BERICHT über den Beitrag der Regionalpolitik der EU zur Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise, unter besonderer Berücksichtigung von Ziel 2

24.6.2010 - (2009/2234(INI))

Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatterin: Rodi Kratsa-Tsagaropoulou

Verfahren : 2009/2234(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0206/2010

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über den Beitrag der Regionalpolitik der EU zur Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise unter besonderer Berücksichtigung von Ziel 2

(2009/2234(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommission „Konsultation über die künftige EU-Strategie bis 2020“ (KOM(2009)0647),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Kohäsionspolitik: Strategiebericht 2010 über die Umsetzung der Programme 2007-2013“ (KOM(2010)0110),

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission „Sechster Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“ (KOM(2009)0295),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Impulse für den Aufschwung in Europa“ (KOM(2009)0114),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Kohäsionspolitik: In die Realwirtschaft investieren“ (KOM(2008)0876),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen – Arbeitsmarkt- und Qualifikationserfordernisse antizipieren und miteinander in Einklang bringen“ (KOM(2008)0868),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Europäisches Konjunkturprogramm“ (KOM(2008)0800),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Aus der Finanzkrise in den Aufschwung: Ein Aktionsrahmen für Europa“ (KOM(2008)0706),

–   in Kenntnis der Empfehlung des Rates zu den 2009 aktualisierten Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft zur Umsetzung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten (KOM(2009)0034),

–   in Kenntnis der Nationalen Strategieberichte der Mitgliedstaaten für 2009,

–   in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr.1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2009 zur Kohäsionspolitik: In die Realwirtschaft investieren[2],

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Bericht der Kommission – Sechster Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (COTER-IV-027),

–   in Kenntnis des European Economic Forecast – Autumn 2009 in European Economy 10/2009 der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission,

–   in Kenntnis des Quarterly Report on the Euro Area - Volume 8, N°4 (2009) -Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission,

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0206/2010),

A.  in der Erwägung, dass zwischen 2000 und 2006 15,2 % der Europäer (69,8 Millionen) in Ziel-2-Regionen lebten und eine Finanzierung von insgesamt 22,5 Milliarden Euro (9,6 % der Gesamtmittel) genossen, wodurch 730 000 Bruttoarbeitsplätze geschaffen wurden, und dass die meisten Indikatoren gute Ergebnisse auswiesen (Beschäftigung, Innovation, Forschung und Entwicklung, Intensität des Arbeitskräfteeinsatzes, Aus- und Weiterbildung, lebenslanges Lernen), während im Gegensatz dazu andere Indikatoren (ausländische Direktinvestitionen, Produktivität) niedrigere Leistungen als die Konvergenzzielregionen zu verzeichnen hatten, und in der Erwägung, dass hinsichtlich der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf im Verhältnis zum Durchschnitt der EU die betreffenden Regionen zwar relativ weit (122 %) von den Konvergenzzielregionen (59 %) entfernt sind, jedoch trotz allem in diesem Zeitraum einen Rückgang von 4,4 % aufzuweisen hatten,

Β.   unter Hinweis darauf, dass sich durch die Reform 2006 Ziel 2 nunmehr auf die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in insgesamt 168 Regionen von 19 Mitgliedstaaten bezieht, also auf 314 Millionen Einwohner mit einer Finanzierung von insgesamt 54,7 Milliarden Euro (etwas weniger als 16 % der Gesamtmittel) für 2007-2013, wobei darauf hinzuweisen ist, dass etwa 74 % dieses Betrags für Bildung und Innovation (33,7 %) sowie für mehr und bessere Arbeitsplätze (40 %) bestimmt sind,

C.  in der Erwägung, dass die Lage auf dem Arbeitsmarkt den jüngsten Prognosen der Kommission (2009-2011) zufolge angespannt bleiben und die Arbeitslosenquote in der EU bei einem Arbeitsplatzschwund von 2,25 % im Jahr 2009 und von 1,25 % im Jahr 2010 bei 10,25 % liegen wird, wobei sich die soziale Kluft in den Mitgliedstaaten vergrößern wird; in der Erwägung, dass die Schlüsselsektoren in den EU-Regionen folgende Merkmale aufweisen: a) einen Anstieg der Neuaufträge und einen Vertrauenszuwachs mit einer Verbesserung des Gesamtbildes der EU-Industrie, wenn auch mit einer um 20 % niedrigeren Produktionsquote als Anfang 2008, b) einen anhaltenden Rückgang der Tätigkeiten in der verarbeitenden Industrie und c) beständige Schwierigkeiten für KMU, Zugang zu Kleinkrediten und Finanzierung zu bekommen,

D.  in der Erwägung, dass zwar zunächst vor allem Männer von der Krise betroffen waren, inzwischen aber Männer und Frauen gleichermaßen von Arbeitsplatzverlusten betroffen sind, wobei in der Mehrzahl der EU-Länder die Präsenz der Frauen am Arbeitsmarkt geringer ist als die der Männer; in der Erwägung, dass die Erfahrungen aus früheren Krisen zeigen, dass Frauen in stärkerem Maße Gefahr laufen, nach einem Arbeitsplatzverlust keine neue Arbeitsstelle zu finden; in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen sich positiv auf Produktivität und Wirtschaftswachstum auswirkt und die Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt vielfältige soziale und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt,

E.   unter Betonung der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten den Nationalen Strategieberichten für 2009 zufolge und laut Strategiebericht 2010 der Kommission betreffend die Kohäsionspolitik und die Umsetzung der Programme 2007-2013 die Instrumente, Mittel und Verfahrensweisen zur Erleichterung der Kohäsionspolitik offenbar sehr unterschiedlich genutzt haben, die die Kommission zur Bewältigung der Krise und zur Erhöhung der Realausgaben vorgeschlagen hat (z. B. Änderung der strategischen Ausrichtungen, Kernpunkte und Finanzierungen der operationellen Programme, Vereinfachung der Umsetzungsverfahren u. a.),

F.   ferner unter Betonung der Tatsache, dass die Kommission seit Oktober 2008 eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen hat, die auf eine beschleunigte Umsetzung der Programme der Kohäsionspolitik 2007-2013 ausgerichtet sind, um alle ihre Ressourcen und Mittel zu mobilisieren, damit die Bemühungen um Konjunkturbelebung auf nationaler und regionaler Ebene unmittelbar und wirksam unterstützt werden,

G.  in der Erwägung, dass die Strategie der Kommission zur Beschleunigung der Investitionen und zur Vereinfachung der Programme der Kohäsionspolitik über Empfehlungen an die Mitgliedstaaten und legislative oder nicht-legislative Maßnahmen auf drei Säulen ruht: a) größere Flexibilität für die Kohäsionsprogramme, b) stärkere Förderung der Regionen und c) intelligente Investitionen im Rahmen der Kohäsionsprogramme; in der Erwägung, dass von den 64,3 Milliarden Euro, die 2010 für Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit bestimmt sind, 49,4 Milliarden Euro für den Zusammenhalt (Erhöhung um 2% gegenüber 2009) und 14,9 Milliarden Euro für die Wettbewerbsfähigkeit (Erhöhung um 7,9 % gegenüber 2009) aufgewendet werden sollen,

1.   betont, dass im Zusammenhang mit der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise und der gegenwärtigen Konjunkturflaute das Durchführungsinstrument der EU-Regionalpolitik an vorderster Stelle steht, indem es entscheidend zum Europäischen Konjunkturprogramm beiträgt, die wichtigste Quelle der Gemeinschaft für Investitionen in die Realwirtschaft darstellt und die öffentlichen Investitionen auch auf regionaler und lokaler Ebene in beträchtlichem Maße unterstützt; verweist darauf, dass die Sicherstellung einer erfolgreichen Überwindung der Krise durch Stärkung des Wettbewerbs, der Beschäftigung und der Attraktivität europäischer Regionen für eine langfristige, nachhaltige Entwicklung unumgänglich ist;

2.  verweist darauf, dass die Strukturfonds starke Instrumente darstellen, die dafür vorgesehen sind, den Regionen bei der wirtschaftlichen und sozialen Umstrukturierung und bei der Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, aber auch bei der Umsetzung des Europäischen Konjunkturbelebungsprogramms für Wachstum und Beschäftigung und insbesondere bei der Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung von Arbeitsplätzen zu helfen, indem ihre systematische und effiziente Nutzung unterstützt wird; betont, dass das Ziel „Wettbewerbsfähigkeit“ nicht auf Kosten der Zusammenarbeit und der Solidarität zwischen den Regionen verwirklicht werden darf;

3.   vermerkt mit Befriedigung die positiven Ergebnisse, die im Zeitraum vor der Wirtschaftskrise hinsichtlich der meisten Indikatoren für die Ziel-2-Regionen zu verzeichnen waren, also die guten Ergebnisse bei Beschäftigung, Innovation, Forschung und Entwicklung, Intensität des Arbeitskräfteeinsatzes, Aus- und Weiterbildung und lebenslangem Lernen; betont, dass die Auswirkungen der Krise auf die Wirtschaft nicht dazu führen dürfen, dass die Unterstützung für mehr und bessere Arbeitsplätze reduziert wird, und fordert dazu auf, diese komparativen Vorteile durch eine Verstärkung der Ziel-2-Instrumente nachhaltig zu gestalten;

4.   unterstützt nachdrücklich die wichtigsten Prioritäten der EU-Strategie bis 2020, insbesondere ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, unter anderem durch die Erschließung neuer Möglichkeiten zur Erreichung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums über die digitale Wirtschaft, die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Förderung des territorialen und sozialen Zusammenhalts und die Entwicklung besserer Bedingungen und eines verbesserten Unternehmensumfelds mit einem fairen Wettbewerb, die Schaffung von Arbeitsplätzen, Unternehmertum und Innovation in allen Regionen sowie die Entwicklung der KMU und die Förderung ihres Entwicklungspotentials; unterstützt ferner das Streben nach mehr und besseren Arbeitsplätzen, mit angemessenen Arbeitsbedingungen, für Männer und Frauen, wobei auch der Zugang zu Aus- und Weiterbildung gewährleistet sein muss; fordert zur weiteren Förderung dieser Politikbereiche, u.a. durch Maßnahmen zur Aufwertung der Vorteile des europäischen Binnenmarktes im Rahmen der bevorstehenden Vertiefung der EU-Strategie bis 2020 auf, wobei sicherzustellen ist, dass Ziel 2 auch künftig auf die Förderung des territorialen Zusammenhalts ausgerichtet bleibt;

5.   verweist mit Besorgnis auf die negativen gesellschaftlichen Folgen, die die Krise durch den Anstieg der Arbeitslosigkeit, die wachsende Armut und die zunehmende soziale Ausgrenzung insbesondere der schutzbedürftigsten gesellschaftlichen Gruppen (Arbeitslose, Frauen, Senioren) mit sich bringt, und fordert die Kommission auf, Initiativen zur Unterstützung der KMU zu ergreifen, um die bestehenden Arbeitsplätze zu erhalten und möglichst viele neue Arbeitsplätze zu schaffen;

6.   betont, dass der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt im Mittelpunkt der EU-Strategie bis 2020 steht; weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik und die Strukturfonds ein Schlüsselinstrument für die Verwirklichung der Priorität eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums in den Mitgliedstaaten und Regionen darstellen;

7.   unterstreicht, dass ein erhebliches Problem hinsichtlich der Einschränkung des Beitrags der nationalen Kofinanzierungen zu den Programmen besteht, die auch Ziel 2 betreffen, da viele Mitgliedstaaten große Haushaltsprobleme haben; unterstützt die Politik der Kommission in Bezug auf die Verwendung des Gemeinschaftszuschusses; hält es deswegen für notwendig, dass die Änderung der Verordnung 1083/2006 in ihrer jetzigen, vom Parlament angenommenen Fassung rasch umgesetzt wird, hält die 100%-Finanzierung für zu weit gehend, da damit der Anreiz für die Mitgliedstaaten, durch eine nationale Ko-Finanzierung die Effektivität und Wirtschaftlichkeit der geförderten Maßnahmen sicherzustellen, entfällt, und schließt sich der Einschätzung des Rats an, der das so genannte „Frontloading“ (Vorabausstattung) in der vorgelegten Fassung ablehnt;

8.   verweist darauf, dass von insgesamt 117 vom ESF finanzierten operationellen Programmen 13 (für Österreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, die Niederlande, Polen, Portugal, zwei für das Vereinigte Königreich und zwei für Spanien) abgeändert wurden, um bestimmte krisenbedingte Bedürfnisse abzudecken, und fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten darin zu unterstützen, diese verfügbare Flexibilität zur Umwidmung operationeller Programme zu nutzen und die relevanten regionalen und lokalen Akteure umfassend und so rasch wie möglich davon zu unterrichten, um besonders gefährdete Gruppen und Kategorien kurzfristig zu fördern;

9.   weist darauf hin, dass der Sechste Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt die unterschiedliche sozioökonomische Lage der drei Arten von Regionen, insbesondere in Bezug auf die kreative und innovative Kapazität und die unternehmerische Initiative, widerspiegelt; weist darauf hin, dass sowohl die derzeitige Wirtschaftskrise als auch die einzelnen Variablen, die die Entwicklungsmöglichkeiten der Regionen beeinflussen (Demografie, Zugänglichkeit, Innovationsfähigkeit usw.) deutlich machen, dass es wichtige Daten gibt, die es bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage in den Kommunen und Regionen und bei der Gestaltung einer wirksamen Kohäsionspolitik zu berücksichtigen gilt;

10. unterstützt den Vorschlag des Rats, die Vorschüsse für das Jahr 2010 beim ESF um 4% und beim Kohäsionsfonds um 2% zu erhöhen, allerdings nur für solche Mitgliedstaaten, deren BIP mehr als zweistellig eingebrochen ist oder die IWF-Zahlungsbilanzhilfen erhalten haben; fordert die Kommission auf, Ursachen für die Verzögerung der Umsetzungen zu untersuchen und flexible Lösungen für die n+2/n+3 Regeln zu finden, so dass den Mitgliedstaaten die Mittel nicht verfallen;

11. bedauert die Tatsache, dass der Sechste Zwischenbericht der Kommission über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt keine spezifischen qualitativen und quantitativen Daten über die kurz- und langfristigen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise in den EU-Regionen enthält, insbesondere in Bezug auf die wichtigsten wirtschaftlichen und sozialen Indikatoren; fordert daher die Kommission auf, einen Sonderbericht bzw. eine Sonderstudie über die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise in den EU-Regionen und besonders in den Ziel-2-Regionen und Phasing-out-Regionen (schrittweise aus der Förderung herausfallende Regionen) sowie zu einer möglichen Ausweitung oder Verringerung der regionalen Unterschiede im Rahmen der Krise vorzulegen; stellt fest, dass jene Evaluierungen ohne Verzögerungen durchgeführt werden müssen, um Fehlentwicklungen entgegenwirken zu können, und dass sie als Grundlage für einen Vorschlag für die Beibehaltung des Ziels 2 in den Regionen genutzt werden können, in denen dies einen Mehrwert im Hinblick auf nationale Fonds bringen kann;

12. begrüßt die Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen im Rahmen der Kohäsionspolitik (etwa 55 Milliarden Euro zwischen 2007 und 2013), von denen ein großer Teil die Förderung von Innovation, den Technologietransfer und die Modernisierung von KMU betrifft, wobei die Förderung erfolgreicher Modelle in diesem Bereich als wichtig eingeschätzt wird, und ist sich dessen bewusst, dass die vorgeschlagenen Interventionsmaßnahmen zugunsten von Unternehmen auf langfristige Ergebnisse ihrer Umstrukturierung und den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft abzielen müssen und nicht auf Feuerwehreinsätze für ihr wirtschaftliches Überleben, die in vielen Fällen mit der Politik für staatliche Beihilfen unvereinbar sind;

13. betont, dass zur Bewältigung der Krise in Forschung und Entwicklung sowie in Innovation, Bildung und ressourceneffiziente Technologien investiert werden muss, was sowohl den traditionellen Wirtschaftszweigen und ländlichen Gebieten als auch den hochqualifizierten Dienstleistungsgesellschaften von Nutzen sein und somit den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt stärken wird; weist darauf hin, dass eine bezahlbare und für alle zugängliche Finanzierung zu gewährleisten ist und die Strukturfonds in diesem Zusammenhang eine wesentliche Rolle spielen;

14. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Auswirkungen der Krise auf verschiedene Struktur- und Entwicklungsbereiche sowie die Nutzung der Möglichkeiten ständig zu verfolgen, die die Finanzierungsinstrumente bieten, die im Hinblick auf das Ziel 2 vor allem zur Förderung des Unternehmertums und der KMU sowie zur Förderung von Einrichtungen der sozialen und solidarischen Ökonomie bestimmt sind, um deren Wettbewerbsfähigkeit und damit auch das Potenzial für mehr Beschäftigung zu erhöhen und deren Zugang zur Nutzung der Finanzierungsinstrumente (JASPERS, JEREMIE, JESSICA, JASMINE) zu erleichtern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Ergebnisse zu nutzen, um die künftige europäische Kohäsionspolitik zu Ziel 2 zu erarbeiten und auf diejenigen Regionen auf regionaler und lokaler Ebene abzustimmen, bei denen sich ein Mehrwert durch die Unterstützung der EU nachweisen lässt (insbesondere Innovationen im Tourismus-, Dienstleistungs-, IT- und Industriebereich, neben dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt und der möglichen Entwicklung erneuerbarer Energien oder von Technologien, die konventionelle Energieunternehmen umfassend verbessern würden, indem sie auf niedrige Emissionswerte und eine Minimierung des Abfallaufkommens abzielen, sowie Innovationen im Primärsektor);

15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Synergien von Instrumenten für die Kohäsionspolitik und die Wettbewerbsfähigkeit auf regionaler, nationaler, bilateraler und europäischer Ebene zu nutzen und zu fördern;

16. begrüßt die Politik der Kommission a) zur Verlängerung des Förderzeitraums der operationellen Programme 2000-2006, um eine größtmögliche Inanspruchnahme aller Mittel der Kohäsionspolitik zu gestatten, und b) zur Vereinfachung der administrativen Anforderungen und Verfahren und der finanziellen Abwicklung der Programme, jedoch unter gleichzeitiger Gewährleistung der erforderlichen Kontrollen im Hinblick auf mögliche Fehler und Betrugsfälle; vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass Auflagen geschaffen werden sollten, um sinnvolle Projekte zu fördern und unrechtmäßiges Verhalten im Vorfeld bereits zu unterbinden;

17. unterstützt die Politik der „Vorfinanzierung“ für die Programme der Kohäsionspolitik 2007-2013, die für 2009 eine Primärliquidität von 6,25 Milliarden Euro für Investitionen im Rahmen des für jeden Mitgliedstaat vereinbarten Finanzrahmens erbracht haben;

18. verweist darauf, dass Stadtzentren und Stadtrandgebiete von Natur aus besonders große gesellschaftliche Probleme mit sich bringen (hohe Arbeitslosigkeit, Gettoisierung, soziale Ausgrenzung u. a.), die durch die Krise noch verstärkt wurden und sorgfältig untersucht werden müssen, damit kurz- und langfristige Maßnahmen zu ihrer aktiven Bekämpfung ergriffen werden können;

19. befürwortet die Unterstützungsmaßnahmen und die neuen Finanzierungsinstrumente für Großprojekte in den Regionen (mit geplanten Gesamtkosten von 50 Millionen Euro und mehr), die die Kommission 2009 eingeführt hat; würdigt die Bedeutung der Instrumente der Finanzierungstechnik und der Zusammenarbeit mit der EIB/dem EIF, insbesondere der Initiativen JASPERS, JEREMIE und JESSICA, und fordert dazu auf, die gewährten Finanzierungen über JASPERS (Joint Assistance in Supporting Projects in European Regions - Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen), die speziell Ziel-2-Regionen betreffen, noch um mehr als 25 % zu erhöhen, um sie bestmöglich vorzubereiten und schneller umzusetzen, obgleich es gegenwärtig nur sehr wenige davon gibt; bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die bisher erfolgte Erhöhung der Mittel für JASPERS eine mittel- und langfristige Bedeutung für die Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Regionen hat, und besteht darauf, dass die angestrebte Wirkung und die erzielten Ergebnisse, die gewährten Finanzmittel und die für die Erfüllung der Zielstellung notwendigen Finanzmittel regelmäßig analysiert und gegenübergestellt werden;

20. unterstreicht, dass nur bei Wahrung einer wirklichen integrierten Mehrebenen-Governance zwischen den Behörden auf lokaler, regionaler, innerstaatlicher, grenzüberschreitender und EU-Ebene die innerstaatliche, regionale und EU-Politik ihre volle Effizienz und Wirksamkeit entfalten kann; fordert die Kommission auf, für jedes Ziel der Kohäsionspolitik die Möglichkeiten einer innovationsbezogenen territorialen Zusammenarbeit auf nationaler wie auf internationaler Ebene zu bewerten und die Möglichkeiten zu prüfen, das Ziel der europäischen territorialen Zusammenarbeit im Hinblick auf die Förderung der innovationsbezogenen Zusammenarbeit zwischen den Regionen zu stärken; ist der Ansicht, dass parallel zur Stärkung des Ziels der territorialen Zusammenarbeit (Ziel 3) auch die Möglichkeit verbessert werden sollte, grenzüberschreitende Maßnahmen der territorialen Zusammenarbeit im Rahmen von Ziel 2 zu entwickeln; stellt fest, dass dies nunmehr durch Artikel 37 Absatz 6 Buchstabe b der Verordnung EG 1083/2006 möglich ist; ist der Auffassung, dass die Stärkung der territorialen Zusammenarbeit mit einer Erhöhung der Haushaltsmittel für diese erweiterte territoriale Zusammenarbeit einhergehen sollte, ohne dass jedoch die Mittel für die Kohäsionsziele insgesamt aufgestockt werden;

21. unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen der Durchführungsbestimmungen, durch die die Strukturfonds flexibler gestaltet und wegen der außerordentlichen Wirtschaftsbedingungen den Bedürfnissen angepasst werden sollen, um 455 Programme der Kohäsionspolitik insbesondere im Hinblick auf Ziel-2-Programme sofort umzusetzen, wobei jedoch auch die erforderliche Anpassung der nationalen und regionalen Institutionen und Verwaltungsbehörden an diese neuen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind, die eventuellen Missbrauch und Verwaltungsmängel verhindern und die Möglichkeit der Umwidmung von nicht verbrauchten Mitteln auf andere laufende oder zukünftige Projekte gewährleisten sollen; fordert die Verwaltungsbehörden auf, Möglichkeiten für eine effizientere Umsetzung der im Rahmen von Ziel 2 geplanten operationellen Programme vorzuschlagen;

22. vertritt nachdrücklich die Ansicht, dass es unter besonderen Umständen (beispielsweise Wirtschaftskrise) bei der Anwendung der n+2-Regel angesichts der kohäsionspolitischen Ziele und der Auswirkungen wirtschaftlicher Konjunkturschwankungen auf die öffentlichen Finanzen und privaten Investitionen ausnahmsweise notwendig sein kann, flexibler vorzugehen;

23. empfiehlt die Übertragung aller in einer Region entsprechend der n+2- bzw. der n+3-Regel nicht verwendeten Fondsmittel auf Projekte auf regionaler Basis und Gemeinschaftsinitiativen;

24. fordert die Kommission auf, den Maßnahmenplan und die Initiative zum Erlass von Rechtsvorschriften für Kleinunternehmen (Small Business Act) ein Jahr nach Inkrafttreten (Dezember 2008) zu bewerten, vor allem im Hinblick auf die Ergebnisse, die bei der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Kleinunternehmen und ihres Zugangs zu Finanzierung und Risikokapital, bei der Förderung innovativer Neugründungen sowie bei der Verringerung der Verwaltungslasten u. a. erzielt wurden;

25. betont die positiven Auswirkungen der Gleichstellung von Männern und Frauen auf das Wirtschaftswachstum; weist in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse von Studien hin, denen zufolge sich das BIP im Planungszeitraum nach 2013 um 30 % erhöhen würde, wenn die Erwerbsquoten, Teilzeitquoten und Produktivitätsraten der Frauen auf einem ähnlichen Niveau wie dem der Männer lägen; fordert daher, aus Strukturfondsmitteln finanzierten Projekten zur Förderung der Gleichstellung und Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

26. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Einführung

Im Zusammenhang mit der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise und der Konjunkturflaute in Europa trägt die Regionalpolitik der EU entscheidend zum Konjunkturprogramm bei, indem sie die wichtigste Quelle der Gemeinschaft für Investitionen in die Realwirtschaft darstellt und die öffentlichen Investitionen auch auf regionaler und lokaler Ebene in beträchtlichem Maße unterstützt. Da es der EU an einem wirksamen Mechanismus für die wirtschaftliche Koordinierung und eine ausgewogene Entwicklung mangelt, rangiert die Kohäsionspolitik mittels der Strukturfonds und anderer Maßnahmen an vorderster Stelle.

Die Regionalpolitik stellt nicht nur ein Mittel für die sofortige „Brandbekämpfung“ der negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise dar, sondern ist eine langfristige Politik zur Bewältigung der Strukturprobleme, die im Ergebnis der Krise aufgetreten und entstanden sind, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung der Ziel-2-Mitgliedstaaten. Der vorliegende Bericht ist auf die Maßnahmen zur Realisierung der beiden Hauptpunkte des Europäischen Konjunkturprogramms gerichtet, und zwar insbesondere auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unter systematischem und effizientem Einsatz der bewilligten Haushaltsposten und der ihnen entsprechenden Mittel.

Die Wirtschaftskrise und die „regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“

Das Ziel 2 bildete und bildet einen der wichtigsten Pfeiler der Kohäsionspolitik. Mit Blick auf einen Ausweg aus der Krise kommt ihm gegenwärtig hinsichtlich einer besseren Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Regionen und ihrer Bereitschaft zur Entwicklung in der Zeit nach der Krise besondere Bedeutung zu.

Im Zeitraum 2000-2006 war Ziel 2, das die Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit Entwicklungsrückstand betraf, auf 15,2 % der Europäer gerichtet (etwa 69,8 Millionen Einwohner wohnten damals in Ziel-2-Gebieten). Sie profitierten von einer Finanzierung von insgesamt 22,5 Milliarden Euro (9,6 % der Gesamtmittel), während die geschaffenen Bruttoarbeitsplätze mit 730 000 beziffert werden.

Diese Regionen können unterteilt werden in a) Industriegebiete (8,5 %) mit Arbeitslosenquoten über dem Gemeinschaftsdurchschnitt und einer stetig sinkenden Beschäftigung in der Industrie über dem Gemeinschaftsdurchschnitt, b) Landwirtschaftsgebiete (5,2 %) mit einer Bevölkerungsdichte von weniger als 100 Einwohnern je Quadratkilometer, einer Beschäftigungsquote im Agrarsektor über dem Doppelten des Gemeinschaftsdurchschnitts, einer Arbeitslosenquote über dem Gemeinschaftsdurchschnitt und einem allmählichen Bevölkerungsrückgang, c) städtische Gebiete (1,9%) mit einer Langzeitarbeitslosigkeit über dem Gemeinschaftsdurchschnitt, einer hohen Armutsquote, einem stark beeinträchtigten sozialen Umfeld, mit hoher Kriminalität und einem niedrigen Bildungsniveau, d) Fischfanggebiete (0,3%) und e) gemischte Gebiete (2,1%).

Durch die Reform von 2006 bezieht sich Ziel 2 indessen auf die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in insgesamt 168 Regionen in 19 Mitgliedstaaten (siehe Anhang I), d. h. auf 314 Millionen Einwohner bei einer Finanzierung für 2007-2013 von insgesamt 54,7 Milliarden Euro (fast 16 % der Gesamtmittel). Die volle Ausschöpfung und der Beitrag von Ziel 2 sind also wichtig für die Gesamtstrategie der Konjunkturbelebung unserer Volkswirtschaften, aber auch für ihre Wettbewerbsfähigkeit. Von außerordentlicher Bedeutung ist, dass etwa 73,7 % dieses Betrags a) für Bildung und Innovation (33,7 %) und b) für mehr und bessere Arbeitsplätze (40 %) bestimmt ist. Der entsprechende Anteil für die Regionen des Ziels 1 ist spürbar niedriger; er beträgt gerade einmal 40 %, auch wenn er aufgrund der erhöhten Bedürfnisse der betreffenden Gebiete in absoluten Zahlen beträchtlich überwiegt (siehe Anhang II).

Auf der Grundlage des letzten Zwischenberichts der Kommission über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt hatten die meisten Indikatoren in den Ziel-2-Regionen bei Beschäftigung, Innovation, Forschung und Entwicklung, Intensität des Arbeitskräfteeinsatzes, Bildung und Ausbildung und lebenslangem Lernen vor der Krise gute Ergebnisse zu verzeichnen, während bei anderen Indikatoren wie der Erhöhung der ausländischen Direktinvestitionen und der Produktivität die Konvergenzregionen bessere Ergebnisse auswiesen (siehe Anhang III).

Exemplarisch hat sich vor der Krise zwischen 2000 und 2006 das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf im Verhältnis zum EU-Durchschnitt um insgesamt sechs Prozentpunkte erhöht, wodurch die Konvergenzregionen vier Prozentpunkte näher an den EU-Durchschnitt von 59 % heran rückten, es lag aber immer weit unter der Untergrenze von 75 %. Die Wettbewerbsfähigkeits- und Beschäftigungsregionen (Ziel 2) haben, wenn sie auch vor den anderen bei 122 % liegen, im Zeitraum 2000-2006 dennoch einen Rückgang um 4,4 % zu verzeichnen. Die starke Zunahme der Produktivität in den Konvergenzregionen ist der Hauptgrund, dass sich der Unterschied beim Bruttoinlandsprodukt pro Kopf verringert hat (siehe Anhang IV).

Seit 2000 ist die Produktivität des Industrie- und Dienstleistungsbereichs in den Konvergenzregionen jährlich um 2 % gestiegen, also doppelt so stark wie in den Ziel-2-Regionen „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum“. Dieser Anstieg wurde durch die Fördermaßnahmen für Bildung, die bessere und breitere Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien und hohe ausländische Direktinvestitionen unterstützt. Parallel dazu bestehen zwischen den Regionen noch große Unterschiede im Bildungsniveau. Der Anteil der Hochschulabsolventen ist in den Ziel-2-Regionen fast 9 % höher als in den Konvergenzregionen. Ebenso ist die Teilnahme am lebenslangen Lernen in den Konvergenzregionen erheblich geringer und beträgt nur die Hälfte der Beteiligung in den Ziel-2-Regionen.

Durch die Wirtschafts- und Finanzkrise sind die Schwächen der Gebiete und der europäischen Konvergenz sowie die strukturellen Nachteile sichtbar geworden, die sich besonders auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung der europäischen Regionen ungünstig auswirken. Auf der Grundlage der jüngsten Prognosen der Kommission (2009-2011) wird die Lage auf dem Arbeitsmarkt angespannt bleiben. Die Arbeitslosenquote in der EU wird bei einem Arbeitsplatzverlust von 2,25 % im Jahr 2009 und von 1,25 % im Jahr 2010 bei 10,25 % liegen.

Die Krise führt mit ihren Auswirkungen auf die Schlüsselsektoren der Wirtschaft auch im gegenwärtigen Zeitraum a) zu einem Anstieg der Neuaufträge, zu einem Vertrauenswachstum und zu einer Verbesserung des Bildes der EU-Industrie, die eine Stabilisierung der Industrieproduktion zur Folge haben, allerdings ohne nennenswerte Konjunkturbelebung, d. h. mit einer um 20 % niedrigeren Quote als Anfang 2008 (siehe Anhang IV), b) zu einem anhaltenden Rückgang der Tätigkeiten im Bausektor und c) zu beständigen Schwierigkeiten für KMU, Zugang zu Kleinkrediten und Kleinfinanzierungen zu bekommen.

Die großen Haushaltsprobleme vieler Mitgliedstaaten (hohe Staatsverschuldung, hohes Haushaltsdefizit) stellen einen Hemmschuh dar und beeinträchtigen den Beitrag der nationalen Kofinanzierungen zu den Ziel 2 betreffenden Programmen. Leider besteht in der gegenwärtigen Phase ein Mangel an aggregierten qualitativen und quantitativen Daten über die kurz- und langfristigen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise in den EU-Regionen und die Herausbildung der wichtigsten wirtschaftlichen und sozialen Indikatoren. Nach Ansicht der Berichterstatterin sollte die Kommission einen Sonderbericht bzw. eine Sonderstudie über die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise in den EU-Regionen und besonders in den Ziel-2-Regionen vorlegen, da ihre Auswirkungen auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit außerordentlich negativ sind.

Beitrag der Regionalpolitik zur Bewältigung der Wirtschaftskrise im Rahmen von Ziel 2

Seit Oktober 2008 hat die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die auf eine beschleunigte Umsetzung der Programme der Kohäsionspolitik 2007-2013 abzielen, um alle ihre Ressourcen und Mittel zu mobilisieren und die Bemühungen um die Konjunkturbelebung auf nationaler und regionaler Ebene unmittelbar und wirksam zu unterstützen. Im Rahmen der Kohäsionspolitik sind etwa 55 Milliarden Euro (zwischen 2007 und 2013) für die Unterstützung von Unternehmen vorgesehen, auf die zu einem großen Teil die KMU-Innovationsförderung zutrifft. Viele der geplanten Aktivitäten entsprechen noch den unmittelbareren Erfordernissen, die gegenwärtige wirtschaftliche Lage zu bewältigen, und konzentrieren sich insbesondere auf die großen Herausforderungen, denen sich die Unternehmen in der Realwirtschaft gegenübersehen. Die vorgeschlagenen Interventionsmaßnahmen zugunsten der Unternehmen jedoch zielen auf langfristige Ergebnisse bei der Bewältigung der Strukturprobleme ab und nicht auf Feuerwehreinsätze zum wirtschaftlichen Überleben, die mit der Politik der staatlichen Beihilfen wahrscheinlich unvereinbar sind.

Es ist außerordentlich ermutigend, dass unter den wichtigsten Prioritäten der EU-Strategie bis 2020 die notwendige Erschließung neuer Wachstumsquellen betont wird, die zugleich den sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU und die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Förderung des territorialen Zusammenhalts gewährleisten sollen. Anzumerken ist, dass der territoriale Zusammenhalt der Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen Gebiete, der Schaffung besserer Bedingungen für das Unternehmertum, der Entwicklung der KMU und der Nutzung ihrer komparativen Vorteile einen Mehrwert verleiht.

Konkret und auf den Punkt gebracht betreffen von den 64,3 Milliarden Euro, die 2010 für nachhaltige Entwicklung bestimmt sind, 49,4 Milliarden Euro die Konvergenz (Erhöhung um 2 % gegenüber 2009) und 14,9 Milliarden Euro die Wettbewerbsfähigkeit (Erhöhung um 7,9 % gegenüber 2009) - (siehe Anhang V). Ziel der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU (der kleinen und mittleren Unternehmen) ist unter anderem die Schaffung von 400 000 Arbeitsplätzen bis zum Jahr 2013 (siehe Anhang VI).

Parallel dazu muss die Strategie der Kommission zur Beschleunigung der Investitionen und zur Vereinfachung der Programme der Kohäsionspolitik über Empfehlungen an die Mitgliedstaaten und legislative oder nichtlegislative Maßnahmen gestärkt werden. Die Berichterstatterin stimmt dem zu, dass das Hauptaugenmerk auf folgende drei Säulen gerichtet werden muss: a) eine größeren Flexibilität für die Kohäsionsprogramme, b) eine in jeder Weise stärkere Förderung der Regionen und c) intelligente Investitionen im Rahmen der Kohäsionsprogramme.

Aus einer ersten Einschätzung auf der Grundlage der Nationalen Strategieberichte (National Strategic Reports) für 2009 geht hervor, dass die Mitgliedstaaten die Instrumente, Mittel und Verfahrensweisen zur Erleichterung der Kohäsionspolitik, die die Kommission zur Bewältigung der Krise und zur Erhöhung der Realausgaben vorgeschlagen hat, wie z. B. die Ausschöpfung der Kofinanzierung zu 100 %, die Änderung der strategischen Ausrichtungen, Kernpunkte und Finanzierungen der operationellen Programme, die Vereinfachung der Umsetzungsverfahren u. a., offenbar sehr unterschiedlich genutzt haben. Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass hieraus nützliche und wertvolle Schlüsse gezogen werden können. Wenn die Regionalpolitik ihres Erachtens auch keine Gemeinschaftspolitik zur Brandbekämpfung, sondern eine Politik der langfristigen Planung ist, ist es doch von außerordentlicher Bedeutung, diese strategische Richtung der „Flexibilität“ beizubehalten, sofern allerdings dabei gleichzeitig die erforderlichen Kontrollen zur Vermeidung von Fehlern und Betrugserscheinungen gewährleistet sind. So scheint zum Beispiel die Politik der Kommission zur Verlängerung des Förderzeitraums der operationellen Programme 2000-2006, zur Vereinfachung der administrativen Anforderungen und Verfahren sowie zur finanziellen Abwicklung der Programme entscheidend dazu beizutragen, eine größtmögliche Inanspruchnahme aller Mittel der Kohäsionspolitik zu gestatten.

Zugleich muss angemerkt werden, dass die Politik der „Vorfinanzierung“ der Programme zur Kohäsionspolitik 2007-2013 eine hervorragende Wirkung zeigte, indem sie für 2009 eine Primärliquidität von 6,25 Milliarden Euro für Investitionen im Rahmen des für jeden Mitgliedstaat vereinbarten Finanzrahmens erbrachte. Da viele Mitgliedstaaten große Haushaltsprobleme haben, die zu einem geringeren Beitrag der nationalen Kofinanzierungen zu den Programmen führen, die auch Ziel 2 betreffen, muss zudem die Politik der Kommission unterstützt werden, auf Antrag der Mitgliedstaaten eine „100%-ige Entschädigung“ zu erhalten, wenn auch einige von ihnen nicht positiv auf diese Möglichkeit reagierten, weil sie vor allem befürchteten, künftig eine 0%-ige Finanzierung sonstiger Pläne nicht schultern zu können, um den erforderlichen rechnerischen Bilanzausgleich zu erzielen.

Die Berichterstatterin unterstützt die Hilfsangebote für Großprojekte in den Regionen (mit einer Finanzierung von 50 Millionen Euro und mehr), die die Kommission 2009 eingeführt hat, und fordert dazu auf, die gewährten Finanzierungen über JASPERS (Joint Assistance in Supporting Projects in European Regions - Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen) noch um mehr als 25 % zu erhöhen, um Großprojekte vorzubereiten und schneller umzusetzen und die Zahlungen an die Mitgliedstaaten insbesondere im Hinblick auf die Ziel-2-Programme zu beschleunigen. Allerdings müssen die vorgeschlagenen Änderungen der Durchführungsbestimmungen unterstützt werden, durch die wegen der außerordentlichen Wirtschaftsbedingungen die Flexibilität der Strukturfonds und ihre Anpassung an die Bedürfnisse gefördert werden sollen.

Abschließend zeigt sich die Berichterstatterin von der grundlegenden Bedeutung der Kohäsionspolitik und der Notwendigkeit ihrer Fortsetzung und Förderung auf allen Gebieten überzeugt. Nach ihrer Auffassung muss den Ziel-2-Gebieten und den entsprechenden Programmen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, da sie für das Aufzeigen der komparativen Vorteile und Möglichkeiten der Gebiete und allgemein ihres Beitrags zu Wachstum und Beschäftigung von Bedeutung sind. Ebenso überzeugt ist sie davon, dass zur Erreichung dieses Ziels alle Mittel und Instrumente mobilisiert und koordiniert werden sollten.

Anhang I

 

Lisbon Earmarking

Non earmarked

TOTAL

Regional Competitiveness and Employment

Decided OPs

Decided OPs

 

FR

8.090.730.610

2.167.334.886

10.258.065.496

DE

7.736.411.732

1.672.869.936

9.409.281.668

ES

6.098.907.229

2.382.419.048

8.481.326.277

UK

6.193.002.023

785.385.815

6.978.387.838

IT

5.065.123.109

1.259.766.998

6.324.890.107

HU

984.291.129

1.027.938.064

2.012.229.193

NL

1.320.593.128

339.409.609

1.660.002.737

SE

1.407.260.632

218.831.256

1.626.091.888

FI

1.375.965.515

220.000.529

1.595.966.044

BE

1.190.483.947

234.690.665

1.425.174.612

AT

934.061.242

93.250.375

1.027.311.617

PT

663.811.932

276.822.334

940.634.265

IE

600.862.370

149.862.372

750.724.742

GR

310.481.234

327.895.468

638.376.702

CY

314.511.444

297.923.548

612.434.992

DK

457.388.655

52.188.584

509.577.239

SK

343.259.311

111.631.178

454.890.489

CZ

329.286.599

88.636.114

417.922.713

LU

43.923.978

6.563.354

50.487.332

19

43.460.355.819

11.713.420.133

55.173.775.952

Source DG Regional Policy European Commission

Anhang II

Regional Competitiveness and Employment

55.173.775.952

 

Guideline : Attractive places to invest and work

10.243.530.661

18,6%

Broadband

338.138.119

0.6%

Culture and social

1.665.052.335

3.0%

Energy

1.818.186.998

3.3%

Environment

3.141.455.583

5.7%

Other Transport

1.906.550.931

3.5%

Rail

688.470.992

1.2%

 

 

 

 

Road

685.675.704

1.2%

Guideline : Improving knowledge and innovation for growth

18.601.025.961

33.7%

Entrepreneurship

2.771.128.582

5.0%

ICT for citizens and business

1.967.684.202

3.6%

 

 

 

 

Innovation and RTD

11.383.859.843

20.6%

Other investments in enterprise

2.478.353.334

4.5%

Guideline : More and better jobs

22.077.051.433

40%

Capacity Building

462.938.707

0.8%

Human Capital

8.003.626.074

14.5%

Labour Market

7.967.735.368

14.4%

Social Inclusion

5.642.751.284

10.2%

 

 

 

Guideline : Territorial Dimension

2.566.110.730

 

Territorial Dimension

2.566.110.730

 

Guideline : TA

1.686.057.166

 

Technical assistance

1.686.057.166

 

Source DG Regional Policy European Commission

Anhang III

Source DG Regional Policy European Commission

Anhang IV

Anhang V

Source DG Budget European Commission`

Anhang VI

Source DG Budget European Commission

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

3.6.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

François Alfonsi, Luís Paulo Alves, Sophie Auconie, Catherine Bearder, Jean-Paul Besset, Victor Boştinaru, John Bufton, Alain Cadec, Salvatore Caronna, Francesco De Angelis, Rosa Estaràs Ferragut, Elie Hoarau, Danuta Maria Hübner, Ian Hudghton, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Seán Kelly, Evgeni Kirilov, Constanze Angela Krehl, Petru Constantin Luhan, Ramona Nicole Mănescu, Riikka Manner, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Miroslav Mikolášik, Franz Obermayr, Wojciech Michał Olejniczak, Markus Pieper, Tomasz Piotr Poręba, Monika Smolková, Georgios Stavrakakis, Nuno Teixeira, Michael Theurer, Michail Tremopoulos, Lambert van Nistelrooij, Kerstin Westphal, Hermann Winkler, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Bairbre de Brún, Ivars Godmanis, Karin Kadenbach, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, László Surján, Sabine Verheyen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Emilio Menéndez del Valle