EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

1.12.2010 - (15507/2010 – C7‑0392/2010 – 2010/0108(NLE)) - ***

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Nathalie Griesbeck
PR_CNS_NLE-AP_art90

Verfahren : 2010/0108(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0346/2010

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

(15507/2010 – C7‑0392/2010 – 2010/0108(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (15507/2010),

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (14654/2010),

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 79 Absatz 3 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0392/2010),

–   gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7‑0346/2010),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Georgiens zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Die Erweiterung der Europäischen Union auf 25 Mitgliedstaaten im Jahr 2004 und auf 27 Mitgliedstaaten im Jahr 2007 bot die Gelegenheit, einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit ihren Nachbarn im Osten und Süden zu schaffen; so betreibt die Europäische Union eine erweiterte Nachbarschaftspolitik, welche die Länder bis hin zum Südkaukasus umfasst und das Ziel verfolgt, die Beziehungen der Europäischen Union zu den Ländern an den Außengrenzen der Union zu vertiefen, deren Sicherheit, Entwicklung und Stabilität zu fördern und zu vermeiden, dass sich neue Gräben auf dem europäischen Kontinent auftun.

Europa hat damit sein wachsendes Interesse an den Staaten des Südkaukasus gezeigt und muss nun sein Engagement in Bezug auf die Staaten dieser Region, die ein zu sicherndes Gebiet an seinen neuen Außengrenzen darstellen, fortsetzen. Der Südkaukasus ist von strategischer Bedeutung für die Europäische Union; diese kann die Region dabei unterstützen, sich in den Bereichen Wirtschaft und Handel weiterzuentwickeln. Vor allem jedoch müssen die Maßnahmen der Europäischen Union ermutigend wirken, wobei die Grundsätze der verantwortungsvollen Staatsführung und der umfassenden Achtung der Menschenrechte und der Demokratie eingefordert werden müssen. So muss die Europäische Union eine aktivere Rolle im Südkaukasus spielen, worauf in der vom Europäischen Parlament im Mai 2010 angenommenen Entschließung 2009/2216(INI) hingewiesen wird; ferner sollte sie eine Strategie zur Förderung von Stabilität und Wohlstand erarbeiten und zur Beilegung von Konflikten in der Region beitragen.

Im Übrigen wird die schrittweise Vertiefung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern des Südkaukasus, im vorliegenden Fall Georgien, mit Sicherheit zu Verbesserungen bei der Ausübung des Rechts und bei der Achtung der Freiheiten beitragen. Die beiden vor kurzem mit Georgien geschlossenen Abkommen – das eine über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, das andere zur Erleichterung der Visaerteilung – werden in hohem Maße zum Erreichen dieser Ziele beitragen.

* *

Die Berichterstatterin befürwortet daher den Abschluss dieser beiden zusammenhängenden und parallelen Abkommen mit Georgien; die beiden Abkommen werden die Grenzen des Raums der Freiheit und der Sicherheit verschieben und diesen Raum über die Europäische Union hinaus auf das Nachbarland ausdehnen.

Bei den beiden Abkommen handelt es sich in erster Linie um eine sehr wichtige Zwischenstation, um einen Fortschritt in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Georgien. Denn auf georgischer Seite ist ganz klar der Wille zur Annäherung an die Europäische Union vorhanden; dieser Wille ist in den letzten Jahren anhand einer ganzen Reihe wichtiger politischer Maßnahmen zum Ausdruck gekommen, von der Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Georgien bis hin zum Beitritt Georgiens zum Europarat oder zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Abschluss dieser Abkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien ist somit – angesichts des georgischen Strebens nach Europa – eine ermutigende Entwicklung und ein starkes Zeichen vonseiten der Europäischen Union. Er wird zur Herstellung freundschaftlicher Beziehungen, zu Stabilität, Sicherheit und zum Wohlergehen der Bürger beitragen.

Die Abkommen mit Georgien sind im Übrigen auch unter regionalen Gesichtspunkten wichtig und werden einen Beitrag zu den Bemühungen der Europäischen Union um eine stärkere Zusammenarbeit mit anderen Ländern in der Region leisten. Für Georgien bedeutet dies ebenfalls einen Fortschritt sowie einen Anreiz, die Zusammenarbeit mit seinen Nachbarn und mit der Europäischen Union zu vertiefen.

Des Weiteren werden diese Abkommen Georgien dazu ermutigen, die notwendigen Reformen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht anzugehen. Die Berichterstatterin ist davon überzeugt, dass die Europäische Union und Georgien im Geiste gemeinsamer Verpflichtung die illegale Einwanderung wirksam bekämpfen und zur Entwicklung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Zivilgesellschaft beitragen können, indem sie eine einfachere Kontaktaufnahme und einfacheres Reisen der Menschen zwischen den Gebieten der beiden Vertragsparteien fördern.

Das Abkommen zur Erleichterung der Visaerteilung wird insbesondere persönliche Kontakte zwischen den Bürgern erleichtern, was eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, die Entwicklung wirtschaftlicher, humanitärer, kultureller, wissenschaftlicher und anderer Beziehungen zu gewährleisten. Die Abschaffung der Visumpflicht für die Bürger Georgiens wird einen wichtigen Schritt auf deren Weg nach Europa darstellen. Eine Regelung zur Erleichterung der Visaerteilung ist von großer Bedeutung im Leben der Menschen, da sie die zwischenmenschlichen Kontakte fördert und die Verwirklichung der Idee von der Freizügigkeit als einem der Grundrechte in Europa darstellt.

Zur Umsetzung der beiden Abkommen:

Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass Informationskampagnen in Georgien unbedingt notwendig sind, damit die Bevölkerung über die neue Lage unterrichtet wird und von den damit verbundenen neuen Möglichkeiten profitiert. Ferner sollte über die Änderungen in der Visapolitik auch umgehend auf den Websites der EU-Organe informiert werden.

Die Berichterstatterin empfiehlt darüber hinaus dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments sowie der Kommission, der die Überwachung der Anwendung dieser Abkommen obliegt, nach deren Umsetzung etwaige Hindernisse oder asymmetrische Beschränkungen zu ermitteln, die der ordnungsgemäßen Anwendung und der Gegenseitigkeit der Verfahren im Wege stehen könnten, und zwar sowohl im Hinblick auf die konsularischen Vertretungen als auch beim Grenzübertritt.

Schließlich bedauert die Berichterstatterin, dass das Europäische Parlament in Bezug auf die Eröffnung und den Ablauf der Verhandlungen im Hinblick auf die Unterzeichnung solcher Abkommen kaum einbezogen und unterrichtet wird. In seiner Eigenschaft als direkte Vertretung der Bürger Europas kann das Europäische Parlament entscheidend zur Stärkung der Rechenschaftspflicht im Rahmen des auswärtigen Handelns der Europäischen Union sowie zur demokratischen Kontrolle beitragen. Die Berichterstatterin erwartet von der Kommission, dass diese das Europäische Parlament gemäß dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Organen über die Ergebnisse der Umsetzung der Abkommen unterrichtet.

* *

MINDERHEITENANSICHT

gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Geschäftsordnung von

Tatjana Ždanoka im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Rui Tavares im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Das Europäische Parlament muss gewährleisten, dass das Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Georgien mit den europäischen und internationalen Rechtvorschriften über Grundrechte und Asyl uneingeschränkt im Einklang steht. Dieses Abkommen sollte nicht geschlossen werden, bevor eine gründliche Evaluierung der bestehenden Rückübernahmeabkommen vorgenommen wurde.

Wir haben aus folgenden Gründen gegen das Abkommen gestimmt:

–    Auf der Grundlage dieses Abkommens sollen Menschen in ein Land zurückgeschickt werden, in dem laut dem weltweiten Aufruf 2010-2011 des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in den letzten gut 16 Jahren rund 212 000 Binnenvertriebene gezählt wurden, die schutzbedürftig sind und Mittel benötigen, um nicht mehr auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, in dem sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt in allen Teilen der Gesellschaft herrscht und in dem polizeiliche Misshandlungen geduldet werden.

–   Das Abkommen gilt auch für diejenigen ehemaligen Einwohner von Abchasien und Südossetien, die in Wirklichkeit keinerlei Verbindungen mit Georgien haben.

–   Es enthält keine strengen Absicherungen in Bezug auf Verstöße gegen die Grundrechte und zur Gewährleistung hoher Aufnahmenormen; diese sind in Georgien vielmehr niedrig.

–   Es enthält zahlreiche Schlupflöcher und Unklarheiten, die im Gemischten Rückübernahmeausschuss geklärt werden könnten, in dem das Europäische Parlament leider kein Mitspracherecht hat, obwohl dies angesichts seiner neuen Befugnisse völlig legitim wäre.

–   Der Schutz personenbezogener Daten wird nicht angemessen garantiert: Daten können ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Person an „andere Stellen“ weitergeleitet werden.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (7.10.2010)

für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
(15507/2010 – C7-0392/2010 – 2010/0108(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: Krzysztof Lisek

KURZE BEGRÜNDUNG

In ihrer Mitteilung vom 4. Dezember 2006 über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP)[1] hatte die Kommission empfohlen, mit den ENP-Ländern Verhandlungen über Rückübernahme und Visumerleichterung aufzunehmen.

In der Gemeinsamen Erklärung des Prager Gipfeltreffens zur Östlichen Partnerschaft vom 7. Mai 2009 wird die Bedeutung der Förderung der Mobilität der Bürger in einem sicheren Umfeld durch Visumerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen hervorgehoben. Als langfristiges Ziel wird die Abschaffung der Visumpflicht festgelegt, die mit einer Verbesserung der Sicherheitsbedingungen einhergehen muss, um grenzübergreifende Kriminalität und eine ungeregelte Zuwanderung zu bekämpfen.

Der Entwurf eines Beschlusses trägt dem bestehenden Rahmen für die Zusammenarbeit mit Georgien Rechnung und spiegelt ihn wider, insbesondere das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, das seit 1. Juli 1999 in Kraft ist, den Aktionsplan EU-Georgien im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (der am 14. November 2006 angenommen wurde) und die oben genannte Prager Erklärung.

Die förmliche Genehmigung für die Verhandlungen über das Rückübernahmeabkommen mit Georgien wurde am 27. November 2008 erteilt, und der vereinbarte Wortlaut wurde am 25. November 2009 paraphiert.

Der Entwurf eines Beschlusses über den Abschluss des Abkommens umfasst eine Reihe von Elementen, die standardmäßig in Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Drittländern enthalten sind. Die Rückübernahmepflichten beruhen auf uneingeschränkter Gegenseitigkeit und betreffen sowohl eigene Staatsangehörige als auch Drittstaatsangehörige und Staatenlose; außerdem werden die Bedingungen für die Pflicht der Rückübernahme der beiden letzteren Gruppen festgelegt. Im Abkommen werden die Vereinbarungen für die praktische Anwendung des Abkommens festgelegt, darunter die Einsetzung eines Gemischten Rückübernahmeausschusses, die Modalitäten für das beschleunigte Verfahren und die Bestimmungen über Kosten, Datenschutz und das Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen. Das Abkommen gilt für das Hoheitsgebiet von Georgien und der EU mit Ausnahme von Irland und Dänemark, während das Vereinigte Königreich den Wunsch geäußert hat, Vertragspartei des Abkommens zu sein.

Georgien hat eine Reihe einschlägiger internationaler Übereinkommen ratifiziert, darunter das Genfer Übereinkommen aus dem Jahr 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und das Protokoll aus dem Jahr 1967. Es ist Mitglied des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Des Weiteren ist Georgien Partnerland im Rahmen der Östlichen Partnerschaft, die den Grundsätzen des Völkerrechts und den Grundwerten verpflichtet ist, zu denen auch die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zählt, und am 15. Juli 2010 wurden Verhandlungen für ein neues, weiterführendes Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Georgien aufgenommen. Außerdem wurde ein Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Georgien eingerichtet, dessen dritte Runde am 9. Juli 2010 in freundlicher, offener und konstruktiver Atmosphäre stattfand.

In Anbetracht dieser Ausführungen ist der Verfasser der Stellungnahme der Auffassung, dass der in Georgien bestehende Rahmen ausreichend ist, um zu gewährleisten, dass die Rechte der gemäß diesem Abkommen behandelten Personen geachtet werden. Das Rückübernahmeabkommen sollte zügig geschlossen werden und gleichzeitig mit dem Visaerleichterungsabkommen in Kraft treten, da die beiden Abkommen miteinander in Zusammenhang stehen.

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Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten fordert den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres als den federführenden Ausschuss auf, dem Parlament die Zustimmung zum Abschluss des Abkommens vorzuschlagen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.10.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

4

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gabriele Albertini, Frieda Brepoels, Andrzej Grzyb, Heidi Hautala, Ioannis Kasoulides, Tunne Kelam, Nicole Kiil-Nielsen, Andrey Kovatchev, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Vytautas Landsbergis, Krzysztof Lisek, Mario Mauro, Francisco José Millán Mon, María Muñiz De Urquiza, Norica Nicolai, Raimon Obiols, Kristiina Ojuland, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Libor Rouček, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Adrian Severin, Ernst Strasser, Boris Zala

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Nikolaos Chountis, Evgeni Kirilov, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Dominique Vlasto

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Marie-Christine Vergiat

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.10.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

6

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Sonia Alfano, Rita Borsellino, Emine Bozkurt, Simon Busuttil, Carlos Coelho, Cornelis de Jong, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Cornelia Ernst, Tanja Fajon, Hélène Flautre, Kinga Gál, Kinga Göncz, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Ágnes Hankiss, Salvatore Iacolino, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Juan Fernando López Aguilar, Clemente Mastella, Véronique Mathieu, Nuno Melo, Louis Michel, Claude Moraes, Jan Mulder, Georgios Papanikolaou, Carmen Romero López, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Csaba Sógor, Rui Tavares, Valdemar Tomaševski, Wim van de Camp, Axel Voss, Renate Weber, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Alexander Alvaro, Edit Bauer, Andrew Henry William Brons, Anna Maria Corazza Bildt, Nadja Hirsch, Monika Hohlmeier, Franziska Keller, Ádám Kósa, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Petru Constantin Luhan, Mariya Nedelcheva, Joanna Senyszyn, Cecilia Wikström