BERICHT über die Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2009
7.6.2010 - (2009/2139(INI))
Petitionsausschuss
Berichterstatter: Carlos José Iturgaiz Angulo
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu den Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2009
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Beratungen des Petitionsausschusses,
– gestützt auf die Artikel 24 und 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf Artikel 10 und 11 des Vertrags über die Europäische Union,
– gestützt auf Artikel 48 und Artikel 202 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Petitionsausschusses (A7-0186/2010),
A. in der Erwägung, dass die Tätigkeit des Petitionsausschusses im Jahr 2009 vom Übergang von der sechsten zur siebten Wahlperiode geprägt wurde und sich seine Zusammensetzung – zwei Drittel seiner Mitglieder sind erstmals Mitglied des Ausschusses – erheblich verändert hat,
B. in der Erwägung, dass im Jahr 2009 die Amtszeit des Europäischen Bürgerbeauftragten zu Ende ging und der Petitionsausschuss an der Anhörung der Kandidaten für dieses Amt unmittelbar beteiligt war,
C. in der Erwägung, dass am 1. Dezember 2009 der Vertrag von Lissabon in Kraft trat und im Bemühen um die Stärkung der Legitimität und Rechenschaftspflicht der Entscheidungsprozesse der EU die notwendigen Voraussetzungen für eine stärkere Einbindung der Bürger in diese Entscheidungsprozesse geschaffen hat,
D. in der Erwägung, dass die Bürger der EU unmittelbar durch das Parlament vertreten werden und dass das im Vertrag verankerte Petitionsrecht ihnen ein Instrument an die Hand gibt, mit dem sie sich an ihre Vertreter wenden können, wann immer sie der Auffassung sind, dass ihre Rechte verletzt worden seien,
E. in der Erwägung, dass die Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften sich unmittelbar auf die Bürger auswirkt, die am besten ihre Wirksamkeit und ihre Unzulänglichkeiten bewerten und verbliebene Lücken anzeigen können, die geschlossen werden müssen, um sicherzustellen, dass die Ziele der Union erreicht werden,
F. in Anbetracht der Tatsache, dass Unionsbürger sich einzeln oder gemeinsam an das Parlament mit der Bitte um Abhilfe wenden, wenn europäisches Recht verletzt wird,
G. in der Erwägung, dass das Parlament mit seinem Petitionsausschuss verpflichtet ist, diese Angelegenheiten zu untersuchen und sein Bestes zu tun, um derartige Rechtsverletzungen abzustellen; in der Erwägung ferner, dass der Petitionsausschuss seine Zusammenarbeit mit der Kommission, den anderen Ausschüssen, europäischen Einrichtungen, Agenturen und Netzwerken sowie den Mitgliedstaaten weiter verstärkt hat, um den Bürgern möglichst angemessen und schnell zu helfen,
H. in der Erwägung, dass die Zahl der Petitionen im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen ist (1924 im Vergleich zu 1849) und die wachsende Tendenz der elektronisch eingereichten Petitionen bestätigt wurde (etwa 65 % der Petitionen gingen im Jahr 2009 auf elektronischem Wege ein, während im Jahr 2008 deren Anteil bei 60 % lag),
I. in der Erwägung, dass die Zahl der unzulässigen Petitionen im Jahr 2009 darauf hinweist, dass der besseren Information der Bürger über die Zuständigkeiten der Union und die Rolle ihrer verschiedenen Organe stärkere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte,
J. in der Erwägung, dass Bürgerinnen und Bürger in vielen Fällen beim Parlament Petitionen über Entscheidungen der zuständigen Verwaltungs‑ oder Justizbehörden der Mitgliedstaaten einreichen, und in der Erwägung, dass die Bürgerinnen und Bürger Verfahren benötigen, über die sie die nationalen Behörden auffordern können, an ihrer Stelle ihre Interessen sowohl im Europäischen Gesetzgebungsprozess als auch im Prozess der Durchsetzung von Rechtsvorschriften wahrzunehmen,
K. in der Erwägung, dass Bürgerinnen und Bürger insbesondere darauf aufmerksam gemacht werden sollten, dass – wie der Europäische Bürgerbeauftragte in der Entscheidung vom Dezember 2009 zum Abschluss der Untersuchung zur Beschwerde 822/2009/BU über die Kommission festgestellt hat – Verfahren vor nationalen Gerichten Teil des Verfahrens zur Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten sind und dass der Petitionsausschuss sich nicht mit Angelegenheiten befassen kann, die Gegenstand nationaler Gerichtsverfahren sind, oder das Ergebnis solcher Verfahren überprüfen kann,
L. in der Erwägung, dass es für das Parlament ein besonderes Problem darstellt, wenn es Petitionen zu mutmaßlichen Versäumnissen nationaler Gerichte erhält, den Gerichtshof mit einer Vorabentscheidung zu befassen, obwohl dies gemäß Artikel 267 AEUV hätte geschehen müssen, zumal in Fällen, in denen die Kommission ihre Befugnisse gemäß Artikel 258 nicht wahrnimmt, um Maßnahmen gegen den betreffenden Mitgliedstaat einzuleiten,
M. in der Erwägung, dass sich das Petitionsverfahren von anderen Rechtsbehelfen auf Unionsebene – wie die Erhebung einer Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten oder der Kommission – durch seine Arbeitsabläufe und dadurch unterscheidet, dass das Petitionsrecht allen EU-Bürgern und allen Personen mit Wohnsitz in der Europäischen Union gewährt,
N. in der Erwägung, dass Bürger Anspruch auf schnelle und lösungsorientierte Abhilfe und auf ein hohes Maß an Transparenz und Klarheit von Seiten aller Organe der Union haben, und dass das Parlament wiederholt die Kommission aufgefordert hat, ihre Rechte als Hüterin der Verträge zu nutzen, um gegen die von Petenten aufgedeckten Verstöße gegen europäisches Recht vorzugehen, insbesondere dann, wenn die Umsetzung von EU-Recht auf nationaler Ebene dessen Verletzung zur Folge hat,
O. in der Erwägung, dass in vielen Petitionen weiterhin Bedenken hinsichtlich der Umsetzung und Durchsetzung des Unionsrechts zum Binnenmarkt und zu Umweltfragen ausgedrückt wird, und in Anbetracht der vorangegangenen Aufforderungen des Petitionsausschusses an die Kommission, verschärfte und wirksamere Kontrollen der Umsetzung in diesen Bereichen sicherzustellen,
P. in der Erwägung, dass es insbesondere im Hinblick auf Umweltfragen und in allen Fällen, in denen der zeitliche Aspekt eine besonders große Rolle spielt, wichtig ist, frühzeitig zu prüfen, ob die lokalen, regionalen und einzelstaatlichen Behörden alle einschlägigen Verfahrenserfordernisse des EU-Rechts ordnungsgemäß anwenden, und nötigenfalls eingehende Untersuchungen über die Anwendung und die Auswirkungen der geltenden Rechtsvorschriften anzustellen, um alle notwendigen Informationen zu erlangen, auch wenn die Kommission die Vereinbarkeit mit EU-Recht nur dann umfassend prüfen kann, wenn die nationalen Behörden eine endgültige Entscheidung getroffen haben,
Q. in der Erwägung, dass weitere unwiderrufliche Verluste der Artenvielfalt, insbesondere in den durch Natura 2000 ausgewiesenen Gebieten, verhindert werden müssen, und dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, den Schutz von besonderen Schutzgebieten gemäß der Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (79/409 EWG) zu gewährleisten,
R. in der Erwägung, dass Petitionen die Auswirkungen europäischer Rechtsvorschriften auf den Alltag der EU-Bürger verdeutlichen und in dem Bewusstsein, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Konsolidierung der erreichten Fortschritte bei der Stärkung der unionsspezifischen Rechte der Bürger ergriffen werden müssen,
S. in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss in seinem vorhergehenden Tätigkeitsbericht und in seiner Stellungnahme zum Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts gefordert hat, regelmäßig über die einzelnen Schritte in Vertragsverletzungsverfahren unterrichtet zu werden, die Gegenstand von Petitionen sind,
T. in Anbetracht der Tatsache, dass für die ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung europäischer Rechtsvorschriften in erster Linie die Mitgliedstaaten verantwortlich sind, und in dem Bewusstsein, dass viele Mitgliedstaaten im Jahr 2009 zunehmend in die Arbeit des Petitionsausschusses eingebunden worden sind,
1. begrüßt den reibungslosen Übergang zur neuen Wahlperiode und stellt fest, dass der Petitionsausschuss im Gegensatz zu anderen Ausschüssen viel Arbeit in die neue Wahlperiode übernommen hat, da eine erhebliche Anzahl von Petitionen nicht abschließend geprüft worden sind;
2. begrüßt das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und ist überzeugt, dass das Parlament eng an der Entwicklung der neuen „Bürgerinitiative“ beteiligt sein wird, so dass dieses Instrument seinen Zweck vollständig erfüllen und eine verbesserte Transparenz und Rechenschaftspflicht im Beschlussfassungsprozess der EU gewährleisten kann, indem es den Bürgern ermöglicht, Verbesserungen oder Zusätze zum EU-Recht vorzuschlagen;
3. begrüßt das von der Kommission Ende 2009 veröffentlichte Grünbuch zur Europäischen Bürgerinitiative[1] als einen ersten Schritt zur praktischen Umsetzung dieses Konzepts;
4. weist darauf hin, dass beim Parlament kampagnenhafte Petitionen mit mehr als einer Million Unterschriften eingegangen sind, und betont erneut, dass sichergestellt werden muss, dass die Bürger umfassend über den Unterschied zwischen dieser Art von Petition und einer Bürgerinitiative im Bilde sind;
5. erinnert an seine Entschließung zur Bürgerinitiative[2], zu der der Petitionsausschuss eine Stellungnahme abgegeben hat; fordert die Kommission auf, verständliche Durchführungsbestimmungen zu erlassen, mit denen die Aufgaben und Verpflichtungen der an der Prüfung und den Entscheidungsprozessen beteiligten Organe eindeutig festgelegt werden;
6. begrüßt die mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon entstandene Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und unterstreicht die Bedeutung der Charta, um allen Bürgern die Grundrechte verständlicher und sichtbarer zu vermitteln;
7. ist der Ansicht, dass sowohl die Union als auch die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die strikte Einhaltung der in der Charta enthaltenen Grundrechte zu gewährleisten, und ist zuversichtlich, dass die Charta helfen wird, das Konzept der Unionsbürgerschaft weiterzuentwickeln;
8. bekundet seine Zuversicht, dass alle notwendigen Verfahrensschritte unternommen werden, um zu gewährleisten, dass die institutionellen Fragen des Beitritts der EU zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten schnell geklärt werden, und stellt fest, dass der Petitionsausschuss gewillt ist, seinen Beitrag zur Arbeit des Parlaments in dieser Angelegenheit zu leisten;
9. wiederholt seine frühere Forderung, dass die einschlägigen Dienststellen des Parlaments und der Kommission eine umfassende Prüfung der Beschwerdeverfahren für EU-Bürger durchführen, und betont die Notwendigkeit, die Verhandlungen über die überarbeitete Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission fortzusetzen, um den erweiterten Rechten der EU-Bürger insbesondere im Hinblick auf die Europäische Bürgerinitiative umfassend Rechnung zu tragen;
10. begrüßt die Schritte, die die Kommission zur Straffung der öffentlichen Unterstützungsdienste eingeleitet hat, um die Bürger über ihre Rechte in der Union und die Beschwerdeverfahren im Falle einer Verletzung dieser Rechte zu informieren, indem sie die verschiedenen einschlägigen Internetseiten – wie SOLVIT und das Netz der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) – auf der Homepage der EU in der Rubrik „Ihre Rechte in der EU“ neu geordnet hat;
11. weist darauf hin, dass es die Kommission mehrfach aufgefordert hat, ein System zu entwickeln, das deutlich die verschiedenen Beschwerdemechanismen aufzeigt, die den Bürgern zur Verfügung stehen, und ist der Auffassung, dass weitere Schritte notwendig sind, um die Internetseite „Ihre Rechte in der EU“ zu einer anwenderfreundlichen, einzigen Anlaufstelle im Internet zu machen; sieht erwartungsvoll den ersten für 2010 erwarteten Bewertungen der Umsetzung des Aktionsplans der Kommission von 2008[3] entgegen;
12. erinnert an seine Entschließung zur Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2008 und fordert den kürzlich wiedergewählten Bürgerbeauftragten auf, weiter an der Verbesserung der Offenheit und der Rechenschaftspflicht der europäischen Verwaltung zu arbeiten und zu gewährleisten, dass die Entscheidungen möglichst offen und bürgernah getroffen werden,
13. bekräftigt seine Entschlossenheit, das Amt des Bürgerbeauftragten in seinen Bemühungen zu unterstützen, die Öffentlichkeit für seine Arbeit zu sensibilisieren und Fälle von Missständen in der Verwaltungstätigkeit der europäischen Organe aufzudecken und ihnen entgegenzusteuern; ist der Auffassung, dass der Bürgerbeauftragte in dem allgemeinen Bemühen um eine Verbesserung der europäischen Verwaltung wertvolle Informationen bereitstellen kann;
14. stellt fest, dass die im Jahr 2009 eingegangenen Petitionen, von denen nahezu 40 % für unzulässig erklärt wurden, sich weiterhin auf die Themenbereiche Umwelt, Grundrechte, Justiz und Binnenmarkt konzentrieren; dass in geografischer Hinsicht die meisten Petitionen die Union als Ganzes betrafen, gefolgt von Deutschland, Spanien, Italien und Rumänien, was zeigt, dass die Bürger die Arbeit der Union weiterhin aufmerksam beobachten und sich mit der Aufforderung an sie wenden, tätig zu werden;
15. betont die Bedeutung der Tätigkeit der Petenten und seines Petitionsausschusses für den Umweltschutz in der Europäischen Union; begrüßt die Initiative des Ausschusses, mit Blick auf das Internationale Jahr der Artenvielfalt eine Studie über die Anwendung der Habitatrichtlinie in Auftrag zu geben, und hält dies für ein nützliches Instrument zur Bewertung der bisherigen EU‑Strategie für Artenvielfalt und zur Ausarbeitung einer neuen Strategie;
16. stellt fest, dass in immer mehr Petitionen auf Probleme aufmerksam gemacht wird, denen Bürger bei der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit gegenüber stehen; stellt fest, dass diese Petitionen die übermäßig lange Zeit, die Aufnahmemitgliedstaaten für die Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen für Familienangehörige aus Drittstaaten beanspruchen sowie die Schwierigkeiten bei der Ausübung des Wahlrechts und bei der Anerkennung von Qualifikationen betreffen;
17. bekräftigt angesichts der Tatsache, dass der Ausschuss weiterhin Petitionen von Opfern von Firmenverzeichnissen erhält, seine früheren Aufforderungen (wie in seiner Entschließung zu irreführender Werbung durch Adressbuch-Firmen[4]) an die Kommission, praktische Vorschläge zu unterbreiten, mit denen der Schutz der Verbraucher gegen unlautere Geschäftspraktiken auf kleine Unternehmen ausgedehnt wird;
18. erkennt die zentrale Rolle der Kommission in der Arbeit des Petitionsausschusses an, der sich bei der Bewertung von Petitionen, der Feststellung von Verletzungen europäischer Rechtsvorschriften und bei der Suche nach Abhilfe weiterhin auf das Fachwissen der Kommission verlässt und erkennt die Bemühungen der Kommission an, die Gesamtzeitdauer bis zu einer Antwort auf das Ersuchen des Ausschusses um eine Untersuchung zu verkürzen, so dass von Bürgern vorgelegte Fälle so schnell wie möglich gelöst werden können;
19. fordert die Kommission auf, frühzeitig zu intervenieren, wenn in Petitionen auf die mögliche Gefährdung besonderer Schutzgebiete aufmerksam gemacht wird, indem sie die betreffenden nationalen Behörden an ihre Verpflichtung erinnert, die Unversehrtheit von Gebieten sicherzustellen, die gemäß der Richtlinie 92/43/EG („Habitatrichtlinie“) als Natura 2000‑Gebiete eingestuft sind und gegebenenfalls vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der europäischen Rechtsvorschriften sicherzustellen;
20. begrüßt die neu gewählten Mitglieder der Kommission – insbesondere das für interinstitutionelle Beziehungen und Verwaltung zuständige Kommissionsmitglied – und vertraut darauf, dass sie mit dem Petitionsausschuss so eng und effizient wie möglich zusammenarbeiten und ihn als eine der wichtigsten Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Bürgern und den europäischen Institutionen respektieren werden;
21. bedauert, dass die Kommission auf die wiederholten Ersuchen des Ausschusses nach offiziellen und regelmäßigen Aktualisierungen zum Fortgang von Vertragsverletzungsverfahren mit Bezug auf anhängige Petitionen bislang nicht reagiert hat; stellt fest, dass die monatliche Veröffentlichung der Entscheidungen der Kommission zu Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 258 und 260 des Vertrags keine ausreichende Reaktion auf die diesbezüglichen Ersuchen darstellt, auch wenn sie hinsichtlich der Transparenz zu würdigen ist;
22. vertritt die Ansicht, dass die Verfolgung von Vertragsverletzungsverfahren durch das Beobachten der Pressemitteilungen der Kommission und deren Abgleichen mit bestimmten Petitionen unnötig Zeit und Ressourcen des Ausschusses verschwenden würde, vor allem bei den horizontalen Vertragsverletzungsverfahren, und ersucht die Kommission, den Petitionsausschuss über alle wichtigen Vertragsverletzungsverfahren zu informieren;
23. bekräftigt seine Auffassung, dass die Bürger der Union von dem gleichen Grad an Transparenz der Kommission profitieren sollten, unabhängig davon, ob sie eine formale Beschwerde oder eine Petition beim Parlament einreichen und ruft die Kommission erneut dazu auf, dem Petitionsverfahren und dessen Rolle bei der Aufdeckung von Verstößen gegen europäische Rechtsvorschriften, wegen derer anschließend Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden, größere Beachtung entgegen zu bringen;
24. erinnert daran, dass in vielen Fällen Petitionen Probleme der Um- und Durchsetzung europäischer Rechtsvorschriften aufdecken, und erkennt an, dass angesichts der durchschnittlichen Länge von Vertragsverletzungsverfahren die Einleitung dieser Verfahren dem Bürger nicht unbedingt eine sofortige Lösung seiner Probleme bietet;
25. begrüßt die Bemühungen der Kommission, alternative Instrumente zur Förderung der besseren Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften zu entwickeln, und die positive Einstellung einzelner Mitgliedstaaten, die die notwendigen Schritte unternehmen, um Rechtsverletzungen schon in einem frühen Stadium des Umsetzungsverfahrens zu korrigieren;
26. begrüßt die verstärkte Einbeziehung der Mitgliedstaaten in die Tätigkeit des Petitionsausschusses und die Anwesenheit ihrer Vertreter bei seinen Sitzungen; ist der Ansicht, dass diese Zusammenarbeit gestärkt werden sollte, da es die nationalen Behörden sind, die für die Durchsetzung europäischer Rechtsvorschriften vorrangig verantwortlich sind, wenn diese in die einzelstaatlichen Rechtordnungen umgesetzt worden sind;
27. betont, dass eine engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten für die Tätigkeit des Petitionsausschusses außerordentlich wichtig ist; vertritt die Ansicht, dass die Stärkung der Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten insbesondere im Rahmen des Vertrags von Lissabon eine Lösung in diesem Sinne sein könnte;
28. ermutigt die Mitgliedstaaten, zur Übernahme einer transparenteren und aktiveren Rolle bei der Beantwortung von Petitionen im Zusammenhang mit der Um- und Durchsetzung europäischer Rechtsvorschriften bereit zu sein;
29. vertritt die Ansicht, dass der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments im Sinne des Vertrags von Lissabon engere Arbeitsbeziehungen zu ähnlichen Ausschüssen in den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten aufbauen sollte, um das beiderseitige Verständnis für Petitionen zu europäischen Angelegenheiten zu fördern und eine möglichst rasche Beantwortung der Anliegen der Bürger auf der jeweils geeignetsten Ebene zu gewährleisten;
30. verweist auf die Schlussfolgerungen seiner Entschließung zu den Auswirkungen der ungezügelten Bautätigkeit in Spanien, und fordert die spanischen Behörden auf, auch weiterhin, wie dies bisher geschehen ist, die Bewertungen der ergriffenen Maßnahmen vorzulegen;
31. nimmt die steigende Zahl der Petenten zur Kenntnis, die sich an das Parlament mit der Bitte um Abhilfe in Angelegenheiten wenden, die nicht in die Zuständigkeit der EU fallen, wie etwa die Berechnung von Altersversorgungsleistungen, die Vollstreckung von Entscheidungen einzelstaatlicher Gerichte oder die Untätigkeit der nationalen Verwaltungen; weist darauf hin, dass sein Petitionsausschuss alles unternommen hat, um diese Beschwerden an die zuständigen nationalen Behörden weiterzuleiten;
32. ist der Auffassung, dass bei gleichzeitiger Förderung einer intensiven Nutzung des Internets, das die Kommunikation mit den Bürgern vereinfacht, eine Lösung zur Vermeidung der Belastung des Ausschusses mit „Nicht-Petitionen“ gefunden werden sollte; ist der Auffassung, dass eine mögliche Lösung in der Überarbeitung des Registrierungsverfahrens im Parlament bestehen könnte, und ermutigt die verantwortlichen Mitarbeiter, die fraglichen Akten eher an das Referat Bürgerpost weiterzuleiten als sie dem Petitionsausschuss vorzulegen;
33. betont, dass die Transparenz bei der Bearbeitung von Petitionen weiter gesteigert werden muss: intern durch die fortlaufende Aktualisierung der Anwendung E-Petition, die den Abgeordneten einen direkten Zugang zu den Petitionsunterlagen ermöglicht, und extern durch die Einrichtung eines nutzerfreundlichen, interaktiven Petitionsportals, das dem Parlament die Möglichkeit bieten würde, die Bürger wirksamer zu erreichen, und das auch die Abstimmungsverfahren und Zuständigkeiten des Petitionsausschusses der Öffentlichkeit gegenüber deutlicher darstellen würde;
34. befürwortet die Einrichtung eines Portals mit dem Angebot einer mehrstufigen und interaktiven Vorlage für Petitionen, die die Bürger darüber informieren könnte, was mit der Einreichung einer Petition beim Parlament erreicht werden kann und was in die Zuständigkeit des Europäischen Parlaments fällt; weist darauf hin, dass dieses Portal auch Links zu alternativen Beschwerdeverfahren auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene enthalten könnte; fordert eine möglichst detaillierte Beschreibung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Europäischen Union in den verschiedenen Bereichen, um die Verwirrung, die hinsichtlich der Zuständigkeiten der EU und der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten herrscht, zu beseitigen;
35. erkennt an, dass die Umsetzung dieser Initiative nicht kostenfrei erfolgen würde, fordert jedoch die zuständigen Verwaltungsdienststellen auf, mit dem Petitionsausschuss zusammenzuarbeiten, um möglichst passende Lösungen zu finden, da ein solches Portal von großer Bedeutung nicht nur für einen besseren Kontakt zwischen dem Parlament und den Bürgern der Union, sondern auch für die Verringerung der Zahl der unzulässigen Petitionen wäre;
36. stellt nachdrücklich fest, dass eine unverzügliche Verbesserung der bestehenden Website notwendig ist, bis eine zufriedenstellende Lösung für das Problem der Ressourcen gefunden ist;
37. begrüßt die Annahme der neuen Geschäftsordnung des Parlaments und die Überarbeitung der Bestimmungen zur Bearbeitung von Petitionen; unterstützt die Arbeit des Sekretariats und der Vertreter der Fraktionen an einer überarbeiteten Fassung des Leitfadens für die Abgeordneten über die Regeln und internen Verfahren des Petitionsausschusses, da dieses Dokument nicht nur die Abgeordneten in ihrer Arbeit unterstützen, sondern auch die Transparenz des Petitionsverfahrens weiter verbessern wird;
38. bekräftigt seine Forderung an die zuständigen Verwaltungsdienststellen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ein elektronisches Register einzurichten, mit dessen Hilfe sich die Bürger gemäß Artikel 202 der Geschäftsordnung einer Petition anschließen oder ihre Unterstützung für eine Petition zurückziehen können;
39. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Bericht des Petitionsausschusses dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Bürgerbeauftragten, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, deren Petitionsausschüssen und Bürgerbeauftragten oder vergleichbaren Einrichtungen zu übermitteln.
- [1] KOM(2009)622 endg. vom 11.11.2009.
- [2] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 mit der Aufforderung an die Europäische Kommission zur Unterbreitung eines Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung der Bürgerinitiative – P6_TA(2009)0389.
- [3] Aktionsplan der Kommission zu einem integrierten Ansatz für Binnenmarkt-Unterstützungsdienste für Bürger und Unternehmen – Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen (SEK(2008)1882).
- [4] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 zu irreführender Werbung durch Adressbuchfirmen, ABl. C 45 E vom 23.2.2010, S. 17-22.
BEGRÜNDUNG
Einleitung
Zunächst sei betont, dass das Jahr 2009 kein normales, sondern eher ein außergewöhnliches Jahr gewesen ist, das von den Wahlen zum Europäischen Parlament und dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon geprägt war. Während letzteres Ereignis die Tätigkeit des Ausschusses in den kommenden Jahren wohl beeinflussen wird, hatte ersteres einen erheblichen Einfluss auf die tägliche Arbeit des Ausschusses.
Der Petitionsausschuss unterscheidet sich von den übrigen Ausschüssen dadurch, dass sein Arbeitsprogramm nicht vom Legislativprogramm der Kommission bestimmt wird, sondern von den Bürgern, die ihr Petitionsrecht gegenüber dem Europäischen Parlament wahrnehmen. Im Jahr 2009 fand der Übergang von der sechsten zur siebten Wahlperiode statt, so dass sich die neuen Mitglieder des Ausschusses mit seiner Arbeit vertraut machen mussten. Trotz der Erledigung einer erheblichen Anzahl von Petitionen zum Ende der Wahlperiode wurden viele Akten in die neue Wahlperiode übernommen. Die Ausschussmitglieder mussten sich daher zügig mit diesen vertraut machen, da weiterhin neue Petitionen eingereicht wurden. Es sei darauf hingewiesen, dass dieser Prozess recht reibungslos verlief und dass sowohl der vorherige als auch der jetzige Ausschuss alle Anstrengungen unternahmen, um zu gewährleisten, dass die Übergangsperiode möglichst wenig Auswirkungen auf die Petenten hat. Dennoch mussten andere Aspekte der regelmäßigen Arbeit des Ausschusses, etwa die Informationsreisen, auf das Jahr 2010 verschoben werden.
Vor diesem Hintergrund soll der Jahresbericht 2009 ein verständliches Bild der Tätigkeiten des Ausschusses in diesem Jahr liefern und letztlich zu einem besseren Verständnis des Petitionsverfahrens beim Europäischen Parlament, der möglichen Ergebnisse dieses Verfahrens, seiner Erfolge und seiner Grenzen beitragen.
Statistiken wie etwa zur Anzahl der vom Ausschuss abgeschlossenen oder behandelten Petitionen und zu den betroffenen Ländern oder Themen stellen wichtige quantitative Instrumente zur Bewertung der Arbeit des Ausschusses dar. Zusätzliche Aspekte wie die Beziehungen zu anderen europäischen Organen sowie nationalen und regionalen Behörden oder institutionelle Änderungen mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Tätigkeit des Ausschusses werden ebenfalls herangezogen, um das Bild zu vervollständigen.
Schließlich untersucht der Bericht die Fortschritte bei der Umsetzung früherer Empfehlungen zur Verbesserung der Arbeit des Ausschusses und hebt einige der wichtigsten künftigen Herausforderungen nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hervor.
Petitionen an das Parlament – ein Grundrecht gemäß Artikel 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ex-Artikel 194)
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde das Petitionsrecht zum Europäischen Parlament als ein wesentliches Element der Unionsbürgerschaft bestätigt. Artikel 227 des neuen Vertrags (ex-Artikel 194) sieht vor, dass die Bürger der Union sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat allein oder zusammen mit anderen Bürgern oder Personen in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen, eine Petition an das Europäische Parlament richten kann.
Schon der Wortlaut des Artikels bietet ein umfassendes Bild dessen, was das Petitionsrecht zum Europäischen Parlament bedeutet: Es ist ein Instrument, mit dem die Bürger ihre Sorgen über die Auswirkungen der verschiedenen Politikbereiche und der Rechtssetzung der EU auf ihr tägliches Leben an das Parlament herantragen können. Die jährliche Statistik zeigt, dass sich die meisten Bürger an das Parlament mit dem Ersuchen um Hilfe in den Bereichen Umwelt, Grundrechte, Justiz, Binnenmarkt usw. wenden. Andere versuchen, sich mit Vorschlägen zur Entwicklung der europäischen Politik Gehör zu verschaffen. Schließlich muss auch die Zahl der Bürger, die sich an das Europäische Parlament wenden, um Entscheidungen nationaler Behörden anzufechten, gebührend zur Kenntnis genommen werden. In den meisten Petitionen wird vorgetragen, dass europäische Rechtsvorschriften nicht ordnungsgemäß umgesetzt würden, während andere sich über Entscheidungen nationaler Gerichte oder die fehlende Umsetzung auf Verwaltungsebene beschweren. Das Europäische Parlament kann in diesen Angelegenheiten jedoch wenig unternehmen, da sie nicht in den Zuständigkeitsbereich der Union fallen.
Nach den Statistiken gingen im Jahr 2009 beim Europäischen Parlament 1924 Petitionen ein, was einen leichten Anstieg gegenüber den 1849 im Jahr 2008 eingereichten Petitionen darstellt. Es kann auch festgestellt werden, dass ein derart geringer Unterschied eine gewisse Stagnation nach der beständig ansteigenden Tendenz nach der Erweiterung der EU in den Jahren 2004 und 2007 anzeigt.
Mehr als 46 % der im Jahr 2009 eingegangenen Petitionen waren zulässig. Dieser Prozentsatz ist fast identisch mit dem im Jahr 2008 festgestellten Anteil. Von den 688 zulässigen Petitionen wurden 655 zur Kenntnisnahme an die Kommission weitergeleitet. Es seit betont, dass die Kommission etwa 300 Mitteilungen zu den im Jahr 2009 registrierten Petitionen übermittelt hat. Bei den nicht zulässigen Petitionen hat sich Lage im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert (812 gegenüber 818). Da der Anteil der nichtzulässigen Petitionen weiterhin recht hoch bleibt (etwas über die Hälfte der eingegangenen Petitionen), ist offensichtlich, dass die Bemühungen zur verstärkten Umsetzung früherer und aktueller Empfehlungen zur besseren Information der Bürger über die Zuständigkeiten der EU intensiviert werden sollten.
Entscheidung über die Annahme der Petition |
Zahl der Petitionen im Jahre |
% |
Zahl der Petitionen im Jahre |
% |
|
|
2009 |
2008 |
|||
Zulässig |
688 |
45.9 |
708 |
46.4 |
|
Unzulässig |
812 |
54.1 |
818 |
53.6 |
|
Zulässig und abgeschlossen |
420 |
n.z. |
354 |
n.z. |
|
An die Kommission mit dem Ersuchen um Stellungnahme übermittelte Petitionen |
655 |
n.z. |
729 |
n.z. |
|
An andere Institutionen mit dem Ersuchen um Stellungnahme übermittelte Petitionen |
33 |
n.z. |
53 |
n.z. |
|
An andere Institutionen zur Kenntnisnahme übermittelte Petitionen |
207 |
n.z. |
207 |
n.z. |
|
Nicht erfasst |
4 |
n.z. |
6 |
n.z. |
|
Ebenso ist festzustellen, dass etwa zwei Drittel der Petitionen des Jahres 2009 (1232) zu einem frühen Zeitpunkt des Verfahrens abgeschlossen wurden, entweder weil sie für unzulässig erklärt wurden oder weil sie trotz Zulässigkeit unmittelbar nach der Übermittlung sachdienlicher Informationen an die Petenten oder nach der Weiterleitung an andere Ausschüsse des Europäischen Parlaments, in deren Zuständigkeit diese Angelegenheiten fielen, abgeschlossen wurden. Auch hier sind die Statistiken für die Jahre 2009 und 2008 vergleichbar, wie aus den nachfolgenden Angaben hervorgeht.
2009 |
|||
Entscheidung über die Annahme der Petition |
Anzahl der Petitionen |
Prozent |
|
Zulässig |
1 062 |
56,3 |
|
Unzulässig |
818 |
43.4 |
|
Nicht erfasst |
6 |
0.3 |
|
2008 |
|||
Entscheidung über die Annahme der Petition |
Anzahl der Petitionen |
Prozent |
|
Zulässig |
1 108 |
57,6 |
|
Unzulässig |
812 |
42,2 |
|
Nicht erfasst |
4 |
0,2 |
|
Vor diesem Hintergrund sei daran erinnert, dass die Abgeordneten wiederholt auf die sogenannten „Nicht‑Petitionen“ mit dem Hinweis aufmerksam gemacht haben, dass deren Bearbeitung unnötig Zeit in Anspruch nehme. Obwohl es keine Definition einer Nicht‑Petition gibt, sollte zwischen diesen und den Petitionen, die unzulässig sind, weil sie nicht in den Zuständigkeitsbereich der Union fallen, unterschieden werden. Eine „Nicht‑Petition“ liegt im Allgemeinen vor, wenn es sich dabei um eine persönliche Erklärung oder einen Kommentar zur Politik der Union oder zu ihrer gewünschten Entwicklung handelt.
Zu diesem Zweck wird auf der Internetseite des Europäischen Parlaments zum Thema Petitionen deutlich dargestellt, dass vom Petitionsausschuss weder Auskunftsersuchen noch allgemeine Kommentare zur Politik der EU behandelt werden. Darüber hinaus werden die Bürger darüber informiert, dass Petitionen, die beleidigende Äußerungen enthalten, oder Petitionen, denen es an inhaltlicher Relevanz fehlt, vom Ausschuss weder untersucht noch beantwortet werden. Schlussfolgerung kann daher nur sein, dass der Ausschuss weitere Anstrengungen unternehmen muss, um einerseits den Bürgern zu verdeutlichen, was die Einreichung einer Petition beim Europäischen Parlament heißt, und andererseits um das Registrierungsverfahren innerhalb des Europäischen Parlaments zu verbessern.
Im Vergleich zu 2008 sind nur wenige Änderungen an der Spitze der betroffenen Länder festzustellen. Die Europäische Union als Ganzes bleibt weiter an erster Stelle, gefolgt von Deutschland, Spanien, Italien und Rumänien (die beiden letzteren tauschten ihre Plätze im Vergleich zu 2008). Überraschenderweise findet sich Malta am Ende dieser Liste, hinter Slowenien und Lettland, da nur neun dieses Land betreffende Petitionen eingereicht wurden, im Vergleich zu 21 im vergangenen Jahr.
2009 |
|||
Betroffener Staat |
Anzahl der Petitionen |
% |
|
Europäische Union |
403 |
18,6 |
|
Deutschland |
298 |
13,8 |
|
Spanien |
279 |
12,9 |
|
Italien |
176 |
8,1 |
|
Rumänien |
143 |
6,6 |
|
Polen |
100 |
4,6 |
|
Sonstige |
764 |
35,3 |
|
2008 |
|||
Betroffener Staat |
Anzahl der Petitionen |
% |
|
Europäische Union |
330 |
15,9 |
|
Deutschland |
265 |
12,8 |
|
Spanien |
226 |
10,9 |
|
Rumänien |
207 |
10,0 |
|
Italien |
184 |
8,9 |
|
Polen |
105 |
5,1 |
|
Vereinigtes Königreich |
99 |
4,8 |
|
Griechenland |
97 |
4,7 |
|
Frankreich |
86 |
4,1 |
|
Wie bereits erwähnt, bleibt die Umwelt die wichtigste Sorge der Petenten, gefolgt von Grundrechten, Justiz und Binnenmarkt, während die Petitionen in Bezug auf die Rückgabe von Eigentum im Jahr 2008 zurückgegangen sind.
2009 |
|||
Themen |
Anzahl der Petitionen |
Prozent |
|
Umwelt |
228 |
9,7 |
|
Grundrechte |
164 |
7,0 |
|
Justiz |
159 |
6,8 |
|
Binnenmarkt |
142 |
6,0 |
|
Eigentum & Rückgabe |
133 |
5,6 |
|
Beschäftigung |
105 |
4,5 |
|
Gesundheit |
104 |
4,4 |
|
Verkehr |
101 |
4,3 |
|
Soziale Angelegenheiten |
93 |
4,0 |
|
Bildung & Kultur |
82 |
3,5 |
|
Sonstige |
1,043 |
44,3 |
|
2008 |
|||
Themen |
Anzahl der Petitionen |
Prozent |
|
Umwelt |
311 |
12,8 |
|
Grundrechte |
208 |
8,6 |
|
Eigentum & Rückgabe |
149 |
6,1 |
|
Justiz |
147 |
6,1 |
|
Binnenmarkt |
130 |
5,4 |
|
Soziale Angelegenheiten |
118 |
4,9 |
|
Verkehr |
117 |
4,8 |
|
Gesundheit |
116 |
4,8 |
|
Bildung & Kultur |
105 |
4,3 |
|
Beschäftigung |
89 |
3,7 |
|
Sonstige |
938 |
38,6 |
|
Dass die Umwelt eine beständige Sorge der europäischen Bürger darstellt, ist keine Überraschung. Die europäische Rechtsetzung auf diesem Gebiet ist im Geiste der Subsidiarität aufgebaut und die Grenze zwischen nationalen Kompetenzen und denen der EU steht den Bürgern, die sich bei mangelhafter Aufmerksamkeit der regionalen oder nationalen Behörden an das Parlament mit der Bitte um Unterstützung wenden, nicht immer klar vor Augen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Ausschuss die Mitteilung der Kommission über die Umsetzung des Umweltrechts der Europäischen Gemeinschaft (KOM(2008)0773) als einen ersten Schritt zur Gewährleistung besserer Kontrollen bei der Umsetzung auf diesem Gebiet.[1]
Im Hinblick auf die Grundrechte sollte unterschieden werden einerseits zwischen Petitionen, in denen angebliche Fehlurteile der Justiz, die fehlende Vollstreckung von Urteilen nationaler Gerichte oder Verletzungen des Rechts auf Zugang zu den Gerichten und zu einem fairen Verfahren auf einzelstaatlicher Ebene vorgetragen wurden, und andererseits Petitionen, die den Schutz von Rechten verlangen, die durch europäische Rechtsvorschriften und Rechtsprechung zum Binnenmarkt gewährleistet werden.
Im Jahr 2009 unterstützte der Ausschuss das von Diana Wallis verfasste Arbeitspapier zu der Mitteilung der Kommission „Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger“, dem sogenannten „Programm von Stockholm“. Es hebt eine Anzahl problematischer Aspekte hervor, die von Petenten aufgedeckt wurden, wie etwa die Schwierigkeiten für Familienangehörige aus Drittstaaten, in ihrem Aufenthaltsstaat eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten (was insbesondere das Vereinigte Königreich betrifft), unterschiedliche Auslegungen der EG‑Richtlinie 2004/38 hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung, Schwierigkeiten der Petenten bei der Ausübung des Wahlrechts oder bei der Anerkennung von Qualifikationen. Zu verschiedenen Gelegenheiten empfahl der Ausschuss den Petenten SOLVIT, einen informellen Mechanismus, der effektive Lösungen innerhalb enger Fristen liefern kann, in Anspruch zu nehmen. Es sei betont, dass datenschutzrechtliche Beschränkungen es dem Ausschuss unmöglich machen, Petitionen selbst an SOLVIT weiterzuleiten und er dem Petenten daher nur einen entsprechenden Rat geben kann. Es bleibt jedoch dem Petenten überlassen, diesen Rat zu befolgen oder nicht und das Ergebnis seiner eventuellen Beschwerden bei SOLVIT dem Ausschuss mitzuteilen.
Leichte Änderungen können auch in der Rangliste der Petitionen nach ihrer Sprache beobachtet werden: Während im Jahre 2009 wie auch im Jahre 2008 Deutsch und Englisch die beiden wichtigsten von den Petenten benutzten Sprachen blieben, haben Italienisch und Spanisch die Plätze getauscht. Slowenisch, Maltesisch und Estnisch liegen am Ende der Liste.
2009 |
|||
Sprache |
Anzahl der Petitionen |
Prozent |
|
Deutsch |
548 |
28,5 |
|
Englisch |
343 |
17,8 |
|
Spanisch |
237 |
12,3 |
|
Italienisch |
203 |
10,6 |
|
Polnisch |
116 |
6,0 |
|
Rumänisch |
110 |
5,7 |
|
Französisch |
107 |
5,6 |
|
Sonstige |
260 |
13,5 |
|
2008 |
|||
Sprache |
Anzahl der Petitionen |
Prozent |
|
Deutsch |
437 |
23,2 |
|
Englisch |
395 |
20,9 |
|
Italienisch |
222 |
11,8 |
|
Spanisch |
193 |
10,2 |
|
Rumänisch |
155 |
8,2 |
|
Französisch |
131 |
6,9 |
|
Polnisch |
101 |
5,4 |
|
Griechisch |
87 |
4,6 |
|
Sonstige |
165 |
8,7 |
|
Gemessen an der Staatsangehörigkeit bleiben die Deutschen die aktivsten Petenten, gefolgt von den Spaniern und den Italienern (auch in dieser Statistik tauschten die Spanier und Italiener im Vergleich zu 2008 die Plätze). Rumänische, polnische und britische Petenten folgen auf den nächsten Plätzen. Auf den letzten Plätzen finden sich Bürger der Tschechischen Republik, Estlands und Luxemburgs, die im Jahr 2009 zusammen elf Petitionen eingereicht haben.
2009 |
|||
Staatsangehörigkeit des ersten Petenten |
Anzahl der Petitionen |
Prozent |
|
Deutschland |
496 |
25,8 |
|
Spanien |
237 |
12,3 |
|
Italien |
219 |
11,4 |
|
Rumänien |
150 |
7,8 |
|
Polen |
131 |
6,8 |
|
Vereinigtes Königreich |
121 |
6,3 |
|
Frankreich |
79 |
4,1 |
|
Griechenland |
78 |
4,1 |
|
Sonstige |
414 |
21,5 |
|
2008 |
|||
Staatsange-hörigkeit des ersten Petenten |
Anzahl der Petitionen |
Prozent |
|
Deutschland |
412 |
21,8 |
|
Italien |
245 |
12,9 |
|
Spanien |
197 |
10,4 |
|
Rumänien |
189 |
10,0 |
|
Vereinigtes Königreich |
144 |
7,6 |
|
Polen |
112 |
5,9 |
|
Griechenland |
102 |
5,4 |
|
Frankreich |
91 |
4,8 |
|
Sonstige |
400 |
21,1 |
|
Was das Format der Petitionen anbelangt, kann von einer Bestätigung gesprochen werden: Petenten reichen ihrer Petitionen eher mit Hilfe des Formulars im Internet als mit einem traditionellen Schreiben in Briefform ein (62,6 % der im Jahr 2009 eingegangenen Petitionen wurden mit E‑Mail eingereicht, während dieser Anteil im Jahr 2008 59,2 % betrug).
2009 |
|||
Format der Petitionen |
Anzahl der Petitionen |
% |
|
E‑Mail |
1 204 |
62,6 |
|
Schreiben |
720 |
37,4 |
|
2008 |
|||
Format der Petitionen |
Anzahl der Petitionen |
% |
|
E‑Mail |
1 117 |
59,2 |
|
Schreiben |
769 |
40,8 |
|
Obwohl Statistiken ein nützliches Instrument darstellen, die es dem Ausschuss erlauben, seine jährliche Tätigkeit zu bewerten, sollten diese jedoch aufmerksam gelesen werden, da verschiedene Elemente das Gesamtergebnis beeinflussen können: So können Petitionen einen oder mehrere Bereiche beziehungsweise ein oder mehrere Länder betreffen. Sie können von Einzelpersonen oder Verbänden eingereicht werden und in einigen Fällen können sie die Form einer Kampagne mit zahlreichen Unterschriften annehmen. Darüber hinaus können Petenten wählen, ob sie Unterlagen in ihrer Muttersprache oder in einer anderen Amtssprache der Union einreichen.
Nichtsdestotrotz belegen die Statistiken, dass die Schlussfolgerungen früherer Jahresberichte ihre Gültigkeit behalten. So zeigen, wie bereits erwähnt, die meisten für unzulässig erklärten Petitionen, dass nach wie vor Unklarheiten bestehen in Bezug auf die Zuständigkeiten der Union, der Mitgliedstaaten, der Organe der EU und der Organe des Europarats, insbesondere des Gerichtshofs für Menschenrechte. Frühere Forderungen nach einer verbesserten Unterrichtung der Bürger über das Petitionsverfahren und darüber, was mit einer Petition erreicht werden kann, sind deshalb nach wie vor aktuell.
Ein möglicher Lösungsweg könnte sein, die Internetseite auf dem Portal des Europäischen Parlaments zum Thema Petitionen so zu verbessern, dass Bürger, die ihre Petitionen online einreichen, alle notwendigen Informationen erhalten über die Zuständigkeiten des Parlaments, die Bewertung der Petitionen, die Arbeit des Ausschusses und die Möglichkeiten, eine schnellere Abhilfe zu erhalten, wenn andere ihnen zur Verfügung stehende Netzwerke auf der Ebene der EU oder der Mitgliedstaaten genutzt werden (SOLVIT, Europäisches Verbrauchernetzwerk, Europäischer Bürgerbeauftragter, nationale Bürgerbeauftragte oder Petitionsausschüsse der einzelstaatlichen Parlamente).
Frühere Berichte forderten dazu auf, ein System zu entwickeln, das deutlich die verschiedenen Beschwerdemechanismen aufzeigt, die den Bürgern auf der Ebene der EU zur Verfügung stehen, und dazu eine einzige Anlaufstelle zu schaffen, die den Bürgern Hinweise geben könnte, wenn sie Lösungen für mutmaßliche Verletzungen ihrer Rechte suchen. Dies bleibt ein sehr wichtiges Ziel. Die Initiative der Kommission zur Neuordnung der formgebundenen und formlosen Beschwerdemechanismen auf der Homepage der EU (www.europa.eu) in der Rubrik „Ihre Rechte in der EU“ stellt einen wichtigen Schritt in diese Richtung dar. Es sollte jedoch eine deutlichere Unterscheidung zwischen den formgebundenen Mechanismen (Erhebung einer Beschwerde bei der Kommission bzw. beim Europäischen Bürgerbeauftragten) und den formlosen Mechanismen (SOLVIT, Netz der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) usw.) vorgenommen werden. Eine interaktivere Internetseite könnte entwickelt werden, um es den Bürgern zu ermöglichen, die Informationen zu erhalten, die sie benötigen, bevor sie die Entscheidung treffen, ob sie sich an das eine oder das andere Organ wenden und wob sie den einen oder den anderen Mechanismus nutzen wollen.
Beziehungen zur Europäischen Kommission
Die Kommission bleibt für die Bearbeitung der Petitionen der natürliche Partner des Ausschusses, da sich seine Mitglieder auf die Fachkenntnis der Dienststellen der Kommission verlassen, wenn sie die in den Petitionen vorgetragenen Angelegenheiten untersuchen. Obwohl sich die Arbeitsbeziehungen zwischen beiden Organen konstant verbessert haben, dringt der Ausschuss die Kommission weiterhin darauf, den Zeitraum bis zu einer Antwort auf das Ersuchen um Prüfung zu verkürzen. Ein von beiden Seiten noch zu behandelnder spezieller Aspekt betrifft die Art und Weise, wie die Kommission den Ausschuss über Fortschritte von Vertragsverletzungsverfahren unterrichtet, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Petitionen stehen.
Zwar verweist die Kommission darauf, dass ihre Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren monatlich veröffentlicht werden, es sei jedoch bemerkt, dass diese ab der begründeten Stellungnahme veröffentlicht werden, mit Ausnahme der Fälle, die die Nichtbefolgung von Urteilen des Gerichtshofs betreffen, bei denen die Veröffentlichung vorbehaltlich einer anderslautenden Entscheidung der Kommission ab dem Mahnschreiben möglich ist. Angesichts der Anzahl der Vorgänge und des Umstands, dass der Fortgang eines bestimmten Verfahrens nur schwer vorhersagbar ist und dass es keine Suchfunktion gibt, mit der ein bestimmtes Vertragsverletzungsverfahren aufgefunden werden kann, würde mit einem monatlichen Abgleichen dieser Datenbank unnötig viel Personal und Zeit des Ausschusses gebunden werden müssen. Daher sollten zusätzliche Schritte unternommen werden, damit die Kommission den Ausschuss automatisch über den Fortgang der Vertragsverletzungsverfahren unterrichtet, die für die Petitionen von Bedeutung sind.
Beziehungen zum Europäischen Bürgerbeauftragten – Anhörungen der Kandidaten für dieses Amt
Eine der wichtigsten Aufgaben des Ausschusses im Jahr 2009 war die Organisation der Anhörungen der Kandidaten für das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten. Die Mitglieder, von denen viele neu im Ausschuss oder sogar im Parlament sind, konnten ihre Verantwortung erfolgreich wahrnehmen.
Es sei erwähnt, dass der erste Bericht, der vom Ausschuss angenommen wurde, die Tätigkeiten des Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2008[2] betraf. Darin wurde betont, dass sich die Rolle des Bürgerbeauftragten als Fürsprecher der Bürger der Union gegenüber den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union in den 14 Jahren seit der Schaffung dieses Amtes dank der Unabhängigkeit des Bürgerbeauftragten und der demokratischen Kontrolle der Transparenz seiner Tätigkeiten durch das Europäische Parlament weiterentwickelt hat.
Die Abgeordneten bekräftigten ihre Überzeugung, dass sie die Rolle des Bürgerbeauftragten bei der Stärkung von Offenheit und Rechenschaftspflicht im Beschlussfassungsprozess und in der Verwaltung der Europäischen Union als einen wesentlichen Beitrag zu einer Union betrachten, in der die Entscheidungen „möglichst offen und möglichst bürgernah“[3] getroffen werden. Sie forderten den Bürgerbeauftragten auf, seine Bemühungen zur Sensibilisierung für seine Arbeit fortzusetzen und über seine Tätigkeiten wirksam zu informieren.
Schlussfolgerungen
Wenn das Jahr 2009 ein Jahr des Übergangs war, so kündigt sich 2010 als ein Jahr der Herausforderungen für den Ausschuss an. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat ihren Entwurf einer Verordnung über die Bürgerinitiative vorlegen und der Ausschuss wird eine Stellungnahme zu dem vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen zu erstellenden Bericht vorlegen. Darüber hinaus ist mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die Charta der Grundrechte der Europäischen Union rechtsverbindlich geworden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt läßt sich nur schwer voraussagen, wie dies die Tätigkeit des Ausschusses beeinflussen wird, die Grundrechte stellen jedenfalls einen der Themenbereiche dar, der von den Petenten konstant vorgebracht wird. Erläuterungen über die Anwendung der Charta werden in nächster Zukunft wohl notwendig werden.
ANLAGEN:
Betroffener Staat |
2009 |
2008 |
|||||
Anzahl der Petitionen |
Zulässig |
Unzulässig |
Anzahl der Petitionen |
Zulässig |
Unzulässig |
||
Europäische Union |
403 |
341 |
61 |
330 |
286 |
43 |
|
EU-Mitglieder |
1,630 |
|
|
1,647 |
|
|
|
Deutschland |
298 |
144 |
152 |
265 |
127 |
137 |
|
Spanien |
279 |
196 |
83 |
226 |
151 |
74 |
|
Italien |
176 |
110 |
66 |
184 |
97 |
86 |
|
Rumänien |
143 |
46 |
97 |
207 |
70 |
136 |
|
Polen |
100 |
27 |
72 |
105 |
26 |
79 |
|
Vereinigtes Königreich |
83 |
60 |
23 |
99 |
64 |
35 |
|
Griechenland |
74 |
37 |
37 |
97 |
40 |
57 |
|
Frankreich |
73 |
43 |
30 |
86 |
56 |
29 |
|
Bulgarien |
56 |
24 |
32 |
65 |
37 |
28 |
|
Irland |
37 |
18 |
19 |
58 |
37 |
21 |
|
Portugal |
37 |
21 |
16 |
24 |
10 |
14 |
|
Niederlande |
35 |
24 |
11 |
24 |
19 |
4 |
|
Österreich |
34 |
24 |
9 |
20 |
13 |
7 |
|
Belgien |
30 |
21 |
9 |
32 |
21 |
10 |
|
Ungarn |
25 |
19 |
6 |
18 |
9 |
9 |
|
Finnland |
20 |
7 |
13 |
36 |
9 |
27 |
|
Slowakei |
19 |
5 |
14 |
9 |
3 |
6 |
|
Schweden |
17 |
7 |
10 |
12 |
6 |
6 |
|
Dänemark |
14 |
7 |
7 |
6 |
1 |
5 |
|
Litauen |
14 |
7 |
7 |
7 |
2 |
5 |
|
Zypern |
13 |
8 |
5 |
9 |
3 |
6 |
|
Tschechische Republik |
13 |
8 |
5 |
15 |
9 |
6 |
|
Slowenien |
12 |
2 |
10 |
7 |
2 |
5 |
|
Lettland |
11 |
4 |
7 |
7 |
3 |
4 |
|
Malta |
9 |
6 |
3 |
21 |
16 |
5 |
|
Estland |
4 |
1 |
3 |
2 |
2 |
0 |
|
Luxemburg |
4 |
3 |
1 |
6 |
4 |
2 |
|
Sprache der Petition |
Anzahl der Petitionen |
||
2009 |
2008 |
||
Deutsch |
548 |
437 |
|
Englisch |
343 |
395 |
|
Spanisch |
237 |
193 |
|
Italienisch |
203 |
222 |
|
Polnisch |
116 |
101 |
|
Rumänisch |
110 |
155 |
|
Französisch |
107 |
131 |
|
Griechisch |
61 |
87 |
|
Niederländisch |
46 |
33 |
|
Bulgarisch |
37 |
31 |
|
Portugiesisch |
27 |
26 |
|
Finnisch |
19 |
35 |
|
Ungarisch |
16 |
15 |
|
Slowakisch |
11 |
5 |
|
Dänisch |
9 |
4 |
|
Schwedisch |
8 |
6 |
|
Lettisch |
7 |
2 |
|
Litauisch |
7 |
2 |
|
Tschechisch |
4 |
3 |
|
Slowenisch |
4 |
2 |
|
Maltesisch |
2 |
0 |
|
Estnisch |
1 |
1 |
|
Gemischtsprachiger Text |
1 |
0 |
|
Unbestimmbar |
0 |
0 |
|
Gesamtbetrag |
1,924 |
1,886 |
|
Erster Petent (Staatsangehörigkeit) |
Anzahl der Petitionen |
||
2009 |
2008 |
||
EU-Mitglieder |
1,879 |
1,845 |
|
Deutschland |
496 |
412 |
|
Spanien |
237 |
197 |
|
Italien |
219 |
245 |
|
Rumänien |
150 |
189 |
|
Polen |
131 |
112 |
|
Vereinigtes Königreich |
121 |
144 |
|
Frankreich |
79 |
91 |
|
Griechenland |
78 |
102 |
|
Bulgarien |
54 |
60 |
|
Niederlande |
44 |
33 |
|
Österreich |
38 |
21 |
|
Portugal |
32 |
25 |
|
Irland |
31 |
59 |
|
Belgien |
27 |
31 |
|
Finnland |
26 |
40 |
|
Ungarn |
17 |
20 |
|
Slowakei |
14 |
8 |
|
Dänemark |
13 |
5 |
|
Schweden |
13 |
10 |
|
Lettland |
11 |
5 |
|
Malta |
11 |
16 |
|
Slowenien |
10 |
5 |
|
Zypern |
8 |
1 |
|
Litauen |
8 |
5 |
|
Tschechische Republik |
6 |
6 |
|
Estland |
3 |
1 |
|
Luxemburg |
2 |
2 |
|
- [1] Stellungnahme des Petitionsausschusses zur Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2007) (2008/2337(INI) – Verfasserin der Stellungnahme: Diana Wallis (31.03.2009)).
- [2] Bericht über den Jahresbericht 2008 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten (2009/2088(INI)); Berichterstatterin Chrysoula Paliadeli (A7/0020/2009).
- [3] Titel I Artikel 1 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C115 vom 09.05.2008, S. 16).
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
1.6.2010 |
|
|
|
||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
20 0 2 |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Margrete Auken, Elena Băsescu, Victor Boştinaru, Simon Busuttil, Michael Cashman, Bairbre de Brún, Pascale Gruny, Carlos José Iturgaiz Angulo, Peter Jahr, Lena Kolarska-Bobińska, Erminia Mazzoni, Willy Meyer, Mariya Nedelcheva, Nikolaos Salavrakos, Angelika Werthmann, Tatjana Ždanoka |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Pablo Arias Echeverría, Kinga Göncz, Marian Harkin, Axel Voss |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Enrique Guerrero Salom, Andres Perello Rodriguez |
|||||