BERICHT über die Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz
18.11.2010 - (2010/2107(INI))
Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Bendt Bendtsen
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2006 mit dem Titel „Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen“ (KOM(2006)0545),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Januar 2008 mit dem Titel „20 und 20 bis 2020 – Chancen Europas im Klimawandel“ (KOM(2008)0030),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. November 2008 mit dem Titel „Energieeffizienz: Erreichung des 20-% -Ziels“ (KOM(2008)0772),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2007 mit dem Titel „Eine Energiepolitik für Europa“ (KOM(2007)0001), gefolgt von der Mitteilung der Kommission vom 13. November 2008 mit dem Titel „Zweite Überprüfung der Energiestrategie – EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und Solidarität“ und die dazugehörigen Dokumente (KOM(2008)0781),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich (Europäisches Energieprogramm zur Konjunkturbelebung )[1],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates („Energiedienstleistungsrichtlinie“)[2],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen[3],
– unter Hinweis auf die Verordnung Nr. 1222/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter[4],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte[5],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden[6],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG[7],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern[8],
– in Kenntnis des von der Kommission am 7. Mai 2010 angenommenen Dokuments zur Bestandsaufnahme mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer neuen Energiestrategie für Europa 2011-2020“,
– unter Hinweis auf die von der Kommission in Auftrag gegebene unabhängige Studie zur Besteuerung von Firmenwagen mit dem Titel „Company Car Taxation. Subsidies, welfare and economy“[9],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Februar 2009 zu der zweiten Überprüfung der Energiestrategie[10],
– gestützt auf Artikel 170 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach die Union die Union zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze in den Bereichen der Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfrastruktur beiträgt,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Mai 2010 zur Mobilisierung der Informations- und Kommunikationstechnologien für die Erleichterung des Übergangs zu einer energieeffizienten, kohlenstoffarmen Wirtschaft[11],
– unter Hinweis auf Artikel 34 Absatz 3 der EU-Charta der Grundrechte, in dem es um die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Armut geht und wonach die Union allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen soll,
– gestützt auf Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7‑0331/2010),
A. in der Erwägung, dass sich eine Senkung des CO2-Ausstoßes und anderer Emissionen und eine Erhöhung der Versorgungssicherheit am kostengünstigsten und am schnellsten durch Energieeffizienz und Energieeinsparungen erreichen lassen; in der Erwägung, dass sich die Energiearmut strategisch am besten bekämpfen lässt, wenn die Energieeffizienz von Gebäuden und Geräten stark verbessert wird; in der Erwägung, dass Energieeffizienz in der Strategie Europa 2020 und der Europäischen Energiestrategie 2011-2020 oberste Priorität hat; in der Erwägung, dass die Ressourcen öffentlicher Einrichtungen dieser Zielsetzung zurzeit nicht gerecht werden,
B. in der Erwägung, dass Energieeinsparungen für die Erhöhung der Versorgungssicherheit entscheidend sind, zumal die eingesparte Energiemenge beispielsweise der 15fachen Liefermenge der Nabucco-Erdgaspipeline entspricht, wenn der Energieverbrauch tatsächlich um die angestrebten 20 % gesenkt wird,
C. in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen Vorteile von Energieeinsparungen für die Endverbraucher und die gesamte Wirtschaft ernorm sind und auch sozialen Nutzen haben, wie die Schaffung von bis zu 1 Million Arbeitsplätze bis 2020; in der Erwägung, dass die Energieeinfuhren der EU steigen und 2007 einen Gesamtwert von 332 Mrd. EUR erreicht haben; in der Erwägung, dass Haushalte den Angaben der Kommission zufolge durch Energiesparen ihre Ausgaben um bis zu 1 000 EUR pro Jahr senken und die dadurch frei werdenden Mittel in anderen Bereichen der Wirtschaft wieder investiert werden könnten, sowie in der Erwägung, dass die EU bei erfolgreicher Verwirklichung des Energieeffizienzziels bis zu 100 Mrd. EUR sparen und die Emissionen um fast 800 Mio. Tonnen jährlich senken könnte; in der Erwägung, dass die politischen Maßnahmen in den Bereichen Energiesparen und Energieeffizienz demnach Strategien zur Bekämpfung der Energiearmut sind,
D. in der Erwägung, dass die künftige Energiepreisentwicklung dazu führen wird, dass die Menschen ihren Energieverbrauch senken, und dass echte Fortschritte im Bereich Energieeffizienz in erster Linie erreicht werden können, indem Anreize für effizientere gemeinsame Infrastrukturen bei Gebäuden, Heizsystemen und im Verkehrssektor geschaffen werden, d. h. in Bereichen, in denen Entscheidungen über eine bessere Nutzung der Energie ansonsten weder von Privatpersonen noch von Unternehmen gesteuert oder beeinflusst werden können,
E. in der Erwägung, dass wissenschaftliche Studien eindeutig belegen, dass – auch auf regionaler und lokaler Ebene – ein stärkeres Engagement gefordert ist, wenn das Ziel, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 % zu steigern, erreicht werden soll, da dieses Ziel mit dem derzeitigen Fortschrittstempo bis 2020 nur etwa zur Hälfte umgesetzt sein würde, obwohl es bereits Verfahren und Technologien gibt, die die Verwirklichung dieser Zielsetzung durchaus ermöglichen,
F. in der Erwägung, dass zwar zahlreiche gesetzliche Vorgaben auf EU- und auf nationaler Ebene bestehen, die zu Energieeinsparungen führen sollen, diese jedoch nicht alle zum gewünschten Ergebnis führen,
G. in der Erwägung, dass die Amortisationsdauer bei Investitionen in die Energieeffizienz im Vergleich zu anderen Investitionen relativ kurz ist und mit den Investitionen sowohl in ländlichen als auch städtischen Gebieten gerade im Bausektor und bei KMU neue Arbeitsplätze geschaffen werden könnten, die zum großen Teil nicht ausgelagert werden können; in der Erwägung, dass dazu neben der Sensibilisierung der Öffentlichkeit auch entsprechend qualifizierte Fachkräfte erforderlich sind,
H. in der Erwägung, dass die Verwendung öffentlicher Mittel für revolvierende Finanzierungsinstrumente, die finanzielle Anreize für Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz schaffen sollen, in Zeiten mit schwieriger Haushaltslage den Vorteil bietet, dass diese Zahlungen größtenteils über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten werden können,
I. in der Erwägung, dass der gestiegene Energieverbrauch bisher stark durch die Nachfrageseite angetrieben wird und es nun unbedingt erforderlich ist, sich mit den marktspezifischen und ordnungspolitischen Hindernissen für die Markteinführung und den breiteren Einsatz energieeffizienterer Erzeugnisse auseinanderzusetzen, um den Energieverbrauch vom Wirtschaftswachstum abzukoppeln,
J. in der Erwägung, dass die völlige Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Energieeinsparung durch eine Reihe von Problemen verhindert wird, unter anderem durch die im Vorfeld notwendigen Investitionen und das Fehlen geeigneter Finanzierungsmöglichkeiten, mangelndes Problembewusstsein, unterschiedliche Anreize für Mieter und Eigentümer und Unklarheiten in Bezug auf die Frage, wer für die Erzielung der Energieeinsparungen verantwortlich ist,
K. in der Erwägung, dass sich bei anderen vorrangigen Bereichen, wie erneuerbare Energie oder Luftqualität, gezeigt hat, dass mit der Formulierung verbindlicher Ziele auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene Impulse gesetzt werden und erreicht wird, dass Verantwortung übernommen und Anstrengungen gebündelt werden, und dass dies erforderlich ist, wenn konkrete Maßnahmen mit dem gebotenen Ehrgeiz umgesetzt werden sollen,
L. in der Erwägung, dass Fortschritte bei Energieeinsparungen durch mangelnde Rechenschaftspflicht und Einsatzbereitschaft hinsichtlich des 20-%-Ziels behindert werden,
M. in der Erwägung, dass rund 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen in der EU auf Gebäude zurückzuführen sind, und dass der Bausektor mit einem Anteil am BIP der EU von etwa 12 % ein großer Wirtschaftszweig der EU ist; in der Erwägung, dass die Modernisierung des Gebäudebestandes zu langsam vonstatten geht und es nach wie vor keine geeigneten Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs des Gebäudebestandes gibt; in der Erwägung, dass die Zahl und das Niveau der Komplettrenovierungen von bestehenden Gebäuden erhöht werden müssen, wenn die klima- und energiepolitischen Ziele, die sich die EU bis 2020 bzw. 2050 gesetzt hat, erreicht werden sollen; in der Erwägung, dass dadurch eine beträchtliche Zahl von Arbeitsplätzen geschaffen und folglich wesentlich zum wirtschaftlichen Aufschwung in der EU beigetragen werden könnte; in der Erwägung, dass es bereits Lösungen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäudehülle sowie entsprechende technische Systeme und Anlagen gibt, die sowohl bei bestehenden als auch bei neuen Gebäuden zur Anwendung kommen können und wesentliche Energieeinsparungen ermöglichen,
N. in der Erwägung, dass Wohngebäude nicht auf den Klimawandel vorbereitet sind, da es in allen Mitgliedstaaten Wohnungen gibt, die im Sommer nicht kühl genug sind, es Wohnungen gibt, die im Winter nicht warm genug sind (mehr als 15 % der Wohnungen in Italien, Lettland, Polen, Zypern und 50 % der Wohnungen in Portugal) und die Häuser in Ländern wie Zypern und Italien nicht auf strenge Winter vorbereitet sind,
O. in der Erwägung, dass 30-40 % der weltweit erzeugten Elektroenergie von Industrieelektromotoren verbraucht wird und dass sich durch entsprechende Optimierung der betreffenden Motorensysteme – durch Regelung der Drehzahl und auf andere Weise – im Hinblick auf den Energieverbrauch Einsparungen zwischen 30 und 60 % erreichen lassen,
P. in der Erwägung, dass zwischen 50 und 125 Millionen EU-Bürger von Energiearmut betroffen sind und die Zahl der Betroffenen angesichts der Wirtschaftskrise und steigender Energiepreise möglicherweise weiter ansteigen wird; in der Erwägung, dass die Energiearmut EU-weit dieselben Ursachen hat und mit niedrigen Haushaltseinkommen, niedrigen Standards in Bezug auf Heizung und Isolierung und unbezahlbaren Energiepreisen zusammenhängt; in der Erwägung, dass die politischen Maßnahmen in den Bereichen Energiesparen und Energieeffizienz Strategien zur Bekämpfung der Energiearmut sind,
Q. in der Erwägung, dass 30 % der Treibhausgasemissionen in der EU auf den Verkehr zurückzuführen sind und dass mit einem Umstieg von mit konventionellen, fossilen Brennstoffen betriebenen Fahrzeugen auf umweltfreundliche, mit erneuerbarer Energie betriebene Fahrzeuge eine wesentliche Senkung der CO2-Emissionen erreicht werden könnte und eine Möglichkeit für die Speicherung von Energie und damit für den Ausgleich der für die Stromnetze problematischen Schwankungen geschaffen würde, die bei der aus erneuerbaren Energiequellen gespeisten Erzeugung auftreten,
R. in der Erwägung, dass es sich Schätzungen zufolge bei 69 % des Gebäudebestands in Europa um Wohneigentum und bei 17 % um – zumeist vom privaten Eigentümer vermietete – Mietwohnungen handelt und dass der private Wohngebäudesektor im Zusammenhang mit energiebezogenen Modernisierungsmaßnahmen finanzielle Belastungen zu tragen hat,
S. in der Erwägung, dass die derzeitige Wirtschaftskrise den Übergang zu einer energieeffizienten Wirtschaft mit niedrigem CO2-Ausstoß beschleunigen und einen Wandel in der Einstellung der Bürger in Bezug auf ihren Energiekonsum bewirken könnte,
T. in der Erwägung, dass die Entwicklung und Vermarktung neuer, innovativer Energietechnologien für eine nachhaltige Energiegewinnung und effizientere Energienutzung unerlässlich ist,
U. in der Erwägung, dass das verbindliche Ziel von 20 % für den Anteil erneuerbarer Energie am Energieverbrauch in der EU bis 2020 nur erreicht wird, wenn im Hinblick auf den Gebäudebestand etwas unternommen wird,
V. in der Erwägung, dass die europäischen Unternehmen im Hinblick auf die eigenen Treibhausgasemissionen und – mehr noch – die Emissionen, die dank innovativer Produkte und Lösungen in der gesamten europäischen Gesellschaft und weltweit gesenkt werden konnten, eindrucksvolle Ergebnisse vorlegen können,
W. in der Erwägung, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen energieintensiven Unternehmen, die im globalen Wettbewerb stehen, erhalten werden muss,
1. Einhaltung und Umsetzung geltender Rechtsvorschriften
1. fordert die Mitgliedstaaten, die lokalen Gebietskörperschaften und vor allem die Kommission auf, dem Bereich Energieeffizienz die gebotene Beachtung zu schenken und Ressourcen (Personal und Finanzmittel) in einem Umfang bereitzustellen, der den ehrgeizigen Zielsetzungen gerecht wird;
2. ist der Ansicht, dass Energieeffizienz in alle relevanten Politikbereiche Eingang finden sollte, auch Finanzen, Regional- und Stadtentwicklung, Verkehr, Landwirtschaft, Industrie und Bildung;
3. fordert die Kommission auf, rechtzeitig vor dem Energiegipfel, der am 4. Februar 2011 stattfindet, im Rahmen der überarbeiten Fassung des Aktionsplans für Energieeffizienz eine Auswertung der Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften vorzulegen; vertritt die Auffassung, dass der Aktionsplan für Energieeffizienz ausgehend vom Ergebnis dieser Auswertung von der Kommission vorzulegende Maßnahmen enthalten sollte, die darauf ausgerichtet sind, die Lücke zu schließen, um das für 2020 angestrebte Gesamtziel im Bereich Energieeffizienz zu verwirklichen, indem beispielsweise einer Steigerung der Energieeffizienz auf EU-Ebene um mindestens 20 % bis 2020 entsprechende, individuelle Energieeffizienzziele festgelegt werden, die der Ausgangsposition der einzelnen Mitgliedstaaten und ihren spezifischen Gegebenheiten Rechnung tragen, sowie indem die nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz der einzelnen Mitgliedstaaten im Voraus genehmigt werden; ist der Ansicht, dass solche zusätzlichen Maßnahmen gerecht und messbar sein sowie spürbare und direkte Auswirkungen auf die Umsetzung der Ziele der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz haben sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich auf eine gemeinsame Methode zu einigen, mit der die nationalen Zielvorgaben für Energieeffizienz bemessen und die diesbezüglichen Fortschritte der einzelnen Mitgliedstaaten überwacht werden können;
4. hält Planungsprozesse auf europäischer Ebene für sehr wichtig; ist der Ansicht, dass der Energieeffizienz im energiepolitischen Aktionsplan 2011–2020 gebührende Beachtung geschenkt werden sollte; vertritt die Auffassung, dass der neue europäische Aktionsplan für Energieeffizienz so bald wie möglich vorgelegt und der Energieeffizienz im zukünftigen Leitplan für 2050 zu einem Energieerzeugungs- und Wirtschaftssystem mit niedrigen CO2-Emissionen erhebliche Bedeutung beigemessen werden sollte;
5. fordert die EU auf, die Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 % bis 2020 als verbindliches Ziel festzulegen und auf diese Weise den Übergang zu einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Wirtschaft voranzutreiben;
6. vertritt die Auffassung, dass der Aktionsplan für Energieeffizienz ehrgeizig und auf die gesamte Kette der Energieversorgung ausgerichtet sein sollte, dass darin Bilanz aus den mit den Maßnahmen des Aktionsplans 2006 erzielten Fortschritten gezogen und nachdrücklich darauf hingewirkt werden sollte, dass die erlassenen und noch in der Durchführung begriffenen Energieeffizienz-Maßnahmen, wie im Aktionsplan 2006 vorgesehen, umgesetzt werden, und dass der Aktionsplan zusätzliche kostengünstige und angemessene Maßnahmen enthalten sollte, die dem Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und zur Verwirklichung der Zielsetzung für 2020 erforderlich sind;
7. fordert die Kommission auf, den neuen Aktionsplan für Energieeffizienz so zu konzipieren, dass die Bedürfnisse schutzbedürftiger Energieverbraucher zur Geltung kommen; weist darauf hin, dass die Energieverbraucher den größten Nutzen von Verbesserungen der Energieeffizienz hätten, ihnen aber die Mittel für die notwendigen Investitionen fehlen; fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Maßnahmen und wirksame politische Strategien – wie nationale Aktionspläne oder konkrete Sozialmaßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut – anzunehmen und über die diesbezüglich getroffenen Maßnahmen regelmäßig Bericht zu erstatten; begrüßt die Tatsache, dass es auf dem Energiegipfel auch um das Problem der Energiearmut gehen soll, und unterstützt die diesbezüglichen Bemühungen des belgischen Ratsvorsitzes; fordert die Kommission auf, das Problem der Energiearmut bei allen energiepolitischen Maßnahmen zu berücksichtigen;
8. fordert, dass die Energiedienstleistungsrichtlinie 2011 überarbeitet und ihre Geltungsdauer dabei bis 2020 verlängert wird und dass die nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz und ihre Umsetzung kritisch bewertet sowie gemeinsame Normen für die Berichterstattung aufgenommen werden, die auch verbindliche Mindestanforderungen beispielsweise für alle einschlägigen energiepolitischen Maßnahmen – sowohl weiche Instrumente als auch Stützinstrumente wie finanzielle Beihilfen –, die Bewertung und Einstufung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten und – wo dies angebracht ist und nachweislich zur Entlastung der Mitgliedstaaten führt – die Zusammenführung der Berichterstattungsvorschriften der Energiedienstleistungsrichtlinie, der Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung und der Energiekennzeichnungsrichtlinie betreffen;
9. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich zur schnellen und effizienten Umsetzung von Programmen zur Marktüberwachung und zur Überwachung der Einhaltung von Vorschriften auf, die im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte[12], der Richtlinie über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen[13] und der Verordnung über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter[14] stehen, und fordert die Kommission auf, die Umsetzung dieser Programme zu bewerkstelligen und zu überwachen sowie gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten;
10. empfiehlt ausgehend von der Bedeutung der – in die nationale Zuständigkeit fallenden – Marktüberwachung und den damit verbundenen Herausforderungen, dass die Kommission für Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sorgen sollte, insbesondere durch die Schaffung einer offenen EU-Datenbank, aus der die Ergebnisse von Überprüfungen ebenso wie etwaige in den Mitgliedstaaten ermittelte vorschriftswidrige Erzeugnisse abrufbar sind, sowie durch Maßnahmen, mit denen dafür gesorgt wird, dass ein in einem Mitgliedstaat als vorschriftswidrig ermitteltes Erzeugnis unverzüglich in allen 27 Mitgliedstaaten vom Markt genommen wird;
11. fordert die Kommission auf, nach Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie über die Angabe des Energieverbrauchs und vor dem in der Richtlinie als Frist festgelegten Jahr 2014 auszuwerten, wie sich die neue Kennzeichnung und die Verpflichtung, in der Werbung auf das Energiekennzeichnungssystem Bezug zu nehmen, auf das Verhalten der Verbraucher auswirkt, und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu treffen;
12. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur fördern, die dazu dienen, das Problembewusstsein und die fachliche Kompetenz für Fragen der Energieeffizienz bei den Beteiligten und allen Fachleuten in allen Phasen (Bewertung der bisherigen Energieeffizienz, der Konzeption und Verwirklichung von Problemlösungen in Sachen Energieeffizienz sowie Energieeffizienz bei Betrieb und Wartung) zu stärken;
13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gesetzliche Vorgaben, die zur Einsparung von Energie und zur Erhöhung der Energieeffizienz eingeführt wurden, auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen;
14. vertritt die Ansicht, dass sich durch langfristige Vereinbarungen mit der Industrie die Einhaltung der Anforderungen im Bereich Energieeffizienz weitgehend erreichen lässt und damit eine jährliche Verbesserung der Energieeffizienz um 2 % möglich ist;
2. Energieinfrastruktur (Erzeugung und Übertragung)
15. vertritt die Auffassung, dass der Schwerpunkt stärker auf Systeminnovationen, wie intelligente Netze (sowohl für Strom, als auch für Heizung und Kühlung), intelligente Messtechnik, Erdgasnetze unter Einbeziehung von Biogas und die Speicherung von Energie, gesetzt werden muss, die – durch den Abbau von Engpässen und Unterbrechungen im Versorgungsnetz, eine bessere Einbindung erneuerbarer Technologien, auch dezentraler Erzeuger, weniger Vorschriften für die Erzeugung von Reservekapazitäten sowie durch größere und flexiblere Speicherkapazitäten – eine effizientere Nutzung der Energie ermöglichen; verlangt, dass dafür gesorgt wird, dass die Endverbraucher an den erzielten Gewinnen auf faire Weise beteiligt werden;
16. hebt hervor, dass Fernwärme- und Fernkühlnetze einen Beitrag zur Verwirklichung des Ziels der energieeffizienten Wirtschaft bis 2050 leisten und dass es ausdrückliche und umfassende Vorgaben für die Erzeugung und Nutzung von Heizenergie (industrielle Abwärme, Beheizung und Kühlung von Wohngebäuden) geben muss (auch eine Methode zur Festlegung von Benchmarks für viele unterschiedliche Brennstoffe bei Fernwärme- und Fernkühlnetzen), die auf Synergien zwischen den verschiedenen Bereichen basiert; fordert die Kommission auf, eine Erhebung über die Effizienzsteigerungen durchzuführen; betont, dass in diesen Netzen Wettbewerb möglich sein muss; weist darauf hin, dass die Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden zu einer sinkenden Nachfrage bei der Wärmeversorgung führen wird und dass dies bei der Bewertung der Fernwärmekapazitäten berücksichtigt werden muss;
17. betont die Bedeutung der angebotsseitigen Energieeffizienz; weist darauf hin, dass Übertragung und Verteilung wesentlich zu Energieverlusten beitragen (vor allem bei Generatoren und Stromumformern sowie aufgrund eines übermäßig hohen Ohmschen Widerstands während der Übertragung) und dass mit einer Verringerung der Zahl der Umwandlungsschritte von einer Form der Energie in eine andere große Einsparungen erzielt werden können; betont, dass die Energieerzeugung in Kleinanlagen und eine dezentralisierte und diversifizierte Energieerzeugung sich im Hinblick auf eine sichere Versorgung und die Verringerung der Verluste als entscheidend erweisen könnten; vertritt die Auffassung, dass Anreize für eine Verbesserung der Infrastrukturen geschaffen werden sollten, und fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Erschließung des bisher ungenutzten Energieeinsparungspotenzials zu unterbreiten, also beispielsweise Nachhaltigkeitsberichte für Kraftwerke oder Maßnahmen einzuführen, mit denen eine Nachrüstung und Modernisierung von Kraftwerken erleichtert wird;
18. betont, dass nach dem Problem der Energieeffizienz an der Quelle (also bei der Primärenergieerzeugung) der Verlust an (elektrischer) Energie beim Transport durch die Netze das zweitwichtigste Problem ist, das es zu lösen gilt; ist der Ansicht, dass durch eine Umstellung auf ein stärker dezentralisiertes Erzeugungssystem die Entfernungen bei der Übertragung verkürzt und folglich auch Durchleitungsverluste verringert werden;
19. fordert die (petro-)chemische Industrie in der gesamten EU auf, die Energierückgewinnung beim Abfackeln zu verbessern;
20. vertritt die Ansicht, dass der Schwerpunkt insbesondere im Hinblick auf den Abbau von Wärmeverlusten stärker auf die Verbesserung der Effizienz des gesamten Energiesystems gesetzt werden muss; fordert daher, dass die KWK-Richtlinie im Rahmen des Arbeitsprogramms für 2011 dahingehend überarbeitet wird, dass hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, KWK-Kleinanlagen, die Nutzung der Abwärme der Industrie und Fernwärme-/Fernkühlsysteme gefördert und die Mitgliedstaaten darin bestärkt werden, einen stabilen Rechtsrahmen zu schaffen, mit dem diese Systeme begünstigt werden – etwa durch Einführung einer integrierten Energienachfrageplanung für Wärme/Kühlung, durch die Gewährung eines bevorzugten Zugangs von KWK-Anlagen zum Stromnetz, die Nutzung industrieller Abwärme und die Förderung der Nutzung von hocheffizienten KWK, KWK-Kleinanlagen und Fernwärme bei Gebäuden und eine nachhaltige Finanzierung von KWK – d. h., indem die Mitgliedstaaten beispielsweise zur Einführung entsprechender finanzieller Anreize angehalten werden;
21. erachtet verteilte Netze von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung, die praktisch eine Verdoppelung der Gesamtenergieeffizienz ermöglichen, als besonders wichtig; ist der Ansicht, dass die Netze in Spitzenlastzeiten durch Wärme- und Kältespeicherung insofern flexibler werden könnten, als Strom erzeugt bzw. Wärme gespeichert werden kann, wenn die Erzeugung den örtlichen Bedarf übersteigt;
22. fordert die Mitgliedstaaten auf, nicht nur die Erzeugung in hocheffizienten industriellen KWK-Anlagen – beispielsweise bei einem Umstieg von fossilen Brennstoffen auf Biomasse – zu fördern, sondern, wenn es ein Fernwärmenetz gibt, KWK auch dadurch zu fördern, dass sie den Aufbau und die Instandsetzung des Fernwärmesystems durch geeignete finanzielle und ordnungspolitische Maßnahmen unterstützen;
23. hält es für erforderlich, dass Biogas- und Wärmeverluste bei der Abfallbehandlung durch Rückgewinnung und Erzeugung von Dampf bzw. Strom verhindert werden; ist der Auffassung, dass für Abfallbehandlungsanlagen ohne irgendein Wärmerückgewinnungs- oder Energieerzeugungssystem keine Genehmigung erteilt werden sollte;
24. begrüßt die laufenden Arbeiten der Kommission zu intelligenten Netzen und intelligenten Zählern; hält es für wichtig, dass langfristig ein stabiles und harmonisiertes Regelungsumfeld für intelligente Netze und intelligente Zähler geschaffen wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Anreize für die Entwicklung intelligenter Netze und intelligenter Zähler zu bieten und diese zu fördern, indem sie für die Festlegung gemeinsamer Normen sorgt, wozu unter anderem auch Vorgaben für den Datenschutz sowie Daten und Frequenzen gehören; empfiehlt, dass die Taskforce „Intelligente Netze“ in der Kommission die Stellungnahmen aller Interessengruppen gebührend berücksichtigt; fordert die Kommission auf, das Parlament regelmäßig über die Fortschritte ihrer Arbeit zu unterrichten;
25. begrüßt die Arbeiten der Kommission „Towards a Single Energy Network“ und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, konkrete Vorschläge zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für prioritäre Infrastrukturprojekte vorzulegen;
26. fordert die Kommission auf, die Kooperation zwischen EU und Energienetzbetreiber (verstärkte Rolle von ENTSO) zu steigern, mit dem Ziel grenzüberschreitende Netzverbindungen und Leistungsfähigkeit zu stärken;
27. fordert die Kommission auf, den Aufbau und Ausbau eines europäischen Hochspannungsgleichstromnetzes zu unterstützen, mit dem die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, insbesondere Wind- und Wasserkraft, optimiert werden kann; ist der Ansicht, dass dieses Netz die Übertragung von Energie über große Entfernungen bei geringen Verlusten und zugleich Synergieeffekte zwischen allen erneuerbaren Energiequellen ermöglicht;
3. Stadtentwicklung und Gebäudeplanung
28. unterstützt im Bereich der Energieeffizienz einen auf mehreren Ebenen ansetzenden, dezentralisierten politischen Ansatz; hebt hervor, dass die Energieeffizienz die Entwicklung städtischer und ländlicher Räume maßgeblich beeinflussen kann; unterstreicht, dass Initiativen, die wie das „Bürgermeisterkonvent“ oder die Initiative „intelligente Städte“ („Smart Cities“) das Ziel verfolgen, auf lokaler und regionaler Ebene die Energieeffizienz zu steigern und den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken, stärker unterstützt werden müssen; hebt hervor, dass es bei den städtischen und regionalen Agenturen durchaus Potenzial gibt, was Anreize für die Energieeffizienz und deren praktische Umsetzung mit bewährten Methoden betrifft; weist ferner darauf hin, dass eine Abstimmung der Kohäsionspolitik auf die Strategie EU 2020 intelligentes und nachhaltiges Wachstum in den Mitgliedstaaten und den Regionen begünstigen kann;
29. fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten für mehr Effizienz bei bestehenden Gebäuden, an erster Stelle öffentlichen Gebäuden wie Schulen, zu bewerten und ein kosteneffizientes Ziel für die Senkung des Primärenergieverbrauchs bei Gebäuden vorzuschlagen; fordert die Mitgliedstaaten auf, durchführbare Programme zur Förderung von Komplettrenovierungen umzusetzen, mit denen der Energieverbrauch zunächst um mehr als 50 % gegenüber dem Niveau vor der Renovierung gesenkt wird, wobei der Umfang der finanziellen, steuerlichen oder anderen Unterstützung oder Entlastung dem Grad der Verbesserung entspricht; vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden sollten, in ihren nationalen Aktionsplänen für Energieeffizienz jährliche Zielvorgaben für Modernisierungen festzulegen, und fordert die Kommission auf, politische Möglichkeiten dafür aufzuzeigen, wie im Zusammenhang mit den bis 2050 angestrebten energiepolitischen Zielen erreicht werden kann, dass die Energiebilanz des Gebäudebestands gegen Null geht;
30. fordert die Kommission auf, den Anwendungsbereich der Gebäudepolitik auf eco-districts auszuweiten, um sicherzustellen, dass durch die Optimierung der Ressourcen auf lokaler Ebene der Primärenergieverbrauch in Gebäuden und die Kosten für die Verbraucher sinken;
31. hält es für wesentlich, dass die Wohnungen von Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, so modernisiert werden, dass sie den höchstmöglichen Energieeffizienzstandards entsprechen, ohne dass die laufenden Kosten der Betroffenen hierdurch steigen; hebt hervor, dass dies häufig enorme Investitionen in den Wohnraum erfordert, gleichzeitig aber auch große nicht energiebezogene Nutzeffekte erzielt werden, indem etwa die Sterblichkeitsrate gesenkt und das Allgemeinbefinden verbessert wird, sowie der Verschuldungsgrad und die Gesundheitskosten sinken, wenn die Schadstoffbelastung in Innenräumen abnimmt und weniger kälte- oder hitzebedingte Beschwerden auftreten;
32. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zur Bewertung der Qualität der Energiepässe die Prüfungsnachweise über die Qualität der Investitionen heranzuziehen; fordert die Kommission auf, anhand dieser Bewertungen Leitlinien für die Mitgliedstaaten zu erarbeiten, mit denen für die Qualität der Gebäude-Energiepässe und der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gesorgt wird, die aufgrund der in diesen Pässen formulierten Empfehlungen durchgeführt werden sollten;
33. ist überzeugt, dass die öffentlichen Behörden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene mit gutem Beispiel vorangehen müssen, wenn das Ziel im Bereich der Energieeinsparungen erreicht werden soll; fordert, dass die öffentlichen Behörden weit über die in der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gestellten Anforderungen hinausgehen, indem sie beispielsweise alle ihre eigenen Gebäude so bald wie möglich sanieren, und zwar so gründlich, dass ein Niveau erreicht wird, das, sofern technisch und wirtschaftlich machbar, quasi dem Nullenergie-Standard entspricht; erkennt allerdings an, dass die öffentlichen Einrichtungen zu den im Vorfeld erforderlichen Investitionen oft nicht in der Lage sind, da sie durch die gerade auf regionaler und lokaler Ebene bestehenden Haushaltszwänge stark eingeschränkt sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein Umfeld zu schaffen, in dem innovative Lösungen für dieses Problem ermöglicht und gefördert werden, indem beispielsweise Energieleistungsverträge oder marktgestützte Instrumente eingeführt oder die öffentlichen Behörden aufgefordert werden, Kosteneinsparungen durch einen mehrjährigen Finanzierungsrahmen in Betracht zu ziehen, sofern dies noch nicht der Fall ist;
34. erkennt an, dass die Europäische Union Vorreiter auf diesem Gebiet ist; vertritt die Ansicht, dass die Organe und Einrichtungen der EU vor allem bei Gebäuden, bei denen nachweislich ein Energieeffizienzpotenzial besteht, mit gutem Beispiel vorangehen und im Rahmen eines weiter gefassten Energieaudits bei den EU-Organen für eine kosteneffiziente Modernisierung sorgen sollten, sodass bei diesen Gebäuden bis 2019 eine gen Null gehende Energiebilanz erreicht wird;
35. stellt fest, dass es sowohl in Städten als auch auf dem Lande große Energieeinsparungspotenziale gibt; weist darauf hin, dass energiebezogene Modernisierungen gerade bei Wohngebäuden aus verschiedenen Gründen – unter anderem im Vorfeld notwendige Investitionen, unterschiedliche Anreize für Mieter und Eigentümer oder komplexe Verhandlungen bei Gebäuden mit mehreren Wohnungen – erschwert werden; fordert innovative Lösungen wie Pläne zur Renovierung ganzer Wohngebiete, finanzielle Anreize und technische Unterstützung, um diese Hindernisse zu beseitigen; betont, dass EU-Programme Anreize dafür bieten sollten, Gebäude über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus nachzurüsten, sofern diese Gebäude Möglichkeiten für mehr Energieeffizienz bieten; verlangt, dass die Modernisierungsverfahren gefördert werden, die bei niedrigeren Kosten eine hohe Energieersparnis bewirken;
36. hält es für dringend geboten, die hohen Brennstoffkosten für finanziell schwächere Haushalte dadurch zu senken, dass Komplettmodernisierungen zur Verringerung des Energieverbrauchs und der Energiekosten unterstützt werden; ersucht die zuständigen kommunalen, regionalen, nationalen und europäischen Behörden, bei Sozialwohnungen besonders darauf zu achten, dass die mit Investitionen in Energieeinsparungen verbundenen Mehrkosten nicht auf schutzbedürftige Mieter abgewälzt werden;
37. fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit der künftigen Innovationsstrategie neue Initiativen zur Gebäudesanierung, wie die Innovationspartnerschaft für Energieeffizienz in energieeffizienten/emissionsfreien Städten, zu fördern;
38. ermuntert die Mitgliedstaaten, sich dafür einzusetzen, dass bestimmte ineffiziente Gebäude, die nicht zum Kulturerbe gehören, abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden, wenn sie weder nachhaltig noch kosteneffizient modernisiert werden können;
39. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einführung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz, die von unabhängigen, einschlägig qualifizierten und/oder entsprechend befugten Sachverständigen ausgestellt werden, zu beschleunigen und zentrale Anlaufstellen für technische Beratung und Unterstützung sowie die Schaffung finanzieller Anreize auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu fördern;
40. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich dafür einzusetzen, dass es bei mehr Unternehmen und Industrieanlagen Energieaudits und strukturierte Energiemanagementprozesse gibt, und Mechanismen zu entwickeln, mit denen KMU diesbezüglich besonders unterstützt werden, sodass die Einführung oder der Ausbau entsprechender nationaler Programme oder freiwilliger Vereinbarungen gefördert wird;
41. fordert die Kommission auf, vor der Vorlage – bis zum 30. Juni 2011 – ihres Rahmens für eine komparative Methode zur Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz im Rahmen der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden alle notwendigen Ressourcen für eine breit angelegte Konsultation zu mobilisieren, um eine Abwehrreaktion der Mitgliedstaaten zu vermeiden; ist der Auffassung, dass die komparative Methode nach ihrer Einführung die Marktteilnehmer motivieren wird, in energieeffiziente Lösungen zu investieren;
42. fordert die Kommission auf, für die öffentliche Straßenbeleuchtung, auch für die Einführung intelligenterer Steuerungssysteme und energiesparender Nutzungsmuster bis 2012, Richtwerte für den Stromverbrauch oder Anforderungen an die Installation vorzuschlagen; drängt in diesem Zusammenhang darauf, dass diese Mindestanforderungen auch Angaben zu den Kosten umfassen müssen, die über die gesamte Lebensdauer der Beleuchtungsanlagen bei allen öffentlichen Aufträgen für diese Anlagen anfallen;
43. fordert die Mitgliedstaaten auf, systematisch energieeffiziente Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge anzuwenden; vertritt die Auffassung, dass dieser Politik dadurch ein großer Impuls gegeben werden könnte, dass Energieeffizienz systematisch als Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und als Voraussetzung für von der öffentlichen Hand finanzierte Projekte festgelegt wird;
4. IKT und Erzeugnisse
44. fordert die Kommission auf, eine Produktpolitik zu entwickeln, bei der gewährleistet wird, dass die umweltpolitischen Produktstrategien kohärenter sind, die Ausarbeitung, Änderung und Umsetzung der verschiedenen politischen Instrumente besser koordiniert werden sowie die Dynamik der Marktveränderungen und die Information der Verbraucher über Energieeinsparungen gefördert wird; fordert die Kommission deshalb auf, die Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung und die Richtlinie über die Angabe des Energieverbrauchs zur selben Zeit zu ändern (d. h., die Richtlinie über die Angabe des Energieverbrauchs früher als geplant zu ändern), wobei im Idealfall gleichzeitig auch die Bestimmungen über das Umweltzeichen und ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen geändert und abgestimmt auf die Maßnahmen im Bereich der umweltgerechten Gestaltung und der Angabe des Energieverbrauchs umgesetzt werden sollten;
45. fordert, dass die Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung und die Richtlinie über die Angabe des Energieverbrauchs zügig und ordnungsgemäß durchgesetzt werden; empfiehlt, dass für deren Erlass – durch Durchführungsrechtsakte bzw. delegierte Rechtsakte für neue energiebezogene Erzeugnisse – klarere und strengere Fristen gelten sollten; bedauert, dass die Kommission das Potenzial der Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung bisher nicht in Gänze genutzt hat, und ist fest davon überzeugt, dass die Richtlinie sich auf mehr Erzeugnisse erstrecken sollte, gegebenenfalls auch auf neue Haushaltsgeräte, IKT, energiebetriebene Produkte für Gebäude (wie Industrieelektromotoren, Maschinen, Klimaanlagen, Wärmetauscher, Heizungs- und Beleuchtungsanlagen und Pumpen), industrielle und landwirtschaftliche Maschinen, Baumaterial und Produkte für einen sparsameren Wasserverbrauch; fordert die Kommission auf, beim Erlass von Durchführungsrechtsakten die Unterschiede zu berücksichtigen, die zwischen Konsum- und Investitionsgütern bestehen, und den Nachweis für die möglichen Energieeinsparungen und deren Durchführbarkeit zu erbringen, bevor die Durchführungsrechtsakte erlassen werden; fordert nachdrücklich, dass die Mindestanforderungen im Rahmen der Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung Angaben zu den Kosten und den Emissionen umfassen, die im Zusammenhang mit den betreffenden Produkten während des gesamten Lebenszyklus, einschließlich des Recycling, entstehen;
46. fordert die Kommission auf, geltende europäische Rechtsvorschriften, wie die Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung und die Richtlinie über die Angabe des Energieverbrauchs, miteinander zu verbinden, damit die EU-Rechtsvorschriften besonders wirksam umgesetzt und Synergien – vor allem mit Blick auf den Verbraucher – genutzt werden;
47. fordert die Kommission auf, konkrete Maßnahmen, beispielsweise Gesetzgebungsinitiativen, zur Verbesserung der Ressourceneffizienz von Erzeugnissen zu erarbeiten; stellt fest, dass auch durch die Verbesserung der Ressourceneffizienz erhebliche Energieeffizienzgewinne erreicht werden könnten;
48. stellt fest, dass mehr Wert auf eine Analyse der Auswirkungen von Energieeffizienznormen, auch bezogen auf das Verhältnis zwischen dem Preis und der Qualität des Endprodukts, die Effekte von Energieeffizienz und die Vorteile für die Verbraucher, gelegt werden sollte; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission alle diese Auswirkungen prüft, verlangt aber, dass sie und die Mitgliedstaaten weitaus mehr für Kommunikation und die Überwachung aller Erzeugnisse unter Einschluss der eingeführten Erzeugnisse, wie etwa Energiesparlampen, unternehmen;
49. findet in diesem Zusammenhang, dass einheitliche technische Standards das geeignete Mittel sind, um die Marktdurchdringung energieeffizienter Erzeugnisse, Pumpen und Motoren, etc. zu erreichen;
50. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften auf die betreffenden Erzeugnisse und Anlagen und deren Energieverbrauch ausgelegt sind, und erachtet es für notwendig, die EU-Bürger, einschließlich entsprechender Vertriebsbeauftragter, für die Energie- und Ressourceneffizienz von Konsumgütern und energiebezogenen Erzeugnissen zu sensibilisieren; vertritt die Ansicht, dass Geräte und Bauteile bei der Bewertung des Energieverbrauchs als Ganzes betrachtet werden sollten, statt nur die jeweiligen Einzelbestandteile zu bewerten;
51. weist darauf hin, dass Europa bei der Entwicklung von energiebetriebenen Internettechnologien und IKT-Technologien und ‑Anwendungen mit niedrigem CO2-Ausstoß führend sein sollte; betont, dass IKT bei der Förderung eines verantwortungsvollen Energieverbrauchs in den Haushalten, im Verkehrswesen, bei der Stromerzeugung und –verteilung sowie im IKT-Sektor selbst (auf den ganze 8 % des Energieverbrauchs entfallen) eine wesentliche Rolle spielen können und sollten; verlangt aus diesem Grund, dass insbesondere bei Datenzentern die Möglichkeiten für eine Verbesserung der Energieeffizienz bewertet werden; ist der Auffassung, dass die verstärkte Förderung von Innovationen stets mit einer Verringerung der bürokratischen Hürden für die Antragsteller einhergehen muss; verweist auf die notwendige Unterstützung von Partnerschaften zwischen dem IKT-Sektor und den Sektoren mit den meisten Emissionen, um die Energieeffizienz dieser Sektoren zu verbessern und ihre Emissionen zu senken;
52. verweis darauf, dass die Aufklärung der Bürger über die Vorteile intelligenter Zähler unabdingbar für deren Erfolg ist; erinnert an seinen Initiativbericht über „eine neue digitale Agenda für Europa: 2015.eu“, in welchem das Ziel vorgegeben wurde, 50 % der Haushalte in Europa bis 2015 mit intelligenten Zählern auszustatten; begrüßt die Arbeit der Taskforce „Intelligente Zähler“ und fordert die Kommission auf, bis Ende 2011 eine Reihe von Vorschlägen zu unterbreiten, die darauf ausgerichtet sind, dass
gemäß dem Zeitplan des dritten Energiebinnenmarktpakets intelligente Messtechnik installiert wird, damit – wie angestrebt – bis 2020 80 % der Gebäude mit intelligenten Zählern ausgestattet sind,
die Mitgliedstaaten bis Ende 2011 zu einer Einigung über die Mindestanforderungen an die allgemeinen technischen Merkmale der intelligenten Zähler gelangen,
die Verbraucher von den intelligenter Zählern durch Energieeinsparungen oder Unterstützung für einkommensschwache und schutzbedürftige Verbraucher profitieren und auf den nationalen Märkten eine Bündelung des Stomverbrauchs verschiedener Endkunden zulässig ist und gefördert wird, mit der sich für die Verbraucher ein günstigerer Tarif ergibt als bei individueller Abrechung,
die Mitgliedstaaten eine Strategie zur Nutzung der potenziellen Vorteile intelligenter Zähler durch alle Verbraucher einschließlich der einkommensschwachen und schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen entwickeln und veröffentlichen,
die nationalen Übertragungsnetzbetreiber und Regulierungsbehörden zur Einführung von Nutzungszeit-Netztarifen verpflichtet werden, um einen finanziellen Anreiz für eine Lastenabstufung und nachfragebezogenes Management zu schaffen,
für intelligente Zähler eine Durchführungsmaßnahme zur umweltgerechten Gestaltung eingeführt wird, um sicherzustellen, dass diese Produkte energieeffizient sind und den Energieverbrauch der Haushalte nicht unnötig steigern,
in der (im Rahmen der Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung) in Vorbereitung befindlichen Vorstudie über den Bereitschaftsmodus auch intelligente Zähler berücksichtigt werden, um Vorarbeit für eventuelle diesbezügliche Regelungen in der Zukunft zu leisten;
53. weist darauf hin, dass durch den technologischen Fortschritt auch durchgreifende Veränderungen bei der Energieeffizienz möglich werden; fordert die Kommission auf, im SET-Plan einen Strang für die Entwicklung und Förderung von Technologien, Materialien (z. B. für den Bau oder den Maschinenbau) und Erzeugnissen (z. B. im Energieverbrauch extrem sparsame Beleuchtung oder Leiterplatten) zur Förderung der Energie- und Ressourceneffizienz vorzusehen; fordert die Kommission und Mitgliedstaaten auf, Anreize und Programme für besonders innovative Technologien, auch für gezielte Forschung und Entwicklung, die Herstellung von Kleinserien usw., vorzuschlagen;
54. fordert die Kommission auf, zur Förderung der Energieeffizienz zusammen mit den nationalen Energieregulierungsbehörden Preisanreize für den Bereich intelligente Zähler und intelligente Messtechnik auszuarbeiten (Staffelpreise) und für mehr Preisflexibilität (z. B. auf Stundenbasis) zu sorgen, um im Rahmen der nationalen Tarife Anreize zur Senkung des Stromverbrauchs zu bieten; erinnert an die im Rahmen des dritten Energiepakets eingegangenen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, neuartige Preismodelle zu entwickeln;
55. fordert Maßnahmen gegen unerwünschte Nebeneffekte, damit die günstigen Auswirkungen des technischen Fortschritts nicht dadurch zunichte gemacht werden, dass die Energiepreise unter Druck geraten und der Energieverbrauch steigt;
5. Verkehr
56. fordert die Kommission auf, ein ehrgeiziges Weißbuch zum Verkehr zu veröffentlichen, um eine nachhaltige europäische Verkehrspolitik zu entwickeln, in deren Rahmen die Einführung energieeffizienter neuer Technologien gefördert, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, insbesondere vom Erdöl (etwa durch Elektrifizierung oder auf andere Weise), verringert wird und verstärkt für die Energieeffizienz bei Infrastrukturen und Raumplanung sensibilisiert wird;
57. hält den Einsatz sämtlicher Instrumente, darunter die Fahrzeug- und Kraftstoffbesteuerung, die Kennzeichnung, Mindestvorgaben für die Effizienz und Maßnahmen zur Verbesserung und Förderung des öffentlichen Verkehrs, für dringend erforderlich, um gegen verkehrsbedingte Emissionen vorzugehen;
58. verweist darauf, dass der IKT-Einsatz im Straßenverkehr und entsprechende Schnittstellen mit anderen Verkehrsmitteln erheblich zur Erhöhung der Energieeffizienz und der Straßenverkehrssicherheit beitragen werden und dass mit einer besseren Logistik und anderen Verkehrsrationalisierungsmaßnahmen noch weitere Verbesserungen erzielt werden können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die koordinierte und wirksame Einführung elektronischer Güterverkehrssysteme und intelligenter Verkehrssysteme in der gesamten EU sicherzustellen;
59. betont, dass Investitionen in den Verkehrssektor, insbesondere in Eisenbahnnetze und städtische Verkehrssysteme zu dem Zweck, die Nutzung von Verkehrsmitteln mit höherem Energieverbrauch zu minimieren, entscheidend dazu beitragen, die genannten Energieeffizienzziele zu erreichen;
60. verweist auf die Notwendigkeit einer besseren Energieeffizienz des gesamten Verkehrswesens durch eine Verlagerung des Verkehrs von energieintensiven Verkehrsmitteln wie Lkws und Pkws zu energiesparenden Verkehrsmitteln wie die Bahn, Fahrräder und Zufußgehen bei Personen sowie die Bahn und umweltfreundlicher Schiffsfrachtverkehr bei Gütern;
61. weist darauf hin, dass der Kraftstoffverbrauch durch eine bessere Kraftstoffeffizienz bei Fahrzeugen wesentlich gesenkt werden kann; fordert die Kommission auf, die Fortschritte bei der Reduzierung der Emissionen der verschiedenen Verkehrsträger zu bewerten und vor allem in der Automobilbranche und beim Straßenverkehr für langfristige Planungszeiträume zu sorgen, indem gegebenenfalls weitere Zielsetzungen aufgestellt werden, und weitere Normen im Bereich der Energieeffizienz, beispielsweise für mobile Klimaanlagen, zu fördern; vertritt die Ansicht, dass die EU auf die Verwirklichung der höchsten Energieeffizienzwerte, die im internationalen Vergleich erreicht werden, hinarbeiten sollte; weist darauf hin, dass die Aufklärung der Verbraucher und die Werbung ausschlaggebend dafür sein können, dass die Verbraucher sich beim Kauf für das energieeffizientere Angebot entscheiden und ihre Fahrgewohnheiten entsprechend ändern;
62. fordert die Kommission auf, die Entwicklung und den Einsatz innovativer Geräte zur Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Lkw-Spoiler oder andere Möglichkeiten zur Verbesserung der Aerodynamik oder der Leistung) bei allen Verkehrmitteln kosteneffizient zu fördern;
63. setzt sich in diesem Zusammenhang für die Förderung des Einsatzes energieeffizienter Reifen ein, die denselben Sicherheitsgrad bieten, und fordert die Kommission auf, Mindestanforderungen an die Energieeffizienz der von öffentlichen Stellen erworbenen Fahrzeuge sowie der Reifen, mit denen diese Fahrzeuge ausgerüstet sind, festzulegen; fordert die Kommission auf, bis Ende 2011 eine Strategie zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen vorzulegen, was bislang kaum thematisiert wurde;
64. fordert die Kommission auf, die Einführung einer einheitlichen EU-weiten Kennzeichnung für Pkw zu prüfen, die sich auf die Verringerung von Marktverzerrungen, die Sensibilisierung der europäischen Bürger und die Förderung technologischer Innovationen im Bereich der Verringerung des Energieverbrauchs und des Schadstoffausstoßes von Fahrzeugen positiv auswirken würde; fordert die Kommission zudem auf, die Möglichkeit zu prüfen, die einheitliche Kennzeichnung auch auf Elektro- und Hybridfahrzeuge auszudehnen;
65. fordert die Kommission auf, spätestens bis Mitte 2011 die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Elektrofahrzeugen – vor allem hinsichtlich einer Normung der Infrastrukturen und Ladetechnologien, mit denen für Interoperabilität und Infrastruktursicherheit gesorgt wird – zu schaffen und die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur in den Mitgliedstaaten zu fördern; fordert die Kommission außerdem auf, harmonisierte Anforderungen an Zulassungsgenehmigungen für Elektrofahrzeuge festzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer und Endnutzer; fordert die Kommission auf, vergleichbare Rahmenbedingungen für die Entwicklung von mit Brennstoffzellen oder anderen nachhaltigen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen zu schaffen;
66. weist noch einmal darauf hin, dass intermodale Verkehrslösungen und die Entwicklung intelligenter Verkehrssysteme (einschließlich belastungsabhängige Abgaben, IT für Verkehrsmanagement, Schienennetzinfrastruktur) gefördert werden müssen, wenn im Verkehrssektor Energieeinsparungen erreicht werden sollen;
67. fordert die Mitgliedstaaten auf, Steuerregelungen, die den Kauf von Fahrzeugen mit hohem Kraftstoffverbrauch begünstigen, abzuschaffen und durch solche zu ersetzen, die Kaufanreize für Fahrzeuge mit niedrigem Kraftstoffverbrauch setzen;
68. stellt fest, dass der Einsatz von Modullastzügen eine dauerhafte Lösung ist, mit der ein Beitrag zu höherer Energieeffizienz im Straßenverkehr geleistet wird; stellt außerdem fest, dass die von Land zu Land verschiedenen Vorschriften für Modullastzüge dem verstärkten Einsatz dieses Straßenverkehrsmittels abträglich sind; fordert die Kommission auf, zu prüfen, welche Unterschiede in den Vorschriften leicht überbrückt werden können und wie dafür gesorgt werden kann, dass sich der Anteil der Modullastzüge am länderübergreifenden Lastverkehr erhöht;
69. vertritt die Auffassung, dass Preissignale ausschlaggebend sind, um die Energieeffizienz zu erhöhen, und dass das überarbeitete Modell der Energiebesteuerung Teil des überarbeiteten Aktionsplans für Energieeffizienz sein sollte, weil der Einsatz ökonomischer Instrumente die kostengünstigste Möglichkeit zur Förderung von Energieeinsparungen ist;
6. Anreize und Finanzierung
70. erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten an die „Trias energetica“, die besagt, dass zunächst die Energienachfrage verringert werden sollte, bevor Investitionen in die Ausweitung des Energieangebots genehmigt werden;
71. fordert die Kommission auf, einen Bericht über den Bedarf an zusätzlicher finanzieller Unterstützung für die Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudebestands vorzulegen und darin die gegenwärtigen Finanzierungsinstrumente zu bewerten; vertritt die Ansicht, dass die Kommission Vorschläge für die Einrichtung eines EU-Rahmens für revolvierende Finanzierungsinstrumente vorlegen sollte, mit denen ergänzende Energieeffizienzmaßnahmen, bestehende nationale Systeme und Vertriebskanäle (beispielsweise durch Risikoteilung) gefördert und abgesichert werden und die Einrichtung und Verbesserung von Energieeffizienzplänen in den Mitgliedstaaten vorangetrieben wird; fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit dem Aktionsplan für Energieeffizienz politische Lösungen vorzuschlagen, mit denen dafür gesorgt wird, dass auf der nationalen, regionalen bzw. kommunalen Ebene Mittel für Energieeffizienzvorhaben zur Verfügung stehen; vertritt die Auffassung, dass die Bereitstellung dieser Mittel, auch über Finanzmittler, für die Schaffung der Instrumente ausschlaggebend sein könnte, in deren Rahmen privaten Haus- und Grundbesitzern, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Dienstleistern im Bereich der Energieeffizienz Finanzierungsmöglichkeiten angeboten werden; teilt die Ansicht, dass mit den betreffenden Instrumenten anspruchsvollere Maßnahmen in stärkerem Maße gefördert werden sollten;
72. ist der Ansicht, dass bei der Einrichtung dieses Rahmens alle in den Mitgliedstaaten verfügbaren finanziellen Ressourcen berücksichtigt werden sollten, damit Synergien entstehen und Überschneidungen mit anderen Finanzinstrumenten vermieden werden;
73. begrüßt den Übergang zur Besteuerung der Energie und zur Einführung von Umweltsteuern in der Strategie „Europa 2020“, da damit für die Verbraucher und die Industrie Anreize für Energieeffizienz und die Schaffung von Arbeitsplätzen geschaffen werden; fordert die Mitgliedsaaten auf, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, die Mehrwertsteuersätze für Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu senken;
74. fordert die Kommission auf, einen jährlich erscheinenden Bericht vorzulegen, ob und wie auf nationalstaatlicher Ebene entsprechende (steuerliche und prämienorientierte) Anreize geschaffen wurden, wie beispielsweise im privaten Bereich und im Bereich der KMU Abschreibungen geringfügiger Wirtschaftsgüter bis 10 000 EUR, im industriellen Bereich Abschreibungen von 50 % progressiv im ersten Jahr oder die Schaffung entsprechender Investitionsanreize und von Forschungsprämien, um Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz voranzutreiben;
75. betont, dass das Emissionshandelssystem der EU ein enormes Potenzial als Finanzierungsquelle für Investitionen im Bereich Energieeffizienz hat; weist darauf hin, dass durch die Versteigerung von EU-Emissionszertifikaten Milliarden von Euro eingenommen werden; erinnert daran, dass gemäß der Richtlinie über das EU-Emissionshandelssystem mindestens 50 % dieser Einnahmen in Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zu dessen Bekämpfung, einschließlich Energieeffizienzmaßnahmen, fließen sollten; betont, dass diese Einnahmen sowie die Einnahmen aus der Besteuerung der CO2-Emissionen vorrangig für die kostengünstige Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen und Verbreitung von Technologien im Bereich Energieeffizienz eingesetzt werden sollten; stellt außerdem fest, dass EU-Unternehmen Millionen CDM-Gutschriften vor allem in China und Indien aufkaufen, während sie die dafür verwendeten Mittel auch in CDM-Gutschriften der am wenigsten entwickelten Länder oder in Energieeffizienzmaßnahmen in Europa investieren könnten;
76. vertritt die Ansicht, dass in Bezug auf diesen Rahmen den Erfahrungen mit bereits bestehenden, von öffentlichen Finanzmittlern bereitgestellten revolvierenden Instrumenten Rechnung getragen werden sollte, vorhandene EU-Mittel einbezogen werden sollten und der Rahmen so gestaltet werden sollte, dass weitere öffentliche und private Mittel gewonnen werden, um den höchstmöglichen Finanzierungsgrad zu erreichen; ist der Auffassung, dass die Kommission nicht stets die alleinige Quelle aller finanziellen Ressourcen sein kann; fordert die Kommission auf, eine Schlüsselrolle bei der Freigabe und Mobilisierung von Finanzmitteln zu übernehmen, die sowohl in öffentlichen als auch privaten Finanzinstituten zur Verfügung stehen; ist der Ansicht, dass die Kommission Finanzinstitute und im Hinblick auf Finanzierungsprogramme, beispielsweise von der Europäischen Investitionsbank, anregen sollte, innovativen Energieeffizienzinitiativen einen hohen Stellenwert einzuräumen, insbesondere, wenn mit diesen Initiativen ein Beitrag zur Erreichung anderer Ziele der EU wie dem Beschäftigungswachstum geleistet wird;
77. weist darauf hin, dass das Fehlen von Möglichkeiten der Vorfinanzierung ein erhebliches Hindernis für die Modernisierung von Wohngebäuden und Gebäuden kleiner und mittlerer Unternehmen darstellt, und fordert die Kommission auf, innovative Lösungen und bewährte Verfahren zur Lösung dieses Problems aufzuzeigen, wie z. B. einen erfolgreichen Pay-as-you-save-Mechanismus, revolvierende Fonds und grüne Investitionsbanken (nach dem Vorbild der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Deutschland oder der Caisse Depots in Frankreich);
78. räumt ein, dass eines der größten Hindernisse bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene darin besteht, dass im Vorfeld Investitionen anfallen; ist der Überzeugung, dass bei Maßnahmen, die auf EU-Ebene ergriffen werden, die Auswirkungen auf Gemeinden und Regionen sowie deren Haushaltszwänge gebührend berücksichtigt werden sollten; empfiehlt der Kommission aus diesem Grund, Gespräche mit Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu führen, um Leitlinien für die Entwicklung im Energiesektor aufzustellen und lokale und regionale Vorhaben finanziell zu unterstützen, bei denen im Rahmen innovativer Programme vorhandene Energieressourcen genutzt werden und auf die Strukturfonds zurückgegriffen wird;
79. begrüßt die Übereinkunft zwischen Parlament und dem Rat, nicht gebundene Mittel im Rahmen der EEPR-Verordnung für die Einrichtung eines speziellen Finanzinstruments zur Unterstützung von Initiativen für Energieeffizienz und regenerative Energien auf der lokalen und der regionalen Ebene einzusetzen; weist jedoch darauf hin, dass für Investitionen in die Energieeffizienz – ungeachtet ihres erheblichen Potenzials für die Schaffung von Arbeitsplätzen – im Europäischen Konjunkturprogramm enttäuschend geringe Beihilfen vorgesehen sind;
80. betont, dass der Einsatz vorhandener EU-Mittel – beispielsweise aus dem EFRE und dem ELER – für Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz verbessert werden muss; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, der Energieeffizienz in ihren operationellen Programmen Vorrang einzuräumen, und fordert die Kommission und die nationalen Behörden auf, Mittel und Wege zu finden, um die Verwendung von Mitteln aus den Strukturfonds für Energieeffizienzmaßnahmen, wie z. B. die Gewährleistung eines besseren Informationsaustauschs auf lokaler Ebene oder die Einrichtung zentraler Anlaufstellen, zu erleichtern; erinnert schließlich daran, dass diese Maßnahmen bewertet werden sollten und dass der Gewinn an Energieeffizienz bei dieser Bewertung ein wichtiger Parameter sein sollte;
81. fordert im Hinblick auf die erwartete Überarbeitung der Struktur- und Kohäsionspolitik und der Finanziellen Vorausschau der EU, dass die Klima- und Energieeinsparungssicherung für alle EU-Mittel eingeführt wird, um zu gewährleisten, dass Energieeinsparungen automatisch als Bedingung für die Gewährung von EU-Mitteln gelten und ein höherer Anteil dieser Mittel dem Bereich Energieeinsparungen zugewiesen wird; weist erneut darauf hin, dass die Strukturfonds für Modernisierungen von Gebäuden und gebäudetechnischen Systemen genutzt werden können;
82. fordert die Kommmission auf, bei der Halbzeitüberprüfung mehr Mittel für Programme im Bereich der Energieeffizienz bereitzustellen und sich für die Möglichkeit einzusetzen, bis zu 15 % der EFRE-Mittel für die Förderung der Energieeffizienz zu nutzen;
83. betont, dass auf der Ebene der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften technische Hilfe aufgebaut und finanztechnische Maßnahmen erarbeitet werden müssen, um die Akteure vor Ort bei der Aufstellung von Projekten zu unterstützen, indem z. B. auf die Fazilität für technische Hilfe ELENA der EIB oder auf die Erfahrungen von ESCO-Unternehmen zurückgegriffen wird;
84. fordert die Kommission auf, die Finanzierungsmechanismen (z. B. ELENA) zu stärken und die Einrichtung ergänzender Mechanismen in Erwägung zu ziehen, die im Rahmen des Programms „Intelligente Energie“ finanziert werden;
85. betont, dass bei den Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz möglichst viele Beteiligte aus dem öffentlichen und privaten Sektor einbezogen werden sollten, um die größtmögliche Hebelwirkung zu erzielen, Arbeitsplätze zu schaffen, zu umweltfreundlicheren Wachstum beizutragen und die Einrichtung eines auf Wettbewerb beruhenden, vernetzten und tragfähigen europäischen Markts für Energieeffizienzmaßnahmen voranzutreiben;
86. weist darauf hin, dass durch die verbindliche Einhaltung von Verpflichtungen im Bereich Energieeinsparungen durch Energieunternehmen zusätzliche Ressourcen für die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen erschlossen werden können, wie z. B. Netzentgelte für Übertragungsnetzbetreiber und Verteilernetzbetreiber, von den Energieversorgern zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen bereitgestellte Mittel und Bußgelder für den Verstoß gegen Vorschriften;
87. weist darauf hin, dass zwar ein Großteil des Modernisierungskapitals, das für Investitionen im Bereich Energieeinsparungen erforderlich ist, vom Privatsektor zur Verfügung gestellt werden muss, jedoch staatliche Eingriffe notwendig sein werden, um zum Ausgleich von Marktversagen beizutragen und sicherzustellen, dass der Übergang zu weniger CO2-Ausstoß rechtzeitig erfolgt, damit die EU-Ziele in den Bereichen erneuerbare Energieträger und Emissionsreduktion eingehalten werden;
88. fordert die Kommission auf, zur Unterstützung der von erfahrenen nationalen und internationalen Finanzmittlern geleisteten technischen Hilfe geeignete EU-Maßnahmen zu fördern, um
bei Verwaltungsbehörden und öffentlichen sowie privaten Finanzinstituten für eine entsprechende Sensibilisierung und für Fachwissen im Hinblick auf Finanzierungsstrategien und institutionelle Anforderungen zur Förderung von Investitionen im Bereich Energieeffizienz zu sorgen,
öffentliche und private Finanzinstitute bei der Durchsetzung entsprechender Maßnahmen und Finanzierungsinstrumente zu unterstützen,
nachhaltige und wirksame Finanzinstrumente so zu strukturieren, dass die verfügbaren Mittel besser für Investitionen im Bereich Energieeffizienz genutzt werden,
den Wissenstransfer in Bezug auf Erfahrungen mit bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und deren Finanzmittlern anzuregen,
ein wirkungsvolles Kommunikationsinstrument zu schaffen und einen auf die Bürger ausgerichteten Dialog zu dem Zweck einzuleiten, bei bestimmten Bevölkerungsgruppen gezielt Informationen über Energieeffizienz zu verbreiten und ihr Energieverbrauchsverhalten zu beeinflussen;
89. weist darauf hin, dass ein gut funktionierender Energiemarkt Anreize für Energieeinsparungen schafft; fordert die Kommission auf, zu bewerten und darüber zu berichten, welche Rolle Energieunternehmen, auch im Bereich Energiedienstleistungen tätige Unternehmen, in Bezug auf die Förderung der Energieeffizienz spielen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirksame Maßnahmen vorzuschlagen, die darauf ausgerichtet sind, Energieunternehmen verstärkt zu Investitionen im Bereich Energieeffizienz zu bewegen und Verbesserungen der Energieeffizienz bei den Endnutzern zu begünstigen; fordert die Kommission auf, ausgehend von bewährten Verfahren Empfehlungen vorzulegen, sodass die Mitgliedstaaten das in ihrer Situation am besten geeignete Modell – Weiße Zertifikate, Steuervergünstigungen, direkte Anreize usw. – auswählen können;
90. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, sich stärker dafür einzusetzen, dass das Bildungs- und Schulungsangebot für alle Arten von Fachkräften im Bereich Energieeffizienz, vor allem aber für zwischengeschaltete Techniker, und in allen Branchen, insbesondere aber für die gesamte Wertschöpfungskette im Bausektor und für KMU mit Blick auf die Verbesserung der Kompetenzen im Baugewerbe auszubauen und auf diese Weise für die Schaffung grüner Arbeitsplätze vor Ort und die Verwirklichung ambitionierter Rechtsvorschriften im Bereich Energieeffizienz zu sorgen; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Mittel aus den Struktur- und Kohäsionsfonds für Fortbildungszwecke voll ausgeschöpft und aufgestockt werden;
91. fordert die Kommission auf, die Durchführbarkeit von innovativen Formen der Regulierung zu prüfen, mit denen die beträchtlichen Möglichkeiten für Energieeinsparungen in den neuen Mitgliedstaaten und das finanzielle und technologische Potenzial der wirtschaftlich stärkeren Mitgliedstaaten wirksam zusammengeführt werden;
92. betont die Notwendigkeit, den Aufbau von Märkten für Energiedienstleistungen zu verbessern; fordert die Kommission auf, bei der Überarbeitung der Richtlinie über Energiedienstleistungen Maßnahmen zur Förderung von Energieleistungsverträgen im öffentlichen und privaten Sektor in Betracht zu ziehen; ist der Ansicht, dass Energiedienstleistungsunternehmen am besten in der Lage sind, privaten Haushalten, KMU und dem öffentlichen Sektor Hilfestellung zu leisten, um die Hürde der im Vorfeld anfallenden hohen Kosten für die Investitionen zu meistern, die für die Modernisierung bestehender Gebäude zur Steigerung der Energieeffizienz notwendig sind; schlägt vor, dass die Kommission eine Studie zur Bewertung von Verfahren durchführt, die sich in den Mitgliedstaaten bewährt haben, und dabei auch feststellt, welche Umstände den Finanzierungsmechanismus daran hindern, sein Potenzial voll zu entfalten;
93. erinnert daran, dass Unternehmen aufgrund ihrer Innovationstätigkeit bei der Konzeption und Umsetzung von Energiesparmaßnahmen eine entscheidende Rolle spielen; hofft, dass die Förderung im Rahmen der Strukturfonds Unternehmen darin bestärkt, sich aktiv an Energieeffizienz-Projekten zu beteiligen;
94. wiederholt seine Forderung, ein Kapitel zur Energieeffizienz fest in der europäischen Nachbarschaftspolitik zu verankern und systematisch in den Dialog der EU mit Drittländern aufzunehmen;
95. erkennt die Chancen und Potenziale, die sich für europäischen Unternehmen aus der Entwicklung, der Fertigung und der Vermarktung von energieeffizienten Technologien ergeben (z. B. für Anwendungen im Bereich Motoren und Antriebe, Beleuchtung, elektrische Geräte etc.);
96. betrachtet in diesem Zusammenhang die Entwicklung und Markteinführung innovativer Technologien als Grundlage zur Steigerung der Energieeffizienz in allen Anwendungsfeldern, zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur Steigerung des Anteils an erneuerbarer Energie;
97. fordert, dass die Energieeffizienz ein Schwerpunkt des nächsten (Achten) Forschungsrahmenprogramms wird;
98. fordert die Kommission auf, Energieeffizienz zu einer der obersten Prioritäten des Achten Forschungsrahmenprogramms zu erklären und einen wesentlichen Teil der Mittel für Unterprogramme im Bereich Energieeffizienz, die mit dem derzeitigen Programm „Intelligente Energie“ vergleichbar sind, bereitzustellen; betont, dass die Mittel für Forschung, Entwicklung und Demonstration im Energiebereich wesentlich aufgestockt werden müssen, wobei auch der künftige EU-Haushalt bis 2020 im Vergleich zu heute wesentlich aufgestockt werden muss, insbesondere für erneuerbare Energieträger, intelligente Netze und Energieeffizienz;
99. vertritt die Auffassung, dass der Bedeutung von Energieeinsparungen im Rahmen der internationalen Klimaverhandlungen mehr Bedeutung beigemessen werden sollte; ist überzeugt, dass sich ambitionierte Energieeffizienzmaßnahmen besser durchsetzen lassen und weniger auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken, wenn sie international abgestimmt sind; ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, bei den anstehenden Verhandlungen in Cancun die internationalen Partner der EU von der Notwendigkeit koordinierter Energieeffizienzmaßnahmen zu überzeugen;
100. befürwortet den in der Erklärung des Gipfeltreffens von Toronto enthaltenen Aufruf der Staatengruppe G20, wonach Subventionen für fossile Brennstoffe mittelfristig abgeschafft werden sollen, und weist darauf hin, dass dadurch Milliarden Euro frei würden, die auf die Unterstützung von Energieeffizienzmaßnahmen umgeschichtet werden könnten, sodass weitaus besser zur Verwirklichung der strategischen energiepolitischen Ziele der EU, Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit, beigetragen würde;
101. vertritt die Auffassung, dass die sozialen Aspekte des Energiedialogs, zu denen Aspekte wie Menschenrechte, Energiearmut und der Schutz einkommensschwacher Verbraucher gehören, bei der Formulierung von Energiepolitik durchweg berücksichtigt werden sollten;
102. weist darauf hin, dass bei den Energieeffizienzmaßnahmen bislang nicht auf die Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz eines geringeren Energieverbrauchs eingegangen wurde; betont, dass für den Erfolg von Energieeffizienzmaßnahmen nicht nur das Verhalten der Verbraucher von entscheidender Bedeutung ist, sondern dass dafür auch das Vertrauen der Verbraucher gestärkt werden sollte; fordert, für den zukünftigen Aktionsplan für Energieeffizienz zusätzliche Fördermaßnahmen zu treffen, um dessen gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen; ist der Ansicht, dass die regionale und die lokale Ebene maßgeblich dazu beitragen können, dass ein Konsens zustande kommt;
103. hebt die Bedeutung intensivierter Informationsmaßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten für alle beteiligten Kreise in den Bereichen Energieeffizienz und Energieeinsparung hervor und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den entsprechenden Zugang zu Informationen über Themen der Energieeffizienz und Energieeinsparung zu verbessern und einfacher zu machen;
104. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. L 200 vom 31.7.2009, S. 31.
- [2] ABl. L 114 vom 27.4.2006, S. 64.
- [3] ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 1.
- [4] ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 46.
- [5] ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10.
- [6] ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13.
- [7] ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16.
- [8] ABl. L 207 vom 6.8.2010, S. 1.
- [9] Copenhagen Economics, http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/gen_info/economic_analysis/tax_papers/taxation_paper_22_en.pdf
- [10] ABl. C 67E vom 18.3.2010, S. 16.
- [11] Angenommene Texte, P7_TA(2010)0153.
- [12] Richtlinie 2009/125/EG
- [13] Richtlinie 2010/30/EG
- [14] Verordnung (EG) Nr. 1222/2009
BEGRÜNDUNG
Einleitung
Energieeffizienz bietet die rentabelste und schnellste Lösung zur Verringerung des CO2-Ausstoßes und anderer Emissionen. Die Vorzüge dieser Lösung sind sowohl unter dem Gesichtspunkt des Wirtschaftswachstums als auch im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen immens. Neue Arbeitsplätze werden sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten und oft bei KMU entstehen, und es wird sich um lokale Arbeitsplätze handeln, die nicht ausgelagert werden können. Die Hauptbeschäftigungsfelder werden in den Bereichen IT, Bau und Dienstleistungen liegen.
Seit der Annahme des Aktionsplans für Energieeffizienz im Jahr 2006 ist viel erreicht worden, allerdings haben sich die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seitdem recht stark geändert. Daher ist es eindeutig an der Zeit, die Energieeffizienzpolitik der EU einer Überprüfung zu unterziehen, um sie auf die gegenwärtigen Prioritäten und Entwicklungen abzustimmen. Die Erfolge und Mängel des Aktionsplans für Energieeffizienz von 2006 sollten einer eingehenden Bewertung unterzogen werden, die bei der Überarbeitung der Energieeffizienzpolitik der EU als Grundlage dient. Für die Einführung von Maßnahmen zur wesentlichen Erhöhung der Energieeinsparungen bietet sich auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene eine Vielfalt von Instrumenten an: Kennzeichnungsnormen und Ökostandards für energiebezogene Erzeugnisse, Regelungen zum Energieverbrauch von Gebäuden usw. Die politischen Entscheidungsträger sollten auf eine Diversifizierung der Mittel hinarbeiten, die zur Verbesserung der Energieeffizienz der EU-27 eingesetzt werden, und dem Umstand Rechnung tragen, dass einige Instrumente wirksamer sind, wenn sie auf nationaler Ebene zum Einsatz kommen.
Ziele im Bereich Energieeffizienz
Es scheint immer offensichtlicher zu werden, dass die EU ihr 20-%-Ziel mit dem bisherigen Kurs kaum erreichen wird. Die offizielle Dokumentation seitens der Kommission ist diesbezüglich äußerst mangelhaft. Während die Ziele in Bezug auf Emissionen und erneuerbare Energieträger leicht messbar sind und von Eurostat veröffentlicht werden, sind die Statistiken im Bereich Energieeffizienz umstritten, da das PRIMES-Modell oft in Frage gestellt wird. Nach Auffassung des Berichterstatters ist die Kommission aber dafür verantwortlich, Statistiken zur Entwicklung aller wesentlichen Elemente der EU-Energiepolitik vorzulegen.
Gebäude
Es ist allgemein bekannt, dass Gebäude ein enormes Potenzial für Energieeinsparungen bieten. Da die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erst unlängst überarbeitet wurde, ist es im Moment kaum möglich, eine erneute Überarbeitung dieser Richtlinie durchzusetzen. Die besondere Bedeutung von Gebäuden erfordert aber dennoch einen anderen Ansatz: einen Ansatz, der dem Subsidiaritätsprinzip entspricht und nicht gegen das private Eigentumsrecht verstößt. Der Frage nach geeigneten Finanzierungsinstrumenten sollte ebenso Rechnung getragen werden wie der Notwendigkeit, das Angebot beruflicher Qualifikationen auszubauen, KMU Zugang zu den betreffenden Informationen zu gewähren und ganz allgemein für die Problematik zu sensibilisieren. Ein Schwerpunkt sollte auf der Renovierung vorhandener Gebäude liegen, da in der EU immer weniger neue Gebäude errichtet werden und das Energieeffizienzpotenzial bei vielen alten Gebäuden – bei ordnungsgemäßer Renovierung – besonders hoch ist.
Umweltgerechte Gestaltung
Grundsätzlich wird der Standpunkt vertreten, dass freiwillige Vereinbarungen gefördert werden sollten. In einigen Fällen sind jedoch Mindestanforderungen und konkrete Ziele erforderlich, um den Markt stärker auf Energieeffizienz auszurichten. Die Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung bietet auf EU-Ebene im Bereich der Energieeffizienzpolitik das wirksamste Instrument und ist ein hervorragendes Beispiel dafür, welche Art von politischer Strategie die EU einzuführen versuchen sollte. Am vielversprechendsten scheint ein Ansatz zu sein, der auf gemeinsamen Normen für den EU-weiten Markt basiert. Auf diese Weise könnte der Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten intensiviert und die Ausgangsposition der Mitgliedstaaten im Wettbewerb auf dem Weltmarkt verbessert werden.
Finanzierung
Im Bereich umweltfreundliche Technologien gilt es, die Kluft zu überbrücken, die im Vergleich zu den Vereinigten Staaten und China besteht. Beide Länder sind im Hinblick auf die Verabschiedung von Rechtsakten zur Förderung energieeffizienter Lösungen bei Weitem fortschrittlicher als die EU. Daher sollten die EU und die Mitgliedstaaten Maßnahmen und Instrumente zur Finanzierungsförderung unterstützen. Die Einführung nationaler Energieeffizienzfonds zur Unterstützung von Energieleistungsverträgen sollte durch Finanzierungsinstrumente auf europäischer Ebene gefördert werden.
Energieleistungsverträge, die es den Kunden ermöglichen, garantierte Energieeinsparungen zu erwerben, bieten geeignete Anreize, da die Investitionskosten innerhalb von 2-15 Jahren abgezahlt sind. Mit einem solchen Modell werden Arbeitsplätze in KMU geschaffen, die Verbraucher profitieren in Form niedrigerer Energierechnungen, und außerdem werden die Emissionen verringert.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (5.10.2010)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zu der Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz
(2010/2107(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Peter Liese
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont, dass Energieeffizienz die kostengünstigste Maßnahme zur Reduzierung von CO2- und anderen Emissionen ist und eine einmalige Chance eröffnet, Arbeitsplätze zu fördern und zu schaffen, während gleichzeitig die Abhängigkeit von Energieeinfuhren verringert wird; stellt fest, dass sich nach Angaben der Kommission durch Energieeinsparungen Ausgabensenkungen um über 1000 Euro pro Haushalt und Jahr ergeben können;
2. ist der Ansicht, dass es trotz der erreichten Fortschritte, beispielsweise durch die Verabschiedung des Energieeffizienzpakets, durch die gegenwärtigen Rechtsvorschriften und Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz allein nicht möglich sein wird, das kostenwirksame Energieeinsparpotenzial vollständig auszuschöpfen; stellt fest, dass durch die bis Ende 2009 umgesetzten politischen Maßnahmen etwa 9 % der in den Prognosen für 2020 erwarteten Einsparungen erreicht wurden, sodass ohne zusätzliche Maßnahmen das auf die Kostenwirksamkeit bezogene EU-2020-Ziel, den Energieverbrauch um 20 % zu senken, offenbar nicht erreicht wird;
3. weist darauf hin, dass zwar das verbindliche Ziel der EU lautet, bis 2020 20 % der Energie aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen, und dass in einer geltenden Richtlinie festgelegt ist, wie dieses Ziel zu erreichen ist, dass aber die Energieeffizienz – ein kostengünstigeres Instrument – keinen vergleichbaren Rechtsvorschriften unterliegt; hält es deshalb für angemessen, dass alle künftigen EU-Rechtsvorschriften das gleiche Investitionsniveau im Bereich Energieeffizienz bewirken wie die Richtlinie über Energie aus erneuerbaren Quellen; fordert die Kommission auf, bis Ende 2010 einen mit der genannten Richtlinie vergleichbaren Legislativvorschlag vorzulegen, mit dem als verbindliches Ziel vorgegeben würde, den Energieverbrauch durch Energieeffizienzmaßnahmen um 25 % zu senken;
4. vertritt die Auffassung, dass zusätzliche Fördermaßnahmen im Bereich erneuerbare Energieträger durchgeführt werden sollten und dass die Regierungen der Mitgliedstaaten zusagen sollten, einen dauerhaft tragfähigen Rechtsrahmen zu schaffen, der langfristige Investitionen und die Öffnung der Märkte gewährleistet; hält es für erforderlich, eine Politik der sinnvollen Subventionen zu praktizieren, um Anreize für technologische Entwicklungen, mit denen Kosten gesenkt werden, zu schaffen;
5. betont die Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für die Verbesserung der Energieeffizienz und hebt die entscheidende Rolle hervor, die den IKT, besonders was intelligente Messsysteme und Stromnetze anbelangt, bei der Integration von Energie aus erneuerbaren Quellen in das Stromversorgungsnetz zukommt;
6. hebt hervor, dass langfristige Ziele auch für die Wirtschaftsakteure von entscheidender Bedeutung sind, und schlägt deshalb als langfristige Ziele vor, den Energieverbrauch bis 2030 um 42 % und bis 2050 um 75 % zu senken;
7. fordert Maßnahmen gegen unerwünschte Nebeneffekte, damit die günstigen Auswirkungen des technischen Fortschritts nicht dadurch zunichte gemacht werden, dass die Energiepreise unter Druck geraten und der Energieverbrauch steigt;
8. betont, dass die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung ein wichtiges Anliegen ist, und weist erneut darauf hin, dass diese Richtlinie bereits Durchführungsmaßnahmen für 12 Produktgruppen bis 2007 vorsieht; ist davon überzeugt, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Marktüberwachung verbessern müssen, um die Konformität, insbesondere von Einfuhrprodukten, sicherzustellen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Kommunikation in Bezug auf die entsprechenden Maßnahmen zu verbessern; macht auf die in der Richtlinie genannte Verpflichtung aufmerksam, Mindestanforderungen in Bezug auf möglichst niedrige Kosten über den gesamten Lebenszyklus festzulegen, wobei zu berücksichtigen ist, welche Produkte marktführend sind, d. h. die besten Werte aufweisen;
9. hält die Kommission dazu an, nationale Maßnahmen zu unterstützen, die in steuerlichen Anreizen oder Subventionen bestehen und mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen vereinbar sind, um die Nachfrage nach auf Energieeffizienz bezogene Dienstleistungen anzuregen;
10. betont, dass trotz der ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung zusätzliche Energieeffizienzgewinne in bestimmten Sektoren am besten durch die Nutzung integrativer Systeme erreicht werden können; fordert die Kommission auf, diese Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen und geeignete Legislativinstrumente vorzulegen, mit denen ein anderer Ansatz eingeführt wird, durch den auf der System- statt nur auf der Produktebene Energieeffizienz angestrebt wird;
11. bedauert den langsamen Fortschritt und den nachlassenden Ehrgeiz im Zusammenhang mit den Durchführungsbestimmungen der Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung, die sich auf wichtige energiebetriebene Produkte wie Warmwasserbereitungsgeräte und Heizkessel beziehen; hegt die Befürchtung, dass hierdurch die fehlende politische Unterstützung seitens der Kommission für das Erreichen der Energieeffizienzziele zum Ausdruck kommt;
12. hält den Einsatz sämtlicher Instrumente, darunter die Fahrzeug- und Kraftstoffbesteuerung, die Kennzeichnung, Mindestvorgaben für die Effizienz und Maßnahmen zur Verbesserung und Förderung des öffentlichen Verkehrs, für dringend erforderlich, um gegen verkehrsbedingte Emissionen vorzugehen;
13. fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag für eine Neufassung der Richtlinie über Energiedienstleistungen vorzulegen, in der die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet werden, den Energieverbrauch zu senken; hebt hervor, dass in einem derartigen Vorschlag dafür Sorge zu tragen ist, dass KMU angemessen an Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz beteiligt und auch Privathaushalte zu entsprechenden Maßnahmen angespornt werden;
14. fordert die Kommission auf, den Aufbau und Ausbau eines europäischen Hochspannungsgleichstromnetzes zu unterstützen, mit dem die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, insbesondere Wind- und Wasserkraft, optimiert werden kann; ist der Ansicht, dass dieses Netz die Übertragung von Energie über große Entfernungen bei geringen Verlusten und zugleich Synergieeffekte zwischen allen erneuerbaren Energiequellen ermöglicht;
15. betont die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und insbesondere von KWK-Kleinstanlagen für Ein- bis Dreifamilienhäuser und fordert die Kommission auf, die zur vollständigen Ausschöpfung ihres Potenzials erforderlichen Regulierungs- und Finanzierungsinstrumente zu prüfen und notwendige Initiativen und Regulierungsmaßnahmen vorzuschlagen;
16. erachtet verteilte Netze von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung, die praktisch eine Verdoppelung der Gesamtenergieeffizienz ermöglichen, als besonders wichtig; ist der Ansicht, dass die Netze in Spitzenlastzeiten durch Wärme- und Kältespeicherung insofern flexibler werden könnten, als Strom erzeugt bzw. Wärme gespeichert werden kann, wenn die Erzeugung den örtlichen Bedarf übersteigt;
17. fordert einen Regelungsrahmen, durch den dafür gesorgt wird, dass langfristig alle Gebäude, auch die bereits bestehenden, klimaneutral sind;
18. betont, dass Klarheit darüber bestehen sollte, welche Finanzquellen für Maßnahmen und Projekte im Bereich Energieeffizienz genutzt werden können (ebenso wie es klar definierte Haushaltsmittel für ähnliche Maßnahmen im Bereich erneuerbare Energieträger gibt); ist der Ansicht, dass für die optimale Nutzung der Finanzmittel gesorgt werden sollte, die beispielsweise in den Strukturfonds und im Kohäsionsfonds, im ELENA-Fonds und als restliche Mittel aus dem Europäischen Konjunkturprogramm zur Verfügung stehen und die für Projekte im Zusammenhang mit Energieeffizienz oder erneuerbaren Energieträgern eingesetzt werden können; vertritt die Auffassung, dass bei der Konzipierung neuer Finanzinstrumente den genannten und anderen bereits in den Mitgliedstaaten vorhandenen Instrumenten Rechnung zu tragen ist, damit Synergien geschaffen und Überschneidungen verhindert werden;
19. hält eine angemessene Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen für wichtig, zu der auch ein Teil der Einnahmen aus dem Emissionsrechtehandel herangezogen werden sollte; fordert, dass die Energieeffizienz ein Schwerpunkt des nächsten (Achten) Forschungsrahmenprogramms wird;
20. empfiehlt die Einrichtung von Energieeffizienzfonds in den einzelnen Mitgliedstaaten oder als Alternative die Einrichtung eines europäischen Energieeffizienzfonds; empfiehlt, dass das Gesamtvolumen der Fonds bzw. des europäischen Fonds mindestens 2 Milliarden Euro pro Jahr beträgt;
21. fordert die Kommission auf, geeignete europaweite Förderinstrumente für den Bereich Energieeffizienz zu entwickeln und mit den Mitgliedstaaten zu koordinieren, um mehr Anreize zu schaffen und das Ziel, CO2-Emissionen zu reduzieren, möglichst schnell zu erreichen;
22. weist darauf hin, dass die vollständige Aufnahme von Energieeffizienzkriterien in die Richtlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge eines der Ziele des neuen Aktionsplans für Energieeffizienz sein sollte;
23. ist der Ansicht, dass Energieeffizienz in alle relevanten Politikbereiche Eingang finden sollte, auch Finanzen, Regional- und Stadtentwicklung, Verkehr, Landwirtschaft, Industrie und Bildung; vertritt die Auffassung, dass dieser Politik dadurch ein großer Impuls gegeben werden könnte, dass Energieeffizienz systematisch als Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und als Voraussetzung für von der öffentlichen Hand finanzierte Projekte festgelegt wird;
24. hält es für möglich, gleichzeitig gegen die Umweltbelastung durch Licht vorzugehen und die Energieeffizienz zu steigern, indem die herkömmliche öffentliche Beleuchtung und die Anstrahlung touristisch bedeutsamer Gebäude in den Städten durch eine effizientere und gezieltere Beleuchtung ersetzt wird;
25. stellt fest, dass mehr Wert auf eine Analyse der Auswirkungen von Energieeffizienznormen, auch bezogen auf das Verhältnis zwischen dem Preis und der Qualität des Endprodukts, die Effekte von Energieeffizienz und die Vorteile für die Verbraucher, gelegt werden sollte; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission alle diese Auswirkungen prüft, verlangt aber, dass sie und die Mitgliedstaaten weitaus mehr für Kommunikation und die Überwachung aller Erzeugnisse unter Einschluss der eingeführten Erzeugnisse, wie etwa Energiesparlampen, unternehmen;
26. fordert die Ausarbeitung von EU-Strategien für Schulung und Sensibilisierung in Bezug auf Energieeffizienz; ist der Ansicht, dass im Hinblick auf die Ausarbeitung und Einführung energieeffizienter Technologien und Systeme die einschlägig Erwerbstätigen (Bauunternehmer, Installateure, Architekten, Gutachter, Hersteller usw.) gezielt geschult werden müssen, gerade im Zusammenhang mit der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden[1]; hebt hervor, dass Sensibilisierungsprogramme aufgebaut werden müssen, um die Verbraucher und die KMU über Möglichkeiten zur Verringerung ihres Energieverbrauchs zu unterrichten, was durch gemeinsame Bemühungen der für Energie zuständigen nationalen Behörden und der Handelskammern bewirkt werden könnte; fordert die Kommission auf, Schulungen im Bereich Energieeffizienz in den überarbeiteten Aktionsplan für Energieeffizienz aufzunehmen;
27. weist darauf hin, dass ein Vorteil von Elektrofahrzeugen darin besteht, dass sie zur Verbesserung der Luftqualität in städtischen Gebieten beitragen; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der verbreiteten Einführung von Elektroautos auf die Energieeffizienz und auf die Einhaltung der Zielvorgaben für die Verringerung der CO2-Emissionen sorgfältig zu prüfen;
28. betont, dass Investitionen in den Verkehrssektor, insbesondere in Eisenbahnnetze und städtische Verkehrssysteme zu dem Zweck, die Nutzung von Verkehrsmitteln mit höherem Energieverbrauch zu minimieren, entscheidend dazu beitragen, die genannten Energieeffizienzziele zu erreichen;
29. fordert die Kommission auf, der Energieeffizienz in dem angekündigten Weißbuch zur Zukunft des Verkehrs einen herausragenden Stellenwert einzuräumen und in diesem Weißbuch Vorschläge zu unterbreiten, die strengere Effizienzvorgaben für Fahrzeuge, Geschwindigkeitsregelungen, die Förderung des Umstiegs auf weniger energieintensive Verkehrsträger und öffentliche Verkehrsmittel und die Förderung von Kraftstoffen aus erneuerbaren Quellen und von Alternativkraftstoffen betreffen;
30. hält es für erforderlich, dass Biogas- und Wärmeverluste bei der Abfallbehandlung durch Rückgewinnung und Erzeugung von Dampf bzw. Strom verhindert werden; ist der Auffassung, dass für Abfallbehandlungsanlagen ohne irgendein Wärmerückgewinnungs- oder Energieerzeugungssystem keine Genehmigung erteilt werden sollte;
31. hält Planungsprozesse auf europäischer Ebene für sehr wichtig; ist der Ansicht, dass der Energieeffizienz im energiepolitischen Aktionsplan 2011–2020 gebührende Beachtung gegeben werden sollte; vertritt die Auffassung, dass der neue europäische Aktionsplan für Energieeffizienz so bald wie möglich vorgelegt und die Energieeffizienz im zukünftigen Leitplan für 2050 zu einem Energieerzeugungs- und Wirtschaftssystem mit niedrigen CO2-Emissionen wichtig genommen werden sollte;
32. macht darauf aufmerksam, dass Energieeinsparungen zwar eindeutig Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, dass der Markt für Energiedienstleistungen aber noch begrenzt und die Anzahl der Unternehmen in den meisten Ländern noch recht klein ist; ist der Ansicht, dass im Bereich Energiedienstleistungen tätige Unternehmen Maßnahmen anregen und bei der Bereitstellung von Finanzierungslösungen in allen Endenergiesektoren behilflich sein können; vertritt die Auffassung, dass auf dem Sektor Gebäude die Sanierung und effiziente Anlagen gefördert werden sollten, dass auf dem Verkehrssektor effiziente Fahrzeuge optimal eingesetzt werden sollten und dass in der Industrie das große Einsparpotenzial, das effizientere Prozesse bieten, genutzt werden sollte;
33. betont, dass als Priorität nach der Energieeffizienz an der Quelle (also bei der Primärenergieerzeugung) die Lösung der Probleme im Zusammenhang mit Verlusten an (elektrischer) Energie bei der Durchleitung durch die Netze an zweiter Stelle stehen sollte; ist der Ansicht, dass durch eine Umstellung auf ein stärker dezentralisiertes Erzeugungssystem die Entfernungen bei der Übertragung verkürzt und folglich auch Durchleitungsverluste verringert werden;
34. fordert die (petro-)chemische Industrie in der gesamten EU auf, die Energierückgewinnung beim Abfackeln zu verbessern;
35. stellt fest, dass auch durch die Verbesserung der Ressourceneffizienz erhebliche Energieeffizienzgewinne erreicht werden könnten;
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
5.10.2010 |
|
|
|
||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
46 7 1 |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
János Áder, Elena Oana Antonescu, Pilar Ayuso, Paolo Bartolozzi, Milan Cabrnoch, Esther de Lange, Anne Delvaux, Bas Eickhout, Edite Estrela, Jill Evans, Karl-Heinz Florenz, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Nick Griffin, Françoise Grossetête, Cristina Gutiérrez-Cortines, Satu Hassi, Jolanta Emilia Hibner, Dan Jørgensen, Karin Kadenbach, Jo Leinen, Corinne Lepage, Peter Liese, Kartika Tamara Liotard, Linda McAvan, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Gilles Pargneaux, Andres Perello Rodriguez, Sirpa Pietikäinen, Mario Pirillo, Pavel Poc, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Anna Rosbach, Oreste Rossi, Dagmar Roth-Behrendt, Carl Schlyter, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Theodoros Skylakakis, Bogusław Sonik, Catherine Soullie, Anja Weisgerber, Glenis Willmott, Sabine Wils |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
George Sabin Cutaş, Tadeusz Cymański, Marisa Matias, Judith A. Merkies, Miroslav Mikolášik, Alojz Peterle, Michèle Rivasi, Marita Ulvskog, Kathleen Van Brempt |
|||||
- [1] Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung).
STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (29.10.2010)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zur Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz
(2010/2107(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Lena Kolarska-Bobińska
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont, dass mit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz auf kosteneffiziente Art und Weise die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gesteigert, die Versorgungssicherheit erhöht, CO2-Emissionen gesenkt, Arbeitsplätze geschaffen und die Energiearmut verringert werden können; ist besorgt darüber, wie wenig EFRE-Mittel in einer Reihe von Mitgliedstaaten in Energieeffizienzmaßnahmen fließen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, der Energieeffizienz als Querschnittsaufgabe in ihren operationellen Programmen Priorität einzuräumen, und fordert die Kommission und die nationalen und regionalen Behörden auf, Mittel und Wege zu finden, damit die Strukturfonds für Energieeffizienzmaßnahmen genutzt werden können, indem sie beispielsweise dafür sorgen, dass entsprechende Informationen in geeigneterer Weise an die regionale bzw. lokale Ebene weitergegeben werden und zentrale Anlaufstellen eingerichtet werden;
2. räumt ein, dass es zu den größten Hindernissen bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene gehört, dass im Vorfeld Investitionen anfallen; ist der Überzeugung, dass bei Maßnahmen, die auf EU-Ebene ergriffen werden, die Auswirkungen auf Gemeinden und Regionen sowie deren Haushaltszwänge gebührend berücksichtigt werden sollten; empfiehlt der Kommission aus diesem Grund, Gespräche mit Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu führen, um Leitlinien für die Entwicklung im Energiesektor aufzustellen und lokale und regionale Vorhaben finanziell zu unterstützen, bei denen im Rahmen innovativer Programme vorhandene Energieressourcen genutzt werden und auf die Strukturfonds zurückgegriffen wird;
3. betont, dass auf der Ebene der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften technische Hilfe aufgebaut und finanztechnische Maßnahmen erarbeitet werden müssen, um die Akteure vor Ort bei der Aufstellung von Projekten zu unterstützen, indem z. B. auf die Fazilität für technische Hilfe ELENA der EIB oder auf die Erfahrungen von ESCO-Unternehmen zurückgegriffen wird;
4. hält es für eine entscheidende Voraussetzung, dass die Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschriften in Bereichen wie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Energieverbrauchskennzeichnung und umweltgerechte Gestaltung rasch und ordnungsgemäß umsetzen, wenn das Energiesparpotenzial der EU genutzt werden soll; fordert die Kommission auf, den Umsetzungsprozess aktiv zu unterstützen und zu überwachen;
5. weist darauf hin, dass auf lokaler und regionaler Ebene, insbesondere im Bereich der privaten Haushalte, verschiedene Hindernisse bestehen, die auf den Kostenaufwand und die lange Amortisationsdauer, unterschiedliche Anreize für Mieter und Eigentümer oder komplizierte Verhandlungen bei Gebäuden mit mehreren Wohnungen zurückzuführen sind; fordert innovative, kosteneffiziente Lösungen wie Pläne zur Renovierung ganzer Wohngebiete, finanzielle Anreize und technische Unterstützung, um diese Hindernisse zu beseitigen;
6. betont, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften maßgeblichen Einfluss auf die Verwirklichung der Ziele im Bereich Energieeffizienz haben, und unterstützt daher im Bereich der Energiepolitik und der Energieeffizienz einen mehrere Ebenen umfassenden dezentralisierten Ansatz und damit auch den Bürgermeisterkonvent und die Initiative „intelligente Städte“; unterstreicht die Bedeutung eines unmittelbar von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ausgehenden energiepolitischen Ansatzes der EU für Städte und Regionen, mit dem Investitionen in umweltfreundliche und energieeffiziente Vorhaben angeregt werden; betont, dass durch die Angleichung der künftigen Kohäsionspolitik an die Strategie „Europa 2020“ ein wesentliches Instrument zur Förderung der Entwicklung vor Ort und in den Regionen geschaffen werden könnte, das intelligentes, wettbewerbsfähiges und nachhaltiges Wachstum in den Mitgliedstaaten, Regionen und Städten ermöglichen würde;
7. stellt fest, dass zwischen den europäischen Regionen erhebliche Unterschiede bestehen, sodass es nicht möglich ist, im Bereich Energieeffizienz verbindliche, standardmäßige Zielvorgaben festzulegen, die außerdem gerade KMU über Gebühr belasten würden; schlägt daher vor, die Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften kontinuierlich zu überwachen und bei Verstößen Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten;
8. weist darauf hin, dass bei den Energieeffizienzmaßnahmen bislang nicht auf die Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz eines geringeren Energieverbrauchs eingegangen wurde; betont, dass für den Erfolg von Energieeffizienzmaßnahmen nicht nur das Verhalten der Verbraucher von entscheidender Bedeutung ist, sondern dass dafür auch das Vertrauen der Verbraucher gestärkt werden sollte; fordert, für den zukünftigen Aktionsplan für Energieeffizienz zusätzliche Fördermaßnahmen zu treffen, um dessen gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen; ist der Ansicht, dass die regionale und die lokale Ebene maßgeblich dazu beitragen können, dass ein Konsens zustande kommt;
9. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut zu treffen, von der die ärmsten Haushalte Europas betroffen sind, und die Umsetzung und Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen bei Wohngebäuden aktiv zu unterstützen;
10. erinnert daran, dass Unternehmen aufgrund ihrer Innovationstätigkeit bei der Konzeption und Umsetzung von Energiesparmaßnahmen eine entscheidende Rolle spielen; hofft, dass die Förderung im Rahmen der Strukturfonds Unternehmen darin bestärkt, sich aktiv an Energieeffizienz-Projekten zu beteiligen;
11. fordert die Kommission auf, geltende europäische Rechtsvorschriften, wie die Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung und die Richtlinie über die Angabe des Energieverbrauchs, nicht einfach zu verlängern, sondern so zusammenzufassen, dass die EU-Rechtsvorschriften optimal umgesetzt und Synergien genutzt werden können, was ja im Interesse des Verbrauchers wäre.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
28.10.2010 |
|
|
|
||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
42 0 2 |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
François Alfonsi, Luís Paulo Alves, Sophie Auconie, Catherine Bearder, Jean-Paul Besset, Victor Boştinaru, Zuzana Brzobohatá, John Bufton, Alain Cadec, Ricardo Cortés Lastra, Francesco De Angelis, Rosa Estaràs Ferragut, Elie Hoarau, Danuta Maria Hübner, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Juozas Imbrasas, Seán Kelly, Evgeni Kirilov, Constanze Angela Krehl, Petru Constantin Luhan, Riikka Manner, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Miroslav Mikolášik, Jan Olbrycht, Wojciech Michał Olejniczak, Markus Pieper, Tomasz Piotr Poręba, Monika Smolková, Csanád Szegedi, Nuno Teixeira, Lambert van Nistelrooij, Oldřich Vlasák, Hermann Winkler, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Karima Delli, Jens Geier, Ivars Godmanis, Lena Kolarska-Bobińska, James Nicholson, Elisabeth Schroedter, László Surján, Patrice Tirolien |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Andrea Češková |
|||||
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
9.11.2010 |
|
|
|
||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
44 5 4 |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jean-Pierre Audy, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Lena Ek, Ioan Enciu, Gaston Franco, Adam Gierek, Fiona Hall, Jacky Hénin, Romana Jordan Cizelj, Arturs Krišjānis Kariņš, Philippe Lamberts, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Marisa Matias, Judith A. Merkies, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Aldo Patriciello, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Michèle Rivasi, Paul Rübig, Amalia Sartori, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Ioannis A. Tsoukalas, Claude Turmes, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras, Henri Weber |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
António Fernando Correia De Campos, Andrzej Grzyb, Yannick Jadot, Silvana Koch-Mehrin, Ivari Padar, Vladko Todorov Panayotov, Markus Pieper, Peter Skinner, Silvia-Adriana Ţicău, Catherine Trautmann, Hermann Winkler |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Morten Løkkegaard, Marek Henryk Migalski, María Muñiz De Urquiza |
|||||