BERICHT über die Regelung für die Einfuhr von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen in die EU im Hinblick auf die Reform der GFP

24.6.2010 - (2009/2238(INI))

Fischereiausschuss
Berichterstatter: Alain Cadec


Verfahren : 2009/2238(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0207/2010
Eingereichte Texte :
A7-0207/2010
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der Regelung für die Einfuhr von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen in die EU im Hinblick auf die Reform der GFP

(2009/2238(INI))

Das Europäische Parlament,

 in Kenntnis des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982,

 in Kenntnis des Übereinkommens vom 4. August 1995 zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 in Bezug auf die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände (Übereinkommen von New York),

 in Kenntnis des Verhaltenskodexes der FAO für verantwortungsvolle Fischerei, der am 31. Oktober 1995 verabschiedet wurde,

 in Kenntnis der Schlusserklärung des Weltgipfels über nachhaltige Entwicklung vom 26. August bis 4. September 2002 in Johannesburg,

 in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik[1],

 in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates vom 17. Dezember 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur[2],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2007 zu der gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur[3],

 in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei[4],

–       in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen[5],

 in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission „Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik“ (KOM(2009)0163),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Februar 2010 zum Grünbuch zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik[6],

 in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft für die Aquakultur – Neuer Schwung für die Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“ (KOM(2009)0162),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juni 2010 zum Thema „Neuer Schwung für die Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“[7],

 in Kenntnis des Abkommens von Marrakesch vom 15. April 1994 zur Gründung der Welthandelsorganisation,

 in Kenntnis der Doha-Ministererklärung der Welthandelsorganisation (WTO) vom 14. November 2001,

 in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“ (KOM(2006)0567),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Mai 2009 zu den neuen Aufgaben und Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments bei der Umsetzung des Vertrags von Lissabon[8],

 gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

 gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

 in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0207/2010),

A.     unter Hinweis auf die strategische Bedeutung der Sektoren Fischerei und Aquakultur für die Versorgung der Allgemeinheit und für die Ausgewogenheit des Lebensmittelangebots in den einzelnen Mitgliedstaaten und der gesamten Europäischen Union sowie auf ihren erheblichen Beitrag zum sozialen und wirtschaftlichen Wohlergehen der Küstengemeinden, zur lokalen Entwicklung, zur Beschäftigung und zur Erhaltung kultureller Traditionen,

B.     in der Erwägung, dass Fisch eine natürliche Ressource ist, die bei einer angemessenen Bewirtschaftung eine erneuerbare Ressource bilden und in der EU wie auch weltweit sowohl die Ernährung als auch Arbeitsplätze sichern kann und die erhalten werden muss, damit die weitere Dezimierung der Fischbestände und somit eine Notlage für die Küstenbevölkerung inner- und außerhalb der EU verhindert werden; in der Erwägung, dass in dieser Hinsicht eine wirksame Fischereibewirtschaftung unter Einbeziehung der Dimension und der Auswirkungen des internationalen Handels auf die Fischereiressourcen weltweit verstärkt werden muss,

C.     in der Erwägung, dass die Kommission mit der Annahme des Grünbuchs vom 22. April 2009 eine ehrgeizige Reform eingeleitet hat, um die meisten Aspekte dieser Politik zu überprüfen,

D.     in der Erwägung, dass die Kommission außerdem in ihrer Mitteilung vom 8. April 2009 (KOM(2009)0162) eine neue Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur festgelegt hat,

E.     in der Erwägung, dass 2002 auf dem Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung in Johannesburg spezifische Ziele für die Fischereibewirtschaftung festgelegt wurden, darunter auch die Wiederauffüllung der Fischbestände bis zum höchstmöglichen Dauerertrag (HDF) bis 2015,

F.     in der Erwägung, dass die Gemeinschaftsproduktion von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen in den letzten zehn Jahren um rund 30 % zurückgegangen ist,

G.     in der Erwägung, dass dieser Rückgang sowohl auf die abnehmenden Fischbestände in EU-Gewässern als auch auf die (zu Recht) getroffenen Maßnahmen zur Begrenzung der Fischerei und für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände im Rahmen der GFP zurückzuführen ist, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gewässer der EU gelten, insbesondere dort, wo die EU kraft partnerschaftlicher Fischereiabkommen Fischerei betreibt,

H.     in der Erwägung, dass auf die europäische Fischerei weniger als 6 % der weltweiten Fänge entfallen,

I.      in der Erwägung, dass in dem Grünbuch über die Reform der GFP zwar die langfristige Vision einer möglichen Umkehrung dieser rückläufigen Entwicklung der Fänge dargelegt wird, dass jedoch die einschneidenden Maßnahmen, die vorgesehen sind, um eine Erholung der natürlichen Ressourcen zu ermöglichen (Abbau der Flottenkapazität, restriktivere Bewirtschaftungsmaßnahmen, verstärkte Kontrollen usw.) diese Entwicklung kurz- und mittelfristig nur verstärken können,

J.      in der Erwägung, dass überdies die Erzeugung in Aquakulturanlagen in der Gemeinschaft trotz der neuen Strategie in diesem Bereich nur mit erheblichen Einschränkungen ausgeweitet werden darf, sodass durch diese Ausweitung kurz- und mittelfristig wahrscheinlich kein wesentlicher Beitrag zum Ausgleich des tendenziellen Rückgangs der Erzeugung im Fangsektor geleistet werden dürfte,

K.     in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang eine Steigerung der europäischen Produktion, insbesondere in den neuen EU-Mitgliedstaaten, die erwiesenermaßen über ein großes Potenzial für Aquakulturen verfügen, gefördert werden muss,

L.     in der Erwägung, dass dagegen die Gemeinschaftsnachfrage nach Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen in der Europäischen Union generell und mit einer besonderen Dynamik auf den Märkten der neuen mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten wächst, und dass aufgrund verschiedener Faktoren mit einer stetigen Zunahme des Verbrauchs in den kommenden 20 Jahren zu rechnen ist,

M.    in der Erwägung, dass die Europäische Union (mit 12 Millionen Tonnen und 55 Milliarden Euro im Jahr 2007) schon jetzt der weltweit größte Markt für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse – vor Japan und den Vereinigten Staaten – ist und sehr stark von Einfuhren aus Drittländern abhängt, die mehr als 60 % des Bedarfs decken, und dass diese Abhängigkeit noch zunehmen wird,

N.     in der Erwägung, dass die Frage der Einfuhren von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen in die EU und der Bedingungen, unter denen diese Einfuhren erfolgen, daher bei jeder Analyse der Politik der Europäischen Union im Bereich der Fischerei und Aquakultur unbedingt im Mittelpunkt stehen und im Rahmen der laufenden Reformen ganz besonders beachtet werden muss,

O.     in der Erwägung, dass diese Frage unter all ihren Aspekten – also unter handelsbezogenen, ökologischen, sozialen, gesundheitlichen und qualitativen Aspekten – betrachtet werden muss,

P.     in der Erwägung, dass die nicht selektive Fischerei und das hohe Maß an Rückwürfen in manchen Fanggründen, aus denen auf den EU-Markt exportiert wird, eine Verschwendung großer Mengen von zum menschlichen Verzehr geeignetem Fisch darstellen,

Q.     in der Erwägung, dass insbesondere die gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur überdacht werden muss, deren derzeitige Regelung in mehrfacher Hinsicht überholt ist und dringend überarbeitet werden muss,

R.     in der Erwägung, dass dabei auch ein kritischer Blick auf die in diesem besonderen Sektor betriebene gemeinsame Handelspolitik und auf die Vereinbarkeit der in diesem Rahmen gefassten Beschlüsse mit der Erhaltung eines tragfähigen und verantwortungsvoll handelnden europäischen Fischereisektors geworfen werden muss,

S.     in der Erwägung, dass für die Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse zwar noch ein theoretischer Zollschutz im Rahmen des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) gilt, der leicht über dem Durchschnitt für nicht landwirtschaftliche Erzeugnisse liegt, dass dieser Schutz jedoch in der Praxis durch verschiedene autonome oder vertragliche Ausnahmen und Einschränkungen erheblich verringert wird, deren Anwendung dazu führt, dass die mit Meistbegünstigungszollsätzen belegten Einfuhren (Standardsätze) rund 5 % der gesamten Einfuhren ausmachen,

T.     in der Erwägung, dass die Politik der Öffnung der Märkte der EU für Einfuhren von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen fortgesetzt werden wird, sowohl auf multilateraler Ebene im Rahmen der WTO-Verhandlungen und insbesondere der NAMA-Verhandlungen (Marktzugang für nicht landwirtschaftliche Güter) der Doha-Runde, als auch bei einer Reihe laufender Verhandlungen über Präferenzabkommen mit verschiedenen Handelspartnern in Asien, Lateinamerika, Nordamerika, im Mittelmeerraum und mit verschiedenen AKP-Ländergruppen,

U.     insbesondere in der Erwägung, dass der Abschluss der NAMA-Verhandlungen der Doha-Runde auf der derzeit vorgesehenen Basis der „Schweizer Formel“ mit einem Koeffizienten von 8 dazu führen würde, dass der Höchstzollsatz für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse in der EU von 26 % auf rund 6 % und der mittlere Zollsatz von 12 % auf rund 5 % verringert würde,

V.     in der Erwägung, dass mit einem solchen Beschluss die Schutzwirkung der noch bestehenden Zölle fast völlig aufgehoben würde und darüber hinaus die den Entwicklungsländern bereits gewährten oder derzeit ausgehandelten Präferenzen stark ausgehöhlt und damit völlig sinnlos würden und außerdem das Fundament der Mechanismen der GMO untergraben würde, die es ermöglichen, den Zugang zum Gemeinschaftsmarkt entsprechend dem Bedarf der europäischen Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse verarbeitenden Industrie anzupassen (Zollaussetzungen und ‑kontingente),

W.    in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer gemäß der Forderung der EU nach Kohärenz zwischen ihren entwicklungspolitischen Zielen (Armutsbekämpfung, Entwicklung von nachhaltigen lokalen Fischereien) und ihrer Handelspolitik ermuntert werden sollten, Fischereierzeugnisse mit einem größeren Mehrwert zu exportieren, sofern die Fische aus gut und nachhaltig bewirtschafteten Fanggründen stammen und die erforderlichen Hygienebestimmungen erfüllen,

X.     in der Erwägung, dass außerdem in den letzten Jahren auf Seiten der Verhandlungsführer der EU bei Handelsverhandlungen die Tendenz festzustellen ist, leichter in Ausnahmen von den traditionell auf Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse angewandten präferenziellen Ursprungsregeln einzuwilligen, sowohl bei Rohwaren (Kriterien für die Schiffszugehörigkeit) als auch bei verarbeiteten Erzeugnissen (Möglichkeit, den präferenziellen Ursprung trotz Verwendung von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft beizubehalten),

Y.     in der Erwägung, dass laut einer Studie der FAO der internationale Handel mit Fischereierzeugnissen zwar zu größerer Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern beitragen kann, aber auch zu einer verstärkten Fangtätigkeit geführt hat, um den Bedarf auf dem Exportmarkt zu decken, was die Dezimierung der Bestände verschlimmert und deutlich macht, dass sichergestellt werden muss, dass Fischereien angemessen bewirtschaftet und kontrolliert werden, um eine Erschöpfung der Bestände zu verhindern,

Z.     in der Erwägung, dass im Rahmen der Politik auf europäischer Ebene versucht werden sollte, die teilweise auseinandergehenden Interessen der Gemeinschaftserzeuger von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen (Fischer und Aquakulturbetriebe), der Verarbeitungsindustrien, Händler, Importeure und Verbraucher wirksam und ausgewogen miteinander in Einklang zu bringen,

AA.  in der Erwägung, dass den Erzeugern in der Gemeinschaft (Fischern und Aquakulturbetrieben) unter Berücksichtigung der verschiedenen Kosten, Auflagen und Umstände ihrer Tätigkeit ein zufriedenstellender Absatz zu ausreichend einträglichen Preisen gewährleistet werden sollte,

AB.  in der Erwägung, dass den Verarbeitungsbetrieben in der Gemeinschaft ganzjährig die Verfügbarkeit von Rohstoffen in einheitlicher Qualität, ausreichender Menge und zu stabilen Preisen garantiert werden sollte,

AC.  in der Erwägung, dass die Nachfrage der Verbraucher in der Gemeinschaft nach hochwertigen Erzeugnissen zu wettbewerbsfähigen Preisen befriedigt und ihrem zunehmenden Wunsch nach Informationen über Merkmale, Herkunft und Fang- oder Produktionsbedingungen der betreffenden Erzeugnisse Rechnung getragen werden sollte,

AD.  in der Erwägung, dass die Einfuhren je nach betroffenen Arten, Verarbeitungsgrad der Erzeugnisse und benutzten Vertriebswegen unterschiedliche Auswirkungen auf den Gemeinschaftsmarkt haben,

AE.   in der Erwägung, dass beispielsweise der Preisdruck auf die Erstverkaufspreise aufgrund der Konkurrenz durch Einfuhrerzeugnisse bei industriell genutzten Arten (die für die Verarbeitungsindustrie bestimmt sind) stärker spürbar sein dürfte als bei nicht industriell genutzten Arten,

ALLGEMEINE ÜBERLEGUNGEN

1.      bedauert, dass in dem Grünbuch über die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik auf die Frage der Einfuhren nur kurz eingegangen wird und dass offensichtlich unterschätzt wird, wie wichtig eine angemessene Behandlung dieser Frage für die Glaubwürdigkeit und den Erfolg der Reform ist;

2.      stellt fest, dass die Liberalisierung des Zugangs zum Gemeinschaftsmarkt für die Einfuhr von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen infolge der von der EU in den letzten 20 Jahren betriebenen Handelspolitik bereits sehr weit fortgeschritten ist;

3.      stellt fest, dass die Gemeinschaftsproduktion von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen eindeutig unzureichend ist und bleiben wird, um den Bedarf der Verarbeitungsindustrie und die wachsende Nachfrage der Verbraucher zu decken; räumt daher ein, dass ein verantwortungsvoller Konsum gefördert werden muss, der auf Qualität und Nachhaltigkeit und nicht auf Quantität beruht, dass das Fischereimanagement im Hinblick auf die Förderung der Bestandserholung gestärkt werden muss, und dass Einfuhren weiterhin eine wichtige Rolle bei der Versorgung des Gemeinschaftsmarktes spielen werden;

4.      räumt ein, dass es eine Obergrenze für die Menge an Fisch gibt, die auf nachhaltige Weise entweder für den menschlichen Verzehr oder zu industriellen Zwecken gefangen werden kann, weshalb das Angebot von Fisch auf dem EU-Markt nicht unendlich gesteigert werden kann;

5.      betont jedoch, dass unbedingt sichergestellt werden muss, dass in der EU die Fischerei und die Aquakultur, auch ihre handwerkliche Komponente, als ökologisch nachhaltige und wirtschaftlich existenzfähige Sektoren erhalten werden, die sich gleichmäßig auf ihre Küstengebiete verteilen und zur Wahrung der kulturellen Identität der betreffenden Regionen beitragen, Arbeitsplätze im gesamten Sektor schaffen und unbedenkliche und hochwertige Lebensmittel bereitstellen, weshalb die Fischer auch einen angemessenen Preis für ihre Erzeugnisse erhalten müssen; betont ferner, dass die Arbeitnehmer in der Fischereiwirtschaft unter vertretbaren Bedingungen und in Übereinstimmung mit den IAO-Übereinkommen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz beschäftigt werden müssen;

6.      betont, dass sich die Liberalisierung der Märkte und die derzeitige Offenheit des Gemeinschaftsmarkts für Exporte von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen äußerst schädlich auf die lokale Wirtschaft in bestimmten Regionen auswirken, vor allem in den Regionen in äußerster Randlage, die keine Märkte für ihre Erzeugnisse finden;

BESONDERE ÜBERLEGUNGEN

Handels- und Zollpolitik

7.      ist der Auffassung, dass die EU als weltweit größter Importeur von Fischereierzeugnissen zusammen mit anderen Ländern mit hohen Fischeinfuhren die politische Verantwortung hat sicherzustellen, dass die Handelsregeln der WTO den höchstmöglichen weltweiten Standards der Fischereibewirtschaftung und Bestandserhaltung entsprechen; fordert dazu die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der gerechte, transparente und nachhaltige Handel mit Fisch im Rahmen der bilateralen und multilateralen Handelsvereinbarungen der EU verstärkt wird;

8.      ist der Ansicht, dass ein angemessener Zollschutz ein wichtiges und legitimes politisches Instrument zur Regulierung der Einfuhren ist und bleiben sollte; weist darauf hin, dass ein Zollschutz als absolutes Recht den Wert der Präferenzen begründet, die die EU bestimmten Ländern, vor allem Entwicklungsländern, gewährt; weist zudem darauf hin, dass die Aufhebung dieses Schutzes den präferenzbegünstigten Ländern alle Vorteile nehmen würde, die sie derzeit genießen; verweist ferner auf die nützliche Modulierbarkeit dieses Zollschutzes, dessen Anwendung die EU aussetzen kann, wenn die Gemeinschaftsproduktion der Rohstoffe unzureichend ist, um eine angemessene Versorgung ihrer Verarbeitungsindustrie zu gewährleisten;

9.      widerspricht daher der durch die derzeitige Handelspolitik geförderten Vision, dass die völlige Abschaffung des Zollschutzes für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse unvermeidlich ist und die Gemeinschaftserzeuger – Fischer, Aquakultur- und Verarbeitungsbetriebe – keine andere Wahl hätten, als sich damit abzufinden;

10.    vertritt die Auffassung, dass die Sektoren der Fischerei und der Aquakultur ebenso wie der Agrarsektor strategische, multifunktionale Sektoren sind, die von der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen abhängen, in einigen ihrer Komponenten sehr gefährdet sind und sich schlecht für ein reines Freihandelskonzept eignen, das sich auf das freie Spiel der komparativen Vorteile gründet;

11.    bedauert, dass im Gegensatz zu den Handelsverhandlungen über Agrarerzeugnisse, die von dem für Landwirtschaft zuständigen Kommissionsmitglied geführt werden, die Verhandlungen über die Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse als Verhandlungen über „Nicht-Agrargüter“ betrachtet werden und in die Zuständigkeit des für Handel zuständigen Kommissionsmitglieds fallen, von dem sie häufig nur als eine Anpassungsvariable in einer umfassenderen Problematik betrachtet werden;

12.    fordert, dass die Zuständigkeit für die Führung von Handelsverhandlungen über Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse von dem für Handel zuständigen Kommissionsmitglied auf das für maritime Angelegenheiten und Fischerei zuständige Kommissionsmitglied übertragen wird;

13.    fordert, dass auf der Grundlage einer Reihe von Studien und Konsultationen klare und umfassende Vorstellungen über den gemeinschaftlichen Markt für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse herausgearbeitet werden sollten und dass dabei für jede einzelne Art auf die voraussichtliche Entwicklung der Nachfrage und der Erzeugung in der Gemeinschaft sowie auf die Absatzmärkte, die für die Erzeuger unter fairen Wettbewerbsbedingungen erhalten werden sollen, einzugehen ist;

14.    fordert die Kommission ferner auf, Anstrengungen zu unternehmen, um die Auswirkungen der Einfuhren von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen zuverlässiger und genauer zu bewerten, insbesondere in Hinblick auf die Preise, und ein System für die Erhebung und den Austausch von Daten einzurichten, um diese Bewertung zu erleichtern;

15.    fordert, dass Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse bei der Anwendung der „Schweizer Formel“ im Rahmen der NAMA-Verhandlungen der Doha-Runde der WTO als sensible Güter behandelt werden, um die Kappung des Zollschutzes, der für einige Erzeugnisse im Rahmen des Gemeinsamen Zolltarifs noch besteht, zu verhindern und damit den Wert der Präferenzen, die einigen Partnern gewährt wurden, und die Wirksamkeit der Mechanismen der GMO zu erhalten;

16.    weist darauf hin, dass gemäß Ziffer 47 der Ministererklärung von Doha vom 14. November 2001 die Verhandlungen im Rahmen der laufenden Doha-Runde nach dem Grundsatz des Gesamtpakets geführt werden, und dass, solange nicht die gesamte Verhandlungsrunde abgeschlossen ist, es der Europäischen Union freisteht, ihre Position zu einigen Kapiteln zu überarbeiten;

17.    fordert außerdem die Verhandlungsführer der Gemeinschaft bei der WTO auf, eine Beteiligung der Europäischen Union an jeder Initiative zur mehrseitigen, sektoralen Liberalisierung im Bereich der Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse weiterhin kategorisch abzulehnen;

18.    fordert die Kommission auf, zu verlangen, dass der eventuelle Abschluss eines Abkommens über Subventionen im Fischereisektor im Zuge der WTO-Verhandlungen, insbesondere im Hinblick auf Marktordnungsmaßnahmen, für die europäischen Erzeuger keine Wettbewerbsnachteile gegenüber Lieferanten aus Drittstaaten bedingt; wendet sich grundsätzlich gegen jedwede getrennte und vorgezogene Umsetzung („early harvest“) eines solchen Abkommens, das untrennbar mit den anderen Bestandteilen der Doha-Runde verbunden bleiben muss;

19.    fordert die Verhandlungsführer der Gemeinschaft für die bilateralen und regionalen Verhandlungen auf, systematischer effektive Gegenleistungen für die bei der Einfuhr von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen gewährten Handelszugeständnisse zu verlangen und die offensiven Interessen der Europäischen Union in diesem Sektor, soweit vorhanden, entschlossen zu verteidigen;

20.    betont, dass die Europäische Union die Kontrolle über die Handelspräferenzen behalten muss, die sie einigen Partnern gewährt, indem sie die Anwendung strenger Ursprungsregeln auf der Grundlage des Konzepts der „vollständig gewonnenen oder hergestellten Erzeugnisse“ verlangt; mahnt zur Vorsicht bei der Gewährung möglicher Lockerungen der traditionellen Zugehörigkeitskriterien der Schiffe für Rohwaren und fordert, dass jeder neue Antrag auf Ausnahmen im Bereich der verarbeiteten Erzeugnisse abgelehnt wird; ist der Ansicht, dass die so genannte Non-Drawback-Regel systematisch angewandt und die Kumulierungsmöglichkeiten eingeschränkt werden sollten;

21.    fordert die Kommission eindringlich auf, die Bewertung der Auswirkungen der bestimmten Ländern gewährten Zollpräferenzen in den Bereichen Fischerei und Aquakultur, vor allem in Bezug auf Unternehmensrentabilität und Beschäftigung sowohl in der EU als auch in den begünstigten Ländern, insbesondere den AKP-Ländern, quantitativ und qualitativ zu verbessern; fordert zudem, dass in diesen Analysen ordnungsgemäß quantifizierte Ergebnisse geliefert werden und den sensiblen Zielarten in besonderem Maße Rechnung getragen wird;

22.    weist darauf hin, dass der gemeinschaftliche Sektor in Fällen von Dumping, Subventionierung oder massiver und plötzlicher Steigerung der Einfuhren bestimmter Arten von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen weiterhin auf die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU zurückgreifen kann;

Ökologische, soziale, gesundheitliche und qualitative Aspekte

23.    ist der Ansicht, dass eines der wichtigsten Ziele der Gemeinschaftspolitik im Bereich der Einfuhr von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen darin bestehen muss, sicherzustellen, dass die eingeführten Erzeugnisse in jeder Hinsicht den Anforderungen entsprechen, die für Gemeinschaftserzeugnisse gelten; ist der Auffassung, dass dieses Ziel grundlegenden Forderungen nach Gerechtigkeit, Kohärenz und Wirksamkeit der Maßnahmen, die derzeit in diesem Sektor angewandt werden oder im Rahmen der Reform geplant sind, entspricht; stellt fest, dass die Einhaltung der Anforderungen der EU durch Drittländer dazu beitragen wird, einen gerechteren Wettbewerb zwischen der Erzeugung in der EU und derjenigen in Drittländern herbeizuführen, und zwar als Folge der erhöhten Kosten, die Drittländern dadurch entstehen, dass sie Fisch in Übereinstimmung mit EU-Normen erzeugen;

24.    gibt der Befürchtung Ausdruck, dass die massive, durch unlauteren Wettbewerb gekennzeichnete Einfuhr von Aquakultur- und Fischereierzeugnissen auf den gemeinsamen Markt die Ernährungsgewohnheiten der Europäer beeinflussen kann, die bei einer allgemeinen Wirtschaftskrise leicht der Versuchung erliegen können, Erzeugnisse mit weniger Lebensmittelqualität zu günstigeren Preisen zu kaufen;

25.    vertritt die Ansicht, dass die verstärkten Anstrengungen der EU im Bereich der Erhaltung der Bestände und der Nachhaltigkeit der Fischerei im Rahmen der GFP mit der Einfuhr von Aquakultur- und Fischereierzeugnissen aus Staaten, die den Fangaufwand verstärken, ohne sich um die Nachhaltigkeit der Fangtätigkeit zu kümmern, und ausschließlich den unmittelbaren Profit anstreben, unvereinbar sind;

26.    betont, dass die gemeinschaftliche Politik zur Erhaltung der Ressourcen insbesondere durch die Wiederauffüllungs- und Bewirtschaftungspläne dazu beiträgt, Einfuhren von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen aus Drittländern zu begünstigen, und es diesen ermöglicht, die Gemeinschaftsproduktion oft irreversibel zu verdrängen; fordert die Kommission auf, dieser Gefahr bei der Ausarbeitung der Pläne gebührend Rechnung zu tragen;

27.    befürchtet, dass die starke Anziehungskraft eines Gemeinschaftsmarkts für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse, der sehr weit geöffnet und durch eine wachsende Nachfrage gekennzeichnet ist, diesen Ländern einen ständigen Anreiz zur Überfischung bietet, solange nicht eine entschlossene Politik in diesem Bereich betrieben wird;

28.    begrüßt die in jüngster Zeit in Kraft getretene Regelung zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU), welche die Bescheinigung aller in der Gemeinschaft in Verkehr gebrachten Erzeugnisse vorschreibt; spricht sich für eine strenge und effiziente Anwendung dieser Regelung aus, räumt jedoch ein, dass viele Entwicklungsländer bei ihrer korrekten Anwendung und bei der Bekämpfung der illegalen Fischerei Unterstützung benötigen; weist jedoch darauf hin, dass es sich dabei um eine Minimalforderung handelt, die nicht ausreicht, um die Nachhaltigkeit der Fischerei, aus der die betreffenden Erzeugnisse stammen, zu gewährleisten;

29.    vertritt die Auffassung, dass zusätzlich zu der Anwendung der Bestimmungen des Unionsrechts über die IUU-Fischerei eine stärker auf die Stufen nach der Vermarktung solcher Fänge ausgerichtete Kontrolle eingeführt werden muss, insbesondere durch strengere Überprüfung der Mitgliedstaaten und Unternehmen, die im Verdacht stehen, Erzeugnisse aus illegaler Fischerei zu beziehen;

30.    fordert die Kommission auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einzusetzen, um zu gewährleisten, dass die wichtigsten Länder, die Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse in die EU ausführen, die in Johannesburg eingegangenen Verpflichtungen einhalten und eine rigorose Politik zur Erhaltung der Ressourcen betreiben; ermuntert die Kommission, mit diesen Ländern in allen geeigneten Foren und insbesondere im Rahmen der regionalen Fischereiorganisationen (RFO) zusammenzuarbeiten;

31.    geht überdies davon aus, dass die Europäische Union noch größeren Nachdruck auf diese Verpflichtungen legen muss, um sicherzustellen, dass alle in die EU ausgeführten Erzeugnisse ausnahmslos aus Ländern stammen, die die wichtigsten internationalen Seerechtsübereinkommen ratifiziert haben, insbesondere das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und das Übereinkommen über gebietsübergreifende und weitwandernde Arten, und Vertragsparteien der jeweiligen RFO sind, sofern die Ausfuhren aus Gewässern stammen, die der jeweiligen Regelung durch diese Organisationen unterliegen;

32.    betont, dass Fischer, Aquakultur- und Verarbeitungsbetriebe in der Gemeinschaft aufgrund der Konkurrenz einiger Drittländer unter erheblichen Nachteilen zu leiden haben, da in diesen Ländern die Arbeitskosten wesentlich niedriger sind und weniger strenge soziale Normen gelten;

33.    ist der Ansicht, dass das auch in anderen Wirtschaftssektoren bestehende Problem des Sozialdumping im Bereich der Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse und insbesondere in der sehr arbeitsintensiven Verarbeitungsindustrie besonders schwerwiegend ist;

34.    fordert die Kommission auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einzusetzen, um sicherzustellen, dass die wichtigsten Länder, die Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse in die EU ausführen, wenigstens die acht Übereinkommen der IAO über grundlegende Arbeitnehmerrechte einhalten;

35.    fordert, dass alle von der EU für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse gewährten Handelspräferenzen systematisch an die Erfüllung strenger Umwelt- und Sozialauflagen geknüpft werden; fordert zudem, dass in den in die Abkommen aufgenommenen einschlägigen Bestimmungen glaubwürdige Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen und zur Aussetzung oder zum völligen Entzug der Präferenzen im Falle des Verstoßes vorgesehen werden; fordert, dass für Entwicklungsländer entsprechend gestaltete Programme für technische Hilfe und erforderlichenfalls für finanzielle Hilfe eingerichtet werden, damit diese Länder die ökologischen und sozialen Anforderungen erfüllen können;

36.    betont, wie wichtig es ist, dass die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Bereich der Gesundheitsnormen und -kontrollen unter all ihren Aspekten (Lebensmittelsicherheit, Rückverfolgbarkeit, Vorsorge), die im Hinblick auf den Verbraucherschutz unabdingbar sind, rigoros auf eingeführte Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse, einschließlich Futtermitteln und Rohstoffen für Futtermittel, angewandt werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang dringend auf, das Programm für Inspektionen in Drittländern zu verbessern, indem die diesbezüglichen Inspektionsreisen des Lebensmittel- und Veterinäramts (LVA) optimiert werden, vor allem dadurch, dass bei jeder Reise zahlenmäßig mehr Einrichtungen inspiziert werden, damit die Ergebnisse der Realität in dem betreffenden Drittland besser gerecht werden;

37.    mahnt zu größter Vorsicht bei der Anerkennung der in einigen Ländern geltenden Anforderungen als im Rahmen der Anwendung dieser Rechtsvorschriften gleichwertig mit denen der Europäischen Union sowie bei der Validierung der Listen von Ländern und Unternehmen, die befugt sind, Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse in die EU zu exportieren; ist der Ansicht, dass die GD SANCO in der Lage sein sollte, einzelne Schiffe oder Verarbeitungsanlagen von diesen anerkannten Listen zu streichen, wenn sie die Mindestanforderungen nicht erfüllen;

38.    mahnt zu größter Wachsamkeit hinsichtlich der Erzeugnisse aus neuen, besonders intensiven Formen der Aquakultur, die in einigen Teilen der Welt betrieben werden, und fordert, dass die Techniken und Verfahren, die eingesetzt werden, um die Produktivität dieser Betriebe zu steigern, sowie ihre möglichen gesundheitlichen Auswirkungen sowie ihre lokalen sozialen und ökologischen Auswirkungen einer kritischen Prüfung unterzogen werden;

39.    fordert, dass die Kontrollen auf allen Ebenen und insbesondere die effektiv harmonisierten und transparenten Grenzkontrollen hinsichtlich ihrer Intensität und Häufigkeit in einem angemessenen Verhältnis zu den Risiken stehen, die von den betreffenden Erzeugnissen, insbesondere aufgrund ihrer Art und ihrer Herkunft, ausgehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür alle notwendigen finanziellen und personellen Mittel bereitzustellen;

Reform der GMO

40.    erinnert an seine verschiedenen, in der 6. Wahlperiode angenommenen Entschließungen, worin es die Kommission aufgefordert hat, umgehend eine ehrgeizige Reform der GMO für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur durchzuführen, damit diese GMO stärker dazu beiträgt, die Einkommen in diesem Sektor, die Stabilität der Märkte, eine bessere Vermarktung der Fischereierzeugnisse und eine Erhöhung ihres Mehrwerts zu gewährleisten; bedauert die diesbezüglich eingetretene Verzögerung; verweist hinsichtlich der Frage nach den Schwerpunkten dieser Reform auf die genannten Entschließungen;

41.    betont, dass mit den in diesem Rahmen eingeführten neuen Mechanismen unbedingt dem unumgänglichen scharfen Wettbewerb der Billigeinfuhren infolge von Praktiken, die die Umwelt schädigen oder einer Art Sozialdumping gleichkommen, Rechnung getragen und versucht werden muss, dennoch den normalen Absatz der Gemeinschaftserzeugnisse zu hinreichend einträglichen Preisen zu gewährleisten;

Verbraucherinformation

42.    ist davon überzeugt, dass die europäischen Verbraucher häufig eine andere Wahl treffen würden, wenn sie über die tatsächliche Beschaffenheit, den geografischen Ursprung sowie die Produktions- und Fangbedingungen und die qualitativen Eigenschaften der zum Verkauf angebotenen Erzeugnisse besser informiert wären;

43.    betont, dass umgehend strenge und transparente Zertifizierungs- und Kennzeichnungskriterien für die Qualität und die Rückverfolgbarkeit der europäischen Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse eingeführt werden müssen und dass möglichst bald ein spezifisches Umweltzeichen der Gemeinschaft für diese Erzeugnisse eingeführt werden muss, um der unkontrollierten Ausbreitung privater Zertifizierungssysteme Einhalt zu gebieten;

44.    vertritt die Auffassung, dass die Zertifizierung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen in Bezug auf den Umweltschutz ein transparentes und für die Verbraucher leicht zu begreifendes Verfahren sein muss und dass sie ausnahmslos den gesamten Wirtschaftszweig erfassen muss, vorausgesetzt, dass die der Vergabe der Zertifizierung bzw. Kennzeichnung zugrunde liegenden Kriterien genau eingehalten werden;

Aquakultur

45.    betont, dass der Anteil der Aquakulturerzeugnisse an den Einfuhren von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen in die Europäische Union wächst;

46.    führt diese Entwicklung darauf zurück, dass die Aquakulturerzeugung in einigen Teilen der Welt in den letzten zehn Jahren erheblich ausgeweitet wurde, während die Aquakultur in der Gemeinschaft, die nur noch 2 % der weltweiten Erzeugung ausmacht, eine Phase der Stagnation durchlaufen hat;

47.    stellt fest, dass erhebliche Substitutionseffekte zwischen frischen Erzeugnissen aus der Gemeinschaft und bestimmten Arten eingeführter Aquakulturerzeugnisse bestehen, was das Verhalten der Verbraucher und die Nachfrage der europäischen Vertriebsunternehmen betrifft;

48.    ist der Ansicht, dass eine aktive Politik zur Förderung und Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur mit geringen Umweltauswirkungen in der Gemeinschaft ein Kernstück einer Politik ist, mit der die Importabhängigkeit im Bereich der Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse verringert, der Sektor innerhalb der Europäischen Union gefördert und eine stark wachsende Nachfrage durch ein umfangreicheres und breiter gefächertes Angebot gedeckt wird; betont in diesem Zusammenhang, dass offensiv die Erforschung und Entwicklung europäischer Aquakulturerzeugnisse betrieben werden muss;

49.    verweist diesbezüglich auf seine Entschließung vom 17. Juni 2010 zum Thema „Neuer Schwung für die Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“;

50.    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die wichtigsten Empfehlungen dieses Berichts in ihren Vorschlägen und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik gebührend zu berücksichtigen;

51.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 358 vom 31.12.2002, S. 59.
  • [2]  ABl. L 17 vom 21.1.2000, S. 22.
  • [3]  ABl. C 323 E vom 18.12.2008, S .271.
  • [4]  ABl. L 286 vom 29.10.2008, S. 1.
  • [5]  ABl. L 27 vom 30.1.2010, S. 1.
  • [6]  Angenommene Texte von diesem Datum, P7_TA(2010)0039.
  • [7]  Angenommene Texte von diesem Datum, P7_TA(2010)0243.
  • [8]  Angenommene Texte von diesem Datum, P6_TA-PROV(2009)0373.

BEGRÜNDUNG

Der Berichterstatter und seine Fraktion haben Ende des vergangenen Jahres beschlossen, in Anbetracht der grundlegenden Bedeutung des Themas und des Querschnittscharakters der aufgeworfenen Fragen die Initiative zur Ausarbeitung dieses Berichts zu ergreifen.

Der Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments hat im Februar d. J. eine Entschließung zum Grünbuch über die Reform der GFP auf der Grundlage des Berichts Maria do Céu Patrão Neves angenommen. Außerdem wird der Ausschuss in Kürze über den Berichtsentwurf Milana über die neue Strategie für die europäische Aquakultur abstimmen. Der Berichterstatter war der Ansicht, dass diese beiden wichtigen Berichte durch eine Arbeit über eine Problematik, die für die Zukunft der betroffenen Sektoren von ganz entscheidender Bedeutung ist, sinnvoll ergänzt werden könnten.

Die Frage der Einfuhrregelung für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse, d. h. der Bedingungen, unter denen Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern zusätzlich zu oder im Wettbewerb mit den europäischen Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen in die EU eingeführt werden dürfen, ist eine wichtige Frage, die bei jeder Analyse dieser europäischer Wirtschaftssektoren unumgänglich ist.

Die Zahlen sprechen eine überdeutliche Sprache:

· Der Markt der EU ist mit rund 12 Millionen Tonnen und 55 Milliarden Euro im Jahr 2007 der weltweit führende Markt für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse, vor dem japanischen und dem US-amerikanischen Markt.

· Dieser Markt, der seit 2005 stark wächst, ist in zunehmendem Maße importabhängig, so dass die Nachfrage derzeit zu weniger als 40 % durch die Gemeinschaftserzeugung gedeckt wird und die Importabhängigkeit damit mehr als 60 % beträgt.

· Die Verbrauchsprognosen deuten darauf hin, dass die Nachfrage bis zum Jahr 2030 noch um rund 1 500 000 Tonnen ansteigen könnte und dass dieser Anstieg fast vollständig durch zusätzliche Einfuhren gedeckt werden muss.

Die Gemeinschaftserzeugung reicht ganz offensichtlich nicht aus und wird nie ausreichen, um diese Nachfrage zu decken. Hinter dieser Importabhängigkeit verbergen sich in den einzelnen Marktsegmenten (Arten, Art der Erzeugnisse, Vertriebswege) komplexe und unterschiedliche Gegebenheiten.

Über diese Situation ist jedoch eine Reihe von Wirtschaftsteilnehmern des Sektors zu Recht besorgt, und der Berichterstatter hat versucht, diese Besorgnis in diesem Berichtsentwurf zum Ausdruck zu bringen.

Was die Methode anbelangt, so hat der Berichterstatter anlässlich dieser Arbeit einige der vorliegenden Studien und Daten herangezogen, insbesondere Studien, die in jüngster Zeit im Auftrag der Kommission sowie des Europäischen Parlaments durchgeführt wurden. Der Berichterstatter hat dann spezifische Ersuchen um Information an einige Generaldirektionen der Kommission (GD TRADE und GD MARE) gerichtet und Gespräche mit Vertretern der betreffenden Dienststellen geführt.

Außerdem hat der Berichterstatter eine informelle Konsultation mehrerer großer europäischer Organisationen der Fischer und Aquakulturbetriebe, Importeure und Verarbeitungsbetriebe und des Vertriebs anhand von Fragebögen durchgeführt, die auf jede Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern zugeschnitten waren, und ist mit Vertretern einiger dieser Organisationen zusammengetroffen.

Die Anhörung, die vom Fischereiausschuss am 8. April d. J. zum Thema „Reform der GFP: Handelsaspekte und Marktorganisation“ veranstaltet wurde, hat es dem Berichterstatter außerdem ermöglicht, die jeweiligen Interessen der verschiedenen Interessengruppen in diesem Bereich besser zu verstehen und zu ermessen, wie schwer es ist, diese Interessen miteinander in Einklang zu bringen.

Schließlich haben mitunter leidenschaftliche Diskussionen mit Kollegen des Berichterstatters im Fischereiausschuss bei wenigstens drei Anlässen (bei der ersten Aussprache, der Vorstellung eines Arbeitsdokuments und der oben genannten Anhörung) seine persönlichen Vorstellungen um nationale Perspektiven und unterschiedliche politische Empfindlichkeiten bereichert. Der Berichterstatter hat sich bemüht, dies in seinem Berichtsentwurf zu berücksichtigen.

Die Schwerpunkte dieses Berichtsentwurfs entsprechen den folgenden Hauptthemen, die sich aus diesen Arbeiten ergeben haben:

· den Fragen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Handelspolitik, wie sie im Bereich der Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse bisher angewandt wurde und derzeit betrieben wird, und der Frage, ob die in diesem Rahmen gefassten Beschlüsse mit der Erhaltung eines existenzfähigen und verantwortungsvollen europäischen Fischereisektors in Einklang stehen,

· der grundlegenden Frage, ob die Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse, die in immer größeren Mengen in die EU eingeführt werden, tatsächlich den Anforderungen entsprechen, die an die Gemeinschaftserzeugnisse gestellt werden, insbesondere in ökologischer, sozialer, gesundheitlicher und qualitativer Hinsicht,

· der Frage der dringend notwendigen Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, deren rund zehn Jahre alte Mechanismen den neuen Herausforderungen nicht mehr gerecht werden, die sich insbesondere aus der schrittweisen Abschaffung der Zölle und dem immer schärferen Einfuhrwettbewerb ergeben,

· der Frage der Verbraucherinformation im Allgemeinen und eines europäischen Umweltzeichens für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse im Besonderen.

Darüber hinaus hat der Berichterstatter noch einige besondere Überlegungen zur Aquakultur angestellt und betont, dass die Tatsache, dass die EU in diesem Bereich gegenüber anderen Teilen der Welt in Rückstand geraten ist, einer der Gründe für ihre wachsende Importabhängigkeit ist; ferner hat er auf den Bericht Milana verwiesen, was die Maßnahmen anbelangt, die getroffen werden sollten, um zu versuchen, diesen Rückstand aufzuholen.

Der Fortbestand der europäischen Fischerei ist ein Ziel, über das Einigkeit herrscht. Dieser Bericht enthält daher die wichtigsten Vorschläge des Berichterstatters zur Erreichung dieses Ziels.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (2.6.2010)

für den Fischereiausschuss

zu der Regelung für die Einfuhr von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur in die EU im Hinblick auf die künftige Reform der GFP
(2009/2238(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Yannick Jadot

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Fischereiausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass Fisch eine natürliche Ressource ist, die bei einer angemessenen Bewirtschaftung eine erneuerbare Ressource bilden und in der EU wie auch weltweit sowohl die Ernährung als auch Arbeitsplätze sichern kann und die erhalten werden muss, damit die weitere Dezimierung der Fischbestände und somit eine Notlage für die Küstenbevölkerung in- und außerhalb der EU verhindert werden; ist sich in dieser Hinsicht bewusst, dass eine wirksame Fischereibewirtschaftung, unter Einbeziehung der Dimension und der Auswirkungen des internationalen Handels auf die Fischressourcen weltweit, verstärkt werden muss;

2.  ist der Auffassung, dass die EU als weltweit größter Importeur von Fischereierzeugnissen zusammen mit anderen Ländern mit hohen Fischeinfuhren die politische Verantwortung hat, sicherzustellen, dass die Handelsregeln der WTO den höchstmöglichen weltweiten Standards der Fischereibewirtschaftung und Bestandserhaltung entsprechen; fordert dazu die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der gerechte, transparente und nachhaltige Handel mit Fisch im Rahmen der bilateralen und multilateralen Handelsvereinbarungen der EU verstärkt wird;

3.  fordert die Kommission auf, mit anderen WTO- und FAO-Partnern zusammenzuarbeiten, um Umwelt- und Sozialstandards zu entwickeln und zu fördern, die im bilateralen und multilateralen Handel gelten sollen und die die Nachhaltigkeit fördern und eine Minderung der Armut bewirken würden;

4.  betont, dass Fisch nicht wie andere gewerbliche Erzeugnisse behandelt werden sollte, sondern spezifischen Handelsregeln der WTO, die für empfindliche Erzeugnisse gelten, mit der Möglichkeit der Einführung von Schutzklauseln und Kontrollen unterliegen sollte;

5.  fordert die Kommission auf, Überlegungen über gemeinsame Initiativen in der WTO und der FAO im Hinblick auf die Prüfung der Frage anzustellen, ob es zweckmäßig wäre, auf Fischereierzeugnisse nicht mehr die Vorschriften über den Marktzugang für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse (NAMA) anzuwenden, um eine Anpassung des Handels mit Fischereierzeugnissen an die Vorschriften zu erleichtern, die normalerweise für Nahrungsmittel und empfindliche Erzeugnisse gelten;

6.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass alle Fischeinfuhren in die EU denselben Gesundheitsstandards genügen müssen, wie sie für innerhalb der Europäischen Union hergestellte Fischereierzeugnisse gelten;

7.  unterstützt die Regelung der EU gegen illegalen Fischfang, durch die verhindert werden soll, dass illegal gefangener Fisch auf den Markt der EU gelangt, wobei es sich allerdings bewusst ist, dass viele Entwicklungsländer Hilfe zur korrekten Durchführung der Regelung und zur Bekämpfung des illegalen Fischfangs benötigen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.6.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Kader Arif, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Harlem Désir, Christofer Fjellner, Joe Higgins, Yannick Jadot, Metin Kazak, David Martin, Vital Moreira, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Tokia Saïfi, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Gianluca Susta, Iuliu Winkler, Jan Zahradil, Pablo Zalba Bidegain

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Josefa Andrés Barea, Catherine Bearder, George Sabin Cutaş, Mário David, Béla Glattfelder, Salvatore Iacolino, Syed Kamall, Georgios Papastamkos, Michael Theurer

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.6.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Josefa Andrés Barea, Kriton Arsenis, Alain Cadec, Carmen Fraga Estévez, Pat the Cope Gallagher, Carl Haglund, Guido Milana, Maria do Céu Patrão Neves, Britta Reimers, Ulrike Rodust, Catherine Trautmann, Jarosław Leszek Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jean-Paul Besset, Luis Manuel Capoulas Santos, Gabriel Mato Adrover, Antolín Sánchez Presedo, Ioannis A. Tsoukalas

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Giovanni La Via, Maurice Ponga, Jacek Włosowicz