EMPFEHLUNG zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Annahme der Änderungen des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik im Namen der Europäischen Union
1.10.2010 - 11076/2010 – C7-0181/2010 – 2010/0042(NLE)) - ***
Fischereiausschuss
Berichterstatter: Jarosław Leszek Wałęsa
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ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Annahme der Änderungen des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik im Namen der Europäischen Union
(11076/2010 – C7‑0181/2010 – 2010/0042(NLE))
(Verfahren der Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (11076/2010),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0181/2010),
– gestützt auf die Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Fischereiausschusses (A7-0262/2010),
1. stimmt der Annahme der Änderungen des Übereinkommens zu;
2. fordert den Rat und die Kommission auf, vor der Aufnahme von Verhandlungen, die von der EU über die Überarbeitung von Bestimmungen im Rahmen der regionalen Fischereiorganisationen zu führen sind, die Regelungen zu schaffen, die erforderlich sind, um die angemessene Beteiligung von Beobachtern des Parlaments an diesen Verhandlungen zu gewährleisten;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Das Übereinkommen über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik wurde am 24. Oktober 1978 in Ottawa unterzeichnet und trat am 1. Januar 1979 nach der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- bzw. Genehmigungsurkunden bei der Regierung Kanadas durch sieben Unterzeichnerstaaten in Kraft.
Das vorrangige Ziel der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) besteht darin, durch Konsultation und Zusammenarbeit zu einer optimalen Nutzung und sinnvollen Bewirtschaftung und zur Erhaltung der Fischereiressourcen im Geltungsbereich des NAFO-Übereinkommens beizutragen und Konzepte für die internationale Zusammenarbeit voranzubringen, um die nachhaltige Bewirtschaftung der Meeresressourcen auf hoher See anhand der wissenschaftlichen Grundlagenforschung zu verbessern.
Die Vertragsparteien haben die Änderung des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik (die Änderung) auf den Jahrestagungen der NAFO 2007 (englische Fassung) und 2008 (französische Fassung) angenommen.
Die Änderung besteht in einer umfassenden Überarbeitung des Übereinkommens mit dem vorrangigen Ziel, es stärker an andere regionale Übereinkommen und internationale Instrumente anzugleichen und moderne Konzepte zur Bestandsbewirtschaftung zu übernehmen.
Mit der Änderung wird somit die Struktur der Organisation gestrafft.
Überdies werden die Pflichten der Vertragsparteien, Flaggenstaaten und Hafenstaaten eindeutig festgelegt, und der Beschlussfassungsprozess wird in sich schlüssiger gestaltet.
(1) Die NAFO-Struktur wurde gestrafft, um den Erfordernissen der Organisation besser gerecht zu werden. So wurden insbesondere die beiden Beschlussfassungsorgane, der Allgemeine Rat und die Fischereikommission, zu einem Gremium zusammengefasst.
(2) Die Haushaltsbeitragsregelung wurde modernisiert, um für Dienstleistungen, die die NAFO für die Vertragsparteien erbringt, das Nutzerprinzip einzuführen.
(3) Die Pflichten der Vertragsparteien, der Flaggenstaaten und der Hafenstaaten wurden entsprechend den internationalen Entwicklungen und im Interesse klarerer Anhaltspunkte zu den Rechten und Pflichten der NAFO-Vertragsparteien neu festgelegt.
(4) Der Beschlussfassungsprozess wurde überarbeitet, um insbesondere die Vorgaben für Vertragsparteien, die gegen Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen der NAFO Einspruch erheben wollen, klarer zu formulieren.
(5) Ein neues Streitbeilegungsverfahren im Rahmen des Übereinkommens wird eine zügige Beilegung von Streitigkeiten ermöglichen, was im Interesse der Europäischen Union liegen würde.
Angesichts der Fangmöglichkeiten, die sich für die Europäische Union im Rahmen des Übereinkommens ergeben, dürfte es nach Auffassung des Berichterstatters im Interesse der EU liegen, die vorgeschlagene Änderung des Übereinkommens anzunehmen.
Dennoch sollte der Berichterstatter das größte Problem ansprechen, das sich im Zusammenhang mit der Annahme des Übereinkommens stellt.
Die Vertragsparteien haben die Änderung des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordwestatlantik (die Änderung) auf den Jahrestagungen der NAFO 2007 (englische Fassung) und 2008 (französische Fassung) angenommen.
Das KOM-Dokument, also der Vorschlag der Kommission für die Umsetzung in Gemeinschaftsrecht, datiert vom 8. März 2010. Demnach sind über zwei Jahre vergangen, bis das Dokument vorlag. Wie lässt sich diese Verzögerung rechtfertigen?
Es liegt klar auf der Hand, dass diese mittlerweile sehr verbreitete Praxis bei der Umsetzung von Übereinkommen mit Folgen für die Europäische Union nicht fortgesetzt werden darf. Schnelligkeit bei der Beschlussfassung ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine effiziente Arbeitsweise der Union.
Die drei Organe (Kommission, Rat und Parlament) müssen eine sinnvolle Lösung finden, damit sich die Verfahren nicht hinziehen und eines der Hauptziele des Vertrags von Lissabon verwirklicht wird, nämlich die Vereinfachung und Beschleunigung des Beschlussfassungsprozesses. Der vorliegende Fall, der zur Annahme unterbreitet wird, zeigt, dass etwas nicht funktioniert und dass dringend Maßnahmen beschlossen werden müssen, um Abhilfe zu schaffen.
Der Berichterstatter möchte außerdem noch einmal betonen, dass der Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist. Im Zusammenhang mit den neuen Befugnissen des Fischereiausschusses sollte das Europäische Parlament bei späteren Verhandlungen über zukünftige internationale Übereinkommen angemessen vertreten sein. 2007 und 2008 war das Europäische Parlament nicht vertreten. Das Organ ist bereit, im Rahmen seiner Befugnisse seine Zustimmung zu erteilen, möchte aber gleichzeitig den Rat und die Kommission daran erinnern, dass neue verfahrensrechtliche Auflagen gelten und die neuen Befugnisse des Europäischen Parlaments zu beachten sind.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
29.9.2010 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
18 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Antonello Antinoro, Alain Cadec, Marek Józef Gróbarczyk, Iliana Malinova Iotova, Isabella Lövin, Guido Milana, Maria do Céu Patrão Neves, Britta Reimers, Crescenzio Rivellini, Ulrike Rodust, Struan Stevenson, Catherine Trautmann, Jarosław Leszek Wałęsa |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Jean-Paul Besset, Ole Christensen, Chris Davies |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Elisabetta Gardini, Potito Salatto |
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