BERICHT über die Anerkennung der Landwirtschaft als Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit

16.12.2011 - (2010/2112(INI))

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatterin: Daciana Octavia Sârbu

Verfahren : 2010/2112(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0376/2010

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der Anerkennung der Landwirtschaft als Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit

(2010/2112(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2010 zu der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Januar 2009 zu dem Thema „Die Gemeinsame Agrarpolitik und die globale Ernährungssicherheit“[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2010 zu dem Thema „Die Landwirtschaft der EU und der Klimawandel“[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2010 zu dem Thema „Gerechte Einkommen für Landwirte: die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“[4],

–   in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (SEK(2010)1058),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2008 zu dem Preisanstieg bei Lebensmitteln in der EU und in den Entwicklungsländern[5],

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „EU-Politikrahmen zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Verbesserung der Ernährungssicherheit“,

–   unter Hinweis auf die Millennium-Entwicklungsziele der VN, zu deren Zielen es gehört, bis 2015 den Anteil der Weltbevölkerung, der Hunger leidet, gegenüber 1990 auf die Hälfte zu verringern,

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7‑0376/2010),

A. in der Erwägung, dass die Ernährungssicherheit für die Bürger Europas, die Versorgung der Verbraucher mit gesunden und hochwertigen Lebensmitteln zu vertretbaren Preisen und die Sicherung der Einkommen der Landwirte Kernziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) seit ihrer Einführung sind und wesentliche Ziele der heutigen EU bleiben,

B.  in der Erwägung, dass die aktuelle Schwankungsanfälligkeit von Nahrungsmittel- und Rohstoffpreisen erhebliche Sorgen um das Funktionieren der Nahrungsmittelversorgung Europas und der Welt hat aufkommen lassen und dass die bedürftigsten Bevölkerungsgruppen vom Preisanstieg bei Nahrungsmitteln am härtesten betroffen waren,

C. in der Erwägung, dass Preisschwankungen in der Landwirtschaft dauerhafter Art sind, weil die Preise unverhältnismäßig stark auf geringe Schwankungen der Erzeugungsmengen reagieren, was sehr häufig auf Spekulation zurückzuführen ist,

D. in der Erwägung, dass die EU das Problem der extremen Preisschwankungen vor kurzem auf der Tagung des Ausschusses für Welternährungssicherheit (CFS) der FAO hervorgehoben hat und die neue hochrangige Expertengruppe (High Level Panel of Experts) ersucht wurde, in Bezug auf die Preisschwankungen über Ursachen und Maßnahmen zu berichten,

E.  in der Erwägung, dass klimatische und sonstige Ereignisse Staaten zu protektionistischer Politik Anlass geben können, wie sich vor kurzem an dem Weizenexportverbot durch Russland und die Ukraine gezeigt hat, die zusammen rund 30 % der weltweiten Weizenmengen ausführen,

F.  unter Hinweis darauf, dass die weltweite Nahrungsmittelerzeugung durch eine Reihe von Faktoren, einschließlich Krankheiten und Schädlingsbefall, Verfügbarkeit von natürlichen Rohstoffquellen und Naturkatastrophen, regelmäßig beeinträchtigt werden kann, wie sich 2010 an der anhaltenden Trockenheit und den Bränden in Russland und den gewaltigen Überschwemmungen in Pakistan gezeigt hat,

G. in der Erwägung, dass die Klimaveränderungen zur Folge haben werden, dass die Häufigkeit solcher Naturkatastrophen zunimmt und damit die Ernährungssicherheit beeinträchtigt wird,

H. in der Erwägung, dass eine Herausforderung darin besteht, durch Schwerpunktsetzung auf die nachhaltige Erzeugung „aus weniger mehr“ zu machen, weil die verfügbaren natürlichen Rohstoffquellen stark beansprucht werden,

I.   unter Hinweis darauf, dass die EU der größte Netto-Importeur von Agrarprodukten und übermäßig stark auf Einfuhren von Eiweiß- und Ölpflanzen und Mais für ihre Viehzucht sowie von Obst und Gemüse angewiesen ist, was gerade auch darauf zurückzuführen ist, dass unsere Erzeuger bei diesen Erzeugnissen nicht dieselben Erzeugungsmethoden anwenden dürfen,

J.   unter Hinweis darauf, dass nach Aussagen der FAO die geschätzte Zunahme der Weltbevölkerung von 7 auf 9,1 Milliarden eine Steigerung der Nahrungsmittelversorgung um 70 % bis 2050 erforderlich macht,

K. unter Hinweis darauf, dass es in der Europäischen Union immer noch Armut und Hunger gibt, dass 79 Millionen Menschen in der EU noch immer unterhalb der Armutsgrenze (60 % des mittleren Einkommens in dem jeweiligen Staat) leben und dass im vergangenen Winter 16 Millionen EU-Bürger Lebensmittel aus Quellen wohltätiger Organisationen erhalten haben,

L.  in der Erwägung, dass der Begriff der Ernährungssicherheit nicht auf die Versorgung mit Lebensmitteln beschränkt ist, sondern nach Aussagen der FAO auch das Recht auf Nahrung und den Zugang zu gesunder Ernährung für alle umfasst und dass Europa weltweit zur Ernährungssicherheit beitragen kann, indem es immer wettbewerbsfähiger wird,

M. in der Erwägung, dass die mangelnde Ernährungssicherheit für die ärmsten Glieder der Gesellschaft durch die Folgen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise verschlimmert wurde,

N. in der Erwägung, dass die Einkommen der Landwirte nach einer zehn Jahre währenden Stagnation 2009 dramatisch zurückgegangen sind, was im Wesentlichen auf die schwierigen Marktbedingungen und die gestiegenen Produktionskosten zurückzuführen ist, wobei die Einkommen in der Landwirtschaft wesentlich (etwa 40 % pro Arbeitseinheit) niedriger sind als in den anderen Wirtschaftszweigen und das Pro-Kopf-Einkommen im ländlichen Raum deutlich (etwa 50 %) niedriger ist als in Städten,

O. in der Erwägung, dass der Anteil, den die Landwirte von dem entlang der Lebensmittelversorgungskette erzeugten Mehrwert erhalten, stetig zurückgeht, während der Anteil der Lebensmittelindustrie gestiegen ist, und dass nur mit einer funktionsfähigen Lebensmittelversorgungskette dafür gesorgt werden kann, dass die Landwirte für ihre Erzeugnisse einen fairen Preis erhalten,

P.  in der Erwägung, dass in der gesamten Lebensmittelversorgungskette – von der Erzeugung über die Lieferung bis hin zum Verbrauch – bis zu 50 % der in der EU erzeugten Lebensmittel als Abfall enden,

Q. in der Erwägung, dass nur 7 % der Landwirte in der EU jünger als 35 Jahre sind,

R.  In der Erwägung, dass die Ernährungssicherheit für Europa ein wichtiges Thema ist und auf EU-Ebene Kohärenz und Abstimmung zwischen den einzelnen Politikfeldern erforderlich macht – GAP, Energiepolitik, Forschungsprogramme, Maßnahmen in der Entwicklungs- und Handelspolitik und Haushaltsführung;

1.  betont, dass eine starke und nachhaltige Landwirtschaft in der ganzen EU und eine florierender und zukunftsfähiger ländlicher Raum, gestützt durch eine starke GAP, wichtige Voraussetzungen für die Bewältigung des Problems der Ernährungssicherheit sind;

2.  bekräftigt, dass die EU im internationalen Vergleich der Wirtschaftsraum mit den strengsten Normen im Bereich der landwirtschaftlichen Erzeugung und der Lebensmittelproduktion ist, wobei die Unbedenklichkeit und die Qualität der Lebensmittel sowie die ökologische Nachhaltigkeit der Landwirtschaft besondere Schwerpunkte sind;

3.  ist der Ansicht, dass wir für die Ernährung der Menschen in Europa und Drittländern alle Arten der Landwirtschaft benötigen;

Ernährungssicherheit in Europa und weltweit

4.  vertritt die Auffassung, dass der Anspruch auf Ernährungssicherheit ein grundlegendes Menschenrecht ist und dann erfüllt ist, wenn alle Menschen jederzeit physischen und wirtschaftlichen Zugang zu angemessener, gesundheitlich unbedenklicher und nährstoffreicher Nahrung haben, um ihre Ernährungsbedürfnisse und Nahrungsmittelpräferenzen zugunsten eines aktiven und gesunden Lebens befriedigen zu können;

5.  bekräftigt, dass die EU verpflichtet ist, ihre Bürger zu ernähren, und dass die Fortsetzung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in der EU dazu entscheidend beiträgt; weist darauf hin, dass die aufgrund von steigenden Produktionskosten und Preisschwankungen sinkenden Einkommen die Fähigkeit der Landwirte zur Fortsetzung der Produktion beeinträchtigen; weist auf die Kosten hin, die den europäischen Landwirten aufgrund der Einhaltung der weltweit anspruchsvollsten Normen für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz, Tierschutz und Arbeitsbedingungen entstehen; betont, dass den Landwirten diese zusätzlichen Kosten und die Leistung der Schaffung von Gütern für die Allgemeinheit honoriert werden müssen; betont, dass in die EU eingeführte Lebensmittel aus Drittstaaten den gleichen anspruchsvollen Normen genügen müssen, damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Erzeuger nicht leidet;

6.  weist darauf hin, dass die Sicherstellung einer angemessenen Versorgung mit Lebensmitteln ein wesentlicher Bestandteil der Ernährungssicherheit ist, dass es aber im Hinblick auf den Zugang zu Lebensmitteln und die Erschwinglichkeit von Lebensmitteln notwendig ist, sich der Ermöglichung eines angemessenen Lebensstandards für alle Menschen und besonders für die zu widmen, die keine ausreichenden finanziellen Mittel haben, wobei es sich oft um Kinder, ältere Menschen, Migranten, Flüchtlinge und Arbeitslose handelt;

7.  tritt für die Formel „Ernährungssicherheit – Nährwert – Qualität – räumliche Nähe – Innovation – Produktivität“ ein; ist der Auffassung, dass zur Verwirklichung dieser Formel die künftige GAP den Erwartungen der Allgemeinheit Rechnung tragen sollte, wonach sie Agrarpolitik und zugleich Ernährungspolitik im Sinn der Aufklärung für eine gesunde Ernährung sein sollte;

8.  vertritt die Auffassung, dass die EU bessere Rahmenbedingungen für die Umsetzung von auf Ernährung bezogenen Programmen, wie die Programme für Obst und Milch in Schulen, schaffen und mehr Unterstützung für die Vermittlung von Wissen über und Sensibilisierung für die Herkunft von Erzeugnissen und ihren Nährwert gewähren sollte, weil die bewusste Wahl der Nahrung Krankheiten verhüten und den erheblichen Druck auf die Sozialausgaben in Europa verringern kann; fordert mehr Programme zur Unterstützung der Ernährung, bei denen es weniger Verwaltungsaufwand geben sollte, und eine Erhöhung der Haushaltsmittel für diese Programme; fordert die Kommission auf, die praktischen Einzelheiten dieser Programme zu begutachten;

9.  bekräftigt seine Unterstützung für das EU-Programm zugunsten der Bedürftigsten; weist darauf hin, dass die USA über ihr Agrargesetz umfangreiche Unterstützung für das amerikanische Programm zur Unterstützung der ergänzenden Ernährung leisten, das eine erhebliche Einkommensquelle für die Landwirtschaft und die gesamte Wirtschaft bildet und zugleich einen Teil des Nahrungsbedarfs der ärmsten Bürger decken hilft;

10. ist sich über die große Herausforderung im Klaren, die der Klimawandel für die Verwirklichung der Ernährungssicherheit stellt, besonders wegen der zunehmenden Häufigkeit und des zunehmenden Ausmaßes von Klimaereignissen wie Dürren, Überschwemmungen, Brände und Stürme; weist darauf hin, dass das Problem der Wasserknappheit und die damit verbundenen Folgen für die Nahrungsmittelproduktion eine wachsende Herausforderung schaffen; betont, dass die Wasserbewirtschaftung und der Klimaschutz dringend in Angriff genommen werden müssen;

11. weist darauf hin, dass Energieversorgungssicherheit und Ernährungssicherheit in einem sehr engen Zusammenhang stehen; stellt fest, dass die Energiekosten ein Schlüsselfaktor für das Maß der Rentabilität der Landwirtschaft als des am stärksten von Erdöl abhängigen Bereichs sind; befürwortet Maßnahmen, durch die die Landwirte einen Anreiz erhalten, ihre Energieeffizienz zu steigern und alternative Quellen von Energie zu erschließen; weist darauf hin, dass eine konsequentere Unterstützung für Forschung, Entwicklung und Beratung notwendig ist;

12. ist aber der Auffassung, dass bei den verstärkten Bemühungen um den Ausbau der erneuerbaren Energiequellen und die Erfüllung der für 2020 gesetzten Ziele den Auswirkungen auf die Nahrungsmittelerzeugung und -versorgung Rechnung getragen werden muss; betont, dass ein empfindliches Gleichgewicht zwischen der Deckung des Nahrungsmittel- und der des Brennstoffbedarfs besteht;

13. weist auf den Umfang der Abhängigkeit von Einfuhren von Eiweiß- und Ölpflanzen aus Drittstaaten hin, die sich im Fall von Preisausschlägen nachteilig auf den Nahrungsmittel- und den Agrarsektor, insbesondere den Sektor Tierhaltung, auswirkt;

14. fordert die Kommission auf, eine technische Lösung des Problems des Auftretens von Spuren von GVO in GVO-freien Einfuhren und ein zügigeres Verfahren in der EU für die Genehmigung der Einfuhr neuer GVO-Futtermittelvarianten, deren Unbedenklichkeit nachgewiesen wurde, vorzuschlagen und dabei auch die Möglichkeit einer Zulassung von in Drittländern praktizierten Erzeugungsmethoden zu prüfen;

15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen über die Ergebnisse von Kontrollen im Zusammenhang mit Ernährungssicherheit erhält, um die Transparenz auf europäischer Ebene zu erhöhen;

16. ist besorgt über das aufkommende Problem der Landaneignung und dessen Folgen für die Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern und die Zukunft der Landwirtschaft und der Landwirte; fordert die Kommission auf, diese Situation in Bezug auf die Grundbesitzverhältnisse und die natürlichen Rohstoffe zu prüfen;

17. stellt fest, dass aufgrund hoher Futtermittelkosten sich die Situation der Tierhaltungsbetriebe innerhalb der EU verschlechtert hat; fordert daher die gezielte Nutzung der aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte verfügbaren Instrumente zur Stabilisierung des Marktes und zur Abwendung einer Krise;

18. ist der Ansicht, dass die zu erwartenden Produktivitätssteigerungen in den neuen Mitgliedstaaten zu einer Zunahme der verfügbaren Flächen führen werden und die Möglichkeit bieten werden, die Erzeugung von Eiweiß- und Ölpflanzen in Europa anzukurbeln;

19. stellt fest, dass die Ernährungssicherheit nicht gewährleistet werden kann, wenn der freie Zugang zu genetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft nicht gegeben ist; erkennt den internationalen FAO-Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen als wichtiges Instrument zur Erhaltung von Agrobiodiversität an, der damit den Folgen des Klimawandels vorbeugt;

20. bekräftigt, dass die gegenwärtigen Anreize für den nachhaltigen Anbau von Energiepflanzen in keiner Weise die Ernährungssicherheit gefährden dürfen;

21. fordert die Mitgliedstaaten auf, Programme mit konkreten agrarpolitischen Maßnahmen auszuarbeiten und umzusetzen, um die Folgen des Klimawandels einzudämmen, bzw. diesbezügliche Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen;

22. betont, dass eine Informationskampagne gefördert werden muss, durch die die Verbraucher über die Bemühungen der Landwirte und der Landwirtschaft allgemein in den Bereichen Umweltschutz und Ernährungssicherheit aufgeklärt werden;

Landwirtschaft, Finanzmärkte und Preisschwankungen

23. ist der Auffassung, dass die Finanz- und die Agrarmärkte heute stärker denn je verflochten sind; stellt fest, dass eine Reaktion allein von Seiten der EU nicht mehr ausreicht und dass die EU in Konzertierung mit Drittstaaten und internationalen Organisationen gegen die Probleme der Preisschwankungen und der Ernährungssicherheit vorgehen sollte; unterstützt die Initiativen, die diesbezüglich seitens des Vorsitzes der G20 erfolgt sind;

24. betont die Schwierigkeiten, mit denen Landwirte in Zeiten äußerst instabiler Märkte und Preise konfrontiert sind; weist auf die Planungsprobleme hin, die Landwirte in Zeiten extremer Instabilität haben; fordert die Kommission auf, umgehend dauerhaft wirkende, tragfähige Maßnahmen zu ergreifen, mit denen der Instabilität auf den Agrarmärkten begegnet werden kann; ist der Ansicht, dass dies als entscheidender Faktor dazu beiträgt, die Erhaltung der Agrarproduktion in der Europäischen Union sicherzustellen;

25. stellt fest, dass der Preisindex auf den Finanzmärkten für die wichtigsten Agrarerzeugnisse noch nie so instabil wie heute gewesen ist; verweist auf das Beispiel der aktuellen Steigerung der Preise bei Weizenkontrakten, die in zwei Monaten um 70 % zugelegt haben, wobei das Volumen des Handels mit diesen Gütern am Pariser Rohstoffmarkt auf mehr als das Doppelte gestiegen ist;

26. hebt hervor, dass diese Ereignisse nur zum Teil durch grundlegende Marktfaktoren wie Angebot und Nachfrage bedingt sind und sich in hohem Maß aus Spekulation ergeben haben; stellt fest, dass Spekulation zu 50 % Ursache der Preissprünge der letzten Zeit war; bekräftigt die Feststellungen des Sonderberichterstatters der VN zum Thema Recht auf Nahrung im Zusammenhang damit, dass große institutionelle Investoren, wie Hedgefonds, Rentenfonds und Investitionsbanken, die durchweg überhaupt nicht von den Agrarmärkten betroffen sind, durch ihre Operationen an den Derivatemärkten Einfluss auf die Rohstoffpreisindizes ausgeübt haben;

27. befürwortet in diesem Zusammenhang eine Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften über Finanzinstrumente, die ein transparenteres Geschäftsverhalten und Mindestschwellen für die Akteure vorschreiben sollte, die auf diesen Märkten Geschäfte tätigen dürfen; weist darauf hin, dass Finanzinstrumente der Wirtschaft dienen und der Agrarproduktion helfen sollten, Krisen und Klimaereignisse zu bewältigen; stellt fest, dass die Spekulation gleichzeitig daran gehindert werden sollte, Agrarbetriebe, die eigentlich effizient arbeiten, zu gefährden;

28. begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über nicht börsengehandelte Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister; wünscht die Einführung von Absicherungen gegen extreme Preisschwankungen, die als Instrument für ein schnelles Eingreifen in Krisen zur Verfügung stehen; wünscht eine Koordinierung der Rechtsetzungstätigkeit zwischen der EU und Drittstaaten wie den USA, um die Möglichkeiten für Spekulanten einzuschränken, die Unterschiede zwischen den einzelnen Regulierungssystemen zu ihrem Vorteil auszunutzen;

29. befürwortet ein energischeres Vorgehen der EU gegen das Problem der Spekulation, auch durch ein Mandat für die Aufsichtsbehörden und -gremien zur Einschränkung der Spekulation; ist der Auffassung, dass Rohstoffderivate sich von anderen Finanzderivaten unterscheiden und dass Rohstoffderivate nur von Händlern gehandelt werden sollten, die ein legitimes Interesse daran haben, landwirtschaftliche Güter vor Risiken zu schützen, und von sonstigen Personengruppen, die unmittelbar mit realer Agrarerzeugung in Verbindung stehen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der Handel mit Nahrungsmittelderivaten in möglichst großem Umfang auf Anleger beschränkt ist, die unmittelbar zu Agrarmärkten in Beziehung stehen;

30. erklärt sich besorgt über die inzwischen ausgeprägte Konzentration im Getreidehandel, die dazu geführt hat, dass die betreffenden Unternehmen die Marktpreise beeinflussen können; weist darauf hin, dass dies zur Verstärkung der Preisschwankungen führen kann, zumal die Getreidehändler aufgrund ihrer Spekulationstransaktionen ein Interesse an starken Preisschwankungen haben; betont, dass daran auch deutlich wird, dass Interventionsbestände oder ein anderes Sicherheitsnetz zur Absicherung der Preisstabilität und zum Schutz der Interessen von Landwirten und Verbrauchern nötig sind;

31. betont, dass starken Preisschwankungen ohne Interventionsbestände bzw. strategische Vorräte nicht wirksam begegnet werden kann und dass aus diesem Grund die Rolle von Marktinterventionsmechanismen in der künftigen GAP gestärkt werden muss;

32. betont, dass in der Lebensmittelversorgungskette mehr Transparenz und Fairness erforderlich sind, um ein angemessenes Einkommen für Landwirte, angemessene Gewinne und faire Preisbildung entlang der gesamten Nahrungsmittelversorgungskette und die Lebensfähigkeit des Agrarsektors zu gewährleisten, der für Ernährungssicherheit sorgt; fordert die Kommission auf, konkrete und wirksame Vorschläge vorzulegen, um dieses Problem in Angriff zu nehmen;

33. stellt fest, dass Länder mit niedrigem Einkommen und Nahrungsdefizit (LIFDC) tendenziell anfälliger für Preisschwankungen sind;

Weltweite Nahrungsmittelvorräte im Interesse weltweiter Ernährungssicherheit

34. stellt fest, dass derzeit das gesamte weltweite Nahrungsmittelangebot nicht unzureichend ist und dass es eher an mangelndem Zugang und hohen Preisen liegt, wenn für viele Menschen keine Ernährungssicherheit besteht;

35. stellt jedoch fest, dass die weltweiten Nahrungsmittelvorräte weitaus weniger Umfang haben als früher und dass sie während der Nahrungsmittelkrise von 2007 auf einen Rekordtiefstand gefallen sind, bei dem die weltweite Nahrungsmittelreserve für 12 Wochen reicht; weist darauf hin, dass die Nahrungsmittelerzeugung der Welt zunehmend durch extreme Wetterverhältnisse infolge des Klimawandels, die zunehmende Flächenbeanspruchung infolge der Verstädterung und das vermehrte Auftreten von Schädlingen und Krankheiten gefährdet ist, das plötzliche und unvorhersehbare Nahrungsmittelknappheit verursachen kann;

36. vertritt deshalb die Auffassung, dass großer Nutzen von einem zielgerichteten weltweiten System von Nahrungsmittelvorräten mit Notreserven (zur Verringerung des Hungers) und Beständen zur Regulierung der Rohstoffpreise zu erwarten wäre, das bei Preissprüngen den Welthandel begünstigen würde und ein Mittel gegen ein Wiederaufleben des Protektionismus und gegen den Druck auf die weltweiten Nahrungsmittelmärkte böte; ist der Ansicht, dass diese Vorräte unter der Federführung der Vereinten Nationen von einem gemeinsamen Gremium oder von der FAO bewirtschaftet werden sollten, wobei die Erfahrungen der FAO und des Welternährungsprogramms in vollem Umfang genutzt werden sollten; fordert die Kommission auf, beschleunigt zu prüfen, wie das am wirksamsten zu erreichen ist, und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten; fordert die Kommission auf, bei der Propagierung dieses zielgerichteten weltweiten Vorratssystems eine führende Rolle einzunehmen;

37. weist darauf hin, dass die EU bislang mit Hilfeleistungen und Finanzmitteln, auch über die Nahrungsmittelfazilität, reagiert hat; verlangt Berichte über die Wirksamkeit dieser Fazilität, auch im Hinblick auf Fortschritte bei der Ursachen- und Symptombekämpfung, und fordert die Kommission auf, die Möglichkeit der Einführung eines Instruments zu prüfen, das den Hunger in der Welt bekämpfen hilft;

38. betont erneut, wie wichtig es ist, die Landwirtschaft in der Dritten Welt weiterzuentwickeln und einen angemessenen Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe der EU für den Agrarsektor bereitzustellen; bedauert, dass es seit den 80-er Jahren einen dramatischen Einbruch bei der Höhe der für die Landwirtschaft bereitgestellten Entwicklungshilfe gegeben hat, und begrüßt, dass die Notwendigkeit erkannt wird, diesen Trend umzukehren; fordert die Kommission auf, der Landwirtschaft in ihrer Entwicklungshilfe Vorrang einzuräumen, auch durch Unterstützung des Marktzugangs von Landwirten;

39. bedauert das Ergebnis des Gipfeltreffens der Vereinten Nationen 2010 zu den Millenniums-Entwicklungszielen (MDG); weist darauf hin, dass die Industriestaaten weit davon entfernt sind, ihre Verpflichtungen in Bezug auf öffentliche Entwicklungshilfe zu erfüllen;

40. begrüßt die während des Gipfeltreffens der Vereinten Nationen 2010 über die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) von der Weltbank angestoßene Initiative, ihre Unterstützung für den Agrarsektor auszubauen, um Einkommen, Beschäftigung und Ernährungssicherheit insbesondere in Regionen mit niedrigem Einkommensniveau zu fördern;

Reaktion auf Herausforderungen durch eine neue GAP

41. bekräftigt die in seinem Bericht über die Zukunft der GAP nach 2013 vertretene Haltung; bekräftigt sein Eintreten für eine starke Politik für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums, die Ernährungssicherheit für alle schafft, die Lebensfähigkeit des ländlichen Raums in Europa aufrechterhält, die Landwirtschaft wettbewerbsfähiger macht, das Fortbestehen der Agrarproduktion in der gesamten EU sicherstellt, Innovationen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung fördert und Beiträge zur Bewältigung großer weltweiter Herausforderungen wie der des Klimawandels leistet; hebt hervor, dass die GAP weiter vereinfacht und entbürokratisiert werden muss, damit den Begünstigten bei ihrer Durchführung weniger Kosten entstehen;

42. betont die Rolle, die jungen Landwirten in der künftigen GAP zukommt; weist darauf hin, dass nur 7 % der europäischen Landwirte jünger als 35 Jahre sind und dass zugleich ganze 4,5 Millionen Landwirte in den nächsten 10 Jahren in den Ruhestand gehen; befürwortet eine Verstärkung der Maßnahmen zugunsten der Junglandwirte, wie Betriebsgründungsprämien, zinsbegünstigte Darlehen und weitere Anreize, die die Mitgliedstaaten aus ihren Haushaltsmitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums aufgeboten haben; bestätigt den Inhalt seines Abänderungsentwurfs zum Haushaltsplan, der das Jugendaustauschprogramm betrifft, und wünscht dessen Durchführung als Pilotprojekt; fordert, dass alle bürokratischen Hemmnisse beseitigt werden, die beim Zugang junger Menschen zur landwirtschaftlichen Tätigkeit bestehen;

43. ist der Ansicht, dass Forschungs- und Innovationstätigkeiten wesentlich dazu beitragen, den Herausforderungen im Bereich der Ernährungssicherheit zu begegnen, indem die Erzeugung bei geringerem Ressourceneinsatz gesteigert wird; betont, dass es wichtig ist, Berufsbildungsmaßnahmen, den Zugang zu Bildung, die Weitergabe von Fachwissen und den Austausch bewährter Verfahren in der Landwirtschaft zu fördern; weist erneut darauf hin, dass ein koordinierter Ansatz in der GAP und anderen Politikbereichen nötig ist, um den Zugang zu Forschung und Innovation in der Landwirtschaft zu erleichtern;

44. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die mit dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung eröffneten Möglichkeiten im Bereich Forschung und technologische Innovation voll und ganz zu nutzen, um die Produktivität zu verbessern und dabei die Kriterien der Energieeffizienz und der Nachhaltigkeit einzuhalten;

45. weist darauf hin, dass die für landwirtschaftliche Erzeugung verfügbaren Flächen infolge des Klimawandels und der Verstädterung Jahr für Jahr geringer werden; weist darauf hin, dass die Ernährungssicherheit der EU dadurch verbessert werden könnte, dass Nahrungsmittel auf von Klimawandel beeinträchtigten, brachliegenden oder aufgegebenen Flächen erzeugt werden;

46. betont besonders die Bedeutung der Vielfalt in der europäischen Landwirtschaft und der Gewährleistung des Nebeneinander verschiedener Landwirtschaftsmodelle, einschließlich der bäuerlichen Landwirtschaft, die Arbeitsplätze im ländlichen Raum in Europa schafft, sowie die Bedeutung der Vielfalt und der Qualität der Lebensmittel, auch der in Kleinbetrieben und nicht industriell hergestellten Produkte mit einer kurzen Vermarktungskette, und der Nahrung in Europa, und hält in diesem Zusammenhang die Entwicklung ländlicher Gebiete und die Erhaltung des Erbes der regionalen Lebensmittel- und Weinwirtschaft für förderungswürdig;

47. weist darauf hin, dass die lokalen herkömmlichen Agrarproduktionsformen, die Landwirtschaft in Kleinbetrieben und die biologische Landwirtschaft wertvolle Beiträge zur Ernährungssicherheit leisten können, weil mit Methoden, die in einzelnen Regionen über lange Zeiträume hinweg gezielt entwickelt worden sind, häufig eine wirkungsvolle Art der Flächennutzung praktiziert wird und weil sich eine eindeutige Assoziation des Erzeugnisses mit dem Ursprungsort ausbilden kann, die für die Qualität und die Authentizität des Erzeugnisses steht; betont die Notwendigkeit, die genannten Landwirtschaftsformen neben nachhaltigen modernen Betrieben, in denen eine hohe Produktivität mit nachhaltiger Flächennutzung verbunden wird, bestehen zu lassen;

48. hebt die Tatsache hervor, dass die übertriebene Parzellierung landwirtschaftlicher Nutzflächen in einigen Mitgliedstaaten die Produktivität der Landwirtschaft beeinträchtigt und dass Maßnahmen zur Förderung des Zusammenschlusses kleiner landwirtschaftlicher Betriebe notwendig sind;

49. betont, dass die Vielfalt der Landwirtschaft in der EU erhalten bleiben muss, und stellt fest, dass lokale Märkte, die mit frischen und in der Nähe erzeugten landwirtschaftlichen Produkten versorgt werden, ökologisch zukunftsfähig sind und dazu beitragen, angestammte landwirtschaftliche Gemeinwesen zu unterstützen; hebt die Bedeutung der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten hervor; fordert die Kommission auf, die vielfältigen europäischen Landwirtschaftsmodelle in ihren künftigen Vorschlägen zur GAP zu behandeln und auch die Möglichkeit der Einführung von gezielten finanziellen Anreizen und von Identifikationssystemen zu prüfen;

50. betont, dass es eine gerechtere GAP zu verwirklichen gilt, die für eine ausgewogene Verteilung der Unterstützung an die Landwirte in allen und zwischen allen Mitgliedstaaten sowie für mehr territorialen Zusammenhalt und den Ausstieg aus den Ausfuhrsubventionen sorgen sollte, wobei dieser Ausstieg parallel zum Ausstieg aus allen Formen von Ausfuhrsubventionen durch die EU-Handelspartner und zur Einführung von Auflagen bei allen Ausfuhrmaßnahmen mit gleicher Wirkung erfolgen muss;

51. weist darauf hin, dass sich die Auswirkungen der EU-Agrarproduktion auf Entwicklungsländer aufgrund der Reformen der GAP, bei nahezu beseitigten Ausfuhrerstattungen, erheblich verringert haben; fordert die EU auf, anzuerkennen, dass die Förderung der Landwirtschaft in Entwicklungsländern wichtig ist, indem sie insbesondere dafür sorgt, dass der Landwirtschaft in den Entwicklungsländern und im Rahmen der EU-Haushaltsmittel für Entwicklungshilfe in Übersee Vorrang eingeräumt wird;

52. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Die Ernährungssicherheit ist ein Menschenrecht. Sie ist gegeben, wenn alle Menschen jederzeit in physischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht Zugang zu ausreichenden, unbedenklichen und nahrhaften Nahrungsmitteln haben, die ihrem Ernährungsbedarf und ihren Ernährungsgewohnheiten im Hinblick auf ein aktives und gesundes Leben entsprechen. Die Landwirtschaft hat heute die Aufgabe, den Bedarf einer wachsenden Bevölkerung an unbedenklichen und ausreichenden Nahrungsmitteln zu decken, und zwar trotz den Hindernissen, die die Begrenzung der natürlichen Ressourcen, hohe Energiepreise und der Klimawandel schaffen.

Nach Aussagen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der VN (FAO) muss die Nahrungsmittelerzeugung um mindestens 70 % zunehmen, um den wachsenden Bedarf der Weltbevölkerung zu decken, die bis 2050 voraussichtlich über 9 Milliarden Menschen ausmacht. Außerdem leiden rund 900 Millionen Menschen weltweit an chronischem Hunger wegen ihrer extremen Armut, während für bis zu 2 Milliarden Menschen wegen Armut in unterschiedlichem Grad keine wirklich langfristige Ernährungssicherheit gegeben ist. In Eurpoa leben noch immer 16 % der Bürger unterhalb der Armutsgrenze. Obwohl die Vorräte scheinbar genügen, kann sich ein wesentlicher Teil der Weltbevölkerung die Grundnahrungsmittel nicht leisten; der Zugang zu Nahrungsmitteln bleibt ein wesentliches Problem.

Für die Ernährungssicherheit ist damit weiterhin eine starke gemeinsame Agrarpolitik notwendig. Die Hauptziele der GAP waren bisher: Erhöhung der Produktivität der Landwirtschaft, Unterstützung der Landwirte im Hinblick auf einen angemessenen Lebensstandard, Stabilisierung der Märkte und Schaffung eines zuverlässigen Angebots an erschwinglichen Nahrungsmitteln. Der Erfolg der GAP führte aber zu unbeabsichtigter Überproduktion und zu Überschüssen, die den Markt gestört und Umweltprobleme hervorgerufen haben.

Nach mehreren Reformen ist die GAP zu einer marktorientierten Politik mit Entkopplung und Umweltbewusstsein geworden, die eine bedeutende Komponente der Entwicklung des ländlichen Raums umfasst. Die neue GAP sollte die Ernährungssicherheit steigern, indem sie die Produktivität erhöht und zugleich eine ökologisch nachhaltige Nahrungsmittelerzeugung begünstigt.

In der EU leben noch mehr als 80 Millionen Menschen unterhalb der Armutsgrenze, und viele werden mit Programmen, die Nahrungsmittelzuschüsse vorsehen, unterstützt. Es gilt dafür zu sorgen, dass alle gesellschaftlichen Gruppen Zugang zu Nahrungsmitteln haben; hierzu kommt es entscheidend darauf an, das betreffende Programm zugunsten der Bedürftigsten aufrecht zu erhalten und zu erweitern.

Das Ziel der Ernährungssicherheit lässt sich nicht ohne die Bewältigung von zweien der wichtigsten heutigen Probleme erreichen: Marktschwankungen und Preisschwankungen (unter dem starken Einfluss der Spekulation auf Rohstoffmärkten) und schwindende Nahrungsmittelvorräte.

Die Berichterstatterin stellt fest, dass die extremen Preisschwankungen der letzten Zeit nur zum Teil durch reale Marktentwicklungen, dagegen hauptsächlich durch Spekulation verursacht worden ist. Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung verweist auf die Rolle großer institutioneller Investoren, wie Hedgefonds, Rentenfonds und Investitionsbanken, die durchweg nicht zu den Agrarmärkten in Beziehung stehen. mit ihrem Einfluss auf die Rohstoffpreisindizes als Folge der Aktionen auf den Derivatemärkten.

Die Berichterstatterin befürwortet in diesem Zusammenhang eine Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften über Finanzinstrumente, die für mehr Transparenz der Transaktionen und für Schwellenwerte sorgen sollte, ab denen die Akteure Geschäfte auf diesen Märkten tätigen dürfen; Finanzinstrumente sollten die Wirtschaft unterstützen und der Agrarproduktion helfen, Krisen und Klimaereignisse zu bewältigen; zugleich darf man nicht zulassen, dass effizient arbeitende Agrarbetriebe durch Spekulation in Gefahr geraten.

Die Berichterstatterin begrüßt daher den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über nicht börsengehandelte Derivate, zentrale Gegenparteien und „Trade Repositories“ und hofft, dass zusätzliche Instrumente gegen extreme Preisschwankungen im Zuge der neuen GAP für die Zeit nach 2013 geschaffen werden.

Sie verweist zudem darauf, dass die weltweiten Vorräte an Grundnahrungsmitteln deutlich geringer sind als früher und dass sie während der Nahrungsmittelkrise von 2007 auf einen Rekordtiefstand von einer weltweiten Nahrungsmittelreserve für 12 Wochen gefallen sind. Zugleich ist die Nahrungsmittelerzeugung der Welt zunehmend anfällig für durch den Klimawandel bedingte extreme Wetterverhältnisse, die plötzliche und unvorhersehbare Nahrungsmittelknappheit verursachen können

Die Berichterstatterin ist deshalb der Auffassung, dass ein weltweites System von Nahrungsmittelvorräten Nutzen brächte, dass es bei Preissprüngen den Welthandel begünstigen würde und ein Mittel gegen die Wiederkehr des Protektionismus und den Druck auf die weltweiten Nahrungsmittelmärkte böte. Diese Vorräte sollten unter der Federführung der Vereinten Nationen von einem gemeinsamen Gremium bewirtschaftet werden, wobei die Erfahrungen der FAO und des Welternährungsprogramms in vollem Umfang genutzt werden sollten. Deshalb fordert sie die Kommission auf, eine führende Rolle als Fürsprecherin dieses weltweiten Vorratssystems einzunehmen.

Die neue GAP für die Zeit nach 2013 muss ganz eindeutig Antworten auf die Herausforderungen der Ernährungssicherheit und andere finden, vor allem den Klimawandel, die Wirtschaftskrise und die Erhaltung des territorialen Gleichgewichts in der EU. Die Berichterstatterin bekräftigt ihre Unterstützung für den Text, den wir zur Zukunft der GAP verabschiedet haben (Bericht Lyon) und legt Wert auf bestimmte entscheidende Gesichtspunkte:

In erster Linie tritt die Berichterstatterin für die Vielfalt in der Landwirtschaft in ganz Europa ein. Wir müssen nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit fördern, sondern auch die traditionelle Landwirtschaft, die kleinen Agrarbetriebe, die biologische Landwirtschaft und die Verteilung der Produkte im örtlichen Rahmen. Diese Landwirtschaftsmodelle leisten einen wertvollen Beitrag zur Ernährungssicherheit, weil sie oft die wirkungsvollsten Methoden der Flächennutzung in unterschiedlichen Räumen der EU durch Methoden mit sich bringen, die in bestimmten Regionen während langer Zeiträume eigens entwickelt worden sind. Die Berichterstatterin fordert die Kommission auf, diese Landwirtschaftsmodelle in ihren künftigen Vorschlägen zur GAP zu behandeln und die Möglichkeit der Schaffung gezielter finanzieller Anreize zu prüfen.

Im Zusammenhang mit der Alterung der ländlichen Bevölkerung sieht es die Berichterstatterin als sehr wichtig an, jungen Landwirten Zugang zu Flächen und Krediten zu verschaffen. In der EU sind nur 7 % der Landwirte jünger als 40 Jahre, und in rund zehn Jahren werden 4,5 Millionen Landwirte in den Ruhestand gegangen sein. Deshalb kommt es wesentlich darauf an, junge Menschen durch neue Programme und verbesserte Kreditmöglichkeiten zum Einstieg in die Landwirtschaft anzuspornen.

Die EU setzt sich ambitionierte energiepolitische Ziele: 20 % erneuerbare Energiequellen im Energiemix bis 2020 und 10 % Energie aus erneuerbaren Quellen im Sektor Verkehr bis 2020. Diese Zielvorgaben haben den groß angelegten Anbau von Biokraftstoffen begünstigt, aber die Erzeugung von Biokraftstoffen steht mit der Nahrungsmittelerzeugung im Wettbewerb um Flächen, was sich ungünstig auf die Ernährungssicherheit auswirken kann. Die verbesserte Integration von Nahrungsmittel- und Energieerzeugung kann die Konkurrenz um die verfügbaren Flächen entschärfen, und das Gleiche gilt für die Entwicklung von Biokraftstoffen der zweiten und dritten Generation.

Es kommt entscheidend darauf an, dass die Finanzierung der GAP den Ambitionen und den Zielen dieser Politik Rechnung trägt. Damit für Ernährungssicherheit gesorgt ist, die Auswirkungen des Klimawandels bewältigt werden, territoriale Ausgewogenheit geschaffen wird, vertretbare Nahrungsmittelpreise erhalten bleiben und die Landwirte ein angemessenes Einkommen behalten, sollten die Haushaltsmittel für die GAP zuallermindest auf dem jetzigen Niveau gehalten werden.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (30.11.2010)

für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

zur Anerkennung der Landwirtschaft als Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit
(2010/2112(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Sergio Berlato

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  bekräftigt, dass das Recht auf Nahrung ein grundlegendes Menschenrecht darstellt; weist darauf hin, dass das Recht aller Mitgliedstaaten auf Ernährungssicherheit und Lebensmittelsicherheit für die Europäische Union wesentlich ist und dass beständige Anstrengungen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass dieses Recht auf EU-Ebene und weltweit gewahrt wird, da doch Tag für Tag 25.000 Menschen an Hunger oder durch Hunger verursachten Krankheiten sterben und nach Angaben der FAO mit dem Anwachsen der Weltbevölkerung von 7 auf 9,1 Milliarden bis 2050 ein Anstieg der Lebensmittelerzeugung um 70 % erforderlich wird;

2.  erkennt an, dass Ernährungssicherheit und Lebensmittelsicherheit zwei einander ergänzende Konzepte darstellen, und hebt hervor, dass die Berücksichtigung der Nahrungsmittelsouveränität einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit leistet, die stets mit der Einhaltung strenger Normen im Bereich der Lebensmittelsicherheit einhergehen muss;

3.  betont, wie wichtig die Ernährungssicherheit nicht nur für die Mitgliedstaaten, sondern auch für die Entwicklungsländer ist; fordert die Europäische Union auf, Anstrengungen zu unternehmen, um den Entwicklungsländern dabei zu helfen, ein angemessenes Niveau der Nahrungsmittelautarkie zu erreichen, und zwar durch den Anbau einer größeren Vielfalt an Lebensmittelerzeugnissen und eine Loslösung von den verbreiteten, häufig intensiv bewirtschafteten und äußerst umweltgefährdenden Monokulturen (Kaffee, Kakao, Bananen etc.), die die Ursache dafür sind, dass diese Länder beinahe alle von ihnen benötigten Nahrungsmittel einführen müssen;

4.  bringt seine tiefe Besorgnis über die Auswirkungen der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise zum Ausdruck, die trotz des Rückgangs der Finanzmittel in allen Wirtschaftsbereichen mit ihren schwerwiegenden Auswirkungen auf die Lebensmittelversorgungskette nicht zu einer nachlassenden Wachsamkeit bei der Lebensmittelüberwachung führen darf; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die bestehenden Programme zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit in den Mitgliedstaaten auszubauen;

5.  betont, dass die Lebensmittel für die Verbraucher erschwinglich sein und die Erzeuger angemessene Preise für ihre Produkte erhalten müssen; missbilligt den Abschluss von Vereinbarungen durch Handelsketten und verlangt Maßnahmen, um diese Praktiken zu beenden und den Prozess der Preisbildung bei Lebensmitteln für Endverbraucher und Hersteller transparent zu machen;

6.  betont die Notwendigkeit, den Rückgang und der Vielfalt der angebauten Pflanzensorten sowie den Schwund der genetischen Grundlagen für die Ernährung von Mensch und Tier zu bremsen und umzukehren; verlangt mit Nachdruck die Förderung der effektiven Nutzung traditioneller, für bestimmte Regionen typischer landwirtschaftlicher Sorten und die Schaffung von Anreizen für nachhaltige Erzeugung in kleinem und mittlerem Maßstab für lokale und regionale Märkte bzw. Verbraucher;

7.  äußert sich besorgt über die Tatsache, dass das Jahr 2008, in dem eine weltweite Nahrungsmittelkrise ausbrach, gleichzeitig auch das Jahr mit der höchsten bisher in der Geschichte verzeichneten Weizenernte war;

8.  bedauert die Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens der Vereinten Nationen 2010 zu den Millenniums-Entwicklungszielen (MDG); weist darauf hin, dass die Industrienationen weit davon entfernt sind, ihre Verpflichtungen in Bezug auf öffentliche Entwicklungshilfe zu erfüllen;

9.  begrüßt die während der Arbeiten des Gipfeltreffens der Vereinten Nationen 2010 über die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) von der Weltbank angestoßene Initiative, ihre Unterstützung für den Agrarsektor auszubauen, um Einkommen, Beschäftigung und Lebensmittelsicherheit insbesondere in Regionen mit niedrigem Einkommensniveau zu fördern;

10. fordert, dass die Lebensmittelsicherheitskontrollen in der Union verbessert und ausgebaut werden, und schließt sich den Schlussfolgerungen im Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat über die Durchführung von amtlichen Kontrollen in den Mitgliedstaaten in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit (KOM(2010)0441) an; verweist auf die in dem genannten Bericht enthaltene Forderung, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Reihe von Maßnahmen zu prüfen, mit denen die Sammlung, Analyse und Präsentation von Informationen über Kontrollen effizienter und umfassender gestaltet werden können, um es den nationalen Behörden und der Kommission zu ermöglichen, ein effizientes Kontrollsystem im Dienste der Bürger der Europäischen Union zu unterhalten;

11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen über die Ergebnisse von Kontrollen erhält, um die Transparenz auf europäischer Ebene zu erhöhen;

12. hebt hervor, dass die Landwirtschaft für die Nahrungsmittelerzeugung von einer ausreichenden Versorgung mit Wasser von guter Qualität abhängig ist und daher bewährte landwirtschaftliche Verfahren anwenden muss, um die Einhaltung strengster Normen bezüglich der Erhaltung der Wasserqualität und eines möglichst geringen Wasserverbrauchs sicherzustellen;

13. hebt angesichts des vorauszusehenden weltweiten Anstiegs des Lebensmittelbedarfs und des sich daraus ergebenden Drucks auf die natürlichen Ressourcen die Notwendigkeit hervor, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig für den Erhalt der biologischen Vielfalt zu sorgen und Umweltprobleme wie die Verschlechterung der Böden, den Verlust an biologischer Vielfalt usw. zu bekämpfen;

14. betont die Notwendigkeit, eine Informationskampagne aufzulegen, um die Verbraucher über die Bemühungen der Landwirte und der Landwirtschaft allgemein in den Bereichen Umweltschutz und Lebensmittelsicherheit aufzuklären;

15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Forschung insbesondere in Bezug auf neue Generationen von Biokraftstoffen, Möglichkeiten der effizienten Nutzung von Abfällen in der Landwirtschaft, umweltfreundliche Düngemittel und neue landwirtschaftliche Technologien zu fördern, wobei diesbezügliche Auswirkungen auf die Landnutzung möglichst gering sein sollten, und so die Führungsrolle der Union bei Initiativen im Bereich des Umweltschutzes zu bestätigen;

16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die mit dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung eröffneten Möglichkeiten im Bereich Forschung und technologische Innovation voll und ganz zu nutzen, um die Produktivität zu verbessern, und dabei die Kriterien der Energieeffizienz und der Nachhaltigkeit einzuhalten;

17. fordert Maßnahmen zur Verbesserung der berufsbegleitenden Ausbildung von Jugendlichen, unter anderem auch im Hinblick auf die EU-Normen im Bereich der Lebensmittelsicherheit, und die Schaffung von Arbeitsplätzen für diejenigen, die die erforderlichen Qualifikationen besitzen, wobei das Hauptziel in der Förderung der Beschäftigung in diesem Sektor besteht;

18. hält es für wesentlich, dass die Lebensmittelversorgungskette besser organisiert wird, um die Umweltauswirkungen des Transports von Lebensmitteln zu vermindern, und die Vermarktung von traditionellen lokaltypischen Lebensmitteln gefördert wird;

19. weist darauf hin, dass kleine und mittlere Betriebe das Fundament von Entwicklung und Wachstum in den Mitgliedstaaten und in der Union darstellen; bekräftigt, dass Investitionen in die Produktionstätigkeit und ein verbesserter Zugang zu Krediten gefördert werden müssen;

20. bekräftigt, dass die gegenwärtig geplanten Anreize für den nachhaltigen Anbau von Energiepflanzen in keiner Weise die Ernährungssicherheit der Bürger gefährden dürfen;

21. hebt hervor, dass sich Oligopole im Bereich der Saatguterzeugung vernichtend auf die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft in Kleinbetrieben auswirken, indem sie deren Abhängigkeit von wenigen Unternehmen für den Erwerb von Saatgut und Spezialdüngern verstärken;

22. bedauert, dass EU-Regelungen die Verbreitung traditionellen Saatguts und traditioneller Sorten häufig unangemessen erschweren und die Weitergabe von überlieferten landwirtschaftlichen Kenntnissen und landwirtschaftlichen Verfahren behindern;

23. begrüßt die umfassenden Bemühungen Tausender Landwirte, Umweltschutzgruppen, Wissenschaftler und Bürger vor Ort zur Bewahrung und Verbreitung lokal begrenzt vorkommender genetischer Ressourcen; erinnert außerdem daran, dass insbesondere angesichts des Klimawandels eine Vielfalt von an jeweilige örtliche Gegebenheiten angepasstem Saatgut für die Ernährungssicherheit notwendig ist;

24. weist darauf hin, dass der Schwerpunkt auf die Unterstützung und die Verbesserung der Belastbarkeit von für den örtlichen und regionalen Verbrauch erzeugenden organisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Kleinbetrieben gelegt werden sollte;

25. betont, wie wichtig der organische Landbau für eine Verbesserung der weltweiten Ernährungssicherheit ist;

26. fordert die Einführung einer gezielten Unterstützung für die Landwirtschaft in stadtnahen Gebieten, was sich in vielfacher Hinsicht in den Bereichen Ernährungssicherheit, Beschäftigung, Umwelterziehung, Erholung und städtisches Klima positiv auswirken wird;

27. fordert, die öffentlichen Hilfen für die Landwirtschaft davon abhängig zu machen, dass Verfahren angewandt werden, die die biologische Vielfalt erhalten und den Boden schützen;

28. ist der Auffassung, dass eine große Vielfalt von lokal angepassten Pflanzen- und Tierarten notwendig ist, um eine wirksame Anpassung an die Herausforderungen des Klimawandels und seine Folgen wie zunehmende extreme Wetterlagen und Schädlingsausbrüche zu gewährleisten, und dass die Anstrengungen zur Erhaltung dieser genetischen Vielfalt verstärkt werden müssen;

29. fordert die Mitgliedstaaten auf, Programme mit konkreten agrarpolitischen Maßnahmen auszuarbeiten und umzusetzen, um die Folgen des Klimawandels einzudämmen, bzw. diesbezügliche Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen;

30. betont, dass im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Ernährungssicherheit und der Strategie EU 2020 ein effizienter Einsatz von Ressourcen und Innovationen in der Landwirtschaft im Sinne der Nachhaltigkeit gefördert werden muss;

31. ist der Auffassung, dass die Landwirte in der EU für ihre Anstrengungen, die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln sicherzustellen und dabei die natürlichen Ressourcen effizient und nachhaltig zu nutzen, im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2013 angemessen vergütet werden sollten;

32. vertritt die Auffassung, dass im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für den örtlichen und regionalen Markt produzierende landwirtschaftliche Betriebe und damit biologische Vielfalt und organischer Landbau stärker gefördert werden sollten, die sowohl Verbrauchern als auch der Umwelt in hohem Maße zugute kommen;

33. fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf, den Verbrauchern objektive Informationen und Kenntnisse über saisonal bzw. regional vermarktete Lebensmittel zu vermitteln; vertritt die Auffassung, dass dies die Landwirtschaft und die Pflege der Kulturlandschaft vor Ort unterstützt, lange Lieferwege und unnötigen CO2-Ausstoß verhindert und den Verbrauchern frische und hochwertige Lebensmittel garantiert;

34. weist darauf hin, dass Nahrung ein wertvolles und knappes Gut ist, dessen Auswirkungen auf Gesundheit, Umweltqualität und Entwicklungsstand erheblich sind; fordert die Kommission auf, der Union eine Nahrungsmittelpolitik aus einem Guss vorzuschlagen, bei der statt einer nach Sektoren getrennten Behandlung die Aspekte, die heute einzeln behandelt werden, zu einem einzigen Politikbereich zusammengeführt werden;

35. hält die Rolle der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) bei der Bewertung und Meldung aller mit der Lebensmittelkette in Verbindung stehenden Risiken als Teil eines Maßnahmenpakets zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bürger für wesentlich; wünscht, dass alle Mitgliedstaaten entsprechende nationale Einrichtungen gründen, die mit der EFSA zusammenarbeiten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.11.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

44

0

6

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Elena Oana Antonescu, Kriton Arsenis, Pilar Ayuso, Sergio Berlato, Milan Cabrnoch, Martin Callanan, Nessa Childers, Chris Davies, Anne Delvaux, Bas Eickhout, Jill Evans, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Julie Girling, Nick Griffin, Françoise Grossetête, Cristina Gutiérrez-Cortines, Jolanta Emilia Hibner, Dan Jørgensen, Jo Leinen, Corinne Lepage, Peter Liese, Linda McAvan, Radvilė Morkūnaitė-Mikulėnienė, Gilles Pargneaux, Andres Perello Rodriguez, Mario Pirillo, Pavel Poc, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Oreste Rossi, Dagmar Roth-Behrendt, Carl Schlyter, Richard Seeber, Theodoros Skylakakis, Catherine Soullie, Salvatore Tatarella, Anja Weisgerber, Sabine Wils, Marina Yannakoudakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Marisa Matias, Judith A. Merkies, Bill Newton Dunn, James Nicholson, Alojz Peterle, Rovana Plumb, Bart Staes, Csaba Sándor Tabajdi, Giommaria Uggias, Thomas Ulmer

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.12.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

3

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Richard Ashworth, Vasilica Viorica Dăncilă, Michel Dantin, Paolo De Castro, Albert Deß, Diane Dodds, Herbert Dorfmann, Lorenzo Fontana, Iratxe García Pérez, Sergio Gutiérrez Prieto, Peter Jahr, Elisabeth Jeggle, Elisabeth Köstinger, Stéphane Le Foll, Mairead McGuinness, James Nicholson, Rareş-Lucian Niculescu, Wojciech Michał Olejniczak, Georgios Papastamkos, Marit Paulsen, Britta Reimers, Ulrike Rodust, Alfreds Rubiks, Giancarlo Scottà, Czesław Adam Siekierski, Marc Tarabella

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Alejandro Cercas, Spyros Danellis, Bas Eickhout, Marian Harkin, Giovanni La Via, Véronique Mathieu, Maria do Céu Patrão Neves, Daciana Octavia Sârbu, Dimitar Stoyanov, Artur Zasada, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2)

Heide Rühle