EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung
1.12.2010 - (11324/2010 – C7‑0391/2010 – 2010/0106(NLE)) - ***
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Nathalie Griesbeck
PR_CNS_NLE-AP_art90
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung
(11324/2010 – C7‑0391/2010 – 2010/0106(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (11324/2010),
– in Kenntnis des Entwurfs des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung (10304/2010),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0391/2010),
– gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7‑0345/2010),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Georgiens zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Die Erweiterung der Europäischen Union auf 25 Mitgliedstaaten im Jahr 2004 und auf 27 Mitgliedstaaten im Jahr 2007 bot die Gelegenheit, einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit ihren Nachbarn im Osten und Süden zu schaffen; so betreibt die Europäische Union eine erweiterte Nachbarschaftspolitik, welche die Länder bis hin zum Südkaukasus umfasst und das Ziel verfolgt, die Beziehungen der Europäischen Union zu den Ländern an den Außengrenzen der Union zu vertiefen, deren Sicherheit, Entwicklung und Stabilität zu fördern und zu vermeiden, dass sich neue Gräben auf dem europäischen Kontinent auftun.
Europa hat damit sein wachsendes Interesse an den Staaten des Südkaukasus gezeigt und muss nun sein Engagement in Bezug auf die Staaten dieser Region, die ein zu sicherndes Gebiet an seinen neuen Außengrenzen darstellen, fortsetzen. Der Südkaukasus ist von strategischer Bedeutung für die Europäische Union; diese kann die Region dabei unterstützen, sich in den Bereichen Wirtschaft und Handel weiterzuentwickeln. Vor allem jedoch müssen die Maßnahmen der Europäischen Union ermutigend wirken, wobei die Grundsätze der verantwortungsvollen Staatsführung und der umfassenden Achtung der Menschenrechte und der Demokratie eingefordert werden müssen. So muss die Europäische Union eine aktivere Rolle im Südkaukasus spielen, worauf in der vom Europäischen Parlament im Mai 2010 angenommenen Entschließung 2009/2216(INI) hingewiesen wird; ferner sollte sie eine Strategie zur Förderung von Stabilität und Wohlstand erarbeiten und zur Beilegung von Konflikten in der Region beitragen.
Im Übrigen wird die schrittweise Vertiefung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern des Südkaukasus, im vorliegenden Fall Georgien, mit Sicherheit zu Verbesserungen bei der Ausübung des Rechts und bei der Achtung der Freiheiten beitragen. Die beiden vor kurzem mit Georgien geschlossenen Abkommen – das eine über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, das andere zur Erleichterung der Visaerteilung – werden in hohem Maße zum Erreichen dieser Ziele beitragen.
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Die Berichterstatterin befürwortet daher den Abschluss dieser beiden zusammenhängenden und parallelen Abkommen mit Georgien; die beiden Abkommen werden die Grenzen des Raums der Freiheit und der Sicherheit verschieben und diesen Raum über die Europäische Union hinaus auf das Nachbarland ausdehnen.
Bei den beiden Abkommen handelt es sich in erster Linie um eine sehr wichtige Zwischenstation, um einen Fortschritt in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Georgien. Denn auf georgischer Seite ist ganz klar der Wille zur Annäherung an die Europäische Union vorhanden; dieser Wille ist in den letzten Jahren anhand einer ganzen Reihe wichtiger politischer Maßnahmen zum Ausdruck gekommen, von der Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Georgien bis hin zum Beitritt Georgiens zum Europarat oder zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Abschluss dieser Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien ist somit – angesichts des georgischen Strebens nach Europa – eine ermutigende Entwicklung und ein starkes Zeichen vonseiten der Europäischen Union. Er wird zur Herstellung freundschaftlicher Beziehungen, zu Stabilität, Sicherheit und zum Wohlergehen der Bürger beitragen.
Die Abkommen mit Georgien sind im Übrigen auch unter regionalen Gesichtspunkten wichtig und werden einen Beitrag zu den Bemühungen der Europäischen Union um eine stärkere Zusammenarbeit mit anderen Ländern in der Region leisten. Für Georgien bedeutet dies ebenfalls einen Fortschritt sowie einen Anreiz, die Zusammenarbeit mit seinen Nachbarn und mit der Europäischen Union zu vertiefen.
Des Weiteren werden diese Abkommen Georgien dazu ermutigen, die notwendigen Reformen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht anzugehen. Die Berichterstatterin ist davon überzeugt, dass die Europäische Union und Georgien im Geiste gemeinsamer Verpflichtung die illegale Einwanderung wirksam bekämpfen und zur Entwicklung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Zivilgesellschaft beitragen können, indem sie eine einfachere Kontaktaufnahme und einfacheres Reisen der Menschen zwischen den Gebieten der beiden Vertragsparteien fördern.
Das Abkommen zur Erleichterung der Visaerteilung wird insbesondere persönliche Kontakte zwischen den Bürgern erleichtern, was eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, die Entwicklung wirtschaftlicher, humanitärer, kultureller, wissenschaftlicher und anderer Beziehungen zu gewährleisten. Die Abschaffung der Visumpflicht für die Bürger Georgiens wird einen wichtigen Schritt auf deren Weg nach Europa darstellen. Eine Regelung zur Erleichterung der Visaerteilung ist von großer Bedeutung im Leben der Menschen, da sie die zwischenmenschlichen Kontakte fördert und die Verwirklichung der Idee von der Freizügigkeit als einem der Grundrechte in Europa darstellt.
Zur Umsetzung der beiden Abkommen:
Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass Informationskampagnen in Georgien unbedingt notwendig sind, damit die Bevölkerung über die neue Lage unterrichtet wird und von den damit verbundenen neuen Möglichkeiten profitiert. Ferner sollte über die Änderungen in der Visapolitik auch umgehend auf den Websites der EU-Organe informiert werden.
Die Berichterstatterin empfiehlt darüber hinaus dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments sowie der Kommission, der die Überwachung der Anwendung dieser Abkommen obliegt, nach deren Umsetzung etwaige Hindernisse oder asymmetrische Beschränkungen zu ermitteln, die der ordnungsgemäßen Anwendung und der Gegenseitigkeit der Verfahren im Wege stehen könnten, und zwar sowohl im Hinblick auf die konsularischen Vertretungen als auch beim Grenzübertritt.
Schließlich bedauert die Berichterstatterin, dass das Europäische Parlament in Bezug auf die Eröffnung und den Ablauf der Verhandlungen im Hinblick auf die Unterzeichnung solcher Abkommen kaum einbezogen und unterrichtet wird. In seiner Eigenschaft als direkte Vertretung der Bürger Europas kann das Europäische Parlament entscheidend zur Stärkung der Rechenschaftspflicht im Rahmen des auswärtigen Handelns der Europäischen Union sowie zur demokratischen Kontrolle beitragen. Die Berichterstatterin erwartet von der Kommission, dass diese das Europäische Parlament gemäß dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Organen über die Ergebnisse der Umsetzung der Abkommen unterrichtet.
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (7.10.2010)
für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung
(11324/2010 – C7-0391/2010 – 2010/0106(NLE))
Verfasser der Stellungnahme: Krzysztof Lisek
KURZE BEGRÜNDUNG
Das politische Mandat für den Abschluss von Abkommen über die Erleichterung der Erteilung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen ist im Haager Programm vom November 2004 formuliert worden, durch das ein gemeinsamer Ansatz entwickelt werden soll.
In ihrer Mitteilung vom 4. Dezember 2006 über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP)[1] hatte die Kommission empfohlen, mit den ENP-Ländern Verhandlungen über Rückübernahme und Visumerleichterung aufzunehmen.
In der Gemeinsamen Erklärung des Prager Gipfeltreffens zur Östlichen Partnerschaft vom 7. Mai 2009 wird als langfristiges Ziel die Abschaffung der Visumpflicht festgelegt; dies ist ein schrittweiser Prozess, der mit einer Verbesserung der Sicherheitsbedingungen einhergehen muss, um grenzübergreifende Kriminalität und eine ungeregelte Zuwanderung zu bekämpfen.
Der Entwurf eines Beschlusses trägt dem bestehenden Rahmen für die Zusammenarbeit mit Georgien Rechnung und spiegelt ihn wider, insbesondere das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, das seit 1. Juli 1999 in Kraft ist, den Aktionsplan EU-Georgien im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (der am 14. November 2006 angenommen wurde) und die oben genannte Prager Erklärung.
Die Verhandlungsrichtlinien für den Abschluss eines Visaerleichterungsabkommens mit Georgien wurden am 27. November 2008 vom Rat verabschiedet. Die Verhandlungen fanden während des gesamten Jahres 2009 statt, und der vereinbarte Wortlaut wurde am 25. November 2009 paraphiert. Seit 1. Juni 2006 sind die Bürger der EU bei Reisen nach Georgien von höchstens 90 Tagen von der Visumpflicht befreit.
Der Entwurf eines Beschlusses über den Abschluss des Abkommens umfasst Elemente, die standardmäßig in Visaerleichterungsabkommen der EU enthalten sind; sie betreffen die Fristen für die Erteilung der Visa, die Gebühren und Befreiungen von Gebühren, die erforderlichen Nachweise und Befreiungen sowie eine gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei Reisedokumenten. Auf ausdrücklichen Wunsch Georgiens enthält der Entwurf im Hinblick auf Reiseerleichterungen für einen erweiterten Kreis von Personen, die mit Staatsbürgern Georgiens mit rechtmäßigem Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der EU verwandt sind, ferner eine Erklärung der Europäischen Union über Erleichterungen für Familienangehörige. Die Bestimmungen gelten nicht für das Vereinigte Königreich, Irland und das Königreich Dänemark. Diese Länder werden ebenso wie nicht der EU angehörende Länder, die jedoch das Abkommen von Schengen unterzeichnet haben, aufgefordert, bilaterale Abkommen zur Erleichterung der Visaerteilung zu schließen.
Aufgrund der Verbesserung der Mobilität werden die zwischenmenschlichen Kontakte als wichtiger Bestandteil des Ausbaus der wirtschaftlichen, humanitären, kulturellen und sonstigen Beziehungen gefördert werden. Im Hinblick darauf, dass das langfristige Ziel in der gänzlichen Abschaffung der Visumpflicht besteht, ist dieser Aspekt somit ausschlaggebend für die Verwirklichung der Östlichen Partnerschaft.
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Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten fordert den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres als den federführenden Ausschuss auf, dem Parlament die Zustimmung zum Abschluss des Abkommens vorzuschlagen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
5.10.2010 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
25 2 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Gabriele Albertini, Frieda Brepoels, Andrzej Grzyb, Heidi Hautala, Ioannis Kasoulides, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Vytautas Landsbergis, Krzysztof Lisek, Mario Mauro, Francisco José Millán Mon, María Muñiz De Urquiza, Norica Nicolai, Raimon Obiols, Kristiina Ojuland, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Libor Rouček, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Adrian Severin, Ernst Strasser |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Nikolaos Chountis, Marietje Schaake, Helmut Scholz |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Marie-Christine Vergiat |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
26.10.2010 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
47 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Sonia Alfano, Rita Borsellino, Emine Bozkurt, Simon Busuttil, Carlos Coelho, Cornelis de Jong, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Cornelia Ernst, Tanja Fajon, Hélène Flautre, Kinga Gál, Kinga Göncz, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Ágnes Hankiss, Salvatore Iacolino, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Juan Fernando López Aguilar, Clemente Mastella, Véronique Mathieu, Nuno Melo, Louis Michel, Claude Moraes, Jan Mulder, Georgios Papanikolaou, Carmen Romero López, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Csaba Sógor, Rui Tavares, Valdemar Tomaševski, Wim van de Camp, Axel Voss, Renate Weber, Tatjana Ždanoka |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Alexander Alvaro, Edit Bauer, Andrew Henry William Brons, Anna Maria Corazza Bildt, Nadja Hirsch, Monika Hohlmeier, Franziska Keller, Ádám Kósa, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Petru Constantin Luhan, Mariya Nedelcheva, Joanna Senyszyn, Cecilia Wikström |
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