BERICHT über die Weiterentwicklung des Beschäftigungspotenzials einer neuen, nachhaltigen Wirtschaft

20.7.2010 - (2010/2010(INI))

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Elisabeth Schroedter


Verfahren : 2010/2010(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0234/2010
Eingereichte Texte :
A7-0234/2010
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Weiterentwicklung des Beschäftigungspotenzials einer neuen, nachhaltigen Wirtschaft

(2010/2010(INI))

Das Europäische Parlament,

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch EU-Politik: Überprüfung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung“ (KOM(2009)0400),

–   unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 (KOM(2010)0193),

–    unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für stromsparende Bürogeräte (Neufassung),

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/31/EG[1] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung),

–    unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG[2],

–    unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission „Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen“ (KOM(2009)0147) und seine diesbezügliche Entschließung vom 6. Mai 2010[3],

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Ökologisierung des Verkehrs“ (KOM(2008)0433),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Strategie zur Internalisierung externer Kosten“ (KOM(2008)0435),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Eine Energiepolitik für Europa“ (KOM(2007)0001),

–    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 10./11. Dezember 2009, insbesondere die Nummern 21-24,

–    unter Hinweis auf den Bericht des Vorsitzes über die Überprüfung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung[4],

–    unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Protokoll von Kyoto zum UNFCCC,

–    unter Hinweis auf das IPPC-Dokument von 2007 „Klimawandel 2007: Zusammenfassender Bericht, Beitrag der Arbeitsgruppen I, II und III zum Vierten Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen “,

–    unter Hinweis auf den Stern-Bericht von 2006 über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels,

–    unter Hinweis auf die „Green Jobs“-Initiative des UNEP, der ILO, der IOE und des ITUC von 2008 „Green Jobs: Towards Decent Work in a Sustainable, Low-Carbon World“,

–    unter Hinweis auf das ILO-Themenpapier „Global Challenges for Sustainable Development: Strategies for Green Jobs“, das der Konferenz der Minister für Arbeit und Beschäftigung der G8 vorgelegt wurde, die vom 11. bis 13. Mai 2008 in Niigata (Japan) stattfand,

–    unter Hinweis auf die Erklärung der OECD zu umweltfreundlichem Wachstum, die am 25. Juni 2009 auf einer Tagung des Ministerrats angenommen wurde, und auf deren Strategie für umweltfreundliches Wachstum,

–    unter Hinweis auf den 2009 vorgelegten Bericht von Greenpeace und dem Europäischen Dachverband für erneuerbare Energien (EREC) „Working for the climate: renewable energy and the green job revolution“,

–    unter Hinweis auf den 2007 vorgelegten Bericht des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) und der Agentur für soziale Entwicklung (SDA) „Climate Change and Employment: Impact on employment in the European Union-25 of climate change and CO2 emission reduction measures by 2030“,

–   unter Hinweis auf die Ruhr Economic Papers 156 „Economic impacts from the Promotion of Renewable Energy Technologies, The German Experience“,

–   unter Hinweis auf die Publikation von CEPOS „Wind Energy, the case of Denmark“,

–   unter Hinweis auf die Publikation der Universidad Rey Juan Carlos “Study of the effects on employment of public aid to renewable energy sources”,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 14. Dezember 2007 zur vorkommerziellen Auftragsvergabe (KOM(2007)0799),

–    unter Hinweis auf den Bericht der Kommission „Beschäftigung in Europa 2009“, insbesondere Kapitel 3: „Der Klimawandel und die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt“,

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Europäisches Konjunkturprogramm“ (KOM(2008)0800) und seine diesbezügliche Entschließung vom 11. März 2009[5],

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Impulse für den Aufschwung in Europa“ (KOM(2009)0114),

–        unter Hinweis auf die gemeinsame Analyse der Sozialpartner zu den wesentlichen Herausforderungen, die sich heute auf den europäischen Arbeitsmärkten stellen, vom 18. Oktober 2007,

–    unter Hinweis auf den 2002 von den europäischen Sozialpartnern vereinbarten „Aktionsrahmen für die lebenslange Entwicklung von Kompetenzen und Qualifikationen“,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen – Arbeitsmarkt- und Qualifikationserfordernisse antizipieren und miteinander in Einklang bringen“ (KOM(2008)0868) und den Bericht der Sachverständigengruppe über „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen: Sofortige Maßnahmen“ vom Februar 2010,

–    unter Hinweis auf die 2009 vom Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) vorgelegte Studie „Future Skills Needs for the Green Economy“,

–    gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und die Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für Frauenrechte und Chancengleichheit (A7-0234/2010),

A.  in der Erwägung, dass der Europäische Rat 2009 nachhaltige Entwicklung als zentrale Zielsetzung des Lissabon-Vertrags bestätigt hat; in der Erwägung, dass zu den Leitprinzipien der EU-Nachhaltigkeitsstrategie die integrierte Betrachtung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Belange, die Intensivierung des Sozialdialogs, die Stärkung der sozialen Verantwortung von Unternehmen und das Vorsorge- und Verursacherprinzip gehören,

B.  in der Erwägung, dass ein Schwerpunkt der Strategie Europa 2020 die Förderung einer sozialen, ressourcenschonenden, umweltfreundlichen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft ist,

C. in der Erwägung, dass die Industrieländer der Kopenhagener Vereinbarung zufolge ihren CO2-Ausstoß bis 2050 gegenüber 1990 um 80-90 % verringern müssen,

D. in der Erwägung, dass der Klimawandel in Europa unterschiedliche Auswirkungen auf die Regionen hat, in der Erwägung, dass laut einer Studie der Kommission[6] die Regionen in Süd- und Osteuropa, in denen mehr als ein Drittel der EU-Bevölkerung lebt, ganz besonders dem Druck des Klimawandels ausgesetzt sind, in der Erwägung, dass die schwächsten Bevölkerungsgruppen am stärksten betroffen sind, und in der Erwägung, dass daraus verstärkte regionale und soziale Ungleichgewichte erwachsen können;

E.  in der Erwägung, dass der Wandel zu einer nachhaltigeren Wirtschaft sich unterschiedlich positiv auf einzelne Sektoren auswirkt, vor allem in der Erwägung, dass Arbeitsplätze neu geschaffen, ersetzt werden oder teilweise wegfallen, in der Erwägung, dass alle Arbeitsplätze an eine nachhaltige, ressourcensparende Produktions- und Arbeitsweise angepasst werden müssen, daher der größte Anpassungsbedarf in bestehenden Arbeitsverhältnissen anfällt, wobei flexible Beschäftigungsverhältnisse wünschenswert sind,

F.  in der Erwägung, dass den Angaben im Grünbuch über den demografischen Wandel (KOM(2005)0094) zufolge die Bevölkerung im Erwerbsalter in der EU zwischen 2005 und 2030 um 20,8 Millionen Menschen zurückgehen wird (6,8 %) und dass die Zahl der Menschen über 60 nun doppelt so schnell anwächst wie vor 2007, nämlich um 2 Millionen Menschen jährlich gegenüber 1 Million zuvor,

G.  in der Erwägung, dass dieser Wandel das Potenzial besitzt, die Beschäftigung zu stabilisieren und die Zahl der Arbeitsplätze mit bedeutenden Spill-over-Effekten zu erhöhen, in der Erwägung, dass dort, wo verlässliche Rahmenbedingungen eingeführt wurden, eine stetige Zunahme der Beschäftigungsmöglichkeiten und der Arbeitsplatzsicherheit verzeichnet werden kann, was durch steigende Exporte stabilisiert wird,

H.  in der Erwägung, dass, wenn es europäischen Wissenschaftlern und Unternehmen nicht gelingt, ihre Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte umzusetzen, nicht das notwendige Wirtschaftswachstum und die entsprechenden Beschäftigungszuwächse durch eine innovationsbasierte Wirtschaft erreichen werden, in der Erwägung, dass der von der Kommission erstellte Europäische Innovationsanzeiger erkennen lässt, dass ein Innovationsrückstand von 30 % gegenüber den USA und von 40 % gegenüber Japan besteht,

I.   in der Erwägung, dass in einigen neuen Branchen Strukturen des sozialen Dialogs noch nicht existieren, in der Erwägung, dass es Fälle in den neuen Sektoren gibt, wo Tarifvereinbarungen nicht bestehen oder bestehende nicht angewandt werden und auch Branchen-Kodices nicht existieren, in der Erwägung, dass alle Branchen hohem Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind, in der Erwägung, dass in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit der Druck, schlechte Arbeitsbedingungen zu akzeptieren, hoch ist,

J.   in der Erwägung, dass in den letzten zwanzig Jahren auf dem europäischen Arbeitsmarkt eine langfristige Unsicherheit der Arbeitsplätze entstanden ist und dazu geführt hat, dass insbesondere junge Menschen tendenziell im Rahmen von kurzfristigen Verträgen mit schlechteren Arbeitsbedingungen arbeiten, in der Erwägung, dass unter diesen Bedingungen geschaffene neue Arbeitsplätze nicht als nachhaltig gelten können, in der Erwägung, dass diese strukturellen Mängel, die mit Blick auf das Ziel der Weiterentwicklung des Beschäftigungspotenzials einer neuen, nachhaltigen Wirtschaft bestehen, behoben werden müssen,

K. in der Erwägung, dass der Übergang zu einer neuen nachhaltigen Wirtschaftsweise nicht als Vorwand dienen darf, um die schutzbedürftigsten und am wenigsten qualifizierten Arbeitnehmer aus dem Arbeitsmarkt auszugrenzen, daher in Erwägung der Notwendigkeit, den Creaming-Effekt zu verhindern, dessen erste Opfer die weniger qualifizierten Arbeitnehmer sind,

L.  in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter als Ziel im Lissabon-Vertrag verankert ist und auch zu den Millenniums-Entwicklungszielen zählt, in der Erwägung, dass Frauen in verschiedenen Sektoren unterrepräsentiert sind und daher vom Beschäftigungszuwachs der neuen, nachhaltigen Wirtschaft nicht gleichermaßen profitieren,

M. in der Erwägung, dass sich in einer alternden Gesellschaft mit einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung ein neues Wirtschaftssystem herausbilden wird, in dem es notwendig sein wird, mehr Frauen zur Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit zu bewegen, indem die Arbeitsorganisation angepasst und die Arbeitgeber in allen Branchen auf eine stärker diversifizierte Belegschaft vorbereitet werden,

N. in der Erwägung, dass neueren Studien zufolge Frauen auf allen Entscheidungsebenen vor allem aufgrund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für Unternehmen einen Mehrwert darstellen,

O. in der Erwägung, dass Hochschulabsolventen innerhalb der EU mehrheitlich weiblich sind und Frauen in den Studiengängen Wirtschaft, Management und Jura die Mehrheit darstellen, sie aber in Führungspositionen in Unternehmen und in der Verwaltung weiterhin unterrepräsentiert sind,

P.  in der Erwägung, dass Frauen vor allem aufgrund von im Bildungswesen und in der Gesellschaft bestehender sexistischer Stereotype in den zu Unrecht als „männlich“ angesehenen Branchen wie Informatik, Ingenieurswesen, Physik und technische Berufe, z.B. Maschinenbau und Bauwesen, unterrepräsentiert sind,

Q. in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit bei den älteren Arbeitnehmern steigt, die auch mit dem Phänomen der sozialen Ausgrenzung vor allem bei den über 55-Jährigen konfrontiert sind, und dass trotz der Fortschritte, die im Laufe eines Jahrzehnts erzielt wurden, im Jahr 2008 nur wenig über ein Drittel der Frauen zwischen 55 und 64 Jahren einen Arbeitsplatz hatten, während der Prozentsatz der arbeitenden Männer dieser Altersgruppe bei 55 % lag,

Beschäftigungsstrategie für eine neue, nachhaltige Wirtschaftsweise

1.  ist der Ansicht, dass die nachhaltige Entwicklung auf einer langfristigen Perspektive beruht, in der Wirtschaftswachstum, sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz miteinander in Verbindung stehen und sich gegenseitig stützen; unterstreicht das Potenzial der Schaffung „grüner Arbeitsplätze“ in einer nachhaltigen Wirtschaft;

2.  ist der Ansicht, dass nach Überwindung der Wirtschaftkrise sehr günstige Bedingungen für nachhaltiges Wachstum auf der Grundlage von sozialer Gerechtigkeit und Ökoeffizienz gegeben sind; weist darauf hin, dass die Umstellung der umweltschädlichen europäischen Volkswirtschaften auf ökologisch effizientes Wirtschaften zu tiefgreifenden Veränderungen in den Bereichen Produktion, Vertrieb und Konsum führen wird, die als Chance zur Schaffung wahrer Nachhaltigkeit ohne Gefährdung von Wohlstand oder Arbeitsplätzen genutzt werden sollten; vertritt die Ansicht, dass die Umstellung auf eine Wirtschaft, die auf umweltverträglichen Energien basiert, nicht lediglich als finanzielle Belastung für die öffentlichen und privaten Haushalte gesehen werden sollte, sondern als Chance für Investitionen in eine nachhaltige Entwicklung;

3.  unterstreicht die Bedeutung wachstums- und beschäftigungsfördernder Maßnahmen für den ländlichen Raum, um der Landflucht entgegenzuwirken;

4.  stellt fest, dass ein Bedarf besteht, die Erzeugung von Gütern und die Erbringung von Dienstleistungen nachhaltiger zu gestalten; stellt fest, dass Investitionen in eine neue nachhaltige Wirtschaft Wachstumspotenzial für den Arbeitsmarkt und neue Einkommensmöglichkeiten bedeuten; stellt fest, dass hinter der positiven Bilanz Verluste in einigen Sektoren stehen und dass daher Weiterbildung und Umschulung angeregt werden sollten;

5.  ist der Auffassung, dass die derzeitige weltweite Wirtschafts- und Gesellschaftskrise, durch die Veränderungen im Bereich der Energienutzung und die Reduzierung der CO2-Emissionen gebremst wurden, die Mitgliedstaaten nicht davon abhalten sollte, zu einer wettbewerbsfähigeren, ressourcenschonenden Wirtschaft mit einem geringeren CO2-Ausstoß überzugehen, da dies sie widerstands- und wettbewerbsfähiger machen und ihre Abhängigkeit gegenüber den immer teueren Einfuhren verringern wird;

6.  ist der Ansicht, dass mehr für die Internalisierung externer Kosten getan werden sollte; fordert die Kommission auf, die bestehenden Instrumente zu nutzen oder, falls notwendig, neue Instrumente zu entwickeln, um die Kosten zuzuordnen und sicherzustellen, dass die Ergebnisse künftig in Vorschlägen für Maßnahmen berücksichtigt werden;

7.  ist der Ansicht, dass eine neue, nachhaltige Wirtschaft für die EU eine ausgewogene wirtschaftliche und soziale Entwicklung gewährleisten muss; fordert eine ehrgeizige, nachhaltige Industriepolitik mit Schwerpunkt auf Ressourceneffizienz; betont, dass die „grüne“ Wirtschaft Perspektiven für menschenwürdige, gut bezahlte Arbeitsplätze mit Schwerpunkt auf dem Umweltschutz bieten muss;

8.  ist der festen Überzeugung, dass marktwirtschaftlich fundierte Umweltschutzpolitik zum Motor für Wachstum und Beschäftigung in allen Wirtschaftszweigen werden kann, und betont, dass berechenbare und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen die Grundlage dafür sind, dass innovative Unternehmen diese Chancen zum Wohle der Umwelt und der Arbeitnehmer optimal nutzen können;

9.  fordert die Industrie für ökologische Innovationen zu gewinnen, da Unternehmer eine sehr wichtige Rolle bei der weiteren Verbreitung ökologischer Innovationen spielen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass es für den Erfolg einer Strategie, die darauf abzielt, ressourceneffiziente Volkswirtschaften und nachhaltige Industrien zu entwickeln, von ausschlaggebender Bedeutung ist, die Unternehmer zu informieren, etwa durch das Aufzeigen neuer Geschäftsmöglichkeiten;

10. unterstützt die Leitinitiative der Kommission in der Europa 2020-Strategie, jetzt den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu vollziehen, Wirtschaftswachstum möglichst weitgehend vom Ressourcen- und Energieverbrauch abzukoppeln sowie klimaschädliche Emissionen zu reduzieren und so der Erderwärmung entgegen zu wirken; begrüßt das Vorhaben, gesetzliche Rahmenbedingungen, marktwirtschaftliche Anreizinstrumente, Subventionen und öffentliche Auftragsvergabe auf dieses Ziel auszurichten; bedauert jedoch, dass die Kommission mit der EU 2020-Strategie die Chance verpasst, das Arbeitsmarktpotenzial einer nachhaltigen Wirtschaft aufzugreifen;

11. stellt fest, dass die Energieeffizienz von Wohnungen und von Bauten, der Anteil erneuerbarer Energien, umweltfreundliche Technologien, die Nachhaltigkeit des Verkehrs und der Mobilität, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Beratung durch Umweltdienste sowie Recycling, ressourcenschonende Produktionsprozesse und Kreislauf-Materialzyklen gesteigert werden müssen, um die Beschäftigungsziele der EU 2020-Strategie und das Beschäftigungspotenzial einer neuen nachhaltigen Wirtschaft auszuschöpfen und die Nachhaltigkeit der Produktion von Gütern und Dienstleistungen zu verbessern; stellt fest, dass auch der Dienstleistungssektor und die Sozialwirtschaft großes „grünes“ Beschäftigungspotenzial bergen;

12. betont, wie wichtig die Vorbildwirkung des öffentlichen Sektors ist, wenn er progressive Beschaffungsstandards annimmt und Anreize und Information bietet, insbesondere in den Bereichen Energie, Errichtung von Infrastruktur und Anlagen, Verkehr und Kommunikation, die auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtet sind, welche mit Rechten einhergehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, nicht nur dafür zu sorgen, dass insbesondere bei der vorkommerziellen Auftragsvergabe Umwelt und Sozialnormen zur Anwendung kommen, sondern auch Bestimmungen über den lokalen Anteil und Unternehmen der nachhaltigen und integrativen Wirtschaft, insbesondere KMU, zu fördern;

13. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen des Klimawandels Erfahrungen und bewährte Verfahren hinsichtlich der Beschäftigungsmöglichkeiten auszutauschen;

14. ist überzeugt, dass „grüne“ nachhaltige Jobs kein Anhängsel sein dürfen, sondern dass Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt nachhaltig ausgerichtet werden müssen; ist sich der Tatsache bewusst, dass es keinen abgrenzbaren Wirtschaftszweig „Umweltschutz“ oder „Umweltindustrie“ gibt, da die Umweltschutzwirtschaft viele klassische Branchen wie das produzierende Gewerbe, die Bauwirtschaft oder die Dienstleistungsbranche betrifft; fordert daher, die ILO-Definition als Arbeitsdefinition zu übernehmen, wonach alle Arbeitsplätze, die nachhaltige Entwicklung vorantreiben, „grüne“ nachhaltige Jobs sind; legt dar, dass die Definition zunächst Arbeitsplätze, die direkt Energie- und Rohstoffverbrauch verringern, Ökosysteme und Biodiversität schützen und Abfallproduktion und Luftverschmutzung minimieren, und danach alle Arbeitsplätze, die den ökologischen Fußabdruck verringern, umfasst; erkennt an, dass wegen des relativen Charakters der Definition das Jobpotenzial nicht endgültig benennbar ist;

15. ist der Ansicht, dass die Forschungstätigkeit zu den Auswirkungen umwelt- und klimapolitischer Maßnahmen auf die Zunahme der Nettobeschäftigung deutlich ausgeweitet werden muss; ersucht die Kommission, diesem Forschungsbereich innerhalb des 8. Rahmenprogramms Vorrang einzuräumen;

16. betont, dass alle Arbeitsplätze dem Ziel der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet sind und Produktions- und Arbeitsweise so ressourcen-, material- und energieeffizient wie möglich gestaltet sein müssen; betont, dass dieser Ansatz für die gesamte Beschaffungskette gelten muss und dass es nicht sinnvoll ist, eine Unterscheidung nach guten und schlechten Industrien zu treffen, sondern dass alle Industrien nachhaltiger werden können;

17. hält es für wesentlich, einen neuen gemeinschaftlichen Rahmen mit ausreichenden Haushaltsmitteln zu schaffen, um die öffentliche Forschung zu unterstützen und deren Ergebnisse auf einfache und unbürokratische Art und Weise zugänglich zu machen, damit alle Unternehmen, einschließlich Kleinstunternehmen und KMU, Veränderungen in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung neuer Energiequellen, neue Produktionsverfahren sowie Verwertung und bessere Nutzung von Ressourcen herbeiführen und Arbeitsplätze mit den entsprechenden Rechten schaffen können;

Beschäftigungspotenzial optimieren

18. fordert die Erarbeitung einer europäischen Beschäftigungsstrategie für eine nachhaltige Wirtschaftsweise als Teil der EU 2020-Strategie mit dem Ziel, das Beschäftigungspotenzial zu optimieren, wobei besonders auf zumutbare Arbeitsbedingungen, die Gesundheit und die Sicherheit der Arbeitnehmer, den Qualifikationsbedarf und einen sozialverträglichen Übergang zu achten ist; betont, dass eine nachhaltige Wirtschaft soziale, technologische, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit miteinander verknüpfen muss; betont, dass eine solche nachhaltige Beschäftigungsstrategie eines der zentralen Elemente der beschäftigungspolitischen Leitlinien sein sollte;

19. empfiehlt den regionalen Behörden, Entwicklungsstrategien anzunehmen, die den Zielen der Europa 2020-Strategie hinsichtlich der Schaffung neuer Arbeitsplätze in einer nachhaltigen Volkswirtschaft entsprechen;

20. fordert die Kommission auf, bis 2011 eine legislative und nichtlegislative Maßnahmen umfassende Strategie zur Schaffung „grüner“ Arbeitsplätze, die eine Quelle von Wachstum und Wohlstand für alle sind, vorzulegen;

21. unterstreicht, dass sich europäische Unternehmen durch ihre Innovationskraft zu einem weltweiten Vorreiter im Bereich Umweltschutz entwickelt haben; ist jedoch besorgt, dass verarbeitendes Gewerbe weiterhin in großem Maß von der EU in Drittländer verlagert wird, die weitaus geringere Umweltschutzstandards aufweisen; fordert die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dieses Phänomen zügig und energisch durch einen weltweiten, multilateralen Lösungsansatz zu bekämpfen, der sicherstellt, dass vergleichbare Verpflichtungen im globalen Wettbewerb existieren;

22. betont, dass ein stabiler, langfristiger und ehrgeiziger ordnungspolitischer Rahmen eine Vorbedingung für die umfassende Ausschöpfung des „grünen“ Beschäftigungspotenzials ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Umweltstandards und finanzielle Anreize festzulegen, die verlässliche Rahmenbedingungen für mindestens 10 Jahre und so Rechts- und Planungssicherheit schaffen; fordert, dass vorhandene Finanzinstrumente genutzt werden, um die Nachhaltigkeit zu fördern, und dass die Verbesserung der Nachhaltigkeit des Wirtschaftens und der Produktion als eines der Förderziele in die Finanzielle Vorausschau mehrerer Fonds, einschließlich der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds, integriert wird;

23. betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Konzepts der integrierten Stadtentwicklung und ist der Ansicht, dass der nachhaltige Umbau benachteiligter Stadtviertel dabei eine Pilotfunktion übernehmen könnte; sieht als Voraussetzung dafür klare politische Rahmenbedingungen, zu denen der Erhalt der Förderung der städtischen Dimension in den Strukturfonds gehört;

24. stellt fest, dass Mittel innerhalb der vorhandenen Programme für die Durchführung gezielter Studien in den am meisten benachteiligten Regionen der EU erforderlich sind, in denen die strategischen Ziele und die Art der Maßnahmen ermittelt und konkret benannt werden, die für die Herstellung günstiger Bedingungen für die Entwicklung einer nachhaltigen lokalen Wirtschaft erforderlich sind, wobei es insbesondere um die Schaffung von ökologischen Arbeitsplätzen und die Ergreifung integrierter Maßnahmen geht, durch die neue, ökologische Unternehmen Anreize zur Ansiedlung erhalten und bestehende derartige Unternehmen unterstützt werden;

25. betont, dass die gezielten Investitionen in die ökologische Umgestaltung der benachteiligten Regionen der EU eines der nützlichsten Instrumente für die Verwirklichung der strategischen Ziele der regionalen Konvergenz und des territorialen Zusammenhalts sind;

26. betont die Bedeutung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für eine regionale Clusterbildung durch die Verbindung von Forschung, Innovation und Infrastruktur vor Ort im Rahmen neuer Technologien, zum Beispiel in den Bereichen Energiequellen und Energieeffizienz; betont zudem, dass die regionalen und lokalen Behörden besonders in städtischen Gebieten am besten in der Lage und am fähigsten sind, die Bedingungen zu schaffen, die für die Entwicklung von Clustern innovativer Unternehmen erforderlich sind; weist darauf hin, dass solch eine Clusterbildung die lokale Wirtschaftsentwicklung entscheidend vorantreiben und in den Regionen neue Arbeitsplätze schaffen kann;

27. ist sich der Tatsache bewusst, dass die gemeinschaftlichen, nationalen und regionalen Finanzierungsprogramme nach wie vor ausgesprochen schlecht koordiniert sind, und weist daher nachdrücklich darauf hin, dass eine bessere Koordinierung zwischen diesen Programmen auf mehreren Ebenen erforderlich ist und größere Synergien zwischen den einzelnen gemeinsamen Politiken gefördert werden müssen, wobei die Strukturfonds, der Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, das Forschungsrahmenprogramm und das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) so gestaltet werden müssen, dass eine nachhaltige ressourceneffiziente Wirtschaft verwirklicht wird; ist im Hinblick auf die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik der Auffassung, das man sich weiter mit einer stärkeren Verlagerung von direkten Unterstützungsmechanismen hin zur ländlichen Entwicklung und zur Entwicklung einer ökologisch nachhaltigen Landwirtschaft befassen sollte;

28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf, auf dem Erfolg des Fonds für Wiederaufbau aufzubauen und eine neue Gemeinschaftsinitiative mit Pilotprojekten für den Aufbau einer neuen nachhaltigen Wirtschaft zu schaffen;

29. stellt fest, dass die Kommission in Ziffer 8 der Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Oktober 2009 aufgefordert wird, Branche für Branche die Subventionen, die negative Umweltauswirkungen haben und mit einer nachhaltigen Entwicklung nicht zu vereinbaren sind, dringend zu überprüfen; fordert die Kommission auf, diese Schlussfolgerungen umgehend umzusetzen, indem Möglichkeiten der Umschichtung dieser Subventionen im Haushaltsplan zugunsten der Unterstützung neuer, mit nachhaltiger Wirtschaft verbundener Tätigkeiten geprüft werden;

30. fordert effiziente Finanzierungssysteme und steuerliche Anreize, die KMU dabei unterstützen sollen, „grüne“ Beschäftigungsstrategien zu verfolgen und „grüne“ Innovationen sowie eine „grüne“ Produktion sicherzustellen;

31. ist der Ansicht, dass die bestehende und vorgeschlagene EU-Umweltgesetzgebung ein beträchtliches Potenzial für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Bereichen wie Luft, Boden, Wasser, Energie, öffentliche Dienste, Landwirtschaft, Transport, Forstwirtschaft und Umweltmanagement birgt; fordert die Mitgliedstaaten auf, die EU-Rechtsvorschriften umzusetzen, die zu Neuinvestitionen in umweltfreundliche Technologien und Arbeitsplätze führen könnten;

32. weist darauf hin, dass das öffentliche Beschaffungswesen einen großen Marktanteil ausmacht und von ihm daher wesentliche Anreize für eine Ökologisierung der Wirtschaft ausgehen könnten; fordert daher, dass in allen öffentlichen Ausschreibungen hohe Umweltstandards zur Bedingung gemacht werden;

33. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, sich rechtzeitig auf Veränderungen einzustellen, d. h. Informationsdefizite und Unsicherheitsfaktoren zu beseitigen sowie das Problembewusstsein, soziale Lernprozesse und Veränderungen im Verbraucherverhalten zu fördern; stellt fest, dass Anreize für Unternehmen erforderlich sind, um mehr in saubere Technologien zu investieren, und dass die Arbeitnehmer eher bereit sind, sich dem Wandel zu stellen, wenn dieser zu besseren Beschäftigungsperspektiven führt und ein Sicherheitsnetz für die Arbeitnehmer vorhanden ist;

34. betont, dass die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Potenzials für qualitativ hochwertige Arbeitsplätze in einer neuen nachhaltigen Wirtschaft es verlangt, dass im Rahmen der Innovation Lösungen angestrebt werden, die Antworten auf die großen gesellschaftlichen Fragen wie Arbeitslosigkeit und Armut, Klimawandel, alternde Bevölkerung und Ressourcenknappheit bereithalten; macht darauf aufmerksam, dass die Industriepolitik und die Forschungspolitik auf „offener Innovation“ und Clustern basieren sollten, um die gemeinsame Nutzung von Kenntnissen durch die verschiedenen öffentlichen und privaten Wirtschaftsakteure zu ermöglichen und Innovation zu stimulieren; fordert die Kommission zu diesem Zweck auf, eine Europäische Technologieplattform für ressourcenschonende Industriezweige einzurichten;

35. empfiehlt, dass, falls ein Mitgliedstaat beschließt, z.B. die vermehrte Erzeugung von Wind-, Bio- oder Solarenergie zu subventionieren, die Höhe der Subventionen auf der wissenschaftlichen Bewertung empirischer Daten basiert und dass die Subventionen möglichen Investoren vernünftige Investitionsperspektiven und Sicherheit bieten, und fordert, Faktoren wie die Zunahme von durch Subventionen neu geschaffenen Arbeitsplätzen, Energiepreise, den tatsächlichen Einfluss von Treibhausgasemissionen und anderen Schadstoffen genau zu berücksichtigen und dadurch anzustreben, die Verbesserung der Nachhaltigkeit zu optimieren;

36. stellt fest, dass kein Einvernehmen darüber herrscht, welche technologischen Optionen in der globalen Wettbewerbssituation ökologisch, wirtschaftlich oder sozial am nachhaltigsten sind; stellt fest, dass zahlreiche Variablen berücksichtigt werden müssen, wenn man beispielsweise die Nachhaltigkeit der Energieerzeugung durch Windkraftanlagen, Solarpanele, Kohleverbrennung mit Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid, Atomreaktoren oder irgendwelche anderen Technologien vergleicht; fordert deshalb vermehrte wissenschaftliche Studien zu diesem Thema, die die gesamten Produktionszyklen vergleichen, und verlangt, dass alle Produktionsprozesse ressourcenschonender werden;

Beschäftigungspotenzial für Frauen und Männer in der neuen, nachhaltigen Wirtschaft

37. betont, dass nur durch eine Steigerung der Teilhabe von Frauen am europäischen Arbeitsmarkt das Wachstums- und Beschäftigungspotenzial in dem neuen Wirtschaftssystem umfassend ausgeschöpft werden kann, da die Annäherung der Beschäftigungsquoten von Männern und Frauen seit 1995 für die Hälfte des Anstiegs der allgemeinen Beschäftigungsquote und für ein Viertel des jährlichen Wirtschaftswachstums in Europa verantwortlich war und da dies eine Vorbedingung für die Gewährleistung nachhaltigen Wachstums und die Erfüllung der Forderungen nach einem ökologischen Wandel in einer alternden Gesellschaft ist;

38. fordert eine Initiative auf EU-Ebene, um Arbeitgeber, insbesondere in traditionell männlich dominierten Sektoren, für die Notwendigkeit einer stärker diversifizierten Belegschaft und die damit in einer alternden Gesellschaft einhergehenden Vorteile zu sensibilisieren sowie ihnen Instrumente an die Hand zu geben, damit sie sich auf eine größere Vielfalt vorbereiten können;

39. fordert die EU, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, die Diskriminierung zu bekämpfen und Chancengleichheit in einer nachhaltigen Wirtschaft zu fördern, Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit zu schaffen, die Anreize für eine dauerhafte Beschäftigung von Frauen in diesen Sektoren setzen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine ausreichende und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung und die familienfreundliche Gestaltung des Arbeitsplatzes zu fördern, die Möglichkeiten wie auch die Bedingungen zu schaffen, unter denen sowohl Männer als auch Frauen gleichberechtigt auf dem Arbeitsmarkt vertreten sein können, den Frauenanteil in männlich dominierten Vertretungsstrukturen zu fördern sowie die geschlechtsbedingte Segmentierung des Arbeitsmarktes und das Lohngefälle abzubauen;

40. weist darauf hin, dass Investitionen in die soziale Infrastruktur eine Chance zur Modernisierung Europas und zur Förderung der Gleichstellung bieten und als eine parallele Strategie zur Modernisierung der materiellen Infrastruktur über Investitionen in grüne Technologien angesehen werden können; ist der Auffassung, dass die Gleichstellung der Geschlechter deshalb eine politische Priorität und ein wesentliches Instrument sein sollte;

41. betont, dass zielgerichtete Maßnahmen, die den Zugang von Frauen zu Bildungsangeboten auf allen Ebenen gewährleisten, indem sie sexistische Stereotype bekämpfen, und die lebenslanges Lernen ermöglichen, von wesentlicher Bedeutung sind, um die Geschlechtertrennung auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen; fordert geeignete Ausbildungsangebote, um eine Unterrepräsentanz von Frauen auf „grünen“ Arbeitsplätzen zu vermeiden, da zu bedenken ist, dass Europas Wachstum und Nachhaltigkeit beeinträchtigt werden, wenn sich die große Mehrheit der Frauen von Wissenschaft und Technologie fernhält, und dass dadurch außerdem vielen begabten und qualifizierten jungen Frauen Beschäftigungssicherheit und wirtschaftliche Sicherheit weitgehend verwehrt bleiben;

42. fordert eine eigene Initiative auf EU-Ebene, um Mädchen für MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technologie) zu begeistern und die Stereotype zu bekämpfen, die diese Berufe immer noch prägen; betont, dass den Medien und dem Bildungssystem eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung solcher Stereotype zukommt;

43. betont, dass junge Frauen im Übergangszeitraum zwischen Schule und Arbeitsleben an Ausbildungsberufe herangeführt werden sollten, in denen sie unterrepräsentiert sind, und dies durch eine gemeinsame Planung von Schulen, Hochschulen, Ausbildungseinrichtungen und/oder Unternehmen gefördert werden sollte, damit sie durch Arbeitserfahrung und durch die Ausübung einer Tätigkeit im Rahmen eines regulären, und nicht prekären, Arbeitsverhältnisses konkrete Qualifikationen und Fähigkeiten, auch auf fortgeschrittenem und spezialisiertem Niveau, mit der Aussicht auf Selbstverwirklichung erwerben;

44. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, angesichts der Tatsache, dass der Europäische Sozialfonds (ESF) Fortbildungsmaßnahmen in Bereichen wie erneuerbare Energien oder sanfter Tourismus finanziert, „grünen“ Arbeitsplätzen für Frauen im Rahmen der Programme des ESF größere Bedeutung beizumessen; betont, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um mehr Frauen an ESF-geförderten Projekten zu beteiligen, da sich ihr Anteil gegenwärtig auf weniger als 10 % beläuft; fordert die Einführung von auf der Berücksichtigung geschlechterspezifischer Anliegen beruhenden Haushaltsansätzen („Gender Budgeting“) im ESF sowie in den Konjunktur- und Strukturanpassungsprogrammen, um sicherzustellen, dass diese Programme Frauen in gleichem Maße ansprechen und einbeziehen;

45. hebt hervor, dass der Übergang zu einem neuen Wirtschaftssystem nicht als Vorwand zum Abbau verschiedener Gleichstellungsmaßnahmen genutzt werden darf, sondern stattdessen als eine einzigartige Gelegenheit zur Ausweitung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt der EU gesehen werden sollte, da dies eine Vorbedingung für die Gewährleistung nachhaltigen Wachstums, die bestmögliche Nutzung des Beschäftigungspotenzials und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ist;

Menschenwürdige Arbeit

46. fordert die Kommission auf, den vielen Arbeitsplätze im mittleren und unteren Qualifikationsbereich in der nachhaltigen Wirtschaft wegen ihres Jobpotenzials für hochqualifizierte Arbeitnehmer besondere Beachtung zu schenken ebenso wie den weniger qualifizierten, aber spezialisierten Arbeitnehmern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dieser Tatsache in den beschäftigungspolitischen Leitlinien besondere Rechnung zu tragen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Arbeitsplätze im mittleren und unteren Ausbildungsbereich aufzuwerten und dort menschenwürdige Arbeit sicher zu stellen;

47. betont, wie notwendig es ist, auf zumutbare Arbeitsbedingungen, den Qualifikationsbedarf und einen sozialverträglichen Übergang besonders zu achten; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, dafür zu sorgen, dass eine Beschäftigungsstrategie für eine nachhaltige Wirtschaftweise jedermann in der EU zugute kommt; unterstreicht die Notwendigkeit, alle Arten von Beschäftigung, d. h. Arbeitsplätze für hochqualifizierte wie für mittel- und geringqualifizierte Beschäftigte, in diese Strategie einzubinden; spricht sich dafür aus, die Möglichkeiten für Bildung und Forschung und Entwicklung zu erweitern; spricht sich ferner dafür aus, in den beschäftigungspolitischen Leitlinien und im „New Skills for New Jobs“-Programm der Kommission den Schwerpunkt gerade auf jene Personen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt sind, insbesondere auf Menschen mit Behinderungen und auf die am wenigsten qualifizierten Arbeitnehmer, wie auch auf den Schutz dieser Menschen zu legen;

48. ist der Auffassung, dass Beschäftigungspolitik eine zentrale Rolle in der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung spielt und fordert daher im Sinne des ILO-Programms „Decent Work“ qualitativ gute Arbeitsbedingungen und eine Entlohnung, die sowohl existenzsichernd ist als auch eine angemessene Beteiligung am BIP garantiert;

49. stellt fest, dass aufgrund des häufig niedrigen Organisationsgrads auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite in einigen neuen Branchen das Risiko prekärer Arbeitsverhältnisse und schlechter Arbeitsbedingungen besteht; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, Rahmenbedingungen zur Etablierung von Vertretungsgremien in den neuen Branchen zu schaffen; fordert die Sozialpartner auf, sich zu organisieren, und fordert die Kommission auf, den EU-weiten Austausch von Beispielen für bewährte Verfahren zu fördern, vor allem die Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer und die Einrichtung von Europäischen Betriebsräten weiter zu stärken;

50. stellt fest, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um für eine wirksame Harmonisierung der Mindestanforderungen in der EU für die Arbeitszeitorganisation im Zusammenhang mit der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu sorgen;

51. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern integrierte Pläne zur Nutzung von Projekten der ökologischen Umgestaltung sowohl auf lokaler als auch auf landesweiter Ebene zu erstellen; fordert die Sozialpartner auf, die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Strategie der nachhaltigen Entwicklung zu beobachten und dazu Maßnahmen zur Stärkung der effizienten Beteiligung in Bezug auf die nachhaltige Mobilität der Arbeitnehmer sowie ein ökologisches Wachstum vorzuschlagen und zu beschließen;

52. fordert die Sozialpartner auf, sich neuen Branchen zu öffnen und Strategien zur Einbindung von Branchenvereinigungen in die Sozialpartnerschaft zu entwickeln;

53. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, öffentliche Subventionen sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge enger an soziale Mindeststandards auf Mitgliedstaatebene zu binden und die Etablierung von Vertretungsgremien der Sozialpartner voranzutreiben;

54. weist darauf hin, dass durch berufliche Bildung und lebenslanges Lernen für die Arbeitnehmer, die von Veränderungen der Produktionsverfahren in Unternehmen oder Branchen betroffen sind, ebenfalls neue Arbeitsplätze geschaffen werden; fordert die EU auf, einen Rahmen für die frühzeitige Erkennung von Änderungen und Umstrukturierungen insbesondere der Produktion zu schaffen, der allen betroffenen Arbeitnehmern das Recht auf Teilnahme an Maßnahmen der Umschulung und des lebenslangen Lernens verschafft; fordert die Mitgliedstaaten, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer auf, das Qualifikationsmanagement, die berufliche Bildung und das lebenslange Lernen als gemeinsame Verantwortung anzuerkennen, wie dies die Sozialpartner in der Rahmenvereinbarung von 2002 über das lebenslange Lernen bekundeten; fordert die Kommission auf, eine neunte Schlüsselkompetenz betreffend Umwelt, Klimawandel und nachhaltige Entwicklung in den Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen aufzunehmen, da diese in einer Wissensgesellschaft von wesentlicher Bedeutung ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Begriff der Nachhaltigkeit in die Grundausbildung, die Bildung und das lebenslange Lernen aufzunehmen;

55. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, ihre Bemühungen zur wirksamen Bekämpfung der nachteiligen Auswirkungen der Umstrukturierung sowohl auf die lokale Wirtschaft als auch auf die Beschäftigung zu verstärken; betont, dass Leitlinien bezüglich der Gestaltung des Wandels und seiner sozialen Folgen verbreitet werden sollten;

Deckung des Qualifikationsbedarfs

56. bringt zum Ausdruck, dass die Mitgliedstaaten ihre Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung anpassen und gemeinsam gezielte Aktionspläne für die Umschulung der Arbeitnehmer in den Branchen erstellen und umsetzen müssen, die von der Umgestaltung der lokalen Wirtschaft zu einer neuen, nachhaltigen Wirtschaft beeinträchtigt werden, um den Betroffenen die Chance auf neue, ökologische und nachhaltige Arbeitsplätze zu eröffnen, damit die Arbeitskräfte ihre Qualifikationen auf der Grundlage von kompetenzorientierten Ausbildungskonzepten an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes in einer nachhaltigeren Wirtschaft ausrichten; begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der Kommission „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigung“ und erkennt die Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten als einen Schritt in die richtige Richtung an; weißt jedoch darauf hin, dass diese Initiative enger mit den Zielen des Beschlusses des Rates zur nachhaltigen Entwicklung verbunden und mit konkreten Aktionen sowohl auf EU-Ebene als auch in den EU-Mitgliedstaaten fortgesetzt werden muss;

57. betont, dass die Methode der offenen Koordinierung und der Austausch bewährter Verfahren im Bereich des nachhaltigen Wachstums, ökologischer Arbeitsplätze und des lebenslangen Lernens gestärkt werden müssen, um die Wirtschaft erfolgreich und wirkungsvoll umgestalten zu können und damit auch den neuen Bedürfnissen im Bereich der Bildung Rechnung zu tragen und die negativen sozialen Auswirkungen einer solchen Umgestaltung abzufangen;

58. fordert die Mitgliedstaaten auf, gegen Diskriminierung aufgrund des Alters vorzugehen und das Weiterbildungsangebot und Strategien für lebenslanges Lernen den Bedürfnissen älterer Arbeitnehmer anzupassen, um hohe Teilnahmequoten auch bei Arbeitnehmern, die älter als 55 sind – einschließlich der Frauen über 55 –, sicherzustellen;

59. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, detaillierte politische Maßnahmen zu Innovation und Kreativität insbesondere in den Bereichen Bildung und Ausbildung, einschließlich beruflicher Aus- und Weiterbildung, als eine Grundlage für eine ökologische Wirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand zu ergreifen;

60. ist der Auffassung, dass es in Krisenzeiten unbedingt notwendig ist, junge Menschen für den neuen Typus der „grünen“ Arbeitsplätze zu gewinnen, und sicherzustellen, dass Qualifizierungsprogramme den Zugang von jungen Menschen zum Arbeitsmarkt fördern, so dass sie das Jobpotenzial nutzen können, um die hohe Arbeitslosigkeit bei den Bürgerinnen und Bürgern unter 25 Jahren zu bekämpfen und die Kenntnisse der jungen Generation bei der Verwendung neuer Technologien gewinnbringend zu nutzen; bedauert die Tatsache, dass die EU-2020-Leitinitiative „Jugend in Bewegung“ Jugendliche ausschließt, die nicht in die Hochschulbildung eingebunden sind; betont, dass sie sich, um einen echten Wandel zu bewirken, auf die Jugendlichen konzentrieren muss, die jetzt die wenigsten Chancen haben und von Armut bedroht sind;

61. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern Berufsberatungsprogramme für Jugendliche in wissenschaftlichen und technischen Fächern zu konzipieren und umzusetzen, die die Entwicklung einer tragfähigen und nachhaltigen Wirtschaft fördern, und Informations- und Sensibilisierungskampagnen in Fragen der Ökologie und des Umweltschutzes einzuleiten, und zwar sowohl innerhalb der formalen Strukturen des Bildungssystems als auch im Rahmen der Maßnahmen der lokalen und regionalen Selbstverwaltung;

62. fordert die Kommission auf, enger mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um mittel- und langfristige Prognosen für die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Qualifikationen zu erstellen, und Partnerschaften zwischen Universitäten und der Wirtschaft zu fördern, um den Eintritt von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und gleichzeitig einen Beitrag zu einer wissensgestützten Gesellschaft, zur Entwicklung der angewandten Forschung und zu besseren Perspektiven für Hochschulabsolventen auf dem Arbeitsmarkt zu leisten;

63. fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, Ziele vorzuschreiben, um die gleichberechtigte Mitwirkung von Frauen und Männern zu erreichen, für Chancengleichheit in Bildung, Ausbildung, gezielte Einstellungsprogramme, spezielle Formen der Lehrlingsausbildung und Berufsbildungsinitiativen für Frauen, Migranten, Langzeitarbeitslose und andere Gruppen, die vom Arbeitsmarkt diskriminiert werden, zu sorgen;

64. ermutigt die Mitgliedstaaten, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu nutzen, um europäische Ziele zu verwirklichen und neue Qualifikationen, auch für die Schaffung neuer, zukunftsfähiger, ökologischer und hochqualifizierter Arbeitsplätze, zu fördern;

65. fordert die verantwortlichen Akteure aus, die Beschäftigungslage im Hinblick darauf zu beobachten, größeres Gewicht auf die berufliche Grundausbildung und das lebenslange Lernen zu legen; fordert in diesem Zusammenhang die Mitgliedstaaten auf, die Eignung von Übergangsfonds zur Deckung des Qualifikationsbedarfs zu prüfen;

66. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die Förderung der Anpassungsfähigkeit an eine nachhaltige Wirtschaftsweise zu einer Zielsetzung des Europäischen Sozialfonds zu machen, um zur verbesserten Nachhaltigkeit der Wirtschaftstätigkeiten und zum Ausbau der Infrastruktur beizutragen;

67. erinnert daran, dass die nachhaltige Dimension nicht auf die Ausbildung in umweltbezogenen Tätigkeitsfeldern beschränkt bleiben sollte, sondern Eingang in alle Bildungsmaßnahmen finden sollte, um eine Kultur der nachhaltigen Entwicklung und Umweltbewusstsein zu fördern;

68. betont den zusätzlichen Nutzen des lebenslangen Lernens und fordert die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial auf lokaler Ebene detailliert zu erfassen, um Schulungen entsprechend dem jeweiligen Bedarf zu organisieren, durch die die verfügbaren Ressourcen in Einklang mit dem tatsächlichen Bedarf gebracht werden und das Ansehen der beruflichen Bildung durch Bildungsangebote mit hohem Standard wiederhergestellt wird, insbesondere in Regionen, in denen das lokale Potenzial und traditionelle Arbeitsbereiche erforderlich machen, dass besondere Fähigkeiten und besonderes Wissen umfassend entwickelt werden; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten ausreichende technische Unterstützung bezüglich der Frage zur Verfügung zu stellen, wie der lokale Bedarf erfasst werden kann, und stellt fest, dass berufsbildende Schulen mit hohem Standard dazu beitragen könnten, die Arbeitslosigkeit von Absolventen zu verringern, und zu nachhaltiger Beschäftigung führen könnten;

69. betont, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten den Europäischen Sozialfonds nutzen und in Maßnahmen in den Bereichen Qualifikationen, Beschäftigung, berufliche Bildung und Umschulung investieren, um durch nationale, regionale und lokale Projekte mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen; vertritt die Auffassung, dass ältere Menschen angesichts der Zunahme ihres prozentualen Anteils an der Gesamtbevölkerung der EU mit ihrer Berufserfahrung ebenfalls einen Beitrag zu diesen Initiativen leisten können; empfiehlt den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, sich kontinuierlich und in angemessener Weise mit Unternehmen, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und nichtstaatlichen Organisationen auszutauschen, um die mittel- und langfristigen Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu ermitteln;

70. anerkennt die wichtige Rolle von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Bildung, die die Grundlage für den Erwerb weiterer zukunftsgerichteter Kompetenzen – auch durch lebenslanges Lernen und Umschulung – darstellt; weist darauf hin, dass die Rahmenbedingungen für die Aus- und Weiterbildung von jungen Menschen, einschließlich Schulabgängern ohne Abschluss, in vielen Staaten in regionaler und lokaler Verantwortung liegen; ermutigt die Regionen daher, die Strukturfonds für Bildungsinfrastruktur vor allem in benachteiligten Stadtvierteln und Regionen zu nutzen und durch diese Förderung eine umfassende und inklusive Schulbildung zu ermöglichen; verweist auf das wichtige (Bildungs- und Ausbildungs-) Potenzial bei der Vernetzung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit Unternehmen und Verbänden, um zukunftsfähige Arbeitsplätze in den Bereichen öffentlicher Nahverkehr, städtische Mobilität, Bildung sowie Forschung und Entwicklung zu schaffen und dabei den Schwerpunkt auf die Chancengleichheit zu legen;

71. weist auf die notwendige Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und den Hochschuleinrichtungen hin, damit Studien- und Postgraduiertenprogramme eingerichtet werden und Fachgebiete geschaffen werden, die auf die ökologische Umgestaltung der Volkswirtschaften ausgerichtet sind;

72. ist der Ansicht, dass aufgrund der demografischen Herausforderungen eine breiter angelegte Strategie erforderlich ist, die nicht nur auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtet ist, sondern auch auf die Abdeckung des neuen und sich abzeichnenden Bedarfs auf dem europäischen Arbeitsmarkt; hält in diesem Zusammenhang weitere Fortschritte bei der Verbesserung der Mobilität der Arbeitnehmer in der EU, auch von Forschern und anderen Fachkräften, für erforderlich, damit im Binnenmarkt der EU ein Europa ohne Grenzen verwirklicht werden kann;

Sozial gerechter Wandel

73. stellt fest, dass eine verbesserte Nachhaltigkeit der Wirtschaftstätigkeiten zu Veränderungen in ganzen Wirtschaftssektoren führen kann; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, darauf zu achten, dass soziale Opfer beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft vermieden werden, und auf Rahmenbedingungen für eine sozial gerechte Transformation hinzuwirken, die für alle Arbeitnehmer die Risiken des Wandels minimieren und Gewinne optimieren; betont, dass sozial gerechte Transformation ein Grundbaustein nachhaltiger Entwicklung ist und Voraussetzung dafür, dass die Menschen in Europa den Wandel mittragen;

74. betont, dass die Folgekosten von fehlendem Transformationsmanagement um ein Vielfaches höher sein können als antizipierende Investitionen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, sich gemeinsam der Verantwortung eines präventiven Transformationsmanagement zu stellen;

75. betont, dass die nachhaltige Wirtschaft auch als Teil der Verantwortung zu sehen ist, die die Sozialpartner und die Gesellschaft für die Umwelt tragen, und dass die Kultur der nachhaltigen Wirtschaft und des Wachstums durch Bildungsprogramme im Rahmen der sozialen Verantwortung der Unternehmen gefördert werden kann;

76. erinnert daran, dass die Schaffung der notwendigen Bedingungen für eine Schulung und Anpassung der Arbeitnehmer für bzw. an die neuen Technologien – zur Vermeidung von Arbeitsplatzverlusten – sowie die Förderung und Unterstützung von Tarifverträgen zur rechtzeitigen Einstellung auf Veränderungen und Vermeidung von Arbeitslosigkeit bei gleichzeitigem Ausbau der sozialen Sicherung, der Einkommenshilfen und vorausschauenden branchenspezifischen Ausbildungsinitiativen wesentliche Präventionsmaßnahmen darstellen;

77. fordert die Kommission auf, auf europäischer Ebene die Forschung über Berufe mit Zukunft zu unterstützen, um Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen zu vermeiden und die Arbeitsplätze in der Europäischen Union zu erhalten;

78. betont, dass eine enge und effiziente Zusammenarbeit und Komplementarität zwischen den internationalen Organisationen erforderlich ist, und fordert die Welthandelsorganisation auf, bezüglich der sozialen und ökologischen Aspekte von Investitionen und Handel aktiv zu werden;

79. erkennt an, dass NRO und Gewerkschaften eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des „grünen“ Beschäftigungspotenzials spielen müssen, indem sie sich in den Entscheidungsfindungsprozess, als Arbeitgeber und durch Sensibilisierung der Öffentlichkeit einbringen;

80. weist darauf hin, dass Organisationen, die in ökologisch effiziente Verfahren investieren, dazu beitragen, das Arbeitsumfeld für Mitarbeiter und Beschäftigte zu verbessern, und aus diesem Grund möglicherweise produktiver sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung der Europäischen Union (EMAS) zu unterstützen und alle Wirtschaftszweige zu ermutigen, sich um eine EMAS-Registrierung zu bemühen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, wichtige umweltpolitische Fragen auf allen Konsultationsebenen in den sozialen Dialog aufzunehmen, wobei den Verhandlungen in den einzelnen Branchen ein besonderes Gewicht zukommt; betont, dass der Übergang nur dann sozial gerecht erfolgen kann, wenn die Arbeitnehmer als aktive Partner in diesen Prozess eingebunden werden; fordert die Mitwirkung von Arbeitnehmervertretern, die zuständig sind für die „Ökologisierung“ ihrer Arbeitsstätten, wie von der ILO gemäß nationalen Gepflogenheiten festgelegt, um Arbeitsstätten, Unternehmen und Industrien nachhaltiger zu machen; fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, bei der Bewältigung des Übergangs zielgerichtet mit Akteuren und Fachleuten im Umweltbereich zusammenzuarbeiten und von diesen Rat bei der Bewältigung des Übergangs einzuholen;

81. fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, bei der Bewältigung des Übergangs zielgerichtet mit Akteuren im Umweltbereich, darunter auch nichtstaatlichen Organisationen, zusammenzuarbeiten;

82. fordert, dass die EU im Rahmen ihrer Außenbeziehungen einen systematischen Dialog unter Beteiligung der Sozialpartner über einen entsprechenden Ansatz in Bezug auf das nachhaltige Wachstum auch in anderen Teilen der Welt einleitet, damit gleiche Bedingungen für Wachstum gegeben sind und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie nicht beeinträchtigt wird; ist der Auffassung, dass die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs in den nachhaltigen Bereichen des verarbeitenden Gewerbes zu einem besseren Schutz der Arbeitnehmer und zu besseren Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer führen wird;

83. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Informations- und Sensibilisierungskampagnen zur Schaffung „grüner“ Arbeitsplätze in einer nachhaltigen Wirtschaft durchzuführen;

84. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13.
  • [2]  ABl. L 140 vom 5.6.2009,S. 16.
  • [3]  Angenommene Texte, P7_TA-PROV(2010)0154.
  • [4]  CNS ST16818/09, 1.12.2009.
  • [5]  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0123.
  • [6]  Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Regionen 2020 - Eine Bewertung der künftigen Herausforderungen der EU-Regionen“, November 2008, verfügbar unter:
    http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/working/regions2020/pdf/regions2020_en.pdf.

BEGRÜNDUNG

Die Verpflichtung der EU zu Nachhaltigkeit

Der Europäische Rat hat im Dezember 2009 in seinem Beschluss zur erneuerten „Strategie der Europäischen Union für die nachhaltige Entwicklung“[1] Entwicklung als nachhaltig definiert, wenn sie den Bedürfnissen der heutigen Generation dergestalt Rechnung trägt, dass die Fähigkeit künftiger Generationen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, nicht gefährdet wird. Der Beschluss benennt sieben zentrale Herausforderungen: Klimawandel und umweltverträgliche Energien, Nachhaltigkeit im Verkehr, Nachhaltigkeit beim Verbrauch und in der Produktion, substanzerhaltende Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, öffentliche Gesundheit, soziale Integration, Bevölkerungsentwicklung und Migration und Armut in der Welt. Leitprinzipien der Strategie sind die integrierte Betrachtung von wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belangen, eine Intensivierung des Sozialdialogs, die Stärkung der sozialen Verantwortung der Unternehmen und das Vorsorge- und Verursacherprinzip. Darüber hinaus sieht der Ratsbeschluss Investitionen in Human-, Sozial- und Umweltkapital, technologische Innovationen und neue Ökodienstleistungen mit dem Ziel vor, langfristig die Voraussetzungen für Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand, sozialen Zusammenhalt, qualitativ hochwertige Arbeitsplätze und besseren Umweltschutz zu schaffen.

Der Rat bestätigte 2009 ebenfalls die EU-Verpflichtung, sich am internationalen Kampf gegen die zunehmende globale Erwärmung maßgeblich zu beteiligen. In ihren Beschlüssen verpflichtete sich die EU, die Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 um mindestens 20 % zu reduzieren und bis 2020 20% ihres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Nach einer Untersuchung des IPCC kann die globale Erwärmung nur dann auf 2°C begrenzt werden, wenn die Industrieländer ihre Treibhausgasemissionen bis 2050[2] gegenüber 1990 um 80-90 % verringern. Das bedeutet für die Europäische Union, dass die Bemühungen im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz erheblich beschleunigt werden müssen.

Was sind „grüne“ Jobs?

Schon die Ratsdefinition zur nachhaltigen Entwicklung zeigt, dass fast alle relevanten Industrie- und Dienstleistungssektoren betroffen sind. Deshalb folgt dieser Bericht der umfassenden ILO-Definition von „grünen“ Jobs[3]. Demnach lassen sich „Green Jobs“ nicht auf solche Beschäftigungsbereiche beschränken, die direkt mit dem Umweltschutz verbunden sind. Vielmehr ist ein Arbeitsplatz „grün“, wenn er einen Beitrag zum Wandel hin zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise leistet, dazu beiträgt, dass Energie gespart wird, erneuerbare Energie verwendet, natürliche Ressourcen geschont und das Ökosystem und die biologische Vielfalt erhalten und wiederhergestellt werden sowie Abfall und Luftverschmutzung vermieden wird.

Basierend auf dieser Definition teile ich die Ansicht der Kommission nicht, dass vor allem in Spitzentechnologien grüne Arbeitsplätze zu finden sind, sondern folge den Schlussfolgerungen der ILO, dass alle Qualifikationsbereiche maßgeblich von einem Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit betroffen sind, was zu einer anderen Analyse des Aus- und Weiterbildungsbedarfs und des Bedarfs für ökologische Bildung im Allgemeinen führt.

Beschäftigungspotenzial optimieren

Der positive Nebeneffekt des Ausbaus und der Förderung des Bereichs erneuerbare Energien und Energieeffizienz ist enorm. So veranschlagt die Greenpeace-Studie[4] das Arbeitsplatzpotenzial im Bereich erneuerbare Energie und Energieeffizienz weltweit auf mehr als 8 Millionen.

Die Erfahrungen in Deutschland bestätigen diese Prognosen und zeigen deutlich, dass der starke Ausbau des Sektors erneuerbarer Energien unmittelbare Arbeitsplatzeffekte hat. In Deutschland sind auf der Grundlage des Gesetzes zu erneuerbaren Energien 250.000 neue Arbeitsplätze entstanden; Deutschland nimmt damit eine Vorreiterrolle im internationalen Vergleich ein. Indirekte Beschäftigungseffekte mit eingerechnet, hat das Gesetz seit Inkrafttreten im Jahr 2000 für einen regelmäßigen Beschäftigungsanstieg gesorgt; Prognosen gehen von einem Zuwachs von 400.000 Beschäftigten bis zum Jahr 2020 aus. Was in den Netto-Berechnungsmodellen der Kommission in ihrer Studie zur Beschäftigungslage in Europa 2009[5] nicht berücksichtig wurde, ist die Tatsache, dass der Beschäftigungszuwachs in neuen nachhaltigen Sektoren wie dem der erneuerbaren Energien in Deutschland zusätzlich durch steigende Exporte stabilisiert wird. Die Kommission ermittelt ihre Netto-Zuwachszahlen allein aus dem EU-Binnenmarkt und vergisst das Potenzial, das sich der EU durch eine globale Vorreiterrolle im Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft bietet.

Der Erfolg des deutschen Beispiels beruht allerdings entscheidend darauf, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Gesetz zum Energiepass und öffentlich geförderte Kreditprogramme Investoren langfristige und verlässliche Rahmenbedingungen geboten haben. Ohne diese eindeutigen politischen und finanziellen Weichenstellungen lassen sich Arbeitsmarktpotenziale nicht erschließen.

Andere EU-Länder folgen inzwischen dem deutschen Beispiel. Die Europäische Union muss deshalb die Verpflichtungen zu verlässlichen Rahmenbedingungen in die Europa 2020-Strategie aufnehmen und frühzeitig gesetzgeberische Initiativen ergreifen. Die Mitgliedstaaten müssen im Rahmen ihres Kompetenzbereichs zügig nachziehen. Das bedeutet auch, dass der Wandel zur einer nachhaltigen Wirtschaft als zentrales Ziel in allen EU-Mittelvergabeverfahren, insbesondere den Strukturfonds, verankert sein muss. Wir müssen in den nächsten zehn Jahren systematisch die notwendigen Investitionen anschieben.

Das tatsächliche Jobpotenzial einer neuen nachhaltigen Entwicklung ist schwierig zu bemessen, und die in der Präambel zu diesem Bericht aufgeführten Studien sind bezüglich konkreter Zahlen dementsprechend vage und widersprechen sich teilweise. Zu sehr unterscheiden sich die Berechnungen je nach Rahmenbedingungen. Das zeigt sich auch am Bespiel des Verkehrssektors.

Die UNEP-Studie[6] untersucht den Wandel der städtischen Mobilität von motorisiertem Individualverkehr hin zu effizienten öffentlichen Nahverkehrssystemen und nennt einen Multiplikator des Beschäftigungspotenzials von 2,5 bis 4,1. Mit den Förderszenarien, die die Kommission allerdings bisher betreibt, gerät der Sektor des öffentlichen Nahverkehrs enorm unter Druck. Während für die Entwicklung von Elektroautos enorme Forschungs- und Industriemittel zur Verfügung stehen, sind der Sektor des öffentlichen Verkehrs und entsprechende Verkehrsmittel von Förderprogrammen ausgenommen. Im städtischen Raum stehen beide Mobilitätsformen in unmittelbarer Konkurrenz zueinander. Das mögliche Beschäftigungspotenzial nachhaltiger Mobilität könnte sich erst dann richtig entfalten, wenn über politische Rahmenbedingungen und finanzielle Weichenstellungen auch dieses Potenzial erschlossen würde. Ähnlich dem öffentlichen Verkehr sind die Potenziale im Vertrieb und Serviceleistungen im Fahrradverkehr gelegen. In der ökologischen Bewertung liegen beide Mobilitätsformen vor dem Elektroauto.

Eine neue, nachhaltige Wirtschaft für ein soziales Europa, das alle einbezieht

Der Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft ist nicht nur eine ökologische Notwendigkeit, sondern muss Teil unserer Strategie für ein soziales Europa sein. Erfolgreicher Wandel hängt maßgeblich von der Akzeptanz der Menschen in Europa ab, und diese Akzeptanz kann nur erreicht werden, wenn wir zeigen können, dass unsere Strategien für den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft sozial gerecht gestaltet sind und langfristig zu höheren Beschäftigungsquoten, besseren Arbeitsbedingungen und verstärkter sozialer Sicherheit führen. Ziel einer neuen nachhaltigen Wirtschaft muss soziale und ökologische Nachhaltigkeit sein, und ein sozial gerechtes Transformationsmanagement ist der Eckstein einer solchen Strategie.

Gute Arbeit

Insbesondere stellt sich hier die Frage nach der Arbeitsplatzqualität. Gerade im unteren Qualifikationsbereich nehmen prekäre Arbeitsverträge zu. Begründet auf der umfassenden Definition des Europäischen Rates der nachhaltigen Entwicklung sehe ich das Ziel des Berichts nicht darin, das „grüne“ Jobpotenzial nur numerisch zu betrachten, sondern habe auch die Frage untersucht, wie gute Arbeitsbedingungen für „grüne Arbeitsplätze gesichert werden können und wie der Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft sozial gerecht gestaltet werden kann.

In der Recherche zu diesem Bericht wurde schnell deutlich, dass der Aspekt der Arbeitsbedingungen in den neuen Branchen ein zentrales Element ist. Sowohl Beschäftigte in der Solarbranche, z.B. in Ostdeutschland, als auch Vertreter der Windkraftindustrie bemängeln hohen Produktionsdruck, der gepaart mit internationalem Wettbewerbsdruck zu niedrigen Löhnen und schlechten Arbeitsbedingungen führt. Unter diesen Bedingungen ist es mehr als schwierig, Arbeitnehmer für einen Branchenwechsel, z.B. aus der Kohlewirtschaft, die sich in langer Tradition gute Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung gesichert hat, zu gewinnen. In Diskussionen mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften wird deutlich, dass das Hauptproblem in diesen neuen Branchen der Mangel an Vertretungsgremien auf beiden Seiten ist. Erste Projekte versuchen, den Aufbau solcher Strukturen zu fördern, und mein Bericht unterstützt diese Bemühungen klar.

Qualifikationsanforderungen

Sozial gerechter Wandel heißt auch, sich mit der Frage der Bildung und Weiterbildung von Menschen zu befassen. Einerseits geht es dabei darum sicherzustellen, dass das Jobpotenzial der ökologischen Wirtschaft auch genutzt werden kann. Nur wenn genügend gut aus- und weitergebildete Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bereit sind, kann das Wachstumspotenzial in bestimmten Sektoren ausgeschöpft werden. Andererseits muss sichergestellt sein, dass der Wandel eine Chance für alle ist: junge und ältere Menschen, Frauen, Insider und Outsider des Arbeitsmarkts. Es lässt sich heute noch nicht sicher voraussagen, welche Qualifikationen in welchem Ausmaß benötigt werden. Es ist aber klar, dass wir antizipierend Bildungs-, Weiterbildungsangebote sowie Strategien des lebenslangen Lernens auf Nachhaltigkeit ausrichten müssen. Maßgeschneiderte Programme werden notwendig sein, um sicherzustellen, dass z.B. auch eine Arbeiterin, die 30 Jahre in der Kohlewirtschaft gearbeitet hat, eine Chance auf Veränderung hat. Um den großen Bedarf an neuen Qualifikationen und Umschulungen und Weiterbildung erfolgreich zu managen, muss analysiert werden, welche Gruppen von Beschäftigten und Arbeitssuchenden besondere Unterstützung benötigen, und die entsprechenden Maßnahmen sollten geplant werden.

Sozial gerechter Wandel

Wandel verlangt ein hohes Maß an Flexibilität, in manchen Fällen sogar Mobilität. Das oft zitierte Beispiel Dänemark zeigt, dass Menschen ein hohes Maß an Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt dann als Chance und nicht als Gefahr begreifen, wenn soziale Sicherheit durch staatliche Systeme und starke Sozialpartnerschaften gegeben ist und antizipierendes Qualifikationsmanagement Perspektiven bietet. Es ist eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Wandel hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft, dass in den geforderten Veränderungsphasen die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sozial abgesichert sind.

  • [1]  Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 10./11. Dezember 2009.
  • [2]  IPCC: Climate Change 2007: Synthesis Report. »Contribution of Working Groups I, II und III to the Fourth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change, Core Writing Team, Pachauri, R.K. and Reisinger, A. (Eds.), IPCC, Genf, Schweiz.
  • [3]  ILO Themenpapier „Global Challenges for Sustainable Development: Strategies for Green Jobs“, Konferenz der Arbeits- und Beschäftigungsminister der G8, Niigata, Japan, 11. bis 13. Mai 2008.
  • [4]  Greenpeace und European Renewable Energy Council (EREC). Bericht “Working for the climate: renewable energy and the green job revolution”, 2009.
  • [5]  Europäische Kommission. „Beschäftigung in Europa 2009“.
  • [6]  Green Jobs Initiative von UNEP, ILO, IOE und ITUC: „Green Jobs: Towards Decent Work in a Sustainable, Low-Carbon World“ von 2008.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (25.6.2010)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zur Weiterentwicklung des Beschäftigungspotenzials einer neuen, nachhaltigen Wirtschaft
(2010/2010(INI))

Verfass der Stellungnahme: Edward Scicluna

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist der Auffassung, dass die derzeitige weltweite Wirtschafts- und Gesellschaftskrise, durch die Veränderungen im Bereich der Energienutzung und die Reduzierung der CO2-Emissionen gebremst wurden, die Mitgliedstaaten nicht davon abhalten sollte, zu einer wettbewerbsfähigeren, ressourcenschonenden Wirtschaft mit einem geringeren CO2-Ausstoß überzugehen, da dies sie widerstands- und wettbewerbsfähiger machen und ihre Abhängigkeit gegenüber den immer teueren Einfuhren verringern wird;

2.  ist der Auffassung, dass eine Europäische Beschäftigungsstrategie die wirtschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels auf die europäischen Arbeitsmärkte, auf wirtschaftliche Tätigkeiten, die eine Anpassung an diesen Wandel ermöglichen sollen, und auf andere Aktivitäten, die eine Folge der geänderten Politik zur Eindämmung des Klimawandels sind, berücksichtigen muss;

3.  betont, dass eine ökologisch hocheffiziente Wirtschaft und ökologische Arbeitsplätze durch eine Verlagerung der Steuerlast von den Arbeitnehmern und den Unternehmen auf nicht erneuerbare Energieressourcen gefördert werden kann und dass dadurch auch negative Folgen für die Umwelt vermieden werden können;

4.  weist darauf hin, dass die Kommission die Vorbereitungen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen zur Förderung eines nachhaltigen Arbeitsmarktes nutzen sollte, indem sie die Bedeutung ökologischer Arbeitsplätze besonders berücksichtigt;

5.  fordert Eurostat, die OECD und die statistischen Ämter aller Mitgliedstaaten auf, eine Umstrukturierung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in Erwägung zu ziehen, mit dem Ziel, die neuen Umweltindustriezweige, die derzeit nicht separat ausgewiesen werden, da sie Teil der allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige sind, besser widerzuspiegeln, wobei dies durch die Einführung eines gesonderten NACE-Code geschehen soll;

6.  stellt fest, dass der OECD zufolge der Sektor der Umweltgüter und -dienstleistungen das Potenzial hat, Arbeitsplätze zu schaffen, die einer breiten Palette von Kompetenzen und Fertigkeiten entsprechen, auch für gering qualifizierte Arbeitnehmer, und fordert die Kommission auf, ein besonderes Augenmerk auf diese schutzbedürftige Gruppe zu richten;

7.  ist der Auffassung, dass es angesichts der demographischen Entwicklung, im Bereich soziale und gesundheitliche Dienstleistungen ein großes Potenzial nachhaltiger Arbeitsplatzentwicklung gibt, die es im Sinne einer wirksamen Beschäftigungspolitik zu erschließen gilt;

8.  ist der Auffassung, dass Beschäftigungspolitik eine zentrale Rolle in der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung spielt, und fordert daher im Sinne des ILO-Programms „Decent Work“ qualitativ gute Arbeitsbedingungen und eine Entlohnung, die sowohl existenzsichernd ist als auch eine angemessene Beteiligung am BIP garantiert;

9.  betont, dass der Übergang zu einer ökologischen Wirtschaft angemessene Programme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung erfordern wird und dass Universitäten in einigen Fällen das Anbieten völlig neuer Studienbereiche und -gänge erwägen müssen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich dringend der Frage anzunehmen, wie das schon jetzt gegebene Qualifikationsgefälle zwischen den Qualifikationen verfügbarer Arbeitnehmer und dem Bedarf „grüner“ Wirtschaftsbereiche überwunden werden kann;

10. fordert effiziente Finanzierungssysteme und steuerliche Anreize, die KMU dabei unterstützen sollen, „grüne“ Beschäftigungsstrategien zu verfolgen und „grüne“ Innovationen sowie eine „grüne“ Produktion sicherzustellen;

11. fordert Bemühungen, die darauf abzielen, die Industrie für ökologische Innovationen zu gewinnen, da Unternehmer eine sehr wichtige Rolle bei der weiteren Verbreitung ökologischer Innovationen spielen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass es für den Erfolg einer Strategie, die darauf abzielt, ressourceneffiziente Volkswirtschaften und eine nachhaltige Industrie zu entwickeln, von ausschlaggebender Bedeutung ist, die Unternehmer zu informieren, etwa durch das Aufzeigen neuer Geschäftsmöglichkeiten;

12. ist der Auffassung, dass mit Blick auf die beschleunigte Umstrukturierung, die als Reaktion sowohl auf die weltweite Krise als auch auf den Klimawandel vorzuziehen ist, die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert werden sollten, einen Rahmen auszuarbeiten, in dem klar dargelegt wird, wie Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich der neuen Situation anpassen sollen;

13. teilt die Auffassung, dass eine Europäische Beschäftigungsstrategie „grüne Jobs“ so umfassend wie möglich definieren sollte; ist jedoch der Ansicht, dass zwischen Eindämmung der Verschmutzung, Recycling, Abfallbewirtschaftung, Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Wasseraufbereitung, Naturschutz, Entwicklung von Umwelttechnologien, Erzeugung von Energien aus erneuerbaren Quellen und Produktion entsprechender Anlagen sowie Forschung und Entwicklung im Umweltbereich unterschieden werden sollte;

14. zeigt sich besorgt über die mangelnde Mobilität der Arbeitnehmer im Binnenmarkt der EU; weist darauf hin, dass es noch immer keine uneingeschränkte Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten gibt und dass die Übertragung sozialer Ansprüche begrenzt ist;

15. zeigt sich besorgt über die langfristige Unsicherheit der Arbeitsplätze, die in den letzten zwanzig Jahren auf dem Arbeitsmarkt der EU entstanden ist und dazu geführt hat, dass insbesondere junge Menschen tendenziell im Rahmen von kurzfristigen Verträgen unter schlechteren Arbeitsbedingungen arbeiten; ist der Ansicht, dass unter diesen Bedingungen geschaffene neue Arbeitsplätze nicht als nachhaltig gelten können; ist der Auffassung, dass diese strukturellen Mängel, die mit Blick auf das Ziel der Weiterentwicklung des Beschäftigungspotenzials einer neuen, nachhaltigen Wirtschaft bestehen, behoben werden müssen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.6.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

41

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Burkhard Balz, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Pascal Canfin, Nikolaos Chountis, George Sabin Cutaş, Leonardo Domenici, Diogo Feio, Elisa Ferreira, Vicky Ford, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Sven Giegold, Sylvie Goulard, Enikő Győri, Liem Hoang Ngoc, Othmar Karas, Wolf Klinz, Jürgen Klute, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Astrid Lulling, Hans-Peter Martin, Arlene McCarthy, Íñigo Méndez de Vigo, Sławomir Witold Nitras, Ivari Padar, Alfredo Pallone, Anni Podimata, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Edward Scicluna, Peter Simon, Theodor Dumitru Stolojan, Ivo Strejček, Kay Swinburne, Ramon Tremosa i Balcells, Corien Wortmann-Kool

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Elena Băsescu, David Casa, Iliana Ivanova, Syed Kamall, Philippe Lamberts

STELLUNGNAHME des AusschussES für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (8.6.2010)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zur Weiterentwicklung des Beschäftigungspotenzials einer neuen, nachhaltigen Wirtschaft
(2010/2010(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Rovana Plumb

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist der Ansicht, dass nach Überwindung der Wirtschaftkrise sehr günstige Bedingungen für nachhaltiges Wachstum auf der Grundlage von sozialer Gerechtigkeit und Ökoeffizienz gegeben sind; weist darauf hin, dass die Umstellung der umweltschädlichen europäischen Volkswirtschaften auf ökologisch effizientes Wirtschaften zu tiefgreifenden Veränderungen in den Bereichen Produktion, Vertrieb und Konsum führen wird, die als Chance zur Schaffung wahrer Nachhaltigkeit ohne Gefährdung von Wohlstand oder Arbeitsplätzen genutzt werden sollten; vertritt die Ansicht, dass die Umstellung auf eine Wirtschaft, die auf umweltverträglichen Energien basiert, nicht lediglich als finanzielle Belastung für die öffentlichen und privaten Haushalte gesehen werden sollte, sondern als Chance für Investitionen in eine nachhaltige Entwicklung;

2.  fordert die Kommission auf, statistische Instrumente zu entwickeln, die die Bewertung des durch die „grüne Wirtschaft“ geschaffenen Nettogewinns an Arbeitsplätzen ermöglichen;

3.  ist der Ansicht, dass die nachhaltige Entwicklung auf einer langfristigen Perspektive beruht, in der Wirtschaftswachstum, sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz miteinander in Verbindung stehen und sich gegenseitig stützen; unterstreicht das Potenzial der Schaffung „grüner Arbeitsplätze“ in einer nachhaltigen Wirtschaft und unterstützt die Definition der IAO, wonach alle Arbeitsplätze, die nachhaltige Entwicklung vorantreiben, „grüne Arbeitsplätze“ sind; weist jedoch darauf hin, dass alle Arbeitsplätze in „grünen Wirtschaftszweigen“ mit guten Arbeitsbedingungen einhergehen müssen;

4.  stellt fest, dass die Zahl der „grünen Arbeitsplätze“ in Europa im Jahr 2009 auf 3,4 Millionen geschätzt wurde;

5.  betont, dass dringend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergriffen werden müssen, um den Anstieg der Temperatur auf 2°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen; ist der Ansicht, dass das gegenwärtig angestrebte Ziel einer Verringerung von 20 % bis 2020 nicht mit dem allgemeinen Ziel vereinbar ist, und erwartet einen Vorschlag, wonach die angestrebte Verringerung möglichst bald auf mindestens 30 % heraufgesetzt wird; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, spezielle Maßnahmen zu entwickeln, um den Übergang zu einer ökologischen Wirtschaft sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich der Umschulung von Arbeitnehmern für „grüne“ Arbeitsplätze, der Unterstützung der europäischen Industrie im Kontext der globalen Märkte während ihrer Ökologisierung sowie hinsichtlich der Schaffung von Anreizen für den Privatsektor, in Technologien mit niedrigen CO2-Emissionen zu investieren, um Innovationen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu fördern;

6.  betont, dass ein stabiler, langfristiger und ehrgeiziger ordnungspolitischer Rahmen eine Vorbedingung für die umfassende Ausschöpfung des „grünen“ Beschäftigungspotenzials ist; ist der Ansicht, dass konkrete und rechtlich verbindliche Maßnahmen zur absoluten Verringerung des Verbrauchs natürlicher Ressourcen neben anderen umweltpolitischen Zielsetzungen notwendig sind, um die Beschäftigungsziele der EU 2020-Strategie hinsichtlich „grüner“ Arbeitsplätze zu verwirklichen;

7.  ist der Ansicht, dass die bestehende und vorgeschlagene EU-Umweltgesetzgebung ein beträchtliches Potenzial für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Bereichen wie Luft, Boden, Wasser, Energie, öffentliche Dienste, Landwirtschaft, Transport, Forstwirtschaft und Umweltmanagement birgt; fordert die Mitgliedstaaten auf, die EU-Rechtsvorschriften umzusetzen, die zu Neuinvestitionen in umweltfreundliche Technologien und Arbeitsplätze führen könnten;

8.   weist darauf hin, dass die Auflagen für umweltfreundliche landwirtschaftliche Produktionsverfahren zu einer deutlichen Steigerung der Beschäftigung und der Einkommen in der Landwirtschaft führen würden;

9.   unterstreicht die notwendige Betonung der biologischen Vielfalt bei der Schaffung „grüner Arbeitsplätze“ in Europa, insbesondere beim Aufbau von Natura 2000-Netzen; betont, dass der Ökotourismus mit einem jährlichen Wachstum von etwa 20 % einer der Leuchttürme bei der Schaffung von grünen Arbeitsplätzen ist; unterstreicht ferner das Potenzial der Arbeitsplätze, die aus mit der Natur verbundenen Freizeitaktivitäten entstehen;

10. betont, dass Beihilfen zur Ökologisierung der innerstädtischen Personenbeförderung der Beschäftigung zugute kommen würden, wenn diese Mittel in den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs investiert werden würden;

11. fordert die Kommission auf, ihre Definition eines „grünen“ Arbeitsplatzes vorzulegen; fordert die Kommission außerdem auf, „grünen“ Arbeitsplätzen bei der Entwicklung von Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Abfallbewirtschaftung und -recycling sowie Gebäudesanierung Vorrang einzuräumen;

12. fordert die Kommission auf, bis 2011 eine legislative und nichtlegislative Maßnahmen umfassende Strategie zur Schaffung „grüner“ Arbeitsplätze, die eine Quelle von Wachstum und Wohlstand für alle sind, vorzulegen; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, Maßnahmen zur Weiterbildung und Umschulung von Arbeitsnehmern für „grüne“ Arbeitsplätze in alle anderen EU-Politikbereiche zu integrieren; unterstreicht die Notwendigkeit, alle Arten von Beschäftigung, d. h. Arbeitsplätze für hochqualifizierte wie für mittel- und geringqualifizierte Beschäftigte, in diese Strategie einzubinden;

13. stellt fest, dass die Kommission in Ziffer 8 der Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Oktober 2009 aufgefordert wird, Branche für Branche die Subventionen, die negative Umweltauswirkungen haben und mit einer nachhaltigen Entwicklung nicht zu vereinbaren sind, dringend zu überprüfen; fordert die Kommission auf, diese Schlussfolgerungen umgehend umzusetzen, indem Möglichkeiten der Umschichtung dieser Subventionen im Haushaltsplan zugunsten der Unterstützung neuer, mit nachhaltiger Wirtschaft verbundener Tätigkeiten geprüft werden;

14. fordert die Kommission auf, eine neunte Schlüsselkompetenz betreffend Umwelt, Klimawandel und nachhaltige Entwicklung in den Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen aufzunehmen, da diese in einer Wissensgesellschaft von wesentlicher Bedeutung ist;

15. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Ausbildungssysteme an die Anforderungen einer neuen nachhaltigen Wirtschaft anzupassen;

16. ist der Ansicht, dass Umwelt- und Sozialpolitik auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene Hand in Hand gehen, wenn es um das Wohlergehen der Bürger geht; weist darauf hin, dass Organisationen, die in ökologisch effiziente Verfahren investieren, dazu beitragen, das Arbeitsumfeld für Mitarbeiter und Beschäftigte zu verbessern, und aus diesem Grund möglicherweise produktiver sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung der Europäischen Union (EMAS) zu unterstützen und alle Wirtschaftszweige zu ermutigen, sich um eine EMAS-Registrierung zu bemühen;

17. weist darauf hin, dass das öffentliche Beschaffungswesen einen großen Marktanteil ausmacht und von ihm daher wesentliche Anreize für eine Ökologisierung der Wirtschaft ausgehen könnten; fordert daher, dass in allen öffentlichen Ausschreibungen hohe Umweltstandards zur Bedingung gemacht werden;

18. ist davon überzeugt, dass die Einführung ressourceneffizienter umweltfreundlicher Technologien nicht ausreicht, um zu einer nachhaltigen Entwicklung zu gelangen, solange Produktionssteigerungen steigenden Einkommen entsprechen; ist außerdem der Ansicht, dass die Belohnung von Produktivitätsgewinnen mit mehr Freizeit und kürzeren Arbeitstagen anstelle höherer Vergütungen und eines ständig wachsenden Konsums unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll wäre;

19. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen des Klimawandels Erfahrungen und bewährte Verfahren hinsichtlich der Beschäftigungsmöglichkeiten auszutauschen;

20. ist der Ansicht, dass die Forschungstätigkeit zu den Auswirkungen umwelt- und klimapolitischer Maßnahmen auf die Zunahme der Nettobeschäftigung deutlich ausgeweitet werden muss; ersucht die Kommission, diesem Forschungsbereich innerhalb des Achten Rahmenprogramms Vorrang einzuräumen;

21. ist der Ansicht, dass mehr für die Internalisierung externer Kosten getan werden sollte; fordert die Kommission auf, die bestehenden Instrumente zu nutzen oder, falls notwendig, neue Instrumente zu entwickeln, um die Kosten zuzuordnen und sicherzustellen, dass die Ergebnisse künftig in Vorschlägen für Maßnahmen berücksichtigt werden;

22. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Informations- und Sensibilisierungskampagnen zur Schaffung „grüner“ Arbeitsplätze in einer nachhaltigen Wirtschaft durchzuführen.

23. erkennt an, dass NRO und Gewerkschaften eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des „grünen“ Beschäftigungspotenzials spielen müssen, indem sie sich in den Entscheidungsfindungsprozess, als Arbeitgeber und durch Sensibilisierung der Öffentlichkeit, einbringen;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.6.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

53

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

János Áder, Elena Oana Antonescu, Kriton Arsenis, Pilar Ayuso, Paolo Bartolozzi, Sandrine Bélier, Martin Callanan, Nessa Childers, Chris Davies, Bairbre de Brún, Esther de Lange, Anne Delvaux, Bas Eickhout, Edite Estrela, Jill Evans, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Julie Girling, Françoise Grossetête, Dan Jørgensen, Karin Kadenbach, Christa Klaß, Jo Leinen, Corinne Lepage, Peter Liese, Linda McAvan, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Vladko Todorov Panayotov, Gilles Pargneaux, Antonyia Parvanova, Andres Perello Rodriguez, Sirpa Pietikäinen, Mario Pirillo, Pavel Poc, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Oreste Rossi, Daciana Octavia Sârbu, Carl Schlyter, Horst Schnellhardt, Theodoros Skylakakis, Bogusław Sonik, Catherine Soullie, Salvatore Tatarella, Anja Weisgerber, Glenis Willmott, Sabine Wils, Marina Yannakoudakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Christofer Fjellner, Gaston Franco, Mairead McGuinness, Rovana Plumb, Bart Staes, Kathleen Van Brempt, Anna Záborská

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (24.6.2010)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zur Weiterentwicklung des Beschäftigungspotenzials einer neuen, nachhaltigen Wirtschaft
(2010/2010(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Ilda Figueiredo

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 14. Dezember 2007 zur vorkommerziellen Auftragsvergabe (KOM(2007)0799),

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/31/EG[1] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung),

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 22. und 23. November 2007 zu wissenschaftlichen Informationen im digitalen Zeitalter: Zugang, Verbreitung und Bewahrung,

A. in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise die einzelstaatlichen Haushalte schwer belastet hat,

B.  in der Erwägung, dass den Angaben im Grünbuch über den demografischen Wandel (KOM(2005)0094) zufolge die Bevölkerung im Erwerbsalter in der EU zwischen 2005 und 2030 um 20,8 Millionen Menschen zurückgehen wird (6,8 %) und dass die Zahl der Menschen über 60 nun doppelt so schnell anwächst wie vor 2007, nämlich um 2 Millionen Menschen jährlich gegenüber 1 Million zuvor,

1.  ist der Ansicht, dass eine neue nachhaltige Wirtschaft für die EU ausgewogene wirtschaftliche und soziale Entwicklung gewährleisten muss; fordert eine ehrgeizige nachhaltige Industriepolitik mit Schwerpunkt auf Ressourceneffizienz; betont, dass die „grüne“ Wirtschaft Perspektiven für menschenwürdige, gut bezahlte Arbeitsplätze mit Schwerpunkt auf dem Umweltschutz bieten muss;

2.  hält die Umsetzung von ehrgeizigen, glaubwürdigen, vorhersehbaren und stabilen Politiken – insbesondere in den Bereichen Energie und Klimaschutz – für wesentlich; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Ressourcen für die zweifachen Ziele der Bewältigung des Klimawandels und der Schaffung von Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum zu mobilisieren, während sie gleichzeitig die Grundsätze einer soliden Haushaltsführung beachten müssen; unterstreicht daher, dass das europäische Ziel, den Energieverbrauch bis 2020 um 20 % zu verringern, unbedingt als verbindliche Auflage vorgegeben werden muss, und bekräftigt seine Unterstützung für die Verpflichtung des Rates, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 % zu verringern;

3.  ist allerdings der Auffassung, dass man übersehen hat, dass sich den Mitgliedstaaten der EU eine Reihe von gemeinsamen Herausforderungen stellt, bei denen nur gemeinsame europäische Initiativen einen Sinn haben;

4.  betont, dass die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Potenzials für qualitativ hochwertige Arbeitsplätze in einer neuen nachhaltigen Wirtschaft es verlangt, dass im Rahmen der Innovation Lösungen angestrebt werden, die Antworten auf die großen gesellschaftlichen Fragen wie Arbeitslosigkeit und Armut, Klimawandel, alternde Bevölkerung und Ressourcenknappheit bereithalten; macht darauf aufmerksam, dass die Industriepolitik und die Forschungspolitik auf „offener Innovation“ und Clustern basieren sollten, um die gemeinsame Nutzung von Kenntnissen durch die verschiedenen öffentlichen und privaten Wirtschaftsakteure zu ermöglichen und Innovation zu stimulieren;

5.  betont die Notwendigkeit, eine in sich schlüssige Strategie der EU einzuführen, die die ökologische Innovation umfasst und sich sowohl auf die Verringerung der Umweltverschmutzung als auch auf einen effizienten Einsatz der Ressourcen in den Produktionsprozessen konzentriert; fordert die Kommission zu diesem Zweck auf, eine Europäische Technologieplattform für ressourcenschonende Industriezweige einzurichten;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Reform der Finanzinstrumente dahingehend Fortschritte zu machen, dass sie sie umweltfreundlicher und langfristiger gestaltet werden, um mit Blick auf die Zukunft sowohl private Investitionen anzuziehen als auch mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen;

7.  betont, dass ein umsichtiger Einsatz von Finanzierungsmechanismen und -instrumenten sowie politische Vorgaben dazu beitragen können, bedeutende zusätzliche Mittel aus dem Privatsektor zu mobilisieren, um Investitionen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu fördern;

8.  hält es für entscheidend, Gemeinschaftsrahmen für Forschung und Entwicklung mit einer angemessenen und ausreichenden Haushaltsausstattung zu gewährleisten, damit so die öffentliche und private Forschung unterstützt wird und deren Ergebnisse auf zugängliche und unbürokratische Art und Weise für die Innovation der Kleinstunternehmen sowie der KMU bereitgestellt werden, vor allem in den Bereichen Energieeffizienz, Energieinfrastrukturen, Nutzung neuer und erneuerbarer Energiequellen und neuer Produktionsverfahren mit niedrigem Kohlendioxidausstoß, Recycling und effiziente Ressourcennutzung sowie gleichzeitige Schaffung menschenwürdiger, gut bezahlter Arbeitsplätze, die mit Rechten einhergehen; bekräftigt, dass das Ziel, 3% des BIP in die FuE zu investieren, erreicht werden muss, wobei zu gewährleisten ist, dass die Forschung einen Zusatznutzen in der europäischen Wirtschaft schafft, was eine positive Auswirkung auf die Erhaltung hochqualifizierter Arbeitskräfte in der EU haben kann;

9.  betont, dass die KMU und die Kleinstunternehmen bei der Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft eine Schlüsselrolle spielen; bedauert jedoch, dass ihnen die Vorwegnahme neuer wirtschaftlicher Trends Schwierigkeiten bereiten dürfte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Unternehmen dabei zu unterstützen, die Bereiche auszumachen, in denen eine Entwicklung im Sinne der nachhaltigen Wirtschaft möglich ist, insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energieträger und Energieeinsparungen, und einen leichteren Zugang zu Mikrokrediten zur ermöglichen, z.B. aus dem „Europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstrument“, und ihnen angemessene Informationen darüber an die Hand zu geben, wie Mittel aus diesem Instrument beantragt werden können;

10. weist darauf hin, dass wir, wenn es europäischen Wissenschaftlern und Unternehmen nicht gelingt, ihre Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte umzusetzen, nicht das notwendige Wirtschaftswachstum und die entsprechenden Beschäftigungszuwächse durch eine innovationsbasierte Wirtschaft erreichen werden; verweist auf den von der Kommission erstellten Europäischen Innovationsanzeiger, der erkennen lässt, dass ein Innovationsrückstand von 30 % gegenüber den USA und von 40 % gegenüber Japan besteht;

11. fordert die Kommission auf, enger mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um mittel- und langfristige Prognosen für die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Qualifikationen zu erstellen, und Partnerschaften zwischen Universitäten und der Wirtschaft zu fördern, um den Eintritt von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und gleichzeitig einen Beitrag zu einer wissensgestützten Gesellschaft, zur Entwicklung der angewandten Forschung und zu besseren Perspektiven für Hochschulabsolventen auf dem Arbeitsmarkt zu leisten;

12. ist sich der Tatsache bewusst, dass die gemeinschaftlichen, nationalen und regionalen Finanzierungsprogramme nach wie vor ausgesprochen schlecht koordiniert sind, und weist daher nachdrücklich darauf hin, dass eine bessere Koordinierung zwischen diesen Programmen auf mehreren Ebenen erforderlich ist und größere Synergien zwischen den einzelnen gemeinsamen Politiken gefördert werden müssen, wobei die Strukturfonds, der Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, das Forschungsrahmenprogramm und das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) so gestaltet werden müssen, dass eine nachhaltige ressourceneffiziente Wirtschaft verwirklicht wird; ist im Hinblick auf die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik der Auffassung, dass man sich weiter mit einer stärkeren Verlagerung von direkten Unterstützungsmechanismen hin zur ländlichen Entwicklung und zur Entwicklung einer ökologisch nachhaltigen Landwirtschaft befassen sollte;

13. weist darauf hin, dass der Übergang zu einer neuen nachhaltigen Wirtschaft ein komplexer Vorgang ist, der erfordert, dass den Regionen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, die von Deindustrialisierung betroffen sind, indem eine angemessene finanzielle Unterstützung sowie Mechanismen und integrierte Maßnahmen eingeführt werden, die auf die nachhaltige Entwicklung und eine stärker innovationsbasierte Wirtschaft ausgerichtet sind, die in der Lage ist, menschenwürdige, gut bezahlte und mit Rechten einhergehende Arbeitsplätze zu schaffen und soziale Ungleichheiten und regionale Symmetrien zu verringern; misst Partnerschaften mit den Gewerkschaften zur Erreichung dieser Ziele große Bedeutung bei;

14. ist der Ansicht, dass aufgrund der demografischen Herausforderungen eine breiter angelegte Strategie erforderlich ist, die nicht nur auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtet ist, sondern auch auf die Abdeckung des neuen und sich ab Bedarfs auf dem europäischen Arbeitsmarkt; hält in diesem Zusammenhang weitere Fortschritte bei der Verbesserung der Mobilität der Arbeitnehmer in der EU, auch von Forschern und anderen Fachkräften, für erforderlich, damit im Binnenmarkt der EU ein Europa ohne Grenzen verwirklicht werden kann;

15. fordert die Kommission auf, von den Mitgliedstaaten eine Überprüfung ihrer Übergangsbestimmungen für die Regulierung des Zugangs zu ihren Arbeitsmärkten zu verlangen, um angesichts der weltweiten Wirtschaftskrise Arbeitsplätze in der EU zu erhalten;

16. weist darauf hin, dass Energie und Ressourceneffizienz in der Zukunft einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen werden; unterstreicht, dass die Entscheidung für die Energieeffizienz nicht nur dabei hilft, die industrielle Diversifizierung und die Verringerung der Treibhausgasemissionen zu intensivieren, sondern auch sozialen Nutzen bieten und in großem Umfang mit Rechten einhergehende Arbeitsplätze schaffen kann, die den Mitgliedstaaten dabei helfen werden, die gegenwärtige Wirtschaftskrise zu überwinden und den Weg eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums einzuschlagen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Festlegung ihrer Energiestrategien die Arbeitsintensität der einzelnen Branchen zu berücksichtigen;

17. ist der Auffassung, dass der Übergang zu einer neuen nachhaltigen Wirtschaft und Veränderungen in den Produktionsprozessen der einzelnen Unternehmen bzw. Branchen mit angemessenen Ausbildungsmaßnahmen einhergehen sollten, insbesondere einer Berufsausbildung für junge Menschen und Programmen des lebenslangen Lernens, insbesondere für die stärker gefährdete Gruppe der über 50jährigen, und dass dies ebenfalls neue Arbeitsplätze schaffen wird; fordert somit die Kommission und die Mitgliedstaaten somit auf, die Bereitstellung solcher Ausbildungsmaßnahmen und Programme zu verstärken; unterstreicht die Bedeutung eines verstärkten Dialogs dort, wo soziale Veränderungen erforderlich sind, um die Anpassung an die neue nachhaltige Wirtschaft vorzunehmen, insbesondere innerhalb von Unternehmen, deren Tätigkeiten auf fossilen Brennstoffen basieren; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, diesen sozialen Dialog sicherzustellen, um für eine gerechte ökologische Transformation zu sorgen;

18. fordert, dass die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit zusammenarbeiten, da die Schattenwirtschaft in ganz Europa Besorgnis erregend ist; ist der Ansicht, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der EU intensiviert werden sollten;

19. fordert die Kommission auf, Beschäftigungsleitlinien auszuarbeiten, die den Anstieg der Beschäftigungsquote von Arbeitnehmern unter 25 und über 50 Jahren aktiv unterstützen und den besonderen Herausforderungen für junge und ältere Menschen verstärkt Rechnung tragen;

20. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dringend auf, gegen das Qualifikationsdefizit vorzugehen, das bereits zwischen den verfügbaren Arbeitskräften und den Erfordernissen neuer nachhaltiger Branchen festzustellen ist; unterstreicht in diesem Sinne die Notwendigkeit, Zuschüsse für Ausbildungsverträge für junge Menschen als Form des Übergangs von der Bildung zum Berufsleben zu gewähren; fordert außerdem die Mitgliedstaaten auf, Arbeitgebern, die Menschen mit geringen oder gar keinen Qualifikationen eine Ausbildung und andere Möglichkeiten bieten, praktische Erfahrung direkt am Arbeitsplatz zu sammeln, Anreize zu bieten; unterstreicht schließlich, dass Wissen und Kompetenzen im digitalen Bereich für sämtliche EU-Bürger im Rahmen der EU und innerhalb der nationalen Politiken intensiv unterstützt werden sollten, da es sich um wesentliche Fertigkeiten handelt, die die soziale Integration fördern und den Wettbewerbsvorteil der Arbeitskräfte in der Europäischen Union verbessern;

21. betont, wie wichtig die Vorbildwirkung des öffentlichen Sektors ist, wenn er progressive Beschaffungsstandards annimmt und Anreize und Information bietet, insbesondere in den Bereichen Energie, Errichtung von Infrastruktur und Anlagen, Verkehr und Kommunikation, die auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtet sind, welche mit Rechten einhergehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, nicht nur dafür zu sorgen, dass insbesondere bei der vorkommerziellen Auftragsvergabe Umwelt und Sozialnormen zur Anwendung kommen, sondern auch Bestimmungen über den „lokalen“ Anteil und Unternehmen der nachhaltigen und integrativen Wirtschaft, insbesondere KMU, zu fördern;

22. betont ferner die Bedeutung privater Investitionen; weist darauf hin, dass wir nur durch private Investitionen den gegebenen Finanzbedarf decken können; weist darauf hin, dass große Unterschiede bei dem Umfang bestehen, in dem Privatunternehmen in FuE investieren – von 5-7% der Gewinne im Fall der IKT-und Arzneimittelindustrie bis 1 % bei den Energieunternehmen; fordert die EU auf, für die rechtlichen Rahmenbedingungen zu sorgen, die der Wirtschaft Anreize für Investitionen bieten;

23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf, auf dem Erfolg des Fonds für Wiederaufbau aufzubauen und eine neue Gemeinschaftsinitiative mit Pilotprojekten für den Aufbau einer neuen nachhaltigen Wirtschaft zu schaffen;

24. stellt fest, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um für eine wirksame Harmonisierung der Mindestanforderungen in der EU für die Arbeitszeitorganisation im Zusammenhang mit der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu sorgen.

25. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, nach dem Vorbild des EGF für Unternehmen in der EU, die unter der Globalisierung oder einer Wirtschaftskrise leiden, spezifische Förderinstrumente für ehemalige Beschäftigte des öffentlichen Sektors zu entwickeln, die ihren Arbeitsplatz aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise verloren haben.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.6.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

49

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Zigmantas Balčytis, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Reinhard Bütikofer, Maria Da Graça Carvalho, Jorgo Chatzimarkakis, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Ioan Enciu, Adam Gierek, Norbert Glante, Fiona Hall, Edit Herczog, Lena Kolarska-Bobińska, Béla Kovács, Philippe Lamberts, Judith A. Merkies, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Anni Podimata, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Paul Rübig, Amalia Sartori, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Ioannis A. Tsoukalas, Claude Turmes, Niki Tzavela, Marita Ulvskog, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Alejo Vidal-Quadras, Henri Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Ilda Figueiredo, Andrzej Grzyb, Jolanta Emilia Hibner, Yannick Jadot, Werner Langen, Marian-Jean Marinescu, Vladko Todorov Panayotov, Markus Pieper, Mario Pirillo, Vladimír Remek, Frédérique Ries, Hermann Winkler Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Izaskun Bilbao Barandica, Jan Zahradil

  • [1]  ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (24.6.2010)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zur Weiterentwicklung des Beschäftigungspotenzials einer neuen, nachhaltigen Wirtschaft
(2010/2010(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Kerstin Westphal

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist der Meinung, dass die Kohäsionspolitik der EU für den Ausbau des beschäftigungswirksamen Potenzials einer zukunftsfähigen Wirtschaft eine entscheidende Rolle spielt, indem sie zum Abbau von regionalen Unterschieden und zur Förderung der Wirtschaft beiträgt und das Ziel verfolgt, Vollbeschäftigung zu erreichen; hebt die Rolle hervor, die der regionalen und der lokalen Ebene bei der Förderung einer zukunftsfähigen Wirtschaft zukommen muss; betont, dass die Regionen die europäischen Strukturfonds und den Kohäsionsfonds nutzen sollten, um Initiativen für neue, zukunftsfähige und dauerhafte Arbeitsplätze zu ergreifen; betont, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten den Europäischen Sozialfonds nutzen und in Maßnahmen in den Bereichen Qualifikationen, Beschäftigung, berufliche Bildung und Umschulung investieren, um durch nationale, regionale und lokale Projekte mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen; vertritt die Auffassung, dass ältere Menschen angesichts der Zunahme ihres prozentualen Anteils an der Gesamtbevölkerung der EU mit ihrer Berufserfahrung ebenfalls einen Beitrag zu diesen Initiativen leisten können; empfiehlt den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, sich kontinuierlich und in angemessener Weise mit Unternehmen, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und nichtstaatlichen Organisationen auszutauschen, um die mittel- und langfristigen Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zu ermitteln;

2.  betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Konzepts der integrierten Stadtentwicklung und ist der Ansicht, dass der nachhaltige Umbau benachteiligter Stadtviertel dabei eine Pilotfunktion übernehmen könnte; sieht als Voraussetzung dafür klare politische Rahmenbedingungen, zu denen der Erhalt der Förderung der städtischen Dimension in den Strukturfonds gehört;

3.  betont, dass es unter den Bedingungen der derzeitigen Wirtschaftskrise und der Probleme des Klimawandels von großer Bedeutung ist, die Entwicklung einer ökologischen Wirtschaft zu fördern; weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine zentrale Rolle beim Wandel zu mehr Nachhaltigkeit spielen, insbesondere aufgrund ihrer Möglichkeiten, die Verbindungen zwischen den Bildungs-, Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen und den KMU zu stärken; betont, dass die Kohäsionspolitik der EU in diesem Zusammenhang ein entscheidendes Instrument darstellt, das nicht nur zur Bekämpfung des Klimawandels, sondern auch dazu beitragen kann, den Bürgern Aussichten auf neue wirtschaftliche Möglichkeiten und neue Beschäftigungschancen zu eröffnen;

4.  weist darauf hin, dass der Klimawandel in Europa unterschiedliche Auswirkungen auf die Regionen hat, dass laut einer Studie der Kommission[1] die Regionen in Süd- und Osteuropa, in denen mehr als ein Drittel der EU-Bevölkerung lebt, ganz besonders dem Druck des Klimawandels ausgesetzt sind, dass die schwächsten Bevölkerungsgruppen am stärksten betroffen sind und dass daraus verstärkte regionale und soziale Ungleichgewichte erwachsen können;

5.  anerkennt die wichtige Rolle von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Bildung, die die Grundlage für den Erwerb weiterer zukunftsgerichteter Kompetenzen – auch durch lebenslanges Lernen und Umschulung – darstellt; weist darauf hin, dass die Rahmenbedingungen für die Aus- und Weiterbildung von jungen Menschen, einschließlich Schulabgängern ohne Abschluss, in vielen Staaten in regionaler und lokaler Verantwortung liegen; ermutigt die Regionen daher, die Strukturfonds für Bildungsinfrastruktur vor allem in benachteiligten Stadtvierteln und Regionen zu nutzen und durch diese Förderung eine umfassende und inklusive Schulbildung zu ermöglichen; verweist auf das wichtige (Bildungs- und Ausbildungs-) Potenzial bei der Vernetzung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit Unternehmen und Verbänden, um zukunftsfähige Arbeitsplätze in den Bereichen öffentlicher Nahverkehr, städtische Mobilität, Bildung sowie Forschung und Entwicklung zu schaffen und dabei den Schwerpunkt auf die Chancengleichheit zu legen;

6.  betont die Bedeutung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für eine regionale Clusterbildung durch die Verbindung von Forschung, Innovation und Infrastruktur vor Ort im Rahmen neuer Technologien, zum Beispiel in den Bereichen Energiequellen und Energieeffizienz; betont zudem, dass die regionalen und lokalen Behörden besonders in städtischen Gebieten am besten in der Lage und am fähigsten sind, die Bedingungen zu schaffen, die für die Entwicklung von Clustern innovativer Unternehmen erforderlich sind; weist darauf hin, dass solch eine Clusterbildung die lokale Wirtschaftsentwicklung entscheidend vorantreiben und in den Regionen neue Arbeitsplätze schaffen kann;

7.  ist sich der Tatsache bewusst, dass die Finanzierungsprogramme der EU sowie die nationalen und regionalen Finanzierungsprogramme nach wie vor ausgesprochen schlecht koordiniert sind, und weist daher – im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 – nachdrücklich darauf hin, dass eine bessere Koordinierung zwischen diesen Programmen auf mehreren Ebenen erforderlich ist und größere Synergien zwischen den einzelnen gemeinsamen Politiken gefördert werden müssen, indem die Strukturfonds, die Fonds für die Bereiche Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, das Forschungsrahmenprogramm und das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) besser genutzt werden;

8.  betont den zusätzlichen Nutzen des lebenslangen Lernens und fordert die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial auf lokaler Ebene detailliert zu erfassen, um Schulungen entsprechend dem jeweiligen Bedarf zu organisieren, durch die die verfügbaren Ressourcen in Einklang mit dem tatsächlichen Bedarf gebracht werden und das Ansehen der beruflichen Bildung durch Bildungsangebote mit hohem Standard wiederhergestellt wird, insbesondere in Regionen, in denen das lokale Potenzial und traditionelle Arbeitsbereiche erforderlich machen, dass besondere Fähigkeiten und besonderes Wissen umfassend entwickelt werden; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten ausreichende technische Unterstützung bezüglich der Frage zur Verfügung zu stellen, wie der lokale Bedarf erfasst werden kann, und stellt fest, dass berufsbildende Schulen mit hohem Standard dazu beitragen könnten, die Arbeitslosigkeit von Absolventen zu verringern, und zu nachhaltiger Beschäftigung führen könnten;

9.  weist auf die Schlüsselrolle der KMU bei der Innovationsförderung in Europa hin; bestärkt den privaten und öffentlichen Sektor darin, den Europäischen Sozialfonds zur Förderung des Unternehmergeistes und unternehmerischer Fähigkeiten bei jungen Menschen zu nutzen und Menschen, denen Arbeitslosigkeit droht, Berufsberatung anzubieten;

10. betont in Übereinstimmung mit den Verträgen die Bedeutung von geografischer Mobilität von Arbeitnehmern; erkennt an, dass eine Verbesserung der Mobilität durch guten Nahverkehr den Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten verbessert, wobei der Multiplikatoreffekt in grenznahen Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit besonders groß ist; ermutigt die Regionen sowie die grenznahen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen daher, Mittel aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds für Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen von Programmen zur nationalen und interregionalen Zusammenarbeit zu nutzen und die Mittel des Europäischen Sozialfonds zur Schaffung besserer Bildungs- und Beschäftigungschancen für Jugendliche aus dem ländlichen Raum einzusetzen;

11. unterstreicht die Bedeutung wachstums- und beschäftigungsfördernder Maßnahmen für den ländlichen Raum, um der Landflucht entgegenzuwirken;

12. fordert die verantwortlichen Stellen in den Mitgliedstaaten sowie die Kommission auf, stärker auf die Nachhaltigkeit von kofinanzierten Maßnahmen zu achten, wie in der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006[2] des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds vorgesehen; ermahnt die zuständigen Stellen, dass Gelder aus den Strukturfonds langfristig gebunden bleiben sollten, und dass eine finanzielle Förderung nur dann erfolgt, wenn die Nachhaltigkeit der Maßnahmen, wie in Artikel 57 jener Verordnung vorgesehen, gewährleistet ist; fordert die verantwortlichen Stellen auf, durch die Einführung geeigneter Sanktionsmechanismen "Subventionshopping" zu unterbinden;

13. wiederholt seine Unterstützung für das Pilotprojekt „ERASMUS für lokale und regionale Abgeordnete“, das Gemeinden und Regionen beim Austausch von bewährten Verfahren helfen kann und zudem einen Multiplikatoreffekt im Bereich der Arbeitsmarktpolitik haben kann; betont, dass die die Umsetzung betreffenden Aspekte des Projekts konkretisiert werden müssen und dass eine enge Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der Regionen und den Organisationen erforderlich ist, die die Netze der Regionen vertreten; fordert die Kommission auf, das Verfahren für die Umsetzung dieses Pilotprojekts zu beschleunigen; ermutigt die Kommission, den Vorschlag zur Schaffung einer „lokalen Akademie“ zu diesem Zweck mit Leben zu erfüllen;

14. empfiehlt den regionalen Behörden, Entwicklungsstrategien anzunehmen, die den Zielen der Strategie Europa 2020 hinsichtlich der Schaffung neuer Arbeitsplätze in einer nachhaltigen Volkswirtschaft entsprechen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.6.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Luís Paulo Alves, Charalampos Angourakis, Sophie Auconie, Catherine Bearder, Jean-Paul Besset, Victor Boştinaru, Zuzana Brzobohatá, John Bufton, Alain Cadec, Salvatore Caronna, Tamás Deutsch, Rosa Estaràs Ferragut, Danuta Maria Hübner, Ian Hudghton, Evgeni Kirilov, Constanze Angela Krehl, Petru Constantin Luhan, Ramona Nicole Mănescu, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Miroslav Mikolášik, Lambert van Nistelrooij, Franz Obermayr, Jan Olbrycht, Wojciech Michał Olejniczak, Markus Pieper, Tomasz Piotr Poręba, Monika Smolková, Georgios Stavrakakis, Nuno Teixeira, , Oldřich Vlasák, Kerstin Westphal, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jens Geier, Catherine Grèze, Andrey Kovatchev, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Elisabeth Schroedter, Richard Seeber, Dimitar Stoyanov

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Marian Harkin, Stanimir Ilchev, Alexandra Thein

24.6.2010

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zur Weiterentwicklung des Beschäftigungspotenzials einer neuen, nachhaltigen Wirtschaft

(2010/2010(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Britta Thomsen

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass die Umstellung auf ein neues Wirtschaftssystem nicht als Vorwand zum Abbau verschiedener Gleichstellungsmaßnahmen genutzt, sondern als eine einzigartige Gelegenheit zur Steigerung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt der Union gesehen werden sollte, da dies eine Vorbedingung für die Gewährleistung nachhaltigen Wachstums und die Erfüllung der Forderungen nach einem ökologischen Wandel in einer alternden Gesellschaft ist,

B.  in der Erwägung, dass der Übergang zu einer neuen, nachhaltigen Wirtschaft nicht als Vorwand dienen sollte, um die am meisten gefährdeten und am wenigsten qualifizierten Arbeitnehmer vom Arbeitsmarkt zu verdrängen; in der Erwägung, dass es deshalb notwendig ist, den Creaming-Effekt zu verhindern, dessen erste Opfer die weniger qualifizierten Arbeitnehmer sind,

C. in der Erwägung, dass neueren Studien zufolge Frauen auf allen Entscheidungsebenen vor allem aufgrund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für Unternehmen einen Mehrwert darstellen,

D. in der Erwägung, dass Hochschulabsolventen innerhalb der EU mehrheitlich weiblich sind und Frauen in den Studiengängen Wirtschaft, Management und Jura die Mehrheit darstellen, sie aber in Führungspositionen in Unternehmen und in der Verwaltung weiterhin unterrepräsentiert sind,

E.  in der Erwägung, dass Frauen vor allem aufgrund von im Bildungswesen und in der Gesellschaft bestehender sexistischer Stereotype in den zu Unrecht als „männlich“ angesehenen Branchen wie Informatik, Ingenieurswesen, Physik und technische Berufe, z.B. Maschinenbau und Bauwesen, unterrepräsentiert sind,

F.  in der Erwägung, dass sich in einer alternden Gesellschaft mit einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung ein neues Wirtschaftssystem herausbilden wird, in dem es notwendig sein wird, mehr Frauen zur Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit zu bewegen, indem die Arbeitsorganisation angepasst und die Arbeitgeber in allen Branchen auf eine stärker diversifizierte Belegschaft vorbereitet werden,

1.  betont, dass nur durch eine Steigerung der Teilhabe von Frauen am europäischen Arbeitsmarkt das Wachstums- und Beschäftigungspotenzial in dem neuen Wirtschaftssystem umfassend ausgeschöpft werden kann, da die Annäherung der Beschäftigungsquoten von Männern und Frauen seit 1995 für die Hälfte des Anstiegs der allgemeinen Beschäftigungsquote und für ein Viertel des jährlichen Wirtschaftswachstums in Europa verantwortlich war;

2.  betont, dass Gleichstellungsfragen bei der Umstellung auf ein neues nachhaltiges Wirtschaftssystem große Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, da Frauen auf dem Arbeitsmarkt aufgrund prekärer Beschäftigungsbedingungen und eines andauernden geschlechtsbedingten Lohngefälles häufiger eine schwächere Stellung innehaben; erkennt an, dass Frauen, die erwerbstätig werden wollen, die Wahl hinsichtlich der Art der aufzunehmenden Tätigkeit haben müssen; fordert die Ausarbeitung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten, die auf die Gleichstellung der Geschlechter abzielen und von Programmen zur Förderung der Selbstbestimmung und des Selbstbewusstseins von Frauen begleitet werden; weist darauf hin, dass dies durch einen Ausbau der Ausbildungsangebote für Mädchen und Frauen in normalerweise männlich dominierten Fächern erreicht werden kann;

3.  ist der Ansicht, dass angesichts der Tatsache, dass die Geschlechtertrennung auf dem Arbeitsmarkt eine der Hauptursachen für Ungleichheit ist, da der Wert der jeweiligen Tätigkeit und ihre Vergütung davon abhängt, ob es sich um einen männlich oder weiblich dominierten Beruf handelt, „grüne“ Arbeitsplätze einen Mechanismus für eine bessere Vergütung der Arbeit von Frauen und für eine bessere soziale Absicherung für Arbeitnehmerinnen darstellen können und damit auch eine Möglichkeit, die Frage der Gleichstellung der Geschlechter und das Problem des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen anzugehen;

4.  fordert eine Initiative auf EU-Ebene, um Arbeitgeber, insbesondere in traditionell männlich dominierten Sektoren, für die Notwendigkeit einer stärker diversifizierten Belegschaft und die damit in einer alternden Gesellschaft einhergehenden Vorteile zu sensibilisieren sowie ihnen Instrumente an die Hand zu geben, damit sie sich auf eine größere Vielfalt vorbereiten können;

5.  unterstreicht, dass „grüne Arbeitsplätze“ das Potenzial haben, zu einem Hauptwachstumssegment auf dem künftigen europäischen Arbeitsmarkt zu werden, dass heute mehr als 20 Millionen Arbeitsplätze in der Europäischen Union als „grün“ eingestuft werden können und dass allein im Sektor für erneuerbare Energien eine Verdoppelung der Arbeitsplätze auf 2,8 Millionen bis zum Jahr 2020 möglich ist, wie neueste Studien zeigen; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Frauen davon in gleicher Weise profitieren;

6.  weist darauf hin, dass Investitionen in die soziale Infrastruktur eine Chance zur Modernisierung Europas und zur Förderung der Gleichstellung bieten und als eine parallele Strategie zur Modernisierung der materiellen Infrastruktur über Investitionen in grüne Technologien angesehen werden können; ist der Auffassung, dass die Gleichstellung der Geschlechter deshalb eine politische Priorität und ein wesentliches Instrument sein sollte;

7.  betont, dass angesichts der Tatsache, dass nur 30 % aller Unternehmer Frauen sind und nur wenige Frauen einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, die Hindernisse beseitigt werden sollten, die Frauen gegenwärtig davon abhalten, Unternehmerinnen zu werden, da Unternehmer in einer nachhaltigen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung für Produktivität und Wachstum sind;

8.  fordert die Mitgliedstaaten auf, effektive und insbesondere legislative Maßnahmen zu ergreifen, mit denen eine ausgewogene Präsenz von Frauen und Männern in Entscheidungspositionen in Unternehmen und politischen Gremien gefördert wird; begrüßt den Beschluss der norwegischen Regierung, eine Mindestquote von 40 % für jedes Geschlecht in den Aufsichtsräten von privaten und staatlichen Unternehmen vorzuschreiben;

9.  betont, dass zielgerichtete Maßnahmen, die den Zugang von Frauen zu Bildungsangeboten auf allen Ebenen gewährleisten, indem sie sexistische Stereotype bekämpfen, und die lebenslanges Lernen ermöglichen, von wesentlicher Bedeutung sind, um die Geschlechtertrennung auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen; fordert geeignete Ausbildungsangebote, um eine Unterrepräsentanz von Frauen auf grünen Arbeitsplätzen zu vermeiden, da zu bedenken ist, dass Europas Wachstum und Nachhaltigkeit beeinträchtigt wird, wenn sich die große Mehrheit der Frauen von Wissenschaft und Technologie fernhält, und dass dadurch außerdem vielen begabten und qualifizierten jungen Frauen Beschäftigungssicherheit und wirtschaftliche Sicherheit weitgehend verwehrt bleiben;

10. fordert die Mitgliedstaten auf, Maßnahmen zur Schaffung gleicher Beschäftigungschancen zu ergreifen und familienfreundliche Arbeitsformen einzuführen, da dies eine Bedingung für nachhaltiges Wachstum sowohl im wirtschaftlichen als auch im ökologischen Sinne ist;

11. fordert eine eigene Initiative auf EU-Ebene, um Mädchen für MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technologie) zu begeistern und die Stereotype zu bekämpfen, die diese Berufe immer noch prägen; betont, dass den Medien und dem Bildungssystem eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung solcher Stereotype zukommt;

12. hebt hervor, dass mit dem Ziel, eine ausgewogene Beteiligung beider Geschlechter an beruflicher Weiterbildung und lebenslangem Lernen sicherzustellen, größere Anstrengungen unternommen werden sollen, um Männer und Frauen die Wahrnehmung ihrer familiären Aufgaben und ihrer Betreuungsverpflichtungen zu ermöglichen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, für hochwertige flexible Kinderbetreuungsangebote zu einem erschwinglichen Preis zu sorgen;

13. betont, dass junge Frauen im Übergangszeitraum zwischen Schule und Arbeitsleben an Ausbildungsberufe herangeführt werden sollten, in denen sie unterrepräsentiert sind, und dies durch eine gemeinsame Planung von Schulen, Hochschulen, Ausbildungseinrichtungen und/oder Unternehmen gefördert werden sollte, damit sie durch Arbeitserfahrung und durch die Ausübung einer Tätigkeit im Rahmen eines regulären und nicht prekären Arbeitsverhältnisses konkrete Qualifikationen und Fähigkeiten, auch auf fortgeschrittenem und spezialisiertem Niveau, mit der Aussicht auf Selbstverwirklichung erwerben;

14. fordert die Union und die Mitgliedstaaten auf, angesichts der Tatsache, dass der Europäische Sozialfonds (ESF) Fortbildungsmaßnahmen in Bereichen wie erneuerbare Energien oder sanfter Tourismus finanziert, „grünen“ Arbeitsplätzen für Frauen im Rahmen der Programme des ESF größere Bedeutung beizumessen; betont, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um mehr Frauen an ESF-geförderten Projekten zu beteiligen, da sich ihr Anteil gegenwärtig auf weniger als 10 % beläuft; fordert die Einführung von auf der Berücksichtigung geschlechterspezifischer Anliegen beruhenden Haushaltsansätzen („Gender Budgeting“) im ESF sowie in den Konjunktur- und Strukturanpassungsprogrammen, um sicherzustellen, dass diese Programme Frauen in gleichem Maße ansprechen und einbeziehen;

15. betont, dass die institutionellen Anstrengungen zugunsten der Schaffung von Arbeitsplätzen in einer neuen nachhaltigen Wirtschaft auch auf die Verbesserung der beruflichen Qualifikationen der bedürftigsten Arbeitnehmer, die ebenfalls eine dynamische Kraft auf dem Arbeitsmarkt darstellen, abzielen sollten;

16. fordert die Kommission auf, den bedürftigsten Bürgern, insbesondere Frauen, die in ihrem Alltag schlimmste Armut erleben und deren Einbeziehung in den Arbeitsmarkt spezifischer flankierender Maßnahmen bedarf, besonderes Augenmerk zu widmen;

17. fordert die europäischen und nationalen Institutionen sowie die Unternehmen und die Sozialpartner auf, der Integration von Frauen, die marginalisierten Minderheiten wie z. B. den Roma angehören, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

18. fordert die europäischen und nationalen Institutionen auf, Fragen zur neuen nachhaltigen Wirtschaft in Form von themenbezogenen Europäischen Jahren, wie dem Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010), dem Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit (2011) und dem vorgeschlagenen Europäischen Jahr des aktiven Alterns und der generationenübergreifenden Solidarität (2012), zu thematisieren, um die Auswirkungen einer Verstärkung der verschiedenen sektorbezogenen Maßnahmen herauszustellen;

19. hebt die Notwendigkeit hervor, die Zugehörigkeit von Frauen zu den Gewerkschaften in nicht traditionellen Beschäftigungsbereichen auszubauen, da die Wahrung der Frauenrechte, zu denen das Recht auf gleiches Entgelt, Mutterschaftsurlaub, gerechte Arbeitszeiten und ein Arbeitsumfeld, das frei von Diskriminierung ist, gehören, für die soziale Nachhaltigkeit von Arbeitsplätzen in einer neuen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist;

20. fordert die Mitgliedstaaten auf, öffentliche und private Unternehmen dazu zu verpflichten, Pläne zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sowie ein System zur Berichterstattung über die erzielten Erfolge zu entwickeln.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.06.2010

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Edit Bauer, Emine Bozkurt, Andrea Češková, Marije Cornelissen, Silvia Costa, Edite Estrela, Ilda Figueiredo, Iratxe García Pérez, Jolanta Emilia Hibner, Mary Honeyball, Sophia in ‘t Veld, Lívia Járóka, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Philippe Juvin, Nicole Kiil-Nielsen, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Barbara Matera, Antonyia Parvanova, Frédérique Ries, Raül Romeva i Rueda, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Eva-Britt Svensson, Marc Tarabella, Britta Thomsen, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Christa Klaß, Elisabeth Morin-Chartier, Mariya Nedelcheva, Chrysoula Paliadeli

Abs. 2)

Julie Girling, Gesine Meissner

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

14.7.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

1

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Edit Bauer, Jean-Luc Bennahmias, Pervenche Berès, Mara Bizzotto, Milan Cabrnoch, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Sergio Gaetano Cofferati, Marije Cornelissen, Tadeusz Cymański, Frédéric Daerden, Karima Delli, Proinsias De Rossa, Sari Essayah, Richard Falbr, Ilda Figueiredo, Pascale Gruny, Thomas Händel, Marian Harkin, Roger Helmer, Vincenzo Iovine, Liisa Jaakonsaari, Danuta Jazłowiecka, Martin Kastler, Ádám Kósa, Patrick Le Hyaric, Veronica Lope Fontagné, Olle Ludvigsson, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Csaba Őry, Siiri Oviir, Rovana Plumb, Sylvana Rapti, Licia Ronzulli, Elisabeth Schroedter, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Jutta Steinruck, Traian Ungureanu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Georges Bach, Raffaele Baldassarre, Françoise Castex, Jelko Kacin, Ria Oomen-Ruijten, Antigoni Papadopoulou, Csaba Sógor, Emilie Turunen

  • [1]  Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Regionen 2020 - Eine Bewertung der künftigen Herausforderungen der EU-Regionen“, November 2008, verfügbar unter:
    http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/working/regions2020/pdf/regions2020_en.pdf.
  • [2]  ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25.