BERICHT über die Verwaltung des Internet: Die nächsten Schritte

7.6.2010 - (2009/2229(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Francisco Sosa Wagner

Verfahren : 2009/2229(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0185/2010
Eingereichte Texte :
A7-0185/2010
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der Verwaltung des Internet: Die nächsten Schritte

(2009/2229(INI))

Das Europäische Parlament,

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Verwaltung des Internet: Die nächsten Schritte“ (KOM(2009)0277),

–    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Schutz Europas vor Cyber-Angriffen und Störungen großen Ausmaßes: Stärkung der Abwehrbereitschaft, Sicherheit und Stabilität“ (KOM(2009)0149),

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Oktober 1998 zum Thema „Globalisierung und Informationsgesellschaft: die Notwendigkeit einer stärkeren internationalen Koordinierung“[1],

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Februar 2001 zum Thema „Organisation und Verwaltung des Internet (Internationale und europäische Grundsatzfragen 1998–2000)“[2],

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. April 2001 zum Internet der nächsten Generation: Notwendigkeit einer Forschungsinitiative der Europäischen Union[3],

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2005 zur Informationsgesellschaft[4],

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2005 zu den Menschenrechten und der Pressefreiheit in Tunesien und der Bewertung des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft in Tunis[5],

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2006 zum Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet[6],

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2008 zu dem vom 12. bis zum 15. November 2007 in Rio de Janeiro abgehaltenen zweiten Internet Governance Forum[7],

–    unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 26. März 2009 zur Stärkung der Sicherheit und der Grundfreiheiten im Internet[8],

–    gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Rechtsausschusses und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0185/2010),

A.  in der Erwägung, dass das Internet ein ganz wesentliches weltweites Kommunikationsmittel mit enormen Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft ist,

B.   in der Erwägung, dass es bei der Verwaltung des Internet auch um Fragen geht, die den Schutz und die Wahrung der Grundrechte und -freiheiten, den Zugang zum Internet und seine Nutzung, seine Gefährdung durch Cyber-Angriffe usw. betreffen,

C.  in der Erwägung, dass IKT-gestützte Gesellschaften in immer größerem Ausmaß von Internetkriminalität bedroht werden, und in der Erwägung, dass die Anstiftung zu Terroranschlägen, Hassverbrechen und Kinderpornografie zugenommen hat und dadurch Einzelpersonen, darunter auch Kinder, in Gefahr gebracht werden,

D.  in der Erwägung, dass die Berührungspunkte zwischen der Internetkriminalität, der Rechtsprechung zum Internet und den internetgestützten Diensten („Cloud Computing“) als neu aufkommender Aspekt der Verwaltung des Internet auf europäischer Ebene von großer Wichtigkeit sind,

E.   in der Erwägung, dass zu den Aspekten der Verwaltung des Internet die Adressenverwaltung und andere vorwiegend technische Bereiche gehören, in denen die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN – Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und -adressen), die Internet Assigned Numbers Authority (IANA – Behörde für die Vergabe von Internet-Adressen), die Internet Engineering Task Force (IETF), die regionalen Internet-Registrare (RIR) und weitere Stellen tätig sind,

F.   in der Erwägung, dass bei der Verwaltung des Internet bis heute vor allem der Privatsektor eine dominierende und positive führende Rolle gespielt hat, dass jedoch bei der Festlegung einer umfassenden Strategie auch die Rolle der öffentlichen Stellen gestärkt werden muss,

G.  in der Erwägung, dass den Regierungen in Bezug auf die allgemeineren Aspekte der Verwaltung eine wichtige Rolle bei der Wahrung des öffentlichen Interesses zukommt, insbesondere beim Schutz und der Wahrung der Grundrechte und ‑freiheiten und im Hinblick auf die Sicherheit, Integrität und Stabilität des Internet, während die Privatwirtschaft eine entscheidende Rolle spielt, was die Bereitstellung der notwendigen Investitionen, Fachkenntnisse und den Unternehmergeist betrifft,

H.  in der Erwägung, dass das internationale Internet Governance Forum (IGF – Forum für die Verwaltung des Internet) und verschiedene nationale und regionale Foren wichtige Stätten des Dialogs zwischen den verschiedenen beteiligten Akteuren über die Internet-Politik sind,

I.    in der Erwägung, dass sich das Europäische Parlament und die anderen EU-Organe bereits seit langem für das Internet als offen zugängliches weltweites öffentliches Gut einsetzen,

1.   ist der Ansicht, dass das Internet ein weltweites öffentliches Gut ist, das als solches im allgemeinen Interesse verwaltet werden sollte;

2.   erkennt die Tatsache an, dass das Internet für die praktische Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, für die kulturelle Vielfalt, den Medienpluralismus, demokratisches staatsbürgerliches Bewusstsein sowie für die Bildung und den Zugang zu Informationen von wesentlicher Bedeutung ist und damit eines der wichtigsten Instrumente zur weltweiten Verbreitung demokratischer Werte darstellt;

3.   weist darauf hin, dass das Internet ein unverzichtbares Werkzeug zur Förderung demokratischer Initiativen, politischer Diskussionen und der Kompetenz im digitalen Bereich sowie zur Verbreitung von Wissen geworden ist; erinnert daran, dass der Zugang zum Internet einerseits die Ausübung einer Reihe von Grundrechten, zu denen unter anderem die Achtung der Privatsphäre, Datenschutz, freie Meinungsäußerung, Rede- und Vereinigungsfreiheit, Pressefreiheit, politische Meinungsfreiheit und Partizipationsrechte, Nichtdiskriminierung, Bildung sowie kulturelle und sprachliche Vielfalt gehören, garantiert, gleichzeitig aber auch von dieser abhängig ist; betont, dass daher Institutionen und Interessenträger auf allen Ebenen in der Pflicht stehen, einen Beitrag dazu zu leisten, dass jeder – und insbesondere die älteren Menschen, die größere Probleme dabei haben, sich mit den neuen Technologien zurechtzufinden – sein Recht auf Teilhabe an der Informationsgesellschaft ausüben kann, und gleichzeitig die doppelte Herausforderung mangelnder Kenntnisse im digitalen Bereich und der Ausgrenzung von demokratischen Prozessen im elektronischen Zeitalter anzugehen;

4.   betont insbesondere die Notwendigkeit, die Entwicklung von „Bottom-up“-Ansätzen und der E-Demokratie zu stärken, wobei gleichzeitig gewährleistet werden muss, dass umfangreiche Schutzmechanismen gegen neue Formen von Überwachung, Kontrolle und Zensur durch öffentliche oder private Akteure geschaffen werden, damit die Freiheit des Zugangs zum Internet und der Schutz der Privatsphäre wirklich gegeben sind und nicht nur vorgespiegelt werden;

5.   betont die Notwendigkeit, das europäische Kulturerbe auch mit Hilfe des Internet zu schützen und zu fördern; vertritt die Ansicht, dass das Internet maßgeblich dazu beiträgt, Innovation zu fördern und die im Vergleich zu anderen Regionen der Welt in Europa bestehende digitale, soziale und kulturelle Kluft zu verringern; begrüßt, dass die Kommission die Bedeutung erkennt, die der „Überbrückung der digitalen Kluft“ zukommt, und dass sie sich der Entwicklungsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Internet bewusst ist; ist jedoch der Ansicht, dass auch den vielen älteren Bürgern sowohl in den Industrieländern als auch in den Entwicklungsländern besondere Beachtung zukommen muss, die sich von der neuen Welt des Internet oft ausgeschlossen fühlen; weist darauf hin, dass das Internet ein wirksames Instrument zur sozialen Integration sein kann und dass unsere älteren Bürger mit einbezogen werden müssen; fordert mit Nachdruck, dass die Vermittlung von Wissen über die Nutzung der Möglichkeiten, die das Internet bietet, und über die Wahl der Kriterien für ihre Nutzung gefördert wird;

6.   erkennt an, dass die zunehmende Nutzung des Internet durch Bürger, Verbraucher, Unternehmen und Behörden zeigt, dass dieses Kommunikationsmittel zu einem der grundlegenden Elemente der Vollendung des Binnenmarkts in der EU wird; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Verbraucher und die Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums im Internet angemessen zu schützen sind; hebt ferner hervor, dass die Bürgerrechte und -freiheiten der Internetnutzer garantiert werden müssen; erkennt an, dass das Internet ein wichtiges Medium für die Information über Verbraucherrechte und für die Förderung der Verbraucherrechte ist;

7.   hebt hervor, dass die Verwaltung des Internet den elektronischen Handel und grenzüberschreitende Transaktionen erleichtern sollte, indem die Zuständigkeiten für die Selbstregulierung dezentral geregelt und insbesondere Bedingungen für den Eintritt neuer Wettbewerber aufgestellt werden;

8.   fordert einen leichteren Internetzugang und den Ausbau des Internet in den neuen Mitgliedstaaten, insbesondere in ländlichen Gebieten, und in Entwicklungsländern auf der Grundlage von Programmen, die die Europäische Union finanziert; fordert außerdem ein stärkeres Mitspracherecht dieser Länder bei der Ausgestaltung der Politik, die der Verwaltung des Internet zugrunde liegt;

9.   ist der Auffassung, dass, um das Interesse der EU an der Erhaltung des Internet als weltweites öffentliches Gut zu wahren, die Verwaltung des Internet auf der Grundlage eines breit angelegten, ausgewogenen Modells erfolgen sollte, bei dem sowohl der öffentliche als auch der private Sektor beteiligt werden, die Dominanz einer einzelnen Stelle oder einer Gruppe von Stellen verhindert wird und Versuche staatlicher oder supranationaler Behörden zur Lenkung des Informationsflusses im Internet unterbunden werden, während gleichzeitig eine Wechselwirkung mit Prozessen bei der Verwaltung des Internet, an denen zahlreiche Interessenträger beteiligt sind und die nach wie vor ein effizienter Mechanismus zur Förderung der weltweiten Zusammenarbeit sind, stattfinden sollte;

10.  betont, dass die Werte, auf die sich die Union gründet und die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union genannt sind, die Grundwerte und der Zweck der Europäischen Union sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung des Internet mit diesen Werten und Zielen in Einklang stehen, insbesondere in den internationalen Gremien zur Verwaltung des Internet, in denen Länder vertreten sind, deren Werte erheblich von den europäischen abweichen; ist der Ansicht, dass der internationale Dialog mit diesen Ländern über die Regulierung des Internet gestärkt werden muss, damit es nicht zu Konflikten kommt;

11. ist der Ansicht, dass sich die Regierungen auf Fragen konzentrieren sollten, die von grundlegender Bedeutung für die weltweiten, das Internet betreffenden öffentlichen Belange sind, obgleich die führende Rolle der Privatwirtschaft durch die Einhaltung der Grundsätze der öffentlichen Ordnung und der Gesetze begründet sein muss, dass die Regierungen ansonsten aber den Grundsatz der Nichteinmischung befolgen sollten, soweit nicht außergewöhnliche Umstände etwas anderes erforderlich machen, wobei sie selbst dann bei ihrem Vorgehen die grundlegenden Menschenrechte achten und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einhalten sollten;

12. ist der Auffassung, dass die Regierungen eine Einmischung in die laufende Verwaltung des Internet vermeiden sollten, eine Behinderung von Innovation und Wettbewerb durch eine unnötige, belastende und einschränkende Regulierung unterlassen und nicht die Kontrolle über das Internet, das ein weltweites öffentliches Gut ist und auch bleiben sollte, anstreben sollten;

13. fordert die Regierungen auf, davon abzusehen, den Zugang zum Internet selbst oder mittels Beauftragung privater Stellen durch Zensurmaßnahmen, Blockierung, Filterung oder auf andere Art und Weise einzuschränken; besteht darauf, für ein offen zugängliches Internet zu sorgen, in dem die Nutzer die Möglichkeit haben, auf Informationen zuzugreifen und Informationen zu verbreiten oder Anwendungen und Dienste ihrer Wahl zu benutzen, wie es im neuen Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation vorgesehen ist;

14.  betont, dass alle für notwendig erachteten Einschränkungen auf das in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Mindestmaß beschränkt werden sollten, auf einer Rechtsgrundlage beruhen und wirksam und angemessen sein sollten; hebt hervor, dass der Schutz Minderjähriger gewährleistet sein muss, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ebenfalls Maßnahmen zu ergreifen, indem sie beispielsweise das gemäß der Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Änderung der Richtlinien 2002/22/EG, 2002/58/EG und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Rechte der Nutzer (Richtlinie „Rechte der Bürger“)[9] verfügbare System zur Verbreitung von Informationen zu Fragen, die im öffentlichen Interessen liegen, verwenden, um Minderjährige in die Lage zu versetzen, das Internet und Online-Informationsdienste verantwortungsbewusst zu nutzen und sie stärker für die möglichen Gefahren zu sensibilisieren, die die neuen Dienste mit sich bringen;

15. fordert weitere Initiativen, um die Erkundung des Internet durch Kinder sicherer zu machen, bewährte Praktiken weltweit zu verbreiten und die internationale Zusammenarbeit beim Kampf gegen schädliche und rechtswidrige Internetinhalte zu verstärken, insbesondere auch in Bezug auf den sexuellen Missbrauch von Kindern über das Internet;

16. berücksichtigt auch die besondere Notwendigkeit, schutzbedürftige Menschen und insbesondere Minderjährige durch gemeinsames Handeln öffentlicher und privater Interessenträger zu schützen; betont erneut, dass bei der Bekämpfung von Internetkriminalität und Kinderpornographie nur dann Websites gesperrt werden sollten, wenn krimineller Inhalt nicht bereits an der Quelle gelöscht werden kann;

17.  ist der Auffassung, dass die Regierungen über die von der Kommission festgelegten Grundsätze der Internetverwaltung hinaus die folgenden zusätzlichen Grundsätze anwenden sollten:

      (i)   Transparenz, Multilateralität, Demokratie und Schutz der Grundrechte und Freiheiten gemäß den in der EU geltenden Normen;

      (ii)  Wahrung eines offenen, interoperablen, technologieneutralen und durchgängigen Aufbaus der Internet-Infrastruktur;

      (iii)  externe öffentliche Rechenschaftspflicht privatwirtschaftlicher Einrichtungen, die weltweite Internetressourcen im täglichen Betrieb verwalten;

      (iv) Förderung der weltweiten Verwaltung des Internet durch Interaktion und weitere Unterstützung der Prozesse unter Beteiligung zahlreicher Akteure, wobei auch die Notwendigkeit zu berücksichtigen ist, dass die Entwicklungsländer verstärkt beteiligt werden;

      (v)  weltweiter Schutz der Integrität des Internet und der Kommunikationsfreiheit, indem von regional wirksamen Maßnahmen, wie dem Entzug von IP-Adressen oder Domänennamen in Drittländern, abgesehen wird;

18. hebt hervor, dass die EU eine Konsenslösung für die Umsetzung der Grundprinzipien der Verwaltung des Internet erarbeiten und sie in den internationalen Foren und im Rahmen der bilateralen Beziehungen konsequent vertreten sollte;

19. begrüßt die die Verwaltung des Internet betreffenden Aspekte der „Granada-Strategie“ des spanischen Ratsvorsitzes und die Tatsache, dass in dem Bericht des Europäischen Parlaments über eine neue Digitale Agenda für Europa: 2015.eu[10] die Schaffung einer europäischen Charta der Bürger- und Verbraucherrechte im digitalen Umfeld und einer „Fünften Freiheit“, die den freien Verkehr von Inhalten und Wissen möglich macht, vorgesehen ist;

20. nimmt die am 24. Februar 2010 bekanntgegebene neue „Internet-Politik 3.0“ der amerikanischen Regierung zur Kenntnis;

21. betont, dass sich die EU mit drei entscheidenden Fragen von öffentlichem Belang befassen sollte:

      (i)   Schutz der Internet-Infrastruktur, um den offenen Zugang, die Verfügbarkeit, die Sicherheit und die Widerstandsfähigkeit gegen Angriffe sicherzustellen,

      (ii)  Abhängigkeit Europas von marktbeherrschenden Lösungen und den entsprechenden Risiken für die öffentliche Sicherheit und

      (iii)  Schutz von Daten und der Privatsphäre, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung wirksamer internationaler Mechanismen zur Streitbeilegung; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Anpassung der Datenschutzrichtlinie an die heutigen Gegebenheiten im digitalen Bereich vorzulegen;

22. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Abstimmung mit der Kommission den Schutz der Internet-Infrastruktur gegen Bedrohungen und Vorfälle mithilfe einer EU-weit harmonisierten Vorgehensweise und durch die Einrichtung nationaler IT-Notfallteams und die Schaffung von Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen ihnen sicherzustellen;

23.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um die Erhöhung der Sicherheit im rechnergestützten virtuellen Raum in der EU sowie um eine angemessene Teilhabe an der internationalen Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit zu verstärken; betont, dass ein Ansatz unter Beteiligung zahlreicher Akteure verfolgt werden muss, um ein besseres Verständnis und eine größere Sensibilisierung für die Rechtsprechung zur Internetkriminalität und für internetgestützte Dienste („Cloud Computing“) zu schaffen, und zwar auf der Grundlage gleicher Bedingungen und durch die Festlegung klarer Verpflichtungen und Zuständigkeiten der einzelnen Akteure;

24. betont, dass die Sicherheit elektronischer Dienstleistungen – insbesondere elektronischer Signaturen – wichtig ist und dass auf europäischer Ebene eine Infrastruktur öffentlicher Schlüssel (PKI – Public Key Infrastructure) geschaffen werden muss, und fordert die Kommission auf, eine Schnittstelle der europäischen Validierungsstellen (European Validation Authorities Gateway) einzurichten, um die grenzüberschreitende Interoperabilität elektronischer Signaturen zu gewährleisten und die Sicherheit von Transaktionen im Internet zu erhöhen;

25. fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen des Europarates über Internetkriminalität noch nicht ratifiziert und umgesetzt haben, klare Vorgaben zu machen, damit sich alle Mitgliedstaaten zu gemeinsamen Anstrengungen bei der Bekämpfung der Computerkriminalität und von Spam verpflichten, das Nutzervertrauen gestärkt wird und der rechnergestützte virtuelle Raum der Europäischen Union gegen alle Arten von Straftaten und Rechtsverletzungen geschützt wird; fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität zu ratifizieren und umzusetzen;

26. fordert alle Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus zu ratifizieren und umzusetzen, wodurch eine Grundlage für die internationale Zusammenarbeit geschaffen werden könnte, um der Nutzung des Internet zu terroristischen Zwecken durch großangelegte, auf und durch Computersysteme ausgeführte Angriffe, die die nationale oder öffentliche Sicherheit oder das wirtschaftliche Wohl gefährden, entgegenzuwirken;

27. empfiehlt darüber hinaus, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten auf eine größere Sicherheit und Stabilität des Internet hinwirken, indem sie Maßnahmen zur Erhöhung der Vielfalt der Netze und Systeme treffen, und zwar durch die Anwendung des Wettbewerbsrechts, der EU-Normen und im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie

      (i)   durch die Unterstützung der Arbeit der ICANN im Bereich Sicherheit und Stabilität des Domänennamensystems und

      (ii)  durch die Unterstützung der Arbeit in internationalen Gremien wie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, den Vereinten Nationen und dem Europarat in den Bereichen verbesserte Rechtsrahmen und nationale Koordinierung;

28. unterstreicht, dass sich angesichts des Erfolgs der sozialen Netze in Kombination mit den technischen Möglichkeiten des Internet im Bereich der Speicherung und Verarbeitung von Informationen das Problem der Vorratsspeicherung von Daten und der Verwendung gespeicherter Daten stellt; bedauert in diesem Zusammenhang, dass es derzeit im Internet kein „Recht auf Vergessen“ gibt;

29. betont die Notwendigkeit, für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Privatsphäre der Nutzer und der Erfassung personenbezogener Daten zu sorgen;

30. bedauert, dass die zunehmende Nutzung von Internet-Netzwerken nicht mit der Schaffung von Regeln einhergeht, die es den Nutzern ermöglichen, die persönlichen Angaben, die sie in diesen Netzwerken preisgeben, zu verwalten;

31. stellt fest, dass eine transparente und verantwortungsbewusste Internetpolitik eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Art und Weise spielen kann, wie Suchmaschinen weltweit mit Information umgehen;

32. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, der darauf abzielt, den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II)[11] auf Verletzungen des Datenschutzes und der Privatsphäre auszuweiten, und fordert den Rat auf, eine Ermächtigung für die Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss eines internationalen Übereinkommens zu erteilen, das wirksame Rechtsbehelfe für natürliche Personen in der EU bei Verletzungen der ihnen nach EU-Recht garantierten Rechte auf Datenschutz und Schutz der Privatsphäre ermöglicht;

33. unterstützt den Grundsatz „privacy by design“ („eingebauter Datenschutz“), wonach die Anforderungen in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz so bald wie möglich in den Lebenszyklus der neuen technologischen Entwicklungen eingebunden werden sollten, damit den Bürgern eine sichere und benutzerfreundliche Umgebung gewährleistet werden kann;

34. macht auf die Tatsache aufmerksam, dass die Sicherheitszertifizierung von Websites notwendig wird, damit die Verbraucher vertrauensvoller auf im Internet verfügbare Informationen und Dienstleistungen zugreifen;

35. betont, dass die Organe, Einrichtungen und Mitgliedstaaten der EU ihre Position zur Verwaltung des Internet in den verschiedenen damit befassten internationalen Gremien wie der ICANN und ihren beratenden Gremien, einschließlich des Government Advisory Committee (GAC – Beratungsausschuss der Regierungen), abstimmen sollten;

36. hebt die Bedeutung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA – European Network and Information Society Agency) bei der Schaffung eines einheitlichen europäischen Informationsraums hervor; stellt fest, dass die ENISA eine bedeutende Rolle, insbesondere im Hinblick auf die Vorbeugung, Behandlung und Behebung von Problemen in den Bereichen Netz- und Informationssicherheit, spielen kann, und begrüßt den angekündigten Vorschlag der Kommission zur Modernisierung der ENISA;

37. betont, dass die Effizienz der ENISA weiter gesteigert werden muss, indem

      –     Forschungsprioritäten auf europäischer Ebene in den Bereichen Widerstandsfähigkeit der Netze sowie Netz- und Informationssicherheit festgelegt werden und das Wissen der Branche an potenzielle Forschungseinrichtungen weitergegeben wird;

      –     die Aufmerksamkeit der Entscheidungsträger auf neue Technologien in sicherheitsrelevanten Bereichen gelenkt wird;

      –     Foren für den Informationsaustausch aufgebaut werden und den Mitgliedstaaten Unterstützung geboten wird;

38. betont, dass die ENISA hauptsächlich Mitgliedstaaten mit besonderen Erfordernissen unterstützt, und empfiehlt, dass die ENISA den Aufbau von Foren für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und Dritten fortsetzt;

39. ist der Ansicht, dass der Kommission eine zentrale Rolle zukommt, was die Initiative und Koordinierung in sämtlichen internen Organisationsfragen in der EU betrifft, um, auch im Hinblick auf das IGF, einen kohärenten Ansatz der EU sicherzustellen;

40. regt an, dass die Kommission Kapazitäten für eine eigene Vertretung der europäischen Zivilgesellschaft in internationalen Gremien zur Verwaltung des Internet und in Organisationen oder Konsortien, die Internet-Standards ausarbeiten, aufbauen sollte;

41. ersucht die Kommission, die Festlegung eines kohärenten und umfassenden EU-Ansatzes für das IGF und andere wichtige Tagungen im Bereich der Internetverwaltung zu erleichtern, indem sie dem Europäischen Parlament und dem Rat rechtzeitig vor solchen Tagungen den Entwurf eines Positionspapiers zur Erörterung übermittelt;

42. unterstützt die Fortführung und den Ausbau des IGF-Modells auf globaler, regionaler (einschließlich EuroDIG) und nationaler Ebene unter Wahrung seiner Hauptmerkmale als unverbindlicher Prozess, an dem sich zahlreiche Akteure beteiligen, und als offenes Forum für den Dialog und den Austausch bewährter Verfahren zwischen Regierungen, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor sowie als neue Form der partizipatorischen Demokratie;

43. hält es für wichtig, dass auch die Akteure in Asien unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten dieses Marktes in die Diskussion über die Internetverwaltung einbezogen werden;

44. betont die Notwendigkeit, auch die Endverbraucher in den Prozess der Schaffung eines neuen Modells für die Internetverwaltung einzubeziehen, wobei der Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und der Wirtschaft auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene gelegt werden sollte;

45. empfiehlt, das IGF wie folgt zu verbessern:

      (i)   verstärkte Beteiligung der Entwicklungsländer, wobei der Finanzierung dieser Beteiligung besondere Beachtung geschenkt werden muss;

      (ii)  verstärkte Präsenz in den Medien;

      (iii)  effizientere Organisation der Tagungen, z. B. durch eine Einschränkung der Zahl der gleichzeitig stattfindenden Sitzungen, die Schaffung einer festen Plattform, um die weltweite Beteiligung zu erleichtern, und die Verstärkung der Mehrsprachigkeit;

      (iv) bessere Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den Foren für die Verwaltung des Internet, die auf globaler, regionaler und nationaler Ebene bestehen, und

      (v)  verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten unter Einsatz aller verfügbaren technologischen Möglichkeiten wie Videokonferenzen sowie im Wege der Nutzung des interparlamentarischen Austauschs von EU-Informationen (IPEX);

46. unterstützt die Tätigkeit der Kommission und des spanischen und belgischen Ratsvorsitzes im Zusammenhang mit der IGF-Tagung in Vilnius im September 2010, und fordert dazu auf, das Europäische Parlament stärker daran zu beteiligen;

47. unterstützt generell den Standpunkt der Kommission zugunsten des gegenwärtigen ICANN-Verwaltungsmodells, dem eine Führungsrolle des privaten Sektors zugrunde liegt;

48. stellt fest, dass es der ICANN gelungen ist, die Stabilität des Domänennamensystems zu wahren;

49. unterstützt die Fortsetzung des unlängst von der ICANN eingeleiteten Prozesses, Domänennamen in anderen Alphabeten als dem lateinischen zuzuweisen;

50. fordert die Einführung einer neuen allgemeinen Domäne oberster Stufe, beispielsweise ‚.culture’ oder ‚.art’, für kulturelle Organisationen und Einrichtungen sowie für Medien und Künstler;

51. fordert eine stärkere Rechenschaftspflicht für private Unternehmen, die Domänennamen registrieren und vergeben und damit eine Dienstleistung erbringen, auf die die Gesellschaft inzwischen in hohem Maße angewiesen ist; fordert zudem, dass in diesem Zusammenhang gemeinsame Kriterien festgelegt werden, damit die Transparenz verbessert wird und die genannten Unternehmen mehr Verantwortung übernehmen;

52. fordert den Registrar der .eu-Domäne, EURid, auf, eine intensive Medien- und Internet-Kampagne zur Verbreitung der .eu-Domäne in allen Mitgliedstaaten durchzuführen, um die Entwicklung eines europäischen Internet-Raums auf der Grundlage der Werte, Merkmale und Strategien der Europäischen Union zu fördern;

53. hebt die Bedeutung des Beratungsausschuss der Regierungen (GAC) im Entscheidungsprozess der ICANN hervor, und empfiehlt, dass die Effizienz der GAC gesteigert wird, unter anderem durch die Einrichtung eines Sekretariats mit angemessenen Unterstützungsmöglichkeiten; und hält es für wichtig, dass sich alle EU-Mitgliedstaaten aktiv an der Arbeit dieses Ausschusses beteiligen;

54. ist der Auffassung, dass die ICANN durch folgende Maßnahmen verbessert werden sollte:

      (i)   neben einer Bewertung der Effizienz der vorhandenen Streitbeilegungsmechanismen (unabhängige Überprüfungsgruppe und Ombudsperson der ICANN) die Einführung eines anderen, externen Streitbeilegungsmechanismus, durch den die Interessenträger die Möglichkeit erhalten, Entscheidungen der ICANN wirksam, unparteiisch, zügig und zu tragbaren Kosten überprüfen zu lassen;

      (ii)  eine schrittweise eingeführte diversifizierte Finanzierungsstruktur, bei der eine Obergrenze für die jeweilige Finanzierung durch eine Stelle oder einen Sektor festgelegt wird, um eine ungebührliche Einflussnahme einzelner Stellen oder einer Gruppe von Stellen auf die Tätigkeit der ICANN zu verhindern;

      (iii)  eine angemessene Vertretung aller Interessenträger bei der ICANN;

      (iv) die Sicherstellung dessen, dass der Vorstand und die oberste Leitung der ICANN ein Spektrum von Interessen und Regionen vertreten;

      (v)  die Aufwendung eines angemessenen Teils seiner Rücklagen, um die Teilhabe der Zivilgesellschaft (insbesondere aus Entwicklungsländern) an Foren für die Verwaltung des Internet zu fördern;

55. unterstützt die Auffassung der Kommission, dass die IANA-Regelungen auch Mechanismen für eine multilaterale Rechenschaftspflicht einschließen sollten, und bekräftigt, dass die IANA in Zukunft nicht unter dem beherrschenden Einfluss einer einzelnen Regierung stehen sollte, sondern dass ihre Aufgaben zunehmend so internationalisiert werden sollten, dass eine multilaterale Aufsicht erreicht wird;

56. ist der Ansicht, dass die Verpflichtungserklärung („Affirmation of Commitments“) aus dem Jahre 2009 eine positive Grundlage für die weitere Entwicklung der ICANN bilden kann, wobei es jedoch hervorhebt, dass

      (i)   die EU, in erster Linie über die Kommission, aktiv zu ihrer Umsetzung beitragen sollte, unter anderem mithilfe der Überprüfungsgruppen und indem sie sicherstellt, dass die Mitglieder dieser Gruppen unabhängig sind, keine Interessenkonflikte aufweisen und verschiedene Regionen vertreten;

      (ii)  die Empfehlungen der Überprüfungsgruppen, nachdem die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme hatte, der ICANN umgesetzt werden sollten und ihre Nichtumsetzung begründet werden sollte;

57. ersucht die Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich und erstmals bis März 2011 einen Bericht über die Tagungen vorzulegen, die im Vorjahr im Bereich der Verwaltung des Internet stattgefunden haben;

58. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 104 vom 14.4.1999, S. 128.
  • [2]  ABl. C 343 vom 5.12.2001, S. 286.
  • [3]  ABl. C 027E vom 31.1.2002, S. 84.
  • [4]  ABl. C 133E vom 8.6.2006, S. 140.
  • [5]  ABl. C 286E vom 23.11.2006, S. 495.
  • [6]  ABl. C 303E vom 13.12.2006, S. 879.
  • [7]  ABl. C 41E vom 19.2.2009, S. 80.
  • [8]  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0194.
  • [9]  ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 11.
  • [10]  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0133.
  • [11]  ABl. L 199 vom 31.7.2007, S. 40.

BEGRÜNDUNG

Zusammengefasst beinhaltet der Standpunkt, den die Kommission in ihrer Mitteilung vom Juni 2009 darlegt, folgendes:

a)  ein klares Eintreten für die ausdrücklich so bezeichnete „Führungsrolle des Privatsektors“;

b)  die Sorge über die wenig repräsentative Struktur der ICANN;

c)  eine offensichtliche Beunruhigung über die geringe Kontrolle, die die internationale Gemeinschaft, einschließlich der EU, auf die Funktionsweise der ICANN ausübt.

Die Kommission regt zum einen eine interne ICANN-Reform an, „die zu voller Rechenschaftspflicht und Transparenz führt“, und erklärt zugleich, dass „die derzeitige Regelung einer unilateralen Aufsicht über ICANN und IANA durch einen anderen Mechanismus“ ersetzt werden müsse, „der eine multilaterale Rechenschaftspflicht von ICANN gewährleistet.“

In diesem Zusammenhang sei kurz daran erinnert, dass es sich bei der „Internet Corporation for Assigned Names and Numbers“ (ICANN) um eine dem kalifornischen Recht unterliegende gemeinnützige Gesellschaft handelt, was fortwährend rechtliche Probleme aufwirft. Das Internet wird von ICANN als ein internationales Netz der Netze, das keiner einzelnen Nation, Person oder Körperschaft gehört, definiert, das daher ohne Ansehen der zwischen einzelnen Regierungen liegenden Grenzen im Dienste der globalen öffentlichen Interessen steht.

Ein so einzigartiges, der Verwaltung einer neuen und vielschichtigen Welt dienendes Gebilde wirft unvermeidlich Kontroversen zwischen den beteiligten Parteien auf, die in diesem Fall über die gesamte betreffende weltweite Gemeinschaft verstreut sind. Die Meinungen über ICANN und ihre Rolle gehen auseinander: Die einen verteidigen sie, von den anderen wird sie kritisiert, wobei von Letzteren manche die Ansicht vertreten, dass die Aufgaben von ICANN auf eine entweder speziell für diesen Zweck zu schaffende oder eine unter dem Dach der Vereinten Nationen tätige internationale Organisation übertragen werden sollten. Ein Standpunkt, der auf einer festen Grundlage steht, insbesondere wenn das „Domain Name System“ als „Gemeingut“, ein im Völkerrecht durchaus geläufiger Begriff, betrachtet wird, d.h. als eine Ressource, die keiner nationalen Hoheitsgewalt unterliegt und von der internationalen Gemeinschaft, die ein außerordentlich großes Interesse an ihr hat, genutzt wird.

Auf den Tagungen des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft (WSIS – World Summit on The Information Society) 2003 und 2005 in Genf und Tunis wurde betont, dass für die Verwaltung der Domänen eine neutralere internationale Organisation als ICANN gefunden werden müsse. Allerdings kam auch der Gedanke einer vollständigen Privatisierung von ICANN zur Sprache. Im Rahmen des WSIS wurde die Bildung einer Arbeitsgruppe für die Verwaltung des Internet (Working Group on Internet Governance) beschlossen, die in ihrem Abschlussbericht vier Vorschläge unterbreitete und dabei betonte, dass eine Machtposition eines einzigen Staates im Cyberspace keine geeignete Lösung darstelle. Es konnte kein über diese Erklärungen hinausgehender Konsens über die Ersetzung des derzeit geltenden Systems erzielt werden. Weitere Beratungen fanden im Rahmen des vom WISS geschaffenen „Internet Governance Forum“ statt, das sich zu einem äußerst wichtigen Gremium für Diskussionen und Debatten entwickelt hat. Auf der letzten WISS-Tagung in Sharm el Sheikh in Ägypten wurde beschlossen, dass das Mandat des Forums verlängert werden müsse. Wie bereits auf früheren Tagungen wurde erneut auf die Notwendigkeit hingewiesen, eine Lösung in Bezug auf die gegenwärtige Vorherrschaft der USA bei der Verwaltung von ICANN zu finden.

In Anbetracht der genannten bisherigen Standpunkte der internationalen Gemeinschaft zu ICANN wäre es daher vernünftig, diese amerikanische Organisation beizubehalten, wie dies von der Kommission befürwortet wird, und zwar insbesondere, da ICANN in all den Jahren ihres Bestehens ihre Aufgaben effizient und zufriedenstellend erfüllt hat.

Allerdings ist auch klar, dass ICANN bedeutender Reformen und Korrekturen bedarf. Denn wenn der Cyberspace ein Raum der Freiheit, der Innovation, der Flexibilität und der Anpassungsfähigkeit sein soll, kann seine zentrale Organisationseinrichtung ICANN nicht starr und unbeweglich sein. Wenn die Welt des Internet dynamisch ist, muss diese Dynamik auch für ICANN gelten.

Um weiterhin die Verwaltung des Internet steuern zu können, bedarf ICANN daher einer Reform. Eine Reform, wie sie von den EU-Institutionen schon seit vielen Jahren vorgeschlagen wird, würde sicherstellen, dass die gesamte internationale Gemeinschaft Einfluss auf den Entscheidungsprozess der ICANN und ihre Strukturen nimmt. So könnten die internationale Zusammenarbeit und die Legitimität in einem für die gesamte Menschheit besonders wichtigen Aspekt der weltweiten Verwaltung des Internet gestärkt werden.

Bei der Verwaltung des Internet sind viele Herausforderungen zu meistern; unter anderem droht die Gefahr einer Zerstückelung des weltweiten Netzes, in deren Zuge nationale Netze entstehen – eine Gefahr die bereits in China und Iran besteht –, wenn das gegenwärtige System der Verwaltung nicht weiterentwickelt und verändert wird.

II

Der Berichterstatter schlägt deshalb vor, dass das Europäische Parlament Nachdruck auf folgende Aspekte legen sollte:

1.  Das Internet ist ein „weltweites öffentliches Gut“, dessen unilaterale Verwaltung und Kontrolle durch eine einzige Regierung verbreitete und berechtigte Kritik hervorruft.

2.  Die Europäische Union muss eine Strategie entwickeln, in der sich eine einvernehmliche Sichtweise der grundlegenden Aspekte der Verwaltung des Internet widerspiegelt und die in den internationalen Gremien und den bilateralen Beziehungen zu den Vereinigten Staaten entschlossen vertreten werden kann.

3.  Die Position der Kommission zugunsten des gegenwärtigen Modells der Verwaltung, dem die Führungsrolle des privaten Sektors zugrunde liegt, ist zu unterstützen. Die Unterstützung muss davon abhängig gemacht werden, dass die bestehende Kritik an bestimmten Aspekten der Zusammensetzung und der Funktionen von ICANN ausgeräumt wird.

4.  In Bezug auf ICANN:

(a) Kontrolle und Rechenschaftspflicht: die Unterzeichnung der „Affirmation of Commitments“ durch ICANN und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika im November 2009 ist ein Fortschritt auf dem Weg zur Internationalisierung und zur Anerkennung der „öffentlichen Bedeutung“ des Internet und damit im Sinne zweier Grundsätze, die für die EU von wesentlicher Bedeutung sind. In dieser neuen Vereinbarung wird mit den „Überprüfungsgruppen“ ein Kontrollmechanismus in grundlegenden Bereichen der Verwaltung des Internet festgelegt. Zu diesen Bereichen zählen Transparenz und Rechenschaftspflicht, Stabilität und Sicherheit des Netzes sowie Wettbewerb und Verbraucherschutz. Obgleich diese Vereinbarung ambitioniert und vielversprechend ist, bleibt in jedem Fall abzuwarten, auf welche Weise sie umgesetzt wird. Die EU-Institutionen müssen sich aktiv an der Umsetzung und Weiterentwicklung des neuen Vertrags beteiligen und darüber wachen, dass bei der Zusammensetzung der Überprüfungsgruppen die geografische Vielfalt und die Unabhängigkeit der Mitglieder sichergestellt und Interessenkonflikte jedweder Art ausgeschlossen werden. Dies ist von grundlegender Bedeutung, damit das neue Gremium von der internationalen Gemeinschaft als legitim, unabhängig und objektiv betrachtet wird. Auch über die Vertretung der EU in der Überprüfungsgruppe – vorzugsweise ein Sitz für die Kommission – muss entschieden werden. Zudem sollte auch der Beratende Regierungsausschuss (GAC) eine angemessene Vertretung in diesen Gruppen erhalten. Die Empfehlungen der Überprüfungsgruppe müssen vom ICANN-Vorstand umgesetzt werden, und eine Nichtumsetzung muss von ihm begründet werden. Für solche Fälle sollte ein Berufungsmechanismus, wie beispielsweise die internationale Schiedsgerichtsbarkeit, vorgesehen werden.

(b) Demokratische Beteiligung an der Arbeit von ICANN: Die Vertretung aller in der Welt des Internet vertretenen Interessenträger (Regierungen, Verbände, Unternehmen, Nutzer usw.) bei ICANN muss gewährleistet sein. In diesem Zusammenhang kommt dem GAC eine besondere Bedeutung zu, da es das Instrument ist, über das die Regierungen die Annahme der internen Regelungen von ICANN „kontrollieren“ können. Deshalb muss entschieden werden, wer in diesen Ausschuss zu berufen ist, was jedoch eine kontroverse Frage ist, da die Beteiligung von Staaten, die undemokratisch sind und deren Werte in hohem Maße von den europäischen Werten abweichen, eine Gefahr für den Schutz des „Besitzstands der Europäischen Union“ mit sich bringen kann. Darüber hinaus müssen das Beschlussverfahren des GAC, der lediglich beratende Charakter seiner Empfehlungen und die Mechanismen zur Konfliktlösung bei Unstimmigkeiten zwischen dem GAC und dem Verwaltungsrat überdacht werden.

Schließlich muss in der Leitungsebene von ICANN auch in Zukunft eine Vielzahl von Staaten vertreten sein.

(c) Finanzierung: Die Finanzmittel von ICANN stammen gegenwärtig zum Großteil aus Beiträgen der Vereinigten Staaten, zu denen die Gebühren für die Registrierung der Domänennamen und der allgemeinen Domänen oberster Stufe hinzuzurechnen sind. Im Interesse einer Diversifizierung der Finanzierungsquellen und der Verhinderung unerwünschter beherrschender Stellungen wäre es wünschenswert, auch die Finanzierung aus anderen Quellen zu ermöglichen.

5.  Das Internet Governance Forum (IGF) hat sich als Erfolg erwiesen. Seine Offenheit, seine Flexibilität, die breite Mitwirkung der verschiedenen beteiligten Bereiche, die Entwicklung der Verwaltungs-„Familie“ (EuroDIG, die nationalen und die regionalen Foren), stellen ein einzigartiges Modell dar (es wird ohne Einschränkungen diskutiert und debattiert), das sachdienlich und für einen neuen Bereich wie das Internet sehr gut geeignet ist. Das Parlament steht seiner Fortführung äußerst wohlwollend gegenüber.

Bestimmte Aspekte müssten jedoch verbessert werden – unter anderem:

–    die Beteiligung der Entwicklungsländer und namentlich die Finanzierung dieser Beteiligung,

–    die Wahrnehmbarkeit in den Medien,

–    der interne Ablauf der jährlichen Tagungen des IGF (weniger gleichzeitig stattfindende Sitzungen, Schaffung einer stabilen Plattform, um die weltweite Beteiligung zu erleichtern, und Förderung der Mehrsprachigkeit),

–    die Koordinierung mit den nationalen und regionalen Foren, die bereits eine „Familie“ für Diskussionen über die Verwaltung des Internet bilden,

–    die parlamentarische Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten muss vertieft werden.

Im Hinblick auf die Tagung in Vilnius Ende 2010 muss das Parlament die Arbeit der Kommission und des spanischen bzw. des belgischen Ratsvorsitzes unterstützen.

6. Da es in den kommenden Jahren auch weiterhin weltweit Probleme geben wird, die mit dem Internet in Zusammenhang stehen, ist es wichtig, dass sich die europäischen Institutionen – so, wie sie dies bereits jetzt auf zahlreichen Gebieten tun – auch in Zukunft sämtlichen Fragen widmen, die Auswirkungen auf die europäischen Werte und den Besitzstand der Grundrechte haben könnten, um sicherzustellen, dass diese bei der weltweiten Verwaltung des Internet respektiert werden. Deshalb müssen insbesondere in den folgenden Fragen Fortschritte erzielt werden:

–    Gewährleistung des allgemeinen und diskriminierungsfreien Zugangs zum Internet,

–    Verteidigung der europäischen Sichtweise der Netzneutralität,

–    Aspekte der Sicherheit gegenüber Bedrohungen oder Angriffen,

–    Schutz des Rechts der Bürger auf den Schutz der Privatsphäre und Lösung von Fragen wie der der zuständigen Gerichtsbarkeit und des anzuwendenden Rechts, um entscheiden zu können, wo Streitfälle zu verhandeln sind (im Rom-II-Übereinkommen sind außervertragliche Konflikte in Zusammenhang mit dem Recht auf Schutz der Privatsphäre ausdrücklich ausgenommen),

–    Schutz der Rechte des geistigen Eigentums und Garantien für den Zugang der Nutzer zu Inhalten ihrer Kultur,

–    Gewährleistung des freien Wettbewerbs,

–    Verbrechensbekämpfung, insbesondere zum Schutz der Rechte von Minderjährigen.

In diesem Sinne sollten die Initiative des spanischen Ratsvorsitzes zur Ausarbeitung einer Europäischen Charta der Rechte der Internetnutzer sowie der Vorschlag zur Anerkennung des Zugangs zum Internet als fünfte Grundfreiheit der EU unterstützt werden.

7.  Im Hinblick auf die Organisation und die interne Arbeitsweise der EU müssen die europäischen Institutionen Fortschritte bei der Koordinierung ihrer Beziehungen zu ICANN, die nicht immer effizient gestaltet sind, erzielen. Es müssen Anstrengungen unternommen werden, um die jeweilige Rolle des Rates und der Kommission und selbstverständlich auch die des Parlaments zu klären. Das gilt ebenso für die Beziehungen, die zwischen den europäischen Organen und den Mitgliedstaaten sowohl im Rahmen von GAC als auch im Rahmen der Hochrangigen Gruppe „Internetverwaltung“ der EU aufgebaut werden müssen.

8.  Abschließend sollte erwähnt werden, dass die Verwaltung des Internet eine weitere Gelegenheit für die EU ist, um auf internationaler Ebene präsent zu sein und ihre Sichtweisen und Werte mit einer einzigen Stimme zu vertreten.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (12.4.2010)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zur Verwaltung des Internet: Die nächsten Schritte
(2009/2229(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Catherine Stihler

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  räumt ein, dass die intensivere Nutzung des Internet durch Bürger, Verbraucher, Unternehmen und Behörden zeigt, dass dieses Kommunikationsmittel immer entscheidender zur Verwirklichung des Binnenmarkts in der EU beiträgt; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass ein geeigneter Schutz der Verbraucher und der Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums im Internet zu gewährleisten ist; hebt ferner hervor, dass Bürgerrechte und ‑freiheiten der Internetnutzer garantiert werden müssen;

2.  räumt ein, wie wichtig das Internet als Medium für die Information über Verbraucherrechte und die Förderung der Verbraucherrechte ist;

3.  fordert, dass die Stabilität des Internet gewahrt wird, das ein äußerst wichtiges Hilfsmittel für die Wirtschaftstätigkeit und soziale Aktivitäten, einschließlich Online-Handel, Austausch (vertraulicher) Informationen und Abwicklung finanzieller Transaktionen, ist, wobei die Rolle des privaten Sektors zu berücksichtigen ist; ersucht die Kommission daher, zur Wahrung der berührten öffentlichen Interessen eine formelle Koordinierungsstruktur zu schaffen;

4.  fordert eine stärkere Rechenschaftspflicht für private Unternehmen, die Domänennamen registrieren und vergeben und damit eine Dienstleistung erbringen, auf die die Gesellschaft inzwischen in hohem Maße angewiesen ist; fordert zudem, dass in diesem Zusammenhang gemeinsame Kriterien festgelegt werden, damit die Transparenz verbessert wird und die genannten Unternehmen mehr Verantwortung übernehmen;

5.  ersucht die Kommission, dem Parlament jährlich Bericht zu erstatten, woran sich eine Debatte über die Verwaltung des Internet und über die Tätigkeiten der Gutachtergruppen der ICANN anschließt; begrüßt, dass es das Internet-Verwaltungsforum gibt; betont, wie wichtig die Teilnahme von Vertretern des Europäischen Parlaments, der Kommission und von Organisationen der Internetnutzer an der im Juni stattfindenden internationalen ICANN-Tagung ist;

6.  fordert die ICANN auf, den nationalen Regierungen eine größere Rolle bei der Verwaltung des Internet zuzuweisen; vertritt die Auffassung, dass der Verwaltungsrat der ICANN seinen Standpunkt hinreichend begründen sollte, wenn er von den Empfehlungen des Beratungsausschusses der Regierungen abweicht;

7.  fordert gemeinsame Anstrengungen zur Bekämpfung der Internetkriminalität und insbesondere den besseren Schutz von personenbezogenen Daten und Minderjährigen ohne Einschränkungen des offenen Charakters des Internet;

8.  fordert einen leichteren Internetzugang und den Ausbau des Internet in den neuen Mitgliedstaaten, insbesondere in ländlichen Gebieten, und in Entwicklungsländern auf der Grundlage von Programmen, die die Europäische Union finanziert; fordert des Weiteren ein stärkeres Mitspracherecht dieser Länder bei der Ausgestaltung der die Verwaltung des Internet betreffenden Politik;

9.  hebt hervor, dass die Verwaltung des Internet den elektronischen Handel und grenzüberschreitende Transaktionen erleichtern sollte, indem die Zuständigkeiten für die Selbstregulierung dezentral geregelt und insbesondere Bedingungen für den Eintritt neuer Wettbewerber aufgestellt werden;

10. ist der Auffassung, dass künftige Verwaltungsregelungen den Interessen der ganzen Gesellschaft Rechnung tragen sollten und nicht begrenzten kommerziellen oder regionalen Interessen untergeordnet sein dürfen; weist darauf hin, dass der allgemeine politische Rahmen in diesem Sinne zu verbessern ist;

11. befürwortet die Mitteilung der Kommission, in der darauf hingewiesen wird, wie wichtig die Grundsätze der Transparenz, der Multilateralität und der Rechenschaftspflicht für die Arbeitsweise der Gremien der ICANN sind;

12. bedauert, dass der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere die Bekämpfung von Fälschungen und Produktpiraterie, in der Mitteilung der Kommission nicht als ein Grundsatz der Verwaltung des Internet angesehen wird;

13. begrüßt es, dass in der Mitteilung der Kommission angesichts des internationalen Kontextes ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Achtung der Menschenrechte und insbesondere die Meinungsfreiheit zu den wesentlichen Grundsätzen der Verwaltung des Internet gehören.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

8.4.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

0

6

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Adam Bielan, Cristian Silviu Buşoi, Lara Comi, Anna Maria Corazza Bildt, António Fernando Correia De Campos, Jürgen Creutzmann, Christian Engström, Evelyne Gebhardt, Louis Grech, Małgorzata Handzlik, Malcolm Harbour, Iliana Ivanova, Philippe Juvin, Toine Manders, Hans-Peter Mayer, Tiziano Motti, Gianni Pittella, Mitro Repo, Robert Rochefort, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Laurence J.A.J. Stassen, Catherine Stihler, Eva-Britt Svensson, Róża Gräfin Von Thun Und Hohenstein, Kyriacos Triantaphyllides, Emilie Turunen, Barbara Weiler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Regina Bastos, Constance Le Grip, Rareş-Lucian Niculescu, Konstantinos Poupakis, Sylvana Rapti, Kerstin Westphal

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (23.2.2010)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu „Verwaltung des Internet: Die nächsten Schritte“
(2009/2229(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Ivo Belet

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   erkennt die Tatsache an, dass das Internet für die praktische Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, für die kulturelle Vielfalt, den Medienpluralismus, demokratisches staatsbürgerliches Bewusstsein sowie für die Bildung und den Zugang zu Informationen von wesentlicher Bedeutung ist und damit eines der wichtigsten Instrumente darstellt, die die weltweite Verbreitung der demokratischen Werte fördern;

2.   ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass jegliche Einschränkung der Ausübung dieser Grundrechte im Einklang mit der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten stehen sollte;

3.   betont, dass weiterhin sichergestellt werden muss, dass das Internet sicher, frei, zuverlässig und vielsprachig ist und allen Bürgern der Welt offen steht;

4.   weist darauf hin, dass eine transparente und verantwortungsbewusste Verwaltung des Internet eine wichtige Rolle spielt bei der Überwachung der Art und Weise, wie Suchmaschinen weltweit mit Information umgehen;

5.   betont die Notwendigkeit, das europäische Kulturerbe auch mit Hilfe des Internet zu schützen und zu fördern;

6.   vertritt die Ansicht, dass das Internet maßgeblich dazu beiträgt, Innovation zu fördern und die im Vergleich zu anderen Weltregionen bestehende digitale, soziale und kulturelle Kluft zu verringern;

7.   nimmt die Verbesserungen zur Kenntnis, die in der neuen Verpflichtungserklärung („Affirmation of Commitments“) des US-Handelsministeriums und der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) zugesagt werden; sieht jedoch Anlass zu der Sorge, dass dadurch keine vollständige multilaterale Verwaltungsstruktur entstehen wird;

8.   weist jedoch darauf hin, dass das Internet als weltweite Ressource nicht an eine nationale Regierung gebunden sein sollte, und fordert daher die Entwicklung eines neuen, weltweiten Modells der Internet-Verwaltung, das auf einer verantwortungsvolleren und transparenteren Verwaltung beruht;

9.   weist darauf hin, wie wichtig das Forum für die Verwaltung des Internet (Internet Governance Forum) als ein multilaterales Gremium ist, in dem alle Beteiligten vertreten sind, wie dies vom Europäischen Parlament bereits in seiner Entschließung vom 17. Januar 2008 zu dem vom 12. bis zum 15. November 2007 in Rio de Janeiro abgehaltenen zweiten Internet Governance Forum[1] hervorgehoben wurde;

10. fordert die Europäische Kommission eindringlich auf, Initiativen zur Schaffung eines leistungsfähigen Europäischen Forums für Internet-Verwaltung zu unterstützen;

11. fordert die Aufnahme transatlantischer Gespräche zwischen den amerikanischen Stellen und denen der EU, um ICANN weiter zu internationalisieren und ein Modell der Verwaltung zu entwickeln, durch das der freie Zugang zum Internet und die weltweite Sicherheit des Internet, einschließlich des Schutzes persönlicher Daten und der Privatsphäre, gewährleistet werden;

12. fordert die Kommission auf, Konsultationen u. a. zwischen dem Forum für die Verwaltung des Internet, der Internationalen Telekommunikationsunion (ITU) und der Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und -Adressen (ICANN) im Hinblick auf Absprachen zur Prävention von Internet-Angriffen (cyber arms race) in die Wege zu leiten;

13. hält es für wichtig, dass auch die Akteure in Asien in die Diskussion über die Internet-Verwaltung einbezogen werden, unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten des asiatischen Marktes;

14. betont die Notwendigkeit, auch die Endverbraucher in den Prozess der Schaffung eines neuen Modells für die Internet-Verwaltung einzubeziehen, wobei der Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und der Wirtschaft auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene gelegt werden sollte;

15. begrüßt den Beschluss von ICANN, im System der Domänennamen nicht-lateinische Schriftzeichen zuzulassen;

16. fordert mit Nachdruck, dass die Vermittlung von Wissen über die Nutzung der Möglichkeiten, die das Internet bietet, und über die Wahl der Kriterien für ihre Nutzung gefördert wird;

17. betont die Bedeutung von Initiativen und Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen im Internet, wie z. B. des Programms „Sicheres Internet“; hält es außerdem für wichtig, dafür zu sorgen, dass Eltern und Lehrer über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, um Minderjährigen bei der sicheren Nutzung des Internet zu helfen;

18. fordert weitere Initiativen, um die Erkundung des Internet durch Kinder sicherer zu machen, bewährte Praktiken weltweit zu verbreiten und die internationale Zusammenarbeit beim Kampf gegen schädliche und rechtswidrige Internetinhalte zu verstärken, insbesondere auch in Bezug auf den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet:

19. begrüßt es, dass die Kommission die Bedeutung erkennt, die der „Überbrückung der digitalen Kluft“ zukommt, und dass sie sich der Entwicklungsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Internet bewusst ist; ist jedoch der Ansicht, dass auch den vielen älteren Bürgern sowohl in den Industrieländern als auch in den Entwicklungsländern besondere Beachtung zukommen muss, die sich von der neuen Welt des Internet oft ausgeschlossen fühlen; weist darauf hin, dass das Internet ein wirksames Instrument für die soziale Integration sein kann und dass unsere älteren Bürger mit einbezogen werden müssen;

20. fordert die Einführung einer neuen allgemeinen Domäne oberster Stufe, beispielsweise ‚.culture’ oder ‚.art’, für kulturelle Organisationen und Einrichtungen sowie für Medien und Künstler;

21. regt eine enge Zusammenarbeit bei Internet-Fragen zwischen der EU und dem Forum für die Verwaltung des Internet (Internet Governance Forum) an;

22. betont die Notwendigkeit, für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Privatsphäre der Benutzer und der Erfassung personenbezogener Daten zu sorgen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.2.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Badia i Cutchet, Malika Benarab-Attou, Piotr Borys, Silvia Costa, Santiago Fisas Ayxela, Mary Honeyball, Cătălin Sorin Ivan, Petra Kammerevert, Morten Løkkegaard, Emma McClarkin, Marek Henryk Migalski, Katarína Neveďalová, Chrysoula Paliadeli, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Pál Schmitt, Marco Scurria, Timo Soini, Emil Stoyanov, Hannu Takkula, László Tőkés, Helga Trüpel, Gianni Vattimo, Sabine Verheyen, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Ivo Belet, Nessa Childers, Nadja Hirsch, Seán Kelly, Catherine Soullie, Rui Tavares

  • [1]  ABl. C 41 E vom 19.2.2009, S. 80.

STELLUNGNAHME des Rechtsausschusses (30.4.2010)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zur Verwaltung des Internet: Die nächsten Schritte
(2009/2229(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Cecilia Wikström

VORSCHLÄGE

Der Rechtsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass die Internet-Verwaltung angesichts der durch das Internet bedingten Veränderungen des Lebens- und Arbeitsumfelds von Millionen europäischer Bürger die Belange des öffentlichen Interesses entscheidend beeinflusst,

B.  in der Erwägung, dass das Internet zu einer kritischen Ressource geworden ist und jede größere Betriebsstörung gravierende Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft haben kann,

C. in der Erwägung, dass bei der Verwaltung des Internet bis heute vor allem der Privatsektor eine führende Rolle gespielt hat, dass jedoch bei der Festlegung einer globalen Strategie auch die Rolle der öffentlichen Akteure verstärkt werden muss,

1.  unterstützt die führende Rolle des Privatsektors bei der Entwicklung des Internet und hebt hervor, dass die Staaten in die Entscheidungen zum laufenden Internetbetrieb nicht eingreifen sollten;

2.  hebt jedoch hervor, dass die Regierungen in Bezug auf die Ausarbeitung und Weiterverfolgung wirksamer Maßnahmen von öffentlichem Interesse und den Schutz des öffentlichen Interesses eine wichtige Rolle spielen und Verantwortung tragen müssen;

3.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass es sich beim Internet um ein öffentliches Gut handelt, und bekräftigt, dass es notwendig ist, den freien Zugang zu gewährleisten und jegliche digitale Kluft zu überbrücken; erkennt an, dass die offene und interoperable Architektur des Internet größtenteils das Ergebnis von Verwaltungsentscheidungen ist, die von Ingenieuren und Wissenschaftlern und nicht von Politikern und Bürokraten getroffen wurden;

4.  räumt ein, dass es der ICANN[1] gelungen ist, die Stabilität des Domänennamensystems zu wahren;

5.  ist der Auffassung, dass sich die Kommission um die Sicherung einer größeren Transparenz und Rechenschaftspflicht der ICANN gegenüber der weltweiten Nutzergemeinschaft und nicht nur gegenüber der US-Regierung bemühen muss;

6.  fordert alle an den Diskussionen über die Rechenschaftspflicht der ICANN beteiligten Parteien auf, dafür Sorge zu tragen, dass durch Veränderungen die von der Kommission festgelegten Grundsätze für die Verwaltung des Internet[2] auf keinen Fall aufs Spiel gesetzt werden, speziell in Bezug auf die Beteiligung der Staaten, die diese Grundsätze nicht anerkennen;

7.  begrüßt die jüngsten Entwicklungen, wonach künftig die Verwendung nichtlateinischer Schriftzeichen in Domänennamen zulässig ist, als einen wichtigen Schritt im Interesse eines weltumspannenden und mehrsprachigen Internet;

8.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass bei den Grundsätzen der Verwaltung des Internet der Tatsache Rechnung zu tragen ist, dass sowohl das Urheberrecht als auch andere Grundrechte geschützt werden müssen, wie zum Beispiel freie Meinungsäußerung, Datenschutz, Schutz der Privatsphäre und Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit; weist mit Nachdruck darauf hin, dass im EU-Recht der Schutz der Urheberrechte, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sicherzustellen ist;

9.  bedauert, dass es im Rahmen der zunehmenden Nutzung von Internet-Netzen noch keine Regeln gibt, die es den Benutzern ermöglichen, die persönlichen Angaben, die sie diesen Netzen anvertrauen, zu verwalten;

10. unterstreicht, dass sich angesichts des Erfolgs der sozialen Netze in Kombination mit den technischen Möglichkeiten des Internet (Speicherkapazität und Verarbeitung von Informationen) das Problem der Speicherung der Daten und der Nutzung dieser gespeicherten Angaben stellt; bedauert in diesem Zusammenhang, dass es derzeit im Internet kein „Recht auf Vergessen“ gibt.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.4.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Raffaele Baldassarre, Luigi Berlinguer, Sebastian Valentin Bodu, Françoise Castex, Christian Engström, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Daniel Hannan, Klaus-Heiner Lehne, Antonio López-Istúriz White, Antonio Masip Hidalgo, Alajos Mészáros, Bernhard Rapkay, Evelyn Regner, Francesco Enrico Speroni, Kay Swinburne, Alexandra Thein, Diana Wallis, Rainer Wieland, Cecilia Wikström, Tadeusz Zwiefka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Piotr Borys, Sergio Gaetano Cofferati, Eva Lichtenberger, József Szájer

  • [1]    Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und -Adressen).
  • [2]    KOM(2009)0277, S. 5.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (31.5.2010)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zur Verwaltung des Internet: Die nächsten Schritte
(2009/2229(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Stavros Lambrinidis

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  erinnert daran, dass das Internet ein unerlässliches Instrument geworden ist, um demokratische Initiativen, politische Debatten, digitale Kompetenzen und die Verbreitung von Wissen zu fördern; wiederholt, dass der Zugang zum Internet von der Ausübung einer Reihe von Grundrechten abhängig ist, diese aber auch gleichzeitig garantiert, zu denen nicht nur, aber eben auch die Achtung der Privatsphäre, Datenschutz, freie Meinungsäußerung, Rede- und Vereinigungsfreiheit, Pressefreiheit, politische Meinungsfreiheit und Partizipationsrechte, Nichtdiskriminierung, Bildung sowie kulturelle und sprachliche Vielfalt gehören; betont, dass Institutionen und Interessenträger auf allen Ebenen daher in der Pflicht stehen, einen Beitrag dazu zu leisten, dass jeder sein Recht auf Teilhabe an der Informationsgesellschaft ausüben kann, wobei der Schwerpunkt besonders auf die älteren Menschen gelegt werden sollte, die größere Probleme dabei haben, sich mit den neuen Technologien zurechtzufinden, und gleichzeitig die doppelte Herausforderung mangelnder Computerkenntnisse und der Ausgrenzung aus demokratischen Prozessen im elektronischen Zeitalter anzugehen;

2.  betont insbesondere die Notwendigkeit, die Entwicklung von „Bottom-up“-Ansätzen und der E-Demokratie zu stärken, wobei gleichzeitig gewährleistet werden sollte, dass umfangreiche Schutzmechanismen gegen neue Formen von Überwachung, Kontrolle und Zensur durch öffentliche oder private Akteure geschaffen werden, damit die Freiheit des Zugangs zum Internet und der Schutz der Privatsphäre wirklich gegeben sind und nicht nur vorgespiegelt werden;

3.  unterstützt den Grundsatz „privacy by design“ („eingebauter Datenschutz“), wonach die Anforderungen in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz so bald wie möglich in den Lebenszyklus der neuen technologischen Entwicklungen eingebunden werden sollten, damit den Bürgern eine sichere und benutzerfreundliche Umgebung gewährleistet werden kann; ermutigt zur Einbeziehung der grundlegenden Prinzipien der Internet-Grundrechtecharta in den Forschungs- und Entwicklungsprozess hinsichtlich der nächsten Schritte der Verwaltung des Internet; fordert insofern zusätzliche Informationen zur Initiative des spanischen Vorsitzes zur Förderung eines „Kodex der digitalen Rechte bei elektronischer Kommunikation und Online-Diensten“;

4.  betont die Notwendigkeit, über eine umfassende Strategie zur Förderung der Sicherheit im Internet und zur Bekämpfung der Cyberkriminalität nachzudenken und diese zu entwickeln, wobei im Bereich Cyberkriminalität besonderes Gewicht auf eine grenzüberschreitende Rechtsprechung bezüglich des „Cloud Computing“ gelegt werden sollte; fordert, besondere Sorgfalt bezüglich der Sicherheit und des Schutzes von Online-Daten und deren Nutzung durch Anbieter von „Cloud Computing“-Diensten;

5.  berücksichtigt ferner die besondere Notwendigkeit, sensible Personengruppen, vor allem Minderjährige, durch eine gemeinsame Maßnahme der öffentlichen und privaten Stakeholder zu schützen; betont erneut, dass bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität und Kinderpornographie kriminelle Inhalte an der Quelle gelöscht werden sollten, bevor erwogen wird, die Websites zu sperren;

6.  ist der Auffassung, dass die Problematik im Zusammenhang mit der Rechenschaftspflicht und Transparenz der Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und -Adressen (ICANN) angegangen werden muss, insbesondere die Reform und multilaterale Rechenschaftspflicht dieser Stelle; ist der Auffassung, dass Transparenz, Netzneutralität, Achtung der Privatsphäre und ein Umfeld, in dem Vertrauen zwischen den Beteiligten herrscht, für die Schaffung eines nachhaltigen Sicherheitskonzepts für das Internet unerlässlich sind;

7.  betont, wie wichtig es ist, gemeinsam mit allen relevanten Akteuren der EU ein europäisches IGF einzurichten, das die Erfahrungen nationaler IGF sammeln, als regionaler Pol fungieren und europaweite Fragen, Standpunkte und Anliegen in den neu entstehenden internationalen IGF effizienter vertreten würde, damit die EU bei den Verhandlungen mit einer Stimme sprechen könnte;

8.  begrüßt die vielfältige Natur der Teilnehmer an den IGF-Foren seit 2006, sowohl was die regionale Vertretung als auch die Vertretung der Beteiligten angeht; bekräftigt seine Auffassung, dass im Hinblick auf die Verwaltung des Internet eine multilaterale, demokratische und transparente Einbindung aller Beteiligten das Schlüsselelement für einen umfassenden und ganzheitlichen Ansatz auf diesem Gebiet ist.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

31.5.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

38

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Philipp Albrecht, Sonia Alfano, Rita Borsellino, Simon Busuttil, Philip Claeys, Carlos Coelho, Cornelis de Jong, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Tanja Fajon, Kinga Gál, Kinga Göncz, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Anna Hedh, Salvatore Iacolino, Sophia in ‘t Veld, Lívia Járóka, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Monica Luisa Macovei, Véronique Mathieu, Louis Michel, Antigoni Papadopoulou, Georgios Papanikolaou, Birgit Sippel, Wim van de Camp, Axel Voss, Renate Weber, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Alexander Alvaro, Elena Oana Antonescu, Edit Bauer, Andrew Henry William Brons, Michael Cashman, Anna Maria Corazza Bildt, Ioan Enciu, Franziska Keller, Krisztina Morvai, Mariya Nedelcheva, Raül Romeva i Rueda, Cecilia Wikström

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.6.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

4

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Zigmantas Balčytis, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Lena Ek, Ioan Enciu, Gaston Franco, Adam Gierek, Robert Goebbels, Fiona Hall, Jacky Hénin, Arturs Krišjānis Kariņš, Philippe Lamberts, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Marisa Matias, Judith A. Merkies, Jaroslav Paška, Aldo Patriciello, Anni Podimata, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Paul Rübig, Amalia Sartori, Francisco Sosa Wagner, Evžen Tošenovský, Ioannis A. Tsoukalas, Claude Turmes, Niki Tzavela, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

António Fernando Correia De Campos, Francesco De Angelis, Françoise Grossetête, Oriol Junqueras Vies, Ivailo Kalfin, Werner Langen, Ivari Padar, Vladko Todorov Panayotov, Mario Pirillo, Catherine Trautmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Jürgen Creutzmann, Ramona Nicole Mănescu, László Surján