BERICHT zur internationalen Handelspolitik im Zuge der Herausforderungen des Klimawandels

5.11.2010 - (2010/2103(INI))

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Yannick Jadot
Verfasser der Stellungnahme (*):
Jo Leinen, Ausschuss für Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
(*) Assoziierte Ausschüsse – Artikel 50 der Geschäftsordnung


Verfahren : 2010/2103(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0310/2010

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur internationalen Handelspolitik im Zuge der Herausforderungen des Klimawandels

(2010/2103(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die 2007 veröffentlichten Berichte der drei Arbeitsgruppen des zwischenstaatlichen Ausschusses über Klimaänderungen (IPCC)[1],

–   unter Hinweis auf das vom Europäischen Rat am 17. Dezember 2008 angenommene Klimapaket,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 29. und 30. Oktober 2009 zu den Klimaverhandlungen,

–   unter Hinweis auf den UN-Klimagipfel vom 7. bis zum 18. Dezember 2009 in Kopenhagen (Dänemark) und das daraus resultierende Kopenhagener Abkommen,

–   unter Hinweis auf seine vorherigen Entschließungen zum Klimawandel, insbesondere seine Entschließungen vom 10. Februar 2010 zum Ergebnis des Gipfels in Kopenhagen[2] sowie vom 29. November 2007 zu Handel und Klimawandel[3],

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Mai 2010 zur Analyse der Optionen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen um mehr als 20 % und Bewertung des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen (KOM(2010)0265),

–   unter Hinweis auf die Mitteilungen der Kommission vom 19. Juni 2010 betreffend die Nachhaltigkeit der Biokraftstoffe und flüssigen Brennstoffe[4],

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. November 2008 betreffend die Rohstoffinitiative – Sicherung der Versorgung Europas mit den für Wachstum und Beschäftigung notwendigen Gütern (KOM(2008)0699),

–   unter Hinweis auf den am 26. Juni 2008 veröffentlichten Bericht der Welthandelsorganisation und des UN-Umweltprogramms über Handel und Klimawandel,

–   unter Hinweis auf die Schlusserklärung der Staats- und Regierungschefs auf dem G20-Gipfel in Pittsburgh am 24. und 25. September 2009,

–   unter Hinweis auf die im Juni 2010 veröffentlichte Studie des Climate Strategies Institute „Tackling leakage in a world of unequal carbon prices“[5] , die im März 2010 veröffentlichte Studie des Instituts CE Delft „Why the EU could und should adopt higher greenhouse gas reduction targets“ [6] , die im Februar 2010 veröffentlichte Studie des Sandbag-Instituts „The Carbon Rich List: The companies profiting from the EU Emissions Trading Scheme“[7] sowie die Studie des Instituts Carbon Trust „International carbon flows“,

–   unter Hinweis auf das 2008 veröffentlichte „International Assessment of Agricultural Knowledge, Science and Technology for Development“[8],

–   unter Hinweis auf die Vorschriften zur Einführung der Energiecharta, die Gegenstand der Rechtssache Vattenfall Europe Generation AG gegen die Bundesrepublik Deutschland vom 27. April 2009 sind, in der ein Unternehmen gegen einen Mitgliedstaat klagte, weil dieser das Umweltrecht verstärkte,[9]

–   unter Hinweis auf den Ontario Green Energy Act vom 14. Mai 2009,[10]

–   unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) vom Mai 2003,

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Entwicklungsausschusses (A7‑0310/2010),

A. in der Erwägung, dass die Erdtemperatur in den letzten hundert Jahren gestiegen ist und noch weiter steigen wird und dass die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des Klimawandels besorgniserregende Ausmaße annehmen und dass die Erderwärmung unter 2° C bleiben muss,

B.  in der Erwägung, dass die auf der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen im Dezember 2009 getroffene Vereinbarung unzulänglich ist und dass die Europäische Union aufgrund ihres mangelnden Ehrgeizes und ihrer Uneinigkeit dort keine führende Rolle spielte,

C. in der Erwägung, dass die auf der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen im Dezember 2009 getroffene Vereinbarung unzulänglich und enttäuschend ist, dass die verschiedenen Vertragsstaaten der UN-Klimarahmenkonvention sich nicht einigen konnten und dass die Europäische Union dort keine führende Rolle spielte und auch nicht geschlossen auftrat;

D. begrüßt die Absicht des Europäischen Rates, die Treibhausgase bis 2050 um 80 bis 95 % gegenüber 1990 zu senken, was notwendig ist, damit die EU wieder die internationale Vorreiterrolle im Kampf gegen den Klimawandel übernimmt, während andere Staaten – insbesondere in ihren Konjunkturprogrammen – stark auf eine umweltfreundliche Wirtschaft setzen; unterstützt im vollem Umfang das Ziel der Verringerungen in der EU um 30 % bis 2020 unabhängig von den Ergebnissen der internationalen Verhandlungen,

E.  in der Erwägung, dass die UN-Klimakonferenz in Cancún im November und Dezember 2010 eine einmalige Chance für einen echten Dialog ist und dass auf diesem Gipfel international rechtsverbindliche Instrumente verabschiedet, viel strengere Kontrollen beschlossen und wesentliche Fortschritte im Hinblick auf eine umfassende rechtsverbindliche operationelle Vereinbarung über die Begrenzung der Erderwärmung auf weit unter 2° C erzielt werden sollten,

F.  in der Erwägung, dass die Bekämpfung des Klimawandels ein Wettbewerbsfaktor ist, wobei Energieeinsparungen und die erneuerbaren Energien zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit der EU und mit großem Potenzial für die industrielle Entwicklung, Innovationen, Raumplanung und Arbeitsplatzschaffung die wichtigsten Ziele für Europa sind,

G. in der Erwägung, dass subventionierte Energie und unbeschränkte CO2-Emissionen bestimmten Staaten einen komparativen Vorteil verschaffen,

H. in der Erwägung, dass sich die Verantwortung der EU im Bereich des Klimawandels nicht auf die in den Mitgliedstaaten ausgestoßenen Treibhausgase beschränkt, da der Verbrauch viel mehr Emissionen verursacht als die Produktion (schätzungsweise 35 % im Vereinigten Königreich, 45 % in Frankreich und 60 % in Schweden),

I.   in der Erwägung, dass die Handelsregeln folglich wesentlich für die Bekämpfung des Klimawandels sind und dass die EU als erste Handelsmacht der Welt diese stark beeinflussen kann,

1.  begrüßt die Absicht des Europäischen Rates, die Treibhausgase bis 2050 um 80 bis 95 % gegenüber 1990 zu senken, was notwendig ist, damit die EU wieder die internationale Vorreiterrolle im Kampf gegen den Klimawandel übernimmt, während andere Staaten – insbesondere in ihren Konjunkturprogrammen – stark auf eine umweltfreundliche Wirtschaft setzen; unterstützt entschieden das Ziel, die Emissionen in der EU – ganz unabhängig von den Ergebnissen der internationalen Verhandlungen – bis 2020 um 30 % zu senken, sodass auch andere Staaten zu ambitionierteren Verpflichtungen angeregt werden;

2.  fordert den Abschluss eines international bindenden Abkommens zum Klimaschutz und unterstützt nachdrücklich das Ziel einer 30-prozentigen CO2-Emissionssenkung in der EU bis 2020, und zwar unabhängig von internationalen Verhandlungen, sowie das langfristige EU-Ziel einer Reduktion der CO2- und anderer Treibhausgasemissionen um mindestens 85 % bis 2050;

3.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Industrieländer eine führende Rolle bei der Senkung der CO2-Emissionen übernehmen müssen; vertritt die Ansicht, dass die Festlegung von Normen sowie die Kennzeichnung und Zertifizierung Instrumente sind, die enorme Möglichkeiten zur Senkung des Energieverbrauchs und damit zur Bekämpfung des Klimawandels bieten; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Regelung für das EU-Emissionshandelssystem durch die Festsetzung eines Mindestpreises für Kohlenstoff zu verschärfen; ist der Auffassung, dass der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) den Erfordernissen der schwächsten Länder nicht gerecht geworden ist;

4.  tritt dafür ein, dass erneuerbare Energieträger verstärkt gefördert werden und die Regierungen der Mitgliedstaaten eine kohärente Politik verfolgen und einen verbindlichen Rechtsrahmen festlegen, der es ermöglicht, langfristig ein abgestuftes Programm von Beihilfen anzunehmen, das zur Öffnung der Märkte und zur Schaffung eines Mindestmaßes an Infrastrukturen beiträgt, was in Zeiten der Krise und der Unsicherheit für die Unternehmen wesentlich ist;

5.  weist darauf hin, dass die Handelspolitik ein Instrument im Dienst der globalen Ziele der Europäischen Union ist und dass die Handelspolitik der Europäischen Union gemäß Artikel 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union „im Rahmen der Grundsätze und Ziele des auswärtigen Handelns der Union“ gestaltet wird und dass gemäß Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union sie insbesondere „einen Beitrag zu globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen“ leistet;

6.  weist darauf hin, dass die EU-Handelspolitik – ob auf bilateraler oder auf multilateraler Ebene – ein Instrument und kein Selbstzweck ist und mit den klimapolitischen Zielen im Einklang stehen und den Abschluss eines ambitiösen Abkommens antizipieren muss;

7.  ist der Auffassung, dass die WTO-Regeln so ausgelegt und weiterentwickelt werden sollten, dass die im Rahmen der multilateralen umweltpolitischen Vereinbarungen eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden; fordert die Kommission auf, innerhalb der WTO auf eine Einigung darüber hinzuwirken, dass den Sekretariaten dieser Vereinbarungen in allen einschlägigen Sitzungen der WTO Beobachterstatus und eine Beraterrolle bei der Streitbeilegung in Umweltfragen zuerkannt wird; fordert die Annahme neuer WTO-Regeln zur Beseitigung des durch billige CO2-Emissionen entstehenden komparativen Vorteils;

8.  bedauert die Tatsache, dass derzeit in keinem WTO-Übereinkommen eine unmittelbare Bezugnahme auf den Klimawandel, die Ernährungssicherheit und die Millenniumsentwicklungsziele enthalten ist; bedauert zudem die Zunahme der Biopiraterie bei klimaresistentem Saatgut; hält Änderungen der WTO-Vorschriften für erforderlich, um eine Kohärenz und Übereinstimmung mit den Verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls und der multilateralen Umweltübereinkommen zu gewährleisten; fordert mit Nachdruck eine Reform der WTO, um eine Produktdifferenzierung nach Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren zu ermöglichen, sowie die Schaffung von neuen Flexibilitäten durch den Rückgriff auf „Zwangslizenzen“ im Rahmen des TRIPS-Übereinkommens;

9.  betont unter Hinweis auf die WTO-Präambel und Artikel XX Buchstaben b, d und g des GATT, dass internationaler Handel nicht zur Ausbeutung natürlicher Ressourcen führen darf, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Prinzip der kollektiven Präferenz im Rahmen der WTO, insbesondere mit Blick auf nachhaltige, klimafreundliche und ethisch unbedenkliche Produkte, zu stärken;

10. fordert die Kommission und die WTO-Mitglieder auf, darauf hinzuwirken, dass die WTO eine Stellungnahme abgibt, in der sie die Bedeutung und die Auswirkungen des Klimawandels zur Kenntnis nimmt, und die WTO dazu zu veranlassen, dafür zu sorgen, dass die WTO-Regeln die globalen Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels, zur Eindämmung seiner Folgen sowie zur Anpassung daran nicht aushöhlen, sondern fördern;

11. bedauert, dass die WTO-Mitgliedstaaten erst noch einen Weg finden müssen, wie dieser Vertrag in das System der UN-Institutionen und -Regeln im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes sowie im Bereich der sozialen Gerechtigkeit und der Achtung aller Menschenrechte integriert werden kann; weist nachdrücklich darauf hin, dass Verpflichtungen und Ziele im Rahmen von multilateralen Umweltabkommen (MEA) wie etwa der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und Abkommen anderer Einrichtungen der Vereinten Nationen (FAO, ILO, IMO) Vorrang vor der engen Auslegung von Handelsregeln haben müssen;

12. fordert die Kommission angesichts der Tatsache, dass seit der Annahme der WTO-Ministerentscheidung von Marrakesch zu Handel und Umwelt vom 15. April 1994 mehr als fünfzehn Jahre vergangen sind, auf, dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens bis Mitte 2011 einen Bericht vorzulegen, in dem sie bewertet, inwieweit der WTO-Ausschuss für Handel und Umwelt seine Ziele erreicht hat, die in der genannten Entscheidung festgelegt sind, und in dem sie Schlussfolgerungen zieht, was noch zu tun bleibt, insbesondere im Zusammenhang mit dem globalen Dialog über die Eindämmung der Folgen des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel und der WTO;

13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der WTO-Verhandlungen und bei bilateralen Handelsabkommen mit Nachdruck zu fordern, dass die Liberalisierung des Handels – insbesondere mit natürlichen Rohstoffen – die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen nicht gefährdet und Klima- sowie Artenschutzziele integraler Bestandteil der Abkommen werden; fordert die Kommission deshalb auf, im Rahmen der WTO darauf zu drängen, dass die Handels- und Umweltminister der WTO-Mitgliedstaaten im Vorfeld der im November und Dezember 2011 in Durban anberaumten UN-Klimakonferenz zusammenkommen; weist darauf hin, dass die UN-Klimarahmenkonvention das Forum ist, in dem eine internationale Vereinbarung zur Bekämpfung des Klimawandels ausgehandelt werden muss;

14. hält eine öffentliche Diskussion über die Schaffung einer Weltumweltorganisation für dringlicher denn je;

Stärkung der positiven Wechselwirkungen zwischen Handel und Klimaschutz

15. anerkennt die positive Rolle des Handels bei der Verbreitung klimafreundlicher Güter und Dienstleistungen; ist der Auffassung, dass sich Klimaschutz und Handelsliberalisierung gegenseitig stärken können, indem sie den Austausch umweltfreundlicher Güter und Dienstleistungen fördern, wobei allerdings ein Verzeichnis dieser Güter und Dienstleistungen nach strengen Umweltkriterien in Zusammenarbeit mit den WTO-Mitgliedstaaten erstellt werden muss;

16. ist der Auffassung, dass der Handel ein wichtiges Instrument des Technologietransfers zugunsten der Entwicklungsländer ist; verweist auf den notwendigen Abbau der Hemmnisse für einen umweltverträglichen Handel, beispielsweise durch die Abschaffung der Zölle für umweltverträgliche Güter im Rahmen der WTO;

17. spricht sich dafür aus, dass die EU mit gutem Beispiel vorangeht und Hindernisse wie Zölle und Abgaben für den Handel mit „grünen“ Technologien sowie umwelt- und klimafreundlichen Produkten abbaut und so genannte Umweltgüter und -dienstleistungen (EGS) auch auf der Basis des Aktionsplans von Bali und des in Kopenhagen vereinbarten grünen Klimafonds fördert;

18. verweist auf die Bedeutung von Innovationen für umweltfreundliche Technologien und anerkennt die Rolle des Handels beim Technologietransfer zwischen den einzelnen Ländern;

19. fordert die EU auf, bei der Ermittlung der wichtigsten Hemmnisse, die der Verbreitung von Technologien in den Entwicklungsländern zur Bekämpfung des Klimawandels entgegenstehen, eine führende Rolle zu übernehmen;

20. ist der Auffassung, dass es verschiedenartige Innovationsanreize gibt, welche den Technologietransfer nicht auf dieselbe Weise fördern; fragt sich insbesondere, welche Auswirkungen die Rechte des geistigen Eigentums auf die Verbreitung von Zukunftstechnologien wie die Biokraftstoffe der zweiten Generation, Batterien und Wasserstoff haben; verweist darauf hin, dass sich infolge schwacher politischer Institutionen und mangelnder Rechtsstaatlichkeit beim Technologietransfer Probleme im Zusammenhang mit dem Schutz der Rechte des geistigen Eigentums ergeben, welcher einer Lösung zugeführt werden müssen; fordert die Kommission deshalb auf, sämtliche Belohnungssysteme für Innovationen unter Berücksichtigung des Risikos des Ausschlusses bestimmter Länder zu prüfen und die Ergebnisse dieser Prüfung in ihre Klimastrategie aufzunehmen;

21. ist besorgt angesichts der internationalen Handelsverzerrungen, Klimafolgen und Haushaltsbelastung infolge von Subventionen für fossile Energieträger; begrüßt die Verpflichtung des G20 zur schrittweisen Abschaffung dieser Subventionen;

22. wünscht, dass die EU eine internationale Vorreiterrolle auf diesem Gebiet spielt und fordert die Kommission auf, zügig einen Zeitplan zur Abschaffung dieser Subventionen in der EU vorzulegen, was natürlich mit Begleitmaßnahmen im sozialen Bereich und in der Industrie einhergehen muss; erinnert an seine Forderung an die Kommission und die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die Exportkreditagenturen und die Europäische Investitionsbank keine Kredite mehr für klimaschädliche Projekte vergeben;

23. spricht sich gegen die Subventionierung fossiler Brennstoffe aus und fordert eine stärkere Förderung umweltfreundlicher, erneuerbarer Energieträger sowie der Erforschung und Entwicklung dezentraler Energiequellen insbesondere in Entwicklungsländern; verweist in diesem Zusammenhang auf das G20-Übereinkommen zur schrittweisen Verringerung von Subventionen für fossile Brennstoffe und fordert die Kommission auf, Vorschläge für eine europäische Strategie zu dessen Umsetzung mit klaren Fristen und erforderlichenfalls mit Ausgleichsmechanismen vorzulegen;

Gerechtere Preise im internationalen Handel und Vermeidung von CO2-Emissionen

24. weist darauf hin, dass die Handelsliberalisierung dem Klima schaden kann, wenn bestimmte Länder aus ihrer klimapolitischen Untätigkeit einen Wettbewerbsvorteil ziehen; empfiehlt deshalb eine Reform der Anti-Dumpingbestimmungen der WTO, um einen fairen Umweltschutzpreis entsprechend des weltweiten Klimaschutznormen zu berücksichtigen;

25. bedauert, dass bestimmte Staaten einen komparativen Vorteil durch die Subventionierung der Energiepreise und das Fehlen von Beschränkungen oder Quoten für CO2-Emissionen erlangen könnten und aufgrund unbeschränkter und somit relativ billiger CO2-Emissionen keinen Anreiz für einen Beitritt zu multilateralen Vereinbarungen zur Bekämpfung des Klimawandels haben;

26. weist aber darauf hin, dass die Klimaverhandlungen auf dem Grundsatz der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung“ beruhen und dass die schwache Klimapolitik der Entwicklungsländer im Allgemeinen auf ihre geringere finanzielle und technologische Leistungsfähigkeit und nicht auf ein bewusstes Umweltdumping zurückzuführen ist;

27. wünscht in diesem Zusammenhang, dass die europäischen Debatten über industrielle CO2-Emissionen betreffend das EU-Emissionshandelssystem und die möglichen Lösungen vorsichtig angegangen werden;

28. erinnert daran, dass nur wenige Industriesektoren nach der letzten einschlägigen Mitteilung der Kommission vom 26. Mai 2010 (KOM(2010)0265) stark für CO2-Emissionen sensibilisiert sind; ist der Auffassung, dass ihre Bestimmungen eine eingehende Analyse Sektor für Sektor erfordert; fordert die Kommission auf, rasch eine solche Methode zu entwickeln, statt für alle Industriesektoren dieselben quantitativen Kriterien aufzustellen;

29. weist darauf hin, dass es keine pauschale Lösung alle Industriesektoren mit CO2-Emissionen gibt und dass die Beschaffenheit der einzelnen Güter oder die Marktstruktur entscheidende Kriterien für die Wahl zwischen den möglichen Instrumenten (kostenlose Quotenzuteilung, Staatshilfen oder Grenzanpassungsmaßnahmen) sind;

30. bedauert den massiven Rückgriff auf die kostenlose Quotenzuteilung, da mehrere aktuelle Studien zeigen, dass bestimmte Unternehmen unverhältnismäßig davon profitieren können und dass dies nicht die begünstigen Unternehmen davon abhält, ihre Produktion zum Teil oder zur Gänze in Nichtmitgliedstaaten zu verlagern; fordert, dass die zugeteilten Quoten im Fall eines vollständigen oder teilweisen Standortwechsels erstattet werden müssen und dass ein Teil davon einem Fonds für soziale und ökologische Umstrukturierungen in verlassenen Industriezonen zugeführt wird;

31. ist der Auffassung, dass ein multilaterales Abkommen zwar das beste Mittel zur Berücksichtigung der negativen externen Umweltauswirkungen von CO2-Emissionen wäre, sich aber in naher Zukunft wohl nicht erreichen lassen wird, sodass die EU auch weiterhin Möglichkeiten prüfen sollte, in den von einer Verlagerung von CO2-Emissionen betroffenen Industriesektoren – in Ergänzung zur Versteigerung von CO2-Emissionszertifikaten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems – geeignete umweltpolitische Instrumente einzuführen, insbesondere einen Mechanismus zur Einbeziehung der CO2-Kosten, der es unter Einhaltung der WTO-Vorschriften ermöglicht, das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen in Drittstaaten zu bekämpfen;

32. räumt ein, dass die WTO-Regeln nicht mit Grenzmaßnahmen unvereinbar sind, die die Auswirkungen nationaler Maßnahmen neutralisieren, indem die Kosten externer ökologischer Effekte in den Produktpreisen berücksichtigt werden, sofern derartige Anpassungen nicht diskriminierend wirken;

33. weist unmissverständlich darauf hin, dass der steuerliche Grenzausgleich nicht als protektionistisches Instrument wirken sollte, sondern als Mittel zur Verringerung der Emissionen; ist der Ansicht, dass die EU einen Teil der potenziellen Einnahmen für die Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention verwenden sollte;

34. ist der Ansicht, dass einzelne Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, die sich der Entscheidung des WTO-Ausschusses für multilaterale Handelsverhandlungen zu Handel und Umwelt vom 15. Dezember 1993 zufolge auf die Beziehungen zwischen Handels- und Umweltmaßnahmen auswirken (wie der steuerliche Grenzausgleich und „Anti-Ökodumping“-Abgaben), sich angesichts des derzeitigen Stands der WTO-Rechtsprechung in diesem Bereich voraussichtlich nur dann als mit den WTO-Regeln vereinbar erweisen, wenn sie im Rahmen eines rechtsverbindlichen globalen Abkommens unter Federführung der UN-Klimarahmenkonvention getroffen werden, und fordert die Kommission daher auf, dem Europäischen Parlament und dem Rat vor der COP-17 in Südafrika eine Mitteilung darüber vorzulegen, wie ein solches System in einem Post-Kyoto-Abkommen eingerichtet werden könnte;

Förderung der Differenzierung der Güter nach ihren Klimaauswirkungen

35. verweist darauf, dass der Klimaschutz verschiedene staatliche Strategien erfordert (Etikettierung der CO2-Emissionen, Vergabe öffentlicher Aufträge mit strengen Umweltschutzkriterien, Normen, Subventionen, Steuern und Quoten), welche die Güter nach ihren Produktionsverfahren und -methoden unterscheiden und notwendigenfalls sowohl für europäische wie auch eingeführte Güter gelten;

36. ist der Ansicht, dass die EU als international größter Handelsblock weltweit Standards setzen kann, und unterstützt die Entwicklung und Verbreitung von Zertifizierungs- und Kennzeichnungssystemen, die soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen; weist auf die erfolgreiche Arbeit internationaler NRO bei der Entwicklung und Förderung entsprechender Zeichen und Zertifikate hin und befürwortet ausdrücklich deren breitere Verwendung;

37. verweist darauf, dass die WTO-Regeln Qualifikationsmaßnahmen für den Handel erlauben, wenn diese notwendig und verhältnismäßig sind und nicht Länder mit denselben Produktionsbedingungen diskriminieren; verweist darauf, dass Klarstellungen dringend erforderlich sind, damit diese Maßnahmen anhand klimapolitischer Kriterien für die Produktionsverfahren und -methoden angewendet werden können;

38. fordert die Kommission auf, sich für eine Wiederaufnahme der Verhandlungen über die Produktionsverfahren und -methoden innerhalb der WTO und die Möglichkeit einer Diskriminierung ähnlicher Güter aufgrund ihrer Kohlenstoffbilanz, Energiebilanz und technischen Normen einzusetzen; ist der Auffassung, dass eine solche Initiative wohl nur dann von den WTO-Mitgliedern akzeptiert wird, wenn sie mit Maßnahmen zur Förderung des Technologietransfers einhergeht;

39. wünscht, dass die EU aufgrund der derzeitigen Unklarheiten bezüglich der Produktionsverfahren und -methoden in der WTO nicht immobil bleibt, sondern ganz im Gegenteil den Handlungsspielraum nützt; fordert die Kommission auf, in den Handelsverhandlungen und bilateralen und multilateralen Handelsabkommen systematisch Gütesiegel oder Nachhaltigkeitskriterien für Güter mit Klimaauswirkungen ins Spiel zu bringen;

40. hebt hervor, dass darauf hingewirkt werden sollte, dass sich die durch den Handel verursachten negativen Umweltfolgen in den Preisen niederschlagen und das Verursacherprinzip durchgesetzt wird; drängt darauf, die Etikettierungs- und Informationssysteme im Zusammenhang mit den Umweltnormen aufeinander abzustimmen;

41. begrüßt deshalb die Einführung von Nachhaltigkeitskriterien für in der EU erzeugte und eingeführte Biokraftstoffe seitens der EU; fordert die Kommission auf, auch eine mögliche Anwendung dieser Nachhaltigkeitskriterien auf die Biomasse und Agrarerzeugnisse zu prüfen; fordert die Berücksichtigung der indirekten Änderungen bei der Bodennutzung zur Biokraftstofferzeugung sowie die Vorlage eines entsprechenden Vorschlags der Kommission vor Ende 2010 entsprechend deren Verpflichtung gegenüber dem Parlament;

42. setzt sich dafür ein, dass für die Produktion von Biokraftstoffen und Biomasse echte, verbindliche Nachhaltigkeitskriterien und -standards entwickelt werden, die die Freisetzung von Klimagasen und kleinen Partikeln durch indirekte Landnutzungsänderung (ILUC) und den gesamten Produktionszyklus berücksichtigen; unterstreicht, dass die Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung Vorrang vor der Produktion von Biokraftstoffen haben muss und dass die Nachhaltigkeit der Politik und der Maßnahmen im Bereich der Landnutzung dringend im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes gewährleistet werden muss;

43. hält es für unerlässlich, den internationalen Handel mit Biokraftstoffen strengen Nachhaltigkeitsnormen zu unterwerfen, die den widersprüchlichen ökologischen und sozialen Auswirkungen dieses Handels Rechnung tragen;

44. begrüßt die europäische Vereinbarung über illegales Holz und erwartet dringend Fortschritte bei den freiwilligen Partnerschaftsvereinbarungen;

Die Handelsliberalisierung darf eine ambitiöse Klimapolitik nicht in Frage stellen

45. ist besorgt angesichts der Absicht der Kommission, trotz des erhöhten Risikos der Entwaldung und der daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf das Klima, die biologische Vielfalt, die Entwicklung und die einheimischen Bevölkerungen die Liberalisierung des Holzhandels in die Handelsabkommen aufzunehmen und insbesondere die Ausfuhrbeschränkungen aufzuheben;

46. weist insbesondere mit Nachdruck darauf hin, dass die Ziele in den Bereichen Klimaschutz und Artenvielfalt mit den Handelsbedingungen kohärent sein müssen, um beispielsweise zu gewährleisten, dass Bemühungen zur Bekämpfung der Entwaldung wirklich greifen;

47. ist der Ansicht, dass das neue internationale Klimaschutzübereinkommen umfassende Garantien für die Minderung der negativen Umweltfolgen des internationalen Holzhandels und für den Stopp der Entwaldung, die ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht hat, enthalten muss;

48. weist darauf hin, dass die Liberalisierung der Agrarerzeugnisse in vielen Entwicklungsländern zur Ausrichtung der Landwirtschaft auf Monokulturen und Ausfuhr geführt hat, was diese anfällig für die negativen Auswirkungen des Klimawandels macht und zu einer breitflächigen Entwaldung führen kann; ist besorgt angesichts der Auswirkungen bestimmter Agrarsubventionen in der EU auf die Lebensmittelsicherheit der einzelnen Länder, insbesondere im Zusammenhang mit dem Klimawandel; fordert die Kommission auf, keine der Entwaldung förderlichen Handelsabkommen abzuschließen und sicherzustellen, dass die Handelsabkommen und die europäischen Staatshilfen für die Landwirtschaft nicht eine Agrarpolitik konterkarieren, die die Bekämpfung des Klimawandels in die Bemühungen um Nahrungsmittelunabhängigkeit einbezieht;

49. stellt mit Besorgnis fest, dass die wirtschaftliche Globalisierung oftmals zu einem Agrarmodell geführt hat, das auf der Monokultur von für den Export bestimmten Anbauprodukten beruht und das in vielen Entwicklungsländern umweltschädlichen landwirtschaftlichen Methoden Vorschub leistet; ist der Auffassung, dass die Handelsregelungen den Erfordernissen der Kleinbauern und der ländlichen Gemeinden, insbesondere in den Entwicklungsländern, in angemessener Weise Rechnung tragen sollten und gleichzeitig auch Anreize für den ökologischen Landbau bieten sollten, der weniger kohlenstoffintensiv ist und somit zur Bekämpfung des Klimawandels beiträgt; fordert, dass auf nationaler und auf internationaler Ebene Normen für die Qualität des Handels festgelegt werden und es den Regierungen ermöglicht wird, den Marktzugang an diese Normen zu knüpfen, indem z. B. der präferenzielle Marktzugang für Produkte gewährt wird, die bestimmte Nachhaltigkeitsnormen erfüllen;

50. ist gegen die Bestimmungen in den Handels- und Investitionsabkommen, aufgrund deren Investoren gegen Länder angehen können, welche ihre Klimaschutzpolitik verschärfen; ist der Auffassung, dass Regeln zur Streitbeilegung zwischen einem Investor und einem Staat nur dann greifen sollten, wenn ein genau definierter Rechtsrahmen den Ländern erlaubt, Umweltschutzmaßnahmen im Einklang mit den weltweiten Zielen in diesem Bereich zu ergreifen;

51. fordert die Kommission auf, sich nicht systematisch den Bestimmungen über den lokalen Anteil der Klimapolitik ihrer Partner zu widersetzen, wie sie es beim Ontario Green Energy Act getan hat; ist der Auffassung, dass diese Bestimmungen die Akzeptanz dieser Politik seitens der Bürger und Unternehmer gewährleisten und dass diese Bestimmungen (zum Beispiel über die Etikettierung des Transports) zwar mangelhaft sind, aber bis zur künftigen Berücksichtigung der Klimakosten in den internationalen Transportkosten den Verbrauch lokal erzeugter Güter fördern;

Volle Berücksichtigung des Transports in der Problematik Handel-Klima

52. bedauert, dass das gegenwärtige Handelssystem eine weltweite Arbeits- und Produktionsteilung bewirkt, die die internationalen Transporte explodieren lässt, ohne deren Umweltkosten zu berücksichtigen; wünscht, dass die Klimakosten des internationalen Transports mittels Steuern oder dem Austausch kostenpflichtiger Quoten in den Preis einfließen; begrüßt die bevorstehende Aufnahme des Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem und fordert die Kommission auf, bis Ende 2011 einen ähnlichen Vorschlag für den Seeverkehr vorzulegen, der 2013 in Kraft treten sollte, falls die Einführung eines weltweiten Mechanismus bis dahin nicht möglich sein sollte; bedauert die Steuerfreiheit von Kraftstoff im Überseetransport von Gütern und fordert die Besteuerung dieses Kraftstoffs und dieser Güter, insbesondere von Luftfracht; fordert die Kommission ferner auf, gegen die Hilfen für die umweltschädlichsten Verkehrsmittel, wie etwa die Steuerbefreiung für Kerosin, vorzugehen;

53. stellt fest, dass CO2-Emissionen im internationalen Handel erheblich verringert werden können, z. B. durch die Auswahl der genutzten Transportmittel nach Effizienz- und Umweltkriterien; fordert, dass die anfallenden Transport- und Umweltkosten in die Produktpreise eingerechnet werden (Internalisierung externer Kosten) und dass vor allem die Schifffahrt, die der Verkehrsträger bei 90 % der Transporte im internationalen Handel ist, in das europäische Emissionshandelssystem (ETS) einbezogen wird;

54. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation ein rechtsverbindliches Abkommen über die Verringerung von Emissionen in der Schifffahrt zu erreichen;

55. hält es für wichtig, dass die internationalen Verpflichtungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen auch für den internationalen Luft- und Seeverkehr gelten;

56. hebt mit Nachdruck hervor, dass der Anstieg der durch die Transporte und den internationalen Handel bedingten CO2-Emissionen die Wirksamkeit der Klimaschutzstrategie der EU beeinträchtigt; vertritt die Auffassung, dass dies ein gewichtiger Grund ist, das Gewicht von einer exportorientierten Entwicklungsstrategie auf die endogene Entwicklung zu verlagern, die auf einem diversifizierten lokalen Verbrauch und einer diversifizierten lokalen Produktion in den Entwicklungsländern basiert; weist darauf hin, dass eine solche Strategie positive Auswirkungen auf die Beschäftigung sowohl in der EU als auch in den Entwicklungsländern haben würde;

57. bedauert es, dass ein erheblicher Teil des internationalen Handels homogene Produkte umfasst, die ebenso gut im Inland hergestellt werden könnten, und dass bei den anfallenden Transportkosten die transportbedingten Umweltkosten nicht einbezogen sind;

58. ist der Auffassung, dass die nachhaltige lokale Erzeugung gefördert werden sollte, insbesondere aufgrund einer besseren Information der Verbraucher, solange die Klimakosten nicht in den Transportpreis einfließen; fordert die Einführung einer Methode zur Erfassung und gemeinsame Etikettierungsvorschriften für die von den einzelnen Gütern verursachten Treibhausgasemissionen, insbesondere aufgrund ihres Transports;

Stärkung der Instrumente zur Herstellung der Kohärenz zwischen Handel und Klima

59. fordert die Herstellung der Kohärenz zwischen der EU-Handelspolitik einerseits und der EU-Klimapolitik andererseits, die Erstellung einer Kohlenstoffbilanz für alle handelspolitischen Maßnahmen, notwendigenfalls die Änderung dieser Maßnahmen zur Verbesserung dieser Bilanz sowie zwingend vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen (politische, technische und finanzielle Zusammenarbeit) im Fall einer negativen Klimabilanz;

60. fordert die EU eindringlich auf, die umfassenden Umweltbestimmungen in bilateralen und regionalen Handelsabkommen als Entwicklungsinstrument einzusetzen und dabei Nachdruck auf das Erfordernis der korrekten Umsetzung von Umweltklauseln und Kooperationsmechanismen zur Förderung des Technologietransfers, der technischen Unterstützung und des Kapazitätsaufbaus zu legen;

61. fordert die Kommission auf, in die Handelsabkommen mit Drittstaaten auch durchgängig Umweltklauseln aufzunehmen und dabei der Verringerung des CO2-Ausstoßes und dem Transfer emissionsarmer Technologien besondere Beachtung zu schenken;

62. begrüßt die Aufnahme der Klimaschutzdimension in die Nachhaltigkeitsprüfungen der Handelsabkommen; nimmt allerdings zur Kenntnis, dass in manchen Fällen wie etwa beim Freihandelsabkommen Europa-Mittelmeer im Zuge der Nachhaltigkeitsprüfung negative Klimaauswirkungen aufgezeigt wurden, die vor Abschluss des Abkommens nicht angegangen wurden; ist der Ansicht, dass Handelsabkommen multilaterale Umweltabkommen (MEA) in keiner Weise beeinträchtigen dürfen;

63. fordert die Aufnahme dieser Bilanz und Ausgleichmaßnahmen in ein für jedes Handelsabkommen (Freihandelsabkommen, Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, Reform des allgemeinen Präferenzsystems) zwingend vorgeschriebenes Klimakapitel, das einer öffentlichen Konsultation und der Stellungnahme des Parlaments unterworfen werden sollte;

64. hält die Einführung von Umweltkriterien in das Allgemeine Präferenzsystem (APS) für erforderlich;

65. wünscht, dass die Generaldirektionen Klimamaßnahmen und internationaler Handel eng in Bezug auf das Klimakapitel zusammenarbeiten und ganz allgemein dass die Generaldirektion Klimamaßnahmen systematisch in die Handelsverhandlungen einbezogen wird;

66. ist der Auffassung, dass die Kommission ihren handels- und umweltpolitischen Verhandlungsstrategien einen harmonisierten Rahmen geben sollte, sodass sich die Handelspartner der Union nicht um Handelshemmnisse sorgen müssen, aber gleichzeitig die verbindlichen Ziele bei der Bekämpfung des Klimawandels eingehalten werden;

67. ist der Auffassung, dass im Rahmen der EU-Handelsbeziehungen zu nicht an multilaterale Umweltschutzabkommen gebundenen Staaten verstärkt und kohärenter Klimadiplomatie betrieben werden sollte;

Die Kohärenz zwischen Handels- und Klimapolitik der EU aus der Sicht der Entwicklungsländer

68. ist sich bewusst, dass die Herstellung der Kohärenz zwischen der EU-Handelspolitik und der EU-Klimapolitik aus der Sicht der Partnerländer als versteckte Beschränkung der Einfuhren in die EU und Steigerung der Ausfuhren ausgelegt werden könnte;

69. verweist deshalb nachdrücklich darauf, dass alle Maßnahmen der EU, insbesondere Grenzanpassungsmaßnahmen, mit diesen Ländern ausgehandelt werden sollten, und dass die EU ihre Verpflichtungen zur Unterstützung der Entwicklungsländern im Kampf gegen den Klimawandel einhalten muss;

70. ist besorgt, dass die von den europäischen Ländern auf dem Klimagipfel in Kopenhagen versprochenen vorzeitigen Finanzierungen teilweise auf Versprechungen im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe zurückgehen und entgegen der Forderung des Parlaments in Form von Krediten geleistet werden; fordert die Kommission auf, einen Bericht über diese Finanzierungen zu erstellen, um die Kohärenz zwischen der Realität, den Versprechungen und den Forderungen des Parlaments zu prüfen; fordert ferner eine bessere Koordinierung der Finanzierungen in Bezug auf ihre thematische und geografische Verwendung;

71. erinnert an die Verpflichtung der Industriestaaten, unter anderem der EU-Mitgliedstaaten, innovative Finanzierungen zur Bekämpfung des Klimawandels, insbesondere eine Finanztransaktionssteuer, ins Auge zu fassen; fordert die Kommission auf, dem Rat und dem Parlament zügig einen Vorschlag für eine solche EU-Steuer vorzulegen und dieses künftige Instrument im Rahmen der Verhandlungen über die Liberalisierung der Finanzdienstleistungen zu berücksichtigen;

72. ist überzeugt, dass der Kampf gegen den Klimawandel auf dem Solidaritätsprinzip zwischen Industrie- und Entwicklungsländern basieren und möglichst in engerer Zusammenarbeit von UNO, WTO und den anderen Bretton-Woods-Institutionen geführt werden muss; fordert daher, dass gemeinsam mit den Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländern ein globales Konzept für den Emissionshandel und zur Besteuerung von Energie und Treibhausgasemissionen entwickelt wird, um einerseits der Abwanderung von Unternehmen vorzubeugen („carbon leakage“) und um andererseits finanzielle Mittel für den Kampf gegen den Klimawandel bzw. die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Folgen bereitzustellen;

73. betont, dass ein verstärkter Technologietransfer in die Entwicklungsländer als Mittel zur Abwendung einer Verlagerung von CO2-Emissionen ein wichtiger Bestandteil einer Klimaschutzregelung für die Zeit nach 2012 sein wird; bedauert die Tatsache, dass der Technologieransfer nur einen geringen Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe ausmacht; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, eine zusätzliche technische und finanzielle Hilfe für die Entwicklungsländer bereitzustellen, die zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels, zur Erfüllung der den Klimaschutz betreffenden Normen und zur Einbeziehung vorheriger Prüfungen der Auswirkungen der Normen, der Kennzeichnung und der Zertifizierung auf die Entwicklung dienen soll;

74. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Rat, der Kommission, den nationalen Parlamenten, der Sekretärin des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen sowie der 16. Konferenz der Vertragspartien (COP 16) zu übermitteln.

  • [1]  Klimawandel 2007: zusammenfassender Bericht; Hrsg. Rajendra K. Pachauri und Andy Reisinger, Genf 2007, http://www.ipcc.ch/pdf/assessment-report/ar4/syr/ar4_syr_fr.pdf; Berichte der Arbeitsgruppe: Die wissenschaftlichen Aspekte, Beitrag der Arbeitsgruppe I, Hrsg. S. Solomon, D. Qin, M. Manning, Z. Chen, M. Marquis, K. Averyt, M. Tignor und H.L. Miller, Jr.; Folgen, Anpassung und Exposition, Beitrag der Arbeitsgruppe II, Hrsg. M. Parry, O. Canziani, J. Palutikof, P. van der Linden und C. Hanson; Abmilderung des Klimawandels, Beitrag der Arbeitsgruppe III, Hrsg. B. Metz, O. Davidson, P. Bosch, R. Dave und L. Meyer.
  • [2]  Angenommene Texte, P7_TA-PROV(2010)0019.
  • [3]  ABl. C 297 E vom 20.11.2008, S. 32.
  • [4]  ABl. C 160 vom 19.6.2010, S.1 und S. 8.
  • [5]  Susanne Droege und Simone Cooper, Tackling Leakage in a World of Unequal Carbon Prices - A study for the Greens/EFA Group, http://www.climatestrategies.org/our-reports/category/32/257.html.
  • [6]  Sander de Bruyn, Agnieszka Markowska und Marc Davidson, Why the EU could und should adopt higher greenhouse gas reduction targets - A literature review, Delft 2010, http://www.stopclimatechange.net/fileadmin/bali/user_upload/docs/7213_finalreportSdB.pdf.
  • [7]  Anna Pearson, The Carbon Rich List: The companies profiting from the EU Emissions Trading Scheme, Company analysis of the EU Emissions Trading Scheme compiled in association with carbonmarketdata.com, February 2010, http://www.climnet.org/index.php?option=com_docman&task=doc_download&Itemid=55&gid=1551.
  • [8]  http://www.agassessment.org.
  • [9]  International Centre for Settlement of Investment Disputes, ICSID Case No. ARB/09/6.
  • [10]  Ontario Ministry of Energy, Green Energy Act, http://www.mei.gov.on.ca/en/energy/gea.

BEGRÜNDUNG

Der UN-Klimagipfel in Kopenhagen führte zu einer enttäuschenden Vereinbarung, die die Erderwärmung um weniger als 2° C nicht bewirken kann. Zudem ist die Vereinbarung von Kopenhagen weder weltweit gültig noch zwingend. Die EU ist ganz gewiss nicht der Hauptschuldige für dieses Scheitern, aber ihre Uneinigkeit, ihre Unfähigkeit, mit einer Stimme zu sprechen und ausreichend ambitiöse Ziele für die Emissionsbeschränkung und die Hilfe für Entwicklungsländer gemäß den Empfehlungen der Wissenschaftler und den Forderungen des Parlaments festzulegen, ließen sich oft stimmlos und wirkungslos erscheinen.

Wieso gibt es solche Schwierigkeiten? Darauf gibt es sicher nicht nur eine Antwort. Aber ein wichtiger Teil des Problems ist darauf zurückzuführen, dass viele Länder noch keine breit angelegten Experimente durchgeführt haben und im Zweifel über die wirtschaftlichen, sozialen und demokratischen Vorteile einer ökologischen Ausrichtung ihrer Wirtschaft sind, obwohl es eine große Zahl von Studien und erfolgreichen Experimenten im Bereich der Umstellung der Energieversorgung, der Landwirtschaft und des Verkehrswesens auf nachhaltige Methoden gibt.

Die EU neigt gegenwärtig zur Immobilität. Bestimmte Industriesektoren, auf die sich die Regierungen stark beziehen, sprechen von den möglicherweise dramatischen Folgen einer ambitiösen Klimapolitik. Diese Kreise behaupten, dass eine ambitiöse Klimapolitik unvereinbar mit der Bekämpfung der wirtschaftlichen und sozialen Krise sei, obwohl offiziellen Studien zeigen, dass eine solche globale Bedrohung nicht besteht und dass es Schutzinstrumente gegen CO2-Emissionen gibt. Dies ist ein schwerwiegender Fehler, den China und die USA nicht machen. Davon zeugen ihre Konjunkturprogramme für eine umweltverträgliche Wirtschaft. Würde die EU die Vorreiterrolle im Kampf gegen den Klimawandel übernehmen, könnte sie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft dank der Energieeinsparungen und der erneuerbaren Energien steigern. Diese beiden Sektoren erlauben eine Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und haben ein großes Potenzial für die industrielle Entwicklung, Innovationen, die Raumplanung und die Arbeitsplatzschaffung.

Um diese Rolle spielen und von den Wettbewerbsvorteilen profitieren zu können, muss die EU ihre Handelspolitik auf bilateraler, regionaler und multilateraler Ebene neu ausrichten. Der Handel mit Gütern und Dienstleistungen verursacht rund 20 % der weltweiten Treibhausgasemissionen. Die Emissionen im Zusammenhang mit dem Verbrauch übersteigen im Vereinigten Königreich um 34 %, in Frankreich um 44 % und in Schweden um 60 % jene im Zusammenhang mit der Produktion. Die EU muss diese „eingetauschten“ Emissionen unbedingt bekämpfen. Sonst könnte sie ihre internationale Glaubwürdigkeit verlieren: Wenn sie einerseits die Bekämpfung der Entwaldung und andererseits fördert sie die Entwaldung die einfuhr von nicht nachhaltigen forstwirtschaftlichen Erzeugnissen und Biokraftstoffen finanziert, kann sie nicht die Vorreiterrolle im Kampf gegen den Klimawandel übernehmen. Wenn die EU darüber hinaus ihre Emissionen externalisiert, statt ihre Produktions- und Konsummuster zu ändern, wird sie nicht von den damit verbundenen wirtschaftlichen, industriellen und sozialen Vorteilen profitieren.

Die EU muss also ihre Handelspolitik so ändern, dass klimaschädliche Güter diskriminiert werden und so neue Produktions- und Konsummuster sowie Investitionsstrategien entstehen. Die EU muss das Problem der CO2-Emissionen lösen und ganz allgemein die Umweltauswirkungen ihrer Einfuhren überwachen. Sie darf die Klimapolitik unserer Handelspartner nicht anfechten, um den europäischen Marktanteil aus kurzfristiger Sicht zu erhöhen. Sie muss im Bereich der vom internationalen Transport verursachten Emissionen aktiv sein, mit dem Zugang – insbesondere der Entwicklungsländer – zu klimafreundlichen Technologien vereinbare Regeln zum Schutz von Innovationen vorschlagen sowie die Einführung innovativer Finanzierungsmechanismen auf internationaler Ebene verteidigen, indem sie diese notwendigenfalls zuerst in der EU einführt. Dieses Projekt muss die EU mit ihren Handelspartnern, insbesondere den Entwicklungsländern, und nicht gegen diese in Angriff nehmen.

Dies ist ganz offensichtlich ein schwieriges Vorhaben. Die EU hat aber schon die ersten Schritte in die richtige Richtung gemacht: im Bereich der Einfuhr illegalen Holzes, der Biokraftstoffe und Emissionen des Flugverkehrs. Dieser Bericht ist das Ergebnis zahlreicher Gespräche mit Unternehmen, Vereinigungen, Gewerkschaften und der Kommission und will die weiteren Schritte der EU auf diesem Weg aufweisen.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (*) (30.9.2010)

für den Ausschuss für internationalen Handel

zu internationaler Handelspolitik vor dem Hintergrund der Zwänge des Klimawandels
(2010/2103(INI))

Verfasser der Stellungnahme(*): Jo Leinen

(*) Assoziierter Ausschuss - Artikel 50 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont unter Hinweis auf die WTO-Präambel und Artikel XX Buchstaben b, d und g des GATT, dass internationaler Handel nicht zur Ausbeutung natürlicher Ressourcen führen darf, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Prinzip der kollektiven Präferenz im Rahmen der WTO, insbesondere mit Blick auf nachhaltige, klimafreundliche und ethisch unbedenkliche Produkte, zu stärken;

2.  fordert die Kommission und die WTO-Mitglieder auf, darauf hinzuwirken, dass die WTO eine Stellungnahme abgibt, in der sie die Bedeutung und die Auswirkungen des Klimawandels zur Kenntnis nimmt, und die WTO dazu zu veranlassen, dafür zu sorgen, dass die WTO-Regeln die globalen Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels, zur Eindämmung seiner Folgen sowie zur Anpassung daran nicht aushöhlen, sondern fördern;

3.  bedauert, dass die WTO-Mitgliedstaaten erst noch einen Weg finden müssen, wie dieser Vertrag in das System der UN-Institutionen und -Regeln im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes sowie im Bereich der sozialen Gerechtigkeit und der Achtung aller Menschenrechte integriert werden kann; weist nachdrücklich darauf hin, dass Verpflichtungen und Ziele im Rahmen von multilateralen Umweltabkommen (MEA) wie etwa der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und Abkommen anderer Einrichtungen der Vereinten Nationen (FAO, ILO, IMO) Vorrang vor der engen Auslegung von Handelsregeln haben müssen;

4.  fordert die Kommission angesichts der Tatsache, dass seit der Annahme der WTO-Ministerentscheidung von Marrakesch zu Handel und Umwelt vom 15. April 1994 mehr als fünfzehn Jahre vergangen sind, auf, dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens bis Mitte 2011 einen Bericht vorzulegen, in dem sie bewertet, inwieweit der WTO-Ausschuss für Handel und Umwelt seine Ziele erreicht hat, die in der genannten Entscheidung festgelegt sind, und in dem sie Schlussfolgerungen zieht, was noch zu tun bleibt, insbesondere im Zusammenhang mit dem globalen Dialog über die Eindämmung der Folgen des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel und der WTO;

5.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der WTO-Verhandlungen und bei bilateralen Handelsabkommen mit Nachdruck zu fordern, dass die Liberalisierung des Handels – insbesondere mit natürlichen Rohstoffen – die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen nicht gefährdet und Klima- sowie Artenschutzziele integraler Bestandteil der Abkommen werden; fordert die Kommission deshalb auf, im Rahmen der WTO darauf zu drängen, dass die Handels- und Umweltminister der WTO-Mitgliedstaaten im Vorfeld der im November und Dezember 2011 in Durban anberaumten UN-Klimakonferenz zusammenkommen; weist darauf hin, dass die UN-Klimarahmenkonvention das Forum ist, in dem eine internationale Vereinbarung zur Bekämpfung des Klimawandels ausgehandelt werden muss;

6.  weist insbesondere mit Nachdruck darauf hin, dass die Ziele in den Bereichen Klimaschutz und Artenvielfalt mit den Handelsbedingungen kohärent sein müssen, um beispielsweise zu gewährleisten, dass Bemühungen zur Bekämpfung der Entwaldung wirklich greifen;

7.  ist der Ansicht, dass die EU als international größter Handelsblock weltweit Standards setzen kann, und unterstützt die Entwicklung und Verbreitung von Zertifizierungs- und Kennzeichnungssystemen, die soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen; weist auf die erfolgreiche Arbeit internationaler NRO bei der Entwicklung und Förderung entsprechender Zeichen und Zertifikate hin und befürwortet ausdrücklich deren breitere Verwendung;

8.  begrüßt die Aufnahme der Klimaschutzdimension in die Nachhaltigkeitsprüfungen der Handelsabkommen; nimmt allerdings zur Kenntnis, dass in manchen Fällen wie etwa beim Freihandelsabkommen Europa-Mittelmeer im Zuge der Nachhaltigkeitsprüfung negative Klimaauswirkungen aufgezeigt wurden, die vor Abschluss des Abkommens nicht angegangen wurden; ist der Ansicht, dass Handelsabkommen multilaterale Umweltabkommen (MEA) in keiner Weise beeinträchtigen dürfen;

9.  spricht sich dafür aus, dass die EU mit gutem Beispiel vorangeht und Hindernisse wie Zölle und Abgaben für den Handel mit „grünen“ Technologien sowie umwelt- und klimafreundlichen Produkten abbaut und so genannte Umweltgüter und ‑dienstleistungen (EGS) auch auf der Basis des Aktionsplans von Bali und des in Kopenhagen vereinbarten grünen Klimafonds fördert;

10. fordert den Abschluss eines international bindenden Abkommens zum Klimaschutz und unterstützt nachdrücklich das Ziel einer 30-prozentigen CO2-Emissionsreduktion in der EU bis 2020, und zwar unabhängig von internationalen Verhandlungen, sowie das langfristige EU-Ziel einer Reduktion der CO2- und anderer Treibhausgasemissionen um mindestens 85 % bis 2050;

11. ist überzeugt, dass der Kampf gegen den Klimawandel auf dem Solidaritätsprinzip zwischen Industrie- und Entwicklungsländern basieren und möglichst in engerer Zusammenarbeit von UNO, WTO und den anderen Bretton-Woods-Institutionen geführt werden muss; fordert daher, dass gemeinsam mit den Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländern ein globales Konzept für den Emissionshandel und zur Besteuerung von Energie und Treibhausgasemissionen entwickelt wird, um einerseits der Abwanderung von Unternehmen vorzubeugen („carbon leakage“) und um andererseits finanzielle Mittel für den Kampf gegen den Klimawandel bzw. die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Folgen bereitzustellen;

12. ist der Ansicht, dass einzelne Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, die sich der Entscheidung des WTO-Ausschusses für multilaterale Handelsverhandlungen zu Handel und Umwelt vom 15. Dezember 1993 zufolge auf die Beziehungen zwischen Handels- und Umweltmaßnahmen auswirken (wie der steuerliche Grenzausgleich und „Anti-Ökodumping“-Abgaben), sich angesichts des derzeitigen Stands der WTO-Rechtsprechung in diesem Bereich voraussichtlich nur dann als mit den WTO-Regeln vereinbar erweisen, wenn sie im Rahmen eines rechtsverbindlichen globalen Abkommens unter Federführung der UN-Klimarahmenkonvention getroffen werden, und fordert die Kommission daher auf, dem Europäischen Parlament und dem Rat vor der COP-17 in Südafrika eine Mitteilung darüber vorzulegen, wie ein solches System in einem Post-Kyoto-Abkommen eingerichtet werden könnte;

13. räumt ein, dass die WTO-Regeln nicht mit Grenzmaßnahmen unvereinbar sind, die die Auswirkungen nationaler Maßnahmen neutralisieren, indem die Kosten externer ökologischer Effekte in den Produktpreisen berücksichtigt werden, sofern derartige Anpassungen nicht diskriminierend wirken;

14. weist unmissverständlich darauf hin, dass der steuerliche Grenzausgleich nicht als protektionistisches Instrument wirken sollte, sondern als Mittel zur Verringerung der Emissionen; ist der Ansicht, dass die EU einen Teil der potenziellen Einnahmen für die Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention verwenden sollte;

15. stellt fest, dass CO2-Emissionen im internationalen Handel erheblich verringert werden können, z. B. durch die Auswahl der genutzten Transportmittel nach Effizienz- und Umweltkriterien; fordert, dass die anfallenden Transport- und Umweltkosten in die Produktpreise eingerechnet werden (Internalisierung externer Kosten) und dass vor allem die Schifffahrt, die der Verkehrsträger bei 90 % der Transporte im internationalen Handel ist, in das europäische Emissionshandelssystem (ETS) einbezogen wird;

16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation ein rechtsverbindliches Abkommen über die Verringerung von Emissionen in der Schifffahrt zu erreichen;

17. spricht sich gegen die Subventionierung fossiler Brennstoffe aus und fordert eine stärkere Förderung umweltfreundlicher, erneuerbarer Energieträger sowie der Erforschung und Entwicklung dezentraler Energiequellen insbesondere in Entwicklungsländern; verweist in diesem Zusammenhang auf das G20-Übereinkommen zur schrittweisen Verringerung von Subventionen für fossile Brennstoffe und fordert die Kommission auf, Vorschläge für eine europäische Strategie zu dessen Umsetzung mit klaren Fristen und erforderlichenfalls mit Ausgleichsmechanismen vorzulegen;

18. tritt dafür ein, dass erneuerbare Energieträger verstärkt gefördert werden und die Regierungen der Mitgliedstaaten eine kohärente Politik verfolgen und einen verbindlichen Rechtsrahmen festlegen, der es ermöglicht, langfristig ein abgestuftes Programm von Beihilfen anzunehmen, das zur Öffnung der Märkte und zur Schaffung eines Mindestmaßes an Infrastrukturen beiträgt, was in Zeiten der Krise und der Unsicherheit für die Unternehmen wesentlich ist;

19. setzt sich dafür ein, dass für die Produktion von Biokraftstoffen und Biomasse echte, verbindliche Nachhaltigkeitskriterien und -standards entwickelt werden, die die Freisetzung von Klimagasen und kleinen Partikeln durch indirekte Landnutzungsänderung (ILUC) und den gesamten Produktionszyklus berücksichtigen; unterstreicht, dass die Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung Vorrang vor der Produktion von Biokraftstoffen haben muss und dass die Nachhaltigkeit der Politik und der Maßnahmen im Bereich der Landnutzung dringend im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes gewährleistet werden muss.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.9.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

49

2

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

János Áder, Kriton Arsenis, Pilar Ayuso, Paolo Bartolozzi, Sandrine Bélier, Sergio Berlato, Martin Callanan, Chris Davies, Bairbre de Brún, Esther de Lange, Anne Delvaux, Bas Eickhout, Jill Evans, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Julie Girling, Nick Griffin, Françoise Grossetête, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Dan Jørgensen, Karin Kadenbach, Christa Klaß, Holger Krahmer, Jo Leinen, Corinne Lepage, Peter Liese, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Gilles Pargneaux, Antonyia Parvanova, Andres Perello Rodriguez, Sirpa Pietikäinen, Mario Pirillo, Pavel Poc, Frédérique Ries, Oreste Rossi, Daciana Octavia Sârbu, Carl Schlyter, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Theodoros Skylakakis, Bogusław Sonik, Catherine Soullie, Salvatore Tatarella, Anja Weisgerber, Sabine Wils, Marina Yannakoudakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Christofer Fjellner, Matthias Groote, Marisa Matias, Judith A. Merkies, Bill Newton Dunn, Kathleen Van Brempt

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Kay Swinburne

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (8.10.2010)

für den Ausschuss für internationalen Handel

zur internationalen Handelspolitik im Zuge der Herausforderungen des Klimawandels
(2010/2103(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Catherine Grèze

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hebt mit Nachdruck hervor, dass der Anstieg der durch die Transporte und den internationalen Handel bedingten CO2-Emissionen die Wirksamkeit der Klimaschutzstrategie der EU beeinträchtigt; vertritt die Auffassung, dass dies ein gewichtiger Grund ist, das Gewicht von einer exportorientierten Entwicklungsstrategie auf die endogene Entwicklung zu verlagern, die auf einem diversifizierten lokalen Verbrauch und einer diversifizierten lokalen Produktion in den Entwicklungsländern basiert; weist darauf hin, dass eine solche Strategie positive Auswirkungen auf die Beschäftigung sowohl in der EU als auch in den Entwicklungsländern haben würde;

2.  bedauert es, dass ein erheblicher Teil des internationalen Handels homogene Produkte umfasst, die ebenso gut im Inland hergestellt werden könnten, und dass bei den anfallenden Transportkosten die transportbedingten Umweltkosten nicht einbezogen sind;

3.  stellt mit Besorgnis fest, dass die wirtschaftliche Globalisierung oftmals zu einem Agrarmodell geführt hat, das auf der Monokultur von für den Export bestimmten Anbauprodukten beruht und das in vielen Entwicklungsländern umweltschädlichen landwirtschaftlichen Methoden Vorschub leistet; ist der Auffassung, dass die Handelsregelungen den Erfordernissen der Kleinbauern und der ländlichen Gemeinden, insbesondere in den Entwicklungsländern, in angemessener Weise Rechnung tragen sollten und gleichzeitig auch Anreize für den ökologischen Landbau bieten sollten, der weniger kohlenstoffintensiv ist und somit zur Bekämpfung des Klimawandels beiträgt; fordert, dass auf nationaler und auf internationaler Ebene Normen für die Qualität des Handels festgelegt werden und es den Regierungen ermöglicht wird, den Marktzugang an diese Normen zu knüpfen, indem z. B. der präferenzielle Marktzugang für Produkte gewährt wird, die bestimmte Nachhaltigkeitsnormen erfüllen;

4.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Industrieländer eine führende Rolle bei der Senkung der CO2-Emissionen übernehmen müssen; vertritt die Ansicht, dass die Festlegung von Normen sowie die Kennzeichnung und Zertifizierung Instrumente sind, die enorme Möglichkeiten zur Senkung des Energieverbrauchs und damit zur Bekämpfung des Klimawandels bieten; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Regelung für das EU-Emissionshandelssystem (ETS) durch die Festsetzung eines Mindestpreises für Kohlenstoff zu verschärfen; ist der Auffassung, dass der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM) den Erfordernissen der schwächsten Länder nicht gerecht geworden ist;

5.  bedauert die Tatsache, dass derzeit in keinem WTO-Übereinkommen eine unmittelbare Bezugnahme auf den Klimawandel, die Ernährungssicherheit und die Millenniumsentwicklungsziele enthalten ist; bedauert zudem die Zunahme der Biopiraterie bei klimaresistentem Saatgut; hält Änderungen der WTO-Vorschriften für erforderlich, um eine Kohärenz und Übereinstimmung mit den Verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls und der multilateralen Umweltübereinkommen zu gewährleisten; fordert mit Nachdruck eine Reform der WTO, um eine Produktdifferenzierung nach Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren zu ermöglichen, sowie die Schaffung von neuen Flexibilitäten durch den Rückgriff auf „Zwangslizenzen“ im Rahmen des TRIPS-Übereinkommens;

6.  betont, dass ein verstärkter Technologietransfer in die Entwicklungsländer als Mittel zur Abwendung einer Verlagerung von CO2-Emissionen ein wichtiger Bestandteil einer Klimaschutzregelung für die Zeit nach 2012 sein wird; bedauert die Tatsache, dass der Technologietransfer nur einen kleinen Teil der öffentlichen Entwicklungshilfe ausmacht; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, eine zusätzliche technische und finanzielle Hilfe für die Entwicklungsländer bereitzustellen, die zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels, zur Erfüllung der den Klimaschutz betreffenden Normen und zur Einbeziehung vorheriger Prüfungen der Auswirkungen der Normen, der Kennzeichnung und der Zertifizierung auf die Entwicklung dienen soll;

7.  fordert die EU auf, bei der Ermittlung der wichtigsten Hemmnisse, die der Verbreitung von Technologien in den Entwicklungsländern zur Bekämpfung des Klimawandels entgegenstehen, eine führende Rolle zu übernehmen;

8.  fordert die EU eindringlich auf, die umfassenden Umweltbestimmungen in bilateralen und regionalen Handelsabkommen als Entwicklungsinstrument einzusetzen und dabei Nachdruck auf das Erfordernis der korrekten Umsetzung von Umweltklauseln und Kooperationsmechanismen zur Förderung des Technologietransfers, der technischen Unterstützung und des Kapazitätsaufbaus zu legen;

9.  hebt hervor, dass darauf hingewirkt werden sollte, dass sich die durch den Handel verursachten negativen Umweltfolgen in den Preisen niederschlagen und das Verursacherprinzip durchgesetzt wird; dringt darauf, die Etikettierungs- und Informationssysteme im Zusammenhang mit den Umweltnormen aufeinander abzustimmen;

10. hält es für wichtig, dass die internationalen Verpflichtungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen auch für den internationalen Luft- und Seeverkehr gelten;

11. fordert die Kommission auf, in die Handelsabkommen mit Drittstaaten auch durchgängig Umweltklauseln aufzunehmen und dabei der Verringerung des CO2-Ausstoßes und dem Transfer emissionsarmer Technologien besondere Beachtung zu schenken;

12. ist der Ansicht, dass das neue internationale Klimaschutzübereinkommen umfassende Garantien für die Minderung der negativen Umweltfolgen des internationalen Holzhandels und für den Stopp der Entwaldung, die ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht hat, enthalten muss;

13. hält es für unerlässlich, den internationalen Handel mit Biokraftstoffen strengen Nachhaltigkeitsnormen zu unterwerfen, die den widersprüchlichen ökologischen und sozialen Auswirkungen dieses Handels Rechnung tragen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.10.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Thijs Berman, Michael Cashman, Corina Creţu, Leonidas Donskis, Charles Goerens, Catherine Grèze, Enrique Guerrero Salom, András Gyürk, Eva Joly, Gay Mitchell, Norbert Neuser, Bill Newton Dunn, Maurice Ponga, David-Maria Sassoli, Birgit Schnieber-Jastram, Michèle Striffler, Alf Svensson, Eleni Theocharous, Ivo Vajgl, Anna Záborská, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Kriton Arsenis, Santiago Fisas Ayxela, Isabella Lövin, Miguel Angel Martínez Martínez, Bart Staes, Patrizia Toia

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Róża Gräfin von Thun und Hohenstein

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.10.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

14

4

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, Kader Arif, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Marielle De Sarnez, Harlem Désir, Christofer Fjellner, Joe Higgins, Yannick Jadot, Bernd Lange, Vital Moreira, Tokia Saïfi, Helmut Scholz, Gianluca Susta, Keith Taylor, Jan Zahradil, Pablo Zalba Bidegain

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Catherine Bearder, George Sabin Cutaş, Béla Glattfelder, Małgorzata Handzlik, Salvatore Iacolino, Jarosław Leszek Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Ricardo Cortés Lastra, Jelko Kacin