BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments

9.12.2010 - (KOM(2010)0760 – C7‑0000/2010 – 2010/2293(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Reimer Böge

Verfahren : 2010/2293(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0367/2010
Eingereichte Texte :
A7-0367/2010
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments

(KOM(2010)0760 – C7‑0000/2010 – 2010/2293(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2010)0760 – C7‑0000/2010),

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] (IIV vom 17. Mai 2006), insbesondere auf Nummer 27,

–   unter Hinweis auf seine erste Lesung vom 20. Oktober 2010 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2011[2],

–   unter Hinweis auf die Ergebnisse der Vermittlung vom 15. November 2010,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7‑0367/2010),

A. in der Erwägung, dass die Obergrenzen des Mehrjährigen Finanzrahmens, insbesondere für Teilrubrik 1a und Rubrik 4, die Finanzierung der EU-Prioritäten nicht gestatten, ohne dass die bestehenden Instrumente und Maßnahmen gefährdet werden,

B.  in der Erwägung, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde im Rahmen der Vermittlung vereinbarten, unter der Voraussetzung, dass eine globale Einigung über alle anhängigen Fragen erzielt werden könne, das Flexibilitätsinstrument zu mobilisieren, um die Mittelaufstockungen für die ermittelten Prioritäten in diesen beiden Rubriken zu bewerkstelligen,

1.  stellt fest, dass die Obergrenzen der Teilrubrik 1a und der Rubrik 4 trotz begrenzter Erhöhungen der Verpflichtungsermächtigungen für eine beschränkte Zahl von Haushaltslinien keine angemessene Finanzierung der von Parlament und Rat befürworteten ausgewählten Prioritäten gestatten;

2.  begrüßt daher die im Vermittlungsverfahren erzielte Einigung über die Nutzung des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung des Programms Lebenslanges Lernen sowie des Programms Wettbewerb und Innovation im Rahmen der Teilrubrik 1a und die Finanzierung der Finanzhilfe für Palästina, den Friedensprozess und das UNRWA im Rahmen der Rubrik 4 in Höhe eines Gesamtbetrags von 105 Mio. EUR;

3.  weist darauf hin, dass diese Programme für die Zukunft der Union entscheidend sind, da sie eindeutig als Motor für die Wirtschaftstätigkeit und für die Rolle der Union als globaler Akteur fungieren;

4.  bekräftigt, dass die in Nummer 27 der IIV vom 17. Mai 2006 vorgesehene Mobilisierung dieses Instruments einmal mehr unterstreicht, dass für den EU-Haushaltsplan eine immer größere Flexibilität notwendig ist;

5.   billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

6.   beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

ANLAGE: VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom xxx

über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments

Gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 27 Absatz 5,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission[2],

sind die beiden Teile der Haushaltsbehörde nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Teilrubrik 1a und der Rubrik 4 im Zuge der Vermittlung vom 11. November 2010 übereingekommen, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um die im Haushaltsplan 2011 veranschlagten Mittel über die Obergrenze der Teilrubrik 1a und der Rubrik 4 hinaus aufzustocken, und zwar um

 18 Mio. EUR für das Programm „Lebenslanges Lernen“ unter der Teilrubrik 1a,

 16 Mio. EUR für das Programm „Wettbewerb und Innovation“ unter der Teilrubrik 1a,

 71 Mio. EUR. für Palästina unter der Rubrik 4, und        

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um in Teilrubrik 1a Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 34 Mio. EUR und in Rubrik 4 Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 71 Mio. EUR einzustellen.

Mit diesen Mitteln soll die Finanzierung für folgende Maßnahmen ergänzt werden:

 18 Mio. EUR für das Programm „Lebenslanges Lernen“ unter Teilrubrik 1a,

 16 Mio. EUR für das Programm „Wettbewerb und Innovation“ unter Teilrubrik 1a,

 71 Mio. EUR. für Palästina unter Rubrik 4.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu

Im Namen des Europäischen Parlaments    Im Namen des Rates

Der Präsident                                               Der Präsident

  • [1]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [2]               ABl. […].

BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006[1] ermöglicht die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung genau bestimmter Ausgaben, die innerhalb der Obergrenze einer oder mehrerer Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens nicht getätigt werden können.

Für den Haushaltsplan 2011 sind zusätzliche Ausgaben über die Obergrenzen der Rubriken 1a und 4 hinaus erforderlich. Deshalb wird vorgeschlagen, gemäß Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen.

Folgende Beträge sollen verwendet werden:

 18 Mio. EUR für das Programm „Lebenslanges Lernen“ unter Teilrubrik 1a,

 16 Mio. EUR für das Programm „Wettbewerb und Innovation“ unter Teilrubrik 1a,

 71 Mio. EUR. für Palästina unter Rubrik 4.

Die beiden Teile der Haushaltsbehörde werden daran erinnert, dass die Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Haushaltsplans 2011 erfolgen muss.

  • [1]               ABl. C 139, 14.06.2006, S. 1.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

8.12.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Damien Abad, Alexander Alvaro, Marta Andreasen, Francesca Balzani, Reimer Böge, Lajos Bokros, Giovanni Collino, Jean-Luc Dehaene, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Ingeborg Gräßle, Estelle Grelier, Lucas Hartong, Jutta Haug, Jiří Havel, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Alain Lamassoure, Giovanni La Via, Vladimír Maňka, Barbara Matera, Claudio Morganti, Nadezhda Neynsky, Miguel Portas, Dominique Riquet, Derek Vaughan, Angelika Werthmann

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Roberto Gualtieri, Paul Rübig

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Bart Staes