BERICHT über den Standpunkt des Rates zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 – Alle Einzelpläne

11.10.2010 - (12699/2010 – C7-0194/2010 – 2010/2001(BUD))

und die Berichtigungsschreiben Nr. 1/2011 (SEK(2010)1064), 2/2011 (SEK(2010)0000) und 3/2011 (SEK(2010)0000) zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011
Teil 1: Entschließungsantrag
Haushaltsausschuss
Berichterstatterinnen: Sidonia Elżbieta Jędrzejewska – (Einzelplan III – Kommission)
Helga Trüpel – (Andere Einzelpläne)


Verfahren : 2010/2001(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0284/2010

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Standpunkt des Rates zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 – Alle Einzelpläne (12699/2010 – C7‑0202/2010 – 2010/2001(BUD)) und zu den Berichtigungsschreiben Nr. 1/2011 (SEK(2010)1064), 2/2011 (SEK(2010)xxxx) und 3/2011 (SEK(2010)xxxx) zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–   gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften[1],

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2],

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2010 zu den Prioritäten für den Haushaltsplan 2011– Einzelplan III – Kommission[4],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2010 zu dem Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2011[5],

–   in Kenntnis des von der Kommission am 27. April 2010 vorgelegten Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 (KOM(2010)0300),

–   in Kenntnis des vom Rat am 12. August 2010 angenommenen Standpunkts zum Entwurf des Haushaltsplans der Europäischen Union (12699/2010 - C7-0202/2010),

–   in Kenntnis des Berichtigungsschreibens Nr. 1/2011 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, das am 15. September 2010 von der Kommission vorgelegt wurde,

–   gestützt auf Artikel 75b seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A7-0284/2010),

EINZELPLAN III

Schlüsselthemen und Prioritäten für den Haushaltsplan 2011

1.      ist der festen Überzeugung, dass das Haushaltsverfahren nach dem neuen Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die uneingeschränkte und hochrangige politische Mitwirkung aller betroffenen Organe erfordert; unterstreicht, dass das Vermittlungsverfahren darauf abzielt, die Standpunkte beider Teile der Haushaltsbehörde in Einklang zu bringen, und dass der gemeinsame Entwurf zum Haushaltsplan 2011 von beiden Teilen entsprechend ihren eigenen Vorschriften und gemäß Artikel 314 Absatz 7 des Vertrags noch immer angenommen werden muss;

2.      hält das schriftliche Verfahren für die Annahme des Standpunkts des Rates für besonders ungeeignet für das Haushaltsverfahren und für fragwürdig in Ermangelung der öffentlichen und eindeutigen politischen Billigung eines Kernstücks der EU-Gesetzgebung durch den Rat auf Ministerebene;

3.      ist außerdem sehr besorgt über die Frage, wie es den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Haushaltsplans (HE) 2011 bewerten soll, da die vorgenommenen Kürzungen nicht klar festgelegten Zielvorgaben entsprechen und im Gegenteil offensichtlich willkürlich und radikal über den gesamten Haushaltsplan verteilt zu sein scheinen; ist der Auffassung, dass willkürliche Mittelkürzungen nicht im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung stehen;

4.      ist der Auffassung, dass das Inkrafttreten des AEUV, der die EU-Politiken stärkt und neue Bereiche der Zuständigkeit schafft (insbesondere die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Raumfahrt, Fremdenverkehr, Bekämpfung des Klimawandels, Sozialpolitik, Energiepolitik, Justiz und Inneres), eine „Lissabonisierung“ des Haushaltsplans impliziert und deshalb seitens der beiden Teile der Haushaltsbehörde ein in sich schlüssiges und konsequentes Vorgehen erfordert, was eine Aufstockung der finanziellen Kapazitäten betrifft;

5.      verweist darauf, dass sich der EU-Haushalt ungeachtet mehrer Vertragsänderungen und gestiegener Verantwortlichkeiten, die auf die Ebene der Union übertragen wurden, derzeit auf bescheidene 1% des BNI beläuft; widersetzt sich dementsprechend den vom Rat vorgenommenen drastischen Kürzungen;

6.      versteht die von einigen Delegationen im Rat bekundete Besorgnis, dass der Druck auf die Haushalte der Mitgliedstaaten für das Haushaltsjahr 2011 besonders stark ist und dass Einsparungen deshalb umso notwendiger sind, ist jedoch der Auffassung, dass willkürliche Kürzungen bei den Zahlungsermächtigungen nicht im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung stehen; ist außerdem der Auffassung, dass willkürliche Kürzungen bei den Verpflichtungsermächtigungen die Durchführung von bereits vereinbarten Politiken und Programmen der Union gefährden;

7.      verweist erneut darauf, dass der Haushaltsplan der EU auf keinen Fall als reine Finanzmasse aufgefasst und bewertet werden sollte, die den nationalen Haushalten als Belastung hinzugefügt wird, sondern im Gegenteil als Chance verstanden werden muss, die Initiativen und Investitionen voranzubringen, die für die EU insgesamt von Interesse sind und einen Zusatznutzen bringen, da die meisten dieser Initiativen und Investitionen vom Parlament und vom Rat im Wege der Mitentscheidung gemeinsam beschlossen werden und damit auch auf nationaler Ebene legitimiert sind; fordert die EU-Institutionen auf, einen angemessenen Mechanismus zur Bewertung und Schätzung der Kosten eines „Nicht-Europa“ festzulegen, mit dem die Einsparungen herausgestellt würden, die durch die Zusammenlegung von Ressourcen erzielt werden;

8.      bekräftigt, dass der komplementäre Charakter des EU-Haushaltsplans gegenüber den nationalen Haushalten und die von ihm ausgelöste Dynamik nicht durch willkürliche Kürzungen gedrosselt und beschnitten werden sollen, die einen Bruchteil (weniger als 0,02%) der kumulierten Haushalte der 27 Mitgliedstaaten ausmachen;

9.      erinnert daran, dass Maßnahmen in den Bereichen Jugend, Bildung und Mobilität vom Parlament als eine seiner wichtigsten Prioritäten - unter anderen Prioritäten, wie sie in der vom Parlament im Juni 2010 angenommenen Entschließung zum Mandat für den Trilog aufgeführt werden - für den Haushaltsplan 2011 ermittelt worden sind, da sie wesentliche und notwendige Bestandteile der EU-Strategie für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung und der Strategie EU 2020 sind; betont, dass die vorgeschlagene Aufstockung bei den Mitteln für eine ausgewählte Reihe von Haushaltsposten sowohl kurz- als auch langfristigen Strategien für die Zukunft der EU dienlich ist;

10.    bekräftigt seine feste Überzeugung, dass in einem Kontext knapper Mittel und einer weltweiten wirtschaftlichen Rezession die Finanzierung der EU-Politiken aufmerksam überwacht werden sollte, um alle Ausgaben zu vermeiden, denen keine eindeutige und ermittelbare Zielvorgabe zugrunde liegt, wobei der europäische Zusatznutzen des EU-Haushaltsplans zu berücksichtigen ist, da er ein Ausdruck der Solidarität und Effizienz im Wege der Zusammenlegung von Finanzmitteln ist, die andernfalls auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zerstreut würden; betont ebenfalls, dass mit einem überwiegenden Teil der Ausgaben aus dem EU-Haushaltsplan langfristige Investitionen unterstützt werden, die erforderlich sind, um das Wirtschaftswachstum in der EU zu stimulieren;

11.    verweist darauf, dass die aus dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) resultierenden Margen keinen wirklichen Handlungsspielraum zulassen, insbesondere in den Teilrubriken 1a und 3b sowie in Rubrik 4, und die Fähigkeit der EU verringern, auf politische Veränderungen und einen unvorhergesehenen Bedarf zu reagieren und dabei gleichzeitig an ihren Prioritäten festzuhalten; verweist darauf, dass der Umfang der Herausforderungen, mit denen die EU konfrontiert ist, Mittel erfordern würde, die weit über die gegenwärtigen Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens hinausgehen; verweist in dieser Hinsicht darauf, dass eine substanzielle Überprüfung des Haushaltsplans unbedingt erforderlich ist und dass eine unverzügliche Revision der Obergrenzen des gegenwärtigen MFR sowie einiger Vorschriften der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung aufgrund der verschiedenen Herausforderungen und der sich abzeichnenden neuen Prioritäten unvermeidbar geworden ist;

12.    fordert den Rat mit Nachdruck auf, den eindeutigen Bedingungen, die es in seiner Entschließung vom 22. September 2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2007 bis 2013 ((KOM(2010)0072 - 2010/0048(APP))[6] festgelegt hat und auf deren Grundlage das Parlament seine Zustimmung zu der neuen MFR-Verordnung geben wird, wie es im AEUV vorgesehen ist, uneingeschränkt Rechnung zu tragen;

13.    verweist darauf, dass die Finanzierung seiner Prioritäten und der neuen Politiken, die sich aus dem Inkrafttreten des Vertrags ergeben, innerhalb der Obergrenzen des MFR nicht möglich gewesen wäre; unterstreicht, dass es zur Erleichterung der Verhandlungen innerhalb des Vermittlungsausschusses – auf Kosten ernsthafter Kompromisse – die Finanzierung dieser Politiken innerhalb der Obergrenzen vorgeschlagen hat; weist nichtsdestoweniger darauf hin, dass dies nur mithilfe einer Kürzung der Mittel bei anderen spezifischen und sorgfältig ausgewählten Haushaltslinien erreicht werden kann;

14.    weigert sich, bei den Zahlungsermächtigungen einen Gesamtbetrag im Standpunkt des Rates als endgültige Zielvorgabe anzusehen, die man erfüllt, indem man Ausgaben bei verschiedenen Haushaltslinien kürzt oder erhöht, ohne eine gründliche Bewertung des tatsächlichen Bedarfs vorzunehmen;

15.    verweist darauf, dass sich diese Praxis des Rates auf die Ausführungsrate bei den Verpflichtungsermächtigungen für das gleiche Jahr auswirken kann, indem die Quote der Unterzeichnung neuer Verträge – vor allem im letzten Quartal – zurückgeht, was zu Störungen bei den auf mehrere Jahre angelegten Lebenszyklen der EU-Programme führt;

16.    vertritt generell die Ansicht, dass die Verwaltungsausgaben zur Unterstützung von EU-Programmen nicht gekürzt werden sollten, um die zügige Umsetzung der Programme sowie ihre Qualität und eine angemessene Überwachung zu gewährleisten; setzt deshalb sämtliche vom Rat bei den Haushaltslinien für die Verwaltung dieser Programme gekürzten Beträge wieder ein;

Teilrubrik 1a

17.    erinnert daran, dass die Bereiche Jugend, Bildung und Mobilität als horizontale Prioritäten des EP für den Haushaltsplan 2011 in den verschiedenen Politikbereichen bereichsübergreifende und gezielte Investitionen erfordern, um Wachstum und Entwicklung in der EU zu fördern; bekundet deshalb seinen Willen, die Mittel für die Programme im Zusammenhang mit diesen Prioritäten – insbesondere Lebenslanges Lernen, Menschen und Erasmus Mundus – aufzustocken;

18.    ist insbesondere der Auffassung, dass die Mobilität von Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt ein Schlüsselinstrument ist, um die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen und dynamischen Arbeitsmarktes in Europa zu gewährleisten, und als solche stärker gefördert werden muss; spricht sich deshalb dafür aus, die Mittel für das Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa (EURES) aufzustocken, und unterstützt zu diesem Zweck nachdrücklich die Einleitung der vorbereitenden Maßnahme „Ihr erster EURES-Arbeitsplatz“, die darauf abzielt, jungen Menschen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt oder beim Zugang zu Arbeitsplätzen für Fachkräfte in einem anderen Mitgliedstaat Hilfestellung zu leisten, als ersten Schritt hin zu einem spezifischen, nicht-akademischen Programm zur Förderung der Mobilität von Jugendlichen;

19.    erkennt den Zusatznutzen an, den die von der EU finanzierte Forschung darstellt, die parallel zu den getrennten nationalen Bemühungen und Investitionen im Bereich der Forschung und insbesondere im Bereich der Energieforschung einschließlich der erneuerbaren Energien für Dynamik sorgt; erkennt ferner die zentrale Rolle der KMU für die europäische Wachstums- und Beschäftigungsquote an; bekräftigt dementsprechend seine Unterstützung für das Rahmenprogramm Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und insbesondere das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation sowie das Programm „Intelligente Energie“ durch eine Aufstockung der Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen bei einer ausgewählten Reihe von Haushaltslinien; stellt fest, dass die zügige Durchführung der F&E-Programme gewährleistet werden sollte, um am Ende des Haushaltsjahres die Übertragung der Mittel von ihrem beabsichtigten Verwendungszweck zu vermeiden;

20.    ist äußerst besorgt über den unzureichenden Charakter der Mittel, die für die Finanzierung von Politikbereichen verfügbar sind, die das Kernstück der Wettbewerbsfähigkeit im Dienste von Wachstum und Beschäftigung sind, und über die Verschlechterung dieser Situation aufgrund der bevorstehenden Finanzierung der Strategie Europa 2020; verweist darauf, dass Investitionen in Politikbereiche wie Bildung, Forschung, Innovation, Verkehr (insbesondere die TEN-V) und Fremdenverkehr eine ausschlaggebende Rolle dabei spielen, Wachstum und Beschäftigung voranzutreiben;

21.    hält es für äußerst wichtig, dass die neu eingerichteten europäischen Finanzaufsichtsbehörden von Beginn an angemessen und ausreichend mit Finanzmitteln ausgestattet werden, damit sie in der Lage sind, zur Stabilität des europäischen und des internationalen Finanzsystems beizutragen;

22.    ist davon überzeugt, dass die Finanzierung des Gemeinsamen Euratom-Unternehmens für den ITER im Lichte des Vorschlags der Kommission zur Finanzierung des ITER für die Jahre 2012 und 2013 neu überdacht werden sollte; ist nicht bereit, eine Umschichtung innerhalb des bestehenden 7. Rahmenprogramms für die Forschung vorzunehmen, um den zunehmenden Finanzbedarf zu finanzieren, der nicht mehr in Einklang mit dem ursprünglichen Vorschlag steht; ist deshalb angesichts der Verzögerungen bei der Ausführung der Auffassung, dass zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat über die künftige Finanzierung des ITER eine Kürzung um 47 Millionen bei den Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen der Haushaltslinie 08 20 02 die geeignetste haushaltspolitische Option darstellt;

23.    unterstützt den Vorschlag der Kommission, Zahlungsermächtigungen unter der Rubrik für den Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung bereitzustellen, um die Finanzverfahren in Bezug auf die von den beiden Teilen der Haushaltsbehörde genehmigten Anträge zu vereinfachen; setzt dementsprechend den Standardbetrag wieder ein und ist sich bewusst, dass er für den Bedarf des Jahres 2011 unzureichend sein kann;

24     ist davon überzeugt, dass eine strategische Vision der europäischen Energiesituation erforderlich ist; stellt fest, dass die Kommission einen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) aufgelegt hat, dessen finanzielle Situation noch immer unklar ist; hat deshalb p.m.-Haushaltslinien für mehrere Bereiche des SET-Plans geschaffen, in denen demnächst die Aktivitäten beginnen sollen;

Teilrubrik 1b

25.    stellt fest, dass der Standpunkt des Rates nicht auf eine Änderung des Vorschlags der Kommission für die Verpflichtungsermächtigungen hinausläuft, und betont, dass dieser Standpunkt zu den Verpflichtungsermächtigungen im Einklang mit den im MFR festgelegten Mitteln steht, wenn man die technische Anpassung am Finanzrahmen für 2011 entsprechend Nummer 17 der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Juni 2006 berücksichtigt;

26.    bedauert den restriktiven Ansatz des Rates bei den Zahlungsermächtigungen, die im Vergleich zu dem von der Kommission für 2011 veranschlagten Bedarf an Zahlungsermächtigungen um 1 075 Millionen EUR gekürzt wurden (die Hälfte davon für den Abschluss der Programmplanungsperiode 2006-2010); unterstreicht, dass das Europäische Parlament mittlerweile bereits zu der Bewertung gekommen ist, dass der Bedarf an Zahlungsermächtigungen möglicherweise unterschätzt worden ist und dass der Ansatz des Rates unter Umständen die erforderliche Beschleunigung der Durchführung des Programms nach seinem langsamen Anlaufen zu Beginn des Zeitraums 2007-2013 sowie die vor kurzem zwischen Parlament und Rat im Rahmen des europäischen Konjunkturprogramms vereinbarten legislativen Änderungen gefährden kann,

27.    hebt deshalb die vom Rat gekürzten Zahlungsermächtigungen wieder auf das Niveau des HE an, wobei es gleichzeitig an seinem ursprünglichen Standpunkt festhält, dass die Kommission und der Rat rasch einen Berichtigungshaushaltsplan vorlegen und annehmen sollten für den Fall, dass sich die Zahlungsermächtigungen als nicht ausreichend zur Deckung des Bedarfs erweisen; begrüßt die diesbezügliche Erklärung des Rates;

28.    verweist darauf, dass in der EU-Strategie für den Ostseeraum festgelegt wird, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen soweit wie möglich aus bestehenden Quellen - einschließlich der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds - finanziert werden sollten; weist darauf hin, dass in den Schlussfolgerungen des Rates zur EU-Strategie für den Ostseeraum erklärt wird, dass sich die Strategie auf einen effizienteren Einsatz der bestehenden Instrumente und Mittel der EU sowie anderer bestehender Ressourcen und Finanzinstrumente stützt; unterstreicht, dass diese Strategie eine angemessene Anerkennung und Finanzierung erhalten muss;

Rubrik 2

29.    weist darauf hin, dass das vorrangige Ziel der GAP darin bestehen sollte, Marktstabilität, eine sichere Versorgung mit Lebensmitteln und faire Preise und Einkommen für die Landwirte einschließlich des Schutzes der Umwelt und der Landschaft sicherzustellen, und fordert deshalb die Kommission auf, im Haushaltsplan 2011 einen finanziellen Puffer für die Mittel vorzusehen, die erforderlich sind, um einen unkomplizierten Zugang zu Finanzmitteln zu schaffen, sollten im Jahre 2011 Schwankungen auf den Märkten auftreten;

30.    erkennt den Nutzen der außerordentlichen Mittel in Höhe von 300 Millionen EUR an, die im Haushaltsplan 2010 für den Milchsektor bereitgestellt wurden; unterstützt die Schaffung einer neuen Haushaltslinie zur Finanzierung eines Milchfonds, der Unterstützung bei der Modernisierung, der Diversifizierung und der Umstrukturierung leistet und die Vermarktung verbessern hilft; weist darauf hin, dass die Kommission den Milchfonds bereits gebilligt hat;

31.    ist der Auffassung, dass das nationale Unterstützungsprogramm für den Weinsektor fortgeführt werden sollte, wenn auch in geringerer Höhe; weist darauf hin, dass die Kommission zum Zeitpunkt der Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Wein ausdrücklich erklärt hat, dass diese Reform haushaltsneutral sein sollte;

32.    hebt hervor, dass das Parlament ausdrücklich die Verwendung von Mitteln für lebende Tiere missbilligt hat, die in tödlich endenden Stierkämpfen eingesetzt werden, und weist darauf hin, dass es von der Kommission erwartet, dass sie dafür sorgt, dass diese Einschränkung durchgesetzt wird;

33.    erkennt an, dass das Schulobstprogramm und das Schulmilchprogramm wichtige Programme im Hinblick auf die Förderung einer gesunden Ernährung bei Kindern sind; begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Aufstockung der Mittel für diese beiden Programme, und beschließt, die einschlägigen Mittel weiter aufzustocken; unterstreicht die Bedeutung des Programms für benachteiligte Personen und beschließt, seine Mittel aufzustocken, erinnert jedoch daran, dass die Mittel vor dem Hintergrund des vor dem Gericht anhängigen Verfahrens ausgeführt werden müssen;

34.    unterstützt entsprechend seinen Prioritäten die Schaffung eines Pilotvorhabens, das auf die Förderung des Austausches bewährter Praktiken zwischen jungen Landwirten abzielt, insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen, mit denen sich die europäische Landwirtschaft konfrontiert sieht;

35.    ist davon überzeugt, dass LIFE+ (Finanzinstrument für die Umwelt 2007-2013) weiter gestärkt werden sollte, um die zusätzlichen Maßnahmen durchführen zu können; betont, dass Umweltbelange eine Priorität für die Umwelt- und Agrarpolitik darstellen und dass eine Aufstockung der Mittel von zentraler Bedeutung für die Erhaltung der Natur und der Artenvielfalt ist; ist der Auffassung, dass zusätzlich zu LIFE+ Kriterien der nachhaltigen Entwicklung in alle relevanten EU-Instrumente als Querschnittselement aufgenommen werden sollten;

Teilrubrik 3a

36.    hält mehrere Programme und Instrumente wie z. B. das Programm „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten“ für wesentlich für die Umsetzung des Programms von Stockholm und bekräftigt seine Unterstützung für das Programm Daphne – Kampf gegen Gewalt (im Zuge dieses Programms können finanzierungswürdige Projekte aufgrund knapper Mittel nicht finanziert werden) und das Programm „Drogenprävention und -aufklärung“; legt in diesem Zusammenhang ein besonderes Schwergewicht auf die Bekämprung der Gewalt gegen Frauen einschließlich von Zwangsabtreibung, der Verstümmelung der weiblichen Genitalien, der Zwangssterilisierung oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen;

37.    hält angesichts der dem Parlament vorgelegten spärlichen Informationen über die nächsten Schritte beim Projekt SIS II eine Einstellung der Mittel in die Reserve für die geeignetste Maßnahme, um die angeforderten Informationen über notwendige Verbesserungen zu erhalten;

38.    hält die im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen von 21. September 2010 dargelegte Planung für unzureichend, um die Forderungen des Parlaments nach Informationen über notwendige Verbesserungen und eine vollständige Übersicht über die Einbeziehung des SIS II in den Haushaltsplan zu erfüllen;

Teilrubrik 3b

39.    verweist darauf, dass Teilrubrik 3b Politikbereiche einschließt, die eine direkte Auswirkung auf das Alltagsleben der europäischen Bürger haben, und ist uneingeschränkt davon überzeugt, dass das tatsächliche Potenzial dieser Rubrik mit der begrenzten Marge, die im gegenwärtigen MFR festgelegt wurde, nicht voll ausgeschöpft werden kann; unterstreicht, dass die vom Rat für diese Instrumente vorgeschlagene Finanzierung nicht im Einklang mit den Kernprioritäten steht, die von dieser Rubrik abgedeckt werden, und unterstreicht insbesondere, dass die äußerst hohen Ausführungsraten, wie sie bisher bei den Programmen für die Jugend festgestellt wurden, ein Beleg dafür sind, dass sie ein sehr viel stärkeres finanzielles Engagement verdienen;

40.    bekräftigt seine Absicht, die Mittel für das Programm „Jugend in Aktion“, die Weltsommerspiele der „Special Olympics“, die Informationsrelais und die laufende vorbereitende Maßnahme im Bereich des Sports aufzustocken; nimmt die Initiative des Rates zur Kenntnis, eine neue vorbereitende Maßnahme zu Gedenkstätten in Europa vorzulegen, und ist der Auffassung, dass diese vorbereitende Maßnahme die EU-Bürgerschaft fördern könnte, indem der Zugang zu historischen Stätten des gemeinsamen europäischen Gedenkens erhalten und erleichtert werden könnte;

Rubrik 4

41.    ist zutiefst davon überzeugt, dass die Rolle der EU als globaler Akteur innerhalb der Margen, die im MFR vorgesehen sind, nicht angemessen finanziert werden kann und dass diese Mittelknappheit von den beiden Teilen der Haushaltsbehörde nicht mit Hilfe von Kompromissen angegangen werden sollte, die in letzter Minute erzielt werden, ohne dass angemessene Überlegungen über den mittelfristigen Bedarf angestellt werden; verweist darauf, dass eine Überarbeitung des MFR und die Revision der Obergrenze der Rubrik 4 zur Berücksichtigung des Bedarfs, der mittlerweile entstanden ist und der 2006 nicht vorausgesehen werden konnte, eine unerlässliche Vorbedingung für die Verwaltbarkeit und Nachhaltigkeit dieser Rubrik sind;

42.    ist der Auffassung, dass im Kontext des extrem engen Handlungsspielraums innerhalb dieser Rubrik und angesichts des vom Rat eingeleiteten Bemühens, Einsparungen zu erzielen, die Finanzierung von Prioritäten nur mithilfe ausgewählter Kürzungen von Mitteln bei einer begrenzten Zahl von Haushaltslinien gewährleistet werden kann; ist der Auffassung, dass die für die Unterstützung des Wiederaufbaus in Afghanistan und für die Makrofinanzielle Unterstützung vorgesehenen Mittel teilweise gekürzt werden könnten, ohne dass die Operationen substanziell beeinträchtigt werden; beschließt im Einklang mit diesem Ansatz, die Mittel für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf der Höhe des Haushaltsplans 2010 wiedereinzusetzen, wie dies nach Nummer 42 der IIV zulässig ist;

43.    bekräftigt sein Engagement, die Mittel für Unterstützungsleistungen an Palästina, den Friedensprozess und die UNRWA nicht willkürlich zu kürzen; bekräftigt dennoch seine feste Überzeugung, dass die Diskrepanz zwischen ihrer globalen finanziellen Unterstützung – die EU insgesamt steht bei den Gebern an erster Stelle – und ihrem eher begrenzten Einfluss auf den Friedensprozess weder gerechtfertigt noch verständlich ist und gründlich angegangen werden muss, insbesondere im Kontext des neu geschaffenen Europäischen Auswärtigen Dienstes;

44.    bekräftigt seinen Widerstand gegen die vorgeschlagene Umschichtung von Mitteln von mehreren Instrumenten und Programmen hin zu den flankierenden Maßnahmen im Bananensektor und dem Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrienationen (ICI+), deren Finanzierung zum Zeitpunkt der Annahme des gegenwärtigen MFR nicht vorgesehen war, bekundet dennoch seine Unterstützung für diese Instrumente; unterstreicht, dass das Instrument der Entwicklungszusammenarbeit nicht als Fonds angesehen werden darf, auf den für die Finanzierung eines etwaigen neuen Bedarfs, der sich unter Rubrik 4 ergibt, zurückgegriffen werden könnte, sondern dass es für eine spezifische Liste von Zielvorgaben, zu deren Verwirklichung sich die EU bei zahlreichen Gelegenheiten verpflichtet hat, eingerichtet und finanziert worden ist; fordert deshalb den Rat auf, sich über eine mehrjährige Finanzierung dieser Maßnahmen mit Hilfe sämtlicher Mittel, die in der IIV vorgesehen sind, zu einigen;

45.    beschließt, einen Teil der Mittel für die Umwelt und die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen einschließlich der Energie in die Reserve einzustellen, bis die Kommission ein politisch verbindliches Dokument vorlegt, mit dem der Nachweis erbracht wird, dass dieses "Schnellstart"-Finanzierungspaket für den Klimaschutz tatsächlich eine Ergänzung darstellt, dass mit ihm Partnerregionen auf geografisch ausgewogene Weise EU-Mittel zugewiesen werden und dass es nicht zu Lasten bestehender Programme der Entwicklungszusammenarbeit geht, sowie klare Informationen über Kriterien für die Auswahl der Begünstigten und Einzelheiten der Vereinbarungen mit den Entwicklungsländern;

46.    leitet bei der EU-Unterstützung für den fairen Handel einen Ansatz ein, der sämtliche Haushaltslinien einbezieht;

47.    vertritt die Auffassung, dass man sich im Einklang mit den Vierparteienverhandlungen über die Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes um eine verstärkte Identifizierung von GASP- und GSVP-Missionen bemühen sollte, da dies im Interesse einer verbesserten Transparenz und eines leichteren Überblicks über den Haushaltsplan liegt; beschließt dementsprechend, die Haushaltslinien 19 03 01, 19 03 03 und 19 03 07 aufzusplitten, um getrennte Haushaltslinien für die EUMM in Georgien, EULEX Kosovo und EUPOL Afghanistan zu schaffen, bei denen es sich um die wichtigsten Missionen handelt, die im Jahre 2011 im Rahmen der GASP/GSVP durchgeführt werden;

48.    ist entsprechend seinen Entschließungen zu den transatlantischen Beziehungen der Auffassung, dass die strategische Partnerschaft EU-USA über die Schaffung einer spezifischen Haushaltslinie für die „Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten“ eindeutig festgelegt werden muss;

49.    ist der Auffassung, dass eine weitere Aufstockung des Finanzrahmens zur Unterstützung der türkisch-zypriotischen Gemeinschaft erforderlich ist, um eine angemessene Finanzierung der Arbeit des Ausschusses für die Vermissten auf Zypern sowie der Restaurierungsvorhaben des Technischen Ausschusses für das kulturelle Erbe zu gewährleisten; ist der Auffassung, dass die Arbeit dieser Ausschüsse von großer Bedeutung für beide Volksgruppen auf Zypern ist;

Rubrik 5

50.    widersetzt sich dem allgemeinen Standpunkt des Rates zu den Ausgaben der Rubrik 5, der in einer Kürzung in Höhe eines Gesamtbetrags von über 115 Millionen EUR besteht, welche sich aus der Nichtveranschlagung der Anpassung der Dienstbezüge und Ruhegehälter um 1,85 % im Haushaltsplan und einer globalen Kürzung bei den Haushaltslinien für die Europäischen Schulen ergibt, die den Prioritäten des Parlaments in den Bereichen Jugend-Bildung-Mobilität zuwiderläuft;

51.    unterstreicht, dass ein derart restriktiver Ansatz zwar zu kurzfristigen Einsparungen für den EU-Haushalt und die Mitgliedstaaten führt, allerdings die Durchführung von Politiken und Programmen der EU gefährdet; unterstreicht außerdem, dass die Organe mit angemessenen Ressourcen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausgestattet werden sollten, insbesondere nach dem Inkrafttreten des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;

52.    macht deshalb generell die vom Rat vorgenommenen Kürzungen rückgängig und stellt die Beträge, die der Anpassung der Dienstbezüge um 1,85 % entsprechen, in Erwartung des Urteils des Gerichtshofes in die Reserve ein; ist der Auffassung, dass die Veranschlagung derartiger Ausgaben im Haushaltsplan einer wirtschaftlichen und umsichtigen Haushaltsführung entspricht;

53.    setzt die im Haushaltsentwurf der Kommission veranschlagten Mittel für alle anderen vorstehend genannten Kürzungen mit Ausnahme der Kürzung bei der Haushaltslinie Konferenzen, Sitzungen und Ausschüsse wieder ein; hält die am Haushaltsplan der Europäischen Schulen vorgenommenen Kürzungen für unvertretbar; fragt sich zusätzlich, wie der Rat in der Lage ist, den möglichen Personalbestand in den Dienststellen der Kommission mit größerer Genauigkeit zu veranschlagen als die Kommission selbst;

54.    fordert den Rat auf, zügig das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2011 anzunehmen, damit der Europäische Auswärtige Dienst seine Arbeit zu Beginn des Jahres 2011 mit angemessenen Ressourcen aufnehmen kann, beschließt jedoch, die Mittel so lange in die Reserve einzustellen, bis eine weitere Konsultation der einschlägigen Gremien des Parlaments durch die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik zu den Prioritäten stattgefunden hat, die mit den Ressourcen verwirklicht werden sollen, welche durch die Verschmelzung der gegenwärtigen Strukturen der Kommission und des Rates freigeworden sind;

55.    stellt in Erwartung spezifischer Aktionen, Folgemaßnahmen oder Vorschläge der Kommission bzw. mit Blick auf den Erhalt zusätzlicher Informationen durch die Kommission die Mittel bei bestimmten administrativen Haushaltslinien in die Reserve ein; fordert insbesondere eine Revision des Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder und dessen strenge Anwendung im Hinblick auf die Modalitäten der Zuerkennung von Ruhegehältern an ehemalige Mitglieder, um einen bestimmten Betrag der Mittel aus der Reserve freizugeben;

Agenturen

56.    billigt generell die von der Kommission veranschlagten Beträge für den Bedarf der Agenturen an Haushaltsmitteln und lehnt die Grundsätze ab, auf die sich der Standpunkt des Rates zu den Haushaltsplänen der dezentralen Agenturen der EU im Vergleich zu 2010 stützte, d. h.

- Begrenzung der Anhebung auf 1,5 % für die Agenturen, die die volle Funktionsfähigkeit erreicht haben,

- Begrenzung der Anhebung auf 3 % für Agenturen, denen neue Aufgaben übertragen worden sind,

- Antrag auf Schaffung von lediglich der Hälfte der Stellen,

- keine Änderungen an dem Vorschlag der Kommission für neue Agenturen;

57.    ist allerdings der Auffassung, dass der Zuschuss der EU für Agenturen, die Gebühren erheben, nicht um den Betrag der zweckgebundenen Einnahmen verringert werden sollte, um ihnen in Anbetracht der Schwankungen bei den erhobenen Gebühren die angemessene haushaltspolitische Flexibilität zu geben;

58.    beschließt außerdem, die Mittelansätze für die drei neuen Agenturen im Bereich der Finanzaufsicht für 2011 entsprechend den verfügbaren Schätzungen der haushaltsmäßigen Auswirkungen des Ergebnisses der Verhandlungen mit dem Rat aufzustocken, für die Europäische Polizeiakademie bis zum Ergebnis des Entlastungsverfahrens für 2008 Mittel in die Reserve einzusetzen, die Finanzmittel der EU für die Europäische Stiftung für Berufsbildung im Einklang mit den Prioritäten des Parlaments zu erhöhen und die Haushaltszuweisungen für die Fischereikontrollagentur aufzustocken, damit sie in der Lage ist, ihren Kontrollverpflichtungen in internationalen Gewässern nachzukommen;

Pilotvorhaben und vorbereitende Maßnahmen

59.    unterstreicht, dass Pilotvorhaben und vorbereitende Maßnahmen, die in einer begrenzten Zahl angenommen worden sind, eingehend geprüft und bewertet worden sind, auch im Licht der nützlichen und konstruktiven ersten Bewertung durch die Kommission im Juli 2010, um eine Verdoppelung von Aktionen zu vermeiden, die bereits durch bestehende EU-Programme abgedeckt werden; verweist darauf, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen darauf abzielen, politische Prioritäten zu formulieren und neue Initiativen einzuführen, die sich zu künftigen Aktivitäten und Programmen der EU entwickeln könnten;

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EINZELPLÄNE I, II, IV, VI, VII, VIII, IX

Allgemeiner Rahmen

60.    erinnert daran, dass die Organe ihre Haushaltspläne auf der Grundlage einer wirtschaftlichen und effizienten Haushaltsführung und unter Berücksichtigung der Auswirkungen der gegenwärtigen Wirtschaftskrise aufstellen sollten und dass sie die notwendigen Anstrengungen unternehmen sollten, um die Ressourcen effektiv einzusetzen, so dass sie in der Lage sind, ihren Verpflichtungen nach dem Vertrag von Lissabon nachzukommen, während sie sich gleichzeitig um Einsparungen bemühen, wo immer solche möglich sind;

61.    macht auf das laufende Verfahren aufmerksam, das die Kommission im Zusammenhang mit den Anpassungen der Dienstbezüge beim Gerichtshof angestrengt hat, und hat beschlossen, im Einklang mit dem für den Haushalt geltenden Vorsichtsprinzip Mittel in die Reserve einzustellen, die die Auswirkungen für 2011 abdecken würden, sollte der Gerichtshof im Zusammenhang mit der fraglichen Anpassung der Dienstbezüge um 1,85 % zugunsten der Kommission urteilen;

62.    stellt fest, dass der Rat die Mittel für Kroatien gekürzt und sich im Hinblick auf das Datum des Beitritts Kroatiens auf eine andere Arbeitshypothese gestützt hat als die Kommission; beschließt in Ermangelung neuer Elemente, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Änderung rechtfertigen, dem Ansatz der Kommission zu folgen;

63.    hat im Anschluss an eine Bewertung der Anforderungen jedes einzelnen Organs beschlossen, einen Teil der vom Rat am Haushaltsplan der Organe vorgenommenen Kürzungen in den Fällen rückgängig zu machen, in denen die spezifischen Anforderungen jedes Organs für vollauf gerechtfertigt gehalten werden;

64.    unterstreicht, dass das bisherige Unvermögen des Rates, einen Standpunkt zum Berichtigungshaushaltsplan 2/2010 für den Ausschuss der Regionen und den Wirtschafts- und Sozialausschuss festzulegen, keine andere Option lässt, als den Inhalt dieses Berichtigungshaushaltsplans in die Debatte über den Haushaltsplan für 2011 einzubeziehen;

Einzelplan I – Europäisches Parlament

Allgemeiner Rahmen

65.    unterstreicht, dass während zwei Vorkonzertierungssitzungen im März und im April 2010 Verhandlungen stattgefunden haben und dass bei einer großen Zahl von Themen auf der Stufe der Erstellung des Voranschlags eindeutige Ergebnisse erreicht wurden; begrüßt den guten Willen und die konstruktive Natur dieser Treffen; begrüßt die Tatsache, dass das vom Präsidium im September 2010 angenommene Berichtigungsschreiben keine größeren Änderungen beim Haushaltsvoranschlag impliziert;

66.    ist sich des Umstands bewusst, dass ein schwieriger, jedoch zufriedenstellender Ausgleich zwischen den Erfordernissen der uneingeschränkten Wahrnehmung der im Vertrag von Lissabon festgelegten Aufgaben des Parlaments, die eine Aufstockung der Ressourcen erforderlich machen, und der Anwendung der Grundsätze der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung in Zeiten einer Finanzkrise gefunden werden muss; hat deshalb die verschiedenen Haushaltslinien im Detail geprüft und einige Anpassungen bei den Mitteln vorgenommen, die in den Voranschlag eingesetzt wurden;

67.    weist darauf hin, dass sich der Gesamtbetrag seines Haushaltsplans auf 1 700 349 283 EUR beläuft und einem Anteil von 20,21 % an den Ausgaben unter der Rubrik 5 (Verwaltungsausgaben) des Mehrjährigen Finanzrahmens entspricht, d.h. im Einklang mit der in seinen früheren Entschließungen erhobenen Forderung steht, dass sich die Ausgaben um die Marke von 20 % herum bewegen sollten;

68.    unterstreicht diesbezüglich, dass die beträchtliche Ausweitung der Zuständigkeiten nach dem Vertrag von Lissabon und der daraus resultierende Bedarf an Personal und sonstigen Ressourcen in diesen Betrag Eingang gefunden haben;

69.    stellt fest, dass der von der Haushaltsbehörde beschlossene endgültige Betrag eine Nettokürzung um 6 198 071 EUR im Vergleich zum Haushaltsentwurf darstellt und um 25 029 014 EUR im Vergleich zu den ursprünglichen Vorschlägen für den Haushaltsplan vor der Konzertierung mit dem Präsidium;

70.    hält an seinem Standpunkt fest, dass auf jeden Fall eine Politik der Ermittlung von Einsparungen, wo immer solche möglich sind, und die kontinuierliche Fortsetzung der organisatorischen Umgestaltung und Umschichtung von bestehenden Ressourcen ausschlaggebende Elemente seiner Haushaltspolitik sind, insbesondere in diesen Zeiten der Wirtschaftskrise;

Humanressourcen

71.    stellt die starke Betonung der indirekten Unterstützung für die Mitglieder fest, wie sie vom Präsidium vorgeschlagen und von seinem Haushaltsausschuss gebilligt wird, wobei sich diese Schwerpunktsetzung in einer eindeutigen Stärkung von Bereichen wie der Kapazität des Parlaments auf dem Gebiet der Forschung und der politischen Analyse, der Bibliotheksdienste, der Fachabteilungen und verwandter Bereiche äußert; verweist darauf, dass dies im Anschluss an die neue und stärkere Rolle des Parlaments die entsprechende Ergänzung zu den Maßnahmen im Bereich der direkten Unterstützung darstellt, die bereits im Haushaltsplan 2010 und im Berichtigungshaushaltsplan 1/2010 gefördert wurden;

72.    verweist auf seine Entschließung zum Haushaltsvoranschlag für 2011 und den dazugehörigen Stellenplan vom 18. Mai 2010; beschließt jetzt, einige Anpassungen vorzunehmen, wie sie in den nachstehenden Ziffern beschrieben werden;

73.    verweist auf seinen Beschluss, die Kapazität der Bibliotheksdienste zu verstärken, indem es 15 neue Stellen für 2011 bestätigt und die Stellen der 13 Vertragsbediensteten in Dauerplanstellen als Teil dieses Prozesses umwandelt; beschließt, die Mittel für 8 dieser Stellen mit Blick auf die Staffelung der Einstellungen über eine Zeitraum von zwei Jahren zu senken;

74.    hat beschlossen, die Mittel für die 30 Stellen (6 AD5 und 24 AST1) für „andere Bereiche“ in Erwartung der angeforderten weiteren Informationen in der Reserve zu belassen;

75.    beschließt, die Internalisierung des Akkreditierungsdienstes, wie sie im Berichtigungsschreiben angeregt wird, zu billigen, und dementsprechend 16 neue Stellen im Stellenplan zu schaffen (1 AD5 und 15 AST1) und die entsprechenden Mittel verfügbar zu machen;

76.    billigt entsprechend dem Berichtigungsschreiben die nachfolgenden haushaltsneutralen Maßnahmen:

- Umwandlung von 5 bestehenden Stellen auf Zeit in Dauerplanstellen (1 AD9T in 1 AD5P, 1 AD8T in 1 AD5P, 1 AD5T in 1 AD5P und 2 AST3T in 2 AST1P),

- Anhebung von 2 AD11-Stellen auf Zeit in AD12-Stellen,

- Umwandlung von 15 AST-Stellen ( 5 AST10, 5 AST6 und 5 AST5) in 15 AD5-Stellen;

77.    hat im Zusammenhang mit Kroatien in die Reserve eingestellte Mittel in Höhe von 3 Millionen EUR im Einklang mit seinem früheren Beschluss über die Mittelübertragung C1/2010 freigegeben und diese Mittel auf die Haushaltslinie für die Einstellung von Vertragsbediensteten übertragen;

Direkte Unterstützung der Mitglieder

78.    beschließt im Anschluss an seine vorhergehende eingehende Debatte über die Zulage für die Assistenten in Verbindung mit dem Berichtigungshaushaltsplan 1/2010 und den Vorschlägen des Präsidiums für 2011 für eine zweite Tranche der Verstärkung, diese Mittel in der Reserve zu belassen; nimmt die von der Verwaltung eingegangenen Antworten zur Kenntnis, hält sie jedoch nicht für überzeugend genug, um eine weitere Anhebung in dieser Phase zu rechtfertigen; verweist auf die in seiner Entschließung vom 25. März 2010 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2011 erhobene Forderung nach Bereitstellung von Informationen;

79.    lehnt den Antrag seines Präsidiums, die Stellen der Assistenten der Quästoren von AST 4 nach AST 8 höherzustufen, ab;

Gebäudepolitik

80.    hat die Bezeichnung von Haushaltslinie 2008 geändert, um bei verschiedenen Gebäudeprojekten für mehr Transparenz zu sorgen;

81.    fordert, auf regelmäßiger Grundlage über neue Entwicklungen für Bauvorhaben mit beträchtlichen Auswirkungen auf den Haushaltsplan, z. B. das KAD-Gebäude, unterrichtet zu werden, und erwartet die Antworten, was die finanziellen Auswirkungen möglicher paralleler Gebäudevorhaben in Brüssel auf den Haushaltsplan betrifft;

Kommunikations- und Informationspolitik

82.    nimmt die Antwort zur Kenntnis, die zum Sachstand in Bezug auf das System des Wissensmanagements erteilt worden ist, wobei in der gegenwärtigen Phase des Projekts jedoch noch nicht bewertet werden kann, ob das Projekt die an es gerichteten Erwartungen erfüllen wird; unterstreicht die Notwendigkeit eines Zeitplans für die Umsetzung dieses Systems; verweist auf die in der Entschließung zu den Leitlinien des Haushaltsverfahrens erhobene Forderung, dass ein solches System über das Internet für die europäischen Bürger leicht zugänglich gemacht wird; fordert Informationen darüber, wie im Anschluss an die Umsetzung des Systems des Wissensmanagements Einsparungen erzielt werden können;

83.    stellt fest, dass zahlreiche Mitglieder Fragen zum Inhalt und zum Sachstand bei dem Projekt IT-Mobilität aufgeworfen haben, bei dem möglicherweise eine eingehendere Analyse und Debatte gerechtfertigt sind; hat beschlossen, die Mittel für dieses Vorhaben vorläufig in die Reserve einzustellen, um eine solche Debatte und Analyse zu ermöglichen;

84.    fordert, über die Entwicklungen beim WEB-TV des Parlaments unterrichtet zu werden, und beschließt, 1 Million EUR in die Reserve einzustellen:

Fragen des Umweltschutzes

85.    bekräftigt seine Unterstützung für die Initiative, effektiv konkrete Anreize und Maßnahmen einzuführen, um verstärkt und besser auf weniger umweltschädigende Verkehrsmittel als Flugzeuge und Kraftfahrzeuge zurückzugreifen, z.B. öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder, was möglicherweise auch dabei hilft, mögliche künftige Einsparungen bei Haushaltsposten wie „Fahrzeuge“ zu ermitteln;

86.    unterstreicht im gleichen Sinne die Notwendigkeit, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz sowohl im Hinblick auf den Haushaltsplan als auch die Umwelt zu entwickeln

87.    ist erfreut darüber, dass bei der Haushaltslinie für die Reisekosten der Mitglieder und dem Posten „Energieverbrauch“ weitere Einsparungen in Höhe eines Gesamtbetrags von 4 Millionen EUR erzielt werden können;

Mehrjahresvorhaben und andere Ausgabenposten

88.    beschließt betreffend das Haus der Europäischen Geschichte, die beantragten 2,5 Millionen EUR für weitere Studien in die Reserve einzustellen; stellt fest, dass – solange die Bewertung der Vorschläge der Architekten noch aussteht – noch immer keine Übersicht über die Gesamtkosten des Vorhabens verfügbar ist; verweist ebenfalls auf die sonstigen Forderungen, die in verschiedenen Entschließungen des Parlaments formuliert worden sind und auf die bisher keine Antwort eingegangen ist, wie beispielsweise eine mögliche Zusammenarbeit mit anderen Organen und möglichen interessierten Partnern;

89.    beschließt, die Mittel für eine weitere Zahl von Haushaltsposten anzupassen und einige Reserven bei Haushaltsposten zu schaffen, wo der genaue Bedarf an Mitteln schwierig vorherzusehen ist und sich im Laufe des Jahres ein möglicher zusätzlicher Bedarf oder im Gegenteil Einsparungen ergeben können;

90.    verweist darauf, dass während der Phase des Voranschlags und des Vermittlungsverfahren zwischen seinem Haushaltsausschuss und seinem Präsidium der ursprüngliche Betrag von 1,2 Millionen EUR, mit dem der Beschluss des Präsidiums zur Einführung einer Zulage für Amtsträger finanziert werden sollte, auf 400 000 EUR gekürzt wurde; verweist ferner darauf, dass Ausgaben in Verbindung mit dieser Zulage für Amtsträger nur nach Vorlage von Belegen, die solche Kosten uneingeschränkt rechtfertigen, erstattet werden können; weist darauf hin, dass weitere Aufstockungen im Vergleich zum Haushaltsjahr 2010 in erster Linie für die Erneuerung des Lagerbestands an Repräsentationsgegenständen für den Protokolldienst bestimmt sind; ist der Auffassung, dass im Falle der Erneuerung des Lagerbestands in diesem Jahr die Ausgaben für diesen Posten in kommenden Jahren wahrscheinlich gesenkt werden können; unterstreicht die Notwendigkeit eines vorsichtigen Haushaltsgebarens bei der Prüfung von Anträgen auf Genehmigung von Dienstreisen zwischen den Arbeitsorten des Parlaments und anderer Dienstreisen sowie einer äußersten Selbstbeschränkung bei den Ausgaben für Repräsentationszwecke in diesen Zeiten der Wirtschaftskrise; würde deshalb die Kürzung solcher Ausgaben im Verlauf des Jahres im Vergleich zu dem geschätzten ursprünglichen Bedarf begrüßen;

Einzelplan IV – Gerichtshof

91.    beschließt, von den 39 beantragten neuen Stellen 29 zu schaffen, insbesondere in Anbetracht des starken Anstiegs der Zahl der Rechtssachen und der daraus resultierenden Arbeitsbelastung, die zu einem zusätzlichen Bedarf an Rechts- und Sprachsachverständigen und Übersetzungsleistungen führt (24 der Stellen sind damit verknüpft), und stimmt einer begrenzten Zahl weiterer gerechtfertigter Mittelaufstockungen zu;

92.    stellt fest, dass der Rat bei seiner Lesung die unter diesem Posten ausgewiesenen Mittel in einer Weise gekürzt hat, die nicht angemessen die vom Gerichtshof 2009 und in der ersten Jahreshälfte 2010 erreichte hohe Rate der Besetzung von Stellen widerspiegelt; hat deshalb beschlossen, dass die vom Rat vorgenommene Kürzung um 3 % (die einer Anhebung des pauschalen Abschlagsatzes von 2,5 % auf 5,5 % entspricht) auf 1 % gesenkt werden muss, um den erforderlichen Bedarf des Stellenplans zu decken und dem Gerichtshof zu ermöglichen, seine Aufgaben korrekt wahrzunehmen;

93.    ist bei verschiedenen Haushaltslinien, die Unterstützungsausgaben betreffen, dahingehend kompromissbereit, dass es einen höheren Betrag als der Rat gewährt, jedoch einen niedrigeren als den im Haushaltsentwurf vorgesehenen; macht eine Ausnahme für bestimmte IT-spezifische Ausgaben, wo – externen Prüfungsempfehlungen zufolge – der volle Betrag unter zwei Haushaltslinien bereitgestellt wird;

Einzelplan V – Rechnungshof

94.    stellt fest, dass der Haushaltsentwurf des Hofes vom Rat nur geringfügig geändert wurde und dass die daraus resultierende Höhe der Mittel insgesamt gesehen akzeptiert werden könnte; stellt fest, dass im Anschluss an eine Anhebung um 32 Prüferstellen in den beiden letzten Jahren in einem Haushaltsjahr der Selbstbeschränkung keine zusätzlichen Bediensteten beantragt wurden, obwohl dies ursprünglich geplant war;

95.    bekräftigt das systematische Engagement des Hofes, seine Kosten für administrative Unterstützung zu senken und interne Haushaltsprüfungen durchzuführen; möchte weiter sondieren, in welchem Ausmaß andere Organe auf den Sachverstand des Hofes auf diesem Gebiet zurückgreifen können;

Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

96.    beschließt, eine Kompromisslösung für neue Stellen herbeizuführen, die infolge des Vertrags von Lissabon beantragt worden sind, und sich dabei an die Vorgaben zu halten, die bereits im Sommer von der spanischen Präsidentschaft vorgeschlagen worden sind, d. h. Schaffung von 11 neuen Stellen zur Bewältigung der ausgeweiteten Zuständigkeiten und der Arbeitsbelastung wie folgt: 6 AD5, 3 AD9-Stellen auf Zeit und 2 AST3;

97.    stellt fest, dass diese Stellen unter anderem dazu bestimmt sind, die Kapazität des Ausschusses in den Bereichen Konsultationen, Planung und Beziehungen zur Zivilgesellschaft zu stärken, und dass sie einen akzeptablen Kompromiss zwischen den ursprünglichen Anforderungen des Ausschusses und dem Haushaltsentwurf des Rates darstellen;

98.    beschließt nach Kenntnisnahme der gegenwärtigen Quoten der unbesetzten Stellen und nach Anhörung des Ausschusses zu diesem Thema, einen Abschlag von 4,5 % auf die Dienstbezüge anzuwenden statt der vom Rat empfohlenen 5,5 %, um die effektive Einstellung von Bediensteten auf freie Stellen nicht zu behindern;

99.    unterstreicht die Notwendigkeit, unverzüglich den Grundsatzbeschluss des Ausschusses umzusetzen, die Fahr- bzw. Flugscheine seiner Mitglieder auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten zu erstatten und das derzeit mögliche System der pauschalen Erstattung abzuschaffen; begrüßt diesen Beschluss grundsätzlich; hat die Mittel für diese Änderung des Systems verfügbar gemacht und wird dieses Thema weiter verfolgen;

100.  stimmt einer begrenzten Zahl von Mittelaufstockungen im Vergleich zu der Lesung des Rates zu, was bei verschiedenen Haushaltslinien für Unterstützungsausgaben immer noch eine Einsparung gegenüber dem HE bedeutet;

Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen

101.  beschließt, eine Kompromisslösung für neue Stellen herbeizuführen, die infolge des Vertrags von Lissabon beantragt worden sind, und sich dabei an die Vorgaben zu halten, die bereits im Sommer von der spanischen Präsidentschaft vorgeschlagen worden sind, d. h. Schaffung von 18 neuen Stellen zur Bewältigung der ausgeweiteten Zuständigkeiten und der Arbeitsbelastung wie folgt: 2 AD9, 5 AD7, 7AD5, 2 AST3 und 2 AST1;

102.  stellt fest, dass diese Stellen unter anderem dazu bestimmt sind, die Kapazität des Ausschusses in den Bereichen der Subsidiarität, des territorialen Zusammenhalts, der Folgenabschätzungen, der Konsultationstätigkeit und der ausgeweiteten interregionalen Aktivitäten zu stärken;

103.  beschließt nach Anhörung der Argumente des Ausschusses zur Zahl der Einstellungen und zur Quote der freien Stellen, einen Pauschalabschlag von 5 % vorzunehmen;

104.  nimmt eine Kompromisslinie zwischen den Anträgen des Ausschusses und den Kürzungen des Rates bei den verschiedenen Haushaltslinien für Unterstützungsausgaben ein;

Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter

105.  betrachtet den HE dieser Institution als weitgehend zufriedenstellend und stellt ferner fest, dass vom Rat nur wenige Änderungen vorgenommen wurden;

106.  unterstreicht jedoch, dass es im Hinblick auf die Schaffung von 1 Stelle auf Zeit einen anderen Standpunkt als der Rat vertritt, da sich keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan ergeben, weil dieselben Ausgaben derzeit über Verträge gezahlt werden, und beschließt deshalb, die Schaffung der Stelle zu genehmigen;

Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter

107.  hat unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung dieser Institution, auf der Grundlage vorher bestehender Verpflichtungen und auf der Grundlage neuer Verpflichtungen gemäß dem Vertrag von Lissabon, die zu einer Zunahme der Konsultationen zu Rechtsvorschriften führen, welche sich auf den Datenschutz auswirken, beschlossen, zwei neue Stellen für 2011 zu schaffen (1 AD6 und 1 AD9);

108.  hat bei den bei anderen Haushaltslinien geforderten Aufstockungen einen restriktiven Ansatz verfolgt und fordert den Datenschutzbeauftragten auf, den entsprechenden Bedarf intern im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel zu verwalten;

***

109.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission und den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

I.         Einleitung

1.        Der Vertrag von Lissabon (VL) bedeutet erhebliche Veränderungen in der Finanzarchitektur der EU. Die Auswirkungen dieser Veränderungen wurden in der Entschließung zu den finanziellen Aspekten des Vertrags von Lissabon analysiert, die vom EP im Mai 2009 auf der Grundlage des von Catherine Guy-Quint im Namen des Haushaltsausschusses vorgelegten Berichts angenommen wurde. Das vorliegende Arbeitsdokument basiert auf dieser Entschließung und befasst sich mit einigen Aspekten der Auswirkungen der wichtigsten Veränderungen, die der VL beim Haushaltsverfahren bezüglich der Organisation der Arbeit im Parlament und der Entwicklung des interinstitutionellen Dialogs, seiner Konsequenzen für den Zeitplan usw. mit sich bringt. Immer ausgehend von den in der genannten Entschließung enthaltenen politischen Leitlinien umfasst das Arbeitsdokument die Aspekte, auf die sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission in der Gemeinsamen Erklärung zu den nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags auf das Haushaltsverfahren anzuwendenden Übergangsmaßnahmen geeinigt haben, sowie die in der Geschäftsordnung vorzunehmenden Veränderungen. Die Gemeinsame Erklärung gilt nur übergangsweise. Angesichts der zeitlichen Schwierigkeiten sollte diese vorübergehende Vereinbarung auf der Grundlage der im Haushaltsverfahren 2011 gesammelten Erfahrungen auf Dauer gelten.

2.        Die aus dem VL resultierenden Veränderungen im Bereich der Finanzangelegenheiten betreffen in erster Linie den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) sowie das jährliche Haushaltsverfahren.

3.        Der MFR wird zu einem rechtsverbindlichen Rechtsakt, der vom Rat einstimmig nach Zustimmung des EP (mit der Mehrheit seiner Mitglieder) erlassen wird.

4.        Im Hinblick auf den jährlichen Haushaltsplan besteht die wichtigste Veränderung in der Aufhebung der Unterscheidung zwischen obligatorischen Ausgaben (OA) und nichtobligatorischen Ausgaben (NOA), was bedeutet, dass EP und Rat in gleicher Weise für die gesamten Ausgaben der EU verantwortlich sind und gemeinsam darüber entscheiden.

Diese Veränderung zieht erhebliche Abänderungen des jährlichen Haushaltsverfahrens nach sich. Es wird zu einem besonderen Gesetzgebungsverfahren (der Haushaltsplan wird per Verordnung angenommen), das als Sonderfall der Mitentscheidung oder – um Verwechslungen zu vermeiden – als gemeinsamer Beschluss von EP und Rat angesehen werden kann.

Durch den VL wird das Verfahren weiter vereinfacht: Jedes Organ führt lediglich eine Lesung durch; im Anschluss daran wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, falls die beiden Arme der Haushaltsbehörde nicht zu einer Einigung gelangt sind.

Insgesamt wird das institutionelle Gleichgewicht gewahrt und die demokratische Kontrolle verstärkt, da das EP über den gesamten Haushaltsplan mitentscheidet. Obwohl kein Haushaltsplan gegen den Willen des EP angenommen werden kann, besteht ferner die Möglichkeit (zumindest theoretisch), dass das EP in einem besonderen Fall einen Haushaltsplan gegen den Willen des Rates durchsetzen kann.

II.       Das neue jährliche Haushaltsverfahren

1. Initiative: Kommission legt Entwurf des Haushaltsplans anstelle eines Vorentwurfs zum Haushaltsplan vor

Es gibt keinen Vorentwurf zum Haushaltsplan mehr. Stattdessen legt die Kommission den Entwurf des Haushaltsplans vor. Er stellt einen Vorschlag dar, auf dessen Grundlage das Verfahren durchgeführt wird (Artikel 314 Absatz 2 AEUV).

Die Kommission kann den Entwurf bis zur Einberufung des Vermittlungsausschusses ändern (Artikel 314 Absatz 2 AEUV). Das kann zu Problemen im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Daten zum Agrarjahr sowie die Vorlage des üblichen Berichtigungsschreibens zum Agrarteil führen, die vorliegen müssen, bevor der Vermittlungsausschuss zusammentritt.

Zeitplan: In Artikel 314 Absatz 2 AEUV heißt es, dass der Entwurf des Haushaltsplans spätestens am 1. September vorzulegen ist.

Pragmatischer Zeitplan[1]: Gemäß Ziffer 5 der Gemeinsamen Erklärung legt die Kommission den Entwurf des Haushaltsplans Ende April/Anfang Mai (spätestens in der 18. Woche) vor. Das entspricht im Wesentlichen der bisherigen Verfahrensweise.

(Trilog im März - siehe Seite 7)

2. Lesung im Rat

Der Rat nimmt seinen Standpunkt zum Entwurf des Haushaltsplans spätestens am 1. Oktober an (Artikel 314 Absatz 3 AEUV)

Pragmatischer Zeitplan: Der Rat legt seinen Standpunkt bis Ende Juli (30. Woche – Ziffer 5 der Gemeinsamen Erklärung) vor.

(Trilog im Juli - siehe Seite 7)

3. Lesung im EP

Das EP hat 42 Tage Zeit (ab dem 1. Oktober), den vom Rat abgeänderten Entwurf des Haushaltsplans zu billigen oder die vorgenommenen Änderungen anzunehmen (Artikel 314 Absatz 4 AEUV).

Pragmatischer Zeitplan: Die Lesung im EP findet in der 42. Woche (Mitte Oktober) statt; die Abstimmung im BUDG-Ausschuss erfolgt bis Ende der 39. Woche (Ziffer 5 der Gemeinsamen Erklärung)

Konsequenzen der Lesung im EP (Artikel 314 Absatz 4 AEUV):

-       Billigt das EP den Entwurf des Haushaltsplans in der vom Rat abgeänderten Fassung oder fast keinen Beschluss, so gilt der Haushaltsplan als angenommen (Artikel 314 Absatz 4 Buchstaben a und b).

-       Nimmt das EP (mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder) Abänderungen des Standpunkts des Rates an, so beruft sein Präsident im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Rates umgehend den Vermittlungsausschuss ein (Artikel 314 Absatz 4 Buchstabe c).

Der Vermittlungsausschuss tritt jedoch nicht zusammen, wenn der Rat dem Europäischen Parlament binnen zehn Tagen nach der Übermittlung des geänderten Entwurfs mitteilt, dass er alle seine Abänderungen billigt (Artikel 314 Absatz 4 Buchstabe c AEUV).

In diesem Fall gilt der Haushaltsplan als angenommen.

4. Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss hat 21 Tage Zeit, sich auf einen gemeinsamen Entwurf zu einigen (Artikel 314 Absatz 6 AEUV). Seine Arbeit muss bis zum Ende der 45. Woche abgeschlossen sein (Ziffer 5).

Zusammensetzung:

Der Vermittlungsausschuss besteht aus derselben Anzahl von Vertretern aus den Mitgliedstaaten wie Mitgliedern des Parlaments (im Prinzip 27 Mitglieder jeder Delegation).

Die Mitglieder der EP-Delegation werden von den Fraktionen vorzugsweise „aus den Reihen der Mitglieder des für Haushaltsfragen zuständigen Ausschusses und anderer betroffener Ausschüsse benannt“ (Artikel 75d Absatz 3 der Geschäftsordnung). Sie wird vom Präsidenten des Parlaments geleitet, der diese Aufgabe „einem Vizepräsidenten mit Erfahrung in Haushaltsangelegenheiten oder dem Vorsitz des für Haushaltsfragen zuständigen Ausschusses übertragen“ kann.

Organisation und Arbeitsweise:

Gemäß Ziffer 7 der Gemeinsamen Erklärung sind Organisation und Arbeitsweise des Vermittlungsausschusses zwischen den Organen zu vereinbaren. Die genannte Entschließung über die finanziellen Aspekte des Vertrags von Lissabon enthält eine Reihe von Leitlinien zur Organisation der Arbeit des Vermittlungsausschusses, die das aktuelle Mandat für die Unterhändler des EP darstellen. Zu den Themen, die zu behandeln sind, gehören die Ebene der Vertretung der Mitglieder im Vermittlungsausschuss, die Vorbereitung der Tagungen auf politischer Ebene, die Organisation des Sekretariats des Vermittlungsausschusses, die für seine Arbeit zu erstellenden Dokumente usw.

Ein hervorragendes Beispiel für die entweder intern oder auf institutioneller Ebene zu klärenden Fragen lautet wie folgt: Das Ziel des Vermittlungsausschusses besteht darin, ein Einvernehmen über den gemeinsamen Text vorzubereiten, um den Haushaltsplan zu verabschieden. Aus sachlicher Sicht ist es nicht möglich, dass 27‑25 Mitglieder und Berater diese Arbeit gemeinsam leisten. Bis zum Inkrafttreten des VL war es üblich, dass die Entscheidung von einem kleineren Team vorbereitet wurde. Es wäre wünschenswert, wenn bei diesen Verhandlungen vonseiten des EP neben dem Vorsitz des Haushaltsausschusses und dem Haushaltsberichterstatter auch die ständigen Berichterstatter oder Verfasser der Stellungnahmen der Fachausschüsse in Abhängigkeit von dem zu behandelnden Thema teilnehmen könnten. Damit könnte sich die Zusammensetzung dieses Teils des Verhandlungsteams je nach Thema ändern.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt betrifft das einzige Element, auf das sich die Organe geeinigt haben, die Zusage, dass sie „eng zusammenarbeiten (werden), um die Arbeiten des Vermittlungsausschusses innerhalb von 21 Tagen abzuschließen“ und „baldmöglichst die Unterlagen austauschen, die erforderlich sind, um ein Einvernehmen über einen gemeinsamen Text … vorzubereiten“ (Ziffer 5 der Gemeinsamen Erklärung). In einem weiteren Arbeitsdokument könnten die Berichterstatter Vorschläge zu diesen Themen unterbreiten, denen das EP in jedem Fall zustimmen sollte.

Beschlussverfahren:

Der Vermittlungsausschuss entscheidet mit der qualifizierten Mehrheit der Mitglieder des Rates und der Mehrheit der das Europäische Parlament vertretenden Mitglieder (Artikel 314 Absatz 5 AEUV)).

Der Vermittlungsausschuss arbeitet auf der Grundlage der Standpunkte von Rat und EP.

Wenn der Vermittlungsausschuss zusammengetreten ist, kann die Kommission ihren Entwurf des Haushaltsplans offiziell nicht mehr ändern, spielt jedoch eine wichtige Rolle, wenn es darum, eine Einigung zwischen den beiden Teilen der Haushaltsbehörde zu erleichtern.

Beendigung der Arbeit des Vermittlungsausschusses – kein gemeinsamer Entwurf:

Einigt sich der Vermittlungsausschuss nicht binnen der Frist von 21 Tagen auf einen gemeinsamen Entwurf, so legt die Kommission einen neuen Entwurf für den Haushaltsplan vor und das Verfahren beginnt von vorn (Artikel 314 Absatz 8 AEUV).

Beendigung der Arbeit des Vermittlungsausschusses –Einigung auf einen gemeinsamen Entwurf:

Wenn sich der Vermittlungsausschuss auf einen gemeinsamen Text verständigt hat, wird dieser beiden Teilen der Haushaltsbehörde vorgelegt, die über eine Frist von 14 Tagen verfügen, um den gemeinsamen Entwurf zu billigen (Artikel 314 Absatz 6 AEUV). In Ziffer 5 der Gemeinsamen Erklärung erklären die Organe, dass sie sich bemühen werden, „das Ergebnis der Beratungen des Vermittlungsausschusses baldmöglichst gemäß Artikel 314 Absatz 6 AEUV und ihren jeweiligen Geschäftsordnungen zu billigen“.

Die möglichen Ergebnisse nach der Einigung des Vermittlungsausschusses auf einen gemeinsamen Entwurf können wie folgt zusammengefasst werden:

Der Haushaltsplan ist angenommen bei:

- Billigung durch das EP + Billigung durch den Rat

- Billigung durch das EP + fehlender Stellungnahme des Rates

- Billigung durch das EP + Ablehnung durch den Rat = Haushaltsplan entsprechend den Abänderungen des EP oder dem gemeinsamen Entwurf angenommen

- fehlender Stellungnahme des EP + Billigung durch den Ra

- fehlender Stellungnahme des EP + fehlender Stellungnahme des Rates

Der Haushaltsplan ist abgelehnt bei:

- fehlender Stellungnahme des EP + Ablehnung durch den Rat

- Ablehnung durch das EP + Billigung durch den Rat

- Ablehnung durch das EP + fehlender Stellungnahme des Rates

- Ablehnung durch das EP + Ablehnung durch den Rat

Es sei darauf hingewiesen, dass die Ablehnung des gemeinsamen Entwurfs durch das EP mit der Mehrheit seiner Mitglieder möglich ist (Artikel 314 Absatz 7 AEUV und Artikel 75d Ziffer 6 der Geschäftsordnung), während eine einfache Mehrheit für seine Annahme genügt (wobei immer beachtet werden muss, dass der Entwurf als angenommen gilt, wenn kein Beschluss gefasst wurde).

Gemäß Artikel 75d Absatz 6 wird über den gemeinsamen Entwurf als Ganzes in einer einzigen Abstimmung abgestimmt. Der gemeinsame Entwurf gilt als angenommen, sofern er nicht von der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments abgelehnt wird (Artikel 75d Absatz 6 der Geschäftsordnung).

Ablehnung des gemeinsamen Entwurfs:

Wird der gemeinsame Entwurf abgelehnt, beginnt das Verfahren wieder von vorne mit einem neuen Vorschlag der Kommission.

Erforderlichenfalls erfolgt die Anwendung der vorläufigen Zwölftel (Artikel 315 AEUV).

Abstimmung über die Bestätigung:

Im Falle einer Ablehnung des gemeinsamen Entwurfs durch den Rat bei gleichzeitiger Billigung durch das EP hat das EP eine Frist von 14 Tagen (nach der Ablehnung durch den Rat), die Abänderungen, die es in seiner Lesung des Entwurfs des Haushaltsplans angenommen hatte, mit qualifizierter Mehrheit (der Mehrheit seiner Mitglieder und drei Fünfteln der abgegebenen Stimmen) zu bestätigen. Obwohl es theoretisch recht unwahrscheinlich ist, bedeutet das, dass das EP bei der Beschlussfassung über seinen jährlichen Sitzungskalender die Notwendigkeit ins Auge fassen sollte, innerhalb der Frist von 14 Tagen nach einem möglicherweise negativen Beschluss des Rats eine Plenarsitzung einzuberufen (es wäre auch ratsam, dass sich EP und Rat auf gemeinsame Leitlinien einigen, wie vorzugehen ist, um Probleme angesichts dieses engen Zeitplans zu vermeiden[2]).

Der Haushaltsplan gilt dann in der vom EP geänderten Fassung als erlassen. Wird eine Abänderung des Europäischen Parlaments zu einem Haushaltsposten nicht mit der erforderlichen Mehrheit bestätigt, so gilt der gemeinsame Entwurf als angenommen (Artikel 314 Absatz 7 Buchstabe d AEUV).

Laut Geschäftsordnung ist es Aufgabe des für Haushaltsfragen zuständigen Ausschusses, die Abänderungen des Parlaments, die seiner Meinung nach eine Abstimmung über die Bestätigung erfordern, dem Plenum zur Abstimmung vorzulegen (Artikel 75d Absatz 7). Weitere Überlegungen sind anzustellen, wie BUDG in diesem Zusammenhang vorgehen sollte (eine Entschließung dazu, welche Änderungen dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden sollten?).

Obwohl der Zeitplan sehr eng ist, wäre es politisch ratsam, ein informelles Konsultationsverfahren zwischen dem Hauptberichterstatter und den Berichterstattern der Fachausschüsse zu organisieren, damit der BUDG-Ausschuss die Meinung dieser Ausschüsse einholen kann, bevor er entscheidet, welche Änderungen dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden.

III.      Vorbereitungen und informeller interinstitutioneller Dialog

Die Änderungen beim jährlichen Haushaltsverfahren erfordern verstärkte interne Vorbereitungen und einen intensiveren interinstitutionellen Dialog, um einen erfolgreichen Abschluss des Verfahrens zu gewährleisten.

Auf interner Ebene wurde die Praxis des Haushaltsausschusses, Treffen mit den Haushaltsberichterstattern der Fachausschüsse mit Beginn des Haushaltsjahres zu organisieren, von der Konferenz der Präsidenten begrüßt. Sie forderte die Schaffung einer Konferenz der für Haushalts- und Rechtsetzungsfragen zuständigen Berichterstatter[3], um die Vorbereitung der Aussprachen über die Jährliche Strategieplanung und über die Leitlinien für den Haushaltsplan zu verbessern sowie die Aussprache über das jährliche Rechtsetzungsprogramm usw. als Bestandteil einer verbesserten Legislativ- und Haushaltsplanung zu überwachen und vorzubereiten, für die der Vertrag von Lissabon den Weg ebnet.

Aufgrund der Ausnahmesituation, die auf die Nominierung der Kommission zurückzuführen ist, wird es 2010 keine Aussprache über die Jährliche Strategieplanung geben. Die BUDG-Koordinatoren haben jedoch die Absicht des Hauptberichterstatters befürwortet, eine Aussprache über die Leitlinien für den Haushaltsplan sowie eine Abstimmung über eine von BUDG vorgelegte Entschließung durchzuführen.

Das unterstreicht die Notwendigkeit, die Arbeit mit den Berichterstattern der Fachausschüsse aufzunehmen. Ein erstes Vorbereitungstreffen könnte bereits während der Plenartagung Februar I in Straßburg einberufen werden.

Die Aussprache über die Leitlinien für das Haushaltsverfahren könnte bereits während der Plenarsitzung im März stattfinden (siehe Zeitplan in Anhang 1).

Der im Bericht von Catherine Guy-Quint erwähnte interinstitutionelle Dialog muss unbedingt verstärkt und vorangebracht werden, um die Erarbeitung des Entwurfs des Haushaltsplans durch die Kommission zu unterstützen und es möglich zu machen, dass die Lesung des Entwurfs in beiden Teilen der Haushaltsbehörde unter optimalen Bedingungen erfolgt.

In diesem Zusammenhang könnte der traditionelle Frühjahrstrilog zu einem wichtigen Zeitpunkt werden, wo Parlament und Rat ihre jeweiligen haushaltspolitischen Prioritäten erörtern. Deshalb wäre es wichtig, dass das EP seinen Bericht über die Haushaltsschwerpunkte vor dem Trilog annimmt, sogar in einer solch spezifischen Situation wie in diesem Jahr, in dem die Kommission keine Jährliche Strategieplanung vorlegt.

Ferner sollte der traditionelle Trilog im Juli dazu dienen, eine Diskussion zwischen den beiden Teilen der Haushaltsbehörde über ihre jeweiligen Prioritäten auf der Grundlage des Entwurfs des Haushaltsplans der Kommission zu ermöglichen. In diesem Trilog könnten auch die wesentlichen Punkte, über die unterschiedliche Auffassungen bestehen, für weitere Diskussionen ermittelt und die Bereiche benannt werden, in denen eine Einigung zwischen den Organen erreicht werden könnte.

Der Zeitplan in Anhang 1 enthält einen ersten Entwurf der wichtigsten Termine dieses interinstitutionellen Dialogs.

2011 Haushaltsverfahren – Vorläufiger Zeitplan

(Aktualisiert: 3. Februar 2010)

Woche

Thema

Woche 6 (10. Februar)

1. Treffen mit den Haushaltsberichterstattern der Fachausschüsse

Woche 8 (23. Februar)

Vorlage des Berichtsentwurfs über die Haushaltsschwerpunkte für 2011

Woche 9 (4. März)

Annahme des Berichts über die Haushaltsschwerpunkte für 2011 durch BUDG

Woche 11 (16. März)

Haushaltspolitische Ausrichtung (Rat ECFIN)

Woche 12 (24.–25. März)

Annahme des Berichts über die Haushaltsschwerpunkte für 2011 durch das Plenum

Woche 11 (17. März) oder Woche 12 (23. März)

Trilog (noch zu bestätigen)

Woche 17 (28. April)

Annahme des Entwurf des Haushaltsplans durch die Kommission und Vorlage im Haushaltsausschuss am 28. April

Woche 20 (17.-20. Mai)

2. Treffen mit Haushaltsberichterstattern der Fachausschüsse (noch zu bestätigen)

Woche 25 (22.Juni) oder

Woche 26 (30. Juni)

Trilog (noch zu bestätigen)

Woche 27 (5.-8. Juli)

Lesung im Rat. Annahme des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Haushaltsplans

Woche 36 (6.-9. September)

Ablauf der Frist für die Einreichung von Haushaltsänderungsanträgen durch Ausschüsse und einzelne Mitglieder

Woche 37 (13.-17. September)

Ablauf der Frist für die Einreichung von Haushaltsänderungsanträgen durch Fraktionen

Woche 38 (20.-24. September)

3. Treffen mit Haushaltsberichterstattern der Fachausschüsse (noch zu bestätigen)

Woche 39 (28.-30. September)

BUDG-Ausschuss: Prüfung von und Abstimmung über Haushaltsänderungsanträge

Woche 40 (4.-8. Oktober) oder

Woche 41 (11.-15. Oktober)

Annahme der Entschließungsentwürfe durch BUDG (Einzelplan III und andere Einzelpläne)

Woche 42 (18.-22. Oktober)

Lesung im EP. Annahme der Änderungen zum Standpunkt des Rates durch EP. Der Präsident des EP beruft den Vermittlungsausschuss ein.

Woche 43 bis 45 (25. Oktober – 12. November)

Vermittlungsausschuss legt innerhalb von 21 Tagen (bis zum 12. November) gemeinsamen Entwurf vor.

Schlichtungsphase / Vorbereitungstreffen[4]

Woche 47 (22.-25. November)

Billigung des gemeinsamen Entwurfs (Plenum)

1. Die jährliche Finanzplanung

1. Gemäß Nummer 46 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 ist die Finanzplanung regelmäßig, d. h. zweimal jährlich nach der Annahme des Haushaltsplans zusammen mit dem Vorentwurf des Haushaltsplans, zu aktualisieren. Auf diesem Wege unterbreitet die Kommission einen Überblick über die Finanzplanung unter Berücksichtigung des von den beiden Teilen der Haushaltsbehörde im Dezember gefassten Beschlusses und unter Einbeziehung der Vorschläge zu Prioritäten, die von der Kommission festgelegt werden. Diese Finanzplanung ist demzufolge ein regelmäßig angepasstes „statisches“ Abbild.

2. Wie im Arbeitsdokument zur Halbzeitüberprüfung des MFR (Verfasser: Reimer Böge) dargelegt, dient die Finanzplanung somit nur zur Orientierung, denn die Mittelzuweisungen werden von der Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens festgesetzt.

3. Zudem ist daran zu erinnern, dass es einen gewissen Spielraum gibt:

- Obwohl die im Wege des Mitentscheidungsverfahrens festgelegte allgemeine Finanzausstattung des Programms den vorrangigen Bezugsrahmen bildet (Nummer 37 der IIV), hat die Haushaltsbehörde die Möglichkeit des Vorgriffs auf Mittel („frontloading“) bzw. der späteren Inanspruchnahme („backloading“) von Mitteln im Laufe der Jahre.

- Die vom Rat beschlossene allgemeine Finanzausstattung eines Programms ist lediglich ein „finanzieller Bezugsrahmen“ (und keine Finanzausstattung) und lässt Spielraum für Flexibilität und Anpassungen (Nummer 38 der IIV).

- Die Maßnahmen, die gemäß Nummer 49 Absatz 6 der IIV aufgrund der Befugnisse der Kommission finanziert werden, könnten im Falle begrenzter finanzieller Kapazitäten ebenfalls in Betracht gezogen werden. Die Liste der Haushaltlinien zur Finanzierung von Maßnahmen, die von der Kommission durchgeführt werden, weil es sich um Aufgaben handelt, die in den Bereich ihrer institutionellen Befugnisse fallen, ist als Anhang beigefügt.

4. Diese unterschiedlichen Möglichkeiten für eine stärkere Flexibilität könnten durch Nummer 37 der IIV vervollständigt werden; dort heißt es, dass eine 5%ige Abweichung von dem Betrag für die Finanzausstattung bei nach dem Mitentscheidungsverfahren genehmigten Programmen (unter bestimmten Umständen) zulässig ist. Die Verfasserin unterstreicht, dass diese Flexibilität nunmehr uneingeschränkt sinnvoll ist und im jährlichen Haushaltsverfahren eindeutig in Erwägung gezogen werden sollte, ist doch der Haushaltsplan 2011 der vierte von insgesamt sieben Haushaltsplänen im Rahmen des laufenden MFR.

2. Berücksichtigung von Pilotvorhaben und vorbereitenden Maßnahmen im Haushaltsplan

5. Artikel 49 Absatz 6 der Verordnung über die Haushaltsordnung bestimmt, dass bei Pilotvorhaben und vorbereitenden Maßnahmen (PV/VM) von dem Grundsatz abgewichen werden kann, wonach Haushaltsmittel die für eine Maßnahme der Gemeinschaften in den Haushaltsplan eingesetzt sind, nur verwendet werden können, wenn zuvor ein Basisrechtsakt erlassen worden ist.

6. Als Obergrenze ist in der IIV ein Gesamtbetrag von 140 Mio. EUR je Haushaltsjahr festgesetzt, der sich wie folgt verteilt: 40 Mio. EUR für PV und 100 Mio. EUR für VM (davon 50 Mio. EUR für neue VM).

7. Bei der Aktualisierung der Finanzplanung für das Jahr N+1 stellt die Kommission keine verplanten Mittel für PV/VM in den Haushaltsplan ein. Das bedeutet, dass die in der IIV vorgesehenen Obergrenzen für PV/VM Nachrang gegenüber den Obergrenzen des MFR haben: Ohne einen zumindest äquivalenten Spielraum in den Rubriken wäre die Haushaltsbehörde nicht in der Lage, die in der IIV festgelegten Obergrenzen für PV/VM auszuschöpfen. Durch Mittelzuweisungen für PV/VM wiederum werden die verfügbaren Spielräume entsprechend geringer.

3. Situation in den einzelnen Rubriken des MFR

Rubrik 1a

8. Es ist daran zu erinnern, dass im Haushaltsplan 2010 nur eine äußerst knappe Marge von 147 000 EUR verblieben ist. Unter Schwierigkeiten wurde eine Einigung über die Finanzierung der Rubrik 1a erzielt, denn die Prioritäten und die Notwendigkeit, das Konjunkturprogramm zu finanzieren, standen im Widerspruch zu den begrenzten finanziellen Kapazitäten.

9. Für die Stilllegung des Kernkraftwerks Kosloduj wurden keine Mittel in den MFR 2007‑2013 eingestellt, obwohl dieses Problem bereits allgemein bekannt war. Im Zuge des Haushaltsverfahrens 2010 wurde ein befristeter Festbetrag durch Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments (75 Mio. EUR) vereinbart, um die gegenüber Bulgarien geleistete politische Zusage einhalten zu können. Trotzdem müssen im Zeitraum 2001-2013 zusätzlich 225 Mio. EUR aufgebracht werden; dies entspricht einer jährlichen Finanzausstattung von 75 Mio. EUR.

10. Die Finanzierung des Europäischen Erdbeobachtungsprogramms (GMES) ist eine weitere Verpflichtung, die erfüllt werden muss. Für das Jahr 2011 wurden die Mittelbindungen auf 10 Mio. EUR festgesetzt.

11. Gemäß der im Wege der Konzertierung erzielten Einigung werden als Ausgleich für die Mittel für die neue Mikrofinanzierungsfazilität (2011: 25 Mio. EUR) Umschichtungen in der Rubrik 1a vorgenommen, d. h. die Mittel für das Programm PROGRESS werden entsprechend gekürzt.

12. Schließlich belaufen sich die globalen Mittelbindungen für die drei neuen dezentralen Agenturen auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung auf 15 Mio. EUR.

13. Laut Vorschlag der Kommission sollen diese Aufgaben wie folgt finanziert werden:

- u. a. durch Umschichtung von Mitteln aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerb und Innovation (CIP): 2011 erfolgt eine Kürzung um 6,5 Mio. EUR (im Zeitraum 2011-2013 werden insgesamt 19 Mio. EUR gestrichen), obwohl es eine der sehr wenigen Prioritäten war, deren Fortschreibung und Förderung das Parlament in zweiter Lesung durchsetzen konnte.

- Senkung der Marge: Im Mai 2009 betrug der für den Haushaltsplan 2011 vorgesehene Spielraum 127 Mio. EUR. Im Januar 2010 war diese geplante Marge auf 37 Mio. EUR geschrumpft.

14. Der Verfasserin ist durchaus bewusst, dass eine so knappe Marge für die Lesung im Oktober keinerlei Handlungsspielraum lässt. Sie möchte daran erinnern, dass sich die Marge im Haushaltsvorentwurf 2010 auf 119 Mio. EUR belief und dass dieser Betrag schon nach damaliger Einschätzung des Parlaments viel zu niedrig für die Finanzierung seiner Prioritäten war.

15. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, sind die PV/VM in der Finanzplanung nicht berücksichtigt. Für PV/VM in der Rubrik 1a sind im Haushaltsplan 2010 28,1 Mio. EUR vorgesehen; allein wenn das Parlament Mittelzuweisungen für PV/VM in derselben Höhe durchsetzen (und neue PV/VM im gleichen Umfang wie bei den abgeschlossenen Pilotvorhaben und vorbereitenden Maßnahmen einführen) möchte, würde die Marge auf unter 9 Mio. EUR sinken und damit 0,07 % der für die Rubrik 1a festgesetzten Obergrenze entsprechen.

16. Das zeigt, dass die Finanzierung der Prioritäten des Haushaltsplans 2011, die in der im März 2010 angenommenen Entschließung des EP definiert sind, rechnerisch nur möglich wäre, wenn entweder Kürzungen bei bestimmten Programmen und Instrumenten (gegebenenfalls unter Inkaufnahme unbefriedigender Umsetzungsquoten) erfolgen oder zum wiederholten Male im Zeitraum 2007-2013 eines der in der IIV vorgesehenen Instrumente in Anspruch genommen wird.

 

Haushalts-plan

Finanz-planung

2010

2011

RUBRIK 1A – WETTBEWERBSFÄHIGKEIT FÜR WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG

Im Mitentscheidungsverfahren beschlossene Programme

12 969 288

11 600,469

 

 

 

Rahmenprogramm für Forschung (EG)

6 932,938

7 959,302

Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

525,708

557,860

PROGRESS

109,570

88,631

Maßnahmen zur Bekämpfung der Verschmutzung

20,500

23,000

Marco Polo II

63,940

66,000

Galileo

894,400

195,942

TEN-Verkehr

1 062,440

1 242,000

TEN-Energie

21,460

22,100

Mehr Sicherheit im Internet

 

 

Mehr Sicherheit im Internet (Folgeprogramm)

11,070

11,000

Europäischer digitaler Inhalt für globale Netze (eContent plus)

 

 

Zoll 2008-2013

51,450

55,900

Informatisierung der Verbrauchsteuern (EMCS)

 

 

Fiscalis 2003-2007

 

 

Fiscalis 2008-2013

24,000

27,800

Erasmus Mundus

 

 

Erasmus Mundus 2

97,988

98,838

Europäisches Technologieinstitut

30,200

62,800

Lebenslanges Lernen

1 009,301

1 037,000

Hercule II

14,100

14,200

IDABC

 

 

Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA)

23,800

26,000

Produktion der statistischen Informationen

 

 

Statistisches Programm der Gemeinschaft 2008-2012

54,519

58,546

MEETS

10,655

11,200

Unterstützung im Bereich Finanzdienstleistungen und Wirtschaftsprüfung

6,000

7,350

Europäische Energieprogramm zur Konjunkturbelebung

1 980,000

 

Europäische Mikrofinanzierungsfazilität

25,250

25,000

Europäisches Erdbeobachtungsprogramm (GMES)

 

10,000

 

 

 

Ratsbeschlüsse

885,887

896,865

Rahmenprogramm für Forschung (EURATOM)

609,487

631,365

Rahmenprogramm für Forschung (EURATOM) – Zusatzprogramm für den Betrieb des Hochflussreaktors

 

 

Stilllegung von Kernkraftwerken: Bohunice

60,000

62,000

Stilllegung von Kernkraftwerken: Ignalina

120,000

121,000

Stilllegung von Kernkraftwerken: Kosloduj

75,000

75,000

Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) — Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft

 

 

Pericles

0,900

1,000

Informationssystem für die Betrugsbekämpfung

5,500

6,500

Internationaler Fonds für Irland

15,000

 

 

 

 

Programme in Rubrik 1A gesamt (ohne EGF)

13 855,176

12 497,334

Sonstige Ausgaben

506,678

452,625

 

 

 

RUBRIK 1A GESAMT (ohne EGF)

14 361,853

12 949,959

Obergrenze Finanzrahmen

14 167,000

12 987,000

Spielraum

0,147

37,041

FLEX

195,000

 

Reserve für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

500,000

 

Alle Angaben in den Tabellen in Mio. EUR, Quelle: Europäische Kommission

Rubriken 1b, 2 und 3a

17. Überlegungen zur Marge in Rubrik 1b erübrigen sich, weil die Finanzplanung an den von den Mitgliedstaaten jeweils ermittelten Bedarf angepasst wird.

Die Marge in Rubrik 2 bleibt unverändert, wobei jedoch 53 Mio. EUR, die für marktbezogene Ausgaben und Direktbeihilfen vorgesehen waren, laut Kommissionsbeschluss umgeschichtet und für die Entwicklung des ländlichen Raums eingesetzt werden.

Die Marge in der Rubrik 3a beträgt 2011 unverändert 19,7 Mio. EUR, wobei sich die Kommission noch nicht eindeutig zur möglichen Einbeziehung des Stockholm-Programms in diese Planung geäußert hat.

 

Haushalts-plan

Finanz-planung

2010

2011

RUBRIK 1B – KOHÄSION FÜR WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG

Strukturfonds gesamt

39 191 847

39 688 663

Kohäsionsfonds gesamt

10 190 245

10 961 150

 

 

 

Programme in Rubrik 1B gesamt

49 382,092

50 649,813

Sonstige Ausgaben

5 500

 

 

 

 

RUBRIK 1B GESAMT

49 387 592

50 649 813

Obergrenze Finanzrahmen

49 388 000

50 651 000

Spielraum

0 408

1 187

RUBRIK 2 – BEWAHRUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG DER NATÜRLICHEN RESSOURCEN

Im Mitentscheidungsverfahren beschlossene Programme

306 855

326 057

Marktbezogene Ausgaben und Direktbeihilfen (nach Übertragung auf die ländliche Entwicklung) einschließlich der folgenden  im Mitentscheidungsverfahren beschlossenen Programme: Erhebungen über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe

306 855

326 057

Erhebungen über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe (unter „Marktbezogene Ausgaben und Direktbeihilfen“)

15 100

0 550

 

 

 

Ratsbeschlüsse

59 104 925

59 865 062

Marktbezogene Ausgaben und Direktbeihilfen (nach Übertragung auf die ländliche Entwicklung

43 819 802

44 437 590

Ländliche Entwicklung

14 363 565

14 465 117

Gemeinsame Fischereipolitik und Seerecht

277 530

304 070

Europäischer Fischereifonds

644 029

658 285

 

 

 

Programme in Rubrik 2 gesamt

59 411 780

60 191 119

Sonstige Ausgaben

87 053

44 807

Maßnahmen gegen den Klimawandel

15 000

 

 

 

 

RUBRIK 2 GESAMT

59 498 833

60 235 926

Obergrenze Finanzrahmen

59 955 000

60 338 000

Spielraum

456 167

102 074

RUBRIK 3A – FREIHEIT  SICHERHEIT UND RECHT

Im Mitentscheidungsverfahren beschlossene Programme

403 850

507 080

Europäischer Flüchtlingsfonds

102 650

104 030

Außengrenzenfonds

208 000

254 000

Daphne

18 350

18 000

Ziviljustiz

15 800

16 000

Drogenprävention und -aufklärung

3 050

3 050

Schengener Informationssystem (SIS II)

35 000

(1)

Visa-Informationssystem (VIS)

21 000

112 000

 

 

 

Ratsbeschlüsse

348 200

419 950

Integration von Drittstaatsangehörigen

111 000

132 000

Grundrechte

14 000

14 100

Strafjustiz

26 300

26 850

Terrorismus

20 520

23 400

Kriminalität

86 380

109 600

Europäischer Flüchtlingsfonds

 

 

Europäischer Rückkehrfonds

88 000

114 000

Eurodac

2 000

 

 

 

 

Programme in Rubrik 3A gesamt

752 050

927 030

Sonstige Ausgaben

254 437

259 310

 

 

 

RUBRIK 3A GESAMT

1 006 487

1 186 340

Obergrenze Finanzrahmen

1 025 000

1 206 000

Spielraum

18 513

19 660

Rubrik 3b

18. Der Rubrik 3b kommt neben Rubrik 1a besondere Bedeutung für die Finanzierung von EP‑Prioritäten im Haushaltsplan 2011 und im weiteren Sinne für die Gestaltung eines „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zu.

19. Da 2009 ein Vorgriff auf Mittel erfolgte, die für die Reaktion der EU auf die pandemische Schweingrippe verwendet wurden, ist 2011 eine geringfügige Aufstockung der Marge auf 9,4 Mio. EUR vorgesehen. Im Vorentwurf des Haushaltsplans 2010 war der Spielraum mit 18,7 Mio. EUR doppelt so hoch. Im Dezember 2009 beschloss die Haushaltsbehörde für die Rubrik 3b einen Haushalt ohne jede Marge.

20. Die geplante Marge wird mit Sicherheit die Finanzierung neuer Prioritäten im Bereich Jugend und damit zusammenhängende Maßnahmen unmöglich machen  summierten sich doch die Ausgaben für PV/VM im Haushaltsplan 2010 in der Rubrik 3b bereits auf 9 Mio. EUR. Ein noch verbleibender potenzieller Spielraum von 400 000 EUR (errechnet anhand einer möglichen Verlängerung aller PV/VM abzüglich der Marge) ist als Ausgangspunkt inakzeptabel, es sollte über die gleichen Lösungen wie bei Rubrik 1a nachgedacht werden.

 

Haushalts-plan

Finanz-planung

2010

2011

RUBRIK 3B – UNIONSBÜRGERSCHAFT

Im Mitentscheidungsverfahren beschlossene Programme

406 134

415 614

Öffentliches Gesundheitswesen

51 370

52 700

Verbraucherschutz

21 920

22 800

Kultur 2007

58 164

61 514

Jugend

127 800

127 700

Media 2007

111 005

114 000

Bürger

35 875

31 900

Media Mundus

 

5 000

 

 

 

Ratsbeschlüsse

18 000

19 150

Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz

18 000

19 150

 

 

 

Programme in Rubrik 3B gesamt

424 134

434 764

Sonstiges Ausgaben

243 866

238 900

 

 

 

RUBRIK 3B gesamt

668 000

673 664

Obergrenze Finanzrahmen

668 000

683 000

Spielraum

 

9 336

Rubrik 4

21. Wegen der vom EP unterstützten konkurrierenden traditionellen Prioritäten und des nicht vorhersehbaren Bedarfs in Drittländern, der sich während des Haushaltsverfahrens ergab, verblieb im Haushaltsplan 2010 am Ende eine Marge von nur 900 000 EUR.

22. Ein Spielraum von 128 Mio. EUR ist in der Rubrik 4 für 2011 eingeplant; dies entspricht gerade einmal 1,5 % der Obergrenze. Wegen der Finanzierung flankierender Maßnahmen im Bananensektor im Umfang von 25 Mio. EUR, die trotz enormer Bedenken des Parlaments gegen die Verwendung der Marge zur Finanzierung von nicht im MFR vorgesehenen Maßnahmen erfolgte, verringerte sich der vorgesehene Spielraum entsprechend. Es wurde bereits wiederholt angemahnt, dass „für neue Maßnahmen neues Geld gebraucht wird“.

23. Des Weiteren ist daran zu erinnern, dass das EP stets seinen massiven Widerstand gegen die immer wiederkehrende Praxis der Kommission bekundet hat, in ihren Vorschlägen bei den Mittelbedarfsschätzungen für Palästina zu niedrige Beträge anzusetzen und dies damit zu begründen, dass der tatsächliche Bedarf zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschätzbar sei.

24. Die Marge in Rubrik 4 muss unter Berücksichtigung der Tatsache betrachtet werden, dass im Haushaltsplan 2010 für PV/VM in dieser Rubrik 26 Mio. EUR bewilligt wurden und 2011 weder für die Ostseestrategie der EU noch für Informations- und Kommunikationsprogramme für Drittländer überhaupt eine Finanzplanung vorgelegt wurde (dafür waren 20 bzw. 10 Mio. EUR in den Haushaltsplan 2010 eingestellt). Es wäre interessant, in dieser frühen Phase der Erarbeitung des Haushaltsentwurfs der Kommission die Gründe für das Fehlen einer Finanzplanung für die Ostseestrategie der EU zu erfahren, die regelmäßig als eindeutige Priorität des EP genannt wird.

 

Haushalts-plan

Finanz-planung

2010

2011

RUBRIK 4 – DIE EUROPÄISCHE UNION ALS GLOBALER AKTEUR

Im Mitentscheidungsverfahren beschlossene Programme

5 329 491

5 514 847

Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI)

1 675 359

1 704 675

Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI)

2 469 857

2 532 166

Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)

164 198

163 112

Stabilitätsinstrument (IFS)

219 559

290 200

Humanitäre Hilfe

800 518

824 693

 

 

 

Ratsbeschlüsse

2 226 637

2 622 229

Heranführungsinstrument

1 587 100

1 796 793

Instrument für Zusammenarbeit im Bereich nuklearer Sicherheit

70 453

75 813

Makrofinanzhilfe

98 985

114 869

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

281 541

327 374

Reserve für Darlehensgarantien

93 810

200 000

Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit Industrieländern sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen

24 094

24 663

Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit Industrieländern sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen ICI +

34 500

45 000

Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz

8 000

9 000

Zusammenarbeit mit Grönland

28 154

28 717

 

 

 

Programme in Rubrik 4 gesamt

7 556 128

8 137 076

Sonstige Ausgaben

165 996

164 832

 

 

 

RUBRIK 4 gesamt (ohne EAR)

7 892 124

8 301 908

Obergrenze Finanzrahmen

7 893 000

8 430 000

Spielraum

876

128 092

Soforthilfereserve

248 882

253 860

Rubrik 5

25. Was die Marge in dieser Rubrik im Jahr 2011 anbelangt, wird die Situation teils vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs in dem Verfahren abhängen, das Kommission und Europäisches Parlament im Zusammenhang mit den Einkommenserhöhungen 2009 angestrengt hatten. Da der Gerichthof eine Behandlung der Rechtssache im beschleunigten Verfahren vor kurzem abgelehnt hat, müssen etwaige zusätzliche Zahlungen (im Falle einer dahin gehenden Entscheidung) in den Haushaltsplan 2011 eingestellt werden.

26. Die rückwirkend zu zahlenden Differenzbeträge könnten sich übrigens für alle Organe zusammengenommen auf 135 Mio. EUR belaufen; dem steht für 2011 eine geplante Marge von 109 Mio. EUR gegenüber.

27. Schließlich sei daran erinnert, dass das Parlament regelmäßig seinen Wunsch, sämtliche Verwaltungsausgaben in Rubrik 5 zu bündeln, und sein Missfallen gegen die Verteilung bestimmter Verwaltungsausgaben auf andere Rubriken bekundet hat.

 

Haushalts-plan

Finanz-planung

2010

2011

RUBRIK 5 – VERWALTUNG

Kommission, ohne Versorgungsbezüge und Europäische Schulen

3 604 622

3 749 042

Versorgungsbezüge (alle Organe)

1 192 789

1 302 764

Europäische Schulen

154 212

162 861

Übrige Organe, ohne Versorgungsbezüge

2 937 432

3 091 950

 

 

 

RUBRIK 5 GESAMT

7 889 055

8 306 617

Obergrenze Finanzrahmen

7 962 000

8 416 000

Spielraum

72 945

109 383

ANHANG:

I.  Rechtsrahmen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

1.        Pilotprojekte (PP) und vorbereitende Maßnahmen (VM), die im Zuge verschiedener interinstitutioneller Verhandlungen zu wichtigen Instrumenten für die Formulierung politischer Prioritäten und die Einführung neuer Initiativen geworden sind, aus denen EU-Politiken und –Programme entstehen können, wurden vom Europäischen Parlament erstmals 1975 eingesetzt.

2.        Artikel 49 Absatz 6 der Haushaltsordnung bietet die Rechtsgrundlage, und zwar durch die Angaben über die Ausnahmen von dem Grundsatz, dem zufolge nur dann Mittel in den EU-Haushalt eingesetzt werden dürfen, wenn zuvor ein Basisrechtsakt verabschiedet worden ist; im Fall der PP/VM wird daher vor jeder gesetzgeberischen Entscheidung ein Haushaltsbeschluss gefasst.

3.        In der Haushaltsordnung werden Art und Zweck dieser beiden Instrumente ausdrücklich definiert:

PP werden definiert als Projekte experimenteller Art, mit denen Durchführbarkeit und Nutzen einer Maßnahme bewertet werden. Die diesbezüglichen Mittelbindungen dürfen nur für zwei aufeinander folgende Haushaltsjahre in den Haushaltsplan eingesetzt werden.

VM werden definiert als Maßnahmen in den Anwendungsbereichen des EG-Vertrags, des EAG-Vertrags und des Titels VI des EU-Vertrags, die auf die Erarbeitung von Vorschlägen für künftige Maßnahmen abstellen. Die vorbereitenden Maßnahmen folgen einem kohärenten Ansatz und können unterschiedliche Formen annehmen. Die diesbezüglichen Mittelbindungen dürfen nur für höchstens drei aufeinander folgende Haushaltsjahre in den Haushaltsplan eingesetzt werden. Das Rechtsetzungsverfahren muss vor Ablauf des dritten Haushaltsjahrs abgeschlossen werden.

4.        In der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 werden darüber hinaus der Rahmen und die Regeln für die Durchführung von PP und VM festgelegt. In Punkt D des Anhangs II der IIV wird Folgendes verfügt: Damit die Kommission die Durchführbarkeit der von der Haushaltsbehörde geplanten Abänderungen, mit denen neue vorbereitende Maßnahmen bzw. Pilotprojekte ins Leben gerufen oder bereits bestehende verlängert werden, rechtzeitig beurteilen kann, setzen die beiden Teile der Haushaltsbehörde die Kommission bis Mitte Juni von ihren diesbezüglichen Absichten in Kenntnis, so dass eine erste Erörterung hierüber bereits in der Konzertierungssitzung der ersten Lesung im Rat erfolgen kann.

5.        Hinsichtlich der Obergrenzen schreibt die IIV vor: Außerdem kommen die Organe überein, den Gesamtbetrag der Mittel für Pilotprojekte auf 40 Mio. EUR je Haushaltsjahr zu begrenzen. Des Weiteren kommen sie überein, den Gesamtbetrag der Mittel für neue vorbereitende Maßnahmen auf 50 Mio. EUR je Haushaltsjahr und den Gesamtbetrag der effektiv für vorbereitende Maßnahmen gebundenen Mittel auf 100 Mio. EUR zu begrenzen.

II.       Änderungen im Gefolge des Vertrags von Lissabon

6.        Der Vertrag von Lissabon bringt keine Bestimmungen mit sich, die sich unmittelbar auf PP und VM auswirken; allerdings ergibt sich aus dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, dass für die Haushaltsordnung und für eine neue IIV neue Regeln angenommen werden müssen.

7.        In ihrem jüngst vorgeschlagenen „Paket“ zur Änderung der IIV und der Haushaltsordnung ändert die Kommission den Rahmen für PP und VM ab:

           -          Anhang D der IIV enthält keinen Hinweis auf die Obergrenzen für PP und VM mehr;

-          die beiden Zweige der Haushaltsbehörde verpflichten sich, die Kommission bis Mitte Juni von ihren Absichten in Bezug auf PP und VM in Kenntnis zu setzen, sodass eine erste Erörterung hierüber bereits beim Juni-Trilog erfolgen kann;

-          In Artikel 32 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung sind die Obergrenzen festgelegt, die unverändert bleiben.

Ihre Berichterstatter betonen, dass diese Sachverhalte dem Ergebnis der interinstitutionellen Verhandlungen über die geänderte IIV und die Haushaltsordnung nicht vorgreifen.

8.        Neben diesen Änderungsvorschlägen eher technischer Art muss klar und deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Änderungen infolge des Vertrags von Lissabon eindeutige Auswirkungen auf die Annahme von PP und VM haben könnten: Bis zum Haushaltsverfahren 2010 wurden PP und VM als „nicht obligatorische Ausgaben“ eingestuft und fielen damit in den Zuständigkeitsbereich des EP, das bei diesen Ausgaben das letzte Wort hatte. Die Abänderung der Ausgabenkategorien hat zur Folge, dass der Rat nunmehr Vorschläge für PP und VM unterbreiten und beantragen kann, das traditionelle „Kompromisspaket“ zu PP und VM im Laufe der Konzertierung in die Gesamtverhandlungen über den Haushaltsplan 2011 einzubeziehen.

III.      Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen im Haushaltsplan 2010: Tatsachen und Zahlen

9.        Im Haushaltsplan 2010 wurden 56 PP und 47 VM angenommen. Für PP sind Verpflichtungsermächtigungen ausgewiesen, die sich zwischen 2,5 Mio. EUR (PP verstärkte Gesundheitsfürsorge für Opfer sexueller Gewalt in der Demokratischen Republik Kongo) und 1 Mio. EUR (betrifft 18 PP; die übrigen sind lediglich mit einem p.-m.-Vermerk versehen).

10.       Bei den VM schwankt die Finanzausstattung zwischen 7,5 Mio. EUR (VM Krisenreaktionsfähigkeit der EU) und 0,5 Mio. EUR (VM Erasmus für Journalisten).

11.       Der für PP bewilligte Gesamtbetrag im Jahre 2010 beläuft sich auf 40 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen (den in der IIV vorgesehenen Höchstbetrag) und 61,9 Mio. EUR an Zahlungsermächtigungen (Begrenzung in der IIV nicht vorgesehen); VM werden bis zur Höhe von 63,25 Mio. EUR finanziert (innerhalb der Obergrenze von 100 Mio. EUR), und zwar aufgeteilt auf neue VM (13,75 Mio. EUR, innerhalb einer Obergrenze von 50 Mio. EUR) und laufende Maßnahmen (49,5 Mio. EUR innerhalb einer Obergrenze von 50 Mio. EUR).

IV.      Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen im Haushalt 2010: Durchführung

12.       Am 3. März legte die Kommission ihren ersten Zwischenbericht über die Durchführung der PP und VM 2010 vor, in dem sie erläuterte, wie sie sie durchzuführen beabsichtigt (das Dokument ist als Anhang beigefügt). Ein detaillierterer und umfassenderer Bericht soll zusammen mit dem Vorentwurf des Haushaltsplans 2011 am 28. April vorgelegt werden. Die Berichterstatter erwarten, dass in diesem Folgebericht die Durchführbarkeit und der beste Erbringungsmechanismus deutlich herausgestellt werden.

V. Schlussfolgerungen für die Vorbereitung der ersten Lesung im Europäischen Parlament

13.       Hinsichtlich des Zeitplans für die Annahme von PP und VM schlagen die Berichterstatter folgenden unverbindlichen Ablauf vor:

- KW 6 (10. Februar):               Erste Sitzung der Haushaltsberichterstatter der Fachausschüsse

- KW 9 (3. März):                    Erster Zwischenbericht der Kommission über die Durchführung von PP und VM im Haushaltsplan

- KW 11 (16.-17. März):           Vorlage eines Arbeitsdokuments zu PP/VM im Haushaltsausschuss

- KW 17 (28. April):                 Annahme eines Vorentwurfs des Haushaltsplans durch die Kommission

- KW 20 (19. Mai):                   Zweite Sitzung der Haushaltsberichterstatter der Fachausschüsse

- KW 22 (31. Mai – 4. Juni):     Übermittlung von Vorschlägen für PP/VM durch Haushaltsberichterstatter der Fachausschüsse an den Haushaltsausschuss und Vorbereitung eines konsolidierten Dokuments

- KW 23 (7.-11. Juni):               Übermittlung von Vorschlägen für PP/VM an die Kommission

           - KW 25 (21.-25. Juni):            Trilog

- KW 27 (5.-8. Juli):                 Beurteilungsbericht der Kommission zu den Vorschlägen für PP/VM

- KW 36 (6.-10. September):     Frist zur Abgabe von Änderungsanträgen zum Haushalt aus dem Ausschuss

- KW 38 (20.-24. September):   Dritte Sitzung der Haushaltsberichterstatter der Fachausschüsse

- KW 39 (27.-30. September):   Abstimmung über Änderungsanträge zum Haushalt im Haushaltsausschuss

           - KW 42 (18.-22. Oktober):       Erste Lesung des Haushaltsplans 2011 im EP

Erster Zwischenbericht der Kommission über die Durchführung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen 2010

DURCHFÜHRUNG VON PILOTPROJEKTEN

Durchführung der Pilotprojekte

Teilrubrik 1a

Beschäftigungs- und Lebensbedingungen entsandter Arbeitnehmer (04 03 09)

Maßnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen (04 03 10)

Förderung der Mobilität und Integration der Arbeitnehmer innerhalb der EU (04 03 11)

Allumfassende Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen, kommerziellen Unternehmen und nicht gewinnorientierten Unternehmen bei der Integration von Menschen in die Gesellschaft und ins Arbeitsleben (04 03 12)

Förderung der Umwandlung unsicherer Arbeitsverhältnisse in abgesicherte Arbeitsverhältnisse (04 04 08)

Verhütung von Gewalt gegen ältere Menschen (04 04 11)

Beschäftigung von Menschen aus dem autistischen Spektrum (04 04 13).........................................................................

Portplus – Plan im Bereich der nachhaltigen Energie für Häfen (06 04 08)....................................

Erfassung und Verwertung von Abfällen zur Gewinnung sauberer Energie (06 04 15)

Deckung der Studienkosten von Personal aus den ENP-Ländern und der Kosten für mit dem Studium verbundene wissenschaftliche Tätigkeiten (15 02 31)

Europäische Nachbarschaftspolitik – Förderung der Bildung durch Stipendien und Austauschmaßnahmen (15 02 32).......            

Transparenz und Stabilität der Finanzmärkte (17 02 04)..................................................................................................    

Teilrubrik 1b

Förderung der regionalen und lokalen Zusammenarbeit durch Information über die Regionalpolitik der EU auf globaler Ebene (13 03 23)

Maßnahmen im Sektor Textilien und Schuhe (13 03 25)

Rubrik 2

Unterstützung für landwirtschaftliche Genossenschaften (05 02 17 01)

Europäische Beobachtungsstelle für Preise und Gewinnspannen im Agrarsektor (05 02 17 02)........................................                    

Unterstützung von Initiativen der Landwirte und Verbraucher zur Förderung eines geringen CO2-Ausstoßes, eines niedrigen Energieverbrauchs und einer vor Ort vermarkteten Nahrungsmittelerzeugung (05 02 17 03)            

Entwicklung präventiver Maßnahmen zur Eindämmung der Wüstenbildung in Europa (07 03 16)

Herrichtung von außer Betrieb genommenen Booten, die nicht zur Fischerei genutzt werden (07 03 18)

Wirtschaftliche Einbußen infolge hoher Wasserverluste in Städten (07 03 19)

Zertifizierung kohlenstoffarmer landwirtschaftlicher Praktiken (07 03 21)

Komplexe Forschungstätigkeiten im Bereich Methoden zur Eindämmung der Verbreitung der Beifuß-Ambrosie und von Pollenallergien (07 03 22)

Förderung der Erneuerung der europäischen Handelsflotten durch umweltfreundliche Schiffe (11 09 03)

Eine europäische Regelung für die Pfanderstattung für Getränkedosen aus Aluminium (17 03 18)

Rubrik 3a

Abschätzung der Folgen legislativer Maßnahmen im Bereich Vertragsrecht (18 06 09)

Rubrik 3b

Frühwarnnetze für das Kulturerbe (15 04 46)

Rubrik 4

Unterstützung und Überwachung von Schutzmaßnahmen für Gemeinschaftsschiffe, die von Piraten bedrohte Regionen durchqueren (19 06 07)

Programm für friedensbildende Maßnahmen von NRO (19 06 09)..................................................................................

Finanzmittel für die landwirtschaftliche Erzeugung (21 02 04)...........................................................................................  

Verbesserte Gesundheitsfürsorge für Opfer sexueller Gewalt in der Demokratischen Republik Kongo (21 05 01 08)

Rubrik 5

Europäische Recherchestipendien für grenzüberschreitenden Investigationsjournalismus (16 02 05)

Schaffung eines interinstitutionellen Systems zur Ermittlung langfristiger Entwicklungstendenzen, denen sich die EU gegenübersieht (25 01 09)

Durchführung vorbereitender Maßnahmen

Rubrik 1a

Erasmus für junge Unternehmer (02 02 03 05)

Herausragende europäische Reiseziele (02 02 08 01).....................................................................................................    

Nachhaltiger Fremdenverkehr (02 02 08 02)

Sozialtourismus in Europa (02 02 08 03)........................................................................................................................        

Rubrik 1b

Förderung eines günstigeren Umfelds für Kleinstkredite in Europa (13 03 24)

Rubrik 2

Klima im Karpatenbecken (07 03 17)

Krisenreaktionsmechanismus der EU (07 04 05)............................................................................................................      

Kontrollstellen (Aufenthaltsorte) im Zusammenhang mit Tiertransporten (17 04 03 03)

Rubrik 3b

Erasmus für Journalisten (09 06 05)

Vorbereitende Maßnahme im Bereich des Sports (15 05 11)

Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 (15 06 11)

Überwachungsmaßnahmen im Bereich des Verbraucherschutzes (17 02 03)

Rubrik 4

Umweltüberwachung des Schwarzmeerraums und gemeinsames europäisches Rahmenprogramm zur Entwicklung des Schwarzmeerraums (07 02 04)

Umsetzung des Programms MEDIA 2007 in Drittländern (09 06 01 02)

Notfallmaßnahmen zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Entwicklungsländern (19 06 08)

Minderheiten in Russland — Entwicklung von Kultur, Medien und Zivilgesellschaft (19 08 01 05)

EU-Asien – Integration der Konzeption und der Durchführung von Politik (19 10 01 06)

Wasserbewirtschaftung in den Entwicklungsländern (21 04 06)

Technologietransfer im Arzneimittelbereich zugunsten der Entwicklungsländer (21 05 01 06)

Forschung und Entwicklung im Bereich armutsbedingter, tropischer und vernachlässigter Krankheiten (21 05 01 07)

Erhaltung und Wiederherstellung des kulturellen Erbes in Konfliktgebieten (22 02 09)

Rubrik 5

Öffentliche Verwaltung und Erasmus (26 03 03)

Anhang: Zuständige GD und Ansprechpartner

Dies ist der erste Zwischenbericht der Kommission über die Durchführung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen im Jahre 2010.

Gegenstand des Berichts sind die von der Haushaltsbehörde angenommenen Projekte/Maßnahmen für den Haushaltsplan 2010, wobei die neuen 32 Projekte/22 Maßnahmen und die bestehenden Projekte/Maßnahmen, für die zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen bewilligt wurden, im Mittelpunkt stehen. Es werden die für die Durchführung dieser Maßnahmen zuständigen Anweisungsbefugten benannt und die Durchführungspläne dargelegt. Ein zweiter Bericht wird gemäß Artikel 49 Absatz 6a und b der geänderten Haushaltsordnung zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf 2011 vorgelegt. Dabei handelt es sich um einen detaillierteren Bericht, in dem auch Angaben über Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen gemacht werden, die sich in der Endphase befinden, d. h. für die es 2010 keine neuen Verpflichtungen gibt, für die aber noch Zahlungsermächtigungen bestehen.

Durchführung der Pilotprojekte

Teilrubrik 1a

Beschäftigungs- und Lebensbedingungen entsandter Arbeitnehmer (04 03 09)

1. Zielsetzung

Auf den Maßnahmen des vergangenen Jahres aufbauend, besteht das allgemeine Ziel darin, bessere Daten darüber zu erhalten, wie die Arbeitnehmerentsendung in der Praxis abläuft.

2. Durchführung

Das Ziel wird durch drei eigenständige Maßnahmen verfolgt:

1. Die Gewährung von Darlehen für Initiativen, die daran mitwirken, die tatsächlichen Beschäftigungs- und Lebensbedingungen entsandter Arbeitnehmer und die Arbeitsweise der Mitgliedstaaten, Sozialpartner und die Arbeitsaufsicht in der Praxis zu erforschen. Die spezifischen Ziele dieser Maßnahme sind

- die Förderung des Austauschs einschlägiger Informationen, die Anwendung bewährter Praktiken und die Veröffentlichung einer Übersicht über den Sachstand in den Mitgliedstaaten und

- die Prüfung etwaiger Fragen und Schwierigkeiten, die sich bei der konkreten Anwendung des Rechts auf dem Gebiet der Arbeitnehmerentsendung sowie bei seiner Durchsetzung in der Praxis ergeben könnten.

2. Eine Untersuchung der rechtlichen Aspekte der Arbeitnehmerentsendung im Rahmen des Dienstleistungswesens in der Europäischen Union, in der etwaige Schwierigkeiten untersucht werden, die sich bei der konkreten Anwendung des Rechts auf dem Gebiet der Arbeitnehmerentsendung sowie bei seiner Durchsetzung in der Praxis ergeben könnten.

3. Eine Studie über die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Arbeitnehmerentsendung in der Europäischen Union mit dem Ziel, die mit dem Phänomen der Arbeitnehmerentsendung verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Folgen im Zusammenhang mit der grenzübergreifenden Dienstleistungserbringung zu bewerten und dabei den Schwerpunkt auf die Sektoren, in denen die Nutzung der Arbeitnehmerentsendung am weitesten verbreitet ist, und auf die Mitgliedstaaten mit einer verhältnismäßig hohen Präsenz von entsandten Arbeitnehmer entweder als Aufnahme- oder Entsendeland zu legen.

Für alle drei Maßnahmen wurden im Lauf des Jahres 2009 Ausschreibungen durchgeführt, und die Aufträge wurden Ende 2009 vergeben.

3. Prognose für 2010

Erste Ergebnisse dieser Maßnahmen werden im 3. Quartal 2010 erwartet. Eine zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Initiativen zur Erforschung der tatsächlichen Beschäftigungs- und Lebensbedingungen entsandter Arbeitnehmer und des Umgangs mit der Situation in der Praxis ist für das 2. Quartal 2010 geplant. Eine zweite Studie über die rechtlichen Aspekte der Arbeitnehmerentsendung, die sich auf die Mitgliedstaaten erstreckt, die in der ersten Studie nicht berücksichtigt werden konnten, wird 2010 auf den Weg gebracht.

Maßnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen (04 03 10)

1. Zielsetzung

Laut den Erläuterungen im Haushaltsplan 2010 sollte in dem Bestreben, die Folgen der gegenwärtigen Krise für die Beschäftigung und die sozialen Verhältnisse abzumildern, ein Pilotprojekt auf den Weg gebracht werden, um weitere Wege zur Verstärkung der kollektiven Anstrengungen zur Abschwächung der nachteiligen Auswirkungen der Krise auf europäischer Ebene zu erproben. Durch das Pilotprojekt soll untersucht werden, in welchem Ausmaß Arbeitsplätze, die infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise gefährdet sind, wirksam durch die Anwendung von Maßnahmen wie Kurzarbeit und Fortbildung erhalten werden können. Es sollten bewährte Verfahrensweisen festgelegt und der Austausch einschlägiger Informationen gefördert werden.

2. Durchführung

Um diese Ziele zu erreichen, werden im ersten Quartal 2010 drei Ausschreibungen zu folgenden Themen veröffentlicht:

Studie über „Kurzarbeitsregelung während der Krise und daraus zu ziehende Lehren“

In vielen Mitgliedstaaten haben die Arbeitsmärkte auf die Krise zunächst mit einer Anpassung der Produktion und der Gesamtarbeitszeit reagiert, um der nachlassenden Nachfrage zu begegnen, anstatt das Beschäftigungsniveau zu senken. Kurzfristige Ausgleichsprogramme, in deren Rahmen Arbeitgeber vorübergehend Hilfe vom Staat beantragen können, um die Löhne der mit verringerter Stundenzahl beschäftigten Arbeitnehmer aufzustocken, haben die Arbeitsplätze in Europa vor den anfänglichen Auswirkungen der Rezession geschützt. Die Verfasser Studie sollten untersuchen, inwieweit diese Regelungen die bisherige verhältnismäßig große Widerstandskraft der Arbeitsmärkte in der Europäischen Union (EU) tatsächlich dank dieser internen Anpassungsmaßnahmen (z. B. Kurzarbeit und Verkürzung der Arbeitszeit, vorübergehende Stilllegungen usw.) beeinflusst haben und wie ein Vergleich mit früheren Erfahrungen mit ähnlichen Maßnahmen in früheren Krisensituationen ausfällt. Die Studie sollte auch eine Bewertung der staatlichen Maßnahmen vornehmen, mit denen dafür gesorgt werden sollte, dass diese Regelungen am wirksamsten waren, beispielsweise durch die Untersuchung von Bestimmungen in Bezug auf Förderfähigkeitskriterien. Ferner sollte die Wirksamkeit von Maßnahmen bewertet werden, bei denen Kurzarbeit mit einer arbeitsplatzbezogenen Schulung kombiniert wird, und zwar hinsichtlich der Auswirkungen auf die Beschäftigungsfähigkeit der betroffenen Arbeitnehmer (z. B. Klärung der Frage, ob dadurch der Übergang zu einem neuen Arbeitsplatz erleichtert wird). In einem weiteren Untersuchungsgegenstand sollte festgestellt werden, wie und ob das Risiko von Wohlfahrtsverlusten im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen begrenzt wurde. Darüber hinaus ist die Rolle der verschiedenen Interessengruppen einschließlich der einzelstaatlichen Behörden, der öffentlichen Arbeitsverwaltung, der Sozialpartner, der Kommunen und anderer Akteure auf dem Arbeitsmarkt zu untersuchen.

Studie über „die Lehrlingsausbildung in den Mitgliedstaaten“

Ziel der Studie ist eine Bewertung der Auswirkungen der Krise auf die Lage der (jungen) Menschen, die ihre Ausbildung gerade abschließen, und des anschließenden Risikos, dem sie sich hinsichtlich Arbeitslosigkeit und Zeiten der Beschäftigungslosigkeit ausgesetzt sehen, sowie der Frage, ob damit weitere Folgen für ihre Beschäftigungsfähigkeit auch nach einem Aufschwung drohen. Es sollten Empfehlungen für eine möglichst gute Unterstützung von jungen Leuten gegeben werden, die jetzt auf den Arbeitsmarkt drängen, etwa in Form von Arbeitsplatzvermittlung, praktischer arbeitsplatzbezogener Schulung oder Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb der erforderlichen Schlüsselfertigkeiten für den künftigen Erfolg auf dem Arbeitsmarkt. Die Studie sollte auch die gegenwärtige Praxis der Lehrlingsausbildung in Unternehmen und im öffentlichen Dienst sowie das Potenzial der Festlegung nationaler Ziele und größerer Möglichkeiten für Lernmobilität bewerten, und zwar auch für Auszubildende und Teilnehmer an beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie Praktikanten. Zu bewerten sind auch die Rolle der EU bei der Verbreitung bewährter Praktiken und von Projekten des wechselseitigen Lernens sowie bei der Verbesserung der Qualität der Lehrlingsausbildung sowie Empfehlungen hinsichtlich möglicher Maßnahmen abzugeben, mit denen Unternehmen der Anreiz geboten wird, ihre Angebot an Ausbildungsplätzen zu erweitern und sich für die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit neuer Arbeitskräfte einschließlich Auszubildenden zu verwenden.

Studie über „eine umfassende Übersicht über Praktikumsregelungen in den Mitgliedstaaten

In den vergangenen Jahren haben die beiden Hauptstrukturschwächen bei der Integration der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt fortbestanden: hohe Jugendarbeitslosigkeit in vielen Mitgliedstaaten und niedrige Qualität und Unsicherheit der Arbeitsplätze von Jugendlichen. Schwächen bei der frühzeitigen Verknüpfung von Ausbildung und Beschäftigung und die anhaltend hohe Zahl von Jugendlichen mit unzulänglichen Kenntnissen und Fähigkeiten (vor allem die Schulabbrecher) verhindern einen erfolgreichen und reibungslosen Übergang von der Ausbildung zur Beschäftigung. In vielen Ländern treten die Probleme in konzentrierter Form in bestimmten Gruppen von Jugendlichen, Migranten und einigen ethnischen Minderheiten auf. Dies ist besonders besorgniserregend, weil diese Jugendlichen vor allem in städtischen Gebieten einen wachsenden Anteil der jugendlichen Bevölkerung stellen. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach qualifizierten Facharbeitern immer schwieriger zu befriedigen, weil das Angebot an qualitativ hochwertiger und attraktiver beruflicher Aus- und Weiterbildung in vielen Mitgliedstaaten unzureichend ist. Die Studie sollte sich damit beschäftigen, wie diese Probleme in den Mitgliedstaaten durch Praktikumsregelungen angegangen werden. Im Rahmen der Studie wird eine nach Mitgliedstaaten gegliederte Übersicht über die Verfügbarkeit von Ausbildungsplätzen für Jugendliche in Unternehmen und im öffentlichen Dienst und die Bedingungen gegeben, unter denen die Ausbildung stattfindet. Die Verfasser werden die Veränderungen in den vergangenen fünf Jahren herausarbeiten und vor allem auf die Folgen der Krise eingehen. Aufgezeigt wird das Potenzial dieser Programme in Form der Sicherheit, die sie Jugendlichen bieten, und es wird das Verhältnis zwischen diesen Programmen und individuellen Entscheidungen über den einzuschlagenden Bildungs- und Ausbildungsweg bewertet. Ein weiterer Punkt ist die Bewertung der Möglichkeit der Kombination von beruflicher Bildung an den Schulen und Zeitarbeitsregelungen als Sprungbrett für junge Arbeitsuchende. Die Studie wird auch die Wirksamkeit von Ausbildungsprogrammen hinsichtlich der sich daraus ergebenden Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche und der Vermeidung längerer Zeiten der Beschäftigungslosigkeit untersuchen.

Zur Förderung des Austauschs einschlägiger Informationen und zwecks Anwendung und Veröffentlichung bewährter Praktiken nach Vorliegen der Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Studien sollen Veranstaltungen zur Weitergabe der Erkenntnisse durchgeführt werden.

Die Kommission wird drei Ausschreibungen veröffentlichen, die die oben erwähnte Maßnahme zum Gegenstand haben. Die Kommission wird die bewilligten 1.000.000 EUR für diese Maßnahme verwenden.

3. Prognose für 2010

Die Ausschreibungen werden im ersten Quartal 2010 veröffentlicht. Diese Maßnahme wird ab dem 3. Quartal 2010 durchgeführt und im Laufe des Jahres 2011 abgeschlossen.

Förderung der Mobilität und Integration der Arbeitnehmer innerhalb der EU (04 03 11)

1. Zielsetzung

Während die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Europäischen Union (EU) weitgehend positiv ist, kommt es auch zu potenziell negativen Nebeneffekten, vor allem für benachteiligte Arbeitnehmer. Ziel dieses Pilotprojekts ist es daher, dazu beizutragen, einige der Schwierigkeiten einschließlich verschiedener sozialer Schwierigkeiten, denen sich die benachteiligten Arbeitnehmer im Gastland gegenübersehen, zu überwinden. Dabei wird anerkannt, dass die Lücken bei der Unterstützung benachteiligter Arbeitnehmer häufig von der Zivilgesellschaft ausgefüllt werden. Ihre Rolle sollte deshalb gefördert werden, damit Netzwerke und Partnerschaften gebildet und Beratungsdienste zu Beratungsstrukturen zusammengeführt werden können.

2. Durchführung

Im Dezember 2009 hat die Kommission die Leitlinien für die Maßnahmen im Rahmen von EURES in den Jahren 2010-2013 vorgelegt. Im Zuge der Erörterung dieser Leitlinien trug die Kommission der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zum „Europäischen Aktionsplan für berufliche Mobilität (2007-2010)“ Rechnung, in der die Kommission u. a. aufgefordert wird, die Mobilität benachteiligter Bevölkerungsgruppen zu erleichtern und durch die Schaffung von mehr qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen, die Bekämpfung der Diskriminierung, das Vorgehen gegen neue Formen der sozialen Ausgrenzung, die Förderung der Geschlechtergleichheit, die Förderung der Familie, die wirksame Gewährleistung des Zugangs zum Arbeitsplatz, durch Schaffung von Unterbringungs- und Transportmöglichkeiten zur Beseitigung der Hindernisse beizutragen.

In ihrem Vorschlag für die EURES-Leitlinien hat die Kommission eine Maßnahme unterbreitet, in deren Rahmen den EURES-Mitgliedern Folgendes zur Aufgabe gemacht wird: „Schaffung von Kooperationsmechanismen mit Organisationen, die Arbeitnehmer und deren Familien bei der Integration beraten und unterstützen, insbesondere wenn diese aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen stammen. Diese Maßnahme sollte in den Gastländern durchgeführt werden.“

§§

§§”

Die Kommission schlägt für diese Maßnahme einen Mittelansatz von 1.000.000 EUR vor; sie soll ab Juni 2010 aus den jährlichen EURES-Finanzhilfen durchgeführt werden. Als erster Schritt wird eine ausgewählte Gruppe von Ländern aufgefordert, diese Aktivitäten in die Tat umzusetzen.

Im Dezember 2009 veröffentlichte die Kommission eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (VP/2009/008), deren Gegenstand die oben erwähnte Maßnahme ist. Die Kommission hat für diese Maßnahme, die aus den jährlichen EURES-Finanzhilfen durchgeführt werden soll, 1.000.000 EUR bewilligt.

3. Prognose für 2010

Diese Maßnahme wird im Juni 2010 begonnen und im Mai 2011 abgeschlossen. Als erster Schritt ist zu erwarten, dass die Gastländer diese Aktivitäten in die Tat umsetzen.

Allumfassende Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen, kommerziellen Unternehmen und nicht gewinnorientierten Unternehmen bei der Integration von Menschen in die Gesellschaft und ins Arbeitsleben (04 03 12)

1. Zielsetzung

Die Entwicklung von Sozialwirtschaftsunternehmen sorgt für die Zunahme stabiler und qualitativ hochwertiger Beschäftigung, und zwar nicht nur bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Maßnahmen der Sozialfürsorge. Entsprechend der Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Sozialwirtschaft, der Lissabon-Strategie und der Sozialagenda kommt der Förderung der Entwicklung von Unternehmen in diesem Sektor durch Kooperationsprojekte zwischen Regierungen und Wirtschaftsunternehmen, seien sie gewinnorientiert oder nicht, der Förderung übertragbarer Modelle und Praktiken, vor allem in Krisenzeiten, in denen die Zahl der von Ausgrenzung bedrohten Menschen steigt, große Bedeutung zu.

Deshalb soll das Projekt das Bewusstsein der Wirtschaft für ihre soziale Verantwortung durch die Förderung von Unternehmen erhöhen, deren Tätigkeit sich auf die Integration in den Arbeitsmarkt erstreckt, und dadurch die Tätigkeitsbereiche für die soziale Eingliederung und die Beschäftigung benachteiligter Gruppen (Landwirtschaft, Industrie, Handel usw.) erweitern.

2. Durchführung

Die Projekte werden im Anschluss an eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die 2010 veröffentlicht werden soll, mithilfe von Zuschüssen durchgeführt.

In den Bewerbungen sollten effektive und effiziente Lösungen für die sozioökonomischen Probleme des Gebiets der Bezugsbevölkerung vorgeschlagen werden, die im Wesentlichen durch die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und gewinnorientierten Unternehmen bzw. Unternehmen ohne Erwerbszweck umgesetzt werden. Deshalb sollte in den Projekten die Schaffung von Netzwerken zwischen öffentlichen Einrichtungen und Wirtschaftsunternehmen vorgesehen werden, die in der Lage sind, Neuerungen in der Politikgestaltung einzuführen oder Indikatoren für das soziale Wohlbefinden zu formulieren, die sich quantitativ auf die Bezugsbevölkerung auswirken. Die für 2010 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel belaufen sich auf 1.500.000 EUR. Der Anteil des Gemeinschaftsbeitrags darf 80 % der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten.

3. Prognose für 2010

Ungefährer Zeitplan:

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen      Mai/Juni 2010

Frist für die Angebotsabgabe                                                            September 2010

Vergabeentscheidung                                                                     Dezember 2010

Projektdurchführung                                                                       im Laufe des Jahres 2011

Förderung der Umwandlung unsicherer Arbeitsverhältnisse in abgesicherte Arbeitsverhältnisse (04 04 08)

1. Zielsetzung

Das allgemeine Ziel des Pilotprojekts besteht darin, in der Europäischen Union (EU) zu einem besseren Verständnis des Phänomens der „unsicheren Arbeitsverhältnisse“ im weitesten Sinne des Wortes zu gelangen und die Umwandlung solcher Beschäftigungsverhältnisse in Arbeitsverträge mit mehr sozialen Rechten zu fördern, insbesondere durch eine gründliche Untersuchung der konkreten Schritte, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten getan werden, um eine derartige Umwandlung zu fördern.

2. Durchführung

Das Ziel wird durch zwei eigenständige Maßnahmen verfolgt:

Die Gewährung von Mitteln für grenzübergreifende Projekte auf dem Gebiet der Umwandlung unsicherer Arbeitsverhältnisse in abgesicherte Arbeitsverhältnisse. Diese Maßnahme verfolgt folgende spezifischen Ziele:

- Förderung der Untersuchung und/oder Überwachung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Rechte der Arbeitnehmer in ungesicherten Arbeitsverhältnissen;

- Austausch und Verbreitung einschlägiger Informationen über einzelstaatliche Praktiken oder Kooperationsinitiativen mit dem Ziel, die Frage der Umwandlung unsicherer in abgesicherte Arbeitsverhältnisse anzugehen;

- Untersuchung der Rolle unsicherer Arbeitsverhältnisse im allgemeinen Rahmen sozialer, wirtschaftlicher und demografischer Entwicklungen, wobei das Hauptaugenmerk auf die soziale Ausgrenzung und Armut trotz Arbeit sowie die spezifischen Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Lebensbedingungen junger Arbeitnehmer, von Frauen und Migranten gelegt wird;

- Untersuchung der wirtschaftlichen Bedeutung, der Ursachen und der Wirkung unsicherer Arbeitsverhältnisse vor dem Hintergrund der heutigen Arbeitsmodelle sowie der Frage, inwieweit sie zur Flexibilität des Arbeitsmarktes beitragen.

Eine Studie, in der politische Maßnahmen und bewährte Praktiken beschrieben und untersucht werden, die in jüngster Zeit in den Mitgliedstaaten mit dem Ziel umgesetzt wurden, die Umwandlung unsicherer Arbeitsverhältnisse in Verträge mit mehr sozialen Rechten zu fördern. Die Studie sollte dazu beitragen, ein klares Konzept der Prekarität bei Beschäftigungsverhältnissen zu entwickeln und herauszuarbeiten, was den Inhalt sozialer Grundrechte ausmachen könnte.

3. Prognose für 2010

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die Ausschreibung sind für das zweite Quartal 2010 vorgesehen.

Verhütung von Gewalt gegen ältere Menschen (04 04 11)

1. Zielsetzung

Laut den Erläuterungen im Haushaltsplan ist das Pilotprojekt dazu gedacht, Initiativen zu finanzieren, die dazu beitragen, das Ausmaß der Gewalt gegen ältere Menschen in der Europäischen Union aufzudecken. Den Schwerpunkt des Pilotprojekts bilden insbesondere

· die Bewertung des Ausmaßes der Gewalt gegen ältere Menschen gemäß der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (physische, psychologische und finanzielle Gewalt),

· die Erlangung eines besseren Verständnisses der Ursachen der Gewalt gegen ältere Menschen,

· die Herausarbeitung bestehender politischer Ansätze und bewährter Praktiken in den Mitgliedstaaten zur Verhütung von Gewalt gegen ältere Menschen und zur Abgabe von Empfehlungen mit dem Ziel, die Qualität der Altenpflege zu verbessern. Was diesen Punkt betrifft, sei darauf hingewiesen, dass, soweit möglich, versucht wird, darauf zu reagieren, was in den Erläuterungen im Haushaltsplan gefordert worden ist.

Zu beachten ist, dass der letzte Punkt weniger ehrgeizig ist, als in den Erläuterungen gefordert wurde („Messung der Wirksamkeit politischer Maßnahmen in den Mitgliedstaaten“).

2. Durchführung

Die Kommission wird dieses Pilotprojekt mittels einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, einer Konferenz während der belgischen Präsidentschaft und einer Zusammenarbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchführen. Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, eine Initiative zu unterstützen, die prüfen sollte, wie sich die Gewalt gegen ältere Menschen am besten dadurch verhindern lässt, dass bei den Langzeitbetreuungsdiensten eine hohe Qualität und Würde gewährleistet werden. Zweck der Finanzhilfe ist es, in verschiedenen Mitgliedstaaten eine Reflexionsphase durchzuführen, in der Vertreter der für die Aufsicht über die Langzeitbetreuungsdienste zuständigen Behörden, Vertreter von Leistungserbringern, von Betreuern und von Nutzern von Langzeitbetreuungsdiensten zusammenkommen. Auf der Grundlage bestehender Empfehlungen und Chartas auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene sollte in dem Projekt geprüft werden, wie diese Standards in die Praxis umgesetzt werden können. Die Konferenz, die von der belgischen Präsidentschaft durchgeführt werden soll (2. Halbjahr 2010), wird der Frage nachgehen, wie die Würde gebrechlicher älterer Menschen gewahrt werden kann, und eine Bestandsaufnahme abgeschlossener oder laufender Forschungsprojekte zum Thema Gewalt gegen ältere Menschen vornehmen, die von der Europäischen Union finanziert wurden.

Die Kommission hat die Absicht, zusammen mit der OECD ein politikorientiertes Projekt zur Untersuchung bestehender Initiativen und zur Abgabe von Empfehlungen zur Entwicklung von Maßnahmen in Bezug auf die Qualität und die Nutzerzufriedenheit bei Langzeitbetreuungssystemen in der Europäischen Union zu betreiben und dadurch Reformen zu fördern, die die Gefahr von Gewalt gegen ältere Menschen verringern. Im Mittelpunkt des Projekts stehen drei Hauptaspekte: i) Qualitätsüberwachungs- und -kontrollsysteme; ii) Qualitätsregulierung in den Langzeitbetreuungssystemen; iii) Maßnahmen zur Abstellung von Qualitätsmängeln einschließlich der Schulung von Betreuern und Pflegern in der Langzeitbetreuung.

3. Prognose für 2010

1.Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen:

Mai 2010:                    Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

August 2010:               Frist für die Einreichung von Vorschlägen

Oktober 2010:             Vergabeentscheidung des Bewertungsausschusses

November 2010:           Vertragsabschluss (24 Monate)

November 2012:           Vorstellung und Verbreitung der abschließenden Ergebnisse

2. Konferenz während der belgischen Präsidentschaft

Die Konferenz sollte in der zweiten Jahreshälfte 2010 stattfinden. Nach einer Reihe von Kontakten mit der belgischen Regierung wartet die Kommission noch auf die endgültige Bestätigung dieser Initiative durch die belgische Seite. Sollte die geplante Konferenz nicht während der belgischen Präsidentschaft stattfinden, würde sie von der Kommission zu Beginn des Jahres 2011 veranstaltet.

3. Zusammenarbeit mit der OECD

Das Projekt soll auf einem laufenden OECD-Projekt aufbauen, in dessen Rahmen die Pflegeversicherung, das Pflegepersonal und die Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Pflegepersonen, den Zugang zur Langzeitbetreuung und ihre nachhaltige Finanzierung untersucht werden.

November 2010:           Vertragsabschluss

November 2012:           Vorstellung und Verbreitung der abschließenden Ergebnisse

Beschäftigung von Menschen aus dem autistischen Spektrum (04 04 13)

1. Zielsetzung

Ziel ist die Finanzierung von Projekten, die dazu beitragen, Maßnahmen für die Beschäftigung und soziale Integration von an Autismus leidenden Menschen zu entwickeln. Unterstützt werden sollen innovative und integrierte Projekte, mit denen etwas gegen die vielfältigen Nachteile unternommen wird, denen Menschen aus dem autistischen Spektrum ausgesetzt sind, zugleich aber den Stärken, über die sie verfügen, Rechnung getragen wird. Die Projekte sollten dazu beitragen, wirksame politische Maßnahmen herauszuarbeiten und den Austausch bewährter Praktiken herzustellen und zu fördern.

2. Durchführung

Die Pilotprojekte werden mittels einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt. Es sollen Ansätze entwickeln oder erproben, um den Zugang von Menschen aus dem autistischen Spektrum zur Beschäftigung auf praktische Weise unter Einbeziehung aller relevanten Beteiligten zu verbessern. Die Projekte sollen um tatsächliche Fälle herum angelegt werden, die es einer ausreichenden Zahl von an Autismus leidenden Menschen ermöglichen, einer bezahlten Tätigkeit in einem integrativen Umfeld nachzugehen. Die vorgeschlagenen Projekte müssen eine eingehende Bewertung beinhalten, die für die Verbreitung der Projektergebnisse verwendet werden kann. Die Projekte müssen so gestaltet sein, dass sie nach dem Auslaufen der EG-Finanzierung eine ausreichende Dauerhaftigkeit aufweisen.

3. Prognose für 2010

Ungefährer Zeitplan:                            Veröffentlichung der Aufforderung für die Einreichung von Vorschlägen im 2. Quartal 2010

                                                          Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen im 4. Quartal 2010 (zwischen 3 und 6 Projekten)

Ungefährer Betrag:                             1 000 000 EUR

Maximale Kofinanzierungsquote:           80 % der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme. Die Kofinanzierung für die einzelnen finanzierten Projekte durch die Kommission bewegt sich zwischen 150 000,00 EUR und 400 000,00 EUR. Die Laufzeit der Projekte beträgt bis zu 24 Monaten.

Portplus – Plan im Bereich der nachhaltigen Energie für Häfen (06 04 08)

1. Zielsetzung

Das Ziel, wie es vom Europäischen Parlament formuliert wurde, würde darin bestehen, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, die Energieeffizienz durch Maßnahmen zu steigern, die auf die Hafenstrukturen und –anlagen gerichtet sind, und privaten Unternehmern ein Instrument zur Investition in energiesparende Technologien zur Verfügung zu stellen. Dieser Vorschlag ist insofern interessant, als er industrielle Wirtschaftstätigkeiten mit Energiemaßnahmen verbindet.

2. Durchführung

Bekanntlich ist ein großer Anteil des Forschungsrahmenprogramms (FP7) der Energieeffizienz vorbehalten. Daher passt die vorgeschlagene Maßnahme gut zum FP7. Die Kommission wird die Aufnahme dieses Projekts in ihr nächstes Arbeitsprogramm vorschlagen, das im Juli 2010 veröffentlicht wird. Das vorgeschlagene Projekt wird, sobald es in das Arbeitsprogramm aufgenommen ist, den üblichen Verlauf des FP7-Zyklus nehmen und unterliegt den geltenden Komitologieregeln.

3. Prognose für 2010

Es sind keine Ausgaben vorgesehen, da die Finanzierung aus FP7-Mitteln erfolgen würde.

Erfassung und Verwertung von Abfällen zur Gewinnung sauberer Energie (06 04 15)

1. Zielsetzung

Das Ziel, wie es vom Europäischen Parlament formuliert wurde, würde sich auf die Erfassung und Verwertung von Haushaltsabfällen erstrecken, die auf Deponien verkippt/gelagert werden.

2. Durchführung

Nach gründlicher Überlegung hat sich gezeigt, dass das Auskoffern von Siedlungsabfällen auf alten Mülldeponien eine unerprobte Technik ist, die nur verschwindend geringe Aussichten auf eine erfolgreiche Vermarktung und Entfaltung bietet. Die deponierten Siedlungsabfälle haben sich teilweise (oder in erheblichem Maße) zersetzt und infolge aerober und/oder anaerober Prozesse bereits beträchtliche Mengen ihrer Energiedichte verloren. Der Feuchtegehalt ist ebenfalls verhältnismäßig hoch, sodass zusätzlich zu den Kosten für die Baggerarbeiten erhebliche Kosten (sowohl hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit als auch des Energieverbrauchs) für die Größenhomogenisierung und Trocknung anfallen. Das Auskoffern alter Deponien kann zu schwerwiegenden Gefahren für Umwelt und Gesundheit führen. Bei diesem Vorgang werden auch beträchtliche Mengen Methan, das ein 24-mal stärkeres Treibhausgas als Kohlendioxid ist, freigesetzt, die den endgültigen Treibhausgasnutzen negativ oder bestenfalls minimal ausfallen lassen würden.

In Bezug auf dieses Pilotprojekt ist die Kommission der Ansicht, dass es wesentlich wirksamer wäre, auf die Deponierung völlig zu verzichten und die Voraussetzungen für Maßnahmen gemäß der Abfallrahmenrichtlinie zu schaffen. Wo die Deponierung noch angewandt wird, sollte eine umfassende Deponiegassammlung und –nutzung für Energiezwecke erfolgen. Nach Auffassung der Kommission leistet das Pilotprojekt in der vorgeschlagenen Form keinen wirksamen Beitrag zum Einsatz sauberer und preiswerter Energie; sie schlägt daher vor, es nicht durchzuführen.

3. Prognose für 2010

Es sind keine Ausgaben vorgesehen.

Deckung der Studienkosten von Personal aus den ENP-Ländern und der Kosten für mit dem Studium verbundene wissenschaftliche Tätigkeiten (15 02 31)

1. Zielsetzung

Zweck dieses Pilotprojekts ist es, Studenten aus den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) die Möglichkeit zu geben, sich in Fachseminaren, die im Rahmen einer Stipendienregelung angeboten werden, entsprechend der verstärkten Europäischen Nachbarschaftspolitik mit den Politikbereichen und Institutionen der Europäischen Union (EU) vertraut zu machen.

2. Durchführung

Das Europäische Parlament hat das Europa-Kolleg (das Campus in Brügge und das Campus in Natolin/Warschau) als die akademische Institution benannt, an der die Teilnehmer Programme absolvieren werden, die auf die Zwecke dieses Pilotprojekts zugeschnitten sind, wobei den Besonderheiten und dem hohen Spezialisierungsgrad des Kollegs Rechnung getragen wird. Daher hat das Europa-Kolleg de facto eine Monopolstellung für die Durchführung der Aufgaben dieses Pilotprojekts gemäß Artikel 168 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung inne.

Es ist zu erwarten, dass die Europäische Kommission bis März 2010 ein Jahresarbeitsprogramm zu diesem Projekt annimmt. In dem Arbeitsprogramm werden die Art der Schulungsprogramme (Seminare, Dauer usw. usf.), die ungefähre Zahl der teilnehmenden/ausgewählten Studenten aus ENP-Ländern, die Beurteilungs- (Auswahl- und Vergabe-)Kriterien, die Bedingungen und Fristen für die Bewerbungsbögen der Studenten sowie die Höhe und Deckung der Stipendien (Pauschalen) festgelegt.

3. Prognose für 2010

Die Auswahl der Studenten findet zwischen April und Juni 2010 statt. Die finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft erfolgt in Form einer Finanzhilfevereinbarung.

Europäische Nachbarschaftspolitik – Förderung der Bildung durch Stipendien und Austauschmaßnahmen (15 02 32)

1. Zielsetzung

Das Projekt dient zur Finanzierung von Stipendien für Studenten aus den unter die Europäische Nachbarschaftspolitik[5] (ENP) fallenden Ländern, die im Zeitraum 2010-2011 einen Masterstudiengang „Europäische Studien“ absolvieren. Ziel ist es, die beruflichen Fähigkeiten der Studenten zu erweitern und sie zu befähigen, sich mit der Gemeinschaftspolitik zu beschäftigen. Die Initiative könnte in den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik das Entstehen einer neuen Generation proeuropäisch eingestellter Angehöriger des öffentlichen Dienstes fördern.

2. Durchführung

Das Projekt wird mittels einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen an Einrichtungen des höheren Bildungswesens in der EU durchgeführt, die einen Masterabschluss im Fach „Europäischen Studien“ anbieten. Die Einrichtungen werden aufgefordert, ihre Bewerbung zu unterbreiten und eine Vorauswahl von Studenten zu treffen, die Staatsangehörige eines ENP-Landes sind und dort ihren Wohnsitz haben (Rangliste mit maximal 3 Bewerbern plus 2 Ersatzbewerber).

Die Europäische Kommission ist für die Vergabe der Stipendien an die ausgewählten Studenten zuständig, die von den teilnehmenden Einrichtungen für den Erwerb des Masterabschlusses im Studiengang „Europäische Studien“ vorgeschlagen wurden.

3. Prognose für 2010

Finanzhilfen werden im Rahmen eines Vertrags mit jeder Einrichtung gewährt, von der ENP-Studenten kommen, an die ein Stipendium vergeben wurde. Es ist zu erwarten, dass 30 bis 40 Vollstipendien (je nach Dauer des Masterstudiums) vergeben werden. Die Stipendien decken die Studiengebühren, die Lebenshaltungskosten (Pauschalbetrag je Land) sowie die Fahrt- und Mietkosten ab.

Der Zeitplan und der ungefähre Betrag der Aufforderung(en) zur Einreichung von Vorschlägen gestalten sich wie folgt:

- März 2010: Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen;

- 30. April 2010: Bewerbungsschluss;

- Mai – Juni 2010: Vergabeverfahren und Vergabeentscheidung;

- 30. Juni 2010: Die Einrichtungen des höheren Bildungswesens erhalten Bescheid von der Europäischen Kommission.

Die ungefähren Beträge belaufen sich für Finanzhilfen auf 960.000 EUR und für die Beschaffung (Fachleute für die Bewertung der nach der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eingegangenen Bewerbungen) 40.000 EUR.

Transparenz und Stabilität der Finanzmärkte (17 02 04)

1. Zielsetzung

Im Hinblick auf die im Haushaltsplan 2010 angenommenen Erläuterungen hat die Kommission die Begründung und die Zusammenhangsbeschreibung dieses Pilotprojekts sorgfältig geprüft.

In der Tat sind stabile und transparente Finanzmärkte ein Kernziel des Handelns der EU-Organe und der nationalen Regierungen der EU. In ihrer kürzlich veröffentlichten Mitteilung „Gewährleistung effizienter, sicherer und solider Derivatenmärkte“ (KOM(2009)0332) hat die Kommission bereits künftige politische Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz der Derivatenmärkte angekündigt.

Im Zuge ihrer Reaktion auf die Finanzkrise schlug die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung „Impulse für den Aufschwung in Europa“ (KOM(2009)0114) vor, die Finanzausbildung in der gesamten EU weiter zu fördern, die Stimme europäischer Investoren zu stärken und eine Direktfinanzierung zur Verfügung zu stellen, um den Kapazitätsaufbau von Investor-Teilhabern zwecks Vertretung ihrer Interessen in der Finanzdienstleistungspolitik auf EU-Ebene durch Schulung, Forschung und Information zu erleichtern. Eingedenk dieses Ziels nahmen die Dienststellen der Kommission Verbindung zum Europäischen Parlament zum Zweck eines Meinungsaustauschs über den besten Ansatz für die Durchführung dieses Pilotprojekts auf, und es wurde ein Aktionsplan vereinbart, dessen Schwerpunkt auf der Vermittlung von Schulungsmaßnahmen und Informationen in spezifischen Finanzdienstleistungsbereichen liegt.

Tatsache ist, dass komplexere Finanzprodukte, die ursprünglich für professionelle Akteure gedacht waren, inzwischen nicht mehr auf den professionellen Einsatz durch Finanzinstitute beschränkt sind. Vor dem Ausbruch der Finanzkrise wurden derartige Produkte in großem Umfang an Verbraucher vertrieben, die dazu gebracht wurden, sie ohne ausreichendes Wissen um ihre Risiken und Folgen zu erwerben.

Die fehlende Transparenz derartiger Finanzprodukte ist in ihrer technischen Komplexität begründet, die es den Verbrauchern unmöglich macht, ausreichende Informationen über die damit verbundenen Risiken zu erhalten. Zudem fehlt es häufig an angemessener, auf das persönliche Profil der Verbraucher und anderer Endnutzer zugeschnittener Beratung, sodass diese Finanzprodukte erwerben, die nicht ihrem Bedarf entsprechen.

Auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes können Schulungs- und Informationsmaßnahmen für Organisationen und Körperschaften, die auf dem Gebiet der Sensibilisierung und Beratung tätig sind, ein wirksamer Weg zur Verbesserung der Qualität der Entscheidungsfindung in finanziellen Dingen wie auch der Verbraucherberatung sein. Sofern Organisationen Verbraucherberatung leisten, baut diese Art der finanziellen Schulung die Verbraucherkapazität aus und versetzt die Verbraucher in die Lage, eine fundierte Entscheidung zu treffen, indem sie mit den notwendigen Informationen für den Erwerb von ihren Bedürfnissen entsprechenden Produkten ausgestattet werden und so unnötige Risiken vermeiden können.

2. Durchführung

Die Kommission wird ein Seminar zur Schulung von Verbraucherberatern in verschiedenen Fragen der Finanzdienstleistungen veranstalten. Ziel des Seminars soll die Schulung der Berater in einer Vielzahl von Finanzfragen wie etwa der Geldverwaltung und der Beratung im Zusammenhang mit dem Haushaltseinkommen, Kreditprodukten und Investitionen einschließlich der Risikobewertung sein.

Zur Zielgruppe würden vom Staat finanzierte freiwillige oder unabhängige Nichtregierungsorganisationen, Einrichtungen nach Gemeinschaftsrecht, Verbraucherverbände und sonstige in der Verbraucherberatung tätige einschlägige Stellen zählen. Soweit möglich und angebracht, könnte die Teilnahme an diesen Seminaren auf Vereinigungen von Kommunalverwaltungen ausgedehnt werden. Der von der Kommission verpflichtete Auftragnehmer erhält die Aufgabe, den Schulungsbedarf der einschlägigen Organisationen in Finanzfragen zu ermitteln und darauf zugeschnittene Schulungsveranstaltungen durchzuführen. Diese Tätigkeiten wären so zu gestalten, dass durch die Verbreitung von Kenntnissen und Informationen im einschlägigen Zielpublikum ein Multiplikatoreffekt erreicht wird.

Aus Gründen des effizienten und effektiven Einsatzes der Ressourcen können nicht in allen 27 Mitgliedstaaten Seminare durchgeführt werden; es ist daher beabsichtigt, sie in ausgewählten Mitgliedstaaten oder einer Gruppe von Mitgliedstaaten abzuhalten.

Die Kommission wird den Seminarveranstalter auf dem Wege einer Ausschreibung auswählen.

3. Prognose für 2010

Die Bekanntmachung wird im Juni 2010 veröffentlicht, und die Frist für die Abgabe von Angeboten durch potenzielle Bieter endet im September 2010. Das Bewertungsverfahren findet im Oktober 2010 statt, und die interne Vergabekontrolle findet im November 2010 statt.

Teilrubrik 1b

Förderung der regionalen und lokalen Zusammenarbeit durch Information über die Regionalpolitik der EU auf globaler Ebene (13 03 23)

1. Zielsetzung

Das Pilotprojekt hätte zum Ziel,

· wirksamer zur strategischen Partnerschaft zwischen der Kommission und Drittländern entsprechend den nachdrücklichen Forderungen Letzterer nach stärkerer Zusammenarbeit auf diesem Gebiet beizutragen;

· den Nutzen der langen Erfahrung der EU darin, wie regional- und kohäsionspolitische Maßnahmen den Prozess der wirtschaftlichen und politischen Integration unterstützen und zugleich das Wachstum, die nachhaltige Entwicklung, die Chancengleichheit und die grenzübergreifende Zusammenarbeit fördern, anderen zugutekommen zu lassen;

· zur Hebung des internationalen Ansehens der Union beizutragen;

· zum besseren Verständnis der europäischen Werte, grundlegenden Prinzipien, Erbringungsstrukturen und –verfahren beizutragen. Ein wichtiger Bestandteil des Pilotprojekts besteht darin, Chancen zur Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen zu nutzen und ihnen beim Aufbau regionaler Partnerschaften zur Seite zu stehen.

Insoweit stimmen die von der Kommission festgelegten Ziele des Pilotprojekts mit den Prioritäten überein, die in den vom Parlament gebilligten Erläuterungen im Haushaltsplan vorgegeben wurden, welche bei zwei Treffen mit Lambert van Nistelrooij, MdEP, und Mitgliedern des Ausschusses des EP für Regionalpolitik bekräftigt wurden.

Die zusätzlichen Mittel für 2010 werden dazu beitragen, den Dialog mit Drittländern weiterzuentwickeln, der sich erst in einem Vorstadium befindet. Diese Mittel versetzen die Kommission in die Lage, ihre Tätigkeiten zu vertiefen und auszuweiten und Drittländern bei deren Bemühungen, die Politik in Sachen regionale Entwicklung zu verbessern, und in Fragen der regionalen und lokalen Verwaltung wirksame Hilfe zu leisten.

2. Durchführung

Im Jahre 2010 wird das Pilotprojekt wie schon 2009 mittels Rahmenverträgen oder Zuschüssen durchgeführt. Zu den unterstützten Maßnahmen gehören die Veranstaltung internationaler Konferenzen und anderer Ereignisse, Informationsaktivitäten, Studienbesuche, Kontakt- und Beziehungspflege und Studien.

Für einige Studien wird auch auf Ausschreibungen zurückgegriffen.

3. Prognose für 2010

Studien (mit der OECD und anderen) – bereitzustellende Haushaltsmittel 700 000 EUR

Ein Länderbericht Ukraine wird gemeinsam mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erstellt. Darüber hinaus wird das Entwicklungspotenzial regionaler Innovationssysteme in China im Zuge einer gemeinsamen Studie mit der OECD und der Staatlichen Kommission für Entwicklung und Reform Chinas erforscht. Es ist eine Reihe von Studien zu folgenden Themen ins Auge gefasst:

· Entwicklungspotenzial regionaler Innovationssysteme in China (gemeinsam mit der OECD);

· Länderbericht Ukraine (gemeinsam mit der OECD);

· grenzübergreifende Zusammenarbeit in Afrika;

· Weiterverfolgung regionaler Innovationssysteme in Lateinamerika;

· Peer-review-Studien in ausgewählten Regionen der Ukraine.

Informationsseminare (Studienbesuche und Seminare) – bereitzustellende Haushaltsmittel 750 000 EUR

Seminare sind wichtig für den Informationsaustausch und die Förderung der gegenseitigen Verständigung mit Drittländern. Es besteht eine wachsende Nachfrage aus Drittländern nach unmittelbaren Erfahrungen zu der Frage, wie anhand der Umsetzung der EU-Regionalpolitik entsprechende Maßnahmen vor Ort in einem anderen Umfeld durchgeführt werden können. Das Pilotprojekt macht die Durchführung von Seminaren dadurch möglich, dass die Reise- und Unterbringungskosten benannter Fachleute und von Teilnehmern aus Drittländern übernommen werden.

Eine Reihe von Seminaren soll in Hauptpartnerländern zu Themen wie strategischen und Governance-Fragen, Informationssystemen, Bewertung, regionalen Innovationssystemen, grenzübergreifender Zusammenarbeit usw. durchgeführt werden.

· Brasilien: Seminar über die regionalpolitische Zusammenarbeit zwischen der EU und Brasilien;

· Brasilien: Workshop zu Information, Bewertung, Finanzkontrolle und Audit;

· China: Seminar auf hoher Ebene zu der regionalpolitischen Zusammenarbeit zwischen der EU und China und der Teilnahme an der Weltausstellung in Schanghai (Seminar, Stand, Kontakt- und Beziehungspflege);

· China: Zwei Schulungsprogramme mit der Europäischen Rechtsakademie Trier (mittels eines bestehenden Rahmenvertrags bzw. einer Ausschreibung);

· Argentinien: Seminar zu regionalen Innovationssystemen in Lateinamerika (gemeinsam mit der OECD) und möglicherweise ein Seminar zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit;

· Ukraine: Eine Reihe von Einführungsseminaren zur europäischen Regionalpolitik in ausgewählten Regionen (Odessa, Tschernowzy, Charkow und Donezk) unter Beteiligung von Kommissionsbeamten und Regionalexperten der EU;

· Südafrika: Von der Regierung organisiertes Seminar zur Regionalpolitik unter Beteiligung von EU-Beamten und Regionalexperten der EU;

· Australien: Erste regionalpolitische Konferenz.

Es ist ein Programmaustausch in größerem Umfang vorgesehen, und zwar für Vertreter von Regionen aus Brasilien und Staats- und Regionalbeamte aus China. Die Ukraine, Westafrika (Union économique et monétaire Ouest-Africaine (UEMOA) – [Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion], Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS)) und Südafrika könnten ebenfalls an diesen Austauschbesuchen teilnehmen, sofern sie ihr Interesse bekunden.

· Brasilien: Zweiter Programmaustausch für 40 Vertreter von Regionen, Besuche in europäischen Regionen und Teilnahme an den Open Days Europäische Woche der Städte und Regionen;

· Ukraine: Besuche ukrainischer Beamter in Brüssel, beim European Spatial Planning Observation Network (ESPON – Europäisches Beobachtungsnetz für Raumordnung), in Regionen der EU und Teilnahme an den Open Days Europäische Woche der Städte und Regionen;

· Weitere Möglichkeiten: West- und/oder Südafrika: Besuche von Beamten in Brüssel, beim ESPON, in Regionen der EU und Teilnahme an den Open Days Europäische Woche der Städte und Regionen. Folgekontakte/-besuche für die Länder Mittelamerikas im Zusammenhang mit den Verhandlungen über Assoziierungsabkommen mit der EU.

Förderung von Informations- und Kommunikationsinstrumenten – vorläufige Mittelausstattung 50 000 EUR

Um die Wahrnehmbarkeit der Tätigkeiten im Rahmen der Regionalpolitik und ihrer Prioritäten zu erhöhen, ist es wichtig, Informations- und Kommunikationsprodukte auszuarbeiten und in andere Sprachen zu übersetzen.

Das Kommissionsmitglied und/oder die GD REGIO werden häufig aufgefordert, Präsentationen zu erstellen sowie mit Ständen auf Konferenzen auf der ganzen Welt vertreten zu sein. Da sie nicht all diesen Aufforderungen nachkommen kann, ist es sinnvoll, vorgefertigtes Material oder Stände anzufertigen, die an den Bestimmungsorten verwendet werden könnten. Diese Maßnahme wird mittels eines Dienstleistungsvertrags durchgeführt.

Maßnahmen im Sektor Textilien und Schuhe (13 03 25)

1. Zielsetzung

Entsprechend den im Haushaltsplan 2010 bewilligten Ausgabemitteln zielt dieses Pilotprojekt darauf ab, die Gemeinschaftsstrategie für die Sektoren Textil, Bekleidung und Schuhe vor allem in den benachteiligten Regionen auszubauen.

In diesem Zusammenhang ist als Verwendungszweck der Mittel vorgesehen, eine gründliche Bewertung der Lage im Sektor Textilien und Schuhe in der Europäischen Union einschließlich seiner Entwicklungsperspektiven vorzunehmen. Der Schwerpunkt der Bewertung wird auf den Bereichen liegen, die in den Erläuterungen im Haushaltsplan hervorgehoben wurden, insbesondere Forschung und Innovation, Umstrukturierung, berufliche Bildung und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und sie wird sich an einem regionalen Blickwinkel orientieren. In der Bewertung werden die strategischen Entwicklungen herausgestellt, die erforderlich sind, um die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors Textilien und Schuhe in der EU zu verbessern.

2. Durchführung

Das Projekt wird mittels einer Ausschreibung mit dem Ziel durchgeführt, eine gründliche Bewertung der Lage in diesen Sektoren und ihrer Entwicklungsperspektiven zu finanzieren.

Die für das erste Halbjahr 2010 vorgesehene Ausschreibung umfasst zwei Lose, deren erstes eine gründliche Bewertung des europäischen Textil- und Bekleidungssektors und deren zweites eine gründliche Bewertung des europäischen Schuhsektors zum Schwerpunkt haben.

Für jedes Los besteht das Projekt wie folgt aus sechs eigenständigen Berichten/Bewertungen:

a.     Übersicht über die Lage im europäischen Textil-/Bekleidungs- und Schuhsektor und künftige Entwicklungsperspektiven

b.     Bewertung der Art und Weise, wie spezialisierte Forschungs- und Innovationszentren Textil-/Bekleidungs- und Schuhunternehmen in verschiedenen Regionen der Europäischen Union an Technologie anbinden bzw. diese an sie weitergeben. Herausarbeitung bewährter Praktiken, von Erfolgsfaktoren und Schwierigkeiten. Herausarbeitung möglicher künftiger Entwicklungen.

c.     Bewertung der Hauptschwierigkeiten, denen sich die KMU im Textil-/Bekleidungs- und Schuhsektor in verschiedenen Regionen der Europäischen Union gegenübersehen, und Aussichten auf Überwindung dieser Schwierigkeiten.

d.     Bewertung vergangener oder laufender Umstrukturierungs- und Modernisierungsprozesse in Textil-/Bekleidungs- und Schuhunternehmen in verschiedenen Regionen der Europäischen Union. Ausblick auf künftige Modernisierungs- und Umstrukturierungsprozesse.

e.     Herausarbeitung optimaler Ausbildungsansätze (bewährte Verfahrensweisen) für Textil-/Bekleidungs- und Schuhunternehmen in verschiedenen Regionen der Europäischen Union. Herausarbeitung künftiger Ausbildungsbedürfnisse.

f.      Bewertung der Entwicklung von Forschungs- und Innovationspraktiken in verschiedenen Textil-/Bekleidungs- und Schuhregionen der Europäischen Union. Künftige Perspektiven für Forschung und Innovation in dem Sektor.

Einen besonderen Schwerpunkt des Projekts werden spezielle Regionen der Europäischen Union bilden.

In einem zusammenfassenden Bericht, der sich auf die Schlüsselerkenntnisse der sechs eigenständigen Bewertungen stützen wird, wird der Weg nach vorne für die beiden Sektoren gewiesen.

3. Prognose für 2010

Die Ausschreibung wird in 2 Lose unterteilt und im ersten Halbjahr 2010 gestartet.

Das Hauptproblem dürfte darin bestehen, multidisziplinäre Teams dazu zu bewegen, sich auf die Ausschreibung zu bewerben, die über eine gründliche Kenntnis des Sektors Textilien und Schuhe sowie eine gründliche Kenntnis der verschiedenen Bereiche verfügen, die angegangen werden müssen.

Rubrik 2

Unterstützung für landwirtschaftliche Genossenschaften (05 02 17 01)

Die Kommission prüft derzeit die Durchführbarkeit und die am besten geeigneten Umsetzungsmechanismen.

Europäische Beobachtungsstelle für Preise und Gewinnspannen im Agrarsektor (05 02 17 02)

Die Kommission prüft derzeit die Durchführbarkeit und die am besten geeigneten Umsetzungsmechanismen.

Unterstützung von Initiativen der Landwirte und Verbraucher zur Förderung eines geringen CO2-Ausstoßes, eines niedrigen Energieverbrauchs und einer vor Ort vermarkteten Nahrungsmittelerzeugung (05 02 17 03)

Die Kommission prüft derzeit die Durchführbarkeit und die am besten geeigneten Umsetzungsmechanismen.

Entwicklung präventiver Maßnahmen zur Eindämmung der Wüstenbildung in Europa (07 03 16)

1. Zielsetzung

Bezugnehmend auf die Erläuterung im Haushaltplan 2010 wird festgestellt, dass dieses Projekt der Ermittlung und Entwicklung präventiver Maßnahmen zur Eindämmung der Wüstenbildung in Europa dient.

In Anbetracht der Vielzahl von Initiativen, auf die sich die Erläuterung im Haushaltplan erstreckt, wurden mehrere Sitzungen mit dem Europäischen Parlament durchgeführt, um einen potenziellen Schwerpunkt zu bestimmen, der nicht bereits Bestandteil anderer Politikbereiche ist (d. h. Forschung und Landwirtschaft).

Ausgehend von den Diskussionen mit dem Europäischen Parlament wird sich das Pilotprojekt auf die Unterstützung der Entwicklung konkreter Pilotinitiativen konzentrieren, die in Bezug auf die Eindämmung der Wüstenbildung in Europa in vier Schwerpunktbereichen (Nutzung von Regenwasser und Oberflächenwasser, alternative Formen der Bewässerung, Maßnahmen zur Einsparung von Wasser und zur effizienten Wassernutzung sowie Kulturpflanzen, die weniger Wasser verbrauchen) zum Austausch bewährter Praktiken und zur Innovation auf lokaler Ebene beitragen sollen. Im Mittelpunkt wird die Erprobung von speziell entwickelten kostengünstigen Technologien, Verfahren oder Praktiken zur Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürre stehen, und es wird darum gehen, die Bedingungen für Mensch und Umwelt in verschiedenen Regionen (möglicherweise in den ermittelten Schwerpunktregionen) Europas zu verbessern. Das Projekt würde die Feststellung, finanzielle Unterstützung, Überwachung der Umsetzung und Evaluierung von drei bis fünf Pilotinitiativen umfassen.

2. Durchführung

Die Mittelbindung für dieses Projekt belief sich bereits im Haushalt 2009 auf 1 000 000 EUR.

Im Haushalt 2010 wurden zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1 500 000 EUR vorgesehen.

Die zusätzlichen Ermächtigungen werden in dieselbe Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen integriert werden und die Durchführung von drei bis fünf Pilotprojekten – also mehr als ursprünglich geplant – ermöglichen.

3. Prognose für 2010

Das Projekt wird in zwei Phasen durchgeführt.

Die erste Phase umfasst die Vergabe eines Dienstleistungsvertrags, um die Kommission bei der Auswahl, Überwachung und Evaluierung der Pilotprojekte zu unterstützen. Der Vertrag wurde 2009 unterzeichnet und läuft noch.

Die zweite Phase läuft 2010 an und umfasst eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Hinblick auf einen Richtbetrag in Höhe von 2 400 000 EUR im ersten Quartal des Jahres.

Die Auswahl der Pilotvorschläge und die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen erfolgen in der zweiten Jahreshälfte (Richttermin ist Oktober 2010).

Herrichtung von außer Betrieb genommenen Booten, die nicht zur Fischerei genutzt werden (07 03 18)

1. Zielsetzung

Dieses Pilotprojekt erstreckt sich gemäß der Definition durch die Haushaltsbehörde auf eine Vielzahl von Schiffstypen. Es wird vorgeschlagen, den Schwerpunkt allein auf Schiffe zu legen, die in einer Beziehung zu Europa stehen: kleine Schiffe, die in der Europäischen Union (EU) betrieben werden, Schiffe der Marine und sonstige staatliche Schiffe sowie große Seeschiffe, die mit der EU verbunden sind (die Häfen in der EU anlaufen, die Flagge eines EU-Landes führen oder dessen wirtschaftlicher Eigentümer Europäer ist). Große, außerhalb der EU tätige Seeschiffe werden nicht berücksichtigt.

Ferner ist es ausgehend von der Erläuterung im Haushaltplan und der Begründung nicht klar, ob das Ziel eine Sekundärrecherche oder ein operationelles Projekt in Bezug auf die stoffliche Verwertung und Wiederverwendung und die ordnungsgemäße Entsorgung der verbleibenden gefährlichen Abfälle ist.

Für 2010 wird vorgeschlagen, gegebenenfalls eine Studie zur Abgrenzung der Untersuchungsbereiche („Scoping“) durchzuführen, in deren Rahmen eine Übersicht über die Anzahl und die Zusammensetzung der Schiffe erstellt und die bereits laufenden oder sich in der Entwicklung befindenden Recycling-Prozesse ermittelt werden. Die Ergebnisse dieser Studie könnten den Ausgangspunkt für eine zweite Phase (2011) bilden, bei der eine eingehendere Analyse erfolgt und mittels Informationskampagnen in den entsprechenden Mitgliedstaaten bewährte Praktiken ausgetauscht werden können (Stufe 2).

Das Projekt wird die folgenden Stufen umfassen:

Stufe 1 (2010): Erstellen einer Übersicht über die Schiffe, das Material, aus dem sie bestehen, Ort und Methoden ihrer Abwrackung (einschließlich der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt). Ermittlung bewährter Praktiken.

Stufe 2 (2011): Organisation von Informationsveranstaltungen in den Mitgliedstaaten, um über bewährte Verfahren zu informieren, die öffentliche Debatte zu unterstützen und gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren (lokale Behörden, Schiffseigner, Einrichtungen für das Schiffsrecycling, NRO u. a.) neue Lösungen und Vorstellungen zu erarbeiten.

Die Ergebnisse dieser Stufen könnten zur Erschließung neuer Entwicklungsmöglichkeiten beitragen, z. B. im Hinblick auf neue Technologien für die Abfallentsorgung, zur Verwertung und Wiederverwendung der in Schiffen enthaltenen Stoffe wie Glasfasermaterial und Harze sowie zu einer besseren Entsorgung der beim Schiffsrecycling anfallenden gefährlichen Abfälle. Zur Förderung derartiger Entwicklungen könnte vorgeschlagen werden, entsprechende Projekte schwerpunktmäßig im Rahmen einer künftigen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die unter das 7. Rahmenprogramm fällt, zu finanzieren.

2. Durchführung

Stufe 1:

Information über große Hochseehandelsschiffe werden im Verhandlungsverfahren beigebracht (eine kommerzielle Datenbank existiert).

Diese Informationen werden dann im Rahmen einer Studie genutzt (Ausschreibung).

Stufe 2: Durchführung von Informationsveranstaltungen im Rahmen von einem (oder mehreren) konkreten Angebot(en).

3. Prognose für 2010

Das Projekt sollte in zwei Phasen durchgeführt werden. Lediglich die erste Phase (300 000 EUR) sollte im Rahmen eines Auftragsvergabeverfahrens aus dem Haushalt 2010 finanziert werden. Über die zweite Phase sollte erst dann entschieden, wenn nach Abschluss der ersten Phase entsprechende Eckdaten vorliegen, bis dahin sollte auch mit detaillierten Vorbereitungen gewartet werden. Sie sollte ebenfalls in einem Vergabeverfahren durchgeführt werden (Haushalt 2011).

Ein Finanzierungsbeschluss zu Phase 1 wird bis April 2010 zur Annahme vorgelegt werden.

Die Ausschreibung wird im ersten Halbjahr 2010 zum frühestmöglichen Zeitpunkt anlaufen. Aufgrund des Vergabeverfahrens kann erst in der zweiten Hälfte von 2010 mit der Vertragsunterzeichnung gerechnet werden.

Potenzielle Schwierigkeiten könnten sich daraus ergeben, dass das Abwracken großer Seeschiffe vor allem in Drittländern erfolgt. Ferner könnte der Zugang zu Informationen über die Auswirkungen der Verwertungsmethoden problematisch sein.

Wirtschaftliche Einbußen infolge hoher Wasserverluste in Städten (07 03 19)

1. Zielsetzung

Das Ziel des Projekts besteht darin, Wasserverluste und die damit verbundenen wirtschaftlichen Einbußen in Großstädten der Europäischen Union (EU) zu bewerten. Die vorgeschlagenen Ziele können wie folgt zusammengefasst werden:

1) Evaluierung und Schätzung der Wasserverluste in verschiedenen repräsentativen Städten.

2) Analyse der Konsequenzen, der damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Einbußen und der Umweltauswirkungen.

Der Verlust von Wasserressourcen ist sowohl unter dem Gesichtspunkt der verfügbaren Ressourcen als auch unter einem wirtschaftlichen Gesichtspunkt von Bedeutung. Bei dem Projekt wird es folglich darum gehen, eine Verbindung zwischen Wasserverlusten und dem Wert des Wassers in konkreten Einzugsgebieten herzustellen.

2. Durchführung

Das Pilotprojekt wird im Rahmen einer offenen Ausschreibung durchgeführt.

Ziel des Vertrags wird es sein, eine Vergleichsbasis für die Beschreibung von Wasserverlusten in einer Auswahl von Großstädten in der EU zu schaffen.

Wie aus der Erläuterung im Haushaltplan hervorgeht, sollte das Projekt in Verbindung mit Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der Wasserknappheit und der Dürre durchgeführt werden. Bei den ausgewählten Ländern wird es sich um jene handeln, in denen Wasser knapp ist und/oder Dürregefahr besteht, die für hohe Wasserverluste bekannt sind und in denen folglich besonders gute Möglichkeiten für die Senkung der Verluste bestehen. Bestandteil des Projekts sind ferner Städte, die ihre Wasserverluste auf ein Minimum reduziert haben und deren Erfahrungen studiert werden können.

Der Verlust von Wasserressourcen ist sowohl unter dem Gesichtspunkt der verfügbaren Ressourcen als auch unter einem wirtschaftlichen Gesichtspunkt von Bedeutung. Bei dem Projekt wird es folglich darum gehen, eine Verbindung zwischen Wasserverlusten und dem Wert des Wassers in konkreten Einzugsgebieten herzustellen.

3. Prognose für 2010

Die Kommission wird im ersten Teil von 2010 eine offene Ausschreibung zur Umsetzung der vorstehend genannten Ziele durchführen.

Die Vertragsunterzeichnung soll vor Jahresende stattfinden.

Zertifizierung kohlenstoffarmer landwirtschaftlicher Praktiken (07 03 21)

1. Zielsetzung

Unter Berücksichtigung der in der Erläuterung im Haushaltplan genannten Ziele würde die Kommission bei der Durchführung des Pilotprojekts drei Hauptaufgaben verfolgen:

- Erstens: Vergleich der existierenden Kohlenstoffrechner für landwirtschaftliche Betriebe zur Ermittlung des geeignetsten Rechners oder eines Hybridrechners, der im dritten Abschnitt des Projekts erprobt wird. Geplant ist, zusätzlich zu den in der Erläuterung im Haushaltplan genannten Zielen auch andere Umweltauswirkungen der Landwirtschaft sowie Klimaschutzmaßnahmen zu berücksichtigen, damit ein solcher Kohlenstoffrechner keine Beeinträchtigung beispielsweise der biologischen Vielfalt zur Folge hat;

- Zweitens ist zu prüfen, welche Verwaltungsverfahren für die Einrichtung eines Zertifizierungssystems notwendig sind;

- Drittens: Erprobung des Kohlenstoffrechners (aus Aufgabe 1) und der vorgeschlagenen Verwaltungsverfahren (aus Aufgabe 2) auf regionaler Ebene, um ihre Durchführbarkeit in der Europäischen Union (EU) insgesamt zu bewerten.

2. Durchführung

Wie aus dem Durchführbarkeitsschreiben der Kommission von November 2009 zu den vom Parlament in erster Lesung angenommenen Abänderungen am Haushalt 2010 hervorgeht, führt die Kommission bereits Studien zu Problemen durch, die Bestandteil des Pilotprojekts sind. Die Ergebnisse dieser Studien werden Ende 2010 vorliegen und sollten die Grundlage für die Erarbeitung von Maßnahmen im Rahmen des Pilotprojekts bilden.

Was die Durchführung der drei Aufgaben betrifft, so ist eine Zusammenarbeit zwischen der GD Umwelt und der GFS vorgesehen.

3. Prognose für 2010

Ein Finanzierungsbeschluss für die Einleitung einer Vorstudie wird bis April 2010 zur Annahme vorgelegt.

Die Verträge und / oder Verwaltungsvereinbarungen mit der GFS für die Aufgaben 1 und 2 werden voraussichtlich in der zweiten Hälfte von 2010 unterzeichnet werden, die zu erbringenden Leistungen sind für 2011 und 2012 vorgesehen. Was Aufgabe 3 betrifft, so muss noch entschieden werden, ob ihre Finanzierung aus den Mitteln für 2010 erfolgt.

Komplexe Forschungstätigkeiten im Bereich Methoden zur Eindämmung der Verbreitung der Beifuß-Ambrosie und von Pollenallergien (07 03 22)

1. Zielsetzung

Gemäß der Erläuterung im Haushaltplan 2010 besteht das Ziel des Projekts darin:

- Verschiedene Arten von Methoden zur Eindämmung der Beifuß-Ambrosie zu analysieren und die wirksamste zu ermitteln;

- Präventionsmechanismen für die Bekämpfung der Beifuß-Ambrosie zu entwickeln.

Invasive gebietsfremde Arten wie die Beifuß-Ambrosie gelten weltweit als die zweitgrößte Gefahr für die biologische Vielfalt. Man nimmt an, dass sich das Problem aufgrund des Klimawandels sowie der Zunahme des Handels und des Fremdenverkehrs in den nächsten Jahren weiter verschlimmern wird.

Diese Zielsetzung erstreckt sich auf die durch das Parlament befürworteten Ziele 1, 2 und 6. Die Ziele 3, 4 und 5 im Hinblick auf die allergenen Wirkungen der Beifuß-Ambrosie sind nicht Bestandteil der Zielsetzung. Darauf hat man sich bei einem Treffen zwischen der Kommission (GD Umwelt und GD Gesundheit und Verbraucherschutz) und MdEP János Áder am 8. Dezember 2009 geeinigt. Studien zu den allergenen Wirkungen und entsprechenden Behandlungsmethoden wurden als ungeeignet für ein Pilotprojekt eingeschätzt.

Unter Berücksichtigung des beträchtlichen Betrags, den das Europäische Parlament im Rahmen des Haushalts bereitgestellt hat, wird die Kommission den Schwerpunkt des Pilotprojekts legen auf:

- die Ausbreitung der Beifuß-Ambrosie in der Europäischen Union (EU) durch Entwicklung und Einrichtung eines Frühwarnsystems, um die Ausbreitung der Beifuß-Ambrosie zu überwachen. Die Entwicklung eines solchen Systems erfolgt in enger Verbindung mit anderen laufenden Arbeiten (beispielsweise in der Europäischen Umweltagentur) sowie im Rahmen der geplanten EU-Strategie für den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten. Dabei wird auch geprüft, ob das System so angelegt werden kann, dass es möglich ist, es auf andere invasive Arten auszuweiten;

- die negativen Auswirkungen der Beifuß-Ambrosie auf die öffentliche Gesundheit, die biologische Vielfalt und Produktionssysteme;

- die Durchführung einer Vielzahl von Experimenten, um die Ergebnisse von Ausmerzungsprogrammen und deren Auswirkungen auf Nichtzielarten zu bewerten und agronomische und organisatorische Merkmale im Zusammenhang mit der Vernichtung der Beifuß-Ambrosie zu analysieren.

Diese Maßnahmen sollen einen Beitrag zur Erarbeitung und Durchführung künftiger Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Beifuß-Ambrosie leisten.

2. Durchführung

Das Projekt, für das der Haushalt 2010 einen Betrag in Höhe von 1 500 000 EUR vorsieht, wird aus folgenden Komponenten bestehen:

 einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für einen Richtbetrag in Höhe von 500 000 EUR zur Förderung der Durchführung einer Vielzahl von Experimenten, die notwendig sind, um die Methoden der Ausmerzung der Beifuß-Ambrosie zu bewerten und Empfehlungen bezüglich der Ergebnisse der Bekämpfungsmaßnahmen, ihrer agronomischen und organisatorischen Merkmale, ihrer Erfolgsfaktoren und ihrer Auswirkungen auf Nichtzielarten zu erarbeiten und zu verbreiten. Die Aufforderung wird im März /April 2010 (nach Annahme des erforderlichen Finanzierungsbeschlusses) veröffentlicht werden, und wir gehen davon aus, dass die Projekte Ende 2010 bei Höchstlaufzeit von drei Jahren anlaufen werden.

 einer für März 2010 geplanten offenen Ausschreibung zur Vergabe eines Dienstleistungsvertrags für einen Höchstbetrag von 500 000 EUR. Der Vertrag umfasst eine Analyse möglicher Optionen für die Gestaltung des Frühwarnsystems. Die Vertragsunterzeichnung und der Beginn der Arbeiten werden für November 2010 erwartet.

 einer für März 2010 geplanten offenen Ausschreibung zur Vergabe eines Dienstleistungsvertrags für einen Höchstbetrag von 500 000 EUR. Der Vertrag umfasst eine Bewertung der finanziellen Auswirkungen der Beifuß-Ambrosie auf die öffentliche Gesundheit, die biologische Vielfalt und Produktionssysteme. Die Bewertung wird sich sowohl auf direkte als auch indirekte Kosten erstrecken.

3. Prognose für 2010

Im März 2010 wird eine offene Ausschreibung für einen Dienstleistungsvertrag für die Entwicklung und Einrichtung eines Frühwarnsystems stattfinden. Ferner wird im März 2010 eine offene Ausschreibung für einen Dienstleistungsvertrag über die Auswirkungen der Beifuß-Ambrosie in der EU durchgeführt werden.

Der Anlauf der Arbeiten im Rahmen beider Verträge wird für November 2010 erwartet.

Nach Annahme des Finanzierungsbeschlusses wird ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für die Bekämpfung und Ausmerzung von Beifuß-Ambrosie veröffentlicht werden. Als Termin ist Mai vorgesehen, und die Finanzhilfevereinbarung wird voraussichtlich im dritten Quartal 2010 abgeschlossen werden.

Potenzielle Schwierigkeiten, vor allem in Verbindung mit der Ausschreibung, resultieren daraus, dass zur gleichen Zeit eine EU-Strategie für den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten erarbeitet wird, deren Bestimmungen in die Erarbeitung und Analyse von Optionen für ein Frühwarnsystem einfließen sollten, die aber möglicherweise nicht rechtzeitig vorliegen werden. Hinzu kommt, dass derzeit die EU-Strategie für Pflanzengesundheit überarbeitet wird. Die Ergebnisse dieses Prozesses müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Weitere Schwierigkeiten könnten sich ergeben, wenn der Schwerpunkt beim Frühwarnsystem auf eine bestimmte Art gelegt wird und gleichzeitig Bestimmungen für ein allgemeiner ausgerichtetes Frühwarnsystem für invasive gebietsfremde Arten geprüft werden.

Förderung der Erneuerung der europäischen Handelsflotten durch umweltfreundliche Schiffe (11 09 03)

Die Diskussionen innerhalb der Kommission im Hinblick auf die Aufgabenverteilung zwischen den GD sowie die am besten geeigneten Umsetzungsmechanismen sind noch nicht abgeschlossen.

Eine europäische Regelung für die Pfanderstattung für Getränkedosen aus Aluminium (17 03 18)

1. Zielsetzung

Das Ziel des Pilotprojekts ist es, die Auswirkungen der Einführung einer einheitlichen europaweiten Regelung für die Pfanderstattung für Getränkedosen aus Aluminium zu bewerten und – falls sich die Auswirkungen als positiv erweisen – eine derartige Regelung versuchsweise in einer ausgewählten Gruppe von Mitgliedstaaten einzuführen. Zu diesem Zweck sollte eine gründliche Folgenabschätzung durchgeführt werden, die sich auf ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte sowie Fragen in Bezug auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand erstreckt und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes berücksichtigt. Gleichzeitig sollte ein detaillierter Plan erarbeitet werden, in dem die Modalitäten des Pilotprojekts erläutert werden.

Dazu plant die Kommission die Einleitung einer Untersuchung zur Folgenabschätzung, um das Problem abzugrenzen und die Durchführbarkeit potenzieller Lösungen zu bewerten (300 000 EUR)

Vom Auftragnehmer sind in einer ersten Phase die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Einführung gemeinsamer Vorschriften für die Pfanderstattung für Getränkedosen sowie der damit verbundene Verwaltungsaufwand zu bewerten. Die Auswirkungen sind in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu bewerten.

Zweitens sind vom Auftraggeber Lösungen zu ermitteln, die für die Gesellschaft insgesamt den größten Nutzen bei geringstem Kostenaufwand erzielen. Für jede Option ist eine Kosten-Nutzen-Analyse zu erarbeiten. Es sind Modelle zu entwickeln, mit denen sich der potenzielle (ökologische, wirtschaftliche und soziale) Nutzen einer solchen Regelung über einen Zeitraum von zehn Jahren sowie die damit verbunden Kosten für die Europäische Union (EU) insgesamt sowie für jeden Mitgliedstaat vorhersagen lassen.

Bei der Abschätzung ist auch die geeignete Verwaltungsebene zu ermitteln, auf der im Einklang mit dem Vertrag und den Protokollen zur Subsidiarität und zur Verhältnismäßigkeit die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten sind.

Sollte sich die EU als die für diese Zwecke am besten geeignete Ebene herausstellen, so sollte die Abschätzung auch den erforderlichen Rechtsrahmen (einschließlich von Entwürfen für Vorschläge für entsprechende Maßnahmen) sowie einen exakten Zeitplan umfassen, in dem die einzelnen Schritte und notwendigen Investitionen auf der Ebene der EU und der einzelnen Mitgliedstaaten dargestellt werden.

Sollten sich die nationale und die regionale Ebene als die für diese Zwecke am besten geeigneten Ebenen herausstellen, so sollten Maßnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Kompatibilität von Regelungen für die Pfanderstattung für Getränkedosen aus Aluminium vorgeschlagen werden. Bei diesen Maßnahmen könnte es sich u. a. um gezielte Informationskampagnen, transnationale Workshops für unterschiedliche Akteure, die Harmonisierung nationaler Rechtsvorschriften usw. handeln. Beschrieben werden sollten Kosten und Nutzen derartiger Maßnahmen, Zeitpläne und die einzelnen Schritte jeder Aktion.

Die Ergebnisse der Folgenabschätzung könnten schließlich einen zweiten Abschnitt einleiten, bei dem die Durchführbarkeit und der in der Studie ermittelte zusätzliche Nutzen der besten Option(en) praktisch erprobt werden.

2. Durchführung

Die Kommission beabsichtigt, im Rahmen eines Auftragsvergabeverfahrens eine aus dem Haushalt 2010 zu finanzierende Folgenabschätzung auf den Weg zu bringen. Es sind Haushaltsmittel in Höhe von 300 000 EUR vorgesehen, und zwar u. a. für die Ermittlung und Bewertung möglicher Optionen zur Lösung des Problems, für die Entwicklung entsprechender Szenarios und die Bewertung ihrer ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

Ein Finanzierungsbeschluss zum ersten Abschnitt wird bis April 2010 zur Annahme vorgelegt werden.

Die Ausschreibung wird 2010 zum frühestmöglichen Zeitpunkt anlaufen. Aufgrund des Vergabeverfahrens kann erst in der zweiten Hälfte von 2010 mit der Vertragsunterzeichnung gerechnet werden.

In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Folgenabschätzung könnte ein zweiter Abschnitt zur praktischen Durchführung vorgesehen werden. Erst wenn die durch die Folgenabschätzung ermittelten Eckdaten vorliegen, sollte entschieden werden, ob ein zweiter Abschnitt notwendig und mit zusätzlichem Nutzen verbunden ist.

3. Prognose für 2010

Ein Finanzierungsbeschluss für die Einleitung einer Vorstudie wird bis April 2010 zur Annahme vorgelegt.

Die Ausschreibung ist für die erste Hälfte von 2010 vorgesehen.

Der Vertrag wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte von 2010 unterzeichnet werden.

Die Ergebnisse der Folgenabschätzung werden für Ende 2011 erwartet.

Rubrik 3a

Abschätzung der Folgen legislativer Maßnahmen im Bereich Vertragsrecht (18 06 09)

1. Zielsetzung

Mit dem Projekt werden die folgenden allgemeinen Ziele verfolgt:

(a)       Beseitigung der rechtlichen Hindernisse für ein reibungsloses Funktionieren grenzübergreifender Transaktionen zwischen Unternehmen in den Mitgliedstaaten;

(b)       Erleichterungen für Bürger und Unternehmen im Alltag, indem ihnen die Durchsetzung ihrer Rechte in der Europäischen Union ermöglicht wird;

(c)       Förderung der Prüfung und Entwicklung des „Draft Common Frame of Reference“ und

(d)       Anregungen zur Diskussion darüber, wie sinnvoll ein 28. Vertragssystem ist.

2. Durchführung

Das Pilotprojekt wird die folgenden Aktionen umfassen, die 2010 eingeleitet werden:

(a) Übersetzung des „Draft Common Frame of Reference“ (DCFR) und seiner Kommentare und Anmerkungen in fünf wichtige Sprachen (Deutsch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Polnisch) sowie Übersetzung anderer akademischer Arbeiten im Bereich des europäischen Vertragsrechts. In Anbetracht der begrenzten Ressourcen wird es nicht möglich sein, den gesamten DCFR zu übersetzen. Geplant ist, nur die Abschnitte mit direktem oder indirektem Bezug zum Vertragsrecht zu übersetzen. Um eine umfangreiche Debatte anzuregen, ist es auch erforderlich, andere akademische Werke in die vorstehend genannten Sprachen zu übersetzen. In diesem Zusammenhang müssen auch die „Guiding principles of European Contract Law“ (in „European Contract Law“)[6] übersetzt werden. Diese Studie wurde auf Französisch verfasst und ist etwa 170 Seiten lang. Sie wurde bereits ins Englische übersetzt, und es wäre für die Diskussion von Vorteil, wenn auch eine deutsche, italienische, spanische und polnische Übersetzung vorläge.

(b) Eine Studie über die Einstellung europäischer Unternehmen gegenüber einem 28. Vertragssystem: Dieses System würden jenen Systemen ähneln, die für andere Bereiche des Binnenmarktes erarbeitet wurden (z. B. in Bezug auf die europäische Gesellschaft, die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung oder die Gemeinschaftsmarke) und würde durch die Schaffung eines einheitlichen und unmittelbar anwendbaren rechtlichen Rahmens die Entwicklung des innergemeinschaftlichen Handels fördern.

(c) Bis zu fünf Seminare zu speziellen Fragen des Vertragsrechts, beispielsweise zum „Blue Button“ (dabei geht es darum, dass die Beteiligten an elektronischen grenzübergreifenden Transaktionen einen „Blue Button“ auf ihrem Bildschirm anklicken können, um damit zu akzeptieren, dass der zustande gekommene Vertrag in den Anwendungsbereich eines optionalen europäischen Instruments fällt und nicht in den einer nationalen Regelung).

Für diese Aktionen wird die Kommission verschiedene existierende Rahmenverträge heranziehen.

3. Prognose für 2010

1. Quartal: Verabschiedung eines Finanzierungsbeschlusses

2. Quartal: Beginn der Übersetzungen und Einleitung der Studie

3. und 4. Quartal: Organisation von Konferenzen

Rubrik 3b

Frühwarnnetze für das Kulturerbe (15 04 46)

1. Zielsetzung

Gemäß der Erläuterung im Haushaltsplan 2010, ist die Einrichtung eines eine direkte Information ermöglichenden Netzwerks mit jeweils einer Kontaktstelle in allen Mitgliedstaaten vorgesehen, um Fälle von Diebstahl oder illegalem Handel bzw. illegalem Export von Kulturgütern oder geschützten Kulturdenkmälern zu melden und alle damit zusammenhängenden Informationen zur Verfügung zu stellen; dazu gehört auch die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur.

Das Netzwerk sollte sich insbesondere auf eine entsprechend dokumentierte Datenbank stützen, in der die gestohlenen Gegenstände erfasst und sämtliche zweckdienlichen Informationen registriert sind, um das Aufspüren und die Wiedererlangung dieser Stücke zu erleichtern, zwischen den Kontaktstellen zu einer Vereinbarung über bestimmte Maßnahmen zur Bekämpfung des Diebstahls von und des illegalen Handels mit Kulturgütern zu kommen und schließlich diese Informationen umgehend an Polizei-, Hafen- und Flughafenbehörden und Zollstellen weiterzugeben.

2. Durchführung

Das Pilotprojekt des Europäischen Parlaments ist im Zusammenhang mit den Schlussfolgerungen der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ am 27./28. November 2008 zu sehen, in der die Europäische Kommission unter anderem aufgefordert wurde, hinsichtlich der in der Europäischen Union (EU) gestohlenen Kulturgüter bis zum 31. Dezember 2010 eine Bestandsaufnahme der legislativen, normativen und operativen Instrumente vorzunehmen und darüber Bericht zu erstatten.

Hervorgehoben wurde auch die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen den auf die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern spezialisierten Diensten der Mitgliedstaaten, zum Beispiel durch die Bestimmung von Kontaktstellen in jedem Mitgliedstaat, und es wurde empfohlen, die Möglichkeit zu prüfen, wie die Informationen über gestohlene Kulturgüter, die in den bestehenden nationalen Systemen enthalten sind, schneller und umfassender weitergeleitet werden können.

Um dieser Forderung nachzukommen, hat die Kommission eine Reihe von Maßnahmen gestartet:

Im Ergebnis der Schlussfolgerungen der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ am 27./28. November 2008 erhielt Interpol den Auftrag, seine Datenbank und sein Frühwarnsystem zu vervollkommnen. Die eingerichtete Arbeitsgruppe wird ihre Empfehlungen Mitte 2010 vorlegen; die Umsetzung kann über das von der GD JLS verwaltete Programm „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ erfolgen.

In Arbeit ist ferner eine Studie zur Vorbeugung des illegalen Handels mit Kulturgütern in der EU, deren Fertigstellung für Ende 2010-Anfag 2011 zu erwarten ist; die Ergebnisse dieser Studie sollten dazu beitragen, den Bedarf und die in Fragen kommenden Modalitäten einer europäischen Zusammenarbeit herauszuarbeiten.

-  Eine Expertengruppe „Mobilität von Kunstsammlungen“ unter Führung der GD EAC beschäftigt sich gegenwärtig mit der Herausarbeitung von Mitteln, wie die Vorbeugung und Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern in den Mitgliedstaaten verstärkt werden kann. Mit den Schlussfolgerungen der Arbeit dieser Gruppe ist im Laufe des Jahres 2010 zu rechnen.

3. Prognose für 2010

Nach Auffassung der Kommission sollten die Schlussfolgerungen dieser verschiedenen Initiativen abgewartet werden, bevor man zu Maßnahmen operationellerer Natur greift, wie sie das vom Europäischen Parlament angenommene Pilotprojekt empfiehlt. Selbstverständlich wird die Kommission das Europäische Parlament über die Ergebnisse der laufenden Arbeiten ständig unterrichten.

Aufgrund der terminlichen Belastung ist es wenig wahrscheinlich, dass die Kommission das Pilotprojekt noch vor Ende 2010 auf den Weg bringt.

Sollten jedoch im Laufe des Jahres aussagekräftige Ergebnisse vorliegen, könnte die Kommission die Möglichkeit prüfen, die bereitgestellten Haushaltsmittel zur Ergänzung der laufenden Initiativen zu nutzen.

Rubrik 4

Unterstützung und Überwachung von Schutzmaßnahmen für Gemeinschaftsschiffe, die von Piraten bedrohte Regionen durchqueren (19 06 07)

1. Zielsetzung

Das wichtigste Ergebnis werden maritime Überwachungsdaten für die Region vor der Küste Somalias sein, die routinemäßig für in diesem Bereich tätige Nutzer bereitgestellt werden – z. B. für die EU NAVFOR, in Abhängigkeit von der Dauer ihres Mandats und danach für eine geeignete Nachfolgeeinrichtung. Zum Schutz der Vertraulichkeit der Daten dürfen von Systemen der Europäischen Union (EU) bereitgestellte maritime Überwachungsinformationen nicht an Stellen weitergegeben werden, die nicht über ein Mandat zum Schutz von Gemeinschaftsschiffen in der Region verfügen oder mit denen keine rechtlich durchsetzbare Vereinbarung über den Schutz derartiger Informationen existiert.

Ein weiteres Ergebnis werden ein verbessertes maritimes Situationsbewusstsein sowie eine entsprechende Risikobewertung sein. Es wird davon ausgegangen, dass dies zu einem besseren Schutz für Schiffe in Gebieten mit hohem Risiko beiträgt.

2. Durchführung

Die vorgeschlagene Durchführungsmethode ist die direkte zentrale Verwaltung. Das Projekt besteht in einer Dienstleistung, d. h. der Untersuchung von Möglichkeiten für die Bereitstellung integrierter maritimer Informationen, einschließlich einer Erprobungsphase. Unter diesen Bedingungen wurde die GFS mit der Durchführung der entsprechenden Aufgaben beauftragt.

3. Prognose für 2010

Im Rahmen dieses Pilotprojekts ist Folgendes vorgesehen:

Vervollständigung der Aufstellung der laufenden Initiativen und der beteiligten Akteure.

Einrichtung und Erprobung der Erfassung maritimer Überwachungsdaten, von Kommunikationsmöglichkeiten und Kontakten in ausgewählten Ländern am Horn von Afrika und in der Region am Golf von Aden.

Beschaffung kontinuierlicher Ströme an maritimen Überwachungsdaten aus unterschiedlichen Quellen.

Erprobung der wichtigsten Komponenten des Systems in ausgewählten Ländern in der Region vor der Küste Somalias[7], um festzustellen, welche der Möglichkeiten in der Praxis durchführbar und effektiv sind.

Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse für den Einsatz bestimmter Überwachungs- oder Kommunikationsmittel, um Entscheidungen über den weiteren Einsatz dieser Einrichtungen in der operativen Phase auf der Grundlage dieser Analyse zu treffen.

Programm für friedensbildende Maßnahmen von NRO (19 06 09)

1. Zielsetzung

Die Kommission hat in ihrem Durchführbarkeitsschreiben bereits signalisiert, dass ein spezifisches Pilotprojekt für die Arbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich friedensbildender Maßnahmen nicht erforderlich ist, da sie im Rahmen des Stabilitätsinstruments (IfS) bereits eng mit Nichtregierungsorganisationen (NRO) zusammenarbeitet.

Fast ein Viertel aller gemäß Artikel 3 der Verordnung über den Stabilitätsfonds (19.060101) für den Krisenfall vorgesehenen Mittel – etwa 60 Mio. EUR – werden im Rahmen von über 80 Zuschüssen, die seit 2007 gewährt wurden, von NRO in der ganzen Welt für entsprechende Maßnahmen genutzt. Wichtigste Beispiele sind Simbabwe, Südthailand, Kolumbien, Georgien, Bangladesch, die Philippinen und Kuba.

Gemäß Artikel 4.3 der Verordnung wurden im Zeitraum 2007-2009 etwa 9 Mio. EUR für NRO bereitgestellt, und für den Zeitraum 2010-2013 wird von durchschnittlich 10 Mio. EUR oder mehr pro Jahr für NRO ausgegangen.

Siehe: http://ec.europa.eu/external_relations/grants_contracts/grants/awards/index_en.htm

Darüber hinaus hat die Kommission kürzlich gemäß Artikel 3 der Verordnung einen Finanzierungsbeschluss gefasst - Third Facility for urgent actions involving Policy Advice, Technical Assistance, Mediation and Reconciliation for the benefit of third countries affected by crisis situations (PAMF 3) (Dritte Fazilität für dringende Maßnahmen im Rahmen der Politikberatung, technischen Hilfe, Vermittlung und Versöhnung zugunsten von Drittstaaten in Krisensituationen), und auf ihrer Webseite veröffentlicht (http://ec.europa.eu/external_relations/ifs/index_en.htm). Im Rahmen dieser Fazilität werden über 3 Mio. EUR für Maßnahmen von NRO im Krisenfall in den im Pilotprojekt aufgeführten Bereichen bereitgestellt.

Vor diesem Hintergrund wird der durch dieses Pilotprojekt bereitgestellte Betrag von zusätzlich 1 Mio. EUR gemäß der vom Parlament beschlossenen Erläuterung im Haushaltplan innerhalb des vorgegebenen Rahmens verwendet werden.

2. Durchführung

Es ist vorgesehen, dieses Pilotprojekt im Rahmen eines neuen, 2010 zu fassenden Finanzierungsbeschlusses für eine 4. Fazilität für dringende Maßnahmen im Rahmen der Politikberatung, technischen Hilfe, Vermittlung und Versöhnung zugunsten von Drittstaaten in Krisensituationen durchzuführen, der eine spezielle Mittelzuweisung für Maßnahmen von NRO beinhalten wird.

Der Beschluss wird Ausgaben gemäß 19 06 01 und 19 06 09 (das Pilotprojekt) bewilligen. Gegebenenfalls kommt eine beschränkte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Betracht, und zwar insbesondere für Aktivitäten, die nicht in Krisensituationen, sondern unter stabilen Bedingungen durchgeführt werden. Für die Ausgaben, die durchgeführten Maßnahmen und die Ergebnisse des Pilotprojekts werden spezielle Folgemaßnahmen sowie Auflagen zur Berichterstattung vorgesehen.

3. Prognose für 2010

Der vorstehend genannte Finanzierungsbeschluss wird im ersten Quartal 2010 gefasst werden, und die Vergabe der Zuschüsse für Maßnahmen von NRO wird im vierten Quartal 2010 anlaufen.

Finanzmittel für die landwirtschaftliche Erzeugung (21 02 04)

1. Zielsetzung

Das Ziel dieses Pilotprojekts besteht darin, für Kleinbauern den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern, die zur Ankurbelung der landwirtschaftlichen Erzeugung in Entwicklungsländern genutzt werden sollten.

Im Moment (Februar 2010) plant die Kommission Sondierungsmissionen nach Malawi, um zu prüfen, ob es dort finanziell redliche und auf Mikrofinanzierung spezialisierte Organisationen, einschließlich lokaler Banken und Vereinigungen, gibt. Die Sondierungsmissionen sind der erste Schritt auf dem Weg zur Prüfung möglicher Mikrokreditprojekte für Kleinbauern, die von der Lebensmittelkrise am schwersten betroffen sind und die sich um Finanzmittel bemühen, um die Produktion und die Erträge zu steigern. Im Anschluss daran müssen gezielt potenzielle Endbegünstigte ermittelt werden.

2. Durchführung

Anhand der Ergebnisse der Sondierungsmissionen kann die Kommission feststellen, ob es möglich ist, einen Direktvertrag an Mikrofinanzinstitutionen vor Ort zu vergeben, die bereits im jeweiligen Land tätig sind und de facto eine Monopolstellung innehaben. Das wäre die bevorzugte Option: ein gezieltes Projekt.

Sollte diese Option nicht durchführbar sein, könnte die Kommission als Ausweichmöglichkeit eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Betracht ziehen, die sich konkret an auf die Mikrofinanzierung spezialisierte Institutionen richtet.

3. Prognose für 2010

Nach Abschluss der Bedarfsermittlungsmission (voraussichtlich März /April 2010) wird die Kommission im Falle gezielter Projekte das Verfahren für die Bindung der Mittel einleiten, das in einen Beschluss das Kommission (voraussichtlich Mai 2010) und schließlich die Vertragsunterzeichnung (voraussichtlich September 2010) münden wird.

Im Falle einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird der Zeitplan voraussichtlich wie folgt aussehen:

- Oktober April 2010: Veröffentlichung der Leitlinien

- Dezember 2010: Vorlage von Concept Notes (Projektskizze)

- Januar 2011: Beginn der Evaluierung

- Mitte April 2011: Einreichungen der vollständigen Anträge

- Ende Mai 2011: Auswahl der erfolgreichen Anträge

- Juni 2011: Unterzeichnung der Zuschussverträge

Verbesserte Gesundheitsfürsorge für Opfer sexueller Gewalt in der Demokratischen Republik Kongo (21 05 01 08)

1. Zielsetzung

Gemäß der Erläuterung im Haushaltplan 2010 besteht das Ziel dieses Politprojekts darin, die Gesundheitsfürsorge für Opfer sexueller Gewalt in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) zu verbessern.

2. Durchführung

Da dieses Projekt erst kürzlich vereinbart wurde, arbeitet die Delegation der Kommission in der DRK noch an der Gestaltung des Projekts.

Die Kommission wird zunächst auf befristete Zeit einen Berater beauftragen, die Optionen für dieses Projekt auszuloten, die folgende Möglichkeiten umfassen könnten:

o Direkte Unterstützung vorhandener medizinischer Einrichtungen im Osten der DRK, die Opfern sexueller Gewalt helfen

o Prüfung von Möglichkeiten für die Bereitstellung medizinischer Geräte und von Ausbildungsmöglichkeiten für medizinische Einrichtungen im Osten der DRK, die sich um Opfer sexueller Gewalt kümmern.

 o 

3. Prognose für 2010

o Fertigstellung des Mandats für die Bedarfsermittlung: Ende Februar

o Auswahlverfahren für den Berater (Rahmenvertrag Los 8): März

o Abschluss der Studie: Juli

o Vorlage des Finanzierungsvorschlags in Brüssel: September

Rubrik 5

Europäische Recherchestipendien für grenzüberschreitenden Investigationsjournalismus (16 02 05)

1. Zielsetzung

In der Erläuterung im Haushaltplan 2010 wird ein Projekt erwähnt, das auf die Durchführung seriöser grenzübergreifender journalistischer Recherchen auf EU-Ebene abzielt. Mittels wettbewerbsorientierter Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sollen gemeinsame Rechercheprojekte ausgewählt werden, die von Journalisten aus mindestens zwei Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um Projekte mit grenzübergreifender oder europäischer Dimension, die sich aus einer nationalen, regionalen oder lokalen Perspektive ergibt.

Bisher hat die Kommission erst vorläufige Kontakte zur Verwaltung des EP ausgenommen. Die GD KOMM gedenkt, sich an die betreffenden Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wenden.

2. Durchführung

Die Kommission prüft derzeit ihre Optionen für die Durchführung des Pilotprojekts. Das Projekt ist politisch etwas heikel, da es die Vergabe öffentlicher Mittel an einzelne Journalisten vorsieht.

3. Prognose für 2010

Eine Entscheidung über die Durchführung erfolgt nach einer gründlichen Bewertung.

Schaffung eines interinstitutionellen Systems zur Ermittlung langfristiger Entwicklungstendenzen, denen sich die EU gegenübersieht (25 01 09)

Die Diskussionen innerhalb der Kommission im Hinblick auf die am besten geeigneten Umsetzungsmechanismen sind noch nicht abgeschlossen. Gleichzeitig haben die Dienststellen der Kommission Kontakt zum Europäischen Parlament aufgenommen, um einen Gedankenaustausch darüber zu führen, wie dieses Pilotprojekt am besten durchgeführt werden sollte.

Durchführung vorbereitender Maßnahmen

Rubrik 1a

Erasmus für junge Unternehmer (02 02 03 05)

1. Zielsetzung

Europa braucht mehr Unternehmer. Unternehmerische Initiative ist für das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen von wesentlicher Bedeutung. Vielen Gründern von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mangelt es an Managementerfahrungen und wesentlichen Kernkompetenzen. Dies führt zusammen mit der Tatsache, dass die große Mehrheit der KMU in nur einem Land tätig ist, zu einer Beschränkung des Wachstums.

Das Programm „Erasmus für junge Unternehmer“ unterstützt neue Unternehmer in der Europäischen Union (EU) dabei, ihren Erfahrungsschatz zu erweitern, von erfahrenen Unternehmern in anderen EU-Mitgliedstaaten zu lernen und sich mit ihnen zu vernetzen. Das allgemeine Ziel der vorbereitenden Maßnahme besteht darin, die unternehmerische Initiative, die Internationalisierung und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer KMU zu fördern und die Erfolgsaussichten potenzieller Start-up-Unternehmen und neu gegründeter Kleinst- und Kleinunternehmen in der EU zu verbessern.

Die vorbereitende Maßnahme wird auch Impulse für die Erarbeitung der Rechtsgrundlage für ein ständiges Programm nach 2011 setzen.

2. Durchführung

Die vorbereitende Maßnahme wird im Wege einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt, mit deren Veröffentlichung im März 2010 zu rechnen ist. Etwa 30 bis 35 Vorschläge dürften ausgewählt werden.

3. Prognose für 2010

2010 sollen folgende Ziele erreicht werden:

o Anwendung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

o 2010

o Verwaltung der Finanzhilfevereinbarungen 2009 und Mobilitätsaustausche

o Zielvorgabe: 1 200 Austausche bis Juni 2011

o Evaluierung des Pilotprojekts und der vorbereitenden Maßnahme

o Veranstaltung einer Konferenz der Beteiligten zur künftigen Entwicklung des Programms „Erasmus für junge Unternehmer“

o Erarbeitung der Rechtsgrundlage für ein ständiges Programm

Der Zeitplan wird voraussichtlich wie folgt aussehen:

ZEIT

ZIEL

ERWARTETES ERGEBNIS

März 2010

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die 2. Phase der vorbereitenden Maßnahme

EU-weite Beteiligung einschlägiger Organisationen an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

12.-13. April 2010

Konferenz der Beteiligten (Brüssel)

Beiträge zur Evaluierung des Pilotprojekts und der vorbereitenden Maßnahme, um die Erarbeitung der Rechtsgrundlage zu ermöglichen

Juli 2010

Evaluierung der Vorschläge

Auswahl der besten Vorschläge (ca. 25-35), Annahme des Evaluierungsberichts und Unterzeichnung der Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfe

September 2010

Erster Bericht zur Zwischenbewertung

Beiträge zum Entwurf der Rechtsgrundlage

Oktober - Dezember 2010

Vorbereitung und Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen

Bestmögliche Nutzung der für die Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen bewilligten Mittel

Juni - Dezember 2010

Erarbeitung des Entwurfs der Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage zum Zweck der Verteilung und Bestätigung

Herausragende europäische Reiseziele (02 02 08 01)

1. Zielsetzung

Von Anfang an bestand das Ziel der Initiative darin, das Potenzial, die Vielfalt und die gemeinsamen Merkmale der europäischen Reiseziele herauszustellen und diejenigen Reiseziele zu fördern, die bei der Steigerung ihres Wirtschaftswachstums darauf achten, dass ein sozial, kulturell und ökologisch nachhaltiger Fremdenverkehr gewährleistet ist. Diese Maßnahme soll auch zu einem besseren gegenseitigen Kennenlernen der europäischen Bürger beitragen.

Das von der Haushaltsbehörde 2006 beschlossene Pilotprojekt „Herausragende europäische Reiseziele“ (European Destinations of Excellence - EDEN) war als Anstoß für eine Gemeinschaftsinitiative mit einem Jahresetat von 1 Mio. EUR zur Förderung des europäischen Fremdenverkehrs gedacht. Das Pilotprojekt wurde 2007 abgeschlossen. Die Haushaltsbehörde bewilligte 2008 Mittel in Höhe von 2,5 Mio. EUR für eine vorbereitende Maßnahme, um die Fortsetzung des Pilotprojekts sicherzustellen. Ein Haushalt in derselben Höhe wurde 2009 beschlossen. Was das dritte und letzte Jahr der vorbereitenden Maßnahme angeht, so sprach sich die Haushaltsbehörde für eine Aufstockung der Mittel auf 3 Mio. EUR aus.

Im Besonderen werden mit dem Projekt folgende Ziele verfolgt:

· auf neue herausragende europäische Reiseziele, insbesondere auf solche, die weniger bekannt sind, aufmerksam machen;

· die Vielfalt und Qualität des europäischen Fremdenverkehrs herausstellen,

· alle europäischen Länder und Regionen sowohl innerhalb Europas als auch auf den wichtigen Drittlandsmärkten bewerben,

· zur Entlastung touristischer Ballungsräume beitragen, den saisonalen Schwankungen entgegenwirken, die Touristenströme auch in weniger bekannte Reiseziele lenken,

· nachhaltige Formen des Fremdenverkehrs auszeichnen,

· eine Plattform zum Austausch über bewährte Verfahren auf europäischer Ebene schaffen,

· die Zusammenarbeit zwischen ausgezeichneten Reisezielen fördern, die wiederum andere Ziele überzeugen können, ebenfalls nachhaltige Modelle zur Tourismusförderung zu entwickeln.

Konkrete Unterstützung erhielt das Projekt auch durch das Europäische Parlament, fand doch die feierliche Preisverleihung im Rahmen des EDEN-Fotowettbewerbs im Dezember 2009 in den Räumlichkeiten des Parlaments statt.

2. Durchführung

2009 führte die Kommission folgende Maßnahmen durch:

1. Umsetzung des EDEN-III-Projekts (mit dem Titel „Tourismus und Schutzgebiete“), wobei die Mitgliedstaaten Unterstützung in Form von Zuschüssen (in Höhe von bis zu 75 % der förderfähigen Kosten) für die nationalen Verfahren zur Auswahl herausragender Reiseziele erhielten. Dieses Auswahlverfahren wurde im ersten Halbjahr 2009 in folgenden 22 Ländern (20 Mitgliedstaaten und 2 Beitrittskandidaten) durchgeführt: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Rumänien, Slowenien, Spanien, Türkei.

Im Juni 2009 wurden die 22 Gewinner ermittelt. Zu den förderfähigen Reisezielen zählten jene Schutzgebiete (d. h. Land- und/oder Seegebiete bzw. Binnengewässer, die speziell für den Schutz und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie natürlicher und damit verbundener kultureller Ressourcen bestimmt sind und die auf gesetzlichem Wege oder auf andere Weise wirksam verwaltet werden) und/oder angrenzenden Regionen, in denen ein wirtschaftlich tragfähiges Tourismusangebot entwickelt wurde, das das Schutzgebiet als besonderes Qualitätsmerkmal einbezieht und sowohl die Belange des Umweltschutzes als auch der Einwohner und Besucher der Region berücksichtigt.

2. Neben der Aufgabe, die vorbereitende Maßnahme stärker ins Blickfeld zu rücken, befasste sich die Kommission mit der Umsetzung folgender Kommunikationsmaßnahmen:

a. Produktion des audiovisuellen Materials über die ausgezeichneten Reiseziele und die EDEN-Preisverleihung,

b. Organisation der EDEN-Preisverleihung und der EDEN-Ausstellung anlässlich des Europäischen Tourismusforums in Brüssel am 7. und 8. Oktober 2009,

c. Produktion von Werbematerial (z. B. Pressemappe, Broschüren, Plakate usw.),

d. Freischaltung einer Fanseite bei Facebook, Veröffentlichung der EDEN-Seite bei Wikipedia, Veröffentlichung von Artikeln in verschiedenen Zeitschriften, Vorbereitung einer Sonderausgabe der Zeitschrift „Parliament Magazine“ zum Thema Wettbewerb,

e. Pflege und Aktualisierung eines spezifischen Webportals (www.edenineurope.eu),

f. Durchführung eines Fotowettbewerbs zum Thema „Nachhaltiger Tourismus“ mit einer abschließenden feierlichen Preisverleihung in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments.

3. Um die Destinationen bei den Aktivitäten in den Bereichen Vernetzung, Werbung und Vermarktung zu unterstützen, die auf eine Verstärkung der Nachhaltigkeitsaspekte bei der Verwaltung der europäischen Reiseziele abstellen, führte die Kommission folgende Maßnahmen durch:

a. Unterhaltung des Netzwerks der EDEN-Reiseziele,

b. Vorschlag an die Preisträger der ersten beiden Ausgaben des EDEN-Projekts, die sich dem EDEN-Netzwerk anschlossen, die sogenannte Brüsseler Erklärung zu unterzeichnen,

c. Organisation von zwei Treffen des Netzwerks (eines im Februar in Irland, das andere im Oktober in Brüssel),

d. Bemühungen um Einbeziehung der nationalen Fremdenverkehrsämter in die Werbung für die preisgekrönten Reiseziele.

3. Prognose für 2010

Es werden dieselben Ziele verfolgt und dieselben Verfahren angewandt wie in den Vorjahren, wobei sich die Mitgliedstaaten auf das Thema „Tourism and the regeneration of physical sites“ geeinigt haben.

Im Februar soll eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für interessierte Mitgliedstaaten, Bewerberländer und zur europäischen Freihandelszone (EFTA) gehörende Länder veröffentlicht werden. Für das Auswahlverfahren sind Zuschüsse in derselben Höhe wie 2009 vorgesehen, d. h. 1 Mio. EUR.

Dank der Etataufstockung können mehr Mittel für die Kommunikationskampagne eingesetzt werden, die darauf abstellt, den Bekanntheitsgrad des Projekts in Europa und darüber hinaus zu steigern und die Funktionsweise des EDEN-Netzwerks zu verbessern, das als Referenzplattform für lokale Behörden fungieren soll, die sich im Interesse des Wachstums für nachhaltige touristische Angebote entscheiden wollen.

Den Schlusspunkt des Projekts EDEN IV wird eine feierliche Preisverleihung bilden, die im letzten Quartal des Jahres anlässlich einer wichtigen Tourismusveranstaltung stattfinden soll, um möglichst viele Menschen zu erreichen.

Zu diesem Zweck wird die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, insbesondere der European Travel Commission und Sparten-TV-Kanälen sowie Fachzeitschriften, verstärkt.

Das wichtigste allgemeine Ziel besteht in diesem Jahr darin, die Wahrnehmung nicht traditioneller, neuer Reiseziele in ganz Europa durch die breite Öffentlichkeit zu schärfen. Konkret werden 25 Reiseziele wegen ihrer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Wassertourismusangebote bis zum Sommer 2010 als EDEN-Destinationen nominiert; das Auswahlverfahren für die nächste EDEN-Runde beginnt vor Ablauf des Jahres; das EDEN-Netzwerk wird unter der Leitung eines Experten für die Vermarktung von Reisezielen und deren Etablierung als Marke erweitert und verstärkt.

Mögliche Schwierigkeiten hängen mit der allgemeinen Wirtschaftskrise zusammen. Etliche teilnehmende Behörden haben schon jetzt aufgrund von Mittelkürzungen und Stellenstreichungen Probleme mit dem Projektmanagement. Es liegt durchaus im Bereich des Möglichen, dass die Zahl der am Vorhaben teilnehmenden Länder nicht erhöht werden kann.

Nachhaltiger Fremdenverkehr (02 02 08 02)

1. Zielsetzung

2009 wurde die vorbereitende Maßnahme unter Nutzung bestehender Rahmenverträge und einer Ausschreibung mit geringem Auftragswert (unter 60 000 EUR) umgesetzt. Im Mittelpunkt standen zwei Initiativen zur Bewusstseinsschärfung. Im Rahmen der ersten Initiative wurde ein kurzer Videoclip produziert, in dem für das Radfahren als Freizeitaktivität, aber auch als dem nachhaltigen Fremdenverkehr dienliches Beförderungsmittel, und für das bestehende EuroVelo-Radwegenetz geworben wurde.

Gegenstand der zweiten Initiative war die Organisation von drei regionalen Workshops in Europa, mit denen folgende Anliegen verfolgt wurden:

- Herausstellung der zunehmenden Bedeutung des Fahrradtourismus sowie seiner Vorteile und regionalen wirtschaftlichen Auswirkungen und Betonung der Wichtigkeit des Ausbaus des Europa-Radwegs „Eiserner Vorhang“ als Teil des EuroVelo-Radwegenetzes, von dem die ehemaligen Gebiete in Randlage profitieren werden;

- Vorstellung bewährter europäischer Verfahren am Beispiel bestehender EuroVelo-Radwege und Modellimplementierungen des Radwegs „Eiserner Vorhang“;

- Befragung von Ländern und Regionen entlang des früheren „Eisernen Vorhangs“ zu ihrem Interesse am Bau eines solchen Radwegs und Aufzeigen von Perspektiven durch Ermittlung möglicher/konkreter Initiativen zu der Frage, wie die Kommission bei der Umsetzung in den Jahren 2010 und 2011 helfen könnte;

- Förderung der Vernetzung von Ländern und Regionen entlang des früheren „Eisernen Vorhangs“ zwecks Schaffung des grenzübergreifenden Radwegs „Eiserner Vorhang“;

- Erinnerung an die gemeinsame Geschichte der Länder und Menschen, die entlang des früheren „Eisernen Vorhangs“ leben, zugleich Sichtbarmachung ihrer europäischen Bürgerschaft.

An den beiden ersten Workshops nahmen jeweils 90 bis 120 Vertreter von für den Verkehr und Fremdenverkehr zuständigen lokalen, regionalen und nationalen Behörden und andere Interessenten sowie Journalisten und Medienvertreter teil, bei denen ein enormes Interesse am Thema Fahrradtourismus erkennbar war. Michael Cramer, MdEP, als Initiator und Unterstützer des Vorhabens „Radweg Eiserner Vorhang“ wurde als Redner eingeladen.

2. Durchführung

Die Umsetzung dieser vorbereitenden Maßnahme erfolgt 2010 im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

3. Prognose für 2010

Für die Durchführung weiterer Maßnahmen zur Information über den Fahrradtourismus dürfte eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen das am besten geeignete Mittel sein, wobei folgende Begünstigte angesprochen werden sollen: nationale und/oder regionale Behörden und Verbände, die in den Mitgliedstaaten für die regionale Entwicklung und/oder den Fremdenverkehr verantwortlich sind.

(Vorläufiger) Zeitplan 2010:

April: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betreffend bewährte Verfahren im Bereich grenzübergreifender nachhaltiger Fahrrad- und Bahntourismusnetze

November: Bekanntgabe der Ergebnisse

Dezember: Vergabeentscheidung

Erwartetes Ergebnis:

Es wird damit gerechnet, dass (je nach Projektumfang) Verträge über die Schaffung von mindestens drei und höchstens 10 grenzübergreifenden Netzen geschlossen werden.

Mögliche Schwierigkeiten:

Feststellung möglicher Synergien mit ähnlichen Aufforderungen in den operationellen Programmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Sozialtourismus in Europa (02 02 08 03)

1. Zielsetzung

Die Durchführung dieses Projekts böte eine echte Chance zur Förderung von Partnerschaften zwischen den Sozialpartnern sowie öffentlichem und privatem Sektor, zu denen die Europäische Union den Anstoß geben würde. Regionale Austauschprogramme (wie das mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanzierte Programm Interreg) sind ein Anhaltspunkt für die Tendenz zur ermutigenden regionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang ist das Programm „Calypso“ als Werkzeug zur Weitergabe vorhandener bewährter Verfahrensweisen auf regionaler Ebene an andere Gebiete in Europa gedacht, das zugleich im Zuge des Tourismusaustauschs die Zugänglichkeit für verschiedene Zielgruppen gewährleistet, wobei es darum geht, weitere Bevölkerungsschichten in Europa zu erreichen.

2009 liefen die Vorarbeiten für eine (aus Mitteln für das Jahr 2009 finanzierte) Studie, in der die wichtigsten Calypso-Ziele ihren Niederschlag finden. Mit der Studie soll Folgendes erreicht werden:

Bestandsaufnahme der wichtigsten (repräsentativsten) bewährten Verfahrensweisen im Hinblick auf eine Förderung des Tourismusbetriebs insbesondere in der Nebensaison, um dadurch Beschäftigungschancen in Zeiten mit üblicherweise wenig Tourismus zu schaffen;

- Ermittlung, welche Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene den Austausch von Angehörigen folgender Zielgruppen ermöglichen: Senioren, Jugendliche, sozial schwache Familien;

Untersuchung der mit solchen Reisen verbundenen Probleme sowie Vorschlag geeigneter Lösungen;

Vorschlag eines oder mehrerer Mechanismen, die besonderen Zielgruppen (Senioren, Jugendlichen, behinderten Mitbürgern und sozial schwachen Familien) die Möglichkeit einer Ferienreise in andere Mitgliedstaaten/Bewerberländer eröffnen, und zwar im Rahmen von themenbezogenen Programmen und Unterbringungsangeboten, die von den (nationalen, regionalen oder lokalen) Behörden der Mitgliedstaaten/Bewerberländer koordiniert werden und auf Initiativen der Interessenträger wie Städte und Gemeinden, karitative Einrichtungen, Pfarreien, Gewerkschaften, Sozialpartner, Genossenschaften oder andere gemeinnützige Verbände aufbauen.

2. Durchführung

2010 wird neben anderen Initiativen die Studie durchgeführt. Die Erreichung der oben genannten Ziele würde einen Beitrag zu folgenden Anliegen leisten:

- Ankurbelung der Wirtschaftstätigkeit und des Wachstums in ganz Europa (durch Erleichterung der Entwicklung europäischer Tourismusprogramme für die Zielgruppen).

Verbesserungen im Hinblick auf den überall in Europa festzustellenden Saisoncharakter des Fremdenverkehrs, insbesondere durch Nutzung der sozialpolitischen Funktion des Tourismus (Wachstumstendenz im Tourismus; Förderung der Wirtschaftstätigkeit durch Reisen von Zielgruppen in der Nebensaison als Mittel, das Risiko der Arbeitslosigkeit für Beschäftigte im Tourismusbereich zu mindern; Verringerung des Drucks auf die physische Infrastruktur entwickelter Reiseziele durch Förderung des Tourismus in der Nebensaison; Hilfestellung bei der Erschließung kleiner aufstrebender Reiseziele im Rahmen der regionalen Entwicklung).

- Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen im Tourismussektor (Beachtung der Nachhaltigkeitsaspekte des Tourismus[8]; Ausbau der Vollzeitbeschäftigungsmöglichkeiten als Gegenstück zur saisonalen Teilzeitarbeit; Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen durch Herausstellen der Bedeutung eines qualitativ guten Arbeitsumfelds in der gesamten Tourismuslieferkette).

- Stärkung der Unionsbürgerschaft (Schaffung greifbarer Möglichkeiten für Verbesserungen in den Bereichen Mobilität, Selbstverwirklichung, Knüpfen sozialer Kontakte und aktives Lernen für Familie, Jugendliche und Senioren).

3. Prognose für 2010

Die derzeit laufende Studie soll angemessene Empfehlungen zur künftigen Ausrichtung von Calypso geben. Mit Blick auf die angestrebte Erleichterung von Austauschen und die Entwicklung des Sozialtourismus auf europäischer Ebene möchte die Kommission zunächst eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlichen, die sich an alle an der vorbereitenden Maßnahme interessierten europäischen Länder richtet. Dafür sind etwa 800 000 EUR vorgesehen.

Zu den geplanten Aktivitäten zählen neben der Durchführung der Studie eine Kommunikationskampagne (unter Nutzung des bestehenden Rahmenvertrags) und Treffen in verschiedenen Teilen Europas, die gewährleisten sollen, dass die vorbereitende Maßnahme stärker wahrgenommen wird. Für die Kommunikationskampagne wird u. a. ein Logo gestaltet, es werden Faltblätter produziert, daneben werden spezielle Datenbanken aufgebaut und die Beziehungen zu den Akteuren gefestigt. Die Termine der Treffen sind auf die einzelnen Phasen der Studie abgestimmt; im Juni 2010 wird eine (in Zusammenarbeit mit der spanischen Präsidentschaft organisierte) Abschlusskonferenz stattfinden.

Unterstützung erhält die Kommission von einer Sachverständigengruppe, die einen Querschnitt der Akteure bildet (und der Kommissionsbeamte, Gremien, die den europäischen Tourismus vertreten, Mitglieder der Tourism Sustainability Group (TSG), Sozialpartner, NRO usw. angehören) und regelmäßig zu den einzelnen Phasen der Durchführung konsultiert wird.

Rubrik 1b

Förderung eines günstigeren Umfelds für Kleinstkredite in Europa (13 03 24)

1. Zielsetzung

Am 13. November 2007 nahm die Europäische Kommission eine Mitteilung (KOM(2007)0708) mit dem Titel „Eine europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung“([9]) („Europäische Initiative“) an; darin ist die Förderung des Ausbaus des Kleinstkreditwesens in der Europäischen Union als Ziel festgelegt. Diese Initiative umfasst vier verschiedene Aktionsbereiche:

e. Die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten verbessern

f. Das Klima für unternehmerische Initiative weiter verändern

g. Die Verbreitung vorbildlicher Verfahrensweisen (einschließlich Ausbildung) fördern

h. Zusätzliche Finanzmittel für Mikro-Kreditinstitute bereitstellen.

In der Mitteilung betont die Kommission insbesondere, dass eine angemessene technische und finanzielle Hilfe erforderlich ist, damit Mikrofinanzinstitute (MFI)/Kleinstkreditgeber ihr Potenzial umfassend erschließen können.

Die Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB) brachten am 10. bzw. 11. September 2008 die gemeinsame Initiative JASMINE (Joint Action to Support Micro-finance Institutions in Europe) zur Förderung von Kleinstkreditgebern außerhalb des Bankensektors auf den Weg, denen geholfen werden soll, die Qualität ihrer Geschäfte zu verbessern, zu expandieren und kostendeckend zu arbeiten.

In der Pilotphase dieser Initiative soll ausgelotet werden, inwieweit der europäische Markt in der Lage ist, Kleinstkreditgeber/MFI zu marktüblichen Konditionen zu fördern. Der Startschuss für die Entwicklung und Durchführung von JASMINE fiel im 3. Quartal 2009. Die Pilotphase wird drei Jahre (2009-2011) dauern und richtet sich an etwa 30 Kleinstkreditgeber außerhalb des Bankensektors in der EU.

Hinsichtlich der oben erwähnten Pilotphase haben die Kommission und die EIB Folgendes vereinbart:

i. Die JASMINE-Fazilität wird beim Europäischen Investitionsfonds (EIF) angesiedelt und von diesem verwaltet.

j. Die Kommission finanziert Maßnahmen im Zusammenhang mit der technischen Hilfe, die Kleinstkreditgeber außerhalb des Bankensektors gewährt wird, beispielsweise Bewertungen/Bonitätseinstufungen und die in der Mitteilung KOM(2007) 708 im Vorschlag 2 genannten Schulungen (1. Säule).

k. Die EIB versorgt ausgewählte MFI zu marktüblichen Konditionen mit Mitteln, die aus dem mit 20 Mio. EUR ausgestatteten Pilot-Mikrofinanzierungsinstrument des Risikokapitalmandats RCM stammen (2. Säule). Damit soll der Aufbau von Kleinstunternehmen durch Mikrofinanzinstitute unterstützt werden, die nahezu kostendeckend arbeiten oder sich ganz allgemein in einer Phase befinden, in der sie Kurs auf die Bankfähigkeit nehmen. Zu den Finanzinstrumenten gehören fondsfinanzierte und nicht fondsfinanzierte Risikoteilungsvereinbarungen sowie Kapitalbeteiligungen, die gemeinsam mit Kofinanzierungspartnern wie Banken oder Investmentfonds finanziert werden.

Nachdem das Europäische Parlament beschlossen hatte, eine vorbereitende Maßnahme in die Wege zu leiten, die auf die Förderung eines günstigeren Umfelds für Kleinstkredite in Europa abstellt und den Festlegungen zur Initiative in der von der Kommission am 13. November 2007 angenommenen Mitteilung KOM(2007) 708 mit dem Titel „Eine europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung“ entspricht, waren die Kommission und der EIF der Meinung, dass die Haushaltsmittel des Europäischen Parlaments verwendet werden können , um die in der Initiative JASMINE vorgesehenen Maßnahmen abzuschließen und den europäischen MFI auf diese Weise ein breiteres Leistungsspektrum anbieten zu können, d. h.:

zusätzliches Risikokapital und finanzielle Unterstützung, um kleineren MFI oder noch nicht kostendeckend arbeitenden MFI, die nicht zur Zielgruppe der 2. Säule gehören, dabei zu helfen, eine sinnvolle Größe und eine solide Finanzlage zu erreichen (3. Säule). Die für die vorbereitende Maßnahme zur Verfügung stehenden Mittel („Mittel des EP für VM“) werden zusammen mit dem Pilot-Mikrofinanzierungsinstrument des RCM bzw. mit etwaigen anderen neuen europäischen Fazilitäten für das Kleinstkreditwesen für diesen Zweck verwendet.

Die drei Säulen werden als gesonderte Finanzpakete abgerechnet und entsprechend verwaltet.

2. Anwendungsbereich der Maßnahme und Ziel

Mit dieser Maßnahme soll die vorbereitende Maßnahme durchgeführt werden. Das Ziel der vorbereitenden Maßnahme besteht darin, den Ausbau des Kleinstkreditwesens auf kostendeckender Basis zu fördern, indem insbesondere Startkapital für Kleinstkreditgeber außerhalb des Bankensektors in der EU bereitgestellt wird.

Der für die Maßnahme bewilligte Etat (4 000 000 EUR) wird verwendet, um ausgewählte Kleinstkreditgeber außerhalb des Bankensektors in der EU mit Startkapital auszustatten und auf andere Art und Weise finanziell zu fördern. Kleinen MFI/Kleinstkreditgebern soll dabei geholfen werden, eine sinnvolle Größe und eine solide Finanzlage zu erreichen.

Durch die Maßnahme soll der Ausbau des Kleinstkreditwesens in der EU in Abstimmung mit der JASMINE-Fazilität vorangetrieben werden, die 2008 von der Kommission und der EIB eingerichtet und auf den Weg gebracht wurde und eine Kombination aus technischer Hilfe (1. Säule) und Pilot-Mikrofinanzierungsinstrument des RCM (2. Säule) darstellt.

Während nicht alle MFI/Kleinstkreditgeber Anspruch auf Fördermittel aus dem Pilot-Mikrofinanzierungsinstrument des RCM haben werden, in dessen Leitlinien es heißt, dass das finanzielle Ziel des Mikrofinanzierungsinstruments darin besteht, Kostendeckung zu erreichen und den tatsächlichen Wert der jeweiligen Investition zu erhalten, können mit Mitteln des EP für VM neue Initiativen finanziert werden, die aus gesellschaftlicher Sicht in hohem Maße gerechtfertigt sind und denen geholfen werden soll, sich mittel- bis langfristig selbst zu finanzieren. Startkapital steht für das Kapital, das eingesetzt wird, um ein Unternehmen zu gründen. In der Regel handelt es sich um einen kleinen Betrag, besteht das Unternehmen sozusagen doch erst auf dem Reißbrett. Im Allgemeinen werden noch keine Erträge erwirtschaftet und es wird eine Anschubfinanzierung benötigt, um die Betriebskosten so lange zu decken, bis die angebotene Leistung Erträge abwirft, und um private Investoren zu gewinnen.

3. Durchführung

Das Projekt wird mithilfe eines Zuschusses in Höhe von 4 Mio. EUR durchgeführt, den die Kommission gemäß Artikel 168 Unterabsatz 1 Buchstaben d und f der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 vom 23. Dezember 2002 direkt zugunsten des EIF-Verwaltungsrats gewährte. Der Verwaltungsrat des EIF hat am 22. Dezember 2009 die Aufstockung dieses Betrags um 250 000 EUR genehmigt. Damit steht der Unterzeichnung einer Beitragsvereinbarung mit dem EIF im ersten Quartal 2010 nichts mehr im Wege.

Die für diese vorbereitende Maßnahme bewilligten Mittel werden verwendet, um bis zu fünf Kleinstkreditgebern außerhalb des Bankensektors dabei zu helfen, mittelfristig Kostendeckung und ein ausreichendes Geschäftsvolumen zu erreichen. Die Auszahlung erfolgt im Laufe des Jahres 2010 Stück für Stück an ausgewählte MFI/Kleinstkreditgeber. Ein Teil der Mittel wird auch für die Koordinierung mit JASMINE eingesetzt. Für die Projektverwaltung müssen während der Laufzeit des Projekts schätzungsweise 7 % des Etats veranschlagt werden.

Der EIF beabsichtigt, die Gelder in erster Linie für zwei Dinge einzusetzen:

i) die eigenständige Finanzierung von Startkapital für neue MFI/Kleinstkreditgeber, bei denen davon auszugehen ist, dass ihre Tätigkeit erheblichen Einfluss auf die Entstehung von Arbeitsplätzen und finanzielle Teilhabe haben wird, die sich aber ein Darlehen zu marktüblichen Konditionen nicht leisten können. In diesen Fällen wird der EIF neuen/in der Aufbauphase befindlichen MFI/Kleinstkreditgebern (d. h. lokalen Initiativen in westeuropäischen Ländern) mit einer Anschubfinanzierung unter die Arme greifen. Letztlich soll damit ein Beitrag zur Entstehung und zum Fortbestand neuer Kleinstkreditgeber geleistet werden.

ii) Bereitstellung einer Kombination aus Startkapital/Mitteln des EP für VM und Finanzierung zu marktüblichen Konditionen aus dem Pilot-Mikrofinanzierungsinstrument des RCM, um das Risiko von MFI/Kleinstkreditgebern abzudecken, die qualitativ gute Angebote haben, aber eine Kapitalfinanzierung brauchen, um die steigende Nachfrage decken zu können (d. h. Geld für die Eröffnung neuer Zweigstellen durch bestehende MFI/Kleinstkreditgeber; Einstellungen; zusätzliche Räumlichkeiten usw.) bzw. jeder etwaigen anderen europäischen Kleinstkreditfazilität.

4. Prognose für 2010

Im ersten Quartal 2010 wird mit der Durchführung der Maßnahme begonnen, die am 31. Dezember 2020 ausläuft. Die Investitionsphase beträgt bis zu vier Jahren und beginnt mit dem Tag des Eingangs der Mittel beim EIF.

Die Generaldirektionen REGIO, ENTR und EMPL wollen ihre Aktivitäten koordinieren, um stärkere Synergien zwischen bestehenden Instrumenten für Kleinstunternehmen und die Einbeziehung potenzieller Unternehmer zu erreichen; bei diesen Instrumenten handelt es sich insbesondere um JEREMIE und JASMINE, CIP und das vor kurzem angekündigte PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument.

Rubrik 2

Klima im Karpatenbecken (07 03 17)

1. Zielsetzung

Hauptziel der vorbereitenden Maßnahme ist die Untersuchung der detaillierten wetterspezifischen und räumlichen Struktur der Karpaten und des Karpatenbeckens mit einheitlichen oder zumindest vergleichbaren Methoden. Die grundlegenden Ergebnisse sind als Beitrag zu Studien über regionale Klimaschwankungen und den regionalen Klimawandel sowie zur angewandten Klimatologie gedacht.

2010 ist das zweite Jahr der Laufzeit dieses Pilotprojekts. Im Haushaltsplan 2009 waren dafür 2,5 Mio. EUR vorgesehen, in den Haushaltsplan 2010 wurden 2 Mio. EUR eingestellt.

Den Schwerpunkt des bereits laufenden Vorhabens bilden die Erhebung und Erarbeitung einschlägiger Daten als Grundlage für die Echtzeitüberwachung von Dürreperioden im Karpatenraum und den Aufbau eines Protokolls/einer Plattform für den Informationsaustausch.

Die Kommission erachtet weitere Investitionen in die Datenerhebung und -erarbeitung im zweiten Jahr für unangebracht, solange die Ergebnisse des ersten Finanzjahrs nicht erfasst und analysiert worden sind.

Die Kommission schlägt vor, 2010 im Einklang mit ihrem Weißbuch zum Thema „Anpassung an den Klimawandel“ und unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Karpatenregion/Südosteuropas die Analyse der Klimaanfälligkeit der Region in den Mittelpunkt zu stellen und Vorschläge zu möglichen Anpassungsmaßnahmen zu unterbreiten. Die Ergebnisse dieser Analyse werden eng mit den laufenden Arbeiten zusammenhängen und auch einen Beitrag zum Europäischen Clearinghouse für Klimaauswirkungen, der webbasierten Plattform für den im Weißbuch über die Anpassung an den Klimawandel vorgesehenen Austausch von Informationen über die Auswirkungen des Klimawandels, zur Klimaanfälligkeit und zu Anpassungsmaßnahmen leisten.

2. Durchführung

Die Kommission möchte einen oder mehrere Verträge über Anfälligkeitsanalysen und mögliche Anpassungsmaßnahmen abschließen.

3. Prognose für 2010

Mindestens eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird nach der Annahme des Finanzierungsbeschlusses im zweiten Halbjahr 2010 veröffentlicht.

Krisenreaktionsmechanismus der EU (07 04 05)

1. Zielsetzung

Diese vorbereitende Maßnahme stellt auf die Aufgaben des Katastrophenschutzes ab, die in den Entschließungen des Europäischen Parlaments zur Bekämpfung von Naturkatastrophen, in der Mitteilung der Kommission zur Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union und in der Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Waldbränden im Sommer 2009 genannt werden. Sie betrifft Standby-Teams und –Ausrüstungen für ein breites Spektrum von Katastropheneinsätzen und das Schließen von Lücken bei den Krisenreaktionskapazitäten. Mittel für diese vorbereitende Maßnahme wurden zum ersten Mal im Jahr 2008 bereitgestellt, und auch im Haushaltsplan 2009 waren dafür Gelder vorgesehen, wobei eine Zusammenlegung mit dem 2008 auf den Weg gebrachten Pilotprojekt „Europäische taktische Reserve zur Waldbrandbekämpfung (EUFFTR) zu einer vorbereitenden Maßnahme erfolgte, weil das Pilotprojekt und die vorbereitende Maßnahme 2008 eng miteinander zusammenhängende Maßnahmen betrafen, wenngleich das Pilotprojekt auf Waldbrände beschränkt war.

Der umfassendere Charakter der vorbereitenden Maßnahme im Jahr 2010 (drittes und letztes Haushaltsjahr) wird es ermöglichen, die 2008 und 2009 geschaffenen Krisenreaktionskapazitäten beizubehalten, zu verstärken und zu diversifizieren, vorausgesetzt die Kommission unterbreitet einen Vorschlag, den Krisenreaktionsmechanismus auf Dauer zu erhalten, der dann vom Gesetzgeber angenommen wird.

Es wird vorgeschlagen, Mittel in derselben Höhe bereitzustellen wie für diese Haushaltslinie im Haushaltsplan 2009 veranschlagt waren.

2. Durchführung

Die Verwendung der Mittel erfolgt durch

1) eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (Zuschüsse) zu Verbesserungen hinsichtlich der Gesamtkapazität der Europäischen Union, unverzüglich auf dringende Bedürfnisse nach großen Katastrophen aller Art innerhalb und außerhalb der EU zu reagieren, und

2) eine Ausschreibung (Vertrag über die Erstellung einer Studie), bei der es um die Bewertung verschiedener Verwaltungsmodelle und Vorkehrungen für den Aufbau eines Krisenreaktionsmechanismus der EU geht.

3. Prognose für 2010

Die Annahme eines Ad-hoc-Finanzierungsbeschlusses wird vorbereitet.

Im Februar 2010 soll eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (Volumen: 7 350 000 EUR) veröffentlicht werden; die Finanzhilfevereinbarungen sollen im April 2010 unterzeichnet werden. Ein Informationstag wird voraussichtlich im Februar 2010 veranstaltet.

Zudem ist geplant, im Februar 2010 eine Ausschreibung über einen Vertrag über die Erstellung einer Studie im Wert von 150 000 EUR durchzuführen und den Vertrag im April 2010 zu unterzeichnen.

Die Zuschüsse werden voraussichtlich bis zum Sommer an die Begünstigten ausgezahlt. Die vorbereitende Maßnahme soll die weitere Erprobung verschiedener Regelungen zur Bereitstellung von Ressourcen für Katastrophenschutzeinsätze der EU ermöglichen.

Dies könnte folgende Aspekte umfassen:

- das Vorhalten zusätzlicher europäischer Krisenreaktionskapazitäten, die auf Ersuchen der Kommission/des BIZ eingesetzt werden können;

- weitere Verlängerung der Standby-Zeiten und zusätzliche Nutzung von Ressourcen, die im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu der vorbereitenden Maßnahme aus den Jahren 2008 und 2009 bereitgestellt wurden;

- eine ergänzende taktische Reserve für die Brandbekämpfung aus der Luft zur Unterstützung von Mitgliedstaaten und Drittländern, die von Waldbränden betroffen sind.

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Kontrollstellen (Aufenthaltsorte) im Zusammenhang mit Tiertransporten (17 04 03 03)

1. Zielsetzung

Aufgrund der Zunahme bei Tiertransporten auf der Straße über lange Entfernungen ist der Bedarf an besseren Kontrollstellen (Aufenthaltsorten) gestiegen. Im Interesse von Tiergesundheit und Tierschutz mussten spezifische Maßnahmen eingeführt werden, um zu vermeiden, dass die Tiere beispielsweise beim Ausladen oder beim erneuten Einladen unter Stress litten, und um der Ausbreitung von Infektionskrankheiten vorzubeugen. Mit der Maßnahme soll eine stärkere Nutzung von Kontrollposten erreicht und sollen Kontrollposten, die hohen Qualitätsanforderungen genügen, gefördert werden.

Bei der vorbereitenden Maßnahme 2010 handelt es sich um eine Folgemaßnahme zu vorbereitenden Maßnahmen ähnlicher Art, die 2009 und 2008 beschlossen wurden.

2. Durchführung

Es werden Zuschüsse für die Sanierung und den Bau qualitativ hochwertiger Kontrollstellen sowie ein mögliches Zertifizierungssystem bereitgestellt, um eine stärkere Nutzung dieser Einrichtungen durch Lebendviehtransporteure zu erreichen.

Die Durchführung erfolgt direkt durch die GD SANCO.

3. Prognose für 2010

Derzeit läuft eine Durchführbarkeitsstudie zum Zweck der Ermittlung der besten Kriterien für die Vergabe der Zuschüsse, deren Ergebnisse voraussichtlich im Mai 2010 vorliegen werden (auf der Grundlage der 2009 verabschiedeten Mittel).

Ein Finanzierungsbeschluss für die jetzige Maßnahme wird vorbereitet und demnächst angenommen.

Es wird eine einzige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, wobei es um einen Betrag von 2 000 000 EUR geht. Die Maßnahme wird innerhalb von 24 Monaten nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung durchgeführt. Die Veröffentlichung der Aufforderung erfolgt nach Abschluss der Durchführbarkeitsstudie.

Mögliche Schwierigkeiten:

Bei einer 2008 durchgeführten Aufforderung zum selben Thema bekundeten nur wenige ihr Interesse an dem Projekt. Zudem fehlte es den Antragstellern an ausreichenden Mitteln für die Kofinanzierung bzw. an der für die durchgängige Teilnahme an den vorgeschlagenen Projekten erforderlichen wirtschaftlichen Nachhaltigkeit.

Die künftige Aufforderung wird so gestaltet, dass breitere Kreise erreicht werden und Interessenten der hohe Stellenwert der wirtschaftlichen Tragfähigkeit ihrer Projekte bewusst wird.

Rubrik 3b

Erasmus für Journalisten (09 06 05)

1. Zielsetzung

In den Erläuterungen im Haushaltsplan 2010 heißt es: „Die Sicherstellung des Pluralismus in Europa ist eines der wichtigsten Ziele der EU-Medienpolitik. Eine wirksame Methode zur Förderung des Pluralismus besteht darin, Journalisten am Pluralismus teilhaben zu lassen. Dies könnte durch die Finanzierung eines Journalistenaustauschs zwischen verschiedenen Ländern und Medien innerhalb der Europäischen Union erreicht werden. Das Ziel besteht darin, den Journalisten zu einem umfassenderen und tieferen Verständnis der Europäischen Union und ihrer unterschiedlichen Medien und Kulturen zu verhelfen.“

Im ersten Jahr dieser vorbereitenden Maßnahme werden die Parameter festgelegt, mit deren Hilfe die vom Europäischen Parlament (MdEP Paul Rübig) geforderte Maßnahme erfolgreich durchgeführt werden kann.

2. Durchführung

Zunächst wird eine Sondierungs-/Durchführbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Sondierungsstudie wird das der Maßnahme zugrunde liegende Konzept erprobt, und es werden die Durchführungsbestimmungen für das mögliche Programm „Erasmus für Journalisten“ definiert. Im Ergebnis soll eine Primäranalyse und nicht nur eine Ansammlung von Sekundärquellen vorliegen; darin sollen bereits laufende Erasmus-Programme berücksichtigt werden, d h. die gewonnenen Erfahrungen sollen genutzt und Dopplungen vermieden werden, wobei auch Alternativvorschläge denkbar sind. Die Studie umfasst zwei Teile. Im ersten Teil sollte es um die Details der Erarbeitung und Umsetzung eines möglichen Programms gehen. Der zweite Teil sollte Hintergrundinformationen über den derzeitigen Stand des Journalismus und des Mediensektors in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union liefern. Dieser Teil der Studie könnte den Aufbau einer Datenbank und die Erstellung einer Analyse für die Verwaltung eines möglichen Programms durch ein externes Gremium umfassen.

3. Prognose für 2010

Ziel: Es wird eine Sondierungs-/Durchführbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die innerhalb von 12 Monaten abschließen ist, wobei der erste Teil im September 2010 vorliegen sollte.

Zeitplan:

Termin

Wichtigste Aufgaben

23. Januar

Ausschreibung zur Durchführbarkeitsstudie

Februar/März 2010

Bewertung der Vorschläge, Vergabe und Unterzeichnung des Vertrags über die Sondierungsstudie

September 2010

Vorläufiger Bericht zu Teil 1 der Studie mit Beiträgen zur Vorbereitung eines Pilotprojekts liegt vor

März 2011

Abgabe von Teil 2 mit statistischen Hintergrunddaten für die Projektverwaltung

Erwartetes Ergebnis

Sondierungs-/Durchführbarkeitsstudie, die die notwendigen Informationen für die Durchführung des Projekts „Erasmus für Journalisten“ liefert.

Mögliche Schwierigkeiten

Mit besonderen Schwierigkeiten ist nicht zu rechnen. Der Aufbau der geforderten Datenbank mit statistischen Angaben zum derzeitigen Stand des Journalismus und des Mediensektors könnte verschiedene Fragen im Zusammenhang mit Teil 2 der Studie aufwerfen. Bei den als fester Bestandteil der Verwaltung der Studie stattfindenden regelmäßigen Beratungen mit dem Auftragnehmer wird dieser Punkt erörtert.

Vorbereitende Maßnahme im Bereich des Sports (15 05 11)

1. Zielsetzung

In Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) heißt es: „Die Union trägt zur Förderung der europäischen Dimension des Sports bei und berücksichtigt dabei dessen besondere Merkmale, dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie dessen soziale und pädagogische Funktion.“

Das Ziel der vorbereitenden Maßnahme für 2010 ist die strategische Unterstützung der Konzeption künftiger sportpolitischer Maßnahmen (Studien, Erhebungen, Konferenzen und Seminare) und die Erprobung der Einführung und Nutzung geeigneter Netze und bewährter Verfahren.

2. Durchführung

Eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft Netze und bewährte Verfahren in folgenden drei wichtigen Bereichen:

· Dopingbekämpfung (Richtwerte: Geplante Zahl von Projekten: 5. Richtbetrag: 1 Mio. EUR);

· Förderung der sozialen Eingliederung im und durch den Sport (Richtwerte: Geplante Zahl von Projekten: 5. Richtbetrag: 1 Mio. EUR);

· Förderung des Ehrenamts im Sport (Richtwerte: Geplante Zahl von Projekten: 1. Richtbetrag: 0,5 Mio. EUR).

Zu den potenziellen Begünstigten gehören öffentliche Einrichtungen, Sportorganisationen, Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftliche Organisationen.

Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme wurden informelle Kontakte zum Europäischen Parlament aufgenommen. Während der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung im Januar 2010 teilte die Kommission mit, dass sie sich in einem Konsultationsprozess mit interessierten Kreisen aus dem Bereich des Sports befinde, der die Grundlage für künftige diesbezügliche Initiativen bilden soll, und dass sie ihren strategischen Ansatz für den Bereich des Sports unter Berücksichtigung von Artikel 165 Absatz 2 AEUV gestalten werde.

3. Prognose für 2010

Vergabemaßnahmen: ergänzend zum strukturierten Dialog der Kommission mit Akteuren aus dem Bereich des Sports werden Studien, Erhebungen, Konferenzen und Seminare durchgeführt, die dazu dienen, künftige Maßnahmen im Sport auf der Grundlage der im Weißbuch „Sport“ aus dem Jahre 2007 festgelegten Prioritäten zu ermitteln.

Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 (15 06 11)

1. Zielsetzung

Mit dieser vorbereitenden Maßnahme soll 2010 das Fundament für ein erfolgreiches Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit im Rahmen von Aktivitäten zur Förderung der aktiven Bürgerschaft im Jahr 2011 gelegt werden. Im Einklang mit den Erläuterungen zur Haushaltslinie 15 06 11 werden die Vorbereitung und Durchführung der Informations- und Kommunikationskampagne sowie die koordinierte Mobilisierung der Zivilgesellschaft den Schwerpunkt der vorbereitenden Maßnahmen bilden.

Der Erfolg des Europäischen Jahres hängt ganz wesentlich von einer gezielten und professionellen Informations- und Kommunikationskampagne ab. Die Kampagne wird 2010 vorbereitet und eingeleitet, damit die Maßnahme 2011 breiten Kreisen bekannt ist. Im Rahmen des Mehrfachrahmenvertrags mit Wiedereröffnung des Wettbewerbs für die Erbringung integrierter Kommunikationsdienstleistungen, der Gegenstand der Ausschreibung Nr. EAC/20/2008 ist, wird ein spezifischer Vertrag ausgearbeitet. Der ausgewählte Auftragnehmer wird mit folgenden Aufgaben betraut: Konzeption, Umsetzung und Follow-up einer Kommunikationskampagne für das Europäische Jahr, Entwicklung und Verbreitung von Kommunikationswerkzeugen und Werbematerial einschließlich einer europäischen Website sowie Durchführung von Sensibilisierungsveranstaltungen.

Freiwilligen und den zivilgesellschaftlichen Organisationen, die Freiwillige vertreten und mit ihnen zusammenarbeiten, kommt im Europäischen Jahr eine Schlüsselrolle zu. Für die Koordinierungsstruktur, unter deren Dach die wichtigsten Akteure auf europäischer Ebene zusammengeführt werden, wird ein Zuschuss bewilligt, um Freiwillige zu mobilisieren und die Akzeptanz des Jahrs der Freiwillligentätigkeit in der Zivilgesellschaft zu verstärken.

Die Allianz ist eine einmalige gesamteuropäische Gruppierung aus 22 internationalen und europäischen Netzwerken nichtstaatlicher Organisationen (NRO) mit einem beispiellosen Schatz an Wissen und Erfahrungen. Sie vertritt etwa 1 500 zivilgesellschaftliche Organisationen, die auf nationaler und regionaler Ebene tätig sind, und deckt sämtliche Bereiche und Formen der Freiwilligentätigkeit sowie das gesamte Altersspektrum ab; somit hat sie de facto das Monopol auf die Übernahme der Funktion der zivilgesellschaftlichen Koordinierungsstruktur im Sinne von Artikel 168 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung. Kein anderes Gremium hat eine so große Bandbreite, ein so großes geografisches Erfassungsgebiet und eine so umfassende Vertretung wie die Allianz zu bieten. Das Sekretariat der Allianz wird aufgefordert, einen Zuschussantrag zu stellen und darzulegen, wie die Allianz Maßnahmen planen und ausführen würde, die gezielt auf Freiwillige und zivilgesellschaftliche Organisationen ausgerichtet sind und darauf abstellen, die Anerkennung der Freiwilligentätigkeit zu befördern, Projekte anzustoßen und die Bildung von Partnerschaften zwischen Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Forschung und öffentlichen Behörden zu unterstützen sowie Debatten und den Erfahrungsaustausch zu befördern, um die politischen Rahmenbedingungen für die Freiwilligentätigkeit zu verbessern und bessere Bedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Europäischen Union durchzusetzen.

2. Durchführung

Es wurde ein Arbeitsprogramm erstellt, das diese beiden Maßnahmen abdeckt und derzeit Gegenstand der Konsultation zwischen den Dienststellen ist. Das Arbeitsprogramm wird voraussichtlich Anfang März angenommen, so dass die Verträge über die Kommunikationskampagne und die zivilgesellschaftliche Koordinierungsstruktur unterzeichnet werden können und die Arbeit Ende März/April 2010 beginnen kann.

Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme wurden informelle Kontakte zum Europäischen Parlament aufgenommen.

3. Prognose für 2010

Ein Verfahren der freihändigen Vergabe dürfte dann im 1. Quartal 2010 in die Wege geleitet werden.

Überwachungsmaßnahmen im Bereich des Verbraucherschutzes (17 02 03)

1. Zielsetzung

Derzeit wird noch geprüft, um welche Art von Maßnahme und zu erhebenden Daten es sich handeln wird. Mit der vorbereitenden Maßnahme soll ganz allgemein ein besseres Verständnis der Funktionsweise des Binnenmarkts aus der Sicht der Verbraucher und der Nachfrageseite erreicht werden. Zu diesem Zweck werden laufende Studien und Erhebungen fortgeführt, wobei es um die Frage geht, wie die Ergebnisse am besten verbreitet und die festgelegten Methoden optimiert werden können und wie weitere Marktstudien finanziert werden könnten, um die Qualität des Verbraucherbarometers zu verbessern.

2. Durchführung

Je nach Ausgang der laufenden Diskussion werden die verschiedenen Teile der Maßnahme im Wege einer Ausschreibung, von Vergabevorschlägen oder eines Rahmenvertrags durchgeführt.

3. Prognose für 2010

Ausgehend von den Ergebnissen des dritten Verbraucherbarometers (März 2010) wird die GD SANCO die Verbrauchermärkte mit den gravierendsten Anzeichen für Marktstörungen aus Verbrauchersicht ermitteln. Mindestens einer dieser Märkte wird dann Gegenstand einer gründlicheren Marktstudie sein.

Um bei der EU-weiten Einführung harmonisierter Methoden der Klassifizierung und Meldung weiter voranzukommen, soll untersucht werden, wie diesbezügliche Hindernisse am besten aus dem Weg geräumt werden können. Es soll auch geklärt werden, welche Möglichkeiten bestehen, die Verbreitung der im Verbraucherbarometer erfassten Daten zu verbessern.

Rubrik 4

Umweltüberwachung des Schwarzmeerraums und gemeinsames europäisches Rahmenprogramm zur Entwicklung des Schwarzmeerraums (07 02 04)

1. Zielsetzung

Das Projekt zielt auf die Förderung von Maßnahmen zur regelmäßigen Überwachung der Qualität der Meeres- und Küstenumwelt und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung im Schwarzmeerraum ab.

Damit soll insbesondere Folgendes erreicht werden:

- Untersuchung der Verschmutzung der Meeres- und Küstenumwelt, Untersuchung der Auswirkungen der Umweltverschmutzung auf die biologische Vielfalt und die von der Meeres- und Küstenumwelt abhängigen Arbeitsplätze,

- Entwicklung neuer Technologien für den Umweltschutz und für Notfallreinigungsmaßnahmen bei Verschmutzungen,

- Konzipierung und Einführung eines integrierten Meeres- und Küstenüberwachungssystems in der Region,

- Schaffung eines Netzes von Einrichtungen für eine dynamische Überwachung des Systems „Meer-Küste-Fluss“ im Wege der Fernerkundung,

- Ausbildung der Personen, die mit der tatsächlichen Durchführung überwachungsbezogener Tätigkeiten betraut werden, und entsprechende Vorbereitung der Mitarbeiter.

2. Durchführung

Mit dieser vorbereitenden Maßnahme wird das 2008 geschaffene Pilotprojekt „Umweltüberwachung des Schwarzmeerraums und gemeinsames europäisches Rahmenprogramm zur Entwicklung des Schwarzmeerraums“ fortgesetzt.

In den Haushaltsplänen der Jahre 2008 und 2009 waren zwei Zuschüsse in Höhe von jeweils 1 Mio. EUR für die Schwarzmeerkommission als der einzigen Organisation vorgesehen, die aufgrund ihrer Kompetenz und Struktur einen erfolgreichen Dialog über die Verschmutzung zwischen den Anrainerstaaten garantieren könnte.

- Die erste Finanzhilfevereinbarung wurde im Dezember 2008 unterzeichnet; mit der Durchführung der Maßnahme, die eine Laufzeit von 24 Monaten hat, wurde im Januar 2009 begonnen.. Das Projekt stellt auf die Verstärkung der institutionellen Zusammenarbeit zum Zweck der Erzielung eines Konsens über den Umgang mit durch die Ölverschmutzung verursachten Problemen ab und umfasst Vorbereitungen für die Einführung einer Überwachungs- und Informationsplattform zum Thema Ölverschmutzung.

- Die zweite Finanzhilfevereinbarung wurde im Dezember 2009 unterzeichnet, das Projekt wird voraussichtlich Ende 2011 abgeschlossen. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung der Informations- und Überwachungskapazitäten, die erforderlich sind, damit die Anrainerstaaten besser gegen die Ölverschmutzung vorgehen können.

Die Ergebnisse dieser beiden Projekte werden Ende 2011 bekannt sein. Wie bereits im Durchführbarkeitsschreiben an das Parlament im November 2009 zum Ausdruck gebracht, hält es die Kommission für ratsam, neue Maßnahmen gegen die Ölverschmutzung erst einzuführen, nachdem die Ergebnisse der oben genannten Projekte vorliegen.

Angesichts des strategischen Aktionsplans zum Übereinkommen von Bukarest, der 2009 auf dem Ministertreffen des Bukarester Übereinkommens beschlossen wurde, des aktuellen Arbeitsplans zum Schwarzmeerübereinkommen, der Priorität, die die Europäische Union der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie einräumt, sowie weiterer regionaler Initiativen wie der EU-Wasserinitiative und der Arbeitsgruppe Donau-Schwarzes Meer (DABLAS) könnten 2010 weitere Maßnahmen unter anderem in folgenden Bereichen erforderlich sind:

- Zusammenarbeit zwischen der Schwarzmeerkommission und der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD)

- Verstärkung der Kooperation mit anderen regionalen Übereinkommen zu Schutz der Meere

- Unterstützung der EU-Wasserinitiative (geografische Komponente, die die Kaukasusregion betrifft).

Im Einklang mit den Zielen des EP leisten Maßnahmen dieser Art einen Beitrag zur Untersuchung der Verschmutzung, zur Konzipierung und Einführung eines integrierten Meeres- und Küstenüberwachungssystems und zur Ausbildung der Personen, die mit der Durchführung überwachungsbezogener Tätigkeiten betraut werden; der geschätzte Finanzbedarf wird sich auf höchstens 500 000 EUR belaufen.

3. Prognose für 2010

Die Kommission wird alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen und u. a. informelle Konsultationen mit Schlüsselakteuren führen, um die Durchführung der vorbereitenden Maßnahmen sicherzustellen, die der weiteren Verbesserung des Umweltschutzes im Schwarzen Meer dient, und dabei der Notwendigkeit Rechnung tragen, auf bestehenden Projekten und Ergebnissen aufzubauen, Überschneidungen mit laufenden oder bereits geplanten wichtigen Aktivitäten zu vermeiden und die Absorptionskapazität möglicher mit der Durchführung betrauter Organisationen in der Region zu berücksichtigen.

Umsetzung des Programms MEDIA 2007 in Drittländern (09 06 01 02)

1. Zielsetzung

Angesichts der zunehmenden Bedeutung der internationalen Dimension der Politik im audiovisuellen Bereich besteht das Ziel der vorbereitenden Maßnahme „MEDIA International“ darin, die kommerziellen und kulturellen Beziehungen zwischen Europas Filmschaffenden und ihren Berufskollegen in Drittländern zu festigen. Die globale Zusammenarbeit der audiovisuellen Industrie dürfte für den Verbraucher eine breitere Auswahl bedeuten, gelangt doch eine größere Zahl von Produkten aus verschiedenen Kulturen auf europäische und internationale Märkte, und es dürften sich neue Geschäftsmöglichkeiten ergeben.

2. Durchführung

Für das dritte Jahr der Laufzeit der vorbereitenden Maßnahme „MEDIA International“ wurden l Mio. EUR bewilligt, 2009 waren dafür hingegen 5 Mio. EUR veranschlagt. Dies muss allerdings im umfassenderen Zusammenhang betrachtet werden, beginnt doch 2011 das MEDIA-Mundus-Programm mit einem Jahresetat von 5 Mio. EUR.

Wie bereits im Durchführbarkeitsschreiben dargelegt, wird die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die im Februar 2010 veröffentlicht wird, aufgrund von Haushaltskürzungen nur zwei Aktionslinien (2009: 5) umfassen, d. h. Aus- und Fortbildung von Fachkräften und Marktzugang. In Anbetracht der knappen Finanzausstattung wird es nicht möglich sein, einige der in der Vergangenheit ausgewählten wertvollen Projekte fortzuführen[10].

3. Prognose für 2010

Die Aufforderung wird im Februar veröffentlicht. Die Projektauswahl findet im April/Mai statt. Im Gegensatz zu 2008 und 2009, als 18 bzw. 40 Projekte ausgewählt wurden, werden dieses Mal voraussichtlich nur ca. 10 Projekte gefördert. Die Projektdurchführung könnte im zweiten Halbjahr 2010 beginnen.

Während bei der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2009 Projekte in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Verkaufsförderung, Vertrieb, Vorführung von Kinofilmwerken in Kinos und Publikumsinteresse eingereicht werden konnten, muss sich die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2010 auf Fortbildung und Marktzugang beschränken.

Notfallmaßnahmen zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Entwicklungsländern (19 06 08)

1. Zielsetzung

Der Gemeinschaftshaushalt ist nicht so ausgestattet, dass die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise in den 50 Ländern, die zu den Begünstigten des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) gehören, direkt angegangen werden könnten, auch kann er nicht die makroökonomische und sektorspezifische Rolle und Aufgabe internationaler Finanzinstitute (IFI) übernehmen.

Zudem muss auch daran erinnert werden, das 1 Mrd. EUR zusätzlich für die Nahrungsmittelfazilität bereitgestellt wurden, die teilweise den DCI-Ländern zugute kamen; ein erheblicher Teil dieser Summe ist bereits in diesem Jahr gebunden und wird im Laufe der kommenden Monate ausgezahlt.

Angesichts der knappen Mittel sollte der Zweck dieser vorbereitenden Maßnahme im Sinne des vom EP formulierten Ziels vielmehr darin bestehen, die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Entwicklungsländern zu bewerten.

2. Durchführung und Prognose für 2010

Die Kommission schlägt vor, mit der Durchführung 2010 zu beginnen und zunächst einmal im Rahmen einer Studie die Auswirkungen der Krise in den Entwicklungsländern zu untersuchen. Dafür dürften schätzungsweise 500 000 EUR ausreichen.

Minderheiten in Russland — Entwicklung von Kultur, Medien und Zivilgesellschaft (19 08 01 05)

1. Zielsetzung

Die allgemeine Zielsetzung besteht darin, die Maßnahmen weiterzuführen, die in der vorangegangenen Phase der vorbereitenden Maßnahme geplant waren („Ethnische und nationale Minderheiten in Russland: Förderung der Integrität und des interkulturellen Dialogs), mit deren Durchführung voraussichtlich 2011 begonnen wird). Bei der vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen vorbereitenden Maßnahme „Minderheiten in Russland — Entwicklung von Kultur, Medien und Zivilgesellschaft“ stehen durchgängig die Förderung der ethnischen und nationalen Minderheiten in Russland sowie die stärkere Anerkennung ihrer Integrität in den Bereichen Sprache, Kultur, Bildung, Medien und Zivilgesellschaft im Vordergrund.

2. Durchführung

Diese Phase wird (wie die beiden vorhergehenden Phasen) im Wege der gemeinsamen Verwaltung mit einer internationalen Organisation (Standardbeitragsvereinbarung) durchgeführt, bei der es sich in diesem Fall um den Europarat handelt.

3. Prognose für 2010

Der Entwurf des Projektbogens soll im Sommer 2010 vorliegen; die Vertragsunterzeichnung soll im Laufe des Jahres 2011 erfolgen, sobald sachdienliche Ergebnisse vorangegangener Maßnahmen zur Verfügung stehen. Da es sich um eine Fortsetzung früherer Maßnahmen handelt, werden die erwarteten Ergebnisse denen der zweiten Phase entsprechen.

Weil die Maßnahme heikle Themen betrifft, bedarf es der umfassenden Unterstützung seitens der russischen Behörden.

EU-Asien – Integration der Konzeption und der Durchführung von Politik (19 10 01 06)

In der Erläuterung zum Haushaltsplan 2010 forderte das EP die Kommission auf, für die Durchführung der Maßnahme die Möglichkeit der direkten Vergabe an eine konkret benannte Organisation zu nutzen. Dies steht im Widerspruch zur Haushaltsordnung (HO).

Laut Vorschlag der Kommission soll diese vorbereitende Maßnahmen im Wege einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen oder einer Ausschreibung entsprechend den Bestimmungen der HO durchgeführt werden; daher stellt sie nähere Betrachtungen zur Gestaltung der Durchführung an.

Wasserbewirtschaftung in den Entwicklungsländern (21 04 06)

1. Zielsetzung

Diese im Zusammenhang mit Pilotprojekten 2007 eingeführte und später als vorbereitende Maßnahme ausgeweitete Aktion zielt auf die Förderung der integrierten Bewirtschaftung von Wasserressourcen in Entwicklungsländern ab, wobei insbesondere auch die Zusammenarbeit auf regionaler und kontinentaler Ebene verbessert werden soll, um die Milleniums-Entwicklungsziele zu erreichen.

2010 wird besonderes Gewicht auf die Anpassung von Strategien und Verfahren zur Bewirtschaftung der Wasserressourcen an die zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels gelegt; so sollen die aus der Wasserknappheit erwachsenden Risiken gemindert und die damit zusammenhängenden Konflikte entschärft werden.

2. Durchführung

Die aus dieser Haushaltslinie finanzierten Projekte werden unter Beteiligung der Generaldirektionen DEVE, RELEX und EuropeAid sowie der EU‑Delegationen ermittelt und ausgearbeitet.

Bislang wurden folgende Vorhaben finanziert:

Jahr

Titel

EK-Beitrag in EUR

Durchführungspartner

2007

Building local capacities for sustainable water and sanitation services in Trans-boundary basins through a participatory approach in Central America (2008–2010) (Aufbau lokaler Kapazitäten für nachhaltige Wasser- und Hygienedienste in grenzübergreifender Wassereinzugsgebieten durch einen partizipatorischen Ansatz in Mittelamerika (2008-2010))

1,5 Mio.

Büro für Projektdienste der Vereinten Nationen (UNOPS)

 

Promoting Integrated Water Resources Management and Fostering Transboundary Dialogue in Central Asia (Förderung der integrierten Bewirtschaftung von Wasserressourcen und Verstärkung des grenzüberschreitenden Dialogs in Zentralasien)

1,5 Mio.

Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP)

2008

Fostering Integrated Resources Management and Intergovernmental Cooperation in the water sector in Africa (Verstärkung der integrierten Bewirtschaftung von Wasserressourcen und der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Wassersektor in Afrika)

1,5 Mio.

Gemeinsame Forschungsstelle (GFS)

 

Supporting the African Union Commission (AUC) towards improved IWRM through intergovernmental cooperation (Unterstützung der Kommission der Afrikanischen Union (AUC) bei der Verbesserung der integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen durch zwischenstaatliche Zusammenarbeit)

1,5 Mio.

Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ)

2009

Improving Governance of Water Management at micro-basin level (Bessere Verwaltung der Wasserbewirtschaftung auf der Ebene kleinster Wassereinzugsgebiete)

1 Mio.

 

 

Latin American Network of Knowledge Centres in the Water Sector (Lateinamerikanisches Netz der Wissenszentren im Wassersektor)

2 Mio.

 

Ausgehend von den Erfordernissen wurde vereinbart, die aus dieser Haushaltslinie finanzierten Maßnahmen alle zwei Jahre in Afrika südlich der Sahara durchzuführen. Entsprechend der geografischen Verteilung und den vorstehend genannten Zielen sowie unter Berücksichtigung laufender Initiativen in dem Sektor werden folgende Optionen für die Finanzierung im Jahr 2010 geprüft:

i) vorbereitende Maßnahmen für die Entwicklung der grenzüberschreitenden Wasserbewirtschaftung in Afrika mit Schwerpunkt auf dem Einfluss des Klimawandels auf diesen Bereich sowie Konfliktprävention. Dabei wird auf der verstärkten Zusammenarbeit zwischen Afrikanischer Union (AU), Afrikanischem Ministerrat für Wasser (AMCOW) und regionalen Institutionen (die 2008 mit Mitteln aus dieser Haushaltslinie unterstützt wurden) sowie einer stärkeren Geberkoordinierung aufgebaut. Beim Wissensaustausch wird die Arbeit der Forschungskomponente der EU-Wasserinitiative, insbesondere SPLASH ERAnet, genutzt und die Zusammenarbeit mit einschlägigen Organisationen und Netzwerken wie der Globalen Wasserpartnerschaft (die den AMCOW in grenzübergreifenden Fragen unterstützt)), IUCN u. a. intensiviert. Das Ziel besteht darin, einen Beitrag zur Erarbeitung und Entwicklung wirksamer grenzüberschreitender Wasserbewirtschaftungsprogramme zu leisten, für deren Umsetzung Mittel beschafft werden können, u. a. im Rahmen der Infrastruktur-Partnerschaft EU-Afrika;

ii) Einbindung neuer Regionen in das afrikanische Netz der Exzellenzzentren (siehe Programm 2008);

iii) Förderung der Einbeziehung der Zivilgesellschaft in Programme zur Bewirtschaftung grenzübergreifender Wassereinzugsgebiete wie den Nilbecken-Diskurs, um die Entwicklung grenzübergreifender Wassereinzugsgebiete mithilfe partizipatorischer Ansätze und Beteiligung der Akteure sicherzustellen.

3. Prognose für 2010

Die geplanten Maßnahmen befinden sich derzeit in unterschiedlichen Stadien der Ermittlung. Je nach Ausgang der Ermittlungsphase werden dann entweder alle oder nur ein Teil der vorstehend erwähnten drei Maßnahmen durchgeführt.

Der Finanzierungsbeschluss über die Verwendung der Mittelzuweisungen 2010 wird von der Kommission voraussichtlich spätestens im Oktober 2010 gefasst.

Technologietransfer im Arzneimittelbereich zugunsten der Entwicklungsländer (21 05 01 06)

1. Zielsetzung

Mit dieser vorbereitenden Maßnahme soll die Verbesserung der pharmazeutischen Forschung, Entwicklung und Produktionskapazität in den Entwicklungsländern unterstützt werden, um den Zugang insbesondere der armen und am wenigsten entwickelten Länder zu Gesundheitsprodukten zu verbessern, mit denen armutsbedingte, tropische und vernachlässigte sowie nichtübertragbare Krankheiten behandelt werden.

2. Durchführung

Im ersten Jahr dieser vorbereitenden Maßnahme (Haushalt 2008) wurde im Dezember 2008 eine Beitragsvereinbarung mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die Durchführung einer breit angelegten Anhörung interessierter Kreise unterzeichnet. Im Rahmen der Studie sollen die wichtigsten Herausforderungen und Hindernisse für die lokale pharmazeutische Produktion und den damit zusammenhängenden Technologietransfer in die Entwicklungsländer ermittelt sowie Empfehlungen und Hinweise zum weiteren Vorgehen auf diesem Gebiet gegeben werden. Die Studie wurde im Januar 2009 eingeleitet und hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Ein Teil der Mittelzuweisungen für das zweite Jahr der vorbereitenden Maßnahme (Haushalt 2009) wurde verwendet, um diese Studie durch einen Zusatz zur ursprünglichen Beitragsvereinbarung mit der WHO auf Impfstoffe und Diagnostika auszudehnen (519 000 EUR). Das weitere Vorgehen wird gemeinsam mit der WHO und der Konferenz für Handel und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCTAD) festgelegt, sobald die ersten Teilergebnisse der Studie ab März 2010 vorliegen. Diese zweite Phase (4 481 000 EUR) wird die Grundlage für die Umsetzung der in der Studie gegebenen Empfehlungen schaffen und den Rahmen für konkrete Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten entsprechend den festgestellten Bedürfnissen und Prioritäten bilden. Die Umsetzung dürfte im Wege einer Beitragsvereinbarung mit der am besten geeigneten UN-Agentur erfolgen.

Die zweite Phase wurde flexibel gestaltet, so dass mit der Erarbeitung der Pläne zum Kapazitätsaufbau im Bereich der Humanressourcen unter Berücksichtigung der ersten Ergebnisse der Studie begonnen werden kann, sobald diese zur Verfügung stehen. Da für diese Aktivitäten Mittel bereits im Haushaltsplan 2009 veranschlagt waren, sollte die Förderung anderer Bereiche ausgehend von den Empfehlungen in der Studie erfolgen. Es wäre daher verfrüht und äußerst schwierig, vor 2011zusätzliche Maßnahmen festzulegen.

Forschung und Entwicklung im Bereich armutsbedingter, tropischer und vernachlässigter Krankheiten (21 05 01 07)

1. Zielsetzung

Mit dieser vorbereitenden Maßnahme soll die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet armutsbedingter, tropischer und vernachlässigter Krankheiten unterstützt werden, um den Zugang insbesondere der armen und am wenigsten erntwickelten Länder zur Gesundheitspolitik, zu effektiven Gesundheitsdiensten, Arzneimitteln und Impfstoffen zur Bekämpfung dieser Krankheiten zu verbessern.

2. Durchführung

Im ersten Jahr dieser vorbereitenden Maßnahme (2008) wurde in Absprache mit den zuständigen Kommissionsdienstsstellen, vor allem der für den Bereich FTE verantwortlichen Dienststelle, eine Maßnahme festgelegt und vorbereitet. Im Dezember 2008 folgte die Unterzeichnung einer Beitragsvereinbarung mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die Durchführung einer breit angelegten Anhörung interessierter Kreise, die dazu dienen sollte, die drängendsten Aufgaben in der FuE zu armutsbedingten, tropischen und vernachlässigten Krankheiten zu definieren und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen in diesem Bereich abzugeben. Die Anhörung läuft im Rahmen des Sonderprogramms für Forschung und Ausbildung auf dem Gebiet der Tropenkrankheiten (TDR) und ist Bestandteil eines umfassenderen Programms. Das wichtigste Ergebnis wird ein Gesamtbericht über die Erforschung von armutsbedingten Infektionskrankheiten mit Empfehlungen zu Forschungsschwerpunkten sein.

2009 wurde eine neue Beitragsvereinbarung mit der WHO/dem TDR über Unterstützung beim Aufbau nachhaltiger Innovationsnetze für Forschung und Entwicklung (FuE) auf dem Gebiet regionaler Gesundheitsprodukte unterzeichnet, um die erforderlichen Kapazitäten für Produktinnovation in Afrika, Asien und Lateinamerika zu schaffen und die Zusammenarbeit in diesem Bereich zu verstärken. Mit dieser Maßnahme werden die Einrichtung der regionalen Netzwerksorganisation in Afrika und die Erstellung strategischer Geschäftspläne für die Netze in Asien und Lateinamerika gefördert.

Bei der Festlegung neuer Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung sollten die endgültigen Empfehlungen der laufenden Anhörung berücksichtigt werden, die nicht vor Ende 2010 zur Verfügung stehen werden. In enger Zusammenarbeit mit der GD RTD werden Konsultationen mit der WHO/TDR stattfinden, bei denen geklärt werden soll, in welchen FuE-Bereichen gemeinsame Initiativen sinnvoll wären, insbesondere im Hinblick auf die globale Strategie und den Aktionsplan zu öffentlicher Gesundheit, Innovation und geistigem Eigentum. Außerdem soll geprüft werden, ob Maßnahmen im Bereich des Kapazitätsaufbaus weiter gefördert werden können.

3. Prognose für 2010

Die Ermittlung weiterer Maßnahmen, die aus dem Haushalt 2010 finanziert werden sollen, erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der GD RTD und im Wege informeller Konsultationen mit der WHO, wobei Überschneidungen mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung zu vermeiden sind und auf laufenden Maßnahmen aufzubauen ist.

März-Juni 2010: Konsultationen mit den zuständigen Kommissionsdienststellen und interessierten Kreisen zwecks Festlegung der Maßnahme

Juli-September 2010: Formulierung der Maßnahme

Oktober-November 2010: Verfahren zur Herbeiführung eines Finanzierungsbeschlusses

Erhaltung und Wiederherstellung des kulturellen Erbes in Konfliktgebieten (22 02 09)

1. Zielsetzung

Gemäß den Erläuterungen im Haushaltsplan 2010 dienen die Mittel zur Unterstützung von Projekten zur Erhaltung und Wiederherstellung wertvoller Objekte des kulturellen und religiösen Erbes (Kirchen, Moscheen, Bibliotheken, Museen, Denkmäler usw.), die durch Krieg oder andere politische Konflikte beschädigt oder zerstört wurden. Die Mittel können zur Unterstützung von öffentlichen Organisationen und NRO verwendet werden, die Projekte auf diesem Gebiet durchführen.

Die Kommission ist bereit, eine diesem Ziel dienende vorbereitende Maßnahme auf dem westlichen Balkan und in der Türkei durchzuführen. Zudem wurde festgestellt, dass dieses Projekt weiterentwickelt und unter anderem auch eine ständige Rechtsgrundlage vorgeschlagen werden sollte. Was den westlichen Balkan und die Türkei betrifft, so könnten ähnliche Aktionen als ein konkretes Ziel in das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) aufgenommen werden, so dass kein Bedarf an einer gesonderten Rechtsgrundlage besteht.

Hinsichtlich der Verwendung der bewilligten Mittel und der Möglichkeit, eine ständige spezifische Rechtsgrundlage für das kulturelle Erbe in anderen Teilen der Welt zu erarbeiten, muss die Kommission einschätzen, inwiefern diese Erfahrungen gegebenenfalls auf die anderen Regionen übertragen werden können.

2. Durchführung

In Abhängigkeit von den Ergebnissen der laufenden Bewertung könnten die für die Haushaltslinie 22 02 09 veranschlagten Mittel teilweise oder vollständig für den westlichen Balkan und die Türkei verwendet werden. Die Durchführung erfolgt im Wege einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, an der sich NRO beteiligen können.

3. Prognose für 2010

Ende 2011 sollen die Verträge unterzeichnet werden. Die Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird 2010 vorbereitet.

Rubrik 5

Öffentliche Verwaltung und Erasmus (26 03 03)

1. Zielsetzung

Mit dieser vorbereitenden Maßnahme wird das Pilotprojekt gleichen Namens fortgesetzt, das in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 aus der Haushaltslinie 26 03 02 finanziert und gemeinsam von der GD HR und der Europäischen Verwaltungsakademie (EAS) durchgeführt wurde. Die allgemeine Zufriedenheit mit dem Programm wurde auf den vier bereits organisierten Sitzungen sehr hoch bewertet, vergaben doch fast 98 % der Teilnehmer 4 bzw. 5 Punkte (auf einer von 1 bis 5 reichenden Skala). Mit Ausnahme von zwei Mitgliedstaaten haben alle anderen Teilnehmer entsandt, und in vielen Mitgliedstaaten bestehen inzwischen lange Wartelisten.

Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten (auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene) und den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union zu verstärken. Zu diesem Zweck erhalten nationale Beamte, die mit EU-Angelegenheiten befasst sind, die Möglichkeit, im Rahmen eines Programms, das Konferenzen, Besuche und Schulungen umfasst, diese Institutionen besser kennenzulernen.

2. Durchführung

2010 sind vier zweiwöchige Schulungen, Besuche und Konferenzen in allen EU-Institutionen in Brüssel, Luxemburg und Straßburg vorgesehen. Bislang war die Teilnehmerzahl auf 60 begrenzt, könnte aber leicht erhöht werden.

Die Teilnehmer müssen etliche Kriterien erfüllen, wobei die wichtigsten Bedingungen lauten, dass sie höchstens fünf Jahre in ihrer Abteilung gearbeitet haben dürfen, dass sie mit EU-Angelegenheiten befasst sind und dass sie noch nie in irgendeiner Funktion bei einer der EU-Institutionen tätig waren. Damit soll sichergestellt werden, dass mit der vorbereitenden Maßnahme ein größtmöglicher Effekt erzielt wird.

Zu diesem Zweck wird - ebenso wie zuvor im Fall des Pilotprojekts - über die Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen veröffentlicht. Die Entscheidung, welche Bewerber anhand der Kriterien der Kommission und möglichst unter Berücksichtigung von Präferenzen der Mitgliedstaaten teilnehmen dürfen, trifft ein Auswahlgremium aus Vertretern der Kommissionsdienststellen und der EAS.

Im Zusammenhang mit der Unterbreitung des Vorschlags zu dieser vorbereitenden Maßnahme ersuchte das Europäische Parlament die Kommission auszuloten, wie diese Maßnahmen (zur Durchführung des Pilotprojekts „Öffentliche Verwaltung und Erasmus“) weiterentwickelt werden könnten. Es wird vorgeschlagen, dass die EAS pro Jahr vier Kurzschulungen für Führungskräfte anbieten sollte, die in den Verwaltungen der Mitgliedstaaten beschäftigt sind, und dabei auf der von ihr im vergangenen Jahr erfolgreich eingeleiteten Versuchsmaßnahme aufbauen sollte. Dies würde mit dem Gesamtziel der vorbereitenden Maßnahme „Öffentliche Verwaltung und Erasmus“ im Einklang stehen, d. h. Verstärkung der Kontakte zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten einerseits und den Organen und Einrichtungen der EU andererseits durch gemeinsame Lehrveranstaltungen und Chancen für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren sowie Unterstützung beim Aufbau entsprechender Netze. Die EAS wird für diese Lehrgänge ihre eigenen Ausbilder einsetzen und bestehende Beraterverträge nutzen.

3. Prognose für 2010

In Anbetracht des für die Vorbereitung des Pilotprojekts erforderlichen Vorlaufzeit fanden drei der vier aus dem Haushalt 2008 finanzierten Sitzungen 2009 statt, und die Mittelzuweisungen des Jahres 2009 werden verwendet, um die vier im Jahr 2010 geplanten Sitzungen zu finanzieren.

Der größte Teil der für 2010 veranschlagten Mittel wird dann zur Finanzierung des zweiwöchigen Besuchs im Jahr 2011 eingesetzt, ein gewisser Anteil aber auch schon 2010 verwendet, vor allem zur Finanzierung der gestiegenen Zahl der Teilnehmer an den einzelnen Sitzungen und der unter Punkt 2 erwähnten Programme für Führungskräfte.

Daher besteht 2011 kein Finanzierungsbedarf. Die Kommission und die EAS prüfen intensiv, ob ein Vorschlag für eine ständige Rechtsgrundlage unterbreitet werden sollte.

Anhang: Zuständige GD und Ansprechpartner

PILOTPROJEKTE

Haushalts-linie

Rubrik

Zuständige GD

Ansprechpartner

Rubrik 1a

04 03 09

Pilotprojekt - Beschäftigungs- und Lebensbedingungen entsandter Arbeitnehmer

EMPL

Tim RENTROP

04 03 10

Pilotprojekt - Maßnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen

EMPL

Egbert HOLTHUIS

04 03 11

Pilotprojekt - Förderung der Mobilität und Integration der Arbeitnehmer innerhalb der EU

EMPL

Marco FERRI

04 03 12

Pilotprojekt - Allumfassende Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen, kommerziellen Unternehmen und nicht gewinnorientierten Unternehmen bei der Integration von Menschen in die Gesellschaft und ins Arbeitsleben

EMPL

Peter SZATMARI

04 04 08

Pilotprojekt - Förderung der Umwandlung unsicherer Arbeitsverhältnisse in abgesicherte Arbeitsverhältnisse

EMPL

Bertrand MULLER SCHLEIDEN

04 04 11

Pilotprojekt - Verhütung von Gewalt gegen ältere Menschen

EMPL

Sven MATSKE

04 04 13

Pilotprojekt - Beschäftigung von Menschen aus dem autistischen Spektrum

EMPL

Daniel SCHMIDT

06 04 08

Pilotprojekt - Portplus – Plan im Bereich der nachhaltigen Energie für Häfen

ENER

Stefan TOSTMANN

06 04 15

Pilotprojekt - Erfassung und Verwertung von Abfällen zur Gewinnung sauberer Energie

 

 

15 02 31

Pilotprojekt - Deckung der Studienkosten von Personal aus den ENP-Ländern und der Kosten für mit dem Studium verbundene wissenschaftliche Tätigkeiten

EAC

Ana MAGRANER

15 02 32

Pilotprojekt - Europäische Nachbarschaftspolitik – Förderung der Bildung durch Stipendien und Austauschmaßnahmen

EAC

Pedro MARTINEZ MACIAS

17 02 04

Pilotprojekt - Transparenz und Stabilität auf den Finanzmärkten

SANCO

Myriam CAZZANIGA

Rubrik 1b

13 03 23

Pilotprojekt - Förderung der regionalen und lokalen Zusammenarbeit durch Information über die Regionalpolitik der EU auf globaler Ebene

REGIO

Raphael GOULET

13 03 25

Pilotprojekt - Maßnahmen im Sektor Textilien und Schuhe

ENTR

Ivone KAIZELER

Rubrik 2

05 02 17 01

Pilotprojekt - Unterstützung für landwirtschaftliche Genossenschaften

 

 

05 02 17 02

Pilotprojekt - Europäische Beobachtungsstelle für Preise und Gewinnspannen im Agrarsektor

 

 

05 02 17 03

Pilotprojekt - Unterstützung von Initiativen der Landwirte und Verbraucher zur Förderung eines geringen CO2-Ausstoßes, eines niedrigen Energieverbrauchs und einer vor Ort vermarkteten Nahrungsmittelerzeugung

 

 

07 03 16

Pilotprojekt - Entwicklung präventiver Maßnahmen zur Eindämmung der Wüstenbildung in Europa

ENV

Andrea NAM

07 03 18

Pilotprojekt - Herrichtung von außer Betrieb genommenen Booten, die nicht zur Fischerei genutzt werden

ENV

Laurence MATRINGE

 

07 03 19

Pilotprojekt - Wirtschaftliche Einbußen infolge hoher Wasserverluste in Städten

ENV

Henriette FAERGEMANN

 

07 03 21

Pilotprojekt - Zertifizierung kohlenstoffarmer landwirtschaftlicher Praktiken

ENV

Jana POLAKOVA

07 03 22

Pilotprojekt - Komplexe Forschungstätigkeiten im Bereich Methoden zur Eindämmung der Verbreitung der Beifuß-Ambrosie und von Pollenallergien

ENV

WAKENHUT François

 

11 09 03

Pilotprojekt - Förderung der Erneuerung der europäischen Handelsflotten durch umweltfreundliche Schiffe

 

 

17 03 18

Pilotprojekt - Eine europäische Regelung für die Pfanderstattung für Getränkedosen aus Aluminium s

ENV

Diana OANCEA

 

Rubrik 3a

18 06 09

Pilotprojekt - Abschätzung der Folgen legislativer Maßnahmen im Bereich Vertragsrecht

JLS

Lenka ZDRAHALOVA

Rubrik 3b

15 04 46

Pilotprojekt - Frühwarnnetze für das Kulturerbe

JLS

F. KNECHCIAK

Rubrik 4

19 06 07

Pilotprojekt - Unterstützung und Überwachung von Schutzmaßnahmen für Gemeinschaftsschiffe, die von Piraten bedrohte Regionen durchqueren

AIDCO

Elisabeth SANDFUCHS

19 06 09

Pilotprojekt - Programm für friedensbildende Maßnahmen von NRO

RELEX

Christian MEUNIER

21 02 04

Pilotprojekt - Finanzmittel für die landwirtschaftliche Erzeugung

AIDCO

Simona MARI

21 05 01 08

Pilotprojekt - Verbesserte Gesundheitsfürsorge für Opfer sexueller Gewalt in der Demokratischen Republik Kongo

AIDCO

Bronte FLECKER

Rubrik 5

16 02 05

Pilotprojekt - Europäische Recherchestipendien für grenzüberschreitenden Investigationsjournalismus

COMM

Stefaan DE RYNCK

25 01 09

Pilotprojekt – Schaffung eines interinstitutionellen Systems zur Ermittlung langfristiger Entwicklungstendenzen, denen sich die EU gegenübersieht

SG

Julien MOUSNIER

VORBEREITENDE MASSNAHMEN

Haushalts-linie

Rubrik

Zuständige GD

Ansprechpartner

Rubrik 1a

02 02 03 05

Vorbereitende Maßnahme - Erasmus für junge Unternehmer

ENTR

Gloria LORENZO LERONES

02 02 08 01

Vorbereitende Maßnahme – Herausragende europäische Reiseziele

ENTR

Francesca TUDINI / Iuliana ALUAS

02 02 08 02

Vorbereitende Maßnahme – Nachhaltiger Fremdenverkehr

ENTR

Renate PENITZ

02 02 08 03

Vorbereitende Maßnahme - Sozialtourismus in Europa

ENTR

Alan VELLA

Rubrik 1b

13 03 24

Vorbereitende Maßnahme — Förderung eines günstigeren Umfelds für Kleinstkredite in Europa

REGIO

Philippe DELVAUX

Rubrik 2

07 03 17

Vorbereitende Maßnahme - Klima im Karpatenbecken

ENV

Jacques DELSALLE

07 04 05

Vorbereitende Maßnahme - Krisenreaktionsmechanismus der EU

ENV

Martine BETRI DE MEYER

 

17 04 03 03

Vorbereitende Maßnahme — Kontrollstellen (Aufenthaltsorte) im Zusammenhang mit Tiertransporten

SANCO

Andrea GAVINELLI / Denis SIMONIN

Rubrik 3b

09 06 05

Vorbereitende Maßnahme - Erasmus für Journalisten

INFSO

Kalman DEZSERI

15 05 11

Vorbereitende Maßnahme im Bereich des Sports

EAC

Jaime BARDOLET

15 06 11

Vorbereitende Maßnahme - Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011

COMM

Jennifer WANNAN

17 02 03

Vorbereitende Maßnahme - Überwachungsmaßnahmen im Bereich des Verbraucherschutzes

SANCO

David MAIR / Marie-Loise ALTMUTTER

Rubrik 4

07 02 04

Vorbereitende Maßnahme - Umweltüberwachung des Schwarzmeerraums und Gemeinsames Europäisches Rahmenprogramm zur Entwicklung des Schwarzmeerraums

ENV

Michail PAPADOYANNAKIS

 

09 06 01 02

Vorbereitende Maßnahme - Umsetzung des Programms MEDIA 2007 in Drittländern

EAC

Irina ORSSICH

19 06 08

Vorbereitende Maßnahme - Notfallmaßnahmen zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Entwicklungsländern

AIDCO

Angelo BAGLIO

19 08 01 05

Vorbereitende Maßnahme - Minderheiten in Russland — Entwicklung von Kultur, Medien und Zivilgesellschaft

AIDCO

Jyrki TORNI

19 10 01 06

Vorbereitende Maßnahme - EU-Asien – Integration der Konzeption und der Durchführung von Politik

AIDCO

Thierry ROMMEL

21 04 06

Vorbereitende Maßnahme - Wasserbewirtschaftung in den Entwicklungsländern

AIDCO

Louis du BREIL de PONTBRIAND

21 05 01 06

Vorbereitende Maßnahme zum Technologietransfer im Arzneimittelbereich zugunsten der Entwicklungsländer

AIDCO

Cristina TORRES

21 05 01 07

Vorbereitende Maßnahme - Forschung und Entwicklung im Bereich armutsbedingter, tropischer und vernachlässigter Krankheiten

AIDCO

Cristina TORRES

22 02 09

Vorbereitende Maßnahme - Erhaltung und Wiederherstellung des kulturellen Erbes in Konfliktgebieten

ELARG

Anna Claire MICHAEL

Rubrik 5

26 03 03

Vorbereitende Maßnahme - Öffentliche Verwaltung und Erasmus

HR

Hendrik VANTILBORGH

Arbeitsdokument zur Kohäsionspolitik – Rubrik 1b des MFR

1. In diesem Arbeitsdokument richtet sich die Aufmerksamkeit hauptsächlich auf den haushaltspolitischen Aspekten der Kohäsionspolitik: dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds (KF), mit besonderem Schwerpunkt auf dem Haushaltsplan 2011.

2. Angesichts der Fristen für zuschussfähige Ausgaben für den Zeitraum 2000-2006 ist für 2011 mit einem sehr geringen Zahlungsniveau im Verhältnis zum vorangegangenen Programmplanungszeitraum zu rechnen. Daher liegt der Schwerpunkt in diesem Arbeitsdokument vor allem auf dem Zeitraum 2007-2013, wenngleich Ihre Berichterstatterin den raschen Abschluss des Programmplanungszeitraums 2000-2006 und früherer Planungszeiträume ebenfalls als Priorität betrachtet.

Stand der Beratungen

3. Für den Planungszeitraum 2007-2013 müssen die Mitgliedstaaten (MS) folgende Dokumente zur Genehmigung vorlegen: einen Bericht eines unabhängigen Prüfungsorgans über die Beurteilung der Konformität, eine Stellungnahme[11] zur Systembeschreibung eines jeden Operationellen Programms (OP; insgesamt 434 OP in allen MS) und eine Prüfungsstrategie. Diese Elemente sind Teil des Verwaltungs- und Kontrollsystems (VKS) 2007-2013, dessen Grundstruktur auf einzelstaatlicher Ebene aus den Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden gemäß Verordnung (EG) Nr. 1083/2006[12] besteht.

4. Die Kommission ging ursprünglich von einem Abschluss der Konformitätsbewertungen bis Ende 2008 und der Veranlassung erster Zwischenzahlungen Anfang 2009 aus. Allerdings erfolgte die Genehmigung der meisten VKS der MS durch die Kommission gemäß Artikel 71 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 nur schleppend und hauptsächlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2009, was insbesondere auf Probleme auf nationaler Ebene bei der Umsetzung der komplexen rechtlichen Anforderungen der EU oder der neuen organisatorischen Modalitäten und die daraus resultierenden schwerfälligen Verfahren zurückzuführen war (siehe ebenfalls unten). Diese Verzögerung wirkte sich auf die Höhe der Zahlungen an die MS aus, und so hatten zahlreiche MS bis Ende 2009 nur die Vorfinanzierungszahlungen erhalten. Gleichzeitig, d. h. drei Jahre nach dem Beginn des Planungszeitraums, lag die Haushaltsvollzugsrate für die Kohäsionspolitik nur halb so hoch (12 %) wie die Rate im selben Stadium des vorangegangenen Planungszeitraums.

5. Obgleich das Europäische Parlament (und auch der Rat) wiederholt auf die Bedeutung einer vollständigen und wirksamen Verwendung der verfügbaren Mittel hinwiesen, führte die geringe Mittelausschöpfung sämtlicher EU-Strukturfonds in den vergangenen Jahren zu einer wachsenden Kluft zwischen Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen in dieser Rubrik (siehe nachfolgende Tabelle) und im Laufe der Zeit zu einem starken Anstieg der noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL).

Haushaltspolitische Umsetzung der Kohäsionspolitik 2007-2013 (EUR)

 

Ausführung 2009

Ausführung 2008

Ausführung 2007

 

VE

ZE

VE

ZE

VE

ZE

13 03 16 EFRE - Konvergenz

22.417.259.853

11.719.113.679

22.214.199.721

5.042.066.871

20.980.317.541

2.962.793.999

13 03 17 EFRE - PEACE

31.466.303

9.678.184

30.849.316

6.745.369

30.244.428

4.496.913

13 03 18 EFRE - Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

4.633.542.658

2.088.250.347

4.988.612.298

975.969.847

5.325.424.141

592.878.567

13 03 19 EFRE - Europäische territoriale Zusammenarbeit

1.044.712.714

291.003.601

1.148.761.991

248.832.150

884.635.554

129.987.703

13 03 20 EFRE - Operative technische Unterstützung

38.518.918

28.402.091

39.092.010

41.100.334

28.622.403

1.290.670

Europäischer Regionaler Entwicklungsfonds insgesamt

28.165.500.446

14.136.447.902

28.421.515.336

6.314.714.571

27.249.244.067

3.691.447.852

 

 

 

 

 

 

 

13 04 02 Kohäsionsfonds

9.287.121.769

4.302.640.240

8.142.934.367

2.797.798.864

7.115.314.105

1.582.788.048

 

 

 

 

 

 

 

04 02 17 ESF - Konvergenz

7.305.903.755

4.390.658.515

7.007.279.761

1.604.058.625

6.759.975.961

1.035.501.851

04 02 18 ESF - PEACE

0

0

0

0

 

 

04 02 19 ESF - Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

3.477.243.743

2.616.162.792

3.603.844.752

764.099.609

3.726.328.031

478.419.579

04 02 20 ESF - Operative technische Unterstützung

7.932.259

3.678.982

9.635.899

2.084.758

7.969.537

31.999

Europäischer Sozialfonds insgesamt

10.791.079.757

7.010.500.289

10.620.760.412

2.370.242.992

10.494.273.529

1.513.953.429

 

 

 

 

 

 

 

EFRE + KF + ESF INSGESAMT

48.243.701.972

25.449.588.431

47.185.210.115

11.482.756.427

44.858.831.701

6.788.189.329

(Fortsetzung)

Haushaltsplan 2010

Ausführung 2007-2009 insgesamt

 

VE

ZE

VE

ZE

13 03 16 EFRE - Konvergenz

22.782.329.782

14.884.200.000

65.611.777.115

19.723.974.548

13 03 17 EFRE - PEACE

32.095.629

15.600.000

92.560.047

20.920.467

13 03 18 EFRE - Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

4.261.005.835

3.330.700.000

14.947.579.097

3.657.098.761

13 03 19 EFRE - Europäische territoriale Zusammenarbeit

1.069.579.848

520.400.000

3.078.110.259

669.823.454

13 03 20 EFRE - Operative technische Unterstützung

50.000.000

41.600.000

106.233.330

70.793.095

Europäischer Regionaler Entwicklungsfonds insgesamt

28.195.011.094

18.792.500.000

83.836.259.848

24.142.610.325

 

 

 

 

 

13 04 02 Kohäsionsfonds

10.185.294.880

4.350.000.000

24.545.370.241

8.683.227.152

 

 

 

 

 

04 02 17 ESF - Konvergenz

7.473.667.217

5.256.700.000

21.073.159.477

7.030.218.992

04 02 18 ESF - PEACE

p.m

p.m

 

 

04 02 19 ESF - Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

3.343.826.311

2.416.700.000

10.807.416.526

3.858.681.980

04 02 20 ESF - Operative technische Unterstützung

10.471.454

10.500.000

25.537.695

5.795.739

Europäischer Sozialfonds insgesamt

10.827.964.982

7.683.900.000

31.906.113.698

10.894.696.710

 

 

 

 

 

EFRE + KF + ESF INSGESAMT

49.208.270.956

30.826.400.000

140.287.743.787

43.720.534.187

Altlasten (nur für den Zeitraum 2007-2013)

k.A.

96.567.209.600

Quelle: Kommissionsberichte über den Haushaltsvollzugs, Gesamthaushaltsplan 2010 und eigene Berechnung

6. Bei den oben genannten eingeplanten und durchgeführten Verpflichtungsermächtigungen handelt es sich um die im Finanzrahmen vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen, die für jedes Jahr im Zeitraum 2007-2013 für alle Fonds im Voraus festgelegt wurden. Sie stehen daher im Einklang mit der im mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehenen jährlichen Mittelzuweisung für Rubrik 1b.

7. Die Finanzplanung für Rubrik 1b für die Jahre 2010 und 2011 (Verpflichtungen) ist nachfolgend dargestellt. Wie im vorangegangenen Arbeitsdokument Ihrer Berichterstatterin zur Finanzplanung erwähnt, muss vor diesem Hintergrund darauf hingewiesen werden, dass eine Diskussion über den Spielraum in Unterrubrik 1b irrelevant ist, da die Finanzplanung an den durch jeden Mitgliedstaat ermittelten Bedarf angepasst ist.

Finanzplanung - Rubrik 1b (Millionen EUR)

 

RUBRIK 1B - KOHÄSION FÜR WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG

 

 

 

2010

2011

SFI

Strukturfonds insgesamt

39.191,847

39.688,663

KFI

Kohäsionsfonds insgesamt

10.190,245

10.961,150

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Programme Rubrik 1b insgesamt

49.382,092

50.649,813

 

 

 

 

 

Andere Ausgaben

5,500

 

 

 

 

 

 

RUBRIK 1B INSGESAMT

49.387,592

50.649,813

 

Obergrenze für den Finanzrahmen

49.388,000

50.651,000

 

Spielraum

0,408

1,187

Quelle: Europäische Kommission

8. Im Vergleich zu operationellen Programmen ist die Situation bei Großprojekten heikler, da sie über die niedrigste VKS-Genehmigungsquote (101 von 949, Stand: 1. März 2010) und somit über sehr niedrige Vollzugsquoten verfügen. Dem Generaldirektor der GD REGIO[13] zufolge werden die Wirtschaftskrise und die daraus resultierenden nationalen Haushaltszwänge zur Aufgabe einiger dieser Projekte führen.

9. Der sehr langsame Anlauf des Zeitraums soll hauptsächlich zurückzuführen sein auf:

- Verzögerungen bei der Einigung auf den EU-Haushaltsplan, bei der Annahme der Verordnungen und den Verhandlungen über Programme,

- die für die nationalen Behörden bestehende Anforderung, Konformitätsbewertungen für Verwaltungs- und Kontrollsysteme einzuführen,

- die vorgeschriebene Genehmigung von VKS vor der Tätigung von Zwischenzahlungen,

- die Arbeit in Zusammenhang mit der Verwaltung der sich überschneidenden Planungszeiträume: Die nationalen Behörden arbeiten immer noch am Abschluss der Programme für 2000-2006,

- die in vielen Fällen unklare Aufgabenverteilung auf nationaler Ebene, mangelnde Erfahrung oder fehlende Verwaltungskapazitäten sowohl bei den Verwaltungsbehörden als auch bei den Begünstigten und interne Umstrukturierungsprozesse in öffentlichen Verwaltungen,

- die Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftsrezession, die im Herbst 2008 einsetzte.

10. In der nachfolgenden Tabelle sind die aktuellen Zahlen der Mittelausschöpfung pro MS (Stand: 24.2.2010) für alle drei Fonds zusammen aufgeführt.

Vollzugsquoten und Zahlen pro MS (alle Fonds), Stand: 24.02.2010 (Mill. EUR)

Land

Beschlossen

Gebunden

Ausgezahlt

Ausgezahlt/ Gebunden

Ausgezahlt/ Beschlossen

AT

1.204,479

679,586

245,575

36,14%

20,39%

BE

2.063,501

1.276,387

418,387

32,78%

20,28%

CB

7.815,225

4.271,354

791,157

18,52%

10,12%

CY

612,435

480,393

93,348

19,43%

15,24%

CZ

26.302,604

14.035,435

3.280,128

23,37%

12,47%

DE

25.488,616

14.393,826

4.915,749

34,15%

19,29%

DK

509,577

282,512

78,783

27,89%

15,46%

EE

3.403,460

1.690,292

780,239

46,16%

22,92%

ES

34.657,734

21.649,371

4.793,282

22,14%

13,83%

FI

1.595,966

952,314

279,693

29,37%

17,52%

FR

13.449,221

7.456,226

2.102,815

28,20%

15,64%

GB

9.890,937

5.822,786

1.754,316

30,13%

17,74%

GR

20.210,261

11.761,802

2.236,584

19,02%

11,07%

HU

24.921,149

13.115,732

3.298,703

25,15%

13,24%

IE

750,725

572,948

219,708

38,35%

29,27%

IT

27.965,315

15.742,591

3.367,328

21,39%

12,04%

LT

6.775,493

3.418,579

1.530,561

44,77%

22,59%

LU

50,487

27,990

7,210

25,76%

14,28%

LV

4.530,448

2.272,505

763,077

33,58%

16,84%

MT

840,123

465,645

98,987

21,26%

11,78%

NL

1.660,003

920,315

225,693

24,52%

13,60%

PL

65.221,853

35.049,048

9.555,918

27,26%

14,65%

PT

21.411,561

12.034,498

2.863,450

23,79%

13,37%

SE

1.626,092

901,514

262,692

29,14%

16,15%

SI

4.101,049

2.250,815

578,510

25,70%

14,11%

SK

11.360,620

5.770,092

1.302,742

22,58%

11,47%

BG

6.673,628

3.189,422

645,324

20,23%

9,67%

RO

19.213,037

8.669,953

1.982,597

22,87%

10,32%

Summe:

344.305,598

189.153,933

48.472,557

25,63%

14,08%

Quelle: GD Regionalpolitik

11. Folgende Gründe sollen die oben genannte unterschiedlich starke Mittelausschöpfung in den MS erklären:

- Strategien und Inhalt der Programme variieren, zum Beispiel längere Vorlaufzeiten bei Programmen, die komplexe und große Infrastrukturen umfassen, im Vergleich zu anderen Programmen,

- Unterschiede in nationalen Verwaltungsstrukturen,

- Die MS befinden sich in unterschiedliche Stadien des Abschlusses der Programme des vorangegangenen Planungszeitraums, was zur Verzögerung des Starts des neuen Planungszeitraums führt. Außerdem erfordern mehrfache Verlängerungen der Förderzeiträume der Programme des Planungszeitraums 2000-2006 (bis zum 1. Juli 2010 für ESF und EFRE) die Bereitstellung von Mitteln, die eigentlich für den Zeitraum 2007-2013 eingeplant waren, durch einige MS.

12. In den gemeinsamen Erklärungen zur Umsetzung der Kohäsionspolitik vom November 2008, April 2009 und November 2009 betonen die drei Organe die Notwendigkeit, die Ausschöpfung der Strukturfonds und Kohäsionsfonds zu beschleunigen, insbesondere durch die Beantragung einer rascheren Genehmigung von VKS.

13. Im November 2009 stellten die Organe außerdem fest, dass sich die Genehmigungsquoten von VKS und Großprojekten schrittweise verbessert hätten, wenngleich das Tempo der Genehmigung immer noch zu langsam sei.

14. In seinen Prioritäten für den Haushaltsplan 2011 begrüßt das Parlament die Einreichung von VKS-Beschreibungen durch die MS für fast alle OP und die Genehmigungsquote der Kommission von 87 % Ende 2009.

15. Nach den neuesten Informationen der Kommission (12. März 2010) wurden fast alle VKS-Berichte von den MS eingereicht (428 von 434 Programmen). Bei 94 % der Programme (406) seien die VKS genehmigt worden und bei 87 % der Programme (377) sei zumindest eine Zwischenzahlung erfolgt. Es ist daher zu erwarten, dass die Genehmigung des letzten VKS durch die Kommission zu einem starken Anstieg der Zwischenzahlungen in den Jahren 2010 und 2011 führt.

16. Dies wird durch die nachfolgende Tabelle, die eine Aufschlüsselung dieser Zahlen (zum selben Zeitpunkt) zwischen dem ESF und dem EFRE/KF enthält, bestätigt.

Zahlungen pro Zahlungsart bis 12.03.2011 (Mill. EUR)

Fonds

Mittelvergabe 2007-13 insgesamt

Vorauszahlungen 2007-09

Zwischenzahlungen 2008 & 2009

Zwischenzahlungen 2010

ESF

76 253,0

6 093,0

4 795,9

454,9

EFRE/KF

269 400,2

23 290,4

9 447,5

4 920,3

INSGESAMT

345 653,1

29 383,4

14 243,4

5 375,2

Quelle: Antwort der Kommission auf die Frage des Haushaltsausschusses mit Blick auf die Sitzung der Überwachungsgruppe zur Kohäsionspolitik vom 17.3.2010

17. Diese Tabelle veranschaulicht, dass die in den ersten 70 Tagen des Jahres 2010 erfolgten Zahlungen bereits etwa 38 % der Zahlungen von 2008 und 2009 ausmachen. Dies kann als ermutigendes Signal für die rasche Umsetzung der Kohäsionspolitik in den kommenden Monaten und im Jahr 2011 gewertet werden.

18. Dennoch muss die Kommission weiterhin insbesondere mit den MS, die im vorangegangenen Planungszeitraum eine niedrige Mittelausschöpfung aufwiesen, eng zusammenarbeiten, um die entstandene Dynamik zu erhalten und die Situation weiter zu verbessern.

Vereinfachung, Vorauszahlungen und jüngste Legislativvorschläge

19. Im Frühjahr 2009 brachte die Kommission ein europäisches Konjunkturpaket mit einer Reihe von Maßnahmen zur Beschleunigung der Mittelausschöpfung auf den Weg. Die Initiative beinhaltete eine Änderung des Rechtsrahmens, die zusätzliche Vorauszahlungen in Höhe von 6,25 Milliarden EUR vorsah und eine Reihe von vereinfachenden Elementen umfasste, die für mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Programme sorgen sollten (zum Beispiel eine vollständige Finanzierung staatlicher Beihilfesysteme vor ihrer Umsetzung). Sämtliche Vorauszahlungen an die MS im Rahmen des europäischen Konjunkturpakets wurden im April 2009 vorgenommen.

20. In ihrer gemeinsamen Erklärung vom November 2009 teilten das Europäische Parlament und der Rat mit, dass die Möglichkeiten, die sich aus der Nutzung der Strukturfonds ergeben, für gezieltere Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise und insbesondere für Maßnahmen genutzt werden könnten, die das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit fördern und den Verlust von Arbeitsplätzen begrenzen.

21. Die gegenwärtige und fortwährende Vereinfachung und die nachfolgenden Änderungen der Verordnungen (insbesondere die weitere Aufstockung der Vorauszahlungen und die Flexibilität bei der Aufhebung der Bindung der für 2007 vorgesehenen Mittel) werden sich auf das Tempo der Mittelausschöpfung in den MS zweifellos positiv auswirken und sollen den Verwaltungsaufwand für die Begünstigten und die Verwaltungsbehörden reduzieren[14].

22. In fachlicher Hinsicht könnten weitere Informationen über die Methode der Beantragung der Aufteilung von einem Sechstel der Mittel von 2007 auf den Zeitraum 2008-2013 angefordert werden. Wird dies dazu führen, dass keine Zahlung auf die Mittel für 2007 angerechnet wird und dass die ersten Zahlungen des Zeitraums 2007-2013 auf die Mittel für 2008 angerechnet werden? Wie wird die haushaltspolitische Behandlung eines derartigen Mechanismus aussehen? Wird sich dies auf den Spielraum im Rahmen der Obergrenze des MFR auswirken?

23. Hinsichtlich der Änderungen im Zusammenhang mit der Vereinfachung handelt es sich beim aktuellen Änderungsvorschlag um den dritten Vorschlag nach der Änderung von Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 und den im Rahmen des Konjunkturpakets im Frühjahr 2009 eingereichten Vorschlägen. Alle diese Maßnahmen sollen die Regeln einfacher, klarer und weniger bürokratisch machen und so ihre Attraktivität für Begünstigte oder potenziell Begünstigte erhöhen. Daher rechnet die Kommission damit, dass mehr Projektträger Finanzmittel beantragen werden, was zu einer schnelleren Mittelausschöpfung führen dürfte.

24. Allerdings ist zu beachten, dass auf nationaler Ebene Probleme aufgetreten sind, beispielsweise bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen der EU[15], den neuen organisatorischen Modalitäten (Einrichtung der Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörde), personalbezogenen Aspekten und der Einführung der erforderlichen Instrumente (elektronische Informations- und Kommunikationssysteme, Leitlinien für die Umsetzung). Vor diesem Hintergrund muss darauf hingewiesen werden, dass (weitere) strukturelle Verbesserungen und Vereinfachungsmaßnahmen spätestens im nächsten Planungszeitraum Priorität haben müssen, um eine wiederholte unzureichende Mittelausschöpfung zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Zahlungsermächtigungen sich im Vergleich zu den Verpflichtungsermächtigungen ordnungsgemäß entwickeln.

25. Insgesamt jedoch dürften die jüngsten Vereinfachungen im Verbund mit den mechanischen Auswirkungen höherer Vorauszahlungen und denen der weiteren Verfügbarkeit der Haushaltsmittel für 2007 im Planungszeitraum zu einem erhöhten Bedarf an Zahlungsermächtigungen im Jahr 2011 führen.

Aussichten für 2011

26. Die Kohäsionspolitik macht 35,6 % des Finanzrahmens für 2007-2013 aus. Für 2011 wird die Obergrenze des MFR für Rubrik 1b auf 50,65 Milliarden EUR zu laufenden Preisen festgesetzt.

27. Ihre Berichterstatterin weist darauf hin, dass es hinsichtlich des Haushaltsplans 2011 keinen echten Handlungsspielraum für Verpflichtungsermächtigungen geben wird, da diese gemäß Artikel 17 der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung dem am Beginn des Planungszeitraums beschlossenen, jährlich im Voraus aufgeteilten Finanzrahmen entsprechen müssen, vorbehaltlich möglicher Anpassungen.

28. Ferner werden nach den jüngsten Änderungen der Rechtsvorschriften einige Beträge aus nicht frei gegebenen Mitteln des Jahres 2007 im Jahr 2011 verfügbar sein. Die Kernfrage dreht sich daher um die Höhe der in den Haushalt einzubeziehenden Zahlungsermächtigungen.

29. Aus den genannten Gründen müssen die Zahlungsermächtigungen im Vergleich zu den Vorjahren in jedem Fall erheblich erhöht werden. Sie müssen ausreichend hoch sein, um die folgenden Anforderungen zu erfüllen:

- Gedeckt werden muss die mögliche Erhöhung der Vorauszahlungen, die nicht bereits durch Haushaltsmittel des Jahres 2010 finanziert worden sind.

- 2011 ist wahrscheinlich das erste volle Jahr, in dem alle VKS genehmigt und somit Zwischenzahlungen für alle OP erfolgen werden: Der Programmplanungszeitraum wird im fünften Jahr seiner Durchführung endlich Tempo aufnehmen.

- Zusätzliche Mittel werden verfügbar sein, da ein Sechstel der Verpflichtungsermächtigungen des Jahres 2007 jeweils einem Jahr des Zeitraums 2008-2013 neu zugeteilt werden. Dies wird zusätzliche Chancen für die Nutzung nicht verwendeter Verpflichtungsermächtigungen vor Ort bieten[16].

- Ferner können die auf 2009 und 2010 aufgeteilten Mittel des Jahres 2007 die Höhe der auf das Jahr 2011 übertragenen Mittel erhöhen.

- Außerdem kann insbesondere aufgrund der vorgenannten Vereinfachungsmaßnahmen vernünftigerweise mit einer Zunahme der konkreten Umsetzung von Projekten gerechnet werden.

- Die Ablenkung der MS durch den vorangegangenen Planungszeitraum wird immer weiter abnehmen.

30. Da wegen des Zeitdrucks jedoch keine Folgenabschätzung für die letzten beiden Vereinfachungsvorschläge der Kommission vorgenommen wurde, kann im Moment keine sichere Schätzung der in den kommenden Jahren und insbesondere 2011 zu gewährenden zusätzlichen Finanzmittel erfolgen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass allein schon die zusätzlichen Vorauszahlungen für den ESF und den Kohäsionsfonds für fünf MS auf 775 Millionen EUR geschätzt werden. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die für 2010 vorgesehenen Zahlungen ausreichen werden, was zusätzlichen Druck für den Haushaltsplan 2011 bedeutet.

31. Dennoch ist Ihre Berichterstatterin aus den oben genannten Gründen der Ansicht, dass die Rubrik 1b im Jahr 2011 ein weitaus höheres Zahlungsniveau erfordert.

Die Qualität der Umsetzung der Kohäsionspolitik

32. Gemäß den Parlamentsprioritäten für den Haushaltsplan 2011 muss die Verbesserung der Mittelausschöpfung und ihrer Qualität den Leitgrundsatz dafür bilden, eine optimale Nutzung des EU-Haushalts und eine auf fundierten Grundlagen beruhende Politikgestaltung zu erreichen. Verbesserte Überwachungs- und Bewertungssysteme unter Berücksichtigung klar definierter Ziele, Vorgaben und Interventionslogiken spielen vor diesem Hintergrund eine entscheidende Rolle. Der für April 2010 erwartete strategische Synthesebericht der Kommission könnte zur Bewertung der Umsetzung der Kohäsionspolitik vor Ort einen erheblichen Beitrag leisten.

33. Das Ziel wäre die Herstellung eines besseren Gleichgewichts zwischen den zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der EU-Ausgaben erforderlichen Vorschriften und Verfahren einerseits und der Gestaltung einer stärker leistungsorientierten und kosteneffizienteren Kohäsionspolitik in Übereinstimmung mit den Prioritäten des EP für den Haushaltsplan 2011 andererseits. Einige Beobachter und Akteure auf nationaler Ebene sind der Ansicht, dass die rechtlichen Anforderungen des Zeitraums 2007-2013 immer noch eher zu Fragen der Kontrolle als zu Fragen des Inhalts tendieren (d. h. die Kontrolle bewirkt in gewissem Maße, dass die Aufmerksamkeit weniger stark auf den Inhalt gerichtet ist). Folglich widmen Strukturfondsmanager der Beurteilung der Konformität mit finanzverwaltungstechnischen und kontrolltechnischen Anforderungen mehr Zeit als der Verwirklichung der Ziele des Programms.

34. Daher scheint es notwendig zu sein, das Augenmerk stärker auf das Erreichen der Ziele als auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Mittelausschöpfung zu legen. Die 2009 am Rechtsrahmen vorgenommen Änderungen, durch die der Kontrollaufwand für die MS ohne Abweichung von den grundlegenden Vorschriften hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verringert werden sollte, und der laufende Aktionsplan zu den Strukturfonds[17] müssen vor diesem Hintergrund gesehen werden.

35. In ihren Antworten auf die Fragen des Haushaltsausschusses mit Blick auf die Sitzung der Überwachungsgruppe zur Kohäsionspolitik vom 17. März betonte die Kommission, dass sie die Gewährung von Vorauszahlungen an sich nicht weiterverfolgt habe[18]. Die in den jüngsten Änderungen der Rechtsvorschriften vorgesehene Erhöhung der Vorauszahlungen führt daher dazu, dass ein größerer Betrag aus den Strukturfonds weniger oder überhaupt nicht überwacht wird, was bedenklich ist. Wenngleich Kommissionsmitglied Paweł Samecki jüngst die MS in einem Schreiben dazu aufforderte, über die Ausschöpfung zusätzlicher Vorauszahlungen zu berichten, kann die Kommission immer noch aufgefordert werden, dieses Problem durch eine verbesserte Kontrolle der Vorauszahlungen anzugehen. Sie kann außerdem aufgefordert werden, dem EP im Einklang mit den Prioritäten für den Haushaltsplan 2011, nach denen der Haushaltsbehörde vollständige und aktualisierte Informationen übermittelt werden müssen, Bericht über die Verwendung der Zahlungen zu erstatten.

Vorläufige Schlussfolgerungen: Umsetzung der EU-Prioritäten

36. Vor dem Hintergrund der neuen EU-2020-Strategie hat die Kommission bereits darauf hingewiesen, welchen bedeutenden Beitrag die Kohäsionspolitik leisten könne, so wie dies im jetzigen und im vorangegangenen Planungszeitraum mit der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung der Fall war. Die Kommission hat sich verpflichtet, durch die Förderung eines intelligenten, umweltfreundlicheren und wettbewerbsorientierten Wachstums regionaler Wirtschaftsräume die Ziele der Kohäsionspolitik mit der Europa-2020-Vision in Einklang zu bringen, auch durch die Verstärkung der gemeinsamen Anstrengungen und die Nutzung von Synergieeffekten zwischen den entsprechenden Gemeinschaftspolitiken.

37. Die Kommission erklärte, dass innerhalb der im Zeitraum 2007-2013 für die Kohäsionspolitik vorgesehenen Mittel in Höhe von 350 Milliarden EUR zwischen 200 Milliarden und 250 Milliarden EUR für die Verwirklichung der EU-2020-Ziele bereitgestellt würden[19].

38. Zusätzlich zu den vorgenannten Gründen macht die letzte Anmerkung die Notwendigkeit einer angemessen ehrgeizigen Mittelzuweisung für die Kohäsionspolitik im Rahmen des Haushaltsplans 2011 noch dringlicher. 2011 wird das fünfte Jahr der Umsetzung im aktuellen Programmplanungszeitraum sein und die OP werden einen Reifegrad erreichen, der ihre rasche Ausführung erfordert.

39. Gestützt auf die oben genannten Erwägungen weist Ihre Berichterstatterin auf die offenen Fragen und Anliegen in Bezug auf das nächste Haushaltsverfahren hin:

- Die Kommission muss weiterhin insbesondere mit den MS, die eine niedrige Mittelausschöpfung im vorangegangenen Planungszeitraum aufweisen, eng zusammenarbeiten, um die entstandene Dynamik zu erhalten und die Situation weiter zu verbessern.

- Um eine erneute unzureichende Mittelausschöpfung zu vermeiden, sind wahrscheinlich weitere strukturelle Verbesserungen und Vereinfachungsmaßnahmen erforderlich.

- Das Parlament muss über den Inhalt der in Artikel 17 der Interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehenen möglichen Anpassung des Finanzrahmens auf dem Laufenden gehalten werden.

- Die Kommission muss die Methode der Beantragung der Aufteilung von einem Sechstel der Mittel von 2007 auf den Zeitraum 2008-2013 vorstellen. Wie werden Mittel des Jahres 2007, bei denen keine Aufhebung der Bindung vorgenommen wurde, im Jahr 2011 verfügbar gemacht? Wird dies dazu führen, dass keinerlei Zahlung auf die Mittel für 2007 angerechnet wird? Wie wird die haushaltspolitische Behandlung eines derartigen Mechanismus aussehen? Wird sich dies auf den Spielraum im Rahmen der Obergrenze des MFR auswirken?

- Da nicht garantiert werden kann, dass die Haushaltszahlungen für 2010 ausreichen werden, um die zusätzlichen Vorauszahlungen und Zwischenzahlungen abzudecken, muss das Parlament regelmäßig über die haushaltspolitischen Auswirkungen sowohl möglicher Berichtigungshaushaltspläne für 2010 als auch eventuellen zusätzlichen Druck auf den Haushaltsplan 2011 informiert werden.

- Die Kommission muss Vorschläge zu der Frage unterbreiten, wie der Akzent ohne Abweichung von den grundlegenden Vorschriften hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung stärker auf die Verwirklichung der Ziele als auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit werden kann.

- Die Kommission muss das Problem der wenig stringenten Kontrollregelung in der Anlaufphase insbesondere durch eine verbesserte Kontrolle der Vorauszahlungen angehen und dem EP über die Mittelverwendung Bericht erstatten.

Einleitung

In diesem Arbeitsdokument werden in Bezug auf den Haushalt die Programme und Tätigkeiten vorgestellt, mit denen der Politikbereich Jugend-Bildung-Mobilität unterstützt wird, ferner werden die vom EU-Haushalt für diese Instrumente bereitgestellte finanzielle Unterstützung und die Umsetzungsquote in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 im Vergleich zu den im Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2011 vorgeschlagenen Zahlen analysiert und gegebenenfalls die entsprechenden Entwicklungen beurteilt. Mit diesem Dokument sollen die Mitglieder des Haushaltsausschusses eine zusätzliche Unterstützung für das Haushaltsverfahren 2011 erhalten.

Im ersten Teil dieses Dokuments werden die Programme und Tätigkeiten beschrieben, die mittelbar oder unmittelbar den Bereich Jugend unterstützen. Im zweiten Teil werden die wichtigsten Kernbestandteile des Haushaltsplans nach Politikbereichen vorgestellt, wobei die Entwicklung der jährlich für Jugendprogramme in den Haushaltsplänen 2009 und 2010 bereitgestellten Mittel, die jeweiligen Umsetzungsquoten und die Zahlen für den Haushaltsentwurf 2011 aufgezeigt werden. Im dritten Teil schließlich wird die finanzielle Lage der Agenturen geschildert, die jugendbezogene Programme und Maßnahmen umsetzen.

I. DEFINITION DER HAUSHALTSINSTRUMENTE IN BEZUG AUF DIE POLITIKBEREICHE JUGEND-BILDUNG-MOBILITÄT

1.1. Haushaltsinstrumente zur unmittelbaren Unterstützung des Politikbereichs Jugend

Im Rahmen des EU-Haushalts wird der Politikbereich Jugend unmittelbar durch spezifische Mehrjahresprogramme wie Lebenslanges Lernen, Erasmus Mundus, Jugend in Aktion, Menschen-spezifisches Jugendprogramm für die Mobilität von Forschern (Unterprogramm der 7. Finanziellen Vorausschau), ergänzt durch eine Reihe spezifischer Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen (PP/PA) unterstützt. Außer dem Programm Jugend in Aktion und einigen der PP/PA-Programme in Bezug auf die Jugend, die nach der Rubrik 3b finanziert werden, werden diese Programme und Maßnahmen nach der Rubrik 1a des Mehrjährigen Finanzrahmens finanziert. Die internationale Dimension der Maßnahmen zugunsten des Politikbereichs Jugend wird nach Rubrik 4 des Haushaltsplans finanziert (Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Bildung und berufliche Weiterbildung und die Europäische Stiftung für Weiterbildung).

1.1.1. Das Programm Lebenslanges Lernen umfasst vier sektorielle Programme zur Schulbildung (Comenius), zur höheren Schulbildung (Erasmus), zur beruflichen Weiterbildung (Leonardo da Vinci) und zur Erwachsenenbildung (Grundvig), sowie die Jean-Monnet-Maßnahme und das horizontale Programm zur Unterstützung spezifischer Schlüsselmaßnahmen wie die Erlernung von Sprachen, wobei den Lernenden, den Lehrern und den Ausbildern die Möglichkeit geboten wird, in einem anderen Mitgliedstaat zu lernen bzw. zu unterrichten.

Das Programm trägt dazu bei, die Europäische Union zu einer fortgeschrittenen wissensbasierten Gesellschaft auszubauen, verbunden mit einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung, zusätzlichen und besseren Arbeitsplätzen und einem höheren Maß an gesellschaftlichem Zusammenhalt. Das Programm zielt insbesondere darauf ab, den gegenseitigen Austausch, die Zusammenarbeit und die Mobilität zwischen den Ausbildungs- und Weiterbildungsthemen innerhalb der Union zu verstärken, damit diese weltweit zu einer qualitativen Referenz werden. Mit dem Programm werden multilaterale Partnerschaften und Projekte, grenzüberschreitende Mobilität und unionsweite Austauschmaßnahmen unterstützt.

1.1.2. Das Programm Erasmus Mundus (II) ist das Kooperations- und Mobilitätsprogramm der Europäischen Union im Bereich der Hochschulbildung. Es zielt darauf ab, die Qualität der europäischen Hochschulbildung zu stärken und das interkulturelle Verständnis durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten zu fördern. Das Programm trägt ferner dazu bei, die Attraktivität des europäischen Bildungswesens weltweit zu stärken.

1.1.3. Das Programm Jugend in Aktion zielt darauf ab, die aktive Staatsbürgerschaft und insbesondere die europäische Staatsbürgerschaft unter Jugendlichen zu fördern. Das Programm umfasst den Europäischen Freiwilligen Dienst, mit dem die Teilnahme junger Menschen an verschiedenen Formen freiwilliger Tätigkeiten gefördert werden soll, sowie einen Beitrag zum Europäischen Jugendforum.

Der Mehrwert des Programms Jugend in Aktion bezieht sich auf seine zwei wesentlichen Zielsetzungen: Förderung der Humanressourcen in Europa durch eine besondere Unterstützung informeller Lernprozesse und Aufbau einer aktiven Staatsbürgerschaft (einschließlich der europäischen Staatsbürgerschaft) junger Menschen. Bei beiden Aspekten liegt der zusätzliche Nutzen in der Fähigkeit der Europäischen Union, die Vorzüge von Initiativen zur Unterstützung der Mobilität junger Menschen aufzuzeigen und die Arbeit von den im Jugendbereich tätigen nichtstaatlichen Organisationen nutzbringend zu europäisieren. In den meisten Ländern gibt es keine derartigen Mobilitätsprogramme.

Darüber hinaus führen die Möglichkeiten zum Austausch bewährter Vorgehensweisen (vor allem durch die Verbreitung der im Rahmen der Projekte erzielten Ergebnisse) oder zur Ergänzung des Startkapitals des Programms Jugend in Aktion auf nationaler oder regionaler Ebene zu einem starken Multiplikationseffekt, der Maßnahmen auf europäischer Ebene rechtfertigt. Ferner hilft diese Mobilität zusammen mit anderen geförderten Projekten dabei, die europäische Union näher an junge Menschen heranzuführen und jene junge Menschen miteinzubinden, die auf Grund ihrer geringeren Möglichkeiten kaum Gelegenheit hätten, sich an anderen europäischen Projekten zu beteiligen.

1.1.4. Menschen-Programm für die Mobilität von Forschern: Die Fähigkeit, eine Vielzahl hochqualifizierter und gut ausgebildeter Forscher in Europa zu binden, ist eine Grundvoraussetzung für den wissenschaftlichen Fortschritt und für Innovation sowie ein wichtiger Faktor, um Forschungsinvestitionen von öffentlicher und privater Seite dauerhaft anzuziehen.

Vor dem Hintergrund eines weltweit zunehmenden Wettbewerbs zielt das spezifische Programm „Menschen“ darauf ab, Europa für die besten Forscher attraktiver zu gestalten, u.a. durch folgende Maßnahmen:

– verstärkter Aufbau eines offenen europäischen Arbeitsmarkts für Forscher ohne jede Art der Diskrimination und Stärkung der Diversifikation der Qualifikationen und Laufbahnen von Forschern;

– Schaffung von Anreizen den Forscherberuf zu ergreifen, und Ermutigung der europäischen Forscher zum Verbleib in Europa, u.a. durch die Gewährung von Wiedereingliederungsbeihilfen;

– europaweite Strukturierung der Organisation, der Leistungsmerkmale und der Qualität der Forschungsausbildung, der aktiven Laufbahnentwicklung von Forschern, des Austauschs von Wissen anhand von Forschern zwischen der Industrie, dem Hochschulbereich und Forschungsorganisationen, sowie eine starke Beteiligung von Frauen und jungen Forschern an Forschung und Entwicklung.

Die Marie Curie-Maßnahmen tragen dazu bei, die Qualifikationen von Forschern in allen Laufbahnstadien im Hinblick auf bessere Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen wie im privaten Bereich durch Forschungsprogramme, mit denen die Innovation in Europa gefördert werden soll, zu optimieren.

1.2. Haushaltsinstrumente zur mittelbaren Unterstützung des Politikbereichs Programm Jugend

Zusätzlich zu den Hauptprogrammen zur Unterstützung der Bereiche Jugend-Bildung-Mobilität bieten noch weitere EU-Programme Unterstützung für junge Menschen. Zusätzliche Haushaltsmittel werden durch den Politikbereich Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (Programm Progress, EURES, Mobilitätsmaßnahmen, Europäischer Sozialfonds), den Politikbereich regionale Entwicklung (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), die Gemeinsame Agrarpolitik und vor allem den Politikbereich Entwicklung des ländlichen Raums zur Unterstützung junger Landwirte und den Europäischen Fischereifonds, die nach Rubrik 1a bzw. 1b bzw. 2 des EU-Haushalts finanziert werden, bereitgestellt. Dennoch gibt es im Rahmen dieser Politikbereiche keine besonderen Haushaltslinien oder zugewiesene Mittel speziell für die Jugend.

1.2.1. Das Programm PROGRESS gehört zu jenen Instrumenten, die die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung von Beschäftigungs- und Sozialpolitiken in fünf Bereichen unterstützen: Beschäftigung, soziale Einbindung und sozialer Schutz, Arbeitsbedingungen, Diskriminierungsfreiheit und Gleichstellung der Geschlechter. Das Programm richtet sich an die Mitgliedstaaten, die lokalen und regionalen Behörden, die öffentlichen Arbeitsvermittlungen und die nationalen statistischen Ämter. Teilnehmen können ferner spezialisierte Stellen, Universitäten und Forschungsinstitute sowie die Sozialpartner und die nichtstaatlichen Organisationen.

Das Programm Progress ist ausgerichtet auf die Bereitstellung von analytischer und politischer Beratung zur politischen Programmplanung der EU, auf die Beobachtung und Beurteilung der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und der entsprechenden Politikansätze sowie auf die entsprechende Berichterstattung, auf die Förderung der Transfer-Politik, auf die Ermittlung und Verbreitung bewährter Praktiken in Politikbereichen, die miteinander in Verbindung stehen, auf den Austausch gegenseitiger Erkenntnisse und die Unterstützung unter den Mitgliedstaaten, sowie auf die Bereitstellung von Unterstützung und die Förderung der Einbeziehung der wichtigsten Akteure auf Unionsebene und auf nationaler Ebene. Das Programm bietet keine unmittelbare Unterstützung für Maßnahmen in den Bereichen Jugend und Mobilität.

1.2.2. Das Europäische Netzwerk für Stellenangebote (EURES) besteht aus einem Netz von mehr als 800 EURES-Beratern und Websites, die alle Stellenangebote der öffentlichen Arbeitsämter der EURES-Mitgliedstaaten (EU, EWR und die Schweiz) mit Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Mitgliedstaaten zusammenstellen.

Mit EURES sollen die geographische und die berufliche Mobilität der Arbeitnehmer in Europa gefördert werden, um die verbleibenden Hindernisse für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu beseitigen und zum Entstehen eines echten europäischen Arbeitsmarktes beizutragen.

1.2.3. Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument für Investitionen in den Bereichen Bildung und Weiterbildung im Rahmen der Kohäsionspolitik. Im Rahmen der strategischen Prioritäten für die thematischen und regionalen operativen Programme gibt es stets einen Schwerpunkt zu den Maßnahmen in Bezug auf die einzelnen Zielgruppen, darunter junge Menschen. Je nach der besonderen Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen unterstützt der ESF unterschiedliche, auf junge Menschen ausgerichtete Projekte, entweder durch die Abfederung ihres Übergangs von der Ausbildung zur Arbeit, oder dadurch, dass sie dabei unterstützt werden, im Hinblick auf eine Höherqualifizierung in eine Ausbildung zurückzukehren.

1.2.4. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt im Wesentlichen die Infrastrukturen in den Bereichen Bildung und Weiterbildung. Die Unterstützung richtet sich jedoch nicht speziell an junge Menschen und sieht auch keine Förderung der Mobilität vor. Die Unterstützung durch den EFRE in den Bereichen Bildung und Weiterbildung (ausschließlich Infrastrukturen) ist nur von marginaler Bedeutung.

1.2.5. Die Gemeinsame Agrarpolitik unterstützt verschiedene Maßnahmen für junge Landwirte in ihrem Segment Entwicklung des ländlichen Raums (Maßnahme Förderung von Junglandwirten). Junge Landwirte können ferner in den Genuss weiterer Maßnahmen gelangen, wie etwa Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und Information sowie Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe, bei denen spezifische Maßnahmen zugunsten der Jugend häufig sind.

1.2.6. Der Europäische Fischereifonds (EFF) enthält jugendrelevante Bestimmungen unter der Maßnahme sozioökonomischer Kompensation für das Management der gemeinschaftlichen Fischereiflotte[20]. Es obliegt den Mitgliedstaaten, die Höhe des Betrags festzulegen, den sie für diese Maßnahmen bereitstellen möchten. Dabei war es nicht möglich, Zahlenmaterial zu den Haushaltsmitteln bereitzustellen, die für diese spezifischen Maßnahmen vorgesehen werden.

II. Haushaltsstruktur der Programme und Maßnahmen im Politikbereich Jugend-Mobilität-Bildung

Titel 15 des Haushaltsplans deckt den größten Teil der Programme und Maßnahmen für den Politikbereich Jugend ab. Verschiedene Mobilitätsmaßnahmen werden nach Titel 04 des Haushaltsplans als Teil des Politikbereichs Beschäftigung und Soziales finanziert. Dennoch gibt es keine Programme, die in diesem Politikbereich direkt dem Bereich Jugend gewidmet sind.

2.1. Politikbereich Bildung und Kultur (15)

Tabelle: Nach Titel 15 finanzierte Programme des Politikbereichs Jugend-Bildung-Mobilität:

 

 

 

Haushaltsplan 2009

Haushaltsplan 2010

HE 2011

Haus-haltslinie

Titel

MFR

Verpflich-tungen

Umsetzung

%

Zah-lungen

Um-setzung

%

Verpflich-tungen

Um-setzung

%

Zahl-ungen

Um-setzung

%

Verpflich-tungen

Zah-lungen

15 02 02 05

Erasmus Mundus Programm

1a

75 523 024

100

75 894 879

99,9

94 163 000

-

78 800 000

0,76

94 540 000

88 000 000

15 01 04 14

Erasmus Mundus Verwaltungsaus-gaben

1a

1 326 664

99,6

1 326 664

48,0

770 000

18,8

770 000

10,3

996 000

996 000

15 02 03

Zusammenarbeit mit Drittstaaten in den Bereichen Bildung und berufliche Weiterbildung

4

7 598 370

98,9

3 569 764

97,9

8 000 000

0,4

5 200 000

31,1

9 000 000

5 000 000

15 01 04 17

Idem – Verwaltungsaus-gaben

4

114 983

100

114 983

48,0

65 000

-

65 000

5,4

80 000

80 000

15 02 22

Programm Lebenslanges Lernen

1a

1 087 476 158

100

1 018 078 157

100

982 313 500

74,9

953 200 000

22,0

1 009 655 000

956 000 000

15 01 04 22

Lebenslanges Lernen Verwaltungsaus-gaben

1a

9 371 661

100

9 371 661

61,3

8 843 000

23,8

8 843 000

12,1

9 000 000

9 000 000

15 05 55

Programm Jugend in Aktion

3b

144 087 708

100

137 645 004

100

124 106 000

61,2

121 000 000

20,1

126 108 000

117 000 000

15 01 04 55

Jugend in Aktion Verwaltungsausgaben

3b

986 063

100

986 063

69,2

780 000

32,8

780 000

12,6

780 000

780 000

15 07 77

Menschen - Programm für die Mobilität von Forschern (FP7)

1a

543 908 038

100

412 891 192

100

534 190 000

0,5

284 000 000

11,2

754 407 000

500 000 000

Quelle: Arbeitsdokumente der Kommission – Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2011

Trotz einer überaus hohen Umsetzungsquote der Haushaltslinien nach Titel 15, die meistens eine Umsetzungsquote von 100 % aufweist, bleibt der Anstieg der Verpflichtungen im Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2011 eher begrenzt, mit Ausnahme für das spezifische Programm Menschen – Programm für die Mobilität von Forschern, das sowohl bei den Verpflichtungen als auch bei den Zahlungen beträchtlich angehoben wurde.

Insgesamt gesehen bleibt das Niveau der Zahlungen stabil. Eine größere Anhebung war für das Erasmus Mundus-Programm vorgeschlagen worden (+ 12 %), während die Zahlungen für das Programm Jugend in Aktion im Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2011 um 3,3 %gesenkt wurden.

2.1.1. Erasmus Mundus-Programm: Der Gesamtbetrag an Haushaltsmitteln gemäß Vorschlag im Haushaltsentwurf 2011 beläuft sich auf 94,5 Millionen Euro an Verpflichtungen und 88 Millionen Euro an Zahlungen für die operativen Ausgaben sowie 0,996 Millionen Euro für Verwaltungsausgaben. Im Vergleich zu 2010 stiegen die operativen Ausgaben des Programms leicht um 0,3 Millionen Euro bei den Verpflichtungen (+ 0,4 %) und um 9 Millionen Euro bei den Zahlungen (+ 11,7 %).

Im Haushaltsjahr 2011 werden mit diesem Programm auch weiterhin neue Kategorien individueller Beihilfen finanziert (für Promotionsanwärter und europäische Studenten, die an Erasmus Mundus-Masterkursen teilnehmen). Das Haushaltsjahr 2010 ist das erste Jahr, in dem alle Bestandteile des neuen Erasmus Mundus (II)-Programms voll operationell sind.

Die nachträgliche Beurteilung des ersten Erasmus Mundus-Programms (2004-2008) hat gezeigt, dass das Programm zu einem Anstieg der Zahl von Studenten aus Drittstaaten geführt hat, die teilnehmende Fakultäten und Institute besuchen. Viele der im Laufe der Beurteilung befragten Kursleiter stellten fest, dass Erasmus Mundus es ihren Fakultäten ermöglicht hat, Drittland-Studenten aus einer breiteren Palette von Ländern anzuziehen und damit mit herkömmlichen Modellen der Rekrutierung von Studenten zu brechen. Außerdem gaben 89 % der begleiteten Kurs-Koordinatoren an, dass die Erasmus Mundus-Studenten entweder „erheblich über“ (53 %) oder „über“ (36 %) dem durchschnittlichen Standard der Mastersstudenten an ihrer Universität lagen.[21]

2.1.2. Programm Lebenslanges Lernen: Im Haushaltsentwurf 2011 wird ein Gesamtbetrag von 1.009,6 Millionen Euro an Verpflichtungen und 956 Millionen Euro an Zahlungen für das Programm Lebenslanges Lernen vorgeschlagen. Im Vergleich zu den Haushaltszahlen 2010 entspricht dieser Anstieg + 27 Millionen Euro bei den Verpflichtungen (+ 2,8 %) und + 2,8 Millionen Euro bei den Zahlungen (0,3 %).

Für 2011 sollen diese Mittel folgende drei spezifischen Ziele unterstützen:

– Aufbau eines europäischen Raums des Lebenslangen Lernens und Ausbau der Mobilität im Hinblick auf eine Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, Aufbau einer europäischen wissensintensiven Wirtschaft und Intensivierung des Gefühls der europäischen Identität und Staatsbürgerschaft (896,125 Millionen Euro);

– Modernisierung und Reform der Bildungs- und Weiterbildungssysteme der Europäischen Union nach Maßgabe der Strategie EU-2020 (101,730 Millionen Euro);

- Befähigung der europäischen Bürger mit Hilfe des Programms Mehrsprachigkeit mehrere Sprachen zu verwenden, Zugang zu anderen Kulturen zu erhalten und sich als aktive Bürger zu beteiligen, um besser von den Bereichen Mitwirkung, Beschäftigung und Geschäftsmöglichkeiten zu profitieren (11,800 Millionen Euro).

2.1.3. Programm Jugend in Aktion: Der im Haushaltsentwurf 2011 vorgeschlagene Gesamtbetrag für dieses Programm beläuft sich auf 126,1 Millionen Euro an Verpflichtungen und 117 Millionen Euro an Zahlungen für die operativen Ausgaben, wobei lediglich 0,78 Millionen Euro für die Verwaltungsausgaben vorgesehen sind.

Im Vergleich zum Haushaltsplan 2010 entspricht dies einem Anstieg der Verpflichtungen um lediglich 1,6 % und einem Rückgang der Zahlungen um 3,3 %, obwohl, wie aus obiger Tabelle hervorgeht, die Umsetzungsquote am 19. April 2010 bereits 61,2 % und Ende 2009 100 % betrug.

Die von der Kommission durchgeführte Beurteilung des Programms Jugend (2000-2006) hat die Effizienz des Programms in Bezug auf die Beschäftigungsfähigkeit und berufliche Ausrichtung junger Menschen (deren Qualifikationen sich durch die informellen Bildungserfahrungen auf Grund ihrer Teilnahme an dem Programm weiterentwickeln) als auch in Bezug auf die Entwicklung ihrer staatsbürgerlichen Verantwortung sowie ihres Verständnisses von Solidarität und ihres Verständnisses ihres eigenen Europäertums bestätigt.

2.1.4. Programm Menschen: Im Haushaltsentwurf 2011 werden für dieses Programm 754,407 Millionen Euro an Verpflichtungen und 500 Millionen Euro an Zahlungen vorgeschlagen. Dies entspricht im Vergleich zum Haushaltsplan 2010 einem Anstieg um 41,2 % bei den Verpflichtungen (+ 220 Millionen) und um 76 % bei den Zahlungen (+ 216 Millionen Euro).

Gemäß den Arbeitsdokumenten der Kommission[22] entspricht der erhebliche Anstieg der Verpflichtungen für das spezifische Programm Menschen im Haushaltsentwurf 2011 der gestiegenen Nachfrage für die einzelnen Ziele des Programms und den im Programm dargelegten wesentlichen Politikbereichen. Der größte Anteil der Haushaltsmittel 2011 wird auch weiterhin zur Förderung der anfänglichen Weiterbildung von Forschern durch die Marie Curie-ITN-Maßnahmen verwendet werden. Ferner sollen sie dazu beitragen, die Mittel für die innereuropäische und internationale Mobilität von Forschern zu steigern und ihre Laufbahnentwicklung durch individuelle Forschungsstipendien und die Ko-Finanzierung regionaler, nationaler und internationaler Programme (COFUND), weltweite Forschungsstipendien (OIF, IIF und IRSES) sowie sektorenübergreifende Mobilität (ITN und Industrie-Hochschul-Partnerschaften sowie IAPP-Maßnahmen) zu unterstützen.

Die Maßnahmen zur Förderung der 5. Freiheit durch die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft für Forscher für bessere Laufbahnen und mehr Mobilität, was die Aktivitäten EURAXESS – Forscher in Bewegung, Konsultationen der Beteiligten und die Erhebung von Daten sowie die Untersuchung des Pensionsfonds der EU umfasst, sollen im Haushaltsjahr 2011 weitergeführt werden. Darüber hinaus sollen neue Maßnahmen in die Wege geleitet werden, unter anderem eine Ausweitung der EURAXESS-Links, eine Durchführbarkeitsstudie für eine Forscherkarte sowie weitere Untersuchungen zu und Vorbereitungen von Politikansätzen in Bezug auf die Mobilität der Forscher und deren Laufbahnen sowie Modelle im Hinblick auf eine Mitteilung über eine Europäische Partnerschaft für Forscher.

Die Exekutivagentur für die Forschung (REA) ist zuständig für das Management aller Programmbereiche des Programms Menschen mit Ausnahme der Politik im Zusammenhang mit Maßnahmen für die Entwicklung eines offenen Arbeitsmarkts für Forscher. Seit der Einsetzung der neuen Kommission fällt dieser Bereich in die Zuständigkeit der GD Bildung und Kultur. Dies hat auch eine Änderung der Nomenklatur bedingt: 15 07 77 (Titel 15: Bildung und Kultur) statt der früheren Linie 08 11 01 (Titel 08: Forschung).

2.2. Politikbereich Beschäftigung und Soziales (Titel 04)

2.2.1. Sozialer Dialog und Europäischer Sozialraum (04 03 03)

 

 

 

Haushaltsplan 2009

Haushaltsplan 2010

HE 2011

Haus-

halts-

linie

Titel

MFR

Verpflich-tungen

Zah-lungen

Um-setzung

%

Verpflich-tungen

Zah-lungen

Umsetzung[23]

(CA)

%

Verpflich-tungen

Zahlungen

04 03 03 01

Arbeitsbeziehungen und sozialer Dialog

1a

15 328 292

13 679 843

99

16 000 000

14 000 000

7

16 390 000

14 000 000

04 03 03 02

Bildungs- und Informationsmaßnahmen zugunsten der Arbeitnehmerorganisationen

1a

16 922 212

16 209 903

100

16 400 000

15 000 000

19

16 700 000

15 000 000

04 03 03 03

Information, Konsultation und Beteiligung der Unternehmensvertreter

1a

6 873 440

5 271 298

94

7 300 000

5 500 000

-

7 300 000

5 500 000

Gesamt

39 123 944

55 161 044

 

39 700 000

34 500 000

 

40 390 000

34 500 000

Quelle: Arbeitsdokumente der Kommission – Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2011

Der soziale Dialog und der Europäische Sozialraum zielen darauf ab, die Rolle des sozialen Dialogs zu stärken und die Erzielung von Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern zu fördern. Damit werden Maßnahmen der Sozialpartner zur Förderung des sozialen Dialogs und Maßnahmen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Globalisierung auf die Akteure innerhalb der EU gefördert. Ebenso werden damit das Arbeitsprogramm des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (EGI-REHS) kofinanziert und die Weiterbildungsmaßnahmen von Arbeitnehmerorganisationen, die Forschung und der Austausch bewährter Praktiken zu den Unternehmensbeziehungen in Europa, die Maßnahmen der Sozialpartner zur Verbesserung und Förderung der Strategie von Lissabon sowie die Information, Konsultation und Beteiligung von Unternehmensvertretern unterstützt.

Haushaltsentwurf 2011: Die Haushaltsmittel bleiben stabil. Insgesamt betrachtet sieht der Haushaltsentwurf 2011 keine Zunahme der Mittel für diese Haushaltslinien vor, mit Ausnahme eines geringen Zuwachses bei den Zahlungen lediglich für die Haushaltslinien 04 03 03 01 und 04 03 03 02 (0,39 Millionen Euro bzw. 0,3 Millionen Euro).

2.2.2. EURES – European Employment Service (04 03 04)

EURES: Haushaltsmittel und Umsetzungsquote

 

Haushaltsplan 2009

Haushaltsplan 2010

HE 2011

Haushaltslinie

Titel

Mehrjähriger Finanzrahmen

Verpflich-tungen

Zahlungen

Um-setzung

%

Verpflich-tungen

Zahlungen

Um-setzung)

%

Verpflich-tungen

Zahlungen

04 03 04

EURES

1a

19 838 034

15 121 218

100

19 100 000

16 000 000

7

19 500 000

16 000 000

04 01 04 04

EURES Verwaltungs-ausgaben

1a

477 975

477 975

99

470 000

470 000

36

470 000

470 000

Quelle: Arbeitsdokumente der Kommission – Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2011

Gemäß dem Arbeitsdokument der Kommission hat die Inanspruchnahme von EURES auf Grund der derzeitigen Krise erheblich zugenommen. Deshalb beabsichtigt die Kommission, diesen Dienst weiter auszubauen und insbesondere die Arbeitsvermittelungsdienste von EURES zu stärken.

Die im Haushaltsentwurf 2011 vorgesehenen Haushaltsmittel bleiben stabil. Für 2011 wurde lediglich ein Anstieg bei den Verpflichtungen in Höhe von 0,4 Millionen Euro vorgeschlagen. Die operativen Ausgaben belaufen sich auf 19,5 Millionen Euro bei den Verpflichtungen und 16 Millionen Euro bei den Zahlungen.

EURES 2011 – Planungen (Verpflichtungen):

2,3 Millionen Euro:      Aufbau der EURES-Portale für Website, Help-Desk und Arbeitsplatzmobilität

15 Millionen Euro:       Unterstützung der öffentlichen Arbeitsämter bei ihrer Mitwirkung am Aufbau europäischer Arbeitsmärkte, die mit Hilfe von EURES für jedermann offen und zugänglich sind

2,2 Millionen Euro:      Informations- und Kommunikationstätigkeiten, Weiterbildung, Vernetzung von EURES und Ausrichtung der Job Days.

2.2.3. PROGRESS - EU-Programm für Beschäftigung und soziale Solidarität (04 04 01)

Progress: Haushaltsmittel und Umsetzungsquote

 

Haushaltsplan 2009

Haushaltsplan 2010

HE 2011:

Haushaltslinie

Titel

MFR

Verpflich-tungen

Zah-lungen

Um-setzung)

%

Verpflich-tungen

Zah-lungen

Um-setzung)

%

Verpflich-tungen

Zah-lungen

04 04 01 01

Beschäftigung

1a

22 839 918

13 644 597

9

23 400 000

19 000 000

2

19 787 500

17 000 000

04 04 01 02

Sozialschutz und soziale Integration

1a

30 693 237

22 585 865

98

32 450 000

25 000 000

-

27 755 000

26 500 000

04 04 01 03

Arbeitsbedingungen

1a

11 652 418

7 380 312

100

10 320 000

7 500 000

10

8 425 000

8 500 000

04 04 01 04

Nichtdiskriminierung und Vielfalt

1a

22 720 684

18 843 184

97

24 050 000

19 000 000

20

20 137 500

18 000 000

04 04 01 05

Gleichstellung der Geschlechter

1a

12 966 402

10 698 941

94

13 470 000

10 000 000

5

11 790 000

10 000 000

04 04 01 06

Unterstützung für die Umsetzung

1a

1 393 077

853 514

54

1 750 000

1 500 000

-

1 355 000

1 200 000

04 01 04 10

Progress

Verwaltungsausgaben

1a

3 706 021

3 706 021

99

4 130 000

4 130 000

27

4 380 000

4 380 000

GESAMT

105 971 757

77 712 434

 

109 570 000

86 130 000

 

93 630 000

85 580 000

Quelle: Arbeitsdokumente der Kommission – Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2011

2.3. Andere Politikbereiche (indirekte Unterstützung für das Programm Jugend)

Gemäß den Angaben, die die Kommission im Zuge der Arbeitsgruppe Haushaltsüberwachung zur Umsetzung der Politikinstrumente in Bezug auf das Programm Jugend am 4. Mai 2010 vorgelegt hat, bieten folgende Politikbereiche zusätzliche Mittel zugunsten junger Menschen:

· Titel 04: der Europäische Sozialfonds (ESF) stellt 8,3 Mrd. Euro und damit rund 11 % seines Gesamthaushalts (2007-2013) für Reformen der Bildungs- und Weiterbildungssysteme der Mitgliedstaaten, die überwiegend auf junge Menschen ausgerichtet sind, unmittelbar zur Verfügung. Jüngsten Angaben zufolge sind rund ein Drittel der ESF-Empfänger junge Menschen (2,5 Millionen Jugendliche im Jahre 2008).

· Titel 05: Die Gemeinsame Agrarpolitik bietet jungen Landwirten Unterstützung an aufgrund folgender Maßnahmen:

Einrichtung von Junglandwirten – 2.894 Millionen Euro werden von der Kommission für etwa 186.800 Anspruchsberechtigte vorgesehen. Bis Januar 2010 hatten die Mitgliedstaaten einen Gesamtbetrag von 537,7 Millionen Euro für diese Maßnahme angegeben, was 2,7 % des Gesamtbetrags des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums darstellt, der seit Beginn der laufenden Planungsperiode ausbezahlt wurde.

Berufliche Weiterbildung und Informationsmaßnahmen sowie Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe, für die die vorgesehenen Gesamtbeträge für den Zeitraum 2007-2013 1.085,9 Millionen Euro bzw. 10.619,1 Millionen Euro betragen.

· Titel 13: Die Unterstützung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Bildung und Weiterbildung (mit Ausnahme der Infrastrukturen) liegt im Planungszeitraum 2007-2013 bei rund 1,6 Mrd. Euro.

 · 

III. EINRICHTUNGEN – Dezentrale Verwaltung der Programme

3.1. Dezentrale Einrichtungen

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) und die Europäische Stiftung für Berufsbildung unterstützen die Entwicklung von Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, von Qualifikationen und von mit der Beschäftigung verbundenen Angelegenheiten, die allesamt für Jugendliche von großer Bedeutung sind. Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass sie diese Programme und Maßnahmen nicht unmittelbar umsetzen.

Dezentrale Einrichtungen: Haushaltsmittel und Personal des CEDEFOP und der Europäischen Stiftung für Berufsbildung

 

 

 

 

HH 2009

HH 2010

HE 2011

Artikel

Einrichtung

Sitz

Rubrik

Mittel

Personal

Mittel

Personal

Mittel

Personal

15 02 25

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung

Thessaloniki

1a

16,8

101

16,9

101

15,7

101

15 02 27

Europäische Stiftung für Berufsbildung

Turin

4

19,9

96

18,3

96

19,8

96

(in Millionen EUR)

Quelle: Arbeitsdokumente der Kommission – Haushaltsentwurf 2011

3.1.1. Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP)

CEDEFOP ist die Einrichtung der EU für Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Ziel des Zentrums ist die Unterstützung der Kommission bei der Förderung und Entwicklung von Berufsbildung und berufsbegleitender Weiterbildung. Zu diesem Zweck trägt es im Rahmen der von der EU festgelegten Leitlinien durch wissenschaftliche und technische Tätigkeiten zur Umsetzung einer gemeinsamen Berufsbildungspolitik bei.

In dieser Hinsicht unterstützt CEDEFOP die Umsetzung

· des Europäischen Qualifikationsrahmens, der ein Instrument zum Vergleich von Qualifikationen in Europa zur Unterstützung des lebenslangen Lernens sowie der Bildungs- und Arbeitsplatzmobilität ist;

· des Europäischen Leistungspunktesystems für die berufliche Bildung (ECVET), das den Transfer aus einem Qualifikationssystem in ein anderes oder zwischen der allgemeinen Bildung und der Berufsbildung ermöglicht, um das lebenslange Lernen durch Aus- und Weiterbildung zu fördern;

· von Europass, einem Portfolio von fünf Instrumenten mit dem Kenntnisse und Qualifikationen in Europa leichter verständlich gemacht werden sollen;

· der Agenda „Neue Qualifikationen für neue Arbeitsplätze“ durch Prognosen für den Bedarf und die Nachfrage an Qualifikationen.

3.1.2. Europäische Stiftung für Berufsbildung

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung ist im Rahmen der Außenhilfe der EU, insbesondere der Erweiterung, der Nachbarschaftspolitik sowie im Bereich Entwicklung und Zusammenarbeit tätig. Ihr Ziel ist die Verbesserung der Entwicklung des Humankapitals durch eine Verbesserung der Berufsbildungssysteme. Durch ihre Politikanalysen und Maßnahmen im Bereich der Beratung und des Kapazitätenaufbaus unterstützt die Europäische Stiftung für Berufsbildung die Verbreitung von Wissen und die Steuerung von Maßnahmen zur Förderung realistischer Prioritäten und Ziele.

3.2. Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)

Die Umsetzung der in Titel 15 enthaltenen Programme ist unter Rückgriff auf die EACEA und das Netz nationaler Einrichtungen, deren Aufgaben nicht nur auf die Verwaltung beschränkt sind, sondern auch die Umsetzung der Programme umfassen, größtenteils ausgegliedert (indirekte zentralisierte Steuerung).

Die EACEA steuert den Großteil der Programme im Bereich der Bildungs- und Kulturpolitik[24], namentlich Lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion, Erasmus Mundus I und II, TEMPUS III und IV sowie die Vereinbarungen mit den USA und Kanada.

2010 befindet sich die EACEA in ihrem fünften Betriebsjahr. Der Mittelbedarf für 2011 ist gegenüber 2010 im Wesentlichen unverändert. Die Nettoerhöhung für 2011 beträgt lediglich 0,2 Millionen EUR (0,5 Prozent).

Haushaltsmittel und Personal der EACEA

(in Millionen EUR)

 

 

 

 

HH 2009

HH 2010

HE 2011

Artikel

Einrichtung

Sitz

Ru-brik

Mittel

Personal

Mittel

Personal

Mittel

Personal

15 01 04 30

15 01 04 31

15 01 04 32

16 01 04 30

19 01 04 30

22 01 04 30

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

Brüssel

1a

3b

4

3b

4

4

22,40

16,10

0,60

3,33

4,02

1,24

99

295

21,20

15,84

0,59

3,37

4,32

1,34

102

310

21,44

15,64

0,60

3,37

4,62

1,22

102

314

 

Gesamt EACEA

47,69

394

46,67

412

46,90

416

Quelle: Arbeitsdokumente der Kommission – Haushaltsentwurf 2011

Die Angaben in der Tabelle zum Personal der EACEA entsprechen der Zahl der Planstellen sowie in Kursivschrift der Zahl der Vertragsbediensteten pro Jahr.

IV. STRATEGIE EUROPA 2020

Das Ziel der Strategie Europa 2020 ist die Schaffung eines Wachstums- und Arbeitsplatzmodells für eine nachhaltige, auf Menschen und Innovation gestützte Gesellschaft. Im Rahmen der neuen, von der Kommission vorgeschlagenen Strategie[25] kommt dem Aspekt der Jugend, der Mobilität und der Bildung eine besondere Bedeutung zu – einer der Eckpfeiler der Strategie ist die Leitinitiative „Jugend in Bewegung“. Ferner sind die für Jugendliche relevanten Fragen in anderen Leitinitiativen wie „Innovationsunion“, „Digitale Agenda für Europa“ und „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“, die in Zukunft die Verbindung Jugend-Bildung-Mobilität stärken könnten, enthalten.

Mit „Innovationsunion“ sollen die Rahmenbedingungen und der Zugang zu Forschung und Innovation verbessert werden, um sicherzustellen, dass innovative Ideen in Waren und Dienstleistungen umgesetzt werden können, durch die Wachstum und Arbeitsplätze entstehen.

Mit „Jugend in Bewegung“ wird eine Leistungssteigerung der Bildungssysteme und eine Erleichterung beim Eintritt Jugendlicher in den Arbeitsmarkt angestrebt.

Mit der „Digitalen Agenda für Europa“ sollen der Aufbau des Hochgeschwindigkeitsinternets beschleunigt und die Vorteile eines digitalen Binnenmarkts für die Haushalte und die Unternehmen genutzt werden.

Mit der „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ wird die Modernisierung der Arbeitsmärkte und eine Steigerung der Handlungskompetenz der Menschen durch die lebenslange Förderung ihrer Qualifikationen mit Blick auf eine Anhebung der Beteiligung am Arbeitsmarkt und eine bessere Abstimmung von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage, auch durch die Mobilität der Arbeitskräfte, angestrebt.

(Siehe Anhang 2)

Schlussfolgerungen der Berichterstatterin

Das Europäische Parlament hat die Jugend bereits als eine seiner Kernprioritäten für den Haushalt 2011[26] festgelegt. In diesem Zusammenhang sollte die Jugend als übergreifendes EU-Thema betrachtet werden, im Rahmen dessen Synergien zwischen verschiedenen Politikbereichen mit Bezug zu Jugend, Bildung und Mobilität entstehen, und soziale Eingliederung, Steigerung der Handlungskompetenz, Qualifizierung und Mobilität von Jugendlichen unabhängig von deren Bildungsstand gefördert werden.

In diesem Arbeitsdokument wird der eindrucksvolle Umsetzungsstand nahezu aller Gemeinschaftsprogramme mit Jugendbezug deutlich gemacht, der oft mit einer vollständigen Ausschöpfung der zur Verfügung gestellten Mittel einhergeht. Die Nachfrage nach Beteiligung an diesen Programmen ist ungemein hoch, sodass mehr Investitionen auf diesem Gebiet sehr zu begrüßen wären.

Die Berichterstatterin betont daher den unbestrittenen europäischen Mehrwert dieser jugendpolitischen Instrumente, mit denen ein großer Beitrag zur Schaffung einer gefestigten europäischen Zivilgesellschaft und zur Stärkung einer europäischen Identität geleistet wird. Es sollte ebenfalls betont werden, dass das Ziel, einen dermaßen ambitionierten Auftrag zu erfüllen, im Widerspruch zu den sehr bescheidenen Mittelzuweisungen steht, die im Haushalt der EU für Jugendprogramme vorgesehen sind. So geht aus den jüngsten verfügbaren Informationen über „Jugend in Bewegung“ hervor, dass allein im Jahr 2008 7 380 Projekte mit 132 510 Teilnehmern über „Jugend in Bewegung“ gefördert wurden[27].

In diesem Zusammenhang begrüßt die Berichterstatterin den Beschluss der Kommission, eine der Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 den Themen Jugend, Bildung und Ausbildung zu widmen, da dies der Entwicklung einer umfassenden Jugendstrategie der EU einen beispiellosen Antrieb verleihen wird. Die Wirtschaftskrise hat auch die Notwendigkeit offenbart, Jugendliche insbesondere beim Übergang vom Bildungssystem in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Aus diesen Gründen sollten entsprechende Mittelzuweisungen für derartige jugendbezogene Programme und Instrumente gewährleistet werden. Mit Blick auf die Lesung des Haushaltsplans für 2011 im Oktober wird die Berichterstatterin konkrete Vorschläge dahingehend unterbreiten, welche Haushaltslinien mit mehr Mitteln ausgestattet werden sollten, um dieses Ziel zu erreichen.

Anhang 1

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen mit Jugendbezug

(in Millionen EUR)

Pilotprojekte / Vorbereitende Maßnahmen

Haushaltslinie

MFR

Phase

HE 2011

VE ZE

HH 2010

VE ZE

HH 2009

VE ZE

 

Erläuterungen

Pilotprojekte (PP)

Maßnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen

04 03 10

1a

PP 2

-

0,7

1

0,6

 

 

2010 PP

Beginn dreier Studien im 1. Quartal 2010, Information und Austausch bewährter Verfahrensweisen folgen 2011

Förderung der Mobilität und Integration der Arbeitnehmer

04 03 11

1a

PP 2

-

0,7

1

0,5

 

 

2010 PP

Aufnahme in die spezifischen EURES-Finanzhilfevereinbarungen

Förderung der Umwandlung unsicherer Arbeitsverhältnisse in abgesicherte Arbeitsverhältnisse

04 04 08

1a

PP 2

-

0,7

1

1

 

 

2010 PP

Vertragsunterzeichnung bis Ende 2010

Begleitung der Arbeitnehmer in Zeiten des industriellen Wandels

04 04 10

1a

kurz vor Ab-schluss

-

p.m.

p.m.

0,5

0,-

0,19

-

Deckung der Studienkosten von Personen aus den ENP-Ländern und der Kosten für mit dem Studium verbundene wissenschaftliche Tätigkeiten

15 02 31

1a

PP 2

1,5

1,5

1,5

1,5

 

 

2010 PP

Stipendien für ENP-Länder am Europakolleg (Brügge und Natolin)

Bildungsförderung durch Stipendien und Austausch im Rahmen der ENP

15 02 32

1a

PP 2

p.m.

p.m.

1

1

 

 

2010 PP

Stipendien, ENP-Länder, Masterstudiengang im Fach Europastudien 2010-11

Vorbereitende Maßnahmen (VM)

Erasmus für junge Unternehmer

02 02 03 05

1a

PA 3

2

4,6

5

3,6

4,99

0,18

2009 VM

Kommissionsvorschlag für eine Rechtsgrundlage bis Ende 2010

An Erasmus orientiertes Programm für Auszubildende

15 03 23

1a

kurz vor

Ab-schluss

-

0,3

-

0,3

0,99

1,05

2008 VM

Amicus – Zusammenschluss von MS zur Einführung eines europäischen Universaldienstes

15 05 10

3b

kurz vor Ab-schluss

-

0,4

-

1,06

0, -

1,16

2008 VM

Ex-Pilotprojekt

Europäisches Jahr der Freiwilligenarbeit 2011

16 05 03 01

ex 15 06 11

3b

PA 2

-

3

3

2,2

 

 

2010 VM

Vorbereitung für erfolgreiches EJF;

Rechtsgrundlage 2009 angenommen

Öffentliche Verwaltung und Erasmus

26 03 03

5

PA 2

p.m.

1

2

1

 

 

2010 PVM

Ex-Pilotprojekt 26 03 02

Anhang 2

Auszüge aus der Strategie Europa 2020 – Leitinitiativen im Bereich Jugend

Leitinitiative: “Jugend in Bewegung”

Ziel ist Steigerung der Leistung und internationalen Attraktivität der höheren Bildungseinrichtungen Europas und die Verbesserung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung in der EU insgesamt durch Exzellenz und Verteilungsgerechtigkeit sowie die Förderung der Mobilität von Studenten und Auszubildenden und die Verbesserung der Beschäftigungschancen von Jugendlichen.

Auf EU-Ebene übernimmt die Kommission folgende Aufgaben:

Integration und Ausbau der Mobilitäts-, Hochschul- und Forschungsprogramme der EU (wie Erasmus, Erasmus Mundus, Tempus und Marie Curie) und deren Verknüpfung mit nationalen Programmen und Ressourcen;

Ausbau des Modernisierungsprogramms der Hochschulen (Lehrpläne, Governance und Finanzierung), auch durch Benchmarking der Hochschulleistung und der Ergebnisse der Bildungseinrichtungen im globalen Zusammenhang;

Förderung des Unternehmergeistes, soweit dies durch Mobilitätsprogramme für junge Fachkräfte möglich ist;

Förderung der Anerkennung des nichtformalen und informellen Lernens;

Einführung eines Rahmens für die Beschäftigung junger Menschen, mit dem deren Arbeitslosigkeit abgebaut werden soll: In Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern soll der Einstieg junger Menschen in die Arbeitswelt durch Lehrlingsausbildung, Praktika oder sonstige Arbeitserfahrung gefördert werden. Dazu gehört auch das Programm „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“, mit dem die Anstellungschancen junger Menschen durch die Förderung der Mobilität in der EU verbessert werden.

Die Mitgliedstaaten wiederum sind aufgefordert,

sicherzustellen, dass auf allen Ebenen (Vorschule bis Universität) wirkungsvoll in Bildung investiert wird;

die Ergebnisse der Bildungseinrichtungen zu verbessern und zu diesem Zweck ein integriertes Konzept zu entwickeln, in dem jede einzelne Stufe (Vor-, Grund-, Sekundar-, Berufs- und Hochschule) berücksichtigt wird, Schlüsselkompetenzen festgelegt werden und mit dem der Schulabbruch eingedämmt wird;

die Offenheit und Bedeutung der Bildungssysteme durch die Einführung nationaler Qualifikationsrahmen und besser auf den Bedarf der Arbeitsmärkte zugeschnittene Bildungsergebnisse zu fördern;

die Berufseinstiegschancen junger Menschen durch integrierte Maßnahmen, zu denen u.a. Orientierung, Beratung und Praktika zählen, zu verbessern.

Leitinitiative: „Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“

Mit dieser Initiative sollen die Voraussetzungen für eine Modernisierung der Arbeitsmärkte geschaffen werden, um das Beschäftigungsniveau anzuheben und die Nachhaltigkeit unserer Sozialmodelle zu gewährleisten. Die Erwerbstätigen von heute und morgen sollen durch den Erwerb neuer Qualifikationen befähigt werden, sich an neue Gegebenheiten anzupassen und gegebenenfalls beruflich umzuorientieren, damit die Arbeitslosigkeit zurückgeht und die Produktivität zunimmt.

Auf EU-Ebene arbeitet die Kommission darauf hin,

die zweite Phase der Flexicurity-Agenda gemeinsam mit den europäischen Sozialpartnern zu definieren und umzusetzen und zu erkunden, wie wirtschaftliche Übergänge besser bewältigt, die Arbeitslosigkeit besser bekämpft und die Erwerbsquote gesteigert werden können;

den gesetzgeberischen Rahmen im Einklang mit den Grundsätzen der „intelligenten“ Regulierung an sich wandelnde Beschäftigungsmuster (z.B. Arbeitszeiten, Standort) und neue Risiken für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz anzupassen;

die Mobilität von Arbeitskräften innerhalb der EU zu erleichtern und zu unterstützen, Angebot und Nachfrage mit entsprechender finanzieller Flankierung durch die Strukturfonds, insbesondere den Europäischen Sozialfonds (ESF), besser in Einklang zu bringen und eine zukunftsorientierte, umfassende Migrationspolitik zu fördern, die auf die Prioritäten und Bedürfnisse der Arbeitsmärkte flexibel zu reagieren vermag;

die Kapazitäten der Sozialpartner zu stärken und das Problemlösungspotenzial des sozialen Dialogs auf allen Ebenen (EU, national/regional, sektoral, unternehmensintern) voll auszuschöpfen, sowie eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsmarkt-Institutionen einschließlich der für die staatliche Beschäftigungsförderung zuständigen Einrichtungen der Mitgliedstaaten zu fördern;

den strategischen Rahmen für die Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung unter Einbeziehung aller Beteiligten zu mobilisieren. Das sollte u.a. zur Umsetzung der Prinzipien des lebenslangen Lernens (in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und Sachverständigen) auch durch flexible Übergänge zwischen den verschiedenen Zweigen und Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Stärkung der Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung führen. Auf der europäischen Ebene sollten die Sozialpartner konsultiert werden, um sie zu eigenen Initiativen anzuregen;

Erwerb und Anerkennung der für Weiterbildungsmaßnahmen und den Arbeitsmarkt erforderlichen Kompetenzen in der allgemeinen, beruflichen, höheren und Erwachsenenbildung durchgehend zu gewährleisten und eine gemeinsame sprachliche und operative Grundlage für die allgemeine und berufliche Bildung und die Arbeitswelt zu schaffen: einen europäischen Rahmen für Qualifikationen, Kompetenzen und Berufe.

Die Mitgliedstaaten wiederum sind aufgefordert,

ihre nationalen Flexicurity-Konzepte – wie vom Europäischen Rat vereinbart – umzusetzen, um die Segmentierung des Arbeitsmarktes abzubauen und Übergänge sowie die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu erleichtern;

die Effizienz der Steuer- und Leistungssysteme zu prüfen und regelmäßig zu beobachten, damit Arbeit sich lohnt. Dabei sollten besonderes Augenmerk auf die Lage gering Qualifizierter gerichtet und Maßnahmen, die den Weg in die Selbständigkeit erschweren, abgeschafft werden;

neue Formen des Ausgleichs von Berufs- und Privatleben sowie aktives Altern zu fördern, und mehr Gleichheit zwischen den Geschlechtern zu gewährleisten;

die tatsächliche Umsetzung von Ergebnissen des sozialen Dialogs zu fördern und zu kontrollieren;

die Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens durch die Erstellung nationaler Qualifikationsrahmen anzukurbeln;

Erwerb und Anerkennung der für Weiterbildungsmaßnahmen und den Arbeitsmarkt erforderlichen Kompetenzen in der allgemeinen, beruflichen, höheren und Erwachsenenbildung durchgehend zu gewährleisten und dabei auch die außerschulische Bildung und informelles Lernen einzubeziehen;

Partnerschaften zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Arbeitswelt u.a. durch Einbeziehung der Sozialpartner in die planerische Gestaltung des Bildungsangebots zu entwickeln.

Leitinitiative: “Eine digitale Agenda für Europa”

Ziel ist es, einen nachhaltigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen aus einem digitalen Binnenmarkt auf der Grundlage des schnellen und ultraschnellen Internets und interoperabler Anwendungen zu ziehen, mit Breitbandanschlusses für jedermann im Jahr 2013, sehr viel höheren Internet-Geschwindigkeiten (30 Mbps oder mehr) bis 2020 und einen Internetanschluss von über 100 Mbps für 50 % oder mehr aller europäischen Haushalte.

Auf EU-Ebene übernimmt die Kommission folgende Aufgaben:

Bereitstellung eines stabilen Rechtsrahmens, der Anreize für Investitionen in eine offene und wettbewerbsfähige Hochgeschwindigkeits-Internetstruktur und verbundene Dienste gibt;

Entwicklung einer effizienten Frequenzpolitik;

erleichterte Verwendung der Strukturfonds der EU für diese Agenda;

Schaffung eines echten Binnenmarktes für Online-Inhalte und -Dienste (d.h. grenzenlose und sichere Märkte für EU-Webdienste und digitale Inhalte mit einem hohen Vertrauensgrad, ausgewogener Rechtsrahmen mit eindeutigen Rechten, Förderung multiterritorialer Lizenzen, angemessener Schutz und angemessene Vergütung für Rechtsinhaber und aktive Unterstützung der Digitalisierung des reichen europäischen kulturellen Erbes sowie Ausgestaltung der globalen Steuerung des Internet);

Reform der Forschungs- und Innovationsfonds und Aufstockung der IKT-Förderung, um Europas technologische Stärke in strategischen Schlüsselbereichen auszubauen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass KMU mit hohem Wachstumspotenzial auf neu entstehenden Märkten führend werden und IKT-Innovation in allen Branchen angeregt wird;

Förderung des Internetzugangs und der Internetakzeptanz durch alle europäischen Bürger, vor allem durch Aktionen zur Förderung der digitalen Kompetenz.

Die Mitgliedstaaten wiederum sind aufgefordert,

operative Strategien für die Einführung des Hochgeschwindigkeitsinternet zu entwickeln und eine öffentliche Finanzierung bzw. Strukturfondsmittel für Gebiete bereitzustellen, die nicht ganz durch private Investitionen abgedeckt sind;

einen Rechtsrahmen zur Koordinierung öffentlicher Arbeiten aufzustellen, mit dem die Kosten für den Netzausbau reduziert werden;

die Einführung und Verwendung moderner Online-Dienste zu fördern (z.B. elektronische Behördendienste, Online-Gesundheitsdienste, Smart Home, digitale Kenntnisse, Sicherheit).

Leitinitiative: „Innovationsunion“

Ziel dieser Initiative ist die Neuausrichtung unserer FuE- und Innovationspolitik auf die Herausforderungen, denen sich unsere Gesellschaft gegenüber gestellt sieht: Klimawandel, Energie- und Ressourceneffizienz, Gesundheit und demographischer Wandel. Jedes Glied der Innovationskette muss verstärkt werden, von der „Blue sky“-Forschung bis zur Vermarktung.

Auf EU-Ebene übernimmt die Kommission folgende Aufgaben:

die Vollendung des Europäischen Forschungsraums, die Entwicklung eines strategischen Forschungsplans mit den Schwerpunkten Energieversorgungssicherheit, Verkehr, Klimawandel und Ressourceneffizienz, Gesundheit und Alterung, umweltfreundliche Herstellungsmethoden und Bodenbewirtschaftung sowie die Förderung der gemeinsamen Planung mit den Mitgliedstaaten und Regionen;

die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmensinnovationen (d.h. Einführung eines einheitlichen EU-Patents und eines Patentgerichts, Modernisierung des urheber- und markenrechtlichen Rahmens, verbesserter Schutz der Rechte an geistigem Eigentum für KMU, beschleunigte Einführung interoperabler Normen; erleichterter Zugang zu Kapital und uneingeschränkte Nutzung nachfragebezogener politischer Maßnahmen, z.B. durch die öffentliche Auftragsvergabe und intelligente Regulierung);

die Einführung „Europäischer Innovationspartnerschaften“ zwischen der EU und den einzelnen nationalen Ebenen, um die Entwicklung und Einführung der der Bewältigung der beschriebenen Herausforderungen dienenden Technologien zu beschleunigen. Zu den ersten zählen der Aufbau der Bio-Wirtschaft bis 2020, die Kerntechnologien für die Ausgestaltung der industriellen Zukunft Europas und Technologien, die es älteren Menschen ermöglichen, unabhängig und aktiv zu leben;

die Überarbeitung und Weiterentwicklung der Innovationsförderinstrumente der EU (z.B. Strukturfonds, Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, FuE-Rahmenprogramme, PGI, Set-Plan), auch durch engere Zusammenarbeit mit der EIB und die Straffung der Verfahren für den Zugang zu Fördermitteln, insbesondere für KMU, und innovative Anreize in Verbindung mit dem Kohlenstoffmarkt, insbesondere für Vorreiter;

die Förderung von Wissenspartnerschaften und die Stärkung der Verknüpfung von Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Forschung und Innovation, auch durch das ETI und Unterstützung des Unternehmergeistes durch die Förderung junger innovativer Unternehmen;

Die Mitgliedstaaten wiederum sind aufgefordert,

die nationalen (und regionalen) FuE- und Innovationssysteme im Sinne der Förderung von Exzellenz und intelligenter Spezialisierung zu reformieren, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschung und Unternehmen zu stärken, die Programmplanung gemeinsam vorzunehmen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Bereichen zu stützen, in denen ein EU-Mehrwert erzielt werden kann, und die nationalen Förderverfahren entsprechend anzupassen sowie die Verbreitung der Technologie auf dem Gebiet der Union zu gewährleisten;

dafür zu sorgen, dass es eine ausreichende Zahl von Hochschulabsolventen in den Bereichen Naturwissenschaften, Mathematik und Ingenieurwesen gibt und die Schullehrpläne auf Kreativität, Innovation und Unternehmergeist auszurichten;

den Ausgaben für die Wissenserlangung und -verbreitung auch durch steuerliche Anreize und sonstige Finanzinstrumente Vorrang einzuräumen und höhere private FuE-Investitionen zu fördern.

A. Allgemeine Bemerkungen

Der AStV hat am 8. Juli seinen Standpunkt zum Haushaltsentwurf (HE) 2011 angenommen, der Mitte August nach dem für die Konsultation der nationalen Parlamente vorgesehenen Zeitraum vom Rat offiziell gebilligt werden soll. Ihre Berichterstatterin weist darauf hin, dass sich der Rat ungeachtet der neuen, sich aus dem Vertrag von Lissabon ableitenden verfahrenstechnischen und institutionellen Rahmenbedingungen gesträubt hat, die vom Europäischen Parlament für den Haushaltsplan 2011 vorgeschlagenen Prioritäten zu akzeptieren. Infolgedessen traten bei dem Trilog-Treffen vom 30. Juni die Divergenzen zwischen den beiden Teilen der Haushaltsbehörde offen zutage, sodass kein wirklicher Spielraum für mögliche Kompromisse vorhanden war.

Es sei daran erinnert, dass das Mandat der EP-Delegation speziell den Trilog betreffende Punkte umfasste, wie z. B.:

–  haushaltsspezifische Auswirkungen des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus;

–  jugendbezogene Programme;

–  finanzielle Nachhaltigkeit und Handhabbarkeit der Rubrik 1a unter Berücksichtigung der durch den Vertrag von Lissabon eingetretenen Veränderungen;

–  Rubrik 4 einschließlich der Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes;

–  die geringen Spielräume innerhalb des HE 2011 und die Notwendigkeit einer Änderung des derzeitigen MFR.

Der Rat vermittelte mehrere politische Botschaften, die sich in seinem Standpunkt zum HE 2011 widerspiegeln:

–  Der Haushaltsplan 2011 sollte sich durch Haushaltsdisziplin auszeichnen, die als weitere Mittelkürzungen zu verstehen ist;

–  die Spielräume müssen erhöht werden, damit sich die EU politisch entwickeln und auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren kann;

–  das Volumen der Mittel für Zahlungen sollte genau überwacht und eingedämmt werden.

Was die Gesamtzahlen anbelangt, so nahm der Rat am HE 2011 eine sich auf alle Rubriken erstreckende Kürzung der Mittel für Verpflichtungen um 788 Mio. EUR vor, womit die Erhöhung gegenüber dem Haushaltsplan 2010 auf 0,21 % zusammenschmolz (im Vergleich dazu betrug die von der Kommission vorgeschlagene, ebenfalls bereits geringfügige Erhöhung 0,77 %).

Bei den Mitteln für Zahlungen nahm der Rat erneut eine sich auf alle Rubriken erstreckende einschneidende Kürzung vor. Insgesamt wurden die Mittel um 3,6 Mrd. EUR auf 126,538 Mrd. EUR gesenkt. Im Standpunkt des Rates klafft daher zwischen Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen eine Lücke von mehr als 15 Mrd. EUR.

B. Situation nach Rubriken

Rubrik

Standpunkt des Rates

Differenz gegenüber

HE 2011(Betrag)

 

Differenz gegenüber Hhpl. 2010

(einschl. BH 1 und 2)(%)

 

Spielraum bis zum geltenden FR

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

 

1. Nachhaltiges Wachstum

 

 

 

 

 

 

 

1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

12 890 302 270

11 218 574 170

-46 550 000

-841 140 000

-10,25

-1,10

96 697 730

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

500 000 000

0

0

-50 000 000

 

 

 

Rubrik 1a insgesamt

13 390 302 270

11 218 574 170

-46 550 000

-891 140 000

-9,91

-1,10

96 697 730

1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

50 970 093 784

41 465 796 740

0

-1 075 000 000

+3,21

+13,97

16 906 216

Rubrik 1 insgesamt (einschl. EGF)

64 360 396 054

52 684 370 910

-46 550 000

-1 966 140 000

+0,17

+10,39

113 603 946

2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

59 011 601 738

57 314 977 696

-474 646 651

-820 707 600

-0,82

-1,41

1 326 398 262

Davon: Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

43 277 214 300

43 181 073 758

-470 187 600

-475 687 600

-1,24

-1,19

1 189 375 700

3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

 

 

 

 

 

 

 

3a. Freiheit, Sicherheit und Recht

1 124 342 740

802 963 740

-10 910 000

-49 610 000

+11,71

+8,72

81 657 260

3b. Unionsbürgerschaft

667 977 000

619 674 000

+160 000

-19 305 000

0

-6,02

15 023 000

Rubrik 3 insgesamt

1 792 319 740

1 422 637 740

-10 750 000

-68 915 000

+7,04

+1,77

96 680 260

4. Die EU als globaler Akteur

8 265 929 377

7 010 864 867

-93 740 000

-387 899 000

+4,74

-7,00

 

Reserve für Soforthilfen

253 860 000

0

0

-203 000 000

+2,00

-100,00

 

Rubrik 4 insgesamt

8 519 789 377

7 010 864 867

-93 740 000

-590 899 000

+4,65

-9,98

164 070 623

5. Verwaltung

8 093 227 556

8 094 282 556

-162 146 733

-162 146 733

+2,47

+2,49

 

INSGESAMT

141 777 334 465

126 527 133 769

-787 833 384

-3 608 808 333

+0,22

+2,91

2 023 525 535

Mittel für Zahlungen in % des BNE

 

1,02

 

 

 

 

 

1. Rubrik 1a „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“

Der Rat senkt die Mittel für Verpflichtungen um 43,5 Mio. EUR und die Mittel für Zahlungen um 889 Mio. EUR (was gegenüber dem HE 2011 eine Kürzung um 0,3 % bzw. 7,3 % darstellt). Diese Kürzungen betreffen in erster Linie eine Reihe von Politikbereichen, die unmittelbar zur Belebung der europäischen Wirtschaft, zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Förderung der Mobilität beitragen: Unternehmen (MfV: -9,7 Mio. EUR, MfZ: -102,4 Mio. EUR), Beschäftigung und Soziales (MfV: -1,65 Mio. EUR, MfZ: 63,55 Mio. EUR[28]), Mobilität und Verkehr (MfV: -8,5 Mio. EUR, MfZ: 130,0 Mio. EUR), Forschung (MfV: -9,2 Mio. EUR, MfZ: -344,7 Mio. EUR), Energie (MfV: -0,9 Mio. EUR, MfZ: -29,0 Mio. EUR), Bildung und Kultur (MfV: -2,9 Mio. EUR, MfZ: -136,4 Mio. EUR[29]) und Informationsgesellschaft und Medien (MfV: -8,3 Mio. EUR, MfZ: -67,9 Mio. EUR).

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mittel für Verpflichtungen bei Progress, Marco Polo II und dem 7. RP gekürzt wurden (bei Progress um 7,45 Mio. EUR, bei Marco Polo II um 9 Mio. EUR und beim 7. RP um nahezu 400 Mio. EUR).

Besonders erwähnenswert ist jedoch die drastische Kürzung der Mittel für Zahlungen bei den Haushaltslinien für den Bereich Jugend-Bildung-Mobilität, der einer der Prioritäten des EP entspricht: bei EURES (European Employment Services) um 1 Mio. EUR, bei Erasmus Mundus um 8 Mio. EUR, beim Programm „Lebenslanges Lernen“ um 25,5 Mio. EUR und beim Programm „Menschen“ um 100 Mio. EUR.

2. Rubrik 1b „Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung“

Im Standpunkt des Rates zum HE werden bezüglich der Mittel für Verpflichtungen keine Änderungen am Vorschlag der Kommission vorgenommen. Diese bleiben somit auf dem Stand von 50 970 Mio. EUR (+3,2 % gegenüber 2010), wovon 39 891,5 Mio. EUR – ein ähnlicher Betrag wie 2010 – auf die Strukturfonds (EFRE und ESF) und 11 078, 6 Mio. EUR auf den Kohäsionsfonds entfallen.

Der Standpunkt befindet sich hinsichtlich der Mittel für Verpflichtungen voll im Einklang mit den Mittelzuweisungen des MFR, wenn man die in Nummer 17 der IIV vorgesehene technische Anpassung des Finanzrahmens für 2011 (Erhöhung um 336 Mio. EUR) berücksichtigt.

Auf der anderen Seite hat der Rat bei den Mitteln für Zahlungen einen sehr restriktiven Ansatz verfolgt und diese gegenüber dem von der Kommission veranschlagten Zahlungsbedarf für 2011, der nach Einschätzung des Europäischen Parlaments[30] möglicherweise bereits zu niedrig angesetzt war, um 1 075 Mio. EUR gekürzt. Die Hälfte dieser Kürzungen (560 Mio. EUR) betrifft Mittel des vorausgegangenen Programmplanungszeitraums, insbesondere den Abschluss von Kohäsionsfondsprojekten des Zeitraums 2000-2006. Bezüglich des derzeitigen Programmplanungszeitraums 2007-2013 betreffen die wichtigsten Kürzungen bei den Mitteln für Zahlungen das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

Bei einem solchen Ansatz wird weder berücksichtigt, dass die Programmdurchführung zu Beginn des Zeitraums 2007-2013 langsam angelaufen ist und daher, vor allem 2011, stark aufholen muss, noch wird folgenden Umständen Rechnung getragen, die in dem oben genannten Mandat des Parlaments für den Trilog festgestellt wurden und ebenfalls eine ehrgeizigere Erhöhung der Mittel für Zahlungen gerechtfertigt erscheinen lassen:

–  die jüngsten Rechtsänderungen, die insbesondere darauf abzielen, die Verwaltung der EU-Mittel zu erleichtern und Investitionen zu beschleunigen;

–  das Jahr 2011 wird das erste Jahr sein, in dem alle Verwaltungs- und Kontrollsysteme gebilligt sind, was eine Vorbedingung für Zwischenzahlungen darstellt; dies bedeutet, dass die Durchführung der Programme ihren normalen Rhythmus erreichen wird, wobei Ende März 2010 bereits Projekte von über 93 Mrd. EUR oder 27 % des gesamten Finanzvolumens für den Zeitraum ausgewählt waren;

–  der Abschluss der Programme des Zeitraums 2000-2006 wird 2011 voraussichtlich weitergehen, sodass Abschlusszahlungen geleistet werden müssen, aber auch einige Mittel frei werden dürften, um die Durchführung der Programme des Zeitraums 2007-2013 stärker zu beschleunigen.

Die Kürzung der von der Kommission vorgeschlagenen Mittel für Zahlungen um 1 075 Mio. EUR, womit sich die Erhöhung des Jahres 2011 auf 13,9 % und das Mittelvolumen auf 41 466 Mio. EUR verringert, kann daher als beunruhigend angesehen werden. Allerdings sollte darauf hingewiesen werden, dass sich der Entwurf einer Erklärung über ein besonderes Verfahren für die Mittel für Zahlungen der Rubrik 1b[31] voll und ganz im Einklang mit dem Standpunkt des Parlaments befindet, wie er in dem Mandat für den Trilog zum Ausdruck kommt.

3. Rubrik 2 „Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen“

Die Haltung des Rates, die Landwirtschaft als Vorratsspeicher zu benutzen, um andere Verpflichtungen zu erfüllen, findet ihre Bestätigung, da Einsparungen in Höhe von 474 Mio. EUR bei den Mitteln für Verpflichtungen und in Höhe von 820 Mio. EUR bei den Mitteln für Zahlungen vorgenommen werden. Es lässt sich bereits jetzt vorhersehen, dass der auf diese Weise geschaffene Spielraum (1 326,4 Mio. EUR) zur Finanzierung anderer EU-Prioritäten verwendet werden wird. Dies geschah viermal in den letzten Jahren (die Annahme der Jahreshaushaltspläne war nur dadurch möglich, dass die bei den einzelnen Rubriken des MFR verfügbaren Spielräume aufgebraucht oder von der in Nummer 23 der IIV vom 17. Mai 2006 vorgesehenen Änderung Gebrauch gemacht wurde, indem die Spielräume bis zu den Obergrenzen der Rubrik 2 ausgeschöpft wurden).

Angesichts des künstlichen, geringen Spielraums, der durch die Kürzungen bei Rubrik 2 entstanden ist, wird es für die EU sehr schwer sein, auf Marktkrisen, Tierseuchen, Marktschwankungen und unvorgesehene Ereignisse in der Welt angemessen zu reagieren.

Die einschneidenden Kürzungen bei den Mitteln für Zahlungen (820 Mio. EUR, davon 98 Mio. EUR bei den Mitteln für die ländliche Entwicklung und 38 Mio. EUR bei LIFE+) dürften auch die Ausführung der Mittel für Verpflichtungen im Jahr 2011 gefährden: Damit genügend Mittel zur Bestreitung der sich aus bestehenden Verpflichtungen ergebenden Zahlungen zur Verfügung stehen (und um die Gefahr verspäteter Zahlungen und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden), dürfte das Referat Finanzen der Kommission die Mittel für Zahlungen zunächst dazu verwenden, die bereits eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen, die 2011 fällig werden (wie beispielsweise Zwischen- oder Abschlusszahlungen), zu erfüllen, da der Gesamtbetrag der eingegangen Verpflichtungen geringer sein wird als der Betrag der im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel für Verpflichtungen. Einschneidende Kürzungen bei den Mitteln für Zahlungen könnten das Referat Finanzen dazu veranlassen, das Eingehen neuer rechtlicher Verpflichtungen, vor allem im letzten Quartal des Jahres, zu verlangsamen.

Es sei auch darauf hingewiesen, dass sich der Anteil der Ausgaben für die GAP im EU-Haushalt – von nahezu 75 % im Jahre 1985 auf voraussichtlich 39,3 % im Jahre 2013 – stetig verringert. Noch deutlicher ist der Rückgang bei den Haushaltsausgaben für marktbezogene Maßnahmen, deren Anteil an den Gesamtausgaben für die GAP im Jahr 1992 noch 74 % betrug und jetzt bei unter 10 % liegt.

Schließlich sollte hervorgehoben werden, dass sich die politische Bedeutung der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) im HE 2011 nicht angemessen widerspiegelt, und der Standpunkt des Rates verschlimmert die Situation noch dadurch, dass die ZE bei den Haushaltslinien des Europäischen Fischereifonds deutlich gekürzt werden (um 95 Mio. EUR und 44 Mio. EUR).

4. Rubrik 3a „Freiheit, Sicherheit und Recht“

Die einzige Bemerkung, mit der der Rat in seinen Schlussfolgerungen zu den Haushaltsleitlinien für 2011 auf Rubrik 3a einging, war der Hinweis, „dass es wichtig ist, den EU-Politiken, wie der Einwanderungspolitik, ausreichend Mittel zuzuweisen“. Dennoch betreffen seine wichtigsten Kürzungen bei den Mitteln für Zahlungen (25,65 Mio. EUR von 41,25 Mio. EUR) die drei wichtigsten Fonds für die Umsetzung der Einwanderungspolitik (den Europäischen Außengrenzenfonds, den Europäischen Fonds zur Integration von Drittstaatsangehörigen und den Europäischen Rückkehrfonds), deren Mittel gegenüber dem HE 2011 um 7,3 % gekürzt wurden.

Die wichtigste Kürzung bei den Mitten für Verpflichtungen (um 1 Mio. EUR oder 18,52 %) betrifft das Programm Prince (Informationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, wie z B. interne Websites, öffentliche Veranstaltungen, Kommunikationsprodukte, Eurobarometer-Umfragen usw.). Dies wirft Fragen bezüglich des Erfolgs des Stockholmer Programms auf, vor allem vor dem Hintergrund des jüngsten Entwurfs von Schlussfolgerungen des Rates zum Aktionsplan der Kommission zur Umsetzung des Stockholmer Programms, in dem festgestellt wird, dass „einige der von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht im Einklang mit dem Stockholmer Programm stehen und andere, die zum Stockholmer Programm gehören, in der Mitteilung der Kommission nicht behandelt werden“, und alle Beteiligten aufgerufen werden, „für die ordnungsgemäße Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen und Tätigkeiten, die auf das Stockholmer Programm zurückgehen, einschließlich derjenigen, die in der obengenannten Mitteilung der Kommission nicht genannt sind, Sorge zu tragen“:

In Bezug auf das SIS II, für das nach dem Willen des Parlaments Mittel in der Reserve bereitgehalten werden sollten, nahm der Rat keine Änderung bei den Mitteln für Verpflichtungen vor, sondern schlug lediglich eine Senkung der Mittel für Zahlungen um 11,9 % (-2,5 Mio. EUR) vor.

5. Rubrik 3b „Unionsbürgerschaft“

Die einzige vom Rat gegenüber dem HE 2011 vorgeschlagene Mittelerhöhung betrifft eine neue vorbereitende Maßnahme (4 Mio. EUR) für den Erhalt europäischer Gedenkstätten wie des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau. Diese neue Haushaltslinie wiegt die Kürzung der Mittel für Verpflichtungen für das Instrument für den Katastrophenschutz (Kürzung um 2,1 Mio. EUR, was einem Rückgang von mehr als 11% entspricht) auf.

Die Hauptkürzungen bei den Mitten für Zahlungen betreffen die Maßnahmen der EU im Bereich der Gesundheit (-8,1 Mio. EUR, ein Rückgang um nahezu 23 %) und das Programm „Kultur“ 2007-2013 (‑3,85 Mio. EUR).

Insgesamt hat der Rat gegenüber dem HE 2011 die Mittel für Zahlungen um 19,3 Mio. EUR (-3,02 %) gekürzt und die Mittel für Verpflichtungen um 1,65 Mio. EUR (+0,25 %) erhöht.

6. Rubrik 4 „Die EU als globaler Akteur“

Der Rat möchte bei dieser Rubrik einen Spielraum schaffen, um für mögliche Krisen in Drittländern gerüstet zu sein. Gegenüber dem HE 2011 (70,3 Mio. EUR) erhöht sich der Spielraum auf 164 Mio. EUR.

Damit eine solche Erhöhung des Spielraums möglich ist, werden Kürzungen in Höhe von 94 Mio. EUR vorgeschlagen, die insbesondere bei folgenden Haushaltslinien vorgenommen werden sollen:

–  Operative Ausgaben im Rahmen der Erweiterungsinstrumente / grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Beitrittsländern (-52 Mio. EUR): Dieser Ansatz ist fragwürdig, da alle Parteien darin übereinstimmen, dass das Jahr 2011 ein Meilenstein für alle Länder in den verschiedenen Phasen des Beitrittsprozesses sein wird. Die Kommission hatte in ihrem HE 2011 sogar eine Erhöhung der Mittel für Verpflichtungen für die Erweiterung um mehr als 13 % vorgeschlagen, was vom EP in seiner Entschließung zum Mandat für den Trilog begrüßt wurde;

–  Verwaltungsausgaben: Kürzung um 24,65 Mio. EUR, davon 16 Mio. EUR beim DCI, 4,75 Mio. EUR beim IPA, 1,2 Mio. EUR beim ENPI, 1,2 Mio. EUR beim IfS, 1 Mio. EUR beim EIDHR und 0,5 Mio. EUR bei HUMA. Es sei darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagenen Kürzungen bei den Verwaltungsausgaben weder im Verhältnis zur Gesamtausstattung der einzelnen Instrumente mit operativen Ausgaben noch in Beziehung zur Verwendungsrate stehen, die bis Mitte Juni in allen Fällen bei über 80 % lag (außer bei den Verwaltungsausgaben für den Politikbereich „Humanitäre Hilfe“);

–  Makrofinanzhilfe (Kürzung der Mittel für Verpflichtungen um 15 Mio. EUR): Der Rat schlägt nahezu die Beibehaltung des Mittelvolumens des Haushaltsplans 2010 vor.

Bei den Mitteln für Zahlungen belaufen sich die vorgeschlagenen Kürzungen auf 591 Mio. EUR (einschließlich der kompletten Streichung der Mittel für Zahlungen für die Soforthilfereserve in Höhe von 203 Mio. EUR). In ihrem HE 2011 hatte die Kommission bereits eine Kürzung um 186 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsplan 2010 vorgeschlagen, was sie damit begründete, dass die noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) bei den für den Abschluss früherer Programme bestimmten Haushaltslinien deutlich zurückgegangen seien.

Diese vom Rat vorgenommene weitere Kürzung um 591 Mio. EUR, durch die sich ein Rückgang der Mittel für Zahlungen um nahezu 10 % gegenüber 2010 ergibt, betrifft nicht die für den Abschluss früherer Programme bestimmten Haushaltslinien, sondern die operativen Haushaltslinien aller laufenden Programme (wobei die GASP als Ausnahme hervorsticht).

7. Rubrik 5 „Verwaltung“

Der Standpunkt des Rates sieht eine Kürzung des HE der Kommission um 162,15 Mio. EUR vor, womit die Verwaltungsausgaben für alle Organe auf 8 094 Mio. EUR gesenkt werden. Dies entspricht gegenüber 2010 einer Erhöhung um 2,5 %, womit ein Spielraum von 323 Mio. EUR verbleibt.

Einige der den Kürzungen zugrunde liegenden Annahmen und der Ansatz des Rates, unter Berücksichtigung der derzeitigen Quote der unbesetzten Stellen einen Pauschalabschlag bei den Dienstbezügen vorzunehmen, kann möglicherweise nachteilige Auswirkungen auf das reibungslose Funktionieren der Organe haben. Es ist wichtig zu betonen, dass, wie vom Parlament in seinen Leitlinien gefordert, für jedes der Organe eine individuelle Analyse erforderlich ist.

Durch die vom Rat insgesamt vorgenommenen Kürzungen verringert sich der ursprüngliche Ansatz der Kommission um rund 2 %. Die Kürzungen betreffen insbesondere

–  die Ausgaben der Kommission einschließlich jener für die europäischen Ämter (-80 Mio. EUR oder -2,1 %, wobei sich die Kürzungen für die Ämter von -0,75 % für EPSO bis 3,15 % für das PMO bewegen),

–  die Europäischen Schulen (-13 Mio. EUR oder -7,5 %),

–  den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) (-14 Mio. EUR oder ‑10,3 %),

–  den Ausschuss der Regionen (AdR) (-10 Mio. EUR oder -11,2 %),

–  die Versorgungsbezüge (-23 Mio. EUR oder -1,8 %).

Interessant ist auch der Hinweis, dass die geringste Kürzung, die vom Rat vorgenommen wurde, nach dem Parlament (für das das Gentlemen’s Agreement gilt) und dem Bürgerbeauftragten (dessen Ausgaben nicht ins Gewicht fallen), seinen eigenen Ausgaben galt (nur -1,3 %), während die beim EWSA und beim AdR vorgenommenen Kürzungen bei über 10 % liegen.

Generell möchte der Rat die Erhöhung bei allen Organen außer beim EDSB auf 2 % begrenzen, es werden außer für den Europäischen Rat keine neuen Stellen geschaffen, und der Rat lehnt auch, solange das entsprechende Verfahren vor dem Gerichtshof noch nicht abgeschlossen ist, die Veranschlagung der jährlichen Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 1,85 % ab. Dies stellt keine gute Haushaltspraxis dar, da die 2009 vorgeschlagene Anpassung der Dienstbezüge in voller Höhe zahlbar werden könnte, falls der Gerichtshof zugunsten der Kommission entscheidet. Es wäre daher vernünftiger, die Mittel jetzt zu veranschlagen.

Eine weitere Kürzung des Rates betrifft den möglichen Beitrittstermin Kroatiens, den der Rat jetzt auf den 1. Juli 2012 ansetzt. Dies entspricht nicht den derzeitigen/früheren Arbeitshypothesen, und das Parlament könnte daher an dem gegenwärtigen Szenario 1. Januar 2012 festhalten. Soweit wir wissen, hat auch die Kommission den 1. Januar 2012 als Arbeitshypothese im HE zugrunde gelegt und nichts anderes verlauten lassen. Es ist wichtig, dass der Rat seinen Standpunkt näher erläutert.

8. Agenturen

Der Standpunkt des Rates in Bezug auf die dezentralen Einrichtungen basiert, was die Entwicklung ihrer Mittel gegenüber 2010 betrifft, auf folgenden Grundsätzen:

–  Begrenzung der Erhöhung auf 1,5 % für die Agenturen, die die volle Funktionsfähigkeit erreicht haben,

–  Begrenzung der Erhöhung auf 3 % für diejenigen Agenturen, die mit neuen Aufgaben betraut wurden, unter Halbierung der Zahl der beantragten Stellen,

–  keine Änderungen an dem Vorschlag der Kommission für neue Agenturen.

Dies kommt noch zu den von der Kommission selbst vorgenommenen Begrenzungen hinzu, die den Abzug der aus Überschüssen des Vorjahres stammenden zweckgebundenen Einnahmen und der im Vorjahr nicht verwendeten Mittel betreffen. Dieser Ansatz ermöglichte jedoch eine generelle Stabilisierung der Ausgaben des EU-Haushalts für die dezentralen Einrichtungen auf einem Stand von 679 Mio. EUR, der nunmehr auf 666 Mio. EUR gekürzt wurde.

Insgesamt werden den Haushaltsplänen der Agenturen im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 13,5 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 11,8 Mio. EUR entzogen. Dieses Missverhältnis zwischen den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen ist darauf zurückzuführen, dass bei der Europäischen Umweltagentur und bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit die Mittel für Verpflichtungen, nicht aber die Mittel für Zahlungen gekürzt wurden.

Diese Kürzungen betreffen rund die Hälfte (15) der dezentralen EU-Agenturen, wenn auch in unterschiedlicher Weise: Während die vorgeschlagenen Kürzungen bei den meisten Agenturen weniger als 1 % ausmachen, betragen sie bei der Europäischen Eisenbahnagentur und der Europäischen Polizeiakademie annähernd oder sogar über 5 %. Die Kürzungen beim zusätzlichen Personal belaufen sich auf 4 AD- und 3 AST-Stellen.

Die Hälfte der ursprünglich für die Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht vorgesehenen Mittel wurde vom Rat in die Reserve eingestellt, da der Rat davon ausgeht, dass die Agentur angesichts des Voranschreitens des Legislativprozesses ihre Tätigkeit nicht vor Mitte 2011 aufnehmen kann.

C. Anlagen:

    Zusammenfassung nach Rubriken und MFR-Programm in der vom AStV angenommenen Fassung

    Entwürfe von Erklärungen des Rates zu den Mitteln für Zahlungen

    Bei dem Trilog-Treffen angenommene Schlussfolgerungen zur Arbeit des Vermittlungsausschusses: Termine und Modalitäten

    Haushaltsverfahren 2011: Richtzeitplan

C. Anlagen:

Zusammenfassung nach Rubriken und MFR-Programm in der vom AStV angenommenen Fassung

Rubrikenbezeichnung und -obergrenze

Haushaltsplan 2010

Haushaltsentwurf 2011

Standpunkt des Rates 2011

Differenz (Rat – HE)

 

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

1: Nachhaltiges Wachstum

64 249 445 345

47 727 155 803

64 406 946 054

54 650 510 910

64 360 396 054

52 684 370 910

-46 550 000

-0,07%

-1.966.140.000

-3,60%

63 974 000 000

Spielraum*

 

67 053 946

 

113 603 946

 

 

 

 

 

1.1: Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

14 862 853 253

11 343 270 803

13 436 852 270

12 109 714 170

13 390 302 270

11 218 574 170

-46 550 000

-0,35%

-891 140 000

-7,36%

12 987 000 000

Spielraum*

 

50 147 730

 

96 697 730

 

 

 

 

 

Siebtes Forschungsrahmenprogramm

7 542 425 000

6 373 875 000

8 586 667 000

7 018 286 100

8 558 552 000

6 462 771 100

-28 115 000

-0,33%

-555 515 000

-7,92%

(einschließlich Rückbau kerntechnischer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen im Rahmen des sechsten

255 000 000

220 000 000

258 000 000

200 000 000

258 000 000

200 000 000

0

0

 

 

Forschungsrahmenprogramms (Slowakei, Litauen, Bulgarien)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Energievorhaben zur Konjunkturbelebung

500 000 000

0

500 000 000

50 000 000

500 000 000

0

0

0

-50 000 000

-100%

Energievorhaben zur Konjunkturbelebung

1 980 000 000

1 027 482 000

0

1 074 766 600

0

1 074 766 600

0

0

 

 

Rückbau kerntechnischer Anlagen (Direkte Forschung)

26 900.000

33 000 000

26 270 000

30 000 000

26 270 000

30 000 000

0

0

 

 

TEN

1 083 900 000

931 794 000

1 266 150 000

935 300 000

1 265 070 000

824 720 000

-1 080 000

-0,09%

-110 580 000

-11,82%

Galileo

894 400 000

453 500 000

195 941 800

554 000 000

194 491 800

552 550 000

-1 450 000

-0,74%

-1 450 000

-0,26%

Marco Polo

63 940 000

36 675 000

65 865 000

33 665 000

65 725 000

24 525 000

-140 000

-0,21%

-9 140 000

-27,15%

Lebenslanges Lernen und Erasmus Mundus

1 107 288 500

1 075 812 000

1 135 635 000

1 076 240 000

1 135 435 000

1 042 540 000

-200 000

-0,02%

-33 700 000

-3,13%

CIP Unternehmerische Initiative und Innovation

302 113 000

198 622 200

316 044 000

163 069 000

314 744 000

97 769 000

-1 300 000

-0,41%

-65 300 000

-40,04%

CIP Unterstützung der Politik im Bereich IKT

112 400 000

95 160 000

120 600 000

103 400 000

120 600 000

88 400 000

0

0

-15 000 000

-14,51%

CIP Intelligente Energie

111 195 000

65 903 300

112 000 000

53 301 000

111 300 000

46 601 000

-700 000

-0,63%

-6 700 000

-12,57%

Sozialpolitische Agenda

214 550 000

180 510 000

191 330 000

175 110 000

189 290 000

161 560 000

-2 040 000

-1,07%

-13 550 000

-7,74%

Zoll 2013 und Fiscalis 2013

75 450 000

47 432 000

81 932 000

58 932 000

81 932 000

58 932 000

0

0

 

 

Dezentrale Einrichtungen

251 081 753

247 397 803

237 994 470

237 994 470

234 949 470

234 949 470

-3 045 000

-1,28%

-3 045 000

-1,28%

Andere Maßnahmen und Programme

342 210 000

356 107 500

342 423 000

345 650 000

333 943 000

318 490 000

-8 480 000

-2,48%

-27 160 000

-7,86%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.2: Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

49 386 592 092

36 383 885 000

50 970 093 784

42 540 796.740

50 970 093 784

41 465 796 740

0

0

-1 075 000 000

-2,53%

50 987 000 000

Spielraum

16 906 216

 

 

16 906 216

 

 

 

 

 

Ziel Konvergenz

30 255 996 999

22 519 800 000

31 406 373 076

25 831 400 000

31 406 373 076

25 831 400 000

0

0

 

 

Ziel Regionale Wettebewerbsfähigkeit und Beschäftigung

7 604 832 146

6 095 900 000

7 084 823 108

7 835 400 000

7 084 823 108

7 093 400 000

0

0

-742 000 000

-9,47%

Ziel Europäischer territorialer Zusammenhalt

1 242 911 613

818 200 000

1 312 201 407

1 040 300 000

1 312 201 407

982 300 000

0

0

-58 000 000

-5,58%

Technische Unterstützung

88 106 454

88 035 000

88 100 000

72 900 000

88 100 000

72 900 000

0

0

 

 

Kohäsionsfonds

10.190.244.880

6.854.950.000

11.078.596.193

7.752.750.000

11.078.596.193

7.477.750.000

0

0

-275 000 000

-3,55%

Andere Maßnahmen und Programme

4 500 000

7 000 000

0

8 046 740

0

8 046 740

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2: Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

59 498 833 302

58 135 640 809

59 486 248 389

58 135 685 296

59 011 601 738

57 314 977 696

-474 646 651

-0,80%

-820 707 600

-1,41%

60 338 000 000

Spielraum

 

851 751 611

 

1 326 398 262

 

 

 

 

 

Agrarmärkte

43 417 420 000

43 416 522 586

43 374 505 132

43 376 461 358

42 913 692 532

42 915 648 758

-460 812 600

-1,06%

-460 812 600

-1,06%

Fischereimärkte

30 496 768

31 000 000

29 996 768

27 500 000

29 996 768

27 500 000

0

0

 

 

Tier- und Pflanzengesundheit

371 885 000

253 685 000

342 900 000

252 800 000

333 525 000

237 925 000

-9 375 000

-2,73%

-14 875 000

-5,88%

Ländliche Entwicklung

14 363 564 633

13 399 280 000

14 436 116 552

13 404 365 000

14 435 651 552

13 260 900 000

-465 000

0,00%

-143 465 000

-1,07%

Europäischer Fischereifonds

644 028 678

481 080 000

658 285 042

488 822 859

658 020 991

345 772 859

-264 051

-0,04%

-143 050 000

-29,26%

Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und internationale Abkommen

277 530 000

252 460 000

262 175 000

250 473 000

260 510 000

245 378 000

-1 665 000

-0,64%

-5 095 000

-2,03%

Life+

306 855 000

215 820 000

333 500 000

268 225 000

331 900 000

215 125 000

-1 600 000

-0,48%

-53 100 000

-19,8%

Dezentrale Einrichtungen

42 953 223

43 113 223

43 769 895

43 769 895

43 304 895

43 459 895

-465 000

-1,06%

-310 000

-0,71%

Andere Maßnahmen und Programme

44 100 000

42 680 000

5 000 000

23 268 184

5 000 000

23 268 184

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3: Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

1 674 487 370

1 397 957 870

1 803 069 740

1 491 552 740

1 792 319 740

1 422 637 740

-10 750 000

-0,60%

-68 915 000

-4,62%

1 889 000 000

Spielraum

 

85 930 260

 

96 680 260

 

 

 

 

 

3.1: Freiheit, Sicherheit und Recht

1 006 487 370

738 570 370

1 135 252 740

852 573 740

1 124 342 740

802 963 740

-10 910 000

-0,96%

-49 610 000

-5,82%

1 206 000 000

Spielraum

70 747 260

81 657 260

 

 

 

 

 

 

 

Solidarität und Steuerung der Migrationsströme

517 150 000

349 290 000

612 590 000

431 110 000

611 340 000

403 410 000

-1 250 000

-0,20%

-27 700 000

-6,43%

Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte

106 900 000

73 729 000

133 000 000

66 700 000

133 000 000

62 400 000

0

0

-4 300 000

-6,45%

Grundrechte und Justiz

77 500 000

58 690 000

78 000 000

64 920 000

77 700 000

60 620 000

-300 000

-0,38%

-4 300 000

-6,62%

Dezentrale Einrichtungen

239 837 370

213 837 370

252 462 740

241 137 740

244 102 740

232 777 740

-8 360 000

-3,31%

-8 360 000

-3,47%

Andere Maßnahmen und Programme

65 100 000

43 024 000

59 200 000

48 706 000

58 200 000

43 756 000

-1 000 000

-1,69%

-4 950 000

-10,16%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.2: Unionsbürgerschaft

668 000 000

659 387 500

667 817 000

638 979 000

667 977 000

619 674 000

160 000

0,02%

-19 305 000

-3,02%

683 000 000

Spielraum

 

15 183 000

 

15 023 000

 

 

 

 

 

Programm Öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz

73 290 000

63 300 000

75 350 000

73 850 000

75 350 000

65 750 000

0

0

-8 100 000

-10,97%

Kultur 2007

54 165 000

44 529 000

57 572 000

49 550 000

57 572 000

45 700 000

0

0

-3 850 000

-7,77%

Jugend in Aktion

124 886 000

122 380 000

126 888 000

118 280 000

126 888 000

118 030 000

0

0

-250 000

-0,21%

Media 2007

102 078 500

93 500 000

110 035 000

101 210 000

109 810 000

100 985 000

-225 000

-0,20%

-225 000

-0,22%

Europa für Bürgerinnen und Bürger

32 505 000

23 365 000

28 530 000

21 700 000

28 500 000

21 670 000

-30 000

-0,11%

-30 000

-0,14%

Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz

18 450 000

12 450 000

18 350 000

18 350 000

16 250 000

12 250 000

-2 100 000

-11,44%

-6 100 000

-33,24%

Maßnahmen im Bereich Presse und Kommunikation

95 280 000

86 540 000

93 685 000

86 400 000

93 685 000

84 900 000

0

0

-1 500 000

-1,74%

Europäischer Solidaritätsfonds

0

0

0

0

0

0

0

0

 

 

Dezentrale Einrichtungen

125 296 000

116 557 000

125 103 000

125 305 000

123 618 000

125 305 000

-1 485 000

-1,19%

0

 

Andere Maßnahmen und Programme

42 049 500

96 766 500

32 304 000

44 334 000

36 304 000

45 084 000

4 000 000

12,38%

750 000

1,69%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4: Die EU als globaler Akteur

8 141 006 470

7 787 695 183

8 613 529 377

7 601 763 867

8 519 789 377

7 010 864 867

-93 740 000

-1,09%

-590 899 000

-7,77%

8 430 000 000

Spielraum*

 

70 330 623

 

164 070 623

 

 

 

 

 

Instrument für Heranführungshilfe (IPA)

1 587 100 000

1 782 174 400

1 796 793 000

1 513 666 157

1 740 043 000

1 317 757 157

-56 750 000

-3,16%

-195 909 000

-12,94%

Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrieländern (ICI)

23 740 000

17 063 000

25 121 000

20 100 000

24 121 000

14 100 000

-1 000 000

-3,98%

-6 000 000

-29,85%

Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)

164 198 200

157 974 000

163 113 000

148 673 000

162 113 000

117 673 000

-1 000 000

-0,61%

-31 000 000

-20,85%

Instrument für Zusammenarbeit im Bereich nuklearer Sicherheit (INSC)

70 452 882

61 800 000

75 813 000

71 268 300

75 813 000

71 268 300

0

0

 

 

Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrieländern (ICI+)

34 500 000

9 500 000

45 000 000

7 060 000

45 000 000

7 060 000

0

0

 

 

Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI)

1 672 867 627

1 359 833 000

1 726 993 000

1 348 092 600

1 725 793 000

1 321 892 600

-1 200 000

-0,07%

-26 200 000

-1,94%

Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI)

2 467 932 439

2 061 364 301

2 612 193 240

2 255 997 488

2 596 193 240

2 194 997 488

-16 000 000

-0,61%

-61 000 000

-2,70%

Stabilitätsinstrument

219 559 000

191 405 160

290 188 000

207 088 000

288 988 000

161 888 000

-1 200 000

-0,41%

-45 200 000

-21,83%

Humanitäre Hilfe

800 518 000

800 518 000

824 693 000

824 693 000

824 193 000

824 193 000

-500 000

-0,06%

-500 000

-0,06%

Makroökonomische Unterstützung

98 985 000

90 000 000

114 868 567

103 500 000

99 868 567

88 000 000

-15 000 000

-13,06%

-15 500 000

-14,98%

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

281 541 000

225 650 000

 

327 374 000

286 036 000

327 374 000

286 036 000

0

0

 

EU-Garantien für Darlehenstransaktionen

93 810 000

93 810 000

138 880 000

138 880 000

138 880 000

138 880 000

0

0

 

 

Soforthilfereserve

248 882 000

248 882 000

253 860 000

203 000 000

253 860 000

0

0

0

-203 000 000

-100%

Dezentrale Einrichtungen

18 282 000

18 282 000

19 850 000

19 850 000

19 760 000

19 760 000

-90 000

-0,45%

-90.000

-0,45%

Andere Maßnahmen und Programme

358 638 322

669 439 322

198 789 570

453 859 322

197 789 570

447 359 322

-1 000 000

-0,50%

-6 500 000

-1,43%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5: Verwaltung

7 898 452 499

7 897 947 499

8 255 374 289

8 256 429 289

8 093 227 557

8 094 282 557

-162 146 732

-1,96%

-162 146 732

-1,96%

8 334 000 000

Spielraum*

 

160 625 711

 

322 772 443

 

 

 

 

 

Kommission

3 604 622 000

3 604 117 000

3 709 015 360

3 710 070 360

3 629 405 560

3 630 460 560

-79 609 800

-2,15%

-79 609 800

-2,15%

Versorgungsbezüge (alle Organe)

1 192 789 000

1 192 789 000

1 274 979 000

1 274 979 000

1 252 318 000

1 252 318 000

-22 661 000

-1,78%

-22 661 000

-1,78%

Europäische Schulen

154 212 044

154 212 044

173 514 000

173 514 000

160 611 000

160 611 000

-12 903 000

-7,44%

-12 903 000

-7,44%

Europäisches Parlament

1 616 760 399

1 616 760 399

1 706 547 354

1 706 547 354

1 706 547 354

1 706 547 354

0

0

 

 

Rat

633 552 000

633 552 000

651 580 000

651 580 000

643 155 000

643 155 000

-8 425 000

-1,29%

-8 425 000

-1,29%

Gerichtshof

329 300 000

329 300 000

345 293 000

345 293 000

334 388 440

334 388 440

-10 904 560

-3,16%

-10 904 560

-3,16%

Rechnungshof

147 945 731

147 945 731

146 879 500

146 879 500

144 265 731

144 265 731

-2 613 769

-1,78%

-2 613 769

-1,78%

Wirtschafts- und Sozialausschuss

123 173 749

123 173 749

139 220 719

139 220 719

124 845 420

124 845 420

-14 375 299

-10,33%

-14 375 299

-10,33%

Ausschuss der Regionen

79 660 950

79 660 950

91 067 355

91 067 355

80 842 683

80 842 683

-10 224 672

-11,23%

-10 224 672

-11,23%

Europäischer Bürgerbeauftragter

9 332 275

9 332 275

9 395 100

9 395 100

9 395 100

9 395 100

0

0

 

 

Europäischer Datenschutzbeauftragter

7 104 351

7 104 351

7 882 901

7 882 901

7 453 269

7 453 269

-429 632

-5,45%

-429 632

-5,45%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsplan insgesamt

141 462 224 986

122 946 397 164

142 565 167 849

130 135 942 102

141 777 334 466

126 527 133 770

-787 833 383

-0,55%

-3 608 808 332

-2,77%

Gesamtobergrenze des MFR: 131 487 000 000

Gesamtspielraum

 

1 235 692 151

 

2 023 525 534

 

 

 

 

 

Entwürfe von Erklärungen des Rates zu den Mitteln für Zahlungen

1.      Mittel für Zahlungen

„Der Rat fordert die Kommission auf, einen Berichtigungshaushaltsplan vorzulegen, wenn die in den Haushaltsplan 2011 eingesetzten Mittel nicht ausreichen, um die Ausgaben unter der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung), der Teilrubrik 1b (Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung), der Rubrik 2 (Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen) und der Rubrik 4 (Die EU als globaler Akteur) zu decken.“

2.        Besonderes Verfahren für Mittel für Zahlungen im Rahmen der Teilrubrik 1b

„Der Rat fordert die Kommission nachdrücklich auf, bis spätestens Ende September 2011 aktualisierte Zahlenangaben zum Stand und zu den Voranschlägen hinsichtlich der Mittel für Zahlungen im Rahmen der Teilrubrik 1b (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) und erforderlichenfalls einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans ausschließlich für diesen Zweck vorzulegen.

Der Rat wird seinen Standpunkt zu dem Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans so rasch wie möglich festlegen, um etwaige Deckungslücken bei den Mitteln für Zahlungen zu vermeiden.“

Bei dem Trilog-Treffen vom 30. Juni 2010 angenommene Schlussfolgerungen zur Arbeit des Vermittlungsausschusses: Termine und Modalitäten

Arbeit des Vermittlungsausschusses: Termine und Modalitäten für 2010

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission verweisen auf ihre gemeinsame Erklärung vom 30. November 2009 zu den Übergangsmaßnahmen und insbesondere auf die Nummer 7 dieser Erklärung, in der sie vereinbart haben, die Grundsätze und Modalitäten der Arbeitsweise des Vermittlungsausschusses festzulegen.

Diesbezüglich einigten sie sich auf folgende Haupttermine für 2010:

1. Am 11. Oktober wird vor der Lesung des Europäischen Parlaments ein Trilog-Treffen einberufen.

2. Im Einklang mit Artikel 314 Absatz 4 Buchstabe c AEUV wird der Vermittlungsausschuss erforderlichenfalls am 26. Oktober 2010 einberufen, wobei die in diesem Artikel vorgesehene Frist von 21 Tagen nach dem mit der vorgenannten gemeinsamen Erklärung gebilligten pragmatischen Zeitplan bis einschließlich 15. November 2010 läuft.

3. Der Vermittlungsausschuss tritt am Nachmittag des 27. Oktober am Sitz des Europäischen Parlaments und am 11. November am Sitz des Rates zusammen. Zur Vorbereitung der Sitzungen des Vermittlungsausschusses finden am 27. Oktober vormittags sowie am 4. und 8. November Trilog-Treffen statt; während der dreiwöchigen Vermittlungsfrist könnten weitere Trilog-Treffen einberufen werden.

Sie haben außerdem Einvernehmen über die als Anlage beigefügten Modalitäten der Arbeitsweise des Vermittlungsausschusses erzielt.

Anlage über die Modalitäten der Arbeitweise des Vermittlungsausschusses im Jahr 2010

1.      Verabschiedet das Europäische Parlament Abänderungen am Standpunkt des Rates, so nimmt der Präsident des Rates die Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Organen in der darauf folgenden Plenartagung zur Kenntnis. Der Präsident des Europäischen Parlaments würde dann vor Ablauf der 42. Woche im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Rates ein Schreiben zur Einberufung des Vermittlungsausschusses versenden. Kann der Rat nicht allen Abänderungen des Europäischen Parlaments zustimmen, so teilt er dies am 25. Oktober 2010 schriftlich mit.

2.      Dem Vermittlungsausschuss werden Dokumente (Arbeitsunterlagen) gemeinsam zur Verfügung gestellt, die einen Vergleich der verschiedenen Phasen des Haushaltsverfahrens[32] erlauben. Diese Unterlagen enthalten die Zahlen für jede Haushaltslinie, die Gesamtsummen für alle Rubriken des Finanzrahmens sowie ein konsolidiertes Dokument mit den Zahlen und Bemerkungen für sämtliche Haushaltslinien, die technisch als „noch offen“ zu betrachten sind. Unbeschadet des endgültigen Beschlusses des Vermittlungsausschusses werden in einem gesonderten Dokument alle Haushaltslinien aufgeführt, die technisch als abgeschlossen zu betrachten sind[33]. Diese Dokumente werden entsprechend der Haushaltsnomenklatur eingestuft.

Den Arbeitsunterlagen für den Vermittlungsausschuss werden ferner weitere Dokumente als Anlage beigefügt[34].

3.      In der ersten Sitzung des Vermittlungsausschusses könnte festgelegt werden, worauf sich die Verhandlungen erstrecken und welche Fragen im Rahmen der Triloge erörtert werden sollen. Zudem könnte die Liste der Haushaltslinien, die technisch als abgeschlossen zu betrachten sind, gebilligt werden – wenn auch unter Vorbehalt, solange nicht in allen Punkten Einvernehmen besteht.

Die Fragen, die sich im Verlauf der ersten Sitzung des Vermittlungsausschusses ergeben, sowie die sonstigen strittigen Punkte würden im Rahmen von Trilogen mit dem Ziel erörtert, in der letzten Sitzung des Vermittlungsausschusses möglicherweise zu einer Einigung zu gelangen.

Trilog-Treffen könnten zu bestimmten Themen und insbesondere Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens veranstaltet werden. Während oder unmittelbar nach jedem Trilog-Treffen werden vorläufige Schlussfolgerungen gezogen; gleichzeitig wird die Tagesordnung für die nächste Sitzung festgelegt. Der Entwurf der Schlussfolgerungen wird von dem Organ, bei dem das Treffen stattfindet, abschließend überarbeitet und gilt nach Ablauf von 24 Stunden unbeschadet des endgültigen Beschlusses des Vermittlungsausschusses als gebilligt.

In der zweiten Sitzung des Vermittlungsausschusses würden dann die Schlussfolgerungen der Trilog-Treffen und ein Dokument mit den Haushaltslinien, über die während dieser Treffen eine vorläufige Einigung erzielt worden ist, gegebenenfalls zur Annahme vorliegen.

4.      Der Vermittlungsausschuss kann Schlussfolgerungen und etwaige gemeinsame Erklärungen verabschieden. Er müsste sich zudem auf einen gemeinsamen Text, der aus einem einleitenden Rechtsdokument und Anhängen[35] besteht, verständigen.

Der gemeinsame Text wird (von den Dienststellen des Europäischen Parlaments) in alle Amtssprachen übersetzt und beiden Teilen der Haushaltbehörde innerhalb von 14 Tagen zur Billigung unterbreitet.

Sobald beide Teile der Haushaltbehörde den gemeinsamen Text gebilligt haben, wird der Haushaltplan abschließend überarbeitet, wobei die Anhänge des gemeinsamen Textes in die Haushaltslinien, die während der Vermittlung nicht geändert wurden, aufgenommen werden.

5.      Das Organ, bei dem das Trilog-Treffen bzw. die Sitzung des Vermittlungsausschusses stattfindet, sorgt dafür, dass bei Sitzungen des Vermittlungsausschusses in sämtliche Sprachen und bei Trilog-Treffen jeweils nach Bedarf gedolmetscht wird.

Das Organ, bei dem die Sitzung stattfindet, übernimmt die Vervielfältigung und Verteilung der Sitzungsdokumente.

Die Dienststellen der drei Organe arbeiten bei der schriftlichen Niederlegung der Verhandlungsergebnisse im Hinblick auf die abschließende Überarbeitung der gemeinsamen Dokumente zusammen.

________________________

Haushaltsverfahren 2011: Richtzeitplan

Stand: 9. Juli 2010

Woche

Tätigkeiten

26. Woche(28.

Juni - 2. Juli)

- 30. Juni: Trilog-Treffen

28. Woche(15.-16.

Juli)

- 8. Juli: AStV

- 13. August: Rat (Haushalt)

36. Woche(6.-10.

September)

- 7. oder 8. September: Erläuterung des Standpunkts des Rates durch den Minister im Plenum

- 8. September (12.00 Uhr): FRIST für die Einreichung von Abänderungsentwürfen durch Ausschüsse und MdEP (40 Unterschriften) im Plenum

- 8. September (12.00 Uhr): FRIST für die Einreichung von Abänderungsentwürfen durch einzelne MdEP (mit weniger als 40 Unterschriften) im Haushaltausschuss

37. Woche

(13.-17. September)

- 15. September (12.00 Uhr): FRIST für die Einreichung von Abänderungsentwürfen durch die Fraktionen im Plenum

40. Woche(4. - 8.

Oktober)

- 4., 5., 7. Oktober: Sitzung des Haushaltsausschusses: Abschluss der Abstimmung über die Abänderungsentwürfe und die Entschließung

41. Woche(11.-15.

Oktober)

- 11. Oktober: Trilog

42. Woche(18.-22.

Oktober)

 

- 20. Oktober: Abstimmung durch das EP

- Kommission legt Berichtigungsschreiben zu den Agrarausgaben vor

- Nach der Abstimmung gegebenenfalls Erklärung des Ministers im Plenum: „nimmt die Unterschiede zwischen den Standpunkten des Rates und des EP zur Kenntnis“

 

- 22. Oktober: Der Präsident des EP versendet das Schreiben zur Einberufung des Vermittlungsausschusses

 

43. Woche(25.-29.

Oktober)

 

 

 

- 25. Oktober: Übermittlung des offiziellen Schreibens durch den Rat, in dem der Rat mitteilt, ob er den Abänderungen des EP zustimmt oder nicht

 

- 27. Oktober, vormittags: - Haushaltsausschuss

- Gegebenenfalls Trilog-Treffen

 

- 27. Oktober, nachmittags: Offizielle Eröffnung des Vermittlungsausschusses (Art. 314 Abs.4 AEUV) durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments (in den Räumlichkeiten des EP) (genaue Zeit wird noch angegeben)

 

44. Woche(1.-5.

November)

 

(4. Nov.?) Vorbereitungssitzungen (Berichterstatter(innen))

- 4. November: Trilog-Treffen (Form wird noch festgelegt)

45. Woche (8.-12.

November)

- 8. November: Trilog-Treffen

- 9. November: Haushaltsausschuss

- 11. November: Zweite Sitzung des Vermittlungsausschusses (in den Räumlichkeiten des Rates)

 

Ende der Vermittlung

 

46. Woche(15.-19.

November)

- EP: Vorbereitung des Standpunkts der Fraktionen zu dem gemeinsamen Entwurf

- 15. November: (erforderlichenfalls) Trilog-Treffen

47. Woche(22.-26.

November)

- Genehmigung des gemeinsamen Entwurfs durch Parlament und Rat

  • [1]  Der pragmatische Zeitplan wird seit Jahren zwischen den Organen vereinbart, die sich der Notwendigkeit bewusst sind, vor Ablauf der in den Verträgen vorgesehenen Fristen zu handeln. Für das Haushaltsverfahren 2011 ist der pragmatische Zeitplan teilweise in der genannten Gemeinsamen Erklärung über die anzuwendenden Übergangsmaßnahmen dargelegt.
  • [2]  Zum Beispiel bezüglich des Zeitpunkts für die offizielle Übermittlung des Ablehnungsbeschlusses , um zu gewährleisten, dass eine Plenarsitzung innerhalb der im AEUV vorgesehenen Frist von 14 Tagen stattfindet, in der das EP zu einer Entscheidung gelangen muss.
  • [3]  Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 18.9.2008 über den zweiten Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Parlamentsreform.
  • [4]  Das Format der Treffen wird entsprechend der Tagesordnung festgelegt: Präsident des EP, Vorsitz und Berichterstatter, Fachausschüsse, Konferenz der Berichterstatter usw.
  • [5]          Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Ägypten, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Republik Moldau, Marokko, Palästinensische Gebiete, Syrien, Tunesien, Ukraine und Russland.
  • [6]  in: European Contract Law, Material for a Common Frame of Reference, herausgegeben von Bénédicte Fauvarque-Cosson und Denis Mazeaud, Sellier, München 2008, S. 421 ff.
  • [7]  Das betrifft nur solche Länder, mit denen eine rechtlich durchsetzbare Vereinbarung über den Schutz der verarbeiteten Daten abgeschlossen wurde.
  • [8]  Siehe Mitteilung „Agenda für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Tourismus“ (KOM(2007)0621.).
  • [9]  Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung (KOM(2007)0708).
  • [10]  2008 war das erste Jahr der vorbereitenden Maßnahme „MEDIA International“ mit einem Budget von 2 Mio. EUR für 18 Projekte (Anzahl der eingereichten Vorschläge: 33). 2009 stimmte das EP für eine erhebliche Budgetaufstockung, so dass 40 Projekte (Anzahl der eingereichten Vorschläge: 95) ausgewählt werden konnten, für die 5 Mio. EUR zur Verfügung standen. Sämtliche Projekte im Rahmen von „MEDIA International“ beruhen auf Partnerschaften zwischen Fachkräften aus der EU und aus Drittländern und stellen auf einen bestmöglichen und nachhaltigen internationalen Vernetzungseffekt ab. Die 2008 und 2009 ausgewählten Projekte trugen zur erfolgreichen Strukturierung internationaler audiovisueller Märkte bei und weckten sogar Erwartungen bei Fachleuten, die bereits 2008 und 2009 massiv in die Schaffung neuer Partnerschaften und qualitativ gute Projekte investiert und so den Weg für den Beginn des neuen MEDIA-Mundus-Programms im Jahr 2011 bereitet hatten).
  • [11]  Artikel 71 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006.
  • [12]  mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds.
  • [13]  Sitzung der Überwachungsgruppe des BUDG-Ausschusses zur Kohäsionspolitik vom 17. März 2010
  • [14]  Beispielsweise können die MS nun mit der Umsetzung von Großprojekten beginnen und sogar vor einer förmlichen Einreichung des betreffenden Projekts und seiner Genehmigung durch die Kommission Mittel erhalten.
  • [15]  Vor diesem Hintergrund empfehlen manche Beobachter, eine Folgenabschätzung für Rechtsvorschriften durchzuführen, um sicherzustellen, dass sich die Komplexität durch die nationale Umsetzung der Vorschriften nicht erhöht (vgl. bewährte Praktiken in Lettland).
  • [16]  Zudem wird dies zu einer mechanischen Vergrößerung der Kluft zwischen VE und ZE sowie des RAL-Niveaus führen, das nach der automatischen Aufhebung der Mittelbindung hätte sinken sollen. Allerdings wird damit gerechnet, dass dies durch die Beschleunigung der Zahlungen kompensiert wird.
  • [17]  Nun in die „gemeinsame Prüfstrategie“ für Strukturmaßnahmen für den Zeitraum 2009-2011 integriert
  • [18]  Die Kommission konzentriert sich vielmehr auf die Überwachung der finanzpolitischen Umsetzung der Programme durch ihre Teilnahme an den Überwachungsausschüssen, die durch die Verwaltungsbehörden übermittelten jährlichen Berichte über die Umsetzung, die jährlichen Überprüfungstagungen und die Bearbeitung der Anträge der nationalen Behörden auf Zwischenzahlungen.
  • [19]  Sie verpflichtete sich außerdem, das Bewusstsein und die Eigenverantwortung der für die Kohäsionsfonds zuständigen nationalen und regionalen Behörden für die EU-2020-Ziele zu stärken und gleichzeitig die rasche und effiziente Verwendung der Gemeinschaftsbeihilfen in diesem Bereich zu erleichtern.
  • [20]  Artikel 27 der Verordnung des Rates Nr. 1198/2006 über den Europäischen Fischreifonds.
  • [21]  Arbeitsdokument der Kommission zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2011 (Teil I).
  • [22]  Arbeitsdokument der Kommission zum Vorentwurf des Gesamthaushaltsplans 2011 (Teil I).
  • [23]  Bericht der Kommission vom 19. April 2010 über die Umsetzung.
  • [24]  Mit Ausnahme des spezifischen Programms „Menschen“, das von der Exekutivagentur für die Forschung (REA) verwaltet wird.
  • [25]  KOM (2010)2020 vom 3. März 2010
  • [26]  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2010 zu den Prioritäten für den Haushaltsplan 2011– Einzelplan III – Kommission.
  • [27]  Vgl. die Antwort der Kommission auf anhängige Fragen im Anschluss an die Einsetzung der Monitoring-Gruppe des Europäischen Parlaments zu Jugendfragen vom 4. Mai 2010.
  • [28]  davon Kürzung um 50 Mio. EUR bei den MfZ für den EGF.
  • [29]  davon Kürzung um 100 Mio. EUR bei den MfZ für das Programm „Menschen“.
  • [30]  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 zu dem Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2011 (A7-0183/2010).
  • [31]  Vorlage und schnelle Prüfung des Entwurfs eines Berichtigungshaushaltsplans, falls die Mittel für Zahlungen zur Deckung des Bedarfs nicht ausreichen.
  • [32]  Zu den verschiedenen Phasen zählen der Haushaltsplan 2010 (einschließlich der gebilligten
    Berichtigungshaushaltspläne), der ursprüngliche Haushaltsplanentwurf, der Standpunkt des
    Rates zum Haushaltsplanentwurf, die Abänderungen des Europäischen Parlaments am
    Standpunkt des Rates und die Berichtigungsschreiben der Kommission (soweit sie noch nicht
    von allen Organen uneingeschränkt gebilligt worden sind).
  • [33]  Eine Haushaltslinie ist technisch als abgeschlossen zu betrachten, wenn sich Rat und
    Europäisches Parlament über sie vollkommen einig sind und kein einschlägiges
    Berichtigungsschreiben vorliegt.
  • [34]  Insbesondere ein Durchführbarkeitsschreiben der Kommission zum Standpunkt des Rates und
    zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments, ein Berichtigungsschreiben für den
    Bereich Landwirtschaft (und eventuell für andere Bereiche), gegebenenfalls der Vermerk der
    Kommission vom Herbst über die Haushaltsprognosen sowie gegebenenfalls ein (oder
    mehrere) Schreiben anderer Institutionen zum Standpunkt des Rates und zu den
    Abänderungen des Europäischen Parlaments.
  • [35]  Die Anhänge des gemeinsamen Textes enthalten für jede Haushaltslinie die Zahlen für
    sämtliche Haushaltsposten, die Gesamtsummen für alle Rubriken des Haushaltsrahmens, ein
    konsolidiertes Dokument (Zahlen und endgültiger Wortlaut aller Haushaltslinien, die während
    der Vermittlung geändert wurden) sowie die Liste der Haushaltlinien, die im Vergleich zum
    Haushaltsplanentwurf oder zum Standpunkt des Rates nicht geändert wurden.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (13.9.2010)

für den Haushaltsausschuss

zum Standpunkt des Parlaments zum Entwurf des Haushaltsplans 2011 in der vom Rat geänderten Fassung – alle Einzelpläne
(2010/2001(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist erneut darauf hin, dass die EU nur dann eine aktive Rolle in der Welt spielen kann, wenn im Haushaltsplan der EU genügend Mittel veranschlagt sind; betont, dass die Zuweisung zusätzlicher Verwaltungsressourcen für die Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) ihren Ausdruck in einer angemessenen Aufstockung der operativen Finanzmittel für das auswärtige Handeln der EU nach eindeutigen politischen Prioritäten, einschließlich der Konfliktverhütung, haben muss; ist in diesem Zusammenhang weiterhin ernsthaft besorgt über die eklatante und fortbestehende Diskrepanz zwischen dem sehr geringen unter Rubrik 4 zur Verfügung stehenden Spielraum und dem dringenden Bedarf an einem Tätigwerden und einem Engagement der EU in der Welt, nicht zuletzt angesichts der schweren Naturkatastrophen und der politischen und humanitären Krisen;

2.  ist sich der Tatsache bewusst, dass in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten und knapper Haushaltsmittel Anstrengungen unternommen werden müssen, um Einsparungsmöglichkeiten zu ermitteln; betont allerdings, dass Einsparungen nicht auf Kosten wichtiger EU-Prioritäten in der Außenpolitik oder von bereits gegebenen Zusagen gehen dürfen, wodurch die Stabilität und der Wohlstand in der Nachbarschaft der EU und darüber hinaus gefährdet und auch die Glaubwürdigkeit der EU als einem globalen Akteur unterwandert würden;

3.  fordert den Rat und die Kommission zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit der EU nachdrücklich auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um im Rahmen der Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens die unter Rubrik 4 zur Verfügung stehenden Finanzmittel deutlich aufzustocken;

4.  bedauert insbesondere die von der Kommission vorgeschlagenen unrealistischen Einschnitte bei der Finanzhilfe für Palästina und besteht darauf, dass eine solche Hilfe aufgestockt wird, um dazu beizutragen, den dringendsten Bedarf des palästinensischen Volkes zu befriedigen und die institutionelle Kapazität der Palästinensischen Behörde auszubauen; fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin auf, parallel dazu die politische Rolle der EU im Friedensprozess im Nahen Osten im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der direkten Gespräche zwischen Israelis und Palästinensern auszubauen und so einen Beitrag zu greifbaren Fortschritten in Richtung einer Zwei-Staaten-Lösung zu leisten;

5.  bekräftigt seine Unterstützung des Erweiterungsprozesses und stimmt den Kürzungen bei den operativen Mittelzuweisungen im Zusammenhang mit dem Heranführungsinstrument überhaupt nicht zu, die der Rat in einer Zeit vorgenommen hat, da die Glaubwürdigkeit des Engagements der EU für eine europäische Zukunft der Region für die Durchführung weiterer Reformen in den Bewerberländern und potentiellen Bewerberländern ausschlaggebend ist;

6.  betont, dass das durch den Vertrag von Lissabon eingeführte neue Haushaltsverfahren auf den GASP-Haushalt in vollem Umfang anwendbar ist, und freut sich auf eine Zusammenarbeit mit der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin bei der Verbesserung – gemäß der Zusage, die sie dem Parlament im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Errichtung des EAD gegeben hat – der Transparenz in diesem Haushalt, auch über die Schaffung spezieller Haushaltslinien für wichtige GSVP-Missionen;

7.  lehnt den Vorschlag des Rates ab, alle Zahlungsermächtigungen unter der Soforthilfereserve zu streichen, da dies dem Geist dieses Mechanismus zuwiderlaufen würde, der darin besteht, in Notsituationen rasch Mittel zur Verfügung zu stellen;

8.  bedauert, dass der Entwurf des EAD-Haushaltsplans für 2011 noch nicht vorgelegt wurde; fordert die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin und die Kommission auf, einen echten und realistischen Haushaltsplanentwurf vorzulegen, durch den Doppelarbeiten der Strukturen der Kommission und des Rates vermieden und Synergien geschaffen werden sollen, wodurch der Einsatz von Humanressourcen optimal gestaltet würde – ein wesentlicher Faktor in Zeiten der Haushaltsdisziplin.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

6.9.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

6

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gabriele Albertini, Sir Robert Atkins, Dominique Baudis, Bastiaan Belder, Frieda Brepoels, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Marietta Giannakou, Ana Gomes, Andrzej Grzyb, Takis Hadjigeorgiou, Heidi Hautala, Anneli Jäätteenmäki, Jelko Kacin, Ioannis Kasoulides, Tunne Kelam, Maria Eleni Koppa, Andrey Kovatchev, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Sabine Lösing, Barry Madlener, Kyriakos Mavronikolas, Alexander Mirsky, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Raimon Obiols, Kristiina Ojuland, Pier Antonio Panzeri, Alojz Peterle, Bernd Posselt, Hans-Gert Pöttering, Cristian Dan Preda, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jacek Saryusz-Wolski, Werner Schulz, Adrian Severin, Marek Siwiec, Hannes Swoboda, Charles Tannock, Geoffrey Van Orden, Graham Watson

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Emine Bozkurt, Reinhard Bütikofer, Lorenzo Fontana, Roberto Gualtieri, Baroness Sarah Ludford, Doris Pack, Judith Sargentini, György Schöpflin, Dominique Vlasto

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Filip Kaczmarek

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (5.10.2010)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Standpunkt des Parlaments zum Entwurf des Haushaltsplans 2011 in der vom Rat geänderten Fassung – Alle Einzelpläne
(2010/2001(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Thijs Berman

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Schnellstartfinanzierung für die Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, verlangt jedoch die Zusicherung der Kommission, dass die für 2011 für die Haushaltslinie 21 04 01 vorgeschlagenen 65 Millionen EUR auch wirklich zusätzliche Mittel sind und nicht zu Lasten bereits bestehender Programme der Entwicklungszusammenarbeit gehen, und fordert ferner eine klare Ausweisung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zu der Schnellstartfinanzierung;

2.  weist sämtliche Versuche, das Programm für die Bananen erzeugenden AKP-Länder durch eine Umschichtung der Mittel innerhalb von Rubrik 4 zu finanzieren, entschieden zurück, insbesondere den Vorschlag, zu diesem Zweck 13 Millionen EUR vom Instrument für Entwicklungszusammenarbeit und 5 Millionen EUR vom Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz umzuschichten (19 09 01, 19 10 01 01, 21 02 01, 21 03 01, 21 05 01 01, 21 06 02 und 23 03 06);

3.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Verordnung (EG) Nr. 1934/2006 des Rates vom 21. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und Gebieten sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen[1] zu ändern, ist jedoch entschieden dagegen, dass dies mit den Mitteln finanziert wird, die eigentlich im Rahmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit verwendet werden sollen (19 09 01, 19 10 01 01, 19 09 03, 19 10 04 und 21 06 06);

4.  weist auf den Mangel an Finanzmitteln für humanitäre Hilfe im Jahr 2010 hin und fordert eine Aufstockung dieser Mittel (23 02 01), und besteht darauf, dass Zahlungsermächtigungen in ausreichendem Umfang für die Soforthilfereserve (40 02 42) verfügbar sind, um eine rasche und wirksame Reaktion der EU sicherzustellen;

5.  fordert zusätzliche Mittel für die Haushaltslinie 23 03 06 “Katastrophenschutzeinsätze in Drittländern“, da die jüngste Katastrophe in Haiti deutlich gezeigt hat, dass das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz verstärkt werden muss;

6.  betont, dass die Haushaltslinien für Verwaltungsausgaben in Rubrik 4 für die vollständige und wirksame Umsetzung der Mehrjahresprogramme notwendig sind, und besteht daher darauf, dass an den von der Kommission vorgeschlagenen Mittelansätzen festgehalten wird (19 01 04 01, 19 01 04 07, 21 01 04 01 und 23 01 04 01).

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.10.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Thijs Berman, Michael Cashman, Corina Creţu, Leonidas Donskis, Charles Goerens, Catherine Grèze, Enrique Guerrero Salom, András Gyürk, Eva Joly, Gay Mitchell, Norbert Neuser, Bill Newton Dunn, Maurice Ponga, David-Maria Sassoli, Birgit Schnieber-Jastram, Michèle Striffler, Alf Svensson, Eleni Theocharous, Ivo Vajgl, Anna Záborská, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Kriton Arsenis, Santiago Fisas Ayxela, Isabella Lövin, Miguel Angel Martínez Martínez, Vincent Peillon, Bart Staes

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Róża Gräfin von Thun und Hohenstein

  • [1]  ABl. L 405 vom 30.12.2006, S. 41.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (1.9.2010)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Standpunkt des Parlaments zum Entwurf des Haushaltsplans 2011 in der vom Rat geänderten Fassung - Einzelplan III - Kommission
(2010/2001(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Peter Šťastný

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. betont, dass das Europäische Parlament über neue Befugnisse im Bereich der internationalen Handelsabkommen verfügt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die neuen Rechte des Parlaments, insbesondere in Bezug auf Transparenz und Informationsfluss, zu achten; betont, dass das Parlament von allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Gebrauch machen kann, wenn es mit der Art und Weise, wie die Kommission es in diesem Zusammenhang behandelt, nicht zufrieden ist;

2. betont, dass das Parlament die Verwendung der EU-Haushaltsmittel überwachen muss, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen der Kommission, unter anderem hinsichtlich der Makrofinanzhilfe, des Instruments für die Zusammenarbeit mit Industrieländern, der handelsbezogenen Hilfe sowie insbesondere der Handelshilfe, erfüllt werden;

3. fordert die Kommission auf klarzustellen, wie sie die Handelshilfe finanziert, und dafür zu sorgen, dass dies nicht zulasten der Mittel für die Entwicklung geschieht;

4. begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Verordnung (EG) Nr. 1934/2006 des Rates vom 21. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und Gebieten sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen[1] zu ändern, ist aber entschieden dagegen, dass dies aus Mitteln finanziert wird, die im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen sind; besteht darauf, dass mit den für die Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellten Mitteln das Ziel der Armutsminderung verfolgt wird; fordert die Kommission auf, regelmäßig ausführliche Informationen über die Haushaltslinien, die zur Finanzierung des Instruments für die Zusammenarbeit mit Industrieländern verwendet werden, vorzulegen; weist erneut darauf hin, dass eine Rahmenverordnung über Makrofinanzhilfe notwendig ist, die nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen wird;

5. nimmt Kenntnis von der im Entwurf des Haushaltsplans 2011 gegenüber dem Haushaltsplan 2010 vorgeschlagenen Mittelaufstockung bei der Haushaltslinie für die makrofinanzielle Hilfe (01 03 02); erinnert daran, dass die Inanspruchnahme dieses Instruments für jedes Drittland dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unterliegt, und fordert die Kommission auf, die von ihr vorgeschlagene Erhöhung näher zu erläutern;

6. weist darauf hin, dass das reibungslose Funktionieren der Außenwirtschaftszentren (Peking, vier Standorte in Indien und das ASEAN-Handelszentrum in Thailand), die im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen finanziert werden, sichergestellt werden muss, damit europäische Unternehmen, insbesondere KMU, Partner finden, die über die notwendigen Kapazitäten für den Zugang zu außereuropäischen Märkten verfügen, und auf umfassende Dienstleistungen zurückgreifen können, die sie dabei unterstützen, ihre Exportkapazität zu verbessern und international Fuß zu fassen, und um die Eröffnung neuer Märkte und die Ausarbeitung gemeinsamer Marketingstrategien in Drittländern zu ermöglichen;

7. nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission den Bericht über die Überwachung der Handelshilfe, der sich auf die Maßnahmen im Jahr 2010 erstreckt, ausgearbeitet hat; bedauert, dass in diesem Bericht keine ausführlicheren Informationen bereitgestellt werden; fordert die Kommission auf, dem Parlament in Zukunft einen Jahresbericht zu unterbreiten, in dem die genauen Quellen der Finanzierung (durch die Mehrjahresprogramme der Union und den Europäischen Entwicklungsfonds) mit einer Aufschlüsselung nach Ländern, Regionen und Art der Hilfe angegeben werden; fordert, dass der Bericht ferner konkrete Angaben zur Vorgeschichte der finanzierten Maßnahmen, zur Beteiligung der jeweiligen Partner und zur Erfüllung der Verpflichtungen enthält;

8. betont, dass ausreichende Finanzmittel für die Begleitmaßnahmen im Bananensektor sichergestellt werden müssen, um den Bananenerzeugerländern den Fortbestand ihrer Produktion zu ermöglichen, wobei den am stärksten betroffenen Ländern unbedingt Priorität eingeräumt werden muss; ist der Ansicht, dass zusätzliche Mittel erforderlich sind, um die neuen Konzessionen auszugleichen, die Bananenerzeugern und -exporteuren der sogenannten „Dollarzone“ nach den Genfer Übereinkommen während der Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Andenländern und mittelamerikanischen Ländern erteilt wurden;

9. bekräftigt erneut sein erklärtes Ziel, dass die WTO-Verhandlungen von einem parlamentarischen Prozess flankiert werden; betont, dass es auch in Zukunft einen ständigen Finanzierungsbedarf für diese entscheidende Tätigkeit geben wird; weist darauf hin, dass 2011 mindestens eine Jahrestagung der Parlamentarischen Konferenz zur WTO – entweder parallel zur WTO-Ministerkonferenz, falls eine solche veranstaltet wird, oder anderenfalls in Brüssel oder Genf – sowie zwei Tagungen ihres Lenkungsausschusses in Genf stattfinden werden;

10. unterstreicht die Bedeutung der parlamentarischen Dimension der WTO in Gestalt der Parlamentarischen Konferenz zur WTO im Hinblick auf eine Stärkung der demokratischen Legitimation und der Transparenz der WTO-Verhandlungen; ist entschlossen, ausreichende Mittel, einschließlich solcher für die technische Hilfe als ein Vertragsrecht der am wenigsten entwickelten Länder, sicherzustellen, damit diese signifikant am multilateralen Handelssystem teilnehmen können, und auch die Reise- und Aufenthaltskosten von sechs Vertretern der AKP-Länder zu übernehmen;

11. weist darauf hin, dass das Parlament für den Fall, dass 2011 eine WTO-Ministerkonferenz stattfinden sollte, für eine Aufstockung der Haushaltslinie 3 0 4 4 sorgen würde, um die mit der parallelen Veranstaltung einer Tagung der Parlamentarischen Konferenz zur WTO verbundenen Kosten zu decken;

12. betont nachdrücklich, dass ausreichende Mittel sichergestellt werden müssen, damit das Parlament seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag von Lissabon in Bezug auf die Gemeinsame Handelspolitik nachkommen kann;

13. weist darauf hin, dass die Mittel für Forschung und Entwicklung im Bereich armutsbedingter, tropischer und vernachlässigter Krankheiten beibehalten werden müssen; fordert die Kommission auf, die Fortschrittsberichte und die Vorschläge zur Weiterverfolgung dieser Maßnahmen so bald wie möglich vorzulegen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.8.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Kader Arif, Daniel Caspary, Marielle De Sarnez, Christofer Fjellner, Yannick Jadot, Metin Kazak, Bernd Lange, David Martin, Emilio Menéndez del Valle, Vital Moreira, Niccolò Rinaldi, Tokia Saïfi, Helmut Scholz, Robert Sturdy, Keith Taylor, Iuliu Winkler, Pablo Zalba Bidegain

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

George Sabin Cutaş, Carl Schlyter, Jarosław Leszek Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Edit Bauer

  • [1]  ABl. L 405 vom 301.12.2006, S. 41.

STELLUNGNAHME des Haushaltskontrollausschusses (29.9.2010)

für den Haushaltsausschuss

zum Standpunkt des Parlaments zu dem vom Rat geänderten Entwurf des Haushaltsplans für 2011 - Einzelplan III - Kommission
(2010/2001(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Bogusław Liberadzki

KURZE BEGRÜNDUNG

Der Verfasser möchte mit dieser Stellungnahme sicherstellen, dass im Haushaltsplan die vom Parlament beschlossenen Grundsätze und Empfehlungen betreffend die wirtschaftliche Haushaltsführung und Transparenz bei der Verwaltung der EU-Mittel, insbesondere in Bezug auf die Kostenwirksamkeit der verschiedenen politischen Maßnahmen der EU, berücksichtigt werden.

VORSCHLÄGE

Der Haushaltskontrollausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  fordert die Kommission auf, eine interinstitutionelle Debatte zu organisieren, an der in der Anfangsphase auf höchster Ebene Vertreter des Parlaments, des Rates, der Kommission und des Rechnungshofes und in der zweiten Phase Vertreter der Mitgliedstaaten, der nationalen Parlamente und der obersten Rechnungsprüfungsorgane teilnehmen, um eine umfassende Diskussion über das gegenwärtige System des Entlastungsverfahrens einzuleiten[1];

2.  schlägt vor, dass die Kommission im bevorstehenden Haushaltsverfahren die für die Durchführung einer solchen Debatte notwendigen Mittel zur Verfügung stellt[2];

3.  schlägt vor, dass erwogen werden sollte, den Haushaltsplan so aufzustellen, dass die Zahl der für administrative Unterstützung und Koordinierung (allgemeine Kosten) zugewiesenen Bediensteten verringert und Mittel auf Kernbereiche wie Politikgestaltung und Überwachung der Umsetzung des Unionsrechts umgeschichtet werden, wobei dieser Vorschlag wegen der Mittelumschichtung haushaltsneutral verwirklicht werden könnte;

4.  erwägt, die Haushaltspläne der Agenturen, die keine zufriedenstellende Ausführung (95%) des Haushaltsplans erreichten, auf dem Niveau des Jahres 2010 einzufrieren;

5.  schlägt vor, dem Verwaltungsrat und dem Direktor der jeweiligen Agentur ein offizielles Fristsetzungsschreiben zu übermitteln, falls die Ausführung des Haushaltsplans nicht zufriedenstellend (unter 95%) ist oder vom Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung abgewichen wurde;

6.  fordert die Kommission auf, das Parlament vor Jahresende über den aktuellen Stand bei der Ausführung der Heranführungsmittel der EU im Bereich der Justizsysteme und der Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung in den Westbalkanländern zu unterrichten, einschließlich einer Übersicht über die Rückstände im Rechtssystem;

7.  hält es für notwendig, bis zur Annahme des geänderten Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder einen Teil der Mittel für die Kabinette der Kommissionsmitglieder in die Reserve einzustellen;

8.  fordert in Bezug auf das Missmanagement in Griechenland nach der Aufdeckung gravierender Probleme bei der geteilten Mittelverwaltung und selbstverständlich der Finanzkrise eine ständige Überwachung und Weiterverfolgung;

9.  fordert die Kommission auf, eine umfassende Politik zur Bekämpfung der Korruption zu begründen und anzuwenden und einen klaren Mechanismus für die regelmäßige Überwachung der Situation in den Mitgliedstaaten zu schaffen;

10. schlägt vor, dass die Kommission alle erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt, um dieses Überwachungsverfahren anzuwenden und sicherzustellen, dass dessen Schlussfolgerungen und Feststellungen wirksam weiterbehandelt werden;

11. verweist auf die in seiner vorstehend genannten Entschließung vom 5. Mai 2010 betreffend die Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2008 erhobenen Forderungen und bekräftigt, dass trotz einer gewissen Verbesserung bei den Wiedereinziehungen weiterhin Sorge hinsichtlich der Probleme besteht, die in Bezug auf die irregulär ausgezahlten Gemeinschaftsmittel und die dürftige Qualität der Informationen fortbestehen, die bezüglich des auf Ebene der Mitgliedstaaten angewandten Korrekturmechanismus übermittelt werden, und lenkt die Aufmerksamkeit deshalb umso mehr auf die dringende Notwendigkeit einer Wiedereinziehungsrate von 100% der Mittel, die nicht korrekt verwendet worden sind.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.9.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marta Andreasen, Jean-Pierre Audy, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Andrea Češková, Jorgo Chatzimarkakis, Andrea Cozzolino, Ryszard Czarnecki, Luigi de Magistris, Tamás Deutsch, Martin Ehrenhauser, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Ingeborg Gräßle, Ville Itälä, Cătălin Sorin Ivan, Iliana Ivanova, Jan Olbrycht, Crescenzio Rivellini, Christel Schaldemose, Theodoros Skylakakis, Bart Staes, Georgios Stavrakakis, Søren Bo Søndergaard

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Christofer Fjellner, Edit Herczog, Véronique Mathieu

  • [1]  Siehe Ziffer 70 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2010 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seiner Beschlüsse betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan III - Kommission und Exekutivagenturen, sind (ABl. L 252 vom 25.9.2010, S. 39).
  • [2]  Siehe Ziffer 71 der vorstehend genannten Entschließung des Parlaments vom 5. Mai 2010.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (7.9.2010)

für den Haushaltsausschuss

zum Standpunkt des Parlaments zum Entwurf des Haushaltsplans 2011 in der vom Rat geänderten Fassung – Einzelplan III – Kommission
(2010/2001(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Andreas Schwab

BEGRÜNDUNG

Bezugspunkt für die vorliegende Stellungnahme ist der Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011, den die Kommission am 27. April 2010 veröffentlicht hat.

Allgemeine Bemerkungen

Die Diskussionen zum Haushaltsplan 2011 erfolgten im Rahmen einer noch empfindlichen Erholung, einer unruhigen Entwicklung in der Eurozone und schwachen öffentlichen Finanzen in vielen Mitgliedstaaten. In einer solchen Situation könnte ein weise eingesetzter EU-Haushalt instrumentalisiert werden zur Stabilisierung der Wirtschaft, zur Stimulierung einer kurzfristigen Konjunkturerholung und zur Förderung eines langfristigen Wachstums, von Investitionen und Arbeitsplätzen. Schlüssel zum Erfolg sind die eindeutigen Verbindungen zwischen diesen drei Perspektiven und gezielte Bemühungen in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Unternehmertum, Beschäftigung, Finanzaufsicht, Statistiken, Wettbewerb, Überwachung der Eurozone und die Strategie EU 2020.

Vor diesem Hintergrund besteht der Ausschuss für Wirtschaft und Währung darauf, dass für 2011 hinreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden, um einige der Faktoren anzugehen, die am Ursprung der derzeitigen Wirtschaftskrise standen. Dabei legt der Ausschuss für Wirtschaft und Währung besonderes Gewicht darauf, dass auf der einen Seite die Qualität und die Genauigkeit der statistischen Angaben einschließlich der hauseigenen Angaben von Eurostat und auf der anderen Seite der Aufbau ordnungsgemäß funktionierender Finanzaufsichtsbehörden auf Unionsebene gewährleistet werden.

In einer jüngeren Untersuchung des Parlaments wurde auf den Umstand hingewiesen, dass der EU-Haushalt lediglich etwa 2 % der Gesamtausgaben der öffentlichen Hand in der Europäischen Union ausmacht. Die Synergie zwischen strategischen Zielsetzungen der EU-Politik und den nationalen Haushaltspolitiken ist schwach. In den nationalen Haushalten wurde nur selten auf den jeweiligen Beitrag zur Erreichung der Zielsetzungen der Strategie von Lissabon oder anderer EU-Strategien hingewiesen.

Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten sich damit einverstanden erklären, einen Überblick über ihren jeweiligen Beitrag des nationalen Haushalts zur Umsetzung der Ziele und Strategien der Europäischen Union einzubeziehen. Eine kohärente Vorgehensweise würde den europäischen Politikansätzen ein größeres Gewicht und einen echten europäischen Mehrwert verleihen und dabei gleichzeitig die langfristigen politischen Ziele fördern.

Der Rat sollte bei den Haushaltsdebatten den Umstand, dass der EU-Haushalt eine positive Kraft zur Stimulierung des Wachstums darstellen kann, gebührend berücksichtigen. Es gibt überzeugende Gründe dafür, allseitige Beschneidungen zu vermeiden, selbst wenn die Lage der öffentlichen Finanzen in den einzelnen Mitgliedstaaten sich als äußert schwierig erweist.

Themenbereiche des ECON-Ausschusses im Entwurf des Haushaltsplans 2011

In Teilrubrik 1 a, Wettbewerbfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung, wird ein Anstieg in Höhe von 4,4 % bei den Verpflichtungsermächtigungen (auf 13 437 Millionen EUR), ein Anstieg um 7 % bei den Zahlungsermächtigungen (auf 11 035 Millionen EUR) und eine Spanne von 50,1 Millionen EUR vorgeschlagen. Zwar sind die allgemeinen Anstiege angesichts der derzeitigen Wirtschaftslage begrüßenswert und wichtig, doch ist die vorgeschlagene Spanne zu eng, da sie nur einen beschränkten Hanglungsspielraum in einem Bereich belässt, der für die Aufschwungbemühungen in der Zeit nach der Krise von entscheidender Bedeutung ist.

Um eine Schwächung dieser Bemühungen zu vermeiden, sollten die bestehenden Programme und Maßnahmen von den unter dieser Teilrubrik zu finanzierenden neuen Haushaltslinien nicht negativ betroffen sein (Finanzaufsichtsbehörden, ITER, GMES und Kozloduy-Programm).

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Strategie EU 2020 müssen unbedingt geklärt werden. Die wichtigsten Initiativen dieser Rubrik sollten über eine reine Umbenennung bereits bestehender Politikansätze hinausgehen und im Hinblick auf einen ordnungsgemäßen Start mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden.

In Teilrubrik 1 b, Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung, wird bei den Verpflichtungsermächtigungen ein Anstieg um 3,2 % (auf 50 970 Millionen EUR) und bei den Zahlungsermächtigungen ein Anstieg von 16,9 % (auf 42 541 Millionen EUR) vorgeschlagen. Der beträchtliche Anstieg bei den Zahlungsermächtigungen wird nachdrücklich begrüßt. Dank ihrer stimulierenden Wirkung auf die wirtschaftliche Erholung in verschiedenen Regionen Europas können Ausgabenerhöhungen in einzelnen Fällen positive Auswirkungen haben.

Titel 1 - Wirtschaft und Finanzen

Die vorgeschlagene Senkung der Ausgaben um 5,3 % für die „Koordinierung und Überwachung der Wirtschafts- und Währungsunion“ (01 02 02) (Rubrik 5) erscheint angesichts der anhaltenden Turbulenzen in der Eurozone und der großen Anzahl von Verfahren wegen übermäßiger Defizite nicht sinnvoll. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung hat in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass in dieser Hinsicht genügend Mittel bereitgestellt werden müssen. Die vorgeschlagenen Einsparungen sind umso verwunderlicher, als die Kommission selbst eine verstärkte Wirtschaftsregierung der Eurozone vorschlägt, was selbstverständlich zusätzliche Mittel erfordern wird.

Titel 2 - Unternehmen

Die Ausarbeitung und Umsetzung von Geschäftsideen und innovativen Ansätzen ist von entscheidender Bedeutung, damit die KMU die durch den Binnenmarkt gebotenen Möglichkeiten umfassend ausnutzen können. Ein ausgezeichneter Weg in diese Richtung besteht darin, künftigen und jungen Unternehmern die Möglichkeit zu bieten, grenzüberschreitende Kontakte mit erfahrenen Partnern aufzubauen. Die vorbereitende Maßnahme „Erasmus für junge Unternehmer“ (02 02 03 05) (Teilrubrik 1 a) stellt in diesem Zusammenhang eine wichtige Initiative dar, die über einen erheblich höheren Finanzierungsgrad verfügen sollte als dies im Entwurf des Haushaltsplans vorgesehen ist.

Die vorgeschlagene Senkung bezüglich der Zahlungsverpflichtungen bei der Haushaltslinie „Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation – Programm für unternehmerische Initiative und Innovation“ (01 04 04) (Teilrubrik 1 a) bereitet Anlass zur Soge, insbesondere in Anbetracht der Schlüsselrolle, die den KMU bei der Ankurbelung der wirtschaftlichen Erholung zukommt. Zwar weist die Kommission zu Recht darauf hin, dass es Probleme bereitet, in Krisenzeiten Zahlungsermächtigungen auf einem hohen Niveau zu halten, doch sollte es nach wie vor möglich sein, die vorgeschlagene drastische Senkung der Zahlungsermächtigungen zu vermeiden.

Titel 3 - Wettbewerb

Der vorgeschlagene Anstieg der Verwaltungsmittel für die Wettbewerbspolitik „Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Politikbereichs „Wettbewerb“ (03 01 01) (Rubrik 5) wird nachdrücklich begrüßt. Nicht nur ist in Krisenzeiten der Wettbewerb als Instrument für das Krisenmanagement von entscheidender Bedeutung, auch die hohe Anzahl der Ermittlungen, die im Laufe des Jahres 2011 in Bezug auf staatliche Beihilfen werden erfolgen müssen, rechtfertigt eine Anhebung der Haushaltsmittel.

Titel 12 - Binnenmarkt

Die neuen Finanzaufsichtsbehörden – Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) (12 04 02 01 und 12 04 02 02) (Teilrubrik 1 a), Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) (12 04 03 01 und 12 04 03 02) (Teilrubrik 1 a) und Europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (ESMA) (12 04 04 01 und 12 04 04 02) (Teilrubrik 1 a) – werden zur Gewährleistung der Finanzstabilität in der Europäischen Union instrumentalisiert werden. Gut funktionierende Behörden werden von entscheidender Bedeutung sein, damit die gesetzgeberischen Reformen im europäischen Finanzsektor im Laufe des Jahres 2011 und darüber hinaus auch tatsächlich greifen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass diese Behörden angemessen finanziert werden.

Sollte der Gesetzgeber beschließen, diese Behörden im Vergleich zu den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission mit erweiterten Aufgaben zu betrauen, so muss die Zuweisung zusätzlicher Mittel entsprechend angepasst werden.

Titel 14 - Steuern und Zollunion

Die vorgeschlagene Anhebung der Mittel für das Programm „Fiscalis 2013” (14 05 03) (Teilrubrik 1 a) wird ausdrücklich begrüßt, da die Ziele des Programms im Sinne eines verstärkten Kampfes gegen Steuerbetrug und einer Verbesserung der administrativen Verfahren und Praktiken zugunsten der Verwaltungen und der Geschäftswelt innerhalb der EU zu einer Optimierung der Steuererhebungen und somit zu einer Steigerung der Einnahmen der Mitgliedstaaten während der Krise führen sollten.

Aus demselben Grund muss auch die Haushaltslinie „Verantwortungsvolle Verwaltung im Bereich der Steuern“ (14 03 04) (Rubrik 4) gefördert werden.

Titel 17 - Gesundheit und Verbraucherschutz

Stabile und transparente Finanzmärkte sind eine Grundvoraussetzung für eine wirtschaftliche Erholung und für ein langfristiges Wachstum. Die berufliche Weiterbildung von Verbraucherberatern stellt in diesem Zusammenhang eine geeignete Maßnahme dar. Gut unterrichtete Verbraucher werden eher Offenheit verlangen und sicherstellen, dass ein finanzielles Missmanagement angeprangert und eingestellt wird. Deshalb sollte das Pilotprojekt „Transparenz und Stabilität der Finanzmärkte“ (17 02 04) (Teilrubrik 1 a) unbedingt vorrangig behandelt und mit den angemessenen Mitteln ausgestattet werden.

Titel 24 - Betrugsbekämpfung

Der Handel mit gefälschten Produkten trägt zu einem Rückgang der Tätigkeiten der Unternehmen bei, die die Originalprodukte herstellen, und führt somit zu Arbeitsplatzverlusten. Außerdem sind gefälschte Waren oft gefährlich für die Verbraucher, da das Niveau ihrer Qualitätskontrolle in der Regel sehr niedrig ist.

In Anbetracht des erheblichen Anstiegs gefälschter Produkte und des damit einhergehenden Verlustes von Arbeitsplätzen, erweist sich die vorgeschlagene Anhebung für „Operationelle Programme im Bereich der Betrugsbekämpfung“ (24 02 01) (Teilrubrik 1 a), mit der die Preissteigerung nicht kompensiert wird, als nicht hinnehmbar. Diese Mittel sind zur Finanzierung von Maßnahmen bestimmt, die im Rahmen des Programms Hercule II zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft organisiert werden, einschließlich im Bereich der Prävention und Bekämpfung von Zigarettenschmuggel und -fälschungen.

Titel 29 - Statistik

Die Turbulenzen in der Eurozone haben bewiesen, welch entscheidende Bedeutung dem Zugang zu verlässlichen Daten über die Finanzmärkte und die öffentlichen Finanzen zukommt. Die vorgeschlagene Anhebung im Haushaltsposten „Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Politikbereichs „Statistik“ (29 01 01) (Rubrik 5) ist ein positiver Schritt, in diesem Bereich sollte jedoch noch mehr getan werden. Die Qualität der Europäischen Statistiken muss auf ein höheres Niveau gehoben werden, Eurostat muss eine gewichtigere Rolle spielen und zusätzliche Mittel werden zugewiesen werden müssen, damit dieser Punkt umgesetzt werden kann. Die Kommission hat eindeutig erklärt, dass sie die Absicht hat, dem Bereich der Statistiken große Priorität einzuräumen. Diese Absicht sollte im Haushaltsplan 2011 deutlicher zum Ausdruck kommen.

In diesem Sinne wird die überaus bescheidene Anhebung der Mittel für das Programm zur „Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS)“ (29 02 04) (Teilrubrik 1 a), die wiederum hinter der Inflationsrate zurückbleibt, als zu gering betrachtet. Auch hier sind zusätzliche Mittel erforderlich.

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.        vertritt die Auffassung, dass die Obergrenze für Teilrubrik 1 a für den Haushaltsplan 2011 (ebenso für die Haushaltspläne 2012 und 2013) angehoben werden sollte, um in Krisenzeiten einen hinreichenden Handlungsspielraum in einem zentralen Politikbereich zu schaffen;

2.        betont, dass neue Bedürfnisse, die unter Teilrubrik 1 a finanziert werden müssen, nicht zu einer finanziellen Benachteiligung bestehender Programme und Aktionen führen sollten;

3.        betont, dass die neuen Finanzaufsichtsbehörden angemessen finanziert werden müssen und dass ihnen übertragene Zusatzaufgaben durch eine entsprechende Mittelzuweisung flankiert werden müssen;

4.        betont, dass die Qualität der Statistiken der Europäischen Union verbessert werden muss und dass zur Erreichung dieses Ziels Mittel zugewiesen werden müssen, die über den vorgeschlagenen Anhebungen liegen;

5.        fordert eine Anhebung statt einer Senkung der Verpflichtungsermächtigungen und der Zahlungsermächtigungen für die „Koordinierung und Überwachung der Wirtschafts- und Währungsunion“;

6.        befürwortet einen Anstieg der Mittel zur Betrugsbekämpfung und zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Verwaltung im Bereich der Steuern;

7.        begrüßt den Anstieg der Mittel für Personal im Bereich der Wettbewerbspolitik, vor allem angesichts der zu erwartenden sehr hohen Anzahl von Ermittlungen in Bezug auf staatliche Beihilfen;

8.        fordert, dass in den Haushaltsdebatten zwei entscheidende Initiativen – die vorbereitende Maßnahmen „Erasmus für junge Unternehmer“ und das Pilotprojekt „Transparenz und Stabilität der den Finanzmärkte“ stark vorrangig behandelt werden;

9.        betont, dass die vorgeschlagene drastische Senkung der Zahlungsermächtigungen für den Bereich „Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation – Programm für unternehmerische Initiative und Innovation“ überprüft werden sollte;

10.      betont, dass angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage und unter Berücksichtigung der erheblichen Zunahme der entsprechenden rechtswidrigen Aktivitäten die Finanzierung der „Operationellen Programme im Bereich der Betrugsbekämpfung“ vorrangig behandelt werden muss;

11.      vertritt die Auffassung, dass die Kommission angesichts der steuerrechtlichen Zwänge in zahlreichen Mitgliedstaaten eine ausführlichere Begründung der vorgeschlagenen Programme und identifizierbaren Maßnahmen vorlegen sollte, vor allem, wenn für diese Programme und Maßnahmen neue Haushaltslinien erforderlich sind.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

6.9.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Burkhard Balz, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Pascal Canfin, Nikolaos Chountis, George Sabin Cutaş, Leonardo Domenici, Derk Jan Eppink, Diogo Feio, Elisa Ferreira, Jean-Paul Gauzès, Sylvie Goulard, Liem Hoang Ngoc, Othmar Karas, Jürgen Klute, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Hans-Peter Martin, Ivari Padar, Alfredo Pallone, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Edward Scicluna, Peter Simon, Peter Skinner, Theodor Dumitru Stolojan, Kay Swinburne, Marianne Thyssen, Ramon Tremosa i Balcells

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Sophie Auconie, Sari Essayah, Philippe Lamberts, Olle Ludvigsson, Andreas Schwab

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (14.9.2010)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Standpunkt des Parlaments zum Haushaltsplan 2011 in der vom Rat geänderten Fassung – Alle Einzelpläne
(2010/2001(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Pervenche Berès

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass der Haushaltsplan der Union für 2011 zum Ziel hat, die Zukunft über die Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise hinaus zu gestalten,

B.  in der Erwägung, dass die allgemeine Arbeitslosenquote in der Union 10 % und die der Jugendlichen 20 % beträgt,

C.  in der Erwägung, dass bereits vor der Krise mehr als 84 Millionen Menschen, d.h. 17 % der Bevölkerung der Europäischen Union, von Armut bedroht waren,

1.  nimmt die Erhöhung der Zahlungen um 6,9 % für die Teilrubrik 1 a und um 16,9 % für die Teilrubrik 1 b zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit und des Zusammenhalts für Wachstum und Beschäftigung in den Mitgliedstaaten zugunsten der Vorhaben zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur sozialen Integration zur Kenntnis;

2.  bedauert, dass nur 1,4 % der Mittel der Teilrubrik 1a für die Umsetzung der Agenda für eine Sozialpolitik vorgesehen sind, um den Übergang in die Zeit nach Überwindung der Wirtschaftskrise zu erleichtern;

3.  betont die Bedeutung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung für die Ausbildung der wegen der Krise entlassenen Arbeitnehmer, um ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern;

4.  nimmt Kenntnis von der Erhöhung der Zahlungsermächtigungen für den Europäischen Sozialfonds; sieht darin das Ergebnis der jüngsten Reformen, ist jedoch der Auffassung, dass weitere tiefgreifendere Reformen notwendig sind;

5.  wirft die Frage der beträchtlichen Kürzung der Zahlungsermächtigungen für das Europäische Zentrum zur Förderung der Berufsbildung auf, die im Widerspruch zu den Zielen der Strategie Europa 2020 steht, die die lebenslange Bildung und die Entwicklung der Fähigkeiten der Arbeitnehmer als Hauptinstrument bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit betont;

6.  bedauert die Stagnation bei den Haushaltslinien EURES (das europäische Portal zur beruflichen Mobilität) und Arbeitsbeziehungen und sozialer Dialog vor dem Hintergrund umfassender Umstrukturierungen und Massenentlassungen; betont die Notwendigkeit, die Instrumente für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und die wichtige Rolle der Sozialpartner für die Ausarbeitung umfassender Lösungen zu stärken;

7.  begrüßt die Vorreiterinitiative „Jugend in Bewegung”, die darauf abzielt, die Leistung der Bildungssysteme zu verstärken und den Zugang der Jugendlichen zum Arbeitsmarkt zu erleichtern; betont, dass die Unterstützung der Jugendlichen in der Ausbildungsphase und bei der Suche nach einem Arbeitsplatz eine der Prioritäten des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten für den Haushaltsplan 2011 ist; vertritt die Auffassung, dass die Förderung der Mobilität ein wichtiger Aspekt der Gesamtheit der Maßnahmen ist, die im Rahmen der Strukturfonds und des Programms PROGRESS in den Mitgliedstaaten zur Verringerung der Arbeitslosenquote bei Jugendlichen durchgeführt werden, wobei jedoch darauf hingewiesen wird, dass die Mobilität nicht die einzige Lösung für die Arbeitslosigkeit sein kann; unterstützt die Durchführung eines Pilotvorhabens „Ihr erster EURES-Arbeitsplatz”, um die Mobilität der Jugendlichen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz zu finanzieren;

8.  schlägt vor, auf die Finanzspielräume zurückzugreifen, um das Programm „PROGRESS“ aufzustocken, wie mit dem Rat und der Kommission bei den Verhandlungen über das Europäische Mikrofinanzierungsinstrument vereinbart;

9.  betont die Notwendigkeit, in Anbetracht der derzeit zu verzeichnenden Zunahme der Migrationsprozesse die Studien und Maßnahmen in Bezug auf die Lebensbedingungen der entsandten Arbeitnehmer fortzuführen;

10. schlägt ein Pilotprojekt vor, um die Gesundheit, das Wohlergehen und die Sicherheit am Arbeitsplatz der älteren Arbeitnehmer zu unterstützen, um die Herausforderungen des Berufslebens der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber in Verbindung mit der demografischen Entwicklung zu bewältigen;

11. schlägt die Fortsetzung des Pilotvorhabens zur Förderung der Umwandlung von prekärer Arbeit in mit Rechten einhergehende Beschäftigungsverhältnisse vor, da dies von größter Bedeutung ist, wenn es um diese Rechte geht;

12. schlägt vor, die Pilotvorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich, die im Rahmen des Haushaltsverfahrens für 2010 angenommen wurden, fortzuführen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

13.9.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Regina Bastos, Edit Bauer, Jean-Luc Bennahmias, Pervenche Berès, Milan Cabrnoch, David Casa, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Marije Cornelissen, George Sabin Cutaş, Tadeusz Cymański, Frédéric Daerden, Proinsias De Rossa, Frank Engel, Sari Essayah, Richard Falbr, Ilda Figueiredo, Pascale Gruny, Marian Harkin, Nadja Hirsch, Liisa Jaakonsaari, Danuta Jazłowiecka, Martin Kastler, Jean Lambert, Olle Ludvigsson, Elisabeth Morin-Chartier, Csaba Őry, Siiri Oviir, Konstantinos Poupakis, Joanna Katarzyna Skrzydlewska, Jutta Steinruck, Traian Ungureanu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Georges Bach, Raffaele Baldassarre, Silvia Costa, Richard Howitt, Ria Oomen-Ruijten, Emilie Turunen

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (22.9.2010)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Standpunkt des Parlaments zum Entwurf des Haushaltsplans 2011 in der vom Rat geänderten Fassung – Einzelplan III – Kommission
(2010/2001(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Jutta Haug

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass die Bekämpfung des Klimawandels und die effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen zwei Prioritäten der Europa-2020-Strategie sind und dass der Vorrang, der den Klimaschutzmaßnahmen eingeräumt wird, seinen Niederschlag auch in der Schaffung einer speziellen Generaldirektion für Klimapolitik, Abmilderung des Klimawandels und Klimaanpassung gefunden hat; betrachtet die Bekämpfung des Klimawandels dennoch als eine horizontale Priorität innerhalb der Politikbereiche der EU; weist darauf hin, dass die durchgängige Berücksichtigung der Anpassung an den Klimawandel im EU-Haushalt jetzt eine Priorität darstellt, die es umzusetzen gilt, und empfiehlt, entsprechenden Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

2.  nimmt Kenntnis von der Änderung der Bezeichnung des Titels 07 in „Klima- und Umweltpolitik“; begrüßt die Schaffung von speziellen Haushaltskapiteln für Klimaschutzmaßnahmen (07 11, 07 12 und 07 13) und nimmt Kenntnis von der Erhöhung der Mittel für die Umsetzung der Politik und der Rechtsvorschriften der EU im Bereich des Klimaschutzes;

3.  begrüßt die Erhöhung des Gesamtumfangs der Mittel für LIFE+ auf 333,5 Mio. EUR, was gegenüber dem Haushaltsplan 2010 einen Anstieg um 8,68 % darstellt, und stellt fest, dass mit diesen zusätzlichen Mitteln die Aufstockung der Mittel für Projekte in allen Politikbereichen einschließlich der Klimapolitik, eine sich auf 60 % belaufende Aufstockung der Mittel für Fördermaßnahmen der Kommission für die Klimapolitik und Rechtsvorschriften zum Klimaschutz sowie die weiterhin hohen Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Umweltpolitik finanziert werden;

4.  ist der Ansicht, dass angesichts der ehrgeizigen Ziele, die in der Europa-2020-Strategie in Bezug auf den Klimawandel festgelegt wurden, verstärkte Maßnahmen erforderlich sind, unter anderem eine Erhöhung der Mittel für LIFE+ und insbesondere eine Schwerpunktsetzung zugunsten der Energiegewinnung aus Holzabfällen und der Solarenergie zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen;

5.  nimmt zur Kenntnis, dass nach der Neuordnung bestimmter Tätigkeiten und Dienste innerhalb der neuen Kommission, vor allem nach der Überführung des Katastrophenschutzes in den Zuständigkeitsbereich der GD ECHO, auch der Haushaltseingliederungsplan angepasst werden musste;

6.  unterstreicht erneut die Notwendigkeit einer Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums einschließlich des passiven Rauchens und äußert seine Sorge darüber, dass der Gemeinschaftliche Tabakfonds, der Projekte im Bereich Information und Aufklärung finanziell unterstützt, im Jahr 2010 ausläuft; fordert eine neue Rechtsgrundlage zur Weiterführung dieses erfolgreichen Sensibilisierungsinstruments einschließlich einer Konzentration auf die mit dem Tabakkonsum verbundene Gefährdung für Kinder und fordert die Kommission, d. h. die GD AGRI und die GD SANCO, auf, eine zufriedenstellende Lösung zur Fortsetzung der Kampagne in der Übergangszeit zu finden;

7.  ist überzeugt, dass die Finanzplanung 2011-2013 für die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zu optimistisch ist, und hält die Selbstfinanzierung dieser Agentur im Jahr 2011 für sehr unrealistisch; weist darauf hin, dass die Vorausschätzung der Gebühreneinnahmen des Jahres 2011 auf Bewertungen aus dem Jahr 2006 basiert; fordert die Einführung von Vorsorgemaßnahmen, die bei Bedarf zur Anwendung gelangen;

8.  ist sich darüber im Klaren, dass für die ECHA im Bereich der Rechtsvorschriften über Biozide zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssen, wenn vorbereitende Tätigkeiten für die künftige Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der ECHA ausgeführt werden müssen;

9.  nimmt zur Kenntnis, dass der EU-Beitrag für die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA) in den letzten Jahren rückläufig war, obwohl der EU-Gesetzgeber der Agentur zusätzliche Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit übertragen hat, die aus EU-Zuschüssen finanziert werden sollten; stellt des Weiteren fest, dass infolgedessen immer mehr Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit durch Gebühreneinnahmen quersubventioniert werden müssen, was dazu führen wird, dass die Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit abgebaut werden müssen, da die EMEA ihren mit Gebühreneinnahmen verbundenen Tätigkeiten Vorrang einräumen muss; ist daher besorgt über die Vorgehensweise der Kommission, die zweckgebundenen Einnahmen der EMEA bei der Berechnung des Entwurfs des Haushaltsplans für die EMEA erneut mit einzubeziehen;

10. bekräftigt, dass die EMEA rechtlich verpflichtet ist, alle eingehenden Anträge auf Zulassung von Arzneimitteln innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu bearbeiten; stellt fest, dass daher eine Zunahme der Zahl der Anträge nicht nur zu mehr Gebühren führt, sondern auch mehr Personal für die Bearbeitung der Anträge erforderlich macht; unterstützt somit den Antrag der EMEA auf Schaffung von 48 Stellen für Bedienstete auf Zeit (wissenschaftliches Fachpersonal mit Berufserfahrung), die sich als haushaltsneutral für den EU-Haushalt erweisen würde, da die Stellen ausschließlich aus Gebühren finanziert werden;

11. erklärt sich besorgt über die geplante Kürzung der Verpflichtungsermächtigungen für Maßnahmen im Bereich Gesundheitswesen, Veterinärmedizin und Pflanzenschutz auf 340 Mio. EUR und betont, dass weiterhin Wachsamkeit in Bezug auf die Ausmerzung von Tierseuchen geboten ist; weist nachdrücklich darauf hin, dass es wichtig ist, Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Schädlingen (wie des roten Palmenrüsselkäfers, des Kiefernfadenwurms, des Citrusbockkäfers oder des Westlichen Maiswurzelbohrers) zu ergreifen;

12. nimmt Kenntnis von der Frist, innerhalb deren die Kommission (GD SANCO) Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates nachzukommen gedenkt, wonach bis März 2005 ein Konsultationspapier zu der Frage vorgelegt werden sollte, ob es möglich und ratsam ist, einen europäischen Rechtsakt zu den Gebühren für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu erlassen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass wegen dieser Frage ein Betrag in die Reserve des Haushaltsplans 2010 eingestellt wurde.

           KURZE BEGRÜNDUNG

Allgemeiner Hintergrund

Das Haushaltsverfahren 2011 ist das erste Haushaltsverfahren, das nach dem Vertrag von Lissabon durchgeführt wird. Es wird nur aus einer einzigen Lesung bestehen, die mit einer Einigung über sämtliche Ausgaben mit dem anderen Teil der Haushaltsbehörde im Vermittlungsverfahren abgeschlossen wird.

Das Volumen des Entwurfs des Haushaltsplans (HE) für 2011 beläuft sich auf insgesamt 142 576,4 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen (VE) und 130 147,2 Mio. EUR an Zahlungsermächtigungen (ZE), womit bei den VE ein Spielraum von 1 224,4 Mio. EUR und bei den ZE ein Spielraum von 4 417,8 Mrd. EUR verbleibt. Die genannten Beträge entsprechen einem Prozentsatz von 1,15 % bzw. 1,05 % des prognostizierten BNE der EU für 2011.

Einzelne in die Zuständigkeit des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit fallende Haushaltslinien – Umwelt

Klimawandel

Die Bekämpfung des Klimawandels und die effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen sind zwei Hauptprioritäten der Europa-2020-Strategie. Der Vorrang, der den Klimaschutzmaßnahmen eingeräumt wird, hat seinen Niederschlag auch in der Schaffung einer speziellen Generaldirektion für Klimapolitik (Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels und Klimaanpassung) – GD Klimaschutzmaßnahmen (im Folgenden als GD „KLIMA“ bezeichnet) – im Februar 2010 gefunden.

Die hohe Priorität, die sowohl den Umweltschutz- als auch den Klimaschutzmaßnahmen zuerkannt wird, kommt auch in dem Umfang der für das Programm LIFE+ und die entsprechenden Haushaltslinien vorgesehenen Mittel zum Ausdruck.

Nach dem Vorschlag der Kommission soll der Gesamtumfang der Mittel für das Programm Life+ von 306,855 Mio. EUR im Jahr 2010 auf 333,500 Mio. EUR im Jahr 2011 erhöht werden, was einem Anstieg von 8,68 % gegenüber dem Haushaltsplan 2010 entspricht. Damit wird auch die ursprüngliche Finanzplanung für das Programm um 7,4 Mio. EUR überschritten, was sich nach den Vorschlägen der Kommission auch im Mittelumfang für die Jahre 2012 und 2013 widerspiegeln wird.

Aus dieser Erhöhung wird insbesondere Folgendes finanziert:

–    die Aufstockung der Mittel für Projekte in allen Politikbereichen einschließlich der Klimapolitik im Rahmen der Haushaltslinie 07 03 07 (von 240 Mio. EUR im Jahr 2010 auf 260,13 Mio. EUR im Rahmen des HE 2011);

–    eine sich auf 60 % belaufende Aufstockung der Mittel für Fördermaßnahmen der Kommission für die Klimapolitik und die Rechtsvorschriften zum Klimaschutz (Erhöhung um 7,2 Mio. EUR von 2010 auf 2011);

–    die weiterhin hohen Fördermittel für die NRO und die Fördermaßnahmen für die Umweltpolitik unter Berücksichtigung des erhöhten Bedarfs an administrativer Unterstützung bei der Auswahl und Überwachung der Projekte und der Verbreitung der Projektergebnisse in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Rechnungshofs und des Europäischen Parlaments im Zusammenhang mit der Entlastung für das Haushaltsjahr 2008 (Förderung der Nachhaltigkeit der Projekte).

Vor diesem Hintergrund basiert der Haushaltseingliederungsplan für LIFE+ im Rahmen des HE 2011 auf folgenden Komponenten:

–    Die Unterstützung von Projekten und NRO wird aufgrund der Anforderungen der Rechtsgrundlage weiterhin von der GD ENV verwaltet (es lässt sich nicht im Vorhinein ermitteln, wie hoch der Betrag der für die Prioritäten im Bereich des Klimawandels benötigten Mittel sein wird) – Haushaltslinien 07 01 04 01 und 07 03 07;

–    die Maßnahmen der Kommission zur Unterstützung der Umweltpolitik und der Entwicklung und Umsetzung von Rechtsvorschriften (einschließlich Unterstützung bei der Auswahl, Überwachung, Prüfung und Bewertung der Projekte) verbleiben ebenfalls unter Kapitel 07 03 – Haushaltslinien 07 01 04 01 und 07 03 07;

–    Schaffung spezieller Haushaltslinien für Maßnahmen der Kommission zur Unterstützung der Weiterentwicklung und Umsetzung der Politik und der Rechtsvorschriften im Bereich des Klimaschutzes (einschließlich Sensibilisierung, Veröffentlichungen und IT-Systeme CITL und ODS) – Haushaltslinien 07 01 04 05 und 07 12 01.

Life+

Der Finanzierungsbeschluss der Kommission für die Ausgaben im Rahmen des Haushaltsplans 2010 wurde im Oktober 2009 angenommen.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen über einen Gesamtbetrag von 240 000 000 EUR wurde am 4. Mai 2010 veröffentlicht. Die Projektvorschläge sollten bis spätestens 1. September 2010 den zuständigen nationalen Behörden übermittelt werden. Danach werden die nationalen Behörden die Projektvorschläge bis 4. Oktober 2010 der Kommission zuleiten, und die Kommission wird die Projektzusammenfassungen nach den Kriterien für die Förderfähigkeit im Rahmen von Life+ prüfen und die Vorschläge auf der Grundlage der Life+-Auswahl- und Vergabekriterien bewerten. Mit der endgültigen Bekanntgabe der für eine Finanzierung ausgewählten Projekte wird für Juli/August 2011 gerechnet, wobei mit den Projekten frühestens am 1. September 2011 begonnen werden soll.

Im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurde gemäß Artikel 76 der Haushaltsordnung und Artikel 92 der Durchführungsbestimmungen eine globale Mittelbindung für den entsprechenden Betrag vorgenommen, sodass die Finanzhilfevereinbarungen mit den Begünstigten bis Ende 2011 unterzeichnet werden können.

Die für 2010 verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen werden daher in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

Auch die Zahlungsermächtigungen (167 Mio. EUR) dürften in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

Europäische Umweltagentur (EEA)

Für die Europäische Umweltagentur wird eine Erhöhung um 2 % vorgeschlagen (was im Wesentlichen dem jährlichen Deflator entspricht), die sich wie folgt zusammensetzt:

- aus einer Aufstockung des Stellenplans um eine Planstelle zur Unterstützung der Rolle der Agentur in der GMES;

- einer Neuausrichtung der Zuschüsse zugunsten der Titel 1 und 2 zur Unterstützung der mittelfristigen Strategie der Agentur zum Aufbau eines Grundstocks an internem Fachwissen.

Die Kommission hat den Überschuss der EEA für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 851 673 EUR bei der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans der EEA als zweckgebundene Einnahmen mit einfließen lassen, wie es die Haushaltsbehörde für die sich nicht aus Gebühren finanzierenden Agenturen gefordert hatte.

Die Mittelanträge im Rahmen des HE 2011 belaufen sich daher auf 35 105 327 EUR, der Gesamtbetrag des EU-Zuschusses unter Berücksichtigung der zweckgebundenen Einnahmen aus dem Überschuss des Jahres 2009 auf 35 957 000 EUR.

Internationale Aspekte der Umweltpolitik

Seit 2007 werden externe Maßnahmen, die die Umwelt betreffen, aus den Instrumenten für externe Maßnahmen im Rahmen des Politikbereichs 21 (Entwicklung), insbesondere aus dem thematischen Programm „Umwelt und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen einschließlich Energie“ (ENRTP) (Kapitel 21 04 des HE) finanziert.

Die einzigen im Rahmen von Titel 07 verbleibenden Mittel sind für obligatorische Beiträge zu multilateralen Umweltübereinkommen, bei denen die Gemeinschaft Vertragpartei ist, wie dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und dem Kyoto-Protokoll, dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) usw. bestimmt. Die vorgeschlagene Mittelausstattung für 2011 ist mit 3 Mio. EUR unverändert gegenüber 2010. Was den Haushaltseingliederungsplan betrifft, so verteilen sich die Mittel auf die Kapitel 07 02 (Internationale Aspekte der Umweltpolitik) und ein neues Kapitel 07 11 (Globale Klimaschutzmaßnahmen), aus dem obligatorische Beiträge zu internationalen Übereinkommen im Bereich Klima und Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, (Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und Kyoto-Protokoll, Übereinkommen von Wien und Montrealer Protokoll) finanziert werden..

Es sei darauf hingewiesen, dass die Kommission im Anschluss an die Vereinbarung von Kopenhagen eine deutliche Erhöhung der Mittel des thematischen Programms „Umwelt und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen einschließlich Energie“ (Haushaltslinie 21 04 01) vorschlägt, die als wichtigste Komponenten Folgendes umfasst:

- im Einklang mit der im Rahmen der Vereinbarung von Kopenhagen eingegangenen Verpflichtung einen Betrag von 50 Mio. EUR zur Finanzierung von Maßnahmen zur Abmilderung des Klimawandels und zur Klimaanpassung in den Entwicklungsländern;

- weitere 15 Mio. EUR zur Unterstützung der Globalen Allianz für den Klimaschutz mit den am wenigsten entwickelten Ländern.

Einzelne in die Zuständigkeit des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit fallende Haushaltslinien – öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Öffentliche Gesundheit

Das Gesundheitsprogramm (17 03 06), das 2010 mit Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 45,7 Mio. EUR ausgestattet war und für das für 2011 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 47,06 Mio. EUR vorgeschlagen werden, soll die nationalen Maßnahmen ergänzen und die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, Beitrittsländern und internationalen Organisationen fördern.

Seine drei Hauptziele sind die Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Bürger, die Verbesserung der Gesundheit und die Zusammenstellung und Verbreitung gesundheitsbezogener Informationen und Kenntnisse. Die geringfügige Erhöhung steht im Einklang mit der Finanzplanung.

Der insgesamt für die öffentliche Gesundheit (17 03) bereitgestellte Betrag in Höhe von 205,11 Mio. EUR stellt einen Rückgang um 15,77 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsplan 2010 dar. Dieser Rückgang hängt hauptsächlich mit dem Auslaufen der Verordnung zur Finanzierung des Tabakfonds, der von den Tabakerzeugern finanzierten Informationskampagne gegen das Rauchen, zusammen.

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)

Der Haushaltsplan des ECDC wurde um 3,49 Mio. EUR gekürzt, weil das ECDC in den Vorjahren seine Mittel nicht vollständig in Anspruch genommen hat. Die Kommission hat diese nicht in Anspruch genommenen Mittel bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs der Agentur als zweckgebundene Einnahmen mit einfließen lassen.

Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA)

Der EU-Beitrag für die EMEA beläuft sich auf 38,42 Mio. EUR. Davon entfallen 5,477 Mio. EUR auf zweckgebundene Einnahmen. Auch hier missachtet die Kommission den Standpunkt des Parlaments in der Frage des Umgangs mit zweckgebundenen Einnahmen der sich aus Gebühren finanzierenden Agenturen.

Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass 2011 möglicherweise zusätzliche Mittel für das Arzneimittelpaket benötigt werden, das derzeit im Europäischen Parlament und im Rat erörtert wird.

Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit und veterinärmedizinische Maßnahmen

In Übereinstimmung mit dem im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit verfolgten Konzept der Überwachung „vom Stall bis auf den Tisch“ sollen mit diesen Maßnahmen Verbesserungen in der gesamten Lebensmittelkette erzielt werden. Dieser Bereich ist vollständig auf EU-Ebene harmonisiert. Für Kapitel 17 04 (Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit) werden nur 340,3 Mio. EUR gegenüber 354,9 Mio. EUR im Jahr 2010 vorgeschlagen.

Dieser Rückgang hängt hauptsächlich mit den Maßnahmen zur Ausmerzung von Tierseuchen (15 Mio. EUR) und den Maßnahmen des Dringlichkeitsfonds (10 Mio. EUR) zusammen. Was die Ausmerzung der Tierseuchen betrifft, so ist die Mittelkürzung auf den Rückgang der Impfungen und anderer Maßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit zurückzuführen. Die Kürzung der Mittel für Maßnahmen des Dringlichkeitsfonds resultiert aus der Unsicherheit der Mittelverwendung, d.h., die Mittel werden nur verwendet, wenn tatsächlich Seuchen ausbrechen. Sollte es plötzlich zu einem vermehrten Bedarf kommen, würden rasch Mittel bereitgestellt werden.

Für die neuen Maßnahmen im Bereich der Lebens- und Futtermittelkontrolle wurde eine Erhöhung um 4 Mio. EUR vorgeschlagen, um die Änderungen bei den Tätigkeiten der EU-Referenzlaboratorien und die mögliche Errichtung eines zusätzlichen Laboratoriums für Bienengesundheit zu finanzieren.

Für pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen wurde eine geringfügige Aufstockung (um 0,45 Mio. EUR) vorgeschlagen. Diese zusätzlichen Mittel sind erforderlich, damit die Kommission die zusätzlichen Aufgaben und Verpflichtungen wahrnehmen kann, die ihr seit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung 1107/2009 über Pflanzenschutzmittel obliegen. Diese neuen Aufgabe und Verpflichtungen kommen zu den administrativen pflanzenschutzrechtlichen Tätigkeiten, die in den Vorjahren aus dieser Haushaltslinie finanziert wurden und auch in Zukunft fortgeführt werden, hinzu.

Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

Der Übergabetermin für den endgültigen Sitz der EFSA soll im März 2011 stattfinden, und der Umzug des EFSA-Personals an den neuen Standort dürfte daher voraussichtlich vor Jahresende erfolgen. Während die Kosten der Belegung des Gebäudes aus bereits veranschlagten Haushaltsmitteln finanziert werden, wurde zur Finanzierung der tatsächlichen Kosten im Zusammenhang mit der Ausstattung der Räumlichkeiten, der Bewältigung des Übergangs, der Finanzierung doppelter Mietkosten während eines dreimonatigen Übergangszeitraums, dem Umzug, und der Installation gemeinsamer Einrichtungen und gewisser zusätzlicher Ausrüstungen eine Aufstockung des Haushaltsplans der EFSA um einen zusätzlichen Betrag von 3,29 Mio. EUR vorgeschlagen.

Weitere in die Zuständigkeit des ENVI-Ausschusses fallende Haushaltslinien

Europäische Chemikalienagentur (ECHA)

Im Anschluss an ihren Vorschlag für eine Verordnung über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten (KOM(2009)267), in der eine Reihe von Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewertung und Zulassung von Wirkstoffen ab den Jahren 2013 und 2014 vorgesehen ist, schlägt die Kommission die Schaffung der Haushaltslinien vor, die, sobald die Verordnung erlassen ist, für die Zahlung eines Zuschusses erforderlich sind (Haushaltslinien 07 03 60 01 und 07 03 60 02). Es sind jedoch keine Mittel vorgesehen, die es der Agentur ermöglichen würden, Ende 2011 und 2012 die nötigen Vorarbeiten für ihre neuen Aufgaben durchzuführen.

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen:

In ihrem Entwurf des Haushaltsplans 2011 schlägt die Kommission Folgendes vor:

- die Schaffung einer neuen vorbereitenden Maßnahme „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel als Querschnittsthemen“ (Haushaltslinie 07 13 03);

- die Verlängerung der vorbereitenden Maßnahme „Umweltüberwachung des Schwarzmeerraums und gemeinsames europäisches Rahmenprogramm zur Entwicklung des Schwarzmeerraums (Haushaltslinie 07 02 04).

Im Haushaltsplan 2010 wurden 9 Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen bewilligt, von denen 8 von der GD ENV und 1 von der GD SANCO durchgeführt werden.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

6.9.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

58

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

János Áder, Kriton Arsenis, Paolo Bartolozzi, Sandrine Bélier, Sergio Berlato, Milan Cabrnoch, Nessa Childers, Chris Davies, Bairbre de Brún, Anne Delvaux, Bas Eickhout, Edite Estrela, Karl-Heinz Florenz, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Françoise Grossetête, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Dan Jørgensen, Karin Kadenbach, Holger Krahmer, Jo Leinen, Corinne Lepage, Peter Liese, Kartika Tamara Liotard, Linda McAvan, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Miroslav Ouzký, Antonyia Parvanova, Andres Perello Rodriguez, Sirpa Pietikäinen, Mario Pirillo, Pavel Poc, Vittorio Prodi, Oreste Rossi, Daciana Octavia Sârbu, Richard Seeber, Theodoros Skylakakis, Catherine Soullie, Salvatore Tatarella, Anja Weisgerber, Glenis Willmott, Sabine Wils, Marina Yannakoudakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Margrete Auken, Christofer Fjellner, Matthias Groote, Lucas Hartong, Jutta Haug, Romana Jordan Cizelj, Judith A. Merkies, Rovana Plumb, Giancarlo Scottà, Bart Staes, Struan Stevenson, Giommaria Uggias, Thomas Ulmer, Marita Ulvskog, Peter van Dalen

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (2.9.2010)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Standpunkt des Parlaments zum Entwurf des Haushaltsplans 2011 in der vom Rat geänderten Fassung – Alle Einzelpläne
(2010/2001(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Heide Rühle

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass die Zuständigkeit des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Haushaltsverfahren die Titel 2 (Unternehmen), 12 (Binnenmarkt), 14 (Steuern und Zollunion) und 17 (Gesundheit und Verbraucherschutz) betrifft;

2.  weist darauf hin, wie wichtig die in Kapitel 02 03 des Haushaltsentwurfs der Kommission veranschlagten Haushaltsmittel sind, da er der Ansicht ist, dass ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts durch Verbesserungen in den Bereichen Meldung und Zertifizierung erreicht werden kann; vertritt weiter die Ansicht, dass die Haushaltsmittel in den Bereichen Normung und Annäherung der Rechtsvorschriften gerechtfertigt sind, da durch diese Maßnahmen der Betrieb und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen erleichtert wird und gleichzeitig den europäischen Verbrauchern sicherere Produkte und Dienstleistungen geliefert werden;

3.  begrüßt die leichte Aufstockung der Mittel der Haushaltslinie 12 02 01 im Haushaltsentwurf der Kommission, die er wegen der Vorteile des Binnenmarktes für die Wirtschaft der EU insgesamt, insbesondere in Zeiten des Konjunkturabschwungs, für erforderlich hält; fordert die Kommission daher auf, Vorschläge vorzulegen, wie der Binnenmarkt auf der Grundlage einer soliden Marktkenntnis, wirtschaftlicher Analysen und der Wahl der geeigneten Instrumente vollendet werden kann; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Dienstleistungssektors für die europäische Wirtschaft und misst der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie[1] daher oberste Priorität zu; fordert die Kommission zusätzlich auf, eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und eine verwaltungstechnische Kultur der einfacheren Regulierung und der effizienten Problemlösung auszuarbeiten; unterstreicht die Bedeutung von Fortbildungsmaßnahmen, um Beamten und Richtern dabei zu helfen, die Binnenmarktvorschriften korrekt umzusetzen, anzuwenden und durchzusetzen;

4.   bedauert, dass keine Gelder für die Haushaltslinie 12 02 02 veranschlagt wurden; hält das SOLVIT-Netz für einen effizienten und kostenlosen außergerichtlichen Schlichtungsmechanismus, der durch die Fortbildungsangebote und Werbekampagnen der Kommission in allen Mitgliedstaaten unterstützt werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, die für dieses Netz bereitgestellten personellen und finanziellen Ressourcen aufzustocken; unterstützt darüber hinaus das Konzept der Unterstützungsdienste für den Binnenmarkt durch Einrichtung einer zentralen Website für Informationen und Beratung;

5.   fordert die Finanzierung eines Pilotprojekts mit dem Titel „Binnenmarktforum“, einer jährlichen Veranstaltung, die einmal jährlich in dem Mitgliedstaat stattfinden sollte, der den Ratsvorsitz innehat und bei der Vertreter der Bürger, Unternehmen und Verbraucherverbände sowie Vertreter der Mitgliedstaaten und der EU-Organe, zusammenkommen, um ein klares Engagement für die Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften festzulegen; vertritt die Ansicht, dass das Ziel dieser Veranstaltung darin bestehen sollte, gegen die unkorrekte Umsetzung, fehlerhafte Anwendung und mangelhafte Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften vorzugehen, indem die Koordinierung und die Governance im Binnenmarkt verbessert werden; vertritt die Ansicht, dass die Veranstaltung eine wichtige Plattform für den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Betroffenen und für die Information der Bürger über ihre Rechte im Binnenmarkt werden sollte; fordert darüber hinaus, dass die von der Kommission ermittelten 20 wichtigsten Anliegen, Herausforderungen und Chancen für Bürger und Unternehmen bei dieser Veranstaltung berücksichtigt werden; hält die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für notwendig, die aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Vertretern der Kommission und des zum Zeitpunkt der Veranstaltung amtierenden Ratsvorsitzes bestehen soll, und die die Details der Veranstaltung ausarbeiten soll;

6.   hält die geringfügige Erhöhung des Mittelansatzes der Haushaltslinie 14 04 02 für das Programm Zoll 2013 für gerechtfertigt und angemessen, um die Ziele in diesem Politikbereich zu erreichen, nämlich die Verstärkung der Sicherheit und des Schutzes der Außengrenzen, die Unterstützung des Kampfes gegen illegalen Menschenhandel und Betrug und die Verbesserung der Effizienz der Zollsysteme; unterstützt die Erreichung der Ziele des Programms durch eine Verbesserung der Koordinierung und der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, die Förderung des Austausches von bewährten Verfahren und Erkenntnissen und die Überwachung der korrekten Anwendung der Rechtsvorschriften der Union; unterstreicht die Bedeutung von Ausbildungsprogrammen für die nationalen Zollbeamten;

7.  hält den Mittelansatz der Haushaltslinie 17 02 02 im Bereich der Verbraucherpolitik für gerechtfertigt und geeignet, einen Binnenmarkt mit sicheren Produkten und Dienstleistungen sowie gleichen Rechten für alle Verbraucher zu erreichen; betont die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen der Union, den Mitgliedstaaten und Drittländern, einschließlich der Vereinigten Staaten, Chinas und Indiens, im Hinblick auf effizientere Durchsetzungsmechanismen, um ein größeres Vertrauen der Verbraucher zu erreichen; legt der Kommission nahe, eine Wissensgrundlage und Fortbildungsprogramme im Bereich der Marktüberwachung zu entwickeln; misst ferner gemeinsamen Anstrengungen im Bereich der Aufklärung der Verbraucher, insbesondere hinsichtlich des Wissensstandes über Finanzfragen, Priorität bei; fordert die Kommission ferner auf, die Arbeit des Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) zu unterstützen, um eine effizientere Nutzung der Kooperationsmechanismen des CPC durch die Vollzugsbehörden im Bereich des Verbraucherschutzes in den Mitgliedstaaten zu ermöglichen; erinnert daran, dass das Netz der Europäischen Verbraucherzentren angemessene Finanzmittel braucht, um das Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt zu fördern; verweist auf die wichtige Rolle von Verbraucherverbänden für die Sensibilisierung in der Union und spricht sich für eine Finanzierung ihrer Projekte aus; fordert demgemäß eine Verlängerung des Programms TRACE, das Verbraucherverbände durch Fortbildungsmaßnahmen befähigt, starke und effiziente Organisationen und Netzwerke aufzubauen;

8.  erkennt an, wie wichtig eine Überwachung der Verbrauchermärkte durch die Konsolidierung eines entsprechenden Anzeigers und damit zusammenhängende Marktstudien auf der Grundlage einer Erhebung von Daten zum Verbraucherverhalten und zum Funktionieren dieser Märkte ist; fordert daher eine weitere vorbereitende Maßnahme mit dem Titel „Überwachungsmaßnahmen im Bereich des Verbraucherschutzes“, mit der die bestehenden Untersuchungen und Studien fortgeführt und weitere Marktstudien finanziert werden könnten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.9.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pablo Arias Echeverría, Cristian Silviu Buşoi, Lara Comi, António Fernando Correia De Campos, Jürgen Creutzmann, Evelyne Gebhardt, Louis Grech, Małgorzata Handzlik, Malcolm Harbour, Eija-Riitta Korhola, Hans-Peter Mayer, Gianni Pittella, Mitro Repo, Robert Rochefort, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Matteo Salvini, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Laurence J.A.J. Stassen, Catherine Stihler, Kyriacos Triantaphyllides, Bernadette Vergnaud, Barbara Weiler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Sylvana Rapti, Catherine Soullie, Rafał Trzaskowski, Wim van de Camp

  • [1]  Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (3.9.2010)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Standpunkt des Parlaments zu dem vom Rat geänderten Entwurf des Haushaltsplans 2011: Einzelplan III – Kommission
(2010/2001(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Dominique Riquet

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  erinnert daran, dass der Verkehr ein wesentliches Element der europäischen Wirtschaft ist, da er die Mobilität von Personen, Waren und Wissen über die Grenzen hinweg ermöglicht; unterstreicht, dass der Verkehr ein Vektor der Gleichheit und der sozialen Mobilität ist, insbesondere für junge Menschen, da er Möglichkeiten für einen Austausch, insbesondere im Bereich des Wissens und der Ausbildung, eröffnet;

2.  betont, dass die Finanzierung des Verkehrssektors zu einer besseren Einbindung dieses Sektors beitragen und so zu einer in punkto Wirtschaft, Sicherheit, soziale Interessen und Umwelt effizienteren Gesellschaft führen sollte;

3.  vertritt die Ansicht, dass die von der Kommission im Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Mittel für Verpflichtungen das Minimum sind, das erforderlich ist, um den Rhythmus der Umsetzung der Politik und der Gesetzgebung der Europäischen Union in den Bereichen Verkehr und Fremdenverkehr aufrecht zu erhalten; vertritt die Ansicht, dass es nach dem völligen Zusammenbruch des Flugverkehrs in Europa nach dem Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull immer dringlicher wird, die Finanzierung des europäischen Verkehrssektors zu überdenken und ihn mit ausreichenden Mitteln auszustatten, damit sichergestellt ist, dass ein zusätzliches alternatives Netz besteht, mit dem verhindert wird, dass sich derartige Vorfälle wiederholen, die die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum gefährden;

4.  erkennt angesichts des neuen Haushaltsverfahrens und der Wirtschaftslage an, dass politische Prioritäten ermittelt werden müssen; betont gleichwohl, dass unbedingt zu vermeiden ist, dass die Mittel für Zahlungen unzureichend sind, und dass gegebenenfalls ein Berichtigungshaushaltsplan angenommen werden muss;

5.  verweist darauf, dass zu einem erneuten Aufschwung der Wirtschaft in der EU die Investitionen im Verkehrsbereich, insbesondere in die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-T) sowohl hinsichtlich der dadurch entstehenden Impulse für Wachstum und Beschäftigung als auch durch die Förderung der wirtschaftlichen und ökologischen Interessen der Union eine wesentliche Rolle spielen; vertritt daher die Ansicht, dass alle möglichen Finanzierungsmechanismen geprüft werden müssen, damit möglichst viele der Projekte zum Erfolg führen können, insbesondere die Schaffung eines europäischen Verkehrsfonds, der in den mehrjährigen Finanzrahmen integriert werden sollte;

6.  misst den Investitionen für die Sicherheit aller Verkehrsträger große Bedeutung bei;

7.  unterstreicht, dass der Verkehrssektor ein großes Potenzial im Kampf gegen den Klimawandel bietet, und ersucht die Kommission, den Maßnahmen zur Senkung des CO2-Gehalts in allen Verkehrsträgern auf der Grundlage der Ziele des Klima- und Energiepakets Priorität einzuräumen, insbesondere durch die Förderung der kombinierten Nutzung aller Verkehrsträger und einen stärkeren Einsatz intelligenter Verkehrssysteme;

8.  vertritt die Ansicht, dass der Beitrag aus dem Unionshaushalt für die Agenturen, die für den Verkehr zuständig sind, entsprechend ihren zusätzlichen Verantwortlichkeiten und der politischen Priorität, die der Verbesserung der Sicherheit des Schienen- und Luftverkehrs sowie der Bekämpfung der Meeresverschmutzung im Zuge der schwerwiegenden Vorfälle der jüngsten Zeit eingeräumt wurde, festgelegt werden sollte;

9.  weist ferner darauf hin, dass für gleiche und transparente Rechte aller Passagiere in sämtlichen Verkehrsträgern Sorge getragen werden muss; besteht darauf, dass zur Erleichterung des freien Personenverkehrs eine einzige Schnittstelle für Informationen und den Erwerb von Fahrkarten für alle Verkehrsträger geschaffen wird, die klare Informationen über die Reise und die Fahrgastrechte liefert;

10. ist erfreut darüber, dass durch den Vertrag von Lissabon die Schaffung eines Mehrjahresprogramms für den Fremdenverkehr möglich wird; vertritt die Ansicht, dass es, solange dieses Programm noch nicht festgelegt ist, darauf ankommt, die bestehenden vorbereitenden Maßnahmen zu verlängern und zu intensivieren.

KURZE BEGRÜNDUNG

Einleitung

Das Bezugshaushaltsjahr ist das fünfte Jahr, das in den mehrjährigen Finanzrahmen 2007-2013 fällt. Die Halbzeitüberprüfung dieses mehrjährigen Finanzrahmens wurde bisher noch nicht Angriff genommen. In der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum“, die den Verkehr und den Fremdenverkehr betrifft, besteht 2011 ein finanzieller Handlungsspielraum von 50,1 Million Euro.

In einem von der Krise und Sparzwängen geprägten Kontext ist dieses Haushaltsjahr durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon geprägt. Durch diesen Vertrag wird das Haushaltsverfahren grundlegend geändert und umfasst nunmehr eine einzige Lesung, gefolgt von einer möglichen Konzertierung. Das Europäische Parlament und der Rat sind fortan gleichberechtigt. Darüber hinaus liegt der Fremdenverkehr nunmehr voll und ganz in der Zuständigkeit der Europäischen Union, woraus eine Rechtsgrundlage für seine Finanzierung erwächst.

Die Sektoren Verkehr und Fremdenverkehr, die von der Wirtschaftskrise besonders schwer betroffen waren und mehr als 10 % des BIP ausmachen und für über 20 % der weltweiten CO2-Emissionen der EU verantwortlich sind, verdienen im Rahmen dieses Haushaltsverfahrens besondere Aufmerksamkeit.

I. Das Verkehrsbudget

In Titel 6 des Haushaltsplans der Europäischen Kommission „Mobilität und Verkehr“[1] sind sämtliche Haushaltslinien für die Verkehrspolitik der EU zusammengefasst. In dem von der Europäischen Kommission aufgestellten Haushaltsentwurf (HE) für das Haushaltsjahr 2011 wird eine Erhöhung der Mittel für Verpflichtungen um 10,5 % vorgeschlagen, die so von 1 407,5 Millionen im Jahr 2010 auf 1 555,5 Millionen Euro 2011 ansteigen. Dagegen ist darin eine Kürzung der Mittel für Zahlungen um 1,7 % vorgesehen, die von 1 224,2 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 1 203,1 Millionen Euro im Jahr 2011 zurückgehen.

1) Verwaltungsausgaben (Linie 06 01)

Die Kommission hat sich bemüht, ihre Verwaltungsausgaben um 2,4 Millionen Euro zu verringern, um eine stärkere Finanzierung der Agenturen zu ermöglichen[2] .

Die im HE vorgesehenen Finanzmittel für die Agentur TEN-T erscheinen angemessen.

2) Agenturen

Die Europäische Kommission unterstreicht, dass infolge in der in Teilrubrik 1a des Finanzrahmens 2007-2013 vorgenommenen Kürzungen zur Sicherstellung der Finanzierung des Programms Galileo die drei im Verkehrsbereich aktiven Agenturen 2011, 2012 und 2013 ein erhebliches Defizit an Finanzmitteln (geschätzt 20 Millionen Euro) aufweisen dürften, während ihre Aufgabenfelder in den letzten Jahren noch ausgeweitet wurden.

Europäische Agentur für Flugsicherheit (Linie 06 02 01)

Für 2011 ist im HE ein Gesamtbeitrag der EU in Höhe von 34,4 Millionen Euro vorgesehen. Diese werden mit etwas mehr als 92 Millionen Euro 2011 beziffert.

Die Agentur vertritt die Ansicht, dass sich der Gesamtbeitrag der EU 2011 auf 37,7 Millionen Euro belaufen sollte, um die Vorbereitung und die operationelle Umsetzung der 2008 und 2009 beschlossenen Luftverkehrspakete zu gewährleisten[3].

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (Linie 06 02 02)

Für 2011 ist im HE ein Gesamtbeitrag der EU in Höhe von 54,9 Millionen Euro vorgesehen. Die Agentur rechnet damit, dass 56,6 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 57,6 Millionen Euro an Zahlungsermächtigungen erforderlich sein werden, um mit dem zunehmenden Umfang der Datenbanken fertig zu werden, die sie ab 2011 zu verwalten hat (SafeSeaNet, THETIS, EQUASIS, usw.).

Europäische Eisenbahnagentur (Linie 06 02 08)

Für 2011 ist im HE ein Gesamtbeitrag der EU in Höhe von 25,3 Millionen Euro vorgesehen, während die Agentur davon ausgeht, dass 27 Millionen Euro erforderlich sind. Eine angemessene finanzielle Ausstattung der Agentur ist für die Entwicklung wichtiger europäischer Programme wie Safety, Interop und ERTMS und somit auch für Fortschritte in punkto Interoperabilität und Sicherheit unerlässlich.

3) Programm Marco Polo (Linien 06 02 06 und 06 02 07)

Der HE, der eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 1,9 Millionen Euro sowie die Beibehaltung der bisherigen Mittelansätze für Zahlungen beim Programm Marco Polo II vorsieht, scheint dem derzeitigen Bedarf angemessen. Das Programm hat sich zwar wegen der Wirtschaftskrise deutlich verlangsamt, doch sollte sich die erwartete Mittelausschöpfung ab 2010 eigentlich verbessern. Gleichwohl ist hinsichtlich der Entwicklung des Programms große Aufmerksamkeit geboten.

4) Transeuropäische Netze (Linie 06 03)

Der HE sieht vor, dass die Mittel für Zahlungen auch 2011 auf dem bisherigen Stand von 900 Millionen Euro beibehalten werden sollen, während bei den Mitteln für Verpflichtungen eine erhebliche Aufstockung der Haushaltsmittel vorgenommen wird (+17,1%). Diese steigen von 1 048,8 Mio. Euro im Jahr 2010 auf 1 228,2 Mio. Euro 2011 an.

Für die prioritären Netze, und insbesondere für die Grenzübergangsstellen, sind nicht genug Mittel vorhanden. Es wäre wünschenswert, wenn man über die spezifischen Mittel für die TEN-T hinaus Überlegungen über eine konzertierte Aktion anstellen würde, um die Finanzierungskapazitäten in diesem Bereich zu erhöhen.

5) Unterstützende Tätigkeiten für die Europäische Verkehrspolitik und Fahrgastrechte (06 02 03)

Für diese Tätigkeiten sind im HE für 2011 im Vergleich zu 2010 kaum veränderte Mittelansätze vorgesehen.

6) SESAR (Linien 06 03 05 und 06 06 02 03)

Titel 6 enthält zwei Haushaltslinien für SESAR, aus denen die Finanzmittel für 2007-2013 aufgebracht werden: Das Forschungsrahmenprogramm und das Programm TEN-T.

Die im HE vorgesehenen Beträge erscheinen zufriedenstellend. Damit sollen im Wesentlichen Forschungstätigkeiten sowie Maßnahmen zur Entwicklung und Validierung der neuen ATM-Systeme (Flugverkehrsmanagement) finanziert werden.

7) Forschung im Verkehrsbereich (Linie 06 06)

Die im HE vorgesehene Kürzung der Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen erklärt sich durch die Überführung der Forschungsausgaben für Galileo auf Titel 2 „Unternehmen“ des Haushaltsplans der Kommission.

8) Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

Wie schon von Vizepräsident Kallas angeregt und durch den jüngsten Vulkanausbruch noch weiter verdeutlicht wurde, sollte die Einführung eines integrierten europäischen Informations- und Reservierungssystems für die Beförderung von Passagieren – für alle Verkehrsformen – geprüft werden. Es wäre gut, wenn diese Aktion mit einem geeigneten Pilotprojekt eingeleitet würde.

II. Das Fremdenverkehrsbudget

Während der Fremdenverkehr seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon voll und ganz in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union fällt, gibt es dafür im HE kein eigenständiges Budget. Die Europäische Kommission greift lediglich die in diesem Bereich bereits bestehenden vorbereitenden Maßnahmen auf, die in Titel 2 „Unternehmen“ des Haushaltsplans der Europäischen Kommission angesiedelt sind.

Um die Maßnahmen der EU im Fremdenverkehrsbereich auszuweiten, sollten die vorbereitenden Maßnahmen „Sozialtourismus“ und „nachhaltiger Tourismus“ 2011 fortgeführt bzw. noch intensiviert werden. Die Schaffung zweier neuer Pilotprojekte „Industrieller Tourismus“ und „europäischer Tourismus und Routen des Kulturerbes“ würden im Übrigen einen tatsächlichen Mehrwert bei der Förderung der kulturellen Eigenheiten und des Kulturerbes der europäischen Regionen bringen.

Schlussbemerkungen

Diese Bemerkungen beruhen auf dem Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2011. Wir erwarten den Standpunkt des Rates für Mitte Juli. Die wichtigsten Änderungsanträge der Verfasserin der Stellungnahme werden sich auf diesen Standpunkt beziehen. Sie behält sich insbesondere vor, dort Abänderungen vorzunehmen, wo der Rat pauschale Kürzungen vornimmt, die den Bedürfnissen, den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten und den Aktionsschwerpunkten des Europäischen Parlaments für jede einzelne Haushaltslinie nicht Rechnung tragen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.9.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

4

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Inés Ayala Sender, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Antonio Cancian, Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Christine De Veyrac, Saïd El Khadraoui, Carlo Fidanza, Knut Fleckenstein, Jacqueline Foster, Ville Itälä, Dieter-Lebrecht Koch, Georgios Koumoutsakos, Werner Kuhn, Bogusław Liberadzki, Eva Lichtenberger, Gesine Meissner, Olga Sehnalová, Brian Simpson, Dirk Sterckx, Keith Taylor, Silvia-Adriana Ţicău, Dominique Vlasto, Artur Zasada

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Philip Bradbourn, Anne E. Jensen, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Jan Mulder, Dominique Riquet, Anna Rosbach, Laurence J.A.J. Stassen, Nuno Teixeira, Oldřich Vlasák, Sabine Wils, Janusz Władysław Zemke

  • [1]  In 2010 ist Titel 6 ausschließlich dem Verkehr gewidmet, während er in den vorangegangenen Haushaltsjahren auch dem Energiesektor gewidmet war.
  • [2]  Wenn eine Zahl ohne genaue Angaben zu den Mitteln für Verpflichtungen bzw. Zahlungen angegeben wird, handelt es sich um nicht getrennte Mittel, für die Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen gleich hoch sind.
  • [3]  Verordnungen des Rates Nr. 216/2008 und 1108/2009, durch die Aufgabenbereich der Agentur auf die Sicherheit der Flughäfen, das Flugverkehrsmanagement und die Flugsicherungsdienste ausgedehnt wurde. Diese neuen Aufgaben umfassen insbesondere die Reglementierung und die Inspektionen zur Kontrolle der Normung.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (9.9.2010)

für den Haushaltsausschuss

zum Standpunkt des Parlaments zum Entwurf des Haushaltsplans 2011 in der vom Rat geänderten Fassung – Einzelplan III – Kommission
(2010/2001(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: László Surján

KURZE BEGRÜNDUNG

Vorbemerkung

Angesichts der Finanzkrise und des anhaltenden wirtschaftlichen Abschwungs ergriff die Kommission mit Unterstützung des Parlaments Maßnahmen für eine beschleunigte Ausgabenpolitik im Bereich der regionalen Entwicklung im Rahmen der Strategie der Union für eine wirksame wirtschaftliche Erholung. Dies spiegelt sich im Entwurf des Haushaltsplans 2011 wider, da hier die Verpflichtungsermächtigungen um 3,2 % steigen und die Zahlungsermächtigungen um 16,9 % auf 42 540,8 Millionen Euro ansteigen. In diesem Rahmen teilt die Kommission mit, dass die erhoffte Ausgabenbeschleunigung im Jahre 2010 zu einer Ausführungsquote dieser Haushaltslinie in Höhe von 57 % geführt hat. Diese Entwicklung geht einher mit dem Umstand, dass die Programme vor Ort mittlerweile richtig durchgestartet sind, so dass diese ganze Entwicklung als Erfolg betrachtet werden kann.

Wiederherstellung des entwurfs des Haushaltsplans

Bei ihren Mittelansätzen hat die Europäische Kommission somit den Finanzbedarf bewertet und dabei die Beschlüsse des Europäischen Rates von 2005, die Bestimmungen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 und der IIV, die im Rahmen von Projekten, die im Planungszeitraum 2000-2006 abgeschlossen werden, fälligen Beträge und die voraussichtlichen Anträge auf Vorauszahlungen für den laufenden Zeitraum berücksichtigt. Ihr Verfasser der Stellungnahme vertritt die Auffassung, dass die Kommission das einzige Organ ist, das über alle verfügbaren Informationen für einen Überblick über den Haushaltsbedarf aller europäischen Regionen verfügt. Deshalb schlägt er vor, dass alle vom Rat vorgeschlagenen Minderungen gestrichen werden und dass die von der Kommission im Vorentwurf des Haushaltsplans ursprünglich vorgeschlagenen Beträge wieder eingesetzt werden.

Aufteilung der Mittel zwischen den Fonds

Die Aufteilung der Mittel zwischen den einzelnen Fonds ergibt folgendes Bild:

EFRE 25,6 Milliarden €, Kohäsionsfonds 7,7 Milliarden € und ESF 9 Milliarden €. Ihr Verfasser der Stellungnahme möchte diese Gelegenheit nutzen, um auf die Bedeutung des ESF im Rahmen der regionalen wirtschaftlichen Erholung hinzuweisen, da er schließlich mehr als 20 % der verfügbaren Mittel umfasst. Der Fonds ist ein wesentliches Instrument, das sowohl von den Unternehmen als auch von den lokalen und regionalen Behörden genutzt werden muss, um die in einer modernen Wirtschaft nicht wegzudenkenden dynamischen Veränderungen der Wirtschaftstätigkeit zu lenken, und der Fonds muss auch ein solches wesentliches Instrument bleiben. So muss er dazu herangezogen werden, um ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen der nötigen Flexibilität für die Unternehmergemeinschaft und der erforderlichen Arbeitsplatzsicherheit, Laufbahnentwicklung und Weiterbildung der Beschäftigten herzustellen. Der Fonds stellt nach Ansicht des Verfassers der Stellungnahme einen unverzichtbaren Bestandteil jeder ortsgebundenen Wirtschaftsstrategie dar.

Wirtschaftliche Erholung in Europa und Fortschritte auf dem Weg zu einer saubereren und nachhaltigeren Wirtschaft

Beim Europäischen Konjunkturplan zur wirtschaftlichen Erholung handelt es sich nicht um eine Verkettung panischer Maßnahmen, die angesichts einer noch nie dagewesenen weltweiten Finanzkrise ergriffen worden wären. Dieser Konjunkturplan ist vielmehr eng an die vorgeschlagene neue Wirtschaftsstrategie der Union angelehnt, die sich zu den Zielen einer intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Wirtschaft mit hohen Beschäftigungsquoten, mit hoher Produktivität und einem hohen Maß an sozialer Kohäsion bekennt. Dazu werden Mittel in Höhe von 1 Milliarde € zur Finanzierung der praktischen Umsetzung von in den Jahren 2009 und 2010 in den Bereichen CO2-Abtrennung und -Speicherung, Offshore-Windenergie und Energieinfrastrukturen vereinbarten Energieprojekten und 500 Millionen € zur Finanzierung von IT-Breitbandprojekten im ländlichen Raum bereitgestellt.

Fortschritte bei den noch zu verwendenden Mittelbindungen

Die Kommission weist darauf hin, dass im Zeitraum 2009 bis 2010 der Anteil der noch zu verwendenden Mittelbindungen um 16,8 % auf 14,2 Milliarden € angestiegen ist. Der größte Anstieg war dabei beim EFRE festzustellen, wo es einen Anstieg der noch zu verwendenden Mittelbindungen auf 9,8 Milliarden € gab, während der höchste relative Anstieg bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit festzustellen war (67,6 %).

Im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung sind ausstehende Mittelbindungen, die noch gebunden werden müssen, sobald die entsprechenden Zahlungsvoraussetzungen geschaffen worden sind, eine ganz normale Erscheinung. Der Anstieg der noch zu verwendenden Mittelbindungen im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit um 67,6 % wirft jedoch Fragen auf, so dass Ihr Verfasser der Stellungnahme die Kommission auffordert, die Gründe für diesen erheblichen Anstieg zu erläutern.

Die wichtigsten politischen Ansätze für 2011

In der von der Kommission veröffentlichten Liste der zu erwartenden politischen Ergebnisse ist die Anpassung der Politik an die Strategie Europa 2020 in Bezug auf die Förderung eines intelligenten, sauberen und wettbewerbsfähigen Wachstums der regionalen Volkswirtschaften von Bedeutung. In diesem Zusammenhang erweist sich das Ziel der Kommission, die Sensibilisierung und das Verantwortungsgefühl der nationalen und regionalen Behörden gegenüber den Zielen der Strategie EU 2020 zu steigern als besonders wichtig. Ebenso wichtig ist die Bedeutung, die die Kommission der zentralen Rolle der Politik bei der Strategie der Union für einen Ausweg aus der Krise beimisst.

Im Zeitraum 2009-2010 hat die Kommission mit der energischen Unterstützung des Parlaments das Konzept der Makro-Regionen ausgearbeitet. Von besonderer Bedeutung im Jahre 2011 wird die Weiterentwicklung dieser Makro-Regionen sein, wobei besonderes Gewicht auf die Ostseestrategie unter all ihren Aspekten einschließlich des Pilotprojekts im Hinblick auf eine erleichterte Assoziierung mit Russland und eine ordnungsgemäße Umsetzung der Donaustrategie gelegt werden wird.

Pilotprojekte

In diesem Jahr haben die Ausschussmitglieder eine ganze Reihe möglicher Pilotprojekte vorgelegt (16 von denen einige sich mit den besonderen Bedürfnissen der Makro-Region Donau befassen, und unter denen sich auch ein Projekt befindet, das ich im Rahmen dieser Stellungnahme vorstelle und von dem ich hoffe, dass es die Unterstützung des Ausschusses finden wird).

Der Titel des Pilotprojektes, das ich unterbreiten möchte, lautet:

Auf dem Weg zu einer gemeinsamen regionalen Identität und einer Aussöhnung der Nationen in der Makro-Region Donau. Das Projekt enthält folgende Vorschläge:

Weiterbildungsprogramme und Seminare für junge Menschen sollen mit dem Ziel organisiert werden, die gemeinsame regionale Identität aller in der Makro-Region Donau lebenden Nationen hervorzuheben, wobei Programme über Bürgerkunde und Möglichkeiten für kulturelle Austauschmaßnahmen zu einer progressiven, nachhaltigen und zukunftsorientierten europäischen Dimension des Zusammenlebens beitragen werden. So soll das Pilotprojekt die gesellschaftliche und wirtschaftliche Stabilität in den betreffenden Gebieten fördern und auch und vor allem Maßnahmen zur Förderung des Zusammenhalts zwischen den Gemeinschaften umfassen und den Mehrwert der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit hervorheben.

Die für dieses Pilotprojekt in Frage kommenden Gebiete sind die Makro-Region Donau und die Nachbarländer nach Maßgabe der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Die für Haushaltsmittel in Frage kommenden Programme werden dabei Teilnehmer aus mindestens drei Mitgliedstaaten der Region umfassen.

Fazit

Unter den heutigen und bislang nie dagewesenen weltweiten wirtschaftlichen Voraussetzungen werden die Haushaltsmittel, die für den Politikbereich bereitgestellt werden, der den größten Beitrag zur Realwirtschaft leistet, von entscheidender Bedeutung sein für dessen Effizienz und Fähigkeit, die Innovation zu stimulieren und sowohl den nationalen als auch den lokalen Wirtschaftsgefügen dabei zu helfen, ihre Umwandlung hin zu intelligenten, nachhaltigen, wissensbasierten und inklusiven Volkswirtschaften zu vollziehen. Unter diesen Voraussetzungen erscheint es nur normal, dass wir den Wunsch hegen, diese Fortschritte mit einer Reihe neuer Ideen zu beeinflussen, die Gegenstand aller vorgeschlagenen Pilotprojekte sind. Ihr Verfasser der Stellungnahme fordert deshalb, dass die Kommission alle Pilotprojekte umsetzt, die vom Ausschuss unterstützt werden.

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   vertritt die Auffassung, dass die in den Entwurf des Haushaltsplans eingesetzten Beträge für die Regionalpolitik dem Bedarf der Union bei ihren Bemühungen zur Verringerung der regionalen Unterschiede entsprechen, und fordert deshalb, dass alle Haushaltslinien der Teilrubrik 1b beibehalten oder gegebenenfalls wiederhergestellt werden;

2.   nimmt Kenntnis von den für die Jahre 2011 bis 2013 durchgeführten Änderungen der Finanzplanung, um Ziffer 17 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und eine wirtschaftliche Haushaltsführung (IIV)[1] zu berücksichtigen;

3.   begrüßt den Anstieg der Verpflichtungsermächtigungen um 3,2 % auf 50 970 100 000 EUR, wodurch eine Spanne von 16,9 Mio. EUR verbleibt, und den Anstieg der Verpflichtungsermächtigungen um 16,9 % auf 42 540 800 000 EUR und erwartet, dass diese Beträge wirksam zum wirtschaftlichen Aufschwung in Europa und zu einer reibungslosen Umstellung der Wirtschaft nach Maßgabe der Zielsetzungen der Strategie EU 2020 beitragen werden; bedauert jedoch den geringen Umfang der Spanne in Teilrubrik 1b in Höhe von 16,9 Millionen EUR;

4.   ist besorgt darüber, dass die Strukturfonds nur in begrenztem Umfang in Anspruch genommen werden, und fordert die Kommission auf, bei jedem einzelnen Mitgliedstaat und bei jeder Region die Gründe hierfür eingehend zu untersuchen; ist der Ansicht, dass eine optimale Inanspruchnahme der Fonds insbesondere im Hinblick auf die kommende Haushaltsplanung ein vorrangiges politisches Ziel sein sollte;

5.   fordert die Kommission auf, alle vom Ausschuss für regionale Entwicklung vorgeschlagenen Pilotprojekte zu unterstützen und umzusetzen;

6.   fordert eine weitere Vereinfachung und Präzisierung der Verfahrensweisen der Regionalpolitik und Regionalverwaltung, sodass alle für die regionale Entwicklung bereitgestellten Mittel wirksamer und zielgerichteter eingesetzt werden können, um die Ziele der Strategie Europa 2020 verwirklichen zu können;

7.  fordert die Kommission auf, ein Pilotprojekt vorzusehen, das darauf ausgerichtet ist, eine gemeinsame regionale Identität und Aussöhnung der Nationen insbesondere in der Makro-Region Donau zu fördern mit dem Ziel, Lehren aus diesen Erfahrungen zu ziehen, die in anderen potenziellen Makro-Regionen berücksichtigt werden können; vertritt die Auffassung, dass diese Pilotprojekte Weiterbildungsprogramme und Seminare für junge Menschen im Hinblick auf eine Stärkung der Möglichkeiten des kulturellen Austauschs und einen Beitrag für eine progressive, nachhaltige, zukunftsorientierte europäische Dimension des Zusammenlebens umfassen sollten; vertritt die Auffassung, dass damit die gesellschaftliche und wirtschaftliche Stabilität in den betreffenden Gebieten gefördert würde.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

6.9.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

1

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

François Alfonsi, Charalampos Angourakis, Sophie Auconie, Catherine Bearder, Victor Boştinaru, Zuzana Brzobohatá, John Bufton, Alain Cadec, Salvatore Caronna, Tamás Deutsch, Rosa Estaràs Ferragut, Danuta Maria Hübner, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Seán Kelly, Constanze Angela Krehl, Ramona Nicole Mănescu, Riikka Manner, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Franz Obermayr, Jan Olbrycht, Wojciech Michał Olejniczak, Markus Pieper, Tomasz Piotr Poręba, Georgios Stavrakakis, Csanád Szegedi, Nuno Teixeira, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák, Kerstin Westphal

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Karima Delli, Pat the Cope Gallagher, Ivars Godmanis, Catherine Grèze, Lena Kolarska-Bobińska, Veronica Lope Fontagné, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Elisabeth Schroedter, Evžen Tošenovský

  • [1]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (29.9.2010)

für den Haushaltsausschuss

zum Standpunkt des Parlaments zu dem vom Rat geänderten Entwurf des Haushaltsplans für 2011 – Alle Einzelpläne
(2010/2001(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Mairead McGuinness

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  lehnt die Änderungsanträge des Rates zum Haushaltsplanentwurf 2011 ab; ist der Ansicht, dass die Schätzungen der Kommission bezüglich der erforderlichen Haushaltsmittel realistischer sind als die Vorschläge des Rates, insbesondere hinsichtlich des Rechnungsabschlusses früherer Jahre; fordert daher mit Nachdruck, die Zahlen des Haushaltsplanentwurfs 2011 wieder einzusetzen;

2.  äußert Sorge in Bezug auf die optimistischen Annahmen der Kommission, was die Entwicklungen auf den Agrarmärkten 2011 angeht; verweist auf die erhebliche Volatilität auf den Märkten für Milchprodukte, die 2009 verzeichnet wurde; betont, dass ein unkomplizierter Zugang zu Finanzmitteln notwendig ist, falls die Märkte im Verlauf des Jahres 2011 eine ähnliche Volatilität verzeichnen sollten; schlägt deshalb vor, im Rahmen der Rubrik 2 Mittel in die Reserve einzustellen; vertritt die Auffassung, dass seine solche „Zweckbindung” von Mitteln wesentlich ist, um eine rasche Reaktion auf etwaige Marktschwierigkeiten auf den wichtigsten Märkten für landwirtschaftliche Rohstoffe sicherzustellen;

3.  erkennt an, dass das Schulobst- und das Schulmilch-Programm wichtige Programme sind, um eine gesunde Ernährung von Kindern zu fördern; begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Mittelanhebung für das Schulobstprogramm; schlägt vor, weitere 10 Mio. EUR in die betreffende Haushaltslinie einzusetzen; schlägt eine Anhebung der Mittel für das Schulmilchprogramm um 10 Mio. EUR vor;

4.  hebt hervor, dass ein nachhaltiges Konzept für den Umgang mit der Preisvolatilität auf den Agrarmärkten notwendig ist; erkennt den Nutzen der außerordentlichen Mittel in Höhe von 300 Mio. EUR an, die im Haushaltsplan 2010 für den Milchsektor bereitgestellt wurden; betont, dass es sich dabei um eine einmalige Maßnahmen handelte; schlägt daher vor, eine neue Haushaltslinie zu schaffen, die als „Milch-Fonds” fungieren soll, um Unterstützung für Modernisierung, Diversifizierung und Umstrukturierung zu leisten, die Vermarktung zu verbessern und Erzeugerorganisationen zu unterstützen;

5.  unterstreicht die Notwendigkeit besserer Kommunikationswege zwischen den Organen in Bezug auf das Haushaltsverfahren; äußert sich enttäuscht über das Fehlen ausreichender Kommunikation seitens des Rates mit Blick auf seine vorgeschlagenen Änderungen am Haushaltsplanentwurf 2011; bedauert, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments von diesen vorgeschlagenen Änderungen zunächst aus der Presse erfuhren; fordert ein effektiveres Kommunikationssystem in künftigen Haushaltsverfahren.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.9.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Richard Ashworth, Liam Aylward, Christophe Béchu, Luis Manuel Capoulas Santos, Michel Dantin, Paolo De Castro, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Lorenzo Fontana, Iratxe García Pérez, Béla Glattfelder, Martin Häusling, Esther Herranz García, Peter Jahr, Elisabeth Jeggle, George Lyon, Mairead McGuinness, James Nicholson, Georgios Papastamkos, Marit Paulsen, Alfreds Rubiks, Czesław Adam Siekierski, Sergio Paolo Francesco Silvestris, Alyn Smith, Csaba Sándor Tabajdi, Marc Tarabella

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Marian Harkin, Christa Klaß

STELLUNGNAHME des Fischereiausschusses (2.9.2010)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Standpunkt des Parlaments zum Entwurf des Haushaltsplans 2011 in der vom Rat geänderten Fassung – Einzelplan III – Kommission
(2010/2001(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Ulrike Rodust

KURZE BEGRÜNDUNG

Im Jahr 2011 werden sich die Arbeiten des Europäischen Parlaments auf die Beratung der anstehenden Vorschläge zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) konzentrieren; hierzu gehört auch eine Reform des Europäischen Fischereifonds (EFF). Eine Anpassung der Mittelverteilung an die durch die Reform zu erwartenden Schwerpunktverlagerungen erscheint angemessen und muss auch bei den Beratungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen berücksichtigt werden. Mit dem Auslaufen der vorbereitenden Maßnahme zur Meerespolitik muss eine neue Rechtsgrundlage gefunden werden, um diese neue Politik zu finanzieren; gleichzeitig muss verhindert werden, dass dies auf Kosten der Gemeinsamen Fischereipolitik geschieht.

Der Haushaltsplan für 2011 ist durch Kontinuität und durch die im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens entstehenden Beschränkungen gekennzeichnet. Für den Europäischen Fischereifonds (EFF) sind Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 658 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 488 Mio. EUR vorgesehen (2,2 bzw. 1,5 % mehr als im Jahr 2010). Die für die Gemeinsame Fischereipolitik vorgesehenen Mittel sind um ca. 15 Mio. EUR (d.h. 5,5 %) gekürzt wurden. Dies ist in erster Linie auf einen niedrigeren Mitteleinsatz bei internationalen Fischereiabkommen zurückzuführen. Sehr begrüßenswert ist der höhere Mitteleinsatz für die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EUFA).

VORSCHLÄGE

Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

Zum Haushaltsentwurf der Europäischen Kommission

1.   unterstützt die Vorschläge der Kommission für die Fischerei- und Meerespolitik im Haushaltsentwurf 2011 ungeachtet des Umstands, dass die im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 beschlossenen Haushaltsmittel der politischen Bedeutung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) nicht ausreichend Rechnung tragen, insbesondere was die politischen Erwartungen an eine stärkeres Engagement der EU in den Bereichen der Fischereikontrolle, der Fischereiforschung, der Modernisierung der Flotte zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Sicherheit sowie der sozialen Abfederung des notwendigen Kapazitätsabbaus betrifft;

2.  begrüßt die vorgeschlagene Erhöhung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen für den Europäischen Fischereifonds (EFF);

3.  bedauert die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Kürzung der Mittel für Verpflichtungen für die Unterstützung der Bewirtschaftung der Fischereiressourcen (Verbesserung der wissenschaftlichen Gutachten), da eine Ausweitung der Fischereiforschung eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreichere Fischereipolitik ist, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung der jährlichen Fangquoten und die Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Ressourcen sowie eines sozial und wirtschaftlich lebensfähigen Fischereisektors; stellt fest, dass mittel- und langfristig eine signifikante Erhöhung der Ausgaben für die Fischereiforschung für eine erfolgreiche Reform der GFP unabdingbar ist;

4.  begrüßt, dass die für die Europäische Fischereiaufsichtsagentur vorgeschlagenen Haushaltsmittel erhöht werden, da diese Agentur wichtige Arbeit leistet und daher bei ihren zunehmenden Aufgaben ausreichend unterstützt werden muss; vertritt die Ansicht, dass eine solche Mittelerhöhung ausreichend sein sollte, um die Arbeit der Agentur auch auf die Überwachung von internationalen Partnerschaftsabkommen auszudehnen;

5.  vertritt die Ansicht, dass die operativen Mittel der gemeinschaftlichen Fischereiaufsichtsbehörde aufgestockt werden sollten, damit die Behörde erforderlichenfalls Patrouillenschiffe chartern und die Union so ihrer gemeinschaftlichen Verantwortung im Bereich der internationalen Fischereikontrolle gerecht werden kann;

6.   weist darauf hin, dass wie im Falle der GFP die für den Aufbau einer integrierten Meerespolitik (IMP) vorgeschlagen Mittel nicht ausreichen, um die wichtigsten Aspekte der Einleitung dieser neuen Politik abzudecken; fordert, dass für die neue Integrierte Meerespolitik (IMP) der Europäischen Union spezifische Haushaltslinien geschaffen werden, die mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden müssen, damit sich die IMP nicht zum Nachteil der GFP entwickelt;

7.  nimmt die deutlich gesunkenen Mittel für Zahlungen für Internationale Fischereiabkommen zur Kenntnis; erachtet in diesem Zusammenhang die Ankündigung der Kommission als positiv, in Zukunft die Mittelverwendung transparent zwischen Zahlungen zum Erwerb von Fangrechten und Zahlungen, die der Entwicklung des Drittlands dienen sollen, aufzuteilen;

8.  bedauert den Mangel an Finanzierungsmöglichkeiten für eine Reihe von Bereichen, in denen koordiniertes Handeln auf EU-Ebene dringend geboten wäre; dies gilt insbesondere für die Verbreitung des bereits erlangten Wissens über selektive Fanggeräte sowie für die Koordinierung und Förderung der angewandten Fischereiforschung; unterstreicht die Notwendigkeit der Finanzierung von Forschung und Entwicklung, um Fachwissen über alle Bestände zusammenzutragen und den durchschnittlichen Dauerertrag im Rahmen der GFP festzulegen.

Zu den vom Rat vorgenommenen Änderungen

9.  lehnt die im gemeinsamen Standpunkt des Rates zum Haushaltsplan 2011 vorgesehenen drastischen Kürzungen der Mittel für das Kapitel Fischerei ab; bedauert die Bereitschaft des Rates, den ohnehin schon unangemessenen Beitrag der Union für diesen Sektor drastisch zu kürzen; ist der Ansicht, dass alle weiteren Kürzungen der EU-Finanzmittel der nachhaltigen Entwicklung des Fischereisektors nicht zuträglich sind;

10. bedauert zutiefst die Vorschläge des Rates, die Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen im Bereich der Kontrolle der Fischerei zu kürzen, sowohl was die Beteiligung der EU an den Ausgaben der Mitgliedstaaten in diesem Bereich betrifft, als auch hinsichtlich der eigenen Kontrolltätigkeiten der Union; weist darauf hin, dass die Kommission schon jetzt Finanzmittel für nur 20 Kontrolleure aufbringen kann, was angesichts des Ausmaßes der Fischereitätigkeit und des Umfangs der europäischen Gewässer nur ein Einstieg in ein dringend weiter auszubauendes EU-Kontrollnetz sein kann;

11. bedauert ebenso den Vorschlag des Rates, die Mittel für die Europäische Fischereiaufsichtsagentur in Vigo gegenüber dem Kommissionsvorschlag zu kürzen; weist darauf hin, dass diese Agentur einen großen Mehrwert produziert, da sie dabei hilft, Fischereikontrollen EU-weit zu koordinieren;

12. bedauert den Vorschlag des Rates, die Mittel für die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Sammlung wissenschaftlicher Daten massiv zu kürzen; weist den Rat in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Datenbasis für fischereipolitische Entscheidungen zurzeit äußerst unbefriedigend ist; weist den Rat des Weiteren darauf hin, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen zur Erhebung und Übermittlung von Fischereidaten nicht immer in zufriedenstellendem Maße nachkommen und die Unterstützung der Europäischen Kommission deshalb umso wertvoller ist;

13. fordert den Rat auf, seine Haltung zur Höhe der Zahlungen im Rahmen des Europäischen Fischereifonds (EFF) zu überdenken, da sonst nachträgliche Umschichtungen unvermeidlich scheinen; kritisiert die Forderung des Rates, die Haushaltsmittel zu kürzen, die für die Überwachung der korrekten Verwendung der Mittel aus dem EFF vorgesehen sind.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.8.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

18

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Josefa Andrés Barea, Kriton Arsenis, João Ferreira, Carmen Fraga Estévez, Marek Józef Gróbarczyk, Carl Haglund, Iliana Malinova Iotova, Isabella Lövin, Gabriel Mato Adrover, Guido Milana, Maria do Céu Patrão Neves, Britta Reimers, Crescenzio Rivellini, Ulrike Rodust, Jarosław Leszek Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jean-Paul Besset, Ole Christensen, Chris Davies, Diane Dodds, Antolín Sánchez Presedo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Constance Le Grip

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (6.9.2010)

für den Haushaltsausschuss

Standpunkt des Parlaments zum Entwurf des Haushaltsplans 2011 in der vom Rat geänderten Fassung – Sämtliche Einzelpläne
(2010/2001(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Morten Løkkegaard

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   erachtet die vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen im Bereich der Bildung und Kultur sowohl aus politischen als auch aus technischen Gründen als nicht annehmbar; bekundet sein Entsetzen insbesondere über die Kürzungen an den Bildungsprogrammen, da diese im krassen Widerspruch zu den eigenen Erklärungen des Rates zur Bedeutung der Bildung im Rahmen der Strategie EU 2020 und der Mobilitätsziele, die im Rahmen des Lissabon-Prozesses aufgestellt wurden, stehen; ist bestrebt, die Zahlen aus dem Haushaltsvorentwurf der Kommission wieder einzusetzen; vertritt die Auffassung, dass mit einer Kürzung der Haushaltsmittel in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Jugendpolitik den für die Aufstellung der nationalen Haushalte in den Mitgliedstaaten Verantwortlichen insofern ein schlechtes Beispiel gegeben wird, als damit signalisiert wird, dass in diesen für die Umsetzung der Schlüsselinitiativen im Rahmen der Strategie EU 2020 wesentlichen Bereichen Einsparungen notwendig sind;

2.   bedauert den mangelnden Ehrgeiz in dem von der Kommission vorgelegten Vorentwurf des Haushaltsplans im Hinblick auf die Finanzierung von Maßnahmen zur Verwirklichung der Kernziele der vom Europäischen Rat verabschiedeten Strategie Europa 2020; bedauert insbesondere, dass dem Bereich der Bildung und Ausbildung – ungeachtet ihrer Bedeutung für die Strategie Europa 2020 und des sehr hohen Umsetzungsgrades – über die Finanzplanung hinaus keine zusätzlichen Mittel zugewiesen worden sind; fordert deshalb eine Aufstockung der Mittel für das Programm Lebenslanges Lernen, um der Union dabei zu helfen, ihre Kernziele zu verwirklichen;

3.   begrüßt die Initiative der Kommission „Jugend in Bewegung“ als politisch ausgerichtete Initiative; unterstreicht jedoch, dass keine neue Haushaltslinie geschaffen werden sollte, da sie im Rahmen der bestehenden Programme umgesetzt werden sollte;

4.   unterstreicht, dass die Haushaltsmittel für die Programme Erasmus, Leonardo da Vinci und People für die Mobilität von Studenten und Forschern in Europa und für die Modernisierung der Universitäten in Europa beträchtlich aufgestockt werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Austausch von Hochschullehrkräften zu unterstützen und zu fördern sowie den Hochschuleinrichtungen Hilfestellung dabei zu leisten, Mängel bei der Anerkennung von Qualifikationen anzugehen, die im Zuge eines Studentenaustauschs erworben worden sind, insbesondere im Kontext des Programms Erasmus, da diese Mängel das Interesse unter den Studenten verringern können; ist außerdem besorgt über die sozialen Ungleichheiten beim Zugang zu diesen Programmen; empfiehlt eine Erhöhung der Finanzierung, ohne dass einfach die Zahl der Stipendien erhöht wird, um einer größeren Zahl von Personen den Zugang zu ihnen zu eröffnen, und fordert die Kommission auf, gegenüber den Bildungseinrichtungen, die an EU-Austauschprogrammen in beteiligt sind, eine bessere Kommunikationspolitik einzurichten; fordert die Kommission auf, mehr Mittel für die Berufsausbildung von Jugendlichen bereitzustellen, um deren Umorientierung in jene Wirtschaftsbereiche zu erleichtern, die funktionsfähig und in Zeiten von Wirtschaftkrisen existenzfähiger sind;

5.   unterstreicht die Notwendigkeit, ausreichende finanzielle Unterstützung zu gewähren, um die neuen Befugnisse im Bereich Sport nach Artikel 165 AEUV wahrzunehmen, was erfordert, dass mehr Mittel bereitgestellt werden als bisher, um Maßnahmen auf diesem Gebiet zu unterstützen, z. B. die Förderung des Sports und der in diesem Bereich aktiven Vereinigungen sowie die Sammlung von Erfahrungen mit Blick auf die Umsetzung eines vollwertigen Sportprogramms ab dem Jahr 2012; betont die besondere Bedeutung des Sports für die Herausbildung einer europäischen Identität und die Weiterentwicklung des Konzepts der Unionsbürgerschaft; betont außerdem die hohe gesellschaftsintegrative Kraft des Sports; weist darauf hin, dass es aufgrund des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon keine Rechtfertigung für eine Kürzung der Mittel im Haushaltsplan 2011 gibt, sondern vielmehr die Verpflichtung besteht, die vorbereitenden Maßnahmen mit ungebremstem Engagement fortzusetzen, um den neuen Aufgaben im Bereich des Sports gerecht werden zu können;

6.   ist sehr verwundert und besorgt über die Vorschläge des Rates, bei verschiedenen Haushaltslinien die Mittel für Zahlungen spürbar zu kürzen, da dies zur Folge haben wird, dass diese Kürzungen zu verspäteten Zahlungen führen und zusätzliche Zahlungen von Zinsen und damit höhere Kosten im Jahre 2012 bewirken werden;

7.   fordert, das Media-Mundus-Programm von der Teilrubrik 3b wieder unter die Rubrik 4 zu übertragen, unter der die Vorbereitende Maßnahme ausgewiesen wurde, da die Maßnahme eine starke internationale Dimension aufweist und ein Element der Außenpolitik der Union ist;

8.   ist der Auffassung, dass Bildung und Ausbildung im Bereich der IKT unerlässlich sind, um zu gewährleisten, dass Europa neue Fertigkeiten für neue Arbeitsplätze entwickelt und das Potenzial einer immer stärker digital geprägten Gesellschaft voll ausschöpft; regt deshalb an, dass die Programme der EU stärker dazu beitragen sollten, diese Fertigkeiten samt Fertigkeiten im Bereich der ökologischen Wirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung zu entwickeln; empfiehlt, den Schutz personenbezogener Daten zu einem integralen Bestandteil der Programme im Bereicht der IKT zu machen;

9.   ist besorgt über das niedrige Niveau der Mittel für die Kommunikation und die beträchtlichen Kürzungen, insbesondere was Ausbildungsseminare für Journalisten betrifft; fordert mit Nachdruck eine Aufstockung der Mittel, um die Koordinierung der Europe-Direct-Informationszentren zu verbessern und die Eröffnung neuer Europäischer Öffentlicher Räume zu erleichtern;

10.  hält ein stärkeres finanzielles Engagement für strategisch wichtig, um die Erschließung des (materiellen und immateriellen) kulturellen Erbes der Union auch im Zusammenspiel mit der neuen Zuständigkeit für den Tourismus zu fördern;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.9.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Badia i Cutchet, Lothar Bisky, Piotr Borys, Jean-Marie Cavada, Silvia Costa, Santiago Fisas Ayxela, Ildikó Gáll-Pelcz, Mary Honeyball, Cătălin Sorin Ivan, Morten Løkkegaard, Marek Henryk Migalski, Doris Pack, Chrysoula Paliadeli, Marie-Thérèse Sanchez-Schmid, Marietje Schaake, Marco Scurria, Timo Soini, Emil Stoyanov, Hannu Takkula, Helga Trüpel, Gianni Vattimo, Marie-Christine Vergiat, Sabine Verheyen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Ivo Belet, Luigi Berlinguer, Timothy Kirkhope, Iosif Matula, Francisco José Millán Mon, Georgios Papanikolaou, Alyn Smith

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (3.9.2010)

für den Haushaltsausschuss

zum Standpunkt des Parlaments zu dem vom Rat geänderten Entwurf des Haushaltsplans für 2011 – Alle Einzelpläne
(2010/2001(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Juan Fernando López Aguilar

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   begrüßt die Tatsache, dass die Haushaltsmittel für die Teilrubrik 3a in dem von der Kommission vorgeschlagenen Entwurf des Haushaltsplans gegenüber 2010 beträchtlich erhöht wurden, und zwar um 12,8% bei den Verpflichtungsermächtigungen und 15,4% bei den Zahlungsermächtigungen; betont, dass dieser Anstieg die Folge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon ist, der die Charta der Grundrechte verbindlich eingeführt und die Pfeilerstruktur im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie die im Stockholmer Programm für die nächsten fünf Jahre vorgesehenen Aktionen abgeschafft hat; zeigt sich enttäuscht darüber, dass diese Feststellung nicht für die Rubrik „Grundrechte und Justiz“ gilt, in der die Aufstockung der Haushaltsmittel trotz des jüngsten Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und des bevorstehenden Beitritts der Union zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sehr gering ausgefallen ist; bedauert daher die vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen in einem Bereich, der für die EU-Bürger und die Mitgliedstaaten außerordentlich wichtig ist; bedauert insbesondere die Kürzung der Zahlungsermächtigungen für die Sofortmaßnahmen im Hinblick auf den massiven Zustrom von Flüchtlingen;

2.   betont jedoch, dass die Vorhaben in Zeiten der Wirtschaftskrise und der finanziellen Einschränkungen eine angemessene und objektiv zu rechtfertigende Finanzierung aufweisen und auf die im Stockholmer Programm bereits festgelegten Prioritäten ausgerichtet sein müssen; weist darauf hin, dass eine wirksame Haushaltsplanung eine effiziente Verwendung der bereits verfügbaren Mittel voraussetzt;

3.   betont, dass die Agenturen in dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bei der Behandlung von Themen im Zusammenhang mit Grundrechten und bürgerlichen Freiheiten über ausreichende, angemessene und objektiv zu rechtfertigende Finanzmittel verfügen müssen, um ihre Tätigkeiten durchführen zu können, was insbesondere für die Agenturen mit neuen Aufgaben gilt, wie dies im Stockholmer Programm und im Vertrag von Lissabon festgelegt wurde; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass es erforderlich sein wird, die Haushaltsmittel für Europol 2011 zu erhöhen, damit Europol seine Aufgabe erfüllen kann, die Auskunftsersuchen der Vereinigten Staaten zu überprüfen, wie dies in dem TFTP-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika erläutert wurde; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen seine Tätigkeit rechtzeitig vor 2011 aufnimmt und für das Büro ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden, damit dieses mit der Wahrnehmung seines Mandats beginnen kann; bedauert, dass die Mittelausstattungen der Agenturen den neuen Zuständigkeiten in diesen Bereichen, insbesondere in Bezug auf Migration, Asyl, Justiz oder Grundrechte, nicht gerecht werden;

4.   ist der Auffassung, dass die anstehende Überprüfung des Mandats der Agentur FRONTEX auch Beschlüsse umfassen wird, die zu gegebener Zeit umfangreiche finanzielle Überlegungen zur Folge haben werden, z.B. im Zusammenhang mit der Fähigkeit der Agentur, ihre eigenen Vermögensgegenstände und ihre Ausstattung zu beschaffen bzw. anzumieten, und betont daher die Notwendigkeit, dafür Sorge zu tragen, dass die Agentur über ausreichende Finanzmittel verfügt, um ihr Mandat wahrnehmen zu können;

5.   erinnert die Kommission und den Rat daran, dass die Revision des Europol-Beschlusses[1] unter Berücksichtigung des Vertrags von Lissabon eine Priorität für das Parlament darstellt, dass dies als vordringlich angesehen und das Parlament ständig und umfassend unterrichtet und eingebunden werden sollte;

6.   ist der Auffassung, dass der Ausbildung und der Weiterentwicklung des Potenzials der Bediensteten der Agenturen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, was ihre Kenntnis des Unionsrechts und des Völkerrechts sowie die Überwachung der Einhaltung dieses Rechts anbelangt, durch eine Aufstockung der Mittel Vorrang eingeräumt werden muss;

7.   wiederholt und bekräftigt seinen Standpunkt, dass das Parlament zuverlässig, genau, detailliert und rechtzeitig über den Haushaltsplan und dessen Ausführung im gesamten Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere über die Einführung umfangreicher IT-Informationssysteme wie des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II), des Visa-Informationssystems (VIS) und der Agentur für das Betriebsmanagement der IT-Großsysteme im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie andere Vorhaben, die den Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten berühren, informiert werden muss;

8.   fordert eine Überprüfung der Mittel des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“, um die Situation der Mitgliedstaaten, die unter stärkerem Migrationsdruck stehen, besser zu berücksichtigen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

2.9.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

38

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Philipp Albrecht, Roberta Angelilli, Vilija Blinkevičiūtė, Rita Borsellino, Simon Busuttil, Philip Claeys, Rosario Crocetta, Cornelia Ernst, Tanja Fajon, Hélène Flautre, Kinga Göncz, Sylvie Guillaume, Anna Hedh, Salvatore Iacolino, Sophia in ‘t Veld, Timothy Kirkhope, Juan Fernando López Aguilar, Monica Luisa Macovei, Véronique Mathieu, Nuno Melo, Louis Michel, Claude Moraes, Jan Mulder, Georgios Papanikolaou, Carmen Romero López, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Rui Tavares, Daniël van der Stoep, Axel Voss, Renate Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Alexander Alvaro, Edit Bauer, Ioan Enciu, Ana Gomes, Nadja Hirsch, Monika Hohlmeier, Stanimir Ilchev, Franziska Keller, Michèle Striffler, Marie-Christine Vergiat

  • [1]  Beschluss des Rates 2009/371/JI vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37).

STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (7.9.2010)

für den Haushaltsausschuss

zum Standpunkt des Parlaments zu dem vom Rat geänderten Entwurf des Haushaltsplans für 2011 – Alle Einzelpläne
(2010/2001(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Algirdas Saudargas

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise und die Krise des Euro, mit der die Europäische Union derzeit konfrontiert ist, nicht nur die Notwendigkeit eines geeinteren Europas und einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten unterstrichen haben, was eine engagierte Unterstützung und das Vertrauen der europäischen Bürger in die europäischen Institutionen erfordert, sondern auch den sicheren Mehrwert eines konzertierten europäischen Vorgehens deutlich gemacht haben, das sich nicht auf das Addieren nationaler Haushaltspläne beschränkt,

B.   in der Erwägung, dass das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 zu institutionellen Änderungen geführt hat, die in Richtung auf eine demokratischere Union gehen, z. B. verstärkte Befugnisse für das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente sowie die Einführung der Bürgerinitiative, die eine umfassende Politik der Kommunikation gegenüber den Bürgern erforderlich machen wird und unter den besten Bedingungen stattfinden muss, damit sie in angemessener Weise von dieser neuen Befugnis Gebrauch machen können,

C.  in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 15. Juni 2010 zu dem Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2001[1] seine Besorgnis „über die niedrigen Verpflichtungsermächtigungen – die gegenüber 2010 in einigen Fällen sogar gekürzt wurden – für die Programme zur Förderung der Unionsbürgschaft, der Kommunikation und Informationen für die Medien“ geäußert hat und die Ansicht vertrat, dass „diese Programme wesentlich für die Gestaltung einer europäischen Identität und die Vermittlung des europäischen Aufbauwerks für die Unionsbürger sind“,

D.  in der Erwägung, dass der Ausschuss für konstitutionelle Fragen in seiner Stellungnahme vom 2. September 2009 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010, Einzelplan III - Kommission[2] seine Besorgnis über den Rückgang der Mittel unter Teilrubrik 3.2 (Unionsbürgerschaft) im Vergleich zu 2009 bekundet hat,

1.   weist darauf hin, dass die Herausbildung einer europäischen Wirtschaftsregierung und alle jüngsten Schritte, die die Mitgliedstaaten als Reaktion auf die Eurokrise unternommen haben, mit einer angemessenen Kommunikationspolitik einhergehen müssen, um die Unterstützung der Bürger zu gewinnen, denen die Vorteile eines geeinteren Europas verdeutlicht werden müssen;

2.   ist außerdem der Auffassung, dass die neuen institutionellen Vorschriften des Vertrags von Lissabon, insbesondere die Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes, die auf lange Sicht erhebliche Auswirkungen auf das außenpolitische Handeln der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten haben dürfte, den Bürgern umfassend erläutert werden müssen;

3.   bedauert, dass in einem Augenblick, in dem die Notwendigkeit einer stärkeren finanziellen Unterstützung zugunsten einer Kommunikationspolitik besteht, die darauf abzielt, sowohl die Zielvorgaben und den Nutzen der Europäischen Union zu fördern und gleichzeitig im Sinne einer Stärkung des Gefühls der Zugehörigkeit zu Europa ein besseres Verständnis ihrer Strukturen und der für die Bürger bestehenden Möglichkeiten zur Beeinflussung ihrer Politiken ermöglicht, die von der Kommission in ihrem Haushaltsentwurf für 2011 vorgeschlagenen Beträge entweder niedrig angesetzt oder sogar noch niedriger sind als 2010; vertritt die Ansicht, dass bei der Debatte über den mehrjährigen Finanzrahmen eine Diskussion darüber nicht ausgespart werden kann, was dabei für die Demokratie in Europa auf dem Spiel steht;

4.   begrüßt zum anderen die Höhe der im Haushaltsvoranschlag für das Parlament für 2011 vorgesehenen Anhebung für die Finanzierung europäischer Parteien und Stiftungen; verweist auf die Bedeutung von europäischen Parteien und Stiftungen für das Bewusstsein der Bürger um die europäische Politik und die europäische Integration.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

6.9.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

18

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Andrew Henry William Brons, Carlo Casini, Andrew Duff, Matthias Groote, Roberto Gualtieri, Zita Gurmai, Gerald Häfner, Stanimir Ilchev, Ramón Jáuregui Atondo, Constance Le Grip, David Martin, Paulo Rangel, Algirdas Saudargas, György Schöpflin, József Szájer, Søren Bo Søndergaard, Indrek Tarand, Rafał Trzaskowski, Guy Verhofstadt

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Enrique Guerrero Salom, Sylvie Guillaume, Íñigo Méndez de Vigo, Vital Moreira, Helmut Scholz

STELLUNGNAHME des Petitionsausschusses (16.7.2010)

für den Haushaltsausschuss

zum Haushaltsvoranschlag des Europäischen Bürgerbeauftragten für das Haushaltsjahr 2011
(2010/2001(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Adina-Ioana Vălean

BEGRÜNDUNG

Der Petitionsausschuss hat den geschätzten Mittelbedarf des Europäischen Bürgerbeauftragten für das Haushaltsjahr 2011 zur Kenntnis genommen, den dieser der Haushaltsbehörde gemäß Artikel 31 der Haushaltsordnung vorgelegt hat.

Aufgabe des Europäischen Bürgerbeauftragten ist es, sich bei Beschwerden gegen Organe und Einrichtungen der Europäischen Union um eine faire Lösung zu bemühen. Er setzt sich ferner für Transparenz und eine Dienstleistungskultur in der Verwaltung ein. Der Bürgerbeauftragte arbeitet eng mit den übrigen Organen und Einrichtungen der EU und dem Europäischen Verbindungsnetz der nationalen und regionalen Bürgerbeauftragten zusammen.

Der Haushaltsplan des Bürgerbeauftragten besteht aus drei Hauptteilen: Personalausgaben, Ausgaben für Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung usw. und Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der allgemeinen Aufgaben dieser Behörde.

Um alle seine Aufgaben erfüllen zu können, hält der Europäische Bürgerbeauftragte in seinem Haushaltsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2011 einen Gesamtbetrag von 9 395 100 EUR für erforderlich. Dies stellt im Vergleich zu seinen Haushaltsmitteln für 2010 eine Erhöhung um 0,67 % (62 825 EUR) dar. In den vorangegangenen Jahren war die Haushaltssteigerung merklich höher: So belief sie sich 2009 auf 5,95 % und 2010 auf 7,14 %.

Der Bürgerbeauftragte war angesichts der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise und in dem Bemühen, sich solidarisch mit den nationalen und regionalen Kollegen zu zeigen, die sich bezüglich ihrer Haushaltsmittel vor sehr große Probleme gestellt sehen, bestrebt, die Haushaltssteigerung so gering wie möglich zu halten.

Andererseits aber gibt es bestimmte neue Aufgaben für den Bürgerbeauftragten. Gemäß dem Vertrag von Lissabon wurde der Aufgabenbereich des Bürgerbeauftragten, der bisher die „Organe und Institutionen der Gemeinschaft“ umfasste, auf die „Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union“ ausgedehnt. Dies wird sich zweifellos auf den künftigen Arbeitsanfall auswirken.

Der Mittelbedarf für 2011 trägt diesen neuen Aufgaben jedoch nicht Rechnung, und der Bürgerbeauftragte erklärt, dass er keine Garantien bezüglich der Nachhaltigkeit der derzeitigen Ausgabenbegrenzung geben kann. Er erklärt ferner, dass er zusätzliche Mittel beantragen wird, sollte er sich aufgrund des zusätzlichen Arbeitsanfalls infolge der neuen Lissabon-Aufgaben hierzu gezwungen sehen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind dies aber bloße Hypothesen, und es ist nicht direkt erkennbar, welche Auswirkungen dies in der Praxis haben wird.

Wie bereits bei vorangegangenen Haushaltsvoranschlägen hat die Dienststelle des Bürgerbeauftragten alle Haushaltslinien gründlich überprüft, um mögliche Einsparungen zu ermitteln und zu bewirken und/oder um Mittel umzuschichten. Dies führte für das Haushaltsjahr 2011 zu Einsparungen von insgesamt 273 500 EUR. Diese Einsparungen decken über 80 % der Gesamtsteigerung bei anderen Haushaltslinien, die u.a. auf gestiegene Übersetzungskosten aufgrund einer neuen Preispolitik des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (CDT) und auf die gestiegenen IT-Ausgaben zurückzuführen ist, die mit Blick auf die Verbesserung des veralteten Videokonferenzsystems für die Kommunikation zwischen den Büros des Bürgerbeauftragten in Straßburg und Brüssel nötig sind.

Der Bürgerbeauftragte erklärt, dass 2009 ein sehr positives Ergebnis erzielt werden konnte. Die Untersuchungen wurden rascher abgeschlossen, ohne dass sich dies negativ auf die Qualität ausgewirkt hätte. Dies ist zum Teil auf die neuen Mitarbeiter, die dem Bürgerbeauftragten seit dem Haushaltsplan 2009 zur Verfügung stehen, und auch auf den Einsatz innovativer Untersuchungsmethoden zurückzuführen. 2009 dauerte eine Untersuchung durchschnittlich 9 Monate, und in nahezu 60 % aller Fälle konnten die Beschwerden mit einer zufriedenstellenden Lösung abgeschlossen werden.

Was die Personalausstattung anbelangt, so umfasste der Stellenplan des Bürgerbeauftragten im Haushaltsplan 2010 63 Stellen: 16 Beamtenstellen und 47 Stellen für Bedienstete auf Zeit (35 AD- und 28 AST-Stellen). Für den Haushaltsplan 2011 beantragt der Bürgerbeauftragte eine zusätzliche AST-Stelle sowie 12 Beförderungen (für 6 AST- und 6 AD-Stellen) gemäß Artikel 6 Absatz 2 des Statuts. Außerdem beantragt er die Umwandlung einer AD14-Stelle auf Zeit in eine Dauerplanstelle.

Bezüglich der Fortbildungspolitik seiner Dienststelle schlägt der Bürgerbeauftragte vor, die Mittel für Fortbildung 2011 von 37 000 EUR auf 45 000 EUR aufzustocken. Im Falle der Bereitstellung dieser Mittel könnte die Behörde ihre neue Fortbildungspolitik, die bereits im Haushaltsvoranschlag für 2010 vorgesehen war und im zweiten Halbjahr 2010 konkrete Gestalt annehmen soll, ausdehnen.

Die Verfasserin der Stellungnahme unterstützt die Mittelanforderungen des Bürgerbeauftragten und vertritt die Ansicht, dass die Gesamthaushaltsmittel, wie sie im Haushaltsvoranschlag beantragt werden, ihn in die Lage versetzen werden, seinen Verpflichtungen gemäß dem Statut nachzukommen und seine Aufgaben effektiv wahrzunehmen.

VORSCHLÄGE

Der Petitionsausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist der Auffassung, dass die vom Bürgerbeauftragten beantragten Mittel sicherstellen werden, dass er seine statutsgemäßen Verpflichtungen wahrnehmen kann und seine Behörde in der Lage ist, ihren Aufgaben effizient nachzukommen;

2.  stellt fest, dass die vom Bürgerbeauftragten für 2011 beantragte Mittelaufstockung sich im Vergleich zu den Jahren 2009 (+ 5,95 %) und 2010 (+7,14 %) lediglich auf moderate 0,67 % (62 825 EUR) beläuft; jedoch empfiehlt das Europäische Parlament in dieser Zeit der Wirtschafts- und Sozialkrise dem Bürgerbeauftragten, sich den Willen des Parlaments zu eigen zumachen, die Ausgaben der europäischen Institutionen in den nächsten Jahren so weit wie irgend möglich einzuschränken;

3.  nimmt positiv zur Kenntnis, dass der Bürgerbeauftragter seinen nationalen und regionalen Kollegen seine Solidarität ausdrückt, die in der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise mit schwierigen haushaltstechnischen Problemen konfrontiert sind;

4.  stellt fest, dass die bislang auf „gemeinschaftliche Einrichtungen und Organe“ begrenzten Zuständigkeiten des Bürgerbeauftragten durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon auf die „Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union“ ausgedehnt wurden, was neue Verpflichtungen insbesondere in Bezug auf den Europäischen Rat und den zweiten Pfeiler, nämlich die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, mit sich bringt;

5.  ist sich dessen bewusst, dass die aktuelle, nur begrenzte Mittelaufstockung angesichts der zusätzlichen Pflichten des Bürgerbeauftragten auf Dauer nicht haltbar ist; ermutigt den Bürgerbeauftragten, weiterhin realistische, kostenbasierte Mittelansätze vorzulegen, die der Notwendigkeit, knappe Ressourcen optimal zu verwalten, in vollem Umfang Rechnung tragen;

6.  stellt erfreut fest, dass 2009 ein sehr positives Jahr darstellt, in dem Untersuchungen schneller, aber ohne Qualitätseinbußen durchgeführt werden konnten; stellt ferner fest, dass dies sowohl auf zusätzliche Humanressourcen als auch auf die Einführung innovativer Untersuchungsmethoden zurückzuführen ist; ermutigt den Bürgerbeauftragten, sich weiterhin um Aufrechterhaltung dieser exzellenten Resultate zu bemühen;

7.  stellt fest, dass der Bürgerbeauftragte, wie in den vergangenen Jahren, alle Haushaltslinien unter die Lupe genommen hat, um Einsparungen zu ermöglichen und Mittel umzuschichten; ist erfreut darüber, dass die auf diese Weise erzielten Mitteleinsparungen in Höhe von insgesamt 273 500 EUR es ermöglichen, über 80 % der gesamten Mittelaufstockungen im Haushalt 2011 (336 325 EUR) abzudecken - was dessen insgesamt nur sehr begrenzte Mittelaufstockung (62 825 EUR) erklärt;

8.  unterstützt das Ersuchen des Bürgerbeauftragten um eine zusätzliche AST-Stelle, zwölf Beförderungen (6 AD und 6 AST) und eine (AD14) Umwandlung einer Stelle auf Zeit in eine Dauerplanstelle; schließt sich dem Vorschlag des Bürgerbeauftragten an, die Mittel für Fortbildungsmaßnahmen und die Einführung einer Qualitätsmanagement-Überprüfung im Jahre 2011 zu erhöhen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

15.7.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

18

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrete Auken, Elena Băsescu, Victor Boştinaru, Simon Busuttil, Giles Chichester, Bairbre de Brún, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Iliana Malinova Iotova, Carlos José Iturgaiz Angulo, Peter Jahr, Lena Kolarska-Bobińska, Erminia Mazzoni, Willy Meyer, Mariya Nedelcheva, Chrysoula Paliadeli, Diana Wallis, Jarosław Leszek Wałęsa, Angelika Werthmann, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Marta Andreasen, Gerald Häfner, Constance Le Grip

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Andrew Duff, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Norica Nicolai

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

7.10.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

2

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Damien Abad, Alexander Alvaro, Marta Andreasen, Reimer Böge, Jean-Luc Dehaene, Isabelle Durant, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Ingeborg Gräßle, Estelle Grelier, Carl Haglund, Lucas Hartong, Jutta Haug, Jiří Havel, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, Vladimír Maňka, Barbara Matera, Nadezhda Neynsky, Miguel Portas, Vladimír Remek, Dominique Riquet, László Surján, Helga Trüpel, Angelika Werthmann, Jacek Włosowicz

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

François Alfonsi, Richard Ashworth, Maria Da Graça Carvalho, Frédéric Daerden, Roberto Gualtieri, Paul Rübig, Peter Šťastný, Georgios Stavrakakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Charles Goerens, Jan Mulder