BERICHT über die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013

21.6.2010 - (2009/2236(INI))

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatter: George Lyon


Verfahren : 2009/2236(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0204/2010

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013

(2009/2236(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Titel III des Vertrags von Lissabon,

–   unter Hinweis auf den Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik,

–   unter Hinweis auf das Dokument der Kommission mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),

–   unter Hinweis auf seine Studie „Die neue Betriebsprämienregelung nach 2013: neue Ansätze, neue Ziele“,

–   unter Hinweis auf den von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen und der Weltbank erstellten und von 58 Ländern unterzeichneten IAASTD-Bericht (IAASTD – International Assessment of Agricultural Science and Technology (IAASTD)),

–   unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Kommission „Aussichten für landwirtschaftliche Märkte und Einkommen in der Europäischen Union 2008-2015“,

–   in Kenntnis des Kommissionsdokuments mit dem Titel „The CAP in perspective: from market intervention to policy innovation“,

–   in Kenntnis der Studie „Provision of public goods through agriculture in the European Union“ des Instituts für europäische Umweltpolitik,

–   in Kenntnis des Weißbuchs der Kommission „Anpassung an den Klimawandel: Ein Europäischer Aktionsrahmen“ (KOM(2009)0147) sowie der Arbeitspapiere der Kommissionsdienststellen „Anpassung an den Klimawandel: Eine Herausforderung für die Landwirtschaft und ländliche Gebiete in Europa“ (SEK(2009)0417) und „Die Rolle der Landwirtschaft bei der Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels“ (SEK(2009)1093),

–   in Kenntnis der Studie „CAP reform beyond 2013: An idea for a longer view“, durchgeführt von Notre Europe,

–   unter Hinweis auf das Arbeitsdokument zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2007 zur Integration der neuen Mitgliedstaaten in die GAP[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2007 über die Landwirtschaft der EU und den Klimawandel[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2010 zu dem Thema „Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse: Welche Strategie soll verfolgt werden?“[4],

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7-0204/2010),

A. in der Erwägung, dass die EU weiterhin die Ernährungssicherheit ihrer Bürger gewährleisten und sich an der weltweiten Versorgung mit Nahrungsmitteln beteiligen, dabei aber besser und kohärenter mit dem Rest der Welt zusammenarbeiten muss, insbesondere mit Entwicklungsländern, um einen Beitrag zu einem nachhaltig und langfristig angelegten Aufbau der dortigen landwirtschaftlichen Sektoren zu leisten, wobei das lokal vorhandene Know-how maximiert wird; in der Erwägung, dass in Anbetracht der jetzigen Sachlage, wo die Zahl der hungernden Menschen derzeit weltweit bei über einer Milliarde liegt und in der Europäischen Union heute über 40 Millionen Menschen in Armut leben, die nicht genug zu essen haben, wissenschaftliche Entwicklungen genutzt werden sollten, sofern sie geeignete Lösungen zur Verringerung des Hungers in der Welt bieten, vor allem durch bessere Ressourceneffizienz,

B.  in der Erwägung, dass sich der weltweite Bedarf an Lebensmitteln voraussichtlich verdoppeln, die Weltbevölkerung Schätzungen der FAO zufolge von sieben Milliarden heute auf neun Milliarden im Jahr 2050 steigen wird und die weltweite Lebensmittelproduktion vor dem Hintergrund des Drucks, der auf den natürlichen Ressourcen liegt, dementsprechend zunehmen muss, dass also weltweit bei niedrigerem Wasser-, Boden-, Energie-, Düngemittel- und Pestizideinsatz mehr Nahrungsmittel erzeugt werden müssen,

C. in der Erwägung, dass die Ziele der GAP gemäß Artikel 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (VAEU) lauten, die Produktivität der Landwirtschaft zu steigern, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, die Märkte zu stabilisieren, die Versorgung sicherzustellen und für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen; in der Erwägung, dass die GAP ihre Ziele bislang weitgehend erreicht und ihren Beitrag zu den Bemühungen um die Förderung der Integration der EU, den territorialen Zusammenhalt in Europa und das Funktionieren des Binnenmarkts geleistet hat; in der Erwägung, dass sie aber nur teilweise dazu beigetragen hat, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, und dass die Stabilisierung der Agrarmärkte noch nicht erreicht wurde, weil die Märkte inzwischen äußerst volatil sind und die Ernährungssicherheit gefährdet wird; in der Erwägung, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, damit die Ziele der GAP erreicht werden und gleichzeitig die Umwelt geschützt und die Beschäftigung im ländlichen Raum gesichert wird,

D. in der Erwägung, dass Land- und Forstwirtschaft auch weiterhin wichtige Wirtschaftssektoren sind, die grundlegende öffentliche Güter bereitstellen, indem natürliche Ressourcen und Kulturlandschaften erhalten werden, die eine Vorbedingung für alle Tätigkeiten des Menschen im ländlichen Raum sind; in der Erwägung, dass diese Sektoren im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der EU in den Bereichen Klimaschutz und Energiepolitik, insbesondere bei den Zielen der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie land- und forstwirtschaftlicher Biomasse gegenwärtig bereits den größten Beitrag in der EU leisten und dass dieser Beitrag auch in Zukunft weiter ansteigen muss; in der Erwägung, dass durch die Nutzung dieser biologischen Energiequellen auch dazu beigetragen werden kann, die Abhängigkeit der EU im Energiebereich zu verringern und – im Zusammenhang mit den steigenden Energiepreisen – neue Arbeitplätze zu schaffen und die Einkommen im Sektor zu verbessern,

E.  in der Erwägung, dass die EU-Bürger im Hinblick auf die Bereitstellung und das breite Angebot sicherer, hochwertiger Lebensmittel zu vertretbaren Preisen, die Ernährungssicherheit, den Umweltschutz, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels stark von der GAP profitieren,

F.  in der Erwägung, dass derzeit 13,6 Millionen Menschen direkt in den Sektoren Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei beschäftigt sind und weitere fünf Millionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft arbeiten, in der die EU weltweit der größte Erzeuger von Lebensmitteln und Getränken ist; in der Erwägung, dass der Sektor 8,6 % der Arbeitsplätze in der EU bereitstellt und 4 % des BIP der EU erwirtschaftet,

G. in der Erwägung, dass durch die jüngsten Erweiterungen der EU (2004 und 2007) weitere sieben Millionen Landwirte zu den in der Landwirtschaft tätigen Personen hinzugekommen sind und die landwirtschaftlich genutzte Fläche um 40 % zugenommen hat; in der Erwägung, dass das Pro-Kopf-Realeinkommen in der Landwirtschaft in der EU-27 in den vergangenen zehn Jahren um 12,2 % gesunken ist und sich durch diesen kontinuierlichen Rückgang inzwischen auf dem Niveau von 1995 befindet; in der Erwägung, dass in der EU-27 das Durchschnittseinkommen in der Landwirtschaft weniger als 50 % des Durchschnittseinkommens in der übrigen Wirtschaft beträgt; in der Erwägung, dass die Produktionskosten für Grundstoffe, wie die Kosten für Düngemittel, Strom und Kraftstoff, den höchsten Stand seit 15 Jahren erreicht haben, wodurch der Fortbestand der landwirtschaftlichen Erzeugung in der EU sehr erschwert wird,

H. in der Erwägung, dass 7 % der Landwirte in Europa jünger als 35 Jahre sind und gleichzeitig 4,5 Millionen Landwirte, die älter als 65 Jahre sind, bis 2020 aus dem Berufsleben ausscheiden werden, sodass die Zukunft der Landwirtschaft, sollte die Zahl der Landwirte weiter sinken, möglicherweise gefährdet ist,

I.   in der Erwägung, dass die Landwirtschaft mit 47 % des gesamten Territoriums der Europäischen Union der wichtigste Flächennutzer in der EU ist; in der Erwägung, dass EU-weit 13,7 Millionen landwirtschaftliche Betriebe bestehen, die über 337 Mrd. EUR erwirtschaften; in der Erwägung, dass 15 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU (etwa 26 Mio. Hektar) in Berggebieten liegen, in denen naturbedingte Nachteile die landwirtschaftliche Tätigkeit erschweren,

J.   in der Erwägung, dass die Durchschnittsgröße der landwirtschaftlichen Betriebe infolge der Umstrukturierung des Sektors zugenommen hat, doch kleine Betriebe in der EU mit einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 12,6 Hektar immer noch vorherrschend sind; in der Erwägung, dass die Subsistenzlandwirtschaft eine schwierige Aufgabe bleibt, vor allem in den neuen Mitgliedstaaten, in denen die Hälfte aller Erwerbspersonen in der Subsistenzlandwirtschaft tätig ist; in der Erwägung, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe und ihre Betreiber neben ihrer Erzeugungstätigkeit eine besondere Bedeutung für die Bereitstellung öffentlicher Güter haben,

K. in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise äußerst negative Folgen für die Landwirtschaft hatte, das Betriebseinkommen zwischen 2008 und 2009 durchschnittlich um 12,2 % gesunken und die Arbeitslosigkeit in ländlichen Gebieten im vergangenen Jahr gestiegen ist; in der Erwägung, dass als unmittelbare Folge der Wirtschaftskrise der Verbrauch in Europa zwischen 2008 und 2009 durchschnittlich um 10,55 %, in einigen Mitgliedstaaten sogar um mehr als 20 % zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass weitere Auswirkungen der Wirtschaftskrise darin bestanden, dass Landwirte Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme haben und die öffentlichen Haushalte der Mitgliedstaaten weiter unter Druck gerieten, was deren Möglichkeit, Mittel durch Kofinanzierung bereitzustellen, eingeschränkt hat,

L.  in der Erwägung, dass die Preisvolatilität auf den Agrarmärkten eine ihrer dauerhaften Besonderheiten ist, jedoch unlängst aufgrund einer Kombination mehrerer Faktoren – einschließlich extremer Witterungsverhältnisse, Energiepreise, Spekulation und Änderungen der Nachfrage – dramatisch zugenommen hat und, wie in den Prognosen sowohl der OECD als auch der FAO vorhergesagt, ein weiterer Anstieg erwartet wird, was zu extremen Schwankungen bei den Agrarrohstoffpreisen auf den europäischen Märkten führt; in der Erwägung, dass zwischen 2006 und 2008 die Preise mehrerer Rohstoffe beträchtlich gestiegen sind, in einigen Fällen um 180 %, wie im Fall von Saatgetreide; in der Erwägung, dass die Milchpreise 2009 zusammengebrochen und durchschnittlich um 40 % gesunken sind; in der Erwägung, dass davon auch andere Erzeugnisse wie Getreide, Obst und Gemüse, Olivenöl betroffen waren und extreme Preisschwankungen nachteilige Folgen für die Erzeuger hatten und den Verbrauchern nicht immer zugute kamen,

M. in der Erwägung, dass der landwirtschaftliche Sektor Agrarumweltindikatoren zufolge ein großes Potenzial zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels besitzt, vor allem in Hinblick auf die Kohlenstoffbindung, die unmittelbare Senkung der Treibhausgasemissionen und die Erzeugung erneuerbarer Energie, die eine tatsächliche Vermeidung von Emissionen bewirken; in der Erwägung, dass eine nachhaltig betriebene landwirtschaftliche Tätigkeit wesentliche Bedeutung für die Erhaltung der Artenvielfalt, die Wasserwirtschaft und die Bekämpfung der Bodenerosion hat und eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung des Klimawandels spielen kann,

N. in der Erwägung, dass die durch die landwirtschaftliche Tätigkeit (einschließlich Viehzucht) verursachten Treibhausgasemissionen zwischen 1990 und 2007 in den 27 Mitgliedstaaten um 20 % gesunken sind; in der Erwägung, dass der Anteil dieser Emissionen unter anderem infolge eines effizienteren Einsatzes von Düngemitteln und Gülle, den jüngsten Strukturreformen der GAP und der schrittweisen Durchführung von landwirtschaftlichen Initiativen und Umweltinitiativen von 11 % im Jahr 1990 auf 9,3 % im Jahr 2007 gesunken ist,

O. in der Erwägung, dass die EU Nettoimporteur von landwirtschaftlichen Erzeugnissen geworden ist, deren Wert jährlich bei mehr als 87,6 Mrd. EUR liegt (etwa 20 % der weltweiten Agrareinfuhren); in der Erwägung, dass sich die Handelsbilanz in einigen Fällen stetig zugunsten von Drittstaaten verändert hat (die EU führt heute Agrarerzeugnisse im Wert von 19 Mrd. EUR aus den Mercosur-Staaten ein und lediglich im Wert von unter 1 Mrd. EUR in die Region aus); in der Erwägung, dass das Handelsdefizit der EU bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen weiterhin zunimmt,

P.  in der Erwägung, dass die EU immer noch der weltweit führende Exporteur landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist (ca. 17 % des gesamten Handels weltweit); in der Erwägung, dass die EU in den vergangenen zehn Jahren einen beträchtlichen Marktanteil verloren hat (2000 trug die EU mit etwa 19 % zum Welthandel bei); in der Erwägung, dass die EU hauptsächlich hochwertige und verarbeitete Erzeugnisse ausführt (67 % aller ihrer Agrarausfuhren),

Q. in der Erwägung, dass hochwertige Erzeugnisse im Hinblick auf das Produktions- und Ausfuhrpotenzial der Europäischen Union von wesentlicher Bedeutung sind und einen sehr großen Anteil an ihrem Außenhandel haben; in der Erwägung, dass die EU hochwertige Erzeugnisse von beträchtlichem wirtschaftlichen Wert ausführt, die im Falle von Erzeugnissen mit geschützter Ursprungsbezeichnung und geschützten geografischen Angaben einen Nettowert von 14 Mrd. EUR jährlich haben (ohne Wein und Spirituosen, deren Anteil an den Ausfuhren der EU ebenfalls beträchtlich ist); in der Erwägung, dass im Interesse des weiteren Ausbaus der hochwertigen Erzeugung zur Erfüllung der Erwartungen der Verbraucher den besonderen Erfordernissen dieser Sektoren Rechnung getragen werden sollte, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, was auch die Notwendigkeit eines wirksameren Schutzes der geografischen Angaben und geschützten Ursprungsbezeichnungen der EU durch Handelspartner in Drittstaaten umfasst,

R.  in der Erwägung, dass Schätzungen der Höhe der Erzeugerbeihilfe zeigen, dass die Beihilfe für Landwirte in der EU seit dem Jahr 2000 schrittweise verringert wurde und pro Kopf gesehen inzwischen mit der Höhe der Unterstützung vergleichbar ist, die die wichtigsten Handelspartner der EU leisten, während andere Handelspartner in den vergangenen Jahren marktverzerrende Beihilfen beibehalten und verstärkt haben,

S.  in der Erwägung, dass sich die bisherige Aufteilung der Unterstützungszahlungen unter den Mitgliedstaaten und Landwirten und die Höhe dieser Zahlungen aus deren Aufteilung und Höhe in der Vergangenheit ergibt, als sie an Art und Umfang der Produktion gekoppelt waren und einen Ausgleich für den Rückgang der Einkommen der Landwirte aufgrund der deutlichen Senkung der garantierten Preise darstellten; in der Erwägung, dass diese Art der Verteilung nicht nur ein berechtigtes Ungerechtigkeitsempfinden bei einem Teil der Landwirte der EU weckt, sondern dass ihre Beibehaltung angesichts der zukünftigen Ziele der GAP nicht gerechtfertigt ist,

T.  in der Erwägung, dass seit 2007 durch die freiwilligen Modulationsmechanismen eine Umschichtung der finanziellen Beihilfen zwischen Direktzahlungen und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes ermöglicht wurde, ohne jedoch im Hinblick auf die der Landwirtschaft zugewiesenen Finanzmittel Verbesserungen in Bezug auf Transparenz, Verbindlichkeit und Vereinfachung zu erzielen,

U. in der Erwägung, dass der Anteil der GAP-Ausgaben im Haushalt der EU von fast 75 % im Jahr 1985 auf voraussichtlich 39,3 % im Jahr 2013 abnehmen wird; in der Erwägung, dass dies weniger als 0,45 % des BIP der EU ausmacht; in der Erwägung, dass der Rückgang bei den Haushaltsausgaben für Marktmaßnahmen mit 74 % aller GAP-Ausgaben im Jahr 1992 auf derzeit weniger als 10 % noch deutlicher ist; in der Erwägung, dass die GAP-Ausgaben sich kontinuierlich von der Marktstützung und den Ausfuhrerstattungen zu entkoppelten Zahlungen und Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums verlagert haben,

V. in der Erwägung, dass mit diesen Reformen eine tiefgreifende Änderung der Instrumente zur Unterstützung der Landwirtschaft einherging, die drei Grundprinzipien der GAP jedoch gewahrt wurden:

     – die Einheitlichkeit der Märkte,

     – die Gemeinschaftspräferenz,

     – die finanzielle Solidarität,

W. in der Erwägung, dass im Rahmen der GAP nach 2013 zahlreiche Herausforderungen bewältigt werden müssen, dass weiter reichende Zielsetzungen für die GAP formuliert werden und die für die GAP bereitgestellten Haushaltsmittel mindestens auf dem derzeitigen Niveau bleiben müssen,

X. in der Erwägung, dass der Mehrjährige Finanzrahmen durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu einem verbindlichen Rechtsakt wird, mit dem der jährliche Haushalt im Einklang stehen muss,

Y. in der Erwägung, dass die Ausgaben für Direktzahlungen 0,38 % des europäischen BIP ausmachen (Angaben aus dem Jahr 2008); in der Erwägung, dass die mit den Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes verbundenen Ausgaben 0,11 % des europäischen BIP ausmachen,

Z.  in der Erwägung, dass die derzeitige geringe Spannbreite der in Rubrik 2 verfügbaren Margen ab dem Haushaltsjahr 2011 eine angemessene Reaktion der Union auf Marktkrisen und unvorhergesehene weltweite Entwicklungen deutlich erschweren wird und droht, das jährliche Haushaltsverfahren seiner Substanz zu berauben,

AA. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die Befugnis zur Gestaltung der Agrarpolitik der Gemeinschaft erhalten hat und dies nicht nur die mehrjährigen landwirtschaftlichen Programme, sondern auch die Änderung des jährlichen Agrarhaushalts betrifft und dem Parlament somit die Verantwortung übertragen wird, für eine gerechte und nachhaltige GAP zu sorgen,

AB. in der Erwägung, dass die Gemeinsame Agrarpolitik durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unterliegt und das Europäische Parlament einen großen Teil der Verantwortung dafür trägt, dazu beizutragen, dass verlässliche und effiziente Rechtsvorschriften in diesem Bereich erlassen werden,

AC. in der Erwägung, dass der letzten Eurobarometer-Erhebung zufolge 90 % der befragten EU-Bürger die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete als wichtig für die Zukunft Europas erachten, 83 % der befragten EU-Bürger für eine finanzielle Unterstützung der Landwirte sind und sich im Durchschnitt gesehen dafür aussprachen, dass die Beschlüsse in der Agrarpolitik weiterhin auf europäischer Ebene gefasst werden sollten,

AD. in der Erwägung, dass über die Ziele und Kernelemente der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik eine breit angelegte öffentliche Debatte geführt werden muss, um den Bekanntheitsgrad der GAP zu erhöhen; in der Erwägung, dass die Initiative der Kommission, eine öffentliche Debatte über die Zukunft der GAP nach 2013 in die Wege zu leiten, daher zu begrüßen ist,

AE. in der Erwägung, dass die GAP auf die Bewahrung und Entwicklung einer multifunktionalen, flächendeckenden und nachhaltigen Landwirtschaft in Europa auszurichten ist,

Die Entwicklung der GAP: von der Marktverzerrung zur Marktorientierung

1.  weist darauf hin, dass die GAP in den vergangenen 25 Jahren grundlegenden Reformen unterzogen wurde, durch die es insbesondere zu einem Wandel von der Unterstützung der Erzeugung hin zur Unterstützung der Erzeuger kam, dass die übliche Intervention, europäische Überschüsse aufzukaufen und zu Dumpingpreisen auf die Weltmärkte zu bringen, gedrosselt wurde, und die GAP und die Landwirte der EU stärker auf den Markt ausgerichtet wurden;

2.  weist darauf hin, dass die GAP für die Steigerung der Produktion und die Ernährung der europäischen Bevölkerung nach dem Zweiten Weltkrieg eine entscheidende Rolle gespielt hat; weist ferner darauf hin, dass die GAP die erste gemeinsame politische Strategie der EWG war, die den Weg für die europäische Zusammenarbeit und die Integration in anderen politischen Bereichen geebnet hat;

3.  unterstreicht, dass die sektorbezogenen Marktinstrumente der GAP von grundlegender Bedeutung sind und heute als Sicherheitsnetze genutzt werden, um die Volatilität des Marktes zu verringern und den Landwirten einen gewissen Grad an Stabilität zu gewährleisten; unterstreicht, dass die geänderte Marktpolitik nicht zu einer Reduzierung der Abhängigkeit der Landwirte von der abnehmenden Hand geführt hat; stellt darüber hinaus fest, dass seit der Einführung der entkoppelten Betriebsprämien ein entschlossener Schritt weg von handelsverzerrenden Maßnahmen entsprechend den Anforderungen der WTO getan wurde;

4.  merkt an, dass die 1992 und 1999 begonnenen Reformen der GAP und vor allem die Reform von 2003, die im Rahmen des Gesundheitschecks noch einmal nachgebessert und mit der das Prinzip der Entkoppelung eingeführt wurde, sowie die einzelnen sektorbezogenen Reformen es allesamt den Landwirten in der EU ermöglichen sollten, besser auf Marktsignale und -bedingungen zu reagieren; wünscht sich, dass dieser Trend im Rahmen künftiger Reformen fortgesetzt wird; stellt aber fest, dass gewisse Marktmaßnahmen angesichts der Besonderheiten der landwirtschaftlichen Erzeugung weiterhin notwendig sind;

5.  betont, dass die Entwicklung des ländlichen Raums heute ein wesentlicher Bestandteil der Architektur der GAP ist und ein wichtiges Element der zukünftigen GAP mit einer gut ausgestatteten Strategie zur Entwicklung des ländlichen Raums und ihrem Schwerpunkt Landgemeinden bleiben sollte, um die Umwelt zu verbessern, die Landwirtschaft zu modernisieren und umzustrukturieren, den Zusammenhalt in den ländlichen Gebieten der EU zu stärken, für die Wiederbelebung benachteiligter und durch die Aufgabe von Nutzflächen gefährdeter Gebiete zu sorgen, die Vermarktung der Erzeugnisse und die Wettbewerbsfähigkeit zu optimieren sowie Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu erhalten und dort neue zu schaffen, wobei als Schwerpunkte die im Gesundheitscheck genannten neuen Herausforderungen noch hinzukommen, nämlich Klimawandel, erneuerbare Energiequellen, Wasserbewirtschaftung und biologische Vielfalt;

6.  begrüßt die Anerkennung der multifunktionalen Rolle der Landwirte bei der Bereitstellung öffentlicher Güter wie der Erhaltung der Umwelt, der Herstellung hochwertiger Lebensmittel, der artgerechten Tierhaltung, der Gestaltung und Verbesserung der Vielfalt und Qualität wertvoller Landschaften in der EU; begrüßt ferner den Schritt hin zu nachhaltigeren Methoden der landwirtschaftlichen Produktion, indem nicht nur die grundlegenden Verpflichtungen der Erhaltung des Landes in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) erfüllt, sondern durch Agrarumweltregelungen, Präzisionslandwirtschaft, ökologische Landwirtschaft sowie alle weiteren Formen der nachhaltigen Landwirtschaft auch höhere Standards erreicht werden;

7.  weist darauf hin, dass die GAP die am stärksten integrierte Politik der EU ist und daher logischerweise den größten Anteil am Haushalt der EU aufweist; erkennt an, dass der Anteil am Haushalt von etwa 75 % der gesamten Haushaltsmittel der EU im Jahr 1985 auf 39,3 % bis zum Jahr 2013 abnimmt[5], weniger als 0,45 % des Gesamt-BIP der EU ausmacht[6] und die Unterstützung nach dem EU-Beitritt zwölf weiterer Staaten eher gering ist;

8.  vertritt daher die Auffassung, dass sich die GAP weiterentwickelt hat, ökologischer und marktorientierter geworden ist und ihre Auswirkungen auf Entwicklungsländer signifikant verringert hat, während gleichzeitig die Landwirte dabei unterstützt werden, hochwertige Erzeugnisse für europäische Verbraucher herzustellen;

Probleme, die die GAP für die Zeit nach 2013 lösen muss

9.  unterstreicht, dass die sichere Versorgung mit Nahrungsmitteln eine zentrale Aufgabe der Landwirtschaft nicht nur in der EU, sondern weltweit bleibt, insbesondere in Entwicklungsländern, da die Weltbevölkerung Schätzungen der FAO zufolge von 7 Milliarden auf 9 Milliarden Menschen im Jahr 2050 ansteigen und sich die Nachfrage nach Lebensmitteln bis 2050 verdoppeln dürfte (vor allem in Schwellenländern wie China und Indien);

10. bekräftigt, dass Europa weiterhin zur weltweiten Nahrungsmittelversorgung beitragen muss, um einen Beitrag zur Deckung dieser Nachfrage zu leisten, obwohl aufgrund des Klimawandels die landwirtschaftliche Tätigkeit in zunehmendem Maße eingestellt wird, das Wasserdargebot abnimmt und der Energieeinsatz verringert werden muss, was die Möglichkeiten Europas, das Angebot zu erhöhen, beträchtlich einschränkt;

11. bekräftigt, dass Europa einen wesentlichen Beitrag zur Deckung dieser Nachfrage leisten muss, obwohl aufgrund des Klimawandels weniger Flächen zur Verfügung stehen werden, das Wasserdargebot abnimmt und der Energieeinsatz verringert werden muss, was die Möglichkeiten Europas, das Angebot zu erhöhen, beträchtlich einschränkt;

12. stellt fest, dass die weltweite Energiekrise und die steigenden Energiepreise die Kosten der Agrarproduktion in die Höhe treiben und für Landwirte und Verbraucher zu einem Anstieg der Lebensmittelpreise und der Volatilität der Marktpreise führen, was sich nachteilig auf die Stabilität der Versorgung mit Nahrungsmitteln auswirken wird und die Möglichkeit einschränkt, den derzeitigen Produktionsumfang beizubehalten bzw. zu erhöhen; vertritt jedoch die Auffassung, dass die Land- und Forstwirtschaft durch Energieautarkie nachhaltiger werden könnten;

13. ist der Auffassung, dass die Landwirtschaft in der Lage ist, einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu leisten, indem sie die Treibhausgasemissionen weiter reduziert und die Kohlenstoffbindung erhöht;

14. erkennt an, dass die Landwirtschaft bereits große Fortschritte bei der Senkung der von ihr verursachten Treibhausgasemissionen und generell bei der Inangriffnahme von Umweltproblemen (Wasser- und Bodenbewirtschaftung, Artenvielfalt, Biomasse usw.) erzielt hat, dass diese Bemühungen aber fortgesetzt werden müssen, wenn die Anbaumethoden mit einer nachhaltigeren Entwicklung in Einklang gebracht werden sollen, bei der die wirtschaftliche, ökologische und soziale Leistungsfähigkeit eine Einheit bilden;

15. weist darauf hin, dass die Erwartungen der Verbraucher in Hinblick auf garantierte Ernährungssicherheit und ihre Forderungen nach höheren Qualitätsstandards, einer artgerechteren Tierhaltung und einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis erfüllt werden müssen;

16. ist der Auffassung, dass die GAP weiterhin Lösungen und konkrete Hilfsangebote für die drohende Aufgabe von Nutzflächen, die Entvölkerung des ländlichen Raums und die Überalterung der Landbevölkerung in der EU anbieten und entsprechende Finanzmittel und diesbezügliche Beihilfen einführen muss, um die langfristige Nachhaltigkeit der ländlichen Gemeinschaften in der EU zu gewährleisten; ist daher der Ansicht, dass die zielgerichtete Entwicklung des ländlichen Raums in der GAP fortgesetzt werden muss;

17. ist der Überzeugung, dass die GAP unmittelbar auf die Folgen der Wirtschaftskrise für die landwirtschaftlichen Betriebe reagieren muss, wie den Schwierigkeiten der Landwirte bei der Kreditaufnahme, den Rückgang der Einkommen in der Landwirtschaft[7] und den Anstieg der Arbeitslosigkeit im ländlichen Raum;

18. weist daher darauf hin, dass die unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten, in der Wirtschaftskrise zu bestehen, zu wachsenden Unterschieden zwischen den ländlichen Regionen der EU führen könnten;

19. erkennt an, dass die GAP die in der erweiterten EU bestehenden Unterschiede hinsichtlich Struktur und Modernisierungsbedarf der Landwirtschaft berücksichtigen und dabei ein ausgeglichenes Entwicklungsniveau sowie Zusammenhalt anstreben muss;

20. ist der Auffassung, dass angesichts dieser Herausforderungen die Prioritäten der GAP nach 2013 in eine starke, nachhaltige, ausreichend unterstützte und glaubwürdige multifunktionale Nahrungsmittel- und Agrarpolitik eingebettet werden sollten, mit der deutliche Signale ausgesendet werden, dass die Landwirte wirksam und gezielt unterstützt werden, und mit der den Anliegen der ländlichen Gemeinschaft in einer Weise Rechnung getragen wird, dass dies der Gesellschaft insgesamt zugute kommt;

Die Notwendigkeit einer starken GAP nach 2013

Eine GAP entsprechend den sozialen und wirtschaftlichen Erfordernissen

21. vertritt die Auffassung, dass im Lichte der Europa-2020-Strategie eine starke und nachhaltige europäische Gemeinsame Agrarpolitik nötig ist, um den Interessen aller europäischen Landwirte und dem Wohl der Gesellschaft insgesamt zu dienen; ist der Ansicht, dass mit dieser Politik dafür gesorgt werden muss, dass die Landwirtschaft ihren Aufgaben in der europäischen Wirtschaft gerecht werden kann und mit den Instrumenten ausgestattet ist, die für den Wettbewerb auf den Weltmärkten benötigt werden; ist der Auffassung, dass die EU es sich aus strategischen Gründen nicht leisten kann, angesichts des Klimawandels, der politischen Instabilität in einigen Regionen der Welt und dem möglichen Ausbruch von Krankheiten oder sonstigen Vorfällen, die die Produktionskapazität potenziell nachteilig beeinflussen können, bei der Gewährleistung der Nahrungsmittelsicherheit Europas von anderen Teilen der Welt abhängig zu sein;

22. weist darauf hin, dass die Landwirtschaft der EU weiterhin ein zentraler Sektor der Wirtschaft der EU ist und durch die vor- bzw. nachgelagerte Lebensmittel- und Getränkeindustrie direkt und indirekt einen wichtigen Beitrag zum BIP der EU und zu Arbeitsplätzen leistet; ist daher überzeugt, dass eine starke Landwirtschaft und eine starke Lebensmittel- und Getränkeindustrie nicht voneinander zu trennen sind und zum beiderseitigen Erfolg beitragen, vor allem beim Export;

23. erinnert daran, dass einer der Hauptgründe für eine starke GAP darin besteht, zur Erhaltung und Entwicklung lebensfähiger und dynamischer Landgemeinden im Zentrum der kulturellen Vielfalt Europas beizutragen, und dass diese der Schlüssel für eine nachhaltige und ausgewogene sozioökonomische Entwicklung im gesamten europäischen Gebiet sind; ist der Ansicht, dass auf eine Annäherung der sozioökonomischen Verhältnisse in ländlichen und städtischen Gemeinden hingewirkt werden sollte, um die Stilllegung weiterer Flächen und die Entvölkerung des ländlichen Raums – wodurch die Isolierung ländlicher Gebiete weiter verstärkt würde – zu verhindern;

24. weist darauf hin, dass die ländlichen Gebiete dringend für die junge Generation und Frauen attraktiv gemacht und mit Hilfe langfristig angelegter Maßnahmen neue und alternative wirtschaftliche Möglichkeiten geboten werden müssen, um eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung im ländlichen Raum sicherzustellen; ist der Ansicht, dass neue Möglichkeiten geprüft werden sollten, mit denen junge Menschen angezogen werden können, beispielsweise die Verfügbarkeit günstiger Darlehen und Kredite für Investitionen und die Anerkennung ihrer beruflichen Fähigkeiten, damit sie in der Wirtschaft im ländlichen Raum relativ leicht Fuß fassen; ist sich der Hindernisse bewusst, mit denen Junglandwirte konfrontiert sind, die bereit sind, eine Tätigkeit im Sektor aufzunehmen, wie etwa hohe Anlaufkosten, manchmal überhöhte Bodenpreise und die Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme, insbesondere in schwierigen Zeiten;

25. ist der Auffassung, dass dem Anstieg der Arbeitslosigkeit im ländlichen Raum durch die Erhaltung von Arbeitsplätzen, die Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und die Unterstützung zusätzlicher Möglichkeiten der Diversifizierung und neuer Einkommensquellen begegnet werden sollte;

26. erinnert daran, dass die Landwirtschaft, wie es in Artikel 39 des Vertrags von Lissabon zu Recht heißt, ein besonderer Sektor ist, der durch einen langfristigen Produktionskreislauf und Marktversagen aufgrund von hoher Preisvolatilität, Bedrohung durch Naturkatastrophen, hohe Risiken, fehlende Nachfrageelastizität sowie die Tatsache, dass die Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette Preise nicht mehr verlangen können, sondern sie akzeptieren müssen, benachteiligt ist;

27. vertritt die Auffassung, dass in einigen Bereichen der Landwirtschaft, in denen im Rahmen der mehrjährigen Produktionszyklen beträchtliche Kapitalinvestitionen getätigt werden müssen (für die Milchproduktion, Erzeugnisse wie Zitrusfrüchte, Wein, Oliven und generell Obst), neue Vorschriften für die Steuerung des Angebots geschaffen werden müssen;

28. weist vor allem darauf hin, dass die künftige europäische Agrarpolitik eine gemeinsame Politik bleiben muss und dass nur ein ausgewogenes und faires Unterstützungssystem in der gesamten EU mit gemeinsamen Zielen und Bestimmungen unter Anerkennung der Besonderheiten der einzelnen Sektoren und Regionen angemessene Bedingungen für Landwirte und einen ordnungsgemäß funktionierenden Binnenmarkt mit gerechten Wettbewerbsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und die Landwirte in der EU bieten kann, und ist der Ansicht, dass dadurch ein günstigeres Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt werden kann als durch eine renationalisierte und möglicherweise einander entgegenstehende Agrarpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten;

29. ist der Auffassung, dass die GAP bewirken muss, dass folgende Elemente gemeinsam bestehen können:

–   eine Landwirtschaft mit hoher Wertschöpfung, die sich mit ihren Erzeugnissen, Qualitätserzeugnissen und Verarbeitungserzeugnissen auf den Weltmärkten behaupten kann;

–   eine auf den Regionalmärkten offene Landwirtschaft;

–   eine lokal ausgerichtete Landwirtschaft, die die Märkte in der unmittelbaren Umgebung bedient, wobei zu berücksichtigen ist, dass ein Teil dieser Landwirtschaft aus Kleinbetrieben besteht, die mit ihrer Tätigkeit nur bescheidene Einkommen erwirtschaften, und dass diese Landwirte, wenn sie die Landwirtschaft aufgeben müssten, aufgrund ihres Alters, ihrer Qualifikation oder ihrer Lebensplanung erhebliche Schwierigkeiten hätten, eine Beschäftigung in der Wirtschaft zu finden, gerade in Zeiten der Rezession und hoher Arbeitslosigkeit;

Eine GAP für die Bereitstellung öffentlicher Güter

30. betont, dass das wichtigste landwirtschaftlich erzeugte Gemeingut die Lebensmittel sind; erkennt an, dass Landwirte eine Reihe öffentlicher Güter bereitstellen, für die sie vom Markt nicht belohnt werden; betont daher, dass sie eine gerechte Entschädigung und weitere Anreize erhalten müssen, damit sie auch künftig für sichere und hochwertigere Erzeugnisse, eine artgerechtere Tierhaltung und weitere Umweltentlastungen Sorge tragen und zusätzliche zur Schaffung neuer Arbeitsplätze unsere Landschaft in ganz Europa erhalten;

31. erinnert daher daran, dass ohne Erhaltung einer nachhaltigen, das heißt auf lange Sicht wirtschaftlich, gesellschaftlich und ökologisch tragfähigen landwirtschaftlichen Tätigkeit in der gesamten EU die Bereitstellung öffentlicher Güter gefährdet ist;

32. erkennt an, dass Generationen von Landwirten die wertvollen Landschaften der EU gestaltet haben und entschädigt werden sollten, wenn sie ihre Tätigkeit in nachhaltiger Weise fortsetzen, vor allem in den Berggebieten und den von der Natur benachteiligten Regionen; ist der Auffassung, dass die Landwirte aktiv zu dem wichtigen kulturellen Wert und der Attraktivität Europas beitragen und damit den Rahmen für einen erfolgreichen ländlichen Tourismus schaffen; weist darauf hin, dass es aber auch einer Ergänzung durch die Europäische Regionalpolitik und nationalen Instrumente bedarf, damit über die entsprechenden Synergieeffekte stabile regionale Bedingungen geschaffen werden, die für eine funktionsfähige Landwirtschaft eine wesentliche Voraussetzung sind;

33. verweist darauf, dass die Landwirte in der Lage sind, die Umwelt entsprechend den Forderungen der Gesellschaft weiter positiv zu beeinflussen, insbesondere durch Bodenerhaltung und -sanierung, nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Erhaltung der biologischen Vielfalt der Kulturflächen, und die Landwirte dabei unterstützt und entsprechende Investitionen gefördert werden müssen;

34. weist darauf hin, dass das Cross-Compliance-System, nach dem die Zahlung von Direktbeihilfen an Auflagen gebunden ist und diese nur dann gewährt werden, wenn die Nutzflächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhalten werden, in der Vergangenheit zwar notwendig war, jetzt aber nicht mehr das am besten geeignete Instrument darstellt, um die Erbringung von Ökosystem-Diensten durch die Landwirte zu maximieren und die neuen ökologischen Herausforderungen zu meistern; weist ferner darauf hin, dass die Einführung des Cross-Compliance-Systems zu zahlreichen Problemen bei der Verwaltung und im Zusammenhang mit seiner Akzeptanz durch die Landwirte geführt hat, die das Gefühl hatten, in ihrer beruflichen Freiheit gewissen Einschränkungen zu unterliegen;

35. ist der Auffassung, dass durch eine verbesserte Aus- und Weiterbildung der in der Landwirtschaft tätigen Personen, durch eine bessere Nutzung von Innovationserfolgen aus Forschung und Entwicklung und durch eine Effizienzsteigerungen in der Agrarproduktion die Klimabilanz der Landwirtschaft entschieden verbessert werden kann;

36. ist entsprechend den jüngsten Forschungsergebnissen der Auffassung, dass sich ohne eine gemeinsame Agrarpolitik und eine gute landwirtschaftliche Praxis nicht nachhaltige Produktionsweisen in der EU entwickeln würden (extreme Intensivierung auf den besten Flächen und Aufgabe von Flächen in großem Stil in benachteiligten Gebieten) und dies beträchtliche Umweltschäden zur Folge hätte; unterstreicht, dass die Kosten der Unterstützung durch eine starke GAP in keinem Verhältnis zu den Kosten von Untätigkeit und ihrer nicht beabsichtigten, nachteiligen Folgen stehen;

Die neuen Schwerpunkte der GAP für das 21. Jahrhundert

37. ist der Auffassung, dass die Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag zu den Prioritäten der neuen EU-Strategie für 2020 bei der Bewältigung des Klimawandels und der Schaffung neuer Arbeitsplätze durch ökologisches Wachstum und Bereitstellung von erneuerbaren Energien leisten und dabei die Ernährungssicherheit der europäischen Verbraucher weiterhin gewährleisten kann, indem sie unbedenkliche und hochwertige Nahrungsmittel herstellt;

Eine gerechte GAP

38. betont, dass die Landwirtschaft der EU gegenüber der harten Konkurrenz und den handelsverzerrenden Maßnahmen ihrer Handelspartner und/oder von Ländern, in denen die Erzeuger nicht so hohen Auflagen wie in der EU unterliegen, was insbesondere die Bereiche Produktqualität, Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz, Sozialgesetzgebung und Tierschutz betrifft, wettbewerbsfähig bleiben muss; ist daher der Überzeugung, dass die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit auf verschiedenen Ebenen (lokal, regional, Binnenmarkt, Weltmärkte) ein grundlegendes Ziel der GAP nach 2013 bleiben sollte, damit die EU über eine breite Palette diversifizierter hochwertiger Lebensmittel und anderer landwirtschaftlicher Erzeugnisse verfügt, deren Anteil am Weltmarkt sich weiter vergrößert, und damit fairer Handel herrscht und die Landwirte rentable Preise erzielen;

39. weist darauf hin, dass die Landwirte in der EU Lebensmittel nach den höchsten Sicherheits-, Qualitäts- und Tierschutznormen erzeugen und ihnen dafür Anerkennung gezollt werden sollte; ist der Auffassung, dass Einfuhren aus Drittländern unter Achtung der Rechte und Pflichten im Rahmen der WTO die gleichen Anforderungen erfüllen sollten, damit fairer Wettbewerb herrscht und die Verbraucher Erzeugnisse von optimaler Qualität vorfinden, sodass sie bewusste Kaufentscheidungen treffen können, unter anderem auf der Grundlage zuverlässiger Angaben zur Rückverfolgbarkeit; fordert die Kommission auf, die Interessen der europäischen Landwirte in den multilateralen und bilateralen Handelsabkommen, die sie im Namen der EU aushandelt, zu wahren;

40. unterstreicht, dass die Erhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in allen Teilen Europas entscheidend dazu beiträgt, eine vielfältige und ortsnahe Lebensmittelerzeugung zu erhalten, die sozioökonomische Dynamik und Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu sichern, vor allem vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Wirtschaftskrise, und der drohenden Aufgabe von Flächen im gesamten ländlichen Raum der EU durch den kontinuierlichen Schutz der Umwelt und kontinuierliche Landschaftspflege entgegenzuwirken; ist daher der Ansicht, dass benachteiligte Regionen in die Lage versetzt werden sollten, die zusätzlichen, durch ihre besondere Situation verursachten Schwierigkeiten zu bewältigen und die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen zu treffen; vertritt die Auffassung, dass die besonderen Herausforderungen der Subsistenzlandwirtschaft angegangen werden müssen;

41. betont, dass die Landwirte Perspektiven für langfristige Investitionen und angemessene Einkommen benötigen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können; fordert deshalb, dass die Garantie eines gerechten und stabilen Einkommens der Landwirte ein primäres Ziel der neuen GAP bleibt, wobei für ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis und eine faire Behandlung der Verbraucher gesorgt wird, indem nicht zuletzt die Wettbewerbsfähigkeit im Agrarsektor gesteigert und die Landwirte in die Lage versetzt werden, ihre tatsächlichen Kosten zu decken und auf Marktsignale zu reagieren;

42. fordert Maßnahmen, um die Managementkenntnisse und die Schlagkraft der Primärerzeuger und Erzeugerorganisationen in Verhandlungen mit den anderen Akteuren in der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern sowie um die Bildung von Organisationen anzuregen, mit denen die Vernetzung zwischen den einzelnen Akteuren innerhalb der jeweiligen Branche gefestigt wird, da dadurch die Weitergabe von Informationen und die Übereinstimmung des Angebots mit den Forderungen der Kunden verbessert werden können; vertritt die Auffassung, dass durch größere Transparenz der Lebensmittelpreise und Maßnahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken das Funktionieren der Lebensmittelversorgungskette so verbessert werden könnte, dass die Landwirte den ihnen zustehenden Mehrwert erhalten; ist der Ansicht, dass diese Ziele eine Anpassung oder Klärung der EU-Wettbewerbsregeln erfordern, um den Besonderheiten der Agrarmärkte Rechnung zu tragen, sofern dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts nicht beeinträchtigt wird;

43. ist der Auffassung, dass es flexible und wirksame Marktmaßnahmen geben muss, um ein angemessenes Sicherheitsnetz innerhalb des künftigen Rahmens der GAP zu schaffen, einer extremen Volatilität der Marktpreise entgegenzuwirken, ein größeres Maß an Stabilität zu schaffen und rasche und effiziente Reaktionen auf Wirtschaftskrisen im Sektor zu ermöglichen; ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen um ein System zur Bewältigung von Risiken ergänzt werden sollten, das dazu beiträgt, die Folgen von Naturkatastrophen und Seuchen zu minimieren;

44. ist ferner der Ansicht, dass die spezifischen Instrumente zur Verwaltung des Produktionspotenzials auf der Grundlage gerechter und nicht diskriminierender Grundsätze beibehalten werden müssen, von denen bestimmte Sektoren profitieren, um so für eine wirksamere Gestaltung des Markts zu sorgen und Überproduktionen zu vermeiden;

45. fordert eine gerechte Aufteilung der GAP-Zahlungen, auch zwischen den Landwirten in den neuen und alten Mitgliedstaaten;

46. ist der Auffassung, dass eine Reduzierung der direkten Zahlungen im Rahmen des ersten Pfeilers desaströse Folgen hätte, nicht nur für die Landwirte, sondern in gleichem Maße auch für die ländlichen Gebiete, die öffentlichen Dienstleistungen in Verbindung mit der landwirtschaftlichen Erzeugung, für Verbraucher und für die Gesellschaft, die insgesamt davon profitiert; stellt fest, dass die direkten Zahlungen also von großer Bedeutung sind und erhalten werden müssen, insbesondere für die neuen Mitgliedstaaten; lenkt die Aufmerksamkeit auf die möglichen negativen Folgen einer potenziellen Kürzung der GAP-Mittel für den Wert der landwirtschaftlichen Betriebe, mit schweren Auswirkungen insbesondere für die Landwirte, die Bankkredite aufgenommen haben, vor allem vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise, die die europäische Landwirtschaft hart getroffen hat;

47. ist der Überzeugung, dass rentable landwirtschaftliche Betriebe grundlegende Bedeutung für die Unterstützung sich erfolgreich entwickelnder Landgemeinden haben, weil durch sie ein örtliches Angebot an Arbeitsplätzen und Dienstleistungen geschaffen wird; ist deshalb der Ansicht, dass im Rahmen der GAP die Landgemeinden in die Schaffung der Voraussetzungen für ihre sozioökonomische Fortbestandsfähigkeit einbezogen werden sollten, auch durch die Erhaltung landwirtschaftlicher Familienbetriebe und die fortlaufende Umstrukturierung und Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe, sofern derartige Maßnahmen erforderlich sind; erinnert daran, dass auch Diversifizierungsmaßnahmen und der Ausbau der Infrastruktur im ländlichen Raum in dieser Hinsicht von Bedeutung sind;

Eine nachhaltige GAP

48. ist der Auffassung, dass die Landwirtschaft eine führende Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels durch die Senkung der Treibhausgasemissionen, die Erhöhung der Kapazität der Kohlenstoffbindung und die Entwicklung und den Einsatz einer im Vergleich zur Vergangenheit größeren Zahl von erneuerbaren Energiequellen und Materialien auf biologischer Basis spielen kann; vertritt die Auffassung, dass Klimaerwägungen gegebenenfalls in GAP-Maßnahmen einfließen sollten;

49. ist der Auffassung, dass die Effizienz der Erzeugung entscheidend für eine nachhaltigere Bewirtschaftung knapper Ressourcen ist und dass Landwirte bei ihren technischen Produktionsmethoden Neuerungen vornehmen sollten, indem sie die effizientesten finanziellen, wissenschaftlichen und technischen Managementinstrumente verwenden, um dazu beizutragen, die steigende Nachfrage nach Lebensmitteln und nach erneuerbaren landwirtschaftlichen Materialien zu decken und dabei in stärkerem Maße wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltig zu handeln;

50. betont, dass im Zusammenhang mit der Europa-2020-Strategie Forschung und Entwicklung, die Nutzung neuer Technologien und der Rückgriff auf gute landwirtschaftliche Verfahren wichtig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die Erzeugung auszuweiten, gleichzeitig aber den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln sowie knapper Ressourcen wie Wasser und Energie zu verringern; ist der Ansicht, dass stärkere Anreize zu Investitionen in Innovationen im Sektor Landwirtschaft gesetzt werden sollten, unter anderem durch die Rahmenprogramme der GAP und der EU für Forschung und Entwicklung, um neue Herausforderungen in Angriff zu nehmen;

51. empfiehlt zu diesem Zweck die aktive Präsenz von agronomischen Beratern in den Regionen, um die Landwirte bei ihren Versuchen, öffentliche Umweltgüter bereitzustellen, anzuleiten;

52. ist der Ansicht, dass Schutzvorkehrungen getroffen werden müssen, um sicherzustellen, dass die Biotechnologie in der Landwirtschaft weiterhin eingesetzt werden kann, ohne bestehende Produktionsmethoden zu beeinträchtigen;

Eine ökologisch ausgerichtete GAP

53. stellt fest, dass der Markt bislang versagt hat, was eine angemessene Vergütung der Landwirte für den Schutz der Umwelt und anderer öffentlicher Güter betrifft; ist daher der Ansicht, dass der Nachhaltigkeit in der GAP ein größerer Stellenwert eingeräumt werden muss, indem den Landwirten echte wirtschaftliche Anreize gegeben werden, um die Erbringung von Leistungen für das Ökosystem zu optimieren und die sinnvolle Bewirtschaftung der Umweltressourcen landwirtschaftlicher Nutzflächen in der EU weiter zu verbessern; betont, dass dies ohne eine zusätzliche finanzielle oder bürokratische Belastung der Landwirte erreicht werden sollte;

54. ist der Auffassung, dass die Landwirte infolge von Verbesserungen der Produktionsfaktoren durch ein Voranschreiten des Wissens gut aufgestellt sind, um zu einem „grünen“ Wachstum beizutragen und auf die Energiekrise durch die Erschließung „grüner“ Energie in Form von Biomasse, Bio-Abfällen, Biogas, Biokraftstoffen der zweiten Generation und Kleinanlagen zur Nutzung von Wind-, Sonnen- und Wasserenergie zu reagieren, wodurch auch neue „grüne“ Arbeitsplätze geschaffen werden;

Eine gemeinsame und einfache Politik

55. betont, dass die Gemeinsame Agrarpolitik mehr Bedeutung denn je hat, damit gesichert ist, dass die grenzübergreifende Dimension der Nahrungsmittelversorgung, des Klimawandels, hoher gemeinsamer Umweltschutzstandards, Produktsicherheit, Qualität und Tierschutz in einem ordnungsgemäß funktionierenden Binnenmarkt gewährleistet ist;

56. ist der Auffassung, dass die neue GAP durch ein vereinfachtes Unterstützungssystem einfacher zu verwalten und transparent sein muss und dass Bürokratie und Verwaltungsaufwand für die Landwirte reduziert werden müssen, insbesondere für Erzeuger mit kleineren Betrieben, damit sich die Landwirte auf ihre Hauptaufgabe, nämlich die Bereitstellung hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse, konzentrieren können; ist der Ansicht, dass dies unter anderem durch den Einsatz von Instrumenten erreicht werden könnte, in denen Ziele festgelegt werden und in deren Rahmen die Landwirte die Entscheidung über ihre Wirtschaftsweise selbst treffen können, um diese Ziele zu erreichen, beispielsweise Zielvereinbarungen, einfache Verträge und mehrjährige Beihilfen;

57. fordert, dass angemessene Instrumente geschaffen werden, die die Inhalte der GAP nicht nur für die Landwirte veranschaulichen sollen, sondern auch für die gesamte europäische Öffentlichkeit, indem die zu erreichenden Ziele, die verfügbaren Mittel und die erwarteten positiven Auswirkungen infolge der Anwendung der GAP transparent dargestellt werden;

58. vertritt die Ansicht, dass die Kommission einen angemesseneren und risikoorientierten Ansatz für die Anwendung von regulatorischen Kontrollen, die Durchführung von Konformitätsprüfungen und die Auferlegung von finanziellen Berichtigungen verfolgen sollte;

59. stellt fest, dass die neue Struktur der GAP, damit die Vereinfachung gelingt, so konzipiert werden muss, dass sachlich zusammenhängende Maßnahmen nicht auf unterschiedliche Politikinstrumente aufgeteilt werden;

60. fordert die frühzeitige und aktuelle Information des Europäischen Parlaments über die laufende Situation des Agrarhaushalts;

Eine gerechte, ökologische und nachhaltige GAP

61. erwartet im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates bei seiner Frühjahrstagung zu Europa 2020 die Neugestaltung der GAP in einer Art und Weise, dass sie die Instrumente bietet, die zu intelligentem, integrativem und grünem Wachstum führen;

62. nimmt das breite Spektrum der gegenwärtigen und neuen Prioritäten der GAP zur Kenntnis und stellt fest, dass die berechtigten Erwartungen der neuen Mitgliedstaaten beim Beitritt zur EU darin bestanden, dass die GAP-Zahlungen an sie mit der Zeit eine Höhe erreichen würden, die mit der Höhe der Zahlungen an die alten Mitgliedstaaten vergleichbar wäre; fordert dazu auf, dass die für die GAP eingesetzten Beträge im Haushalt 2013 im nächsten Finanzplanungszeitraum zumindest beibehalten werden, um die neuen Herausforderungen umfassend in Angriff nehmen und die Prioritäten einer reformierten GAP erfolgreich umsetzen zu können;

63. fordert für den GAP-Haushalt einen am Jahresende greifenden Flexibilitätsmechanismus, um nicht verwendete Mittel in das folgende Jahr zu übertragen und umzuschichten;

64. ist jedoch besorgt darüber, dass die begrenzten Haushaltsmittel zu stark beansprucht werden und zu keinen effizienten Ergebnissen führen, insbesondere im Bereich der Nahrungsmittelproduktion, wenn die GAP zu viele Prioritäten hat;

65. betont, dass die GAP nicht renationalisiert und die Direktzahlungen weiterhin vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert werden sollten; lehnt daher jede weitere Kofinanzierung ab, die den fairen Wettbewerb innerhalb des EU-Binnenmarktes beeinträchtigen könnte;

66. fordert eine gerechte Aufteilung der GAP-Mittel auf die Landwirte in der gesamten EU; weist darauf hin, dass zur Wahrung der Vielfalt der Landwirtschaft in der EU objektive Kriterien aufgestellt werden müssen, um ein gerechtes System der Aufteilung festzulegen; weist darauf hin, dass mit den Direktbeihilfen dazu beigetragen wird, öffentliche Güter bereitzustellen, die Stabilisierung der Einkommen der Landwirte zu unterstützen und die Landwirte gegen Risiken abzusichern, was teilweise einen Ausgleich für die gesellschaftlich gewünschten hohen Standards in der EU und den fortschreitenden Abbau der Zollschranken sowie eine Vergütung für die am Markt nicht honorierte Bereitstellung grundlegender öffentlicher Güter darstellt;

(1) ist der Überzeugung, dass die Hektargrundlage allein nicht ausreicht, um die Unterschiede bei der Aufteilung der Direktbeihilfen zwischen den Mitgliedstaaten zu verringern und der großen Vielfalt der Landwirtschaft in Europa Rechnung zu tragen, und fordert daher die Kommission auf, unter Berücksichtigung der Komplexität des Agrarsektors und der Unterschiede in den Mitgliedstaaten zusätzliche objektive Kriterien vorzuschlagen und deren potenzielle Auswirkungen zu bewerten, um eine ausgewogenere Gesamtaufteilung zu erreichen;

(2) fordert die Festlegung fairer und objektiver Kriterien für die Zuweisung von Mitteln für die Ziele der Entwicklung des ländlichen Raums;

67. ist der Auffassung, dass die Umstellung der Berechnung der Direktbeihilfen in allen Mitgliedstaaten anhand der Fläche innerhalb des nächsten Finanzplanungszeitraums erfolgen sollte; ist der Ansicht, dass dieser Übergangszeitraum den Landwirten und landwirtschaftlichen Betrieben, die noch das historische Zahlungssystem verwenden, ausreichend Spielraum für die Anpassung an die Änderungen gäbe, ohne dass es zu einer zu radikalen Umverteilung der Beihilfen kommt, unbeschadet des Ziels, dass umgehend ein ausgewogenes Verhältnis in Bezug auf die Aufteilung der Beihilfen auf die Mitgliedstaaten erreicht werden sollte; stellt fest, dass die Abkehr von der historischen Grundlage für die Mitgliedstaaten oder Regionen mit einem relativ hohen Anteil an „brach liegenden Flächen“ (nicht in Anspruch genommene, förderfähige Nutzfläche) besondere Probleme bereiten kann; fordert, den besonderen Bedürfnissen dieser Regionen umfassend Rechnung zu tragen, wenn die künftige Unterstützung festgelegt wird; ist außerdem der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten und Regionen weiterhin die Möglichkeit haben müssen, ihr System der Flächenbeihilfen so flexibel zu regionalisieren, dass sie nach Maßgabe des fairen Wettbewerbs im Binnenmarkt ihren besonderen Prioritäten Rechnung tragen können;

68. ist der Auffassung, dass als Leitprinzip der GAP gelten muss, dass die Rückkehr zur gekoppelten Beihilfe ausgeschlossen ist; vertritt angesichts des Schritts von einem historischen Modell zu einem Modell der flächenbezogenen Beihilfen nach den Entscheidungen im Rahmen des Gesundheitschecks jedoch die Auffassung, dass den Mitgliedstaaten ein angemessener Spielraum bleiben sollte; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten dank dieser Flexibilität auf die besonderen Bedürfnisse in ihrem Gebiet reagieren und verhindern können, dass die Erzeugung vollständig eingestellt oder die Vielfalt der Bewirtschaftungsformen verringert wird; spricht sich dafür aus, dass dieser Spielraum in Form gedeckelter gekoppelter Beihilfen für schutzbedürftige Agrarsektoren und Gebiete sowie ökologisch sensible Gebiete in Übereinstimmung mit den Auflagen der WTO gewährt wird, sofern faire Marktbedingungen für Landwirte in der gesamten EU gesichert sind;

69. stellt fest, dass zentrale Bausteine benötigt werden – nämlich Ernährungssicherheit und fairer Handel, Nachhaltigkeit, Landwirtschaft in allen Teilen Europas, Lebensmittelqualität, biologische Vielfalt und Umweltschutz sowie umweltgerechtes Wachstum –, um eine gerechte und nachhaltigere GAP zu erreichen; vertritt die Auffassung, dass die zwei Säulen beibehalten werden sollten, dabei aber von Doppelungen in Bezug auf die politischen Ziele und Instrumente abzusehen und überdies dem Inhalt der genannten Bausteine Rechnung zu tragen ist;

70. ist der Überzeugung, dass im Interesse von Vereinfachung und Klarheit sowie eines gemeinsamen Ansatzes die Finanzierung der einzelnen Prioritäten der GAP von Beginn der Reform an vereinbart worden sein muss;

Nahrungsmittelsicherheit und fairer Handel

71. stellt fest, dass die Rentabilität der Betriebe und die Lebensqualität der Landwirte unerlässliche Voraussetzungen für die Fortsetzung der landwirtschaftlichen Tätigkeit sind; ist deshalb der Auffassung, dass es eine grundlegende flächenbezogene Direktbeihilfe aus EU-Mitteln für alle Landwirte in der Europäischen Union geben sollte, um die soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit des europäischen Modells für die landwirtschaftliche Erzeugung sicherzustellen, das den europäischen Verbrauchern eine Grundsicherheit bei der Versorgung mit Nahrungsmitteln bieten, den Landwirten die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel zu wettbewerbsfähigen Preisen ermöglichen, die landwirtschaftliche Tätigkeit und Arbeitsplätze im ländlichen Raum in der EU fördern und öffentliche Basisgüter durch Cross-Compliance-Verpflichtungen für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand bereitstellen sowie hohe Qualitäts- und Tierschutznormen garantieren soll;

72. fordert, die Ausübung einer aktiven Tätigkeit in der landwirtschaftlichen Erzeugung als zwingende Mindestvoraussetzung für den Erhalt von Beihilfen in die Cross-Compliance-Regeln aufzunehmen und die Verhältnismäßigkeit als Kernprinzip bei der Durchsetzung der Bestimmungen anzuwenden;

Nachhaltigkeit

73. ist der Auffassung, dass den Landwirten eine zusätzliche Direktbeihilfe aus EU-Mitteln über einfache mehrjährige Verträge bereitgestellt werden sollte, die sie als Entschädigung für die – durch nachhaltige Produktionsmethoden und durch die Erzeugung von zur Herstellung langlebiger Agromaterialien verwendbarer Biomasse erfolgte – Verringerung der Kohlendioxidemissionen pro Produktionseinheit und/oder die Erhöhung der Kohlenstoffbindung im Boden erhalten;

74. stellt fest, dass dies den zweifachen Effekt haben würde, die Landwirtschaft der EU durch geringere Kohlenstoffemissionen und/oder mehr Effizienz ökologisch und wirtschaftlich nachhaltiger zu machen und dabei zu gewährleisten, dass die Landwirte finanziell von der erhöhten Kohlenstoffbindung auf ihrem Boden profitieren können und mit anderen Industriezweigen gleichgestellt werden, die zum EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) gehören; fordert, in jedem Mitgliedstaat klare und messbare Kriterien und Ziele entsprechend festzulegen, damit diese Zahlungen so bald wie möglich erfolgen können;

Landwirtschaft in allen Teilen Europas

75. fordert die Fortführung spezifischer Maßnahmen zur Entschädigung von Landwirten in benachteiligten Gebieten, beispielsweise in Gebieten mit natürlichen Nachteilen, einschließlich Bergregionen, ökologisch sensibler Gebiete und/oder der vom Klimawandel am stärksten betroffenen Gebiete und der Gebiete in äußerster Randlage, damit in der gesamten EU Landwirtschaft betrieben wird, die Nutzflächen weiter bewirtschaftet werden, regionale Lebensmittel erzeugt werden, die Gefahr der Flächenstilllegung verringert wird, eine ausgewogene territoriale Bewirtschaftung gewährleistet ist und eine rationelle Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion erfolgt;

76. ist der Ansicht, dass bei einer Reform der Beihilferegelung für benachteiligte Gebiete, insbesondere in Bezug auf die Bestimmung und Klassifizierung der benachteiligten Gebiete, die Schwierigkeiten der Landwirte in allen Teilen der EU Berücksichtigung finden sollten, da diese aufgrund der unterschiedlichen biophysikalischen und klimatischen Bedingungen von sehr unterschiedlicher Natur sind; ist der Ansicht, dass Gebieten, die von den neuen Regelungen ausgeschlossen werden könnten, ein angemessener Übergangszeitraum zu gewähren ist;

77. verweist auf die besondere Rolle, die die Landwirte in Stadtrandgebieten spielen, wo die Landwirtschaft zum Teil erheblich unter Druck gerät; betont, dass die Nahrungsmittelproduktion und die Schaffung öffentlicher Güter in der Nähe von Städten beibehalten werden sollten;

Lebensmittelqualität

78. betont, dass die Ausarbeitung einer Politik zur Förderung der Lebensmittelqualität, insbesondere im Bereich der geografischen Angaben (g.U./g.g.A./g.t.S.), ein Schwerpunkt der GAP sein und dass diese Politik vertieft und verstärkt werden muss, damit die EU ihre führende Rolle auf diesem Gebiet wahren kann; ist der Ansicht, dass für diese hochwertigen Erzeugnisse die Anwendung neuartiger Verwaltungs-, Schutz- und Förderinstrumente ermöglicht werden sollte, damit in Bezug auf diese Erzeugnisse eine harmonische Entwicklung bewirkt und mit ihnen weiterhin ein wichtiger Beitrag zu einem nachhaltigen Wachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft geleistet werden kann;

Biologische Vielfalt und Umweltschutz

79. ist der Auffassung, dass die Landwirte kosteneffizient zur biologischen Vielfalt und zum Umweltschutz sowie zur Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung beitragen können; ist der Ansicht, dass hier daher weitere Anreize geschaffen werden müssen; fordert, dass in der GAP die Möglichkeit vorgesehen wird, einen Großteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Agrarumweltregelungen einzubeziehen und auf diese Weise die Landwirte für die Erbringung zusätzlicher Leistungen für das Ökosystem zu entschädigen, und dass außerdem Anreize geboten werden, nachhaltigere und sparsamere Produktionsweisen einzusetzen, wie biologischer Landbau, integrierte Landwirtschaft, die Entwicklung einer Landwirtschaft mit hohem Landschaftswert und nachhaltige Verfahren in der Intensivlandwirtschaft; ist der Auffassung, dass alle diese Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums weiterhin kofinanziert werden sollten, gegebenenfalls mit mehr Haushaltsmitteln;

„Grünes“ Wachstum

80. ist der Auffassung, dass das „grüne“ Wachstum im Mittelpunkt einer neuen Strategie für die Entwicklung des ländlichen Raums mit dem Schwerpunkt auf der Schaffung neuer „grüner“ Arbeitsplätze stehen sollte, was wie folgt erreicht wird:

– Entwicklung ortsbezogener dynamischer Instrumente, beispielsweise lokale Vermarktung, lokale Verarbeitung, und Unterstützung von Vorhaben unter Beteiligung aller örtlichen Akteure aus dem Sektor Landwirtschaft;

– Erschließung der Nutzung von Biomasse, Bioabfall und Biogas, Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Kleinanlagen und Unterstützung der Erzeugung von Biokraftstoffen der zweiten Generation, von Agromaterialien und umweltverträglichen Chemikalien;

– Investitionen in Modernisierung und Innovationen sowie neue Forschungs- und Entwicklungsverfahren zur Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung;

– Ausbildung und Beratung von Landwirten beim Einsatz neuer Verfahren und Unterstützung von Junglandwirten beim Einstieg in den Sektor;

81. ist der Auffassung, dass zur Stabilisierung der zentralen Bausteine der GAP weiterhin ein angemessenes Sicherheitsnetz bestehen sollte; spricht sich dafür aus, dass dieses Sicherheitsnetz ausreichend flexibel sein sollte, um den Marktentwicklungen Rechnung zu tragen, und dass es Instrumente wie die öffentliche und private Lagerhaltung, Interventionen und Markträumung umfassen sollte, die bei Bedarf zur Bekämpfung extremer Preisvolatilität und als Krisenreaktionsinstrumente aktiviert werden sollten; ist der Auffassung, dass zu diesem Zweck eine besondere Reserve-Haushaltslinie vorgesehen werden sollte, die im Krisenfall rasch mobilisiert werden könnte;

82. fordert, dass diese Maßnahme durch Instrumente zur Verminderung der Volatilität der Märkte und zur Schaffung stabiler Bedingungen für landwirtschaftliche Betriebe und die landwirtschaftliche Raumplanung gestützt werden sollte; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass neue, innovative Wirtschafts- und Finanzinstrumente wie die generelle Einführung von Risikoversicherungen gegen Ernteausfälle, Terminmärkten und Fonds auf Gegenseitigkeit zur Absicherung gegen extreme Markt- oder Witterungsverhältnisse in Betracht gezogen werden sollten, ohne dabei privat entwickelte Systeme zu stören;

83. ist der Ansicht, dass die Regulierung des Produktionspotenzials ein wichtiges Instrument sein kann, um in vielen landwirtschaftlichen Sektoren ein nachhaltiges Wachstum sicherzustellen;

84. unterstreicht, dass in Ergänzung von Marktmaßnahmen dringend die Stellung der Primärerzeuger in der Lebensmittelversorgungskette durch Maßnahmen gestärkt werden muss, mit denen die Fragen der Transparenz, der vertraglichen Beziehungen und der unfairen Geschäftspraktiken angegangen werden; ist der Auffassung, dass auch mögliche Anpassungen der Wettbewerbsregeln geprüft werden sollten, um den Primärerzeugerorganisationen, falls erforderlich, die Möglichkeit zu Effizienzsteigerungen und Wachstum zu geben, sodass sie eine bessere Verhandlungsposition gegenüber Großhändlern und großen Verarbeitungsbetrieben erhalten; ist der Ansicht, dass in diesem Zusammenhang die Benennung von nationalen Bürgerbeauftragten und/oder eines europäischen Bürgerbeauftragten für die Beilegung von Streitigkeiten in der Lebensmittelversorgungskette in Betracht gezogen werden sollte;

85. weist darauf hin, dass unter den derzeitigen Marktinstrumenten und im Zusammenhang mit den Verpflichtungen im Rahmen der WTO die Ausfuhrerstattungen in der EU parallel zu ähnlichen Maßnahmen der WTO-Partner weiter abgebaut werden sollten;

86. vertritt die Auffassung, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft innerhalb und außerhalb der Gemeinschaftsgrenzen gefördert werden muss, um die großen künftigen Herausforderungen zu bewältigen, z. B. die Nahrungsmittelsicherheit in der EU, die Lebensmittelversorgung für eine wachsende Weltbevölkerung, Umweltschutz, biologische Vielfalt und die Bekämpfung des Klimawandels;

87. weist darauf hin, dass die EU Maßnahmen in europäischen Staaten und Drittstaaten finanzieren kann, durch die in Europa und weltweit Informationen über europäische Agrarerzeugnisse und Nahrungsmittel bereitgestellt und die Vorteile dieser Produkte hervorgehoben werden; ist der Ansicht, dass der Haushalt für diese Mittel überprüft werden sollte, damit die Sichtbarkeit der Agrarerzeugnisse und Nahrungsmittel aus der EU im Binnenmarkt und in den Märkten von Drittstaaten verbessert werden kann; ist der Ansicht, dass diese Informationskampagnen in größerem Umfang durchgeführt werden sollten und sie im Rahmen der neuen GAP eine breitere und wirkungsvollere Anwendung finden sollten;

88. ist der Ansicht, dass die Gemeinsame Agrarpolitik allen und insbesondere den ärmsten Verbrauchern eine gesündere Ernährung durch ein breiter gefächertes Angebot an Erzeugnissen zu erschwinglichen Preisen ermöglichen muss; ist der Ansicht, dass die Hilfsprogramme für Bedürftige fortgesetzt und die Programme zur Förderung des Verbrauchs von Obst und Gemüse in Schulen erweitert werden sollten, um die Armut zu bekämpfen und die Gesundheit zu verbessern;

89. ist der Überzeugung, dass im Mittelpunkt der Konzipierung und Umsetzung einer neuen GAP Einfachheit, Verhältnismäßigkeit und Abbau von Bürokratie und Verwaltungskosten stehen sollten;

Die GAP im mehrjährigen Finanzrahmen und im jährlichen Haushaltsverfahren

90. betont, dass angesichts der neuen Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik eine angemessene Finanzierung im Mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehen werden muss, um die politischen Maßnahmen in diesem Bereich besser unterstützen zu können, wobei den großen Herausforderungen, denen sich dieser für die Ernährungssicherheit in der EU überaus bedeutende Sektor in den kommenden Jahren stellen muss, Rechnung getragen wird;

91. weist darauf hin, dass es in den vergangenen vier Jahren des gegenwärtigen Mehrjährigen Finanzrahmens nur möglich war, den jährlichen Haushaltsplänen zuzustimmen, indem die in den verschiedenen Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens bestehenden Margen ausgeschöpft wurden oder indem auf die in Artikel 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehene Revision durch Ausschöpfung der unterhalb der Obergrenzen von Rubrik 2 verfügbaren Margen zurückgegriffen wurde, um andere Prioritäten der EU finanzieren zu können; weist darauf hin, dass die unterhalb der Obergrenzen von Rubrik 2 verfügbaren Margen ab dem Haushaltsjahr 2011 und bis zum Ablauf des gegenwärtigen Mehrjährigen Finanzrahmens (2013) beträchtlich eingeschränkt werden;

92. betont, dass die Rechtsverbindlichkeit des Mehrjährigen Finanzrahmens die Einführung flexiblerer Durchführungsbestimmungen erfordert, damit die Europäische Union mit der erforderlichen Flexibilität und entsprechenden Wirksamkeit auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren kann;

93. weist darauf hin, dass die Kommission gemäß Artikel 314 Absatz 3 AEUV nach der Einberufung des Vermittlungsausschusses ihren Hauhaltsentwurf nicht mehr ändern kann; weist darauf hin, dass die Kommission zur Aktualisierung der Daten über die voraussichtlichen Agrarausgaben im Herbst ein Berichtigungsschreiben vorlegen muss; betont, dass das Berichtigungsschreiben vor der Abstimmung des Europäischen Parlaments vorliegen sollte; fordert seine zuständigen Ausschüsse auf, ein internes Verfahren einzuführen, um den Standpunkt des Parlaments mit Blick auf die Sitzung des Vermittlungsausschusses festzulegen;

94. weist darauf hin, dass sich die vom Parlament eingeführten Pilotprojekte (PP) und vorbereitenden Maßnahmen (VM) zu wichtigen Instrumenten für die Formulierung politischer Prioritäten und die Einführung neuer Initiativen entwickelt haben, aus denen auch in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums oft EU-Maßnahmen und -Programme geworden sind; ist der Ansicht, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen auch in der Zukunft als Plattform für die Erprobung neuer Reformideen dienen könnten.

95. fordert die Kommission auf, die Empfehlungen des Europäischen Parlaments bei der Ausarbeitung ihrer Mitteilung und der Konzipierung von Legislativvorschlägen umfassend zu berücksichtigen;

96. beauftragt seinen Präsidenten an, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Die Gemeinsame Agrarpolitik war bisher bei der Erfüllung der im ursprünglichen Vertrag von Rom festgelegten Ziele erfolgreich. In den vergangenen 50 Jahren hat die GAP zu Produktionssteigerungen geführt, zu einem angemessenen Lebensstandard der Beschäftigten in der Landwirtschaft beigetragen, die Märkte stabilisiert und die Versorgung der Verbraucher mit Lebensmitteln zu vertretbaren Preisen sichergestellt. Die GAP der Zukunft wird sich neuen, drängenden Herausforderungen stellen und einen Rahmen für die künftige Entwicklung bieten müssen, der auf Stabilität, Berechenbarkeit und Flexibilität in Krisenzeiten beruht.

Die Reform findet vor einem Hintergrund der Wirtschaftskrise und großer finanzieller Schwierigkeiten der Mitgliedstaaten, der Steuerzahler, Landwirte und Verbraucher statt. Daher muss ein kohärenter und glaubwürdiger Weg für die GAP nach 2013 vorgezeichnet werden.

Die GAP wird sich an einen im Wandel befindlichen europäischen und globalen Kontext anpassen müssen. Zuallererst wird die europäische Landwirtschaft die Sicherheit der Lebensmittelversorgung für die eigenen Verbraucher gewährleisten und dabei helfen müssen, eine unaufhörlich wachsende Weltbevölkerung zu ernähren. Zum ersten Mal jedoch können wir nicht einfach „den Hahn aufdrehen” und mit zusätzlichem Einsatz von Energie und Investitionen mehr Lebensmittel herstellen. Warum? Dafür sind zwei wesentliche Gründe anzuführen. Erstens behindern vor allem die Energiekrise, die steigenden Energiekosten und die notwendige Verringerung der Treibhausgas-Emissionen einer Erhöhung der Produktion im Wege. Zweitens scheidet durch die Auswirkungen des Klimawandels die Möglichkeit aus, große zusätzliche Nutzflächen für die Produktion einzusetzen. Der Klimawandel wird auch Wasserknappheit und Dürren zur Folge haben, die wiederum eine Produktionssteigerung verhindern. Infolgedessen wird die Landwirtschaft in der EU und weltweit mehr Nahrungsmittel auf einer geringeren Fläche mit weniger Wasser und weniger Energie erzeugen müssen.

Hauptaufgabe der GAP sollte es weiterhin sein, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft gegenüber hoch subventionierten Handelspartnern wie den USA, Japan, Schweiz und Norwegen sicherzustellen, und für gerechte Bedingungen im Handel zu sorgen. Ferner muss weiterhin unterstützt werden, dass Landwirtschaft in allen Teilen Europas betrieben wird, um die regionale Lebensmittelerzeugung und eine ausgewogene territoriale Entwicklung zu gewährleisten.

Die heutige Landwirtschaft muss ferner zeigen, dass sie in der Lage ist, zur Erfüllung der Prioritäten der neuen EU-2020-Strategie - Bekämpfung des Klimawandels, Innovation und Schaffung neuer Arbeitsplätze - durch „grünes“ Wachstum beizutragen und dabei gleichzeitig für die europäischen Verbraucher Ernährungssicherheit zu gewährleisten, indem sie sichere und hochwertige Nahrungsmittel erzeugt. Die europäischen Landwirte und die GAP müssen zeigen, dass sie auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts reagieren können und Teil der Lösung, nicht Teil des Problems sind.

Angesichts der vollzogenen Erweiterung der EU auf 27 Mitgliedstaaten ist es äußerst wichtig, dass die Erwartungen der neuen Mitgliedstaaten in Hinblick auf eine gerechte Behandlung berücksichtigt werden. Um den neuen Prioritäten und den Erwartungen aller EU-Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, muss der Haushalt der GAP im Rahmen der neuen finanziellen Vorausschau mindestens auf dem Niveau von 2013 gehalten werden.

Im vorliegenden Bericht hat Ihr Berichterstatter die Prioritäten für eine gemeinsame und glaubwürdige multifunktionale Landwirtschaft- und Lebensmittelpolitik dargelegt, mit der die Landwirte zum Nutzen der Gesellschaft insgesamt unterstützt werden. Er hat folgende fünf Bausteine definiert: Ernährungssicherheit und gerechter Handel, Nachhaltigkeit, Landwirtschaft in allen Teilen Europas, biologische Vielfalt und Umweltschutz, „grünes“ Wachstum. Damit soll eine gerechtere, stärker ökologisch ausgerichtete und nachhaltigere GAP der Zukunft erreicht werden.

Im Rahmen der Umsetzung der Bestimmungen des neuen Vertrags von Lissabon muss das Europäische Parlament seine neue Verantwortung als Mitgesetzgeber im Agrarbereich ernst nehmen. Die Kommission und der Rat sollten speziell in diesem Bereich direkter, in guter Absicht und auf gleicher Augenhöhe mit den Parlamentariern zusammenarbeiten.

Um diese Zielsetzung zu erreichen, wird Ihr Berichterstatter versuchen, die Möglichkeiten, die sich im neuen institutionellen Kontext bieten, nach Kräften zu nutzen. Er wird die Schlüsselrolle verteidigen, die das Parlament übernehmen muss, indem es auf ein flexibles Konzept der Politikgestaltung setzt, bei dem der Schwerpunkt vor allem auf Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität liegt.

ANHANG

Schaubild 1: Entwicklung der GAP-Ausgaben und GAP-Reform

Quelle: Europäische Kommission, GD AGRI (aktualisiert von der GD AGRI, Referat L.1, am 5.3.2010)

Legende:

Export subsidies                                Ausfuhrbeihilfen

Other market support                        sonstige Marktunterstützung

Coupled direct payments                  Gekoppelte Zahlungen

Decoupled direct payments              Entkoppelte Zahlungen     

Rural development                             Entwicklung des ländlichen Raums

Schaubild 2: Überschüsse in der EU im Zeitverlauf (1991-2008) bei Weizen, Rindfleisch und Butter

Quelle: Europäische Kommission, GD AGRI, Diskussionspapier Dezember 2009 – Why do we need a Common Agricultural Policy?

Legende:

(as % of EU production)                                 (Anteil an der Erzeugung in der EU, in %)

Wheat                                                               Weizen

Beef                                                                   Rindfleisch

Butter                                                               Butter

Schaubild 3: Anteil der GAP-Ausgaben an den EU-Ausgaben

Quelle: Europäische Kommission, GG AGRI (aktualisiert von der GD AGRI, Referat L.1, am 5.3.2010)

Schaubild 4: Anteil der GAP-Ausgaben am BIP der EU

Quelle: Europäische Kommission, GD AGRI (aktualisiert von der GD AGRI, Referat Unit L.1, am 5.3.2010)

Schaubild 5: Veränderung des Realeinkommens pro Arbeitnehmer in der Landwirtschaft im Jahr 2009 gegenüber 2008 je MS (in %)

Quelle: Eurostat, Erstellung des Schaubilds anhand der Daten von März 2010 (aktualisiert von der GD AGRI, Referat L.1, am 8.3.2010, Zahlen für 2009 sind Schätzungen von Eurostat)

Schaubild 6: Direktzahlungen in den Mitgliedstaaten, durchschnittlicher Betrag je Hektar 2008

Quelle: Europäische Kommission, GD AGRI (aktualisiert von der GD AGRI, Referat L.1, am 5.3.2010)

Abbildung 7: Optionen, die für die Umsetzung der Betriebsprämienregelung in den Mitgliedstaaten gewählt wurden

MODELL

REGIONALISIERUNG

MITGLIEDSTAATEN UND REGIONEN

Historische Betriebsprämienregelung

 

nicht regionalisiert

Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande,

Österreich, Portugal

regionalisiert

Belgien (Flandern + Brüssel, Wallonien),

VK - Schottland und Wales

Betriebsprämienregelung, regionales Modell

eine Region

Malta

Betriebsprämienregelung, dynamisches Hybridmodell, Entwicklung hin zur pauschalen Betriebsprämie

nicht regionalisiert

Dänemark

regionalisiert

Deutschland (nach Bundesländern), Finnland

(3 Regionen auf Basis von Referenzerträgen),

Schweden (5 Regionen auf Basis von Referenzerträgen),

VK - England (3 Regionen entsprechend dem Boden)

Betriebsprämienregelung, statisches Hybridmodell

nicht regionalisiert

Luxemburg, Slowenien

regionalisiert

VK - Nordirland

Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

eine Region

Bulgarien, Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland,

Litauen, Ungarn, Rumänien, Polen, Slowakei

Quelle: übernommen aus der Abbildung der Europäischen Kommission, GD AGRI D.1.

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (29.4.2010)

für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Die Zukunft der GAP nach 2013
(2009/2236(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Giovanni La Via

VORSCHLÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass der Mehrjährige Finanzrahmen durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu einem verbindlichen Rechtsakt wird, mit dem der jährliche Haushalt im Einklang stehen muss,

B.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die Befugnis zur Gestaltung der Agrarpolitik der Gemeinschaft erhalten hat und dies nicht nur die mehrjährigen landwirtschaftlichen Programme, sondern auch die Änderung des jährlichen Agrarhaushalts betrifft und dem Parlament somit die Verantwortung übertragen wird, für eine gerechte und nachhaltige GAP zu sorgen,

C. in der Erwägung, dass die reformierte GAP neuen und anspruchsvollen Herausforderungen gegenüberstehen wird, die nicht nur darin bestehen werden, den Lebensmittelbedarf der europäischen Bürger mit entsprechenden Qualitätsprodukten zu decken, die Probleme in Bezug auf die Welternährungssicherheit anzugehen, für das Funktionieren der Agrarmärkte zu sorgen und die Einnahmen des Agrarsektors zu gewährleisten, sondern auch den Umweltschutz in allen Teilen Europas und die Reaktion auf den Klimawandel betreffen werden,

D. in der Erwägung, dass die Agrarausgaben lediglich 0,49 % des gesamten BIP der EU ausmachen (Angabe aus dem Jahr 2008) und die finanzielle Unterstützung für die Landwirte pro Einwohner somit mit der Höhe der Unterstützung vergleichbar ist, die die wichtigsten Handelspartner der EU, darunter die USA, leisten,

E.  in der Erwägung, dass die Ausgaben für Direktzahlungen 0,38 % des europäischen BIP ausmachen (Angaben aus dem Jahr 2008);

F.  in der Erwägung, dass die mit den Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes verbundenen Ausgaben 0,11 % des europäischen BIP ausmachen;

G. in der Erwägung, dass seit 2007 durch die freiwilligen Modulationsmechanismen eine Umschichtung der finanziellen Beihilfen zwischen Direktzahlungen und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes ermöglicht wurde, ohne jedoch im Hinblick auf die der Landwirtschaft zugewiesenen Finanzmittel Verbesserungen in Bezug auf Transparenz, Verbindlichkeit und Vereinfachung zu erzielen,

H. in der Erwägung, dass die derzeitige geringe Spannbreite der in Rubrik 2 verfügbaren Margen ab dem Haushaltsjahr 2011 eine angemessene Reaktion der Union auf Marktkrisen und unvorhergesehene weltweite Entwicklungen deutlich erschweren wird und droht, das jährliche Haushaltsverfahren seiner Substanz zu berauben,

1.  weist darauf hin, dass gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zukünftig durch eine einstimmig angenommene Verordnung des Rates ein Mehrjähriger Finanzrahmen festgelegt wird, in dem die jährlichen Obergrenzen der Mittel für die einzelnen Ausgabenkategorien bestimmt werden;

2.  betont, dass die Rechtsverbindlichkeit des Mehrjährigen Finanzrahmens die Einführung flexiblerer Durchführungsbestimmungen erfordert, damit die Europäische Union mit der erforderlichen Flexibilität und entsprechenden Wirksamkeit auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren kann;

3.  macht darauf aufmerksam, dass eine Renationalisierung der GAP vermieden und somit eine angemessene und gerechte Finanzierung, die ausschließlich aus dem Gemeinschaftshaushalt erfolgt, sichergestellt werden muss, um unumgängliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden und gleichzeitig sicherzustellen, dass die GAP eine gemeinsame Politik bleibt;

4.  weist darauf hin, dass es in den vergangenen vier Jahren des gegenwärtigen Mehrjährigen Finanzrahmens nur möglich war den jährlichen Haushaltsplänen zuzustimmen, indem die in den verschiedenen Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens bestehenden Margen ausgeschöpft wurden oder indem auf die in Artikel 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehene Revision durch Ausschöpfung der unterhalb der Obergrenzen von Rubrik 2 verfügbaren Margen zurückgegriffen wurde, um andere Prioritäten der EU finanzieren zu können; weist darauf hin, dass die unterhalb der Obergrenzen von Rubrik 2 verfügbaren Margen ab dem Haushaltsjahr 2011 und bis zum Ablauf des gegenwärtigen Mehrjährigen Finanzrahmens (2013) beträchtlich eingeschränkt werden;

5.  betont, dass angesichts der neuen Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik eine angemessene Finanzierung im Mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehen werden muss, um die politischen Maßnahmen in diesem Bereich besser unterstützen zu können, wobei den großen Herausforderungen, denen sich dieser für die Ernährungssicherheit in der EU überaus bedeutende Sektor in den kommenden Jahren stellen muss, Rechnung getragen wird;

6.  weist darauf hin, dass die Kommission gemäß Artikel 314 Absatz 3 AEUV nach der Einberufung des Vermittlungsausschusses ihren Hauhaltsentwurf nicht mehr ändern kann; weist darauf hin, dass die Kommission zur Aktualisierung der Daten über die voraussichtlichen Agrarausgaben im Herbst ein Berichtigungsschreiben vorlegen muss; betont, dass das Berichtigungsschreiben vor der Abstimmung des Europäischen Parlaments vorliegen sollte; fordert seine zuständigen Ausschüsse auf, ein internes Verfahren einzuführen, um den Standpunkt des Parlaments mit Blick auf die Sitzung des Vermittlungsausschusses festzulegen;

7.  weist darauf hin, dass sich die vom Parlament eingeführten Pilotprojekte (PP) und vorbereitenden Maßnahmen (VM) zu wichtigen Instrumenten für die Formulierung politischer Prioritäten und die Einführung neuer Initiativen entwickelt haben, aus denen auch in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums oft EU-Maßnahmen und -Programme geworden sind; ist der Ansicht, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen auch in der Zukunft als Plattform für die Erprobung neuer Reformideen dienen könnten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.4.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

2

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Alvaro, Marta Andreasen, Francesca Balzani, Reimer Böge, Giovanni Collino, Jean-Luc Dehaene, Isabelle Durant, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Ivars Godmanis, Estelle Grelier, Carl Haglund, Jutta Haug, Jiří Havel, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Vladimír Maňka, Barbara Matera, Claudio Morganti, Nadezhda Neynsky, Miguel Portas, Dominique Riquet, Sergio Paolo Francesco Silvestris, László Surján, Helga Trüpel, Daniël van der Stoep, Derek Vaughan, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Franziska Katharina Brantner, Maria Da Graça Carvalho, Giovanni La Via, Peter Šťastný, Theodor Dumitru Stolojan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Marita Ulvskog

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

15.6.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

41

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Richard Ashworth, Liam Aylward, Christophe Béchu, José Bové, Luis Manuel Capoulas Santos, Michel Dantin, Paolo De Castro, Albert Deß, Diane Dodds, Herbert Dorfmann, Hynek Fajmon, Lorenzo Fontana, Iratxe García Pérez, Béla Glattfelder, Martin Häusling, Esther Herranz García, Peter Jahr, Elisabeth Jeggle, Jarosław Kalinowski, Elisabeth Köstinger, George Lyon, Miguel Angel Martínez Martínez, Gabriel Mato Adrover, Mairead McGuinness, Krisztina Morvai, Mariya Nedelcheva, James Nicholson, Rareş-Lucian Niculescu, Wojciech Michał Olejniczak, Georgios Papastamkos, Marit Paulsen, Britta Reimers, Ulrike Rodust, Alfreds Rubiks, Giancarlo Scottà, Czesław Adam Siekierski, Sergio Paolo Francesco Silvestris, Alyn Smith

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Luís Paulo Alves, Sandra Kalniete, Giovanni La Via, Hans-Peter Mayer, Maria do Céu Patrão Neves, Daciana Octavia Sârbu, Jacek Włosowicz