BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
28.10.2010 - (KOM(2010)0489 – C7‑0280/2010 – 2010/2214(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Barbara Matera
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/021 IE/SR Technics, Irland)
(KOM(2010)0489 – C7‑0280/2010 – 2010/2214(BUD))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0489 – C7‑0280/2010),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] (IIV vom 17. Mai 2006), insbesondere auf Nummer 28,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] (EGF-Verordnung),
– in Kenntnis des Schreibens des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7‑0297/2010),
A. in der Erwägung, dass die Europäische Union die geeigneten Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um Arbeitnehmer, die von den Folgen weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein,
B. in der Erwägung, dass der Anwendungsbereich des EGF für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert wurde und nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern umfasst, die als unmittelbare Folge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind,
C. in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der Union für entlassene Arbeitnehmer im Einklang mit der in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommen Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission unter gebührender Beachtung der IIV vom 17. Mai 2006 bei der Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des EGF dynamischen Charakter haben und so zügig und effizient wie möglich bereitgestellt werden sollte,
D. in der Erwägung, dass Irland im Zusammenhang mit 850 Entlassungen im Unternehmen SR Technics Ireland Ltd, das in der NUTS-III-Region Dublin in der Luftverkehrsbranche tätig ist, Unterstützung beantragt hat,
E. in der Erwägung, dass der Antrag die in der EGF-Verordnung aufgestellten Förderkriterien erfüllt,
1. fordert die beteiligten Organe auf, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Inanspruchnahme des EGF zu beschleunigen;
2. erinnert an die von den Organen eingegangene Verpflichtung, ein reibungsloses und schnelles Verfahren für die Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des EGF zu gewährleisten und eine einmalige, zeitlich begrenzte und personenbezogene Unterstützung für Arbeitnehmer zu leisten, die infolge der Globalisierung und der Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden; hebt die Rolle hervor, die der EGF bei der Wiedereingliederung entlassener Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt leisten kann;
3. betont, dass in Übereinstimmung mit Artikel 6 der EGF-Verordnung sichergestellt werden sollte, dass der EGF bei der Wiedereingliederung der einzelnen entlassenen Arbeitnehmer in das Arbeitsleben behilflich ist; weist erneut darauf hin, dass die Unterstützung aus dem EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen, die aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von Tarifverträgen in die Verantwortung der Unternehmen fallen, oder an die Stelle von Maßnahmen zur Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren treten darf;
4. stellt fest, dass die übermittelten Informationen über das koordinierte Paket der aus dem EGF zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen detaillierte Angaben zur Komplementarität mit Maßnahmen enthalten, die aus den Strukturfonds finanziert werden; bekräftigt seine Forderung, eine vergleichende Bewertung dieser Daten auch in die betreffenden Jahresberichte aufzunehmen;
5. begrüßt, dass die Kommission im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des EGF vorgeschlagen hat, bei der Bereitstellung der Zahlungsermächtigungen nicht auf nichtverwendete Mittel der Europäischen Strukturfonds, sondern eine andere Quelle zurückzugreifen, nachdem das Europäische Parlament wiederholt daran erinnert hatte, dass der EGF als gesondertes, spezielles Instrument mit eigenen Zielen und Fristen geschaffen wurde und dass daher geeignete Haushaltslinien für Mittelübertragungen ausfindig gemacht werden müssen;
6. stellt jedoch fest, dass zur Inanspruchnahme des EGF in diesem Fall Zahlungsermächtigungen aus einer Haushaltslinie übertragen werden sollen, die der Unterstützung von KMU und der Innovation gewidmet ist; bedauert die schweren Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung der Programme für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation durch die Kommission, vor allem in Zeiten der Wirtschaftskrise, in denen ein deutlich höherer Bedarf an einer solchen Unterstützung bestehen dürfte;
7. erinnert daran, dass die Funktionsweise und der Zusatznutzen des EGF im Zusammenhang mit der allgemeinen Bewertung der Programme und verschiedenen sonstigen Instrumente, die durch die IIV vom 17. Mai 2006 geschaffen wurden, im Rahmen des Prozesses der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 bewertet werden sollten;
8. begrüßt die neue Gestaltung des Vorschlags der Kommission, der in der Begründung klare und detaillierte Informationen zu dem Antrag enthält und in dem die Förderkriterien analysiert und die Gründe dargelegt werden, die zur Genehmigung des Antrags führten, womit den Forderungen des Parlaments entsprochen wurde;
9. billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;
10. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
11. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom xxx
über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/021 IE/SR Technics, Irland)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 28,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,
auf Vorschlag der Kommission[3],
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde errichtet, um Arbeitnehmer, die infolge weitreichender, durch die Globalisierung bedingter Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein.
(2) Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und umfasst nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern, die als unmittelbare Folge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.
(3) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zu einer jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.
(4) Irland hat am 9. Oktober 2009 im Zusammenhang mit Entlassungen bei SR Technics einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF gestellt und diesen Antrag bis zum 18. Mai 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Dieser Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 7 445 863 EUR bereitzustellen.
(5) Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Irlands bereitzustellen –
BESCHLIESSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, um einen Betrag von 7 445 863 EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen bereitzustellen.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu ... am ...
Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates
Der Präsident Der Präsident
BEGRÜNDUNG
I. Hintergrund
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde errichtet, um Arbeitnehmer, die von den Folgen weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge betroffen sind, zusätzlich zu unterstützen.
Gemäß den Bestimmungen von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] und Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[2] darf die Mittelausstattung des Fonds 500 Mio. EUR nicht überschreiten; die Finanzierung des Fonds erfolgt über die bis zur Gesamtausgabenobergrenze des Vorjahres verfügbaren Spielräume und/oder über in Abgang gestellte Verpflichtungsermächtigungen der beiden vorausgegangenen Jahre (mit Ausnahme der Mittel für Rubrik 1b). Nachdem festgestellt wurde, dass ausreichende Spielräume und/oder in Abgang gestellte Mittel verfügbar sind, werden die betreffenden Mittel umgehend als Rückstellung in den Haushaltsplan eingesetzt.
Das Verfahren sieht so aus, dass die Kommission im Falle einer positiven Bewertung eines Antrags zwecks Aktivierung des Fonds der Haushaltsbehörde einen Vorschlag für dessen Inanspruchnahme und gleichzeitig einen entsprechenden Antrag auf Mittelübertragung vorlegt. Zeitgleich damit könnte ein Trilog einberufen werden, um eine Einigung über den Einsatz des Fonds und die erforderlichen Beträge zu erzielen. Der Trilog kann in einer vereinfachten Form stattfinden.
II. Sachstand: Vorschlag der Kommission
Die Kommission hat am 21. September 2010 einen neuen Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF zugunsten von Irland angenommen, durch den Arbeitnehmer, die infolge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise entlassen wurden, bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt werden sollen.
Dies ist der siebzehnte Antrag, der im Rahmen des Haushaltsplans 2010 geprüft werden muss. Er bezieht sich auf die Bereitstellung eines Betrags von insgesamt 7 445 863 EUR aus dem EGF für Irland und betrifft 1135 Entlassungen (wobei für 850 entlassene Arbeitnehmer eine Unterstützung vorgesehen ist) in dem Unternehmen SR Technics Ireland Ltd, das in der NUTS-III-Region Dublin in der Luftverkehrsbranche tätig ist, während des viermonatigen Bezugszeitraums vom 3. April bis 2. August 2009.
Der Antrag, EGF/2009/021 IE/Technics, wurde der Kommission am 9. Oktober 2009 vorgelegt und bis zum 18. Mai 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag stützt sich auf das Interventionskriterium von Artikel 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung – wonach es mindestens 500 Entlassungen in einem Unternehmen einschließlich seiner Zulieferer und nachgeschalteter Hersteller innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten gegeben haben muss – und wurde innerhalb der Frist von zehn Wochen eingereicht (Artikel 5 der Verordnung).
Die Kommission stützte sich bei ihrer Bewertung auf die Analyse des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und weitreichenden Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge oder der Finanzkrise, den unvorhergesehenen Charakter der betreffenden Entlassungen, den Nachweis der Zahl der Entlassungen und die Übereinstimmung mit dem Kriterium von Artikel 2 Buchstabe a, die Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters dieser Entlassungen, die Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, und der für eine Unterstützung vorgesehenen Arbeitnehmer, das betreffende Gebiet und seine Behörden und andere Beteiligte, die Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage, das koordinierte Paket zu finanzierender personalisierter Dienstleistungen einschließlich seiner Komplementarität mit von den Strukturfonds finanzierten Maßnahmen, die Daten, ab denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitnehmer begonnen wurden oder geplant sind, die Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner und die Verwaltungs- und Kontrollsysteme.
Nach der Bewertung der Kommission erfüllt der Antrag die in der EGF-Verordnung aufgestellten Förderkriterien. Sie empfiehlt daher der Haushaltsbehörde die Billigung des Antrags.
Zwecks Inanspruchnahme des Fonds hat die Kommission der Haushaltsbehörde einen Antrag auf Übertragung (DEC 28/2010) eines Betrags von insgesamt 7 445 863 EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen auf die Haushaltslinien des EGF (04 05 01) vorgelegt, wobei die Verpflichtungsermächtigungen der Reserve für den EGF (40 02 43) und die Zahlungsermächtigungen der Haushaltslinie „Abschluss des Programms für Unternehmen: Verbesserung des finanziellen Umfelds für die kleinen und mittleren Unternehmen“ (01 04 05) entnommen werden.
Die Berichterstatterin stellt erfreut fest, dass die Kommission im Einklang mit den wiederholten Forderungen des Europäischen Parlaments als Quelle für die Zahlungsermächtigungen eine Alternative zu nichtverwendeten ESF-Mitteln ausfindig gemacht hat.
Sie ist jedoch der Ansicht, dass die in diesem Fall getroffene Wahl (eine der Unterstützung der KMU und der Innovation gewidmete Haushaltslinie) angesichts der schweren Unzulänglichkeiten, mit denen die Kommission bei der Umsetzung der Programme für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu kämpfen hat, nicht zufriedenstellend ist. In Zeiten der Wirtschaftskrise sollten diese Mittel eigentlich eher erhöht werden. Sie fordert daher die Kommission auf, sich weiter darum zu bemühen, künftig geeignetere Haushaltslinien für die Zahlungsermächtigungen ausfindig zu machen.
Die IIV sieht vor, dass der Fonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.
Im Jahr 2010 hat die Haushaltsbehörde bereits elf Vorschläge für eine Inanspruchnahme des Fonds und eine Übertragung zugunsten der technischen Hilfe im Gesamtbetrag von 32 943 098 EUR genehmigt, sodass, wenn man den zusätzlichen Betrag von 14 489 399 EUR hinzurechnet, der im Zusammenhang mit anderen Vorschlägen steht, die derzeit noch diskutiert werden, bis Ende 2010 noch ein Betrag von 452 567 503 EUR verfügbar ist.
III. Verfahren
Die Kommission hat einen Antrag auf Mittelübertragung vorgelegt[3], damit, wie in Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgeschrieben, die entsprechenden Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2010 eingestellt werden können.
Der Trilog über den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF könnte in vereinfachter Form (Schriftwechsel) erfolgen, wie dies in Artikel 12 Absatz 5 der Rechtsgrundlage vorgesehen ist, es sei denn, dass es zwischen Parlament und Rat zu keiner Einigung kommt.
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) sollte gemäß einer mit ihm getroffenen internen Vereinbarung in den Prozess einbezogen werden, um konstruktive Unterstützung und einen Beitrag bei der Bewertung des Antrags auf Unterstützung aus dem Fonds zu leisten.
Nach Bewertung des Antrags hat der EMPL-Ausschuss des Europäischen Parlaments zur Inanspruchnahme des Fonds Stellung genommen. Seine Stellungnahme ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.
In der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommen wurde, wird bestätigt, wie wichtig es ist, unter gebührender Beachtung der Interinstitutionellen Vereinbarung ein schnelles Verfahren für die Annahme von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu gewährleisten.
ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN
ES/jmD(2010)49422
Herrn
Alain Lamassoure
Vorsitzender des Haushaltsausschusses
ASP 13E158
Betrifft: Stellungnahme zur Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) im Zusammenhang mit dem Fall EGF/2009/021 IE/SR Technics (KOM(2010) 489 endgültig)
Sehr geehrter Herr Lamassoure,
der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) und seine Arbeitsgruppe „EGF“ haben die Inanspruchnahme des EGF im Zusammenhang mit dem Fall EGF/2009/021 IE/SR Technics geprüft und die nachstehende Stellungnahme angenommen.
Der EMPL-Ausschuss und die Arbeitsgruppe „EGF“ befürworten die Inanspruchnahme des Fonds im Zusammenhang mit diesem Fall. Der EMPL-Ausschuss bringt diesbezüglich einige Bemerkungen vor, ohne jedoch die Übertragung der Zahlungsermächtigungen in Frage zu stellen.
Die Überlegungen des EMPL-Ausschusses basieren auf folgenden Erwägungen:
A. in der Erwägung, dass dieser Antrag bei der Kommission am 9. Oktober 2009 eingegangen ist und bis 18. Mai 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt wurde,
B. in der Erwägung, dass die 1135 Entlassungen, von denen 800 während des Bezugszeitraums vom 3. April bis 2. August 2009 erfolgten, nach den Angaben der irischen Regierung und der Kommission mit den Rückgang des Luftverkehrs infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise in Verbindung stehen,
C. in der Erwägung, dass die irischen Behörden den Standpunkt vertreten, dass es keine Vorwarnung gab, dass es zu einer so schweren globalen Wirtschafts- und Finanzkrise kommen würde, und dass daher eine geplante und graduelle Reaktion nicht möglich war,
D. in der Erwägung, dass die Zahl der im Verzeichnis der Empfänger von Sozialleistungen („Live Register“) der vier von den Entlassungen betroffenen Grafschaften erfassten Personen um über 20 % angestiegen ist und dass die Entlassungen signifikante Verluste an indirekter Beschäftigung verursachen werden, zum einen, weil die Arbeitskräfte an Kaufkraft verlieren, zum anderen, weil SR Technics auf dem lokalen und regionalen Markt weniger Güter und Dienstleistungen bezieht,
E. in der Erwägung, dass keine expliziten Informationen über das Bildungsniveau der entlassenen Arbeitnehmer vorliegen,
F. in der Erwägung, dass von den entlassenen Arbeitnehmern 93,8 % Männer und 95,1% zwischen 25 bis 54 Jahre alt sind,
G. in der Erwägung, dass 20,4 % der Arbeitnehmer bei SR Technics als Führungskräfte, 17,9 % in technischen Berufen und 47,3 % in Handwerks- und verwandten Berufen gearbeitet haben.
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht daher den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zum Antrag Irlands zu übernehmen:
1. stimmt mit der Kommission darin überein, dass dieser Antrag die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen der EGF-Verordnung 1927/2006 in der geänderten Fassung des Jahres 2009 erfüllt;
2. fordert die Kommission auf, genauer zu erläutern, warum die Prüfung dieses Antrags, der – so wie er jetzt vorgelegt wurde – einen klaren und unproblematischen Eindruck macht, so viel Zeit (ein Jahr) in Anspruch genommen hat und er der Haushaltsbehörde so spät vorgelegt wurde;
3. verlangt mehr Informationen darüber, welche Maßnahmen den entlassenen Arbeitnehmern seit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes ab April 2009 (und eventuell früher) angeboten wurden;
4. begrüßt das breite Spektrum an Maßnahmen, die den entlassenen Arbeitnehmern angeboten werden, unter anderem eine Berufsberatung und Schulungen zum Erwerb grundlegender Kenntnisse, betriebliche und außerbetriebliche Ausbildung entlassener Lehrlinge, berufliche Bildung, Unterstützung im Bereich Unternehmensgründung und Selbständigkeit und Hochschulbildung;
5. bedauert, dass die Gewerkschaften nicht als wichtigste oder zusätzliche Akteure genannt werden, und fordert die irischen Behörden auf, genauer zu erläutern, wie die Sozialpartner bei der Antragstellung einbezogen wurden und bei der Durchführung der Maßnahmen mitwirken werden.
Mit freundlichen Grüßen
Pervenche Berès
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
26.10.2010 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
19 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Reimer Böge, Lajos Bokros, Giovanni Collino, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Ivars Godmanis, Jutta Haug, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, Vladimír Maňka, Barbara Matera, Claudio Morganti, Dominique Riquet, László Surján, Angelika Werthmann, Jacek Włosowicz |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Paul Rübig |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Brian Crowley |
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