BERICHT über den Standpunkt des Rates zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2010 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III – Kommission

8.10.2010 - (13472/2010 – C7‑0263/2010 – 2010/2048(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: László Surján


Verfahren : 2010/2048(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0281/2010

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Standpunkt des Rates zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2010 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III – Kommission

(13472/2010 – C7‑0263/2010 – 2010/2048(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf die Artikel 310 und 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und auf Artikel 106 a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf Artikel 37,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, der am 17. Dezember 2009 endgültig festgestellt wurde[2],

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2010 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, der von der Kommission am 8. April 2010 vorgelegt wurde (KOM(2010)0149),

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments, der von der Kommission am 8. April 2010 vorgelegt wurde (KOM(2010)0150),

–   in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit, der von der Kommission am 17. März 2010 vorgelegt wurde (KOM(2010)0102),

–   in Kenntnis des Standpunkts des Rates zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2010, der vom Rat am 13. September 2010 festgelegt wurde (13472/2010 – C7‑0263/2010),

–   gestützt auf Artikel 75b seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7‑0281/2010),

A. in der Erwägung, dass die Kommission eine Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1905/2006 vorschlägt, um in den Jahren 2010 bis 2013 Begleitmaßnahmen für den Bananensektor mit einem Gesamtbudget von 190 Mio. EUR finanzieren zu können, wozu möglicherweise noch 10 Mio. EUR hinzukommen werden, falls es die Spielräume erlauben,

B.  in der Erwägung, dass die bezüglich der finanziellen Unterstützung für die Begleitmaßnahmen für den Bananensektor vorgeschlagene Aufschlüsselung nach Jahren für 2010 einen Betrag von 75 Mio. EUR vorsieht,

C. in der Erwägung, dass der bei Rubrik 4 verfügbare Spielraum nur 875 530 EUR beträgt, was darauf zurückzuführen ist, dass 2010 möglichst viele Mittel für die Finanzierung der Prioritäten der EU in ihrer Rolle als globaler Akteur bereitgestellt werden müssen,

D. in der Erwägung, dass der größte Teil dieser finanziellen Unterstützung im Jahr 2010 aus einer Umschichtung innerhalb der Rubrik 4 des Haushaltsplans stammt (55,8 Mio. EUR von 75 Mio. EUR),

E.  in der Erwägung, dass die vorgeschlagene Umschichtung Instrumente und Maßnahmen betrifft, die von der EU und insbesondere vom Europäischen Parlament als von großem Interesse eingestuft wurden,

F.  in der Erwägung, dass das Erfordernis einer finanziellen Unterstützung für Begleitmaßnahmen für den Bananensektor bei der Annahme des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens nicht vorhersehbar war,

G. in der Erwägung, dass die vergangenen Haushaltsverfahren gezeigt haben, dass diese Rubrik unter extremem Druck steht,

H. in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der EU für Bananen liefernde AKP‑Länder, die von der Senkung der Meistbegünstigungszölle im Rahmen der Handelsliberalisierung auf WTO-Ebene betroffen sind, nicht in Frage gestellt werden sollte und dass sich die entsprechenden haushaltspolitischen Maßnahmen nicht verzögern dürfen,

I.   in der Erwägung, dass das Parlament im Wesentlichen bereit ist, mit dem anderen Teil der Haushaltsbehörde im Vermittlungsverfahren zu verhandeln,

J.   in der Erwägung, dass der verbleibende Spielraum in Höhe von 875 530 EUR für die Finanzierung der Begleitmaßnahmen für den Bananensektor verwendet werden könnte,

1.  nimmt Kenntnis von dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2010 und dem Standpunkt des Rates;

2.  erinnert an seinen grundsätzlichen Standpunkt, dass neue Prioritäten mit neuen Mitteln finanziert werden sollten;

3.  ist der Ansicht, dass die Finanzierung der Begleitmaßnahmen für den Bananensektor die in Nummer 27 der IIV vom 17. Mai 2006 vorgesehenen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments erfüllt;

4.  fordert die Kommission auf, einen neuen Vorschlag für die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für den verbleibenden Teil von 74 124 470 EUR zu unterbreiten;

5.  hat beschlossen, den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2010 wie folgt abzuändern;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

eingereicht von: Lazslo SURJAN        >>

EINZELPLAN: III Kommission

 

Haushaltsplan 2010

EBH 3/2010

der Kommission

Standpunkt des Rates

Abänderung des EP

Neuer Betrag

 

 

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

07 02 04 Vorbereitende Maßnahme – Umweltüberwachung des Schwarzmeerraums

Mittel

2 000 000

2 000 000

500 000

2 000 000

500 000

2 000 000

500 000

0

2 000 000

000 000

Reserve

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsplan 2010

EBH 3/2010

der Kommission

Standpunkt des Rates

Abänderung des EP

Neuer Betrag

 

 

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

19 06 08 Notfallmaßnahmen zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Entwicklungsländern

Mittel

3 000 000

2 000 000

500 000

2 000 000

500 000

2 000 000

2 500 000

0

3 000 000

2 000 000

Reserve

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsplan 2010

EBH 3/2010

der Kommission

Standpunkt des Rates

Abänderung des EP

Neuer Betrag

 

 

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

19 09 01 Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Lateinamerika

Mittel

356 268 000

306 484 268

355 268 000

306 484 268

355 268 000

306 484 268

000 000

0

356 268 000

306 484 268

Reserve

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsplan 2010

EBH 3/2010

der Kommission

Standpunkt des Rates

Abänderung des EP

Neuer Betrag

 

 

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

19 10 01 01 Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Asien

Mittel

523 450 000

483 097 103

521 450 000

483 097 103

521 450 000

483 097 103

000 000

0

523 450 000

483 097 103

Reserve

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsplan 2010

EBH 3/2010

der Kommission

Standpunkt des Rates

Abänderung des EP

Neuer Betrag

 

 

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

21 02 01 Ernährungssicherheit

Mittel

238 766 452

190 000 000

237 766 452

190 000 000

237 766 452

190 000 000

1 000 000

0

238 766 452

190 000 000

Reserve

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsplan 2010

EBH 3/2010

der Kommission

Standpunkt des Rates

Abänderung des EP

Neuer Betrag

 

 

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

21 05 01 01 Gesundheit

Mittel

45 885 491

16 271 430

44 885 491

16 271 430

44 885 491

16 271 430

1 000 000

0

45 885 491

16 817 430

Reserve

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsplan 2010

EBH 3/2010

der Kommission

Standpunkt des Rates

Abänderung des EP

Neuer Betrag

 

 

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

21 05 01 06 Vorbereitende Maßnahme zum Technologietransfer im Arzneimittelbereich zugunsten der Entwicklungsländer

Mittel

3 300 000

3 000 000

p.m.

3 000 000

p.m.

3 000 000

300 000

0

3 300 000

3 000 000

Reserve

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsplan 2010

EBH 3/2010

der Kommission

Standpunkt des Rates

Abänderung des EP

Neuer Betrag

 

 

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

21 06 03 Anpassungshilfen für Vertragsstaaten des AKP-Zuckerprotokolls

Mittel

175 756 786

80 000 000

151 432 316

80 000 000

151 432 316

80 000 000

24 324 470

0

175 756 786

80 000 000

Reserve

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsplan 2010

EBH 3/2010

der Kommission

Standpunkt des Rates

Abänderung des EP

Neuer Betrag

 

 

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

21 07 04 Rohstoffabkommen

Mittel

4 600 000

4 600 000

2 800 000

4 600 000

2 800 000

4 600 000

1 800 000

1 800 000

4 600 000

4 600 000

Reserve

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsplan 2010

EBH 3/2010

der Kommission

Standpunkt des Rates

Abänderung des EP

Neuer Betrag

 

 

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

21 02 03 Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern

Mittel

162 700 000

342 700 000

145 300 000

342 700 000

145 300 000

342 700 000

17 400 000

0

162 700 000

342 700 000

Reserve

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • [1]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
  • [2]  ABl. L 64 vom 12.3.2010.
  • [3]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

7.10.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

41

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Damien Abad, Alexander Alvaro, Marta Andreasen, Reimer Böge, Jean-Luc Dehaene, Isabelle Durant, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Ingeborg Gräßle, Estelle Grelier, Carl Haglund, Lucas Hartong, Jutta Haug, Jiří Havel, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, Vladimír Maňka, Barbara Matera, Nadezhda Neynsky, Miguel Portas, Vladimír Remek, Dominique Riquet, László Surján, Helga Trüpel, Angelika Werthmann, Jacek Włosowicz

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

François Alfonsi, Richard Ashworth, Frédéric Daerden, Roberto Gualtieri, Paul Rübig, Peter Šťastný, Georgios Stavrakakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Jan Mulder