BERICHT zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, alle Einzelpläne, in der vom Rat geänderten Fassung

10.12.2010 - (C7‑0000/2010 – 2010/2290(BUD))

Entschließungsantrag
Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Sidonia Elżbieta Jędrzejewska – (Einzelplan III – Kommission)
Helga Trüpel – (Andere Einzelpläne)


Verfahren : 2010/2290(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0369/2010

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011, alle Einzelpläne, in der vom Rat geänderten Fassung

(C7‑0000/2010 – 2010/2290(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–   gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften[1],

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2],

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2010 zu dem Haushaltsplan 2011[4],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2010 zu dem Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2011[5],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2010 zu dem Standpunkt des Parlaments zum Entwurf des Haushaltsplans 2011 in der vom Rat geänderten Fassung[6],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zu den laufenden Verhandlungen über den Haushaltsplan 2011[7],

–   in Kenntnis des neuen Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 (KOM(2010)0750), den die Kommission am 26. November 2010 gemäß Artikel 314 Absatz 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgelegt hat,

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Haushalts-Trilogs vom 6. Dezember 2010,

–   in Kenntnis des Standpunkts des Rates zum Haushaltsplan der Europäischen Union vom 10. Dezember 2010 (C7-0000/2010),

–   gestützt auf Artikel 75b seiner Geschäftsordnung,

–   unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A7-0369/2010),

1.      vertritt die Auffassung, dass es – obwohl der Haushaltsplan in der vom Rat geänderten Fassung den Anforderungen an einen nachhaltigen, kohärenten und effizienten EU-Haushaltsplan nicht in allen Punkten gerecht wird – Aufgabe des Parlaments ist, der Union einen Haushaltplan zu geben, der von Beginn des kommenden Haushaltsjahres an vollständig und berechenbar umgesetzt werden kann;

2.      vertritt gemäß Artikel 314 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Auffassung, dass einige Rückstellungen von Mitteln erforderlich sind, um der Kommission zu helfen, die Transparenz von Informationen und die Ausführung der Mittel aus Einzelplan III des Haushaltsplans zu verbessern; billigt den durch den Standpunkt des Rates geänderten Haushaltsplan 2011 in der geänderten Fassung;

3.      billigt die dieser Entschließung beigefügte Gemeinsame Erklärung zu Zahlungsermächtigungen;

4.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission und den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen zu übermitteln.

ANLAGE: ENTWURF EINER GEMEINSAMEN ERKLÄRUNG ZU ZAHLUNGSERMÄCHTIGUNGEN

„Angesichts der laufenden Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten einigen sich das Europäische Parlament und der Rat auf die Höhe der Zahlungsermächtigungen für 2011, wie im Entwurf des Haushaltsplans der Kommsission vom 26. November vorgeschlagen. Sie fordern die Kommission auf, einen Berichtigungshaushaltsplan vorzulegen, falls die in den Haushaltsplan 2011 eingesetzten Mittel nicht ausreichen, um die Ausgaben im Rahmen der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung), Teilrubrik 1b (Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung), Rubrik 2 (Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen), Rubrik 3 (Bürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht) und Rubrik 4 (Die EU als globaler Akteur) zu decken.

Insbesondere fordern das Europäische Parlament und der Rat die Kommission auf, bis spätestens Ende September 2011 die letzten aktualisierten Zahlen betreffend den Sachstand und Schätzungen für die Zahlungsermächtigungen im Rahmen von Teilrubrik 1b (Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung) und die ländliche Entwicklung im Rahmen von Rubrik 2 (Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen) und gegebenenfalls allein zu diesem Zweck den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vorzulegen.

Das Europäische Parlament und der Rat werden so rasch wie möglich Stellung zu jedwedem Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans nehmen, um Deckungslücken bei den Zahlungsermächtigungen zu vermeiden. Außerdem verpflichten sich das Europäische Parlament und der Rat, eine etwaige Übertragung von Zahlungsermächtigungen, einschließlich zwischen Rubriken des Finanzrahmens, möglichst rasch zu bearbeiten, um die in den Haushaltsplan eingesetzten Zahlungsermächtigungen bestmöglich zu verwenden und sie an den tatsächlichen Vollzug und die tatsächlichen Erfordernisse anzupassen.“

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

8.12.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

5

10

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Damien Abad, Alexander Alvaro, Marta Andreasen, Francesca Balzani, Reimer Böge, Lajos Bokros, Giovanni Collino, Jean-Luc Dehaene, James Elles, Göran Färm, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazábal Rubial, Salvador Garriga Polledo, Jens Geier, Ivars Godmanis, Ingeborg Gräßle, Estelle Grelier, Lucas Hartong, Jiří Havel, Monika Hohlmeier, Sidonia Elżbieta Jędrzejewska, Anne E. Jensen, Ivailo Kalfin, Sergej Kozlík, Jan Kozłowski, Giovanni La Via, Vladimír Maňka, Barbara Matera, Claudio Morganti, Nadezhda Neynsky, Miguel Portas, Dominique Riquet, Derek Vaughan, Angelika Werthmann, Jacek Włosowicz

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Gerben-Jan Gerbrandy, Roberto Gualtieri, Peter Šťastný, Georgios Stavrakakis, Theodor Dumitru Stolojan

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Tamás Deutsch, Bart Staes