BERICHT zu dem Thema „Weg zu einer neuen Energiestrategie für Europa 2011-2020“

8.11.2010 - (2010/2108(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Lena Kolarska-Bobińska


Verfahren : 2010/2108(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0313/2010

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Thema „Weg zu einer neuen Energiestrategie für Europa 2011-2020“

(2010/2108(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die am 7. Mai 2010 veröffentlichte Bestandsaufnahme der Kommission mit dem Titel „Towards a new Energy Strategy for Europe 2011-2020“ (Auf dem Weg zu einer neuen Energiestrategie für Europa 2011-2020),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament vom 10. Januar 2007 „Eine Energiepolitik für Europa“ (KOM(2007)0001) und die anschließende Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 13. November 2008 „Zweite Überprüfung der Energiestrategie: EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität“ (KOM(2008)0781) und die begleitenden Dokumente,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Februar 2009 zu der zweiten Überprüfung der Energiestrategie[1],

–   unter Hinweis auf das dritte Energiepaket, bestehend aus der Verordnung (EG) Nr. 713/2009 vom 13. Juli 2009 zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003, der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005, der Richtlinie 2009/72/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG („Elektrizitätsrichtlinie“) sowie der Richtlinie 2009/73/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG („Erdgasrichtlinie“)[2],

–   unter Hinweis auf das Energie- und Klimapaket der EU, bestehend aus der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen, der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG, der Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, der Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG, der Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 sowie der Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2007 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik“[4],

–   unter Hinweis auf den Vertrag über die Energiecharta vom 17. Dezember 1994, in dem der Rechtsrahmen für die internationale Zusammenarbeit im Energiebereich festgelegt ist und auf den Entwurf des entsprechenden Transitprotokolls,

   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich (Europäisches Energieprogramm zur Konjunkturbelebung )[5],

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 31. Mai 2010 mit dem Titel „Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 663/2009)“ (KOM(2010)0283),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Oktober 2010 mit dem Titel „Investitionen in die Entwicklung von Technologien mit geringen CO2-Emissionen (SET-Plan) (KOM (2009)519) und unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2010 zu Investitionen in die Entwicklung von Technologien mit geringen CO2-Emissionen (SET-Plan)“[6],

–   unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Realisierung der Transeuropäischen Energienetze im Zeitraum 2007-2009 (KOM(2010)0203,

–   unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67/EG (KOM(2009)0363) (Bericht Vidal-Quadras),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen“ (KOM(2006)0545),

–   unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 25. Juni 2010 über die Fortschritte bei den Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen (KOM(2010)0330),

–   unter Hinweis auf den Entwurf der Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Mai 2010 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer neuen Energiestrategie für Europa 2011-2020“[7] ,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates („Energiedienstleistungen-Richtlinie“)[8],

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/62/EWG[9] ,

–   gestützt auf Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0313/2010),

A. in der Erwägung, dass mit dem Vertrag von Lissabon ein neuer Zeitabschnitt für die Union beginnt, in dem die Ziele, Strategien und der EU-Haushalt angepasst werden müssen, damit der Vertrag vollständig umgesetzt wird,

B.  in der Erwägung, dass durch die Aufnahme eines speziellen Energiekapitels in den Vertrag von Lissabon nun bedeutet, dass eine solide Rechtsgrundlage für die Entwicklung von Maßnahmen im Bereich Energie existiert, die sich auf Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit, Zusammenschaltung von Netzen und Solidarität gründen,

C. in der Erwägung, dass die Union mit dem Problem einer verzögerten oder mangelhaften Umsetzung der Rechtsvorschriften und dem Fehlen einer koordinierten Strategie im Energiebereich konfrontiert ist, was einerseits der Kommission eine energische Führung abverlangt, damit dieses Problem überwunden wird, und andererseits erforderlich macht, dass die Mitgliedstaaten ihren Willen und ihre Unterstützung sichtbar und überzeugend demonstrieren,

D. in der Erwägung, dass die Abhängigkeit Europas von Energieeinfuhren aus dem Ausland, insbesondere bei fossilen Brennstoffen, nach wie vor zunimmt, dass die Abhängigkeit vom Erdöl besonders hoch ist und in der Zukunft noch zunehmen wird und dass die Energiepolitik der EU daher eine internationale Dimension annehmen muss,

E.  in der Erwägung, dass der Lebensstandard der Bevölkerung und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft von den Energiepreisen und dem Zugang zu Energie abhängen,

F.  in der Erwägung, dass die Energiepolitik der EU zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen sollte,

G. in der Erwägung, dass im nächsten Jahrzehnt beträchtliche Energieinvestitionen, insbesondere in neue Kraftwerke, Verbundleitungen und Netze, getätigt werden müssen und diese Investitionen die Zusammensetzung des Energiemixes auch weit darüber hinaus beeinflussen werden, sodass Maßnahmen ergriffen werden sollten, mit denen sichergestellt wird, dass sie die Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaft ermöglichen, und in der Erwägung, dass dies eine weitere Diversifizierung der Finanzinstrumente und möglicherweise neue Marktvereinbarungen erforderlich machen wird, insbesondere in Regionen, die in Bezug auf Energie am stärksten isoliert sind,

H. in der Erwägung, dass in der EU-27 erhebliche Biomasseressourcen zur Verfügung stehen, um enorme Mengen an Biokraftstoffen der zweiten Generation herzustellen,

I.   in der Erwägung, dass Stein- und Braunkohle auch in Zukunft eine wichtige Primärquelle für die Energieversorgung von Bevölkerung und Wirtschaft sein werden,

J.   in der Erwägung, dass Investitionen im Energiesektor sehr kapitalintensiv sind und ein stabiler langfristiger Rechtsrahmen geschaffen werden muss, der es den Unternehmen ermöglicht, umweltfreundliche und wirtschaftlich solide Investitionsentscheidungen zu treffen, wobei Wettbewerbsverzerrungen unbedingt vermieden werden sollten,

K. in der Erwägung, dass das ehrgeizige langfristige Emissionsreduktionsziel der EU im Kontext eines weltweiten Übereinkommen zum Klimawandel festgelegt werden sollte, damit die EU einen möglichst großen positiven Beitrag zu den internationalen Verhandlungen leisten kann und die Risiken einer Verlagerung von CO2-Emissionsquellen und eines Verlusts an Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen möglichst gering gehalten werden können,

L.  in der Erwägung, dass die Energienetzinfrastruktur zwar in erster Linie durch Energietarife finanziert werden muss, jedoch auch eine finanzielle Beteiligung und Unterstützung der EU notwendig werden könnte, wenn die Märkte allein nicht in der Lage sind, diese Investitionen zu finanzieren, damit vor allem in den am wenigsten entwickelten Regionen gut funktionierende Netze geschaffen und die europäischen Energiemärkte geöffnet werden können,

M. in der Erwägung, dass der Wirtschaftsabschwung im Gefolge der Finanzkrise Investitionen im Energiesektor verzögert hat, die Krise allerdings für Europa auch eine Gelegenheit für Reformen bieten kann,

N. in der Erwägung, dass eine nachhaltige und dynamische Wirtschaft darauf ausgerichtet sein sollte, das Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch abzukoppeln, indem insbesondere die Energieeffizienz pro produzierter Einheit erhöht wird,

O. in der Erwägung, dass die Kommission zudem ihre Absicht erklärt hat, im Hinblick auf den Vorschlag eines Aktionsplans zu Flüssigerdgas im Jahr 2009 eine Bewertung der weltweiten Situation des Flüssigerdgassektors vorzunehmen und eventuelle Defizite zu ermitteln,

Einführung: Strategie für die uneingeschränkte Umsetzung des Vertrags von Lissabon

1.  begrüßt die Bestandsaufnahme der Kommission mit dem Titel „Towards a new Energy Strategy for Europe 2011-2020“ (Auf dem Weg zu einer neuen Energiestrategie für Europa 2011-2020) als einen ersten Schritt zu einer umfassenden Energiepolitik der EU im Rahmen ihrer Strategie für 2020;

2.  ist der Auffassung, dass eine künftige Strategie darauf abzielen sollte, die im Vertrag von Lissabon verankerten Kernziele in Bezug auf den Energiebinnenmarkt, die Versorgungssicherheit, die Energieeffizienz, Energieeinsparungen und die Entwicklung neuer und erneuerbarer Energieformen und den Ausbau der Energienetze zu erreichen; ist der Ansicht, dass sie außerdem zu erschwinglichen Energiepreisen zum Vorteil aller Verbraucher, zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger im Rahmen einer nachhaltigen Energieerzeugung und zur Entwicklung miteinander verbundener, integrierter, interoperabler und intelligenter Energienetze beitragen und bewirken sollte, dass die Abhängigkeit von Energieeinfuhren verringert und die einheimische Energieerzeugung erhöht wird, wobei es gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und das industrielle Wachstum zu erhalten und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren gilt;

3.  betont, dass die vorgeschlagene Strategie vor allem im Geist der Solidarität und der Verantwortung durchgeführt werden sollte, wobei kein Mitgliedstaat zurückbleiben oder isoliert werden darf und alle Mitgliedsstaaten Maßnahmen ergreifen, mit denen auf Gegenseitigkeit die Versorgungssicherheit in der Union gewährleistet wird; hebt hervor, dass ein spezifisches Kapitel über Energie in den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 194) aufgenommen werden muss, in dem eine stabile Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Union vorzusehen ist, die auf der Gemeinschaftsmethode beruhen;

4.  betont, dass die Union eine langfristige Vision für eine effiziente nachhaltige Energiepolitik bis 2050 braucht, bei der die langfristigen Emissionsreduktionsziele der Union als Richtschnur dienen und die durch präzise und umfassende kurzfristige und mittelfristige Aktionspläne ergänzt wird, damit die Union auf diese Ziele hinarbeitet;

5.  fordert, dass Pläne für die Schaffung einer Europäischen Energiegemeinschaft erstellt werden, die eine enge Zusammenarbeit in Bezug auf Energienetze und europäische Fördermittel für neue Energietechnologien umfassen; ist der Ansicht, dass die Europäische Energiegemeinschaft dazu beitragen sollte, die Zersplitterung der europäischen Energiepolitik zu überwinden und der Union auf internationaler Ebene eine starke Stimme im Rahmen ihrer energiepolitischen Beziehungen zu verleihen, ohne dass dafür zu Beginn eine Änderung des Vertrags von Lissabon erforderlich wäre;

Reibungsloses Funktionieren des Energiemarkts

6.  betont, dass die Vollendung des europäischen Energiebinnenmarkts unbedingt notwendig ist, wenn die politischen Ziele der EU erreicht werden sollen; ist der Ansicht, dass es hierfür einen eindeutigen Rechtsrahmen geben sollte, anhand dessen die Rechtsvorschriften streng durchgesetzt werden und bei dem die Kommission in höherem Maße bereit sein wird, erforderlichenfalls Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Vertragsverletzung anzuklagen;

7.  betont mit Nachdruck, dass die geltenden EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich uneingeschränkt umgesetzt und die energiepolitischen Ziele der EU erreicht werden müssen; hält eine rasche und ordnungsgemäße Umsetzung der im dritten Energiepaket und im Energieeffizienzpaket festgelegten Regelungen in allen Mitgliedstaaten für dringend geboten;

8.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die geltenden Binnenmarktrichtlinien uneingeschränkt und ordnungsgemäß von den Mitgliedstaaten umgesetzt und durchgeführt werden, und in Erwägung zu ziehen, bei Untätigkeit der Mitgliedstaaten als letztes Mittel die wichtigsten Bestimmungen der geltenden Binnenmarktrichtlinien als Verordnungen wieder vorzulegen, damit sie im gesamten Binnenmarkt direkt angewandt werden müssen;

9.  betont, dass die Versorgungssicherheit für Kraftwerke in der EU vor allem durch die Ausarbeitung einer Industriepolitik gewährleistet werden muss, mit der langfristige Investitionen in Stromerzeugungssysteme auf dem Gebiet der Union gefördert werden;

10. ist der Ansicht, dass die Energieregulierungsbehörden mehr Einfluss bekommen sollten und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden, den Wettbewerbsbehörden und der Kommission gestärkt werden sollte, insbesondere was die Märkte für Endkunden und Großkunden betrifft; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Agentur für die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden und die Europäischen Netze der Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber ihre Aufgaben effizient erfüllen; weist darauf hin, dass es erforderlich werden könnte, die Mandate der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden und der Europäischen Netze der Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber zu ändern, falls ihre Befugnisse sich als nicht dazu ausreichend erweisen, einen stärker integrierten europäischen Energiemarkt zu schaffen; fordert die Kommission und die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden auf, Vorschläge darüber auszuarbeiten, wie die Interessenträger stärker einbezogen werden können;

11. betont, dass zum Vorteil der Verbraucher die Transparenz auf den Energiemärkten für Großkunden erhöht und ihr Funktionieren verbessert werden müssen, insbesondere in Bezug auf die Finanzprodukte, mit denen auf dem Energiemarkt gehandelt wird, und die Einrichtung effizienter Eintagesmärkte in ganz Europa; begrüßt in diesem Zusammenhang die von der Kommission erklärte Absicht, einen Vorschlag zur Transparenz und Integrität auf den Märkten für den Handel mit Energie vorzulegen, und fordert die Ausarbeitung eines einschlägigen kohärenten Rechtsrahmens;

12. ist der Ansicht, dass die Verbraucher von einem verstärkten Wettbewerb auf dem Energiemarkt profitieren können; betont, dass der Wettbewerb gefördert werden muss, indem Transportwege, Energiequellen und die auf den europäischen Märkten tätigen Betreiber diversifiziert werden, und dass die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle wichtig ist;

13. erinnert an die Untersuchung des Energiesektors durch die Kommission im Jahr 2005; fordert eine zweite Untersuchung des Energiesektors, die 2013 in Angriff genommen werden soll;

14. fordert die Kommission auf, jährlich ein Gipfeltreffen zwischen Vertreten der für Energiepolitik zuständigen Ausschüsse der nationalen Parlamente, Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Interessenträgern im Bereich Energiepolitik und ‑rechtsetzung und anderen damit verbundenen Bereichen zu veranstalten, um für mehr gegenseitiges Verständnis zu sorgen; unterstützt außerdem den Vorschlag, eine außerordentliche Tagung des Europäischen Rates zu wichtigen energiepolitischen Themen abzuhalten, bei dem der Bericht des Parlaments über die Energiestrategie 2011-2020 und der Aktionsplan für Energieeffizienz berücksichtigt werden sollten;

Förderung moderner integrierter Netze

15. betont mit Nachdruck, dass Verzögerungen bei der Schaffung eines modernen und intelligenten EU-weiten Strom- und Gasnetzes das Bestreben der EU beeinträchtigen, das 20-20-20-Ziel im Bereich Energie und Klima bis 2020 und die von den Staats- und Regierungschefs vereinbarten EU-2050-Ziele zu erreichen und dabei die Energieversorgungssicherheit der EU zu verbessern; begrüßt daher, dass in der Energiestrategie eine intelligente und moderne Infrastruktur im Mittelpunkt steht, damit moderne EU-weit integrierte Netze errichtet werden;

16. betont, dass nur ein gesamteuropäisches Energienetz, das nicht an die Grenzen der Mitgliedstaaten gebunden ist, die Vollendung des Energiebinnenmarkts ermöglichen wird; erachtet es als dringlich, die im Vertrag und den abgeleiteten Rechtsvorschriften vorgesehenen legislativen und finanziellen Mechanismen auszugestalten und vollständig anzuwenden, um Missstände wegen Untätigkeit beim Aufbau bzw. Ausbau fehlender oder mangelhaft ausgebauter Teilstücke der transeuropäischen Energienetze rechtzeitig zu beheben; betont, dass eine optimale Nutzung der gesamten in Europa erzeugten Energie den Bedarf an Einfuhren verringen wird;

17. fordert die Mitgliedstaaten bis zur Verkündung des Urteils des Gerichtshofes über die Rechtsmäßigkeit der Verordnung Nr. 617/2010 des Rates über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur, die gemäß dem Mitentscheidungsverfahren nach Artikel 194 des Vertrags hätte erlassen werden sollen, nachdrücklich auf, der Kommission die gemäß dieser Verordnung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen, damit ein Überblick über potenzielle Bedarfs- bzw. Nachfragelücken sowie Investitionshindernisse hergestellt werden kann;

18. ist der Ansicht, dass der bevorstehende Plan der Kommission für ein Nordsee-Offshorenetz gemeinsam mit anderen regionalen Initiativen wie dem Mittelmeerring und dem Ostseeverbundprojekt einer der Grundsteine für den Aufbau eines europäischen Supernetzes werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die für seine Entwicklung erforderlichen Mittel zurückzustellen;

19. ist der Ansicht, dass der zehnjährige Netzentwicklungsplan (zur Integration der Strom- und Gasnetze in der EU) besser auf die 2020-Ziele abgestimmt werden und anschließend als technologische und methodische Grundlage für neue Rechtsvorschriften im Infrastrukturbereich umgesetzt werden sollte; verweist auf die Rolle, die der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden bei der Überwachung der Umsetzung dieses Plans zukommt; hält die Anbindung von Energieinseln an das europäische Energienetz, u. a. über bessere Verbundleitungen zwischen den Gasnetzen und bessere Terminals für Flüssiggas, für dringend erforderlich, weil dadurch die Marktisolation einiger Mitgliedstaaten beendet und die Energieversorgungssicherheit jener EU-Länder verbessert werden könnte, die derzeit von wenigen nicht der EU angehörenden Ländern stark abhängig sind;

20. weist darauf hin, dass bei der Bewirtschaftung der Infrastrukturnetze ein verstärkter Informationsaustausch zwischen den Betreibern erforderlich ist, um Marktverzerrungen infolge von Informationsungleichgewichten zu unterbinden;

21. weist darauf hin, dass ein Rechtsrahmen erforderlich ist, damit am Markt Anreize für Investitionen für Forschung und Entwicklung im Bereich neue Energietechnologien gegeben sind; hebt diesbezüglich hervor, dass nach wie vor Bedarf an einem Gemeinschaftspatent besteht;

22. betont, dass es dringend erforderlich ist, die Verteilungsnetze auszubauen und zu modernisieren, um die zunehmende Menge an erzeugter Energie, die verteilt wird, zu integrieren;

23. vertritt die Auffassung, dass das bisherige Programm für die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) ineffizient war, keinen nennenswerten Beitrag zum Bau von Verbundleitungen zwischen den Mitgliedstaaten geleistet hat und daher angepasst werden muss, um den Zielen, die im Klima- und Energiepaket und im dritten Binnenmarktpaket festgelegt sind, gerecht zu werden; ist der Ansicht, dass im Rahmen des vorgeschlagenen Energieinfrastrukturpakets und der Ersetzung des Programms TEN-E folgende Problem angegangen werden sollten:

a)   die mit den Genehmigungen für Energieinfrastrukturen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten verbundenen Probleme sollten überprüft und die verschiedenen Ansätze zur Beseitigung bürokratischer Hürden, zur Verkürzung von Genehmigungsverfahren und zur Berücksichtigung der Bedenken der Öffentlichkeit sollten an einem Referenzwert ausgerichtet werden;

b)   es sollten vorrangige Projekte festgelegt und unterstützt sowie Kriterien bestimmt werden, mit denen festgestellt werden kann, welche wesentlichen Infrastrukturinvestitionen für die Entwicklung des Energiebinnenmarktes erforderlich sind, wobei der Beitrag zu berücksichtigen ist, den die Projekte zur Versorgungssicherheit, zur notwendigen Verstärkung des Wettbewerbs, zur Verwirklichung der langfristigen Ziele im Bereich nachhaltige Energie und zur Verbesserung des sozialen und territorialen Zusammenhalts leisten;

c)   den Mitgliedstaaten sollten eindeutige Kriterien und Leitlinien für die Finanzierung von Energieinfrastrukturen durch die öffentliche Hand und die EU vorgegeben werden;

d)   die finanzielle Unterstützung, auch durch die Europäische Investitionsbank und andere Finanzinstitute, sollte in der Umsetzungsphase von Projekten aufgestockt werden, damit Marktversagen behoben wird;

e)   es sollte ein Modell für die grenzübergreifende Kostenteilung geschaffen werden, insbesondere bei der koordinierten Entwicklung von Infrastrukturen und dem Ausbau erneuerbarer Energieträger, das sich an erfolgreichen Modellen orientiert;

f)    es sollte geprüft werden, ob sich durch die Öffnung der Ausschreibungsverfahren für Infrastrukturprojekte von EU-weiter Bedeutung Investitionen in Infrastruktureinrichtungen beschleunigen lassen;

Finanzierung der Energiepolitik

24. ist der Ansicht, dass in der neuen mehrjährigen Finanziellen Vorausschau die in der 2020-Strategie aufgeführten politischen Prioritäten der EU zum Ausdruck kommen sollten, wobei die Ergebnisse und Prioritäten der zweiten Überprüfung der Energiestrategie zu berücksichtigen sind, was bedeutet, dass ein erheblich größerer Anteil der Haushaltsmittel für die Energiepolitik, einschließlich einer modernen und intelligenten Energieinfrastruktur, Energieeffizienz, Projekte im Bereich erneuerbare Energieträger und Erforschung, Entwicklung und Verbreitung neuer Energietechnologien, zweckgebunden werden sollte;

25. ist der Ansicht, dass ein modernes EU-weites Stromnetz eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung des Ziels eines Anteils von 20 % für erneuerbare Energieträger spielt; fordert die Kommission deshalb auf, ein angemessenes Anreizsystem für die Investitionen in Kraftwerke in bestimmten Regionen zu entwickeln, um damit ein wirtschaftliches Optimum zu erreichen und ineffiziente Netzinvestitionen zu vermeiden; betont in diesem Zusammenhang, dass eine allgemeine Strategie das gesamte Energiesystem vom Erzeuger bis zum Verbraucher berücksichtigen muss;

26. ersucht die Kommission, eine Strategie zur Verbesserung der Effizienz auf dem Wärmemarkt vorzuschlagen, um effiziente lokale Infrastrukturen – wie Fernwärme und -kälte – zu unterstützen, die die Entwicklung integrierter Lösungen für Heizen, Kühlen und Stromerzeugung auf der Grundlage der Kraft-Wärme-Kopplung und einer effizienten Nutzung erneuerbarer Energieträger fördern;

27. ist der Ansicht, dass innovative Finanzinstrumente (wie z. B. Fazilitäten mit Risikoteilung und Kredite öffentlicher Banken) ein wichtiges Mittel zur Förderung von Investitionen in die Energieinfrastruktur, in die Energieeffizienz, in Projekte im Bereich erneuerbarer Energieträger und in die Erforschung und Entwicklung neuer Energietechnologien sein können, damit der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft gefördert wird; fordert daher die Kommission auf, herkömmliche Kredite zunehmend durch diese Darlehen zu ergänzen oder zu ersetzen und die Mitgliedstaaten darin zu bestärken, solche innovativen Finanzinstrumente anzuwenden; verweist in diesem Zusammenhang auf die positiven Erfahrungen mit anderen ähnlichen Instrumenten; befürwortet eindringlich den Vorschlag, aus dem EU-Haushalt Mittel als Kreditgarantie einzusetzen, um private und öffentliche Investitionen zu fördern;

28. ist der Auffassung, dass die EU, wie die Kommission in der Strategie EU 2020 betont, die Steuerbelastung auf umweltschädliche Tätigkeiten verlagern sollte; fordert die Kommission auf, im Einklang hiermit die Energiebesteuerungsrichtlinie einer Überprüfung zu unterziehen;

29. hält es für äußerst wichtig, dass bei der künftigen Finanzierung von Energieinvestitionen Projekte im Mittelpunkt stehen, in deren Rahmen möglichst viele Arbeitsplätze geschaffen werden;

30. betont, dass eine gewisse finanzielle Unterstützung der Union für große Infrastrukturinvestitionen in einigen Mitgliedstaaten, u. a. in Strom- und Versorgungsnetze, erforderlich sein könnte, damit insbesondere die Energieversorgung sichergestellt und die Klima- und Umweltschutzziele erreicht werden, falls die Märkte allein dazu nicht in der Lage sind;

31. betont, dass für die Marktintegration eine bessere Nutzung der bestehenden funktionalen Netze – durch die Harmonisierung der Marktregelungen über die Grenzen hinweg und anhand der Entwicklung gemeinsamer europäischer Systeme zur Bewirtschaftung der Verbindungsleitungen – erforderlich ist;

32. vertritt die Auffassung, dass zur Abwendung schwerwiegender negativer Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft in den Regionen der Union, in denen die Steinkohleförderung weiterhin Grundlage der Beschäftigung ist, die Union die Möglichkeit der finanziellen Förderung des Steinkohlebergbaus bis 2021 durch die Mitgliedstaaten beibehalten sollte; ist der Ansicht, dass Einschränkungen in diesem Bereich insbesondere ab 2014 unausweichlich Armut, Arbeitslosigkeit und andere soziale Folgeschäden nach sich ziehen werden;

33. weist darauf hin, dass die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden sicherstellen muss, dass die nationalen Planungen für die Entwicklung der Stromnetze dem zehnjährigen Netzentwicklungsplan entsprechen;

34. betont, dass viele der neueren Mitgliedstaaten besonders anfällig gegenüber Unterbrechungen der Energieversorgung von außen sind und von der EU speziell unterstützt werden müssen, damit die Kontinuität der Energieversorgung gewährleistet ist;

35. begrüßt die Einrichtung einer Task Force für intelligente Netze bei der Kommission und empfiehlt, dass diese bei ihren Beratungen die Stellungnahmen aller Beteiligten berücksichtigt; fordert die Kommission auf, das Parlament regelmäßig über die Fortschritte der Arbeit der Task Force zu unterrichten; betont, dass die Kommission auf der Grundlage der Ergebnisse der Task Force die Festlegung eines geeigneten Rechtsrahmens auf EU-Ebene für intelligente Netze sicherstellen sollte, der angemessene Anreize für Netzbetreiber zu Investitionen in die operationelle Effizienz bietet, EU-weit geltende gemeinsame Normen für deren Entwicklung festlegt und dabei einen Beitrag zum Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft leistet; unterstützt außerdem Pilotprojekte für Kommunikations-, Automations- und Netzsteuerungstechnologien; weist erneut auf die Bestimmungen über intelligente Zähler in den Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG hin;

36. unterstützt Pilotprojekte für die großflächige Einführung intelligenter Zähler, z. B. im Rahmen der Initiative „intelligente Städte“ des Strategieplans für Energietechnologie, sofern die Verbraucher und einkommensschwachen Nutzer sowie die Privatsphäre geschützt werden;

37. fordert die Kommission auf, bis Ende 2011 eine Analyse der Zukunft des Gasmarktes weltweit und in der EU durchzuführen, die sich u. a. mit folgenden Themen befassen soll: Auswirkungen der bereits geplanten Gasinfrastrukturprojekte (z. B. Projekte, die im Rahmen des südlichen Korridors entwickelt werden), neue Terminals für Flüssiggas, Auswirkungen des Schiefergases auf den Gasmarkt der USA (insbesondere auf den Bedarf an Flüssiggaseinfuhren) und Auswirkungen möglicher Schiefergaserschließungen in der EU auf die künftige Sicherheit der Gasversorgung und die Gaspreise; ist der Ansicht, dass diese Analyse dabei den aktuellen Stand des Ausbaus von Infrastrukturen und bei den CO2-Zielen für 2020 berücksichtigen und darauf aufbauen soll; betont, dass alle maßgeblichen Interessenträger konsultiert werden sollten;

Bessere Ausschöpfung des Energieeffizienzpotenzials und des Potenzials der erneuerbaren Energieträger in der EU

38. ist der Ansicht, dass Energieeffizienz und Energieeinsparung die Eckpunkte jeder künftigen Strategie sein sollten, weil sie eine kosteneffiziente Lösung zur Verringerung der Energieabhängigkeit der EU und zur Eindämmung des Klimawandels sind, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit beitragen und höheren Energiepreisen und -rechnungen entgegenwirken und damit die Energiearmut verringern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Energieeffizienz höchste Priorität einzuräumen, und fordert, dass die geltenden Rechtsvorschriften beschleunigt durchgeführt werden und die Kommission rechtzeitig einen ambitionierten Aktionsplan für Energieeffizienz annimmt; ist daher der Ansicht, dass dieser so umgesetzt werden sollte, dass die von einigen Mitgliedstaaten bereits unternommenen Anstrengungen berücksichtigt werden;

39. begrüßt die Prüfung des Aktionsplans für Energieeffizienz; fordert die Kommission auf, den Standpunkt des Parlaments zu berücksichtigen;

40. betont, dass die IKT eine wesentliche Rolle bei der Förderung eines verantwortbaren Energieverbrauchs in Privathaushalten, Verkehr, Energieerzeugung und Fertigung spielen können und sollten; vertritt die Auffassung, dass sich durch intelligente Verbrauchsmessung, effiziente Beleuchtung, „Cloud Computing“ und dezentrale Software die Energieverbrauchsmuster ändern können;

41. ist der Ansicht, dass im Bereich Energieeffizienz und Energieeinsparung neben dem Energieverbrauch in der Industrie, in den privaten Haushalten und im Verkehr auch die gesamte Energieversorgungs- und -nachfragekette, einschließlich Umwandlung, Übertragung, Verteilung und Lieferung, wichtig genommen werden sollte;

42. unterstützt die Entwicklung eines ordnungsgemäß funktionierenden Markts für Energiedienstleistungen und die Einführung weiterer Marktmechanismen zur Verbesserung der Energieeffizienz, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft gefördert werden kann;

43. ist der Ansicht, dass der Gesamtenergieeffizienz von energieintensiven Erzeugnissen größeres Gewicht beigemessen werden sollte; bestärkt die Kommission darin, die Ökodesign-Richtlinie uneingeschränkt durchzuführen, indem mehr Produkte einbezogen werden und ein dynamisches Normierungsverfahren angewandt wird, damit ehrgeizige und regelmäßig aktualisierte Ziele festgelegt werden;

44. fordert die Kommission auf, eine Bewertung der Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften vorzulegen; vertritt die Auffassung, dass die Kommission, sollte die Auswertung ergeben, dass die Energieeffizienzstrategie insgesamt nicht zufriedenstellend umgesetzt und die EU das für 2020 gesetzte Ziel aus diesem Grund voraussichtlich nicht erreichen wird, sich im Europäischen Aktionsplan für Energieeffizienz dazu verpflichten sollte, weitere EU-Maßnahmen vorzuschlagen, beispielsweise verbindliche Ziele für Energieeffizienz, die in Einklang mit den EU-2020-Kernzielen mindestens einem Anteil von 20 % an Energieeinsparungen auf EU-Ebene entsprechen und der Ausgangsposition und den spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung tragen, sowie die vorherige Genehmigung der Energieeffizienz-Aktionspläne der jeweiligen Mitgliedstaaten; ist der Ansicht, dass solche zusätzlichen Maßnahmen nachweislich notwendig, gerecht und messbar sein sowie spürbare und direkte Auswirkungen auf die Umsetzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz haben sollten; fordert die Kommission und Mitgliedstaaten auf, sich auf eine gemeinsame Methode zu einigen, mit der die Energieeffizienz und die Energieeinsparungen der jeweiligen Mitgliedstaaten gemessen und die im Hinblick auf diese Ziele erzielten Fortschritte überwacht werden können;

45. unterstützt im Bereich der Energiepolitik und der Energieeffizienz eine auf mehreren Ebenen gleichzeitig ansetzende dezentralisierte Politik und damit auch den Bürgermeisterkonvent und die weitere Entwicklung der Initiative „Intelligente Städte“ („Smart Cities“); betont die Notwendigkeit einer glaubwürdigen Finanzierung, einschließlich Bottom-up-Initiativen und der Einbeziehung von Städten und Regionen; betont, dass die Angleichung der künftigen Kohäsionspolitik und der Verwendung ihrer Mittel an die Strategie Europa 2020 ein wesentliches Instrument schaffen wird, das intelligentes und nachhaltiges Wachstum in den Mitgliedstaaten und Regionen herbeiführt;

46. stellt fest, dass Europa bei der Entwicklung des vollen Potenzials der Bioenergietechnologie hinter seinen internationalen Partnern zurückbleibt; hält die Kommission nachdrücklich dazu an, eine sektorübergreifende Biomassepolitik auszuarbeiten, in deren Rahmen ein nachhaltiger Markt für Biomasse aus der Landwirtschaft, landwirtschaftlichen Abfällen und der Forstwirtschaft geschaffen wird, wodurch ein Anstieg der Emissionen und der Verlust der biologischen Vielfalt verhindert werden; weist darauf hin, dass nunmehr nachhaltige Technologien der zweiten Generation zur Verfügung stehen; fordert die Kommission auf, politische Rahmenbedingungen vorzuschlagen, und unterstützt die weitere Förderung des Einsatzes von nachhaltigen Biokraftstoffen der zweiten Generation in Europa;

47. fordert die Kommission auf, die von den Mitgliedstaaten vorgelegten einschlägigen nationalen Aktionspläne für erneuerbare Energieträger zu analysieren, erforderlichenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um bestimmten Mitgliedstaaten bei der Verbesserung ihrer Pläne behilflich zu sein, und kraft ihrer vollen Befugnisse sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Erfüllung ihrer nationalen Ziele nachkommen; unterstreicht, dass die in der Richtlinie vorgesehenen Kooperationsmechanismen die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, ihre nationalen Ziele zu erfüllen; fordert die Kommission auf, eine Plattform für die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Stellen einzurichten, um den Austausch von Informationen und die Festlegung bewährter Verfahren im Bereich erneuerbare Energieträger zu erleichtern;

48. erkennt die bedeutende Rolle von Pumpspeicherwerken als effiziente, zuverlässige und umweltverträgliche Energiequelle für Zusatz- und Ausgleichsleistungen an;

49. ist der Ansicht, dass zur Gewährleistung des effizienten Einsatzes von erneuerbaren Energieträgern die in der Richtlinie über erneuerbare Energieträger vorgesehenen Flexibilitätsmechanismen genutzt und Bedingungen für die Netzanbindung harmonisiert werden sollten, um einheitliche vorteilhafte Bedingungen für erneuerbare Energieträger (z. B. Bezahlung der Netzanschlusskosten durch den Tarif) sicherzustellen; ist davon überzeugt, dass mittelfristig regionale Marktgruppen für erneuerbare Energieträger eingeführt werden können;

50. fordert, dass erneuerbare Energieträger in der EU effizienter genutzt werden, indem langfristig die Einführung eines Systems EU-weiter gemeinsamer Anreize für die Nutzung erneuerbarer Energieträger angestrebt wird, mit dem es möglich wäre, bestimmte Arten erneuerbarer Energieträger in jenen Teilen der EU einzusetzen, in denen sie am effizientesten sind, und dadurch die Kosten der Förderung zu senken und eine effiziente Zuteilung der Fördermittel zu gewährleisten; ist der Ansicht, dass erneuerbare Energieträger langfristig Bestandteil eines ordnungsgemäß funktionierenden integrierten EU-Energiebinnenmarkts werden sollten;

51. ist der Ansicht, dass eine mittelfristige Zukunftsvision entwickelt werden sollte, um wesentliche Probleme der vollen Marktintegration von erneuerbaren Energieträgern angehen zu können; betont in diesem Zusammenhang, dass jede Harmonisierung gut geplant sein muss, um eine Störung der bestehenden nationalen Märkte zu vermeiden; ist der Ansicht, dass ein ordnungsgemäß funktionierender Energiebinnenmarkt ohne Verzerrungen und gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer Voraussetzungen für ein harmonisiertes Fördersystem sind; ist der Ansicht, dass jede weitere Politik auf diesen Fördermechanismen aufbauen sollte, die sich im Hinblick auf die Ziele als effizient erweisen und gleichzeitig eine breite geografische und technologische Vielfalt gewährleisten und das Vertrauen der Investoren sicherstellen;

52. fordert die Kommission angesichts der Auflagen für den Bau von Kohlekraftwerken im Rahmen des Klima- und Energiepakets auf, Rechtsvorschriften auszuarbeiten, die die Errichtung derartiger Kraftwerke ermöglichen, wenn deren Nennwirkungsgrad über 50 % liegt;

53. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Finanzierungsinstrumente und steuerliche Instrumente für Energieeffizienz (insbesondere im Zusammenhang mit Verbesserungen bei Gebäuden) in ihre nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz einzubeziehen und der Energieeffizienz und der Energieinfrastruktur im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen Vorrang einzuräumen; ist der Ansicht, dass der intelligente Einsatz von Mitteln, z. B. über grüne Infrastrukturbanken im Hinblick auf Privatkapitalfinanzierungen sowie den einfachen und gezielten Zugang zu EU-Mitteln, entscheidend dazu beiträgt, die Hebelwirkung von EU-Mitteln zur Förderung der Energieeffizienz zu erhöhen;

Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit

54. vertritt die Auffassung, dass die Kommission in Abstimmung mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst dafür sorgen sollte, dass die Union im Bereich der externen Energiepolitik mit einer Stimme spricht; ist zudem der Ansicht, dass die EU ihre neuen Befugnisse nutzen sollte, um aktiv den Spielraum für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten in den Bereichen Eindämmung des Klimawandels und Umweltschutz zu ermitteln und diese zu verstärken;

55. ist der Ansicht, dass die EU eine starke und kohärente internationale Dimension in ihrer Energiepolitik haben und energiepolitische Gesichtspunkte in ihre außenpolitischen Maßnahmen und Aktionen einbeziehen muss; ist der Auffassung, dass die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Energiepolitik der Union intensiv unterstützen sollte, damit die Energieversorgungssicherheit verbessert wird;

56. ist der Ansicht, dass kurz- bis mittelfristig dem Ausbau der strategischen Energieinfrastrukturen und der Vertiefung der Beziehungen zu wesentlichen Lieferanten- und Transitländern Vorrang eingeräumt werden sollte; ist allerdings der Ansicht, dass die wirksamste und nachhaltigste langfristige Lösung dadurch erreicht werden kann, dass Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und Energieeinsparung umgesetzt und heimische Energiequellen genutzt werden;

57. ist der Ansicht, dass für alle externen Pipelines und anderen Energienetze im Hoheitsgebiet der Europäischen Union transparente zwischenstaatliche Vereinbarungen getroffen werden und die Binnenmarktvorschriften gelten sollten, unter anderem die Vorschriften über den Zugang Dritter, die Bestimmungsklauseln, die Allokations- und Engpassmanagementregeln, die Vorschriften über die Vertragsdauer und die Klauseln in Bezug auf unbedingte Zahlungsverpflichtungen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass bei den bestehenden und künftigen Pipelines und in den geltenden und künftigen Handelsabkommen der Besitzstand der EU im Energiebereich gewahrt wird, und erforderlichenfalls Maßnahmen zu ergreifen;

58.  ist der Meinung, dass die Union im Geist der Energiesolidarität und der Grundsätze des Wettbewerbs und des Binnenmarkts die rechtlichen Vorschriften streng einhalten und dies auch von anderen fordern sollte, ohne den Einzelinteressen einzelner europäischer Länder, insbesondere solcher, die Gas auf den europäischen Markt ausführen, nachzugeben;

59. fordert, dass mehr Nachbarländer der EU als Mitglieder in den Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft aufgenommen werden, insbesondere Länder, die Mitglieder der Östlichen Partnerschaft sind; betont, dass die Kommission dafür sorgen sollte, dass die Unterzeichnerstaaten des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft die EU-Vorschriften im Energiebereich rechtzeitig genau umsetzen, und diese durchsetzen sollte, indem sie insbesondere die Bereitstellung von EU-Mitteln von der Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Vertrag abhängig macht;

60. ist der Ansicht, dass in allen Übereinkommen mit Nachbarstaaten, die die politische und technologische Zusammenarbeit betreffen, der Schwerpunkt stärker auf die Energiekapitel gelegt werden sollte, indem vor allem die Programme für Energieeffizienz und die Binnenmarktvorschriften gestärkt werden; vertritt die Auffassung, dass der Rat der Kommission ein Mandat für Verhandlungen über die Umwandlung der derzeitigen energiepolitischen Vereinbarungen in rechtsverbindliche Texte erteilen sollte; betont, dass die Energiekapitel die Achtung der Menschenrechte und eine soziale Dimension der Energiedialoge umfassen müssen;

61. fordert die Kommission auf, durch Handelsabkommen den Prozess der Verabschiedung gemeinschaftskonformer Sicherheits- und Energieeffizienzvorschriften für Erzeugung, Übertragung, Transit, Speicherung und Bearbeitung/Aufbereitung von Energieimporten und -exporten zu beschleunigen und auf WTO-Ebene die Festlegung weltweiter Normen zur Förderung eines offenen und fairen Handels in Bezug auf unbedenkliche und erneuerbare Energiequellen und innovative Energietechnologien vorzuschlagen;

62. begrüßt es, dass Russland an den Tagungen der Energiechartakonferenz teilnimmt; fordert die Kommission auf, sich dafür einzusetzen, dass dem Vertrag über die Energiecharta mehr Länder beitreten, und im Rahmen der Energiechartakonferenz auf eine Verhandlungslösung hinzuarbeiten, damit Russland die Grundsätze der Energiecharta und ihrer Protokolle uneingeschränkt billigt; betont jedoch, dass jedes Abkommen vollständig den Regeln des EU-Energiebinnenmarkts entsprechen sollte; betont, dass im Folgeabkommen zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Russland das Thema Energie im Mittelpunkt stehen und dieses neue Abkommen als Orientierung und Grundlage für Konsistenz und Kohärenz in den Beziehungen der einzelnen Mitgliedstaaten zu Russland dienen sollte;

63. fordert die Kommission und den Rat auf, eng mit der NATO zusammenzuarbeiten, um die Konsistenz zwischen den Strategien der Union und der NATO im Bereich der Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten;

64. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Verordnung zur sicheren Gasversorgung nach ihrem Inkrafttreten uneingeschränkt angewandt wird;

65. fordert die Kommission und die betroffenen Mitgliedstaaten auf, mit der Verwirklichung des südlichen Gaskorridors der EU, insbesondere des Pipelineprojekts Nabucco, fortzufahren, mit dem die Sicherheit der Gasversorgung der Europäischen Union erheblich verbessert wird; fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat über die diesbezüglich unternommenen Schritte Bericht zu erstatten;

66. fordert einen speziellen Energiedialog mit den Staaten des Kaspischen Raums und begrüßt die Bemühungen um die Schaffung einer Gesellschaft für die Entwicklung im Kaspischen Raum; billigt in diesem Zusammenhang den Dialog zur EU-Strategie für den Schwarzmeerraum und betont die Bedeutung aller energiepolitischen Themen in dem Dialog zwischen der EU und den Ländern dieses Raums;

67. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Initiativen Desertec und Transgreen im Rahmen des Solarprogramms für den Mittelmeerraum zu fördern, um die Versorgungssicherheit zu verbessern und die Entwicklung der betreffenden Länder zu fördern, indem der Bau von Solarkraftwerken und die Nutzung anderer nachhaltiger Technologien für erneuerbare Energieträger in Nordafrika und ihre Anbindung an die Stromnetze gefördert werden, sofern dies nachweislich wirtschaftlich tragfähig ist und nicht das Emissionshandelssystem der EU gefährdet; ist der Ansicht, dass die in der Richtlinie über die Einfuhr von Energie aus erneuerbaren Quellen aus Drittstaaten vorgesehenen Kooperationsinstrumente vollständig ausgeschöpft werden sollten;

68. weist darauf hin, dass es Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, über ihren speziellen Energiemix zu entscheiden, mit dem die CO2-Emissionen und die Abhängigkeit von Brennstoffen mit schwankenden Preisen verringert werden sollen; betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten dafür sorgen sollten, dass bei neuen und alten Atomkraftwerken innerhalb und außerhalb der Union die höchsten internationalen Sicherheitsnormen angewandt werden;

69. ist der Ansicht, dass die Erforschung der Kernfusion als wichtige Energiequelle der Zukunft unter Einhaltung der Haushaltsgrundsätze fortgesetzt werden sollte;

70. hält es für sinnvoll, EU-Mindestnormen für die Lizenzierung neuer Atomkraftwerke und die Zertifizierung entsprechender Auslegungen auszuarbeiten, damit die Geltung der höchstmöglichen Sicherheitsnormen für diese Technologie in jenen Mitgliedstaaten gewährleistet wird, die sich für deren Aufnahme in ihren Energiemix entschieden haben; ist der Ansicht, dass bei Bauvorhaben für Kraftwerke stets die beste verfügbare Technologie eingesetzt werden sollte; fordert weitere EU-Maßnahmen, mit denen die Einführung von Normen für einen nachhaltigen Umgang mit radioaktiven Abfällen gefördert wird;

71. befürwortet und unterstützt den Bau von Terminals und Verbundleitungen für Flüssiggas, die am stärksten von der Unterbrechung der Gasversorgung bedroht sind, nach einer Kosten-Nutzen-Analyse und unter der Bedingung, das keine Wettbewerbsverzerrungen und Diskriminierungen auftreten; betont, wie wichtig es ist, die europäische Flotte für die Verbringung von Flüssiggas auszubauen und damit die Energieversorgungssicherheit der EU zu verbessern; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission, die Zusammenarbeit mit den Ländern der Golfregion und des Nahen Ostens in Energiefragen zu verstärken;

72. ist der Ansicht, dass einige ländliche Gebiete in Europa besondere Bedürfnisse in Bezug auf die Energieversorgung haben, und fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, diese Bedürfnisse zu berücksichtigen, indem sie u. a. die Hindernisse – z. B. steuerlicher Art – für die lokale Energieerzeugung, wie etwa die Kraft-Wärme-Kopplung in Kleinstanlagen, beseitigen;

73. ist der Auffassung, dass die Strategie zur Verringerung des Steinkohleverbrauchs in den Mitgliedstaaten nicht das Monopol im Bereich der Gaseinfuhr stärken darf; stellt fest, dass eine wirkungsvolle Diversifizierung der Gaslieferungen in den Mitgliedstaaten die Voraussetzung für die Verringerung des Steinkohleverbrauchs in der Energiewirtschaft sein muss, damit Rohstoffmonopole nicht gestärkt werden;

Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Energiebereich

74. fordert, dass die Umsetzung des Strategieplans für Energietechnologie genau überwacht wird und die Hindernisse für die Inanspruchnahme privater Investitionen ermittelt werden; begrüßt die Fortschritte, die vor kurzem bei der Einleitung der ersten vier Europäischen Industrieinitiativen und der Gemeinsamen Forschungsinitiativen erzielt wurden; fordert, dass die anderen Initiativen so bald wie möglich eingeleitet werden, und fordert den Rat auf, die hierfür erforderlichen Mittel freizugeben; fordert die Kommission auf, den Interessenträgern transparente Informationen über die Finanzierungsoptionen im Rahmen der Initiativen des Strategieplans für Energietechnologie zur Verfügung zu stellen;

75. begrüßt die Fortschritte, die durch die Einrichtung der Gemeinsamen Technologieinitiativen erzielt wurden; fordert die Kommission auf, neue ergänzende Europäische Industrieinitiativen im Rahmen des Strategieplans für Energietechnologie vorzuschlagen, damit das große Potenzial anderer technologischer Optionen im Bereich erneuerbarer Energieträger, insbesondere Erdwärme, Solarwärme, Wasserkraft und Meeresenergie, ausgeschöpft wird, und die bestehende Plattform für Heizen und Kühlen mit Energie aus erneuerbaren Quellen einzubeziehen; betont, dass zusätzliche Mittel aus dem EU-Haushalt bereitgestellt werden müssen, um diese Initiativen finanzieren zu können;

76. unterstützt die Entwicklung kostengünstiger neuer Technologien für die Voraussage von Schwankungen bei der Energieerzeugung sowie für die Nachfragesteuerung, Stromübertragung und Stromspeicherung, (einschließlich der Nutzung von Wasserstoffzellen und anderen Brennstoffzellen), mit denen die Grundlastnachfrage insgesamt erhöht und die Flexibilität eines Systems mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energieträgen und Elektrofahrzeugen verbessert werden könnte;

77. betont, wie wichtig qualifizierte Fachkräfte im Gas- und Stromsektor sind; fordert daher die Kommission auf, in Abstimmung mit den betroffenen Sozialpartnern zu prüfen, wie die berufliche Aus- und Weiterbildung organisiert und gefördert werden könnte;

78. betont, dass Europa bei der Entwicklung von energiebezogenen Internet-Technologien und von IKT-Anwendungen mit geringen CO2-Emissionen führend sein sollte; ist der Auffassung, dass mit einer verbesserten Innovationsförderung immer auch eine bürokratische Entlastung der Antragsteller einhergehen muss; fordert die Kommission auf, durch die Neugestaltung der Rahmenprogrammverfahren bürokratischen Aufwand zu verringern;

79. fordert die Kommission auf, umweltfreundliche Pilotprojekte in der EU für die Ausbeutung nicht konventioneller einheimischer Energiequellen zu unterstützen; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, geologische Untersuchungen durchzuführen, mit denen der Umfang der verfügbaren Schiefergasreserven in der Union festgestellt werden soll, und die Rentabilität und Umweltverträglichkeit von einheimischem Schiefergas einzuschätzen und zu beurteilen; fordert, dass diese Ergebnisse in eine langfristige Strategie der Union aufgenommen werden;

80. stellt fest, dass einige Länder wie z. B. China, der Entwicklung eines einheimischen exportorientierten Wirtschaftszweigs für erneuerbare Energieträger eine strategisch wichtige Rolle zumessen und daher einheimische Unternehmen unterstützen, indem sie ihnen einen einfachen Zugang zu billigem Kapital und Infrastrukturen ermöglichen; fordert die Kommission auf, politische Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen der Wettbewerb im europäischen Investitionsumfeld gestärkt wird und das Umfeld für die in diesem Bereich tätigen Unternehmen attraktiver wird;

81. ist der Ansicht, dass in der Übergangszeit bis zu einer nachhaltigen Wirtschaft im Jahr 2050 konventionelles und nicht konventionelles Erdgas eine unentbehrliche Energiequelle ist, mit der Emissionen rasch und kostengünstig verringert werden können, wobei die Mittel für Forschung und Entwicklung für eine bessere Umweltverträglichkeit dieser Gase eingesetzt werden sollten;

82. unterstützt eine weitere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission, damit die erforderlichen Anreize für die Entwicklung eines nachhaltigen Marktes für Biomasse auch gegeben werden, wobei die relevanten Probleme im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und der Lebensmittelerzeugung zu berücksichtigen sind;

83. ist der Ansicht, dass der Forschung und Entwicklung im Bereich innovativer Energietechnologien unter besonderer Berücksichtigung neuer, sauberer, nachhaltiger und effizienter Energietechnologien im neuen Achten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung höchste Priorität eingeräumt werden sollten; fordert daher die Mitgliedstaaten und die Kommission mit Nachdruck auf, diesen Politikbereich im nächsten Haushaltsplan und Finanzrahmen mit Vorrang zu behandeln; betont, dass bei den Zuweisungsverfahren die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich Forschung- und Entwicklung berücksichtigt werden sollte;

84. fordert die Kommission auf, den nachhaltigen Verkehr so in die Energiestrategie einzubeziehen, dass das Potenzial der einzelnen Technologien voll ausgeschöpft wird, und zwar u. a. durch einen angemessenen Rechtsrahmen und Aktionsplan für umweltfreundliche Fahrzeuge, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Technologiebereich, die Beseitigung technischer Hindernisse für den Einsatz neuer (Brennstoff-) Technologien, die Festlegung gemeinsamer Normen (z. B. für den Schienenverkehr und Elektrofahrzeuge), die Festlegung ambitionierter Normen für mit fossilen Brennstoffen betriebene Motoren, die Einrichtung „grüner Korridore“ für den europaweiten Verkehr und die Integration der Verkehrsträger, wobei Elektrofahrzeuge besonders zu berücksichtigen sind, damit sie überall in Europa gefahren und wiederaufgeladen werden können und ihre zunehmende Verwendung mit der Entwicklung intelligenter Stromversorgungs- und Stromspeicherungsnetze, einer umfangreichen Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen und der Nutzung der Kraft-Wärme-Koppelung einhergeht;

85. betont, dass die Forschung im Energiebereich nicht nur zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und Gewährleistung der Versorgungssicherheit, sondern auch zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen beitragen sollte; hält es in diesem Zusammenhang für äußerst wichtig, dass die strategischen Partner der EU (wie z. B. China, Japan, Indien, Russland und die USA) bei den Normungsbemühungen im Bereich neuer Energietechnologien mit geringen CO2-Emissionen, wie etwa Elektrofahrzeuge, einbezogen werden, damit innovative europäische Produkte auf den internationalen Märkten uneingeschränkt gehandelt werden können; bestärkt zudem die EU und ihre internationalen Handelspartner darin, auf eine Liberalisierung des Handels mit umweltfreundlichen Technologien hinzuarbeiten, mit der langfristig sämtliche Zollhindernisse für umweltfreundliche Technologien beseitigt werden sollen, damit ein effizienter und fairer Technologietransfer gewährleistet wird;

86. vertritt die Auffassung, dass die Erforschung von alternativen Rohstoffen und Baumaterialien, deren Herstellung wesentlich weniger energieintensiv ist, ein effizientes Instrument zur Verringerung des Energieverbrauchs wäre;

Vorteile für Verbraucher und Bürger im Mittelpunkt der EU-Energiepolitik

87. betont, wie wichtig intelligente Messgeräte für Verbraucher sind, damit diese ihren Höchstverbrauch besser überwachen und die Energieeffizienz im Wohnbereich verbessern können; ist der Ansicht, dass für Projekte in den Bereichen intelligente Messtechnik und Energienutzung durchweg Sensibilisierungskampagnen und Schulungsprogramme zur Energieeffizienz erforderlich sind, um der Allgemeinheit deren Nutzen nahezubringen; betont, dass die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Vorteile intelligenter Messtechniken für deren erfolgreiche Verbreitung sehr wichtig ist; betont, dass das Parlament als politisches Ziel gefordert hat, dass bis 2015 50 % der Wohnungen in Europa mit intelligenten Zählern ausgestattet werden und die Mitgliedstaaten sich verpflichten müssen, dafür zu sorgen, dass mindesten 80 % der Verbraucherhaushalte bis 2020 über ein intelligentes Messsystem verfügen[10];

88. ist der Ansicht, dass ein informierter Kunde und Bürger den Markt durch bewusste Entscheidungen beeinflussen kann; begrüßt daher Initiativen wie zum Beispiel das Europäische Kernenergieforum (ENEF), bei dem eine große Bandbreite an Interessenträgern gemeinsame Anliegen diskutieren können;

89. ist der Auffassung, dass die Wärmedämmung von Gebäuden und die stoffliche und energetische Wiederverwendung von Haus- und Industrieabfällen wesentliche Vorteile für die Verbraucher mit sich bringen können;

90. unterstützt Initiativen, die die Anpassung des Humanressourcenbedarfs an den Übergang zu einem CO2-armen Energiemix erleichtern;

91. fordert die Kommission auf, bei der Umsetzung des dritten Binnenmarktpakets die einzelstaatlichen Maßnahmen zu überwachen und darüber dem Parlament Bericht zu erstatten, damit die Entstehung von Energiearmut unterbunden wird, und erinnert die Mitgliedstaaten an ihre Verpflichtungen aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften;

92. spricht sich für möglichst strenge Sicherheitsvorschriften für alle Energiequellen aus, u. a. durch die Fortführung von Kooperationsprogrammen zwischen Mitgliedstaaten, um in der Öffentlichkeit Vorbehalte abzubauen und zu einer größeren Akzeptanz beizutragen; fordert gleichzeitig, dass die Öffentlichkeit stärker für die Bedeutung einer angemessenen Stromversorgung und den Bedarf an neuen Infrastrukturen für die Stromerzeugung und -übertragung sensibilisiert wird; unterstützt Kampagnen zur Sensibilisierung der Verbraucher für Energieeinsparungen, die sie in ihrem Alltag erzielen können, und bestehende Mechanismen wie Energieberatungsstellen, durch die Verhaltensänderungen bewirkt werden sollen;

93. weist darauf hin, dass der Prozentsatz der Haushalte, die ihren Versorger wechseln, in den einzelnen Mitgliedstaaten von 0 bis 20 % jährlich reicht; betont, dass die Schwierigkeiten beim Vergleich der Marktangebote und das Fehlen von Informationen einen Wechsel des Versorgers und einen wirksamen Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt behindern; erinnert an die Verpflichtung der nationalen Regulierungsbehörden aufgrund des dritten Energiepakets, dafür zu sorgen, dass die Verbraucherschutzmaßnahmen in den entsprechenden Richtlinien wirksam sind und durchgesetzt werden;

94. erinnert die Energieunternehmen an ihre im Rahmen des dritten Energiepakets festgeschriebene Verpflichtung, eindeutige und verständliche Energieverbrauchsrechnungen auszustellen; ist der Ansicht, dass die in der Musterrechnung des Bürgerforums „Energie“ enthaltenen Informationen den Mindeststandard für jede Verbrauchsabrechnung darstellen und sie als Grundlage für transparente Energieverbrauchsrechnungen verwendet werden sollte;

95. weist erneut darauf hin, dass die neue Energiepolitik das langfristige Ziel der Verringerung der Treibhausgasemissionen in der EU unterstützen muss;

96. fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, Analysen zu langfristigen Tätigkeiten durchzuführen, die sich u. a. mit Angebot und Nachfrage sowie den tatsächlichen Gefahren und Kosten einer Lieferunterbrechung im Vergleich zu Speicherkapazitäten und einer Diversifizierung des Lieferangebots und den damit verbundenen Kosten befassen, wobei sich diese Analysen auch auf langfristige strategische und energiepolitische Entwicklungen in der EU sowie die Frage erstrecken sollten, wie die EU Lieferunterbrechungen verhindern kann;

97. ist der Auffassung, dass die EU sich – im Hinblick auf die Konferenz in Cancun – in allererster Reihe um ein umfassendes, rechtlich bindendes und ambitioniertes Abkommen bemühen sollte, indem sie deutlich macht, dass sie in der Lage ist, mit einer Stimme zu sprechen und ihre Führungsrolle wahrzunehmen; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang nahe, ihren früheren Vorschlag als Teil eines internationalen Abkommens über die Ziele zur Verringerung der CO2-Emissionen zu überdenken, damit die Erfüllung der langfristigen Ziele leichter und kostengünstiger wird;

98. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0038.
  • [2]  ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 1.
  • [3]  ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 1.
  • [4]  ABl. C 219 E vom 28.8.2008, S. 206.
  • [5]  ABl. L 200 vom 31.7.2009, S. 31.
  • [6]  Angenommene Texte, P7_TA-PROV(2010)0064.
  • [7]  9744/10
  • [8]  ABl. L 114 vom 27.4.2006, S. 64.
  • [9]  ABl. L 52 vom 21.2.2004, S. 50.
  • [10]  Initiativbericht vom 25. März 2010 über eine neue Digitale Agenda für Europa: 2015.eu (2009/2225(INI)) und Initiativbericht vom 14. April 2010 über die Mobilisierung der Informations- und Kommunikationstechnologien für die Erleichterung des Übergangs zu einer energieeffizienten, kohlenstoffarmen Wirtschaft (2009/2228(INI)).

BEGRÜNDUNG

Die Situation im Energiebereich in der Europäischen Union ist mit zahlreichen Herausforderungen verbunden. Zu den für Europa am schwierigsten zu bewältigenden Herausforderungen zählt die Gestaltung der künftigen Energieversorgung. Die EU ist zunehmend von Energieeinfuhren aus dem Ausland abhängig. Das derzeitige Energieversorgungssystem bedarf erheblicher Investitionen, während Europa nach wie vor unter den Folgen der Wirtschaftskrise leidet. Darüber hinaus ist es nicht gelungen, die EU-Rechtsvorschriften für den Energiebereich umzusetzen.

Der Vertrag von Lissabon war ein erster Schritt hin zu einer Lösung dieser Probleme. In diesem Vertrag werden der Union eine Reihe klarer Ziele vorgegeben: ein funktionierender Energiebinnenmarkt, die Versorgungssicherheit, die Energieeffizienz und die Förderung von Energienetzen und erneuerbaren Energieträgern. Die Union verfügt inzwischen über einen klaren Rechtsrahmen und eine solide Rechtsgrundlage (Artikel 194) für ihr Handeln im Bereich der Energiepolitik.

Mit dem Vertrag von Lissabon beginnt für die Union ein neuer Zeitabschnitt. Es ist nun an der Zeit, die Ziele und Strategien anzupassen, um den Vertrag uneingeschränkt umsetzen zu können. Daher sind strategische Vorgaben und eine neue Energiestrategie erforderlich, damit die in Artikel 194 aufgeführten Ziele und das 20-20-20-Ziel des Klimapakets erreicht werden können. Die Maßnahmen der EU können in verschiedenen Punkten verbessert werden. So sollten die Haushaltsmittel der EU für die europäische Energie- und Klimaschutzpolitik besser verteilt werden. Außerdem sollten kostengünstigere Maßnahmen festgelegt werden, mit denen die weitere Entwicklung und Modernisierung der gesamteuropäischen Energienetze und die Entwicklung kohlenstoffarmer Energiesysteme gefördert wird. Es ist äußerst wichtig, dass mehr Synergieeffekte zwischen der internen und der externen Dimension der EU-Energiepolitik entstehen. Es besteht ein klarer politischer Wille vorhanden, auf EU-Ebene vermehrte Anstrengungen in diesen Bereichen der Energiepolitik zu unternehmen.

Die Berichterstatterin teilt voll und ganz die Ansicht der Kommission, dass „die bisherige Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften im Energiebereich insgesamt unzulänglich ist, was selbst für ältere Rechtsvorschriften gilt, wie z. B. diejenigen im Rahmen des im Jahr 2003 verabschiedeten zweiten Pakets zum Energiebinnenmarkt. Die Kommission legt völlig zu Recht einen eindeutigen Schwerpunkt auf die seit 2007 vereinbarten Umsetzungsmaßnahmen. So ist auch ihre Warnung berechtigt, dass „trotz des Bedarfs an neuen Maßnahmen diese nicht glaubwürdig oder wirksam sein werden, solange die geltenden Rechtsvorschriften und bestehenden Programme nicht vollständig umgesetzt werden.“

Strategische Ziele: Bei neuen Maßnahmen im Energiebereich sollten weiterhin die drei grundlegenden EU-Ziele im Energiebereich gelten:

1.  Das erste Ziel ist der Übergang zu einem kohlenstoffarmen Energiesystem (der Gegenstand der ersten Überprüfung der Energiestrategie durch die Kommission und des Klimapakets war).

2.  Das Zweite Ziel ist die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit für alle (die im Mittelpunkt der zweiten Überprüfung der Energiestrategie durch die Kommission im Jahr 2008 stand), weil sich Europa auf dem Weg zu einem kohlenstoffarmen Energie- und Wirtschaftssystem befindet.

3.  Das dritte Ziel besteht darin, dafür zu sorgen, dass die ersten beiden Ziele auch die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken und zur Versorgung aller Verbraucher mit Energie zu erschwinglichen Preisen beitragen.

Das erste Ziel kann, wie schon geschehen, in Form von Emissionsreduktionszielen festgeschrieben werden, mit Unterzielen für den Anteil von erneuerbaren Energieträgern und Biokraftstoffen am Energiemix. Allerdings ist es schwierig und nicht wünschenswert, sich bei anderen Komponenten des Energiemix (Öl, Kohle, Gas, Atomkraft) ebenso präzise festzulegen. Die Schwierigkeit liegt darin, dass die Preise für diese Energieträger auf den Weltmarkt für Rohstoffe schwanken und somit auch ihre Nutzung. Eine Präzisierung ist unerwünscht, weil der Anteil an fossilen Brennstoffen entsprechend dem Anteil an erneuerbaren Energieträgern und nicht vorab festgelegt werden sollte, wobei Letzteres gar nicht möglich ist. Hingegen ist es sinnvoll, den angestrebten Anteil erneuerbarer Energieträger am Gesamtenergiemix (ungeachtet der Art der zu nutzenden erneuerbaren Energieträger) zu bestimmen, um der zunehmenden Abhängigkeit von Einfuhren fossiler Brennstoffe entgegenzuwirken und die Ziele hinsichtlich der Verringerung der CO2-Emissionen zu erreichen. Allgemein sollte die Zusammensetzung des Energiemix den Marktteilnehmern und Unternehmen überlassen werden, die ihre eigenen Berechnungen erstellen müssen, die sich an den von der EU festgelegten klaren Maßnahmen, Anreizen und Sanktionen orientieren werden.

Langfristig wird das Ziel einer kohlenstoffarmen Wirtschaft dem Ziel der Energieversorgungssicherheit zugute kommen, weil dadurch Europas Abhängigkeit von Öl- und Gaseinfuhren verringet wird. Gleichzeitig muss die Aufmerksamkeit auch auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Erschwinglichkeit der Energiepreise für Unternehmen und private Verbraucher in der EU gerichtet werden.

EU-Haushaltsmittel: Ein großes Manko der Energiepolitik der EU ist das Fehlen von direkten EU-Mitteln für einen Bereich, dem die europäischen Regierungen und Bürger trotz der Rezession nach wie vor höchste Priorität einräumen. Hierzu hat die Kommission erklärt, dass „bei den Energiesystemen der EU milliardenschwere Investitionen in die Energienetze, die Produktions- und Transportkapazitäten und die Entwicklung sauberer Technologien erforderlich sind. Dies muss ein zentrales Thema der künftigen Energiestrategie sein.”

Europa muss jetzt über die Mittel entscheiden, mit denen sie ihre erklärten politischen Ziele verwirklichen kann, einschließlich der 20-20-20-Ziele und der Ziele in den Artikeln zur Energieversorgungssicherheit im Vertrag von Lissabon. Die neue Energiestrategie sollte höhere Ausgaben aus dem EU-Haushalt für die Energie- und Klimaschutzpolitik unterstützen, wobei die Finanzielle Vorausschau für die Zeit nach 2013 als Ausgangspunkt dienen sollte.

Bislang hat die EU eher im Bereich der Gesetzgebung als im Bereich der Finanzierung einen Beitrag zur Energiepolitik geleistet (mit Ausnahme der Finanzierung von Forschung und Entwicklung). Im Mittelpunkt der europäischen Rechtsetzung standen Energienetze und Energieerzeugnisse. Die drei aufeinanderfolgenden Pakete von EU-Rechtsvorschriften zum Energiebinnenmarkt zielten darauf ab, die Diskriminierung beim Zugang zu Stromnetzen und Gaspipelines zu beseitigen und die Betreiber der Übertragungsnetze zu Universallieferanten für Energie in ganz Europa zu machen. In der Theorie ist davon ausgegangen worden, dass die Betreiber der Übertragungsnetze und ihre Kunden die gesamte erforderliche Netzinfrastruktur finanzieren werden, wenn man ihnen die richtigen Anreize anbietet. Allerdings hat sich gezeigt, dass dies nicht rasch genug erfolgte und daher keine neuen Netzverbindungen, die für erneuerbare Energieträger in abgelegenen Gebieten erforderlich sind, und keine intelligenten Netze zur Verfügung gestellt wurden, die einen besseren Austausch zwischen Energieerzeugern und Verbrauchern und eine bessere Steuerung der Energienachfrage ermöglichen. In diesem Zusammenhang warnte die Kommission, „dass nicht sämtliche Investitionsmittel vom Markt zur Verfügung gestellt werden, insbesondere wenn der länderübergreifende Charakter einiger Netze die Aufteilung der Kosten zwischen den Mitgliedstaaten erschwert“.

Die Kommission sollte einen Beitrag zu den Infrastrukturinvestitionen leisten. Es müssen strategische EU-weite Infrastrukturen entwickelt werden, die die Integration der europäischen und regionalen Energiemärkte voranbringen und die Aufnahmemöglichkeiten für erneuerbare Energieträger erweitern. Für den europäischen Investitionsbedarf im Energiebereich ist allerdings sogar der gesamte EU-Haushalt zu klein. Dennoch würde ein angemessener Beitrag aus dem EU-Haushalt für die Energie- und Klimaschutzpolitik

· die Haushaltsprioritäten der EU mit ihren politischen Prioritäten in Einklang bringen,

· die neuen Mitgliedstaaten in Mittel- und Osteuropa unterstützen, die über ein großes Potenzial für Emissionsreduzierungen und die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern verfügen,

· neue Anreize bieten, wenn die Marktmechanismen nicht ausreichen, um die Ziele der EU im Energiebereich zu erreichen.

Da der EU-Haushalt relativ begrenzt ist, muss die EU nach Wegen suchen, um die Haushaltsmittel so zu verwenden, dass sie eine Hebelwirkung entfalten. Eine Möglichkeit wäre, Mittel aus dem EU-Haushalt als Garantie für Kredite zu nutzen, um private Investitionen und Investitionen im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften zu fördern. Fazilitäten mit Risikoteilung und Kredite öffentlicher Banken wären ein Instrument zur Förderung von Investitionen in die Energieinfrastruktur und könnten zunehmend herkömmliche Kredite in innovativer Weise ersetzen.

Kostengünstigere Förderung erneuerbarer Energieträger: Einigen nationalen Finanzhilfeprogrammen stehen mehr Mittel zur Verfügung als der EU insgesamt in diesem Bereich. Allerdings wäre es möglich, den erneuerbaren Energieträgern eine umfassendere Unterstützung zukommen zu lassen, indem u. a. diese größeren nationalen Fonds im Rahmen eines gesamteuropäischen Programms miteinander verbunden werden. Zu diesem Zweck müsste im Rahmen der neuen Energiestrategie geprüft werden, ob nicht auf den ursprünglichen Vorschlag der Kommission zurückgegriffen werden sollte, in dem die Einrichtung eines gesamteuropäischen Systems für den Handel mit erneuerbaren Energieträgern oder Ursprungsgarantien vorgesehen war. Dies würde mengenbedingte Rationalisierungseffekte bewirken und die Investitionsflüsse in Bereiche leiten, in denen die höchsten Gewinne zu erzielen sind. Auf dem Weg zu einem gesamteuropäischen Markt für erneuerbare Energieträger könnte die EU mittelfristig zunächst auf die Einrichtung entsprechender regionaler Märkte hinarbeiten.

Energieeffizienz: Viele beteiligte Akteure sehen in der Energiestrategie eine Gelegenheit zur Stärkung des unverbindlichen Ziels des 20-20-20-Plans, d. h. des Ziels, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 % zu steigern. Die Berichterstatterin ist der Ansicht, dass es schwierig sein wird, rechtlich verbindliche Energieeffizienzziele festzulegen, und dass stattdessen der Schwerpunkt auf kostengünstige Maßnahmen gelegt werden sollte, mit denen das bislang noch nicht ausgeschöpfte Potenzial der EU für Energieeinsparungen besser genutzt wird. Es ist zu begrüßen, dass die Kommission die Mitgliedstaaten dazu drängt, ihre 2008 vorgelegten nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz zu verbessern, in denen ihrer Ansicht nach „ein breiter Spielraum für Verbesserungen“ besteht.

Innovation: Die EU muss eindeutig mehr unternehmen, um die Anstrengungen der 27 Mitgliedstaaten im Bereich Forschung und Entwicklung zusammenzuführen und zu optimieren. Sie kann dies auf drei Wegen erreichen: indem sie die Forschungstätigkeiten zusammenführt und koordiniert (wie im Fall der Energieindustrie-Initiativen), indem sie technische und rechtliche Normen für neue Technologien festlegt (wie im Fall der Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2) und indem sie finanzielle Unterstützung leistet (wie bislang über das Rahmenprogramm für Forschung). In ihrem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie erklärt die Kommission, dass die öffentlichen und privaten Investitionen in kohlenstoffarme Technologien bis 2020 von jährlich 3 Mrd. Euro auf 8 Mrd. Euro ansteigen müssen. Die Berichterstatterin ist der Ansicht, das neue Wege gefunden werde müssen, um private Investitionen im Rahmen des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie zu fördern, und gleichzeitig eine Neuorientierung in Richtung des Achten Rahmenprogramms für Energie erforderlich sein wird.

Externe Energiepolitik: In der Bestandsaufnahme der Kommission werden die zahlreichen Energiedialoge der EU mit internationalen Organisationen, Partnerländern und ausländischen Energieversorgern aufgeführt. Allerdings zählen aus der maßgeblichen Sicht der Energieversorgungssicherheit zu den wichtigsten Initiativen diejenigen, in deren Mittelpunkt

· die Ausweitung der EU-Vorschriften zum Energiebinnenmarkt auf Nachbarländer und

· die Bemühungen um die Diversifizierung der Energiequellen und der Transportrouten für Energieeinfuhren stehen.

Der erste Punkt muss verwirklicht werden, indem die Energiegemeinschaft erweitert und mit Russland im Rahmen der Energiechartakonferenz und von Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit dem Land eng zusammengearbeitet wird. Moldau ist dafür zu beglückwünschen, dass es sein Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und seine Gesetze im Bereich Gas an den Besitzstand der EU angepasst hat und der Energiegemeinschaft im Mai 2010 beigetreten ist. Diese Aufgaben muss die Ukraine noch erledigen, die im Dezember 2009 unter Vorbehalt aufgenommen wurde und immer noch ihre Gesetze im Bereich Gas an den Besitzstand der EU anzugleichen hat.

Die Verwirklichung des zweiten Punktes sollte durch den Bau von neuen Terminals für Flüssiggas gefördert werden, die in der Lage sind, für Europa bestimmtes Gas aus der ganzen Welt aufzunehmen. Mit diesen Terminals können sowohl neue Quellen als auch neue Routen für die Gaseinfuhren erschlossen werden. Der Ausbau des südlichen Korridors durch Projekte wie die Nabucco-Pipeline ermöglicht ebenfalls die Erschließung neuer Quellen und einer neuen Route für die Gaseinfuhren. Es ist sehr zu begrüßen, dass die Kommission sich darum bemüht, kreativ über „mögliche Mechanismen zur Steigerung der Kaufkraft der EU“ nachzudenken und neue Instrumente wie die Entwicklungszusammenarbeit für den kaspischen Raum zu prüfen, mit denen sich die europäische Energienachfrage zusammenfassen lässt, was wiederum die Gasunternehmen in Zentralasien dazu anregen könnte, ihre Rohstoffe nach Europa zu verkaufen.

Mit der möglichen Ausnahme der Nabucco-Pipeline ist es im Allgemeinen besser, dass die Mittel zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit Europas gegen externe Energieschocks innerhalb und nicht außerhalb der EU ausgegeben werden. Der Grund hierfür ist, dass neue grenzüberschreitende Verbindungen für Gas und dessen Lagerung innerhalb der EU der europäischen Energieinfrastruktur dauerhaften zusätzlichen Nutzen bringen und darin die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten im Energiebereich konkret zum Ausdruck kommt. Bei der laufenden Überprüfung der Verordnung zur sicheren Gasversorgung wird dieses Argument Unterstützung finden. Dennoch müssen die Anstrengungen zur Schaffung eines stärker integrierten Gasmarktes im von der neuen Energiestrategie abgedeckten Zeitraum fortgesetzt werden. Es besteht daher die Hoffnung, dass die dabei entstehenden Synergieeffekte zwischen internen und externen Aspekten der Energiepolitik von der Kommission genutzt werden.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (29.9.2010)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

Auf dem Weg zu einer neuen Energiestrategie für Europa 2011-2020
(210/2108(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Jan Zahradil

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  fordert die Kommission auf, den Energiebinnenmarkt auf der Grundlage eines gemeinsamen Standpunkts von Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten in der Energiepolitik zu entwickeln, der dem Recht der Mitgliedstaaten, ihren speziellen Energiemix im Einklang mit den Forderungen der EU im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Energieeffizienz und Klimaschutz mithilfe erneuerbarer Energiequellen umzusetzen, sowie insbesondere der Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch verstärkte Zusammenarbeit mit den Nachbarländern gerecht wird;

2.  bestärkt die EU-Mitgliedstaaten darin, sich bei der Auseinandersetzung mit den energiepolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts solidarisch zu verhalten, indem sie die in Artikel 194 AEUV festgelegten Maßnahmen der Union positiv bestärken;

3.  betont, dass zwischen der EU-Energiestrategie und den auswärtigen Beziehungen zu strategischen Energieversorgern Synergien geschaffen werden müssen, damit der Energieversorgungssicherheit und der Energieeffizienz in zukünftigen Handelsabkommen ein höherer Stellenwert eingeräumt wird und der EU somit ein langfristiger Zugang zu Rohstoffen gewährleistet wird sowie im beiderseitigen Interesse neue Möglichkeiten geschaffen werden;

4.  ist der Ansicht, dass Energieeffizienz auf internationaler Ebene gefördert werden und weltweit Priorität haben sollte und daher Teil der zukünftigen energiepolitischen Strategie der EU und der politischen Maßnahmen in den Bereichen Entwicklung und internationaler Handel sein sollte;

5.  fordert die Kommission auf, Solar-, Wind- oder Bioenergieprojekte in Nicht-EU-Staaten zu unterstützen; ist der Ansicht, dass dezentrale Energieversorgung zu einer höheren Energieversorgungssicherheit führen wird; ist zudem der Ansicht, dass eine Anbindung an überregionale Energienetze bestehen sollte; ist der Ansicht, dass Initiativen wie z. B. DESERTEC entwickelt und so ausgestaltet werden sollten, dass sie den Interessen der EU und der Nicht-EU-Staaten entsprechen;

6.  fordert die Kommission auf, durch Handelsabkommen die Annahme gemeinschaftskonformer Sicherheits- und Energieeffizienzvorschriften für Erzeugung, Übertragung, Transit, Speicherung und Bearbeitung/Aufbereitung von Energieimporten und -exporten zu beschleunigen und auf WTO-Ebene die Festlegung weltweiter Standards zur Förderung eines offenen und fairen Handels in Bezug auf erneuerbare Energiequellen und innovative Energietechnologien anzustreben;

7.  erachtet die Diversifizierung von Energiequellen, Versorgungswegen und Infrastrukturen, die Verknüpfung von Netzen für Öl und Erdgas sowie intelligente Energienetze als Schlüsselfaktoren für die langfristige Sicherheit und Nachhaltigkeit der Energieversorgung in der EU und in Drittländern; weist darauf hin, dass diese politischen Maßnahmen zur Förderung neuer energietechnologischer Entwicklungen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU und in Drittländern beitragen können;

8.  betont, dass das innovative Potenzial der EU-Unternehmen und der öffentlichen Dienste der EU im Bereich der erneuerbaren Energiequellen und -technologien, einschließlich Energieeffizienztechnologien und hochmoderne IKT, genutzt werden muss, um durch Handelsabkommen einen allmählichen Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß zu fördern und somit in diesem Bereich neue Möglichkeiten zum Verkauf von EU-Produkten und Know-How, oder gegebenenfalls für einen entsprechenden Wissenstransfer, zu schaffen;

9.  betont erneut, wie wichtig es ist, die EU-Forschungsaktivitäten und die Kapitalzuführungen wie die ausländischen Direktinvestitionen der EU zum Aufbau und zur Modernisierung der Energieinfrastruktur in der EU und in den Entwicklungsländern insbesondere durch öffentlich-private Partnerschaften und Unternehmensvereinigungen, oder gegebenenfalls öffentlich-öffentliche Partnerschaften, zu erhöhen, und damit auch zum Technologietransfer und zur Diversifizierung des Energiemix in diesen Ländern beizutragen;

10. fordert die Kommission auf, eine hohe Markttransparenz im internationalen Energiehandel herzustellen; besteht darauf, dass durch internationale Regeln Marktmissbrauch und Marktmanipulation verhindert werden müssen;

11. begrüßt die Entscheidung der ecuadorianischen Regierung, zugunsten des Umweltschutzes auf die Förderung von Erdöl im Amazonaswald des Yasuni-Nationalparks zu verzichten und die Abhängigkeit Ecuadors von Exporten fossiler Energieträger zu verringern; ist der Ansicht, dass die EU solche und ähnliche Bemühungen unterstützen sollte;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.9.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, Kader Arif, Daniel Caspary, Christofer Fjellner, Metin Kazak, David Martin, Emilio Menéndez del Valle, Cristiana Muscardini, Niccolò Rinaldi, Tokia Saïfi, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Gianluca Susta, Keith Taylor, Iuliu Winkler, Pablo Zalba Bidegain, Paweł Zalewski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Pino Arlacchi, George Sabin Cutaş, Syed Kamall, Miloslav Ransdorf, Jarosław Leszek Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Franziska Keller

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.10.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

3

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Maria Da Graça Carvalho, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Lena Ek, Ioan Enciu, Gaston Franco, Adam Gierek, Norbert Glante, Fiona Hall, Jacky Hénin, Edit Herczog, Romana Jordan Cizelj, Arturs Krišjānis Kariņš, Lena Kolarska-Bobińska, Philippe Lamberts, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Marisa Matias, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Anni Podimata, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Jens Rohde, Paul Rübig, Amalia Sartori, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Claude Turmes, Niki Tzavela, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Antonio Cancian, Matthias Groote, Andrzej Grzyb, Yannick Jadot, Oriol Junqueras Vies, Silvana Koch-Mehrin, Bernd Lange, Mario Pirillo

1