BERICHT zu dem Thema: „Erreichen eines echten territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts innerhalb der EU – eine Conditio sine qua non für die globale Wettbewerbsfähigkeit?“
5.11.2010 - (2009/2233(INI))
Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: Petru Constantin Luhan
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Thema: „Erreichen eines echten territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts innerhalb der EU – eine Conditio sine qua non für die globale Wettbewerbsfähigkeit?“
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ((2007/C 306/01), besonders Titel I und Titel XVIII,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25./26. März 2010,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel: „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt – Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2006)0567),
– unter Hinweis auf den Jahresbericht der OECD für 2009,
– in Kenntnis der Veröffentlichung „Successful partnerships: a guide” (Erfolgreiche Partnerschaften: ein Leitfaden), herausgebracht vom OECD LEED Forum for Partnerships and Local Governance, 2006,
– in Kenntnis des Global Competitiveness Report (Bericht über die weltweite Wettbewerbsfähigkeit) 2009-2010, World Economic Forum (Weltwirtschaftsforum), Genf, Schweiz, 2009,
– in Kenntnis des unabhängigen Berichts vom April 2009 „Eine Agenda für eine reformierte Kohäsionspolitik – Ein territorialer Ansatz, um den Herausforderungen und Erwartungen der Europäischen Union gerecht zu werden“, der im Auftrag von Danuta Hübner, Kommissionsmitglied für Regionalpolitik, von Fabrizio Barca erstellt wurde,
– in Kenntnis des Politikpapiers des Rates der Gemeinden und Regionen Europas zum Thema „Zukunft der Kohäsionspolitik der EU“, Brüssel, Dezember 2009,
– in Kenntnis der Entschließung der Versammlung der Regionen Europas (VRE) zum Thema „Regionalpolitik nach 2013“, die auf der Generalversammlung der VRE vom 8. November 2007 in Udine, Italien, angenommen wurde,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu den Ergebnissen der Verhandlungen über kohäsionspolitische Strategien und Programme im Programmplanungszeitraum 2007-2013 (KOM(2008)0301),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2009 zu der Umsetzung der Verordnung für die Strukturfonds 2007 - 2013: Ergebnisse der Verhandlungen über kohäsionspolitische Strategien und operationelle Programme[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2009 zu bewährten Methoden im Bereich der Regionalpolitik und Hindernissen bei der Inanspruchnahme der Strukturfonds[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Oktober 2008 zu Governance und Partnerschaft auf nationaler und regionaler Ebene und die Grundlage für Vorhaben im Bereich der Regionalpolitik[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2009 zu dem Grünbuch zum territorialen Zusammenhalt und zum Stand der Diskussion über die künftige Reform der Kohäsionspolitik[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Juni 2010 zur EU 2020[5],
– in Kenntnis des Vierten Berichts über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (KOM(2007)0273),
– in Kenntnis des 20. Jahresberichts der Kommission über die Durchführung der Strukturfonds (Durchführungsjahr 2008) (KOM(2009)0617),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels: Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften“ (KOM(2009)0615),
– unter Hinweis auf Ziffer 37 seiner Entschließung vom 14. Februar 2006 zur Reform des Beihilferechts 2005-2009[6],
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0309/2010),
A. in der Erwägung, dass die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union zu den Zielen der Europäischen Union gehört,
B. in der Erwägung, dass die Union weltweit nur wettbewerbsfähig sein kann, wenn ihre internen Politiken sie durch die Verwirklichung einer nachhaltigen, CO2-neutralen und die biologische Vielfalt achtenden Wirtschaft in ihrer Fähigkeit unterstützen, die globalen Herausforderungen zu bewältigen, und dass in Zeiten der Wirtschaftskrise deutlich geworden ist, dass weniger entwickelte Regionen weniger in der Lage sind, eine Wiederbelebung der Konjunktur zu erreichen,
C. in der Erwägung, dass Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt weder im Widerspruch zueinander stehen noch miteinander unvereinbar sind, sondern sich teilweise gegenseitig ergänzen,
D. in der Erwägung, dass sich trotz der bedeutenden Fortschritte im Bereich Konvergenz in der Union eine Tendenz zur Verschärfung der territorialen Ungleichgewichte zwischen den Regionen der EU verzeichnen lässt, z. B. im Hinblick auf Zugänglichkeit, insbesondere in strukturschwachen Regionen, aber auch auf intraregionaler Ebene und innerhalb der Gebiete in der Europäischen Union, was zu territorialer Segregation führen und die Unterschiede hinsichtlich des Wohlstandsniveaus zwischen den EU-Regionen vergrößern und die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU beeinträchtigen könnte,
E. in der Erwägung, dass die OECD in ihrem Jahresbericht 2009 Empfehlungen für ein langfristiges Wachstum abgegeben hat, bei denen die Bedeutung von Steuern, Investitionen im Bereich der Infrastruktur, der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Beschäftigung sowie der Regulierung der Produktionsmärkte und deren Beitrag zum Wachstum hervorgehoben wurde,
F. in der Erwägung, dass das Weltwirtschaftsforum in seinem „Globalen Wettbewerbsbericht“ von 2009 wie auch in anderen Berichten auf die entscheidende Rolle der Infrastruktur als der zweiten von zwölf Säulen, anhand deren sich die globale Wettbewerbsfähigkeit bemisst, hingewiesen und konkret festgestellt hat, dass eine hochwertige Infrastruktur eine entscheidende Voraussetzung für die Verringerung der Auswirkungen von Distanzen, für die Fähigkeit, ausländische Investitionen anzuziehen und allgemein für die Schaffung von Möglichkeiten für Wirtschaftsentwicklung ist,
G. in der Erwägung, dass Wettbewerbsfähigkeit langfristig nur erreichbar ist bei einer tatsächlich nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung in der gesamten EU,
H. in der Erwägung, dass in dem Bericht der im Anschluss an den Gipfel von Hampton Court eingesetzten unabhängigen Sachverständigengruppe für FuE und Innovation unter der Leitung von Esko Aho mit dem Titel: „Creating an Innovative Europe“ (Für ein innovatives Europa) Schlüsselbereiche genannt werden – E-Gesundheit, Arzneimittel, Verkehr und Logistik, Umwelt, digitale Inhalte, Energie und Sicherheit –, in denen ein Markt für Innovation funktionieren kann und öffentliche Maßnahmen eine bedeutende Rolle spielen können,
I. in der Erwägung, dass die Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 die Einsicht voraussetzt, dass es eine unterschiedliche Ausgangslage in Bezug auf Entwicklungsstand und Grenzen der Entwicklung gibt und dass die Ziele entsprechend den realen Gegebenheiten und Bedürfnissen festgelegt werden müssen, die in Gesprächen mit allen auf den verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen Beteiligten ermittelt werden,
J. in der Erwägung, dass, wie auf der Tagung des Europäischen Rates von März 2010 festgestellt wurde, die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts unter anderem durch die Entwicklung der Infrastruktur eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der EU-Strategie 2020 ist, insofern als diese neue Strategie zum Abbau von Hemmnissen beitragen kann, die die Wirtschaftsentwicklung behindern,
K. in der Erwägung, dass sich die Kohäsionspolitik als wirksames Instrument erwiesen hat, mit dem den sozioökonomischen Herausforderungen infolge der Finanzkrise flexibel begegnet werden kann,
L. in der Erwägung, dass neben guter Infrastruktur vor allem die Förderung in den Bereichen Forschung, Innovation und Technologieentwicklung und entsprechend gute Ausbildungsmöglichkeiten für die Menschen in den Regionen Grundvoraussetzungen für Wettbewerbsfähigkeit sind,
M. in der Erwägung, dass die Regionen entscheidend mit dazu beitragen werden, die Auswirkungen der Krise auf die Öffentlichkeit zu begrenzen, und dass sie deshalb Herausforderungen wie der Anpassung an die Globalisierung, dem demographischen Wandel und der damit verbundenen Entvölkerung von Gebieten, Klimaveränderung und Energieproblemen sowie dem Schutz der Artenvielfalt und den aufgrund der Krise entstandenen neuen Herausforderungen begegnen müssen, indem sie das Partnerschaftsprinzip anwenden und geeignete Instrumente für die Ex-ante-Bewertung der territorialen Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen entwickeln,
N. in der Erwägung, dass die Qualität der Programme und die Einbeziehung der Interessengruppen auf jeder Regierungs- und Verwaltungsebene zugenommen haben, wie die Diskussionen über die Strategien und Programme der Kohäsionspolitik für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 gezeigt haben, und dass somit ein Schritt hin zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie hinsichtlich wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung getan worden ist,
O. in der Erwägung, dass die Reform der Kohäsionspolitik zu einer Verbesserung durch bessere Abstimmung bzw. Koordinierung und Synergie der EU-Politiken führen sollte, ohne dabei die eine Politik der anderen unterzuordnen, und dass sie nach den Erfordernissen und Zielen der Union betreffend eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet werden muss,
P. in der Erwägung, dass sich die Beteiligung lokaler und regionaler Akteure an der Kohäsionspolitik in deren regionalen und lokalen Strategien zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung und sozialen Integration widerspiegelt,
Q. in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Regionen mit Entwicklungsrückstand durch die Entwicklung ihrer Kapazitäten, einschließlich der Entwicklung von Infrastrukturen verschiedener Art gestärkt wird, wodurch auch der Zugang zu Bildung und Ausbildung, Forschung und Innovation gefördert wird,
R. in der Erwägung, dass zwar einige Bestandteile der Architektur dieser Instrumente, so z. B. die Übereinstimmung mit dem Zeitrahmen und der Ausrichtung der Lissabon-Agenda, Synergien ermöglichen, dass jedoch nach wie vor Unterschiede bestehen, so etwa unterschiedliche Rechtsgrundlagen, thematische im Gegensatz zu territorialer Ausrichtung sowie geteilte im Gegensatz zu zentraler Verwaltung,
Kohäsionspolitik als eine Conditio sine qua non für die globale wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit
1. begrüßt die Erfolge der Kohäsionspolitik der Europäischen Union und stellt fest, dass die Kohäsionspolitik für den Erfolg der Strategie 2020 unerlässlich ist, als Instrument zur Beseitigung der Unterschiede zwischen den Regionen und für die damit einhergehende Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, zur Förderung der Durchführung von Strukturreformen und zur Verbesserung der Fähigkeit der Regionen zur Anpassung an das weltweite Wirtschaftsklima;
2. erkennt an, dass alle Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2007-2013 einen erheblichen Anteil ihrer Gesamtmittelausstattung für FuE, Innovation und die Entwicklung einer wissensbasierten Gesellschaft verwendet haben und dadurch 246 nationale oder regionale operationelle Programme zustande kamen, in deren Rahmen rund 86 Milliarden EUR für Forschung und Innovation bereitgestellt wurden, davon bereits 50 Milliarden EUR für FTE-Kernaktivitäten und Aktivitäten auf dem Gebiet der Innovation; hebt hervor, dass Forschung und Innovation angesichts der weltweiten Herausforderungen grundlegende Instrumente zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU sind, damit sie wettbewerbsfähiger wird, weshalb auch künftig eine regelmäßige Förderung dieser Bereiche und eine regelmäßige Auswertung der erreichten Fortschritte auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse notwendig ist; empfiehlt deshalb im Hinblick auf den nächsten Programmplanungszeitraum, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission ausreichende Mittel aus den Strukturfonds für Forschung und Innovation – insbesondere nachhaltige Innovation – vorsehen und die Forschungskapazitäten stärken; betont die Notwendigkeit, erfolgreiche Modelle beim Wissensdreieck zu fördern und anzuwenden sowie die nachhaltige Entwicklung regionaler Forschung und strategischer Rahmen für Innovation in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Forschungszentren, Universitäten und Behörden zu gewährleisten; hebt das Potenzial wissensintensiver regionaler Innovationscluster zur Mobilisierung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit hervor und fordert eine bessere Koordinierung der Strukturfonds und des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und Technologieentwicklung;
3. betont, dass eine stärkere Konzentration der kohäsionspolitischen Mittel einen wesentlichen Beitrag dieser Politik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der Innovation und der Beschäftigung in der EU gewährleisten kann;
4. verweist nachdrücklich auf die wichtige Rolle, die dem öffentlichen Sektor auf allen Verwaltungsebenen sowie dem privaten Sektor bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik durch die Wiederherstellung von Vertrauen und Solidarität in Krisenzeiten und danach durch die Gewährleistung der Chancengleichheit beim Zugang zu öffentlichen Investitionen, insbesondere im Bereich der Infrastruktur, der neuen Technologien und des Humankapitals sowie einer nachhaltigen Entwicklung zukommt;
5. betont, dass die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Regionen der EU eng zusammenhängt mit dem Vorhandensein eines angemessenen Beschäftigungsniveaus, gut ausgebildeter und qualifizierter Arbeitskräfte, sozialer Sicherheit und des Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die im Rahmen der Kohäsionspolitik erfolgende Unterstützung für den sozialen Zusammenhalt die Bedeutung dieser Politik für die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der Regionen weltweit erhöht;
6. vertritt die Ansicht, dass im Sinne der Verträge eine Kohäsionspolitik mit dem Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand der Regionen zu verringern und die Regionen unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Stärken und Schwächen in die Lage zu versetzen, die kurz- und langfristigen Herausforderungen der Globalisierung, des demographischen Wandels, der Klimaveränderungen und des Schutzes der biologischen Vielfalt zu bewältigen, sich als entscheidender Motor für den Prozess der Europäischen Integration erwiesen hat;
7. vertritt die Auffassung, dass durch eine Steigerung der zwischen den Forschungs-, Entwicklungs-, Innovations- und Kohäsionspolitiken geschaffenen Synergien die Zielsetzungen der EU für 2020 besser erreicht werden können; betont, dass die Kohäsionspolitik eine bedeutende Rolle in der Strategie Europa 2020 spielen muss, da diese Politik den Strukturwandel in ganz Europa fördert und vorrangige Schlüsselinvestitionen auf allen Ebenen, d. h. lokal, regional, national und grenzübergreifend, unterstützt und den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt gewährleistet; weist jedoch darauf hin, dass die Prioritäten der Kohäsionspolitik zwar mit den Zielen der EU-Strategie bis 2020 in Einklang gebracht werden sollten, diese Politik aber dennoch eine unabhängige Politik bleiben sollte, die in der Lage ist, regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen und die schwächsten und bedürftigsten Regionen zu unterstützen, damit diese ihre sozialen und wirtschaftlichen Probleme überwinden und ihre naturbedingten Nachteile und Ungleichgewichte abbauen können; vertritt die Ansicht, dass die regionale Dimension der FEI gesichert werden kann und Arbeitsplätze in innovativen Sektoren geschaffen werden können, wenn die Kontinuität der bereits bestehenden Leitlinien der Kohäsionspolitik gewährleistet wird;
Territorialer Zusammenhalt – Auswirkungen der EU-Politik auf die lokale Ebene
8. unterstützt die im Grünbuch über den territorialen Zusammenhalt geäußerten Ansichten zur Wettbewerbsfähigkeit, die auf „Verbindungen mit anderen Gebieten“ beruht, „um sicherzustellen, dass gemeinsame Vorteile auf koordinierte und nachhaltige Weise genutzt werden“ und das Potenzial der territorialen Vielfalt der Europäischen Union ausgeschöpft werden kann; hebt diesbezüglich hervor, dass ein reibungsloser und koordinierter Betrieb der Verkehrsdienste und ein ausreichender Zugang zur Telekommunikation sowie eine etwaige gemeinsame Nutzung der Ressourcen in den Bereichen Energie, Gesundheit, Forschung, Bildung, Umweltschutz und Infrastruktur grundlegende Voraussetzungen für eine weitere Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sind; fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge für die Definition und konsequente Verwirklichung des Ziels des territorialen Zusammenhalts vorzulegen;
9. vertritt die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung und Umsetzung der Kohäsionspolitik einen territorialen Ansatz („place-based approach“) unterstützen sollten; stellt fest, dass den Regionen in den einzelnen Mitgliedstaaten je nach deren politischer und administrativer Struktur eine unterschiedliche Rolle zukommt; fordert, dass der Grundsatz der Subsidiarität als verstärktes und erweitertes Konzept gemäß der Definition des AEUV ordnungsgemäß angewandt und eine Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Programmplanungszeitraum angestrebt wird, indem die Anwendung des Grundsatzes der Dezentralisierung gefördert wird, und zwar bis zur Ebene der lokalen Gebietskörperschaften, um die Ausschöpfungsquote der Mittel zu verbessern; hält es in diesem Zusammenhang für kontraproduktiv, dass die Regionen im Durchschnitt nur 30,5 % der für die Kohäsionspolitik bereitgestellten Haushaltsmittel verwalten, während der Rest den zentralen Regierungen bzw. Verwaltungen zur Verfügung steht, stellt in diesem Sinne fest, dass das Partnerschaftsprinzip zukünftig eindeutig gestärkt werden muss;
10. ist der Ansicht, dass insbesondere in den Grenzgebieten die Schwierigkeiten sichtbar werden, denen die Europäische Union angesichts der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Öffnung der Grenzen, der Vollendung des Binnenmarktes und der Globalisierung gegenübersteht; betont, dass diese Gebiete aufgrund der Konkurrenz in den Bereichen Steuern und Soziales, komplizierter Verwaltungsabläufe und der Wanderbewegungen zwischen Regionen und Staaten unter mangelnder Wettbewerbsfähigkeit leiden können; weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig die Weiterentwicklung der Instrumente der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und des Regierens auf mehreren Ebenen ist, und fordert die Kommission auf, den Informationsaustausch und den Austausch bewährter Verfahren zu fördern;
11. weist darauf hin, dass der territoriale Zusammenhalt horizontalen, multisektoralen Charakter hat und die Unionspolitiken deshalb zu seinem Zustandekommen beitragen müssen; bekräftigt, dass sich dieses Konzept nicht auf die Auswirkungen der Regionalpolitik beschränkt, sondern auch die Koordinierung mit anderen Unionspolitiken betrifft, die auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sind und greifbare Ergebnisse auf regionaler Ebene hervorbringen, damit die spezifischen Formen regionalen Potenzials entwickelt und voll ausgeschöpft werden und ihre Wirkung vor Ort gesteigert wird, wodurch sich die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Regionen erhöht und territorialer Zusammenhalt erreicht wird; ist der Auffassung, dass „Konzentration, Kooperation und Konnexion“ die Eckpfeiler des territorialen Zusammenhalts sind, mit denen eine ausgewogenere territoriale Entwicklung in der EU erreicht werden kann;
12. betont, dass Regieren auf mehreren Ebenen es mit sich bringt, die Zuständigkeit für Programme zu übertragen, damit das Potenzial der territorialen Zusammenarbeit besser ausgeschöpft werden kann; stellt daher fest, dass die Grundsätze des Regierens auf mehreren Ebenen umgesetzt werden sollten, damit die Europäische Union mithilfe kohärenter und ergebnisorientierter Maßnahmen sowie dadurch, dass spezifische regionale und lokale Prioritäten gesetzt werden, gemeinsame Ziele verfolgen kann;
13. begrüßt die Ergebnisse der Initiativen URBAN und LEADER und vertritt die Ansicht, dass die damit gewonnenen Erfahrungen und damit verbundenen Beispiele für vorbildliche Praktiken genutzt werden sollten, um den Rahmen für eine integrierte, ausgewogene Entwicklung des ländlichen und städtischen Raums in Einklang mit den Bedürfnissen jeder Region zu schaffen; fordert die Kommission auf, Arbeitsmethoden zu prüfen und vorzuschlagen, die Stadt-Land-Partnerschaften fördern, die Landflucht eindämmen und gleichzeitig eine nachhaltige städtische Entwicklung fördern, da fast 80% der EU-Bevölkerung im städtischen Raum leben; stellt fest, dass sowohl städtische als auch ländliche Gebiete eine dynamische Rolle bei der wirtschaftlichen Entwicklung der Regionen spielen und betont die Notwendigkeit, im nächsten Programmplanungszeitraum finanzielle Mittel für Investitionen in Projekte sowohl in Städten als auch in Vorstadtbereichen vorzusehen und eine bessere Koordinierung mit Programmen für die Entwicklung ländlicher Gebieten zu gewährleisten;
Maximierung des Beitrags der Kohäsionspolitik zur Förderung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit
14. sieht die Partnerschaft als ein Grundprinzip der Gestaltung der Kohäsionspolitik an und ist überzeugt, dass der „Bottom-up”-Ansatz zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten und Verbesserung der Qualität des Programmplanungsprozesses führt; vertritt die Ansicht, dass alle Ebenen der Regierung bzw. Verwaltung eine kohärente, einander ergänzende und produktive Rolle bei der Förderung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der EU übernehmen müssen; fordert die Kommission auf, eine genauere Definition des Partnerschaftsprinzips zu liefern, um die Errichtung echter Partnerschaften mit regionalen und lokalen Behörden zu gewährleisten und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Regionen zu fördern;
15. weist erneut darauf hin, dass die Kofinanzierung zu den Grundprinzipien einer ordnungsgemäß betriebenen Kohäsionspolitik gehört; fordert, dass die Kofinanzierung trotz der aufgrund der Wirtschaftskrise erfolgten Einschränkungen bei den öffentlichen Ausgaben beibehalten wird;
16. betont die Notwendigkeit, den Unternehmergeist zu fördern und kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen, da diese anerkanntermaßen einen wichtigen Beitrag zur Stimulierung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet haben; betont, dass es notwendig ist, die Rolle der EU-Instrumente, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit Europas unterstützt wird, im Hinblick auf die Rationalisierung von Verwaltungsverfahren, die Förderung des Zugangs zu Finanzmitteln, insbesondere für KMU, die Einführung innovativer Anreizmechanismen auf der Grundlage des Erreichens von Zielen im Zusammenhang mit intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum und auf die Förderung einer engeren Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank und anderen Finanzinstitutionen zu überprüfen und zu festigen; begrüßt den durch Finanzierungsinstrumente erbrachten Mehrwert und ermutigt dazu, solche Instrumente ebenso wie Umlauffonds und Globalzuschüsse in möglichst großem Umfang einzusetzen, um positive Synergien und damit einhergehend eine Maximierung der Ergebnisse zu erzielen; fordert darüber hinaus einen vereinfachten Zugang zu Risikokapital und Kleinstfinanzierung;
17. erinnert daran, dass eine effiziente Umsetzung der Kohäsionspolitik stark von deren Planung abhängt und dass deshalb die Einbeziehung lokaler und regionaler Behörden zu einem frühen Zeitpunkt bei der Gestaltung und Umsetzung der künftigen Kohäsionspolitik von entscheidender Bedeutung ist; betont ferner die Notwendigkeit der Entwicklung von horizontalen und vertikalen Partnerschaften zwischen öffentlichen Körperschaften auf allen Ebenen, um eine möglichst effiziente Verwaltung auf mehreren Ebenen zu gewährleisten; betont, dass Politikgestaltung auf mehreren Ebenen eines der wichtigsten Prinzipien der Kohäsionspolitik und von grundsätzlicher Bedeutung ist, um die Qualität des Entscheidungsprozesses zu gewährleisten; betont in diesem Zusammenhang ferner die Bedeutung der Partnerschaft zwischen den regionalen Körperschaften und dem Ausschuss der Regionen;
18. begrüßt die Änderung der Verordnung (EG) Nr.1083/2006 des Rates, durch die das Verfahren für die Inanspruchnahme der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds vereinfacht wird, und fordert die Kommission auf, die Verfahren weiter zu vereinfachen, um ihre Flexibilität zu gewährleisten und den bürokratischen Aufwand für die Begünstigten dieser Fonds zu verringern, damit die betreffenden Körperschaften wichtige Aufgaben mit möglichst geringem zeitlichem Aufwand und ausreichenden Mitteln bewältigen können; vertritt die Ansicht, dass öffentlich-private Partnerschaften einen wertvollen Beitrag leisten können, indem sie die auf lokaler und regionaler Ebene unternommenen Bemühungen ergänzen, und fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge für die Stärkung öffentlich-privater Partnerschaften im Rahmen der Kohäsionspolitik vorzulegen;
19. betont die Notwendigkeit, zur Beseitigung von Unterschieden die Unterstützung insbesondere zugunsten von Projekten für Regionen mit Entwicklungsrückstand fortzusetzen, damit die für diesen Programmplanungszeitraum erwartete Wirkung nachhaltig bleibt und den anfänglichen Vorausschätzungen entspricht; stellt fest, dass eine Verbesserung der Zugänglichkeit und der Infrastruktureinrichtungen zur Wettbewerbsfähigkeit der Regionen mit Entwicklungsrückstand im Binnenmarkt und auch zu äußerer Wettbewerbsfähigkeit der EU insgesamt beitragen wird; vertritt die Ansicht, dass eine Zurücknahme dieser Unterstützung die Auswirkungen der anfänglichen positiven Ergebnisse verringern würde;
20. betont, dass sich die Kohäsionspolitik zwar traditionell auf die am wenigsten wohlhabenden Regionen konzentriert, aber dennoch alle Regionen der Europäischen Union, unabhängig von ihrem Entwicklungsstand, betrifft; betont deshalb die Notwendigkeit, das Ziel der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu fördern; weist nachdrücklich darauf hin, dass eine solide und angemessen finanzierte Kohäsionspolitik mit Haushaltsmitteln, die mindestens den heutigen entsprechen sollten, und zwar sowohl in absoluten als auch in relativen Zahlen; Voraussetzung ist für das Erreichen der Ziele der Strategie Europa 2020, um eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft, die der EU zu weltweiter Wettbewerbsfähigkeit verhilft, und eine ausgewogene Entwicklung aller Regionen zu gewährleisten, um damit das Ziel des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts zu erreichen;
21. ist der Auffassung, dass das BIP weiterhin das Hauptkriterium für die Bestimmung der Förderfähigkeit im Rahmen der Regionalpolitik sein muss, wenn auch andere messbare Indikatoren hinzugefügt werden können, wenn sie sich als relevant erwiesen haben; wobei den nationalen Behörden ein Spielraum verbleiben muss, um auf der geeigneten Ebene des Entscheidungsprozesses andere Indikatoren verwenden zu können, durch die spezifische Umstände von Regionen und Städten berücksichtigt werden können;
22. betont die Notwendigkeit, bei der Zuweisung von Mitteln den spezifischen Gegebenheiten etwa von Küstenregionen und Berggebieten in äußerster Randlage, Gebieten mit abnehmender Bevölkerungsdichte oder abgelegenen Grenzregionen und –städten Rechnung zu tragen; ermutigt die Regionen, Initiativen zur Nutzung der regionalen Besonderheiten vorzuschlagen; fordert die Kommission auf, die unterschiedlichen Finanzinstrumente anzupassen, um kurz- und mittelfristig einen Mehrwert zu schaffen, wobei auch die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise zu berücksichtigen sind;
23. ermuntert die Kommission, neue Möglichkeiten im Bereich der Finanzierungstechniken zu erforschen, um die Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit der Kohäsionspolitik zu verbessern und bei den geförderten Vorhaben optimale Ergebnisse zu erzielen;
24. verweist auf die positiven Auswirkungen der Gleichstellung von Männern und Frauen auf das Wirtschaftswachstum, den sozialen Zusammenhalt und folglich auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU;
Kohäsionspolitik als Schlüsselpolitik für die Zeit nach 2013
25. betont die entscheidende Rolle, die die regionale Entwicklung und der territoriale Zusammenhalt in ganz Europa aufgrund ihres europäischen Mehrwerts für die Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der EU und Erreichung der Ziele der EU für das Jahr 2020 spielen, und hält den territorialen Ansatz für eines der Hauptmittel zur Verwirklichung des wirtschaftlichen Gleichgewichts;
26. unterstreicht die Notwendigkeit eines integrativen Ansatzes für den Einsatz der Strukturfonds, da dies für die Regionen ein wichtiges Hilfsinstrument ist, um nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand zu erreichen;
27. betont, dass weiterhin Übergangsregelungen gelten sollten, um den gegenwärtigen Entwicklungsstand zu festigen und auszubauen, der beeinträchtigt werden könnte, wenn die Fördermittel nach der Verwirklichung eines festgelegten Ziels radikal gekürzt werden; weist darauf hin, dass somit eine Gleichbehandlung der Regionen gewährleistet wäre, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, was auch eine rationelle Organisation der Programme ermöglichen würde;
28. erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten daran, dass die Erwartungen der europäischen Öffentlichkeit den Bedürfnissen der Menschen und besonders dem Wunsch nach Zugang zu einer angemessen Infrastruktur und hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen entsprechen, die zu gleichen Bedingungen für alle und zu für alle europäischen Bürger unabhängig von ihrem Wohn- und Arbeitsort erschwinglichen Preisen angeboten werden müssen; besteht darauf, dass der Grundsatz der Chancengleichheit beachtet werden muss, und betont, dass sämtliche von den Strukturfonds geförderte Infrastrukturen und Vorhaben Menschen mit Behinderungen offenstehen müssen;
29. weist darauf hin, dass es für die Festigung des Wissens und der Innovation als Triebkräfte für das künftige Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit Europas notwendig ist, die Qualität der Bildung zu erhöhen, auf den Forschungsergebnissen aufzubauen, die Innovation und den Wissenstransfer in der gesamten Union zu fördern, die Informations- und Kommunikationstechnologien vollständig auszuschöpfen, sicherzustellen, dass aus innovativen Ideen neue Produkte und Dienstleistungen werden, die zu Wachstum und hochwertiger Beschäftigung führen und dazu beitragen, die sich aus den sozialen Veränderungen in Europa und der Welt ergebenden Herausforderungen zu bewältigen, den Unternehmergeist zu fördern, das Hauptaugenmerk auf die Bedürfnisse der Nutzer und auf die Marktchancen zu legen und zugängliche und ausreichende Finanzierungsmittel zu garantieren, bei denen die Strukturfonds eine wesentliche Rolle spielen;
30. betont, dass der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt die Möglichkeit bietet, das Potenzial von Forschung, Entwicklung und Innovation voll auszuschöpfen und den europäischen Bürgern Aussichten auf bessere Lebensbedingungen zu eröffnen und ihr Vertrauen in die EU zu stärken; vertritt die Ansicht, dass einzelne und kombinierte Investitionen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation die Kapazitäten und Potenziale von Regionen und Städten berücksichtigen müssen, und dass durch Programme für den Aufbau von Institutionen und Kapazitäten zur Entwicklung von Schlüsselbereichen wie E-Gesundheit, Arzneimittel, Verkehr und Logistik, Umwelt, digitale Inhalte, Energie und Sicherheit beigetragen werden sollte;
31. vertritt die Ansicht, dass ein Teil der im Rahmen der Kohäsionspolitik für Forschung, Entwicklung und Innovation bereitgestellten Mittel für die Erreichung und Beibehaltung der internationalen Führungsrolle in den Bereichen, in denen Europa bereits einen Wettbewerbsvorteil hat, und in den Bereichen, in denen sich Europa eine neue Chance bietet, eine Führungsposition zu erreichen, verwendet werden sollte;
32. vertritt die Ansicht, dass zur Konsolidierung des Binnenmarkts konkrete Maßnahmen zur Belebung des Wettbewerbs auf europäischer Ebene erforderlich sind, ohne dass dadurch ein Ungleichgewicht zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen wird; vertritt die Ansicht, dass auf diese Weise ein ausreichendes Maß an Stabilität und wirtschaftlichem Wohlstand auf europäischer Ebene erreicht werden kann;
33. empfiehlt den Mitgliedstaaten und der Kommission, der Unterstützung größerer Projekte, die zwei oder mehr operationelle Programme umfassen und größere Auswirkungen auf europäischer Ebene haben, die Mehrwert schaffen, zur Entstehung hochwertiger Arbeitsplätze beitragen und eine nachhaltige Entwicklung der Regionen gewährleisten, größere Aufmerksamkeit zu schenken;
34. stellt fest, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik weiterhin Maßnahmen gefördert werden sollten, die möglichst viele Arbeitsplätze schaffen und eine Nutzung der lokalen Arbeitskräfte und deren ständige Weiterbildung ermöglichen, um eine hohe Produktivität zu gewährleisten;
35. betont, dass die Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts eine notwendige aber nicht hinreichende Bedingung für die Gewährleistung der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit ist, und dass diese außerdem umfangreiche Investitionen in Schlüsselbereichen wie Energie, Umwelt, Infrastruktur, Bildung, Forschung und Entwicklung, kreative Industriezweige und Dienstleistungen, Logistik und Verkehr erfordert;
o
o o
36. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P6_TA(2009)0165.
- [2] Angenommene Texte, P6_TA(2009)0156.
- [3] Angenommene Texte, P6_TA(2008)0492.
- [4] Angenommene Texte, P6_TA(2009)0163.
- [5] Angenommene Texte, P6_TA(2010)0223.
- [6] ABl. C 290 E vom 29.11.2006, S. 97.
BEGRÜNDUNG
Eine verbesserte Lebensqualität durch die Schaffung sicherer und besser qualifizierter Arbeitsplätze und durch die Gewährleistung des Zugangs zu Infrastrukturen aller Art – sei es Verkehr, Soziales oder Bildung oder in Bezug auf Forschung, Entwicklung und Innovation – war für die Öffentlichkeit ausschlaggebend, den Prozess der europäischen Integration zu unterstützen.
Die Kohäsionspolitik kann die kohärente Entwicklung der Europäischen Union mithilfe ihrer spezifischen Ziele und Instrumente gewährleisten und dadurch den wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnissen der europäischen Öffentlichkeit Rechnung tragen. Gleichzeitig sind die EU-Mitgliedstaaten, einschließlich der ost-und südosteuropäischen Länder, unmittelbar mit den Auswirkungen der Globalisierung konfrontiert.
Die Art und Weise, wie jeder Mitgliedstaat die Chancen nutzt, die ihm durch die Zugehörigkeit zu einem europäischen Binnenmarkt geboten werden, hängt von seinem Reifegrad und seinem Entwicklungsstand ab, die von Land zu Land unterschiedlich sind. Daraus folgt, dass jeder Mitgliedstaat verantwortlich ist, die effektivsten Maßnahmen genau zu ermitteln, die seine Volkswirtschaft in die Lage versetzen, innerhalb dieses globalen Systems zu funktionieren.
Dieser Bericht mit dem Titel „Erreichen eines echten territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts innerhalb der EU - eine Conditio sine qua non für die globale Wettbewerbsfähigkeit?” verfolgt die Absicht, die Debatte über die gegenseitige Abhängigkeit und die sich ergänzenden Maßnahmen, die auf europäischer und nationaler Ebene ergriffen werden, um die Ziele der EU-Politik zu erreichen, einschließlich des Ziels, die globale wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, unter den Mitgliedern des Europäischen Parlaments in Gang zu setzen. Der Bericht versucht, einen Rahmen zu bieten, mit dem die integrative Rolle der Kohäsionspolitik und der Beitrag, den sie zur Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der EU leistet, hervorzuheben.
Die Sinnweise des Berichterstatters
Der globale und europäische Kontext hat die Regionen in den Vordergrund geschoben, was auf die Herausforderungen zurückzuführen ist, denen sie sich gegenübersehen, sei es auf dem Gebiet des Klimawandels, der demographischen Alterung, der sozialen Migration oder bei Energiefragen, oder die Herausforderungen, die aus der Wirtschafts- und Finanzkrise entstanden sind und deren Auswirkungen sich auf lokaler Ebene bemerkbar machen.
Ihr Berichterstatter vertritt die Ansicht, dass die Kohäsionspolitik die Schlüsselpolitik der EU darstellt, um die Regionen in die Lage zu versetzen, diese Herausforderungen so gut wie möglich zu bewältigen und dadurch dazu beizutragen, die globale wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern, indem:
- gemeinsame Lebensstandards für alle EU-Bürger gewährleistet werden, und
- die Entwicklung gefördert wird, indem lokale und regionale Besonderheiten genutzt werden und dadurch ein Mehrwert und wirtschaftliche Produktivität erzeugt werden.
Die Kohäsionspolitik hat einen größeren Beitrag geleistet, um die Ziele der Lissabon-Strategie zu erfüllen. Damit die erzielten Ergebnisse und ihre erwartete Wirkung jedoch konsolidiert werden können, sind nach Ansicht des Berichterstatters fortgesetzte Investitionen in Infrastrukturen aller Art als eine Grundlage zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft notwendig.
Infrastruktur – ein wesentlicher Faktor zu Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit
Die Infrastruktur ist eine der Hauptsäulen, die international bewertet werden, um das Niveau der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu bemessen; sie ermöglicht es, die Folgen von Entfernungen auszugleichen und die Mobilität von Investitionen und Arbeitskräften zu gewährleisten.
Das EU 2020-Ziel einer wettbewerbsfähigen, vernetzten und ökologischeren Wirtschaft kann erreicht werden, wenn die Infrastruktur modernisiert und vernetzt wird und Investitionspläne und Entwicklungsprojekte unterstützt werden, die im Einklang mit den spezifischen Besonderheiten jeder Region stehen. Dieses Konzept kann in die Wirklichkeit umgesetzt werden, wenn innovative Methoden und Instrumente angewendet werden.
Der Berichterstatter hält es für sehr wichtig, einen territorialen Zusammenhalt zu erreichen, denn gerade auf territorialer Ebene lässt sich erkennen, in welchem Ausmaß
- die Planung des regionalen Entwicklungsprozesses mit den Bedürfnissen und dem spezifischen Potenzial eines Gebiets Schritt hielt;
- die beteiligten Partner über ausreichende institutionellen Kapazitäten verfügen, um die bestmögliche Ausschöpfungsquote von EU-Mitteln zu gewährleisten;
- die von der EU geleistete Unterstützung eine langfristige Hilfe darstellt, die auf den Ergebnissen aufbaut, die durch die Verwirklichung von EU-finanzierten Projekten erreicht wurden, und die Nachhaltigkeit gewährleistet.
Unterschiede im Ausmaß von Dezentralisierung und mehrschichtige Regierungssysteme führen zu Situationen, die auf lokaler und regionaler Ebene am deutlichsten erkennbar sind, und die Garantie, dass staatlich finanzierte Maßnahmen – auf europäischer oder nationaler Ebene, komplementär sind, wobei jegliche sich überschneidende Finanzierungen zu vermeiden sind, sind echte Herausforderungen, die auf lokaler Ebene bewältigt werden müssen.
Die horizontale und vertikale Koordinierung zwischen den unterschiedlichen Regierungsebenen und zwischen Tätigkeitsfeldern und Interventionsarten ist unbedingt sicherzustellen. Die Gewährleistung gemeinsamer Standards bei der über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt erreichten Entwicklung, insbesondere in Grenzregionen, verlangt Folgendes:
- Planung von hoher Qualität, die sich auf die Einbeziehung der Akteure aller maßgeblichen EU-Ebenen und Sektoren stützt;
- Verwendung einschlägiger und einheitlicher Statistiken und Indikatoren sowohl in den Phasen der Planung als auch der Umsetzung;
- Einführung eines spezifisch abgestuften Überwachungssystems, um zu ermöglichen, dass eine ganze Reihe von Indikatoren und Auswirkungen beobachtet und analysiert werden können;
- Verbreitung der Ergebnisse der Bewertungen auf allen Regierungsebenen und regionalen Tätigkeitsbereichen.
Angesichts der Tatsache, dass die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds die wichtigsten Finanzinstrumente sind, um dazu beizutragen, die auf regionaler Ebene gesetzten Entwicklungsziele zu erreichen, wäre es wünschenswert, den von ihnen erzeugten Mehrwert zu optimieren, und zwar durch:
- Stärkung der von den lokalen und regionalen Behörden unternommenen Anstrengungen, um die Verwaltungskapazität auszubauen, da es einen nachgewiesenen Bedarf für Planungs-Know-how und Qualität gibt Die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen eine hochwertige technische Unterstützung gewährleisten, und der Prozess zur Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts muss auf lokaler und regionaler Ebene verstärkt werden;
- Vereinfachung der Verfahren zur Vergabe von Struktur- und Kohäsionsmitteln;
- Entwicklung des für öffentlich-private Partnerschaften notwendigen Rahmens, so dass dieser für die Regionen eine gangbare und realistische Option darstellt.
Es gibt viele Mitgliedstaaten, in denen es keinen ausreichend eindeutigen Rechtsrahmen und nicht genug Know-how auf regionaler Ebene gibt, um ein solches Konzept zu ermöglichen, obwohl öffentlich-private Partnerschaften als eine Alternative angesehen werden. Beispielsweise sollte die EIB die erforderliche technische Unterstützung für die Behörden zur Verfügung stellen, so dass sie solche Partnerschaften bilden können.
Alle Punkte müssen berücksichtigt werden, so dass die Regionen in dem nächsten Planungszeitraum in dem umfassenden Rahmen der EU 2020-Ziele ihre eigenen Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung leisten und sicherstellen können, dass gemeinsame Lebensstandards erreicht werden.
Nach 2013 muss die Kohäsionspolitik angesichts ihrer entscheidenden Rolle beim Abbau der Entwicklungsunterschiede zwischen den europäischen Regionen ein entscheidendes Politikfeld werden. Es trifft zu, dass der Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise bestimmte Veränderungen auslösen kann, aber mit ausgereiften und flexiblen Instrumenten wird es möglich sein, den sehr unterschiedlichen Bedürfnissen der Regionen Rechnung zu tragen. Dies ist ein Grund, warum der Berichterstatter eine Dreier-Vereinbarung/Verpflichtung zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Regionen für erforderlich hält, die die Rollen eindeutig definiert, die jeder übernehmen muss, um die gesteckten Ziele zu erreichen.
Der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation und dem Ausbau des Bildungswesens und der notwendigen Qualifikationen, um einen integrativen Arbeitsmarkts zu gewährleisten, werden politische Maßnahmen auf regionaler Ebene folgen. Die Gewährleistung eines gemeinsamen Entwicklungsstandes und des Zugangs zu Basisinfrastrukturen und hochwertigen Dienstleistungen stärkt die Fähigkeit, größeren Herausforderungen begegnen zu können. Die globale wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit wird von dieser Fähigkeit, auf die Globalisierung zu reagieren, gestärkt.
Die Verwendung europäischer und nationaler Finanzmittel, die für Projekte zur Verfügung stehen, die mit Forschung, Entwicklung und Innovation zu tun haben, ist nicht einheitlich, d.h. die Verwaltungskapazität auf regionaler Ebene muss verbessert werden, so dass neue Lösungen für aktuelle Probleme gefunden werden können.
Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass die Regionen, wenn erstmal des Ziel erreicht wurde, eine ähnliche Lebensqualität durch die Ermöglichung des Zugangs zu Infrastruktur und hochwertigen Dienstleistungen zu gewährleisten, sich auf Maßnahmen konzentrieren können, die darauf abzielen, das lokale wirtschaftliche Potenzial zu entwickeln, wobei die Förderung lokaler Forschung, von Entwicklungs- und Innovationsmaßnahmen und die angemessene regionale Infrastruktur einen wichtigen Schritt darstellen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
28.10.2010 |
|
|
|
||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
38 5 1 |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
François Alfonsi, Luís Paulo Alves, Sophie Auconie, Catherine Bearder, Jean-Paul Besset, Victor Boştinaru, Zuzana Brzobohatá, John Bufton, Alain Cadec, Salvatore Caronna, Ricardo Cortés Lastra, Francesco De Angelis, Rosa Estaràs Ferragut, Elie Hoarau, Danuta Maria Hübner, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Seán Kelly, Evgeni Kirilov, Constanze Angela Krehl, Petru Constantin Luhan, Riikka Manner, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Miroslav Mikolášik, Jan Olbrycht, Wojciech Michał Olejniczak, Markus Pieper, Tomasz Piotr Poręba, Monika Smolková, Csanád Szegedi, Nuno Teixeira, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák, Hermann Winkler, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Karima Delli, Jens Geier, Ivars Godmanis, Lena Kolarska-Bobińska, James Nicholson, Elisabeth Schroedter, László Surján, Patrice Tirolien |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Andrea Češková |
|||||