EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls über integriertes Küstenzonenmanagement im Mittelmeerraum zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers im Namen der Europäischen Union
8.6.2010 - (09132/2010 – C7‑0128/2010 – 2010/0016(NLE)) - ***
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Jo Leinen
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ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls über integriertes Küstenzonenmanagement im Mittelmeerraum zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers im Namen der Europäischen Union
(09132/2010 – C7‑0128/2010 – 2010/0016(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (09132/2010),
- in Kenntnis des Ersuchens um Zustimmung, das vom Rat gemäß Artikel 192 Absatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitet wurde,
– gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7‑0191/2010),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Am 19. Februar 2010 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag [1] für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls über integriertes Küstenzonenmanagement zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers im Namen der Europäischen Union (das Übereinkommen wird generell auch als „Übereinkommen von Barcelona“ bezeichnet. Es wurde in seiner ursprünglichen Form am 16. Februar 1976 in Barcelona unterzeichnet und am 10. Juni 1995 geändert.)
Die Europäische Union ist ebenso wie alle an das Mittelmeer angrenzenden Mitgliedstaaten Vertragspartei des Übereinkommens von Barcelona. Nach Artikel 4 Absatz 3 des Übereinkommens sind die Vertragsparteien verpflichtet, das integrierte Küstenzonenmanagement zu fördern und dabei dem Schutz von Gebieten von ökologischem und landschaftlichem Interesse sowie der rationellen Nutzung natürlicher Ressourcen Rechnung zu tragen.
Das Protokoll über integriertes Küstenzonenmanagement im Mittelmeerraum (IKZM-Protokoll) enthält Ziele und allgemeine Grundsätze für das integrierte Küstenzonenmanagement, zu denen die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und die Erhaltung der Küstenökosysteme gehören. Es enthält ferner spezifische Bestimmungen über Wirtschaftstätigkeiten in Küstengebieten, einschließlich Bautätigkeiten, Fremdenverkehr, Fischerei, Aquakultur und maritime Tätigkeiten, und über die Instrumente für das integrierte Küstenzonenmanagement (wie Umweltverträglichkeitsprüfungen, nationale Küstenstrategien und Überwachungsmechanismen).
Das IKZM-Protokoll wurde vorbehaltlich seines späteren Abschlusses bereits im Namen der Europäischen Gemeinschaft durch Beschluss des Rates vom 4. Dezember 2008 über die Unterzeichnung des IKZM-Protokolls[2] genehmigt. Die Kommission schlägt mit dem oben genannten Vorschlag für einen Beschluss des Rates nunmehr vor, dass der Rat das Protokoll im Namen der EU abschließen soll.
Vor Annahme des Beschlusses über den Abschluss des Protokolls muss der Rat gemäß Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union die Zustimmung des Europäischen Parlaments einholen.
Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit schlägt vor, dass das Parlament seine Zustimmung zum Abschluss des IKZM-Protokolls erteilen und somit die Annahme des Beschlusses des Rates billigen soll.
- [1] KOM(2010)0030.
- [2] Beschluss des Rates 2009/89/EG vom 4. Dezember 2008 über die Unterzeichnung des Protokolls über integriertes Küstenzonenmanagement im Mittelmeerraum zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers im Namen der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 34 vom 4.2.2009, S. 17).
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
2.6.2010 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
53 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
János Áder, Elena Oana Antonescu, Pilar Ayuso, Paolo Bartolozzi, Sandrine Bélier, Martin Callanan, Nessa Childers, Chris Davies, Bairbre de Brún, Esther de Lange, Anne Delvaux, Bas Eickhout, Edite Estrela, Jill Evans, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Julie Girling, Françoise Grossetête, Dan Jørgensen, Karin Kadenbach, Christa Klaß, Jo Leinen, Corinne Lepage, Peter Liese, Linda McAvan, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Vladko Todorov Panayotov, Antonyia Parvanova, Andres Perello Rodriguez, Mario Pirillo, Pavel Poc, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Oreste Rossi, Daciana Octavia Sârbu, Carl Schlyter, Horst Schnellhardt, Theodoros Skylakakis, Bogusław Sonik, Catherine Soullie, Salvatore Tatarella, Anja Weisgerber, Glenis Willmott, Sabine Wils, Marina Yannakoudakis |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
José Manuel Fernandes, Christofer Fjellner, Rovana Plumb, Bart Staes, Thomas Ulmer, Anna Záborská, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Willy Meyer |
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