BERICHT über die Ernennung von Lazaros Stavrou Lazarou zum Mitglied des Rechnungshofs

29.9.2010 - (C7‑0188/2010 – 2010/0818(NLE))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Inés Ayala Sender

Verfahren : 2010/0818(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0254/2010
Eingereichte Texte :
A7-0254/2010
Aussprachen :
Angenommene Texte :

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Ernennung von Lazaros Stavrou Lazarou zum Mitglied des Rechnungshofs

(C7‑0188/2010 – 2010/0818(NLE))

(Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7‑0188/2010),

–   in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss in seiner Sitzung vom 27. September 2010 den Bewerber, dessen Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs der Rat vorschlägt, angehört hat,

–   gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7‑0254/2010),

A. in der Erwägung, dass Lazaros Stavrou Lazarou die in Artikel 286 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union niedergelegten Bedingungen erfüllt,

1.  gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Lazaros Stavrou Lazarou zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

ANLAGE 1: LEBENSLAUF VON Lazaros Stavrou Lazarou

Oberster Rechnungsprüfer der Republik Zypern

Geboren 1958 in Liopetri – Famagusta, Zypern

Akademische Qualifikationen

Master in Öffentlicher Verwaltung, Kennedy School of Government, Harvard-Universität, 1996

Diplom Internationales Steuerprogramm, Harvard Law School, 1996

Bachelor in Ökonomie, Universität Hull, Großbritannien, 1982

Berufliche Qualifikationen und Mitgliedschaften

Seit 1987 Mitglied im Verband der Wirtschaftsprüfer (ACCA)

Seit 1988 Mitglied des Instituts der amtlich zugelassenen Wirtschaftsprüfer in Zypern

Beruflicher Werdegang

Jan. 2000 bis heute:        Oberster Rechnungsprüfer der Republik Zypern

Zuständig für die Kontrolle und Überwachung der verfassungsmäßigen, gesetzmäßigen und verantwortlichen Verwaltung der öffentlichen Ausgaben.

Weitere Zuständigkeiten:

Bescheinigungsbehörde für die EU-Finanzmittel, die der Republik Zypern gewährt werden.

Zuständige Behörde für Ausschreibungen des öffentlichen Sektors in Zypern.

Zuständige Behörde (Kontaktstelle) für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung und die Meldung von Unregelmäßigkeiten an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF).

Sep.1989 – Dez.1999:         Steuerverwaltung der Republik Zypern, Aufstieg bis zum leitenden Steuerinspektor.

Feb.1988 – Aug.1989:     Prüfungsleiter, Deloitte Haskins & Sells, Larnaka, Zypern.

Sept.1982 – Jan.1988:         Ausbildung zum und Arbeit als Wirtschaftsprüfer bei verschiedenen Wirtschaftsprüfungsgesellschafen in Großbritannien.

2008: Ernennung durch das Parlament zum Mitglied des Prüfungsausschusses für die Überwachung der beruflichen Tätigkeiten von Politikern und Regierungsbeamten im Hinblick auf mögliche Interessenskonflikte mit ihren politischen Aufgaben.

2004: Wahl durch die internationale Mitgliederversammlung der ACCA in den 36 Mitglieder umfassenden Rat der ACCA; 2007: Wiederwahl für eine zweite Amtsperiode von drei Jahren.

2004: Ernennung durch den Ministerrat zum Mitglied des Verwaltungsrats der englischen Schule Nikosia; 2008: Wiederernennung für eine weitere Amtsperiode.

2002: Ernennung durch den Ministerrat zum Mitglied des Internen Kontrollausschusses der Republik Zypern.

ANLAGE 2: ANTWORTEN VON Lazaros Stavrou Lazarou AUF DEN FRAGEBOGEN

Berufserfahrung

1. Beschreiben Sie die wichtigsten Aspekte Ihrer Berufserfahrung in den Bereichen Staatshaushalt (öffentliche Finanzen), Verwaltung und Verwaltungsprüfung.

Die vergangenen 21 Jahre meines beruflichen Werdegangs habe ich dem öffentlichen Dienst gewidmet und meine Aufgaben stets zum größten Wohle der Bürger Zyperns wahrgenommen. Ich werde mich geehrt fühlen, die Gelegenheit zu erhalten, die nächsten sechs Jahre meiner beruflichen Laufbahn in den Dienst der Interessen der EU-Bürger zu stellen.

Von September 1989 bis Dezember 1999 war ich in der Steuerverwaltung tätig und bekleidete dort in den letzten beiden Amtsjahren als Leiter des Bezirksamtes von Limassol zuletzt das Amt des leitenden Steuerinspektors. Während meiner Tätigkeit in der Steuerverwaltung absolvierte ich von Juni 1995 bis Juni 1996 im Rahmen eines Fulbright-Stipendiums zur Karriereförderung ein Postgraduiertenstudium an der Harvard-Universität. Dort erwarb ich einen Master in Öffentlicher Verwaltung (MPA) der Kennedy School of Government und ein Diplom des Internationalen Steuerprogramms (ITP) der Harvard Law School.

Im Januar 2000 wurde ich vom Präsidenten der Republik Zypern gemäß Artikel 126 der Verfassung zum Obersten Rechnungsprüfer des Landes ernannt. Gemäß der Verfassung und einschlägiger Gesetze ist der Oberste Rechnungsprüfer der Leiter des Schatzamtes und bekleidet die Stellung eines öffentlichen Bediensteten, der über den Finanzminister dem Ministerrat rechenschaftspflichtig ist und dessen Amtszeit bei Erreichen des Pensionsalters im öffentlichen Dienst endet. Das Schatzamt der Republik Zypern, in dem annähernd 400 Rechnungsprüfer beschäftigt sind, ist laut Verfassung die für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen zuständige Behörde. In diesem Amt werden meine Verantwortlichkeiten durch die Verfassung, einschlägige Gesetze und Beschlüsse des Ministerrats bestimmt. Zu ihnen gehören:

· die Erstellung und Unterzeichnung des Jährlichen Finanzberichts zur Bestimmung, Bemessung und Darstellung der Finanztransaktionen gemäß den internationalen Standards für das öffentliche Rechnungswesen (IPSAS) und seine Vorlage über den Ministerrat zur Entlastung durch das nationale Parlament,

· die Überwachung der Funktionsweise des Integrierten Informationssystems für die Finanzen und die Verwaltung (IFMIS), das von den Rechnungsprüfern in den Ministerien, Abteilungen und Dienststellen zur Rechnungslegung der staatlichen Finanztransaktionen und zur Überwachung des Haushaltsvollzugs verwendet wird,

· die Bereitstellung von Finanzinformationen in regelmäßiger Folge sowie auf Anfrage für Ministerien, Abteilungen, Dienststellen und das nationale Parlament,

· die Einleitung und Überwachung aller notwendigen Maßnahmen für die Einführung eines Planungssystems der Ressourcen von Unternehmen im Auftrag der Regierung Zyperns,

· die Veröffentlichung neuer oder die Überarbeitung bestehender Bestimmungen, Vorschriften und Verfahren in Bezug auf die Finanzverwaltung und -kontrolle,

· die Buchführung und Bedienung der (internen und externen) Staatsschulden und der von der Regierung gewährten Bürgschaften.

Zusätzlich habe ich folgende Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Finanzverwaltung der EU-Mittel:

· Als nationaler Anweisungsbefugter bin ich für die Finanzverwaltung der Heranführungshilfen und der Mittel der Übergangsfazilität verantwortlich und stelle sicher, dass die Regeln, Verordnungen und Verfahren bezüglich der Finanzverwaltung eingehalten werden und dass angemessene und funktionierende Informations- und Berichtssysteme vorhanden sind. Als solcher bin ich für die Finanzmittel jedes einzelnen Programms bis zu seiner offiziellen Einstellung der Europäischen Kommission gegenüber rechenschaftspflichtig.

· Als Leiter der Bescheinigungsbehörde für die Strukturfonds sowie den Kohäsions-, den Fischerei- und den Solidaritätsfonds ist es meine Aufgabe, der Europäischen Kommission zu bescheinigen, dass die als erstattungsfähig erklärten Ausgaben korrekt sind, mit einem verlässlichen Buchführungssystem erstellt wurden und mit den anwendbaren gemeinschaftlichen und innerstaatlichen Regeln und Verordnungen übereinstimmen.

Bis Ende 2003 war ich in der Direktion für Innenrevision des Schatzamtes für die interne Prüfung der Regierung zuständig. Ich war dort mit der Erstellung des Handbuchs für Innenrevision und der Satzung der Innenrevision sowie mit dem Entwurf des einschlägigen Gesetzes für die Einrichtung einer in ihrer Tätigkeit unabhängigen Dienststelle für Innenrevision betraut, die Ende 2003 ihren Dienst aufgenommen hat. Per Beschluss des Ministerrats bin ich als Mitglied des Internen Kontrollausschusses der Regierung weiterhin mit Aufgaben der Innenrevision betraut.

Auf Initiative des Schatzamtes wurde in den Jahren 2005 und 2006 eine Qualitätsprüfung (Peer Review) durchgeführt, um das öffentliche System zur internen Finanzkontrolle (PIFIC) mit der bewährten Verfahrensweise der EU in Einklang zu bringen und dadurch zu verbessern. Unter meiner Leitung und gemeinsam mit den wichtigsten Akteuren arbeitete das Schatzamt bei dem Projekt mit einem OECD-SIGMA-Prüfteam, bestehend aus leitenden unabhängigen Fachleuten aus anderen EU-Mitgliedstaaten, zusammen. Die aus der Qualitätsprüfung resultierenden Empfehlungen fanden die politische Zustimmung und Unterstützung der Regierung und werden im Rahmen eines langfristigen Strategieplans unter meiner Anleitung, Koordinierung und Überwachung umgesetzt.

Im Mai 2004 wurde ich von der internationalen Mitgliederversammlung des Verbandes der Wirtschaftsprüfer (ACCA) in den 36 Mitglieder umfassenden Rat der ACCA gewählt und im Mai 2007 für eine zweite Amtsperiode von drei Jahren wiedergewählt. Ich war bzw. bin Mitglied der folgenden Ausschüsse des ACCA-Rats: Revisionsausschuss (Mai 2005 bis Mai 2009), Finanzausschuss (seit Mai 2006), Technischer Ausschuss für den öffentlichen Sektor (seit der Einrichtung des Komitees im Mai 2008). Gegenwärtig bin ich ein Kandidat für die Wiederwahl in den ACCA-Rat für eine dritte und letzte dreijährige Amtsperiode. Das Wahlergebnis wird auf der Jahresversammlung am 16. September 2010 bekanntgegeben.

2. Welches sind die drei wichtigsten Entscheidungen, an denen Sie in Ihrem Berufsleben beteiligt waren?

Während meiner bisherigen beruflichen Tätigkeit war ich an vielen wichtigen Entscheidungen (als Oberster Rechnungsprüfer und als Vorsitzender von gesetzlich verankerten Entscheidungsgremien wie Ausschüssen und Verwaltungsräten) mit wesentlichen Auswirkungen für die Bereitstellung öffentlicher Dienste in Zypern beteiligt. Die nach meiner Auffassung wichtigsten Beiträge, die ich zu diesen Entscheidungen geleistet habe, sind unter den folgenden drei Überschriften herausgestellt:

a) Einführung von Informationssystemen als Instrumente für eine wirksame Erfüllung der Aufgaben des Schatzamtes

Im Januar 2004 wurde im Schatzamt der Republik Zypern ein integriertes Informationssystem für die Finanzen und die Verwaltung (IFMIS) installiert, mit dem alle im öffentlichen Dienst bearbeiteten Buchhaltungsvorgänge auf EDV umgestellt und die Zahlungsvorgänge der Regierung automatisiert wurden. Derzeit wird ein weiterer Schritt in diese Richtung vollzogen, indem alle Tätigkeiten der staatlichen Finanzverwaltung in einem Planungssystem der Ressourcen von Unternehmen erfasst werden sollen, wodurch die Arbeitsabläufe umfassender und zeitgemäßer gehandhabt werden können. Das Projekt befindet sich gerade in der Phase der endgültigen Festlegung der im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens notwendigen Vorgaben für die Beschaffung und Installierung eines entsprechenden Systems.

Im Januar 2007 leitete das Schatzamt der Republik Zypern, die in dem Land für öffentliche Vergabeverfahren zuständige Behörde, ein wichtiges Projekt für die Entwicklung und Einführung eines elektronischen Beschaffungssystems in die Wege. Das Projekt wurde inzwischen unter Mitwirkung aller wichtigen Akteure ohne Überschreitung der Höchstgrenze der dafür vorgesehenen Haushaltsmittel und innerhalb des geplanten Zeitrahmens abgeschlossen. Seit November 2009 steht das elektronische Beschaffungssystem allen auftraggebenden Behörden in Zypern und allen weltweit tätigen Wirtschaftsteilnehmern zur Verfügung. Die Einführung des elektronischen Vergabeverfahrens in Zypern und die Art und Weise, wie es vom Schatzamt betrieben wird, sind auf EU-Ebene positiv zur Kenntnis genommen worden. Zypern nimmt dadurch laut der 8. vergleichenden Untersuchung bezüglich des Einsatzes moderner IT-Technologien im öffentlichen Dienst (e-Government) auf dem Gebiet der Beschaffung vor der Zuschlagserteilung unter den EU-Mitgliedstaaten den führenden Platz ein.

b) Dezentralisierung der Vergabeverfahren im öffentlichen Beschaffungswesen

Die öffentlichen Vergabeverfahren waren bis März 2004 durch ein einschlägiges Gesetz zentralisier, wobei für Aufträge ab einer bestimmten Höhe ein Zentraler Ausschreibungsrat (CTB) zuständig war. Nach demselben Gesetz war geregelt, dass der Oberste Rechnungsprüfer Vorsitzender des CTB war. Die nationale Rechnungsprüfungsbehörde war im CTB durch einen Vertreter ohne Stimmrecht vertreten, der eine unverbindliche Stellungnahme abgeben durfte, die ins Protokoll aufgenommen wurde.

Auf der Grundlage meiner Erfahrungen als CTB-Vorsitzender, in Erwartung der Herausforderungen, die sich für das öffentliche Beschaffungswesen durch den Beitritt Zyperns zur Europäischen Union ergeben würden, und mit dem Ziel, die Rechenschaftspflicht, Effizienz und Transparenz zu verbessern, habe ich mit Unterstützung der wichtigsten Akteure der Regierung in einem Sonderbericht im Jahr 2003 die Dezentralisierung des öffentlichen Vergabeverfahrens empfohlen. Die Regierung billigte diese Empfehlungen, woraufhin neue, vom Schatzamt entworfene Gesetze und Bestimmungen in Kraft traten, die eine Übertragung der Zuständigkeit für Vergabeverfahren an die Ausschreibungsräte der jeweiligen auftraggebenden Ministerien, Abteilungen bzw. Dienststellen vorsehen.

Gemäß diesen Gesetzen und Bestimmungen übernahm das Schatzamt durch die Direktion für öffentliche Beschaffung die strategische Rolle bei der Festlegung von Richtlinien und der Kontrolle und ist somit die für die öffentliche Beschaffung in Zypern zuständige Behörde. Zu meinen Verantwortlichkeiten in dieser Funktion gehört das satzungsgemäße Recht, zusammen mit der nationalen Rechnungsprüfungsbehörde einen Beobachter zu allen Sitzungen von Ausschreibungsräten im öffentlichen Sektor im weiteren Sinne zu entsenden, der eine unverbindliche Stellungnahme abgeben darf, die ins Protokoll aufgenommen wird. Die Dezentralisierung des öffentlichen Vergabeverfahrens hat zu einer verbesserten Rechenschaftspflicht, Transparenz, Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit auf dem Gebiet des Beschaffungswesens in Zypern geführt.

c) Behandlung von Fragen mit heiklen finanziellen und politischen Auswirkungen

(i) Gemäß einem einschlägigen Gesetz ist festgelegt, dass der Oberste Rechnungsprüfer der Vorsitzende des Zentralen Ausschusses für Änderungen und Beschwerden bei öffentlichen Aufträgen (CCVC) ist. Der CCVC hat die oberste Verwaltungsbefugnis, in solchen Angelegenheiten zu entscheiden, bevor es im nächsten Schritt zu einem Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren kommt. Die nationale Rechnungsprüfungsbehörde ist im CCVC durch einen Vertreter ohne Stimmrecht vertreten, der eine unverbindliche Stellungnahme abgeben darf, die ins Protokoll aufgenommen wird.

Im Jahr 1997 vergab die Regierung in einem öffentlichen Vergabeverfahren den Auftrag für den Bau des neuen Allgemeinen Krankenhauses von Nikosia, das Anfang 2002 fertiggestellt werden sollte. Während des Baus wurde der Umfang des Projekts stark ausgeweitet, was erhebliche Zeitverzögerungen zur Folge hatte.

Anfang 2002 war das überarbeitete Bauvorhaben bei einer erheblichen Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Baukosten zu 60 % fertiggestellt. Wegen der hohen finanziellen Forderungen des Auftragnehmers und seiner Forderung nach Verlängerung der Fertigstellungsfrist kam die Bautätigkeit damals zum Erliegen, und es war nicht abzusehen, wann das Krankenhaus zu Ende gebaut würde. Dadurch war es auch nicht möglich, die Anschaffung und den Einbau der technischen Gerätschaften und die Inbetriebnahme der Klinik zu planen. Dies löste große Empörung sowohl in der Bevölkerung als auch in der Regierung, im nationalen Parlament und in den Medien aus. Hinzu kam, dass zusätzlich zu den ausufernden Baukosten kein finanzieller Spielraum mehr vorhanden war, um die Bürger im alten Krankenhaus angemessen zu versorgen.

Unter Einhaltung des Verfahrenswegs wurde die Angelegenheit dem CCVC zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Im Rahmen meiner Verantwortlichkeit nahm ich mich der Sache an. Wohl wissend, wie heikel die Angelegenheit war, hielt ich mich an den Grundsatz der Transparenz und konsultierte ohne entsprechende rechtliche oder verwaltungsmäßige Verpflichtung persönlich die wichtigsten Akteure (Regierung, nationale Rechnungsprüfungsbehörde sowie die Vorsitzenden und Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses und des Gesundheitsausschusses des nationalen Parlaments) und warb um deren Unterstützung für den Versuch, sich im CCVC um eine gütliche Einigung zu bemühen.

Nach schwierigen, mehrere Tage währenden Verhandlungen zwischen dem CCVC und dem Auftragnehmer wurde im September 2002 mit Zustimmung der nationalen Rechnungsprüfungsbehörde eine unverbindliche Vorvereinbarung zur Beilegung des Streits erzielt. Bevor über diese Vereinbarung im CCVC zu beraten und zu entscheiden war, konsultierte ich erneut ohne rechtliche oder verwaltungsmäßige Verpflichtung die oben erwähnten Akteure bezüglich der Bedingungen dieser Vereinbarung und konnte erreichen, dass sie den CCVC bei der endgültigen Billigung der Vereinbarung unterstützten. Dies hatte zur Folge, dass ein Zusatzvertrag bezüglich des Bauvorhabens unterzeichnet wurde und das neue Allgemeine Krankenhaus von Nikosia im Oktober 2006 seinen Betrieb aufnahm.

(ii) Wie in Absatz 2 (b) geschildert, waren die öffentlichen Vergabeverfahren durch ein einschlägiges Gesetz bis März 2004 zentralisiert, wobei die Zuständigkeit für Aufträge ab einer bestimmten Höhe bei einem Zentralen Ausschreibungsrat (CTB) lag. Nach demselben Gesetz war geregelt, dass der Oberste Rechnungsprüfer Vorsitzender des CTB war. Die nationale Rechnungsprüfungsbehörde war im CTB durch einen Beobachter ohne Stimmrecht vertreten, der eine unverbindliche Stellungnahme abgeben durfte, die ins Protokoll aufgenommen wurde.

Bei einer internationalen Ausschreibung für den Bau und den Betrieb zweier neuer Flughäfen in Zypern nach dem Modell „Build, Operate and Transfer“ (BOT) wurde die Bewertung der technischen Angebote im Dezember 2002 abgeschlossen und zusammen mit Empfehlungen an den CBT zwecks Genehmigung und Entscheidung über die Eröffnung der zu prüfenden und bewertenden finanziellen Angebote weitergeleitet. Zur selben Zeit standen die Präsidentschaftswahlen vom Februar 2003 bevor. Obwohl der öffentliche Dienst in Zypern unabhängig von politischen Ereignissen agiert, war vorauszusehen, dass das Projekt die Gefahr barg, die Glaubwürdigkeit Zyperns in den Augen internationaler Investoren zu beschädigen, der CTB in dieser Angelegenheit nach dem üblichen Verfahren vorgehen würde.

Im Rahmen meiner Verantwortung und wohl wissend, wie heikel diese Angelegenheit war, zog der CBT unter meiner Leitung seine Beratungen in die Länge, bis die Präsidentschaftswahlen abgeschlossen waren. Nachdem im Anschluss an die Wahlen eine neue Regierung gebildet wurde, gelang es mir, die Unterstützung der Regierung für das Projekt zu gewinnen, sodass der CBT anschließend beschließen konnte, die finanziellen Angebote zwecks Prüfung und Bewertung zu eröffnen.

Als im November 2003 über die Zuschlagserteilung entschieden werden sollte, wurde die ganze Angelegenheit von allen Akteuren aufmerksam verfolgt und in den Medien regelmäßig darüber berichtet. Um die Transparenz hinsichtlich der mehrere Tage dauernden Beratungen im CBT zu erhöhen, nahmen auf meine Einladung hin alle an der Beschaffung und der Bewertung Beteiligten an den Sitzungen teil. Die Sitzungen fanden in Form einer Anhörung statt und wurden mit Zustimmung aller Teilnehmer auf Band aufgenommen. Die neuen internationalen Flughäfen von Paphos und Larnaka nahmen im November 2008 bzw. November 2009 ihren Betrieb auf.

Unabhängigkeit

3. Der Vertrag schreibt vor, dass die Mitglieder des Rechnungshofs ihre Tätigkeit in „voller Unabhängigkeit“ ausüben müssen. Wir würden Sie diese Verpflichtung auf Ihre künftige Tätigkeit anwenden?

Als Wirtschaftsprüfer in meiner Funktion als Oberster Rechnungsprüfer, der vom Präsidenten der Republik Zypern für die Ernennung zum Mitglied des Europäischen Rechnungshofs vorgeschlagen wurde, stimme ich mit der Vorgabe des Vertrags völlig überein, dass die Mitglieder des Rechnungshofs ihre Tätigkeit in ‚voller Unabhängigkeit’ ausüben müssen. Als Mitglied des Verbands der Wirtschaftsprüfer und des Instituts der amtlich zugelassenen Wirtschaftsprüfer in Zypern bin ich zur Einhaltung des entsprechenden Verhaltenskodexes sowie der Grundprinzipien der Lauterkeit, Objektivität und Unabhängigkeit verpflichtet.

Der Oberste Rechnungsprüfer der Republik Zypern bekleidet die Stellung eines öffentlichen Bediensteten, der über den Finanzminister dem Ministerrat rechenschaftspflichtig ist. Daher könnte man annehmen, dass der Oberste Rechnungsprüfer nicht unabhängig sein kann. Entgegen dieser plausiblen Annahme war ich unter drei verschiedenen Regierungen tätig und habe meine Pflichten stets unabhängig von politischen und anderen Fragen erfüllt. Dadurch verfestigte sich bei allen Akteuren und Institutionen die Ansicht, dass der Oberste Rechnungsprüfer Unabhängigkeit genießt.

Bei der Ausübung meiner Dienstpflichten hatte ich bei einer Reihe von Anlässen Entscheidungen zu treffen, die möglicherweise nicht zu Gunsten der Regierung ausfielen. Bei anderen Gelegenheiten hatte ich – auf eigene Initiative oder im Auftrag der Regierung bzw. von Ausschüssen des nationalen Parlaments – Sonderberichte zu erstellen, deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen möglicherweise ebenfalls zu Ungunsten der Regierung ausfielen. Da ich jedoch im Laufe meiner Amtszeit für meine Lauterkeit, Unparteilichkeit, Transparenz und Unabhängigkeit hinlänglich bekannt war, wurden und werden meine Entscheidungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen von allen Akteuren respektiert.

Als Oberster Rechnungsprüfer werde ich zusammen mit dem Leiter der nationalen Rechnungsprüfungsbehörde regelmäßig zu Ausschusssitzungen des nationalen Parlaments, insbesondere zu den Sitzungen des Haushaltskontrollausschusses, eingeladen, wenn Ministerien, Abteilungen oder Dienststellen einer eingehenden Prüfung des Parlaments unterzogen werden, damit ich mich als unabhängiger Sachverständiger zu Sachverhalten in Bezug auf die Verwaltung öffentlicher Finanzmittel oder die öffentliche Beschaffung äußern soll.

Auf Initiative des nationalen Parlaments wurde im Jahr 2007 im Ethikausschuss ein Gesetzentwurf erörtert, der 2008 in Kraft trat und durch den ein Sonderkontrollausschuss gebildet wurde, der die berufliche Tätigkeit von Politikern und Regierungsbediensteten im Hinblick auf mögliche Interessenskonflikte mit ihren politischen Ämtern überwacht. Der Sonderkontrollausschuss hat einen Richter zum Vorsitzenden, und seine Mitglieder setzen sich aus einem Rechtsanwalt, einem Vertreter des Generalstaatsanwalts, dem Ständigen Sekretär des nationalen Parlaments und dem Obersten Rechnungsprüfer zusammen. Wie aus den Erörterungen des Ethikausschusses nach außen gedrungen ist, waren eine ausgewiesene Unabhängigkeit und die Zustimmung aller politischen Parteien Bedingungen für eine Mitgliedschaft im Sonderkontrollausschuss.

Falls ich zu einem der Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs ernannt werde, werde ich mich vorbehaltlos an den geltenden Verhaltenskodex halten und keinerlei Einflussnahme auf die Ausübung meiner Pflichten von politischer oder institutioneller Seite dulden. Ebenso wenig werde ich mich an Tätigkeiten beteiligen, die als Gefährdung meiner Unabhängigkeit ausgelegt werden könnten. Meine Antworten auf die Fragen 2, 5, 6 und 7 geben ebenfalls über meine Verpflichtung zur Unabhängigkeit Auskunft.

4. Wurde Ihnen für die von Ihnen zuvor ausgeübte Verwaltungstätigkeit Entlastung erteilt, falls ein solches Verfahren vorgesehen war?

Als Oberster Rechnungsprüfer der Republik Zypern bin ich der Verfassung und Satzung gemäß verpflichtet, den Jährlichen Finanzbericht der Regierung Zyperns zu erstellen, zu unterzeichnen und ihn über den Ministerrat dem nationalen Parlament zur Entlastung vorzulegen. Ich bin außerdem verpflichtet, den jährlichen Tätigkeitsbericht des Schatzamts dem Ministerrat vorzulegen. Darüber hinaus werden die Tätigkeiten des Schatzamts von der nationalen Rechnungsprüfungsbehörde geprüft, deren Erkenntnisse und Empfehlungen in den jährlichen Prüfbericht aufgenommen werden, der dem Präsidenten der Republik Zypern und den nationalen Parlament zur Entlastung vorgelegt wird. Während meiner Dienstzeit als Oberster Rechnungsprüfer sind, was mich anbetrifft, niemals Probleme im Rahmen der oben genannten Entlastungsverfahren aufgetreten.

5. Verfügen Sie über Geschäfts- oder Kapitalanteile oder andere Verpflichtungen, die mit Ihren künftigen Aufgaben kollidieren könnten? Sind Sie bereit, dem Präsidenten des Hofes alle Ihre finanziellen Interessen und sonstigen Verpflichtungen mitzuteilen und sie öffentlich bekannt zu geben? Könnten Sie für den Fall, dass Sie in ein laufendes Gerichtsverfahren verwickelt sind, bitte Einzelheiten mitteilen?

Ich habe keine Geschäfts- oder Kapitalanteile oder andere Verpflichtungen, die mit meinen künftigen Aufgaben kollidieren könnten. Nach den Bestimmungen zur Einkommenssteuer in Zypern bin ich verpflichtet, in periodischen Abständen Erklärungen über das Nettovermögen meines Haushalts abzugeben. Ich bin bereit, dem Präsidenten des Hofes alle meine finanziellen Interessen und sonstigen Verpflichtungen mitzuteilen, und habe keine Einwände dagegen, sie im Einklang mit der Politik des Rechnungshofs und den Gemeinschaftsregeln öffentlich bekannt zu geben.

Ich bin und war niemals in ein Gerichtsverfahren verwickelt.

6. Sind Sie bereit, nach Ihrer Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs von einem Wahlamt zurückzutreten oder eine aktive Funktion, die mit Verantwortung in einer politischen Partei verbunden ist, aufzugeben?

Das einzige Wahlamt, das ich bekleide, ist das eines Mitglieds des Rates des Verbandes der Wirtschaftsprüfer (ACCA). Meine Tätigkeit für den ACCA-Rat ist ehrenamtlich und wird lediglich durch die Erstattung von Ausgaben entgolten. Sollte ich zum Mitglied des Rechnungshofs ernannt werden, werde ich aus dem ACCA-Rat austreten, sofern ich als dessen Mitglied wiedergewählt werde, falls dies mit meinen künftigen Aufgaben kollidiert.

Weder bin ich Mitglied noch übe ich eine Funktion in einer politischen Partei aus.

7. Wie würden Sie sich bei einer schweren Unregelmäßigkeit oder gar einem Betrugs- und/oder Korruptionsfall verhalten, an dem Akteure Ihres Herkunftsmitgliedstaats beteiligt wären?

Falls ich zum Mitglied des Rechnungshofs ernannt werde, wird es mein Mandat, meine Verantwortlichkeit und meine Pflicht sein, die finanziellen Interessen der Europäischen Union und somit auch die finanziellen Interessen der EU-Bürger zu wahren. Ich werde mich in jedem einzelnen Fall genau gleich verhalten, ungeachtet dessen, um welchen Mitgliedstaat es sich dabei handelt. Das Land, in der sich eine Unregelmäßigkeit oder ein Betrugs- oder Korruptionsfall ereignet hat, wird meine Unabhängigkeit sowie mein Verhalten, meine Entscheidungen und meine Anstrengungen bei der Ausübung meines Amtes in keiner Weise beeinflussen.

Nach den geltenden Bestimmungen der Kommission muss der Rechnungshof unverzüglich das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) unterrichten, wenn er von einem Verdacht auf Betrug, Korruption oder einer anderen rechtswidrigen Handlung Kenntnis erhält, unabhängig davon, ob dies das Ergebnis einer Prüfung ist oder ob er durch einen Dritten von der Angelegenheit erfahren hat. Eine ähnliche Verpflichtung besteht für die Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs. Ich komme dieser Meldepflicht bei Unregelmäßigkeiten und einem Betrugsverdacht als Leiter der Bescheinigungsbehörde und als Koordinator der nationalen Koordinierungsstruktur zur Betrugsbekämpfung (AFCOS) nach.

Was die Verwendung staatlicher Gelder angeht, so gibt es außerdem eine entsprechende Verpflichtung im Rahmen der Ausübung meines Amtes als Oberster Rechnungsprüfer. Demnach sind jegliche Unregelmäßigkeiten und begründete Verdachtsmomente in Bezug auf das Begehen einer Straftat der zuständigen Behörde zu melden.

Ausübung der Tätigkeit

8. Worin sollten die wichtigsten Merkmale einer Kultur der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in einer öffentlichen Verwaltung bestehen?

Zu den Aufgaben des Schatzamts der Republik Zypern gehören die Kontrolle und Überwachung der verfassungs- und rechtmäßigen sowie verantwortungsvollen Verwaltung der öffentlichen Ausgaben zur Unterstützung des Entscheidungsfindungsprozesses und die Sicherstellung einer wirksamen Umsetzung der Finanz- und Steuerpolitik in der Republik Zypern. Nach meiner Erfahrung sollten zu den wichtigsten Merkmalen einer Kultur der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in einer öffentlichen Verwaltung die folgenden Punkte gehören:

· Organisationsstruktur, Ziele, Strategien und Richtlinien

· Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und Rechenschaftspflichten

· Kompetenzen und Fähigkeiten der Mitarbeiter

· Gesetze und Vorschriften, Verfahren und interne Kontrollen

· Informationssysteme und Automatisierung

· externe und interne Revision

Der öffentliche Dienst sollte über eine formale Struktur verfügen, in der seine Funktionsweise und Arbeitsabläufe festgelegt sind. Seine Ziele sollten in schriftlicher Form vorliegen und in regelmäßigen Abständen von den Führungskräften überarbeitet werden.

Die strategischen Pläne und der Planungsprozess im Allgemeinen dienen zur Zuteilung der wirtschaftlichen Ressourcen entsprechend den Ergebnissen der Tätigkeit des öffentlichen Dienstes, damit das Führungspersonal in der Lage ist, die politischen Ziele und die Leistungsziele zu erreichen.

Zum Erreichen der Zielvorgaben des öffentlichen Dienstes ist es auch notwendig, dass die einzelnen Ziele der Führungsebene und diejenigen der Mitarbeiter miteinander in Einklang gebracht werden.

Eine klare Abgrenzung von Verantwortlichkeiten und Vorkehrungen für eine Rechenschaftspflicht bieten Motivationsanreize für eine hohe Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und der Mitarbeiter.

Abgesehen von den bestehenden organisatorischen Vorkehrungen ist die Qualifikation der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, was ihre Fähigkeiten, ihr Fachwissen, ihre Erfahrung und ihre ethischen Werte anbetrifft, ein wesentlicher Bestandteil einer gesunden Finanzverwaltungskultur.

Das interne Kontrollsystem des öffentlichen Diensts sollte in angemessener Weise dafür Sorge tragen, dass insbesondere seine Zielvorgaben in Bezug auf die folgenden Punkte erreicht werden:

· die Wirksamkeit der Arbeitsabläufe,

· die wirtschaftliche und effiziente Ressourcenverwendung,

· die Einhaltung der geltenden Richtlinien, Verfahren, Gesetze und Vorschriften,

· der Schutz der Vermögenswerte und Interessen vor Schäden aller Art, einschließlich der durch Betrug, Unregelmäßigkeiten oder Korruption verursachten, sowie

· die Vollständigkeit und Verlässlichkeit von Informationen, Buchhaltungsunterlagen und Daten.

Im Allgemeinen können robuste Informationssysteme und Automatisierungsmaßnahmen das interne Kontrollsystem verbessern, vorausgesetzt, dass es einen detaillierten und umfassenden Plan zu deren Durchführung gibt und mit ihnen die gewünschte Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes erreicht werden kann.

Darüber hinaus sind auch die Aufgaben einer externen und internen Revision ein wesentlicher Bestandteil eines Rahmens für die Finanzverwaltung im öffentlichen Dienst, denn sie wirken sich positiv auf eine verantwortungsvolle Amtsführung, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Kontrolle aus, wodurch auch eine gesunde Finanzverwaltungskultur gefördert und deren Glaubwürdigkeit erhöht wird.

Durch eine ausgewogene Mischung aller oben genannten Merkmale kann eine gesunde Finanzverwaltungskultur im öffentlichen Dienst geschaffen und aufrechterhalten werden, um ein Optimum an Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit zu erzielen.

9. Nach dem Vertrag unterstützt der Hof das Parlament bei der Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans. Wie würden Sie Ihre Aufgaben auf dem Gebiet der Berichterstattung gegenüber dem Europäischen Parlament und insbesondere seinem Haushaltskontrollausschuss beschreiben?

Artikel 287 Absatz 4 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht vor, dass der Rechnungshof das Parlament und den Rat bei der Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben bei der Ausführung des Haushaltsplans der EU unterstützt. Laut Vertrag erfolgt diese Unterstützung in Form einer Zuverlässigkeitserklärung (DAS) in Bezug auf die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge.

Laut Vertrag ist der Rechnungshof für die Prüfung der Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Union und für die Gewährleistung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung verantwortlich. Daher kommt den Berichten (Jahres-, Sonder- und Ad-hoc-Berichten) des Hofes, die er dem Europäischen Parlament und insbesondere dem Haushaltskontrollausschuss vorlegt, eine große Bedeutung zu.

Die Arbeit des Hofes ist eine wichtige Grundlage für das jährliche Entlastungsverfahren, in dem das Europäische Parlament, gestützt auf die Empfehlungen des Rates, darüber befindet, ob die Kommission beim Vollzug des Haushaltsplans für das vergangene Jahr verantwortungsvoll gehandelt hat.

Außerdem kann sich der Haushaltskontrollausschuss dank der Arbeit des Hofes spezifischen Sachverhalten zuwenden, um Probleme zu lösen, Risiken zu minimieren und eine möglichst hohe Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit bei der Verwendung von EU-Finanzmitteln zum Vorteil der EU-Bürger zu erzielen.

In der Tat müssen die Berichte des Hofes exakt und zuverlässig sein sowie die Empfehlungen und Reaktionen der geprüften Einrichtungen enthalten, um den Haushaltskontrollausschuss bei der Erfüllung seiner Aufgaben und dem Erreichen seiner Ziele nach Kräften zu unterstützen.

Damit die in einem Bericht aufgeführten Ergebnisse und Empfehlungen die größtmögliche Wirkung erzielen, sollte er in einer knappen und allgemein verständlichen Sprache abgefasst sein; Fachbegriffe sollten vermieden oder hinreichend erläutert werden.

Aus meiner eigenen Erfahrung schätze ich den Vorteil und die Notwendigkeit einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der nationalen Rechnungsprüfungsbehörde und dem nationalen Parlament sehr, ebenso wie den Vorteil der engen Zusammenarbeit, den ich mit der nationalen Rechnungsprüfungsbehörde aufgebaut habe.

Als Oberster Rechnungsprüfer stehe ich zusammen mit dem Leiter der nationalen Rechnungsprüfungsbehörde in engem Kontakt mit dem Haushaltskontrollausschuss des nationalen Parlaments und werde häufig zu Sitzungen eingeladen, wenn Ministerien, Abteilungen oder Dienststellen einer eingehenden Prüfung durch das Parlament unterzogen werden, so dass ich mich als unabhängiger Sachverständiger zu Sachverhalten in Bezug auf die Verwaltung öffentlicher Finanzmittel oder die öffentliche Beschaffung äußern kann. Diese Zusammenarbeit gründet sich auf gegenseitiges Vertrauen und gegenseitigen Respekt, und mein Bemühen wird es sein, solch eine Beziehung zum Haushaltskontrollausschuss aufzubauen, falls ich zum Mitglied des Europäischen Rechnungshofs ernannt werde. Darauf werde ich hinarbeiten, sei es durch meine Mitarbeit in den Prüfungsgruppen, Kammern und Kollegien des Hofes oder durch persönlichen Kontakt, Meinungsaustausch und Beratungen mit dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses.

10. Worin besteht Ihrer Ansicht nach der Zusatznutzen einer Leistungskontrolle (performance audit) und wie sollten die Feststellungen im Rahmen der Verwaltung berücksichtigt werden?

Eine Leistungskontrolle ist eine externe Bewertung der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit von öffentlichen Dienstleistungen, Investitionen und Projekten beim Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen.

Leistungskontrollen dienen dazu, festzustellen, ob der öffentliche Dienst tatsächlich das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgewählt hat.

Leistungskontrollen von hoher Güte sind sowohl für die Prüfungsstelle als auch für die geprüfte Einrichtung von Nutzen. Die Prüfungsstelle erhält Einblick in die Arbeitsabläufe und Arbeitsbereiche der geprüften Einrichtung, wodurch die Risiken besser eingeschätzt und die Rechnungsprüfung verbessert und in ihrer Wirksamkeit erhöht werden kann. Die geprüfte Einrichtung erhält dabei Unterstützung, die Funktionsweise ihrer Arbeitsabläufe zu verbessern und somit die Qualität der von ihr erbrachten Leistung durch eine bessere Mittelverwendung zum Vorteil der Bürger zu erhöhen.

Der Mehrwert von Leistungskontrollen hängt meiner Meinung nach von der Qualität der Prüftätigkeit und dem Verhalten der Prüfungsstelle und der geprüften Einrichtung bei der Durchführung des Prüfauftrags sowie der Wirksamkeit ihrer Zusammenarbeit und Kommunikation miteinander ab.

Folgende wesentliche Erfolgsfaktoren sind dabei zu beachten:

a) Die Prüfung sollte

· fair sein,

· sich auf die Messung und Auflistung der Ergebnisse konzentrieren, und

· die Rechenschaftspflicht und das Vertrauen stärken.

b) Die sich aus der Prüfung ergebenden Empfehlungen sollten

· faktengestützt (ausreichend, maßgeblich sowie verlässlich) und eindeutig sein, und

· kostengünstig umgesetzt werden können.

c) Der Prüfbericht sollte ausgewogen und konstruktiv sein.

d) Die Prüfergebnisse sollten mit der geprüften Einrichtung frühzeitig und im Rahmen eines ehrlichen und offenen Dialogs erörtert werden.

e) Zu solchen Leistungskontrollen, insbesondere wenn es um komplexe und heikle Prüfaufträge geht, sollten Fachleute mit einer großen Erfahrung und einem vielfältigen beruflichen und akademischen Hintergrund herangezogen werden.

Durch eine enge Zusammenarbeit und eine gute Kommunikation mit der geprüften Einrichtung erreicht man, dass die Erkenntnisse der Prüfung und die Empfehlungen hinsichtlich der Management-Prozesse in der geprüften Einrichtung von dieser aufgenommen bzw. umgesetzt werden. Die Leitung der geprüften Einrichtung sollte in das Prüfverfahren aktiv eingebunden werden, den Prüfergebnissen und Empfehlungen zustimmen und durch das Erkennen der Schwächen von der Umsetzung dieser Empfehlungen überzeugt werden. Dadurch übernimmt die Leitung die Verantwortung dafür, die Empfehlungen zügig und wirksam umzusetzen. Bei späteren Kontrollbesuchen wird das diesbezügliche Engagement der Leitung erneut bewertet.

11. Wie könnte die Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof, den nationalen Rechnungsprüfungsorganen und dem Europäischen Parlament (Haushaltskontrollausschuss) bei der Prüfung des EU-Haushalts verbessert werden?

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union arbeiten der ‚Rechnungshof und die einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane (...) unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit vertrauensvoll zusammen’. Zudem trifft die Aussage des Präsidenten des Rechnungshofes zu, wonach eine ‚engere Zusammenarbeit zwischen der politischen Kontrolle (durch das Europäische Parlament) und der fachlichen Kontrolle (durch den Rechnungshof) eine weitere Verbesserung der Verwaltung der EU-Finanzmittel herbeiführen kann’.

Eine wirksame Zusammenarbeit aller oben genannten Institutionen ist für eine wirtschaftliche, effiziente und wirksame Verwendung von Steuergeldern für die interne Prüfung und parlamentarische Kontrolle von grundlegender Bedeutung. Um weitere Verbesserungen durch die Zusammenarbeit zu erzielen, könnte die Einrichtung eines hochrangigen Kooperationsausschusses unter Beteiligung des Haushaltskontrollausschusses, der für die Prüfung der öffentlichen Rechnungslegung zuständigen Ausschüsse der nationalen Parlamente, des Europäischen Rechnungshofes und der nationalen Rechnungsprüfungsorgane erwogen werden. Das Ziel sollte dabei eine ganzheitliche Umsetzung des einheitlichen Audit-Konzepts sein, indem man sich der auf europäischer und nationaler Ebene eventuell notwendigen rechtlichen und administrativen Änderungen annimmt.

Der Kontaktausschuss, in dem die Leiter der nationalen Rechnungsprüfungsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten mit dem Präsidenten und den Mitgliedern des Rechnungshofes zusammenkommen, ist eigens dafür eingerichtet worden, die Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof und den nationalen Rechnungsprüfungsbehörden zu verbessern. Diese Zusammenarbeit hat bereits ein zufriedenstellendes Niveau erreicht, aber es gibt immer noch Raum für weitere Verbesserungen durch verschiedene Maßnahmen wie etwa:

· eine stärkere Berücksichtigung der Prüftätigkeit der nationalen Rechnungsprüfungsbehörden,

z. B. durch die Verwendung nationaler Erklärungen, Prüfberichte, Bescheinigungen und Jahresübersichten;

· die Vermeidung von Doppelarbeit oder der Überschneidung von Tätigkeiten im Rahmen der unterschiedlichen Prüfaufgaben.

Es sei darauf hingewiesen, dass zwar 80 % der EU-Ausgaben unter gemeinsamer Verwaltung getätigt werden, die gemeinsame Verantwortung für die Rechnungsprüfung dieser Ausgaben jedoch in keinem Verhältnis dazu steht. Durch die Einführung eines einheitlichen Audit-Konzepts könnten für die Rechnungsprüfung verwendete Ressourcen zum Vorteil der EU-Bürger eingespart werden;

· eine noch stärkere Beachtung der internationalen Rechnungsprüfungsstandards und die Verwendung einheitlicher Methoden der Rechnungsprüfung.

Die Bemühungen der Arbeitsgruppe um einheitliche Rechnungsprüfungsstandards sollten weiter verstärkt werden, und alle Akteure sollten stärker eingebunden werden, damit der erforderliche Konsens erzielt werden kann.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Rechnungshof und dem Europäischen Parlament ist äußerst wichtig und kann zu einer weiter verbesserten Verwaltung der EU-Finanzmittel führen. Diese Zusammenarbeit hat bereits ein hohes Niveau erreicht und könnte durch folgende Maßnahmen weiter verbessert werden:

· die Ansetzung geregelter Treffen auf Ebene der Mitglieder zur Überwindung eines Verhandlungsstillstands,

· die Einrichtung fachbezogener Verbindungsausschüsse;

· die Herstellung von Kontakten zwischen Mitarbeitern aus verschiedenen Arbeitsbereichen.

Was die Entlastung der oben genannten Organe bei der Ausführung des EU-Haushaltsplans angeht, so gibt es dabei eine wechselseitige Beeinflussung. Das Europäische Parlament stützt sich bei seiner eingehenden Prüfung auf die Erkenntnisse der Rechnungsprüfung und die Empfehlungen des Rechnungshofs, während der Rechnungshof sein Programm für die Rechnungsprüfung entwickelt und dabei die Beobachtungen und Anliegen des Haushaltskontrollausschusses berücksichtigt. Die Einrichtung und Regelung spezifischer Kooperationsformen auf allen Ebenen (Mitglied, fachbezogener Verbindungsausschuss, Mitarbeiter) wird die vom Europäischen Rechnungshof und vom Europäischen Parlament geleistete Arbeit noch wertvoller machen.

Falls ich zum Mitglied des Europäischen Rechnungshofs ernannt werde, könnte ich noch mehr zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof und anderen Organen und Gremien, insbesondere dem Haushaltskontrollausschuss, unter Wahrung des Grundsatzes der Unabhängigkeit beitragen.

Sonstige Fragen

Würden Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, falls sich das Parlament gegen Ihre Ernennung zum Mitglied des Hofes aussprechen sollte?

Es ist meine feste Überzeugung, dass es bei der Bekleidung eines öffentlichen Amtes immer äußerst wichtig und eine Grundvoraussetzung ist, dass der Leiter der Behörde das volle Vertrauen aller Akteure und insbesondere des Europäischen Parlaments genießt. Andernfalls wird seine Autorität untergraben, was sich nachteilig auf die Interessen der Bürger auswirkt. Ich habe während meiner beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst Zyperns stets nach diesem Grundsatz verfahren und werde es auch im Falle meiner Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs so handhaben. Das Vertrauen des Haushaltskontrollausschusses und des Europäischen Parlaments in die Mitglieder des Rechnungshofs und in den Rechnungshof als Organ ist äußerst wichtig und stellt eine Grundvoraussetzung dar, um die finanziellen Interessen der EU-Bürger zu wahren. Ich werde mich geehrt fühlen, wenn Sie meine Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs befürworten, und ich werde mich darum bemühen, dass Sie mir auch in Zukunft Ihr Vertrauen entgegenbringen.

Sollte das Europäische Parlament meine Ernennung nicht befürworten, werde ich meine Kandidatur selbstverständlich zurückziehen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.9.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Jorgo Chatzimarkakis, Andrea Cozzolino, Ryszard Czarnecki, Luigi de Magistris, Tamás Deutsch, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Cătălin Sorin Ivan, Aldo Patriciello, Christel Schaldemose, Theodoros Skylakakis, Bart Staes, Georgios Stavrakakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Monika Hohlmeier, Ivailo Kalfin