BERICHT über den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2011
3.5.2010 - (2010/2005(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Helga Trüpel
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2011
Das Europäische Parlament,
(Besonderes Legislativverfahren – Haushalt)
– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf Artikel 31,
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2010 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2011 – Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII und IX[3],
– in Kenntnis des Berichts des Generalsekretärs an das Präsidium über die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2011,
– unter Hinweis auf den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags, der am 19. April 2010 gemäß Artikel 23 Absatz 6 und Artikel 79 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Parlaments vom Präsidium aufgestellt wurde,
– unter Hinweis auf den Entwurf des Haushaltsvoranschlags, der gemäß Artikel 79 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Parlaments vom Haushaltsausschuss aufgestellt wurde,
– gestützt auf Artikel 79 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7‑0134/2010),
A. in der Erwägung, dass das Parlament bei der Erfüllung seiner vertraglich festgelegten Aufgaben bestrebt ist, von seinen Vorrechten Gebrauch zu machen und sie voll auszuschöpfen; in der Erwägung, dass dies die Stärkung einer Reihe von prioritären Bereichen erforderlich machen wird, während gleichzeitig ein überzeugenderer Ansatz bei der Verwendung der verfügbaren Mittel erforderlich ist,
B. in der Erwägung, dass die Haushaltssituation bei der Rubrik 5 (Verwaltungsausgaben) für 2011 diesbezüglich mehr als je zuvor einen vorsichtigen und disziplinierten Ansatz beim Haushaltsplan des Parlaments rechtfertigt, um die politischen Zielvorgaben und ihre Finanzierung in Einklang zu bringen,
C. in der Erwägung, dass vor zwei Jahren ein Pilotvorhaben zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen dem Präsidium und den Haushaltsausschuss eingeleitet wurde und dieses Vorhaben auch für das Haushaltsverfahren 2011 weitergeführt wurde,
D. in der Erwägung, dass die Vorrechte des Plenums bezüglich der Annahme des Haushaltsvoranschlags und des endgültigen Haushaltsplans im Einklang mit den Vertragsbestimmungen und der Geschäftsordnung umfassend gewahrt werden,
E. in der Erwägung, dass am 24. März 2010 und am 13. April 2010 zwei Vorkonzertierungssitzungen von Delegationen des Präsidiums und des Haushaltsausschusses stattgefunden haben, in denen von den beiden Delegationen eine Reihe von Schlüsselfragen erörtert wurde,
Allgemeiner Rahmen und Haushaltsplan generell
1. stellt fest, dass sich das vom Präsidium empfohlene Volumen des Haushaltsplans 2011 auf einen Betrag von 1 710 547 354 EUR beläuft, was 20,32 % der Rubrik 5 des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) entspricht; stellt fest, dass die empfohlene Steigerungsrate gegenüber dem Haushaltsplan 2010 5,8 % ausmacht, einschließlich des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 1/2010;
2. ist sich zwar uneingeschränkt der künftigen Herausforderungen bewusst, vertritt jedoch die Auffassung, dass in diesem Voranschlag die Steigerungsrate und das endgültige Volumen des Haushaltsplans angepasst werden müssen; beschließt, dass sich die Gesamthöhe des Haushaltsplans in dieser Phase auf 1 706 547 354 EUR belaufen soll, was einer Steigerungsrate von 5,5 % entspricht und einen prozentualen Anteil von 20,28 % an Rubrik 5 ausmacht; ist ferner bestrebt, mehrere Punkte zu klären und die vorgeschlagenen Maßnahmen weiter zu prüfen sowie Einsparungen zu ermitteln, ehe es den endgültigen Haushaltsplan im Herbst 2010 aufstellt;
3. verweist auf seinen Standpunkt, dass seine Ausgaben auf der Grundlage der ursprünglichen MFR-Referenzbeträge, die 2006 ausgehandelt wurden und seit 2007 in Kraft sind, um den traditionellen Grenzwert in Höhe von 20 % herum festgelegt werden sollten, wobei die Erfordernisse der übrigen Organe und die verfügbare Marge zu berücksichtigen sind; nimmt in dieser Hinsicht die Forderungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen nach über 10 Millionen EUR allein für das Jahr 2010 zur Kenntnis; bekräftigt, dass auch der Europäische Auswärtige Dienst eine Auswirkung auf Rubrik 5 haben kann; bestätigt seine Auffassung, dass das Präsidium und der Haushaltsausschuss zusammenarbeiten müssen, um diese Begrenzung einer Neubewertung zu unterziehen, ehe ein interinstitutioneller Dialog über das Thema eingeleitet wird; regt an, dass zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, die ihre Arbeit vor Ende Juli 2010 aufnehmen sollte;
4. wünscht eine Klärung bei der mittelfristigen Finanzplanung für Rubrik 5 und den geplanten Margen in Höhe von 109 Millionen EUR für 2011, 102 Millionen EUR für 2012 und 157 Millionen EUR für 2013; ist der Auffassung, dass es nützlich wäre, Informationen über die Arbeitshypothesen des Parlaments für den sechsten Bericht der Generalsekretäre (Oktober 2009) im Hinblick auf Haushaltsmittel und Stellen im Vergleich zu dem jetzt vorliegenden Voranschlag zu erhalten; möchte klären, ob wichtige (potenzielle) Vorhaben und Entwicklungen beim Personalbestand bereits in dieser Planung für die nächsten zwei bis drei Jahre enthalten sind; unterstreicht gleichzeitig, dass es sich bei der Finanzplanung nur um ein nichtverbindliches indikatives Planungsinstrument handelt und dass die Haushaltsbehörde die endgültigen Beschlüsse fasst;
5. lehnt die wichtigsten Argumente im Zusammenhang mit der Empfehlung, einen Anteil von 1 % des Haushaltsplans als sinnvolle Rückstellung für unvorhergesehene Ausgaben bereitzuhalten, zwar nicht ab, unterstützt allerdings unter Berücksichtigung der sehr angespannten Situation in Rubrik 5 den Vorschlag des Präsidiums, diese Reserve auf einen Betrag von 14 Millionen EUR festzulegen;
6. geht davon aus, dass in Verbindung mit der vor dem Gerichtshof anhängigen Rechtssache betreffend die Gehälter die „Auswirkungen“ insgesamt für das Parlament im Jahre 2011, die sich im Falle eines Urteils zugunsten der Kommission auf etwa 12 Millionen EUR belaufen könnten, als vorläufig eingesetzte Mittel in verschiedenen Haushaltslinien im Vorschlag enthalten sind;
7. verweist auf seine früheren Forderungen, dass ein umfassender Vorschlag für den Haushaltsplan in der Phase des Voranschlags im Frühjahr vorgelegt werden sollte, und würde folglich erwarten, dass später im so genannten „Berichtigungsschreiben“ im Herbst nur geringfügige bzw. technische Änderungen vorgenommen werden;
8. bekräftigt die Bedeutung, die es einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss bei der gemeinsamen Klärung der haushaltsspezifischen Konsequenzen von zu fassenden Beschlüssen beimisst; unterstreicht ebenfalls, dass innerhalb eines jeden Beschlussfassungsorgans der Einsatz von Finanzbögen, die den Mitgliedern eine klare Darstellung aller haushaltsspezifischen Konsequenzen vermitteln, von ausschlaggebender Bedeutung ist;
Spezifische Themen
Fragen in Verbindung mit dem Vertrag von Lissabon
9. begrüßt und billigt die Finanzierung der Empfehlungen des Präsidiums in Bezug auf diese Maßnahmen, d. h. die Schaffung einer spezifischen Reserve für die 18 Mitglieder in Höhe von 9,4 Millionen EUR;
10. kann der Schwerpunktsetzung des Präsidiums auf die Stärkung des Sachverstands zwecks Leistung eines Beitrags zur Zielvorgabe der legislativen Exzellenz zustimmen;
11. unterstützt in dieser Hinsicht den Vorschlag, einen geeigneten Mix von internem und externem Sachverstand für die Fachabteilungen entsprechend der Art der für die spezifischen Dossiers, die zur Prüfung anstehen, erforderlichen Informationen zu finden, würde jedoch weitere Erklärungen dazu wünschen, ob und wie die vorgeschlagene Aufstockung des Personalbestands flexibel genutzt werden könnte, und wünscht, mehr Informationen über die Ausführungsraten der Vergangenheit und die Nachfrage der Ausschüsse nach solchem Sachverstand zu erhalten;
12. begrüßt den Umstand, dass das Präsidium Bedenken über das Verhältnis zwischen AD- und AST-Stellen berücksichtigt hat, was zu einem Rückgang um 3 AST-Stellen im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag geführt hat; genehmigt die Mittel für die Schaffung von 19 AD 5-Stellen und 13 AST 1-Stellen für die Fachabteilungen entsprechend der Anregung des Präsidiums;
13. bekräftigt die Notwendigkeit einer Verstärkung der externen Studien und begrüßt die zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss getroffene Vereinbarung, den zusätzlichen Betrag auf 1,7 Millionen EUR festzulegen;
14. nimmt den Vorschlag, den Personalbestand der Bibliothek um 28 Stellen aufzustocken, von denen 13 für den Informationsdienst für die Mitglieder bestimmt sind (vorher Vertragsbedienstete), zur Kenntnis; kann der Finanzierung und der Einbeziehung dieser 13 Stellen in seinen Stellenplan zustimmen, sofern eine Zusage gegeben wird, dass sie im Anschluss an offene Auswahlverfahren besetzt werden und dass außerdem eine entsprechende Einsparung beim Finanzrahmen für Verträge vorgenommen wird; ist der Auffassung, dass eine weitere Stärkung der bestehenden Informationsdienste im Hinblick auf Mittel und Personalausstattung Hand in Hand mit der Entwicklung eines benutzerfreundlichen Systems gehen sollte, das den Mitgliedern den leichten Zugang zu allen im Hause erstellten Informationen ermöglichen würde; beschließt, die Mittel für die 15 zusätzlichen Stellen in den Voranschlag aufzunehmen, stellt jedoch die Hälfte dieses Betrags in die Reserve ein, bis
- weitere Begründungen dazu vorliegen, wie diese Stellen genutzt würden, um die Bereitstellung von Sachverstand für die Mitglieder zu verbessern;
- konkrete Informationen über die Schritte vorliegen, die das Präsidium und die Verwaltung ergriffen haben, um ein internes System des Wissensmanagements zu schaffen, einschließlich des für seine Umsetzung ins Auge gefassten Zeitplans und etwaiger Einsparungen aufgrund der Rationalisierung der Informationsquellen;
15. vertritt die Auffassung, dass Sensibilität und Sichtbarkeit für die beiden vorstehend genannten indirekten Unterstützungsdienste, auch über die Webseiten des Parlaments, zum Nutzen der Mitglieder gewährleistet werden sollten;
16. verweist auf seine Entschließung zu den Leitlinien, in der bereits eine Bewertung gefordert wurde, einschließlich eines detaillierten Finanzbogens zu den Kosten insgesamt, die sich aus der vorgeschlagenen Anhebung der Zulage für parlamentarische Assistenz ergeben würden; beschließt deshalb, die entsprechenden Mittel in die Reserve einzustellen;
Erweiterung
17. begrüßt die Vorkehrungen für die Erweiterung um Kroatien und billigt die entsprechenden Mittel und Maßnahmen betreffend den Stellenplan;
Stellenplan allgemein
18. stellt fest, dass abgesehen von den Anträgen auf 68 Stellen in Verbindung mit Lissabon und 62 Stellen in Verbindung mit der Erweiterung (einschließlich von 11 Stellen für die Fraktionen) 17 Stellen beantragt werden, um das zweite Jahr des Dreijahresplanes für die GD INLO zu vollenden, der während des Verfahrens 2010 vereinbart wurde, und 30 Stellen für andere Bereiche, die nicht abgedeckt werden konnten, selbst nachdem 20 Umschichtungen für 2011 als möglich ermittelt wurden, sodass sich die Gesamtzahl der neuen Stellen auf 180 beläuft; fordert mehr detaillierte Informationen über die Stellen, die ab Beginn der Wahlperiode Gegenstand von Umschichtungen oder Übertragungen gewesen sind, einschließlich der Prognosen zu den Umschichtungen und Übertragungen für 2010 und nach Möglichkeit für 2011; beschließt, die Mittel für die Schaffung dieser Stellen in den Haushaltsvoranschlag einzusetzen, stellt jedoch den Betrag in Verbindung mit der Schaffung von 30 Stellen für „andere Bereiche“ in die Reserve ein, bis die angeforderten Informationen analysiert worden sind;
19. stellt fest, dass der Vorschlag des Präsidiums jetzt auch 1 AD 5- und 1 AST 1-Stelle für die Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer beinhaltet sowie 3 AD 5-Stellen und 1 AST 1-Stelle für das Risikomanagement, den geplanten zusätzlichen Betrag von 3 Millionen EUR für die GD ITEC jedoch nicht mehr umfasst;
20. stellt ferner fest, dass das Präsidium weitere 56 Stellen für die Fraktionen eingeschlossen hat;
21. billigt die Maßnahmen für 2011 und die für das zweite Jahr des im vergangenen Jahr vereinbarten Dreijahresprogramms der GD INLO vorgeschlagenen Stellen;
22. wünscht, mehr Informationen über die Zuweisung der Mittel für Vertragsbedienstete und eine Übersicht über die Nettokosten bzw. Nettoeinsparungen für den Finanzrahmen für die Vertragsbediensteten zu erhalten, die sich aus genehmigten Aufstockungen seines Stellenplans ergeben, insbesondere in Bezug auf die Internalisierung bestimmter Aufgaben in den Bereichen Sicherheit, IKT und Bibliothek;
Immobilientransaktionen
23. unterstreicht, dass eine vernünftige Gebäudepolitik eng mit dem Verfahren 2011 verknüpft ist und auch mit der allgemeinen Frage eines nachhaltigen Haushaltsplans;
24. begrüßt, dass das Präsidium mit seinem Beschluss vom 24. März 2010 der Forderung des Europäischen Parlaments nach einer mittel- bis langfristigen Immobilien- und Gebäudepolitik nachgekommen ist; bekundet erste Bedenken darüber, ob es praktisch möglich ist, parallel alle laufenden und geplanten Gebäudeoperationen zu verfolgen, die sich aus der mittel- bis langfristigen Immobilienstrategie ergeben könnten; ist sich nicht bewusst darüber, wie sich die Vielfalt von Vorhaben in den MFR eingliedern lässt, und fordert die nötigen Klarstellungen;
25. nimmt diesbezüglich den Vorschlag des Präsidiums zur Kenntnis, 85,9 Millionen EUR an zweckgebundenen Einnahmen (die im Rahmen der Gebäudepolitik des Parlaments zu verwenden sind) für die Büros der Mitglieder in Brüssel zu nutzen; verweist darauf, dass jedwedes Immobilienvorhaben, das aller Voraussicht nach beträchtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushaltsplan haben wird, Gegenstand einer Konsultation der Haushaltsbehörde gemäß Artikel 179 Absatz 3 der Haushaltsordnung ist; verweist ferner darauf, dass in der Haushaltsordnung im Hinblick auf Mittelübertragungen verfügt wird, dass übertragene zweckgebundene Einnahmen zuerst verwendet werden müssen; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass das Parlament durch die Erstattung des belgischen Staats in Höhe von 85,9 Millionen EUR in die Lage versetzt wird, neue Immobilienprojekte vorzuziehen und somit einen Teil seiner mittelfristigen Immobilienstrategie schneller umzusetzen;
26. kann sich nicht damit einverstanden erklären, diese zweckgebundenen Einnahmen für dieses besondere Bauvorhaben zu reservieren;
27. fordert, dass zukünftig die für die mittelfristige Immobilienplanung erforderlichen Mittel in den Haushaltsplan eingestellt werden; fordert ferner, dass für große Immobilienprojekte eine getrennte Haushaltslinie geschaffen wird, um die mittelfristige Finanzplanung für Gebäudeprojekte zu erleichtern und die Transparenz zu steigern;
28. stellt fest, dass im Vorschlag des Präsidiums Vorkehrungen für eine direkte Vorfinanzierung der Anfangsphase der Errichtung des neuen KAD-Gebäudes im Umfang von 10,2 Millionen EUR unter der Haushaltslinie für Erbpachtzahlungen getroffen worden sind; erkennt an, dass eine derartige freiwillige Vorfinanzierung dabei helfen würde, die Finanzierungskosten zu senken, beschließt jedoch unter Berücksichtigung der extrem angespannten Lage für 2011, einen niedrigeren Betrag von 6,2 Millionen EUR für diesen Zweck in den Voranschlag einzusetzen; ist bereit, diesen Betrag im Herbst 2010 auf der Grundlage einer Aktualisierung der Haushaltssituation und der Entwicklungen bei der Gebäudepolitik des Parlaments neu zu bewerten;
Sicherheit
29. misst der vom Präsidium angekündigten eingehenden Überprüfung der Sicherheitspolitik große Bedeutung bei und verweist in dieser Hinsicht auf sein Eintreten für einen umsichtigen Einsatz der Mittel und insbesondere einen kostenwirksamen Ausgleich zwischen internen und externen Bediensteten; fordert das Präsidium auf, die operationellen und finanziellen Auswirkungen einer neuen Strategie sorgfältig zu prüfen und darauf abzuzielen, bei den zu formulierenden Vorschlägen eine gute Ausgewogenheit zwischen Sicherheitsbelangen auf der einen Seite und Zugänglichkeit und Offenheit auf der anderen Seite herzustellen; unterstreicht, dass das Parlament so weit wie möglich eine offene und zugängliche Institution bleiben sollte; wünscht aus diesem Grund von der Verwaltung mehr Informationen über das sogenannte „Wiertz-Projekt“, um dessen Auswirkungen auf die Zugänglichkeit des Parlaments für die Öffentlichkeit zu bewerten;
IKT-Strategie
30. begrüßt den stärker strukturierten Ansatz bei der IKT und die Ausarbeitung einer umfassenden Strategie auf diesem Gebiet; bekräftigt ferner seine Unterstützung für eine ausreichende Internalisierung von Aufgaben zur Verringerung der Abhängigkeit von externen Anbietern; stellt jedoch fest, dass neue Stellen bereits drei Jahre hintereinander bewilligt wurden; ist deshalb der Auffassung, dass es sich hier um einen Punkt handelt, der geklärt werden muss;
31. stellt fest, dass ein Betrag von 5 Millionen EUR für ein Projekt zur Verbesserung der IT-Mobilität der Mitglieder und insbesondere zur Abdeckung der Mobilkommunikation bestimmt ist; möchte angesichts des relativ hohen Betrages zusätzliche Informationen hierzu erhalten;
Fragen des Umweltschutzes
32. begrüßt den bescheidenen Anstieg bei den Mitteln zur Umsetzung des Projekts EMAS und zur Durchführung der Maßnahmen zur CO2-Verringerung, der über den gesamten Haushaltsplan verteilt ist, und unterstreicht noch einmal die Bedeutung, die es diesem Punkt beimisst;
33. nimmt die Entwicklung von diesbezüglichen Leistungsindikatoren mit Schlüsselfunktion seit 2006 zur Kenntnis, wie sie in der Bewertung des Umweltmanagements für das Jahr 2008 enthalten sind, insbesondere eine Verringerung des CO2-Ausstoßes um 12,9 %, ein Rückgang des Elektrizitätsverbrauchs um 0,8 %, eine Zunahme des Gas-/Öl-/Heizwärmeverbrauchs um 7,4 % im Jahre 2008 nach einem Rückgang um 17,5 % im Jahre 2007, eine Zunahme der auf die Mobilität/den Verkehr zurückzuführenden Emissionen um 8,8 %, eine Zunahme des Prozentsatzes von dem Recycling zugeführten Abfällen von 49,8 % im Jahre 2006 auf 55,4 % im Jahre 2008, ein Anstieg des Wasserverbrauchs um 18,1 % und ein Rückgang des Papierverbrauchs um 16,9 %;
34. begrüßt den dem Haushaltsplan beigefügten Anhang zum Umweltmanagement, der eine gute technische Übersicht über die betreffenden Haushaltsposten liefert; würde begrüßen, wenn in diesem Zusammenhang und in demselben Anhang in die jährlichen EMAS-Berichte mehr Informationen über den differenzierten CO2-Ausstoß der Gebäude des Parlaments in Straßburg, Brüssel und Luxemburg sowie über die Reisen und die Beförderungstätigkeit in Verbindung mit den Tagungen aufgenommen würden; würde ferner begrüßen, wenn die gegenwärtigen Ergebnisse der Reduzierung des CO2-Ausstoßes des Parlaments dargelegt und die Vorteile für die Umwelt infolge dieser Investitionen und generell sämtliche längerfristig erzielten Einsparungen veranschaulicht würden;
35. bekundet seine Unterstützung für die Fortsetzung der Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen des Parlaments; begrüßt in dieser Hinsicht die Studien zu den mit der Energieeinsparung zusammenhängenden Aspekten von Gebäuden und Möglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen als Ausgleich für CO2-Emissionen bei Reisen; unterstützt ferner Anreize zur Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel statt Personenwagen und die Verfügbarkeit von mehr Fahrrädern in Straßburg;
36. stellt fest, dass der Haushaltsposten für die Reisekosten der Mitglieder tatsächlich höher ist als der Haushaltsposten für die Dienstbezüge; unterstreicht die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Nutzung der Zulagen, insbesondere der Zulagen für die Reisekosten, und weist darauf hin, dass ohne eine Änderung der gegenwärtigen Regelungen und durch die Nutzung, wo immer möglich, anderer Verkehrsmittel als Flugreisen in der Business Class von und zu den Arbeitsorten des Parlaments die CO2-Emissionen des Parlaments gesenkt und gleichzeitig Kosten eingespart werden können; fordert das Präsidium auf, wie in der letzten Vorkonzertierung vereinbart, rechtzeitig für die erste Lesung des Parlaments eine Studie vorzulegen, die sich auf die Funktionsweise des neuen Systems und mögliche Lösungen für zu erzielende Einsparungen konzentriert;
37. verweist darauf, dass den Haushaltsplänen der europäischen Organe zweckbestimmte Mittel von der Haushaltsbehörde zugewiesen wurden, um einen Zuschuss für die Bediensteten für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel zu finanzieren, wobei es sich hier um eine Maßnahme zum Schutz der Umwelt handelt, die auf eine Initiative von Präsident Barroso zurückgeht; fordert eine aktuelle Übersicht über die Lage beim Parlament;
38. fordert, dass den innerhalb des Organs verwendeten Finanzbögen, sofern möglich und zweckmäßig, Umwelterklärungen beigefügt werden;
39. ist der Auffassung, dass die Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen besser angepasst werden müssen, um die Einbeziehung von Umwelt- und Sozialklauseln zu erleichtern, wo immer dies möglich und angemessen erscheint;
Mehrjahresvorhaben und andere Ausgabenpunkte
40. begrüßt die Vereinbarung über eine Anhebung um 2,6 Millionen EUR zur Finanzierung von 110 jährlichen Besuchern, die die Mitglieder anstatt der gegenwärtigen 100 einladen können; ist der Auffassung, dass es zweckmäßig sein könnte, über etwas Zeit zu verfügen, um die Funktionsweise des neuen Besucherzentrums zu bewerten, ehe eine weitere Aufstockung ins Auge gefasst wird; vertritt die Auffassung, dass die für die Organisation der Besuche zuständigen Dienststellen ebenfalls berücksichtigen sollten, dass die Mitglieder unter Umständen den Wunsch haben, die Besuchergruppen über das Jahr verteilt in verschiedene Größen zu unterteilen;
41. billigt den Betrag von 3 Millionen EUR, der für die Eröffnung des Besucherzentrums und die Betriebskosten für ein volles Betriebsjahr veranschlagt wird; verweist auf die Notwendigkeit, das erste Jahr auch unter finanziellem Blickwinkel – einschließlich dieser laufenden Kosten – zu bewerten;
42. nimmt den Beschluss des Präsidiums zur Kenntnis, Zulagen für Amtsträger einzuführen, die sich mit einem Betrag von 400.000 EUR auf den Haushaltsplan auswirken werden; weist jedoch darauf hin, dass die Debatte über den Grundsatz kontrovers geführt wurde; begrüßt in dieser Hinsicht den Umstand, dass Belege vorgelegt werden müssen, damit Zusatzkosten, die ihnen in Wahrnehmung ihrer Amtspflichten entstanden sind, erstattet werden können;
43. nimmt den Vorschlag des Präsidiums zur Kenntnis, einen Betrag von 2,5 Millionen EUR für das Haus der Europäischen Geschichte für Studien im Anschluss an die Ergebnisse des Architektenwettbewerbs, der derzeit Gegenstand der Bewertung ist, zu veranschlagen; verweist auf seine letztes Jahr erhobene Forderung nach einer klaren Übersicht über die für das gesamte Projekt veranschlagten Kosten, einschließlich der Verwaltungskosten, spätestens im Stadium des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für das Haushaltsverfahren 2011; verweist ebenfalls auf die mit dem Präsidium in der Vorkonzertierungssitzung im Jahre 2009 erzielte Vereinbarung; hebt hervor, dass im Bericht des Sachverständigenausschusses für das Haus der Europäischen Geschichte elf Punkte aufgelistet werden, die weitere Kosten mit sich bringen: (1) „wissenschaftliches Beratungsorgan, das aus Sachverständigen und Museumsspezialisten besteht“, (2) „institutionelle Abhängigkeit der Institution“, (3) „extensive museumspädagogische Angebote“, (4) „Treffpunkt für junge Wissenschaftler“, (5) „ständige Bewertung“, (6) „vorübergehende Ausstellung und Reiseausstellung“, (7) „relevante Veranstaltungen mit einem europäischen Bezug“, (8) „Eigenveröffentlichungen“, (9) „Extensive Online-Angebote“, (10) „Schaffung einer eigenen Museumssammlung“, (11) „ständige Entwicklung von Ausstellungen und der Infrastruktur des Museums“; unterstreicht deshalb, dass die Gesamtkosten dieses Vorhabens so schnell wie möglich ermittelt werden müssen;
Horizontale Fragen
44. begrüßt nachdrücklich die Einbeziehung einer ersten Analyse zur Ermittlung fester und variabler Kosten in den Haushaltsvoranschlag; erkennt die methodischen Schwierigkeiten an, die dabei auftreten, ist jedoch davon überzeugt, dass diese Konzepte weiter geprüft werden sollten; verweist in dieser Hinsicht darauf, dass es von den zuständigen Gremien eine Antwort auf die Frage erwartet, wie das Konzept einer Haushaltspolitik auf Nullbasis unter Rückgriff auf diese Unterscheidung zwischen festen und variablen Kosten im Rahmen des Haushaltsverfahrens des Parlaments angewandt werden könnte; fordert eine eingehendere Prüfung im Hinblick auf Fixkosten, wobei zwischen ständigen Fixkosten, Fixkosten zu festen Bedingungen und Bereichen zu unterscheiden ist, in denen Einsparungen möglich sind; fordert eine eingehendere Prüfung bei den variablen Kosten, wobei eine klare Verknüpfung zwischen Kosten und Zielvorgaben, Politiken und Aktionen vorzunehmen ist und die Prioritäten nach ihrer Bedeutung zu ermitteln und einzuordnen sind;
45. verweist darauf, dass die Schwellen für die verschiedenen Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe derzeit für die europäischen Organe strenger sind als die in den einschlägigen europäischen Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegten Bestimmungen, und dass dieser Umstand zu zusätzlichen Verwaltungskosten und zu einem zusätzlichen Einsatz von Personal führt, die durch eine bessere Angleichung der Schwellen eingespart werden könnten;
46. unterstützt Aktivitäten mit sozialer, kultureller oder sprachlicher Dimension für das Personal und ihre Familienangehörigen, missbilligt jedoch in diesem Zusammenhang die Gewährung individueller Zuschüsse und ändert dementsprechend die Erläuterungen des einschlägigen Haushaltspostens;
47. unterstützt mit Nachdruck weitere Bemühungen mit dem Ziel, das Organ besser auf die Bedürfnisse von behinderten Personen auszurichten, sowohl was die notwendigen Änderungen der Infrastruktur als auch was personelle Maßnahmen betrifft;
Abschließende Erwägungen
48. unterstreicht, dass eine detailliertere Prüfung einzelner Haushaltsposten – einschließlich einer Analyse der Ausführungsraten – vor der Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsplans im Herbst stattfinden sollte; wird daher die endgültigen Haushaltsbeschlüsse zu diesem Zeitpunkt prüfen und fassen;
49. nimmt den Entwurf des Haushaltsvoranschlags für das Haushaltsjahr 2011 in der als Anlage beigefügten Form an und verweist darauf, dass die Annahme des Standpunkts des Parlaments zu dem vom Rat geänderten Entwurf des Haushaltsplans entsprechend dem vertraglich festgelegten Abstimmungsverfahren im Oktober 2010 stattfinden wird;
50. billigt die als Anlage beigefügten Schlussfolgerungen des Haushaltstrilogs vom 25. März 2010;
o
o o
51. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Haushaltsvoranschlag dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
- [2] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
- [3] Angenommene Texte, P7_TA(2010)0087.
ANLAGE 1: GEMEINSAME SCHLUSSFOLGERUNGEN DES HAUSHALTSTRILOGS VOM 25. MÄRZ 2010
HAUSHALTSTRILOG
25. März 2010
Schlussfolgerungen
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben die vom Kanzler des Gerichtshofes und von den Generalsekretären des Rechnungshofes, des Ausschusses der Regionen und des Wirtschafts- und Sozialausschusses in ihrem Schreiben an die Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission bekundeten Bedenken über das neue Haushaltsverfahren und insbesondere über den Vermittlungsausschuss zur Kenntnis genommen. Sie empfehlen, dass diese Institutionen aufgefordert werden, ihre Anmerkungen zu den Auswirkungen des Standpunkts des Rates und der Abänderungen des Europäischen Parlaments unmittelbar schriftlich an den Vermittlungsausschuss zu richten.
ANLAGE 2: ENTWURF DES HAUSHALTSVORANSCHLAGS
Beitrag der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzierung der Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2011
Bezeichnung |
Betrag |
|
|
|
|
Ausgaben |
1.706.547.354 |
|
Eigene Einnahmen |
128.030.788 |
|
Ausstehender Betrag |
1.578.516.566 |
|
EINNAHMEN
Titel Kapitel Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 + BR 1/2010 |
Ausführung 2009 |
|
4 |
EINNAHMEN VON MITGLIEDERN UND PERSONAL DER ORGANE UND SONSTIGEN EINRICHTUNGEN DER GEMEINSCHAFT |
|
|
|
|
4 0 |
STEUERN UND VERSCHIEDENE ABZÜGE |
|
|
|
|
4 0 0 |
Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger |
48 159 863 |
47 208 729 |
45 987 620,64 |
|
4 0 3 |
Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
p.m. |
p.m. |
84,54 |
|
4 0 4 |
Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
8 209 828 |
9 157 662 |
5 709 275,13 |
|
|
Kapitel 4 0 — Insgesamt |
56 369 691 |
56 366 391 |
51 696 980,31 |
|
4 1 |
BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG |
|
|
|
|
4 1 0 |
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung |
61 216 159 |
58 910 854 |
47 760 097,53 |
|
4 1 1 |
Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal |
9.134.938 |
13 046 060 |
7 209 550,25 |
|
4 1 2 |
Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung |
10 000 |
5 000 |
0,00 |
|
|
Kapitel 4 1 — Insgesamt |
70 361 097 |
71 961 914 |
54 969 647,78 |
|
4 2 |
SONSTIGE BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG |
|
|
|
|
4 2 1 |
Beitrag der Mitglieder des Parlaments zu einer Versorgungsordnung |
p.m. |
p.m. |
820 485,37 |
|
|
Kapitel 4 2 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
820 485,37 |
|
|
Titre 4 — Insgesamt |
126 730 788 |
128 328 305 |
107 487 113,46 |
|
5 |
EINNAHMEN AUS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DES ORGANS |
|
|
|
|
5 0
|
ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN (LIEFERUNGEN) UND UNBEWEGLICHEN SACHEN |
|
|
|
|
5 0 0 |
Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen) |
|
|
|
|
5 0 0 0 |
Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
|
5 0 0 1 |
Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
15 000,00 |
|
5 0 0 2 |
Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
|
5 0 1 |
Erlös aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
|
5 0 2 |
Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
489 477,89 |
|
|
Kapitel 5 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
504 477,89 |
|
5 1 |
MIETEINNAHMEN |
|
|
|
|
5 1 1 |
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten |
|
|
|
|
5 1 1 0 |
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
1 324 196,29 |
|
5 1 1 1 |
Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
15 317,47 |
|
|
Kapitel 5 1 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
1 339 513,76 |
|
5 2 |
ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN |
|
|
|
|
5 2 0 |
Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs |
1 300 000
|
2 000 000 |
1 316 525,41 |
|
|
Kapitel 5 2 — Insgesamt |
1 300 000 |
2 000 000 |
1 316 525,41 |
|
5 5 |
EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN |
|
|
|
|
5 5 0 |
Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
3 347 371,92 |
|
5 5 1 |
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
3 551 741,34 |
|
|
Kapitel 5 5 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
6 899 113,26 |
|
5 7 |
SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DES ORGANS |
|
|
|
|
5 7 0 |
Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
1 766 049,19 |
|
5 7 1 |
Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
|
5 7 2 |
Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
|
5 7 3 |
Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
3 217 174,16 |
|
|
Kapitel 5 7 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
4 983 223,35 |
|
5 8 |
VERSCHIEDENE ENTSCHÄDIGUNGEN |
|
|
|
|
5 8 1 |
Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
677 015,63 |
|
|
Kapitel 5 8 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
677 015,63 |
|
|
Titre 5 — Insgesamt |
1 300 000 |
2 000 000 |
15 659 869,3 |
|
6
|
BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER GEMEINSCHAFT |
|
|
|
|
6 6 |
SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN |
|
|
|
|
6 6 0 |
Sonstige Beiträge und Erstattungen |
|
|
|
|
6 6 0 0 |
Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
13 191 164,09 |
|
6 6 0 1 |
Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
|
|
Kapitel 6 6 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
13 191 164,09 |
|
|
Titre 6 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
13 191 164,09 |
|
9 |
SONSTIGE EINNAHMEN |
|
|
|
|
9 0 |
SONSTIGE EINNAHMEN |
|
|
|
|
9 0 0 |
Sonstige Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
4 851 911,67 |
|
|
Kapitel 9 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
4 851 911,67 |
|
|
Titre 9 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
4 851 911,67 |
|
|
GESAMTBETRAG |
128 030 788 |
130 328 305 |
141 250 058,52 |
|
AUSGABEN
Gesamtübersicht über die Mittel (2011 und 2010) und die Ausführung (2009)
Titel Kapitel |
Bezeichnung |
Mittel 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
1
1 0 |
MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS
MITGLIEDER DES ORGANS |
227.453.567 |
220.332.000 |
167.952.341,79 |
|
1 2 |
BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT |
576.949.290 |
525.898.973 |
502.188.864,04 |
|
1 4 |
SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN |
121.802.596 |
108.313.800 |
90.934.826,73 |
|
1 6 |
SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS |
15.555.500 |
15.516.000 |
12.762.741,59 |
|
|
Titre 1 — Insgesamt |
941.760.953 |
870.060.773 |
773.838.774,15 |
|
2
2 0 |
GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN
GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN |
189.688.366 |
186.909.476 |
193.001.220,62 |
|
2 1 |
INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR |
119.287.071 |
117.014.150 |
106.080.063,59 |
|
2 3 |
LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB |
15.417.000 |
12.841.500 |
10.778.698,82 |
|
|
Titre 2 — Insgesamt |
324.392.437 |
316.765.126 |
309.859.983,03 |
|
3
3 0 |
AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DES ORGANS
SITZUNGEN UND KONFERENZEN |
38.879.769 |
36.074.200 |
27.499.040,69 |
|
3 2 |
FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG |
107.474.776 |
105.169.500 |
93.647.679,96 |
|
|
Titre 3 — Insgesamt |
146.354.545 |
141.243.700 |
121.146.720,65 |
|
4
4 0 |
AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN
BESONDERE AUSGABEN EINIGER ORGANE UND EINRICHTUNGEN |
83.650.000 |
76.965.000 |
69.215.824,15 |
|
4 2 |
AUSGABEN FÜR PARLAMENTARISCHE ASSISTENZ |
178.050..000 |
168.974.000 |
153.358.430,04 |
|
4 4 |
SITZUNGEN UND ANDERE AKTIVITÄTEN VON MITGLIEDERN UND EHEMALIGEN MITGLIEDERN |
340.000 |
310.000 |
310.000 |
|
|
Titre 4 — Insgesamt |
262.040.000 |
246.249.000 |
222.884.254,19 |
|
10
10 0 |
SONSTIGE AUSGABEN
VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL |
14.164.419 |
15.691.800 |
0,00 |
|
10 1 |
RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN |
14.000.000 |
10.000.000 |
0,00 |
|
10 3 |
RESERVE FÜR DIE ERWEITERUNG |
3.835.000 |
750.000 |
0,00 |
|
10 4 |
Reserve für die Informations- und Kommunikationspolitik |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
|
10 5 |
VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL FÜR GEBÄUDE |
p.m. |
11.000.000 |
0,00 |
|
10 6 |
RESERVE FÜR NEUE VORRANGIGE ZIELE |
p.m. |
5.000.000 |
0,00 |
|
10 8 |
RESERVE FÜR EMAS |
p.m. |
p.m. |
0,00 |
|
|
Titre 10 — Insgesamt |
31.999.419 |
42.441.800 |
0,00 |
|
|
GESAMTBETRAG |
1.706.547.354 |
1.616.760.399 |
1.427.729.732,02 |
|
EINZELPLAN I — PARLAMENT
Einnahmen — Eigene Einnahmen
Titel 4 — Einnahmen von Mitgliedern und Personal der Organe und sonstigen Einrichtungen der Union
Kapitel 4 0 — Steuern und verschiedene Abzüge
Artikel 4 0 0 — Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
48 159 863 |
37 889 783 |
45 987 620,64 |
|
Erläuterungen
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).
Artikel 4 0 3 — Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
84,54 |
|
Erläuterungen
Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 3831/91 des Rates vom 19. Dezember 1991 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften hinsichtlich der Einführung einer befristeten Abgabe (ABl. L 361 vom 31.12.1991, S. 7).
Artikel 4 0 4 — Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
8 209 828 |
8 859 744 |
5 709 275,13 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a.
Kapitel 4 1 — Beiträge zur Versorgungsordnung
Artikel 4 1 0 — Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
61 216 159 |
44 658 716 |
47 760 097,53 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.
Artikel 4 1 1 — Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
9 134 938 |
4 315 724 |
7 209 550,25 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 4, Artikel 11 Absätze 2 und 3 und Artikel 48 des Anhangs VIII.
Artikel 4 1 2 — Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
10 000 |
5 000 |
0,— |
|
Kapitel 4 2 — Sonstige Beiträge zur Versorgungsordnung
Artikel 4 2 1 — Beitrag der Mitglieder des Europäischen Parlaments zu einer Versorgungsordnung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
864 000 |
820 485,37 |
|
Erläuterungen
Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Anlage III.
Titel 5 — Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Organs
Kapitel 5 0 — Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen) und unbeweglichen Sachen
Artikel 5 0 0 — Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen)
Posten 5 0 0 0 — Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von Fahrzeugen der Organe verbucht.
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Posten 5 0 0 1 — Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
15 000,00 |
|
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von beweglichen Sachen der Organe mit Ausnahme von Fahrzeugen verbucht.
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Posten 5 0 0 2 — Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe g der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Haushaltspostens ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.
Artikel 5 0 1 — Erlös aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen der Organe verbucht.
Artikel 5 0 2 — Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
489 477,89 |
|
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe j der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Dieser Artikel enthält auch die Einnahmen aus dem Verkauf dieser Produkte in elektronischer Form.
Kapitel 5 1 — Mieteinnahmen
Erläuterungen
Artikel 5 1 1 — Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten
Erläuterungen
Posten 5 1 1 0 — Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
1 324 196,29 |
|
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Haushaltspostens ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.
Posten 5 1 1 1 — Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
15 317,47 |
|
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Kapitel 5 2 — Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen
Artikel 5 2 0 — Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
1 300 000 |
2 500 000 |
1 316 525,41 |
|
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs verbucht.
Kapitel 5 5 — Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten
Artikel 5 5 0 — Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
3 347 371,92 |
|
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe g der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Artikel 5 5 1 — Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
3 551 741,34 |
|
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Kapitel 5 7 — Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs
Artikel 5 7 0 — Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
1 706 049,19 |
|
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe f der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Artikel 5 7 1 — Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Bei diesem Artikel gelten die Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Artikel 5 7 2 — Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt wurden, verbucht.
Artikel 5 7 3 — Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
3 217 174,16 |
|
Kapitel 5 8 — Verschiedene Entschädigungen
Artikel 5 8 1 — Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
677 015,63 |
|
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe h der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Dieser Artikel enthält auch die Erstattung der Dienstbezüge der Beamten durch die Versicherungen im Fall von Unfällen.
Titel 6 — Beiträge und Erstattungen im Rahmen von Abkommen und Programmen der Union
Kapitel 6 6 — Sonstige Beiträge und Erstattungen
Artikel 6 6 0 — Sonstige Beiträge und Erstattungen
Posten 6 6 0 0 — Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
13 191 164,09 |
|
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung die etwaigen Einnahmen verbucht, die nicht an anderer Stelle des Titels 6 vorgesehen sind und die als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben, denen diese Einnahmen zugewiesen sind, bereitgestellt werden.
Posten 6 6 0 1 — Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Titel 9 — Sonstige Einnahmen
Kapitel 9 0 — Sonstige Einnahmen
Artikel 9 0 0 — Sonstige Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Haushaltsplan 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
4 851 911,67 |
|
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen verbucht.
Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Artikels ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.
Ausgaben — Ausgaben
Titel 1 — Mitglieder und Personal des Organs
Kapitel 1 0 — Mitglieder des Organs
Artikel 1 0 0 — Entschädigungen und Vergütungen
Posten 1 0 0 0 — Entschädigungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
67 843 057 |
66 695 000 |
30 601 982,96 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 9 und 10.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 1 und 2.
Diese Mittel dienen der Finanzierung der im Abgeordnetenstatut vorgesehenen Entschädigung.
Posten 1 0 0 4 — Normale Reisekosten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
75 396 756 |
79 319 000 |
64 968 671,93 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 10 bis 21 und 24.
Diese Mittel sind zur Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit Reisen zu und von den Arbeitsorten und anderen Missionen bestimmt.
Sie dienen auch zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für CO2-Emissionen, wie in dem vom Präsidium verabschiedeten Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS-Aktionsplan) festgelegt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 0 5 — Sonstige Reisekosten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
11 396 317 |
9 170 000 |
1 874 928,93 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 22, 23 und 29.
Diese Mittel dienen zur Erstattung der zusätzlichen Reisekosten, der Kosten für Reisen in dem Mitgliedstaat, in dem das Mitglied gewählt wurde, und der Rückführungskosten.
Sie dienen auch zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für CO2-Emissionen, wie in dem vom Präsidium verabschiedeten EMAS-Aktionsplan festgelegt.
Posten 1 0 0 6 — Allgemeine Kostenvergütung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
38 330 147 |
38 144 000 |
42 629 278,00 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 25 bis 28.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten der parlamentarischen Tätigkeiten der Mitglieder in dem Staat, in dem sie gewählt wurden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 25 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 0 7 — Amtszulage
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
179 000 |
177 000 |
169 747,88 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Beschluss des Präsidiums vom 16./17. Juni 2009.
Diese Mittel sind zur Deckung der mit dem Amt des Präsidenten des Europäischen Parlaments verbundenen pauschalen Aufenthalts- und Aufwandsentschädigungen und der spezifischen Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung eines offiziellen Amtes innerhalb des Europäischen Parlaments bestimmt.
Artikel 1 0 1 — Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialmaßnahmen
Posten 1 0 1 0 — Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialkosten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
3 477 040 |
3 417 000 |
2 557 021,72 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 18 und 19.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 3 bis 9.
Gemeinsame Regelung zur Sicherung der Beamten der Europäischen Gemeinschaften bei Unfällen und Berufskrankheiten.
Gemeinsame Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften.
Beschluss der Kommission zur Festlegung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Krankheitskosten.
Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 21 und Anlage IV (vorübergehende Anwendung während 18 Monaten nach dem Ende der 6. Wahlperiode).
Diese Mittel sind zur Sicherung der Mitglieder bei Unfällen, zur Erstattung der Krankheitskosten der Mitglieder und zur Deckung der Risiken des Verlusts und des Diebstahls persönlicher Gegenstände der Mitglieder bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 1 2 — Spezifische Maßnahmen für Mitglieder mit Behinderungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
380 000 |
350 000 |
77 327,90 |
|
Erläuterungen
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 30.
Diese Mittel dienen zur Deckung gewisser Ausgaben, die zur Unterstützung eines schwerbehinderten Mitglieds erforderlich sind.
Artikel 1 0 2 — Übergangsgelder
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
1 510 000 |
7 628 000 |
5 456 756,89 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 13.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 45 bis 48 und 77.
Diese Mittel sind zur Finanzierung des Übergangsgelds nach Ende des Mandats eines Mitglieds bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
Artikel 1 0 3 — Versorgungsbezüge
Posten 1 0 3 0 — Ruhegehälter
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
11 131 000 |
11 215 000 |
9 583 361,56 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 14 und 28.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 49, 50 und 75.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung eines Ruhegehalts nach Ende des Mandats eines Mitglieds.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 3 1 — Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
406 742 |
504 000 |
383 595,33 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 15.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 51 bis 57 und 75.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung eines Ruhegehalts im Fall einer während des Mandats entstandenen Invalidität eines Mitglieds.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 20 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 3 2 — Hinterbliebenenversorgung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
3 072 147 |
2 744 000 |
2 690 744,23 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 17.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 58 bis 60 und 75.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung im Fall des Todes eines Mitglieds oder eines ehemaligen Mitglieds.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 15 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 3 3 — Freiwillige Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
55 000 |
169 000 |
6 433 924,46 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 27.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 76.
Diese Mittel dienen zur Deckung des Anteils des Organs an der zusätzlichen (freiwilligen) Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 300 000 EUR veranschlagt.
Artikel 1 0 5 — Sprach- und EDV-Kurse
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
800 000 |
800 000 |
525 000,00 |
|
Erläuterungen
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 44.
Beschluss des Präsidiums vom 4. Mai 2009 über Sprach- und EDV-Kurse für die Mitglieder.
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Sprach- und EDV-Kurse der Mitglieder bestimmt.
Artikel 1 0 8 — Kursdifferenzen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken gemäß den Bestimmungen über die Zahlung der allgemeinen Kostenvergütung die Kursdifferenzen zulasten des Haushalts des Europäischen Parlaments.
Artikel 1 0 9 — Vorläufig eingesetzte Mittel
Posten 1 0 9 0 — Vorläufig eingesetzte Mittel
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
4 076 097 |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Auswirkungen etwaiger Anpassungen der Leistungen für die Mitglieder des Organs.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten übertragen worden sind.
Posten 1 0 9 1 — Vorläufig eingesetzte Mittel für die 18 Mitglieder – Vertrag von Lissabon
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
9 400 264 |
— |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme von 18 weiteren Mitgliedern in Anwendung des Vertrags von Lissabon.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten übertragen worden sind.
Kapitel 1 2 — Beamte und Bedienstete auf Zeit
Artikel 1 2 0 — Dienstbezüge und sonstige Ansprüche
Posten 1 2 0 0 — Dienstbezüge und Vergütungen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
1 2 0 0 |
562 440 090 |
517 388 973 |
494 054 418,49 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Bei diesem Posten ist für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, im Wesentlichen Folgendes veranschlagt:
— die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen,
— die Kranken- und Unfallversicherung, die Versicherung gegen Berufskrankheiten und sonstige Sozialkosten,
— die pauschalen Vergütungen für Überstunden,
— die sonstigen Zulagen und verschiedene Vergütungen,
— die Zahlung der Reisekosten des Beamten oder Bediensteten auf Zeit, für seinen Ehegatten und für die unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort,
— die Auswirkungen von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird,
— die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss.
Diese Mittel dienen ferner zur Deckung der Versicherungsprämien für Sportunfälle für die Nutzer des Sportzentrums des Europäischen Parlaments in Brüssel und in Straßburg.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 800 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 2 0 2 — Vergütete Überstunden
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
455 200 |
400 000 |
350 000,00 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen.
Posten 1 2 0 4 — Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
5 034 000 |
4 900 000 |
3 520 000,00 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Diese Mittel decken:
— die Zahlung der Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,
— die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,
— die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen,
— die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen,
— die Vergütung bei Kündigung des Vertrages eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ,
— die Differenz zwischen den Beiträgen von Vertragsbediensteten an das Rentenversicherungssystem eines Mitgliedstaates und den im Falle der vertraglichen Neueinstufung des Bediensteten für das Vorsorgesystem der Gemeinschaft fälligen Beiträgen.
Artikel 1 2 2 — Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst
Posten 1 2 2 0 — Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
530 000 |
760 000 |
917 369,49 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 41 und 50 sowie Anhang IV.
Veranschlagt sind die Vergütungen für Beamte, die
— im Zuge einer Maßnahme zur Verminderung der Zahl der Dienstposten des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden,
— Dienstposten der Besoldungsgruppen AD 16 und AD 15 innehaben und dieser Stellen aus dienstlichen Gründen enthoben werden.
Die Mittel decken zudem den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung und die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.
Posten 1 2 2 2 — Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
1 390 000 |
2 450 000 |
3 347 076,06 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 64 und 72.
Die Mittel dienen der Finanzierung folgender Ausgaben:
— in Anwendung des Statuts oder der unten genannten Verordnungen zu zahlende Vergütungen,
— Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung für die Empfänger der Vergütungen,
— Auswirkungen der auf die einzelnen Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2689/95 des Rates vom 17. November 1995 zur Einführung von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Bediensteten auf Zeit der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst aufgrund des Beitritts Österreichs, Finnlands und Schwedens (ABl. L 280 vom 23.11.1995, S. 4).
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1748/2002 des Rates vom 30. September 2002 zur Einführung, im Rahmen der Modernisierung des Organs, von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Gemeinschaften, die auf eine unbefristete Stelle des Europäischen Parlaments ernannt wurden, und von Bediensteten auf Zeit der Fraktionen des Europäischen Parlaments aus dem Dienst (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 9).
Artikel 1 2 4 — Vorläufig eingesetzte Mittel
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
7 100 000 |
|
|
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Dienstbezüge abzudecken.
Es handelt sich um vorläufig eingesetzte Mittel, die erst nach Übertragung auf die entsprechenden Linien dieses Kapitels verwendet werden können.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 65 und Anhang VI.
Verweise
Kapitel 1 4 — Sonstiges Personal und externe Leistungen
Artikel 1 4 0 — Sonstige Bedienstete und externes Personal
Posten 1 4 0 0 — Sonstige Bedienstete
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
29 621 596 |
23 830 000 |
24 230 464,67 |
|
Erläuterungen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Diese Mittel decken im Wesentlichen:
— die Bezüge, einschließlich Zulagen und Vergütungen der sonstigen Bediensteten, namentlich der Vertragsbediensteten, örtlichen Bediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen und die Auswirkungen der auf die Bezüge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten,
— die Beschäftigung von Leiharbeitskräften.
Posten 1 4 0 2 — Konferenzdolmetscher
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
60 000 000 |
55 005 000 |
43 273 028,22 |
|
Erläuterungen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Übereinkunft über Konferenzdolmetscherhilfskräfte.
Diese Mittel dienen zur Deckung folgender Ausgaben im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit:
— Vergütungen, Sozialabgaben, Reisekosten und Tagegelder für Konferenzhilfsdolmetscher, die vom Parlament für vom Parlament oder anderen Organen anberaumte Sitzungen verpflichtet werden, wenn die erforderlichen Leistungen nicht von als Beamte oder Bedienstete auf Zeit beschäftigten Dolmetschern des Parlaments erbracht werden können,
— Ausgaben für Konferenzleiharbeitsfirmen, Konferenztechniker und Konferenzoperateure für die vorgenannten Sitzungen, wenn die erforderlichen Dienstleistungen nicht von Beamten, Bediensteten auf Zeit oder sonstigen Bediensteten des Parlaments erbracht werden können,
— Leistungen von Dolmetschern (Beamte oder Bedienstete auf Zeit) der anderen Organe für das Parlament,
— Reisekosten und Tagegelder im Zusammenhang mit Dienstleistungen, die im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit von Dolmetschern, die bei internationalen Institutionen beschäftigt sind, gegenüber dem Parlament erbracht werden,
— interinstitutionelle Zusammenarbeit im Sprachbereich.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 200 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 4 0 4 — Praktika, Zuschüsse und Austausch von Beamten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
7 138 000 |
7 150 000 |
6 068 983,48 |
|
Erläuterungen
Regelung für die Zurverfügungstellung von Beamten des Europäischen Parlaments und Bediensteten auf Zeit der Fraktionen an nationale Verwaltungen, diesen gleichgestellte Einrichtungen und internationale Organisationen.
Regelung für die Abordnung nationaler Sachverständiger zum Europäischen Parlament.
Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments.
Diese Mittel decken:
— eine Vergütung für die Praktikanten und die zu Beginn und am Ende ihres Praktikums anfallenden Reisekosten,
— die Kosten einer Kranken- und Unfallversicherung für die Praktikanten während der Praktika,
— die Ausgaben, die aufgrund des Austausches von Personal zwischen dem Parlament und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten oder anderer in der Regelung genannter Staaten entstehen,
— die Kosten im Zusammenhang mit der Abordnung nationaler Sachverständiger zum Europäischen Parlament,
— die Organisation von Ausbildungsprogrammen für Konferenzdolmetscher und Übersetzer, unter anderem in Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten für Dolmetscher und Übersetzer ausbildenden Hochschulen sowie Stipendien für die Ausbildung und berufliche Fortbildung von Dolmetschern und Übersetzern, den Kauf didaktischer Hilfsmittel und die damit verbundenen Nebenkosten,
— gemäß Artikel 20 Absatz 8 der Internen Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments die zusätzlichen Kosten von Praktikanten im Rahmen des Pilotprogramms „Praktika für Menschen mit Behinderungen“, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Behinderung stehen.
Posten 1 4 0 6 — Beobachter
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Die Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit Beobachtern auf der Grundlage von Artikel 11 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.
Posten 1 4 0 7 — Ausbildungsvergütung (Ausbildungsprogramm des Europäischen Parlaments)
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
— |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Vergütung für Praktikanten bestimmt, die am Ausbildungsprogramm des Europäischen Parlaments teilnehmen.
Artikel 1 4 2 — Externe Leistungen
Posten 1 4 2 0 — Externe Leistungen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
1 4 2 0 |
24 200 000 |
21 945 000 |
16 953 510,86 |
|
10 0 |
|
1 155 000 |
|
|
Insgesamt |
24 200 000 |
23 100 000 |
16 953 510,86 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind für auf Dienstleistungsbasis nach außerhalb zu vergebende Übersetzungs-, Schreib- und Kodierungsarbeiten sowie für technische Hilfsleistungen bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 200 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 4 2 2 — Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Sprachbereich
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
343 000 |
383 800 |
408 839,50 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— Ausgaben für Maßnahmen des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzen und Dolmetschen zur Förderung der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Sprachbereich;
— Veröffentlichungen, Informationstätigkeiten, Öffentlichkeitsarbeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen und Sprachmessen.
Artikel 1 4 4 — Vorläufig eingesetzte Mittel
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
500 000 |
|
|
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Dienstbezüge abzudecken.
Es handelt sich um vorläufig eingesetzte Mittel, die erst nach Übertragung auf die entsprechenden Linien dieses Kapitels verwendet werden können.
Rechtsgrundlagen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Kapitel 1 6 — Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs
Artikel 1 6 1 — Ausgaben für Personalverwaltung
Posten 1 6 1 0 — Ausgaben für Personaleinstellung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
515 500 |
600 000 |
685 000,00 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.
Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofes, der Generalsekretäre des Rechnungshofes, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).
Diese Mittel decken:
— die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen und ärztlichen Einstellungsuntersuchungen,
— die Ausgaben für die Organisation von Ausleseverfahren zur Auswahl von Bediensteten.
In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Amtes für Personalauswahl können sie für vom Organ selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden.
Posten 1 6 1 2 — Berufliche Fortbildung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
4 100 000 |
4 000 000 |
3 387 946,49 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 24a.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Diese Mittel decken Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Fertigkeiten des Personals sowie die Leistungsfähigkeit und die Effizienz des Organs zu verbessern.
Artikel 1 6 3 — Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs
Posten 1 6 3 0 — Sozialer Dienst
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
650 000 |
601 000 |
516 821,63 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 3 und Artikel 76.
Diese Mittel decken:
— im Rahmen einer interinstitutionellen Politik zugunsten von Personen mit Behinderungen in den folgenden Kategorien:
— Beamte und Bedienstete auf Zeit im aktiven Dienst,
— Ehegatten von Beamten und Bediensteten auf Zeit im aktiven Dienst,
— unterhaltsberechtigte Kinder im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften,
die Erstattung von Ausgaben, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen, ordnungsgemäß nachgewiesen werden und nicht im Rahmen des gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems erstattet werden, soweit Haushaltsmittel verfügbar sind und nachdem etwaige Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland ausgeschöpft wurden,
— die Maßnahmen für Beamte oder Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden,
— die Gewährung eines Zuschusses für den Personalrat und kleinerer Ausgaben der sozialen Dienste. Für Zuschüsse oder Kostenübernahmen des Personalrats für Teilnehmer an einer sozialen Tätigkeit gelten folgende Beschränkungen:
— Förderfähig sind nur Bedienstete des Organs bis zur Besoldungsgruppe AST4 einschließlich;
— Höchstbetrag je Zuschuss: entsprechend einer Tabelle, bei der das Nettofamilieneinkommen und die Zahl der Kinder berücksichtigt werden;
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 8 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 6 3 1 — Mobilität
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
745 000 |
832 000 |
186 382,71 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Mobilitätsplans an den verschiedenen Arbeitsorten.
Posten 1 6 3 2 — Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige soziale Tätigkeiten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
310 000 |
310 000 |
287 888,28 |
|
Erläuterungen
Mit diesen Mitteln sollten alle Initiativen finanziell gefördert und unterstützt werden, die dazu dienen, die sozialen Beziehungen zwischen den Bediensteten verschiedener Nationalität zu entwickeln; hierzu gehören Zuschüsse an Clubs sowie an Vereinigungen des Personals auf kulturellem und sportlichem Gebiet usw. sowie ein Beitrag zu den Kosten einer ständigen Einrichtung für Freizeitaktivitäten (kulturelle und sportliche Aktivitäten, Freizeitbeschäftigung, Restaurant).
Diese Mittel decken außerdem die finanzielle Beteiligung an den interinstitutionellen sozialen Tätigkeiten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden mit 800 000 EUR veranschlagt.
Artikel 1 6 5 — Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen
Posten 1 6 5 0 — Ärztlicher Dienst
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
1 285 000 |
1 260 000 |
997 557,25 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 59 sowie Anhangs II Artikel 8.
Diese Mittel decken die Verwaltungskosten für den ärztlichen Dienst an den drei Arbeitsorten, einschließlich des Kaufs von Material, Arzneimitteln usw., die Kosten für die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, die Verwaltungsausgaben für den Invaliditätsausschuss sowie die Ausgaben für externe Leistungen von Fachärzten, die von den Vertrauensärzten für erforderlich erachtet werden.
Sie decken außerdem die Ausgaben für den Kauf von bestimmtem als medizinisch notwendig erachtetem Arbeitsgerät und die Ausgaben für medizinisches oder paramedizinisches Personal, das im Rahmen von Dienstleistungsverträgen oder als kurzfristige Vertretung beschäftigt wird.
Posten 1 6 5 2 — Kosten für den laufenden Betrieb der Restaurants und Kantinen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
2 600 000 |
2 313 000 |
2 260 000,00 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die Bewirtschaftung der Restaurants und Kantinen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 2 000 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 6 5 4 — Kleinkinderzentrum und private Kinderkrippen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
5 350 000 |
5 600 000 |
4 441 145,23 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung des Anteils des Parlaments an den Gesamtausgaben für das Kleinkinderzentrum und die privaten Kinderkrippen, mit denen eine Vereinbarung geschlossen wurde.
Die aus den Beiträgen der Eltern stammenden zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 1 010 000 EUR veranschlagt.
Titel 2 — Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben
Erläuterungen
Da die Versicherungsgesellschaften den Versicherungsschutz gekündigt haben, muss das Risiko von Arbeitskämpfen und Terroranschlägen für die Gebäude des Europäischen Parlaments im Haushalt der Europäischen Union abgedeckt werden.
Die Mittelansätze dieses Titels decken folglich alle Ausgaben im Zusammenhang mit Schäden ab, die aus Arbeitskämpfen und Terroranschlägen resultieren.
Kapitel 2 0 — Gebäude und Nebenkosten
Artikel 2 0 0 — Gebäude
Posten 2 0 0 0 — Mieten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
34 327 626 |
33 768 000 |
28 303 815,68 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Mieten für die vom Organ genutzten Gebäude oder Gebäudeteile.
Sie decken gleichzeitig die Ausgaben für die Immobiliensteuern. Die Mieten werden auf 12 Monate und auf der Grundlage der bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Verträge berechnet, bei denen normalerweise eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten bzw. an die Baukosten vorgesehen ist.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 500 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 0 1 — Erbpachtzahlungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
12 155 000 |
5 900 000 |
14 636 040,32 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Erbpachtzinsen für Gebäude oder Gebäudeteile aufgrund von geltenden bzw. im Vorbereitungsstadium befindlichen Verträgen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 0 3 — Erwerb von Immobilien
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
9 100 000,00 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für den Erwerb von Immobilien. Die Zuschüsse betreffend die Grundstücke und ihre Erschließung werden gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung behandelt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 0 5 — Bau von Gebäuden
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
7 644 000 |
4 346 600 |
3 859 764,01 |
|
Erläuterungen
Bei diesem Posten können Mittel für die Errichtung von Gebäuden eingesetzt werden.
Posten 2 0 0 7 — Herrichtung der Diensträume
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
24 695 000 |
29 018 000 |
31 611 447,34 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Umbauarbeiten sowie der übrigen damit zusammenhängenden Ausgaben, insbesondere Architekten- und Ingenieurkosten usw.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 500 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 0 8 — Sonstige Ausgaben für Gebäude
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
2 0 0 8 |
4 637 000 |
9 360 000 |
14 066 706,95 |
|
10 0 |
|
2 340 000 |
|
|
Insgesamt |
4 637 000 |
11 700 000 |
14 066 706,95 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung von Ausgaben für die Gebäudeverwaltung, die in den anderen Artikeln dieses Kapitels nicht eigens vorgesehen sind, insbesondere in folgenden Bereichen:
— Abfallentsorgung,
— obligatorische Kontrollen, Qualitätskontrollen, Gutachten, Audits, Überwachung der Einhaltung der Vorschriften usw.,
— technische Bibliothek,
— Unterstützung der Gebäudeverwaltung (Gebäude-Helpdesk),
— Verwaltung der Gebäudepläne und Informationsträger,
— sonstige Ausgaben.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 0 2 — Ausgaben für Gebäude
Posten 2 0 2 2 — Unterhaltung, Wartung, Betrieb und Reinigung der Gebäude
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
44 749 000 |
41 407 444 |
34 464 154,98 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Ausgaben für Unterhaltung, Wartung, Betrieb und Reinigung der vom Europäischen Parlament als Mieter oder Eigentümer genutzten Gebäude (Räumlichkeiten und technische Einrichtung) gemäß den laufenden Verträgen.
Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Bedingungen (Preis, gewählte Währung, Indexbindung, Dauer, sonstige Klauseln), wobei Artikel 91 Absatz 3 der Haushaltsordnung zu beachten ist.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 75 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 2 4 — Energieverbrauch
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
20 947 000 |
21 487 594 |
16 917 600,84 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen unter anderem zur Deckung der Kosten für den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Heizung.
Diese Mittel dienen auch zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für CO2-Emissionen, wie in dem vom Präsidium verabschiedeten EMAS-Aktionsplan festgelegt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 82 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 2 6 — Sicherheit und Bewachung der Gebäude
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
39 624 740 |
40 587 000 |
38 478 370,92 |
|
Erläuterungen
Die Mittel dienen im Wesentlichen zur Deckung der Kosten für die Sicherheit und Bewachung der Dienstgebäude des Parlaments an den drei üblichen Arbeitsorten und der Informationsbüros.
Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Bedingungen (Preis, gewählte Währung, Indexbindung, Dauer, sonstige Klauseln), wobei Artikel 91 Absatz 3 der Haushaltsordnung zu beachten ist.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 180 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 2 8 — Versicherungskosten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
909 000 |
1 034 838 |
1 563 319,58 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Versicherungsprämien bestimmt.
Kapitel 2 1 — Informatik, Ausrüstung und Mobiliar
Erläuterungen
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.
Artikel 2 1 0 — Datenverarbeitung und Telekommunikation
Posten 2 1 0 0 — Hardware und Software für die Informations- und Innovationstechnologien
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
2 1 0 0 |
35 174 000 |
36 225 000 |
43 008 335,49 |
|
10 0 |
|
4 000 000 |
|
|
Insgesamt |
35 174 000 |
40 225 000 |
43 008 335,49 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Kauf, Anmietung, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software für das Organ und die damit verbundenen Arbeiten. Es handelt sich insbesondere um die Hardware und Software für die Systeme des Datenverarbeitungs- und Telekommunikationszentrums, die Computerausstattung auf Abteilungsebene und in den Fraktionen sowie die elektronische Abstimmungsanlage.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 400 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 1 0 2 — Externe Leistungen im Zusammenhang mit den Informations- und Innovationstechnologien
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
2 1 0 2 |
56 481 250 |
52 637 000 |
41 155 588,44 |
|
10 0 |
|
4 000 000 |
|
|
Insgesamt |
56 481 250 |
56 637 000 |
41 155 588,44 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Service-Büros und EDV-Beraterfirmen im Zusammenhang mit der Nutzung des EDV-Zentrums und des Netzes, der Implementierung und Wartung von Anwendungen, der Unterstützung der Benutzer einschließlich der Mitglieder und der Fraktionen, der Durchführung von Studien und der Erstellung und Erfassung technischer Dokumentationen bestimmt.
Sie sollen auch den Anteil des Parlaments an den Kosten des von den Organen im gemeinsamen Einvernehmen eingerichteten Helpdesk für die Gehaltsabrechnungsanwendung NAP decken.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 700 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 1 2 — Mobiliar
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
2 1 2 |
3 224 000 |
2 998 400 |
2 508 567,53 |
|
10 0 |
|
749 600 |
|
|
Insgesamt |
3 224 000 |
3 748 000 |
2 508 567,53 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Mobiliar, insbesondere für den Kauf ergonomischer Büromöbel, sowie für den Ersatz von veraltetem und nicht mehr verwendbarem Mobiliar und von Büromaschinen bestimmt. Sie dienen auch zur Finanzierung verschiedener Ausgaben für die Verwaltung der beweglichen Sachen des Organs.
Bei Kunstwerken decken diese Mittel sowohl die Ausgaben für den Erwerb und Ankauf von spezifischem Material als auch die damit zusammenhängenden laufenden Kosten, u. a. die Kosten für das Rahmen, die Restaurierung, die Reinigung, Versicherungen sowie die gelegentlich anfallenden Transportkosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 1 4 — Material und technische Anlagen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
17 907 821 |
18 327 750 |
14 526 966,49 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur sowie die Verwaltung von Material und technischen Einrichtungen, insbesondere:
— von verschiedenem Material und festen und beweglichen technischen Einrichtungen für Veröffentlichung, Sicherheit, Kantinen, Gebäude usw.,
— von Ausstattungsgegenständen, insbesondere für Druckerei, Telefondienst, Kantinen, Einkaufszentralen, Sicherheit, Konferenztechnik, den audiovisuellen Sektor usw.,
— von spezifischem (elektronischem, computertechnischem, elektrischem) Material einschließlich der damit zusammenhängenden externen Leistungen,
— der Einrichtung zweier zusätzlicher Telefonleitungen in den Büros der Mitglieder auf Antrag.
Diese Mittel decken außerdem die Kosten für Annoncen betreffend den Weiterverkauf oder die Verschrottung ausgesonderter Güter.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 205 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 1 6 — Fahrzeuge
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
6 500 000 |
6 826 000 |
4 880 605,64 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind für Kauf, Unterhaltung, Betrieb und Reparatur von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug- und Fahrradbestand) und die Miete von Fahrzeugen, Taxis, Omnibussen und Lastkraftwagen mit oder ohne Fahrer bestimmt, einschließlich der damit zusammenhängenden Versicherungen und anderer Verwaltungskosten. Beim Ersatz des Kraftfahrzeugbestands oder beim Kauf oder der Miete von Fahrzeugen werden Kraftfahrzeuge, die die Umwelt möglichst wenig belasten, wie beispielsweise Hybridfahrzeuge, bevorzugt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 175 000 EUR veranschlagt.
Kapitel 2 3 — Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb
Erläuterungen
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.
Artikel 2 3 0 — Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
2 575 000 |
2 655 500 |
2 098 026,82 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind für den Kauf von Papier, Umschlägen, Büromaterial, Erzeugnissen für die Druckerei und die Vervielfältigung usw. sowie für die damit zusammenhängenden Verwaltungskosten bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 15 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 1 — Finanzkosten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
370 000 |
370 000 |
318 975,87 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Bankkosten (Gebühren, Agios, verschiedene Kosten) und sonstigen Finanzkosten einschließlich der Nebenkosten für die Finanzierung von Gebäuden.
Artikel 2 3 2 — Gerichtskosten und Schadenersatz
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
1 314 000 |
1 312 000 |
1 318 035,60 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— etwaige Verurteilungen des Europäischen Parlaments durch den Gerichtshof, das Gericht, das Gericht für den öffentlichen Dienst und durch einzelstaatliche Gerichte zu den Kosten,
— die Hinzuziehung externer Rechtsanwälte vor den Gerichten der Union und den einzelstaatlichen Gerichten und die Hinzuziehung von Rechtsberatern oder Sachverständigen zwecks Unterstützung des Juristischen Dienstes,
— die Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren und ähnlichen Verfahren,
— die Ausgaben für Schadenersatz, Zinsen und etwaige Verbindlichkeiten im Sinne von Artikel 8 Absatz 3 der Haushaltsordnung,
— die bei gütlichen Beilegungen gemäß den Artikeln 69 und 70 der Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst vereinbarten Entschädigungen und Vergütungen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 5 — Telekommunikation
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
9 405 000 |
6 850 000 |
5 529 693,88 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für Datenübertragungsnetze zwischen den drei Arbeitsorten, den Rechenzentren und den Informationsbüros sowie die festen Anschlussgebühren und die Kosten für Kommunikationsdienste (Festnetz und Mobilfunk, Fernsehen).
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 20 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 6 — Postgebühren und Zustellungskosten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
422 000 |
440 000 |
330 500,55 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Postgebühren, Bearbeitung und Beförderung durch die nationalen Postdienste oder durch Kurierdienste.
Diese Mittel dienen ferner zur Deckung der Kosten für Postdienstleistungen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 7 — Umzüge
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
700 000 |
650 000 |
656 863,44 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Umzugs- und Transportarbeiten, die von Umzugsfirmen oder mit Hilfe vorübergehend beschäftigter Transporteure durchgeführt werden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 40 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 8 — Sonstige Ausgaben für den Verwaltungsbetrieb
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
631 000 |
564 000 |
526 602,66 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— die Versicherungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind,
— den Kauf und die Instandhaltung von Arbeitskleidung für Amtsboten, Kraftfahrer und Transporteure, medizinische Dienste und verschiedene technische Dienste,
— verschiedene Sachausgaben einschließlich Ausgaben für eine Mobilitätsmanagement-Stelle im Zusammenhang mit EMAS, den Kauf von Fahr- oder Flugplänen, Anzeigen in Zeitungen für den Verkauf von Gebrauchtartikeln usw.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Titel 3 — Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der allgemeinen Aufgaben des Organs
Kapitel 3 0 — Sitzungen und Konferenzen
Artikel 3 0 0 — Dienstreisekosten des Personals
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
29 820 000 |
27 970 000 |
21 907 000,00 |
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 71 sowie Anhangs VII Artikel 11 bis 13.
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit Reisen des Personals des Organs, abgeordneter nationaler Sachverständiger oder Praktikanten zwischen dem Ort der dienstlichen Verwendung und einem der drei Arbeitsorte des Europäischen Parlaments (Brüssel, Luxemburg und Straßburg) und Dienstreisen zu anderen Orten als den drei Arbeitsorten bestimmt. Die Ausgaben betreffen die Fahrtkosten, die Tagegelder und die Kosten der Unterbringung. Die Mittel decken ferner die Nebenkosten (einschließlich der Ausstellung von Fahrausweisen, Reservierungen und elektronischen Fakturierungen insbesondere für vom Europäischen Parlament organisierte Chartertransporte) und alle außergewöhnlichen Kosten.
Diese Mittel dienen auch zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für CO2-Emissionen, wie in dem vom Präsidium verabschiedeten EMAS-Aktionsplan festgelegt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Artikel 3 0 2 — Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
2 047 450 |
1 105 200 |
769 155,64 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— die Ausgaben im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des Organs im Bereich der Ausgaben für Empfänge, einschließlich Empfängen im Zusammenhang mit den Arbeiten des für die Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Entscheidungen (STOA) zuständigen Referats des Organs, und für Repräsentationszwecke der Mitglieder des Organs,
— die Ausgaben des Präsidenten für Repräsentationszwecke anlässlich seiner Reisen außerhalb der Arbeitsorte,
— die Repräsentationskosten und die Beteiligung an den Sekretariatskosten des Kabinetts des Präsidenten,
— die Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke des Generalsekretariats, einschließlich des Erwerbs von Repräsentationsartikeln und Medaillen für die Beamten mit 15 bzw. 25 Dienstjahren,
— verschiedene Ausgaben für protokollarische Zwecke wie Fahnen, Schaugestelle, Einladungskarten, den Druck von Speisekarten usw.,
— Reise- und Aufenthaltskosten von hochrangigen Persönlichkeiten, die das Organ besuchen,
— Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke und sonstige spezifische Ausgaben für Mitglieder, die innerhalb des Europäischen Parlaments ein offizielles Amt ausüben.
Artikel 3 0 4 — Verschiedene Ausgaben für Sitzungen
Posten 3 0 4 0 — Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
2 594 000 |
3 050 000 |
2 124 976,46 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erfrischungen und andere Getränke sowie gelegentliche Imbisse während der Sitzungen des Organs sowie für die Verwaltung dieser Dienste.
Posten 3 0 4 2 — Sitzungen, Kongresse und Konferenzen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
1 350 000 |
1 310 000 |
868 097,21 |
|
Erläuterungen
Veranschlagt sind insbesondere Mittel für:
— die Kosten im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen außerhalb der Arbeitsorte (Ausschüsse oder deren Delegationen, Fraktionen), gegebenenfalls einschließlich Repräsentationsausgaben,
— die Beiträge für die internationalen Organisationen, denen das Europäische Parlament oder eines seiner Organe angehört (Interparlamentarische Union, Vereinigung der Generalsekretäre der Parlamente, Gruppe der Zwölf Plus bei der Interparlamentarischen Union).
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 20 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 0 4 4 — Verschiedene Organisationskosten der Parlamentarischen Konferenz zur WTO und sonstiger interparlamentarischer Delegationen, Ad-hoc-Delegationen und WTO-Delegationen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
858 000 |
850 000 |
353 756,14 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind vor allem zur Finanzierung der nicht durch Kapitel 1 0 und Artikel 3 0 0 gedeckten Kosten im Zusammenhang mit der Organisation von Sitzungen der interparlamentarischen Delegationen, der Ad-hoc-Delegationen, der gemischten parlamentarischen Ausschüsse, der parlamentarischen Kooperationsausschüsse und der WTO-Delegationen und der Organisation der Sitzungen der Parlamentarischen Konferenz zur WTO und ihres Lenkungsausschusses bestimmt.
Posten 3 0 4 6 — Verschiedene Organisationskosten für Sitzungen der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
451 000 |
451 000 |
185 765,77 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind vor allem zur Finanzierung der nicht durch Kapitel 1 0 und Artikel 3 0 0 gedeckten Kosten im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen der Delegationen bei der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU bestimmt.
Posten 3 0 4 7 — Verschiedene Organisationskosten für Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung Eurolat
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
80 000 |
50 000 |
42 493,42 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Finanzierung der nicht durch Kapitel 1 0 und Artikel 3 0 0 gedeckten Kosten im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung Eurolat, ihrer Ausschüsse und ihres Präsidiums bestimmt.
Posten 3 0 4 8 — Verschiedene Organisationskosten für Sitzungen der Euromediterranen Parlamentarischen Versammlung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
216 319 |
40 000 |
24 796,05 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Finanzierung der nicht durch Kapitel 1 0 und Artikel 3 0 0 gedeckten Kosten im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen der Euromediterranen Parlamentarischen Versammlung, ihrer Ausschüsse und ihres Präsidiums bestimmt.
Posten 3 0 4 9 — Kosten für Leistungen des Reisebüros
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
1 463 000 |
1 248 000 |
1 223 000,00 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Ausgaben für den Betrieb des beim Parlament unter Vertrag stehenden Reisebüros zu decken.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Kapitel 3 2 — Fachwissen und Informationen: Beschaffung, Archivierung, Produktion und Verbreitung
Artikel 3 2 0 — Beschaffung von Fachwissen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
11 582 500 |
10 360 000 |
6 080 996,67 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— die Kosten von Verträgen mit qualifizierten Sachverständigen und Forschungsinstituten über Studien und andere Forschungstätigkeiten (Workshops, Round-Table-Konferenzen, Expertenpanels, Konferenzen), die für die Parlamentsorgane und die Verwaltung, u. a. für die Errichtung des Hauses der europäischen Geschichte, durchgeführt werden,
— die Kosten für die Auswertung von Studien und die Mitwirkung der Gruppe für die Bewertung wissenschaftlicher und technologischer Entscheidungen (STOA-Gruppe) an den Tätigkeiten wissenschaftlicher Einrichtungen,
— die Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten der Sachverständigen und sonstigen Personen — einschließlich Personen, die eine Petition an das Parlament gerichtet haben —, die zu Sitzungen der Ausschüsse und der Studien- und Arbeitsgruppen eingeladen werden,
— die Ausgaben im Zusammenhang mit der Einberufung von dem Organ nicht angehörenden Personen zur Teilnahme an den Arbeiten von Gremien wie dem Disziplinarrat oder dem Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten.
Artikel 3 2 2 — Informationsbeschaffung und Archivierung
Posten 3 2 2 0 — Dokumentation und Bibliothek
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
4 593 826 |
4 432 300 |
3 512 010,23 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— die Erweiterungen und Ersatzbeschaffungen im Bereich der allgemeinen Nachschlagewerke und die laufende Ergänzung des Grundstocks der Bibliothek,
— die Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften und bei Informationsagenturen, Abonnements für deren Online-Veröffentlichungen und Online-Dienste, einschließlich der Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und Verbreitung dieser Abonnements in schriftlicher und/oder elektronischer Form, und die Dienstleistungsverträge für Presseübersichten und Zeitungsausschnitte,
— die Abonnements oder Dienstleistungsverträge für die Lieferung von Inhaltsübersichten und ‑analysen von Zeitschriften oder die Erfassung der aus diesen Zeitschriften entnommenen Artikel auf optischen Datenträgern,
— die Kosten für die Nutzung externer dokumentarischer und statistischer Datenbanken (ohne EDV-Anlagen und Fernmeldegebühren),
— die Kosten im Zusammenhang mit den vom Europäischen Parlament im Rahmen der internationalen und/oder interinstitutionellen Zusammenarbeit übernommenen Verpflichtungen,
— den Kauf oder die Anmietung von spezifischen Materialien, einschließlich elektrischen, elektronischen und computertechnischen Materialien und/oder Systemen für Bibliothek, Dokumentation und Mediathek sowie von externen Dienstleistungen für den Erwerb, die Entwicklung, die Installation, die Nutzung und die Wartung dieser Materialien und Systeme,
— im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Bibliothek stehende Leistungen, insbesondere was die Beziehungen zu ihren Kunden (Umfragen, Analysen), das Qualitätsmanagement-System usw. betrifft,
— Einbinde- und Konservierungsmaterialien und ‑arbeiten für die Bibliothek, die Dokumentation und die Mediathek,
— die Kosten und das Material für Veröffentlichungen sowohl interner Natur (Broschüren, Studien usw.) als auch zu Kommunikationszwecken (Newsletters, Videos, CD-ROM usw.),
— den Kauf neuer Wörterbücher und Lexika bzw. die Anschaffung neuerer Auflagen dieser Werke — auf allen Arten von Trägermedien — auch für die neuen Sprachabteilungen sowie anderer Werke für die Sprachendienste und die Referate Qualität der Rechtsakte.
Posten 3 2 2 2 — Ausgaben für Archivbestände
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
1 895 000 |
1 858 200 |
1 755 946,77 |
|
Erläuterungen
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43) und die hierzu innerhalb des Europäischen Parlaments angenommenen Durchführungsmaßnahmen.
Beschluss des Präsidiums vom 16. Dezember 2002 über die Verbesserung von Information und Transparenz: die Archive des Europäischen Parlaments.
Regelung über die Behandlung der Archive der Mitglieder des Europäischen Parlaments, angenommen durch Beschluss des Präsidiums vom 10. Oktober 2007 und geändert durch Beschluss des Präsidiums vom 21. April 2009.
Diese Mittel decken die Kosten externer Archivierungsleistungen, wie z.B.:
— die Kosten für die Übertragung der Archivbestände auf verschiedene Datenträger (Mikrofilme, CDs, Kassetten usw.), den Kauf, die Anmietung, Wartung und Instandsetzung von spezifischen (elektronischen, computertechnischen und elektrischen) Materialien sowie Büchern und Zeitschriften und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen,
— die Kosten für Veröffentlichungen auf Trägermedien jeder Art (Broschüren, CD-ROM usw.),
— die Kosten externer Tätigkeiten zum Zweck des Erwerbs archivalischer Primärquellen (Zeugenaussagen, die von Journalisten und/oder Historikern und/oder Archivaren zusammengetragen wurden) oder archivalischer Sekundärquellen (Dokumente auf Trägermedien jeder Art).
Ferner decken sie die Kosten für die Verarbeitung der Archive, die europäische Abgeordnete in Ausübung ihres Mandats angelegt und in Form von Schenkungen oder Legaten dem Europäischen Parlament, den historischen Archiven der Europäischen Union (HAEU) oder einer Vereinigung oder Stiftung im Rahmen einer vom Europäischen Parlament erlassenen Regelung vermacht haben.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 20 000 EUR veranschlagt.
Artikel 3 2 3 — Beziehungen zu den Parlamenten von Drittländern und Unterstützung der parlamentarischen Demokratie
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
520 000 |
470 000 |
310 310,77 |
|
Erläuterungen
Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Konferenz der EU-Parlamentspräsidenten, Kopenhagen 2006 und Bratislava 2007.
Beschluss des Präsidiums vom 18. Juni 2007.
Erfasste geografische Region: Länder außerhalb der Europäischen Union mit Ausnahme von Kandidatenländern und Ländern, die einen Kandidatenstatus anstreben.
Diese Mittel decken die Ausgaben zur Förderung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den demokratisch gewählten nationalen Parlamenten in Drittländern sowie entsprechenden regionalen parlamentarischen Organisationen. Die Ausgaben betreffen insbesondere Tätigkeiten zur Stärkung der parlamentarischen Strukturen in neuen und aufstrebenden Demokratien und zur Förderung des Einsatzes neuer IK-Technologien durch die Parlamente.
Artikel 3 2 4 — Produktion und Verbreitung
Posten 3 2 4 0 — Amtsblatt
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
5 359 450 |
5 361 000 |
6 939 095,52 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken den Anteil des Organs an den Veröffentlichungs- und Verbreitungskosten und sonstigen Nebenkosten des Amts für amtliche Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichenden Texten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 500 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 1 — Digitale Veröffentlichungen und Veröffentlichungen in traditioneller Form
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
4 224 000 |
4 395 000 |
2 749 099,12 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— sämtliche Kosten für digitale Veröffentlichungen (Intranet-Sites) sowie für Veröffentlichungen in traditioneller Form (Dokumente und verschiedene Druckerzeugnisse, deren Herstellung an Dritte vergeben wird), einschließlich des Vertriebs,
— die Aktualisierung, Weiterentwicklung und Verbesserung der Veröffentlichungs- und Übersetzungssysteme.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 210 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 2 — Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
3 2 4 2 |
19 615 000 |
13 708 000 |
16 678 677,36 |
|
10 0 |
|
3 427 000 |
|
|
Insgesamt |
19 615 000 |
17 135 000 |
16 678 677,36 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für der Information dienende Veröffentlichungen, einschließlich elektronischer Veröffentlichungen, für Informationstätigkeiten, Öffentlichkeitsarbeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen in den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern sowie für die Aktualisierung des Observatoire Législatif/Legislative Observatory (OEIL).
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Diese Mittel wurden in die Reserve eingestellt, bis ein Bericht vorgelegt wird, in dem die Ausgaben im Rahmen der Titel 2 und 3, die aus Verträgen oder sonstigen Ausgaben wie Gehältern, der Instandhaltung von Gebäuden und Kosten herrühren, die von Tätigkeiten oder Maßnahmen abhängen, die einer vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Stellen des Parlaments auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse bedürfen, aufgeschlüsselt sind.
Posten 3 2 4 3 — Besucherzentrum
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
3 000 000 |
12 100 000 |
3 897 236,76 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Finanzierung des Besucherzentrums.
Posten 3 2 4 4 — Organisation und Empfang von Besuchergruppen, Euroscola und Einladung von Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
29 710 000 |
27 100 000 |
24 485 352,52 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für die Zuschüsse an Besuchergruppen sowie die damit verbundenen Betreuungs- und Infrastrukturkosten, die Kosten für die Durchführung des Programms Euroscola und die Finanzierung von Praktika für Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern. Sie werden jedes Jahr unter Heranziehung eines Deflators erhöht, der den Veränderungen beim Bruttoinlandseinkommen und bei den Preisen Rechnung trägt.
Die Höchstzahl der Besucher, für die Zuschüsse gewährt werden können, sollte deutlich erhöht werden. Jedes Mitglied des Europäischen Parlaments sollte berechtigt sein, pro Kalenderjahr höchstens fünf Gruppen und insgesamt höchstens 100 Besucher einzuladen. Die Teilnehmerzahl je Besuchergruppe kann zwischen mindestens 10 und höchstens 100 Teilnehmern schwanken.
Für Besucher mit Behinderungen ist ein angemessener Betrag vorgesehen.
Die gewährte Beihilfe wird erhöht, um der Entfernung und den Beförderungsbedingungen für die Anreise der Besucher gebührend Rechnung zu tragen. Die den Besuchern angebotenen Dienste sollten ebenfalls verbessert werden.
Vorgelegt werden müssen: eine Bewertung der Frage, ob die neuen Bestimmungen den durch die Herkunft der Besucher bedingten besonderen Bedingungen und Einschränkungen Rechnung tragen, Vorschläge zur Bereitstellung eines bestimmten Bereichs im neuen Besucherzentrum für die Fraktionen und ein Bericht über den Zugang von Besuchergruppen zum neuen Besucherzentrum und über Besuche im Plenum, die Verfügbarkeit von Sitzungssälen und des für sie notwendigen Personals.
Posten 3 2 4 5 — Veranstaltung von Kolloquien, Seminaren und kulturellen Aktionen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
2 475 000 |
2 245 000 |
1 790 335,14 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben oder Zuschüsse im Zusammenhang mit der Veranstaltung von nationalen oder multinationalen Kolloquien und Seminaren für Meinungsmultiplikatoren aus den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern sowie die Kosten für die Veranstaltung von parlamentarischen Kolloquien und Symposien; sie decken ferner die Finanzierung kultureller Initiativen von europäischem Interesse, wie des Sacharow-Preises, gemeinsamer Tagungen von jungen europäischen, israelischen und palästinensischen Politikern und des Filmpreises LUX des Europäischen Parlaments für den europäischen Film.
Aus diesen Mitteln wird ferner ein Höchstbetrag von 300 000 EUR zur Finanzierung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von „Plenarsaal-Veranstaltungen“ in Straßburg und Brüssel gemäß dem vom Präsidium angenommenen Jahresprogramm verwendet.
Außerdem dienen die Mittel der Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit, wie Treffen mit Anbietern von Dolmetscherausbildung, Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Mehrsprachigkeit und den Dolmetscherberuf, Maßnahmen im Rahmen der interinstitutionellen und internationalen Zusammenarbeit und Beteiligung an vergleichbaren Maßnahmen, die im Rahmen der interinstitutionellen und internationalen Zusammenarbeit gemeinsam mit anderen Stellen organisiert werden.
Zusätzlich sollen die laufenden Ausgaben des Netzes der Sacharow-Preisträger und die Reisekosten seiner Mitglieder gedeckt werden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 6 — Fernsehkanal des Parlaments (WebTV)
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
9 000 000 |
9 000 000 |
8 787 767,35 |
|
Erläuterungen
Die Mittel dienen zur Finanzierung des Fernsehkanals des Parlaments (WebTV).
Es wird eine Bewertung des Prototyps vorgenommen. Dabei müssen der Inhalt und die Kosten des Projekts, die Strukturen und das Niveau der Beteiligung der Fraktionen und die Definition des Inhalts der Programme berücksichtigt werden.
Posten 3 2 4 8 — Ausgaben für audiovisuelle Informationen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
13 600 000 |
12 200 000 |
15 124 447,23 |
|
Erläuterungen
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2002 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2003 (ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 72).
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2002 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2003 (ABl. C 180 E vom 31.7.2003, S. 150).
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2003 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2004 (ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 179).
Diese Mittel decken:
— die Verwaltungsausgaben für den Bereich audiovisuelle Medien (Eigenleistungen und externe Unterstützung wie technische Leistungen für Rundfunk- und Fernsehstationen, Produktion, Koproduktion und Verbreitung von audiovisuellen Programmen, Miete von Kanälen und Übermittlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, weitere Maßnahmen zur Entwicklung der Beziehungen des Organs zu Audio-Video-Anbietern),
— die Ausgaben für die Live-Übertragung der Plenartagungen und der Ausschusssitzungen im Internet,
— die Aufzeichnung der Tagungen auf DVD-ROM,
— die Einrichtung eines geeigneten Archivs und einer Suchmaschine, damit die Bürger jederzeit auf diese Informationen zugreifen können.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 13 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 9 — Informationsaustausch mit den nationalen Parlamenten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
700 000 |
900 000 |
561 657,05 |
|
Erläuterungen
Konferenzen der Präsidenten europäischer parlamentarischer Versammlungen (Juni 1977) und der Parlamente der Europäischen Union (September 2000, März 2001). Erfasste geografische Region: Länder der Europäischen Union sowie Kandidatenländer und Länder, die einen Kandidatenstatus anstreben.
Diese Mittel decken:
— die Ausgaben zur Förderung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten. Sie betreffen die parlamentarischen Beziehungen, die nicht unter die Kapitel 1 0 und 3 0 fallen, den Informations- und Dokumentationsaustausch sowie die Unterstützung bei der Analyse und Verwaltung dieser Informationen, u. a. mit dem Europäischen Zentrum für parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD),
— die Finanzierung von Programmen für eine Zusammenarbeit sowie von Maßnahmen zur Ausbildung von Beamten der oben erwähnten Parlamente und von Tätigkeiten zur Stärkung ihrer parlamentarischen Strukturen im Allgemeinen.
Diese Maßnahmen umfassen Informationsbesuche beim Europäischen Parlament in Brüssel, Luxemburg und Straßburg; die Mittel decken, vollständig oder teilweise, die Kosten der Teilnehmer, insbesondere für Anreise, Fahrt, Unterkunft und Tagegelder,
— die Ausgaben für Kooperationsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Legislativtätigkeit, sowie die Aktionen im Zusammenhang mit der Dokumentations-, Analyse- und Informationstätigkeit, u. a. der Tätigkeit des Europäischen Zentrums für parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD).
Artikel 3 2 5 — Ausgaben für Informationsbüros
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
1 200 000 |
1 040 000 |
974 747,47 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Finanzierung aller Ausgaben (Personal, Gebäude, Konferenzen, Sitzungen, Veröffentlichungen usw.) in Verbindung mit den Informationsbüros des Europäischen Parlaments.
Titel 4 — Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Aufgaben durch das Organ
Kapitel 4 0 — Besondere Ausgaben einiger Organe und Einrichtungen
Artikel 4 0 0 — Verwaltungsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit den politischen Tätigkeiten und Informationstätigkeiten der Fraktionen und der fraktionslosen Mitglieder
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
54 850 000 |
53 750 000 |
52 337 886,15 |
|
Erläuterungen
Durch Beschluss des Präsidiums vom 1. Februar 2001 angenommene Regelung.
Diese Mittel decken folgende Ausgaben der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder:
— die Sekretariats- und Verwaltungsausgaben,
— die Ausgaben im Zusammenhang mit ihren politischen Aktivitäten und Informationstätigkeiten im Rahmen der politischen Tätigkeiten der Europäischen Union.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Artikel 4 0 2 — Zuschüsse an europäische Parteien
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
17 400 000 |
14 075 000 |
10 512 377,00 |
|
Erläuterungen
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 224.
Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (ABl. L 297 vom 15.11.2003, S. 1).
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 29. März 2004 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung.
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene.
Artikel 4 0 3 — Zuschüsse an europäische politische Stiftungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
11 400 000 |
9 140 000 |
6 365 561,00 |
|
Erläuterungen
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 244.
Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (ABl. L 297 vom 15.11.2003, S. 1).
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 29. März 2004 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung.
Diese Mittel dienen zur Finanzierung politischer Stiftungen auf europäischer Ebene.
Kapitel 4 2 — Ausgaben für parlamentarische Assistenz
Artikel 4 2 2 — Parlamentarische Assistenz
Posten 4 2 2 0 — Parlamentarische Assistenz
Zahlenangaben
|
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
|
177 800 000 |
168 724 000 |
153 358 430,04 |
|
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 21.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 33 bis 44.
Verordnung (EG) Nr. 160/2009 des Rates vom 23. Februar 2009 zur Änderung der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 55 vom 27.2.2009, S. 1).
Vom Präsidium angenommene Durchführungsmaßnahmen zu Titel VII der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften.
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für parlamentarische Assistenz bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung werden auf 400 000 EUR veranschlagt.
Posten 4 2 2 2 — Kursdifferenzen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
250 000 |
250 000 |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken gemäß den Bestimmungen über die Rückerstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz die Kursdifferenzen zulasten des Haushalts des Europäischen Parlaments.
Kapitel 4 4 — Sitzungen und andere Aktivitäten von Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern
Artikel 4 4 0 — Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten von ehemaligen Mitgliedern
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
200 000 |
170 000 |
170 000,00 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Sitzungen des Vereins der ehemaligen Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie etwaige andere Kosten.
Artikel 4 4 2 — Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
140 000 |
140 000 |
140 000,00 |
|
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Sitzungen der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft sowie etwaige andere Kosten.
Titel 10 — Sonstige Ausgaben
Kapitel 10 0 — Vorläufig eingesetzte Mittel
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
14 164 419 |
15 691 800 |
0,— |
|
Erläuterungen
1. |
Posten |
1 2 0 0 |
Dienstbezüge und Vergütungen |
964 419 |
|
2. |
Posten |
4 2 2 0 |
Parlamentarische Assistenz |
13 200 000 |
|
|
|
|
Insgesamt |
14 164 419 |
|
Kapitel 10 1 — Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
14 000 000 |
10 000 000 |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung nicht vorhersehbarer Ausgaben, die sich aus Haushaltsentscheidungen im Laufe des Haushaltsjahres ergeben, bestimmt.
Kapitel 10 3 — Reserve für die Erweiterung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
3 835 000 |
750 000 |
0,— |
|
Erläuterungen
Dieser Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Vorbereitung des Organs auf die Erweiterung bestimmt.
Kapitel 10 4 — Reserve für die Informations- und Kommunikationspolitik
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Informations- und Kommunikationspolitik bestimmt.
Kapitel 10 5 — Vorläufig eingesetzte Mittel für Gebäude
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
11 000 000 |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Immobilieninvestitionen und Herrichtungsarbeiten des Organs bestimmt. Das Präsidium des Parlaments wird aufgefordert, eine schlüssige und verantwortungsbewusste langfristige Strategie im Bereich Immobilien und Gebäude zu verabschieden, die dem besonderen Problem der steigenden Instandhaltungskosten, des zunehmenden Renovierungsbedarfs und der steigenden Kosten für Sicherheit Rechnung trägt und Gewähr für die Nachhaltigkeit des Parlamentshaushalts bietet.
Kapitel 10 6 — Reserve für vorrangige Projekte in der Entwicklungsphase
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
5 000 000 |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für vorrangige Projekte des Organs bestimmt, die sich in der Entwicklungsphase befinden.
Kapitel 10 8 — Reserve für EMAS
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2011 |
Mittel 2010 |
Ausführung 2009 |
|
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind entsprechend den Beschlüssen zur Umsetzung des EMAS-Aktionsplans, die das Präsidium insbesondere nach der Erstellung der CO2-Bilanz des Parlaments fassen wird, in die entsprechenden operativen Haushaltslinien einzusetzen.
Anlage S — PERSONAL
Anlage S 1 — Einzelplan I — Europäisches Parlament
Funktions- und Besoldungsgruppen |
2010 |
||||
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
||||
Sonstige |
Fraktionen |
||||
Sondergruppe |
1 |
|
|
|
|
AD 16 |
11 |
|
1 |
7 |
|
AD 15 |
35 |
|
1 |
4 |
|
AD 14 |
141 |
2 |
6 |
23 |
|
AD 13 |
227 |
8 |
2 |
30 |
|
AD 12 |
503 |
|
8 |
71 |
|
AD 11 |
131 |
|
7 |
36 |
|
AD 10 |
191 |
|
7 |
29 |
|
AD 9 |
155 |
|
7 |
17 |
|
AD 8 |
107 |
|
8 |
18 |
|
AD 7 |
259 |
|
|
23 |
|
AD 6 |
249 |
|
1 |
26 |
|
AD 5 |
360 |
|
8 |
93 |
|
AD insgesamt |
2 369 |
10 |
56 |
377 |
|
AST 11 |
91 |
10 |
|
33 |
|
AST 10 |
136 |
|
17 |
18 |
|
AST 9 |
115 |
|
3 |
27 |
|
AST 8 |
215 |
|
4 |
39 |
|
AST 7 |
653 |
|
2 |
50 |
|
AST 6 |
559 |
|
5 |
72 |
|
AST 5 |
365 |
|
8 |
64 |
|
AST 4 |
251 |
|
11 |
62 |
|
AST 3 |
124 |
|
16 |
63 |
|
AST 2 |
245 |
|
5 |
55 |
|
AST 1 |
97 |
|
|
77 |
|
AST insgesamt |
2 851 |
10 |
71 |
560 |
|
Insgesamt |
5 221[1] |
20[2] |
127[3] |
937 |
|
Gesamtzahl |
6 285[4] |
||||
|
|
|
|
|
|
Funktions- und Besoldungsgruppen |
2011 |
||||
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
||||
Sonstige |
Fraktionen |
||||
Non-category |
1 |
|
|
|
|
AD 16 |
11 |
|
1 |
7 |
|
AD 15 |
35 |
|
1 |
4 |
|
AD 14 |
149 |
2 |
6 |
23 |
|
AD 13 |
279 |
8 |
2 |
34 |
|
AD 12 |
443 |
|
8 |
67 |
|
AD 11 |
131 |
|
7 |
37 |
|
AD 10 |
191 |
|
7 |
28 |
|
AD 9 |
155 |
|
7 |
17 |
|
AD 8 |
130 |
|
8 |
21 |
|
AD 7 |
304 |
|
|
22 |
|
AD 6 |
269 |
|
5 |
30 |
|
AD 5 |
363 |
|
4 |
119 |
|
AD insgesamt |
2 460 |
10 |
56 |
409 |
|
AST 11 |
151 |
10 |
|
33 |
|
AST 10 |
76 |
|
17 |
21 |
|
AST 9 |
115 |
|
3 |
30 |
|
AST 8 |
365 |
|
5 |
34 |
|
AST 7 |
753 |
|
1 |
55 |
|
AST 6 |
389 |
|
6 |
68 |
|
AST 5 |
330 |
|
7 |
66 |
|
AST 4 |
206 |
|
11 |
67 |
|
AST 3 |
184 |
|
16 |
59 |
|
AST 2 |
225 |
|
5 |
64 |
|
AST 1 |
134 |
|
1 |
98 |
|
AST insgesamt |
2 928 |
10 |
72 |
595 |
|
Insgesamt |
5 389[5] |
20[6] |
128[7] |
1004 |
|
Gesamtzahl |
6 521[8] |
||||
Anlage
ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN
Haushaltslinie |
Bezeichnung |
Erzielte Einnahmen |
Ansätze |
|
2009 |
2011 |
|||
5000 |
Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen |
0,00 |
364 000 |
|
5001 |
Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen |
15 000,00 |
5 000 |
|
5002 |
Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen |
0,00 |
70 000 |
|
502 |
Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen |
489 477,89 |
390 000 |
|
5110 |
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden |
1 324 196,29 |
1 000 000 |
|
5111 |
Erstattung von Mietnebenkosten |
15 317,47 |
150 000 |
|
550 |
Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden |
3 347 371,92 |
1 377 800 |
|
551 |
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten |
3 551 741,34 |
p.m. |
|
570 |
Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden |
1 766 049,19 |
995 000 |
|
571 |
Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen |
0,00 |
p.m. |
|
573 |
Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs |
3 217 174,16 |
p.m. |
|
581 |
Einnahmen aus Versicherungsleistungen, |
677 015,63 |
25 000 |
|
6600 |
Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen |
13 191 164,09 |
2 102 000 |
|
|
INSGESAMT |
27 594 507,98 |
6 478 800 |
|
- [1] Darunter 6 Beförderungen ad personam (3 AD 14 nach AD 15, 1 AST 10 nach AST 11 und 2 AST 4 nach AST 5), die in außergewöhnlichen Fällen verdienstvollen Beamten gewährt werden.
- [2] Virtuelle, in der Gesamtzahl nicht erfasste Reserve für die im dienstlichen Interesse abgeordneten Beamten.
- [3] Darunter 4 AD-Halbtagsstellen (Sprachlehrer) und 1 auf 5 Jahre befristete AD10-Stelle (GD IPOL).
- [4] 1 AD 5 und 4 AST 3 (Berufliche Fortbildung) sowie 2 AD 5 und 2 AST 1 (Übersetzung) werden ohne Veranschlagung von Mitteln in die Reserve des Stellenplans eingestellt.
- [5] Darunter 6 Beförderungen ad personam (3 AD 14 nach AD 15, 1 AST 10 nach AST 11 und 2 AST 4 nach AST 5), die in außergewöhnlichen Fällen verdienstvollen Beamten gewährt werden.
- [6] Virtuelle, in der Gesamtzahl nicht erfasste Reserve für die im dienstlichen Interesse abgeordneten Beamten.
- [7] Darunter 4 AD-Halbtagsstellen (Sprachlehrer) und 1 auf 5 Jahre befristete AD10-Stelle (GD IPOL).
- [8] 1 AD 5 und 4 AST 3 (Berufliche Fortbildung) sowie 2 AD 5 und 2 AST 1 (Übersetzung) werden ohne Veranschlagung von Mitteln in die Reserve des Stellenplans eingestellt.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
28.4.2010 |
|
|
|
||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
35 4 0 |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Damien Abad, Alexander Alvaro, Marta Andreasen, Francesca Balzani, Reimer Böge, Giovanni Collino, Jean-Luc Dehaene, Isabelle Durant, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Ivars Godmanis, Estelle Grelier, Carl Haglund, Jiří Havel, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Vladimír Maňka, Barbara Matera, Claudio Morganti, Nadezhda Neynsky, Miguel Portas, Dominique Riquet, Sergio Paolo Francesco Silvestris, László Surján, Helga Trüpel, Daniël van der Stoep, Derek Vaughan, Angelika Werthmann |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Franziska Katharina Brantner, Roberto Gualtieri, Giovanni La Via, Peter Šťastný, Theodor Dumitru Stolojan |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Marita Ulvskog |
|||||