang mit der Tatsache, dass diese Versammlungen gewählte Vertreter von beiden Seiten des Mittelmeers zusammenführen, die den Austausch bewährter Verfahren fördern;

40.    verweist darauf, dass die Zivilgesellschaft, die Sozialpartner und die zahlreichen, im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer entstandenen professionellen und sozioprofessionellen Netze regelmäßig konsultiert und in die Aktivitäten und Projekte der UfM einbezogen werden müssen; und befürwortet

- die Versammlung Europa-Mittelmeer der Wirtschafts- und Sozialräte und vergleichbaren Institutionen zur Prüfung der Einrichtung eines Wirtschafts- und Sozialrates Europa-Mittelmeer;

- die Entwicklung von Vorhaben zur Förderung von Geschäftsbeziehungen, Investitionen und Partnerschaften von Unternehmen zwischen beiden Seiten des Mittelmeers wie das Programm „Invest in Med“;

- die Vernetzung der Handelskammern und der Gewerkschaftsbünde und Arbeitgeberdachverbände Europas und der Mittelmeerstaaten;

- die Ausweitung der Gruppe zur industriellen Zusammenarbeit, deren Aufgabe es ist, die Europa-Mittelmeer-Charta für Unternehmen umzusetzen, auf Organisationen, die kleine und mittlere Unternehmen vertreten, um sie zu einem Instrument zur Beseitigung von Hindernissen für das Wachstum und die Entwicklung der KMU zu machen;

41.    begrüßt das anlässlich der zweiten Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz zur Stärkung der Rolle der Frau in der Gesellschaft (Marrakesch, 11. und 12. November 2009) bekräftigte Engagement, die Gleichstellung von Frauen und Männern de jure und de facto, die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und die Achtung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Frauen und Männern zu fördern; erwartet nachdrücklich konkrete Schritte in diese Richtung und empfiehlt die Annahme eines Projekts im Rahmen der UfM zugunsten der unternehmerischen Initiative von Frauen und für deren stärkere Einbeziehung ins öffentliche Leben; erinnert an seine unverbrüchliche Haltung, wonach die Achtung der Traditionen und Bräuche kein Vorwand für die Verletzung der Grundrechte von Frauen bilden darf;

42.    fordert den Rat, die Vizepräsidentin der Kommission/die Hohe Vertreterin der EU, die Europäische Kommission und den neuen Europäischen Auswärtigen Dienst auf, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Beteiligung der EU an der UfM kohärent zu gestalten und das Europäische Parlament in die Festlegung der europäischen Politik einzubeziehen;

43.    begrüßt die kürzlich erfolgte Aufnahme auch von Ländern des westlichen Balkans, die EU-Beitrittskandidaten sind, in die UfM;

44.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat der Europäischen Union, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/der Hohen Vertreterin der EU, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Ko-Präsidentschaft und dem Generalsekretär der UfM sowie den Regierungen und den Parlamenten der Partnerländer zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 210.
  • [2]  ABl. C 285 E vom 26.11.2009, S. 39.
  • [3]  ABl. C 76 E vom 25.3.2010, S. 76.
  • [4]  ABl C 282 E vom 6.11.2008, S. 443.

BEGRÜNDUNG

I/ Kontext

Während der letzten beiden Jahrzehnte richteten sich die besonderen Anstrengungen der Europäischen Union auf ihre Osterweiterung. Die historische Aufgabe der Wiedervereinigung des Kontinents konnte so zum glücklichen Abschluss gebracht werden; aber in einer Zeit, in der sich das geopolitische und geowirtschaftliche Gleichgewicht der Welt unter dem zunehmenden Einfluss Asiens neu verteilt, muss die Union ihre außenpolitischen Prioritäten überdenken und sich wieder ihren südlichen Nachbarn zuwenden.

Für das Europäische Parlament erweist es sich als unerlässlich, die Entwicklungen der jüngsten regionalen Initiative, der Union für den Mittelmeerraum (UfM) eingehend zu verfolgen. Der vorliegende Bericht schließt daher an den im Februar 2009 angenommenen Vorgängerbericht an und orientiert auf die Weiterführung des begonnenen politischen Reflexionsprozesses, wobei er den neuen institutionellen Rahmen der UfM ebenso berücksichtigt wie die unbekannten Größen, die sowohl hinsichtlich der Arbeitsweise als auch der Finanzierung noch auf dieser Union lasten.

Nach einem kontroversen Start und zwei darauffolgenden Jahren relativer Lähmung findet im Juni 2010 der zweite Gipfel der Staats- und Regierungschefs der UfM in Barcelona statt. Das Europäische Parlament möchte seinen Beitrag zum vollen Erfolg dieses Gipfels leisten, der über die Zukunft der UfM entscheiden wird.

II/ Leitlinien

Mit dem Näherrücken des Gipfels von Barcelona richten sie unsere Überlegungen zur UfM auf vier große Leitlinien.

a. Errichtung der UfM auf dem Besitzstand von Barcelona

Nach einer abseits der „Gemeinschaftslogik“ angesiedelten Konzeption war die letztlich getroffene Entscheidung, die UfM trotz ihrer Schwächen in die Kontinuität des Barcelona-Prozesses einzugliedern, eine gute Entscheidung[1].

Trotz der enttäuschenden Bilanz der Partnerschaft Europa-Mittelmeer, insbesondere in ihrer multilateralen und subregionalen Dimension, wurde dieses Format der Zusammenarbeit von unseren Partnern gut verstanden, was von der 2004 ins Leben gerufenen Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) nicht gesagt werden kann.

Ungeachtet der politischen Blockade war der Barcelona-Prozess aus technischer Sicht gleichwohl aktiv. Die Finanzierungsinstrumente (MEDA, ENPI, FEMIP), die Programme für Zusammenarbeit sowie Kooperation auf der Mikroebene wie auch die bilateralen Assoziierungsabkommen bedeuteten für die Wirtschaft mancher Länder eine erhebliche Unterstützung. Im Bereich Kultur und Bildung wurden Programme zur Bewahrung des kulturellen Erbes (EuroMed Heritage), zur Förderung des Jugendaustauschs (Erasmus Mundus), zur Ausstrahlung einer audiovisuellen Produktion Europa-Mittelmeer (Euromed audiovisuel II) oder zur Unterstützung des Dialogs zwischen den Kulturen (Anna-Lindh-Stiftung) verwirklicht. Erwähnenswert sind zugleich die – wenn auch schüchternen – Anstrengungen zur subregionalen Integration mit der Unterzeichnung des Agadir-Abkommens. Auf politischer Ebene wurde die regionale Dimension der Partnerschaft dank der Ministertreffen (Auswärtige Angelegenheiten und Fachministerien) und der Treffen hoher Beamter aufrechterhalten und durch die Praxis eines regelmäßigen Dialogs untermauert.

Es ist daher nachzuvollziehen, dass die Einführung der ENP mit ihrer geplanten bilateralen Dimension und ihren drei bestätigten Konzepten (Konditionalität, Eigenverantwortung und selektive Differenzierung) – nicht nur im südlichen Mittelmeerraum – als Verwässerung des Strebens der Europäischen Union nach Partnerschaft und als Verzicht auf eine regionale Strategie Europa-Mittelmeer verstanden werden konnte[2].

Wenn sich die UfM auf den Besitzstand des Barcelona-Prozesses stützt, kann sie der regionalen und multilateralen Dimension der Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer daher eine zweite Chance bieten.

b. Die politischen Spannungen und regionalen Konflikte im Mittelmeerraum dürfen nicht die Möglichkeit behindern, in der sektorbezogenen und multilateralen Zusammenarbeit konkret voranzukommen

Kennzeichnend für den regionalen Kontext, in dem sich die UfM gestaltet, sind in erster Linie Konflikte und politische Spannungen; dazu kommen die Ereignisse des 11. September 2001 und der Irakkrieg, die eine Vertrauenskrise auf beiden Seiten auslösten.

Diese Konflikte haben die Schaffung der UfM seit dem Gipfel von Paris vom Juli 2008 erheblich verzögert und sowohl zur Absage von Ministertreffen als auch zur institutionellen Lähmung beigetragen.

Die sofortige Lehre aus diesen Schwierigkeiten lautet: es ist nicht oberste Aufgabe der UfM, die Konflikte zu lösen, die seit Jahren einige ihrer Mitglieder entzweien. Ohne ein verantwortungsbewusstes und konstruktives Herangehen der verschiedenen beteiligten Seiten wird es schwierig sein, die UfM auf den Weg zu bringen und ihre zukünftige Entwicklung sicherzustellen. Nur durch die Verwirklichung der großen Integrationsvorhaben wird die UfM im Geist der Solidarität und des Friedens dazu beitragen, ein Klima des Vertrauens zu entwickeln, das sich gedeihlich auf die Ziele der gemeinsamen Sicherheit auswirkt. Eine gegenteilige Entwicklung hingegen würde zu einem folgenschweren Scheitern führen.

c. Die beiden Neuerungen – die institutionelle (Ko-Präsidentschaft, Sekretariat, Ausschuss hoher Beamter) und die operationelle Neuerung (Integrationsprojekte) – der UfM müssen effizient und transparent funktionieren

Eine der Bedingungen für das künftige Gedeihen der UfM besteht darin, ihre Arbeitsweise für die meisten Akteure (Unternehmen, Universitäten, Gewerkschaften, lokale und regionale Gebietskörperschaften, Zivilgesellschaft) verständlich und ihre Ergebnisse greifbar zu machen. Die Institutionen der Union müssen deshalb bestrebt sein, für ihre Tätigkeit schnellstmöglich einfache, wirksame und transparente Verfahren zu finden.

Aus praktischer Sicht kann sich diese Forderung nach Effizienz in Formen der Kooperation unterschiedlicher Konstellation mit einer Öffnung für die Länder äußern, die zusammen an Projekten von gemeinsamem Interesse arbeiten wollen, ohne dass denen die Tür zugeschlagen wird, die sich ihnen später anschließen möchten.

Im Übrigen müssen die Auswahl der Projekte, ihr Fortgang und ihre Finanzierung einer regelmäßigen Einschätzung und Kontrolle – insbesondere auf parlamentarischem Wege – unterliegen, deren Ergebnisse der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind.

d. Die Finanzierung als zentrale Frage

Seit dem Gipfel von Paris hat die Europäische Kommission für die ersten im Rahmen der UfM angekündigten Projekte einen finanziellen Beitrag geleistet. Das ist nur ein erster Schritt, der im Rahmen der tatsächlichen Festlegung dieser Projekte umgehend neu bewertet werden muss. Trotz der wirtschaftlichen und sozialen Krise sind seitens der verschiedenen Partner und namentlich seitens der Europäischen Union größere finanzielle Anstrengungen erforderlich, wenn die UfM wirksam in Gang gebracht werden soll.

Aus diesem Grund muss darauf geachtet werden, dass die EU und ihre Mittelmeerpartner das Budget der UfM in einer den Anforderungen entsprechenden Höhe ausstatten. Das Handeln der Partner darf sich nicht darauf beschränken, Darlehen zu bewilligen oder Projekte, für die bereits in einem anderen institutionellen – zumal gemeinschaftlichen – Rahmen Finanzmittel vorgesehen sind, im Nachhinein mit dem Etikett „Union für den Mittelmeerraum“ zu versehen.

Zudem ist auch für das Generalsekretariat eine angemessene Mittelausstattung erforderlich, die ihm ein wirksames und unabhängiges Arbeiten ermöglicht.

III. Der Barcelona-Gipfel – eine kritische Etappe für die UfM

Im Juni 2010 werden die Staats- und Regierungschefs der UfM zusammenkommen. Das Europäische Parlament möchte seinen Beitrag zum vollen Erfolg dieses zweiten Gipfels leisten, der nach zwei schwierigen Jahren der Anfangsarbeit ein wichtiges Ereignis für die Zukunft der UfM darstellt.

Besondere Aufmerksamkeit bringt das Europäische Parlament darüber hinaus den konkreten Fortschritten entgegen, die in den drei Schwerpunktbereichen erreicht wurden: institutionelle Organisation, Projekte sowie Quellen zur Projektfinanzierung.

a. Institutionelle Organisation: Effizienz und Demokratie

In Vorbereitung des Gipfels von Barcelona ist die Festlegung der institutionellen und funktionellen Architektur der UfM voranzubringen, wobei die Forderung nach Effizienz und Transparenz Berücksichtigung finden muss; ferner sind insbesondere die Entscheidungs-, Finanzierungs- und Umsetzungskriterien der großen Projekte zu klären.

Das Generalsekretariat muss zur treibenden Kraft des Instruments werden. Seine Effizienz hängt von der Mitarbeiterfähigkeit zu selbständigem Arbeiten ab. Hervorzuheben ist, dass die Anwesenheit eines hohen israelischen und eines hohen palästinensischen Beamten, die in einer internationalen Organisation auf regionaler Ebene zusammenarbeiten, beispiellos und Hoffnung versprechend ist. Schließlich muss auf die Notwendigkeit einer guten Zusammenarbeit und einer klaren Abgrenzung der Zuständigkeiten mit der Europäischen Kommission hingewiesen werden.

In dem neuen institutionellen Gleichgewicht erscheint es mit Verweis auf die Befugnisse des Europäischen Parlaments im Haushaltsverfahren wesentlich, dass die PVEM eine gestiegene Verantwortung in ihrer Rolle als Berater und demokratisches Kontrollorgan in der haushaltsmäßigen Durchführung der Projekte wahrnimmt. Die regelmäßige Anhörung des Generalsekretärs und seiner Stellvertreter durch die verschiedenen zuständigen Ausschüsse der PVEM ermöglicht eine regelmäßige Verfolgung der Projekte und Tätigkeiten. Diese Einbeziehung in die Verantwortung muss gleichwohl mit einer Verbesserung der Funktionsweise und der Arbeitsmethoden der PVEM einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Personal- und Finanzausstattung einhergehen.

Unabdingbar ist auch die Einbeziehung der lokalen und regionalen Behörden. Die Mittelmeerregionen stellen Schaltstellen dar, die für die Herausbildung neuer Formen der Territorialpolitik und die Durchführung konkreter Projekte wesentlich sind. Die kürzliche Konstituierung der Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM) ist eine hervorragende Initiative.

Die UfM darf auch nicht versäumen, die Zivilgesellschaft, die Sozialpartner und die zahlreichen professionellen und sozioprofessionellen Netze, die sich im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer herausgebildet haben, umfassend in ihre Aktivitäten einzubeziehen. Die Schaffung eines Wirtschafts- und Sozialausschusses Europa-Mittelmeer und eines Mittelmeerforums der Unternehmer sollte vor diesem Hintergrund ermuntert werden.

b. Projekte

Auf dem Gipfel von Paris sind sechs große horizontale Strategiebereiche festgelegt worden, die mehreren regionalen Schwerpunktproblemen entsprechen: Meeresverschmutzung, Verkehr, erneuerbare Energien, Bildung, kleine und mittlere Unternehmen, Katastrophenschutz.

Es wird Aufgabe des Generalsekretariats sein, „Projekte der Mittelmeerunion“ auszuwählen, sie vorzuschlagen und festzulegen. Einige sind bereits Bestandteil der Partnerschaft Europa-Mittelmeer. Der Pragmatismus gebietet es daher, nach dem Grundsatz der Komplementarität zu verfahren und zwischen der europäischen Ebene und der Ebene Europa-Mittelmeer das richtige Maß an Koordinierung und politischer Mobilisierung zu finden.

Neben den berücksichtigten sechs Großprojekten wäre es wünschenswert, wenn das Generalsekretariat und die Fachministertagungen sehr schnell auch neue Projekte auf die Agenda setzten. Das Europäische Parlament schlägt vor, im Rahmen der UfM unter anderem Projekte wie ein Europa-Mittelmeer-Programm Erasmus Junior unter der Bezeichnung „Averroës“ einzuführen, das die Intensivierung des Austauschs von Oberschülern aus den Mitgliedstaaten der UfM ermöglicht, oder auch einen kulturellen Teil hinzuzufügen. Die Zusammenarbeit im Nahrungsmittel- und Agrarsektor, die von strategischer Bedeutung ist, sollte in Zukunft zu den Prioritäten der UfM gehören und eine größere Konvergenz der Agrarpolitik Europa-Mittelmeer ermöglichen.

c. Die Finanzmittel aufstocken und garantieren

Auf dem Gipfel von Barcelona muss der Unterfinanzierung der im Rahmen der UfM angekündigten Projekte ein Ende bereitet werden.

Die Finanzierung der vorgesehenen Projekte sollte auf einer Kombination öffentlicher und privater Mittel beruhen, für deren Entwicklung und Vorhaltung gesorgt werden muss:

- die erforderliche finanzielle Unterstützung der Union während des Zeitraums vor dem Abschluss der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 muss unbeschadet der laufenden oder geplanten regionalen Programm Europa-Mittelmeer erfolgen; in der neuen Finanziellen Vorausschau 2014-2020 der EU müssen die für die UfM bestimmten Finanzmittel erheblich aufgestockt werden;

- in der Region sind bereits nationale, europäische (EIB-FEMIP, EBWE) und internationale (Weltbank) Finanzinstitute tätig. Bei den Großprojekten müssen Synergien genutzt werden. Darin besteht eine der Aufgaben des Sekretariats;

- vorzusehen ist die Schaffung einer Investitions- und Entwicklungsbank Europa-Mittelmeer, um insbesondere den paritätischen Nord-Süd-Charakter der UfM zu stärken;

- die kürzliche Auflegung von Investitionsfonds, die zur Finanzierung von Projekten der UfM bestimmt sind, ist eine gute Nachricht. Die Entwicklung ähnlicher Initiativen muss unterstützt werden.

Im Übrigen wäre es angebracht, sich für eine Verbesserung der wirtschaftlichen und juristischen Rahmenbedingungen der Drittländer, insbesondere für die Schaffung existenzfähiger und zuverlässiger subregionaler Finanzinstitute einzusetzen, die in der Lage sind, ausländische Investitionen anzuziehen. Derzeit tragen die Investitionsschutzabkommen bilateralen Charakter und sind sehr heterogen. Mit der Einführung einer für die Länder des südlichen Mittelmeerraums gemeinsamen Investitionsschutzcharta und der Schaffung eines Versicherungs- und Finanzgarantiesystems für Investoren könnte dieser Schutz harmonisiert und verbessert werden.

Schließlich sind die Geldströme, die von den Migranten an die Bevölkerung der Länder des südlichen Mittelmeerraums zurückfließen, von immenser Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Empfängerländer. Es sollte überlegt werden, diesen Geldtransfer zu erleichtern und vor allem auf die Verringerung der dabei anfallenden Kosten hinzuwirken.

****

Europa und seine Nachbarn im südlichen und östlichen Mittelmeerraum befinden sich heute an einem Wendepunkt ihrer gemeinsamen Geschichte. Es gibt wohl kaum eine andere Möglichkeit, als gemeinsam und solidarisch auf die großen globalen Herausforderungen zu reagieren, deren Auswirkungen sich tagtäglich im Mittelmeerraum niederschlagen.

In Barcelona müssen die Staats- und Regierungschefs ihren Pragmatismus und ihre Weitsicht unter Beweis stellen, um – ausgehend von der gegenwärtigen Komplexität der Region – eine Schicksalsgemeinschaft Europa-Mittelmeer für mehr als 800 Millionen Bewohner zu errichten. Sie müssen den berechtigten Forderungen der Bürger nach Frieden, Stabilität und Wohlstand und deren Wunsch nachkommen, in einer von Recht und gegenseitiger Achtung geprägten Gesellschaft leben zu wollen.

Komplementarität und Mitverantwortung sind die besten Voraussetzungen, um die Vielfalt des Mittelmeerraums im Dienste eines von allen Bürgern geteilten Wohlstands erlebbar zu machen.

  • [1]  Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 13. und 14. März 2008.
  • [2]  Siehe die Berichte Jäätteenmäki, Tannock und Napoletano.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (8.4.2010)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zur Union für das Mittelmeer
(2009/2215(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Niki Tzavela

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

Einleitung

1.   wünscht, dass das Gipfeltreffen der Union für den Mittelmeerraum die Entschlossenheit der EU bekräftigt, sich weiterhin einzusetzen für die Vertiefung der Zusammenarbeit mit ihren Partnern im südlichen Mittelmeerraum zur Optimierung nationaler Förderregelungen, die Entwicklung gemeinsamer Standpunkte in den Energiesektor betreffenden regulatorischen Fragen mithilfe der Euromed-Regulierungsbehörden für Elektrizität und Gas (MEDREG) und des Euro-Mashreq Gas Centre, die Trans-Mediterrane Zusammenarbeit zur Erschließung erneuerbarer Energiequellen sowie den Austausch bewährter Verfahren und den technischen Fortschritt durch Initiativen und Partnerschaften wie den Barcelona-Prozess, die Europäische Nachbarschaftspolitik, den Vertrag über die Energiegemeinschaft Europa-Maghreb und das Regionalprojekt MED-ENEC zur Förderung der Energieeffizienz im Gebäudesektor;

Infrastruktur und Versorgung

2.   unterstützt die Förderung der Trans-Europa-Mittelmeer-Verbundnetze für Strom, Erdgas und Erdöl mit dem Ziel, die Sicherheit der Energieversorgung zu stärken; betont die Notwendigkeit, den Kreislauf der Stromversorgung im Mittelmeerraum zu schließen und unterstützt die Entwicklung eines südlichen Erdgaskorridors; befürwortet die Nutzung der Leitungen in beiden Fließrichtungen in den Fällen, in denen dies sowohl sicher als auch kosteneffektiv und praktikabel ist;

Sonnen- und Windenergie

3.   unterstreicht, dass das Mittelmeer über ein enormes und weitgehend ungenutztes Potenzial im Hinblick auf erneuerbare Energiequellen – Sonnenenergie, Windenergie, Wasserkraft usw. – verfügt;

4.   ruft zur Unterstützung des „Solarprogramms für den Mittelmeerraum“ (MSP) auf, da es die Steigerung der Nutzung von Sonnenenergie und anderen erneuerbaren Energiequellen zur Stromerzeugung mit dem ehrgeizigen Ziel von 20 GW an zusätzlich geschaffener Kapazität bis 2020 sowie Energieeinsparungen von rund 20% im gesamten Mittelmeerraum anstrebt;

5.   betont, dass das MSP auch für die wirtschaftliche Entwicklung der Länder des südlichen Mittelmeerraums wichtig ist, indem es für zusätzliche inländische Stromerzeugungskapazität sorgt, bestehende Netzstrukturen verstärkt und die Schaffung eines neuen Industriezweigs, die Herstellung von Solarkomponenten (und damit neuen Arbeitsplätzen), ermöglicht, und ruft in diesem Sinne dazu auf, einen praktischen Aktionsplan auf der Grundlage des Strategiepapiers zu entwickeln;

6.   stellt fest, dass eine Reihe von Wirtschaftsinitiativen in der Mittelmeerregion (wie DESERTEC) das Potential für positive Auswirkungen im Bereich der Energieversorgungssicherheit, der Umwelt, der nachhaltigen Entwicklung und des Wachstums der Netze im Energiebereich besitzen, und ruft dazu auf, praktische Schritte zur Verwirklichung dieser Initiativen zu unternehmen; betont gleichzeitig, dass solche Vorhaben für die lokalen Gesellschaften, in denen sie durchgeführt werden, einen direkten Mehrwert schaffen können, indem sie den Technologietransfer fördern und die Entwicklung effizienter Netze und Infrastrukturen ermöglichen, die auch für die lokale Nutzung geeignet sind, und damit der lokalen Wirtschaft zugute kommen, zum sozialen Zusammenhalt beitragen und die weitere Entwicklung in den betreffenden Regionen unterstützen;

7.   unterstreicht die Bedeutung von Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energiequellen, die nicht nur zur wirtschaftlichen Entwicklung in den Mitgliedstaaten der Union für den Mittelmeerraum, besonders den südlichen Mittelmeeranrainerstaaten, beitragen, sondern auch ein strukturelles Element der Zusammenarbeit innerhalb der UfM darstellen;

Industrielle Zusammenarbeit

8.   fordert die Schaffung eines auf Transparenz und Planbarkeit beruhenden ordnungsrechtlichen und institutionellen Rahmens für die gesamte Europa-Mittelmeer-Region, durch den Industrie und Handel sowie Forschung und Entwicklung mit dem Ziel eines kohärenten Wirtschaftswachstums gefördert werden.

9.   betont die Notwendigkeit, industriepolitische Maßnahmen einzuführen, um mehr größenbedingte Kosteneinsparungen zu ermöglichen, und gleichzeitig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen und Spitzentechnologiesektoren zu stärken; fordert die Mitgliedstaaten und Institutionen der UfM auf, eine aktive Rolle bei der Unterstützung von KMU zu übernehmen und dabei ein besonderes Augenmerk auf wirksame Finanzdienstleistungen und auf technische und verwaltungstechnische Hilfe zu richten und so eine starke Unternehmensbasis besonders in Sektoren zu schaffen, die zum Wirtschaftswachstum in den Mittelmeerländern beitragen;

10. betont die Wichtigkeit der derzeitigen Verhandlungen über die Freihandelszone Europa-Mittelmeerraum und ermutigt die Mitgliedstaaten der UfM, zusammenzuarbeiten, um ihre Standpunkte im Rahmen der WTO-Verhandlungen einander anzunähern;

Zusammenarbeit und Ausbildung im Bereich der Wissenschaft und Technik

11. betont die Bedeutung von Forschung und Entwicklung als Teil einer Strategie der Konsolidierung und Förderung des Wettbewerbs für die südlichen Mittelmeeranrainerstaaten und fordert, die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen den Staaten des Mittelmeerraums auszubauen und besser zu koordinieren; unterstützt die Initiative einer Europäischen Mittelmeer-Universität und die Schaffung eines „Europa-Mittelmeer-Raums der Hochschulbildung, der Wissenschaft und der Forschung“, wie sie in der Erklärung von Catania vom 29. Januar 2006 angekündigt wurde;

12. betont die Notwendigkeit der Förderung des Austauschs bewährter Verfahren und der Mobilität von Wissenschaftlern und fordert eine gemeinsame Planung der Forschungsvorhaben in verschiedenen Bereichen, einschließlich Meeresforschung und Forschung im Bereich des Zivilschutzes (d.h. im Zusammenhang mit der Bewältigung von Naturkatastrophen), sowie Forschung in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Umwelt unter Beteiligung lokaler Akteure und der Zivilgesellschaft; unterstützt die Idee der Einrichtung und des Ausbaus eines Europa-Mittelmeerinstituts zur Bekämpfung von Waldbränden;

13. fordert die weitere Förderung und Unterstützung der „Solar for Peace“-Initiative im Rahmen des „Euro-Mediterranean Energy Market Integration Project“ (MED-EMIP);

14. empfiehlt, dass die Länder, die am Europa-Mittelmeer-Prozess teilnehmen, sich der im Rahmen des Strategieplans für Energietechnologie geplanten „Smart Cities“-Initiative anschließen;

LNG

15. betont, dass die “20-20-20”-Klimaziele erhebliche Auswirkungen auf die Nachfrage nach Erdgas haben werden und dass die Ausarbeitung eines LNG-Aktionsplans für die Mitglieder der Union für den Mittelmeerraum die Diversifizierung und Sicherheit der Versorgung besonders für Länder, die auf einen einzigen Lieferanten angewiesen sind, verbessern würde;

16. betont die Bedeutung von Fortschritten im Bereich der LNG-Technologie und von Investitionen in die Transportkapazität von LSG-Tankern und in LNG-Wiederverdampfungsterminals; stellt fest, dass neben der Infrastrukturentwicklung auch die Sicherheit im Seeverkehr eine Notwendigkeit ist;

IKT

17. empfiehlt die Unterstützung des BB-MED-Aktionsplans (Satelliten- und Breitbandtechnologie);

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

7.4.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

44

0

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Zigmantas Balčytis, Jan Březina, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Lena Ek, Ioan Enciu, Adam Gierek, Norbert Glante, Fiona Hall, Jacky Hénin, Edit Herczog, Sajjad Karim, Arturs Krišjānis Kariņš, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Marisa Matias, Judith A. Merkies, Jaroslav Paška, Aldo Patriciello, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Michèle Rivasi, Jens Rohde, Paul Rübig, Amalia Sartori, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Ioannis A. Tsoukalas, Claude Turmes, Niki Tzavela, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Alejo Vidal-Quadras

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Lara Comi, António Fernando Correia De Campos, Rachida Dati, Jolanta Emilia Hibner, Yannick Jadot, Oriol Junqueras Vies, Bernd Lange, Marian-Jean Marinescu, Ivari Padar, Mario Pirillo, Silvia-Adriana Ţicău, Lambert van Nistelrooij

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (27.4.2010)

für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

zur Union für das Mittelmeer
(2009/2215(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Marielle De Sarnez

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  bekräftigt die Bedeutung der Errichtung einer Freihandelszone Europa-Mittelmeer, die einen wesentlichen Beitrag zu Frieden, Wohlstand und Sicherheit in der gesamten Region und zu mehr wirtschaftlicher und territorialer Integration durch Förderung des Wirtschaftswachstums der Region leistet; fordert, dass die Verhandlungen über die Freihandelszone auf der Grundlage eines konzertierten und schrittweisen Vorgehens im Rahmen einer rationalen und vorhersehbaren Partnerschaft, die die sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten jedes Landes widerspiegelt, fortgeführt werden ; betont, dass die Union für das Mittelmeer als Initiative zu betrachten ist, welche die 1995 in Barcelona ins Leben gerufene Partnerschaft Europa-Mittelmeer ergänzt, indem sie sich mit einigen ihrer Mängel befasst;

2.        unterstreicht die Bedeutung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Mittelmeerraum sowohl in kommerzieller, politischer, sozialer, akademischer und kultureller Hinsicht, aber auch im Hinblick auf die Entwicklung und auf den Schutz der Umwelt; ist der Ansicht, dass die Entwicklung eines regional einander ergänzenden Marktes eine Förderung der Industriepolitik der südlichen Regionen der Europäischen Union ermöglichen würde;

3.        fordert die Kommission auf, ihre Rolle als Investor und Partner auszubauen und spezifische Leitlinien für verantwortungsbewusste Investitionen auszuarbeiten, die soziale Ungleichheiten verringern, die Diversifizierung der lokalen Wirtschaft, vor allem auf industrieller Ebene, die nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft, die Erhaltung der lokalen Nahrungsmittelproduktion und die Ernährungssicherheit fördern können; betont insbesondere, dass die „Ausländischen Direktinvestitionen“(ADI) unterstützt sowie Forschung und Entwicklung gefördert werden müssen;

4.        fordert die Kommission auf, ihre Rolle im Rahmen des Projekts der Union für den Mittelmeerraum auszubauen, und verlangt eine größere Klarheit in Bezug auf ihre Beteiligung an der neuen institutionellen Struktur;

5.        begrüßt die Wahl der sechs strategischen Hauptbereiche: Sanierung des Mittelmeers, Solarenergieplan, Verkehr, Bildung und Forschung, KMU und Unternehmensentwicklung sowie Katastrophenschutz, und hofft, dass diese Großprojekte von den europäischen und internationalen Finanzinstitutionen angemessen unterstützt werden; ist der Auffassung, dass bei den neuen Projekten im Rahmen der Union für das Mittelmeer Anstrengungen unternommen werden müssen, um die größtmögliche Zahl von Europa-Mittelmeer-Partnern einzubeziehen;

6.  würdigt den Beitrag, den das sich konstituierende Sekretariat auf administrativer und operativer Ebene zu den Maßnahmen der Union für das Mittelmeer leisten kann, um deren Prioritäten und Ziele mit angemessenen und klar bemessenen Mitteln zu verwirklichen;

7.  weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, den Süd-Süd-Handel auszubauen, der bislang lediglich 6 % des Handelsverkehrs ausmacht, und damit zur Ausweitung des Agadir-Abkommens beizutragen; erinnert an das Interesse dieser Länder an einer Intensivierung ihrer Beziehungen und ihres Handels untereinander, um einen geeinten, starken und für Investoren attraktiven Wirtschaftsraum zu schaffen, der es ermöglicht, die Interessen der Region zu verteidigen und die Bemühungen um ihre Entwicklung zu verstärken; unterstreicht, dass die Union für das Mittelmeer eine einfachere Bescheidung auf Anträge auf technische und finanzielle Unterstützung ermöglichen muss, um die Süd-Süd-Wirtschaftsintegration zu fördern; ist der Ansicht, dass die Ausweitung der Vereinfachung der europaweiten Ursprungskumulierung dabei helfen könnte;

8.  ist der Auffassung, dass der Ausbau der Infrastruktur der Seehäfen und des Landverkehrs einen Faktor für die Wirtschaftsentwicklung darstellen und den Handel zwischen den Euromed-Ländern fördern kann;

9.  strebt die Verbesserung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in der Region an, die eine unverzichtbaren Garantie für die Sicherheit künftiger Investitionen, insbesondere für die bislang überaus spärlichen „Ausländischen Direktinvestitionen (ADI)“, und für die Förderung der Finanzierung strategischer Großprojekte darstellen; strebt ferner angesichts der Tatsache, dass es große Unterschiede zwischen einzelnen Ländern gibt, eine größere Angleichung in diesem Bereich an;

10. strebt die Verbesserung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in der Region an, die eine unverzichtbare Garantie für künftige Investitionen darstellen; betont die Bedeutung des Ziels der Entwicklung der Humanressourcen und der Beschäftigung entsprechend den Millenniums-Entwicklungszielen im Bereich der Bekämpfung der Armut; unterstreicht, dass die Erhaltung und der Ausbau starker öffentlicher Dienstleistungen eine weitere wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung in der Region sind;

11.      hebt die Bedeutung der Rolle und des Dialogs der Unternehmen von beiden Seiten des Mittelmeers für die Stärkung des Handels und der Investitionen hervor;

12.      fordert die Kommission auf, während der Aushandlung von Handelsabkommen die Ergebnisse der vorliegenden Folgenabschätzungen zu berücksichtigen und die Auswirkungen des Liberalisierungsprozesse vor dem Hintergrund des Klimawandels und der wirtschaftlichen und sozialen Krise zu beurteilen sowie im Bedarfsfall eine schrittweise und asymmetrische Umsetzung zu ermöglichen, wobei auf beiden Seiten des Mittelmeers vergleichbare Produktionen geschützt werden, für die die Konkurrenz durch eine fortschreitende Liberalisierung die größte Gefahr in sich birgt; fordert die Union für das Mittelmeer auf, Projekte hauptsächlich entsprechend sozialen und wirtschaftlichen Erfordernissen und der Notwendigkeit der ökologischen Schadensbegrenzung auszuwählen;

13.      betont die Notwendigkeit einer regionalen Agrarpolitik im Sinne des Europa-Mittelmeer-Fahrplans für die Landwirtschaft, die die lokale Nahrungsmittelproduktion und die Ernährungssicherheit schützt und die Produktion, den Vertrieb und die Diversifizierung typischer Mittelmeererzeugnisse sowie die Entwicklung kleiner und mittlerer Betriebe fördert und auf eine dauerhafte Entwicklung ausgerichtet ist; fordert die Kommission angesichts der zunehmenden Ernährungsunsicherheit in vielen Mittelmeerpartnerländern auf, Ersuchen der Partnerländer bezüglich verlängerter Schutzmaßnahmen zu entsprechen und Verfahren für eine schnelle Umsetzung in Zeiten von Lebensmittelkrisen zuzustimmen;

14. erkennt an, wie wichtig die Stärkung der Zusammenarbeit im Energiebereich zwischen den Europa-Mittelmeer-Partnern ist und dass für die Umsetzung von Projekten in den Bereichen erneuerbare Energie und Energieinfrastruktur in der Mittelmeerregion ein regionaler Energiemarkt entwickelt werden muss; verweist nachdrücklich darauf, dass die Projekte im Bereich Energie und nachhaltige Entwicklung, wie z. B. das Projekt Desertec, zuerst der Region zu Gute kommen und so zu ihrer Entwicklung beitragen sollen; begrüßt das Regionalprojekt der Union für den Mittelmeerraum „Solarprogramm für den Mittelmeerraum“, da es in allen an dem Programm beteiligten Ländern zur Entwicklung der Infrastruktur beitragen und zudem Entwicklungsimpulse für die Zulieferindustrie sowie für damit zusammenhängende Ingenieurleistungen und Technologien setzen wird;

15. wünscht, dass die Assoziierungsabkommen unter Berücksichtigung der sich aus der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise und den Lebensmittel- und Energiekrisen ergebenden neuen Anforderungen überarbeitet werden; weist darauf hin, dass eines der wichtigsten Ziele der Errichtung einer Freihandelszone Europa-Mittelmeer auch weiterhin ein Handel im Dienste der Entwicklung und der Armutsverringerung sein muss, und hofft dass der am 9. Dezember 2009 vom Gipfel auf Ministerebene angenommene „Fahrplan“ die Verwirklichung dieses Ziels ermöglichen wird;

16. fordert die Kommission auf, in ihren Handelsverhandlungen ihre Forderungen im Hinblick auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit nicht nur gegenüber Libyen, das an der Union für den Mittelmeerraum als Beobachterstaat teilnimmt, sondern auch gegenüber allen Vertragstaaten der Union für das Mittelmeer aufrechtzuerhalten;

17. fordert die Kommission auf, zur Stabilität der Region und zur Krisenvorbeugung beizutragen, mit dem Ziel, einen einheitlichen Raum von Frieden, Entwicklung, Gerechtigkeit, Gleichheit, Freiheit, Vielfalt, Demokratie und Achtung zu errichten;

18. bekräftigt die zentrale Rolle der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer als natürliche Plattform des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Dialogs, der von den demokratisch gewählten Vertretern der Euromed- Länder geführt wird.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.4.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniel Caspary, Marielle De Sarnez, Christofer Fjellner, Joe Higgins, Yannick Jadot, Metin Kazak, Bernd Lange, David Martin, Emilio Menéndez del Valle, Vital Moreira, Cristiana Muscardini, Tokia Saïfi, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Gianluca Susta, Jan Zahradil, Pablo Zalba Bidegain, Paweł Zalewski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

George Sabin Cutaş, Elisabeth Köstinger, Michael Theurer, Jarosław Leszek Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Lara Comi, Sylvie Guillaume

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.4.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

58

6

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gabriele Albertini, Dominique Baudis, Frieda Brepoels, Elmar Brok, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Marietta Giannakou, Takis Hadjigeorgiou, Anna Ibrisagic, Anneli Jäätteenmäki, Jelko Kacin, Maria Eleni Koppa, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Krzysztof Lisek, Sabine Lösing, Barry Madlener, Mario Mauro, Kyriakos Mavronikolas, Jean-Luc Mélenchon, Willy Meyer, Alexander Mirsky, Andreas Mölzer, María Muñiz De Urquiza, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Norica Nicolai, Raimon Obiols, Kristiina Ojuland, Justas Vincas Paleckis, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Paşcu, Vincent Peillon, Hans-Gert Pöttering, Cristian Dan Preda, Fiorello Provera, Libor Rouček, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Nikolaos Salavrakos, Jacek Saryusz-Wolski, Werner Schulz, Marek Siwiec, Zoran Thaler, Inese Vaidere, Johannes Cornelis van Baalen, Kristian Vigenin

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Laima Liucija Andrikienė, Elena Băsescu, Emine Bozkurt, Véronique De Keyser, Hélène Flautre, Charles Goerens, Elisabeth Jeggle, Evgeni Kirilov, Georgios Koumoutsakos, Barbara Lochbihler, Norbert Neuser, Judith Sargentini, Alf Svensson, Indrek Tarand, László Tőkés, Ivo Vajgl, Luis Yáñez-Barnuevo García, Janusz Władysław Zemke

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Georgios Papanikolaou