BERICHT über die Systeme der Gesundheitsversorgung im subsaharischen Afrika und eine globale Gesundheitspolitik

6.9.2010 - (2010/2070(INI))

Entwicklungsausschuss
Berichterstatterin: Véronique De Keyser

Verfahren : 2010/2070(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0245/2010

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den Systemen der Gesundheitsversorgung im subsaharischen Afrika und einer globalen Gesundheitspolitik

(2010/2070(INI))

Das Europäische Parlament,

–    unter Hinweis auf Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in dem die Gesundheit als Grundrecht anerkannt ist,

–    unter Hinweis auf das Recht des Einzelnen auf die bestmögliche körperliche oder geistige Gesundheit, die er erreichen kann,

–    unter Hinweis auf die Bamako-Initiative aus dem Jahre 1987 und ihr Ziel „Gesundheit für alle im Jahr 2000“,

–    unter Hinweis auf die Erklärung von Alma-Ata aus dem Jahre 1978, in der der Begriff der Basisgesundheitsversorgung definiert wird,

–    unter Hinweis auf die Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung aus dem Jahre 1986,

–    unter Hinweis auf den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1987 akzeptierten Vorschlag des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen, der darauf abzielt, die Dienste der Grundgesundheitsfürsorge stärker in den Vordergrund zu stellen und die Kindersterblichkeit zu bekämpfen,

–    unter Hinweis auf das Forum von 1998 in Abidjan zum Thema „Strategien zur Unterstützung der Krankenversicherungen auf Gegenseitigkeit in Afrika“,

–    unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele der UNO aus dem Jahre 2000, die insbesondere die menschliche Entwicklung (Gesundheit und Bildung), Wasser und Energie, die Entwicklung des ländlichen Raums, die Landwirtschaft und die Lebensmittelsicherheit betreffen, insbesondere die Ziele 1, 4, 5, 6 und 8,

–    unter Hinweis auf die am 25. Juni 2005 geänderten Cotonou-Abkommen vom 23. Juni 2000,

–    unter Hinweis auf die im Dezember 2005 im „Europäischen Entwicklungskonsens“ definierten Prioritäten der Europäischen Union,

–    unter Hinweis auf die Internationale Konferenz in Ouagadougou im Jahre 2008 zu den Diensten der Grundgesundheitsfürsorge und den Gesundheitssystemen in Afrika und die von den anwesenden Staatschefs eingegangene Verpflichtung, die Mittel für das Gesundheitswesen auf mindestens 15 % des nationalen Haushalts anzuheben,

–    unter Hinweis auf die Erklärungen der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) mit dem Ziel der Einführung einer allgemeinen Krankenversicherung zu Gunsten der Bevölkerung und ihre Verordnung (Nr. 7/2009) vom 26. Juni 2009 zur Regelung der Sozialversicherung auf Gegenseitigkeit in der UEMOA,

–    unter Hinweis auf den 10. Europäischen Entwicklungsfonds für den Zeitraum 2008-2013 und den Beschluss des Rates von Dezember 2005,

–    unter Hinweis auf die Pariser Erklärung von März 2007 im Anschluss an die „Konsortium“-Konferenz (G8, IAA, WHO, Weltbank, IWF, OECD) zur Versicherung gegen das Krankheitsrisiko,

–    unter Hinweis auf die im April 2007 definierten Prioritäten des Treuhandfonds EU-Afrika und insbesondere die Kapitel, die auf die Entwicklung der Infrastrukturnetze in Afrika abzielen,

–    unter Hinweis auf die am 5. September 2007 in London proklamierte weltweite Initiative „International Health Partnership“, die auf eine bessere Koordinierung der Außenhilfe auf bilateraler und multilateraler Ebene abzielt,

–    unter Hinweis auf den G8-Gipfel von Juni 2007 und die Proklamation der Initiative „Providing for health“ zur Entwicklung nachhaltiger und fairer Gesundheitsfinanzierungssysteme, die bedürftigen Menschen einen allgemeinen Schutz bieten,

–    unter Hinweis auf das neue Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union,

–    unter Hinweis auf den Sonderbericht des Rechnungshofs der Europäischen Union (10/2008) über die Entwicklungshilfe der EG für die Gesundheitsversorgung in afrikanischen Ländern südlich der Sahara,

–    unter Hinweis auf die im Dezember 2007 in Lissabon definierte gemeinsame Strategie der Afrikanischen Union und der Europäischen Union zur Gesundheitsversorgung,

–    unter Hinweis auf das im Rahmen der informellen Tagung der Entwicklungsminister vom September 2008 in Bordeaux angenommene gemeinsame inoffizielle Dokument des Vorsitzes und der Kommission zur Versicherung gegen das Krankheitsrisiko und zur Finanzierung der Gesundheitssysteme in den Entwicklungsländern,

–    unter Hinweis auf die Algier-Erklärung aus dem Jahre 2008 zur Forschung im Gesundheitsbereich,

–    unter Hinweis auf die Erklärung von eTthekwini aus dem Jahre 2008 zur Hygiene und zur Verbesserung der gesundheitlichen Bedingungen,

–    unter Hinweis auf die Erklärung von Libreville von August 2008 zu Gesundheit und Umwelt in Afrika,

–    unter Hinweis auf die Bali-Erklärung über Abfallwirtschaft für die menschliche Gesundheit aus dem Jahr 2008,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Konferenz von Oslo von Oktober 2008 über die Leitgrundsätze als Instrumente zur Durchsetzung der Rechte der Binnenvertriebenen, d.h. derjenigen, die gegen ihren Willen im Anschluss an Konflikte, Verfolgungen, Naturkatastrophen und Entwicklungsprojekte an einen anderen Ort verbracht wurden, unabhängig davon, ob dabei eine Grenze überschritten wurde oder nicht,

–    unter Hinweis auf die von EuropAID für den Zeitraum 2009-2013 definierten Ziele,

–   unter Hinweis auf die Studie über das Gewohnheitsrecht, die vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) durchgeführt wurde, in der insbesondere das Recht auf Gesundheit als gewohnheitsrechtliche Regel des humanitären Völkerrechts eingestuft wird, die es zu respektieren gilt,

–    unter Hinweis auf die Erklärung der Internationalen Vereinigung der Krankenversicherer auf Gegenseitigkeit (Association internationale de la mutualité) vom Juni 2009 zur Rolle der Krankenversicherungen auf Gegenseitigkeit in den allgemeinen Gesundheitsschutzsystemen,

–    unter Hinweis auf die Maßnahmen im Rahmen des Programms STEP I und II (Strategien und Techniken gegen soziale Ausgrenzung und Armut) des Internationalen Arbeitsamts zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, Verringerung der Armut und Förderung menschenwürdiger Arbeit durch innovative Strategien zur Ausweitung des sozialen Schutzes,

–    unter Hinweis auf die im September 2009 von den Mitgliedern des Kongresses der Entwicklungsakteure der Krankenversicherer auf Gegenseitigkeit in Afrika gebilligte Erklärung von Jaunde, in der Krankenversicherungen auf Gegenseitigkeit als adäquates Mittel bezeichnet werden, um das Ziel eines allgemeinen Versicherungsschutzes in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu erreichen,

–    unter Hinweis darauf, dass der Rat der Leiter aller Organisationen der Vereinten Nationen im April 2009 die weltweite Initiative für eine allgemeine Sozialschutzgrundlage auf der Basis kohärenter und abgestimmter wesentlicher sozialer Transferleistungen und grundlegender Sozialleistungen, auch im Gesundheitsbereich, zu denen alle Bürger Zugang haben sollten, verabschiedet hat,

–    unter Hinweis auf die Arbeiten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP‑EU vom 3. Dezember 2009, insbesondere ihre Entschließung zu den Problemen in der Landwirtschaft und den Klimaänderungen, die sich nur negativ auf die öffentliche Gesundheit auswirken können, und die Initiative „Klimawandel und Entwicklung in Afrika“,

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission aus dem Jahre 2010 (KOM(2010)0128), die darauf abzielt, die Rolle der Europäischen Union in der globalen Gesundheitspolitik zu stärken,

–    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der 3011. Tagung des Rates der Außenminister vom 10. Mai 2010 zur Rolle der Europäischen Union in der globalen Gesundheitspolitik,

–    gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–    in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A7-0245/2010),

A.  in der Erwägung, dass es dank der vertikalen Gesundheitsfonds gelungen ist, die Sterblichkeitsrate im Zusammenhang mit schweren Krankheiten wie Tuberkulose, Malaria usw. zu senken, und dass die diesbezüglichen Anstrengungen fortgesetzt werden müssen,

B.  in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft, darunter die EU, die Staaten bei der Umsetzung ihrer nationalen Politik im Gesundheitsbereich unterstützen muss, wobei öffentlich finanzierte und jedermann zugängliche Gesundheitsdienstleistungen im Mittelpunkt der betreffenden Maßnahmen stehen müssen,

C.  in der Erwägung, dass die Basisgesundheitssysteme die Behandlung aller Krankheiten abdecken müssen und folglich der horizontale und der vertikale Ansatz notwendig sind und einander ergänzen,

D.  in der Erwägung, dass ein gut strukturierter horizontaler Ansatz es erlaubt, Versicherungssysteme (Krankenversicherungen auf Gegenseitigkeit, Mikrokrankenversicherungen usw.) in Betracht zu ziehen, bei denen die Begünstigten die Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen,

E.   in der Erwägung, dass Gesundheit weder in Afrika noch anderswo eine Ware ist und dass Konzepte für eine nicht gewinnorientierte Krankenversicherung auf der Grundlage der Werte der Solidarität und der Demokratie notwendig sind,

F.   in der Erwägung, dass in Afrika in den 90er Jahren zahlreiche Initiativen ergriffen wurden, die auf die Schaffung von Krankenversicherungssystemen abzielten, und dass die durch sie offenbarte soziale Dynamik unterstützt werden muss,

G.  in der Erwägung, dass die von den jeweiligen Ländern in Englisch, Französisch oder in afrikanischen Sprachen benutzten Begriffe nicht immer deckungsgleich sind, dass einige von „mutual health organisations“ (Gesundheitsorganisationen auf Gegenseitigkeit) und andere von „community based health insurance“ (gemeindebasierter Gesundheitsversicherung) oder auch von „micro-assurance de santé" (Mikro-Gesundheitsversicherung) sprechen und diese Begriffe ein breites Spektrum von Solidarinstrumenten abdecken, die auf Versicherung auf Gegenseitigkeit beruhen, um die Kosten der Gesundheitsdienstleistungen teilweise oder ganz zu decken,

H.  in der Erwägung, dass der Begriff „mutual“ (auf Gegenseitigkeit) die soziale Bewegung und das gemeinsame Handeln einer Gruppe von Mitgliedern hervorhebt, dass der Begriff „Versicherung“ auf 1) Vorauszahlung von Beiträgen (d.h. vor Eintritt des Risikos), 2) Aufteilung der Risiken und 3) Gewährleistung beruht und dass der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit nach der Definition des Forums von Abidjan (1998) als ein unabhängiger nicht gewinnorientierter Verein auf der Grundlage von Solidarität und demokratischer Beteiligung definiert werden kann, dessen Ziel es ist, den Zugang seiner Mitglieder und ihrer Angehörigen hauptsächlich mithilfe ihrer Beiträge zu hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen zu verbessern und gleichzeitig Vorsorge- und Unterstützungsmaßnahmen durchzuführen,

I.  in der Erwägung, dass die Bürgerinnen und Bürger angesichts der sozialen und humanitären Bedingungen, unter denen manche Bevölkerungsgruppen leben, den Aspekt der Vorsorge nicht immer verstehen und somit auch nicht den Nutzen von Beiträgen zu einer Versicherung gegen ein Krankheitsrisiko, das vielleicht nicht eintritt, dies umso weniger, als NRO aller Art parallel dazu und kostenlos Gesundheitsdienstleistungen erbringen und Arzneimittel vergeben können,

J.  in der Erwägung, dass die Afrikanische Diaspora aus der subsaharischen Region für den Nutzen der Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit in den verschiedenen Aufnahmeländern, wo diese gut entwickelt ist, sensibilisiert wurde und dass die Diaspora oft einen besonders guten Kontakt zu ihren Herkunftsländern pflegt,

K.  in der Erwägung, dass es für Afrika kein einheitliches Gesundheitssystem geben kann, wie es in Europa der Fall ist, wo Unterschiede zwischen einerseits allgemeinen sozialen Sicherungssystemen und andererseits Systemen der Sozialversicherungspflicht bestehen,

1.   weist darauf hin, dass das Gesundheitswesen das sozioökonomische Niveau, die Situation hinsichtlich Demokratie und verantwortungsvoller Regierungstätigkeit der Staaten widerspiegelt;

2.   weist erneut auf den Einfluss hin, den externe Faktoren wie die Regeln des internationalen Marktes, die Kooperationspolitik, die Finanzkrise, der Klimawandel, die Politik der großen Pharmaunternehmen und die Politik der bedeutenden internationalen Finanzinstitutionen auf die Volkswirtschaft der subsaharischen Länder ausüben;

3.   betont, dass diese externen Faktoren den Handlungsspielraum von Staaten, die ein verantwortungsvolles Regierungshandeln sicherstellen wollen, dramatisch einschränken und sich tiefgreifend auf die Gesundheit der Bevölkerung in diesen Ländern auswirken können;

4.   erinnert daran, dass das allgemeine Recht auf Gesundheit ein Querschnittsrecht ist, das sich mit anderen Bereichen des Rechts wie dem Gesundheits- und Sozialrecht, dem Arbeitsrecht und dem Zivilrecht überschneidet;

5.  erinnert die Völkergemeinschaft an ihre Verpflichtungen zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele und die Europäische Union an ihre Zusage, ihre Hilfe für die Gesundheitsdienste im subsaharischen Afrika zu verbessern;

6.  verweist auf das Recht der Frauen, selbst ohne Zwang über Fragen zu entscheiden, die ihre reproduktive Gesundheit betreffen, ob es sich um Fragen der Fortpflanzung, der Verhütung, der Abtreibung oder sexuell übertragbarer Krankheiten handelt; verurteilt die Genitalverstümmelungen und andere Akte unerhörter Gewalt, die Frauen auch heute noch erleiden, wobei Vergewaltigung weiterhin als Kriegswaffe eingesetzt wird; plädiert deshalb für das Recht der Frauen auf Zugang zu Gesundheitsfürsorge in diesen Fragen, das durch einen horizontalen Ansatz gesichert wird, und fordert einen diagonalen Ansatz zur vorrangigen Unterstützung dieses Gesundheitsbereichs;

7.  erinnert daran, dass jedes Kind Anspruch auf Zugang zu Impf- und Immunisierungsprogrammen hat; erinnert außerdem daran, dass auch heute noch jedes Jahr 8,8 Millionen Kinder unter fünf Jahren (davon die Hälfte im subsaharischen Afrika) an Krankheiten sterben, die verhütet und geheilt werden können;

8.  erinnert daran, dass Lungenentzündung und Durchfall die häufigsten Todesursachen bei Kindern im subsaharischen Afrika sind;

9. ist beunruhigt darüber, dass Privatorganisationen, denen europäische Finanzmittel gewährt werden und die in Afrika bei der Bevölkerung Gesundheitsleistungen erbringen, unter dem Einfluss religiöser Strömungen bestimmte Behandlungs- bzw. Präventionsmethoden im Bereich der reproduktiven Gesundheit einschränken könnten;

10.  betont, dass private Organisationen, die europäische Mittel erhalten, ihre Leistungen im Bereich der reproduktiven Gesundheit unter Wahrung der Grundrechte, der Würde und der Freiheit der Menschen erbringen müssen;

11. verurteilt es, dass es immer mehr fanatische Organisationen gibt, die die Leichtgläubigkeit der schutzlosesten Bevölkerungsgruppen ausnutzen, um Pseudobehandlungen vorzunehmen, ohne dass die die Staatsgewalt ausübenden Stellen reagieren;

12. ist beunruhigt darüber, dass in Ländern mit politischen Schwierigkeiten und Defiziten bezüglich des verantwortungsvollen Regierungshandelns die Gesundheit immer stärker kommerzialisiert wird und es dort eine Zwei-Klassen-Medizin gibt;

13. unterstützt die oft bewundernswürdige Arbeit von nicht staatlichen Organisationen, die in Konfliktregionen tätig sind, weist aber darauf hin, dass diese Dringlichkeitshilfe nicht zu einer ständigen Einrichtung werden und auch nicht nachhaltige Gesundheits- und Versicherungssysteme ersetzen kann;

14.  betont, welch wichtige Rolle nicht staatliche Akteure einschließlich Glaubensgemeinschaften und deren nicht gewinnorientierte Privatkrankenhäuser bei der Verbesserung der Volksgesundheit und der Förderung der Gesundheitserziehung spielen;

15.  fordert die Kommission auf, anhand von Kriterien der Effizienz und Gerechtigkeit die Stärkung der nationalen Gesundheitssysteme zu unterstützen, insbesondere durch eine Methode, die das Allgemeininteresse in den Mittelpunkt rückt und die Bedeutung der öffentlich- privaten Partnerschaft für den Gesundheitssektor, einschließlich des nicht gewinnorientierten Bereichs, anerkennt, wenn es darum geht, nachhaltige und dauerhafte Ergebnisse zu erzielen;

16. stellt fest, dass ein Großteil der Bevölkerung im subsaharischen Afrika, insbesondere in den ländlichen Gebieten, nicht über die Mittel für mit der Gesundheit zusammenhängende Ausgaben und noch nicht einmal für Generika verfügt;

17.  ist zutiefst besorgt angesichts der abgelaufenen, verfälschten und gefälschten Medikamente, die auf dem afrikanischen Markt im Umlauf sind, sowie angesichts der schwachen Reaktion der nationalen Behörden und der Völkergemeinschaft;

18.  ist besorgt angesichts des dramatischen Mangels an gut ausgebildetem medizinischem Personal und der Tatsache, dass viele Ärzte und Ärztinnen nicht in ihrem Land bleiben; schlägt vor, ihnen Mehrfachvisa anzubieten, damit sie sich in Europa weiterbilden können, aber in Afrika beheimatet bleiben;

19.  bedauert den Mangel an medizinischem Personal – Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal, Apothekerinnen und Apotheker – in zahlreichen afrikanischen Ländern und die Anstellung eines großen Teils dieses Personals in europäischen Staaten, die damit diesen Ländern wertvolle Ressourcen für ihre Entwicklung vorenthalten;

20.  weist darauf hin, dass sich in den Entwicklungsländern eine verheerende Erkrankung wie Krebs bei Kindern immer weiter ausbreitet, und fordert die Kommission auf, Informationskampagnen zu unterstützen, um frühzeitige Diagnosen und effiziente Therapien zu fördern;

21.  begrüßt es, dass zahlreiche subsaharische Länder trotz der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Schwierigkeiten bemüht sind, eine Politik einzuführen, die den Zugang ihrer Bevölkerung zur Gesundheitsversorgung, und sei es auch nur eine Basisgesundheitsversorgung, ermöglichen bzw. verbessern soll; fordert die Kommission auf, detailliert zu bewerten, welche Fortschritte im Bereich der Gesundheit (Mütter- und Kindersterblichkeit) mithilfe der Methode der Bezuschussung der Gesamthaushalte der Länder erzielt wurden; fordert des Weiteren dazu auf, andere Finanzierungsmethoden in Betracht zu ziehen;

22.  erinnert daran, wie wichtig die Gesundheits- und Hygieneerziehung im Rahmen der Gesundheitspolitik ist;

23.  hält es für notwendig, dass die Staaten funktionale, gesellschaftlich effiziente und finanziell zugängliche Gesundheitsdienste einrichten, wobei auch die Fragen der Organisation der Nachfrage nach Gesundheitsleistungen und somit die Frage der Rolle der Krankenversicherungen auf Gegenseitigkeit im Gesundheitssystem behandelt werden müssen; vertritt die Auffassung, dass dies die Schaffung eines Personenstandsregisters voraussetzt;

24.  betont, welch wesentliche Rolle die lokalen Behörden bei der Verbesserung der Vorsorge und des Zugangs zur Gesundheitsversorgung spielen;

25. begrüßt die guten Ergebnisse, die von den vertikalen Fonds hinsichtlich der Attraktivität für die Spender und der Fortschritte bei der Eindämmung weitverbreiteter Krankheiten wie Aids, Tuberkulose, Malaria, spinale Kinderlähmung und anderer schwerer Krankheiten erzielt wurden; besteht jedoch darauf, dass dieser vertikale Ansatz in keinem Fall einen horizontalen und auf Dauer angelegten Ansatz im Bereich der Basisgesundheitsversorgung ersetzen kann;

26. weist darauf hin, dass einzig und allein ein horizontaler Ansatz für das System der Basisgesundheitsversorgung unter Beteiligung staatlicher Stellen, aber auch zahlreicher anderer Akteure langfristig zu einer dauerhaften Verbesserung der Lebensbedingungen und der Gesundheit der Bevölkerung führen kann;

27.  betont, dass kaum damit zu rechnen ist, dass diese Staaten kurzfristig auf der Grundlage ihrer Steuereinnahmen nationale Gesundheitssysteme finanzieren können, und dass deshalb eine Mischfinanzierung angestrebt werden muss; erinnert daran, dass die Kofinanzierung dazu beiträgt, dass die Partnerländer mehr Eigenverantwortung bei den Projekten übernehmen;

28.  begrüßt den diagonalen Ansatz bestimmter vertikaler Fonds, die beschlossen haben, einen Teil ihrer Mittel für die Konsolidierung der Gesundheitssysteme in den von den betreffenden Krankheiten betroffenen Ländern einzusetzen; weist jedoch auf die Notwendigkeit hin, im Gesundheitsbereich durch Partnerschaften und dauerhaften Austausch eine Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und staatlichem und nicht staatlichem Gesundheitspersonal aus nördlichen wie aus südlichen Regionen der Welt zu fördern, insbesondere mithilfe der Telemedizin, wobei der Ausbildung von lokalem Gesundheitsfachpersonal Vorrang eingeräumt werden sollte;

29.  vertritt die Auffassung, dass zwischen den wichtigsten Akteuren sowohl auf lokaler als auch auf nationaler und internationaler Ebene strategische Bündnisse geschlossen werden müssen und dass es unerlässlich ist, einen institutionellen Dialog zwischen Regierung, Erbringern der Gesundheitsdienstleistungen und Versicherungsträgern zu führen, um die Gesundheitspolitik zu definieren und ihre Gestaltung zu steuern;

30.  teilt die Auffassung der WHO, dass die Ausweitung der Gesundheitsversorgung mit sozialer Sicherheit einhergehen muss, die auf Vorauszahlungen und Verteilung beruht, statt auf der unmittelbaren Bezahlung durch den Nutznießer, und dass die Reformen zur Gewährleistung einer allgemeinen Deckung eine notwendige Voraussetzung für mehr Gerechtigkeit im Gesundheitsbereich sind;

31. ist der Auffassung, dass ein Krankenversicherungssystem zur finanziellen Konsolidierung eines Gesundheitssystems beitragen kann und dass alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um dieses System auf lokaler Ebene effizient zu strukturieren;

32.  stellt fest, dass zwei Hauptsysteme existieren, die für eine kostenlose und gezielte Gesundheitsversorgung sorgen können, und zwar die allgemeinen aus Steuergeldern finanzierten sozialen Sicherungssysteme und die Systeme der Sozialversicherungspflicht;

33. ist der Ansicht, dass es sich bei einem Krankenversicherungssystem um ein solidarisches System handeln muss und dass dieses an die kulturellen, sozialen und politischen Gegebenheiten, in denen es zum Tragen kommt, angepasst werden muss; ist demnach der Ansicht, dass es sich dabei weder um die bloße Umsetzung eines eingeführten Modells noch um das ohne Änderungen übernommene Erbe einer Kolonialvergangenheit handeln darf;

34. ist der Auffassung, dass ein Krankenversicherungssystem den Zugang aller zur Gesundheitsversorgung ermöglichen muss und es sich dabei um ein nicht gewinnorientiertes partizipatives System handeln muss;

35. ist der Ansicht, dass ein Krankenversicherungssystem dazu beitragen kann, die Gesundheitspolitik des Staates, in dem dieses System funktioniert, zu steuern und zu beeinflussen, und dies zum Nutzen der Begünstigten;

36. ist der Auffassung, dass Krankenversicherungen auf Gegenseitigkeit am ehesten geeignet sind, eine soziale Dynamik auf der Grundlage von Werten der Solidarität zu schaffen und den Zugang aller zur Versorgung zu ermöglichen;

37. ist der Auffassung, dass Krankenversicherungen auf Gegenseitigkeit eine wichtige Rolle bei der Verbesserung des sozialen Zusammenhalts, bei den Möglichkeiten, für den Zugang zu qualitativ hochwertigen Leistungen zu plädieren, und bei einer echten Beteiligung der Bürger an der Ausrichtung und der Umsetzung der Gesundheitspolitik spielen, wobei sie aber mit den staatlichen Systemen der sozialen Sicherheit kombiniert werden müssen;

38. ist der Ansicht, dass es den Krankenversicherungen auf Gegenseitigkeit gelungen ist, das Versicherungsgewerbe an die sozioökonomischen Merkmale der Bevölkerungsgruppen in einer informellen Wirtschaft anzupassen, die von den staatlichen Systemen und den kommerziellen Versicherungen ausgeschlossen bleiben, und dass sie daher eine geeignete Methode darstellen, um das Ziel des allgemeinen Versicherungsschutzes in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu erreichen;

39. erklärt, dass die Krankenversicherungen auf Gegenseitigkeit nicht primär das Ziel verfolgen, an die Stelle des Staates zu treten, sondern dass sie eine Alternative darstellen, um Hindernisse beim Zugang zur Gesundheitsversorgung zu überwinden und einen besseren Zugang zu einer hochwertigen Versorgung für alle Bürger unabhängig von ihrem Einkommen zu ermöglichen, wobei gleichzeitig der Staat ermutigt wird, wieder in diesen Bereich zu investieren;

40.  unterstützt die Bemühungen einiger Staaten, die in Kenntnis der Lage und Bedürfnisse vor Ort Initiativen auf sektoraler (in der Landwirtschaft, im Kaffeeanbau, unter Frauen, unter Bewohnern eines Viertels), ethnischer oder gemeindebasierter Ebene oder auch herkömmliche Initiativen wie die Tontinen unterstützen;

41. stellt fest, dass einige Länder wie Burundi, Burkina Faso, Kap Verde, Senegal, Benin, Ruanda, Tansania, Ghana, Nigeria, Guinea oder Kamerun mitunter sehr stark voneinander abweichende Systeme einrichten, die aber Früchte tragen;

42. besteht darauf, dass die Systeme an die Werte der Solidarität und an die afrikanische Kultur angepasst werden müssen, da der Begriff der Familie in Afrika weit ausgelegt wird, wodurch sich die Frage der Zahl der Begünstigten der gegenseitigen Unterstützung stellt, wenn man hierfür die westliche Definition zugrunde legt;

43.  betont die Rolle, die die Afrikanische Diaspora aus der subsaharischen Region als Vermittlerin bei der Sensibilisierung ihrer Landsleute für den Nutzen und die Einführung von Krankenversicherungen auf Gegenseitigkeit in ihren Ländern spielen könnte;

44. weist mit Nachdruck auf den engen Zusammenhang zwischen den Versicherungssystemen und der Strukturierung der horizontalen Gesundheitsleistungen hin, da die Bevölkerung den Sinn der Beitragszahlung nicht einsieht, wenn der Zugang zu Behandlung und Medikamenten nicht gewährleistet ist;

45. ist überzeugt, dass der Versicherungsansatz eine umfassende Sensibilisierung der Bevölkerung mithilfe von geeigneten Programmen erfordert;

46.  fordert die Kommission auf, auch weiterhin in ihren Programmen den Schwerpunkt auf konkrete Projekte zu legen, die auf die sozioökonomischen Faktoren der Gesundheit abzielen, u.a. Trinkwasser, Straßeninfrastruktur, Ernährungssicherheit, menschenwürdige Unterkünfte und Arbeitsplätze, Umweltschutz und Eindämmung des Klimawandels;

47.  fordert die Mitgliedstaaten und die Entwicklungslabore in Europa auf, gemäß den Bestimmungen des Trips-Abkommens einen partnerschaftlichen Ansatz auszuhandeln, der den Patentschutz für die Industrieländer wahrt und freiwillige Lizenzabkommen, Unterstützung der Gesundheitsprogramme, Technologietransfer und Erhöhung der Kapazitäten der lokalen Produktion vorsieht, damit die Preise für Arzneimittel (gestaffelte Preise und an den jeweiligen Markt angepasste Preise) für die einkommensschwachen Länder gesenkt werden können;

48.  fordert die EU auf, keine Bestimmungen über das geistige Eigentum in die WPA aufzunehmen, die den Zugang zu wichtigen Arzneimitteln zusätzlich behindern; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich die EU gemäß der Erklärung von Doha aus dem Jahre 2001 über die Trips und die Volksgesundheit engagiert hat, die Volksgesundheit über ihre kommerziellen Interessen zu stellen, und fordert die EU auf, im Rahmen der WPA den AKP-Ländern zu helfen, die in der Erklärung von Doha vorgesehenen flexiblen Regelungen umzusetzen;

49. fordert die Kommission auf, transparente Indikatoren der Gesundheitsfinanzierung für die einzelnen Länder zu erstellen: Krankheitskosten hinsichtlich Behandlung und Arbeitsunfähigkeit, Kinder- und Müttersterblichkeit, Bevölkerungsgröße, Einkommensniveau des betreffenden Landes usw.;

50. fordert die Kommission auf, das horizontale Konzept der Gesundheit zu unterstützen und in ihren gesundheitspolitischen Grundsätzen zu berücksichtigen, dass die Krankenversicherungen auf Gegenseitigkeit als Einrichtung des Gesundheitsschutzes zusammen mit anderen Einrichtungen eine Rolle zu spielen haben, wenn es darum geht, zur Ausweitung der Krankenversicherung beizutragen;

51.  fordert die Kommission auf, den Zugang zur Gesundheitsversorgung für bestimmte Gruppen, für die dieser Zugang schwierig ist, z.B. Viehhirten, zu gewährleisten;

52. fordert die Kommission auf, bei der Tagung des Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria, die im Oktober 2010 in New York abgehalten wird, eine entschlossene Haltung einzunehmen und sich in konkrete Projekte für den Zeitraum 2011 bis 2013 zu engagieren;

53.  fordert die Kommission auf, parallel zu ihrer Unterstützung der vertikalen Fonds Empfehlungen mit Blick auf „diagonale“ Anstrengungen zur Förderung der Basisversorgung in den betreffenden Ländern abzugeben; fordert desgleichen die Kommission auf, den vertikalen Fonds Empfehlungen für die Ausarbeitung von Ausstiegsstrategien für die Partnerländer auf mittlere Sicht nach Maßgabe der Erreichung der Ziele, für die sie sich bilden, auszusprechen;

54.  fordert die Kommission auf, in der Außenpolitik für mehr Kohärenz zu sorgen, indem sie, wie in den Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Beschäftigung im Rahmen der EU-Entwicklungszusammenarbeit (21. Juni 2007) angeregt wird, eine Mitteilung über den Sozialschutz in der Entwicklungszusammenarbeit verfasst; vertritt die Auffassung, dass eine solche Mitteilung mit einem konkreten, zeitgebundenen und mit Mitteln ausgestatteten Aktionsprogramm einhergehen sollte;

55.  fordert die Kommission auf, die Einführung von Gesundheitskarten in den Partnerländern der Europäischen Union zu unterstützen und mit den betroffenen Ländern in geeigneter Weise Bedarf und Mittel in diesem Bereich – gegebenenfalls auf regionaler Ebene – aufeinander abzustimmen;

56.  fordert die Kommission auf, Maßnahmen im Rahmen der humanitären Hilfe für die Gesundheitsversorgung bei der Stärkung des horizontalen Gesundheitsversorgungssystems einzubinden und dabei den Ansatz zur Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung (LLRD) zu berücksichtigen;

57. fordert die Europäische Union auf, das Potenzial, das die Krankenversicherungen auf Gegenseitigkeit bei der Organisation der Nachfrage nach Gesundheitsleistungen darstellen, besser zu nutzen und die zahlreichen bestehenden Initiativen dieser Krankenversicherungen, deren Ziel es ist, den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verbessern, zu unterstützen;

58.  fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, den Regierungen der Entwicklungsländer entsprechend ihrem unterschiedlichen Sachverstand mehr technische und finanzielle Hilfe zur Verfügung zu stellen, um die Systeme des Sozialschutzes einzurichten und auszuweiten;

59.  fordert die Kommission und die internationalen Finanzinstitute wie die EIB auf, die Entwicklung von Versicherungssystemen auf Gegenseitigkeit im Bereich der Gesundheit und deren Finanzierung zu unterstützen, zum Beispiel durch Bürgschaften, (Ko‑)Finanzierung von Investitionen in Krankenhäuser, Bereitstellung von Mitteln für (Teile der) Gehälter des Gesundheitspersonals;

60.  fordert die Versicherungsgesellschaften, Banken und Vereine auf Gegenseitigkeit in der EU auf, Initiativen zu ergreifen, um ihr breites Wissen und Know-how, das sie in mehr als zwei Jahrhunderten der Versicherungsgeschichte erworben haben, in die Entwicklungsländer zum Aufbau neuer Versicherungssysteme zu transferieren; fordert die Kommission auf, solche Initiativen aktiv zu unterstützen und zu erleichtern;

61.  fordert die Europäische Union auf, aktiv zur Entwicklung dauerhafter Infrastrukturen der primären Gesundheitsversorgung – Krankenhäuser und Pflegestationen, Apotheken –, zur Ausbildung von qualifiziertem Gesundheitspersonal und zur Sicherstellung des Zugangs zu Medikamenten beizutragen;

62. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die europäische Politik im Bereich der reproduktiven Gesundheit von allen Vereinigungen, die in den Genuss von EU-Mitteln kommen, vorangebracht wird;

63.  fordert den Rat auf, Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben, damit sie ihre finanziellen Zusagen im Bereich der Kooperationshilfe einhalten; bedauert insbesondere, dass einige Mitgliedstaaten nicht 0,56 % ihres BIP für die internationale Zusammenarbeit bereitstellen;

64.  fordert alle Mitgliedstaaten und die Kommission auf, mindestens 20 % aller Entwicklungsausgaben für die Basisversorgung in den Bereichen Gesundheit und Bildung einzusetzen, ihre Beiträge zum Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria zu erhöhen und ihre Finanzierung für andere Programme, die der Verbesserung der Gesundheitssysteme dienen, aufzustocken sowie der Gesundheit der Mütter und der Bekämpfung der Kindersterblichkeit Vorrang einzuräumen;

65.  fordert die Kommission auf, sich im Rahmen ihrer Verpflichtungen zur Verwirklichung der Millenniumsziele, die unter allen Umständen bis zum Jahr 2015 erreicht werden müssen, an die Feststellungen und Empfehlungen zu halten, die der Europäische Rechnungshof (in seinem Sonderbericht Nr. 10/2008) bezüglich der Entwicklungshilfe der EG für die Gesundheitsversorgung in afrikanischen Ländern südlich der Sahara an sie gerichtet hat;

66.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Die Gesundheitsprobleme im subsaharischen Afrika stellen das Solidaritätsmodell zwischen Nord und Süd auf eine harte Probe. Dass der Unterschied in der Lebenserwartung zwischen einem Afrikaner und einem Europäer 30 oder gar 40 Jahre beträgt, muss doch zum Nachdenken anregen. Dieser Unterschied spiegelt die Schwierigkeit eines ganzen Kontinents, der noch heute stark geprägt ist von seiner Kolonialvergangenheit, wider, in die Zukunft zu starten. Das schlechte Regierungshandeln in verschiedenen Ländern, die dramatischen Folgen der Finanzkrise, der Klimawandel, die Naturkatastrophen, die extreme Armut, die Kriege, die Steuerparadiese, die Afrika auszehren, der Ultrakapitalismus der großen Multinationalunternehmen, die ethnischen Konflikte, Begehrlichkeit, die durch den außerordentlichen Reichtum an Bodenschätzen ausgelöst wird, große Epidemien wie Aids – alle diese Faktoren, die sich gegenseitig auch noch bedingen, schaffen zusammen eine komplexe Situation.

Die Dringlichkeitshilfe, die mit Hilfe der EU finanzierte nicht staatliche Organisationen und die ganze Staatengemeinschaft gewähren, ist eine sehr fragmentarische Antwort auf diese komplexe Situation. Damit kann dem Dringendsten abgeholfen werden, und die Ärmsten werden kostenlos behandelt. Doch haben nicht alle diese Chance, und mit dieser Form der Hilfe wird kein dauerhaftes Modell für die Zukunft geschaffen. Im Gegenteil, in einigen Regionen wirkt sie paradoxerweise als Bremse für eine Entwicklung, bei der der Staat oder zusätzliche, gar alternative Einrichtungen, die auf solidarischer Grundlage funktionieren, sich der Gesundheit annehmen. Die Gesundheitsindikatoren in Afrika sind so beunruhigend, dass durch eine Privatisierung des Gesundheitswesens die schreienden Ungleichheiten nur noch verschärft würden.

Deshalb wünscht sich die Berichterstatterin nachhaltige Gesundheitssysteme, auch wenn es der Weltbank zufolge wenig wahrscheinlich ist, dass die Entwicklungsländer in absehbarer Zeit auf der Grundlage ihrer Steuereinkommen eigene nationale Systeme finanzieren können. Nicht gewinnorientierte Systeme, die aus verschiedenen Quellen finanziert werden, sowohl mit staatlichen Mitteln als auch dank der internationalen Solidarität und unter Mitwirkung der Bürger, sind am ehesten geeignet, eine Antwort auf die enorme Herausforderung der Gesundheit im subsaharischen Afrika zu liefern. 2006 deckte die internationale Hilfe 0,25 bis 0,5 % der Gesundheitsbudgets in dieser Region der Welt ab. Doch selbst mit einer Hilfe in dieser Höhe bleibt das Problem noch enorm groß. Zum einen, weil die weltweite Finanzkrise die europäischen Länder nicht dazu verleitet, ihre Versprechen einzuhalten, d. h. mindestens 0,7 % ihres BIP für die Zusammenarbeit 2010 aufzubringen. Zum anderen auch, weil bereits seit sehr langer Zeit die Gesundheit keine Priorität darstellt: So beläuft sich die für den Gesundheitsbereich gewährte Hilfe nur auf die Hälfte dessen, was für den Bildungsbereich zur Verfügung gestellt wird. Ohne die Bedeutung des Bildungssektors unterbewerten zu wollen, sagt dieser Unterschied doch sehr viel aus. Und dann stellt sich auch noch und immer noch das Problem der Ausrichtung der Finanzierung.

In den letzten Jahrzehnten haben sogenannte vertikale Gesundheitsfonds, die speziell auf konkrete Krankheiten wie Aids, Tuberkulose, Malaria, spinale Kinderlähmung usw. abzielen, sehr stark an Bedeutung gewonnen. Diese ziehen die internationale Hilfe und Privatinitiativen an sich. Im Bereich der Forschung, der Impfung, der Prävention wurden bemerkenswerte Ergebnisse erzielt, doch ging andererseits bedauerlicherweise die Hilfe für die Basisversorgungssysteme, die auch als horizontale Systeme bezeichnet werden, zurück. Diese horizontalen Systeme betreffen die Gesundheit im Allgemeinen: den Zugang zur Behandlung und zu Medikamenten für die gesamte Bevölkerung ohne Unterschied, die Herausforderungen der Kinder- und Müttersterblichkeit, an sich banale und doch tödliche Krankheiten wie Ruhr, die oft auf die Armut zurückzuführen sind, die fehlende Hygiene, das fehlende Trinkwasser usw. Man kann die Vielfalt der in Afrika bestehenden bzw. potenziell bestehenden Gesundheitssysteme bis in Unendliche untersuchen. Dieser sehr allgemeine Begriff umfasst die Basisinfrastruktur, die Gesundheitsakteure, die Behandlung, die Medikamente und die Pharmaunternehmen, die diese verkaufen, die internationale Gemeinschaft, die nicht staatlichen Organisationen, die Kirchen, gelegentlich Sekten … und die einfachen Bürger, ob sie nun gesund oder krank sind. Für einen Spender mag es sicherer oder einfacher erscheinen, Geld für die Erreichung konkreter Ziele zur Verfügung zu stellen, und das ist einer der Gründe für die Attraktivität der vertikalen Fonds. Doch die immer zahlreicheren Kritiken von Gesundheitsexperten, die angesichts der wenig ausgewogenen Finanzierung von vertikalen und horizontalen Systemen besorgt sind, haben gute Aussichten, eine Änderung zu bewirken: Bestimmte vertikale Fonds haben sich nun für eine sogenannte „diagonale“ Politik entschieden. Sie wenden einen Teil ihrer Finanzmittel für die Förderung der Basisversorgungssysteme auf. Dies ist ein Weg, der ermutigt und verallgemeinert werden soll: Die vertikalen Fonds müssen in der Tat vollständige und integrierte Gesundheitssysteme unterstützen und sie nicht schwächen. Doch die Schwäche der Basisversorgungssysteme hat noch andere nachteilige Folgen. Die vielen Katastrophen und Konflikte, unter denen Afrika zu leiden hat, haben dazu geführt, dass vielfach Dringlichkeitshilfe gewährt wird, und zwar kostenlos von nicht staatlichen Organisationen oder Kirchen, die eine bewundernswerte Arbeit leisten, die allerdings kaum von Bestand ist. Diese Dringlichkeitshilfe ist unerlässlich, doch kann auch sie keine dauerhafte Gesundheitspolitik ersetzen.

Doch gibt es in der Teilfinanzierung der Gesundheitssysteme eine Komponente, die überaus interessant ist: die Mitwirkung der Zivilgesellschaft und die Tatsache, dass Bürger in origineller und solidarischer Art und Weise die Verantwortung für die Gesundheit übernehmen. Seit den 90er Jahren entstehen in Afrika sehr unterschiedliche genossenschaftliche Einrichtungen, die sich allmählich festigen: gemeinsame Organisationen, in denen sich Bauern, junge Menschen, Frauen zusammenschließen und die gewerkschaftlichen, genossenschaftlichen Charakter haben[1]. Die Mikroversicherung[2] stößt auf zunehmendes Interesse, und es sind Bemühungen zur gemeinsamen Nutzung entstanden, die zum Teil von den Regierungen unterstützt werden, zum Teil aber auch nicht. Diese Bemühungen in Richtung gemeinsame Nutzung erfordern eine partizipative Verwaltung, da die Feststellung und Bewertung der Bedürfnisse in der Bevölkerung im Mittelpunkt dieses Prozesses stehen. Gebraucht wird jetzt ein legislativer Rahmen. Diese Entwicklung setzt eine umfassende Sensibilisierung der staatlichen Stellen, der Ärzteschaft und der Bürger voraus[3]. In sehr unterschiedlicher Form, die sehr stark vom Kontext abhängt, geht es bei diesen Bemühungen darum, den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung über die Solidarität zu fördern; weitere Schlüsselbegriffe sind die Nichtausgrenzung, die Demokratie und der nicht gewinnorientierte Charakter. Die Initiativen kommen sowohl aus dem öffentlichen wie aus dem privaten Bereich: Kirchen, nicht konfessionelle weltanschauliche und politische Netzwerke, gewisse Vereinigungen setzen sich hierfür ein. Doch gibt es zahlreiche Hindernisse:

–    Um eine Gesundheitsversicherung finanzieren zu können und zu wollen, muss die Bevölkerung über ein Minimum an Mitteln verfügen. Die Allerärmsten können nicht beitreten.

–    Es muss den betreffenden Menschen eine Infrastruktur und eine Ärzteschaft zur Verfügung stehen: Warum sollte man einer Versicherung beitreten, wenn es weder Arzt noch Krankenstation noch Krankenhaus noch Apotheke gibt? Eine grundlegende Gesundheitsinfrastruktur ist eine Vorbedingung für jegliche Mutualisierung. In städtischen Gebieten, die aber noch eher ländlichen Charakter haben, wendet sich die Bevölkerung, die sich nicht in die Gesundheitszentren begeben kann, an den Heiler oder besorgt sich Heilmittel auf dem Markt oder bei ambulanten Arzneimittelverkäufern. Aber selbst wenn es die entsprechende Infrastruktur gibt, ist die Besuchsrate in den Gesundheitsdistrikten sehr niedrig: 0,24 pro Jahr in Mali, 0,34 in Burkina Faso und 0,30 in Benin.

–    Es muss auch politische Stabilität herrschen: Konflikte, Fälle von Machtmissbrauch und Kriege erfordern ein alternatives Modell und eine spezifische Infrastruktur.

–    Es müssen Formen der Versicherung und der Mutualisierung gefunden werden, die den afrikanischen Kontext und seine Werte respektieren und bei denen nicht versucht wird, Afrika ein westliches Modell überzustülpen.

Einige afrikanische Länder haben mit Hilfe der internationalen Gemeinschaft vielversprechende Initiativen eingeleitet. So wurde in Burkina Faso, im Senegal, in Burundi, der Demokratischen Republik Kongo und in Kap Verde ein von einer nicht staatlichen Organisation gefördertes Programm eingeführt. Dieses ehrgeizige Programm heißt „Recht auf Gesundheit“. Darin wird ein gemeinschaftlicher Ansatz verfolgt, und in den betreffenden Ländern sind insgesamt 153 gemeinschaftliche Organisationen tätig. Dieses Programm wird in Verbindung mit anderen Programmen wie „Menschenwürdige Arbeit, menschenwürdiges Leben“ und „Sicherheit und Nahrungsmittelsouveränität“ durchgeführt; die Gesundheit kann in der Tat nicht losgelöst von der Ausmerzung der Armut und der Bekämpfung des Hungers und der sozialen Ungleichheiten gesehen werden. Kerngedanke ist eine Arbeit in Netzwerken, bei der sich die verschiedenen Versicherungen auf Gegenseitigkeit auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene unterstützen und gegenseitig stärken. Dies erlaubt es ihnen, nicht nur auf ihrer jeweiligen Ebene effizienter zu wirken, sondern auch Einfluss zu nehmen auf die Politik der sozialen Sicherheit und der Volksgesundheit in dem Land, in dem sie tätig sind. In Burkina Faso hat die Regierung das Projekt einer allgemeinen Krankenversicherung eingehend geprüft. In Burundi kann sich das Mutualisierungsprojekt auf ein auf allen Ebenen sehr strukturiertes System stützen. Hier haben sich mehr als 100.000 Erzeuger zum Nationalen Verband der Kaffeeanbauer zusammengeschlossen und es wird angestrebt, 25 Krankenversicherungen auf Gegenseitigkeit einzurichten und diese in fünf Unionen mit einem nationalen Verband zusammenzufassen. In der Demokratischen Republik Kongo kämpfen genossenschaftliche Strukturen – wie die Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit Musaru im Ostkongo, – um neben der „Konkurrenz“ der nicht staatlichen Organisationen, die die Menschen kostenlos behandeln, insbesondere in den Konfliktgebieten, zu überleben. Aber in dieser Region stellen die Kirchen die treibende Kraft dar, die die Einrichtung genossenschaftlicher Gruppierungen sehr stark unterstützen; diese Kirchen können sich auf ein tief verwurzeltes und effizientes Netzwerk stützen.

Entscheidende Fragen liegen den Diskussionen um die Entwicklung von Versicherungen auf Gegenseitigkeit in Afrika zugrunde. Welches ist die Rolle der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Verhältnis zu den Bemühungen der Staaten, Gesundheitsstrukturen aufzubauen? Welches ist die Rolle der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit gegenüber den nicht staatlichen Organisationen, die eine ganze Reihe von Gesundheitsleistungen kostenlos erbringen? Inwiefern können die afrikanischen genossenschaftlichen Einrichtungen, von denen es 100 verschiedene gibt, etwas anderes sein als eine kooperative, religiöse und sogar ethnische Vereinigung und sich als gesellschaftliche Bewegung darstellen? Wie kann die internationale Gemeinschaft unterstützend wirken oder sogar initiativ werden und dennoch den afrikanischen Organisationen die Möglichkeit geben, eigenständig zu arbeiten und Selbstverantwortung zu übernehmen? Das genossenschaftliche Modell ist ein Alternativmodell zu staatlichen Hilfsstrukturen, ist aber auf die Solidarität derjenigen angewiesen, die sich ihm angeschlossen haben. Auf Solidarität auch von Seiten der Wohlhabenden? Auf der Ebene der Wirtschafts- und Währungsunion der Länder Westafrikas wurde kürzlich eine supranationale Regelung für genossenschaftliche Einrichtungen im Gesundheitsbereich angenommen, und mehrere Länder versuchen, vor Ort ein System der obligatorischen Krankenversicherung einzuführen. Können damit Werte wie Solidarität, Dynamik und Flexibilität bewahrt werden, von denen sich die afrikanischen Genossenschaften leiten lassen sollten, die in äußerst komplizierten Verhältnissen entstehen? Wie es aussieht, stehen wir heute an einem Scheideweg.

Ein tragfähiges genossenschaftliches Modell sollte verschiedene Qualitäten besitzen. Es sollte auf der Solidarität zwischen Nord und Süd und zwischen seinen Mitgliedern beruhen, langfristig aber Eigenständigkeit und Eigenfinanzierung anstreben. Es sollte flexibel und in der Lage sein, sich unterschiedlichen Verhältnissen anzupassen. Es sollte Gleichheit anstreben, und zwar nicht bezogen auf den Beitrag jedes Einzelnen zu seinem wirtschaftlichen Überleben, sondern im Hinblick auf den Zugang zu den Versorgungsleistungen, die es garantiert. Es sollte partizipativ sein und eine soziale Dynamik mit sich bringen, um die Gesundheitspolitik zu beeinflussen oder sogar zu lenken und Druck auf die Regierungen auszuüben. Es sollte also nicht direkt von der jeweiligen Regierung abhängen, da sonst die Gefahr besteht, dass die gleichen Fehler begangen werden bzw. man sich der gleichen Versäumnisse schuldig macht. Schließlich sollte es die Akteure vor Ort zusammenbringen und sie an den Bemühungen der Gesundheitspolitik beteiligen. Alles in allem sollte ein solches System wirtschaftlich lebensfähig, solidarisch, flexibel, dynamisch und partizipativ sein. Das ist viel verlangt; die oben genannten Initiativen sind jedoch Schritte in diese Richtung.

Der Europäischen Union kommt eine wichtige Rolle bei der Schaffung solidarischer Einrichtungen der Gesundheitsversorgung zu: indem sie dafür sorgt, dass die Voraussetzungen für die Schaffung genossenschaftlicher Strukturen erfüllt sind; durch Beratung, Anleitung und Finanzierung von Systemen der Basisgesundheitsversorgung und des Zugangs zu Medikamenten, ohne die kein System der Gesundheitsversorgung sich entwickeln kann; indem sie den Ländern im subsaharischen Afrika eine Finanzierung gewährt, die transparent ist und auf Indikatoren für Gesundheit beruht, die entsprechend den Bedürfnissen der Bevölkerung festgelegt werden; indem sie Aufklärungsprogramme für die Bevölkerung zur Vorbeugung und frühzeitigen Erkennung von Krankheiten unterstützt, denn die geringe Inanspruchnahme der bestehenden Gesundheitszentren zeigt, dass hier Probleme bestehen, die mit Geld allein bei weitem nicht gelöst werden können. Nicht zuletzt, indem internationale Solidaritätsprogramme unterstützt werden, die Initiativen und Austauschprogramme schaffen, welche den Aufbau von genossenschaftlichen Einrichtungen fördern, die wiederum einen sozialen Wandel ermöglichen. Die Nichtkommerzialisierung der Gesundheit, die Europa für sich in Anspruch nimmt, sollte auch in Afrika die Regel sein.

  • [1]  COHEUR Alain (2009) Structures mutualistes en Afrique. Les mutuelles de santé, actrices de changement social, Politique, HS13, November 2009, S. 27-29.
  • [2]  Die Mikroversicherung umfasst die Gesamtheit aller Mechanismen zur Finanzierung der Gesundheitsleistungen, u. a. die Krankenversicherungen auf Gegenseitigkeit, Vorauszahlungssysteme, Solidaritätskassen und Systeme der Verbindung von Kredit und Gesundheit.
  • [3]  MARIKO Lamine (2009). Burkina Faso La mutualité, un pas vers la protection sociale. Les mutuelles de santé, actrices de changement social. Regards Nord-Sud. Politique, HS 13, November 2009, S. 25-26.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.8.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

6

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Véronique De Keyser, Leonidas Donskis, Charles Goerens, Catherine Grèze, Enrique Guerrero Salom, András Gyürk, Eva Joly, Filip Kaczmarek, Franziska Keller, Gay Mitchell, Norbert Neuser, Bill Newton Dunn, Maurice Ponga, Michèle Striffler, Alf Svensson, Eleni Theocharous, Patrice Tirolien, Ivo Vajgl, Iva Zanicchi

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Proinsias De Rossa, Miguel Angel Martínez Martínez, Patrizia Toia

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Derek Vaughan