BERICHT über Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen
5.10.2010 - (2010/2018(INI))
Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Berichterstatterin: Britta Thomsen
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 18. Dezember 2009 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2010 (KOM(2009)0694),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2003 mit dem Titel „Die jüngsten Fortschritte in der Verbesserung der Arbeitsplatzqualität“ (KOM(2003)0728),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission aus dem Jahre 2004 mit dem Titel „Prekäre Beschäftigung in Europa: Eine komparative Studie der arbeitsmarktbezogenen Risiken in flexiblen Volkswirtschaften“,
– unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten - Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 (KOM(2010)0193/3),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Juni 2009 über „Flexicurity in Zeiten der Krise“,
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit[1],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/54/EG vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung)[2],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge[3],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 1997/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit[4],
– unter Hinweis auf den Hintergrundbericht der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aus dem Jahre 2010 über „Sehr atypische Arbeitsverhältnisse“,
– unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aus dem Jahre 2008 mit dem Titel „Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Europäischen Union“,
– unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aus dem Jahre 2007 mit dem Titel „Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union: Die Gleichstellung der Geschlechter“,
– unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aus dem Jahre 1998 mit dem Titel „Prekäre Beschäftigung und Arbeitsbedingungen in Europa“,
– unter Hinweis auf den Eurobarometer-Bericht von Oktober 2007 mit dem Titel „Schwarzarbeit in der Europäischen Union“,
– unter Hinweis auf den Bericht der Sachverständigengruppe der Kommission zu Gender und Beschäftigung (EGGE) aus dem Jahre 2009 mit dem Titel „Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt“,
– unter Hinweis auf den Bericht der Sachverständigengruppe der Kommission zu Gender, sozialer Eingliederung und Beschäftigung aus dem Jahre 2006 mit dem Titel „Geschlechtsspezifische Ungleichheiten und das Risiko der Armut und der sozialen Ausgrenzung für benachteiligte Gruppen in dreißig europäischen Ländern“,
– unter Hinweis auf den für die 99. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2010 ausgearbeiteten Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) mit dem Titel „Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“,
– unter Hinweis auf den Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) aus dem Jahre 2009 mit dem Titel „Die geschlechtsspezifische Dimension der Hausarbeit in Westeuropa“,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juni 2010 zu geschlechtsspezifischen Aspekten der Rezession und Finanzkrise[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Mai 2009 zu der aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen[6],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. November 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen[7],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2006 zur Zukunft der Strategie von Lissabon im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter[8],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. September 1998 zur Rolle der Genossenschaften bei der Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen[9],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Februar 1998 zur Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Union (1996)[10],
– unter Hinweis auf die Stellungnahme der Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 12. Mai 2010 zur Professionalisierung der Hausarbeit (SOC/372 – CESE 336/2010 endg.),
– unter Hinweis auf die Veröffentlichung Nr. 12/2010 von Eurostat mit dem Titel „Labour markets in the EU-27 still in crisis“ (Die Arbeitsmärkte der EU-27 weiterhin in der Krise),
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7–0264/2010),
A. in der Erwägung, dass die Individualisierung und die zunehmende Flexibilisierung des Arbeitsmarktes – mit der Folge, dass weniger Tarifverhandlungen geführt werden – die Arbeitnehmer, insbesondere Frauen, die die Erwerbstätigkeit häufig mit familiären Verpflichtungen vereinbaren müssen, in eine schwächere Position versetzen, was zu prekären Arbeitsverhältnissen führen kann, da es für die Arbeitgeber einfacher ist, schlechtere Arbeitsbedingungen durchzusetzen,
B. in der Erwägung, dass hauptsächlich Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten; in der Erwägung, dass bestimmte Formen prekärer Arbeit, die von Frauen verrichtet wird, so z.B. bezahlte Haus- und Betreuungsarbeit, auf dem Arbeitsmarkt nicht ausgewiesen wird, und in der Erwägung, dass für Frauen in der EU trotz des bestehenden Rechtsrahmens nach wie vor große Unterschiede bei Beschäftigungschancen, Qualität der Arbeit, Existenz sicherndem Einkommen und gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit und gleichwertige Arbeit bestehen,
C. in der Erwägung, dass die Überrepräsentierung von Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen wesentlich zu dem Lohngefälle zwischen Frauen und Männern beiträgt, das immer noch unverändert hoch ist; unter Hinweis darauf, dass deshalb die Verbesserung der Qualität der Arbeit für Frauen dieses Lohngefälle verringern wird,
D. in der Erwägung, dass unfreiwillige Teilzeitarbeit im Dienstleistungssektor, in dem die Mehrheit der Beschäftigten Frauen sind, weit verbreitet ist, so insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Bildungswesen, im Bereich Gesundheit und Sozialarbeit und bei anderen Gemeindediensten sowie bei sozialen und personenbezogenen Dienstleistungen,
E. in der Erwägung, dass die Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt ihre Rolle im Haushalt widerspiegelt, und Frauen dazu neigen, Jobs anzunehmen, bei denen sie bezahlte und unbezahlte Arbeit miteinander vereinbaren können,
F. in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise sich in zweifacher Hinsicht auf die prekäre Beschäftigung ausgewirkt hat, da die erste Reaktion vieler Unternehmen darin bestand, befristete Arbeitsverhältnisse zu reduzieren, und in der Erwägung, dass ferner befürchtet wird, dass eine Vielzahl der während der Rezession abgebauten dauerhaften Arbeitsplätze nicht neu geschaffen, sondern durch atypische – wenn nicht gar prekäre – Arbeitsverhältnisse ersetzt wird,
G. in der Erwägung, dass der Begriff der prekären Beschäftigung sich auf Nichtstandard-Arbeitsverhältnisse bezieht, die folgende Merkmale haben:
· kaum oder gar keine Arbeitsplatzsicherheit aufgrund der Tatsache, dass es sich um keine dauerhafte Beschäftigung, häufig um Gelegenheitsarbeit handelt, mit Verträgen, die schlechte Arbeitsbedingungen festhalten, oder ohne schriftlichen Vertrag, z.B. bei Leiharbeit, unfreiwilligen Teilzeitverträgen, unklaren Arbeitszeiten und -pflichten, die der Arbeitgeber willkürlich abändern kann,
· niedriges Arbeitsentgelt, das möglicherweise nicht offiziell und nicht klar ausgewiesen ist,
· keine Sozialschutzrechte oder mit der Beschäftigung zusammenhängenden Leistungen,
· kein Schutz vor Diskriminierung,
· begrenzte oder gar keine Aussichten auf Aufstieg im Arbeitsmarkt,
· keine Kollektivvertretung der Arbeitnehmer,
· ein Arbeitsumfeld, das nicht die Mindestvorschriften in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit erfüllt,
H. in der Erwägung, dass prekäre Beschäftigungsbedingungen, z.B. nicht schriftliche Verträge, unfreiwillige Teilzeitarbeit und das weiterhin bestehende Lohngefälle, sich langfristig auf den Sozialversicherungsschutz und die Renten auswirken und die Arbeitnehmer einem größeren Armutsrisiko aussetzen,
I. in der Erwägung, dass die Frauen unter bestimmten Umständen der Gefahr menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind, und dass ihnen - insbesondere schwangeren und stillenden Frauen - deshalb in dieser Hinsicht besondere Aufmerksamkeit zuteil werden muss,
J. in der Erwägung, dass die Globalisierung und der derzeitige wirtschaftliche Gesamtzusammenhang sowie der technologische Fortschritt Veränderungen in den Arbeitsbeziehungen und in den Inhalten der Aufgaben der Arbeitnehmer mit sich bringen,
K. in der Erwägung, dass Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen vermutlich schlechter über ihre Rechte informiert sind und in höherem Maße Gefahr laufen, von rechtlichem Schutz ausgeschlossen zu sein und/oder unrechtmäßig entlassen zu werden,
L. in Erwägung der Bedeutung des Rechts aller Arbeitnehmer, einschließlich Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, auf berufliche Aus- und Weiterbildung,
M. in der Erwägung, dass die Bezeichnung von Frauen als Zweitverdiener in der Familie eine falsche Darstellung eines großen Teils der weiblichen Arbeitskräfte, die Alleinverdiener sind, ist,
N. in der Erwägung, dass die Zahl der nicht angemeldeten weiblichen Arbeitskräfte steigt, insbesondere im Sektor der Hausarbeit,
O. in der Erwägung, dass die meisten Hausangestellten, die in einem Haushalt Menschen betreuen, putzen und Essen zubereiten, Frauen sind; in der Erwägung, dass auf die Hausarbeit in den Industrieländern zwischen 5 und 9 % aller Arbeitsplätze entfallen; in der Erwägung, dass diese Arbeit meistens unter prekären Bedingungen geleistet und unterbewertet wird und dass es sich dabei um Schwarzarbeit handelt; in der Erwägung, dass die Schutzlosigkeit der Hausangestellten bedeutet, dass sie oft diskriminiert werden und leichter ungleich, unfair und missbräuchlich behandelt werden können,
P. in der Erwägung, dass die Dequalifizierung von hochqualifizierten Arbeitskräften ein weit verbreitetes Problem im Zusammenhang mit prekärer Beschäftigung ist, insbesondere bei Arbeitskräften, die entlassen wurden, oder bei Wanderarbeitnehmern, die gering qualifizierte Jobs annehmen, um auf dem Arbeitsmarkt zu verbleiben, und dass eine solche Situation, die insbesondere Frauen betrifft, die berufliche Karriere und das Erreichen eines den erworbenen und bestehenden Qualifikationen angemessenen Lohnniveaus gefährdet,
Q. in der Erwägung, dass Wanderarbeitnehmerinnen, die einen gering qualifizierten befristeten Job an der Peripherie des Arbeitsmarktes oder eine Beschäftigung als Hausangestellte annehmen, gegebenenfalls einer zweifachen Diskriminierung ausgesetzt sind, da sie nicht nur häufig unter schlechten, irregulären, wenn nicht sogar illegalen Bedingungen arbeiten, sondern auch eher zu Opfern von Misshandlung, Gewalt und sexuellem Missbrauch werden; in der Erwägung, dass sie darüber hinaus ihre Rechte häufig nicht kennen, nur begrenzten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen haben, die Landessprache kaum beherrschen und keine Netzwerke bilden können; in der Erwägung, dass illegal Beschäftigte sich nicht trauen, sich an die Behörden zu wenden und sie um Schutz zu ersuchen, weil sie befürchten, in ihr Herkunftsland abgeschoben zu werden,
R. in der Erwägung, dass das Übereinkommen des Europarates vom 24. November 1969 über die Au-pair-Beschäftigung überholt ist und daher nicht auf die Probleme eingeht, die im Zusammenhang mit einer Au-pair-Beschäftigung in zahlreichen Mitgliedstaaten heutzutage auftreten können,
S. in der Erwägung, dass die EU sich auch weiterhin für die durchgängige Berücksichtung des Aspekts der Geschlechtergleichstellung einsetzt, in der Erwägung, dass innerhalb der Beschäftigungspolitik die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern aktiv zu fördern ist,
Der geschlechtsspezifische Charakter der prekären Beschäftigung
1. hebt den geschlechtsspezifischen Charakter der prekären Beschäftigung hervor und verweist auf die Verlagerung am Arbeitsmarkt von Standardbeschäftigungsformen zu häufig prekären Nichtstandard-Beschäftigungsformen, wobei es zu verhindern gilt, dass Nichtstandard-Beschäftigungsformen zu prekärer Beschäftigung werden; ist der Ansicht, dass, um dieser Problematik entgegenzutreten, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner aufgefordert werden müssen, ihre Rechtsvorschriften und Vertragsbestimmungen über Standardbeschäftigung und atypische Beschäftigung weitgehend in Einklang zu bringen, um zu verhindern, dass den bequemsten und kostengünstigsten Beschäftigungsformen der Vorzug gegeben wird, wobei jedoch die Risiken einer möglichen Zunahme der Schwarzarbeit zu berücksichtigen sind;
2. fordert den Rat und die Kommission dringend auf, die Merkmale der prekären Beschäftigung in den beschäftigungspolitischen Leitlinien für die Mitgliedstaaten und in der neuen Geschlechtergleichstellungsstrategie herauszuarbeiten;
3. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Legislativmaßnahmen zu ergreifen, um Null-Stunden-Verträgen ein Ende zu bereiten, die in traditionell von Frauen besetzten Jobs in Sektoren wie der Hausarbeit, der Betreuungsarbeit, der Essenszubereitung und dem Hotelgewerbe verbreitet sind, und mithilfe von Instrumenten für eine umfassende Kontrolle jede Form der Anwesenheit in den Unternehmen und an anderen Arbeitsorten zu reglementieren, die formal zu Zwecken der Berufsberatung und -ausbildung vereinbart wurden, die jedoch zu weiterem Missbrauch Anlass geben, weil dadurch in Wirklichkeit Leistungen ohne Entlohnung oder Schutz verschleiert werden;
4. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Strategien für prekäre Arbeitsverhältnisse zu entwickeln, um den Nachdruck auf menschenwürdige und „grüne“ Arbeitsplätze zu legen und dabei die ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen zu berücksichtigen;
5. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Doppelbelastung von Frauen, einer der Gründe für die Überrepräsentierung von Frauen bei prekären Arbeitsverhältnissen, zu verringern; fordert eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben bei den regulären Beschäftigungsverhältnissen, um die prekären Beschäftigungsverhältnisse zu verringern;
Soziale Bedingungen
6. zeigt sich enttäuscht darüber, dass das Arbeitsrechtpaket der EU und die oben erwähnten Richtlinien zur befristeten Beschäftigung, zur Teilzeitarbeit und zur Leiharbeit nicht in angemessener Weise auf den prekären Charakter der Beschäftigung eingehen; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere spezifische Legislativmaßnahmen zu ergreifen, so u.a. Einführung verbindlicher Mindestsozialstandards für Beschäftigte und Gewährung eines gleichberechtigten Zugangs für alle Arbeitskräfte ungeachtet ihrer Beschäftigungsbedingungen zu sozialen Dienstleistungen und Leistungen einschließlich Mutterschaftsurlaub, Gesundheitsvorsorge und Altersversorgung sowie zu Bildung und Fortbildung; fordert die Mitgliedstaaten auf, zusätzlich Rechtsvorschriften durchzusetzen, die eine vernünftige zeitliche Begrenzung von Arbeits-, Ruhe- und Freizeit für Arbeitnehmer gewährleisten;
7. fordert die Mitgliedstaaten auf zu gewährleisten, dass Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen ausbeuterisch oder schlecht behandeln, so rasch wie möglich vor Gericht gestellt werden;
8. betont die Notwendigkeit, Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen einen gewerkschaftlichen Schutz ihrer Ansprüche auf u.a. ein menschenwürdiges Entgelt, auf Mutterschaftsurlaub, auf faire und reguläre Arbeitsstunden und auf ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu ermöglichen, was für diese Frauen besonders wichtig ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Aufbau von Hindernissen für die Mitarbeit in einer Gewerkschaft unter Strafe zu stellen; ermutigt die Mitgliedstaaten im Allgemeinen, darüber hinaus niedrigschwellige Beratungsangebote für Frauen anzubieten, die keine Unterstützung durch einen Betriebsrat erhalten können, z.B. Beschäftigte in privaten Haushalten; fordert die Sozialpartner auf, die Geschlechterparität in ihren Gremien auf allen Ebenen zu verbessern;
9. betont die Notwendigkeit von Legislativmaßnahmen, die die Geschlechtergleichstellung gewährleisten und die Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt verringern sollen; verweist deshalb auf seine oben genannte Entschließung vom 18. November 2008; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Arbeitsentgelts von Frauen und Männern vorzulegen, und erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass die Richtlinie 2006/54/EG[11] unverzüglich umzusetzen ist;
10. fordert die Mitgliedstaaten auf, die in Barcelona festgelegten Kinderbetreuungsziele zu verwirklichen, um die Arbeit und Arbeitsmarktbeteiligung sowie die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen zu ermöglichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Hindernisse zu überwinden, die die Frauen davon abhalten, die von ihnen gewünschte Stundenzahl zu arbeiten - ob es sich nun um Teilzeit- oder Vollzeitarbeit handelt;
11. betont die Notwendigkeit einer Überwindung der Geschlechtersegregation nach Berufen und Sektoren auf dem Arbeitsmarkt durch Sensibilisierung und entsprechende Schulung ab dem jüngsten Alter, z.B. durch die Förderung der Vergabe von mit spezifisch weiblichen Fähigkeiten assoziierten Arbeitsplätzen an Männer und umgekehrt, die bessere Motivation von Mädchen für Naturwissenschaften und die Bekämpfung der Wahrnehmung von Frauen als Zweitverdienerinnen unter Mitwirkung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen;
12. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Maßnahmen zu planen und durchzuführen, die Mädchen und jungen Frauen eine gute Bildung, Ausbildung und ein Studium ermöglichen, wobei besonders Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund zu unterstützen sind; betont darüber hinaus die Notwendigkeit, dass Frauen nach dem Ausscheiden aus dem Beruf aufgrund der Geburt eines Kindes aktiv auf den Wiedereinstieg in den Beruf hinarbeiten sollen;
13. fordert die Mitgliedstaaten auf, die nicht angemeldete Arbeit durch ihre Umwandlung in reguläre Beschäftigung zu bekämpfen, mit Präventivmaßnahmen wie z.B. die Gewährung von Straffreiheit für Arbeitskräfte, die ihre illegale Beschäftigung melden, und durch die Einleitung von Maßnahmen, die abschreckend auf Arbeitgeber wirken; fordert ferner die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Datenerhebung zu verbessern und diesbezügliche Fortschritte genau zu verfolgen;
14. betont, dass Sozialschutz ein wesentlicher Bestandteil der Flexicurity ist; betont, dass das Flexicurity-Konzept Männer und Frauen unterschiedlich betrifft und die derzeitigen Geschlechterrollen eher noch verstärkt; verweist die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Juni 2009 über „Flexicurity in Zeiten der Krise“, insbesondere auf die Anwendung des Gender-Mainstreaming-Konzepts bei der Umsetzung der Flexicurity-Grundsätze;
15. ist der Ansicht, dass durch die Tragfähigkeit der Systeme der Altersversorgung, Darlehensfazilitäten für Selbsthilfeprojekte sowie Programme zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Erschließung von alternativen Einnahmequellen die Bedingungen für Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen verbessert werden können;
16. setzt sich dafür ein, Standardarbeitsplätze künftig entsprechend den Prinzipien von „guter Arbeit“ zu gestalten und nicht in prekäre Arbeitsplätze umzuwandeln; ist der Ansicht, dass die Arbeitsmärkte mit Hilfe strenger Arbeitsinspektionen besser reguliert werden sollten, um die Zahl prekärer Beschäftigungsverhältnisse zu reduzieren;
17. fordert, dass auf der Tagung des Europäischen Rates eine Einigung über richtungweisende Leitlinien und konkrete Maßnahmen zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze im Rahmen der EU-2020-Strategie erzielt wird;
18. fordert die Kommission im Einklang mit den vor Ort erzielten Ergebnissen auf, den Mitgliedstaaten Leitlinien zu bewährten Vorgehensweisen für die Bekämpfung direkter und indirekter Diskriminierung, die durchgängige Berücksichtigung des Aspekts der Gleichstellung und die Verringerung prekärer Beschäftigungsverhältnisse bei Frauen an die Hand zu geben;
19. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die soziale und rechtliche Stellung von Saisonarbeitskräften gesetzlich zu regeln und ihre soziale Sicherheit zu gewährleisten; bezeichnet Saisonarbeitskräfte als Arbeitskräfte, die einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, wobei Dauer und Verlängerung des Vertrags erheblich von saisonalen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel jahreszeitlich bedingten Wetterverhältnissen, staatlichen Feiertagen und/oder Erntezeiten in der Landwirtschaft;
20. hebt hervor, dass Untersuchungen zufolge prekäre Beschäftigung, bei der Mindeststandards für Gesundheit und Sicherheit außer Acht gelassen werden können, mit höheren Verletzungsraten und Krankheitsrisiken sowie einer größeren Gefahrenaussetzung einhergeht; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einhaltung der Mindestvorschriften bezüglich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz genauer zu überwachen, wobei ein besonderes Augenmerk auf die speziellen Risiken für weibliche Arbeitskräfte zu richten ist;
Hausangestellte
21. fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dazu zu ermutigen, bewährte Vorgehensweisen auszutauschen und die durch die Strukturfonds, insbesondere den Europäischen Sozialfonds, gebotenen Kofinanzierungsmöglichkeiten voll zu nutzen, um so einen breiteren Zugang zu erschwinglichen und hochwertigen Möglichkeiten der Betreuung von Kindern und älteren Menschen sicherzustellen, so dass Frauen nicht gezwungen sind, diese Pflichten auf einer informellen Basis zu übernehmen; betont zudem die Notwendigkeit, prekäre Arbeitsplätze im Bereich der häuslichen Betreuung nach Möglichkeit in menschenwürdige, langfristige Arbeitsplätze umzuwandeln;
22. fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung einer Kampagne für eine schrittweise Überführung von Arbeitnehmern in prekären Beschäftigungsverhältnissen in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu unterstützen; fordert die Kommission auf, einem Programm zuzustimmen, mit dem die Arbeitnehmer über die Folgen und Auswirkungen prekärer Arbeitsverhältnisse, einschließlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, aufgeklärt werden;
23. fordert die Kommission auf, eine neue europäische Übereinkunft über Vorschriften für die Au-pair-Beschäftigung vorzuschlagen, in der die Altersgrenze von 30 Jahren herabgesetzt wird, damit erwachsene Familienernährer, die Ende Zwanzig sind, nicht als Au-pair-Kräfte beschäftigt werden, und in der betont wird, dass es Aufgabe der Au-pair-Beschäftigten ist, an der Erfüllung der täglichen häuslichen Pflichten mitzuwirken und an den Familienaktivitäten teilzunehmen, wobei aber die dafür aufgewendete Zeit 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten darf, und dass in erster Linie eine Erweiterung des kulturellen Verständnisses und der Sprachkenntnisse der Au-pair-Kräfte angestrebt wird;
Wanderarbeitnehmer
24. fordert die Kommission auf, in ihrer neuen Geschlechtergleichstellungsstrategie ihr Engagement für die Förderung der Geschlechtergleichstellung im Bereich der Migrations- und Integrationspolitik zu verstärken, insbesondere mit Blick auf die uneingeschränkte Nutzung des Beschäftigungspotenzials von Wanderarbeitnehmerinnen;
25. weist darauf hin, dass die soziale Integration von Wanderarbeitnehmerinnen sogar noch schwieriger ist als die von Wanderarbeitnehmern, da sie einer doppelten Diskriminierung unterworfen sind; ermutigt daher die Arbeitgeber, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Eingliederung von Wanderarbeitnehmerinnen in die Gesellschaft zu erleichtern und zu gewährleisten, dass Wanderarbeitnehmer registriert werden, so dass sie Anspruch auf Leistungen haben;
Diesbezügliche Untersuchungen
26. weist insbesondere darauf hin, dass es bisher an Untersuchungen zur Frage der prekären Beschäftigung fehlt; fordert die Kommission und Eurofound auf, mit dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen zusammenzuarbeiten und gezielte Untersuchungen zu initiieren, um u.a. die Kosten der Dequalifizierung und den Wohlfahrtsverlust infolge prekärer Beschäftigung unter geschlechterspezifischen Aspekten zu ermitteln; betont, dass bei künftigen europäischen Forschungsprogrammen der Schwerpunkt stärker auf soziale Fragen wie die prekäre Beschäftigung gelegt werden sollte;
27. begrüßt die Gesamtziele des Pilotprojekts zur Förderung der Umwandlung prekärer Arbeitsverhältnisse in abgesicherte Arbeitsverhältnisse und betont, dass bei der Durchführung dieses Projekts ein spezielles Augenmerk auf den geschlechtsspezifischen Charakter der prekären Beschäftigung zu richten ist;
28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 327 vom 5.12.2008, S. 9.
- [2] ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23.
- [3] ABl. L 175 vom 10.7.1999, S. 43.
- [4] ABl. L 14 vom 20.1.1998, S. 9.
- [5] Angenommene Texte, P7_TA(2010)0231.
- [6] Angenommene Texte, P6_TA(2009)0371.
- [7] ABl. C 16 E vom 22.11.2010, S. 21.
- [8] ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 323.
- [9] ABl. C 313 vom 12.10.1998, S. 234.
- [10] ABl. C 80 vom 16.3.1998, S. 43.
- [11] Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) (ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23).
BEGRÜNDUNG
1. Einleitung
Obwohl die prekäre Beschäftigung seit langem eine wichtige Frage ist, ist sie doch durch die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise in den Mittelpunkt gerückt, und insbesondere die Frage von Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen ist vordringlich geworden. Die Krise hat sich in zweifacher Hinsicht auf das Phänomen der prekären Beschäftigung ausgewirkt:
Zum einen bestand die Reaktion krisengeschüttelter Unternehmen darin, befristete Arbeitsverhältnisse abzubauen; so wurden Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen, neu eingestellte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer in irgendeiner anderen Art von nichtdauerhaften Arbeitsverhältnissen entlassen.
Die zweite, längerfristige Folge der Krise wird möglicherweise darin bestehen, dass eine Vielzahl der dauerhaften Arbeitsplätze, die während der Rezession abgebaut wurden, nicht wieder neu geschaffen werden, sondern durch atypische Arbeitsverhältnisse ersetzt werden, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, das Beschäftigungsrisiko auf die Arbeitnehmer abzuwälzen, um so den Unternehmensgewinn und die Flexibilität zu maximieren.
Es gibt überdurchschnittlich viele Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen; die oben dargelegten negativen Folgen wirken sich damit unverhältnismäßig stark auf die Lage von Arbeitnehmerinnen in prekären Beschäftigungsverhältnissen aus. Prekäre Beschäftigungsformen sind nicht nur eine Hauptursache für das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern, sondern auch ein Hindernis für Beförderungsmöglichkeiten, die zu besseren Arbeitsplätzen und zu beruflicher Weiterentwicklung führen könnten.
Auf die Frage der prekären Beschäftigung wurde in diversen Entschließungen des Europäischen Parlaments in unterschiedlichen Zusammenhängen eingegangen, doch wurde die Lage von Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen noch nicht in ihrer Gesamtheit behandelt.
2. Definition der prekären Beschäftigung
Bei der prekären Beschäftigung geht es um eine Form von „Nichtstandard-Arbeitsverhältnissen“, die durch Folgendes gekennzeichnet ist:
· kaum oder gar keine Arbeitsplatzsicherheit aufgrund der Tatsache, dass es sich um keine dauerhafte Beschäftigung, häufig um Gelegenheitsarbeit handelt, mit Verträgen, die schlechte Arbeitsbedingungen festhalten, oder ohne schriftlichen Vertrag, z.B. bei Leiharbeit, unfreiwilligen Teilzeitverträgen, unsicheren Arbeitszeiten und sich ändernden Aufgaben je nach Entscheidung des Arbeitgebers,
· niedriges Arbeitsentgelt, das möglicherweise sogar nicht offiziell und nicht klar ausgewiesen ist,
· unzulängliche Sozialschutzrechte und mit der Beschäftigung zusammenhängende Leistungen,
· kein Schutz vor Diskriminierung,
· begrenzte oder gar keine Aussichten auf Aufstieg im Arbeitsmarkt,
· keine Kollektivvertretung der Arbeitnehmer,
· Arbeitsumfeld ohne Mindestvorschriften in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit.
Durch die Prekarität kommen noch Elemente dazu, die die Risiken und die Unsicherheit verschärfen, so z.B. geringe Qualifizierung, Zeiten der Arbeitslosigkeit, fehlende Berufsausbildung, gesundheitliche Probleme, Betreuungspflichten. Wenn darüber hinaus der Arbeitnehmer nur über einen Arbeitsvertrag mit sehr kurzer Laufzeit verfügt, Teilzeit arbeitet oder nur über sehr kurze Zeiträume erwerbstätig ist, dann besteht die Gefahr, dass die betreffenden Arbeitskräfte unzulängliche Sozialschutzrechte haben, außerdem von jeglicher gewerkschaftlichen Vertretung und von Tarifverhandlungen ausgeschlossen werden und keine sozialen Kontakte am Arbeitsplatz haben und auch keine Unterstützung bekommen. Es kann dann zu einer Situation der „working poor“ (Armut trotz Erwerbstätigkeit) und der Schwarzarbeit mit negativen Folgen für den Sozialschutz und die Rentenansprüche kommen.
3. Der geschlechtsspezifische Charakter der prekären Beschäftigung
Die Wirtschaftssektoren, in denen Teilzeitarbeit auf Unternehmensebene am weitesten verbreitet ist, gehören alle dem Dienstleistungssektor an; dies gilt insbesondere für das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Bildungswesen, den Bereich Gesundheit und Sozialarbeit und andere Gemeindedienste sowie soziale und personenbezogene Dienstleistungen, mit anderen Worten für die Sektoren mit dem höchsten Anteil an Arbeitnehmerinnen unter den Beschäftigten.
Frühere Untersuchungen haben ergeben, dass in einer Vielzahl von Unternehmen nur Frauen Teilzeit arbeiten; in 55 % der Betriebe gibt es keinen einzigen Mann, der eine Teilzeitregelung in Anspruch nimmt. Den jüngsten verfügbaren Daten zufolge handelt es sich bei 31,5 %[1] der erwerbstätigen Frauen um Teilzeitbeschäftigte (mit 30 oder weniger Wochenarbeitsstunden) im Vergleich zu lediglich 8,3% der erwerbstätigen Männer.
Im Landwirtschaftssektor ist der Anteil der weiblichen Teilzeitbeschäftigten im Vergleich zu den männlichen Teilzeitbeschäftigten noch viel höher (86 %[2]).
Abgesehen von den negativen finanziellen Folgen für Einkommen und Renten bekommen Teilzeitbeschäftigte weniger Hilfe und Sozialunterstützung als Vollzeitbeschäftigte und sie werden weniger in die Teamarbeit einbezogen. Es ist auch schwieriger für sie, in eine Aufsichtsposition aufzurücken. Es muss darauf hingewiesen werden, dass 36 % der Männer mit hohem Bildungsstand (Hochschulabschluss oder darüber) in leitenden Positionen tätig sind gegenüber nur 15 % der Frauen mit hohem Bildungsstand.
Untersuchungen auf der Grundlage der 4. Europäischen Erhebung über die Arbeitsbedingungen haben ergeben, dass die durchschnittliche Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen geringer ist. Bezüglich der Elemente, die zum Entstehen des Gefälles im Bereich der Beschäftigungsfähigkeit beitragen, zeigen die Untersuchungen, dass zwar das für die Beschäftigungsfähigkeit zu berücksichtigende Element „formale Bildung“ für Frauen höher ist, dass aber zwei andere Faktoren, nämlich Lernen und Jobrotation für Frauen viel niedriger sind. Es überrascht wohl nicht, dass Jobs, die mit großer Unsicherheit verbunden sind, auch hinsichtlich der Beschäftigungsfähigkeit weit unten rangieren, wovon insbesondere Frauen und junge Arbeitnehmer betroffen sind.
4. Die vertragliche Beschäftigungsform
Zu den in hohem Maße prekären Arbeitsformen gehören nichtschriftliche Arbeitsverträge, Verträge über eine wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 10 Stunden und befristete Verträge über eine sehr kurze Beschäftigungsdauer von 6 Monaten oder weniger. Frühere Eurofound-Untersuchungen haben ergeben, dass befristete Arbeitsverträge und solche über eine unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung bei der Form von Arbeitsorganisation, die als „fremdbestimmte Arbeit“ („constrained work“) bezeichnet wird, überdurchschnittlich stark vertreten sind. Diese Arbeit zeichnet sich durch fehlende Autonomie bei der Arbeit, die nicht gegebene Möglichkeit, über Arbeitsbedingungen oder Arbeitsorganisation im Allgemeinen zu diskutieren, und geringe Arbeitsanforderungen aus. Diese Form der Arbeitsorganisation ist weit verbreitet bei nichtklassifizierter und unqualifizierter manueller Arbeit, wobei in diesem Bereich der höchste Anteil von Frauen in der untersten Alterskategorie (unter 25 Jahren) und in der obersten Alterskategorie (über 55 Jahre) beschäftigt ist. Aus der Sicht der Geschlechtergleichstellung kann festgestellt werden, dass ein ähnlicher Anteil an Männern (22 %) und an Frauen (21 %) der Altergruppe zwischen 15 und 29 Jahren über einen „sehr atypischen Arbeitsvertrag“ verfügen oder im Rahmen von atypischen Arbeitsvereinbarungen tätig sind. In höheren Alterskategorien sind in Bezug auf sehr atypische Arbeitsverhältnisse die Unterschiede zwischen den beiden Geschlechtern wieder stärker ausgeprägt, und zwar zum Nachteil der Frauen.
5. Einkommen: Lohndiskriminierung
In Europa beträgt der Unterschied im Lohn zwischen Männern und Frauen durchschnittlich 18 % (Eurostatwert 2008), was bedeutet, dass der Stundenlohn für Frauen im Durchschnitt fast ein Fünftel niedriger ist als der von Männern. Bei diesem Wert werden jedoch Unterschiede in der Zahl der Arbeitsstunden, unterschiedliche Arbeitsverträge usw. nicht berücksichtigt. Das Lohngefälle kann weitgehend damit erklärt werden, dass Frauen tendenziell häufiger als Teilzeitkräfte tätig sind (siehe weiter oben), aufgrund von Familienverpflichtungen häufiger und auch länger ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, wodurch die Gesamtlänge ihrer Arbeitserfahrung verkürzt wird, in Branchen mit niedrigeren Löhnen arbeiten sowie in schlecht bezahlten Sektoren, in denen es kaum Kollektivvertretung und Verhandlungsmöglichkeiten gibt. Untersuchungen haben ferner gezeigt, dass geschlechtsspezifische Rollen in der Kinderbetreuung zusätzliche Erklärungen für das Gefälle liefern.
6. Hausangestellte
Um die Belastung aufgrund der Betreuungs- und Hausarbeit zu verringern und eine Lösung für Konflikte aufgrund von beruflichen Aufgaben sowie Verpflichtungen im Privat- und Familienleben zu finden, entscheiden sich viele erwerbstätige Frauen dafür, die Hausarbeit Hausangestellten zu überlassen, von denen die meisten auch Frauen sind.
Das Hauptmerkmal der von Hausangestellten verrichteten Arbeit ist neben ihrem prekären Charakter die Tatsache, dass sie unterbewertet wird. Deshalb werden Hausangestellte häufig zu Opfern ungleicher, ungerechter und missbräuchlicher Behandlung.
7. Wanderarbeitnehmerinnen
Frauen aus weniger entwickelten Ländern lassen oft Kinder und Familie zurück, um in einem anderen Land unter irregulären oder sogar illegalen Bedingungen einer gering qualifizierten Arbeit nachzugehen. In vielen Fällen kennen sie ihre Rechte nicht und beherrschen kaum die Landessprache, weshalb sie noch schutzloser sind. Diese Frauen werden häufig Opfer von Missbrauch, Misshandlung, Gewalt und sexuellem Missbrauch oder sie werden für ihre Arbeit überhaupt nicht bezahlt. Diejenigen, die illegal arbeiten, trauen sich oft nicht, sich an staatliche Stellen zu wenden, um diese Fälle zu melden, da sie ansonsten sofort in ihr Herkunftsland abgeschoben werden.
8. Fehlen von Untersuchungen
Es gibt gegenwärtig ein sehr gravierendes Defizit an aktuellen Untersuchungen zum Thema prekäre Beschäftigung und vor allem zum Thema Frauen und prekäre Beschäftigung. Dies bedeutet, dass eine der Hauptaufgaben für die Zukunft darin besteht, in Untersuchungen über prekäre Beschäftigung und die geschlechtsspezifische Dimension zu investieren und solche Untersuchungen zu initiieren.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (14.7.2010)
für den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
zu Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen
(2010/2018(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Thomas Händel
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in Erwägung, dass hauptsächlich Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, und in der Erwägung, dass für Frauen in der EU trotz des bestehenden Rechtsrahmens nach wie vor große Unterschiede bei Beschäftigungschancen, Qualität der Arbeit, Existenz sicherndem Einkommen und gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit und gleichwertige Arbeit bestehen,
B. in der Erwägung, dass die Überrepräsentierung von Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen wesentlich zu dem Lohngefälle zwischen Frauen und Männern beiträgt, das immer noch unverändert hoch ist; unter Hinweis darauf, dass deshalb die Verbesserung der Qualität der Arbeit für Frauen das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern verringern wird,
C. in der Erwägung, dass die EU sich auch weiterhin für die durchgängige Berücksichtung des Aspekts der Geschlechtergleichstellung einsetzt, in der Erwägung, dass innerhalb der beschäftigungspolitischen Maßnahmen die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern aktiv zu fördern ist,
D. in der Erwägung, dass die Frauen unter bestimmten Umständen der Gefahr menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind, und in der Erwägung, dass ihnen - insbesondere schwangeren und stillenden Frauen - deshalb in dieser Hinsicht besondere Aufmerksamkeit zuteil werden muss,
E. in der Erwägung, dass die Globalisierung und der derzeitige wirtschaftliche Gesamtzusammenhang sowie der technologische Fortschritt Veränderungen in den Arbeitsbeziehungen und in den Inhalten der Aufgaben der Arbeitnehmer mit sich bringen,
F. in der Erwägung, dass Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen vermutlich schlechter über ihre Rechte informiert sind und in höherem Maße Gefahr laufen, von rechtlichem Schutz ausgeschlossen zu sein und/oder unrechtmäßig entlassen zu werden,
G. in Erwägung der Bedeutung des Rechts aller Arbeitnehmer, einschließlich Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, auf berufliche Aus- und Weiterbildung,
H. in der Erwägung, dass das Armutsrisiko von Frauen angesichts der zunehmenden Zahl der Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen steigt,
1. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG effektiver durchzusetzen;
2. fordert, dass auf der Tagung des Europäischen Rates eine Einigung über richtungweisende Leitlinien und konkrete Maßnahmen zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze im Rahmen der EU 2020-Strategie erzielt wird;
3. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Maßnahmen zu planen und durchzuführen, die Mädchen und jungen Frauen eine gute Bildung, Ausbildung und Studium ermöglichen, wobei besonders Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund zu unterstützen sind; betont darüber hinaus die Notwendigkeit, dass Frauen nach dem Ausscheiden aus dem Beruf aufgrund der Geburt eines Kindes aktiv auf den Wiedereinstieg in den Beruf hinarbeiten sollen;
4. fordert die Kommission auf, mit der neuen Beschäftigungsstrategie die Einbeziehung von Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen unabhängig vom Status ihrer Arbeit in die sozialen Sicherungs- und arbeitsrechtlichen Schutzsysteme anzustreben;
hält es für äußerst wichtig, dass Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen und ihre Familien erforderlichenfalls Leistungen aus einer Arbeitslosenversicherung und Mutterschaftsgeld erhalten; fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, den Umfang sowie die Dauer der materiellen Leistungen zu erhöhen, um ein angemessenes Netz der sozialen Sicherung zu schaffen;
5. fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung einer Kampagne für eine schrittweise Überführung von Arbeitnehmern in prekären Beschäftigungsverhältnissen in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu unterstützen; fordert die Kommission auf, einem Programm zuzustimmen, mit dem die Arbeitnehmer über die Folgen und Auswirkungen prekärer Arbeitsverhältnisse, einschließlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, aufgeklärt werden;
6. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Doppelbelastung von Frauen, einer der Gründe für die Überrepräsentierung von Frauen bei prekären Arbeitsverhältnissen, zu verringern; fordert eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben bei den regulären Beschäftigungsverhältnissen, um die prekären Beschäftigungsverhältnisse zu verringern;
7. fordert die Mitgliedstaaten auf, Kinderbetreuungs- und Pflegenetzwerke zu schaffen und die in Barcelona festgelegten Kinderbetreuungsziele zu verwirklichen, um eine Alternative zu bieten, wenn sich aufgrund des Fehlens von Kinderbetreuungs- und Pflegenetzwerken der Wunsch nach einer Vollzeitarbeit nicht erfüllt, Vollzeitarbeit für Frauen, die sich dafür entscheiden, zu ermöglichen und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Hindernisse zu überwinden, die die Frauen davon abhalten, die von ihnen gewünschte Stundenzahl zu arbeiten - ob es sich nun um Teilzeit- oder Vollzeitarbeit handelt; weist darauf hin, wie wichtig ein Existenz sicherndes Einkommen und der Zugang zu allen Sozialversicherungsleistungen sowohl bei Vollzeitarbeit als auch bei Teilzeitarbeit sind; unterstreicht die Gefahr der jüngsten Entwicklungen, aus denen sich ablesen lässt, dass unsichere Arbeit in einigen Branchen vor allem Frauen mit kleinen Kindern in die Armut getrieben hat;
8. fordert die Mitgliedstaaten auf, darauf zu achten, dass auch Teilzeitarbeitskräfte in die Systeme der Altersversorgung aufgenommen werden können;
9. fordert die Mitgliedstaaten auf, Renten-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Sozial- und Familienrecht auf eine eigenständige Lebensführung für Frauen und Männer inner- und außerhalb der Ehe auszurichten;
10. ist der Ansicht, dass durch die Tragfähigkeit der Systeme der Altersversorgung, Darlehensfazilitäten für Selbsthilfeprojekte sowie Programme zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Erschließung von alternativen Einnahmequellen die Bedingungen für Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen verbessert werden können;
11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf, die Instrumente zu stärken und den Rechtsrahmen zu verbessern, um das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu überwinden;
12. setzt sich dafür ein, Standardarbeitsplätze künftig entsprechend den Prinzipien von „guter Arbeit“ zu gestalten und nicht in prekäre Arbeitsplätze umzuwandeln; ist der Ansicht, dass die Arbeitsmärkte mit Hilfe strenger Arbeitsinspektionen besser reguliert werden sollten, um die Zahl prekärer Beschäftigungsverhältnisse zu reduzieren;
13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Strategien für prekäre Arbeitsverhältnisse zu entwickeln, um den Nachdruck auf menschenwürdige und „grüne“ Arbeitsplätze zu legen und dabei die ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen zu berücksichtigen;
14. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, klare Maßnahmen einzuführen, um das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern in jedem Mitgliedstaat bis 2020 um 10 % zu verringern und damit das durchschnittliche geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU – einschließlich des Rentengefälles – zu senken, da dies als grundlegend für die Verbesserung des Lebensstandards, die Bekämpfung der Armut und die Ankurbelung des Wirtschaftswachstums angesehen wird;
15. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, gewerkschaftliche Beteiligungschancen, die Einbeziehung von Betriebsräten und Mitbestimmungsrechte für alle Kategorien von Arbeitnehmern, unabhängig von ihren Einstellungsbedingungen, zu erleichtern, den Zugang zu Informationen über Arbeitnehmerrechte zu verbessern und die Behinderungen gewerkschaftlicher Beteiligung zu beseitigen; ermutigt die Sozialpartner, die Beteiligung von Frauen in ihren Gremien auf allen Ebenen zu verbessern; ermutigt die Mitgliedstaaten, niedrigschwellige Beratungsangebote für Frauen anzubieten, die keine Unterstützung durch einen Betriebsrat erhalten können, z.B. Beschäftigte in privaten Haushalten;
16. fordert die Kommission im Einklang mit den vor Ort erzielten Ergebnissen auf, den Mitgliedstaaten Leitlinien zu bewährten Vorgehensweisen bei der Bekämpfung direkter und indirekter Diskriminierung, der durchgängigen Berücksichtigung des Aspekts der Gleichstellung und der Verringerung prekärer Beschäftigungsverhältnisse bei Frauen an die Hand zu geben;
17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die soziale und rechtliche Stellung von Saisonarbeitskräften gesetzlich zu regeln und ihre soziale Sicherheit zu gewährleisten; bezeichnet Saisonarbeitskräfte als Arbeitskräfte, die einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, wobei Dauer und Verlängerung des Vertrags erheblich von saisonalen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel jahreszeitlich bedingten Wetterverhältnissen, staatlichen Feiertagen und/oder Erntezeiten in der Landwirtschaft.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
14.7.2010 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
41 6 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Regina Bastos, Jean-Luc Bennahmias, Pervenche Berès, Mara Bizzotto, Milan Cabrnoch, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Sergio Gaetano Cofferati, Marije Cornelissen, Tadeusz Cymański, Frédéric Daerden, Karima Delli, Proinsias De Rossa, Sari Essayah, Ilda Figueiredo, Pascale Gruny, Thomas Händel, Marian Harkin, Roger Helmer, Vincenzo Iovine, Liisa Jaakonsaari, Danuta Jazłowiecka, Martin Kastler, Ádám Kósa, Patrick Le Hyaric, Veronica Lope Fontagné, Olle Ludvigsson, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Csaba Őry, Siiri Oviir, Rovana Plumb, Sylvana Rapti, Licia Ronzulli, Elisabeth Schroedter, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Jutta Steinruck, Traian Ungureanu |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Georges Bach, Raffaele Baldassarre, Françoise Castex, Jelko Kacin, Ria Oomen-Ruijten, Antigoni Papadopoulou, Csaba Sógor, Emilie Turunen |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
29.9.2010 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
21 4 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Edit Bauer, Emine Bozkurt, Andrea Češková, Silvia Costa, Tadeusz Cymański, Edite Estrela, Ilda Figueiredo, Iratxe García Pérez, Sophia in ‘t Veld, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Nicole Kiil-Nielsen, Astrid Lulling, Barbara Matera, Elisabeth Morin-Chartier, Siiri Oviir, Antonyia Parvanova, Raül Romeva i Rueda, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Britta Thomsen, Marina Yannakoudakis, Anna Záborská |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Vilija Blinkevičiūtė, Anne Delvaux, Antigoni Papadopoulou, Joanna Senyszyn |
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