BERICHT über den Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2009 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich

23.11.2010 - (2010/2202(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatterin: Laima Liucija Andrikienė


Verfahren : 2010/2202(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0339/2010

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2009 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich

(2010/2202(INI))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den elften Jahresbericht der Europäischen Union über Menschenrechte und Demokratie in der Welt im Zeitraum von Juli 2008 bis Dezember 2009,

–       gestützt auf die Artikel 6 und 21 des Vertrags von Lissabon,

–       unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und alle einschlägigen internationalen Instrumente für Menschenrechte,

–       unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–       unter Hinweis auf alle Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen und die dazugehörigen Fakultativprotokolle[1],

–       unter Hinweis auf die regionalen Menschenrechtsinstrumente, vor allem auch auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, das Fakultativprotokoll über die Rechte der Frauen in Afrika, die Amerikanische Menschenrechtskonvention, die Arabische Charta der Menschenrechte und die zwischenstaatliche ASEAN-Menschenrechtskommission,

–       unter Hinweis auf das Inkrafttreten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) am 1. Juli 2002 und die Entschließungen des Europäischen Parlaments im Zusammenhang mit dem IStGH[2],

–       unter Hinweis auf den Gemeinsamen Standpunkt 2003/444/GASP des Rates vom 16. Juni 2003 zum Internationalen Strafgerichtshof und den Aktionsplan des Rates mit weiteren Maßnahmen zu dem Gemeinsamen Standpunkt sowie unter Hinweis auf die wesentliche Rolle des IStGH für die Verhütung der in seine Zuständigkeit fallenden schweren Straftaten,

 unter Hinweis auf die Verpflichtung der Europäischen Union, die effiziente Arbeitsweise des IStGH zu unterstützen,

 unter Hinweis auf die Pflicht eines jeden Staates, seine Strafgerichtsbarkeit über die Verantwortlichen für internationale Verbrechen auszuüben,

 unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die laufenden Verhandlungen über den Beitritt der EU zu der Konvention,

–       unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union[3],

–       unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommens AKP-EU und seine Überarbeitung[4],

–       unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte – (Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte)[5],

–       unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Menschenrechten in der Welt,

–       unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 14. Januar 2009 zur Entwicklung des UNHRC, einschließlich der Rolle der EU,[6] und vom 25. Februar 2010 zur 13. Tagung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen[7],

–       unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 1. Februar 2007[8] und 26. April 2007[9] zur Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe und auf die Resolution 62/149 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2007 zum Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe sowie auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2010 zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe,

–       unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 13 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (EMRK) bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen,

–       unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen zu Menschenrechtsaktivisten, die Tätigkeit der Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für Menschenrechte, die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern sowie die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Juni 2010 zu den Maßnahmen der EU zugunsten von Menschenrechtsverteidigern[10],

–       unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung,

–       unter Hinweis auf die Leitlinien der Europäischen Union zur Förderung der Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts[11], zur Todesstrafe, Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und zu Menschenrechtsaktivisten sowie zu Menschenrechtsdialogen mit Nicht-EU-Staaten, zur Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes und zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen und zur Bekämpfung aller Formen der sie betreffenden Diskriminierung,

–       unter Hinweis auf den Maßnahmenkatalog des Rates der Europäischen Union zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen[12],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2009 zum Demokratieaufbau in den Außenbeziehungen der EU[13],

–       unter Hinweis auf alle im Falle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit von ihm angenommenen Dringlichkeitsentschließungen,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2010 zu Menschenrechtsverletzungen in China, insbesondere zum Fall Liu Xiaobo[14],

–       gestützt auf Artikel 48 und Artikel 119 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0339/2010),

A.     in der Erwägung, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte nach wie vor weltweit das Referenzdokument ist, das alle Menschen in den Mittelpunkt des Handelns stellt,

B.     in der Erwägung, dass der elfte Jahresbericht der Europäischen Union zur Menschenrechtslage (2008/2009) einen allgemeinen Überblick über die Maßnahmen der EU im Bereich Menschenrechte und Demokratie in der Welt gibt,

C.     in der Erwägung, dass diese Entschließung dazu dient, die Tätigkeit der EU im Bereich der Menschenrechte und der Demokratie zu prüfen, zu bewerten und erforderlichenfalls konstruktive Kritik daran zu üben,

D.     in der Erwägung, dass sich die EU-interne Menschenrechtsbilanz unmittelbar auf die Glaubwürdigkeit und die Fähigkeit der Europäischen Union auswirkt, eine wirkungsvolle Außenpolitik im Bereich der Menschenrechte umzusetzen,

E.     in der Erwägung, dass sich die Union auf folgende Werte gründet: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Religions- und Glaubensfreiheit und der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören,

F.     in der Erwägung, dass Gerechtigkeit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit die Grundlagen für nachhaltigen Frieden sind, da sie die Grundfreiheiten und die Menschenrechte garantieren, sowie in der Erwägung, dass nachhaltiger Frieden nicht erreicht werden kann, wenn die Verantwortlichen für systematische Verletzungen der Menschenrechte und des internationalen Strafrechts geschützt werden,

G.     in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon die Befugnisse der EU im außenpolitischen Bereich dergestalt erweitert hat, dass sich daraus eine Stärkung der Werte und Ziele der EU ergeben wird, sowie in der Erwägung, dass die wichtigsten Neuerungen in Bezug auf das auswärtige Handeln, wie das Amt des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik / Vizepräsidenten der Kommission (HV/VP) und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD), das auswärtige Handeln der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte noch stärker bündeln und bessere Möglichkeiten bieten dürften, das Thema Menschenrechte zum festen Bestandteil aller einschlägigen Politikbereiche zu machen,

H.     in der Erwägung, dass der Vertrag der EU eine einheitliche Rechtspersönlichkeit verleiht, die es ihr gestatten wird, der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten, und es dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ermöglichen wird zu prüfen, ob Rechtsakte der EU mit der Konvention vereinbar sind,

I.      in der Erwägung, dass mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon die Charta der Grundrechte der Europäischen Union rechtsverbindlich wurde, was eine Stärkung des Schutzes der Menschenrechte in Europa bedeutet,

J.      in der Erwägung, dass die EU den IStGH nachhaltig unterstützt, die Universalität des Römischen Statuts fördert und dessen Integrität verteidigt, um die Unabhängigkeit des IStGH zu schützen und zu stärken,

K.     in der Erwägung, dass der Gemeinsame Standpunkt des Rates vom 16. Juni 2003 und der Aktionsplan von 2004 angesichts der Weiterentwicklung des internationalen Strafrechts seit 2004 zu aktualisieren sind, sowie in der Erwägung, dass die wirksame Zusammenarbeit und Unterstützung seitens der EU intensiviert und verbessert werden muss, da die Zahl der Haftbefehle und Verfahren des IStGH ansteigt,

L.     in der Erwägung, dass die Bemühungen um die Bekämpfung des Terrorismus in der Welt zu der Notwendigkeit geführt haben, die Sicherheit und die Achtung der Menschenrechte in Einklang zu bringen,

M.    in der Erwägung, dass die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise negative Auswirkungen auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gehabt hat, in der Erwägung, dass die Rechte der Ärmsten am meisten in Mitleidenschaft gezogen wurden, in der Erwägung, dass aufgrund steigender und volatiler Preise sowie Warenspekulationen Millionen von Menschen in einer Reihe von Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas große Mühe haben, ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen, sowie in der Erwägung, dass Millionen von Menschen unsicher und nicht in Würde leben und dass in einigen Ländern Proteste gewaltsam unterdrückt wurden,

N.     in der Erwägung, dass wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten die gleiche Aufmerksamkeit geschenkt werden und die gleiche Bedeutung zukommen muss wie bürgerlichen und politischen Rechten, sowie in der Erwägung, dass die Menschenrechtsklauseln in den zwischen der EU und Nicht-EU-Ländern abgeschlossenen Abkommen eingehalten und umgesetzt werden müssen,

O.     in der Erwägung, dass der Klimawandel dauerhafte und langfristige Auswirkungen auf die Menschenrechte hat, sowie in der Erwägung, dass die negativen Auswirkungen mit hoher Wahrscheinlichkeit schutzbedürftige Gruppen sowohl in den Entwicklungsländern als auch im hohen Norden, wie beispielsweise indigene Völker, betreffen, aber auch noch weit über diese Gruppen hinaus spürbar sein können,

P.     in der Erwägung, dass die Bekämpfung der Straflosigkeit von grundlegender Bedeutung ist, da ihr Ziel in der Verhinderung und Bestrafung schwerster Verbrechen sowie der Täter besteht, sowie in der Erwägung, dass die Straflosigkeit eine bereichsübergreifende Frage darstellt, die eine breite Palette von Menschenrechtsfragen betrifft, wie beispielsweise Folter, Todesstrafe, Gewalt gegen Frauen, Verfolgung von Menschenrechtsaktivisten sowie den Antiterrorkampf,

Q.     in der Erwägung, dass nach Auffassung der Vereinten Nationen das alte Menschenrechtsproblem der Entkolonialisierung noch nicht überall in unmittelbarer Nachbarschaft der EU, insbesondere im Fall der Westsahara, gelöst ist,

R.     in der Erwägung, dass die Anwendung und Durchsetzung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundprinzipien von ausschlaggebender Bedeutung für das Leben der europäischen Institutionen ist,

S.     in der Erwägung, dass es zu neuen Formen von Menschenrechtsverletzungen in der Welt kommt, insbesondere im Bereich der neuen Informationstechnologien, darunter der Missbrauch und die Zensur des Internets sowie die Verletzung des Rechts auf Privatsphäre durch den Missbrauch von personenbezogenen Daten,

T.     in der Erwägung, dass die Religions- und Glaubensfreiheit wachsenden Bedrohungen ausgesetzt ist, insbesondere durch autoritäre Regierungen, die religiösen Minderheiten ablehnend gegenüberstehen, oder durch Regierungen, die es unterlassen, Angriffe, Belästigungen oder andere verletzende Handlungen gegen bestimmte Einzelpersonen oder religiöse Gruppen zu unterbinden,

U.     in der Erwägung, dass die Menschenrechte in Ländern verletzt werden, die das sich aus den internationalen Menschenrechtsinstrumenten ergebende Recht anerkannt haben, oder in solchen, die diese in der Vergangenheit erworbenen Rechte missachten,

1.      bekräftigt, dass es fest entschlossen ist, die Menschenrechte und die Demokratie in der Welt durch die Entwicklung einer nachdrücklichen und wirksamen EU-Menschenrechtspolitik, die eine größere Kohärenz und Konstanz über alle Politikfelder hinweg besitzt, durch bilaterale Beziehungen zu Nicht-EU-Staaten und aktive Beteiligung an internationalen Foren sowie durch die Unterstützung internationaler und lokaler Organisationen der Zivilgesellschaft zu schützen, und verweist auf seine lang andauernden Bemühungen in diesem Bereich;

2.      vertritt die Auffassung, dass das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eine historische Chance darstellt, die verbliebenen Lücken in der Menschenrechts- und Demokratiepolitik der EU zu überwinden; fordert in diesem Zusammenhang die volle Ausrichtung des EAD auf den Geist und die Ziele des Vertrags von Lissabon, nach dem die Gewährleistung der Achtung und Förderung der Menschenrechte im Mittelpunkt der einzelnen Bereiche der auswärtigen Politik der Union stehen muss, wie dies in den Artikeln 2, 3 und 21 des EUV festgelegt ist;

3.      verweist darauf, dass gemäß Titel V Kapitel 1 des EUV das Handeln der EU auf internationaler Ebene auf den Grundsätzen der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit sowie der universellen Gültigkeit, der Unveräußerlichkeit und der Unteilbarkeit der Menschenrechte und der Grundfreiheiten beruhen muss; hebt hervor, dass diese Grundsätze eine wesentliche gemeinsame Grundlage für die Beziehungen zu Nicht-EU-Staaten bilden;

4.      ist deshalb der Auffassung, dass die Entscheidung darüber, wo die Menschenrechte in der Struktur des EAD anzusiedeln sind, von großer Bedeutung ist; fordert deshalb die Errichtung einer Direktion Menschenrechte und Demokratie mit der Aufgabe, eine robuste EU-Menschenrechtspolitik zu entwickeln und die Gesamtkoordinierung mit allen multilateralen Gremien wahrzunehmen; ist der festen Überzeugung, dass mit diesem Ansatz eine isolierte Behandlung der Menschenrechte verhindert werden kann und dass dies der einzige Weg ist, die volle Einhaltung der Bestimmungen des Vertrags von Lissabon zu gewährleisten; unterstreicht dabei die Notwendigkeit, dass Sachverstand auf dem Gebiet von Menschenrechten und Demokratie als Schlüsselaufgabe für jeden politischen bzw. geografischen Bereich im EAD festzulegen ist;

5.      anerkennt die Verpflichtung der HV/VP, eine aktive Rolle für die EU auf der internationalen Bühne aufzubauen, mit dem Ziel, die Menschenrechte und die Demokratie weltweit zu fördern; fordert in diesem Zusammenhang die HV/VP auf, die notwendigen Maßnahmen für die Schaffung einer COHOM-Gruppe mit Sitz in Brüssel zu ergreifen, mit dem Ziel, diese Aspekte in anderen EU-Organen und -Politikfeldern konsequent zu berücksichtigen und rechtzeitig entsprechende Zuarbeit zu leisten; fordert die HV/VP in gleichem Sinne auf, die Bedeutung einer obligatorischen Menschenrechtsschulung für EU-Bedienstete, einschließlich der Leiter der EU-Delegationen und der EAD-Direktoren, zu berücksichtigen;

6.      fordert die Ernennung eines Sonderbeauftragten für Menschenrechte; betont, dass die Ernennung von EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, insbesondere für Menschenrechtsaktivisten, für humanitäres Völkerrecht und internationale Gerichtsbarkeit sowie für Frauen- und für Kinderrechte dazu beitragen könnte, dem auswärtigen Handeln der EU in diesem Bereich größere Kohärenz und Sichtbarkeit zu verleihen; unterstreicht, dass für die Funktion dieser EU-Sonderbeauftragten Fachleute mit nachgewiesenem Sachwissen in diesem Bereich ernannt werden sollten;

7.      ist der Auffassung, dass dringend ein kohärenterer Rahmen erforderlich ist, um der Unterstützung der EU für Demokratieförderung weltweit größere Wirksamkeit zu verleihen; vertritt die Ansicht, dass eine kohärente EU-Außenpolitik der Förderung der Demokratie und der Menschenrechte unbedingten Vorrang einräumen muss, da eine demokratische Gesellschaft, Rechtsstaatlichkeit sowie Garantien für die Grundfreiheiten die Grundlage für die Wahrung der Menschenrechte sind, die in alle Vereinbarungen der EU mit Nicht-EU-Staaten über Zusammenarbeit und strategische Partnerschaft aufzunehmen sind; ist der Auffassung, dass die neue institutionelle Struktur der EU, und insbesondere der EAD, eine Gelegenheit bietet, die Kohärenz und Effizienz der EU in diesem Bereich zu stärken;

8.      fordert die HV/VP auf, ihre Zusagen im Hinblick auf die konsequente Berücksichtigung der Menschenrechtsthematik beim auswärtigen Handeln der EU einzuhalten, damit sich die Menschenrechte in der Struktur des EAD und in den im Rahmen des EAD zur Verfügung gestellten Mitteln widerspiegeln, so dass der neue EAD sicherstellen kann, dass die Menschenrechtsfragen in allen Bereichen des auswärtigen Handelns, einschließlich GSVP, Entwicklung und Handel, zum Ausdruck kommen;

9.      ist der Ansicht, dass die Rolle der EU-Sonderbeauftragten nicht schrittweise verkleinert, sondern weiter ausgebaut werden sollte, insbesondere um Länder und Regionen einzubeziehen, in denen die EU keine diplomatischen Vertretungen unterhält; hält es angesichts der Bedeutung menschenrechtspolitischer Fragen in und nach Konfliktsituationen für unerlässlich, dass das Mandat aller EU-Sonderbeauftragten die bürgerlichen und politischen Rechte, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die Frauen- und die Kinderrechte sowie das humanitäre Völkerrecht und die internationale Gerichtsbarkeit umfasst und dass in ihrem Mandat die Förderung und die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit ausdrücklich festgeschrieben werden; hebt hervor, dass die EU-Sonderbeauftragten Anlaufstellen für interne Anleitung, Sachwissen und Interessenvertretung darstellen und logischerweise die Ansprechpartner für Drittländer und andere EU-externe Akteure sind; begrüßt die Ernennung von zumindest einem Beamten in jeder EU-Delegation als Ansprechpartner für die Koordinierung, durchgängige Berücksichtigung und Überprüfung der Menschenrechtspolitik;

10.    begrüßt die Bereitschaft der HV/VP, eine umfassende Überprüfung der Wirksamkeit aller EU-Instrumente in diesem Bereich vorzunehmen, von Menschenrechtsdialogen bis zu EU-Leitlinien und vom Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) bis zur bilateralen EU-Hilfe und zu EU-Maßnahmen in multilateralen Foren, und einen Konsultationsprozess zur Entwicklung von länderspezifischen Menschenrechtsstrategien in Gang zu setzen, die alle durch internationale Pakte und Übereinkommen der Vereinten Nationen kodifizierten Menschenrechte, zu denen auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gehören, umfassen; betont, dass es entschlossen ist, seine umfassende Beteiligung an dieser Konsultation sicherzustellen, sowie die Bedeutung dieser Beteiligung; betont, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft in diese Konsultation einzubeziehen sind;

11.    teilt die Ansicht, dass solche mehrfach vom Parlament geforderten länderspezifischen Menschenrechtsstrategien die Kohärenz und die Effektivität des auswärtigen Handelns der EU wesentlich erhöhen können, wenn die länderspezifische Menschenrechtsstrategie zu einem Referenzdokument wird, in dem die länderspezifischen Prioritäten und Ziele festgelegt sind, die in allen relevanten außenpolitischen Maßnahmen und Instrumenten der EU zu berücksichtigen sind;

12.    betont insbesondere, wie wichtig es ist, im Rahmen dieser Überprüfung eine eingehende Bewertung der Menschenrechtsaspekte der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) durchzuführen, bei der insbesondere die Kohärenz und die Wirksamkeit der bestehenden Mechanismen wie Aktionspläne, Sachstandsberichte, Menschenrechtsdialoge sowie der Entscheidungsprozess bei der Verbesserung der Beziehungen zu Nicht-EU-Staaten im Vordergrund stehen sollten;

13.    ist der Auffassung, dass die Revision der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission einen Durchbruch für das Parlament hinsichtlich seiner Zusammenarbeit mit der Kommission darstellt, bedauert jedoch, dass nicht auch der Rat in die Vereinbarung einbezogen ist; weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die Transparenz und den uneingeschränkten Zugang zu Dokumenten zwischen allen EU-Organen zu stärken, um eine wirkungsvollere interinstitutionelle Zusammenarbeit und Kohärenz zu erreichen;

14.    verweist auf die Wichtigkeit der Entwicklung einer kohärenten Außenpolitik der EU, wenn die Union eine wesentliche konstruktive Rolle bei der Förderung der Menschenrechte in der Welt spielen soll; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Erreichen dieses Ziels mit konsequentem Einsatz und entschlossenem politischen Willen zu betreiben;

15.    betont, dass der Verbesserung der Fähigkeit der EU, rasch auf Menschenrechtsverstöße durch Nicht-EU-Staaten – insbesondere wenn es um die Unterstützung von in Gefahr befindlichen Menschenrechtsaktivisten geht – sowie durch in der EU ansässige Unternehmen in Nicht-EU-Staaten zu reagieren, höhere Priorität eingeräumt werden muss, indem strategische Aktionsprogramme erarbeitet werden;

16.    erkennt an, dass nichtstaatliche Organisationen von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung und das erfolgreiche Bestehen von demokratischen Gesellschaften, die Förderung von gegenseitigem Verständnis und Toleranz sowie die Erarbeitung und Realisierung von durchsetzbaren politischen Prioritäten und gemeinsamen Lösungen für die Herausforderungen bei der demokratischen Entwicklung sind;

Der Jahresbericht der EU über die Menschenrechte in der Welt

17.    unterstreicht die Bedeutung des Jahresberichts der EU über die Menschenrechte, in dem die Menschenrechtspolitik der Europäischen Union analysiert und evaluiert wird, insbesondere im Hinblick darauf, Menschenrechtsfragen allgemein in den Blickpunkt zu rücken; betont das Recht des Europäischen Parlaments, das Wirken der Kommission und des Rates im Menschenrechtsbereich einer Überprüfung zu unterziehen; fordert die volle Einbeziehung des Europäischen Parlaments in die Erarbeitung von Abschnitten künftiger Jahresberichte über die eigenen Aktivitäten des Parlaments im Bereich der Menschenrechte gemäß der Praxis einiger früherer Vorsitze;

18.    begrüßt die Vorstellung des Jahresberichts der EU vor dem Europäischen Parlament durch die HV/VP und den neuen Berichtszeitraum, der mit dem Kalenderjahr identisch ist, wodurch das Europäische Parlament die Möglichkeit erhält, die Plenartagung im Dezember – mit der Verleihung des Sacharow-Preises für geistige Freiheit und der Erörterung des Jahresberichts des Europäischen Parlaments zu den Menschenrechten in der Welt und der Politik der EU in diesem Bereich – den Menschenrechten zu widmen;

19.    fordert das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um die Jahresberichte der EU über Menschenrechte und Demokratie zu verbreiten und zu gewährleisten, dass sie von möglichst vielen Menschen gelesen werden, jedoch insbesondere von denjenigen, die sich für die Förderung von Menschenrechten und Demokratie in der Welt einsetzen; fordert ferner öffentliche Informationskampagnen zur Stärkung des Profils der EU in diesem Bereich; erkennt an, dass der vorliegende Jahresbericht im Vergleich zu vorherigen Ausgaben an Klarheit gewonnen hat;

20.    ist der Ansicht, dass vom Rat, der Kommission sowie den EU-Delegationen und -Botschaften vor Ort mehr und bessere Informationen für die Bewertung von Maßnahmen bereitgestellt und dass spezifische Leitlinien festgelegt und vorgeschlagen werden sollten, mit denen im Einklang mit dem Programm des EAD der allgemeine Ansatz verbessert, etwaige Widersprüche auf ein Mindestmaß reduziert sowie die politischen Prioritäten auf länderspezifischer Grundlage und im Hinblick auf die Verabschiedung länderspezifischer Menschenrechtsstrategien angepasst werden können; vertritt die Meinung, dass die EU bei ihren Maßnahmen die Transparenz in den Vordergrund stellen muss, wobei verbesserter Zugang zu Programmen und Dokumenten zu gewähren ist, in denen es speziell um die Diskussion von Menschenrechten mit Nicht-EU-Staaten geht;

21.    bekräftigt seine Forderung nach einer regelmäßigen Bewertung des Nutzens und der Ergebnisse der Maßnahmen, Instrumente, Initiativen und Dialoge der EU im Zusammenhang mit den Menschenrechten in Nicht-EU-Staaten sowie nach einer vollständigen Offenlegung der Ergebnisse gegenüber dem Europäischen Parlament; fordert den Rat und die Kommission auf, spezifische quantifizierbare Indizes und Referenzwerte zu entwickeln, damit die Wirksamkeit dieser Maßnahmen beurteilt werden kann;

Die Tätigkeit der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte in internationalen Gremien

22.    weist darauf hin, dass der geplante Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention die Gelegenheit bietet, das Engagement der EU im Hinblick auf die Verteidigung der Menschenrechte innerhalb und außerhalb ihrer Grenzen unter Beweis zu stellen; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, dies zu unterstützen und die Bürger der EU darauf zu verpflichten;

23.    fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, die Europäische Menschenrechtskonvention innerhalb und außerhalb der Union umfassend zu propagieren, auch um die Öffentlichkeit auf das Bestehen der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hinzuweisen, auf die zurückgegriffen werden kann, um Menschenrechtsverstöße, die ein Mitgliedstaat des Europarats bzw. dessen Bürger erleiden, zu ahnden und abzustellen;

24.    fordert die Hohe Vertreterin auf sicherzustellen, dass eine weitgehende Einbeziehung und Abstimmung zwischen dem EAD und anderen internationalen Gremien sowie regionalen Organisationen und deren Aktivität zur Förderung der Menschenrechte erfolgt; fordert die Hohe Vertreterin auf zu gewährleisten, dass alle vom UN-System, dem Europarat, der OSZE und anderen internationalen Einrichtungen zum Ausdruck gebrachten Empfehlungen, Besorgnisse und Prioritäten voll und ganz in allen EU-Politikbereichen, ganz besonders jedoch im Bereich der Menschenrechte, berücksichtigt werden;

25.    stellt mit Bedauern den schleppenden Verlauf der Fallprüfungen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fest, die sich bis zu sieben Jahre hinziehen; verweist darauf, dass ca. 100 000 Verfahren vor dem Gerichtshof anhängig sind; betont, dass der Gerichtshof eine beispielgebende Institution für den Schutz des Rechts auf Gerechtigkeit und ein faires Verfahren sein muss; fordert die EU-Organe und die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Gerichtshof nach besten Kräften zu unterstützen; begrüßt die Tatsache, dass Russland, das als letztes der 47 Mitglieder des Europarats die Ratifizierung von Protokoll 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention verweigert hatte, nunmehr dieses Protokoll ratifiziert hat, das die Effizienz des Gerichtshofs für Menschenrechte steigern, seine Verfahren vereinfachen und ihm bei der Aufarbeitung des Überhangs an Fällen helfen soll und das erst in Kraft treten kann, wenn es von allen Mitgliedern des Europarats ratifiziert worden ist;

26.    fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und der Europäischen Union bei der Förderung und Achtung der Menschenrechte, einschließlich der wirtschaftlichen und sozialen Rechte, und der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, bei der Förderung der Rechte von LGBTI-Personen und Verteidigern der LGBTI-Rechte, bei der Gewährleistung dessen, dass Diskriminierungsopfer über wirksame Rechtsbehelfe gegenüber nationalen Behörden aufgeklärt werden und diese im Kampf gegen Diskriminierung nutzen können, sowie beim Schutz der Regional- und Minderheitensprachen, wobei die rechtlichen Instrumente zur Nichtdiskriminierung eingesetzt werden sollten, um Vielfalt und Toleranz zu fördern;

27.    fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, alle wichtigen Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarats im Bereich der Menschenrechte und die dazugehörigen Fakultativprotokolle zu unterzeichnen und zu ratifizieren und insbesondere die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen von 1990, das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen, die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker vom 13. September 2007, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998, das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten, die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; fordert nachdrücklich, dass das Fakultativprotokoll zu dem Übereinkommen als unverzichtbarer Bestandteil des Übereinkommens gelten sollte, und fordert den gleichzeitigen Beitritt zu Übereinkommen und Protokoll[15];

28.    hebt hervor, dass die Definitionen der Menschenrechte, die die internationale Gemeinschaft sich seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges zu eigen gemacht hat, sich als hinreichend flexibel erweisen, um neue Entwicklungen des menschlichen Fortschritts zu berücksichtigen, betont jedoch die Notwendigkeit der Kodifizierung neuer Rechte, um auf neue Bedrohungen der Freiheit reagieren zu können, wie die hinsichtlich der Freiheit der Wissenschaft, des Gewissens und des Wissens, der sexuellen Identität oder der sexuellen Orientierung sowie alle Rechte im Zusammenhang mit dem digitalen Bereich, beginnend mit dem allgemeinen Zugang zum Internet;

29.    betont, wie wichtig die verstärkte Rationalisierung und nach Möglichkeit die Koordinierung internationaler Einrichtungen mit rechtlicher Zuständigkeit für Menschenrechte und deren Verfahren im Hinblick darauf ist, stets eine effektivere Förderung und Wahrung der in den entsprechenden internationalen Instrumenten festgelegten Menschenrechte anzubieten;

30.    hebt hervor, dass die verschiedenen Überwachungsmechanismen des Europarats und der Vereinten Nationen stärker beachtet werden müssen und dass eine engere Zusammenarbeit mit ihren verschiedenen Vertragsorganen erforderlich ist, um eine bessere Übernahme ihrer Erkenntnisse und Nutzung ihrer Expertise auf diesem Gebiet zu ermöglichen;

31.    begrüßt die Anstrengungen der EU im Dritten Ausschuss der Vereinten Nationen (Ausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen) in Bezug auf eine große Anzahl von Resolutionen, insbesondere zu dem Aufruf zu einem Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe, das von mehr Ländern unterstützt wird, zu den Rechten des Kindes, zu Intoleranz aus religiösen Gründen sowie zur Menschenrechtslage in Birma/Myanmar und der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK);

32.    begrüßt die Eröffnung des ersten europäischen Regionalbüros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte im Oktober 2009 in Brüssel; empfiehlt den Aufbau einer effizienten Zusammenarbeit mit dem Hohen Kommissar mit dem Ziel, die Erarbeitung und Umsetzung von Menschenrechtsstandards und –strategien in der EU und dem Rest Europas besser zu fördern und mitzuverfolgen;

33.    fordert den Rat und die Kommission auf, eine Strategie gegenüber Ländern zu erarbeiten, die sich weigern, umfassend mit den Mechanismen der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten und unabhängigen Sachverständigen und Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen Zugang zu gewähren, damit diese Länder den Sachverständigen und Sonderberichterstattern uneingeschränkten Zugang zu ihrem Hoheitsgebiet gewähren und davon Abstand zu nehmen, deren Arbeit zu behindern;

34.    bedauert, dass die Politik und die Haltung der EU gegenüber der birmanischen Junta an Konsequenz verloren hat, und hebt hervor, dass die derzeitige Haltung keinen Beitrag zur Bekämpfung der tragischen politischen, sozialen und humanitären Situation leistet, die das birmanische Volk seit Beginn der Militärherrschaft erdulden muss, und als eine Art Beschwichtigungspolitik gegenüber der Diktatur aufgefasst werden könnte;

35.    begrüßt die von der Europäischen Union geleistete Unterstützung für bei den Vereinten Nationen und in anderen internationalen Foren eingebrachte Initiativen zur Entkriminalisierung der Homosexualität; fordert die Europäische Union auf, sich in allen internationalen Foren auch weiterhin gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten für Initiativen zur Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität einzusetzen;

36.    fordert die Kommission und den Rat auf, sich für die offizielle juristische Legitimierung des Begriffs „Klimaflüchtling“ (im Sinne von Menschen, die sich infolge des Klimawandels gezwungen sehen, ihre Heimat zu verlassen und Zuflucht im Ausland zu suchen) einzusetzen, der bislang im internationalen Recht und in rechtsverbindlichen internationalen Abkommen nicht anerkannt wird;

37.    fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen, ihrem Ständigen Forum für die Belange indigener Völker und der Europäischen Union im Bereich des Schutzes der Rechte indigener Völker, da diese Völker überall in der Welt zu den schutzbedürftigsten Gruppen gehören;

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHRC)

38.    betont die Rolle des UNHRC im Gesamtgefüge der Vereinten Nationen sowie sein Potenzial, einen wertvollen Rahmen für die multilateralen Bemühungen der Europäischen Union um die Menschenrechte zu entwickeln; stellt fest, dass sich dieses neue Gremium weiterhin bemühen muss, bei seiner Arbeit höchste Standards und größtmögliche Effizienz zu erreichen, wenn es an Glaubwürdigkeit gewinnen will;

39.    weist mit Nachdruck darauf hin, dass die aktive Beteiligung der Organisationen der Zivilgesellschaft für die Effizienz des UNHRC von entscheidender Bedeutung ist;

40.    begrüßt ausdrücklich die Tatsache, dass die derzeitige Regierung der Vereinigten Staaten eine engere Einbindung in die Vereinten Nationen sucht und für den Zeitraum von 2009 bis 2012 einen Sitz im UNHRC übernommen hat; erkennt an, dass die Mitgliedschaft der Vereinigten Staaten die Glaubwürdigkeit und die Kapazitäten des UNHRC stärkt; fordert die EU auf, die Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten zu stärken, insbesondere im Hinblick auf den Erfahrungsaustausch in Bezug auf Menschenrechtsdialoge;

41.    erinnert daran, dass der UNHRC im Jahr 2011 eine größere Überprüfung seiner Verfahren vornehmen wird und fordert daher die EU auf, sich auf diese Überprüfung vorzubereiten und aktiv an ihr teilzunehmen;

42.    unterstreicht die wichtige Rolle der allgemeinen regelmäßigen Überprüfungen und fordert den Rat, die Kommission und insbesondere den neu geschaffenen EAD auf, die Tätigkeiten der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung aufmerksam zu verfolgen und zu überwachen und im Rahmen der Überprüfung des UNHRC die allgemeinen regelmäßigen Überprüfungen effizienter zu gestalten und dabei unabhängigem Sachverstand mehr Gewicht zu verleihen;

43.    unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen der EU, jegliche Parteilichkeit und Manipulation im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfungen zu verhindern; bedauert in diesem Zusammenhang zutiefst das Ergebnis der Sitzung von Februar 2009, die in hohem Maße unter Verfahrensbehinderungen und unter Versuchen litt, während des Überprüfungsverfahrens das Verfahren zu manipulieren;

44.    fordert die HV/VP auf, dem UNHRC regelmäßig Besuche abzustatten und persönlich für engstmögliche Verknüpfungen zwischen dem UNHRC und dem EAD auf allen Ebenen Sorge zu tragen; ermutigt die künftige Menschenrechtsabteilung des EAD, enge Arbeitsbeziehungen mit dem UNHRC aufzunehmen; fordert einen koordinierten Dialog mit Nicht-EU-Staaten zu den Standpunkten, die im UNHRC vertreten werden, wobei dieser Dialog nicht nur in Genf und im Rahmen der spezifischen Menschenrechtsdialoge geführt, sondern fester Bestandteil aller bilateralen Diskussionen der EU mit Nicht-EU-Staaten über Politik, Handelspolitik und Entwicklungszusammenarbeit werden soll;

45.    stellt fest, dass sich die EU-Mitgliedstaaten im UNHRC in einer Minderheitenposition befinden; fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsame Schritte zu unternehmen und geeignete Allianzen mit denjenigen Staaten und nichtstaatlichen Akteuren zu schmieden, die sich nach wie vor für die Universalität und die Unteilbarkeit der Menschenrechte einsetzen;

46.    ruft die Hohe Vertreterin und die EU-Außenminister auf, vor jeder Tagung des UNHRC und vor Tagungen der Generalversammlung der Vereinten Nationen Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ zu verabschieden, in denen die Prioritäten und Strategien der EU dargelegt werden;

47.    fordert den Rat, die Kommission und den EAD auf, ihre Bindungen zu demokratischen oder sich im Demokratisierungsprozess befindenden Regierungen aus anderen regionalen Gruppen im Rahmen des UNHRC zu stärken und zwar im Hinblick auf einen besseren Erfolg derjenigen Initiativen, die auf die Einhaltung der in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung enthaltenen Grundsätze abzielen; fordert zu diesem Zwecke die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen besser zu koordinieren, und fordert die Kommission auf, einen jährlichen Bericht über die Abstimmungsmuster bei den Vereinten Nationen in Bezug auf Menschenrechtsfragen vorzulegen und darin zu analysieren, wie diese durch die Politik der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sowie durch die Politik anderer Blöcke beeinflusst werden; weist erneut darauf hin, dass die EU-Delegation und die EU-Mitgliedstaaten in Genf stärker darauf achten sollten, in einem früheren Stadium der Gespräche auf Nicht-EU-Staaten zuzugehen und eine Überbetonung interner Diskussionen zu vermeiden, mit denen Einigkeit innerhalb der EU notfalls auch auf Basis des „kleinsten gemeinsamen Nenners“ hergestellt werden soll;

48.    hebt die entscheidende Bedeutung der Sonderverfahren und Ländermandate innerhalb des UNHRC hervor; begrüßt das neu eingeführte thematische Mandat im Bereich der kulturellen Rechte und begrüßt die Ausdehnung der thematischen Mandate auf das Recht auf Nahrung, Religions- oder Glaubensfreiheit und Binnenvertriebene; begrüßt ferner die Verlängerung der Ländermandate für Burundi, Haiti, Kambodscha, Somalia, die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK), Myanmar und Sudan; bedauert, dass die Mandate für Liberia und die Demokratische Republik Kongo (DRC) nicht verlängert wurden;

49.    begrüßt nachdrücklich den 2008 getroffenen Beschluss des UNHRC zur Ausweitung des Mandats des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die im Dezember 2009 unter schwedischem Ratsvorsitz angenommenen Schlussfolgerungen des Rates, in denen die Arbeit des Sonderbeauftragten begrüßt wird; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, weiter an der Konkretisierung der abschließenden Mandatsempfehlungen und des Rahmenwerks „Protect, Respect, Remedy“ zu arbeiten, das dem UNHRC 2011 vorgelegt werden soll;

50.    begrüßt die Sondersitzungen des UNHRC zur humanitären Lage im Osten der DRC, zu den Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise auf die allgemeine Verwirklichung und tatsächliche Ausübung der Menschenrechte, zur Menschenrechtslage in Sri Lanka sowie zur Menschenrechtslage in den besetzten palästinensischen Gebieten und Ostjerusalem; bedauert, dass die EU-Mitgliedstaaten auf der 12. Tagung des UNHRC vom 16. Oktober 2009 keine Einigkeit über die Abstimmung zum Goldstone-Bericht erzielten, da vier Mitgliedstaaten mit Nein stimmten, zwei sich der Stimme enthielten und zwei bei der Abstimmung nicht zugegen waren; fordert die Mitgliedstaaten und alle einschlägigen EU-Organe auf, eine engere politische Koordinierung im UNHRC und in anderen Gremien der Vereinten Nationen herbeizuführen; betont, dass die Einhaltung internationaler Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts durch alle Seiten und unter allen Umständen eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten ist; fordert daher alle Parteien auf, den Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 5. November 2009 und 26. Februar 2010 nachzukommen und Ermittlungen durchzuführen, die den internationalen Normen entsprechen; fordert die HV/VP auf zu gewährleisten, dass Personen, die gegen internationales Recht verstoßen haben, entsprechend den Pflichten der EU aus der Genfer Konvention und ihrer Schwerpunktsetzung auf die Bekämpfung der Straffreiheit zur Verantwortung gezogen werden;

51.    setzt sich für die Unabhängigkeit des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) ein; bedauert, dass in der 10. ordentlichen Sitzung vom März 2009 trotz des Widerstands der EU eine Resolution angenommen wurde, die eine Einschränkung der Unabhängigkeit des OHCHR zum Ziel hatte; fordert die EU-Organe auf, das System der Sonderverfahren des OHCHR insgesamt noch stärker finanziell zu unterstützen, damit die Mandatsträger aller Sonderverfahren über ausreichende Ressourcen für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügen;

Zusammenarbeit der EU mit dem IStGH

52.    bringt erneut seine nachhaltige Unterstützung für den IStGH und dessen Hauptziel der Bekämpfung der Straflosigkeit für Genozid, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Ausdruck; begrüßt, dass Bangladesch, die Seychellen, St. Lucia und Moldau im März, August bzw. Oktober 2010 das Römische Statut ratifiziert haben, wodurch sich die Gesamtzahl der Vertragsstaaten auf 114 erhöht hat; betont, dass das Römische Statut von allen EU-Mitgliedstaaten als wesentlicher Bestandteil der demokratischen Grundsätze und Werte der Union ratifiziert worden ist, und fordert daher die Mitgliedstaaten zu voller Beachtung des Statuts als Teil des EU-Besitzstandes auf; unterstreicht die Bedeutung des Grundsatzes der Universalität und fordert den EAD, die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sich weiterhin nachdrücklich für die weltweite Ratifizierung des Römischen Statuts und des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs und für die erforderlichen nationalen Durchführungsvorschriften einzusetzen sowie den Gemeinsamen Standpunkt 2003/444/GASP des Rates vom 16. Juni 2003 zum Internationalen Strafgerichtshof und den Aktionsplan aus dem Jahr 2004 zur Weiterbehandlung des Gemeinsamen Standpunkts zu überprüfen; fordert, dass in diese Bemühungen auch das Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs einbezogen wird, das ein wichtiges Instrument für die Arbeit des IStGH darstellt; fordert die EU-Mitgliedstaaten weiterhin auf, den Gemeinsamen Standpunkt und den Aktionsplan zum IStGH angesichts neuer Entwicklungen, Herausforderungen und Bedürfnisse des Gerichtshofs zu überarbeiten und zu aktualisieren, damit die Unterstützung des IStGH durch die EU noch wirkungsvoller wird, sowie Gespräche über die mögliche Annahme von EU-Leitlinien zur internationalen Gerichtsbarkeit/zum IStGH einzuleiten;

53.    fordert den EAD, die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Umsetzung von Entscheidungen des IStGH und die Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof bei Erweiterungsverhandlungen und Beitrittsverfahren sowie bei allen EU-Gipfeltreffen und -Dialogen mit Nicht-EU-Staaten – darunter die Vereinigten Staaten, China, Russland, die Afrikanische Union und Israel – zu fördern; fordert insbesondere den Rat und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Frage der Gerichtsbarkeit fester Bestandteil aller Friedensverhandlungen ist; fordert den EAD auf, sich systematisch für die Aufnahme einer IStGH-Klausel in entsprechende Abkommen mit Nicht-EU-Staaten einzusetzen; fordert die Hohe Vertreterin auf, dafür zu sorgen, dass der IStGH zu einem Querschnittsthema bei allen außenpolitischen Schwerpunktsetzungen der EU gemacht und gegebenenfalls in das Mandat der EU-Sonderbeauftragten einbezogen wird, und ferner zu gewährleisten, dass die EAD-Bediensteten am Hauptsitz und in den EU-Delegationen regelmäßig Schulungen zum Thema IStGH erhalten; fordert die Hohe Vertreterin zur Ernennung eines Sondergesandten für internationale Justiz auf, dessen Auftrag es ist, das Engagement der EU für den Kampf gegen Straffreiheit und für den IStGH in allen Bereichen der EU-Außenpolitik zu fördern, es einzubinden und es entsprechend zu vertreten;

54.    begrüßt es, dass Belgien am 3. Juli 2008 den von der Vorverfahrenskammer III des IStGH erlassenen Haftbefehl gegen Jean-Pierre Bemba vollstreckt hat; stellt jedoch mit großer Besorgnis fest, dass acht vom IStGH erlassene Haftbefehle, die sich unter anderem gegen vier hochrangige Führer der Lord’s Resistance Army (LRA) in Uganda, Bosco Ntaganda in der DRC, Ahmad Harun, Ali Kushayb und den sudanesischen Präsidenten Omar Hassan Ahmad Al-Bashir richten, noch nicht vollstreckt wurden; bedauert, dass Sudan sich unter Missachtung seiner Verpflichtungen aus der Resolution 1593 (2005) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen anhaltend weigert und es unterlässt, die mutmaßlichen Täter an den IStGH zu überstellen; stellt fest, dass die Vorverfahrenskammer I des IStGH den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 26. Mai 2010 über die fehlende Bereitschaft der Republik Sudan zur Zusammenarbeit im Fall von Harun und Kushayb informierte; stellt mit großer Besorgnis fest, dass die beiden IStGH-Vertragsstaaten Tschad und Kenia vor kurzem den Präsidenten Omar Al-Bashir einluden und auf ihrem Hoheitsgebiet empfingen, obwohl sie ihn gemäß dem Römischen Statut hätten verhaften müssen, und dass sie den betreffenden Haftbefehl nicht vollstreckten; fordert die Fortsetzung der Suche nach flüchtigen Angeklagten in Kroatien und weist nachdrücklich auf den potenziellen Beitrag der EU und des IStGH zur Gewährleistung der Untersuchung möglicher Kriegsverbrechen in Sri Lanka und der Demokratischen Republik Kongo hin;

55.    begrüßt das Engagement der Vereinigten Staaten für den IStGH und ihr erneutes Bekenntnis dazu, das sich nicht zuletzt daran zeigte, dass sie im November 2009 als Beobachter an der achten Tagung der Versammlung der Vertragsstaaten (ASP) in Den Haag sowie im Juni 2010 an der ersten Konferenz zur Überprüfung des Römischen Statuts teilnahmen; nimmt mit Befriedigung die ersten vielversprechenden Erklärungen der US-Regierung zum IStGH und die auf der Überprüfungskonferenz gegebenen Zusagen zur Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof zur Kenntnis; fordert die Vereinigten Staaten auf, das Statut des IStGH erneut zu unterzeichnen und sich im Rahmen des IStGH weiter zu engagieren, vor allem durch umfassende Zusammenarbeit in Situationen, die Gegenstand einer Untersuchung oder einer vorläufigen Analyse durch den IStGH sind, und durch die Erstellung einer umfassenden Strategie für die Zusammenarbeit mit dem IStGH;

56.    ruft die nächste Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU auf, die in mehreren Entschließungen und in Artikel 11 Absatz 6 des überarbeiteten Abkommens von Cotonou geforderte Bekämpfung der Straffreiheit im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und des einschlägigen politischen Dialogs zu erörtern, wobei das Ziel darin bestehen soll, den Kampf gegen Straffreiheit und die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit im Rahmen der bestehenden Programme und Maßnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit durchgängig zu berücksichtigen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den diesbezüglichen Dialog mit der Afrikanischen Union fortzusetzen und dafür einzutreten, dass die afrikanischen Vertragsstaaten ihren Verpflichtungen aus dem Römischen Statut nachkommen; bekundet seine Unterstützung für den Antrag des Gerichtshofs, in Addis Abeba ein Verbindungsbüro zur Afrikanischen Union zu eröffnen;

57.    stellt fest, dass die in Artikel 86 des Römischen Statuts vorgesehene Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten, den Unterzeichnerstaaten und dem Gerichtshof weiterhin von wesentlicher Bedeutung für die Wirksamkeit und den Erfolg der internationalen Strafgerichtsbarkeit ist, insbesondere für die Kapazitäten im Bereich der Strafverfolgung sowie für eine wirksame und unabhängige gerichtliche Tätigkeit; würdigt ferner das Abkommen zwischen dem IStGH und der EU über Zusammenarbeit und Unterstützung und fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten mit Blick auf dieses Abkommen auf, den Gerichtshof bei den anhängigen Verfahren in jeder erforderlichen Weise, so auch durch praktische Hilfe, zu unterstützen, insbesondere bei der Vollstreckung noch offener Haftbefehle; fordert alle EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, nationale Gesetze zur Zusammenarbeit in Einklang mit Teil IX des Römischen Statuts zu erlassen, sofern sie dies noch nicht getan haben, und mit dem Gerichtshof Ad-hoc-Vereinbarungen über die Durchsetzung seiner Urteile sowie den Schutz und die Umsiedlung von Opfern und Zeugen abzuschließen; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit zu einem festen Punkt auf der Tagesordnung der Versammlung der Vertragsstaaten (ASP) des IStGH zu machen, um sicherzustellen, dass ein Austausch bewährter Vorgehensweisen erfolgt und dass die ASP Fälle von Nichtkooperation erörtert und die gebotenen Maßnahmen ergreift;

58.    hebt die Notwendigkeit hervor, die internationale Strafgerichtsbarkeit generell zu stärken, und nimmt in diesem Zusammenhang mit Besorgnis zur Kenntnis, dass Ratko Mladić und Goran Hadžić sich weiterhin auf freiem Fuß befinden und nicht vor den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) gebracht wurden; fordert in diesem Zusammenhang die serbischen Behörden auf, eine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem IStGHJ zu gewährleisten, die zur Verhaftung und Überstellung aller noch auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten führen sollte, um die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zu schaffen; stellt fest, dass der Sondergerichtshof für Sierra Leone weitere Unterstützung – auch finanzieller Art – benötigt, um die anhängigen Verfahren einschließlich etwaiger Berufungsverfahren abschließen zu können; verweist ferner auf Fortschritte bei der multilateralen Zusammenarbeit mit dem Ziel, Fachwissen und Unterstützung bereitzustellen, wo die Ermittlung, Sammlung und Sicherung von Informationen bei einer Vielfalt von Optionen der internationalen Justiz und der Übergangsjustiz helfen würden, wobei insbesondere der „Justice Rapid Response“-Mechanismus (JRR) zu nennen ist, an dem sich mehr als die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten beteiligen, und ruft zur fortgesetzten und verstärkten Unterstützung des JRR auf;

EU-Leitlinien zu den Menschenrechten

Todesstrafe

59.    weist auf die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 2008 angenommene Resolution zu einem Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe (Resolution 63/168) hin; betont, dass 106 Länder für diese Resolution gestimmt haben, was ein Zeichen für die allmähliche Konsolidierung der Ablehnung der Todesstrafe ist;

60.    begrüßt es, dass sich im Jahr 2009 Burundi, Togo und der US-Bundesstaat New Mexico dafür entschieden haben, die Todesstrafe abzuschaffen; fordert die Vereinigten Staaten nachdrücklich zur Abschaffung der Todesstrafe auf und bedauert, dass in 35 von 50 US-Bundesstaaten die Todesstrafe nach wie vor vollstreckt wird;

61.    fordert den Rat und die Kommission auf, diejenigen Länder, die das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) oder ein ähnliches regionales Instrument noch nicht unterzeichnet, ratifiziert oder umgesetzt haben, dies zu tun;

62.    bekräftigt, dass die EU die Todesstrafe unter allen Umständen ablehnt, so auch außergerichtliche Hinrichtungen; erinnert daran, dass die EU die größte Geberin zugunsten von Organisationen, welche die Todesstrafe bekämpfen, ist; fordert die Kommission auf, den Kampf gegen diese grausame und unmenschliche Strafe auch weiterhin als vorrangige Aufgabe und als vorrangiges Thema im Rahmen des EIDHR und der geografischen Instrumente zu betrachten; ist der Auffassung, dass eine lebenslange Haftstrafe ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung keine akzeptable Alternative zur Todesstrafe ist;

63.    fordert diejenigen Länder, die die Todesstrafe durch Steinigung noch anwenden, auf, dieses unmenschliche Verfahren aus ihrer Gesetzgebung zu streichen; fordert die iranische Führung auf, ein Gesetz zu erlassen, das die Steinigung – die barbarischste Form der Todesstrafe – als Strafe unmissverständlich verbietet; verurteilt die Tatsache, dass zahlreiche Länder nach wie vor jugendliche Straftäter zum Tode verurteilen und hinrichten; verurteilt die Anwendung der Todesstrafe durch das iranische Regime und weist darauf hin, dass Iran unmittelbar nach China an zweiter Stelle auf der Liste der Länder steht, welche die höchste Zahl an Hinrichtungen aufweisen; verurteilt auf das Schärfste die gestiegene Zahl von Hinrichtungen nach den friedlichen Demonstrationen infolge der Präsidentschaftswahlen vom Juni 2009 in Iran; ist beunruhigt darüber, dass in China immer noch die größte Zahl an Hinrichtungen weltweit vollstreckt wird, und fordert China auf, seine Statistiken über die Anzahl der Hinrichtungen zu veröffentlichen, damit eine transparente Analyse und eine Debatte über die Todesstrafe erfolgen können; begrüßt die positive Maßnahme der Regierung von Belarus, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die Vorschläge im Hinblick auf die Verhängung eines Moratoriums für die Todesstrafe erarbeiten soll; ist nach wie vor besorgt darüber, dass in Belarus weiterhin Todesurteile vollstreckt werden, womit Belarus das einzige Land in Europa ist, das die Todesstrafe immer noch anwendet, wobei den Familien der Hingerichteten weder der Hinrichtungstermin noch der Ort der Bestattung mitgeteilt wird;

64.    stellt fest, dass es weltweit 32 Gerichtsbarkeiten gibt, in denen für Drogendelikte die Todesstrafe verhängt werden kann; stellt ferner fest, dass das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), die Kommission und einzelne europäische Regierungen aktiv an der Finanzierung und/oder Bereitstellung von technischer und legislativer Unterstützung für Staaten, in denen auf Drogendelikte die Todesstrafe steht, beteiligt sind, und finanzielle Hilfe für die strafrechtliche Verfolgung von Drogendelikten in solchen Staaten leisten; ist besorgt darüber, dass solche Unterstützung zu einer höheren Zahl von Todesurteilen und Hinrichtungen führen könnte; fordert die Kommission auf, Leitlinien für die internationale Finanzierung von Maßnahmen zur strafrechtlichen Verfolgung von Drogendelikten auf Länder- oder regionaler Ebene auszuarbeiten, damit gewährleistet ist, dass solche Programme nicht zu Menschenrechtsverletzungen einschließlich der Anwendung der Todesstrafe führen; betont, dass die Abschaffung der Todesstrafe für Drogendelikte zu einer Voraussetzung für finanzielle Hilfe, technische Unterstützung, den Aufbau von Kapazitäten und andere Unterstützung zur strafrechtlichen Verfolgung von Drogendelikten gemacht werden sollte;

65.    ist besorgt darüber, dass in Belarus weiterhin Todesurteile vollstreckt werden, womit Belarus das einzige Land in Europa ist, das die Todesstrafe immer noch anwendet; befürwortet die Einsetzung einer Arbeitsgruppe durch die Regierung, die Vorschläge im Hinblick auf die Verhängung eines Moratoriums für die Todesstrafe erarbeiten soll;

66.    bringt tiefe Besorgnis über die 2009 eingebrachte Vorlage für ein Gesetz gegen Homosexualität („Anti-Homosexuality Bill 2009“) zum Ausdruck, die derzeit im Parlament Ugandas beraten wird und Geld- bzw. Freiheitsstrafen für die Unterstützung lesbischer, schwuler oder bisexueller Personen sowie Geldstrafen, Freiheitsstrafen und die Todesstrafe für einvernehmliche homosexuelle Handlungen vorsieht; ruft das ugandische Parlament auf, diesen und ähnliche Gesetzentwürfe abzulehnen; verurteilt die Kriminalisierung der Homosexualität, ganz gleich, in welchem Teil der Welt;

Gewalt gegen Frauen

67.    stellt fest, dass im Programm des Dreiervorsitzes von Frankreich, der Tschechischen Republik und Schweden (Juli 2008 - Dezember 2009) das Problem der Gewalt gegen Frauen und Mädchen ein vorrangiges Thema war, und fordert Kohärenz in Bezug auf Grundsätze und Maßnahmen sowohl außerhalb als auch innerhalb der EU, so auch in Bezug auf die Forderung, die weibliche Genitalverstümmelung als Menschenrechtsverletzung zu verbieten; stellt ferner fest, dass vor kurzem neue Leitlinien zu dieser Thematik angenommen wurden, und erwartet, dass die Kommission die Ergebnisse der Umsetzung dieser Leitlinien dem Europäischen Parlament vorlegt;

68.    nimmt die neue Strategie der Europäischen Kommission für die Geschlechtergleichstellung zur Kenntnis, die speziell auch auf die Frage der weiblichen Genitalverstümmelung eingeht; betont erneut die Notwendigkeit der Kohärenz der innen- und außenpolitischen Maßnahmen der EU in dieser Frage; fordert die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Thema der weiblichen Genitalverstümmelung bei politischen und strategischen Dialogen mit Partnerländern und mit Gruppen, die auf nationaler Ebene mit dieser sensiblen Problematik befasst sind, zur Sprache zu bringen, wobei ein partizipatorischer Ansatz und die Einbeziehung der betroffenen Gemeinschaften erforderlich sind; fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, das gesamte politische und institutionelle Instrumentarium für die Unterstützung von Initiativen einzusetzen, die auf die baldige Annahme einer Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen abzielen, in der ein weltweites Moratorium für die weibliche Genitalverstümmelung gefordert wird;

69.    ist der Auffassung, dass Gewalt gegen Frauen auch psychologisch zum Ausdruck kommt; stellt fest, dass in der Arbeitswelt Frauen im Verhältnis zu Männern weiterhin unterbezahlt und zahlreicher in prekären oder Teilzeitarbeitsverhältnissen zu finden sind; hebt daher hervor, dass sich die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten in diesem Bereich innerhalb wie außerhalb der Europäischen Union nicht allein auf die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen in all ihren Formen, ob physisch, psychologisch, sozial oder wirtschaftlich, beschränken darf, sondern dass auch der geschlechtsneutralen Erziehung von Jungen und Mädchen schon von frühester Kindheit an ebenso wie der Bekämpfung von Geschlechterstereotypen Priorität einzuräumen ist;

70.    betont, wie wichtig eine vollständige Umsetzung der Resolutionen 1325, 1820, 888 und 1889 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ist, in denen die Einbeziehung von Frauen in allen Phasen und auf allen Ebenen der Konfliktlösung und der Schutz von Frauen und Mädchen vor sexueller Gewalt und Diskriminierung gefordert werden; fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die noch keinen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen angenommen haben, auf, dies dringend zu tun; verurteilt nachdrücklich den Einsatz von Vergewaltigungen als Kriegsinstrument und die wiederholten Massenvergewaltigungen in der DRC; fordert eine vollständige Aufklärung über das Unvermögen der Friedenstruppe MONUSCO, den Massenvergewaltigungen Einhalt zu gebieten; ersucht die HV/VP nachdrücklich, über EUSEC und EUPOL zu veranlassen, dass in der DRC eine Untersuchung vorgenommen und dem Europäischen Parlament über alle kongolesischen und internationalen Unternehmen oder Einrichtungen Bericht erstattet wird, die in der DRC im Rohstoffsektor aktiv sind und bewaffnete Gruppen sowie Sicherheitsdienste finanzieren, die an solchen Massenvergewaltigungen und anderen systematischen Verbrechen an der Zivilbevölkerung beteiligt sind;

71.    fordert die HV/VP auf, das an Gleichstellungsfragen arbeitende Personal im auswärtigen Dienst zu erhöhen und spezifische Strukturen zu schaffen; erkennt die Fortschritte an, die in der GSVP sowohl bei Missionen als auch bei der Ausbildung des Personals erzielt wurden;

72.    bringt seine tiefe Besorgnis über die geschlechtsspezifische Diskriminierung und häusliche Gewalt zum Ausdruck, die in mehreren Ländern stark verbreitet ist, und weist darauf hin, dass Frauen in ländlichen Gebieten eine besonders schutzbedürftige Gruppe darstellen; ist ferner tief besorgt über die Fälle von sexueller Gewalt und die zahlreichen Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen in Südafrika, zu denen oft nur unzulängliche, durch geschlechtsspezifische Vorurteile behinderte Untersuchungen durchgeführt werden, während die Opfer häufig auf Hindernisse beim Zugang zu Gesundheitseinrichtungen stoßen und keine zeitnahe medizinische Betreuung erhalten; verurteilt auf das Schärfste die Gewalt gegen Frauen und Mädchen als chronisches Problem in Guatemala und Mexiko;

73.    ist tief besorgt angesichts der Lage der Frauen und Mädchen in Iran, der DRC und Afghanistan; verurteilt die brutalen Verstöße gegen Frauenrechte in der DRC, fordert die internationale Gemeinschaft nachdrücklich zu einer erheblichen Aufstockung der Mittel auf, mit denen Bemühungen zum Schutz von Frauen vor Vergewaltigung unterstützt werden, und betont, dass die Lage der Frauen und Mädchen in der DRC dringend in den Blickpunkt der internationalen Aufmerksamkeit gerückt werden muss; verurteilt das im März 2009 verabschiedete Gesetz über die Rechtsstellung der Anhänger der Schia, das die Rechte der afghanischen Frauen schwer verletzt und im Widerspruch zur afghanischen Verfassung und zu internationalen Menschenrechtsnormen steht; begrüßt Änderungen an dem „Gesetz über Persönliche Angelegenheiten der Anhänger des Schia-Rechts“, ist aber nach wie vor tief besorgt angesichts bestimmter Artikel des Gesetzes, die im Widerspruch zu den Verpflichtungen Afghanistans im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und des Übereinkommens über die Rechte des Kindes stehen; fordert die afghanische Regierung auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Lage der Frauenrechte in dem Land zu verbessern;

74.    fordert nachdrücklich, dass die Rechte der Frau bei allen Menschenrechtsdialogen ausdrücklich zur Sprache gebracht werden, insbesondere die Bekämpfung und Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen, einschließlich – vorrangig – geschlechtsselektiver Abtreibungen, aller schädlichen traditionellen oder üblichen Praktiken, wie etwa die Genitalverstümmelung bei Frauen oder Kinder- und Zwangsehen, aller Formen des Menschenhandels, der häuslichen Gewalt und der Frauenmorde sowie der Ausbeutung am Arbeitsplatz und der wirtschaftlichen Ausbeutung und fordert darüber hinaus, dass jede Berufung von Staaten auf etwaige Sitten, Traditionen oder religiöse Anschauungen mit dem Ziel, sich ihrer Verantwortung, gegen solche Gewalt vorzugehen, zu entziehen, zurückgewiesen wird; hebt hervor, dass Bemühungen zur Abschaffung aller Formen von Genitalverstümmelung bei Frauen sowohl an der Basis als auch im Rahmen der politischen Entscheidungsfindung intensiviert werden sollten, um zu verdeutlichen, dass eine solche Verstümmelung sowohl ein geschlechtsspezifisches Problem als auch einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit darstellt; verweist nachdrücklich auf die Lage junger Migrantinnen, die aufgrund der Wertprinzipien bestimmter Gemeinschaften, der Religion oder der Familienehre Opfer von Misshandlungen, Ehrenmorden, Genitalverstümmelung und Freiheitsberaubung werden;

75.    erinnert an die Millenniums-Entwicklungsziele und betont, dass der Zugang zu Bildung und Gesundheit zu den grundlegenden Menschenrechten gehört; vertritt die Auffassung, dass Gesundheitsprogramme, einschließlich jener zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit, die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, die Stärkung der Stellung der Frauen und die Rechte des Kindes einen hohen Stellenwert in der Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik der EU einnehmen sollten, vor allem dort, wo geschlechtsbezogene Gewalt weit verbreitet ist und Frauen und Kinder einem HIV/AIDS-Risiko ausgesetzt sind oder ihnen der Zugang zu Informationen, Prävention und/oder Behandlung verweigert wird; fordert die Kommission auf, die grundlegenden Arbeitnehmerrechte und die Agenda für menschenwürdige Arbeit in ihre Entwicklungspolitik aufzunehmen, insbesondere in die auf den Handel ausgerichteten Hilfsprogramme;

76.    fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, vor allem die Ratifizierung und Durchführung des Protokolls der Afrikanischen Union über die Rechte der Frauen in Afrika durch die Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union zu fördern;

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

77.    fordert, dass gesundheitlich relevanter Missbrauch von Patienten und anderen Personen, insbesondere solchen, die sich nicht verteidigen können, als grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung anerkannt wird; erkennt aber an, dass es schwierig ist, bestimmte Handlungen nachzuweisen und fordert daher höchste Achtsamkeit;

78.    fordert die Anerkennung der Tatsache, dass Minderheiten wie indigene Gruppen und Menschen, die wegen ihrer Kastenzugehörigkeit diskriminiert werden, besonders schutzbedürftig sind und besonders häufig Opfer von Folter werden;

79.    fordert alle Staaten, die dies bislang noch nicht getan haben, auf, dem Internationalen Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie dessen Fakultativprotokoll (OPCAT) beizutreten; fordert die Staaten auf, alle bisherigen Vorbehalte gegen diese Instrumente aufzugeben; ruft die Staaten, die das OPCAT unterzeichnet haben, zu Verbesserungen und Beschleunigungen bei der Einrichtung des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) auf;

80.    ruft alle Staaten der Welt auf, das Handbuch zur wirksamen Untersuchung und Dokumentation von Folter – gemeinhin als Istanbul-Protokoll (IP) bekannt – anzunehmen und wirksam anzuwenden; erachtet das IP als unverzichtbares Instrument für die Beweissammlung und die Verhinderung der Straffreiheit; ist überzeugt, dass die Straffreiheit für Folterer ein entscheidendes Hindernis für die wirksame Verhütung von Folter darstellt, da die Täter dadurch implizit in ihrem verabscheuungswürdigen Handeln bestärkt werden;

81.    betont, wie wichtig eine wirksame Umsetzung der EU-Leitlinien gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist; fordert den Rat und die Kommission auf, die Ergebnisse der Umsetzung solcher Leitlinien vorzulegen und dabei insbesondere die Ergebnisse auf dem Gebiet der Rehabilitation von Folteropfern im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte zu berücksichtigen;

82.    fordert die Mitgliedstaaten auf, den Forderungen nachzukommen, die in seiner Entschließung zum Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten[16] gestellt wurden; fordert die Kommission auf, so bald wie möglich eine Überarbeitung mehrerer Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 vorzulegen;

83.    ist besonders besorgt über die Häufung der Fälle von Korruption, Kriminalität, politischer Verfolgung und Straffreiheit sowie von Folter und Inhaftierung Oppositioneller in Venezuela, die eine Folge der „Politisierung“ der Polizei, des Mangels an klaren Konzepten und der Unfähigkeit der Regierung zur Bekämpfung dieser ernsten Menschenrechtsbedrohungen sind;

84.    äußert tiefe Besorgnis über das weltweite Wiederaufleben von Menschenrechtsverletzungen, die aus Gründen der sexuellen Ausrichtung begangen werden, und verurteilt jegliche Gewalt gegen die Betroffenen; stellt fest, dass die Zahl der Morde an Transsexuellen überall in der Welt zunimmt; bedauert zutiefst, dass Homosexualität in vielen Ländern nach wie vor als Straftat gilt, die mit Freiheitsstrafen und in einigen Fällen sogar mit der Todesstrafe geahndet wird; begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Hohen Gerichts von Delhi vom 2. Juli 2009, durch die die Homosexualität in Indien entkriminalisiert wurde, und fordert andere Länder auf, diesem Beispiel zu folgen;

Die Rechte von Kindern

85.    bedauert zutiefst, dass schätzungsweise rund 215 Millionen Kinder Opfer von Kinderarbeit sind, wovon drei Viertel die schlimmsten Formen von Kinderarbeit verrichten (Zahlen der Internationalen Arbeitsorganisation, 2009); begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Juni 2010 zum Thema „Kinderarbeit“ und die diesbezügliche Studie der Kommission (SEK(2010)37 endg.), in denen ein umfassender politischer Ansatz der EU mit den Schwerpunkten Entwicklung und Armutsbeseitigung gefordert wird; fordert die Kommission auf, eine wirksame Überwachung der Fortschritte in diesem Bereich sicherzustellen und zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten entsprechende Maßnahmen in Dialogen mit Nicht-EU-Staaten zu fördern;

86.    verweist auf das erfolgreiche elfte Menschenrechtsforum der Europäischen Union und nichtstaatlicher Organisationen, das die Bekämpfung von Kinderarbeit zum Thema hatte, sowie auf den schwedischen Ratsvorsitz (Stockholm, Juli 2009) und dessen Aufrufe zur Fortsetzung der gesetzgeberischen Arbeit im Hinblick auf das Verbot aller Formen körperlicher Bestrafung an allen Orten, einschließlich zuhause, zur Ermittlung von bewährten Verfahren und Lehren aus der Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder in Konfliktsituationen und danach sowie zur Stärkung der Kohärenz des auswärtigen Handelns der EU mit den internen Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Kinderrechte;

87.    äußert tiefe Sorge angesichts der Tatsache, dass weltweit noch immer Millionen Kinder Opfer von Vergewaltigung, häuslicher Gewalt sowie physischem, emotionalem und sexuellem Missbrauch werden, darunter auch sexuelle und wirtschaftliche Ausbeutung; hebt hervor, dass alle Rechte, die im Übereinkommen über die Rechte des Kindes und den dazugehörigen Fakultativprotokollen anerkannt wurden, gleichermaßen von Bedeutung sind, und fordert die vollständige Ratifizierung und Umsetzung der Verpflichtungen sowie eine besondere Beachtung neuer Formen der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern;

88.    fordert dringend zusätzliche Maßnahmen der EU gegen Kinderarbeit und fordert die EU auf, die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente effizienter zu nutzen, indem sie in Menschenrechtsdialoge und -konsultationen einbezogen werden; fordert die EU auf, die EU-Leitlinien zu den Rechten des Kindes wirksam umzusetzen und die Möglichkeit zu prüfen, Leitlinien zur Bekämpfung der Kinderarbeit zu erlassen; verweist darauf, dass auch die EU-Handelspolitik einen nützlichen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarbeit, insbesondere durch Maßnahmen im Rahmen des ASP+, leisten kann; äußert den Wunsch, dass dieses Instrument künftig besser bewertet und einer jährlichen Bewertung unterzogen wird, die dem Europäischen Parlament anlässlich der jährlichen Menschenrechtsdebatte übermittelt wird;

89.    erinnert daran, dass im Jahr 2009 der 20. Jahrestag des Übereinkommens über die Rechte des Kindes begangen wurde; nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass mittlerweile fast alle Länder dem Übereinkommen beigetreten sind, und fordert diejenigen Länder, die dem Übereinkommen noch nicht beigetreten sind, auf, dies unverzüglich zu tun; ist nach wie vor tief besorgt darüber, dass die festgeschriebenen Rechte weiterhin in großem Ausmaß verletzt werden; fordert eine verstärkte Beachtung dessen, dass das Kind besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge, darunter eines angemessenen rechtlichen Schutzes, vor und nach der Geburt bedarf, wie es im Übereinkommen über die Rechte des Kindes und in der Erklärung über die Rechte des Kindes heißt; begrüßt die Ernennung des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zum Thema Gewalt gegen Kinder und unterstreicht die Bedeutung des Mandats;

90.    äußert sich tief besorgt über Kinder, die in bewaffnete Konflikte verwickelt oder davon betroffen sind oder sogar zur aktiven Teilnahme an ihnen gezwungen werden; fordert die Kommission und den Rat auf, die Umsetzung der EU-Leitlinien zu Kindern und bewaffneten Konflikten zu stärken; begrüßt die neue Resolution 1882 (2009) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die den Schutz von Kindern, die in bewaffnete Konflikte verwickelt oder davon betroffen sind, weiter stärkt;

91.    äußert tiefe Besorgnis über den Einsatz von Kindern als Soldaten; fordert sofortige Maßnahmen der EU und Vereinten Nationen zur Entwaffnung, Rehabilitierung und Wiedereingliederung dieser Kinder;

Menschenrechtsverteidiger

92.    begrüßt die praktischen Maßnahmen zur Überarbeitung und Aktualisierung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die 2008 überprüft wurden; nimmt zur Kenntnis, dass mehr als 60 lokale Umsetzungsstrategien entwickelt und einschlägige Verbindungsbeamte ernannt wurden; ist jedoch weiterhin tief besorgt darüber, dass diese Leitlinien von den EU-Delegationen nicht umgesetzt werden, fordert den EAD auf, einen Durchführungsplan mit klaren Indikatoren und Fristen zu erarbeiten, um weitere Fortschritte im Hinblick auf eine wirksame Umsetzung der Leitlinien zu ermöglichen, und fordert die Übermittlung der Liste der zur Verfügung stehenden lokalen Strategien; fordert den EAD, den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenrechtsverteidiger und EU-Diplomaten in Nicht-EU-Staaten stärker für die Leitlinien zu sensibilisieren; fordert die EU-Missionen auf, regelmäßige Kontakte mit Menschenrechtsverteidigern zu pflegen, ehe sie in ihrem Interesse tätig werden, und ihnen Rückinformationen zukommen zu lassen; hebt hervor, dass bei der Erarbeitung lokaler Durchführungsstrategien Konsultationen mit einem breiten Spektrum von Menschenrechtsverteidigern durchgeführt werden sollten, die sich in städtischen und ländlichen Gebieten für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie für zivile und politische Rechte einsetzen; weist darauf hin, dass die lokalen Durchführungsstrategien ein konkretes Programm von Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Menschenrechtsverteidigern enthalten sollten und dass die Auswirkungen dieser Strategien nach angemessener Zeit beurteilt werden sollten; fordert in diesem Zusammenhang eine Evaluierung der Durchführung der Hilfe und der Maßnahmen zivilgesellschaftlicher Organisationen zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern im Rahmen des EIDHR;

93.    fordert von der HV/VP die schwerpunktmäßige Berücksichtigung einer wirksameren Anwendung der vorhandenen Instrumente und Regelungen für einen einheitlichen und systematischen Schutz von Menschenrechtsverteidigern, fordert die Hohe Vertreterin und alle Kommissionsmitglieder mit Zuständigkeiten im Bereich der Außenbeziehungen auf, sich bei ihren offiziellen Reisen in Nicht-EU-Staaten systematisch mit Menschenrechtsverteidigern zu treffen, und unterstreicht, dass die Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger auch als Pflichtaufgabe in das Mandat von EU-Sonderbeauftragten aufgenommen werden sollte; hebt hervor, dass die Hohe Vertreterin und die Sonderbeauftragten vor dem Europäischen Parlament Rechenschaft über ihr Handeln in diesem Bereich ablegen müssen;

94.    fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom 17. Juni 2010 zu den Maßnahmen der EU zugunsten von Menschenrechtsverteidigern vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen, wobei der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur raschen Unterstützung gefährdeter Menschenrechtsverteidiger – wie Ausstellung von Sofortvisa und Gewährung von Zuflucht – sowie auf Maßnahmen zur Verdeutlichung der öffentlichen Unterstützung und Anerkennung der Tätigkeit der Menschenrechtsverteidiger liegen sollte und bei der Durchführung der Leitlinien eine geschlechterspezifische Perspektive zugunsten von Menschenrechtsaktivistinnen und anderen besonders schutzbedürftigen Gruppen einzubringen, wozu unter anderem Frauen zählen, die sich für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte oder für die Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern einsetzen; appelliert an die HV/VP, auf die Umsetzung des Programms „Zufluchtstädte“ zu drängen, durch das Menschenrechtsverteidigern in europäischen Städten Schutz geboten wird;

95.    fordert, dass die EU-Organe im Zuge der Umsetzung des Vertrags von Lissabon und der Einrichtung des EAD einen Mechanismus für die interinstitutionelle Zusammenarbeit in Belangen, die Menschenrechtsverteidiger betreffen, einrichten; geht davon aus, dass die Einrichtung eines solchen Mechanismus durch die Schaffung von Kontaktstellen und ausdrückliche Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger bei allen EU-Organen sowie durch die Entwicklung einer engeren Zusammenarbeit mit der Schaffung von Kontaktstellen für Menschenrechtsverteidiger und für Menschenrechts- und Demokratiebeauftrage bei den EU-Missionen und -Delegationen erleichtert werden könnte; fordert den EAD zur Einrichtung einer statistischen Datenbank auf, in der alle Unterstützungsmaßnahmen von EU-Delegationen für Menschenrechtsverteidiger erfasst werden, damit die Wirksamkeit der Leitlinien beurteilt werden kann, sowie zur Berichterstattung an das Europäische Parlament über die Ergebnisse dieser Beurteilungen;

96.    erkennt die Schlussfolgerungen zahlreicher Menschenrechtsberichte an, dass Menschenrechtsverteidiger, die unter Gefahr für ihre persönliche Sicherheit einen unschätzbaren Beitrag zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte leisten, in unterschiedlicher Form unter immer heftigeren Angriffen, wie Angriffe auf die Gewissensfreiheit, die Religionsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung oder die Vereinigungsfreiheit, Anschläge und Morde, willkürliche Festnahmen, unfaire Gerichtsverfahren und Schließung von Büros von Organisationen der Zivilgesellschaft, zu leiden haben; fordert die EU-Delegationen auf, stärker zur Vorbeugung solcher Angriffe in Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen der betreffenden Länder beizutragen, wobei jedoch darauf zu achten ist, dass die Mitarbeiter und Aktivisten dieser Organisationen nicht gefährdet werden;

97.    bleibt wachsam gegenüber Regierungen von Nicht-EU-Staaten, welche durch die Verabschiedung umstrittener Gesetze über nichtstaatliche Organisationen versuchen, die Menschenrechtsbewegung zum Schweigen zu bringen, wofür als Beispiel die im Januar 2009 vom äthiopischen Parlament verabschiedete „Charities and Societies Proclamation“ zu nennen ist, die praktisch sämtliche Menschenrechtsaktivitäten verbietet;

98.    verurteilt die Tatsache, dass in mehreren Ländern Angriffe und anonyme Drohungen gegen Menschenrechtsverteidiger an der Tagesordnung sind und Journalisten, speziell wenn sie über Korruption und Drogenhandel berichten, wegen ihrer Arbeit Drohungen und Angriffen ausgesetzt sind;

99.    bringt sein tiefes Bedauern zum Ausdruck über die Morde unter anderem an Stanislaw Markelow, Anastasia Barburowa und Natalia Estemirowa in Russland, an André Rwisereka und Jean Leonard Rugambage in Ruanda, die willkürliche Inhaftierung von Roxana Saberi und Abdolfattah Soltani in Iran, die weitere Inhaftierung und unzulängliche medizinische Versorgung von Hu Jia, Sacharow-Preisträger 2009, sowie das Gerichtsverfahren gegen Liu Xiaobo in China, die alle im Berichtszeitraum stattfanden; fordert die chinesischen Behörden nachdrücklich auf, unverzüglich Klarheit über den Verbleib des bekannten Menschenrechtsanwalts Gao Zhisheng zu schaffen, der am 4. Februar 2009 verschwand, und eine vollkommen unabhängige und transparente Untersuchung zu seinem Verschwinden einzuleiten;

100.  verurteilt die Inhaftierung und Schikanierung von westsaharischen Menschenrechtsverteidigern in der von Marokko besetzten Westsahara und fordert die Vereinten Nationen auf, das Mandat der Mission der Vereinten Nationen in der Westsahara (MINURSO) auf die Überwachung der Menschenrechtslage auszudehnen;

101.  nimmt die Freilassung von örtlichen Menschenrechtsverteidigern in Kuba zur Kenntnis; bedauert zutiefst, dass die kubanische Regierung die Überwachung der Menschenrechte nicht als eine legitime Tätigkeit anerkennt und damit den örtlichen Menschenrechtsgruppen ein offizieller Status verwehrt wird; stellt besorgt fest, dass die Inhaftierung von Menschenrechtsverteidigern in Kuba ebenfalls eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellt; fordert die kubanische Regierung auf, die politischen Gefangenen nicht ins Exil zu schicken und es ihnen zu ermöglichen, Kuba zu verlassen und wieder nach Kuba zurückzukehren, ohne inhaftiert zu werden;

102.  begrüßt die Entscheidung des Nobelkomitees, den Friedensnobelpreis 2010 an Liu Xiaobo zu vergeben und ihn damit für seinen langen und gewaltlosen Kampf für fundamentale Menschenrechte und Freiheiten in China zu ehren; fordert die Regierung in Peking auf, Liu Xiaobo unverzüglich und bedingungslos aus der Haft zu entlassen und alle Restriktionen aufzuheben, die seiner Ehefrau Liu Xia auferlegt wurden;

103.  ist zutiefst besorgt darüber, dass Iran 2008 und 2009 immer noch unabhängige Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder der Zivilgesellschaft verfolgt hat, und dass es nach wie vor schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in diesem Land gegeben hat, die sogar noch zugenommen haben; verurteilt die willkürliche Verhaftung, Folter und Inhaftierung von Menschenrechtsverteidigern wegen ihrer Arbeit, aufgrund des Vorwurfs, mit ihrer Tätigkeit gegen nationale Sicherheitsinteressen verstoßen zu haben; beklagt die derzeitige Regierungspolitik, die sich gegen Lehrer und Akademiker richtet und Studenten vom Hochschulzugang ausschließt, und verurteilt die Verfolgung und Inhaftierung von Studenten, die sich für Menschenrechte einsetzen; bedauert die Unruhen nach den Präsidentschaftswahlen vom 12. Juni 2009 und die von den iranischen Behörden eingesetzte Gewalt, die dazu führte, dass mindestens 400 Menschen willkürlich verhaftet wurden, Berichten zufolge mindestens 40 Menschen zu Tode kamen, Massenprozesse angestrengt wurden, bei denen den Angeklagten Verbrechen gegen die nationale Sicherheit vorgeworfen wurde, es zu Misshandlungen und Folterungen kam und Todesurteile verhängt wurden;

Menschenrechtsklauseln

104.  betont, wie wichtig und unverzichtbar die Aufnahme von Menschenrechts- und Demokratieklauseln sowie wirksamen Streitbeilegungsmechanismen in Handelsabkommen, einschließlich Fischereiabkommen, zwischen der EU und Nicht-EU-Staaten ist; fordert jedoch erneut, dass es zusammen mit diesen Klauseln einen Durchsetzungsmechanismus geben muss, um ihre praktische Durchführung zu gewährleisten; unterstreicht die Bedeutung einer genauen Beobachtung der Menschenrechtsbilanz in den Nicht-EU-Staaten, die Handelsbeziehungen mit der EU unterhalten; betont, dass eine solche Beobachtung und Beurteilung formale Konsultationen mit der Zivilgesellschaft zu den Auswirkungen dieser Abkommen einschließen sollte; fordert im Rahmen der einzelnen Handelsabkommen die Festlegung klarer Zielvorgaben für den Bereich der Menschenrechte, damit es für beide Parteien einen klaren Standard und ein Verständnis dahingehend gibt, bei welchen Situationen und Maßnahmen derartige Menschenrechtsklauseln anzuwenden sind;

105.  bekräftigt den Grundsatz der Unteilbarkeit der Menschenrechte und verurteilt Versuche, irgendwelchen Rechten oder Diskriminierungsgründen weniger Bedeutung beizumessen als anderen; fordert die Kommission und den Rat auf, bei der Aushandlung von Menschenrechtsklauseln mit Nicht-EU-Staaten den Grundsatz der Unteilbarkeit zu wahren;

106.  unterstreicht, dass die EU, um ihren internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte nachzukommen, unter Berücksichtigung der Art der Abkommen und der spezifischen Lage in jedem Partnerland systematisch Klauseln hinsichtlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten sowie sozialen und Umweltnormen in diese Abkommen aufnehmen sollte; ist der Meinung, dass diese Klauseln es der Kommission ermöglichen müssen, bei Vorliegen hinreichender Beweise von Verletzungen der Menschenrechte, einschließlich im arbeitsrechtlichen Bereich, die sich aus den Freihandelsabkommen ergebenden kommerziellen Vorteile auf eigene Initiative oder auf Ersuchen eines Mitgliedstaates oder des Europäischen Parlaments zumindest zeitweise auszusetzen; vertritt die Auffassung, dass die EU in jedem Fall eindeutig geeignete Sanktionen angeben sollte, die gegen Nicht-EU-Staaten im Falle schwerer Menschenrechtsverletzungen verhängt werden können, und diese auch anwenden sollte; wiederholt seine Forderung an die Kommission, den Rat und insbesondere die HV/VP, die Menschenrechtsklauseln in den geltenden internationalen Abkommen effektiv anzuwenden und damit einen Mechanismus zur effektiven Umsetzung dieser Klauseln im Geiste der Artikel 8, 9 und 96 des Abkommens von Cotonou zu schaffen;

107.  begrüßt die Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung, ist aber der Ansicht, dass diese Untersuchungen auch nach dem Zustandekommen eines Übereinkommens und nicht nur ex ante durchgeführt werden sollten, damit eine fortlaufende Bewertung sichergestellt ist;

108.  stellt fest, dass das ASP+ (allgemeines Präferenzsystem) funktioniert; ist jedoch der Auffassung, dass dieses System, das Ländern im Falle der Umsetzung von internationalen Übereinkommen und Standards in den Bereichen Menschenrechte und Arbeitsrechte beträchtliche Handelsvorteile gewährt, aufmerksamer und transparenter überwacht werden muss, unter anderem durch detaillierte „Beurteilungen der Menschenrechtslage“, ein konsistentes und gerechtes Benchmarking-System und offene Konsultationen bei der Festlegung der Präferenzen, und dass nur den Ländern Handelspräferenzen gewährt werden dürfen, welche die wichtigsten internationalen Übereinkommen über nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte – insbesondere Kinderarbeit – und verantwortungsvolle Staatsführung ratifiziert und auch tatsächlich umgesetzt haben; fordert eine verbesserte Überwachung der Umsetzung unter Beteiligung von Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Gemeinschaften, wobei sowohl die Erfolge als auch die Rückschläge bei der Entwicklung der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und ökologischen Rechte berücksichtigt werden sollten; unterstreicht die Wichtigkeit einer genauen Überwachung der Umsetzung des Pakts über bürgerliche und politische Rechte durch Pakistan, das zur Teilnahme am ASP+ aufgefordert wird;

109.  fordert die Kommission dringend auf, einen Vorschlag für eine Verordnung vorzulegen, welche die Einfuhr von Waren in die EU untersagt, die mit Zwangsarbeit und insbesondere Kinderarbeit unter Verletzung grundlegender Menschenrechtsnormen hergestellt wurden; betont, dass solch eine Verordnung es der EU ermöglichen würde, spezifischen Vorwürfen nachzugehen;

110.  begrüßt die Aufnahme einer im Berichtszeitraum in Kraft getretenen Menschenrechtsklausel in das zwischen der EU und Indonesien unterzeichnete Partnerschaftsabkommen sowie in das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Albanien, wodurch die Anzahl der Länder, welche die Aufnahme dieser Klausel in Abkommen mit der EU akzeptieren, auf 120 angestiegen ist;

111.  missbilligt die unzulängliche Überwachung der im Cotonou-Abkommen enthaltenen Menschenrechtsklauseln und fordert die HV/VP, die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese Klauseln uneingeschränkt zu nutzen, um sich umfassend mit Menschenrechtsproblemen zu befassen und die Menschenrechte in den bilateralen und regionalen Dialogen mit AKP-Partnerländern zu fördern;

Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Außenbeziehungen

112.  begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates zur Demokratieförderung in den Außenbeziehungen der EU[17] und die Annahme der EU-Agenda für Maßnahmen zur Demokratieförderung in den Außenbeziehungen der EU als Mittel zur Verbesserung der Kohärenz und Wirksamkeit der Demokratieförderung durch die EU;

113.  fordert die Kommission auf, das Thema Demokratieförderung, immer unter Berücksichtigung der spezifischen Lage im Land und der Regionalstrategie der EU, systematisch in die Länderstrategiepapiere einfließen zu lassen;

114.  nimmt den Bericht 2010 von Amnesty International zur Kenntnis, in dem das gegenwärtig laufende zweite Gerichtsverfahren gegen den Chef des ehemaligen Ölunternehmens Yukos, Michail Chodorkowski, und seinen früheren Geschäftspartner Platon Lebedew als Beispiel für unfaire Prozessführung in Russland dargestellt wird; fordert die Russische Föderation auf, dafür zu sorgen, dass die grundlegenden Normen für rechtsstaatliche Verfahren und Menschenrechte bei der Strafverfolgung dieser und aller anderer Angeklagter vom Justizsystem des Landes eingehalten werden;

115.  fordert die russischen Justizbehörden eindringlich auf, die Ermittlungen zum Tode von Sergej Magnitzki voranzutreiben; fordert ein Einreiseverbot in die EU für die 60 russischen Beteiligten an dem Fall und ersucht die Rechtsdurchsetzungsagenturen der EU, beim Einfrieren der Bankguthaben dieser russischen Amtsträger in allen EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten;

116.  fordert die HV/VP auf zu gewährleisten, dass Menschenrechte und Demokratieförderung tatsächlich zum festen Bestandteil aller Politikbereiche gemacht werden; sieht aktualisierten Schlussfolgerungen des Rates im Laufe des belgischen Ratsvorsitzes, in denen die erzielten Fortschritte geprüft werden und der angenommene Aktionsplan berücksichtigt wird, erwartungsvoll entgegen;

Humanitäres Völkerrecht

117.  begrüßt die vom Rat im Dezember 2009 – also in dem Jahr, in dem der 60. Jahrestag der Genfer Abkommen gefeiert wurde – angenommenen Schlussfolgerungen zur Förderung der Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts;

118.  nimmt die Annahme der aktualisierten EU-Leitlinien zur Förderung der Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts zur Kenntnis; fordert den Rat auf, die Umsetzung der Leitlinien zum humanitären Völkerrecht wirkungsvoller in andere Menschenrechtsleitlinien der EU einzubeziehen und die konsequente Berücksichtigung des humanitären Völkerrechts beim auswärtigen Handeln der EU zu verbessern;

119.  begrüßt den am 30. September 2009 herausgegebenen Bericht der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission zum Konflikt in Georgien (IIFFMCG – CEIIG) („Tagliavini-Bericht“), befürwortet die zentralen Beobachtungen und Schlussfolgerungen, die darin unter dem Aspekt des humanitären Völkerrechts und Menschenrechts angestellt werden, darunter insbesondere die Forderung nach Ahndung und Wiedergutmachung für alle im August 2008 begangenen Rechtsverletzungen, und geht davon aus, dass die in diesem Bericht enthaltenen umfangreichen Hintergrundinformationen für gerichtliche Schritte auf nationaler und internationaler Ebene genutzt werden können, um letztlich sicherzustellen, dass die während des Konflikts zwischen Russland und Georgien vom August 2008 begangenen Verbrechen geahndet werden;

120.  bedauert zutiefst, dass während des bewaffneten Konflikts zwischen Russland und Georgien um die Regionen Südossetien und Abchasien im August 2008 durch die Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht Hunderte von Opfern zu beklagen waren und Zehntausende Menschen vertrieben wurden; erinnert daran, dass Russland bis zum heutigen Tag nur den ersten Punkt des sechs Punkte umfassenden Waffenstillstandsabkommens mit Georgien erfüllt hat; missbilligt die vorsätzliche Zerstörung von ethnisch georgischen Dörfern in Südossetien und Abchasien während des Konflikts und in der Zeit danach; betont, dass diese Gewalttaten bis jetzt straffrei geblieben sind;

Religions- und Glaubensfreiheit

121.  hebt hervor, dass die Religions- und Glaubensfreiheit unter allen Menschenrechten ein wesentliches Grundrecht darstellt, das eingehalten werden muss, und dass die in den bilateralen Abkommen mit Nicht-EU-Staaten enthaltenen Auflagen im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte nachhaltiger und wirksamer umgesetzt werden müssen;

122.  begrüßt die im November 2009 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zur Religions- und Glaubensfreiheit; erkennt an, dass die Religions- und Glaubensfreiheit für die Identität religiöser und nicht religiöser Menschen gleichermaßen von Wichtigkeit ist, da der Glaube – in welcher Form auch immer – eine entscheidende Komponente der persönlichen und sozialen Zugehörigkeit darstellt; fordert den Rat und die Kommission auf, praktische Maßnahmen zur Bekämpfung von Intoleranz aus religiösen Gründen und Diskriminierung sowie zur weltweiten Förderung von Religions- und Glaubensfreiheit zu ergreifen und umzusetzen, wie dies auch in den obengenannten Schlussfolgerungen festgestellt wurde; fordert den Rat und die Kommission auf, das Europäische Parlament, Organisationen der Zivilgesellschaft und andere relevante Akteure in den Prozess einzubeziehen;

123.  fordert die HV/VP auf, bei der Menschenrechtspolitik der EU die Religions- und Glaubensfreiheit durchgängig zu berücksichtigen und im EU-Jahresbericht zur Menschenrechtslage eine gründliche Bewertung der Situation in puncto Religions- und Glaubensfreiheit vorzunehmen;

124.  fordert die HV/VP auf, das an Fragen im Zusammenhang mit der Achtung der Religions- und Glaubensfreiheit arbeitende Personal im auswärtigen Dienst zu erhöhen und spezifische Strukturen zu schaffen, speziell im Rahmen der Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes; unterstützt, dass die Achtung der Religions- und Glaubensfreiheit überall in der Welt zu einer der Prioritäten des EAD erklärt wird, da diese Freiheiten weltweit in massiver Form verletzt werden und ganz offensichtlich die Notwendigkeit besteht, verfolgte religiöse Minderheiten in vielen Teilen der Welt zu unterstützen;

125.  fordert den Rat und die Kommission auf, bei der Konfliktprävention, der Konfliktbeilegung und der Aussöhnung die Religion sowie den Dialog mit religiösen Würdenträgern und den am interreligiösen Dialog beteiligten Gremien zu berücksichtigen;

126.  ist weiterhin tief besorgt angesichts der Tatsache, dass es in allen Regionen der Welt immer noch zu Diskriminierungen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen kommt und dass Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften, darunter auch religiöse Minderheiten, in zahlreichen Ländern nach wie vor die Menschenrechte vorenthalten werden, wie beispielsweise in Nordkorea, Iran, Saudi-Arabien, Somalia, den Malediven, Afghanistan, Jemen, Mauretanien, Laos, Usbekistan, Eritrea, Irak, Pakistan und Ägypten; verurteilt die chinesische Regierung für die Verfolgung von Personen, die ihre Religion außerhalb des offiziell erlaubten Rahmens ausüben, darunter Christen, Muslime, Buddhisten und Anhänger von Falun Gong; verlangt von China, dass es gemäß seinem Versprechen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert; fordert die chinesische Regierung auf, von ihren Unterdrückungsmaßnahmen in Tibet, die letztendlich zur Auslöschung der tibetischen Religion und Kultur führen könnten, abzulassen; verurteilt die iranischen Staatsorgane für die Verfolgung von Angehörigen religiöser Minderheiten, darunter Christen und Bahá’í, sowie von Muslimen, die zu einer anderen Religion konvertierten oder der Religion gänzlich entsagten; fordert die iranischen Behörden dringend auf, im Einklang mit ihren Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte religiöse Minderheiten zu schützen; fordert die Staatsorgane der Russischen Föderation nachdrücklich auf, die Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung extremistischer Aktivitäten aus dem Jahre 2002 auszusetzen, da es in großem Stile zur Verfolgung friedlicher religiöser Minderheiten missbraucht wird; äußert sich besorgt über die Lage der Montagnards, einer im zentralen Hochland von Vietnam lebenden christlichen Minderheit; erinnert die vietnamesischen Behörden daran, dass zu den Rechten von Minderheiten die freie und uneingeschränkte Religionsausübung gehört, wie auch die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit, das Recht auf friedliche Versammlung, das Recht auf Besitz und Nutzung von Land und das Recht auf uneingeschränkte und wirksame Teilhabe an Entscheidungen in Angelegenheiten, die sie betreffen, so auch im Hinblick auf wirtschaftliche Entwicklungsprojekte und Umsiedlungsfragen;

127.  dringt darauf, dass die EU ein Instrumentarium zur Förderung des Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit in ihrer Außenpolitik entwickelt, die Religions- und Glaubensfreiheit als von grundlegender Bedeutung erachtet, eine Checkliste zu den erforderlichen Freiheiten in Bezug auf das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit darin aufnimmt, um deren Einhaltung beurteilen zu können, Mechanismen zur Ermittlung von Verstößen gegen die Religions- und Glaubensfreiheit vorsieht, um der Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit in der Arbeit der Beamten – insbesondere im Europäischen Auswärtigen Dienst – einen höheren Stellenwert zu verleihen, und die Zivilgesellschaft an der Erarbeitung des Instrumentariums beteiligt;

128.  begrüßt die kontinuierliche, auf Prinzipien gestützte Haltung der EU in Bezug auf die Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen und des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen über die Bekämpfung der Diffamierung von Religionen; begrüßt die von der EU eingereichte Resolution zur Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung; ermutigt die EU, sich auch weiterhin für eine Herangehensweise einzusetzen, bei der der Meinungsfreiheit und dem Verbot der Aufstachelung zum religiösen Hass in einem ausgewogenen Verhältnis Rechnung getragen wird; fordert die EU auf, einen konstruktiven Dialog mit der Organisation der Islamischen Konferenz und anderen Befürwortern des Grundsatzes der Diffamierung von Religionen zu führen;

129.  weist darauf hin, dass das internationale Völkerrecht die Religions- und Glaubensfreiheit unabhängig vom Registrierungsstatus anerkennt, weshalb die Registrierung keine zwingende Voraussetzung für die Religionsausübung sein sollte; stellt des Weiteren mit Besorgnis fest, dass sich in Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und Vietnam religiöse Gruppen bei den staatlichen Stellen registrieren lassen müssen und ihre Tätigkeit von staatlich kontrollierten Verwaltungsräten gesteuert wird, die in ihre religiöse Autonomie eingreifen und ihre Arbeit beschränken;

130.  fordert Russland auf, die Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung extremistischer Aktivitäten aus dem Jahre 2002 auszusetzen, da es dazu genutzt und missbraucht wird, die Religionsfreiheit zu beschränken und nicht gewalttätige religiöse Gruppen zu unterdrücken und möglichst zu verbieten; stellt außerdem mit großer Sorge fest, dass 265 religiöse Organisationen und Glaubensgemeinschaften auf einer schwarzen Liste sogenannter extremistischer Organisationen zu finden sind;

131.  fordert außerdem die folgenden Länder mit Nachdruck auf, die religiösen Gruppen auferlegten Beschränkungen bei der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit aufzuheben und die Religions- und Glaubensfreiheit zu achten: Saudi-Arabien, Ägypten, Eritrea, Iran, Somalia, Jemen, Belarus, Nordkorea und Laos;

132.  unterstreicht, dass in Teilen der Welt wie Saudi-Arabien, Indonesien, Pakistan, Irak, Somalia und Sudan ein ungehindertes Glaubensbekenntnis sowohl für Einzelpersonen als auch für Gruppen nach wie vor nicht möglich ist und in Ländern mit fest verankerten demokratischen Traditionen wie Indien eine wachsende Intoleranz gegenüber religiösen Minderheiten zu beobachten ist; fordert die Kommission auf, in den einschlägigen politischen Dialogen einen Schwerpunkt auf diese Aspekte zu legen;

133.  verurteilt entschieden jede Kriminalisierung oder Bestrafung von „Apostasie“ in Fällen der Konvertierung von einer Religion zu einer anderen oder von einer Glaubensgemeinschaft (Untergruppe) zu einer anderen, wie sie in den meisten Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas immer noch anzutreffen sind; fordert die EU-Organe auf, Druck auf diese Länder auszuüben, damit sie derartige Praktiken ablehnen, speziell wenn die Todesstrafe vorgeschrieben ist; ist zutiefst besorgt über die Zwangskonvertierungen, die es in Ländern wie Saudi-Arabien und Ägypten nach wie vor gibt, und fordert von den EU-Organen ein klares Bekenntnis zur Bekämpfung solcher Menschenrechtsverletzungen;

134.  erinnert daran, dass in einer Reihe von Ländern das Verbot, die Beschlagnahme und die Zerstörung sowohl von Gebetsstätten als auch von religiösen Veröffentlichungen sowie das Verbot der Ausbildung von Geistlichen immer noch gängige Praxis sind; fordert die EU-Organe nachdrücklich auf, bei ihren Kontakten mit den entsprechenden Regierungen solche Verstöße anzusprechen und diejenigen Länder, in denen Blasphemie-Gesetze für die Verfolgung von Mitgliedern religiöser Minderheiten genutzt werden, zu einer Änderung oder Abschaffung der bestehenden Regelungen zu ermutigen;

135.  unterstreicht, dass die Gewissensfreiheit ein Grundwert der EU ist und die Freiheit beinhaltet, zu glauben oder nicht zu glauben und eine frei gewählte Religion auszuüben;

Recht auf freie Meinungsäußerung

136.  ist besorgt darüber, dass die Meinungsfreiheit verschiedenen neuen Arten von Angriffen ausgesetzt ist; bekräftigt, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung das Recht beinhaltet, Informationen und Ideen mittels aller Arten von Medien zu suchen, zu empfangen und weiterzugeben;

137.  erkennt an, dass neue Technologien nie dagewesene Möglichkeiten bieten, sich am öffentlichen Leben zu beteiligen, seiner Meinung Ausdruck zu verleihen, Zugriff auf Informationen über Menschenrechte zu erhalten und Menschenrechtsverletzungen im Rest der Welt bekannt zu machen; ist besorgt darüber, dass Staaten zunehmend ausgefeilte Techniken, wie etwa Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, zur Zensur von Informationen und zur Überwachung von Tätigkeiten im Internet einsetzen und dass es in einer Reihe von Ländern zur Gängelung und Verfolgung und sogar zur Festnahme und Inhaftierung von Menschen gekommen ist, die das Internet dazu nutzen, das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung auszuüben;

138.  fordert die HV/VP auf, sich federführend an der Festlegung eines Standpunkts zu beteiligen und konkrete Maßnahmen für die EU zu entwickeln, damit diese im Hinblick auf die Internetfreiheit als globale Akteurin auftreten kann, wobei nicht nur Möglichkeiten aufgezeigt werden sollten, wie den durch die Nutzung der neuen Technologien entstehenden Gefahren für die Menschenrechte entgegengewirkt werden kann, sondern die neuen Technologien auch als Mittel zur Verbesserung der Möglichkeiten für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte genutzt werden sollten;

139.  fordert Länder, die den Zugang zum Internet beschränken, auf, die Einschränkungen des freien Informationsflusses aufzuheben; stellt fest, dass laut „Reporter ohne Grenzen“ die Liste der „Internetfeinde“ folgende Staaten umfasst, die das Internet in großem Ausmaß zensieren: Belarus, China, Kuba, Ägypten, Iran, Myanmar/Birma, Nordkorea, Saudi-Arabien, Syrien, Tunesien, Turkmenistan, Usbekistan und Vietnam;

140.  unterstützt das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht, sich friedlich zu versammeln, wie es in Artikel 31 der russischen Verfassung formell garantiert, in der Praxis jedoch nicht vorhanden ist; bringt seine Solidarität mit den Organisatoren von und Teilnehmern an Strategie 31, der Serie von Bürgerprotesten zur Einforderung dieses Rechts, die am 31. Juli 2009 begannen und am 31. jedes Monats mit 31 Tagen am Triumph-Platz in Moskau stattfinden, zum Ausdruck; bedauert, dass bis jetzt alle Strategie-31-Demonstrationen von den Behörden verboten wurden, und zwar mit der Begründung, dass am Triumph-Platz zur selben Zeit andere Aktivitäten geplant seien; ist tief beunruhigt darüber, dass die russische Polizei am 31. Dezember 2009 neben Dutzenden anderer friedlicher Demonstranten die Vorsitzende der Moskauer Helsinki-Gruppe, Ludmilla Alexejewa, festgenommen hat, die nur wenige Wochen zuvor mit dem Sacharow-Preis des Europäischen Parlaments ausgezeichnet worden war; unterstützt die Forderung des Menschenrechtsbeauftragten von Russland, Wladimir Lukin, eine Untersuchung zu den massiven Polizeimaßnahmen im Zusammenhang mit den Protesten vom 31. Mai einzuleiten;

141.  ist tief besorgt über die mangelnde Meinungsfreiheit in Venezuela und Kuba, die Kontrolle der Nachrichtenmedien, die Beschränkung und Überwachung der Internetnutzung und die Versuche, abweichende Meinungen zu unterdrücken;

Menschenrechte und Bekämpfung des Terrorismus

142.  verurteilt Terrorismus in all seinen Formen; erinnert daran, dass der Terrorismus weltweit das Leben Tausender unschuldiger Zivilisten gefordert und viele Familien zerstört hat; ist der Ansicht, dass im Falle von Terrorangriffen unbedingt die Rechte der Opfer im Vordergrund stehen müssen und nicht die der Täter; betont, dass Terroristen auf jeden Fall strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden müssen;

143.  stellt fest, dass Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus in einer Reihe von Ländern auf der Welt zu Verletzungen der grundlegenden Menschenrechte geführt haben, und zwar in Form von unverhältnismäßigen Überwachungsmaßnahmen, unrechtmäßigen Festnahmen und Folter als Mittel zum Erhalt von Informationen vonseiten Terrorismusverdächtiger; ist besorgt darüber, dass bestimmte Länder den Kampf gegen den Terrorismus nutzen, um damit Übergriffe auf ethnische Minderheiten und örtliche Menschenrechtsverteidiger zu rechtfertigen und fordert, dass die Bekämpfung des Terrorismus nicht dazu instrumentalisiert wird, legale und legitime Aktivitäten von Menschenrechtsverteidigern zu beschneiden oder zu verbieten; unterstreicht den Standpunkt der EU, dass die Bekämpfung des Terrorismus in vollem Einklang mit den Grundrechten und dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip erfolgen muss, und ist davon überzeugt, dass die bürgerlichen Freiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus nicht in Mitleidenschaft gezogen werden sollten;

144.  fordert die Kommission und den Rat auf, im Rahmen der zu politischen und Menschenrechtsfragen geführten bilateralen Dialoge mit Nicht-EU-Staaten erneut darauf hinzuweisen, dass bei der Bekämpfung des Terrorismus die Menschenrechte zu achten sind und dass die Antiterrorpolitik unter keinen Umständen instrumentalisiert und gegen Menschenrechtsverteidiger oder politische Gegner eingesetzt werden darf; appelliert insbesondere an die HV/VP, Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Maßnahmen und Operationen zur Terrorismusbekämpfung öffentlich anzuprangern;

145.  fordert eine verbesserte Koordinierung und Interaktion zwischen COTER und COHOM in dieser Frage, um durch systematische Demarchen im Rahmen der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern Fälle des missbräuchlichen Einsatzes der Antiterrorpolitik gegen Menschenrechtsverteidiger zu verurteilen und in Fällen von Folter und Misshandlungen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung auf der Grundlage der EU-Leitlinien zu Folter in gleicher Weise zu verfahren;

146.  erinnert an die Entscheidung von US-Präsident Barack Obama vom Januar 2009, das Gefangenenlager Guantanamo Bay zu schließen; äußert sein Bedauern darüber, dass diese Entscheidung noch nicht vollständig umgesetzt werden konnte; verweist auf seine Entschließung vom 13. Juni 2006 zur Lage der Gefangenen in Guantanamo, in der es darauf drängt, dass jeder Gefangene im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht behandelt wird und ihm unverzüglich ein Verfahren mit einer fairen und öffentlichen Verhandlung zuteilwird; erinnert an die gemeinsame Erklärung der EU und der Vereinigten Staaten vom 15. Juni 2009 über die Schließung des Gefangenenlagers in Guantanamo Bay und die künftige Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung, in der die Entschlossenheit der Vereinigten Staaten zur Schließung geheimer Gefangenenlager begrüßt wurde; ersucht die US-Regierung, ihren Zusagen in vollem Umfang nachzukommen; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, sich auf einen koordinierten Aktionsplan zur Unterstützung der Vereinigten Staaten bei der Schließung des Gefangenenlagers Guantanamo zu einigen, indem ehemaligen Häftlingen, die nicht wegen Verbrechen angeklagt sind und nicht in die Vereinigten Staaten zurückgeführt oder umgesiedelt werden können, der Flüchtlingsstatus zuerkannt wird; begrüßt das konstruktive Engagement einer Reihe von Mitgliedstaaten, die sich bemühen, dadurch Unterstützung zu leisten, dass sie einige ehemalige Guantanamo-Häftlinge aufnehmen und sich für einige derjenigen Personen, gegen deren Entlassung aus dem Gefangenenlager keine Einwände mehr bestehen, um eine Unterkunft bemühen; ; stellt jedoch fest, dass sich bislang nur folgende EU-Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Häftlingen bereiterklärt haben: Deutschland, Irland, die Slowakei, Dänemark, das Vereinigte Königreich, Spanien, Portugal, Belgien, Frankreich, Ungarn und Italien; äußert sich besorgt darüber, dass von den Vereinigten Staaten nach wie vor Gefangene ohne Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten werden, beispielsweise auf dem Luftwaffenstützpunkt Bagram in Afghanistan;

147.  verweist auf die Einberufung des ersten Gipfeltreffens zur Lage der Roma unter dem französischen Ratsvorsitz am 16. September 2008 und den zweiten Roma-Gipfel unter dem spanischen Ratsvorsitz am 9./10. April 2010; nimmt mit größter Besorgnis die Zwangsvertreibungen von Roma-Gemeinschaften in Europa und die zunehmend fremdenfeindliche und von Hass geprägte Sprache gegenüber Minderheiten und Migrantengemeinschaften zur Kenntnis; bekräftigt seine Aufforderung, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen gemäß den EU-Rechtsvorschriften genau nachkommen müssen; fordert die Kommission auf, formell und mit aller Entschlossenheit Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, wenn Mitgliedstaaten diesen Verpflichtungen nicht nachkommen;

148.  stellt fest, dass nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon bei Richtlinien und anderen Formen der Rechtsetzung im Bereich der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Anwendung findet, während diesbezügliche internationale Übereinkommen der Zustimmung des Europäischen Parlaments bedürfen; stellt fest, dass diese Änderungen dem Europäischen Parlament zusätzlichen Einfluss darauf verleihen, das richtige Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Menschenrechten zu finden; verpflichtet sich daher, sich auf der Grundlage seiner neuen Befugnisse in allen Beziehungen der Union zu Nicht-EU-Staaten oder regionalen Organisationen beständig für die Einhaltung und Förderung der Menschenrechte, der bürgerlichen und politischen Rechte und der Demokratie einzusetzen;

149.  bekräftigt, dass jeder Mitgliedstaat eine positive Verpflichtung zum Schutz identifizierbarer potenzieller Opfer hat, für welche die reale und unmittelbare Gefahr eines terroristischen Angriffs besteht, und fügt hinzu, dass alle Mitgliedstaaten alle zweckdienlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um durch die Einrichtung entsprechender Verfahren terroristische Aktivitäten zu verhindern und die Kollateralfolgen von Antiterrormaßnahmen so gering wie möglich zu halten;

150.  erinnert an den Rahmenbeschluss des Rates vom März 2001 über Terrorismusopfer: Soforthilfe, weiterführende Unterstützung, Ermittlung und Strafverfolgung, wirksamer Zugang zum Recht und zur Justiz, Rechtspflege, Entschädigung, Schutz des Privat- und Familienlebens der Opfer, Schutz der Würde und der Sicherheit der Opfer, Erteilung von Informationen an die Opfer und eine spezifische Ausbildung derjenigen, die für die Unterstützung der Opfer zuständig sind;

Menschenrechtsdialoge und -konsultationen mit Nicht-EU-Staaten

151.  äußert sich enttäuscht angesichts der mangelnden Fortschritte bei einer Reihe von Menschenrechtsdialogen und -konsultationen; stellt fest, dass die Beteiligung der Zivilgesellschaft an diesen Dialogen und Konsultationen nicht systematisch gewährleistet ist und bisweilen Zwängen vonseiten der Nicht-EU-Parteien unterliegt; ist besorgt darüber, dass selbst dann, wenn Fälle vorgebracht werden, die Regierungen nicht ihrer Verpflichtung nachkommen, der EU über die im Rahmen des Dialogs angesprochenen einzelnen und strukturellen Fragen Bericht zu erstatten;

152.  fordert eine echte Beteiligung des Europäischen Parlaments an den laufenden Bewertungen der Menschenrechtsdialoge und -konsultationen; fordert uneingeschränkten Zugang zu den Schlussdokumenten und anderen relevanten Quellen; erwartet – als Ergebnis der Bewertungen – die Entwicklung klarer Indikatoren, mit denen die Auswirkungen der Dialoge gemessen werden können, sowie auf Länderbasis detailliert festgelegte Vorschläge zur Verbesserung dieser Ergebnisse und zur Vermeidung wiederholter Fehlschläge bei den EU-Menschenrechtskonsultationen;

153.  fordert die EU-Organe auf, dafür zu sorgen, dass hinsichtlich der Ziele, Wertungen und Haltungen in diesem Bereich Transparenz und Kohärenz zwischen ihnen herrscht;

154.  weist auf die Notwendigkeit hin, die Schlussfolgerungen der Menschenrechtsdialoge und -konsultationen in die Gipfeltreffen der EU mit ihren Partnern einfließen zu lassen;

155.  ist der Auffassung, dass ganz allgemein Menschenrechtsdialoge und -konsultationen transparent geplant und geführt werden müssen und die vor dem Dialog gesetzten Ziele im Anschluss bewertet werden müssen; fordert den Rat und die Kommission auf, die Regierungen der Nicht-EU-Staaten zu hochrangiger, breiter Beteiligung auf Ministerebene an den Dialogen und Konsultationen zu drängen;

156.  fordert die EU-Beitrittskandidaten auf, den Schutz der Menschenrechte auf ihrem Staatsgebiet unter Berücksichtigung des Schutzes zu erhöhen, den die Charta der Grundrechte und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten bieten;

157.  fordert die Kommission und den Rat auf, in ihren Menschenrechtskonsultationen und -dialogen mit Nicht-EU-Staaten der Lage der ethnischen und religiösen Minderheiten und der häufigen Verletzung ihrer Rechte besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

158.  begrüßt eine engere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union in der Frage der Menschenrechte;

159.  begrüßt die Einrichtung von Menschenrechtsdialogen mit allen zentralasiatischen Staaten – Tadschikistan, Kasachstan, Kirgisistan, Turkmenistan und Usbekistan – und die Durchführung eines jeweiligen zweiten Dialogs bis November 2009; begrüßt darüber hinaus die Abhaltung des ersten unter Beteiligung der Zivilgesellschaft veranstalteten Seminars über einen Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Usbekistan im Oktober 2008; bedauert, dass die Menschenrechtsdialoge zwischen der EU und China durchweg zu keinerlei Verbesserungen im Hinblick auf spezifische Menschenrechtsverletzungen in China geführt haben; weist darauf hin, dass sich die Menschenrechtslage trotz einiger Schritte der chinesischen Behörden in die richtige Richtung (Arbeitsmarktreform, Prüfung der Todesurteile durch das Oberste Volksgericht) weiter verschlechtert und gekennzeichnet ist durch sich ausweitende soziale Unruhen und eine Verstärkung der Überwachung und Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern, Anwälten, Bloggern und Verteidigern sozialer Rechte sowie durch gezielte politische Maßnahmen zur Ausgrenzung der Tibeter und ihrer kulturellen Identität; ist zutiefst besorgt über die ausbleibenden Fortschritte im chinesisch-tibetischen Dialog; ist zutiefst besorgt über die sich verschlechternde Lage der Menschenrechte der uigurischen Bevölkerung in China, verurteilt deren seit langem anhaltende Unterdrückung in Ostturkestan und missbilligt, dass sich die chinesischen Behörden nicht an die in der Verfassung der Volksrepublik China verankerte Zusicherung von Freiheiten hält, darunter die Meinungs-, Demonstrations-, Versammlungs- und Religionsfreiheit und die Freiheit der Person; missbilligt ferner die Umsiedlungspolitik der Volksrepublik China, durch welche die Kultur der Uiguren verwässert und ihre Einheit zerstört werden soll; äußert sich enttäuscht darüber, dass die Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Russland keine wesentlichen Ergebnisse hervorgebracht haben; begrüßt es, dass im Jahr 2009 ein Menschenrechtsdialog mit Indonesien aufgenommen wurde und dass die ersten Tagungen des Dialogs mit Georgien und Armenien abgehalten wurden; ist der Auffassung, dass durch solche Menschenrechtsdialoge die Menschenrechtsfragen in den Außenbeziehungen der EU zwar einen begrüßenswerten Fokus erhalten, sie jedoch nicht zum Selbstzweck werden dürfen und unbedingt darauf ausgerichtet sein müssen, dass es entsprechende Folgemaßnahmen zu den angesprochenen und diskutierten Themen gibt; bedauert, dass der Menschenrechtsdialog mit Indien keine Ergebnisse gebracht hat, und ist enttäuscht darüber, dass die Frage der Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit im letzten Menschenrechtsdialog nicht angesprochen wurde;

160.  fordert eine enge Koordinierung jedes EU-Menschenrechtsdialogs mit Nicht-EU-Staaten zwischen den EU-Mitgliedstaaten, der Kommission und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte; weist darauf hin, dass die EU unbedingt in der Lage sein muss, innerhalb der Union selbst gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen, wenn sie weltweit als eine Vorreiterin der Menschenrechte gelten soll;

161.  begrüßt den ersten Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Belarus, der im Juni 2009 stattgefunden hat, bedauert jedoch, dass die Menschenrechtslage in dem Land nach wie vor ernst ist, gekennzeichnet durch eine fortgesetzte Beschränkung der Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie durch die Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten;

162.  begrüßt die Anstrengungen der Regierung Mexikos im Kampf gegen den Drogenhandel und die organisierte Kriminalität sowie die Tatsache, dass dem Kongress ein Gesetzentwurf zur Reform der Militärgerichtsbarkeit vorgelegt wurde; betont, dass die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Mexiko als eine Möglichkeit zur Stärkung der Menschenrechte und der Demokratie gesehen werden sollte;

163.  nimmt zur Kenntnis, dass im April 2009 das Parlament der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) die Verfassung des Landes geändert und unter anderem eine Bestimmung eingefügt hat, die besagt, dass Nordkorea „die Menschenrechte achtet und schützt“; fordert die Regierung Nordkoreas dringend auf, konkrete und greifbare Schritte hin zu einer Verbesserung der Menschenrechtsbedingungen zu unternehmen, und fordert in diesem Zusammenhang die Behörden auf, Inspektionen von Haftanstalten aller Art durch unabhängige internationale Sachverständige sowie den Besuch von Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen im Land zu genehmigen; betont, dass nicht nur Verfassungsbestimmungen, sondern vor allem konkrete Maßnahmen bei der Bewertung der Menschenrechtslage in dem Land berücksichtigt werden sollten; fordert die nordkoreanische Regierung auf, die den internationalen Mitarbeitern bei der Überwachung der Hilfeverteilung auferlegten Beschränkungen aufzuheben und dafür Sorge zu tragen, dass die internationale Hilfe die Bedürftigen erreicht; fordert die Führung Nordkoreas nachdrücklich auf, einen konstruktiven Menschenrechtsdialog mit der EU zu führen;

164.  ist weiterhin besorgt darüber, dass der Menschenrechtsdialog mit Iran wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft seitens Irans seit 2004 unterbrochen ist und hält die Zeit für gekommen, dass die internationale Gemeinschaft die iranische Zivilgesellschaft in dieser kritischen Phase der demokratischen Bewegung des Landes unterstützt; fordert die iranischen Verantwortlichen auf, diesen Dialog wieder aufzunehmen, um alle Akteure der Zivilgesellschaft zu unterstützen, die sich für Demokratie engagieren, und – mit friedlichen und gewaltfreien Mitteln – die bisherigen Prozesse zu stärken, die demokratische, institutionelle und konstitutionelle Reformen fördern, die Nachhaltigkeit dieser Reformen gewährleisten und die Einbeziehung aller iranischen Menschenrechtsverteidiger und Vertreter der Zivilgesellschaft in Entscheidungsprozesse konsolidieren können, und somit die von ihnen im allgemeinen politischen Diskurs wahrgenommene Rolle zu stärken; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Prozesse zu unterstützen und zu stärken; ist zutiefst besorgt darüber, dass sich die Menschenrechtslage in Iran 2008 und 2009 verschlechtert hat und die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit nach wie vor bestanden haben; ist in diesem Zusammenhang zutiefst besorgt über die Unterdrückung von Journalisten, Schriftstellern, Wissenschaftlern sowie Frauen- und Menschenrechtsaktivisten; ist nach wie vor besorgt über die Verfolgung von ethnischen und religiösen Minderheiten in Iran;

165.  nimmt den besorgniserregenden autoritären Trend in Kambodscha zur Kenntnis, der sich besonders manifestiert durch eine seit langem bestehende Straffreiheit bei Menschenrechtsverletzungen und die Einengung des Handlungsspielraums und der Meinungsfreiheit für Mitglieder oppositioneller Parteien und andere politische Aktivisten; fordert die Kommission auf, sich für eine Reaktivierung der Pariser Friedensverträge von 1991 einzusetzen;

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

166.  erkennt an, dass im Bewusstsein der 1993 in Wien auf der Weltkonferenz über Menschenrechte bekräftigten Allgemeingültigkeit, Unteilbarkeit, wechselseitigen Abhängigkeit und Verknüpfung aller Menschenrechte den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten die gleiche Bedeutung beigemessen werden sollte wie den bürgerlichen und politischen Rechten; drängt die Länder auf der ganzen Welt, das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu unterzeichnen, das am 24. September 2009 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde;

167.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Menschenrechte unter anderem auch das Recht auf Nahrung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Bildung, eine angemessene Unterkunft, Land, menschenwürdige Arbeit und soziale Sicherheit umfasst; stellt fest, dass diese Rechte im Rahmen eines fairen und nachhaltigen Zugangs zu den natürlichen Ressourcen gewährt werden sollten, und zwar auch künftigen Generationen; erkennt an, dass Armut und das Fehlen verantwortungsvollen Handelns oftmals wichtige Faktoren dafür sind, dass diese Rechte nicht eingehalten werden; fordert die EU auf, größere Bemühungen zu unternehmen, um die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) zu erreichen, da deutlich ist, dass die Welt weit hinter den Zielen, die für 2015 gesteckt wurden, zurückliegt; verweist in diesem Zusammenhang erneut auf die Bedeutung der Durchführung von menschenrechtsbasierten Maßnahmen für die Realisierung der MDG;

168.  erkennt die Bedeutung des Überwachungssystems der Internationalen Arbeitsorganisation an, wenn es darum geht, Rechte auf den Gebieten Handel und Beschäftigung, statistische Systeme, Sozialschutz- und Beschäftigungspolitik sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu verteidigen;

169.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, darauf zu achten, dass Unternehmen, die nationalem oder EU-Recht unterliegen, die Achtung der Menschenrechte sowie der geltenden Gesundheits- und Umweltnormen nicht vernachlässigen, wenn sie sich in einem Nicht-EU-Staat, insbesondere einem Entwicklungsland, niederlassen oder dort Geschäftstätigkeiten ausüben;

170.  ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, ihre Zusagen öffentlicher Entwicklungshilfe (ODA) gegenüber den Entwicklungsländern einzuhalten, um die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise zu bekämpfen und somit die negativen Auswirkungen zu verringern, die diese Krise auf die Menschenrechtslage in der Welt gehabt hat; begrüßt die 10. Sondersitzung des Menschenrechtsrats, die unter der Überschrift „Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise auf die allgemeine Verwirklichung und tatsächliche Ausübung der Menschenrechte“ am 20. Februar 2009 stattgefunden hat; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, ihre Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Staaten im Bereich der Menschenrechte angesichts der Krise aufrechtzuerhalten und weist nachdrücklich darauf hin, dass Ressourcenmangel niemals zur Rechtfertigung von Menschenrechtsverletzungen herangezogen werden darf;

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR

171.  begrüßt, dass den Prioritäten des Europäischen Parlaments in den Programmplanungsdokumenten 2008 und 2009 des EIDHR Rechnung getragen wurde;

172.  unterstützt die Beiträge des EIDHR, und zwar hauptsächlich durch zivilgesellschaftliche Projekte lokaler und internationaler Organisationen der Zivilgesellschaft (90 % der Beiträge) sowie durch regionale und internationale Organisationen in diesem Bereich, wie den Europarat, die OSZE und das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (10 % der Beiträge);

173.  stellt mit Befriedigung fest, dass in den Jahren 2008/2009 Mittel in Höhe von über 235 Mio. EUR für Menschenrechte und Demokratie bereitgestellt wurden und so die Finanzierung von 900 Projekten in rund 100 Ländern ermöglicht wurde und dass in Ländern, die unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallen, eine besonders große Anzahl von Projekten finanziert wurde, während die AKP-Länder den insgesamt höchsten Betrag erhielten; ist der Auffassung, dass die EIDHR-Gelder deutlich aufgestockt werden sollten, damit ausreichende Mittel für einen Europäischen Fonds für Demokratie zur Verfügung stehen, um den Kapazitätsaufbau im Bereich der Menschenrechte und die Demokratieförderung in den bedürftigsten Gesellschaften zu unterstützen;

174.  betont, dass die wichtigste Stärke des EIDHR darin liegt, dass es nicht von der Zustimmung der Regierung des Gastlandes abhängig ist und sich daher auf heikle politische Themen und innovative Ansätze konzentrieren und direkt mit den lokalen Organisationen der Zivilgesellschaft, die ihre Unabhängigkeit von den staatlichen Behörden wahren müssen, zusammenarbeiten kann;

175.  betont die Bedeutung des EIDHR als Mittel, mit dem auf Menschenrechtsbedrohungen reagiert sowie Menschenrechtsverteidiger und Opfer von Menschenrechtsverletzungen stärker unterstützt werden können; unterstützt ein Netzwerk von elf vom EIDHR finanzierten Organisationen, die speziell damit beschäftigt sind, Menschenrechtsverteidiger zu schützen und in Notfällen rasch zu reagieren; unterstützt die Entwicklung spezifischer Strategien, um auf die Bedürfnisse verschiedener Kategorien von Menschenrechtsverteidigern reagieren zu können, darunter die Verteidiger der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen sowie Personen, die an der Untersuchung von Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts beteiligt sind;

176.  fordert die Kommission auf, für Kohärenz zwischen den politischen Prioritäten der Union, ihren Partnerschafts- und Kooperationsabkommen und den von ihr geförderten Vorhaben und Programmen insbesondere im Zusammenhang mit ihrer bilateralen Programmplanung mit Nicht-EU-Ländern zu sorgen;

177.  zieht – eingedenk der nach wie vor besorgniserregenden Menschenrechtslage auf dem afrikanischen Kontinent und in der Überzeugung, dass die afrikanischen Staaten mit der Annahme der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker (auch bekannt als „Banjul-Charta“) einen wichtigen Schritt zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit auf dem gesamten Kontinent unternommen haben – die Möglichkeit der Einrichtung einer Ad-hoc-Haushaltslinie zur Unterstützung der Arbeit des Afrikanischen Gerichtshofs der Menschenrechte und der Rechte der Völker in Betracht;

178.  fordert das Personal der Kommission auf, sich regelmäßig mit Vertretern der Zivilgesellschaft in Brüssel zu treffen, um den Dialog mit den Partnern, die die Projekte vor Ort konkret umsetzen, zu fördern;

179.  begrüßt die Streuung der Mittel für Menschenrechte durch geografisch ausgerichtete Programme, wobei die Durchführung der Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene von dem Europäischen Entwicklungsfonds (in den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks), dem Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (in Lateinamerika, Asien und Südafrika) und dem Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (in den Nachbarregionen) sowie von thematischen Instrumenten wie dem EIDHR, dem IfS, dem Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit und dem ICI Plus unterstützt wird;

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

180.  stellt mit Befriedigung fest, dass die EU zunehmend auf Wahlhilfe und Wahlbeobachtung zurückgreift, um die Demokratie in Nicht-EU-Staaten zu fördern, und damit bewirkt, dass die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und die Rechtsstaatlichkeit besser geachtet werden, und dass die Qualität und Unabhängigkeit dieser Missionen weithin anerkannt werden;

181.  fordert die HV/VP auf, die Umsetzung der in den Abschlussberichten der EU-Wahlbeobachtungsmissionen enthaltenen Empfehlungen zu überwachen, im Bedarfsfalle eine anschließende Unterstützung sicherzustellen und dem Europäischen Parlament regelmäßig Bericht zu erstatten;

182.  fordert erneut, dass der Wahlprozess, einschließlich der Vor- und Nachbereitung, in die verschiedenen Ebenen des mit den betreffenden Nicht-EU-Staaten geführten politischen Dialogs integriert und gegebenenfalls durch konkrete Handlungen begleitet wird, um die Kohärenz der EU-Maßnahmen zu gewährleisten und die grundlegende Bedeutung von Menschenrechten und Demokratie zu bekräftigen;

183.  fordert, den Kriterien, die für die Auswahl der Länder gelten, in denen Missionen für Wahlhilfe bzw. Wahlbeobachtung durchgeführt werden sollen, sowie der Einhaltung der international geschaffenen Verfahren und Regeln, besonders was die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Mission betrifft, größere Aufmerksamkeit zu widmen;

184.  begrüßt die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel, die sich während des 18-monatigen Berichtszeitraums insgesamt auf über 50 Millionen EUR beliefen;

Die Tätigkeit des Europäischen Parlaments im Bereich der Menschenrechte nutzen

185.  fordert den Rat und die Kommission auf, die Entschließungen des Europäischen Parlaments und andere Mitteilungen umfassend zu nutzen und konkret auf die darin vorgebrachten Anliegen und Wünsche zu reagieren, vor allem im Hinblick auf Dringlichkeitsentschließungen;

186.  bekräftigt die Notwendigkeit, den alljährlich vom Europäischen Parlament verliehenen Sacharow-Preis für geistige Freiheit stärker in den Blickpunkt des Interesses zu rücken; bedauert, dass das Schicksal der Kandidaten und Preisträger ebenso wie die Lage in ihren jeweiligen Ländern nicht angemessen weiterverfolgt werden; fordert auch den Rat und die Kommission auf, den Preis bekannt zu machen, unter anderem durch Aufnahme in den Jahresbericht über die Menschenrechte; fordert den Rat und die Kommission ferner auf, mit den Kandidaten und Gewinnern des Sacharow-Preises in Kontakt zu bleiben, um einen kontinuierlichen Dialog und die Überwachung der Menschenrechtslage in deren jeweiligen Ländern zu gewährleisten und denen Schutz zu bieten, die akut verfolgt werden;

187.  weist die Delegationen des Europäischen Parlaments erneut darauf hin, dass sie Aussprachen über Menschenrechte systematisch auf die Tagesordnung interparlamentarischer Treffen setzen, bei Delegationsreisen Projekte und Einrichtungen zur Verbesserung der Achtung der Menschenrechte besuchen sowie Menschenrechtsverteidiger treffen und gegebenenfalls dafür sorgen sollten, das diese auf internationaler Ebene wahrgenommen und geschützt werden;

188.  begrüßt die Einrichtung des Netzwerks der Sacharow-Preisträger; fordert, diejenigen Mittel unverzüglich aufzubringen, die notwendig sind, um die Ziele des Netzwerks zu erreichen, und die Kommunikation zwischen den Sacharow-Preisträgern und dem Europäischen Parlament dadurch zu fördern, dass den Preisträgern ein Sonderstatus verliehen wird, der es diesen ermöglicht, die Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments nach einem vereinfachten Verfahren zu betreten;

*

*         *

189.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer, den Vereinten Nationen, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie den Regierungen der in dieser Entschließung genannten Länder und Territorien zu übermitteln.

  • [1]    Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter; Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes; Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau; Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen.
  • [2]     ABl. C 379 vom 7.12.1998, S. 265; ABl. C 262 vom 18.9.2001, S. 262; ABl. C 293 E vom 28.11.2002, S. 88; ABl. C 271 E vom 12.11.2003, S. 576; Angenommene Texte, 22. Mai 2008, P6_TA(2008)0238; Angenommene Texte, 21. Oktober 2008, P6_TA(2008)0496; Angenommene Texte, 23. Oktober 2008, P6_TA(2008)0526; Angenommene Texte, 21. Oktober 2008; Angenommene Texte, 12. März 2009, P6_TA(2009)0145; Angenommene Texte, 26. März 2009, P6_TA(2009)0193; Angenommene Texte, 7. Mai 2009, P6_TA-PROV(2009)0385; Angenommene Texte, 22. Oktober 2009, P7_TA(2009)0058; Angenommene Texte, 17. Dezember 2009, P7_TA(2009)0119.
  • [3]     ABl. C 303 vom 14.12.2007, S. 1.
  • [4]     ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3; ABl. C 303 vom 14.12.2007, S. 1; ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27.
  • [5]     ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 1.
  • [6]       ABl. C 46 E vom 24.2.2010, S. 71.
  • [7]     Angenommene Texte, P7_TA(2010)0036.
  • [8]     ABl. C 250 E vom 25.10.2007, S. 91.
  • [9]     ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 775.
  • [10]   Angenommene Texte, P7_TA(2010)0226.
  • [11]   ABl. C 327 vom 23.12.2005, S. 4.
  • [12]    Ratsdokument 11179/10.
  • [13]   Angenommener Text, P7_TA(2009)0056.
  • [14]   Angenommene Texte, P7_TA(2010)0006.
  • [15]    Bis Dezember 2009 hatten Belgien, Deutschland, Spanien, Italien, Ungarn, Österreich, Portugal, Slowenien, Schweden und das Vereinigte Königreich sowohl das Übereinkommen als auch das Fakultativprotokoll ratifiziert; alle Mitgliedstaaten hatten das Übereinkommen unterzeichnet, doch 15 Mitgliedstaaten hatten es noch nicht ratifiziert (Bulgarien, Estland, Irland, Griechenland, Frankreich, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Rumänien, Slowakei, Finnland); 19 Mitgliedstaaten hatten auch das Protokoll unterzeichnet, doch zehn hatten es noch nicht ratifiziert (Bulgarien, Tschechische Republik, Frankreich, Zypern, Litauen, Luxemburg, Malta, Rumänien, Slowakei, Finnland).
  • [16]    P7_TA-PROV(2010)0236.
  • [17]    Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“, 17. November 2009.

ANNEX I

INDIVIDUAL CASES RAISED BY THE EUROPEAN PARLIAMENT BETWEEN JULY 2008 AND DECEMBER 2009

THE SAKHAROV PRIZE 2009

 

The winner of the Sakharov Prize 2009

 

 

 

 

 

MEMORIAL (Oleg Orlov, Sergei Kovalev and Lyudmila Alexeyeva on behalf of MEMORIAL and all other human rights defenders in russia)

SHORTLISTED NOMINEES

 

 

 

BACKGROUND

MEMORIAL

 

Oleg ORLOV

Sergei KOVALEV

Lyudmila ALEXEYEVA

 

and all other Human Rights Defenders in Russia

Russian civil rights defence organization

 

Oleg ORLOV - head of the Council of the Human Rights Center Memorial was fined and ordered to retract public statements following a civil defamation lawsuit brought against him by the President of the Republic of Chechnya, Ramzan Kadyrov, whom Orlov had claimed to having been responsible for the abduction and death of Natalya Estemirova, MEMORIAL representative in Grozny investigating murders and abductions in Chechnya. In 2007 Orlov himself was abducted in Ingushetia, together with three journalists, before being beaten, threatened with execution and later released. On 31 January 2010, Orlov and some 100 others were arrested in Moscow during a peaceful demonstration on Triumphalnaya Square, and in September 2010 Orlov was ongoing trial for criminal charges of libel.

 

Sergei KOVALEV - human rights defender, former political prisoner in the Soviet Union, first federal Ombudsman for Human Rights in Russia and chair of the Memorial Russian Historical, Educational and Human Rights Society is a founder of the first Soviet human rights association in 1969, the Initiative Group for the Defence of Human Rights. Kovalev, recipient of more than a dozen international awards, was one of the authors of the Russian Declaration of Human and Civil Rights. Kovalev, author of Putin's War, has been an outspoken critic of authoritarian tendencies in the administrations of Boris Yeltsin and Vladimir Putin. In 1996 he resigned in protest as head of Yeltsin's presidential human rights commission. In 2002 he organized a public commission to investigate the 1999 Moscow apartment bombings, which was effectively paralyzed after the persecution and assassination of its members.

Lyudmila ALEXEYEVA - together with Andrei Sakharov and others founded the Moscow Helsinki Group to monitor Soviet compliance with the Helsinki Final Act in 1976. Since the 1960s Alexeyeva has been campaigning for fair trials of arrested dissidents and objective coverage in the media. She was excluded from the Communist Party, deprived of her job as editor of a scientific magazine and was forced to emigrate from the USSR. Having returned after the collapse of the Soviet Union, Alexeyeva co-founded the All-Russian Civic Congress and later the All-Russian Civic Network. She has been critical of the Kremlin’s human rights record and has accused the government of encouraging extremists with its nationalistic policies, such as the mass deportations of Georgians in 2006 and police raids against foreigners working in street markets, as well as Russian conduct in Ingushetia. Recently Alexeyeva has been an active participant in Strategy-31 demonstrations on the Moscow's Triumphalnaya Square in defense of freedom of assembly in Russia.

 

Dr Izzeldin ABUELAISH

Palestinian obstetrician, treating both Israelis and Palestinians, and a senior researcher at the Gertner Institute in the Sheba Hospital in Israel has dedicated his entire life for peace and for medicine. In January 2009, during an Israeli raid on Gaza, a shell hit his apartment killing his three daughters. In memory of his daughters, Dr Abuelaish has set up Daughters for Life, an international foundation to provide education and health access to women and girls in Gaza and in the Middle East and to support their leadership development. In spite of this personal family tragedy, Dr Abuelaish continues to fight for peace between the Israeli and Palestinian peoples and to build bridges between the two war-torn, violence-ridden communities.

 

Dawit ISAAK

Swedish journalist, writer and playwright of Eritrean origin who has been a political prisoner since 2001. While demanding democratic reforms and objective evaluation of the events leading to Eritrea's war with Ethiopia, Isaak was arrested as traitor. He has also been accused of receiving financial aid from abroad – a crime according to Eritrean press laws. He has been in jail since his arrest in September 2001, without having been tried by a court of law.

 

 

COUNTRY

Individual

 

BACKGROUND

ACTION TAKEN BY PARLIAMENT

AFGHANISTAN

Sitara Achikzai

 

Perwiz Kambakhsh

Achikzai was a leading Afghan women's rights activist and a member of the regional parliament in Kandahar. She was assassinated by the Taliban on 12 April 2009.

 

Afghan journalist who was sentenced to death by a provincial court for distributing "blasphemous" material in 2008, having published a translation of the Qur’an without the accompanying Arabic script. He had been arrested in 2007 after downloading material from the internet relating to the role of women in Islamic societies. He was released following a presidential pardon in September 2009.

In its resolution adopted on 24 April 2009, the European Parliament:

- condemned the murders of activists working to promote human rights and the emancipation of Afghan women, in particular the recent assassination of the regional parliamentarian Sitara Achikzai.

 

- was appalled to learn that the Afghan Supreme Court has upheld the 20-year prison sentence which Perwiz Kambakhsh received on a blasphemy charge and called on President Karzai to pardon Mr Kambakhsh and authorise his release from prison.

Angola

José Fernando Lelo

 

A journalist who was arrested on 15 November 2007, along with six soldiers, and later charged with assisting the soldiers in planning a rebellion. On 16 September 2008, Lelo was convicted to twelve years imprisonment by Cabinda Military Court for crimes against the security of the state and instigating a rebellion. Concerns were raised over the quality of the evidence upon which Lelo’s conviction was based, notably that it may have been obtained through torture. On Friday 21 August 2009, Lelo was released after being acquitted on appeal by the Supreme Military Court of Angola, which ruled that there was insufficient evidence to maintain the conviction.

A letter of concern was sent on 18 November 2008.

 

azerbaijan

Emin Abdullayev (Milli)

Adnan Hajizade

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eynulla Fatullayev

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Farhad and Rafiq Aliyevs

 

 

 

 

They had used online networking tools, including YouTube, Facebook and Twitter, to disseminate information about the political situation in Azerbaijan, criticising the country's government. On 11 November 2009, Milli was sentenced to two-and-a-half years and Adnan Hajizade to two years imprisonment on charges of hooliganism and inflicting minor bodily harm, charges which appear to be politically motivated. Emin Milli, also an outspoken critic of changes to the Azerbaijani Constitution in March 2009, following which the presidential term limit was abolished and thereby allowing current President Ilham Aliyev to stand for re-election on a continuous basis, is also a cofounder of a youth group named Alumni Network. Adnan Hajizada, is a coordinator of the youth movement known as OL!, which advocates non-violence and tolerance. The two bloggers were sentenced to harsh prison terms on the basis of highly unlikely charges and faced an unfair trial lacking due process.

Fatullayev is an Azerbaijani journalist and editor-in-chief who was persecuted and imprisoned in Azerbaijan for his criticism of government's policies and for his alleged publications. He is an outspoken criticizer of the government for violating press freedom and its violation of human rights in Azerbaijan.

 

 

 

 

 

 

Farhad Aliyevs is an Azerbaijani politician who was removed from office in 2005 and accused of plotting a coup d'etat. Farhad Aliyevs and his son Rafiq were sent to prison in August 2008. They appealed to the Supreme Court in 2009 and have filed a complaint to the European Court of Human Rights.

A letter of concern was sent on 27 July 2009.

 

In its resolution adopted on 17 December 2009, the European Parliament:

- called for the immediate release of the two bloggers and for a new, fully open and fair trial on the basis of an unbiased police investigation and in accordance with all relevant international standards.

- was concerned about the deterioration of media freedom in Azerbaijan, deplored the practice of arresting, prosecuting and convicting opposition journalists on various criminal charges and called on the Azerbaijani authorities to release the imprisoned journalists immediately, including Eynulla Fatullayev.

- called on the Azerbaijani authorities to address the lack of police investigation into cases of violence and harassment against journalists and the fact that many crimes have so far gone unpunished;

- stressed that the safety of media workers must be improved and welcomed the proposed amendments to the criminal-law provisions on defamation and libel.

 

A letter of concern was sent on 8 October 2009.

 

 

 

 

BANGLADESH

Sheikh Hasina

Bangladeshi politician, the President of the Awami League since 1981 and current Prime Minister of Bangladesh who was arrested in June 2007 and indicted on extortion charges. On June 11, 2008 Hasina was released on parole for medical reasons.

In its resolution adopted on 10 July 2008, the European Parliament:

- welcomed the release of former Prime Minister Sheikh Hasina on humanitarian grounds.

BElarus

Marijus Ivanilovas

 

Alyaksandr Kazulin, Sergei Parsyukevich and Andrei Kim

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mikalai Autukhovich, Yury Liavonau and Uladzimir Asipenka

 

 

Artsiom Dubski

Franak Viačorka, Ivan Šyla and Zmiter Fedaruk

 

Angelika Borys

 

 

 

Tatsyana Shaputska

Lithuanian national and director of the printing house of the daily newspaper ‘Respublika’ was detained in Belarus on the allegation of possession of amphetamine pills. He was been held for two months without trial or proof of his guilt in a prison in the Belarusian city of Zhodin. His arbitrary detention was later extended with additional two months, while the regime’s authorities were unable to find any proof of his guilt.

 

 

 

Activists of an entrepreneurship movement who were detained in February 2009 and received criminal charges of intentional destruction or damage to property of citizens. Autukhovich announced to having been on hunger strike.

Dubski is a youth opposition activist imprisoned for two months.

Young activists forced into army conscription. Viačorka was denied from enrolling to any university in Belarus.

Chair at the Congress of the Union of Poles. She was arrested on 15 March 2009.

 

 

 

Shaputska, a prominent young opposition activist, was expelled from her university in September 2009 for participation in an Eastern Partnership Civil Society Forum in Brussels.

Letter of concern sent on 8 December 2009.

In its resolution adopted on 9 October 2008, the European Parliament:

- expressed its satisfaction that the three political prisoners had been released.

- expected that they will enjoy all the civic rights guaranteed to all Belarusian citizens by the Constitution of the Republic of Belarus.

 

In its resolution adopted on 2 April 2009, the European Parliament:

- called for the immediate release of the three entrepreneurs and the youth opposition activist as well as a review of the "restricted freedom" sentences imposed on 11 persons who participated in a demonstration which took place in January 2008.

- called to review the cases of forcible army conscription of several young activists.

In its resolution adopted on 17 December 2009, the European Parliament:

- insisted that Belarus should guarantee political rights and freedoms by discontinuing the practice of politically motivated acts of intimidation, in particular dismissals from jobs and universities.

BURMA

Aung San Suu Kyi

As a pro-democracy campaigner and leader of the opposition National League for Democracy party (NLD) she is winner of the 1991 Nobel Peace prize and a laureate of Sakharov Prize in 1990. She has spent more than 11 of the past 19 years in some form of detention under Burma's military regime, and has become an international symbol of heroic and peaceful resistance in the face of oppression.

In its resolution adopted on 23 October 2008, the European Parliament:

- condemned the continued detention of Aung San Suu Kyi, who has been under intermittent house arrest since her victory at the last democratic elections in 1990, and insisted upon her immediate release.

On 12 August 2009 the President of the European Parliament, Jerzy Buzek, "condemned the extended house arrest of Aung San Suu Kyi as unacceptable, unjustified and cruel."

canada

Robert Dziekanski

Dziekanski was a Polish immigrant who died at the Vancouver International Airport shortly after being tasered several times by the Royal Canadian Mounted Police. The Criminal Justice Branch decided that no criminal charges would be laid against the RCMP officers.

The incident came to light as it was filmed by a member of the public. The video, which was initially taken into police possession, was released to the press after a court order.

The final inquiry report concluded that the RCMP was not justified in using a taser against Dziekanski and that the officers had later deliberately misrepresented their actions to investigators.

A letter of concern was sent on 6 March 2009.

china

Liu Xiaobo

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ji Sizun

 

 

 

 

Akmal Shaikh

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lobsang Gyaltsen, Loyak, Tenzin Phuntsok, Kangtsuk and Dawa Sangpo

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gao Zhisheng

 

 

 

 

Dalai Lama

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hu Jia

Liu Xiaobo is an intellectual and human rights activist in China. On 2008, Xiaobo was detained in response to his participation with Charter 08 (published on 10 December 2008 to coincide with the 60th Anniversary of the Universal Declaration of Human Rights, Charter 08 calls for political reform in China). He was formally arrested on 2009, on suspicion of inciting subversion of state power and was tried on the same charges and sentenced to eleven years' imprisonment and two years' deprivation of political rights on 25 December 2009. He was granted the Nobel Peace Prize for 2010 for his long and non-violent struggle for fundamental human rights in China, and his work on the close connection between human rights and peace.

Ji Sizun is a grassroots legal defender, who was imprisoned on 2009 for "forging official seals and documents". Concerns have been raised that Ji Sizun's conviction is based on his application for a permit to hold a protest in one of Beijing's designated 'protest zones' during the 2008 Olympic Games.

Akmal Shaikh, a British citizen, was sentenced to death for smuggling drugs to China. He was executed by lethal injection on 29 December 2009 in Urumqi, China. He was alleged to have been carrying around 4 kg of heroin in a suitcase which he denied belonging to him. He suffered from severe mental illness and vulnerability and is said to having fallen victim of professional drug smugglers, being used and manipulated.

 

 

 

 

 

Tibetans who were sentenced to death in April 2009 on charges relating to "starting fatal fires" and for their alleged roles in the protests and rioting in Lhasa on March 14, 2008. The execution of Gyaltsen and Loyak was confirmed on October 23, 2009, whereas Sangpo was given life imprisonment.

 

 

 

 

Chinese human rights lawyer who has been disbarred, detained, lived under house arrest and tortured by the Chinese secret police after taking on human rights cases. He was taken away for interrogation by Chinese security agents in February 2009 and has not been seen since.

 

Current Dalai Lama, Tenzin Gyatso, is the head of state and the spiritual leader of Tibet while describing himself as a simple Buddhist monk. In 1989 he was awarded the Nobel Peace Prize for his non-violent struggle for the liberation of Tibet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Prominent Chinese human rights activist and dissident is the laureate of the 2008 Sakharov Prize. Hu Jia has often been persecuted for his actions in China and he remains imprisoned until today.

Letters of concern were sent on 5 February 2009 and on 21 December 2009.

 

 

 

 

 

 

 

 

A letter of concern was sent on 5 February 2009.

 

 

 

 

A letter of concern was sent on 20 November 2009.

 

Press Releases by the President of the European Parliament on 29 December 2009:

- strongly condemned the execution

- recalled that the European Union strongly condemns the death penalty and will continue its appeals to stop the use of the death penalty in all circumstances, and called upon all states to abolish the death penalty for all crimes.

 

In its resolution adopted on 26 November 2009, the European Parliament:

- strongly condemned the execution of the two Tibetans and of the nine persons of Uighur ethnicity following the events in March 2008 in Lhasa and the riots of 5-7 July 2009 in Urumqi.

- called on the Chinese authorities to suspend all the other death sentences and to commute those sentences to terms of imprisonment.

 

Letter of concern was sent on 12 May 2009.

 

 

 

In its resolution adopted on 12 March 2009, the European Parliament:

- called on the Council Presidency to adopt a declaration calling on the Chinese Government

to open a constructive dialogue with a view to reaching a comprehensive political

agreement and to include a reference to the Memorandum for Genuine Autonomy for the

Tibetan People.

 

Letter of concern sent on 17 November 2008.

CUBA

Ariel Sigler Amaya, Antonio Diaz, Jose Daniel Ferrer and Alfredo Dominguez

Political prisoners who were detained and sentenced in 2003 they all remain in prison in Cuba. Claims have been made as to humiliating treatment and unacceptable prison conditions. Sigler Amaya, who was one of the 75 dissidents arrested during the Primavera Negra, has been reported to being under serious health condition, requiring medical treatment.

Letter of concern sent on 22 September 2009.

eritrea

Dawit Isaak

 

 

 

 

 

 

 

Swedish-Eritrean playwright, journalist and writer, who has been held in Eritrean prison since 2001 without trial. Isaak has allegedly been a victim of torture during his detention.

 

 

A letter of concern was sent on 20 February 2009.

In its resolution adopted on 15 January 2009, the European Parliament:

- expressed its deep concern at the continuing imprisonment in Eritrea of the Swedish-Eritrean journalist, held in jail since his arrest in September 2001, without having been tried by a court of law, and demanded the immediate release of him and other imprisoned journalists.

 

ETHIOPIA

Birtukan Midekssa

 

Ethiopian politician, former judge and the leader of the opposition party Unity for Democracy and Justice (UDJ), which aims to bringing about change in Ethiopia by peaceful means. She was imprisoned, among more than 100 others, for offences after controversial polls in 2005, and was re-arrested and imprisoned to serve a life sentence in December 2008.

In its resolution adopted on 15 January 2009, the European Parliament:

- was outraged at the imprisonment of Birtukan Midekssa, leader of the opposition party Unity for Democracy and Justice (UDJ), and demanded her immediate and unconditional release.

GUINEA-BISSAU

João Bernardo

Vieira and Tagmé Na Waié

 

Ansumane Mané and Veríssimo Correia Seabra

Vieira was the President of Guinea-Bissau from 1980 to 1999 and again from 2005 to 2009. On 2 March 2009 he was assassinated by soldiers. Tagmé Na Waié was chief of staff of the army of Guinea-Bissau until his assassination in 2009.

Guinea-Bissau military generals: Mané was killed during a shootout with government forces in November 2000 and Seabra detained and beaten to death by revolting soldiers in October 2004.

 

In its resolution adopted on 12 March 2009, the European Parliament:

- strongly condemned the assassinations of the President and the army's chief of staff.

 

- urged the Guinea-Bissau authorities to thoroughly investigate these crimes and to bring those responsible to justice.

 

- pointed out that the cases involving the assassinations of Mané (2000) and Seabra (2004) had not yet been cleared up, nor had the respective killers been located, indicted and tried, and stressed that impunity is not an answer.

Iran

Shirin Ebadi

 

 

 

 

 

 

 

Roxana Saberi

 

Maryam Malek

 

 

 

 

 

 

 

Mansour Osanloo, Ebrahim

Maddadi, Farzad Kamangar and Ghaleb Hosseini

 

Mohammad Sadiq Kaboudvand

 

 

 

 

 

 

 

Vali Azad, Mohammad Ali Navid Khamami and Ashraf

Kalhori

Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rasaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli, Vahid Tizfahm

 

Kobra Babaei

 

 

 

Hassan Mozafari, Rahman Shahidi andReza Hejazi

 

 

 

 

Amir Amrollahi, Behnood Shojaee, Mohammed Fadaei and Bahman Soleimanian

 

Emadeddin Baghi,

 

 

Yaghoub Mehrnehad

 

 

 

 

Farzad Kamangar

 

 

Soghra Najafpour

 

 

Neda Agha-Soltan

 

 

 

Safar Angooti and Abbas Hosseini

 

 

Abdolfattah Soltani

 

 

Shadi Sadr

 

 

 

Fariba Pajooh

 

An Iranian lawyer, human rights activist and founder of Centre for the Defence of Human Rights in Iran who was awarded the Nobel Peace Prize in 2003. Reportedly the Iranian authorities' persecution of Shirin Ebadi has intensified due to her contact with UN human rights officials and their use of information provided by her NGO in a UN report of 2 October 2008 on the situation of human rights in Iran. A statement was issued by the UN Secretary-General on 3 January 2009 on her harassment and persecution and on her safety and security.

Saberi is an American journalist who was arrested in Iran in January 2009. On April 8, 2009, the Iranian government charged Saberi with espionage, which she denied. She was subsequently sentenced to an eight-year prison term. An appeals court reduced the charge against her from espionage to possessing classified information - a charge which she also denied - and reduced her eight-year prison term to a two-year suspended sentence. She was released on May 11, 2009.

 

Labour rights activists who remain incarcerated solely on the grounds of their commitment to fair labour practices.

 

 

 

 

An Iranian Kurdish activist and journalist and the editor of Payam-e Mardom. He is also the founder of Kurdistan Human Rights Organization, founded in 2005. He has been in custody since June 2007, and is serving an 11- year prison term. Kaboudavand documented and reported on human rights violations in Iran’s Kurdish areas.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Babaei is accused of “adultery while being married”, and condemned to capital punishment by stoning. Her husband was reportedly hanged for “sodomy” on 5 October 2009.

 

 

On 22 July 2008 juvenile offenders Hassan Mozafari and Rahman Shahidi were executed, and on 19 August 2008 19-year-old Reza Hejazi was hanged for an alleged murder which he committed when he was 15 years old. Neither Hejazi’s family nor their lawyer was notified of the time and place of the scheduled executions, in violation of Iranian law.

 

Juvenile offenders Amir Amrollahi, Behnood Shojaee, Mohammed Fadaei and Bahman Soleimanian were reportedly facing imminent execution in Iran in October 2009 for crimes committed when they were minors.

 

Baghi, a prisoners' rights advocate and an investigative journalist, has been constantly harassed by the authorities and imprisoned in connection with his writings on Iran.

 

Yaghoub Mehrnehad, an ethnic Baluchi and executive director of the Voice of Justice Youth Association, was executed on 4 August 2008, after having publicly confronted local officials demanding accountability for their poor performance.

 

Minority rights activist, Kurdish teacher Farzad Kamangar, has been condemned to death on charges, without evidence, of taking up arms against the state.

 

Najafpour spent almost the entire past 19 years of her life on death row for a murder which took place when she was 13 years old.

 

Agha-Soltan became the symbol of the violent repression in Iran after being killed by security forces in presidential election protest in June 2009 in Tehran, when her death was captured on video by bystanders and broadcast over the Internet.

 

 

Angooti and Hosseini, two child offenders who were sentenced to death and executed in October 2009 for murders they committed at the age of 16 and 17.

 

Soltani is a human rights activist who was prevented from travelling from Tehran to Nuremberg, Germany in order to receive that city's Human Rights Prize.

 

Sadr is a lawyer, journalist and a woman's rights activist who was arrested on 15 July 2009 for speaking publicly about human rights violations carried out in prisons on detainees following Iran's disputed presidential elections in 2009.

 

Pajooh is a young Iranian-Canadian journalist and well-known blogger, who was arrested at her home in Tehran on 24 August 2009.

In its resolution adopted on 15 January 2009, the European Parliament:

- strongly condemned the repression, persecution and threats against Shirin Ebadi and the closure of the CDHR in Tehran and expressed grave concern at the intensified persecution of human rights defenders in Iran.

 

In its resolution adopted on 7 May 2009, the European Parliament:

- urged the Appeals Court to release Roxana Saberi immediately and unconditionally on the grounds that the trial was held in camera without due legal process, in accordance with international norms, and to drop all charges against her.

- condemned in the strongest possible terms the three stonings which took place in the city of Mashhad in late December 2008.

- expressed serious concern at the deteriorating health of Mr Kaboudvand since his imprisonment, considered him a prisoner of conscience and called for his immediate and unconditional release and for him to be given medical care.

- appealed to the Iranian authorities to respect religious minorities and promptly release the seven Bahia' leaders, who have been imprisoned solely on the basis of their belief.

- reiterated its call for the labour rights activists immediate release.

 

- condemned strongly the recent execution by stoning of Vali Azad, and expressed great

concern over the pending execution of Mohammad Ali Navid Khamami and Ashraf

Kalhori.

 

 

A letter of concern was sent on the 17 December 2009.

 

 

 

 

In its resolution adopted on 4 September 2008, the European Parliament:

- reiterated its call on the members of the Majlis to urgently amend legislation in order to ensure that no-one is executed for a crime committed when less than 18 years of age and to raise the age of legal responsibility to international standards.

- strongly condemned the persecution and imprisonment of citizens in Iran who engage in the defence of human rights and campaign against the death penalty, and are frequently charged with ‘activities against national security’.

- called for the unconditional release of Emadeddin Baghi and Mohammad Sadegh Kabovand and the commutation of the death sentence on Farzad Kamangar, as well as a reinvestigation into his case.

 

 

 

In its resolution adopted on 22 October 2009, the European Parliament:

- urged the Iranian authorities to eliminate, in law and in practice, all forms of torture and other cruel, inhuman or degrading treatment or punishment, and to uphold due process of law and end impunity for human rights violations.

- reiterated its appeal to the Iranian authorities to live up to the government's obligation to respect religious minorities and promptly release the seven Baha'i leaders.

- reiterated its call on the Iranian authorities to abolish the death penalty completely.

iraq

Tareq Aziz

Tareq Aziz, the former Iraqi deputy Prime Minister was put on trial for his responsibility in relation to deaths of a group of 42 merchants who were summarily executed in 1992. On 11 March 2009 Aziz was found guilty of crimes against humanity and sentenced to 15 years in prison, and on 2 August 2009, he was further convicted of helping to plan the forced displacement of Kurds from north-eastern Iraq and sentenced to seven years in jail.

A letter of concern was sent on 17 July 2008.

kashmir

Parvez Imroz

An award-winning human rights lawyer, president of the Jammu and Kashmir Coalition of Civil Society and founder of the Association of the Parents of Disappeared Persons (APDP), he survived an armed attack on 30 June 2008 in Srinagar by alleged security forces members

In its resolution adopted on 10 July 2008, the European Parliament:

- expressed its concern for the safety of Parvez Imroz and other human rights activists who are investigating the unmarked graves and other allegations of human rights abuses in Jammu and Kashmir,

- called on the Indian authorities to ensure their protection and allow them to operate without fear of harassment and violence

- urged the authorities to conduct a prompt and impartial investigation into the attack on Parvez Imroz, to make the results public and to bring those responsible to justice

Kazakhstan

Yevgeny Zhovtis

Zhovtis is a human rights defender and director of the Kazakhstan International Bureau for Human Rights and the Rule of Law. During OSCE meetings in the past, he detailed human rights abuses in his country.

He was convicted of manslaughter for hitting and killing a pedestrian with his car on 26 July 2009 and was sentenced to four years in a penal community.

OSCE Office for Democratic Institutions and Human Rights has stated that 'questionable procedures may have violated Zhovtis's right to a fair trial as guaranteed by the constitution of Kazakhstan, the country's OSCE commitments and fundamental international standards'.

While in prison, Zhovtis has continued his human rights advocacy by reporting regularly through a blog.

 

In its resolution adopted on 17 September 2009, the European Parliament:

- expressed great concern about the conduct of the investigation into the unfortunate traffic accident and of Yevgeny Zhovtis's subsequent trial, and drew attention to allegation that evidence in his defence was not allowed during the trial.

- called on the Kazakh authorities to carry out immediately and with full respect for transparency and the rule of law a second full and fair investigation into the circumstances surrounding the accident, and to review Yevgeny Zhovtis's conviction and sentence accordingly.

mauritania

Sidi Mohamed Ould Cheikh Abdallahi

Yahya Ould Ahmed el-Waghef

President Sidi Mohamed Ould Cheikh Abdallahi, Prime Minister Yahya Ould Ahmed el-Waghef, and other members of the government, were placed under house arrest following a military coup on 6 August 2008, when President Sidi Mohamed Ould Cheikh Abdallahi was ousted by a group of high-ranking generals whom he had dismissed from office earlier that day. The coup marked the second one in the country in three years, and it violated both constitutional legality and the results of democratic and internationally validated elections.

On 12 August 2008, it was reported that Prime Minister Yahya Ould Ahmed el-Waghef, and other members of the government were released from house arrest. On 21 December 2008, it was reported that President Sidi Mohamed Ould Cheikh Abdallahi was released from house arrest following intense international pressure.

In its resolution adopted on 4 September 2008, the European Parliament:

- expressed regret that the coup had taken place, as it marked a setback given the notable developments made in advancing democracy in the country

- called for the immediate release of President Sidi Mohamed Ould Cheikh Abdallahi, Prime Minister Yahya Ould Ahmed el-Waghef, and other members of the government still under house arrest in various locations.

occupied palestinian territories

The al-Kurd family

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gilad Shalit, Marwan Barghouti

On the night of Sunday, 9 November 2008, members of the Israeli police and armed forces evicted the al-Kurd family from their home in the Sheikh Jarrah neighbourhood of East Jerusalem where they had lived for more than 50 years. They allowed settlers to enter the family’s house and then sealed off the area. This eviction was carried out on the basis of an order issued by the Israeli Supreme Court on 16 July 2008 following long and controversial legal proceedings on disputed ownership before Israeli courts and authorities.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Israeli soldier abducted by Hamas in June 2006 and held as a prisoner in Gaza Strip by Hamas ever since. Barghouti, a member of the Palestinian Legislative Council, was arrested by Israel Defense Forces in 2002 in Ramallah, tried and convicted on charges of murder, and sentenced to five life sentences.

In its resolution adopted on 20 November 2008, the European Parliament:

- expressed its deep concern at the eviction of the al-Kurd family, the recent destruction of the houses of Palestinian families by the Israeli authorities in several areas of East Jerusalem and the possible serious consequences of these measures.

- pointed out that these operations, which seriously affect the lives of the residents of these areas, contravene international law.

- called to the Israeli authorities immediately to halt any expansion of settlements and the building of the security fence beyond Israel's 1967 borders, actions which are contrary to international law and are undermining peace efforts.

 

In its resolution adopted on 4 September 2008, the European Parliament:

- called for steps to be taken by Hamas and Israel with a view to the immediate release of Gilad Shalit and the imprisoned members of the Palestinian Legislative Council including Marwan Barghouti.

pakistan

Muhammad Irfan

Tahir Imran

Tahir Mahmud

Naseer Ahmad

Young people who belong to the Ahmadiyya religious minority in Pakistan. They have been held in Dera Ghazi Khan prison since January 2009 on blasphemy charges.

Serious concerns were raised in regard to fairness of the trial, detention conditions and the right to family life. Pakistani Criminal Code provides death penalty for blasphemy.

A letter of concern was sent on 10 July 2009.

RUssia

Magomed Evloïev

 

 

Miloslav Bitokov

 

 

 

Abdullah Alishaev

 

 

 

Otto Messmer

Victor Betancourt

 

 

Karinna Moskalenko

 

 

 

 

Akhmed Kotiev

Zurab Tsechoev

Dmitrii Kraiukhin

Stanislav Dmitrievski

 

 

 

Anna Politkovskaya

 

 

 

 

 

Alexander Litvinenko

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stanislav Markelov

 

 

 

 

Anastasia Baburova

 

 

 

Zarema Sadulayeva

Alik Lechayevich Dzabrailov

 

 

Adrei Kulagin

 

 

 

 

 

 

Natalia Estemirova

 

 

 

 

Mikhail Khodorkovsky

 

 

 

 

 

 

Maksharip Aushev

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SAUDI ARABIA

Matrouk al-Faleh

 

Magomed Evloïev, a journalist opposed to the Russia Republic of Ingushetia was shot in the head on 31 August 2008 shortly after being released from police custody.

 

 

Miloslav Bitokov, editor of the newspaper Gazeta Yuga suffered an armed attack from unknown assailants on 2 September 2008 in the town of Nalchik.

 

 

Abdullah Alishaev, a reporter from the television channel TV-Chirkei died on 3 September 2008 as a result of gunshot wounds from unknown assailants.

 

 

On 28 October 2008 Otto Messmer, leader of the Russian Jesuit order, and Victor Betancourt, an Ecuadorean priest, were brutally murdered in their Moscow apartment.

 

 

In mid-October 2008 a leading Russian human rights lawyer, Karinna Moskalenko, who has successfully represented 30 Russian citizens in the European Court of Human Rights, was the victim of an attempt to poison her by placing mercury in her car in Strasbourg.

 

 

Attempts on the lives of human rights defenders, including the Ingush opposition leader Akhmed Kotiev, the human rights defender Zurab Tsechoev from Ingushetia, the human rights activist Dmitrii Kraiukhin from Orel and the human rights activist Stanislav Dmitrievski from Nizhni Novgorod, were recorded between July and October 2008.

 

 

A special correspondent to a Russian magazine Novaya Gazeta, author and human rights activist who carried out investigations into corruption and human rights abuses, especially in Chechnya and the North Caucasus. She won international recognition for her reporting work on the conflict in Chechnya in which she sought to expose human rights abuses. On 7 October 2006 she was shot dead in the elevator of her apartment building, an assassination still unsolved.

Alexander Litvinenko, a former Russian security officer died in a London hospital in late 2006 after being poisoned by radioactive polonium-210. He was investigating the murder of journalist Anna Politkovskaya. Litvinenko, who had fled to the UK and granted asylum there first came to prominence by exposing an alleged plot to assassinate the then powerful tycoon Boris Berezovsky. He later became an outspoken criticiser of Putin's Russia.

 

 

 

 

 

Markelov was a lawyer who represented terrorism suspects, muckraking journalists, and Chechen civilians who accused the Russian military of abuse. He was shot dead in broad daylight in downtown Moscow on January 2009.

 

 

 

Baburova was a journalist for the liberal opposition weekly "Novaya gazeta." She was killed on the same attack as Stanislav Markelov.

 

 

 

Human rights defender Sadulayeva, the head of Chechen aid group was abducted in Grozny with her husband Dzabrailov and brutally killed in August 2009.

 

 

 

Kulagin was involved with the human rights organisation 'Justice' (Spraviedlivost), which he led in the north-western part of Russia in Karelia. He was known for his active engagement in the field of better treatment for inmates in Russian prisons. Kulagin, who had been missing since May 2009, was found dead in a quarry in July 2009.

 

 

Russian human rights campaigner who documented hundreds of cases of abuse in Chechnya. She was abducted and shot dead in the North Caucasus on 15 July 2009. Her work for the Russian human rights group Memorial focused on alleged human rights violations by government-backed militias.

 

 

Former Yukos Oil chief who is in trial for embezzlement and money laundering since March 2009. Once the richest man in Russia, Khodorkovsky was arrested in October 2003 and found guilty of fraud in May 2005. He was sentenced to nine years in prison. The sentence was later reduced to 8 years. Claims have been made to the fairness of his trial.

 

 

Popular human rights activist and opposition figure who was shot dead in Ingushetia.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A human rights defender who was held in solitary confinement Alhayer prison since his arrest on 19 May 2008 at King Sa’ud University in Riyad, where he is professor of Political Science. He was released in January 2009.

A letter of concern was sent to the French Foreign Minister, Bernard Kouchner, on 26 September 2008 regarding the three journalists.

 

In its resolution adopted on 18 December 2008, the European Parliament:

- drew attention to the growing trends of violence which, according to the Moscow Bureau for Human Rights, have resulted in more than 100 people being killed in 2008 on the basis of their race, nationality, religion or sexual orientation, and to the absence of effective condemnation of such hate crimes by Russian authorities.

- expressed alarm at the attempt made in October 2008 on the life of human rights lawyer Karinna Moskalenko and her family, and appeals to both the French and Russian authorities to identify the perpetrators and their motives.

- asserted that the activities of human rights lawyers acting in cases involving alleged human rights abuses, who have to take great personal risks in continuing their work, should be afforded the highest respect, protected by the state and supported by the international community.

- reminded that the Russian authorities remain uncooperative in the investigations into his murder in London by poisoning with radioactive polonium.

- condemned the search of the offices of the Memorial organisation, winner of the 2009 Sakharaov Prize, in St Petersburg on 4 December 2008.

- expressed its dismay at the trial of Anna Politkovskaya being open only to a limited number of journalists, and closed to television journalists; expects the court to establish not only who committed and assisted in the murder of Anna Politkovskaya but also who ordered it.

 

Letters of concern were sent on 5 February 2009 and on 25 November 2009.

 

 

 

A letter of concern was sent on 5 February 2009 and on 25 November 2009.

 

 

Letter of concern was sent on 11 September 2009.

 

 

Letter of concern sent on 11 September 2009. On 24 July 2009, President of the European Parliament, Jerzy Buzek, called on Russian authorities to investigate the murder.

In its resolution adopted on 17 September 2009, the European Parliament:

- took note of the July telegram from Russian President Dmitry Medvedev to the human rights organisation Memorial pledging his commitment to investigate fully the murder of Natalia Estemirova

On 15 July 2009, President of the European Parliament, Jerzy Buzek, called on Russian authorities to investigate the murder.

In its resolution adopted on 18 November 2009, the European Parliament:

- reiterated its call to ensure that the murderers of Natalia Estemirova, Andrei Kulagin, Zarema Sadulayeva, Alik Dzhabrailov, Maksharip Aushev, Stanislav Markelov, Anastasiya Baburova and Anna Politkovskaya are found and brought to justice and to pay close attention to the second trial of Mr Khodorkovsky.

- condemned the brutal assassination of Maksharip Aushev.

 

 

 

 

 

 

 

A letter of concern was sent on 6 January 2009.

 

somalia

Aisha Ibrahim Duhulow

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Two Italian Roman Catholic nuns (Maria Teresa Olivero and Caterina Giraudo)

 

Aisha Ibrahim Duhulow, a 13-year-old girl, was stoned to death in Somalia after being accused and convicted of adultery in breach of Islamic law while she was in fact a victim of rape by three men. The stoning was carried out by a group of 50 men in a stadium in the southern port of Kismayo, in front of around 1000 spectators. The al-Shabab militia, who control Kismayo, detained and ordered the execution by stoning of Aisha Ibrahim Duhulow, but did not arrest or detain those accused of her rape. Inside the stadium, militia members opened fire when some of the people at the stadium attempted to save the life of Aisha Ibrahim Duholow, and shot dead a boy who was a bystander.

 

 

 

 

 

 

 

Maria Teresa Olivero and Caterina Giraudo; two Italian Roman Catholic nuns from Kenya who were kidnapped, then taken to Somalia.

 

In its resolution adopted on 20 November 2008, the European Parliament:

- strongly condemned the stoning and execution of Aisha Ibrahim Duhulow and expressed its horror at such a barbaric act perpetrated against a 13-year-old rape victim;

- called on the Somali Government to condemn this execution and to take action to prevent such brutal executions in the future;

- called on the Somali Government to issue documents and make statements to restore the honour of Aisha Ibrahim Duhulow posthumously;

- called for those accused of raping Aisha Ibrahim Duhulow to be brought to trial in accordance with due process,

- called on both the Somali and Kenyan authorities to make all possible efforts and take all possible political and diplomatic initiatives to secure the release of the two Italian Roman Catholic nuns.

sri lanka

Paikiasothy Saravanamuttu

 

 

 

 

 

 

Jayaprakash Sittampalam Tissainayagam

 

Human Rights defender and Executive Director of the Centre for Policy Alternatives, a Colombo based organization focused on constructive policy alternatives aimed at strengthening and safeguarding democracy, pluralism, the rule of law, human rights and social justice. He received an anonymous death threat letter.

A Sri Lankan editor and journalist, who was arrested in 2008 and charged with inciting violence in articles for his magazine. On August 31, 2009 he was sentenced to 20 years in hard labour in prison for inciting communal violence through his writings and receiving money from the Liberation Tigers of Tamil Eelam, a banned terrorist group in Sri Lanka. On 15 September 2009 Tissainayagam launched an appeal against his conviction. He has received awards for his courageous journalism.

A letter of concern was sent on 10 September 2009.

 

 

 

 

 

 

 

Letters of concern were sent on 12 May 2009 and on 10 September 2009.

 

SyriA

Muhannad al-Hassani

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haitham Maleh

 

 

 

 

Anwar al-Bunni

Kamal Labwani

 

 

 

 

 

A leading human rights lawyer and President of the Syrian Human Rights Organisation (Swasiah), was arrested by the Syrian authorities on 28 July 2009. He was involved in the monitoring of detention conditions in Syria and notably of legal practices of the Supreme State Security Court, where trials fall short of international standards according to Human Rights Watch's report of February 2009. He had been interrogated on several occasions before the arrest, these interrogations focusing mainly on his actions in the field of human rights and the defence of political prisoners. He was formally charged with "weakening national sentiments" and "spreading false news that could debilitate the morale of the nation" in a closed session to which his lawyer was not allowed access. Lawyers assisting his defense were reportedly denied access to him in prison and he was allowed only brief consultations with them in the courtroom itself. Al-Hassani, head of the Syrian Organisation for Human Rights (Swasiya), was sentenced to three years in prison for "weakening national morale".

 

A lawyer and human rights activist, who campaigned for decades for an end to emergency law. Maleh, at the time 79 years old, was sentenced to three years in prison for "weakening national morale".

 

Al-Bunni, a prominent advocate for democratic reform in Syria, has been in detention since May 2006. He, like the others are prisoners of conscience and human rights defenders. Labwani had three years added to his 12 year sentence for allegedly “broadcasting false or exaggerated news which could affect the morale of the country”, on account of remarks he was alleged to have made in his prison cell.

In its resolution adopted on 17 September 2009, the European Parliament:

- called on the Syrian authorities to release Mr Muhannad al-Hassani immediately and to guarantee in all circumstances his physical and psychological integrity.

- called on the Syrian authorities to put an end to its policy of persecution and harassment of human rights defenders and their families and to release immediately all prisoners of conscience, human rights defenders, including Anwar al-Bunni and Kamal Labwani, and peace activists.

 

 

 

A letter of concern was sent on 2 December 2009 regarding these four individual cases.

TANZANIA

 

Vicky NtetemaBahtior Hamrayev

Tanzanian investigative journalist who went into hiding after receiving death threats for exposing witch-doctors and police involvement in these killings. She was awarded with "Courage in Journalism Award" for her reports on the murder of albinos.

In its resolution adopted on 4 September 2008, the European Parliament:

- urged the Tanzanian authorities to initiate an in-depth and independent investigation of the accusations made by Vicky Ntetema.

Uganda

Joseph Kony

Joseph Kony was the Chairman and Commander-in-Chief of the Lord's Resistance Army (LRA) in Uganda. In 2005 the ICC issued 33 counts of alleged crimes against humanity and war crimes: 12 counts of war crimes and crimes against humanity, including murder, rape, enslavement, sexual enslavement, and inhumane acts of inflicting serious bodily injuries and suffering, and 21 counts of war crimes, including murder, cruel treatment of civilians, intentionally directing an attack against a civilian population, pillaging, inducing rape and forced enlistment of children.

Joseph Kony is still evading capture.

In its resolution adopted on 21 October 2008, the European Parliament:

-demanded the unconditional and immediate release of all persons abducted by the LRA, particularly children, who risk ending up as sex slaves or being forced to fight for the LRA.

- urged the Ugandan Government to refrain from concluding any agreements with the LRA that would circumventing international law.

- urged the Member States of the EU, the African Union (AU) and particularly Uganda's neighbouring countries to address the implementation of the warrants of arrest in a consistent way.

UNITED STATES OF AMERICA

Troy Davis

 

 

 

 

 

 

 

 

Binyam Mohamed

 

He was sentenced to death by the Georgia State Court in 1991 for the murder of a policeman and scheduled to be executed at the end of July 2008. Mr Davis has been on death row in the U.S. state of Georgia since 1991. According to Troy Davis’ lawyers, there is abundant proof of his innocence, material evidence against him has never been produced and seven witnesses for the prosecution have retracted their testimony.

US Supreme Court ordered mandating a new evidentiary hearing in June 2010, where the burden is on him to prove his innocence, beyond reasonable doubt, of a crime that happened over 20 years ago.

Ethiopian national who has spent just under seven years in custody, four of which in Guantanamo. He was among those captured and transported under the US extraordinary rendition program. Mr Mohamed has insisted the only evidence against him was obtained using torture. In August 2007, Britain asked the US to return Mr Mohamed and others to the UK, and in 2009 the U.S. dropped all charges against him.

In its resolution adopted on 10 July 2008, the European Parliament:

- asked that Troy Davis’ death sentence be commuted and, in view of the abundant evidence which might lead to such commutation, for the relevant courts to grant him a retrial,

- urgently appealed urgently to the Georgia State Board of Pardons and Paroles to commute Troy Davis’ death sentence.

 

A letter of concern was sent on 8 December 2008.

 

uzbekistan

Mamir Azimov

Bahtior Hamrayev

 

Respectively head of the region and district branches of the Human Rights Society of Uzbekistan were physically assaulted by police officers on 11 November 2009. Azimov was arrested, detained for several hours and reportedly beaten in the police station.

A letter of concern was sent on 21 December 2009.

venezuela

Julio Soto

 

 

 

 

 

 

José Miguel Vivanco and Daniel Wilkinson

 

 

 

 

Manuel Rosales

 

On 1 October 2008, Julio Soto, a local opposition leader in Margarita Island, Nueva Esparta State, Venezuela. He was killed after receiving twenty shots at Maracibo, Western Venezuela – a crime that was committed under strange circumstances and that has yet to be resolved. Investigations are under way to determine the responsible behind the killing. As Soto was an active member of the opposition, it has been argued his killing was politically motivated.

 

Director and deputy director for the Americas of the NGO Human Rights Watch who were arbitrarily expelled by the Venezuelan authorities from the country for having presented a critical report on the civil liberties and human rights situation during President Hugo Chávez's 10 years in office.

 

 

An educator, politician and the most prominent leader in Venezuela's opposition, frequently attracting the anger and disdain of President Hugo Chavez. He is currently in Peru where he has been granted political asylum as hiding from politically motivated corruption charges brought against him in Venezuela.

 

In its resolution adopted on 23 October 2008, the European Parliament:

- vigorously condemned the murder of the student leader, Julio Soto.

- conveyed its condolences to the victim’s family and friends and called on the Venezuelan authorities to make every possible effort to investigate this crime as soon as possible, so that the perpetrators and those responsible are brought to justice and the crime does not go unpunished.

 

 

In its resolution adopted on 7 May 2009, the European Parliament:

- while welcomed the decision taken by the Peruvian Government to grant Manuel Rosales political asylum, strongly condemned the use of threats and violence, the abuse of power, defamation and the exploitation of the legal system as a political weapon designed to intimidate and eliminate opponents.

VIETNAM

Thich Quang Do

 

 

 

 

 

Nguyen Gia Thieu

Vietnamese Buddhist monk, religious leader, and critic of the Vietnamese government, and has been involved with its leadership since the 1960s. He is the current Patriarch of the Unified Buddhist Church of Vietnam, a currently banned religious body in Vietnam. Having returned from exile in early 90s he has been jailed several times in the 1990´s and was formally placed under house arrest by the authorities in June 2001.

 

A French citizen, importer of Swiss watches to Vietnam, who was detained without a trial for more than three years and later sentenced to 20 years imprisonment and a fine of $25 million.

In its resolution adopted on 26 November 2009, the European Parliament:

- demanded the unconditional release of Thich Quang Do and re-establishment of the legal status of the Unified Buddhist Church of Vietnam and of its dignitaries.

 

Letter of concern was sent on 1 October 2008.

zimbabwe

Jestina Mukoko

 

 

 

 

 

 

 

Zacharia Nkomo

Broderick Takawira

Pascal Gonzo

Jestina Mukoko, a journalist and the director of the Zimbabwe Peace Project (ZPP), an NGO that monitors human rights abuses throughout the country, was abducted from her home in December 2008 by state security agents. She was beaten, tortured, forced to confess to an alleged plot to mount a terrorist incursion from neighbouring Botswana, and subsequently imprisoned. Mukoko appealed her arrest through the court. Zimbabwean Supreme Court finally ruled on 28 September 2009 that state security forces had violated her human rights. A concurrent civil suit is still pending.

 

Zacharia Nkomo is the brother of the leading human rights lawyer Harrison Nkomo.

Broderick Takawira is a provincial coordinator of the ZPP, and Pascal Gonzo, a driver staff member at ZPP. They were all kidnapped by the Mugabe regime in December 2008.

In its resolution adopted on 18 December 2008, the European Parliament:

- firmly condemned the continuing violence perpetrated by the Mugabe regime against members and supporters of the MDC.

- was outraged by the spate of recent abductions of human rights defenders and called for their immediate release.

- called for the perpetrators of these abductions to be held to account.

ANNEX II

LIST OF RESOLUTIONS

List of resolutions adopted by the European Parliament between July 2008 and December 2009, and relating directly or indirectly to human rights violations in the world

(http://www.europarl.europa.eu/DROI)

Country

Date of adoption of resolution

 

 

AFRICA

 

 

DEMOCRATIC REPUBLIC OF CONGO

23.10.08 (Clashes in the eastern border areas), 20.11.08 (Response of the European Union to the deteriorating situation in the east), 17.12.09

GUINEA

15.01.09, 22.10.09

GUINEA-BISSAU

12.03.09

KENIA

15.01.09 (Press freedom)

MAURITANIA

04.09.08

NIGERIA

20.11.08 (Death penalty)

SIERRA LEONE

24.04.09 (Support for the Special Court for Sierra Leone)

SOMALIA

20.11.08

SUDAN

12.03.09 (Expulsions of NGOs from Darfur)

TANZANIA

04.09.08 (Albino killings)

UGANDA

21.10.08 (Joseph Kony), 17.12.09 (Anti-homosexual draft legislation)

ZIMBABWE

10.07.08, 18.12.08

 

AMERICA

 

 

NICARAGUA

18.12.08 (Attacks on human rights defenders, civil liberties and democracy), 26.11.09

UNITED STATES OF AMERICA

03.10.08 (Death penalty: the case of Troy Davis)

VENEZUELA

23.10.08, 7.05.09 (Case of Manuel Rosales)

 

 

 

ASIA

 

 

AZERBAIJAN

17.12.09 (Freedom of expression)

AFGHANISTAN

08.07.08 (Stabilisation of Afghanistan: challenges for the EU and the international community), 24.05.09 (Women's rights)

BANGLADESH

10.07.08

BURMA (MYANMAR)

23.10.08

CHINA

10.07.08 (Situation after the earthquake and before the Olympic Games), 26.11.09 (Minority rights and application of the death penalty)

KASHMIR

10.07.08

KAZAKHSTAN

17.10.09 (the case of Yevgeny Zhovtis)

LAOS

26.11.09

MADAGASCAR

07.05.09

PHILIPINES

12.03.09

SRI LANKA

05.02.09, 12.03.09, 17.09.09, 22.10.09

THAILAND

05.02.09 (Situation of Burmese refugees)

VIETNAM

22.10.08 (Democracy, human rights and the new EU-Vietnam Partnership and Cooperation Agreement), 26.11.09

 

EUROPE

 

 

ARMENIA

 

BELARUS

09.10.08 (elections), 15.01.09 (EU strategy), 02.04.09 (Bi-annual evaluation of the EU Belarus dialogue), 17.12.09

BOASNIA AND HERZEGOVINA

24.04.09

GEORGIA

03.10.08

ITALY

10.07.08 (Census of the Roma on the basis of ethnicity)

KOSOVO

05.02.09

RUSSIA

18.12.08 (Attacks on human rights defenders in Russia and the Anna Politkovskaya murder trial), 17.09.09 (Murder of human rights activists)

UKRAINE

23.19.08 (Commemoration of the Holodomor, the artificial famine 1932-1933)

 

 

 

MIDDLE EAST

 

 

IRAN

04.09.08 (Executions), 15.01.09 (the case of Shirin Ebadi), 07.05.09 (the case of Roxana Saberi), 22.10.09

IRAQ

24.04.09 (Humanitarian situation of Camp Ashraf residents)

ISRAEL

04.09.08 (Palestinian prisioners)

LEBANON

22.05.08

PALESTINE

04.09.08 (Palestinian prisoners in Israeli jails), 20.11.08 (al-Kurd family), 15.01.09 (Gaza)

SYRIA

17.09.09 (the case of Muhannad al-Hassani)

 

THEMATIC

 

 

Death Penalty

10.07.08 (particularly the case of Troy Davis)

The evaluation of EU sanctions as part of the EU’s actions and policies in the area of human rights

04.09.08

Promoting social inclusion and combating poverty: Promoting social inclusion and combating poverty (promoting social inclusion and combating poverty, including child poverty, in the EU)

09.10.08

The case of the Al-Kurd family

20.11.08

Development perspectives for peace-building and nation building in post-conflict situations

18.12.08

The situation of women in the Balkans

04.12.08

Srebrenica

15.01.09

Situation in the Gaza Strip

15.01.09

Situation in the Horn of Africa

15.01.09

50th anniversary of the Tibetan uprising and dialogue between His Holiness

the Dalai Lama and the Chinese Government

12.03.09

Democracy building in external relations

22.10.09

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.11.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

50

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gabriele Albertini, Pino Arlacchi, Bastiaan Belder, Frieda Brepoels, Elmar Brok, Mário David, Marietta Giannakou, Ana Gomes, Andrzej Grzyb, Heidi Hautala, Richard Howitt, Anneli Jäätteenmäki, Ioannis Kasoulides, Tunne Kelam, Nicole Kiil-Nielsen, Maria Eleni Koppa, Andrey Kovatchev, Paweł Robert Kowal, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Eduard Kukan, Alexander Graf Lambsdorff, Vytautas Landsbergis, Ulrike Lunacek, Barry Madlener, Mario Mauro, Kyriakos Mavronikolas, Francisco José Millán Mon, María Muñiz De Urquiza, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Raimon Obiols, Pier Antonio Panzeri, Alojz Peterle, Bernd Posselt, Cristian Dan Preda, Libor Rouček, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jacek Saryusz-Wolski, Werner Schulz, Charles Tannock, Zoran Thaler, Inese Vaidere, Kristian Vigenin

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Laima Liucija Andrikienė, Elisabeth Jeggle, Norbert Neuser, Vittorio Prodi, Helmut Scholz, Konrad Szymański, László Tőkés, Renate Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Leonidas Donskis, Filip Kaczmarek