BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs
29.6.2010 - (KOM(2010)0065 – C7‑0068/2010 – 2010/0041(COD)) - ***I
Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Berichterstatter: Brian Simpson
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs
(KOM(2010)0065 – C7‑0068/2010 – 2010/0041(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0065),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 338 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0068/2010),
– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7‑0217/2010),
1. legt in erster Lesung den folgenden Standpunkt fest;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt Erwägung 7 a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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(7a) Die Kommission sollte befugt sein, in Bezug auf bestimmte Einzelbestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie 2009/42/EG delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV zu erlassen. Es ist von besonderer Wichtigkeit, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Hinblick auf die Einführung von Bestimmungen zum Regelungsverfahren mit Kontrolle in den durch den Vertrag von Lissabon eingeführten neuen Bestimmungen über delegierte Rechtsakte werden mehrere Änderungsanträge vorgeschlagen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt Artikel 1 – Nummer -1 (neu) Richtlinie 2009/42/EG Artikel 3 ‑ Absatz 4 ‑ Unterabsatz 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 3 Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt Artikel 1 – Nummer -1 a (neu) Richtlinie 2009/42/EG Artikel 4 ‑ Absatz 1 ‑ Unterabsatz 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 4 Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt Artikel 1 – Nummer -1 b (neu) Richtlinie 2009/42/EG Artikel 5 ‑ Absatz 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 5 Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt Artikel 1 – Nummer -1 c (neu) Richtlinie 2009/42/EG Artikel 10 ‑ Absatz 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 6 Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt Artikel 1 – Nummer -1 d (neu) Richtlinie 2009/42/EG Artikel 10a (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Begründung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mit diesem mündlichen Änderungsantrag soll der Text an die laufenden Diskussionen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament zu anderen vergleichbaren Vorgängen angeglichen werden. Damit soll eine frühzeitige Einigung in erster Lesung erleichtert werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 7 Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt Artikel 1 – Nummer -1 d (neu) Richtlinie 2009/42/EG Artikel 10b (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 8 Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt Artikel 1 – Nummer -1 d (neu) Richtlinie 2009/42/EG Artikel 10c (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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BEGRÜNDUNG
Ziele des Vorschlags
Mit diesem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates soll die Richtlinie 2009/42/EG dahingehend abgeändert werden, dass die Erhebung von Daten nach Güterart für die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs verbindlich wird. Zur Zeit werden diese Daten von 18 Mitgliedstaaten auf freiwilliger Grundlage erfasst. Fünf Mitgliedstaaten haben keinen Seezugang und liefern demzufolge keine Daten gemäß dieser Richtlinie. Die Erfassung der einschlägigen Daten wird für die Beteiligten im Großen und Ganzen zu keiner zusätzlichen Belastung führen, da die betreffenden Mitgliedstaaten in der Lage sein sollten, diese Daten unter Ausnutzung bereits vorhandener Informationsquellen (beispielsweise Zollunterlagen) zusammenzustellen.
Die Erfassung von Daten nach Güterart ist verbindlich für die statistische Erfassung des europäischen Straßen-, Schienen- und Binnenwasserstraßenverkehrs.
Die europäischen Statistiken zu allen Verkehrsarten sollten nach gemeinsamen Konzepten und Normen erfasst werden, um ein Höchstmaß an praktischer Vergleichbarkeit zwischen den Verkehrsarten zu ermöglichen. Dabei könnte insbesondere die Verfügbarkeit umfassender und einheitlicher Statistiken nach Güterart für alle Verkehrsarten einen allgemeinen Rahmen bieten, der sich nützlich erweisen könnte zur Förderung und Überwachung der Politik zur Förderung der Verknüpfung verschiedener Verkehrsarten, d.h. der Möglichkeit einer optimalen Kombination mehrerer Verkehrsarten innerhalb ein- und derselben Verkehrskette, sowie für die Modernisierung der Logistik im Güterverkehr.
Der Vorschlag soll erstmals bei den entsprechenden Daten für 2011 Anwendung finden.
Bewertung und Empfehlungen des Berichterstatters
Ihr Berichterstatter unterstützt den Vorschlag der Kommission und schlägt zu dessen Inhalt keine Änderungsanträge vor.
Da die abgeänderte Richtlinie 2009/42/EG jedoch Bestimmungen zum Regelungsverfahren mit Kontrolle enthält, möchte Ihr Berichterstatter Sie auf die Möglichkeit hinweisen, diese Bestimmungen an die neuen, mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Bestimmungen für delegierte Rechtsakte anzupassen und damit die Befugnisse des Europäischen Parlaments in diesem Bereich zu stärken. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Kommission nicht beabsichtigt, einen übergreifenden Vorschlag vorzulegen, mit dem die Frage der delegierten Rechtsakte auf einer verstärkt horizontalen Ebene geklärt würde, regt Ihr Berichterstatter eine Reihe von Änderungsanträgen zu delegierten Rechtsakten an.
VERFAHREN
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Titel |
Änderung der Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2010)0065 – C7-0068/2010 – 2010/0041(COD) |
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Datum der Konsultation des EP |
8.3.2010 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
TRAN 11.3.2010 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Brian Simpson 22.3.2010 |
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Prüfung im Ausschuss |
21.6.2010 |
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Datum der Annahme |
22.6.2010 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
33 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Inés Ayala Sender, Georges Bach, Antonio Cancian, Luis de Grandes Pascual, Christine De Veyrac, Saïd El Khadraoui, Ismail Ertug, Jacqueline Foster, Mathieu Grosch, Jim Higgins, Ville Itälä, Georgios Koumoutsakos, Werner Kuhn, Jörg Leichtfried, Gesine Meissner, Hella Ranner, Vilja Savisaar, Brian Simpson, Keith Taylor, Silvia-Adriana Ţicău, Thomas Ulmer, Dominique Vlasto, Artur Zasada |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Zigmantas Balčytis, Philip Bradbourn, Frieda Brepoels, Spyros Danellis, Jelko Kacin, Dominique Riquet, Alfreds Rubiks, Janusz Władysław Zemke |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Morten Løkkegaard, Traian Ungureanu |
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Datum der Einreichung |
29.6.2010 |
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