BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten – Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020

20.7.2010 - (KOM(2010)0193 – C7‑0111/2010 – 2010/0115(NLE)) - *

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatter: Csaba Őry


Verfahren : 2010/0115(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0235/2010

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten – Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020

(KOM(2010)0193 – C7‑0111/2010 – 2010/011(NLE))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2010)0193),

–   gestützt auf Artikel 148 Absatz 2 des AEU-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7‑0111/2010),

–   gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7‑0235/2010),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.  fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) entsprechend zu ändern;

3.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.  fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.  bekräftigt seine seit langem bestehende Forderung an die Kommission und den Rat, dafür zu sorgen, dass ihm für die Überarbeitung der Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten die erforderliche Zeit – auf keinen Fall weniger als fünf Monate – für seine Anhörung nach Artikel 148 Absatz 2 AEUV eingeräumt wird;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Änderungsantrag  1

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(1a) In Artikel 157 Absatz 3 des AEU-Vertrags heißt es, dass das Europäische Parlament und der Rat Maßnahmen zur Gewährleistung der Anwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen, einschließlich des Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit, beschließen.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Nach Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) bekämpft die Union soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz; außerdem kann sie Initiativen zur Koordinierung der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten ergreifen. Gemäß Artikel 9 AEU-Vertrag trägt die Union bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes und der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung Rechnung

(2) Nach Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) strebt die Union Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt an, bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz; außerdem kann sie Initiativen zur Koordinierung der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten ergreifen. Gemäß Artikel 9 AEU-Vertrag trägt die Union bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und einem hohen Bildungs- und Ausbildungsniveau Rechnung.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(2a) In Artikel 8 des AEU-Vertrags heißt es, dass die Union bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinwirkt, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern. In Artikel 10 heißt es weiter, dass die Union bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen darauf abzielt, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen. In Artikel 2 des EUV heißt es, dass sich die europäische Gesellschaft durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4) Die im Jahr 2000 ins Leben gerufene Lissabon-Strategie entstand aus der Erkenntnis, dass die EU angesichts des weltweiten Wettbewerbs, des technologischen Wandels und der Bevölkerungsalterung ihre Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit steigern und den sozialen Zusammenhang stärken muss. Die Lissabon-Strategie wurde 2005 nach einer Halbzeitprüfung neu aufgelegt, wobei Wachstum sowie Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen noch stärker in den Mittelpunkt gerückt wurden.

(4) (4) Die im Jahr 2000 ins Leben gerufene Lissabon-Strategie entstand aus der Erkenntnis, dass die EU angesichts des weltweiten Wettbewerbs, des technologischen Wandels und der Bevölkerungsalterung ihre wissensbasierte Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit steigern, die Voraussetzungen für Vollbeschäftigung wieder herstellen und den sozialen und regionalen Zusammenhalt stärken muss. Die Lissabon-Strategie wurde 2005 nach einer Halbzeitprüfung neu aufgelegt, wobei Wachstum sowie Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen noch stärker in den Mittelpunkt gerückt wurden.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5) Die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung hat dazu beigetragen, einen Konsens über die grobe Ausrichtung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der EU zu erzielen. Im Rahmen dieser Strategie hat der Rat 20055 Grundzüge der Wirtschaftspolitik und beschäftigungspolitische Leitlinien verabschiedet5 und diese 20086 überarbeitet6. Die 24 Leitlinien skizzierten die makro- und mikroökonomischen Prioritäten sowie die Prioritäten im Bereich der Arbeitsmarktreform für die EU insgesamt und legten somit die Grundlagen für die nationalen Reformprogramme. Die Erfahrung lehrt jedoch, dass die Leitlinien keine hinreichend klar definierten Prioritäten setzten und nicht stark genug ineinander griffen. Dadurch hielten sich ihre Auswirkungen auf die nationalen politischen Entscheidungsprozesse in Grenzen.

(5) Die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung hätte zur Bestimmung der groben Ausrichtung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der EU beitragen sollen. Im Rahmen dieser Strategie hat der Rat im Jahr 2005 Grundzüge der Wirtschaftspolitik und beschäftigungspolitische Leitlinien verabschiedet[1] und diese 2008 überarbeitet[2]. Die 24 Leitlinien skizzierten die makro- und mikroökonomischen Prioritäten sowie die Prioritäten im Bereich der Arbeitsmarktreform für die EU insgesamt und legten somit die Grundlagen für die nationalen Reformprogramme. Die Erfahrung lehrt jedoch, dass die Leitlinien keine hinreichend bindenden Ziele zur sozialen, politischen und kulturellen Teilhabe aller in der Europäischen Union lebenden Menschen und für eine nachhaltige Wirtschaft gesetzt haben und die Prioritäten stärker ineinander hätten greifen müssen. Es ist letzten Endes nicht gelungen, die wichtigsten Ziele der Strategie zu erreichen, weil auch die Mitgliedstaaten es versäumten, sich diese Leitlinien zu Eigen zu machen.

 

Änderungsantrag  6

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 5 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(5a) Abgesehen von neuen legislativen Initiativen der EU mit sozialem Schwerpunkt muss die Europäische Union ihre derzeitige Politik und deren Umsetzung erheblich verbessern.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 6

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(6) Die Finanz- und Wirtschaftskrise, die 2008 begann, resultierte in beträchtlichen Arbeitsplatzverlusten und einem starken Rückgang des Produktionspotenzials, und führte zu einer dramatischen Verschlechterung der öffentlichen Finanzen. Gleichwohl hat das Europäische Konjunkturprogramm7 den Mitgliedstaaten zum Teil durch koordinierte fiskalpolitische Impulse im Umgang mit der Krise geholfen, wobei der Euro als Anker für die makroökonomische Stabilität fungierte. So hat die Krise gezeigt, dass sich mit einer wirksamen und engen Koordinierung der Unionspolitiken greifbare Ergebnisse erzielen lassen. Außerdem machte sie deutlich, wie eng die Volkswirtschaften und Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten miteinander verflochten sind.

(6) Die Finanz- und Wirtschaftskrise, die 2008 begann, resultierte in beträchtlichen Arbeitsplatzverlusten und einem starken Rückgang des Produktionspotenzials, und führte zu einer dramatischen Verschlechterung der öffentlichen Finanzen. Gleichwohl hat das Europäische Konjunkturprogramm[3] den Mitgliedstaaten zum Teil durch koordinierte fiskalpolitische Impulse im Umgang mit der Krise geholfen. So macht die sich immer noch ausweitende Krise deutlich, dass es keine wirksamen Mechanismen gibt, die eine frühzeitige Reaktion auf einige ihrer Ursachen ermöglicht hätten, und sie zeigt, dass sich mit einer wirksamen und engen Koordinierung einiger Unionspolitiken unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips greifbare Ergebnisse erzielen lassen. Außerdem macht die Krise deutlich, wie eng die Volkswirtschaften und Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten miteinander verflochten sind, weswegen auch die vollständige Ausschöpfung des Potenzials des Binnenmarkts zu den wichtigsten Instrumenten zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas gehört, und wie sehr eine umfassende Überarbeitung der Mechanismen, bei denen die Verwirklichung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele weiterhin Teil der festgelegten Zielsetzung sind, ebenfalls erforderlich ist.

 

Änderungsantrag  8

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 7

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(7) Die Kommission hat vorgeschlagen, eine neue Strategie für das nächste Jahrzehnt, die Strategie Europa 20208, zu konzipieren, damit die EU gestärkt aus dieser Krise hervorgehen und ihre Wirtschaft in ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum überführen kann. Es wurden fünf gemeinsame Kernziele festgelegt, die unter den jeweiligen Leitlinien aufgeführt sind und an denen sich das Handeln der Mitgliedstaaten und der Union ausrichten soll. Die Mitgliedstaaten sollten alles daransetzen, die nationalen Ziele zu erreichen und Wachstumsengpässe zu beseitigen.

(7) Die Kommission hat vorgeschlagen, eine neue Strategie für das nächste Jahrzehnt, die Strategie Europa 2020[4], zu konzipieren, damit die EU gestärkt aus dieser Krise hervorgehen und auch auf künftige Umbrüche und Krisen besser reagieren und ihre Wirtschaft in ein zukunftsfähiges, ökologisch und ökonomisch nachhaltiges und integratives Wachstum überführen kann, das mit einem hohen Niveau an Beschäftigung, Produktivität und sozialem Zusammenhalt einhergeht. Es wurden gemeinsame Kernziele festgelegt, die unter den jeweiligen Leitlinien aufgeführt sind und an denen sich das Handeln der Mitgliedstaaten und der Union ausrichten soll. Die Mitgliedstaaten sollten sich dafür einsetzen, die nationalen Ziele zu erreichen. Sie sollten sich auf die Erhöhung der Beschäftigung konzentrieren und Wachstumshemmnisse, die aus Rechtsvorschriften, Bürokratie und nationaler Fehlallokation von Ressourcen resultieren, beseitigen.

 

Änderungsantrag 9

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 8

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(8) Im Rahmen umfassender Strategien für die Bewältigung der Wirtschaftskrise sollten die Mitgliedstaaten ehrgeizige Reformen durchführen, um die makroökonomische Stabilität und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu sichern, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die makroökonomischen Ungleichgewichte zu verringern und die Arbeitsmarktlage zu verbessern. Die Rücknahme der Konjunkturmaßnahmen sollte im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfolgen und koordiniert werden.

(8) Im Rahmen umfassender Strategien für die Bewältigung der Wirtschaftskrise und die Schaffung von Bedingungen für ein wirtschaftliches Wachstum müssen die Mitgliedstaaten strukturelle Reformen durch- und weiterführen, die darauf ausgerichtet sind, die makroökonomische Stabilität zu sichern, mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auszubauen, die Wettbewerbsfähigkeit und die Produktivität zu stärken, die makroökonomischen Ungleichgewichte zu verringern, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, Armut zu bekämpfen und die Arbeitsmarktlage zu verbessern. Die schrittweise Rücknahme der Konjunkturmaßnahmen, die eingeleitet werden sollte, sobald ein nachhaltiger Wirtschaftsaufschwung gesichert ist, sollte unter anderem im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfolgen und koordiniert werden. Mit Blick auf die Konkretisierung der Ziele des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts sollten jedoch die größten makroökonomischen Ungleichgewichte und das Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten überwunden werden.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 8 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(8a) Europa 2020 sollte eine Strategie sein, in deren Mittelpunkt der Mensch und der Umweltschutz stehen, die aus der Krise herausführt, einen erneuten wirtschaftlichen und sozialen Zusammenbruch verhindert, eng mit der Struktur- und Kohäsionspolitik koordiniert wird und mittel- und langfristig die europäischen Wirtschaften ankurbelt, und die Herausforderungen, die sich für den Arbeitsmarkt aus einer alternden Gesellschaft ergeben, bewältigt.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 9

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(9) Im Rahmen der Strategie Europa 2020 sollten die Mitgliedstaaten Reformen durchführen, die auf ein intelligentes, d.h. wissens- und innovationsgestütztes Wachstum abzielen. Die Reformen sollten darauf ausgerichtet sein, die Qualität des Bildungssystems zu verbessern, allen Menschen Zugang zur Bildung zu bieten sowie die Leistungsfähigkeit der Forschung und der Unternehmen zu steigern, um Innovation und Wissenstransfer innerhalb der EU zu fördern. Sie sollten die unternehmerische Tätigkeit fördern und dazu beitragen, innovative Ideen in innovative Produkte, Dienstleistungen und Prozesse umzusetzen, durch die Wachstum, hochwertige Arbeitsplätze sowie territorialer, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt entstehen können und die dazu beitragen, die europäischen und weltweiten gesellschaftlichen Herausforderungen wirksamer anzugehen. In diesem Zusammenhang ist eine optimale Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien von zentraler Bedeutung.

(9) Im Rahmen der Strategie Europa 2020 sollten die Mitgliedstaaten Reformen durchführen, die auf ein intelligentes, d.h. wissens- und innovationsgestütztes Wachstum abzielen. Die Reformen sollten darauf ausgerichtet sein, die Qualität des Bildungssystems zu verbessern, allen Menschen Zugang zur Bildung zu bieten, die Zahl der Menschen, die ihre schulische und berufliche Ausbildung abbrechen, zu verringern, das Recht des Einzelnen auf lebenslanges Lernen zu bekräftigen, Kompetenzen entwickeln zu helfen, diese anzuerkennen und zu bescheinigen sowie die Leistungsfähigkeit der Forschung und der Unternehmen zu steigern, um Innovation und Wissenstransfer innerhalb der EU zu fördern und um zur Überwindung regionaler Ungleichgewichte beizutragen und eine Abwanderung von hochqualifizierten Kräften zu verhindern. Sie sollten die unternehmerische Tätigkeit und die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) fördern und dazu beitragen, innovative Ideen in innovative Produkte, innovative – vor allem sozial wertvolle – Dienstleistungen und Prozesse umzusetzen, durch die Wachstum, hochwertige und nachhaltige Arbeitsplätze sowie territorialer, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt entstehen können und die dazu beitragen, die europäischen und weltweiten gesellschaftlichen Herausforderungen wirksamer anzugehen. In diesem Zusammenhang ist eine optimale Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien von zentraler Bedeutung.

Änderungsantrag  12

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 9 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(9a) Die Mitgliedstaaten sollten zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums gegen Maßnahmen vorgehen, die dieses Wachstum bremsen, z.B. bürokratischer Aufwand, Überregulierung und übertriebene Standards, hohe Steuern und protektionistische Tendenzen.

Änderungsantrag  13

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 9 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(9b) Die Verwirklichung eines umfassenden und effizienten Binnenmarktes ist ein Schlüsselelement zur Gewährleistung der makroökonomischen Gesamtleistung der EU. Es ist insbesondere für die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion von grundlegender Bedeutung, einen wirtschaftlichen Nutzen zu erbringen, das Wachstum wiederanzukurbeln und neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.

Änderungsantrag  14

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 10

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(10) Außerdem sollten die Mitgliedstaaten mit ihren Reformprogrammen ein nachhaltiges Wachstum anstreben. Nachhaltiges Wachstum bedeutet, unter Ausschöpfung der Führungsrolle Europas im Wettbewerb um die Entwicklung neuer Verfahren und Technologien, einschließlich umweltfreundlicher Technologien, eine ressourceneffiziente, nachhaltige und wettbewerbsfähige Wirtschaft mit einer gerechten Kosten-/Nutzenverteilung aufzubauen. Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Reformen durchführen, um die Treibhausgasemissionen zu verringern und Ressourcen effizient zu nutzen. Zudem sollten sie die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern, die Schaffung umweltfreundlicher Arbeitsplätze fördern und ihre industrielle Basis modernisieren.

(10) Außerdem sollten die Mitgliedstaaten mit ihren Reformprogrammen und auf der Grundlage der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze ein nachhaltiges Wachstum anstreben. Nachhaltiges Wachstum bedeutet, mit ausreichend finanziellen Mitteln für die Umstrukturierung und unter Ausschöpfung der Führungsrolle Europas im Wettbewerb um die Entwicklung neuer Verfahren und Technologien, einschließlich vor allem umweltfreundlicher Technologien, die zusätzliche Arbeitsplätzen schaffen, eine ressourceneffiziente, nachhaltige und wettbewerbsfähige Wirtschaft mit einer gerechten Kosten-/Nutzenverteilung aufzubauen. Diese Technologien sollten soweit wie möglich allen Unternehmen, einschließlich Mikrounternehmen und KMU, zugänglich gemacht werden. Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Reformen durchführen, um die Treibhausgasemissionen zu verringern und Ressourcen effizient zu nutzen. Zudem sollten sie die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern, die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze in der alten und neuen Wirtschaft, einschließlich der Bereitstellung von Ausbildung und Qualifikationen, die für diese Arbeitsplätze benötigt werden, fördern und ihre industrielle Basis, insbesondere im Bereich der Konversion, modernisieren.

Änderungsantrag  15

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 11

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(11) Die Reformprogramme der Mitgliedstaaten sollten darüber hinaus ein integratives Wachstum anstreben. Integratives Wachstum bedeutet, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schaffen, in dessen Rahmen die Menschen befähigt werden, Veränderungen zu antizipieren und zu bewältigen und dergestalt aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Daher sollten die Reformen der Mitgliedstaaten darauf ausgerichtet sein, allen lebenslang Zugangsmöglichkeiten und Chancen zu bieten und somit Armut und soziale Ausgrenzung dadurch zu verringern, dass Hindernisse für die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen, älteren Arbeitnehmern, jungen Menschen, Behinderten und legalen Migranten abgebaut werden. Außerdem sollten sie sicherstellen, dass die Vorteile des Wirtschaftswachstums allen Bürgern und allen Regionen zugute kommen. Den Kern der Reformprogramme der Mitgliedstaaten sollte daher die Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Arbeitsmarkts bilden; dazu soll in erfolgreiche Übergänge, eine angemessene Qualifikationsentwicklung und die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität investiert, die Arbeitsmarktsegmentierung, strukturelle Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit abgebaut sowie ein angemessener, nachhaltiger Sozialschutz und eine aktive Eingliederung sichergestellt werden.

(11) Die Reformprogramme der Mitgliedstaaten sollten darüber hinaus ein integratives Wachstum anstreben. Integratives Wachstum bedeutet, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schaffen, in dessen Rahmen die Menschen befähigt werden, Veränderungen, die durch neue Technologien, Automatisierung und der EDV-Revolution herbeigeführt wurden, zu antizipieren und zu bewältigen und dergestalt aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Daher sollten die Reformen der Mitgliedstaaten darauf ausgerichtet sein, allen lebenslang Zugangsmöglichkeiten und Chancen zu bieten und somit Armut und soziale Ausgrenzung dadurch zu verringern, dass Hindernisse für die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen, älteren Arbeitnehmern, jungen Menschen, Pflegekräften, Menschen mit Behinderungen, ungelernten Arbeitskräften, Minderheiten, insbesondere der Roma, und legalen Migranten und denjenigen, die nicht am Arbeitsmarkt teilhaben können, abgebaut werden. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten durch den Einsatz geeigneter Instrumente sicherstellen, dass die Vorteile des Wirtschaftswachstums allen Bürgern und allen Regionen zugute kommen. Den Kern der Reformprogramme der Mitgliedstaaten sollte daher die Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Arbeitsmarkts bilden; dazu soll in erfolgreiche Übergänge, Ausbildungssysteme und die Entwicklung von den Arbeitsmarktanforderungen entsprechenden Qualifikationen, die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität und eine verstärkte Gleichstellung von Männern und Frauen investiert, die Arbeitsmarktsegmentierung durch Absicherung der Arbeitnehmer im Rahmen aller Beschäftigungsformen, Diskriminierung, strukturelle Arbeitslosigkeit, insbesondere Jugendarbeitslosigkeit, und Nichterwerbstätigkeit abgebaut sowie ein angemessener, nachhaltiger Sozialschutz und eine aktive Eingliederung sichergestellt werden.

Änderungsantrag  16

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 11 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(11a) Im Zusammenhang mit dem Ziel eines „integrativen Wachstums“ sollten die Mitgliedstaaten auf Initiative der Kommission einen angemessenen Rechtsrahmen für die neuen Formen von Arbeit schaffen. Bei einem solchen Rechtsrahmen sollte darauf geachtet werden, dass flexible Beschäftigungsformen gewährleistet sind, wobei die Segmentierung des Arbeitsmarktes verhindert werden und der umfassende Schutz der individuellen und kollektiven Arbeitnehmerrechte, einschließlich der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, gewährleistet bleiben muss. Zugleich ist für eine angemessene soziale Sicherung der Arbeitnehmer zu sorgen.

Änderungsantrag  17

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 12

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(12) Die Strukturreformen der EU und der Mitgliedstaaten können dann wirklich zu Wachstum und Beschäftigung beitragen, wenn sie die Wettbewerbsfähigkeit der EU in der Weltwirtschaft stärken, den Exporteuren in der EU neue Möglichkeiten eröffnen und wichtige Einfuhrerzeugnisse zu wettbewerbsfähigen Konditionen zugänglich machen. Deswegen sollten sie die möglichen Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit nach außen berücksichtigen, um das Wachstum in Europa und die Teilhabe an weltweit offenen und fairen Märkten zu fördern.

(12) Die Strukturreformen der EU und der Mitgliedstaaten können dann wirklich zu qualitativem Wachstum und nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung beitragen, wenn sie angemessen auf die anhaltende Wirtschafts- und Finanzkrise reagieren und damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU in der Weltwirtschaft stärken, den Exporteuren in der EU neue Möglichkeiten eröffnen und wichtige Einfuhrerzeugnisse zu wettbewerbsfähigen Konditionen zugänglich machen. Deswegen sollten sie die möglichen Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit nach außen berücksichtigen, um das Wachstum in der EU und die Teilhabe an weltweit offenen und fairen Märkten zu fördern. Dabei sollte die EU sich für eine rigorose weltweite Aufsicht über die Akteure einsetzen, die großen Einfluss auf Beschäftigung, Arbeitskräftemobilität und soziale Finanzprodukte wie zum Beispiel Renten haben.

Änderungsantrag  18

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 13

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(13) Die Strategie Europa 2020 muss durch ein integriertes Maßnahmenbündel unterlegt werden, das die Mitgliedstaaten in vollem Umfang und identischem Tempo umsetzen sollten, damit die positiven Spillover-Effekte koordinierter Strukturreformen greifen.

(13) Die Strategie Europa 2020 muss durch ein integriertes Maßnahmenbündel unterlegt werden, das die Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Bedingungen und besonderen Schwierigkeiten effizient umsetzen sollten, damit die positiven Spillover-Effekte koordinierter Strukturreformen greifen. Die Kohärenz der wirtschafts-, beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten sollte gewährleistet sein.

Änderungsantrag  19

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 13 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(13a) Von entscheidender Bedeutung für die Geschlechtergleichstellung und das Arbeitskräfteangebot ist es, Bedingungen zu schaffen, damit Frauen und Mädchen in Bereiche vordringen können, in denen sie stark unterrepräsentiert sind, und gegen Klischees vorzugehen, die in diesen Berufen immer noch vorherrschen. Bei allen im Rahmen der Strategie Europa 2020 ergriffenen Maßnahmen sollten daher die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie geschlechterspezifische Aspekte besonders berücksichtigt werden. Dazu gehören Initiativen, mit denen Frauenrechte ausgeweitet und die Diskriminierung von Frauen bekämpft werden sollen. Die Systeme der sozialen Sicherung sollten im Hinblick auf eine Beseitigung von Elementen, durch die Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen entstehen, überprüft werden. In den Bereichen, in denen Frauen überrepräsentiert sind, sollten die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Unfreiwillige Teilzeitarbeit sollte thematisiert werden. Die Gleichheit der Geschlechter bei der Ausbildung und im Bildungswesen sollte gestärkt werden. Das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen sollte bis 2020 auf 0 bis 5 Prozent gesenkt werden. Eine verbesserte Gewährleistung zugänglicher, finanzierbarer, flexibler und hochwertiger Betreuungsdienste für alle, insbesondere der Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen, stellt einen wichtigen Schritt zur Erleichterung und Förderung der Entwicklung hin zu einer Gleichstellung der Geschlechter dar.

Änderungsantrag  20

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 13 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(13b) Die Mitgliedstaaten sollten bei der Programmierung und Durchführung einer EU-Finanzierung, einschließlich der Finanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds, der Strategie EU 2020 und insbesondere deren beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten Rechnung tragen. Es wird betont, dass die stärkere Nutzung der Synergien und Komplementaritäten der verschiedenen verfügbaren Finanzinstrumente von großer Bedeutung ist für die Verwirklichung der komplexen Ziele der Strategie EU 2020 im Bereich des intelligenten, integrativen und nachhaltigen Wachstums und für die wirksamere Unterstützung der am stärksten benachteiligten Mikroregionen und der am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, die sich komplexen, mehrdimensionalen Nachteilen gegenübersehen. Über die Finanzierung durch EU-Mittel müssen die Zahl der bürokratischen Hindernisse reduziert und langfristige Maßnahmen erleichtert werden.

Änderungsantrag  21

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 14

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(14) Auch wenn sich diese Leitlinien an die Mitgliedstaaten richten, sollte die Strategie Europa 2020 in Partnerschaft mit allen nationalen, regionalen und kommunalen Behörden und in enger Zusammenarbeit mit den Parlamenten, den Sozialpartnern sowie den Vertretern der Zivilgesellschaft umgesetzt werden, die in die Erarbeitung der nationalen Reformprogramme, ihre Umsetzung und die umfassende Kommunikation über die Strategie einbezogen werden sollten.

(14) Auch wenn sich diese Leitlinien an die Mitgliedstaaten richten, sollte die Strategie Europa 2020 in Partnerschaft mit allen nationalen, regionalen und kommunalen Behörden und in enger Zusammenarbeit mit den Parlamenten, den Sozialpartnern sowie den Vertretern der Zivilgesellschaft umgesetzt werden, die in die Erarbeitung der nationalen Reformprogramme, ihre Umsetzung und die umfassende Kommunikation über die Strategie einbezogen werden sollten, da die Sozialpolitik den Bedingungen und Präferenzen vor Ort Rechnung tragen muss.

Änderungsantrag  22

Erwägung 14 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(14a) Um die Umsetzung der Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen in den Mitgliedstaaten zu garantieren, sollte die offene Koordinierungsmethode verbessert werden, da deren Wirkung in den Mitgliedstaaten zu gering ist.

Begründung

Angesichts der uneinheitlichen Ergebnisse der Umsetzung der Lissabon-Strategie in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten wachsen die Zweifel am Nutzen der offenen Koordinierungsmethode. Daher müsste diese verbessert werden, damit sie eine größere Wirkung auf die Umsetzung der Zielvorgaben hat.

Änderungsantrag  23

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 15

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(15) Die Strategie Europa 2020 stützt sich auf ein kleineres Bündel von Leitlinien, das das bisherige Bündel von 24 Leitlinien ersetzt und beschäftigungspolitische Fragen und allgemeine wirtschaftspolitische Fragen auf kohärente Weise behandelt. Die diesem Beschluss beigefügten Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten sind eng mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union verbunden, die der Empfehlung des Rates […] vom […] beigefügt sind. Sie bilden zusammen die integrierten Leitlinien zu Europa 2020.

(15) Die Strategie Europa 2020 stützt sich auf ein Bündel von Leitlinien, das das bisherige Bündel von 24 Leitlinien ersetzt und beschäftigungspolitische Fragen, die Festigung des sozialen Zusammenhalts und allgemeine wirtschaftspolitische Fragen auf kohärente Weise behandelt. Die diesem Beschluss beigefügten Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten sind eng mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union verbunden, die der Empfehlung des Rates […] vom […] beigefügt sind. Sie bilden zusammen die integrierten Leitlinien zu Europa 2020.

Änderungsantrag  24

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 16

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(16) Diese neuen integrierten Leitlinien basieren auf den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates. Sie geben den Mitgliedstaaten eine präzise Richtschnur für die Festlegung ihrer nationalen Reformprogramme und Durchführung von Reformen vor, welche die enge Verflechtung der Mitgliedstaaten widerspiegeln und mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang stehen. Diese Leitlinien werden die Grundlage für alle länderspezifischen Empfehlungen bilden, die der Rat gegebenenfalls an die Mitgliedstaaten richtet. Desgleichen werden sie die Grundlage für die Abfassung des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts bilden, den der Rat jährlich an die Kommission und den Europäischen Rat übermittelt.

(16) Diese neuen integrierten Leitlinien basieren auf den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates. Sie geben den Mitgliedstaaten eine präzise Richtschnur für die Festlegung ihrer nationalen Reformprogramme und Durchführung von Reformen vor, welche die enge Verflechtung der Mitgliedstaaten widerspiegeln und mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang stehen. Diese Leitlinien werden die Grundlage für alle länderspezifischen Empfehlungen bilden, die der Rat unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangslagen der Mitgliedstaaten gegebenenfalls an die Mitgliedstaaten richtet. Desgleichen werden sie die Grundlage für die Abfassung des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts bilden, den der Rat jährlich an die Kommission und den Europäischen Rat übermittelt.

Änderungsantrag 25

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 17

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(17) Auch wenn diese Leitlinien jedes Jahr erstellt werden müssen, sollten sie bis 2014 weitgehend unverändert bleiben, damit das Hauptaugenmerk auf die Umsetzung gerichtet werden kann

(17) Diese Leitlinien sollten bis 2020 weitgehend unverändert bleiben, um das Erreichen der darin aufgestellten Ziele entsprechend überprüfen zu können. Eine Evaluierung der erreichten Ziele sollte in einem Dreijahresrhythmus erfolgen.

Änderungsantrag  26

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 17 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(17a) In der Zwischenzeit werden die ergriffenen Maßnahmen und ihre Ergebnisse wissenschaftlich ausgewertet und einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen.

Änderungsantrag  27

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Leitlinien im Anhang werden von den Mitgliedstaaten in ihren beschäftigungspolitischen Maßnahmen berücksichtigt, über die in nationalen Reformprogrammen Bericht erstattet wird. Die Mitgliedstaaten sollten Reformprogramme konzipieren, die im Einklang stehen mit den in den integrierten Leitlinien zu Europa 2020 dargelegten Zielen.

Die Leitlinien im Anhang und die nationalen Reformprogramme werden von den Mitgliedstaaten in ihren beschäftigungspolitischen Maßnahmen umgesetzt. Es muss genau verfolgt werden, welche Wirkung die Reformprogramme, die mit den in diesen Leitlinien dargelegten Zielen im Einklang stehen müssen, auf Beschäftigung und Gesellschaft haben.

Änderungsantrag  28

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Artikel 2a

Die Mitgliedstaaten sorgen bei der Gestaltung und Durchführung ihrer nationalen Reformprogramme nach den Leitlinien im Anhang für eine wirksame und verantwortungsvolle Umsetzung ihrer Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Die von den verschiedenen Aspekten der Strategie EU 2020 Betroffenen, einschließlich derjenigen auf regionaler und lokaler Ebene, die parlamentarischen Gremien und die Sozialpartner werden eng in die gesamte Erarbeitung, Umsetzung, Überwachung und Auswertung dieser Programme, einschließlich der Festlegung von Zielen und Indikatoren, einbezogen.

 

Die im Anhang dargelegten EU-Kernziele werden mithilfe entsprechender Zwischenziele und Indikatoren, einschließlich Erfolgs- und Ergebnisindikatoren, sowie nationaler Ziele, Indikatoren und Übersichtstabellen überwacht. Die Mitgliedstaaten tragen diesen Zielen und Indikatoren Rechnung ebenso wie den Leitlinien und allen vom Rat an sie gerichteten länderspezifischen Empfehlungen.

 

Die Mitgliedstaaten werden die Wirkung der im Rahmen der jeweiligen nationalen Reformprogramme durchgeführten Reformen auf die Beschäftigung und die Gesellschaft genau verfolgen.

 

Bei der Berichterstattung über die Anwendung der Leitlinien im Anhang folgen die Mitgliedstaaten der auf Unionsebene zu beschließenden Struktur und nehmen dieselben Elemente auf, um Klarheit und Transparenz sowie Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Änderungsantrag  29

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 7 – Titel

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Leitlinie 7: Erhöhung der Beschäftigungsquote und Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit

Leitlinie 7: Schaffung neuer und besserer Arbeitsplätze, Abbau der Arbeitslosigkeit und Erhöhung der Beschäftigungsquote auf 75 % der aktiven Bevölkerung

Änderungsantrag  30

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 7 – Absatz -1 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Mit dem Ziel, Vollbeschäftigung zu erreichen, legen die Mitgliedstaaten 75 % als nationale Zielvorgabe für die Erhöhung der Beschäftigungsquote bei Frauen und Männern bis zum Jahre 2020 fest, insbesondere durch die verstärkte Beschäftigung von jungen Menschen, älteren Arbeitnehmern, Geringqualifizierten und Menschen mit Behinderungen, Minderheiten, insbesondere der Roma, sowie durch die verbesserte Integration von legalen Migranten. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten ihre nationalen Ziele so stecken, dass der Anteil der 15- bis 24-jährigen Frauen und Männer, die eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren oder arbeiten, auf 90 % gesteigert wird.

 

Die Mitgliedstaaten erhöhen die Beschäftigungsquote unter Konzentration auf bestimmte Gruppen bis 2014 um 10 %:

 

– junge Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren;

 

– ältere Arbeitnehmer zwischen 50 und 64 Jahren;

 

– Frauen;

 

– ungelernte Arbeitnehmer;

 

– Menschen mit Behinderungen;

 

– Menschen mit Migrationshintergrund.

 

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen sollte um 10 % gesenkt werden.

Änderungsantrag  31

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 7 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Mitgliedstaaten sollten die Flexicurity-Grundsätze, die vom Rat bestätigt wurden, in ihre Arbeitsmarktpolitik integrieren und anwenden; in diesem Zusammenhang sollten sie die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds in vollem Umfang dazu nutzen, die Beschäftigungsquote zu erhöhen sowie der Segmentierung des Arbeitsmarktes, der Nichterwerbstätigkeit und der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen entgegenzuwirken, und die strukturelle Arbeitslosigkeit abbauen. Die Maßnahmen zur Erhöhung der Flexibilität und Sicherheit sollten ausgewogen sein und sich wechselseitig verstärken. Daher sollten die Mitgliedstaaten eine Kombination aus flexiblen und rechtssicheren Arbeitsverträgen, einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, effektivem lebenslangen Lernen, einer Politik zur Förderung der Arbeitskräftemobilität und angemessenen Systemen der sozialen Sicherung zur Absicherung beruflicher Übergänge einführen, ergänzt durch eine eindeutige Festlegung der Rechte der Arbeitslosen, aber auch ihrer Verpflichtung zur aktiven Arbeitssuche.

Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichten sich die Mitgliedstaaten, das Wachstum zu fördern und damit neue menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen sowie das Innovationspotenzial der Wirtschaft, insbesondere von KMU zu erhöhen und die Industrie von administrativen und nichttarifären Hemmnissen zu befreien. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten auch Regulierungs- und Förderinstrumente entwickeln, die der Unternehmensvielfalt und den Arbeitnehmerrechten Rechnung tragen, damit für alle Unternehmensformen gleichwertige Bedingungen im Bereich des Wettbewerbs und der Förderung bestehen. Um unter Berücksichtigung des demografischen Wandels den Zugang von Frauen und jungen Menschen zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, sind in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die Voraussetzungen für ausreichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu schaffen, damit jedem Kind im Vorschulalter ein außerfamiliärer Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Für jeden Jugendlichen sollte innerhalb von vier Monaten nach Abschluss seiner schulischen Ausbildung ein echter Arbeitsplatz bzw. Aus- und Fortbildungsplatz zur Verfügung gestellt werden. Langzeitarbeitslosen sollten Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, für die quantitative Ziele festgelegt werden sollten, angeboten werden, um die präventive Arbeitsmarktpolitik zu stärken. Aus diesem Grunde sollten mindestens 25 % aller Langzeitarbeitslosen an einer aktiven Arbeitsmarktmaßnahme in Form von Weiterbildung, Bildung und/oder Umschulung teilnehmen.

Änderungsantrag  32

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 7 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Mitgliedstaaten sollten den sozialen Dialog verstärken und gegen die Segmentierung des Arbeitsmarktes mit Maßnahmen zur Überwindung befristeter und prekärer Beschäftigungsverhältnisse, der Unterbeschäftigung und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit vorgehen. Die berufliche Mobilität sollte belohnt werden. Um die Qualität der Arbeitsplätze und die Beschäftigungsbedingungen zu verbessern, sollte gegen Niedriglöhne vorgegangen und sichergestellt werden, dass auch Personen mit befristeten Arbeitsverträgen und Selbständige angemessenen Sozialversicherungsschutz genießen. Die Arbeitsvermittlungsdienste sollten ausgebaut werden und allen, auch jungen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen, zugänglich sein; so sollten den Personen, die auf dem Arbeitsmarkt am schwersten zu vermitteln sind, speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistungen angeboten werden.

Die Mitgliedstaaten sollten in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern durch Aktivierungsmaßnahmen, insbesondere für junge Menschen, Geringqualifizierte und Personen, die besonderen Schutz und/oder besondere Unterstützung benötigen, durch Beratungsdienste sowie eine allgemeine und berufliche Bildung, die an die Anforderungen des Arbeitsmarktes angepasst sind, die Beschäftigungsquote erhöhen. Die Mitgliedstaaten sollten die Anwendung der Grundsätze der Gleichbehandlung und des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit bzw. bei gleichem Arbeitsplatz sicherstellen, so wie es in den Artikeln 18 bzw. 157 des Vertrages über die Funktionsweise der Europäischen Union vorgesehen ist. Die Frage der Qualität der Arbeitsplätze sollte ebenfalls angegangen werden, in dem die Zahl der trotz Arbeit in Armut Lebenden reduziert wird. Ferner sollten die Mitgliedstaaten die Beschäftigungsfähigkeit der legalen Migranten durch geeignete Programme erhöhen. Auch um Menschen mit Behinderungen, unter anderem mit Hilfe bezuschusster Arbeitsplätze, wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sind fortgesetzte Bemühungen und innovative Programme erforderlich. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Hindernisse, die den Eintritt ins Erwerbsleben erschweren, beseitigen, die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen, soziale Innovationen fördern und die Qualität und Effizienz von Stellenvermittlungsdiensten, einschließlich öffentlichen Arbeitsvermittlungsdiensten, verbessern. Arbeitsvermittlungsstellen müssen Arbeitsuchenden Ausbildungs- und Betreuungsprogramme vor allem im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Zugang zum Hochgeschwindigkeits-Internet anbieten, um die Arbeitssuche, insbesondere für ältere Menschen, legale Migranten, ethnische Minderheiten und Menschen mit Behinderungen so weit wie möglich zu erleichtern. Außerdem sollten Formen der individuellen wie auch kollektiven Selbständigkeit durch Unternehmen sozialwirtschaftlicher Art gefördert werden. Es sollten besondere Maßnahmen gegen die Überzahl von Frauen in schlechtbezahlten Arbeitsverhältnissen und für die effizientere Förderung von Frauen in Führungspositionen getroffen werden, um eine geschlechterspezifische Segmentierung des Arbeitsmarktes zu verhindern. Insbesondere sollten die Arbeitszeitregelungen angepasst werden, um einen Arbeitsprozess zu ermöglichen, der den Erfordernissen der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben entspricht und einen flexibleren Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand ermöglicht. Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ergreifen, um die Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung zu fördern, und ihre Steuersysteme überprüfen, um sie beschäftigungsfreundlicher zu gestalten. Externe und interne Flexicurity-Strategien zur Steigerung der Flexibilität, damit wirksamer auf Produktionsschwankungen reagiert werden kann, sollten durch aktive beschäftigungspolitische Maßnahmen und angemessene Systeme der sozialen Sicherung für alle Arbeitnehmer in gleich welchem Arbeitsverhältnis besser zur Anwendung gebracht werden, damit ein Wechsel des Arbeitsplatzes nicht zu unverhältnismäßigen finanziellen Kosten führt. Es muss betont werden, dass Flexibilität ohne soziale Sicherung keine nachhaltige Methode zur Hebung des Beschäftigungsniveaus ist. Diese Strategien sollten mit einer deutlichen Verpflichtung einhergehen, die Suche nach einem Arbeitsplatz aktiv zu unterstützen. Neue Formen der Arbeitsorganisation, wie atypische Zeitarbeit, Teilzeitarbeit und Heimarbeit oder die Mobilität der Arbeitnehmer dürfen nicht zu einer Schmälerung der individuellen und kollektiven Arbeitnehmerrechte oder zu einer Schwächung des sozialen Schutzes der betroffenen Personen führen. Es sollte gewährleistet werden, dass neue Beschäftigungsformen nicht auf Kosten regulärer Verträge (Vollzeit, unbefristet) geschaffen werden. Es sollten ebenfalls Anstrengungen unternommen werden, um die Schwarzarbeit durch effiziente Maßnahmen zur Überwachung und Durchführung des Arbeitsrechts einzudämmen. Die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Integration in den Arbeitsmarkt muss nach den von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) empfohlenen Grundsätzen der menschenwürdigen Arbeit und den Leitlinien für „gute Arbeit“ gehandhabt werden. Bei der Stärkung der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Arbeitsmarktes sollten die Mitgliedstaaten die Sozialpartnerschaft fördern und die Sozialpartner aktiv in innerstaatliche Maßnahmen einbinden und ihr Recht auf Abschluss und Durchsetzung von Tarifverträgen im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften und Verfahrensweisen umfassend achten.

Änderungsantrag  33

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 7 – Absatz 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Von größter Bedeutung ist die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, die auch längerfristig benötigt werden und einen erheblichen Mehrwert erbringen. Deshalb kommt es entscheidend darauf an, dass Bildungs- und Beschäftigungspolitik Veränderungen der Wirtschaftsstruktur unterstützen. In der Regel werden die Arbeitsplätze, die während der Wirtschaftskrise verloren gegangen sind, nicht in gleichem Umfang auf denselben Sektoren neu geschaffen. Daher muss das Bildungssystem flexibel auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes, die mit einer neuen Wirtschaftsstruktur einhergehen, reagieren. Die Beschäftigungspolitik muss dafür sorgen, dass Arbeitskräfte zwischen den Wirtschaftszweigen und auch zwischen verschiedenen Arbeitsmarktsituationen möglichst reibungslos wechseln können. Aus diesen Gründen gilt es mehr als bisher langfristige Ziele zugrunde zu legen und sich in der Unternehmens-, Bildungs- und Beschäftigungspolitik stärker auf koordinierte Maßnahmen zu besinnen.

Änderungsantrag  34

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 7 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Erhöhung der Erwerbsbeteiligung insbesondere der Geringqualifizierten sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit Leitlinie 2 der Grundzüge der Wirtschaftspolitik die Steuer- und Sozialleistungssysteme überprüfen und sich einen Überblick darüber verschaffen, inwieweit die öffentlichen Stellen in der Lage sind, die erforderliche Unterstützung zu leisten. Die Mitgliedstaaten sollten die Erwerbsbeteiligungsquote durch Maßnahmen zur Förderung des aktiven Alterns, der Gleichstellung der Geschlechter sowie gleicher Entlohnung und Arbeitsmarkteingliederung von jungen Menschen, Behinderten, legalen Migranten und anderen besonders schutzbedürftigen Personen erhöhen. Die mit der Schaffung von erschwinglichen Betreuungsmöglichkeiten und arbeitsorganisatorischer Innovation einhergehende Politik zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte auf eine Erhöhung der Beschäftigungsquoten, insbesondere bei Jugendlichen, älteren Arbeitskräften und Frauen, ausgerichtet sein und speziell darauf abzielen, im wissenschaftlichen und technischen Bereich hochqualifizierte Frauen im Beruf zu halten. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Hindernisse beseitigen, die Berufsneulingen den Eintritt in den Arbeitsmarkt erschweren, in Bereichen, wie der grünen Beschäftigung und der Pflege, Existenzgründungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen und soziale Innovationen fördern.

In diesem Zusammenhang sollten die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds in vollem Umfang dazu benutzt werden, die Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsplatzqualität zu erhöhen, durch Maßnahmen zur Entwicklung der persönlichen Fähigkeiten und zur Erfüllung von Qualitätsanforderungen in zukunftsträchtigen Berufen. Zur Förderung der beruflichen Mobilität ist es notwendig, dass die Mitgliedstaaten die Bereitschaft zur Mobilität innerhalb der Europäischen Union durch Anreize verbessern. Dazu müssen die Vorschriften über die Gewährung von Beihilfen aus dem Europäischen Sozialfonds überprüft und gegebenenfalls vereinfacht werden. Die nationalen Haushalte und der EU-Haushalt, einschließlich des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, sollten koordiniert und auf die Vorbereitung der Arbeitskräfte auf eine nachhaltige Wirtschaft ausgerichtet werden. Diesbezüglich sollten die Mitgliedstaaten eine umfassende Informationskampagne über den Zweck dieser Mittel und die Bedingungen für deren Inanspruchnahme gewährleisten.

Änderungsantrag  35

Anhang – Leitlinie 7 – Absatz 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Die Mitgliedstaaten fördern die Mikrofinanzierungsfazilität als ein Beispiel dafür, wie wirtschaftliche und soziale Maßnahmen zur Ankurbelung des Wirtschafts- und Beschäftigungswachstums kombiniert werden können.

 

Nationale und EU-Mikrofinanzierungsinstrumente werden begleitet von spezifischen Ausbildungs-und Mentoring-Programmen und Sozialleistungssystemen, die ein Mindesteinkommen im ersten Jahr nach der Betriebsgründung gewährleisten, um unternehmerische Initiative zu einer echten Option zu machen.

Änderungsantrag  36

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 7 – Absatz 3 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Die Mitgliedstaaten sollten auch soziale Dienste von allgemeinem Interesse, einschließlich Beschäftigungs-, Gesundheits- und Wohnungsdienste, die mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden sollten, fördern und in sie investieren.

Änderungsantrag  37

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 7 – Absatz 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Kernziel der EU, an dem die Mitgliedstaaten ihre nationalen Ziele ausrichten, ist die Erhöhung der Beschäftigungsquote der 20- bis 64-jährigen Frauen und Männer auf 75 % bis zum Jahr 2020, indem insbesondere junge Menschen, ältere Arbeitnehmer und Behinderte intensiver am Erwerbsleben beteiligt und legale Migranten besser integriert werden.

entfällt

(Mit diesem Änderungsantrag wird der letzte Absatz von Leitlinie 7 des Kommissionsvorschlags verschoben und vor Absatz 1 eingefügt.)

Änderungsantrag  38

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 8 – Titel

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Leitlinie 8: Heranbildung von Arbeitskräften, deren Qualifikationen den Anforderungen des Arbeitsmarkts entsprechen, Förderung der Arbeitsplatzqualität und des lebenslangen Lernens

Leitlinie 8: Förderung der Arbeitsplatzqualität und des lebenslangen Lernens, Aufwertung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Heranbildung von qualifizierten Arbeitskräften

Änderungsantrag  39

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 8 – Absatz -1 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Die Mitgliedstaaten richten ihre nationalen Ziele auf die Reduzierung der Schulabbruchquote auf unter 10 % bis zum Jahr 2020 aus und auf die gleichzeitige Erhöhung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit Hochschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsabschluss auf mindestens 40 %.

Änderungsantrag  40

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 8 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Mitgliedstaaten sollten die Produktivität und Beschäftigungsfähigkeit durch ein angemessenes Bildungs- und Qualifikationsangebot fördern, damit der aktuellen und zukünftigen Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt entsprochen werden kann. Hochwertige Erstausbildungsangebote und eine attraktive berufliche Weiterbildung müssen durch wirksame Anreize zum lebenslangen Lernen, Bildungsangebote, die eine zweite Chance zum Schulabschluss bieten und gewährleisten, dass jeder Erwachsene Möglichkeiten zur Höherqualifizierung erhält, sowie durch eine gezielte Migrations- und Integrationspolitik ergänzt werden. Die Mitgliedstaaten sollten Systeme zur Anerkennung von erworbenen Kompetenzen entwickeln, Hemmnisse für die berufliche und geografische Mobilität von Arbeitnehmern beseitigen, den Erwerb bereichsübergreifender Kompetenzen sowie Kreativität fördern und ihre Anstrengungen vor allem darauf konzentrieren, Personen mit geringem Qualifikationsniveau zu unterstützen und die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu erhöhen; gleichzeitig sollten sie Weiterbildung, Qualifizierung und Berufserfahrung hochqualifizierter Arbeitskräfte, einschließlich Forscher, fördern.

Hochwertige Erstausbildungsangebote und eine attraktive berufliche Weiterbildung, die es den Arbeitnehmern erlauben, ihre Fähigkeiten den Anforderungen des Arbeitsmarkts anzupassen, haben für die Mitgliedstaaten hohe Priorität. Sie müssen durch Bildungsangebote, die jungen Menschen, insbesondere zwischen 25 und 35 Jahren, eine zweite Chance zum Schulabschluss bieten, und wirksame Anreize zum lebenslangen Lernen ergänzt werden, wobei die Sozialpartner aufgefordert sind, die dazu notwendigen zeitlichen Ressourcen vorzusehen und Weiterbildungsangebote auch finanziell zu unterstützen. Insbesondere verpflichten sich die Mitgliedstaaten, die Zahl der Schulabbrecher auf unter 10% zu reduzieren und die Migrations- und Integrationspolitik durch Angebote zur Spracherlernung und Gesellschaftslehre zu ergänzen. Die Mitgliedstaaten sollten ebenfalls Systeme zur Anerkennung von erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen entwickeln.

Änderungsantrag  41

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 8 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Zusammen mit Sozialpartnern und Unternehmen sollten die Mitgliedstaaten den Zugang zur Ausbildung verbessern und die Ausbildung und Berufsberatung durch systematische Breitstellung von Informationen über neue Arbeitsplatzangebote und Beschäftigungsmöglichkeiten, Förderung der unternehmerischen Initiative und eine verbesserte Antizipation künftiger Qualifikationsanforderungen ausbauen. Investitionen in die Entwicklung der Humanressourcen, Höherqualifizierung und die Beteiligung an Systemen des lebenslangen Lernens sollten durch gemeinsame finanzielle Beiträge von Regierungen, Einzelnen und Arbeitgebern gefördert werden. Zur Unterstützung junger Menschen, und insbesondere derjenigen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, sollten die Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Sozialpartnern Programme auflegen, um jungen Menschen nach ihrem Schulabschluss bei der Suche nach einer ersten Anstellung oder Möglichkeiten zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung, einschließlich einer Lehre, behilflich zu sein, und rasch zu intervenieren, wenn junge Menschen arbeitslos werden. Eine regelmäßige Überwachung der Fortschritte, die im Bereich qualifizierender und antizipativer Maßnahmen erzielt werden, sollte zur Ermittlung der Bereiche, in denen Verbesserungsbedarf besteht, und zur verstärkten Ausrichtung des Ausbildungssystems auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes beitragen. Zur Unterstützung dieser Ziele sollten die Mitgliedstaaten die verfügbaren EU-Mittel voll ausschöpfen.

Zusammen mit den Sozialpartnern und der Wirtschaft sollten die Mitgliedstaaten den Zugang auch zur beruflichen Ausbildung verbessern und die Ausbildung und Berufsberatung durch systematische Bereitstellung von Informationen und geeignete Maßnahmen ausbauen, um neue Arbeitsplatzangebote und Beschäftigungsmöglichkeiten, unternehmerische Initiative, die Entwicklung von KMU und eine verbesserte Antizipation künftiger Qualitätsanforderungen zu fördern. Die Entwicklung der Humanressourcen, Höherqualifizierung und Ausbildung sollten durch gemeinsame finanzielle Beiträge von Arbeitgebern und Regierungen finanziert werden. Der Zugang zu einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung und die Wiedereingliederung von Schulabbrechern in das Bildungswesen sollten für alle jederzeit möglich sein. Die Mitgliedstaaten sollten die Investitionen in das Bildungssystem so ausrichten, dass das Ziel der Hebung des Qualifikationsniveaus bei der erwerbstätigen Bevölkerung erreicht wird, und dabei auch den informellen und außerschulischen Kontext berücksichtigen. Dabei sollten die Reformen insbesondere in Bezug auf die Beschäftigungsfähigkeit darauf abzielen, durch Weiterbildung oder Kenntnisse im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) den Erwerb der Kernkompetenzen sicherzustellen, die alle Beschäftigten benötigen, um in einer wissensgestützten Wirtschaft erfolgreich zu sein. Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um zu gewährleisten, dass die Lernmobilität junger Menschen und Lehrkräfte zur Regel wird. Die Mitgliedstaaten sollten die Offenheit und Relevanz der allgemeinen, der beruflichen und der nicht beruflichen Bildung für alle Altersklassen, insbesondere durch Einführung nationaler Qualifikationsrahmen, die flexible Bildungswege ermöglichen, und durch Entwicklung von Partnerschaften zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Arbeitswelt, einschließlich bezahlter Lehrstellen, verbessern, um den Anteil hoher akademischer Grade und beruflicher Abschlüsse erheblich zu erhöhen.

Änderungsantrag  42

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 8 – Absatz 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Eine regelmäßige Überwachung der Fortschritte, die im Bereich qualifizierender und antizipativer Maßnahmen erzielt werden, sollte zur Ermittlung der Bereiche, in denen Verbesserungsbedarf besteht, und zur verstärkten Ausrichtung des Ausbildungssystems an den Anforderungen des Arbeitsmarktes beitragen. Zur Unterstützung dieser Ziele sollten die Mitgliedstaaten die verfügbaren EU-Mittel voll ausschöpfen.

Änderungsantrag  43

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 8 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Leitlinie 8a: Stärkung der sozialen und wirtschaftlichen Kohäsionspolitik zur Förderung der Beschäftigung

 

Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre nationalen Ziele für sich selbst und untereinander so zu gestalten, zu ergänzen, zu koordinieren und anzupassen, dass Ungleichgewichte in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen den Regionen verringert werden.

 

Die Mitgliedstaaten sind sich bewusst, dass Kohäsionspolitik ein wirksames Instrument zur Ausgleichung der regionalen Besonderheiten, zur Unterstützung der Regionen zur Überwindung ihrer sozioökonomischen Probleme und zur Verringerung von Unterschieden ist, das die Leitlinien unterstützt, ihnen aber nicht untergeordnet ist.

 

Ein integrierter Ansatz, mehrschichtige Entscheidungsebenen und Partnerschaftsprinzipien sollten im Mittelpunkt der Governance und der Strategieerfüllung stehen, wobei insbesondere der regionalen und lokalen Ebene eine entscheidende Rolle zukommt, um die zahllosen wirtschaftlichen und sozialen Akteure, die in der Union leben und produzieren, zu erreichen, vor allem die KMU, insbesondere im sozialwirtschaftlichen Sektor.

 

Daher ist die Kohäsionspolitik nicht nur eine Quelle einer soliden Finanzierung, sondern auch ein wirksames Instrument für die wirtschaftliche Entwicklung aller europäischen Regionen und somit auch ein beschäftigungspolitisches Instrument.

 

Die Mitgliedstaaten sollten stärker in Verkehrs-, Energie-, Telekommunikations- und IT- Infrastruktur investieren und den Europäischen Strukturfonds voll ausschöpfen.

 

Potenzielle Nutznießer sollten durch die Vereinfachung der Bereitstellungssysteme dazu angeregt werden, sich an Programmen zu beteiligen, die von der EU mitfinanziert werden.

 

Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten im Sinne eines integrierten Ansatzes, Synergien zwischen ihrer Kohäsionspolitik und anderen bestehenden sektoralen Politiken schaffen, da Kohäsion nicht nur Kosten verursacht, sondern auch Stärke verleiht, ungenutztes Potenzial erschließt, strukturelle Unterschiede zwischen Ländern und Regionen verringert, Wachstum fördert und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Regionen in einer globalisierten Welt verbessert, die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise ausgleicht und soziales Kapital in der Union generiert.

Änderungsantrag  44

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 9 – Überschrift und Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Leitlinie 9: Steigerung der Leistungsfähigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme auf allen Ebenen und Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung

entfällt

Um allen Zugang zu einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung zu bieten und bessere Bildungsergebnisse zu erzielen, sollten die Mitgliedstaaten effizient in das allgemeine und berufliche Bildungswesen investieren, mit dem Ziel, insbesondere das Qualifikationsniveau der Erwerbsbevölkerung der EU anzuheben und sie so in die Lage zu versetzen, auf die sich rasch wandelnden Erfordernisse moderner Arbeitsmärkte zu reagieren. Die Maßnahmen sollten alle Bereiche (angefangen mit der frühkindlichen Erziehung über die schulische Bildung bis hin zu den Hochschulen, einschließlich der Berufs- und Erwachsenenbildung) abdecken und das Lernen im informellen und außerschulischen Kontext berücksichtigen. Die Reformen sollten darauf abzielen, insbesondere in Bezug auf Beschäftigungsfähigkeit, Weiterbildung oder IKT-Kenntnisse den Erwerb der Kernkompetenzen sicherzustellen, deren jeder bedarf, um in einer wissensgestützten Wirtschaft erfolgreich zu sein. Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um zu gewährleisten, dass die Lernmobilität junger Menschen und Lehrer zur Regel wird. Die Mitgliedstaaten sollten die Offenheit und Relevanz der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme insbesondere durch Einführung nationaler Qualifikationsrahmen, die flexible Bildungswege ermöglichen, und durch Entwicklung von Partnerschaften zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Arbeitswelt verbessern. Der Lehrerberuf sollte attraktiver gemacht werden. Der Hochschulsektor sollte stärker für Lernende geöffnet werden, die nicht dem traditionellen Profil entsprechen, und die Zahl der Absolventen mit Hochschul- oder gleichwertigem Abschluss sollte erhöht werden. Damit sich die Zahl junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, verringert, sollten die Mitgliedstaaten gezielte Maßnahmen treffen, um dem Schulabbruch vorzubeugen.

 

(Mit diesem Änderungsantrag wird Leitlinie 9 des Kommissionsvorschlags verschoben und in Absatz 2 von Leitlinie 8 eingefügt.)

Änderungsantrag  45

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 9 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Kernziel der EU, an dem die Mitgliedstaaten ihre nationalen Ziele ausrichten, ist die Reduzierung der Schulabbruchquote auf 10 % bis zum Jahr 2020 und die gleichzeitige Erhöhung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit Hochschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsabschluss auf mindestens 40 %.

entfällt

(Mit diesem Änderungsantrag wird der letzte Absatz von Leitlinie 9 des Kommissionsvorschlags verschoben und vor Absatz 1 von Leitlinie 8 eingefügt.)

Änderungsantrag  46

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 10 – Titel

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Leitlinie 10: Bekämpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut

Leitlinie 10: Bekämpfung von Armut, Förderung der sozialen Eingliederung und des sozialen Schutzes

Änderungsantrag  47

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 10 – Absatz -1 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Die Mitgliedstaaten setzen sich zum nationalen Ziel, die Zahl der unterhalb der nationalen Armutsgrenzen lebenden Europäer um 25 % zu verringern, wodurch 20 Millionen Menschen, insbesondere durch beschäftigungs- und bildungspolitische Maßnahmen aus der Armut herausgeführt werden.

Änderungsantrag  48

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 10 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verringerung der Armut sollten auf die Förderung einer uneingeschränkten Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben sowie die Ausweitung der Beschäftigungsmöglichkeiten abzielen. Dabei sollte der Europäische Sozialfonds umfassend genutzt werden. Außerdem sollten sich die Anstrengungen darauf konzentrieren, dass Chancengleichheit unter anderem durch den Zugang zu erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und öffentlichen Dienstleistungen (einschließlich Onlinedienste im Einklang mit Leitlinie 4), und insbesondere eine angemessene Gesundheitsversorgung sichergestellt sind. Die Mitgliedstaaten sollten wirksame Antidiskriminierungsmaßnahmen einführen. Mit Blick darauf, die soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und den Menschen eine aktivere Rolle in der Gesellschaft und im Erwerbsleben zu ermöglichen, sollten außerdem die Systeme der sozialen Sicherung verbessert und eine Politik des lebenslangen Lernens sowie eine aktive, integrationsorientierte Politik gefördert werden, um den Menschen in den verschiedenen Lebensphasen immer wieder neue Möglichkeiten zu eröffnen und sie vor der Gefahr der Ausgrenzung zu schützen. Die Systeme der sozialen Sicherung und der Altersvorsorge müssen so ausgebaut werden, dass eine angemessene Einkommensstützung und der Zugang zur Gesundheitsversorgung – und somit der soziale Zusammenhalt - gewährleistet sind und die finanzielle Tragfähigkeit dieser Systeme erhalten bleibt. Die Sozialleistungssysteme sollten zuvorderst sicherstellen, dass in Situationen des beruflichen Übergangs Einkommenssicherheit gewährleistet ist, insbesondere für Gruppen, die am stärksten von der gesellschaftlichen Ausgrenzung bedroht sind, wie Einelternfamilien, Minderheiten, Behinderte, Kinder und junge Menschen, ältere Frauen und Männer, legale Migranten und Obdachlose. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Sozialwirtschaft und soziale Innovationen zur Unterstützung der Schwächsten der Gesellschaft aktiv fördern.

Die Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung bleibt eine entscheidende Herausforderung. Dazu gilt es für alle Gruppen der Gesellschaft, unabhängig von Wohnort und Bildungsstand, Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsmarkt bzw. zur Rückkehr auf den Arbeitsmarkt zu schaffen. Von wesentlicher Bedeutung ist es, Ausgewogenheit herzustellen zwischen dem Ziel, den Menschen ein dauerhaftes Sicherheitsgefühl zu geben, und dem Ziel der Erhaltung der Motivation zur Arbeit und zum Einkommenserwerb. Zur Erreichung dieses Ziels sollten die Mitgliedstaaten Anstrengungen zur Verringerung der Armut, einschließlich der Armut trotz Erwerbstätigkeit, unternehmen, die eine uneingeschränkte Teilnahme nach Wahl des Einzelnen am politischen, gesellschaftlichen, künstlerischen und wirtschaftlichen Leben fördern sowie Beschäftigungsmöglichkeiten ausbauen, wobei der Europäische Sozialfonds genutzt werden sollte. Besondere Aufmerksamkeit sollten die Mitgliedstaaten hier auf die wachsende Zahl der arbeitenden Armen ("working poor") richten. Damit konkrete Ziele in Bezug auf die Verringerung der Armut formuliert werden können, muss klar und deutlich festgelegt werden, wie Armut zu „messen“ ist. Die Norm, wonach diejenigen, deren Einkommen bei 60% des Durchschnitts liegt, als „arm“ gelten, muss differenziert werden. Der Begriff “Armut“ kann nicht nach einem derartig einseitigen Richtwert bestimmt werden. Chancengleichheit und auch der Zugang zu erschwinglichen, nachhaltigen und hochwertigen Dienstleistungen und öffentlichen Dienstleistungen (einschließlich Onlinedienste im Einklang mit Leitlinie 4), und insbesondere in den Bereichen Sozialwesen, Beschäftigung und Gesundheitsversorgung sind sicherzustellen, wobei dafür zu sorgen ist, dass die Dienstleistungen auch für schutzbedürftige und schwächer gestellte Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stehen. Die Mitgliedstaaten sollten überdies dafür sorgen, dass die mündlich oder schriftlich erteilten Auskünfte staatlicher Stellen klar und vollständig sind und bei Nichtgewährung eines Rechts dem Betroffenen die Gründe mitgeteilt werden und er über seine Rechtsmittel belehrt wird. Der Grundsatz, dass bei gleicher Ausbildung und gleicher Art der Beschäftigung zwischen Mann und Frau nicht diskriminiert werden darf, sollte für jede Art von Arbeitsverhältnis in den Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich sein. Um soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und den Menschen eine aktivere Rolle in der Gesellschaft und im Erwerbsleben zu ermöglichen, müssen die Systeme der sozialen Sicherung und eine aktive, integrationsorientierte Politik stärker gefördert werden, um den Menschen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse und Verpflichtungen in den verschiedenen Lebensphasen immer wieder neue Möglichkeiten und Beschäftigungsperspektiven zu eröffnen, sie vor der Gefahr der Ausgrenzung zu schützen und denjenigen, die sich am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt haben, hochwertige Arbeitsplätze zu verschaffen. Deshalb müssen im Rahmen einer aktiven Arbeitsmarktpolitik wirksame Ansätze für Ausbildung und die Schaffung von Arbeitsplätzen für diejenigen entwickelt werden, die aufgrund mangelnder Ausbildung vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Gleichzeitig müssen die Systeme der sozialen Sicherung und der Altersvorsorge so modernisiert werden, dass ein Einkommen über der Armutsgrenze, das eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erlaubt, und der Zugang zur Gesundheitsversorgung gewährleistet sind, wobei die finanzielle Tragfähigkeit dieser Systeme erhalten bleiben muss. Die Sozialleistungssysteme sollten sicherstellen, dass in Situationen des beruflichen Übergangs Einkommenssicherheit gewährleistet ist und Armut verringert wird, insbesondere für Gruppen, die am stärksten von der gesellschaftlichen Ausgrenzung bedroht sind, wie Einelternfamilien, Minderheiten, Behinderte, Kinder und junge Menschen, ältere Frauen und Männer, legale Migranten und Obdachlose. Die Mitgliedstaaten sind insbesondere verpflichtet, mit geeigneten Maßnahmen gegen die Armut von Kindern vorzugehen, so dass Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung nicht eingeschränkt werden und beim Eintritt ins Berufsleben nicht aufgrund ihrer durch die Armut eingeschränkten freien Entfaltung benachteiligt sind. Besonders wichtig ist die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Bildung und Chancen für Kinder aus armen Familien, wodurch ihrer sozialen Ausgrenzung als Erwachsene vorgebeugt wird. Zur Stärkung der Einkommenssicherheit während der verschiedenen Lebensabschnitte sollten die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Verfahrensweisen, der Tarifverträge und der nationalen Bestimmungen der Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass angemessene Mindesteinkommen existieren, die zumindest über der Armutsschwelle liegen. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Sozialwirtschaft und soziale Innovationen aktiv fördern, die auf unterschiedliche soziale Risiken während des Verlaufs des Lebens gerichtet sind, insbesondere im Hinblick auf die Schwächsten der Gesellschaft, und die angenommenen Antidiskriminierungsmaßnahmen wirkungsvoll durchsetzen. Bei der Stärkung der Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen sollten die Mitgliedstaaten insbesondere berücksichtigen, welch positive Auswirkungen Verbesserungen auf dem Gebiet des sozialen Zusammenhalts auf die nationalen Haushalte haben. Eine Verringerung der Armut und eine höhere Beteiligung führen zu niedrigeren Sozialausgaben und zu höheren Steuereinnahmen. Die Mitgliedstaaten sollten bei der Qualität der Arbeitsplätze hohe Mindeststandards gewährleisten, um Armut trotz Arbeit zu beseitigen.

Änderungsantrag  49

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 10 – Absatz 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Die Systeme der sozialen Sicherung, einschließlich der Renten und der Gesundheitsversorgung, sollten gestärkt und modernisiert werden, um ihre soziale Angemessenheit, ihre finanzielle Nachhaltigkeit und ihre Anpassungsfähigkeit an wechselnde Anforderungen sicherzustellen und gleichzeitig jedermann in der Europäischen Union angemessen vor sozialen Unwägbarkeiten, wie z. B. vor gesundheitlichen Problemen, Arbeitslosigkeit und Armut, zu schützen.

 

Die Mitgliedstaaten sollten die soziale Absicherung von befristeten Arbeitsverträgen, von denen insbesondere Frauen und vor allem schwangere Frauen betroffen sind, verbessern.

Änderungsantrag  50

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 10 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Kernziel der EU, an dem die Mitgliedstaaten ihre nationalen Ziele ausrichten, ist die Verringerung der Zahl der unterhalb der nationalen Armutsgrenzen lebenden Europäer um 25 %, wodurch 20 Millionen Menschen aus der Armut herausgeführt würden.

entfällt

(Mit diesem Änderungsantrag wird der letzte Absatz des Kommissionsvorschlags verschoben und vor Absatz 1 eingefügt.)

  • [1]               KOM(2005) 141.
  • [2]               KOM(2007) 803.
  • [3]               KOM(2009) 615 vom 19.11.2009.
  • [4] 8              KOM(2010) 2020 vom 3.3.2010.

BEGRÜNDUNG

Am 27. April 2010 legte die Kommission einen Vorschlag über „integrierte Leitlinien zu Europa 2020“ vor, mit dem der Rahmen für die neue Strategie und die von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Reformen abgesteckt wurde. Der Vorschlag umfasst Grundzüge der Wirtschaftspolitik gemäß Artikel 121 AEUV und beschäftigungspolitische Leitlinien gemäß Artikel 148 Artikel AEUV. Laut dem Vorschlag der Kommission handelt es sich um zwei verschiedene – jedoch eng miteinander verbundene – Rechtsinstrumente, die zusammen ein Paket von integrierten Leitlinien bilden, die zahlenmäßig begrenzt sind, um eine bessere Kohärenz und mehr Klarheit zu gewährleisten. Auf sie stützt sich die Durchführung der Europa-2020-Strategie, und sie enthalten die wichtigsten Prioritäten aus der Mitteilung der Kommission vom 3. März über Europa 2020. Die 10 integrierten Leitlinien – ein wesentlich kleineres Bündel als das vorherige mit 24 Leitlinien – beinhalten sechs Leitlinien für den wirtschaftlichen und vier Leitlinien für den Beschäftigungsbereich. Zu dem Bündel der beschäftigungspolitischen Leitlinien gehören laut dem Vorschlag der Kommission Leitlinie 7: Erhöhung der Beschäftigungsquote und Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit, Leitlinie 8: Heranbildung von Arbeitskräften, deren Qualifikationen den Anforderungen des Arbeitsmarkts entsprechen, Förderung der Arbeitsplatzqualität und des lebenslangen Lernens, Leitlinie 9: Steigerung der Leistungsfähigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme auf allen Ebenen und Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung und Leitlinie 10: Bekämpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut. In diesem Bericht geht es um das Bündel der integrierten beschäftigungspolitischen Leitlinien, wobei dem Kommissionsvorschlag für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik Rechnung getragen wird.

Die Diskussion über die neuen beschäftigungspolitischen Leitlinien 2020 erfolgt mitten in der Wirtschaftskrise, die zweifellos tief greifende Folgen für den Arbeitsmarkt über mehrere Jahre hinaus haben wird. Trotz einiger ermutigender Anzeichen von erneutem Wachstum ist die Wirtschaft in den meisten Mitgliedstaaten weiterhin sehr anfällig. Daher haben sich unmittelbare Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigung bisher noch nicht in vollem Umfang bemerkbar gemacht. Deshalb müssen alle Anstrengungen unternommen werden, einen nachhaltigen Wiederaufschwung zu sichern und das Potenzial der europäischen Wirtschaften zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu stärken sowie Menschen zu neuen Arbeitsplätzen zu verhelfen. Darüber hinaus bleiben in den meisten Mitgliedstaaten langfristige Herausforderungen wie demokratischer Wandel, Globalisierung und Anwendung neuer Technologien, einschließlich Technologien mit geringem CO2-Ausstoß, bestehen und müssen sowohl während des Wiederaufschwungs als auch in der Phase danach angegangen werden. Es ist daher sehr wichtig, dass eine europäische Beschäftigungsstrategie für das nächste Jahrzehnt zwischen den drängenden, unmittelbaren, krisenbedingten Herausforderungen und denen mittel- und längerfristigerer Art unterscheidet und diese angeht.

Vor diesem Hintergrund unterstützt der Berichterstatter generell den Ansatz der Kommission zur zahlenmäßigen Beschränkung der Leitlinien. Allerdings vertritt der Berichterstatter auch die Meinung, dass weniger Leitlinien und gemeinsame EU-Zielvorgaben weder zu deren Klarheit noch zu ihrer Nützlichkeit beitragen, was die Anleitung für die Politik der Mitgliedstaaten anbelangt.

Der Berichterstatter vertritt daher die Auffassung, dass einige Aspekte des Kommissionsvorschlags weiterer Überlegungen und Klarstellung bedürfen. Zu diesen Aspekten gehören:

- Angesichts der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise und der langfristigen Herausforderungen, denen sich die europäischen Gesellschaften stellen müssen, kommt der Beschäftigungspolitik neben der Wirtschafts-, Sozial-, Bildungs- und anderen Politiken eine sehr wichtige Rolle zu. Darüber hinaus muss die Kohärenz der Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten in den verschiedenen Bereichen, wie Wirtschaft, Beschäftigung und Soziales, getroffen werden, sichergestellt werden. Im Rahmen von Europa-2020 und der Reformprogramme der Mitgliedstaaten bedeutet dies ein entschiedenes Engagement dafür, dass Investitionen in nachhaltiges Wirtschaftswachstum auch die Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen gewährleisten. Dies bedeutet auch, dass sich die beiden Bündel der integrierten Leitlinien im Bereich der Wirtschaft einerseits und der Beschäftigung andererseits ergänzen und kohärent sein müssen.

- Der Berichterstatter unterstützt Vorschläge für entschlossene Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigungsquote von europäischen Frauen von Männern, glaubt jedoch, dass dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn die Mitgliedstaaten der Förderung der Mobilität und der Beschäftigung von Jugendlichen, Älteren, Menschen mit Behinderungen und Frauen besonderes Augenmerk widmen.

- Darüber hinaus sind die Anwendung von Flexicurity-Grundsätzen, gute Ausbildung, lebenslanges Lernen und die Bekämpfung struktureller Arbeitslosigkeit unabdingbare Voraussetzungen für die Erreichung gemeinsamer Vorgaben und die Verwirklichung der Beschäftigungs- und sozialen Ziele sowie für die Gewährleistung, dass den Arbeitgebern gut ausgebildete und qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

- Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Lage auf den Arbeitsmärkten sollten die Anstrengungen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie und der beschäftigungspolitischen Leitlinien auch der zunehmenden Zahl von neuen Arbeitsformen und atypischen Beschäftigungsverhältnissen Rechnung tragen und einen geeigneten Rechtsrahmen für diesen Bereich schaffen.

- Darüber hinaus muss die Sicherung der Verfügbarkeit von gut ausgebildeten Arbeitskräften mit verstärkten Investitionen in die Schaffung von Arbeitsplätzen einhergehen, wobei den KMU eine äußerst wichtige Rolle zukommt, sowie mit der Förderung eines beschäftigungsintensiven Wachstums allgemein.

- Mit Blick auf die Erfahrungen mit der Lissabon-Strategie ist der Berichterstatter ebenfalls der Ansicht, dass im Rahmen von Europa 2020 zusätzliche Anstrengungen unternommen werden sollten, um die verantwortungsvolle Umsetzung der Strategie und deren Durchführungsinstrumente zu verbessern. Die Rolle der Sozialpartner und des sozialen Dialogs, um nur einen Aspekt zu nennen, ist in diesem Zusammenhang von größter Bedeutung.

- Schließlich ist der Berichterstatter davon überzeugt, dass, wenn die Europa-2020-Strategie und die beschäftigungspolitischen Leitlinien Wirkung zeigen sollen, gewährleistet werden muss, dass die sozial-ökonomischen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und den Regionen überwunden werden. Aus diesem Grund gilt es, die Ziele der Kohäsionspolitik weiter zu verfolgen und Synergien zwischen dieser Politik und anderen sektoralen Politiken zu schaffen. In diesem Zusammenhang kommen dem Europäischen Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds im laufenden Programmierungszeitraum und allen künftigen EU-Finanzierungsinstrumenten eine entscheidende Rolle zu.

Die Änderungsanträge des Berichterstatters zielen daher darauf ab, einerseits die Klarheit und Kohärenz des Textes zu verbessern und andererseits die vorstehend genannten Fragen anzugehen.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung  (28.6.2010)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten – Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020
(KOM(2010)0193 – C7‑0111/2010 – 2010/011(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: Hans-Peter Martin

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Änderungsantrag  1

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Nach Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) bekämpft die Union soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz; außerdem kann sie Initiativen zur Koordinierung der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten ergreifen. Gemäß Artikel 9 AEU-Vertrag trägt die Union bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes und der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung Rechnung

(2) Nach Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) bekämpft die Union soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen, fördert soziale Gerechtigkeit und gewährt sozialen Schutz; außerdem soll sie Initiativen zur Koordinierung der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten ergreifen. Gemäß Artikel 9 AEU-Vertrag trägt die Union bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus und mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes und der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung.

Änderungsantrag 2

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 5

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5) Die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung hat dazu beigetragen, einen Konsens über die grobe Ausrichtung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der EU zu erzielen. Im Rahmen dieser Strategie hat der Rat 2005 Grundzüge der Wirtschaftspolitik und beschäftigungspolitische Leitlinien verabschiedet und diese 2008 überarbeitet. Die 24 Leitlinien skizzierten die makro- und mikroökonomischen Prioritäten sowie die Prioritäten im Bereich der Arbeitsmarktreform für die EU insgesamt und legten somit die Grundlagen für die nationalen Reformprogramme. Die Erfahrung lehrt jedoch, dass die Leitlinien keine hinreichend klar definierten Prioritäten setzten und nicht stark genug ineinander griffen. Dadurch hielten sich ihre Auswirkungen auf die nationalen politischen Entscheidungsprozesse in Grenzen.

(5) Die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung hat dazu beigetragen, einen Konsens über die grobe Ausrichtung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der EU zu erzielen. Im Rahmen dieser Strategie hat der Rat 2005 Grundzüge der Wirtschaftspolitik und beschäftigungspolitische Leitlinien verabschiedet und diese 2008 überarbeitet. Die 24 Leitlinien skizzierten die makro- und mikroökonomischen Prioritäten sowie die Prioritäten im Bereich der Arbeitsmarktreform für die EU insgesamt und legten somit die Grundlagen für die nationalen Reformprogramme. Die in die Lissabon-Strategie gesetzten Erwartungen sind nicht erfüllt worden. Bei Europa 2020 müssen nunmehr aus den Fehlern der alten Strategie die Konsequenzen gezogen und somit kohärente, finanzierbare, umsetzungsfähige und kontrollierbare Maßnahmen und Strategien entwickelt werden, deren Ergebnisse kontinuierlich gemessen werden sollten, damit die Umsetzung der gesteckten Ziele fortlaufend überprüft werden kann.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 5 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(5a) Die Europäische Union muss die bestehenden Politikansätze und deren Umsetzung erheblich verbessern, bevor sie neue Initiativen ins Leben ruft.

Änderungsantrag 4

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 7

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(7) Die Kommission hat vorgeschlagen, eine neue Strategie für das nächste Jahrzehnt, die Strategie Europa 2020, zu konzipieren, damit die EU gestärkt aus dieser Krise hervorgehen und ihre Wirtschaft in ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum überführen kann. Es wurden fünf gemeinsame Kernziele festgelegt, die unter den jeweiligen Leitlinien aufgeführt sind und an denen sich das Handeln der Mitgliedstaaten und der Union ausrichten soll. Die Mitgliedstaaten sollten alles daransetzen, die nationalen Ziele zu erreichen und Wachstumsengpässe zu beseitigen.

(7) Die Kommission hat vorgeschlagen, eine neue Strategie für das nächste Jahrzehnt, die Strategie Europa 2020, zu konzipieren, damit die EU gestärkt aus dieser Krise hervorgehen und ihre Wirtschaft in ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum überführen kann. Es wurden fünf gemeinsame Kernziele festgelegt, die unter den jeweiligen Leitlinien aufgeführt sind und an denen sich das Handeln der Mitgliedstaaten und der Union ausrichten soll. Die Mitgliedstaaten sollten sich verpflichten, die nationalen Ziele zu erreichen. Sie sollten sich auf die Erhöhung der Beschäftigung konzentrieren und Wachstumshemmnisse, die aus Gesetzgebung, Bürokratie und Fehlzuweisungen von Ressourcen auf nationaler Ebene resultieren, beseitigen.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 8

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(8) Im Rahmen umfassender Strategien für die Bewältigung der Wirtschaftskrise sollten die Mitgliedstaaten ehrgeizige Reformen durchführen, um die makroökonomische Stabilität und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu sichern, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die makroökonomischen Ungleichgewichte zu verringern und die Arbeitsmarktlage zu verbessern. Die Rücknahme der Konjunkturmaßnahmen sollte im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfolgen und koordiniert werden.

(8) Im Rahmen umfassender Strategien für die Bewältigung der Wirtschaftskrise sollten die Mitgliedstaaten ehrgeizige Strukturreformen durchführen, um die makroökonomische Stabilität und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu sichern, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die makroökonomischen Ungleichgewichte zu verringern, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Produktivität und die Arbeitsmarktlage zu verbessern. Die schrittweise Rücknahme der Konjunkturmaßnahmen, die eingeleitet werden sollte, sobald die Wirtschaft auf dem Weg zu einem nachhaltigen Aufschwung ist, sollte unter anderem im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfolgen und koordiniert werden.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 9

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(9) Im Rahmen der Strategie Europa 2020 sollten die Mitgliedstaaten Reformen durchführen, die auf ein intelligentes, d.h. wissens- und innovationsgestütztes Wachstum abzielen. Die Reformen sollten darauf ausgerichtet sein, die Qualität des Bildungssystems zu verbessern, allen Menschen Zugang zur Bildung zu bieten sowie die Leistungsfähigkeit der Forschung und der Unternehmen zu steigern, um Innovation und Wissenstransfer innerhalb der EU zu fördern. Sie sollten die unternehmerische Tätigkeit fördern und dazu beitragen, innovative Ideen in innovative Produkte, Dienstleistungen und Prozesse umzusetzen, durch die Wachstum, hochwertige Arbeitsplätze sowie territorialer, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt entstehen können und die dazu beitragen, die europäischen und weltweiten gesellschaftlichen Herausforderungen wirksamer anzugehen. In diesem Zusammenhang ist eine optimale Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien von zentraler Bedeutung.

(9) Im Rahmen der Strategie Europa 2020 sollten die Mitgliedstaaten Reformen durchführen, die auf ein intelligentes, d.h. wissens- und innovationsgestütztes Wachstum abzielen. Die Reformen sollten darauf ausgerichtet sein, die Qualität des Bildungssystems im internationalen Vergleich zu verbessern, allen Menschen Zugang zur Bildung zu bieten sowie die Leistungsfähigkeit der Forschung und der Unternehmen zu steigern, um Innovation und Wissenstransfer innerhalb der EU zu fördern. Sie sollten Unternehmergeist durch Gesetzgebung und Ressourcen aktiv fördern und auf diese Weise dazu beitragen, innovative Ideen in innovative Produkte, Dienstleistungen und Prozesse umzusetzen, durch die Wachstum, hochwertige Arbeitsplätze sowie territorialer, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt entstehen können und die dazu beitragen, die europäischen und weltweiten gesellschaftlichen Herausforderungen wirksamer anzugehen. In diesem Zusammenhang ist eine optimale Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien von zentraler Bedeutung.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 9 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(9a) Zur Förderung des Wirtschaftswachstums sollten die Mitgliedstaaten die bürokratische Belastung abbauen, übermäßige Regulierung verringern, hohe Steuern senken sowie protektionistische Maßnahmen vermeiden.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 9 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(9b) Die Schaffung eines effizienten Binnenmarktes ist ein wesentliches Element bei der Messung der volkswirtschaftlichen Gesamtleistung der EU; besonders wichtig ist, dass durch die Währungsunion wirtschaftliche Vorteile entstehen, das Wachstum wiederhergestellt wird und neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 10

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(10) Außerdem sollten die Mitgliedstaaten mit ihren Reformprogrammen ein nachhaltiges Wachstum anstreben. Nachhaltiges Wachstum bedeutet, unter Ausschöpfung der Führungsrolle Europas im Wettbewerb um die Entwicklung neuer Verfahren und Technologien, einschließlich umweltfreundlicher Technologien, eine ressourceneffiziente, nachhaltige und wettbewerbsfähige Wirtschaft mit einer gerechten Kosten-/Nutzenverteilung aufzubauen. Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Reformen durchführen, um die Treibhausgasemissionen zu verringern und Ressourcen effizient zu nutzen. Zudem sollten sie die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern, die Schaffung umweltfreundlicher Arbeitsplätze fördern und ihre industrielle Basis modernisieren.

(10) Außerdem sollten die Mitgliedstaaten mit ihren Reformprogrammen ein nachhaltiges Wachstum anstreben. Nachhaltiges Wachstum bedeutet, unter Ausschöpfung der Führungsrolle Europas im Wettbewerb um die Entwicklung neuer Verfahren und Technologien, einschließlich umweltfreundlicher Technologien, eine ressourceneffiziente, nachhaltige und wettbewerbsfähige Wirtschaft mit einer gerechten Kosten-/Nutzenverteilung aufzubauen. Diese Technologien sollten so weit wie möglich allen Unternehmen, einschließlich Mikrounternehmen und KMU, zugänglich gemacht werden, damit umfassende Änderungen zur Förderung der Nachhaltigkeit vorgenommen werden können. Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Reformen durchführen, um die Treibhausgasemissionen zu verringern und Ressourcen effizient zu nutzen. Zudem sollten sie die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern, die Schaffung umweltfreundlicher Arbeitsplätze fördern und ihre industrielle Basis modernisieren. Dieser wichtige Wandel zu einer grünen und nachhaltigen Wirtschaft sollte durch die Finanzkrise nicht aufgehalten oder verzögert werden.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 11

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(11) Die Reformprogramme der Mitgliedstaaten sollten darüber hinaus ein integratives Wachstum anstreben. Integratives Wachstum bedeutet, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schaffen, in dessen Rahmen die Menschen befähigt werden, Veränderungen zu antizipieren und zu bewältigen und dergestalt aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Daher sollten die Reformen der Mitgliedstaaten darauf ausgerichtet sein, allen lebenslang Zugangsmöglichkeiten und Chancen zu bieten und somit Armut und soziale Ausgrenzung dadurch zu verringern, dass Hindernisse für die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen, älteren Arbeitnehmern, jungen Menschen, Behinderten und legalen Migranten abgebaut werden. Außerdem sollten sie sicherstellen, dass die Vorteile des Wirtschaftswachstums allen Bürgern und allen Regionen zugute kommen. Den Kern der Reformprogramme der Mitgliedstaaten sollte daher die Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Arbeitsmarkts bilden; dazu soll in erfolgreiche Übergänge, eine angemessene Qualifikationsentwicklung und die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität investiert, die Arbeitsmarktsegmentierung, strukturelle Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit abgebaut sowie ein angemessener, nachhaltiger Sozialschutz und eine aktive Eingliederung sichergestellt werden.

(11) Die Reformprogramme der Mitgliedstaaten sollten darüber hinaus ein integratives Wachstum anstreben. Integratives Wachstum bedeutet, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schaffen, in dessen Rahmen die Menschen befähigt werden, Veränderungen zu antizipieren und zu bewältigen, die von neuen Technologien, der Automatisierung und der EDV-Revolution verursacht werden, und dergestalt aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Daher sollten die Reformen der Mitgliedstaaten darauf ausgerichtet sein, allen lebenslang Zugangsmöglichkeiten und Chancen zu bieten und somit Armut und soziale Ausgrenzung dadurch zu verringern, dass Hindernisse für die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen, älteren Arbeitnehmern, jungen Menschen, Behinderten und legalen Migranten abgebaut werden. Außerdem sollten sie sicherstellen, dass die Vorteile des Wirtschaftswachstums allen Bürgern und allen Regionen zugute kommen. Den Kern der Reformprogramme der Mitgliedstaaten sollte daher die Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden, flexiblen Arbeitsmarkts bilden; dazu soll in erfolgreiche Übergänge, eine angemessene Qualifikationsentwicklung und die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität investiert, die Arbeitsmarktsegmentierung, strukturelle Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit abgebaut sowie ein angemessener, nachhaltiger Sozialschutz und eine aktive Eingliederung sichergestellt werden.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 11 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(11a) Mit Blick auf das Ziel des „inklusiven Wachstums“ sollten die Mitgliedstaaten auf Initiative der Kommission einen Rechtsrahmen für die neuen Beschäftigungsformen setzen, mit dem den betroffenen Beschäftigten die rechtliche Gleichstellung gewährleistet und dabei Beschäftigung ermöglicht wird, die nicht eine weitere Aufspaltung des Arbeitsmarktes fördert, und mit dem ein umfassender Schutz der individuellen und kollektiven Rechte der Arbeitnehmer garantiert und die erforderliche soziale Absicherung der Arbeitnehmer gewährleistet wird.

Änderungsantrag  12

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 12

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(12) Die Strukturreformen der EU und der Mitgliedstaaten können dann wirklich zu Wachstum und Beschäftigung beitragen, wenn sie die Wettbewerbsfähigkeit der EU in der Weltwirtschaft stärken, den Exporteuren in der EU neue Möglichkeiten eröffnen und wichtige Einfuhrerzeugnisse zu wettbewerbsfähigen Konditionen zugänglich machen. Deswegen sollten sie die möglichen Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit nach außen berücksichtigen, um das Wachstum in Europa und die Teilhabe an weltweit offenen und fairen Märkten zu fördern.

(12) Die Strukturreformen der EU und der Mitgliedstaaten können dann wirklich zu qualitativem Wachstum und nachhaltiger Beschäftigung beitragen, wenn sie angemessen auf die anhaltende Wirtschafts- und Finanzkrise reagieren und damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU in der Weltwirtschaft stärken, den Exporteuren in der EU neue Möglichkeiten eröffnen und wichtige Einfuhrerzeugnisse zu wettbewerbsfähigen Konditionen zugänglich machen. Deswegen sollten Reformen die möglichen Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit nach außen berücksichtigen, um das Wachstum in der Europäischen Union und die Teilhabe an weltweit offenen und fairen Märkten zu fördern.

Änderungsantrag  13

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 12 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(12a) Im Zuge der Ausarbeitung und Durchführung der Strukturreformen sollten die Mitgliedstaaten besonders bestrebt sein, sicherzustellen, dass einbeschäftigungsintensives Wachstum gefördert wird, das mit der Schaffung einer erheblichen Anzahl von Arbeitsplätzen in der Realwirtschaft verbunden ist.

Änderungsantrag 14

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 13

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(13) Die Strategie Europa 2020 muss durch ein integriertes Maßnahmenbündel unterlegt werden, das die Mitgliedstaaten in vollem Umfang und identischem Tempo umsetzen sollten, damit die positiven Spillover-Effekte koordinierter Strukturreformen greifen.

(13) Die Strategie Europa 2020 muss durch ein integriertes Maßnahmenbündel unterlegt werden, das die Mitgliedstaaten in vollem Umfang und – abhängig von ihren unterschiedlichen Strukturen – mit schnellstmöglichem Tempo umsetzen sollten, damit die positiven Spillover-Effekte koordinierter Strukturreformen greifen.

Änderungsantrag  15

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 13 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(13a) Die Mitgliedstaaten sollten bei der Programmierung und Durchführung einer EU-Finanzierung, einschließlich aus dem Europäischen Sozialfonds und dem Kohäsionsfonds, der Strategie Europa 2020, insbesondere deren beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten, Rechnung tragen.

Änderungsantrag  16

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 14

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(14) Auch wenn sich diese Leitlinien an die Mitgliedstaaten richten, sollte die Strategie Europa 2020 in Partnerschaft mit allen nationalen, regionalen und kommunalen Behörden und in enger Zusammenarbeit mit den Parlamenten, den Sozialpartnern sowie den Vertretern der Zivilgesellschaft umgesetzt werden, die in die Erarbeitung der nationalen Reformprogramme, ihre Umsetzung und die umfassende Kommunikation über die Strategie einbezogen werden sollten.

(14) Auch wenn sich diese Leitlinien an die Mitgliedstaaten richten, ist es unerlässlich, die Strategie Europa 2020 in Partnerschaft mit allen nationalen, regionalen und kommunalen Behörden und in enger Zusammenarbeit mit den Parlamenten sowie den Vertretern der Zivilgesellschaft umzusetzen. Eine besondere Rolle kommt dabei den Sozialpartnern auf nationaler Ebene zu, denn ohne ihre Beteiligung ist eine praktische Umsetzung der Beschäftigungsstrategie in den Betrieben nicht möglich. Alle Akteure sind gleichberechtigt in die Erarbeitung der nationalen Reformprogramme, ihre Umsetzung und die umfassende Kommunikation über die Strategie einzubeziehen, da die Sozialpolitik den Bedingungen und Präferenzen vor Ort Rechnung tragen muss.

Änderungsantrag  17

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 14 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(14a) Die Anstrengungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Durchführung ambitionierter Reformen und das Erreichen nationaler Ziele sollten begleitet werden durch den Abbau von Bürokratie und von Verwaltungs- und Gesetzgebungshindernissen sowie durch die Konzentration auf Effizienz und Transparenz der Programme und Maßnahmen.

Änderungsantrag  18

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 15

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(15) Die Strategie Europa 2020 stützt sich auf ein kleineres Bündel von Leitlinien, das das bisherige Bündel von 24 Leitlinien ersetzt und beschäftigungspolitische Fragen und allgemeine wirtschaftspolitische Fragen auf kohärente Weise behandelt. Die diesem Beschluss beigefügten Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten sind eng mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union verbunden, die der Empfehlung des Rates […] vom […] beigefügt sind. Sie bilden zusammen die integrierten Leitlinien zu Europa 2020.

(15) Die Strategie Europa 2020 stützt sich auf ein Bündel von Leitlinien, das das bisherige Bündel von 24 Leitlinien ersetzt und beschäftigungspolitische Fragen und allgemeine wirtschaftspolitische Fragen auf kohärente Weise behandelt. Die diesem Beschluss beigefügten Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten sind eng mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union verbunden, die der Empfehlung des Rates […] vom […] beigefügt sind. Sie bilden zusammen die integrierten Leitlinien zu Europa 2020.

Änderungsantrag  19

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 17

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(17) Auch wenn diese Leitlinien jedes Jahr erstellt werden müssen, sollten sie bis 2014 weitgehend unverändert bleiben, damit das Hauptaugenmerk auf die Umsetzung gerichtet werden kann –

(17) Diese Leitlinien sollten bis zum Jahr 2020 weitgehend unverändert bleiben, um das Erreichen der darin gesteckten Ziele entsprechend überprüfen zu können. Eine Evaluierung der erreichten Ziele sollte in einem Dreijahresrhythmus erfolgen.

Änderungsantrag  20

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 17 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(17a) In der Zwischenzeit werden die ergriffenen Maßnahmen und ihre Ergebnisse wissenschaftlich ausgewertet und einer kritischen Bestandsaufnahme unterzogen.

Änderungsantrag  21

Vorschlag für einen Beschluss

Leitlinie 7 – Absatz - 1 (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Bei allen im Rahmen der Strategie Europa 2020 ergriffenen Maßnahmen werden die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie geschlechterspezifische Aspekte besonders berücksichtigt. Dies umfasst Initiativen, mit denen Frauenrechte gefördert und die Diskriminierung von Frauen bekämpft werden sollen. Die Systeme der sozialen Sicherung sollten im Hinblick auf eine Beseitigung von Elementen, die Ungleichheiten verursachen, überprüft werden. In den Bereichen, in denen Frauen überrepräsentiert sind, sollten die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Unfreiwillige Teilzeitarbeit sollte thematisiert werden. Die Gleichheit der Geschlechter bei der Ausbildung und im Bildungswesen sollte gestärkt werden. Das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen sollte bis 2020 auf 0 bis 5 Prozent gesenkt werden. Eine verbesserte Gewährleistung zugänglicher, finanzierbarer, flexibler und hochwertiger Betreuungsdienste für alle, insbesondere der Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen, stellt einen wichtigen Schritt zur Erleichterung und Förderung der Entwicklung hin zu einer Gleichstellung der Geschlechter dar.

Änderungsantrag 22

Vorschlag für einen Beschluss

Leitlinie 7 - Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Mitgliedstaaten sollten den sozialen Dialog verstärken und gegen die Segmentierung des Arbeitsmarktes mit Maßnahmen zur Überwindung befristeter und prekärer Beschäftigungsverhältnisse, der Unterbeschäftigung und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit vorgehen. Die berufliche Mobilität sollte belohnt werden. Um die Qualität der Arbeitsplätze und die Beschäftigungsbedingungen zu verbessern, sollte gegen Niedriglöhne vorgegangen und sichergestellt werden, dass auch Personen mit befristeten Arbeitsverträgen und Selbständige angemessenen Sozialversicherungsschutz genießen. Die Arbeitsvermittlungsdienste sollten ausgebaut werden und allen, auch jungen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen, zugänglich sein; so sollten den Personen, die auf dem Arbeitsmarkt am schwersten zu vermitteln sind, speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistungen angeboten werden.

Die Mitgliedstaaten sollten den sozialen Dialog verstärken und auf die Segmentierung des Arbeitsmarktes mit ausreichender sozialer Absicherung von befristeten und prekären Beschäftigungsverhältnissen reagieren sowie nicht angemeldete Erwerbstätigkeit bekämpfen. Die berufliche Mobilität sollte belohnt werden. Um die Qualität der Arbeitsplätze und die Beschäftigungsbedingungen zu verbessern, sollte gegen Niedriglöhne vorgegangen und sichergestellt werden, dass auch Personen mit befristeten Arbeitsverträgen und Selbständige angemessenen Sozialversicherungsschutz genießen. Die Arbeitsvermittlungsdienste sollten ausgebaut werden und allen, auch jungen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen, zugänglich sein; so sollten den Personen, die auf dem Arbeitsmarkt am schwersten zu vermitteln sind, speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistungen angeboten werden.

Änderungsantrag 23

Vorschlag für einen Beschluss

Leitlinie 7 – Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Erhöhung der Erwerbsbeteiligung insbesondere der Geringqualifizierten sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit Leitlinie 2 der Grundzüge der Wirtschaftspolitik die Steuer- und Sozialleistungssysteme überprüfen und sich einen Überblick darüber verschaffen, inwieweit die öffentlichen Stellen in der Lage sind, die erforderliche Unterstützung zu leisten. Die Mitgliedstaaten sollten die Erwerbsbeteiligungsquote durch Maßnahmen zur Förderung des aktiven Alterns, der Gleichstellung der Geschlechter sowie gleicher Entlohnung und Arbeitsmarkteingliederung von jungen Menschen, Behinderten, legalen Migranten und anderen besonders schutzbedürftigen Personen erhöhen. Die mit der Schaffung von erschwinglichen Betreuungsmöglichkeiten und arbeitsorganisatorischer Innovation einhergehende Politik zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte auf eine Erhöhung der Beschäftigungsquoten, insbesondere bei Jugendlichen, älteren Arbeitskräften und Frauen, ausgerichtet sein und speziell darauf abzielen, im wissenschaftlichen und technischen Bereich hochqualifizierte Frauen im Beruf zu halten. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Hindernisse beseitigen, die Berufsneulingen den Eintritt in den Arbeitsmarkt erschweren, in Bereichen, wie der grünen Beschäftigung und der Pflege, Existenzgründungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen und soziale Innovationen fördern.

Zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Erhöhung der Erwerbsbeteiligung insbesondere der Geringqualifizierten sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit Leitlinie 2 der Grundzüge der Wirtschaftspolitik die Steuer- und Sozialleistungssysteme überprüfen und sich einen Überblick darüber verschaffen, inwieweit die öffentlichen Stellen in der Lage sind, die erforderliche Unterstützung zu leisten. Die Mitgliedstaaten sollten die Erwerbsbeteiligungsquote durch Maßnahmen zur Förderung des aktiven Alterns, der Gleichstellung der Geschlechter sowie gleicher Entlohnung und Arbeitsmarkteingliederung von jungen Menschen, Behinderten, legalen Migranten und anderen besonders schutzbedürftigen Personen erhöhen. Die mit der Schaffung von erschwinglichen Betreuungsmöglichkeiten und arbeitsorganisatorischer Innovation einhergehende Politik zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte auf eine Erhöhung der Beschäftigungsquoten, insbesondere bei Jugendlichen, älteren Arbeitskräften und Frauen, ausgerichtet sein und speziell darauf abzielen, im wissenschaftlichen und technischen Bereich hochqualifizierte Frauen im Beruf zu halten. Zwischen den Mitgliedsstaaten sollte der Austausch von Auszubildenden auch in Lehrberufen massiv gefördert werden. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Hindernisse beseitigen, die Berufsneulingen den Eintritt in den Arbeitsmarkt erschweren, in Bereichen, wie der grünen Beschäftigung und der Pflege, Existenzgründungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen und soziale Innovationen fördern. Zur Förderung von „grüner Beschäftigung“ sollten die Mitgliedstaaten Umschulungsmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten anbieten, die derzeit in Bereichen mit hohem CO2-Aussstoß arbeiten. Bei der Stärkung der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Arbeitsmarktes sollten die Mitgliedstaaten die Sozialpartner aktiv in innerstaatliche Maßnahmen einbinden und ihr Recht auf Abschluss und Durchsetzung von Kollektivverträgen im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften und Verfahrensweisen umfassend achten.

Änderungsantrag 24

Vorschlag für einen Beschluss

Leitlinie 7 – Zusammenfassung Kernziele

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Kernziel der EU, an dem die Mitgliedstaaten ihre nationalen Ziele ausrichten, ist die Erhöhung der Beschäftigungsquote der 20- bis 64-jährigen Frauen und Männer auf 75 % bis zum Jahr 2020, indem insbesondere junge Menschen, ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit geringen Qualifikationen intensiver am Erwerbsleben beteiligt und legale Migranten besser integriert werden.

Kernziel der EU, an dem die Mitgliedstaaten ihre nationalen Ziele ausrichten, ist die Erhöhung der Beschäftigungsquoten der 20- bis 64-jährigen Frauen und Männer auf mindestens 75 % bis zum Jahr 2020, indem insbesondere junge Menschen, ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit geringen Qualifikationen – insbesondere ältere Frauen – intensiver am Erwerbsleben beteiligt und legale Migranten besser integriert werden, sowie die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit.

Änderungsantrag  25

Vorschlag für einen Beschluss

Leitlinie 8 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Mitgliedstaaten sollten die Produktivität und Beschäftigungsfähigkeit durch ein angemessenes Bildungs- und Qualifikationsangebot fördern, damit der aktuellen und zukünftigen Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt entsprochen werden kann. Hochwertige Erstausbildungsangebote und eine attraktive berufliche Weiterbildung müssen durch wirksame Anreize zum lebenslangen Lernen, Bildungsangebote, die eine zweite Chance zum Schulabschluss bieten und gewährleisten, dass jeder Erwachsene Möglichkeiten zur Höherqualifizierung erhält, sowie durch eine gezielte Migrations- und Integrationspolitik ergänzt werden. Die Mitgliedstaaten sollten Systeme zur Anerkennung von erworbenen Kompetenzen entwickeln, Hemmnisse für die berufliche und geografische Mobilität von Arbeitnehmern beseitigen, den Erwerb bereichsübergreifender Kompetenzen sowie Kreativität fördern und ihre Anstrengungen vor allem darauf konzentrieren, Personen mit geringem Qualifikationsniveau zu unterstützen und die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu erhöhen; gleichzeitig sollten sie Weiterbildung, Qualifizierung und Berufserfahrung hochqualifizierter Arbeitskräfte, einschließlich Forscher, fördern.

Die Mitgliedstaaten sollten die Produktivität und Beschäftigungsfähigkeit durch ein angemessenes Bildungs- und Qualifikationsangebot fördern, damit der aktuellen und zukünftigen Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt entsprochen werden kann. Hochwertige Erstausbildungsangebote und eine attraktive berufliche Weiterbildung müssen durch wirksame Anreize zum lebenslangen Lernen, Bildungsangebote, die eine zweite Chance zum Schulabschluss bieten und gewährleisten, dass jeder Erwachsene Möglichkeiten zur Höherqualifizierung erhält, sowie durch eine gezielte Migrations- und Integrationspolitik ergänzt werden. Die Mitgliedstaaten sollten Systeme zur Anerkennung von erworbenen Kompetenzen entwickeln, Hemmnisse für die berufliche und geografische Mobilität von Arbeitnehmern beseitigen, den Erwerb bereichsübergreifender Kompetenzen sowie Kreativität fördern und ihre Anstrengungen vor allem darauf konzentrieren, Personen mit geringem Qualifikationsniveau und ältere Arbeitnehmer zu unterstützen sowie ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen; gleichzeitig sollten sie Weiterbildung, Qualifizierung und Berufserfahrung hochqualifizierter Arbeitskräfte, einschließlich Forscher, fördern. Die Mitgliedstaaten sollten – in Anlehnung an das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen bei Studierenden – Systeme entwickeln, mit denen Lehrabschlüsse in ihrer Qualität unionsweit miteinander verglichen und entsprechend anerkannt werden können.

Änderungsantrag  26

Vorschlag für einen Beschluss

Leitlinie 8 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Zusammen mit Sozialpartnern und Unternehmen sollten die Mitgliedstaaten den Zugang zur Ausbildung verbessern und die Ausbildung und Berufsberatung durch systematische Breitstellung von Informationen über neue Arbeitsplatzangebote und Beschäftigungsmöglichkeiten, Förderung der unternehmerischen Initiative und eine verbesserte Antizipation künftiger Qualifikationsanforderungen ausbauen. Investitionen in die Entwicklung der Humanressourcen, Höherqualifizierung und die Beteiligung an Systemen des lebenslangen Lernens sollten durch gemeinsame finanzielle Beiträge von Regierungen, Einzelnen und Arbeitgebern gefördert werden. Zur Unterstützung junger Menschen, und insbesondere derjenigen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, sollten die Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Sozialpartnern Programme auflegen, um jungen Menschen nach ihrem Schulabschluss bei der Suche nach einer ersten Anstellung oder Möglichkeiten zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung, einschließlich einer Lehre, behilflich zu sein, und rasch zu intervenieren, wenn junge Menschen arbeitslos werden. Eine regelmäßige Überwachung der Fortschritte, die im Bereich qualifizierender und antizipativer Maßnahmen erzielt werden, sollte zur Ermittlung der Bereiche, in denen Verbesserungsbedarf besteht, und zur verstärkten Ausrichtung des Ausbildungssystems auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes beitragen. Zur Unterstützung dieser Ziele sollten die Mitgliedstaaten die verfügbaren EU-Mittel voll ausschöpfen.

Zusammen mit den Sozialpartnern und Unternehmen sollten die Mitgliedstaaten den Zugang zur Ausbildung verbessern und die Ausbildung und Berufsberatung durch systematische Bereitstellung von Informationen über und entsprechender Fördermaßnahmen für neue Arbeitsplatzangebote und Beschäftigungsmöglichkeiten, Förderung der unternehmerischen Beteiligung bei der Aus- und Weiterbildung und eine verbesserte Antizipation künftiger Qualifikationsanforderungen ausbauen. Investitionen in die Personalplanung und -entwicklung, Höherqualifizierung und die Beteiligung an Systemen des lebenslangen Lernens sollten durch gemeinsame finanzielle Beiträge von Regierungen und Arbeitgebern gefördert werden. Zur Unterstützung junger Menschen, und insbesondere derjenigen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, sollten die Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Sozialpartnern Programme auflegen, um jungen Menschen mit oder ohne Schulabschluss bei der Suche nach einer ersten Anstellung oder Möglichkeiten zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung, einschließlich einer Lehre, behilflich zu sein, und rasch zu intervenieren, wenn junge Menschen arbeitslos werden. Eine regelmäßige Überwachung der Fortschritte, die im Bereich qualifizierender und antizipativer Maßnahmen erzielt werden, sollte zur Ermittlung der Bereiche, in denen Verbesserungsbedarf besteht, und zur verstärkten Ausrichtung des Ausbildungssystems auf zukunftsträchtige Arbeitsfelder beitragen. Zur Unterstützung der Ziele des lebenslangen Lernens, des Zugangs zu Ausbildung und der geografischen Mobilität sollten die Mitgliedstaaten die traditionellen Ausbildungswege durch neue Formen des internetbasierten Fernstudiums und des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln („E-Learning”) ergänzen. Zur Unterstützung dieser Ziele sollten die Mitgliedstaaten die verfügbaren EU-Mittel voll ausschöpfen.

Änderungsantrag  27

Vorschlag für einen Beschluss

Leitlinie 9 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Um allen Zugang zu einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung zu bieten und bessere Bildungsergebnisse zu erzielen, sollten die Mitgliedstaaten effizient in das allgemeine und berufliche Bildungswesen investieren, mit dem Ziel, insbesondere das Qualifikationsniveau der Erwerbsbevölkerung der EU anzuheben und sie so in die Lage zu versetzen, auf die sich rasch wandelnden Erfordernisse moderner Arbeitsmärkte zu reagieren. Die Maßnahmen sollten alle Bereiche (angefangen mit der frühkindlichen Erziehung über die schulische Bildung bis hin zu den Hochschulen, einschließlich der Berufs- und Erwachsenenbildung) abdecken und das Lernen im informellen und außerschulischen Kontext berücksichtigen. Die Reformen sollten darauf abzielen, insbesondere in Bezug auf Beschäftigungsfähigkeit, Weiterbildung oder IKT-Kenntnisse den Erwerb der Kernkompetenzen sicherzustellen, deren jeder bedarf, um in einer wissensgestützten Wirtschaft erfolgreich zu sein. Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um zu gewährleisten, dass die Lernmobilität junger Menschen und Lehrer zur Regel wird. Die Mitgliedstaaten sollten die Offenheit und Relevanz der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme insbesondere durch Einführung nationaler Qualifikationsrahmen, die flexible Bildungswege ermöglichen, und durch Entwicklung von Partnerschaften zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Arbeitswelt verbessern. Der Lehrerberuf sollte attraktiver gemacht werden. Der Hochschulsektor sollte stärker für Lernende geöffnet werden, die nicht dem traditionellen Profil entsprechen, und die Zahl der Absolventen mit Hochschul- oder gleichwertigem Abschluss sollte erhöht werden. Damit sich die Zahl junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, verringert, sollten die Mitgliedstaaten gezielte Maßnahmen treffen, um dem Schulabbruch vorzubeugen.

Um allen Zugang zu einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung zu bieten und bessere Bildungsergebnisse zu erzielen, sollten die Mitgliedstaaten effizient in das allgemeine und berufliche Aus- und Weiterbildungswesen investieren, mit dem Ziel, insbesondere das Qualifikationsniveau der Erwerbsbevölkerung der EU anzuheben und sie so in die Lage zu versetzen, auf die sich rasch wandelnde Arbeitswelt zu reagieren. In der Europäischen Union sollte ein einheitlicher Mindeststandard einer Grundschulausbildung festlegt werden, in dessen Rahmen jedem Kind in der Europäischen Union das Recht auf einen kostenfreien Schulplatz zusteht, unabhängig von den sozialen Verhältnissen seines Elternhauses. Die Maßnahmen sollten alle Bereiche (angefangen mit der frühkindlichen Erziehung über die schulische Bildung bis hin zu den Hochschulen, einschließlich der Berufs- und Erwachsenenbildung) abdecken und das Lernen im informellen und außerschulischen Kontext berücksichtigen. Die Qualität der Ausbildung, insbesondere in den Bereichen höherer und universitärer Bildung, sollte internationalen Standards entsprechen, um somit die dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Die Reformen sollten darauf abzielen, insbesondere in Bezug auf Beschäftigungsfähigkeit, Weiterbildung oder IKT-Kenntnisse den Erwerb der Kernkompetenzen sicherzustellen, deren jeder bedarf, um in einer wissensgestützten Wirtschaft erfolgreich zu sein. Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um zu gewährleisten, dass die Lernmobilität junger Menschen und Lehrer ermöglicht wird. Die Mitgliedstaaten sollten die Offenheit und Relevanz der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme insbesondere durch Einführung nationaler Qualifikationsrahmen, die durchlässige Bildungswege auch älteren Menschen ermöglichen, und durch Entwicklung von Partnerschaften zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Arbeitswelt verbessern. Der Lehrerberuf sollte attraktiver gemacht werden. Der Hochschulsektor sollte stärker für Lernende geöffnet werden, die nicht dem traditionellen Profil entsprechen, und die Zahl der Absolventen mit Hochschul- oder gleichwertigem Abschluss sollte erhöht werden. Jeder Lernende sollte grundsätzlich entsprechend seiner individuellen Begabung gefordert und gefördert werden. Damit sich die Zahl junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, verringert, sollten die Mitgliedstaaten gezielte Maßnahmen treffen, um dem Schulabbruch durch individuelle Förderung und Unterstützung vorzubeugen. Damit diejenigen jungen Menschen, die überdurchschnittlich begabt und lernfähig sind, ihr individuelles Potenzial voll entfalten können, sollten die Mitgliedstaaten gezielte Maßnahmen treffen, um deren Entwicklungspotenzial zu fördern und zu unterstützen. Für Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen an diesen Systemen nicht teilhaben können, ist eine über Armutsverhinderung hinausgehende soziale Absicherung zu gewährleisten. Für Menschen, die aufgrund von Krankheiten und/oder Behinderungen ihre frühere berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können, sind spezielle Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und/oder Umschulung bereitzustellen.

Änderungsantrag  28

Vorschlag für einen Beschluss

Leitlinie 9 – Zusammenfassung Kernziele

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Kernziel der EU, an dem die Mitgliedstaaten ihre nationalen Ziele ausrichten, ist die Reduzierung der Schulabbruchquote auf 10 % bis zum Jahr 2020 und die gleichzeitige Erhöhung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit Hochschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsabschluss auf mindestens 40 %.

Kernziele der EU, an denen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Ziele ausrichten, sind die Reduzierung der Schulabbruchquote auf 10 % bis zum Jahr 2020 und die gleichzeitige Erhöhung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit Hochschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsabschluss auf mindestens 40 %. Für private und öffentliche Ausgaben für Bildungseinrichtungen aller Bildungsbereiche sollten die Mitgliedstaaten jeweils mindestens 6% des BIP gemäß den anerkannten OECD-Berechnungen aufwenden.

Änderungsantrag  29

Vorschlag für einen Beschluss

Leitlinie 10 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verringerung der Armut sollten auf die Förderung einer uneingeschränkten Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben sowie die Ausweitung der Beschäftigungsmöglichkeiten abzielen. Dabei sollte der Europäische Sozialfonds umfassend genutzt werden. Außerdem sollten sich die Anstrengungen darauf konzentrieren, dass Chancengleichheit unter anderem durch den Zugang zu erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und öffentlichen Dienstleistungen (einschließlich Onlinedienste im Einklang mit Leitlinie 4), und insbesondere eine angemessene Gesundheitsversorgung sichergestellt sind. Die Mitgliedstaaten sollten wirksame Antidiskriminierungsmaßnahmen einführen. Mit Blick darauf, die soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und den Menschen eine aktivere Rolle in der Gesellschaft und im Erwerbsleben zu ermöglichen, sollten außerdem die Systeme der sozialen Sicherung verbessert und eine Politik des lebenslangen Lernens sowie eine aktive, integrationsorientierte Politik gefördert werden, um den Menschen in den verschiedenen Lebensphasen immer wieder neue Möglichkeiten zu eröffnen und sie vor der Gefahr der Ausgrenzung zu schützen. Die Systeme der sozialen Sicherung und der Altersvorsorge müssen so ausgebaut werden, dass eine angemessene Einkommensstützung und der Zugang zur Gesundheitsversorgung – und somit der soziale Zusammenhalt - gewährleistet sind und die finanzielle Tragfähigkeit dieser Systeme erhalten bleibt. Die Sozialleistungssysteme sollten zuvorderst sicherstellen, dass in Situationen des beruflichen Übergangs Einkommenssicherheit gewährleistet ist, insbesondere für Gruppen, die am stärksten von der gesellschaftlichen Ausgrenzung bedroht sind, wie Einelternfamilien, Minderheiten, Behinderte, Kinder und junge Menschen, ältere Frauen und Männer, legale Migranten und Obdachlose. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Sozialwirtschaft und soziale Innovationen zur Unterstützung der Schwächsten der Gesellschaft aktiv fördern.

Um dieses Ziel zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten verstärkte Anstrengungen unternehmen, um Armut – auch Armut trotz Arbeit – zu beseitigen. Die Anstrengungen sollten auf die Förderung einer uneingeschränkten und selbstbestimmten Teilnahme am politischen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben sowie die Ausweitung der Beschäftigungsmöglichkeiten abzielen. Dabei sollte der Europäische Sozialfonds umfassend genutzt werden. Außerdem sollten sich die Anstrengungen darauf konzentrieren, dass Chancengleichheit genauso wie der Zugang zu erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und öffentlichen Dienstleistungen (einschließlich Onlinedienste im Einklang mit Leitlinie 4), und insbesondere in der Gesundheitsversorgung, dabei insbesondere in sozialen, arbeitsvermittelnden, gesundheitlichen und haushaltsnahen Bereichen erhalten und verwirklicht wird. Die Mitgliedstaaten sollten aktive und wirksame Antidiskriminierungsmaßnahmen einführen. Der Grundsatz, dass bei gleicher Ausbildung und gleicher Art der Beschäftigung zwischen Mann und Frau nicht diskriminiert werden darf, sollte für jede Art von Arbeitsverhältnis in den Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich sein. Mit Blick darauf, die soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und den Menschen eine aktivere Rolle in der Gesellschaft und im Erwerbsleben zu ermöglichen, sollten außerdem die Systeme der sozialen Sicherung verbessert und eine Politik des lebenslangen Lernens sowie eine aktive, integrationsorientierte Politik gefördert werden, um den Menschen in den verschiedenen Lebensphasen immer wieder neue Möglichkeiten zu eröffnen und sie vor der Gefahr der Ausgrenzung zu schützen. Die Systeme der sozialen Sicherung und der Altersvorsorge müssen so ausgebaut werden, dass ein Armut verhinderndes Einkommen und der Zugang zur Gesundheitsversorgung – und somit der soziale Zusammenhalt gewährleistet sind. Die Sozialleistungssysteme sollten zuvorderst sicherstellen, dass in Situationen des beruflichen Übergangs Einkommenssicherheit gewährleistet ist, insbesondere für Gruppen, die am stärksten von der gesellschaftlichen Ausgrenzung bedroht sind, wie Minderheiten, Menschen mit Behinderung, Kinder und junge Menschen, ältere Frauen und Männer, Migranten und Obdachlose. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Sozialwirtschaft und soziale Innovationen aktiv fördern, die auf unterschiedliche soziale Risiken während des Verlaufs des Lebens gerichtet sind, insbesondere im Hinblick auf die Schwächsten der Gesellschaft. Bei der Stärkung der Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen sollten die Mitgliedstaaten besonders die positiven Auswirkungen auf die nationalen Haushalte beachten, mit denen Verbesserungen auf dem Gebiet des sozialen Zusammenhalts verbunden sind. Eine Senkung der Arbeitslosigkeit und eine höhere Beteiligung führen zu niedrigeren Sozialausgaben und zu höheren Steuereinnahmen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.6.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Burkhard Balz, Slavi Binev, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Pascal Canfin, Nikolaos Chountis, George Sabin Cutaş, Leonardo Domenici, Diogo Feio, Elisa Ferreira, Vicky Ford, Jean-Paul Gauzès, Sven Giegold, Sylvie Goulard, Enikő Győri, Liem Hoang Ngoc, Othmar Karas, Wolf Klinz, Jürgen Klute, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Astrid Lulling, Hans-Peter Martin, Arlene McCarthy, Íñigo Méndez de Vigo, Sławomir Witold Nitras, Ivari Padar, Alfredo Pallone, Anni Podimata, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Edward Scicluna, Peter Simon, Theodor Dumitru Stolojan, Ivo Strejček, Kay Swinburne, Ramon Tremosa i Balcells, Corien Wortmann-Kool

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Elena Băsescu, David Casa, Iliana Ivanova, Syed Kamall, Philippe Lamberts

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (23.6.2010)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten: Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020
(KOM(2010)0193 – C7‑0111/2010 – 210/0115(NLE))

Verfasserin der Stellungnahme: Eva-Britt Svensson

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:

Änderungsantrag  1

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1a) Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bestimmt, dass das Europäische Parlament und der Rat Maßnahmen zur Gewährleistung der Anwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen, einschließlich des Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit, beschließen.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Nach Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) bekämpft die Union soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit bsozialen Schutz; außerdem kann sie Initiativen zur Koordinierung der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten ergreifen. Gemäß Artikel 9 AEU-Vertrag trägt die Union bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes und der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung Rechnung

(2) Nach Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) bekämpft die Union soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit, sozialen Schutz und die Gleichstellung von Frauen und Männern; Gemäß Artikel 9 AEU-Vertrag trägt die Union bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes und der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung Rechnung

Änderungsantrag  3

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(2a) Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bestimmt, dass die Union bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinwirkt, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern. Artikel 10 fügt hinzu, dass die Union bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen darauf abzielt, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen. Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union erklärt, dass sich die europäische Gesellschaft durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 8

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(8) Im Rahmen umfassender Strategien für die Bewältigung der Wirtschaftskrise sollten die Mitgliedstaaten ehrgeizige Reformen durchführen, um die makroökonomische Stabilität und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu sichern, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die makroökonomischen Ungleichgewichte zu verringern und die Arbeitsmarktlage zu verbessern. Die Rücknahme der Konjunkturmaßnahmen sollte im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfolgen und koordiniert werden.

(8) Im Rahmen umfassender Strategien für die Bewältigung der Wirtschaftskrise sollten die Mitgliedstaaten ehrgeizige Reformen durchführen, um die makroökonomische Stabilität und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu sichern, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die makroökonomischen Ungleichgewichte zu verringern und die Arbeitsmarktlage zu verbessern, und sie sollten die Notwendigkeit von Reformen ihrer Rentensysteme entsprechend der tatsächlichen demografischen Situation und den Prognosen für deren mittel- und langfristige Entwicklung überprüfen. Die Rücknahme der Konjunkturmaßnahmen sollte im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfolgen und koordiniert werden.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 8 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(8a) Bei Kürzungen der öffentlichen Ausgaben, insbesondere in den Bereichen Betreuung und Erziehung, sollten die Mitgliedstaaten zunächst die Auswirkungen solcher Kürzungen auf die Beschäftigung von Frauen prüfen.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 9

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(9) Im Rahmen der Strategie Europa 2020 sollten die Mitgliedstaaten Reformen durchführen, die auf ein intelligentes, d.h. wissens- und innovationsgestütztes Wachstum abzielen. Die Reformen sollten darauf ausgerichtet sein, die Qualität des Bildungssystems zu verbessern, allen Menschen Zugang zur Bildung zu bieten sowie die Leistungsfähigkeit der Forschung und der Unternehmen zu steigern, um Innovation und Wissenstransfer innerhalb der EU zu fördern. Sie sollten die unternehmerische Tätigkeit fördern und dazu beitragen, innovative Ideen in innovative Produkte, Dienstleistungen und Prozesse umzusetzen, durch die Wachstum, hochwertige Arbeitsplätze sowie territorialer, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt entstehen können und die dazu beitragen, die europäischen und weltweiten gesellschaftlichen Herausforderungen wirksamer anzugehen. In diesem Zusammenhang ist eine optimale Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien von zentraler Bedeutung.

(9) Im Rahmen der Strategie Europa 2020 sollten die Mitgliedstaaten Reformen durchführen, die auf ein intelligentes, d.h. wissens- und innovationsgestütztes Wachstum abzielen. Die Reformen sollten darauf ausgerichtet sein, die Qualität des Bildungssystems durch die Bekämpfung sexistischer Stereotype zu verbessern und allen Menschen Zugang zur Bildung zu bieten sowie die Leistungsfähigkeit der Forschung und der Unternehmen zu steigern, um Innovation und Wissenstransfer innerhalb der EU zu fördern. Sie sollten die unternehmerische Tätigkeit fördern und dazu beitragen, innovative Ideen in innovative Produkte, Dienstleistungen und Prozesse umzusetzen, durch die Wachstum, hochwertige Arbeitsplätze sowie territorialer, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt entstehen können und die dazu beitragen, die europäischen und weltweiten gesellschaftlichen Herausforderungen wirksamer anzugehen. In diesem Zusammenhang ist eine optimale Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien von zentraler Bedeutung.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 11

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(11) Die Reformprogramme der Mitgliedstaaten sollten darüber hinaus ein integratives Wachstum anstreben. Integratives Wachstum bedeutet, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schaffen, in dessen Rahmen die Menschen befähigt werden, Veränderungen zu antizipieren und zu bewältigen und dergestalt aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Daher sollten die Reformen der Mitgliedstaaten darauf ausgerichtet sein, allen lebenslang Zugangsmöglichkeiten und Chancen zu bieten und somit Armut und soziale Ausgrenzung dadurch zu verringern, dass Hindernisse für die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen, älteren Arbeitnehmern, jungen Menschen, Behinderten und legalen Migranten abgebaut werden. Außerdem sollten sie sicherstellen, dass die Vorteile des Wirtschaftswachstums allen Bürgern und allen Regionen zugute kommen. Den Kern der Reformprogramme der Mitgliedstaaten sollte daher die Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Arbeitsmarkts bilden; dazu soll in erfolgreiche Übergänge, eine angemessene Qualifikationsentwicklung und die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität investiert, die Arbeitsmarktsegmentierung, strukturelle Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit abgebaut sowie ein angemessener, nachhaltiger Sozialschutz und eine aktive Eingliederung sichergestellt werden.

(11) Die Reformprogramme der Mitgliedstaaten sollten darüber hinaus ein integratives Wachstum anstreben. Integratives Wachstum bedeutet, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schaffen, in dessen Rahmen die Menschen befähigt werden, Veränderungen zu antizipieren und zu bewältigen und dergestalt aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Daher sollten die Reformen der Mitgliedstaaten darauf ausgerichtet sein, allen lebenslang Zugangsmöglichkeiten und Chancen zu bieten und somit Armut und soziale Ausgrenzung dadurch zu verringern, dass Hindernisse für die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen, älteren Arbeitnehmern, jungen Menschen, Behinderten und legalen Migranten abgebaut werden. Außerdem sollten sie sicherstellen, dass die Vorteile des Wirtschaftswachstums allen Bürgern und allen Regionen zugute kommen. Den Kern der Reformprogramme der Mitgliedstaaten sollte daher die Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Arbeitsmarkts bilden; dazu soll in erfolgreiche Übergänge, eine angemessene Qualifikationsentwicklung, die Bekämpfung sexistischer Stereotype und die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität investiert, die Arbeitsmarktsegmentierung, strukturelle Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit abgebaut sowie ein angemessener, nachhaltiger Sozialschutz, Chancengleichheit und eine aktive Eingliederung sichergestellt werden. Die Mitgliedstaaten sollten sich ebenfalls dafür einsetzen, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen in der Landwirtschaft zu schaffen, um eine Gleichstellung mit anderen Beschäftigungssektoren zu gewährleisten.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 13 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(13a) In ihren Berichten über Beschäftigungsquoten sollten die Mitgliedstaaten eindeutige und vergleichbare nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Daten verwenden, die den Anteil an Beschäftigung, die den Arbeitnehmern wirtschaftliche Unabhängigkeit erlaubt, an Teilzeitbeschäftigung und an Teilzeitarbeitslosigkeit in den Erwerbstätigenstatistiken korrekt widerspiegeln.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang - Leitlinie 7 - Titel

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Erhöhung der Beschäftigungsquote und Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit

Erhöhung der Beschäftigungsquote, Abbau der Arbeitslosigkeit und Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen

Änderungsantrag  10

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 7 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Mitgliedstaaten sollten den sozialen Dialog verstärken und gegen die Segmentierung des Arbeitsmarktes mit Maßnahmen zur Überwindung befristeter und prekärer Beschäftigungsverhältnisse, der Unterbeschäftigung und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit vorgehen. Die berufliche Mobilität sollte belohnt werden. Um die Qualität der Arbeitsplätze und die Beschäftigungsbedingungen zu verbessern, sollte gegen Niedriglöhne vorgegangen und sichergestellt werden, dass auch Personen mit befristeten Arbeitsverträgen und Selbständige angemessenen Sozialversicherungsschutz genießen. Die Arbeitsvermittlungsdienste sollten ausgebaut werden und allen, auch jungen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen, zugänglich sein; so sollten den Personen, die auf dem Arbeitsmarkt am schwersten zu vermitteln sind, speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistungen angeboten werden.

Die Mitgliedstaaten sollten den sozialen Dialog verstärken und gegen die Segmentierung des Arbeitsmarktes mit Maßnahmen zur Überwindung befristeter und prekärer Beschäftigungsverhältnisse, der Unterbeschäftigung und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit vorgehen. Die berufliche Mobilität sollte belohnt werden. Um die Qualität der Arbeitsplätze und die Beschäftigungsbedingungen zu verbessern, sollte gegen Niedriglöhne vorgegangen und sichergestellt werden, dass auch Personen mit befristeten Arbeitsverträgen und Selbständige angemessenen Sozialversicherungsschutz genießen. Die Arbeitsvermittlungsdienste sollten ausgebaut werden und allen, vor allem Frauen, jungen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen, zugänglich sein; so sollten den Personen, die auf dem Arbeitsmarkt am schwersten zu vermitteln sind, speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistungen angeboten werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Arbeitsgestaltung und -bedingungen für Frauen ändern, um ihre Position auf dem Arbeitsmarkt zu stärken und ihren sozialen Schutz und andere Leistungen, auf die sie und auch selbstständig Erwerbstätige Anspruch haben, zu gewährleisten.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang –Leitlinie 7–- Absatz 3

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Erhöhung der Erwerbsbeteiligung insbesondere der Geringqualifizierten sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit Leitlinie 2 der Grundzüge der Wirtschaftspolitik die Steuer- und Sozialleistungssysteme überprüfen und sich einen Überblick darüber verschaffen, inwieweit die öffentlichen Stellen in der Lage sind, die erforderliche Unterstützung zu leisten. Die Mitgliedstaaten sollten die Erwerbsbeteiligungsquote durch Maßnahmen zur Förderung des aktiven Alterns, der Gleichstellung der Geschlechter sowie gleicher Entlohnung und Arbeitsmarkteingliederung von jungen Menschen, Behinderten, legalen Migranten und anderen besonders schutzbedürftigen Personen erhöhen. Die mit der Schaffung von erschwinglichen Betreuungsmöglichkeiten und arbeitsorganisatorischer Innovation einhergehende Politik zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte auf eine Erhöhung der Beschäftigungsquoten, insbesondere bei Jugendlichen, älteren Arbeitskräften und Frauen, ausgerichtet sein und speziell darauf abzielen, im wissenschaftlichen und technischen Bereich hochqualifizierte Frauen im Beruf zu halten. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Hindernisse beseitigen, die Berufsneulingen den Eintritt in den Arbeitsmarkt erschweren, in Bereichen, wie der grünen Beschäftigung und der Pflege, Existenzgründungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen und soziale Innovationen fördern.

Zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Erhöhung der Erwerbsbeteiligung insbesondere der Geringqualifizierten sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit Leitlinie 2 der Grundzüge der Wirtschaftspolitik die Steuer- und Sozialleistungssysteme überprüfen und sich einen Überblick darüber verschaffen, inwieweit die öffentlichen Stellen in der Lage sind, die erforderliche Unterstützung zu leisten, wozu auch die Beseitigung von Hemmnissen gehört, die der Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt entgegenstehen. Die Mitgliedstaaten sollten die Beteiligung von erwerbstätigen Altersgruppen am Arbeitsmarkt durch Maßnahmen zur Förderung des aktiven Alterns, der Gleichstellung der Geschlechter sowie gleicher Entlohnung, des Zugangs für Frauen zu sozial- und arbeitsrechtlicher Absicherung und zu Sozialleistungen erhöhen. Ferner sollte bestimmten schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen, die im Hinblick auf ihre Beschäftigungsfähigkeit besondere Schwierigkeiten haben, wie u.a. junge Menschen, Behinderte und Migranten, besonderes Augenmerk gelten. Die Politik zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollte auf eine Erhöhung der Beschäftigungsquoten, insbesondere bei Jugendlichen, älteren Arbeitnehmern und Frauen, ausgerichtet sein. Es sollten aktive Maßnahmen getroffen werden, um mehr Frauen im wissenschaftlichen und technischen Bereich zu beschäftigen, sie dort zu halten und ihre Aufstiegschancen zu verbessern. Für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben von Männern und Frauen sollten die Mitgliedstaaten den Arbeitnehmern das Recht auf Teilzeitarbeit und Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeiten und Arbeitsplatz einräumen, Zugang zu erschwinglicher, flexibler und hochwertiger Kinderbetreuung und Pflege von anderen Abhängigen ermöglichen und einen angemessenen Mutterschafts-, Vaterschafts-, Betreuungs- oder Adoptionsurlaub vorsehen. Um in der Gleichstellungspolitik Fortschritte zu erzielen, sollten die Mitgliedstaaten außerdem die Hindernisse beseitigen, die Berufsneulingen und Frauen den Eintritt in den Arbeitsmarkt erschweren, in Bereichen, wie der grünen Beschäftigung, die zudem eine Voraussetzung für besser bezahlte, hoch qualifizierte und befriedigende Arbeitsplätze für Frauen ist, und der Pflege, Existenzgründungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen und soziale Innovationen fördern.

Änderungsantrag  12

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 7 – Absatz 3 a (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Besondere Maßnahmen sollten zum Abbau von Hemmnissen getroffen werden, die Frauen, insbesondere ältere Frauen, junge Frauen, Migrantinnen, Frauen aus Minderheitengruppen, lesbische Frauen, Transsexuelle und Frauen mit Behinderungen am Eintritt in den Arbeitsmarkt hindern, einschließlich der Frauen, die Diskriminierungen aktiv bekämpfen und gegen soziale Ausgrenzung, mit der sie konfrontiert sind, vorgehen.

Änderungsantrag  13

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 7 – Absatz 3 b (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Was die Gleichstellung der Geschlechter anbelangt, sollten Frauen und Männer beim Zugang zum Arbeitsmarkt und bei ihrer Karriere die gleichen Chancen haben. Zu diesem Zweck sollten u.a. politische Maßnahmen entwickelt werden, die die gemeinsame Verantwortung von Frauen und Männern in der Privatsphäre und bei der Betreuung insbesondere durch die Einführung eines Anspruchs auf Vaterschaftsurlaub befördern, die erschwingliche und hochwertige Dienstleistungen für die Betreuung von Kindern zwischen 0 und drei Jahren gewährleisten, die der Schulpflicht für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren Allgemeingültigkeit verschaffen und die alle Formen der Diskriminierung in der Arbeitswelt wie das bestehende geschlechtsspezifische Lohngefälle beseitigen.

Änderungsantrag  14

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 7 – Absatz 3 c (neu)

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Angesichts der bestehenden Unterschiede zwischen den Beschäftigungsmöglichkeiten von Frauen und Männern in der EU ist eine besondere Anstrengung notwendig, um mehr Frauen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, damit das allgemeine Ziel einer Erwerbsquote von 75% erreicht werden kann.

Änderungsantrag  15

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 7 – Absatz 4

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Kernziel der EU, an dem die Mitgliedstaaten ihre nationalen Ziele ausrichten, ist die Erhöhung der Beschäftigungsquote der 20- bis 64-jährigen Frauen und Männer auf 75 % bis zum Jahr 2020, indem insbesondere junge Menschen, ältere Arbeitnehmer und Behinderte intensiver am Erwerbsleben beteiligt und legale Migranten besser integriert werden.

Kernziel der EU, an dem die Mitgliedstaaten ihre nationalen Ziele ausrichten, ist die Erhöhung der Beschäftigungsquote der 20- bis 64-jährigen Frauen und Männer auf 75 % bis zum Jahr 2020, indem insbesondere junge Menschen, ältere Arbeitnehmer und Behinderte intensiver am Erwerbsleben beteiligt und Migranten besser integriert werden. Die Mitgliedstaaten sollten sich zum Ziel setzen, dass mindestens 50% der erwerbstätigen Frauen durch ihre Beschäftigung wirtschaftliche Unabhängigkeit erlangen. Das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen sollte bis 2020 auf 0-5 % gesenkt werden.

Änderungsantrag  16

Proposal for decision

Αnhang – Leitlinie 7 a Gleichstellung der Geschlechter

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Leitlinie 7a: Gleichstellung der Geschlechter

 

Die Mitgliedstaaten sollten mithilfe spezifischer Gleichstellungsziele, des Gender-Mainstreaming und einer gezielten Politik die Beschäftigung von Frauen, die wirtschaftliche Unabhängigkeit bietet und die Arbeitnehmerrechte umfassend achtet, erhöhen und das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen, Diskriminierung und Unterschiede bei den Beschäftigungs- und Arbeitslosenquoten beseitigen.

 

Die Mitgliedstaaten sollten sich zum Ziel setzen, bis 2020 eine Beschäftigungsquote von 75 % bei Frauen (ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten) zu erreichen, und zwar unter anderem durch

 

- umfangreichere öffentliche und private Investitionen, mehr hochwertige Dienstleistungen und Unterstützung für Familien und Einzelpersonen;

 

- eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben von Männern und Frauen, vor allem in männerdominierten Sektoren, indem den Arbeitnehmern auf Antrag das Recht auf Teilzeitarbeit und Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeiten und Arbeitsplatz und auf einen angemessenen Mutterschafts-, Vaterschafts-, Betreuungs- oder Adoptionsurlaub eingeräumt wird;

 

- die Gewährleistung zugänglicher, erschwinglicher, flexibler und hochwertiger Dienstleistungen, insbesondere des Zugangs zu Kinderbetreuungseinrichtungen, mit dem Ziel, bei 0-3 -jährigen Kindern 50 % und bei 3-6-jährigen Kindern 100 % des Bedarfs zu decken, sowie eines verbesserten Zugangs zur Pflege von anderen abhängigen, insbesondere älteren Personen;

 

- Vorgehen gegen prekäre Arbeitsbedingungen und Bekämpfung unfreiwilliger Teilzeitarbeit, da davon mehrheitlich Frauen betroffen sind;

 

– breitere und bessere Nutzung der Fähigkeiten der ethnischen Minderheiten angehörenden Frauen und von Migrantinnen;

 

– Anerkennung der Ansprüche auf sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung für Ehe- und Lebenspartner, die in der Mehrheit Frauen sind, die in den Handwerks-, Handels-, Landwirtschafts-, Fischerei- und kleinen Familienbetrieben helfen;

 

– Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Anrechnung der Arbeitsleistung in Sektoren, in denen Frauen besonders stark vertreten sind (z.B. in der Pflege und Hausarbeit und in bestimmten Dienstleistungssektoren);

 

- Abbau von Hemmnissen, die Frauen, insbesondere ältere Frauen, junge Frauen, Migrantinnen, Frauen aus Minderheitengruppen, lesbische Frauen, Transsexuelle und Frauen mit Behinderungen am Eintritt in den Arbeitsmarkt hindern, einschließlich Maßnahmen, die Diskriminierungen aktiv bekämpfen und gegen soziale Ausgrenzung, mit der sie konfrontiert sind, vorgehen.

 

- Förderung der Beschäftigung von Frauen in wissenschaftlichen und technischen Bereichen, Verbesserung ihrer Aufstiegschancen in diesen Bereichen und Sicherstellung, dass Arbeitnehmerinnen den gleichen Zugang zu Bildung und Ausbildung haben und insbesondere an Ausbildungsmöglichkeiten für grüne Arbeitsplätze teilnehmen können;

 

- besonderes Augenmerk auf die Gruppen von Frauen legen, die mit Armut konfrontiert sind, wie Alleinerziehende, junge Mütter, Alleinlebende ohne Berufserfahrung, ältere Frauen und Migrantinnen, da viele von ihnen (noch) nicht in der Lage sind, ihre Situation durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu verbessern;

 

Die Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen verstärken, dass der Grundsatz der gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit durchgängig angewendet wird, und eine Senkung des Lohngefälles zwischen den Geschlechtern bis 2020 auf 0–5 % anstreben. Diese Ziele werden von der Kommission in ihrem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 75/117/EWG unterstützt, ein Legislativvorschlag, der effizienter ist als die geltenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen für den Fall eines Verstoßes gegen das Recht auf gleiches Entgelt vorsieht und gewährleistet, dass diese abschreckend und verhältnismäßig sind (zum Beispiel höhere Strafen bei wiederholten Verstößen).

Änderungsantrag  17

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 8 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Mitgliedstaaten sollten die Produktivität und Beschäftigungsfähigkeit durch ein angemessenes Bildungs- und Qualifikationsangebot fördern, damit der aktuellen und zukünftigen Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt entsprochen werden kann. Hochwertige Erstausbildungsangebote und eine attraktive berufliche Weiterbildung müssen durch wirksame Anreize zum lebenslangen Lernen, Bildungsangebote, die eine zweite Chance zum Schulabschluss bieten und gewährleisten, dass jeder Erwachsene Möglichkeiten zur Höherqualifizierung erhält, sowie durch eine gezielte Migrations- und Integrationspolitik ergänzt werden. Die Mitgliedstaaten sollten Systeme zur Anerkennung von erworbenen Kompetenzen entwickeln, Hemmnisse für die berufliche und geografische Mobilität von Arbeitnehmern beseitigen, den Erwerb bereichsübergreifender Kompetenzen sowie Kreativität fördern und ihre Anstrengungen vor allem darauf konzentrieren, Personen mit geringem Qualifikationsniveau zu unterstützen und die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu erhöhen; gleichzeitig sollten sie Weiterbildung, Qualifizierung und Berufserfahrung hochqualifizierter Arbeitskräfte, einschließlich Forscher, fördern.

Die Mitgliedstaaten sollten die Produktivität und Beschäftigungsfähigkeit durch ein angemessenes Bildungs- und Qualifikationsangebot fördern, damit der aktuellen und zukünftigen Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt entsprochen werden kann. Hochwertige Erstausbildungsangebote und eine attraktive berufliche Weiterbildung müssen durch wirksame Anreize zum lebenslangen Lernen, Bildungsangebote, die eine zweite Chance zum Schulabschluss bieten und gewährleisten, dass jeder Erwachsene Möglichkeiten zur Höherqualifizierung erhält, sowie durch eine gezielte Migrations- und Integrationspolitik ergänzt werden. Die Mitgliedstaaten sollten Systeme zur Anerkennung von erworbenen Kompetenzen entwickeln, Hemmnisse für die berufliche und geografische Mobilität von Arbeitnehmern beseitigen, den Erwerb bereichsübergreifender Kompetenzen sowie Kreativität fördern und ihre Anstrengungen vor allem darauf konzentrieren, Personen mit geringem Qualifikationsniveau zu unterstützen und die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu erhöhen; gleichzeitig sollten sie Weiterbildung, Qualifizierung und Berufserfahrung hochqualifizierter Arbeitskräfte, einschließlich Forscher, fördern, wobei sie gleichen Zugang gewährleisten und die gleiche Beteiligung von Frauen und Männern fördern sollten.

Änderungsantrag  18

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 8 – Absatz 2

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Zusammen mit Sozialpartnern und Unternehmen sollten die Mitgliedstaaten den Zugang zur Ausbildung verbessern und die Ausbildung und Berufsberatung durch systematische Bereitstellung von Informationen über neue Arbeitsplatzangebote und Beschäftigungsmöglichkeiten, Förderung der unternehmerischen Initiative und eine verbesserte Antizipation künftiger Qualifikationsanforderungen ausbauen. Investitionen in die Entwicklung der Humanressourcen, Höherqualifizierung und die Beteiligung an Systemen des lebenslangen Lernens sollten durch gemeinsame finanzielle Beiträge von Regierungen, Einzelnen und Arbeitgebern gefördert werden. Zur Unterstützung junger Menschen, und insbesondere derjenigen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, sollten die Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Sozialpartnern Programme auflegen, um jungen Menschen nach ihrem Schulabschluss bei der Suche nach einer ersten Anstellung oder Möglichkeiten zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung, einschließlich einer Lehre, behilflich zu sein, und rasch zu intervenieren, wenn junge Menschen arbeitslos werden. Eine regelmäßige Überwachung der Fortschritte, die im Bereich qualifizierender und antizipativer Maßnahmen erzielt werden, sollte zur Ermittlung der Bereiche, in denen Verbesserungsbedarf besteht, und zur verstärkten Ausrichtung des Ausbildungssystems auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes beitragen. Zur Unterstützung dieser Ziele sollten die Mitgliedstaaten die verfügbaren EU-Mittel voll ausschöpfen.

Zusammen mit Sozialpartnern und Unternehmen sollten die Mitgliedstaaten den Zugang zur Ausbildung und die Ausbildung und Berufsberatung, die die Abschaffung von Geschlechterstereotypisierung, die zur Segregation auf dem Arbeitsmarkt führt beinhalten muss, verbessern und dies mit systematischer Bereitstellung von Informationen über neue Arbeitsplatzangebote und mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen im Bereich der neuen Technologien, der Förderung der Beteiligung von Frauen in KMU kombinieren und einer verbesserten Antizipation künftiger Qualifikationsanforderungen unter besonderer Berücksichtigung der gleichen Beteiligung von Männern und Frauen kombinieren. Investitionen in die Entwicklung der Humanressourcen, Höherqualifizierung und die Beteiligung an Systemen des lebenslangen Lernens sollten durch gemeinsame finanzielle Beiträge von Regierungen, Einzelnen und Arbeitgebern gefördert werden. Zur Unterstützung junger Menschen, und insbesondere derjenigen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, sollten die Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Sozialpartnern Programme auflegen, um jungen Menschen nach ihrem Schulabschluss bei der Suche nach einer ersten Anstellung oder Möglichkeiten zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung, einschließlich einer Lehre, behilflich zu sein, und rasch zu intervenieren, wenn junge Menschen arbeitslos werden. Eine regelmäßige Überwachung der Fortschritte, die im Bereich qualifizierender und antizipativer Maßnahmen erzielt werden, sollte zur Ermittlung der Bereiche, in denen Verbesserungsbedarf besteht, und zur verstärkten Ausrichtung des Ausbildungssystems auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes beitragen. Zur Unterstützung dieser Ziele sollten die Mitgliedstaaten die verfügbaren EU-Mittel voll ausschöpfen.

Änderungsantrag  19

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 9 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Um allen Zugang zu einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung zu bieten und bessere Bildungsergebnisse zu erzielen, sollten die Mitgliedstaaten effizient in das allgemeine und berufliche Bildungswesen investieren, mit dem Ziel, insbesondere das Qualifikationsniveau der Erwerbsbevölkerung der EU anzuheben und sie so in die Lage zu versetzen, auf die sich rasch wandelnden Erfordernisse moderner Arbeitsmärkte zu reagieren. Die Maßnahmen sollten alle Bereiche (angefangen mit der frühkindlichen Erziehung über die schulische Bildung bis hin zu den Hochschulen, einschließlich der Berufs- und Erwachsenenbildung) abdecken und das Lernen im informellen und außerschulischen Kontext berücksichtigen. Die Reformen sollten darauf abzielen, insbesondere in Bezug auf Beschäftigungsfähigkeit, Weiterbildung oder IKT-Kenntnisse den Erwerb der Kernkompetenzen sicherzustellen, deren jeder bedarf, um in einer wissensgestützten Wirtschaft erfolgreich zu sein. Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um zu gewährleisten, dass die Lernmobilität junger Menschen und Lehrer zur Regel wird. Die Mitgliedstaaten sollten die Offenheit und Relevanz der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme insbesondere durch Einführung nationaler Qualifikationsrahmen, die flexible Bildungswege ermöglichen, und durch Entwicklung von Partnerschaften zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Arbeitswelt verbessern. Der Lehrerberuf sollte attraktiver gemacht werden. Der Hochschulsektor sollte stärker für Lernende geöffnet werden, die nicht dem traditionellen Profil entsprechen, und die Zahl der Absolventen mit Hochschul- oder gleichwertigem Abschluss sollte erhöht werden. Damit sich die Zahl junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, verringert, sollten die Mitgliedstaaten gezielte Maßnahmen treffen, um dem Schulabbruch vorzubeugen.

Um die Einbeziehung der Gleichstellungsprinzipien in Bildungs- und Ausbildungsprogramme durch Zugang für alle zu einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung zu bieten und bessere Bildungsergebnisse zu erzielen, sollten die Mitgliedstaaten effizient in das allgemeine und berufliche Bildungswesen investieren, mit dem Ziel, insbesondere das Qualifikationsniveau der Erwerbsbevölkerung der EU anzuheben und sie so in die Lage zu versetzen, auf die sich rasch wandelnden Erfordernisse moderner Arbeitsmärkte zu reagieren. Die Maßnahmen sollten alle Bereiche (angefangen mit der frühkindlichen Erziehung über die schulische Bildung bis hin zu den Hochschulen, einschließlich der Berufs- und Erwachsenenbildung) abdecken und das Lernen im informellen und außerschulischen Kontext berücksichtigen und dazu beitragen, die Geschlechtersegregation am Arbeitsmarkt nach Beschäftigung, Branchen und Positionen abzubauen. Die Reformen sollten darauf abzielen, insbesondere in Bezug auf Beschäftigungsfähigkeit, Weiterbildung oder IKT-Kenntnisse den Erwerb der Kernkompetenzen sicherzustellen, deren jeder bedarf, um in einer wissensgestützten Wirtschaft erfolgreich zu sein. Es sollten Maßnahmen getroffen werden, um zu gewährleisten, dass die Lernmobilität junger Menschen und Lehrer zur Regel wird. Die Mitgliedstaaten sollten die Offenheit und Relevanz der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme insbesondere durch Einführung nationaler Qualifikationsrahmen, die flexible Bildungswege ermöglichen, und durch Entwicklung von Partnerschaften zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Arbeitswelt verbessern. Der Lehrerberuf sollte attraktiver gemacht werden. Der Hochschulsektor sollte stärker für Lernende geöffnet werden, die nicht dem traditionellen Profil entsprechen, und die Zahl der Absolventen mit Hochschul- oder gleichwertigem Abschluss sollte erhöht werden. Damit sich die Zahl junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, verringert, sollten die Mitgliedstaaten gezielte Maßnahmen treffen, um dem Schulabbruch vorzubeugen.

Änderungsantrag  20

Vorschlag für einen Beschluss

Anhang – Leitlinie 10 – Absatz 1

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verringerung der Armut sollten auf die Förderung einer uneingeschränkten Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben sowie die Ausweitung der Beschäftigungsmöglichkeiten abzielen. Dabei sollte der Europäische Sozialfonds umfassend genutzt werden. Außerdem sollten sich die Anstrengungen darauf konzentrieren, dass Chancengleichheit unter anderem durch den Zugang zu erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und öffentlichen Dienstleistungen (einschließlich Onlinedienste im Einklang mit Leitlinie 4), und insbesondere eine angemessene Gesundheitsversorgung sichergestellt sind. Die Mitgliedstaaten sollten wirksame Antidiskriminierungsmaßnahmen einführen. Mit Blick darauf, die soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und den Menschen eine aktivere Rolle in der Gesellschaft und im Erwerbsleben zu ermöglichen, sollten außerdem die Systeme der sozialen Sicherung verbessert und eine Politik des lebenslangen Lernens sowie eine aktive, integrationsorientierte Politik gefördert werden, um den Menschen in den verschiedenen Lebensphasen immer wieder neue Möglichkeiten zu eröffnen und sie vor der Gefahr der Ausgrenzung zu schützen. Die Systeme der sozialen Sicherung und der Altersvorsorge müssen so ausgebaut werden, dass eine angemessene Einkommensstützung und der Zugang zur Gesundheitsversorgung – und somit der soziale Zusammenhalt - gewährleistet sind und die finanzielle Tragfähigkeit dieser Systeme erhalten bleibt. Die Sozialleistungssysteme sollten zuvorderst sicherstellen, dass in Situationen des beruflichen Übergangs Einkommenssicherheit gewährleistet ist, insbesondere für Gruppen, die am stärksten von der gesellschaftlichen Ausgrenzung bedroht sind, wie Einelternfamilien, Minderheiten, Behinderte, Kinder und junge Menschen, ältere Frauen und Männer, legale Migranten und Obdachlose. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Sozialwirtschaft und soziale Innovationen zur Unterstützung der Schwächsten der Gesellschaft aktiv fördern.

Angesichts der Vielschichtigkeit von Armut und sozialer Ausgrenzung sollten die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verringerung der Armut auf die Förderung einer uneingeschränkten Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben sowie die Ausweitung der Beschäftigungsmöglichkeiten für alle abzielen. Dabei sollte der Europäische Sozialfonds umfassend genutzt werden. Außerdem sollten sich die Anstrengungen darauf konzentrieren, dass Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe der Frauen am Arbeitsmarkt unter anderem durch den Zugang zu erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und öffentlichen Dienstleistungen (einschließlich Onlinedienste im Einklang mit Leitlinie 4), und insbesondere eine angemessene Gesundheitsversorgung sichergestellt sind. Die Mitgliedstaaten sollten wirksame Antidiskriminierungsmaßnahmen einführen, die insbesondere Frauen in den Mittelpunkt rücken und die Feminisierung der Armut berücksichtigen, und den Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter einbeziehen, um gefährdete Gruppen zu schützen und ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Mit Blick darauf, die soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und den Menschen eine aktivere Rolle in der Gesellschaft und im Erwerbsleben zu ermöglichen, sollten außerdem die Systeme der sozialen Sicherung verbessert und eine Politik des lebenslangen Lernens sowie eine aktive, integrationsorientierte Politik gefördert werden, um den Menschen in den verschiedenen Lebensphasen immer wieder neue Möglichkeiten zu eröffnen und sie vor der Gefahr der Ausgrenzung zu schützen. Die Systeme der sozialen Sicherung und der Altersvorsorge müssen so ausgebaut werden, dass eine angemessene Einkommensstützung und der Zugang zur Gesundheitsversorgung für jeden Einzelnen – und somit der soziale Zusammenhalt - gewährleistet sind und die finanzielle Tragfähigkeit dieser Systeme erhalten bleibt. Die Sozialleistungssysteme sollten zuvorderst sicherstellen, dass in Situationen des beruflichen Übergangs Einkommenssicherheit gewährleistet ist, insbesondere für Gruppen, die am stärksten von der gesellschaftlichen Ausgrenzung vor dem Hintergrund der Geschlechtergleichstellung bedroht sind, wie Einelternfamilien, Minderheiten, Behinderte, Kinder und junge Menschen, ältere Frauen und Männer, legale Migranten und Obdachlose, unter besonderer Berücksichtigung von Frauen, die Opfer von Terrorismus, Menschenhandel, organisierter Kriminalität und häuslicher Gewalt geworden sind. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten die Sozialwirtschaft und soziale Innovationen zur Unterstützung der Schwächsten der Gesellschaft aktiv fördern und dabei verstärkt geschlechterspezifischere wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen ergreifen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.6.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

2

12

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Edit Bauer, Emine Bozkurt, Andrea Češková, Marije Cornelissen, Silvia Costa, Edite Estrela, Ilda Figueiredo, Iratxe García Pérez, Jolanta Emilia Hibner, Mary Honeyball, Sophia in ‘t Veld, Lívia Járóka, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Philippe Juvin, Nicole Kiil-Nielsen, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Barbara Matera, Antonyia Parvanova, Frédérique Ries, Raül Romeva i Rueda, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Eva-Britt Svensson, Marc Tarabella, Britta Thomsen, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Christa Klaß, Elisabeth Morin-Chartier, Mariya Nedelcheva, Chrysoula Paliadeli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Julie Girling, Gesine Meissner

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

14.7.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

2

7

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Edit Bauer, Jean-Luc Bennahmias, Pervenche Berès, Mara Bizzotto, Milan Cabrnoch, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Sergio Gaetano Cofferati, Marije Cornelissen, Tadeusz Cymański, Frédéric Daerden, Karima Delli, Proinsias De Rossa, Sari Essayah, Richard Falbr, Ilda Figueiredo, Pascale Gruny, Thomas Händel, Marian Harkin, Roger Helmer, Stephen Hughes, Vincenzo Iovine, Liisa Jaakonsaari, Danuta Jazłowiecka, Martin Kastler, Ádám Kósa, Patrick Le Hyaric, Veronica Lope Fontagné, Olle Ludvigsson, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Csaba Őry, Siiri Oviir, Rovana Plumb, Sylvana Rapti, Licia Ronzulli, Elisabeth Schroedter, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Jutta Steinruck, Traian Ungureanu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Georges Bach, Raffaele Baldassarre, Françoise Castex, Jelko Kacin, Ria Oomen-Ruijten, Csaba Sógor, Emilie Turunen