BERICHT über eine nachhaltige EU-Politik für den hohen Norden

16.12.2010 - (2009/2214(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Michael Gahler


Verfahren : 2009/2214(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0377/2010
Eingereichte Texte :
A7-0377/2010
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu einer nachhaltigen EU-Politik für den hohen Norden

(2009/2214(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS), das am 10. Dezember 1982 abgeschlossen wurde und seit dem 16. November 1994 in Kraft ist,

–   unter Hinweis auf die Kommission der Vereinten Nationen zur Begrenzung des Festlandsockels,

–   unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD),

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker vom 13. September 2007,

–   unter Hinweis auf die am 19. September 1996 unterzeichnete Erklärung über die Gründung des Arktischen Rates,

–   unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union, den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und insbesondere den vierten Teil dieses Vertrags sowie auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR),

–   unter Hinweis auf die Erklärung über die Zusammenarbeit in der euro-arktischen Barentsregion, die am 11. Januar 1993 in Kirkenes unterzeichnet wurde,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Europäische Union und die Arktis vom 20. November 2008 (KOM(2008)0763),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2008 zu der Politik für den Arktischen Raum[1],

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Arktis vom 8. Dezember 2009[2] und zur Europäischen Union und der Arktis vom 8. Dezember 2008[3],

–   in Kenntnis der am 28. Mai 2008 auf der Arktiskonferenz angenommenen Erklärung von Ilulissat (Grönland),

–   unter Hinweis auf den am 9. Februar 1920 zwischen Dänemark, Frankreich, Großbritannien, den britischen Überseegebieten, Italien, Irland, Japan, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossenen Vertrag über Spitzbergen/Svalbard,

–   unter Hinweis auf die Politik der Nördlichen Dimension und ihre Partnerschaften sowie die „Gemeinsamen Räume“ EU-Russland,

–   unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen EU-Grönland 2007-2012,

–   unter Hinweis auf das Fünfte, Sechste und Siebte Rahmenprogramm der EU für Forschung und technologische Entwicklung,

–   unter Hinweis auf das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation 169, das am 27. Juni 1989 angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf die Nordische Samenkonvention vom November 2005,

–   unter Hinweis auf die Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen 61/295 vom 13. September 2007 über die Rechte der indigenen Völker,

–   unter Hinweis auf die Resolutionen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen 6/12 vom 28. September 2007, 6/36 vom 14. Dezember 2007, 9/7 vom 24. September 2008, 12/13 vom 1. Oktober 2009 und 15/7 vom 5. Oktober 2010,

–   in Kenntnis der am 4. Juni 2010 angenommenen Strategie Finnlands für die Arktis,

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des schwedischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission KOM(2008)0763[4],

–   in Kenntnis der gemeinsamen dänisch-grönländischen Strategie für die Arktis in einer Zeit des Übergangs vom Mai 2008,

–   in Kenntnis der Strategie der norwegischen Regierung für den hohen Norden aus dem Jahre 2007 und ihre Weiterentwicklung vom März 2009,

–   in Kenntnis des „Nordregio Report 2009:2. Strong, Specific and Promising – Towards a Vision for the Northern Sparsely Populated Areas in 2020“,

–   in Kenntnis des Kooperationsprogramms für die Arktis 2009-2011 des Nordischen Ministerrates, des Programms des Euro-Arktischen Barents-Rates (BEAC) und des Programms des Vorsitzes des Arktischen Rates,

–   in Kenntnis der kanadischen Strategie für den Norden vom August 2009 und der an diese anschließenden Erklärung zur Außenpolitik Kanadas für die Arktis vom 20. August 2010,

–   in Kenntnis des kanadischen Gesetzes zur Änderung des „Arctic Waters Pollution Prevention Act“ vom August 2009,

–   in Kenntnis der russischen nationalen Sicherheitsstrategie bis 2020 vom Mai 2009,

–   in Kenntnis der „American National Security Presidential Directive“ und der „Homeland Security Presidential Directive“ vom 9. Januar 2009,

–   in Kenntnis des „Responsible Arctic Energy Development Act“ der USA von 2010,

–   in Kenntnis des „Arctic Oil Spill Research and Prevention Act“ der USA von 2009,

–   in Kenntnis des „Arctic Marine Shipping Assessment Implementation Act“ der USA von 2009,

–   in Kenntnis der Erklärung von Monaco vom November 2008,

–   in Kenntnis der am 26. September 2009 auf dem Ersten Parlamentarischen Forum zur Nördlichen Dimension in Brüssel angenommenen Abschlusserklärung,

–   in Kenntnis der Erklärung anlässlich der 9. Konferenz der Parlamentarier des Arktischen Raums vom 15. September 2010,

–   unter Hinweis auf das angekündigte neue Strategische Konzept der NATO, das auf dem Gipfel von Lissabon im November 2010 von den Staats- und Regierungschefs angenommen wird, und seine Auswirkungen auf die Sicherheitsaussichten in der Arktis, insbesondere die militärischen Aspekte des hohen Nordens,

–   gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7‑0377/2010),

A. in der Erwägung, dass die Mitteilung der Kommission einen ersten formalen Schritt als Reaktion auf die Forderung des Europäischen Parlaments, eine EU-Politik für die Arktis zu formulieren, darstellt; in der Erwägung, dass die Schlussfolgerungen des Rates zur Arktis als ein weiterer Schritt zur Festlegung einer EU-Politik für die Arktis anerkannt werden sollten,

B.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament über seine Delegation für die Beziehungen zur Schweiz, Island und Norwegen seit etwa zwei Jahrzehnten aktiv an der Arbeit des Ständigen Ausschusses der Parlamentarier des Arktischen Raums beteiligt ist und sogar die Konferenz der Parlamentarier des Arktischen Raums im September 2010 in Brüssel ausgerichtet hat,

C. in der Erwägung, dass Dänemark, Finnland und Schweden Anrainerstaaten der Arktis sind und dass Teile Finnlands und Schwedens innerhalb des Polarkreises liegen; in der Erwägung, dass das einzige indigene Volk der EU, die Samen, in den arktischen Regionen Finnlands und Schwedens sowie Norwegens und Russlands lebt,

D. in der Erwägung, dass sich durch den Antrag Islands auf Beitritt zur EU eine größere Notwendigkeit für die EU ergibt, dem Arktischen Raum in seiner geopolitischen Perspektive Rechnung zu tragen,

E.  in der Erwägung, dass Norwegen, ein zuverlässiger Partner, durch das EWR-Abkommen mit der EU assoziiert ist,

F.  in Erwägung des langen Engagements der EU in der Arktis durch ihre Einbindung in die Gemeinsame Politik der Nördlichen Dimension mit Russland, Norwegen und Island, einschließlich des „Arktischen Fensters“, sowie in die Zusammenarbeit in der Region der Barentssee und insbesondere in den Euro-Arktischen Barents-Rat (BEAC), durch die Auswirkungen der strategischen Partnerschaft mit Kanada, den Vereinigten Staaten und Russland und durch ihre Beteiligung als ein aktiver Ad-hoc-Beobachter im Arktischen Rat,

G. in der Erwägung, dass der allmählichen Formulierung einer EU-Politik für die Arktis die Anerkennung der bestehenden internationalen, multilateralen und bilateralen Rechtsrahmen zugrunde liegen sollte, wie etwa des umfassenden Regelwerks des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) und verschiedener sektoraler und bilateraler Abkommen sowie multilateraler Übereinkommen, durch die bereits einige der für die Arktis wichtigen Fragen geregelt sind,

H. in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten einen großen Beitrag zur Arktisforschung leisten und dass EU-Programme wie das aktuelle Siebte Rahmenprogramm wichtige Projekte zur Erforschung dieser Region fördern,

I.   in der Erwägung, dass etwa ein Fünftel der weltweit noch nicht entdeckten Kohlenwasserstoffressourcen in der Arktis liegen, wobei eine eingehendere Erforschung vonnöten ist, um den Umfang der in der Region lagernden Gas- und Erdölvorkommen und die Wirtschaftlichkeit ihrer Ausbeutung genauer zu bestimmen,

J.   in der Erwägung, dass weltweit auch ein großes Interesse an anderen erneuerbaren und nicht erneuerbaren Ressourcen der Arktis wie Mineralien, Wäldern, Fisch und unberührten Landschaften für den Tourismus besteht,

K. in der Erwägung, dass das wachsende Interesse anderer Akteure am Arktischen Raum, die keine Anrainerstaaten der Arktis sind, wie China, das in der Inauftraggabe eines ersten Eisbrechers durch China, in der Zuweisung von Fördermitteln für die Polarforschung und nicht zuletzt in den Bewerbungen Chinas, der EU, Italiens, Japans, Singapurs und Südkoreas um den Status eines ständigen Beobachters im Arktischen Rat zum Ausdruck kommt, auf eine unterschiedliche geopolitische Bewertung der Arktis auf einer breiteren Ebene hindeutet,

L.  in der Erwägung, dass die kürzlich eingeführte Selbstverwaltung in Grönland im Hinblick auf die relevanten Politikbereiche, einschließlich der Umweltvorschriften und Ressourcen sowie die jüngste Aktualisierung des Partnerschaftsabkommens EU-Grönland, zu einem vermehrten Interesse an der Erkundung und Ausbeutung der Ressourcen in Grönland und auf dem grönländischen Festlandsockel geführt haben,

M. in der Erwägung, dass die hauptsächlich außerhalb der Arktis verursachten Folgen des Klimawandels und die Globalisierung der Weltwirtschaft Auswirkungen auf diesen Raum haben werden; in der Erwägung, dass insbesondere das Schmelzen des Meereises sowie das Potenzial für Ressourcen und die mögliche Nutzung neuer Technologien unvorhersehbare Folgen für die Umwelt und Auswirkungen auf andere Teile der Welt haben könnten und zu einer Zunahme des Schiffsverkehrs vor allem zwischen Europa, Asien und Nordamerika, einer vermehrten Erforschung und Ausbeutung natürlicher Ressourcen, namentlich von Erdgas, Erdöl und anderen Mineralien, jedoch auch von natürlichen Ressourcen wie Fischbeständen, einer Ausbeutung genetischer Meeresressourcen, einem verstärkten Bergbau und Holzeinschlag sowie zunehmendem Fremdenverkehr und intensiveren Forschungstätigkeiten führen könnten; in der Erwägung, dass diese Auswirkungen neue Herausforderungen schaffen, jedoch auch neue Chancen in der Arktis und andernorts bieten werden,

N. in der Erwägung, dass der Klimawandel durch Überwachungs-, Eindämmungs- und Anpassungsmethoden bewältigt wird; in der Erwägung, dass die Förderung der nachhaltigen Entwicklung bei der Nutzung natürlicher Ressourcen und beim Bau neuer Infrastrukturen durch strategische Planungsprozesse erfolgt,

I.   Die EU und die Arktis

1.  weist darauf hin, dass drei EU-Mitgliedstaaten – Dänemark, Finnland und Schweden – Anrainerstaaten der Arktis sind; räumt ein, dass die EU bislang keine Küste entlang des Arktischen Ozeans hat; bekräftigt das berechtigte Interesse der EU und anderer Drittstaaten als Interessenträger aufgrund ihrer Rechte und Pflichten gemäß dem Völkerrecht, ihres Engagements in der Umwelt- und Klimapolitik und in sonstigen Politikbereichen, ihrer Fördermittel, Forschungstätigkeit und wirtschaftlichen Interessen, einschließlich der Schifffahrt und der Ausbeutung natürlicher Ressourcen; verweist darüber hinaus darauf, dass die EU große arktische Landgebiete in Finnland und Schweden hat, die von der einzigen indigenen Volksgruppe Europas, den Samen, bewohnt werden;

2.  trägt der Tatsache Rechnung, dass die EU durch ihre nördlichen Mitgliedstaaten und Beitrittsländer von der Arktispolitik betroffen ist und ihrerseits Einfluss auf die Arktispolitik hat, und erkennt die laufenden Arbeiten im Rahmen der verschiedenen Partnerschaften der Nördlichen Dimension sowie eine gemeinsame Politik der EU, Russlands, Norwegens und Islands an;

3.  betont, dass manche der für die Arktis relevanten Politikbereiche ausschließliche Zuständigkeiten der Union sind, wie etwa die Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik, während andere Zuständigkeiten mit den Mitgliedstaaten teilweise geteilt werden;

4.  betont, dass die EU entschlossen ist, ihre politischen Maßnahmen in der Arktis auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und des entsprechenden Verständnisses der Einflüsse zu gestalten, denen die Arktis ausgesetzt ist, und dass sie dementsprechend bereits erhebliche Forschungsanstrengungen unternimmt, um fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse zur Unterstützung der politischen Entscheidungen zu gewinnen;

5.  ist sich der Notwendigkeit bewusst, die empfindliche Umwelt der Arktis zu schützen; betont, wie wichtig die generelle Stabilität und der Frieden in diesem Raum sind; unterstreicht, dass die EU eine Politik betreiben sollte, die sicherstellt, dass die Maßnahmen zur Bewältigung von Umweltproblemen den Interessen der Bevölkerung des Arktischen Raumes, einschließlich seiner indigenen Bevölkerungsgruppen, durch den Schutz und die Weiterentwicklung dieses Raumes Rechnung tragen; betont die Gemeinsamkeiten im Konzept, in der Analyse und den Prioritäten zwischen der Mitteilung der Kommission und den Strategiepapieren der Anrainerstaaten der Arktis; unterstreicht die Notwendigkeit, eine Politik einzuschlagen, die das Interesse an einer nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung der nicht erneuerbaren und der erneuerbaren Land- und Meeresressourcen der Arktis respektiert, die wiederum wichtige Ressourcen für Europa sind und eine Haupteinkommensquelle für die Bewohner dieses Raumes darstellen;

6.  weist darauf hin, dass ein künftiger Beitritt Islands zur Europäischen Union die Union zu einem Arktisanrainer machen würde, und stellt fest, dass der Status Islands als Beitrittsland der EU die Notwendigkeit einer koordinierten Arktispolitik auf EU-Ebene verdeutlicht und eine strategische Gelegenheit für die EU darstellt, eine aktivere Rolle bei der multilateralen Governance im Arktischen Raum zu spielen und einen entsprechenden Beitrag zu leisten; vertritt die Auffassung, dass Islands Beitritt zur EU die europäische Präsenz im Arktischen Rat weiter stärken würde;

7.  betont, dass es wichtig ist, mit den arktischen Gemeinschaften zusammenzuarbeiten und die Programme zum Aufbau von Kapazitäten zu unterstützen, um die Lebensqualität der indigenen und lokalen Gemeinschaften in der Region zu verbessern und ein besseres Verständnis der Lebensbedingungen und Kulturen dieser Gemeinschaften zu erlangen; fordert die EU auf, einen verstärkten Dialog mit den indigenen Bevölkerungsgruppen und den lokalen Bewohnern der Arktis zu fördern;

8.  betont das Erfordernis einer einheitlichen koordinierten EU-Politik für den Arktischen Raum, in der sowohl die Prioritäten der EU als auch die potenziellen Herausforderungen und eine Strategie klar definiert sind;

Neue weltweite Transportrouten

9.  betont die große Bedeutung der Sicherheit neuer Welthandelsrouten durch das arktische Meer, insbesondere für die EU und die Volkswirtschaften ihrer Mitgliedstaaten, da diese 40% der weltweiten Handelsschifffahrt kontrollieren; begrüßt die Arbeit der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) an einem verbindlichen Polarkodex für die Schifffahrt und die Arbeit der Arbeitsgruppen des Arktischen Rates, insbesondere der Arbeitsgruppe Such- und Rettungsdienste (SAR); unterstreicht, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Freiheit der Meere und das Recht auf freie Durchfahrt durch internationale Wasserstraßen aktiv bewahren sollten;

10. unterstreicht, dass es wichtig ist, neue Eisenbahn- und Verkehrskorridore in der euro-arktischen Barents-Verkehrsregion (Beata) zu entwickeln, um dem wachsenden Bedarf für den internationalen Handel, den Bergbau und die sonstige wirtschaftliche Entwicklung nachzukommen, sowie neue Flugverbindungen in den hohen Norden einzurichten; verweist in diesem Zusammenhang auf die neue Partnerschaft der Nördlichen Dimension für Transport und Logistik;

11. schlägt vor, bedeutende nichtarktische Schifffahrtsnationen, die den Arktischen Ozean nutzen, in die Ergebnisse der Initiative des Arktischen Rates für Such- und Rettungsarbeiten einzubeziehen; empfiehlt daher der Kommission und dem Rat, die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten in diesem speziellen Bereich zusammen mit der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), des Arktischen Rates und anderer Organisationen zu koordinieren;

12. weist darauf hin, dass ungeachtet der Bemühungen um einen verbindlichen Polarkodex für die Schifffahrt die Koordinierung und Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften zu einer schnelleren Lösung für die Frage der Sicherheit des Seeverkehrs in arktischen Gewässern führen könnte, und fordert die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) auf, sich uneingeschränkt für die Schifffahrt in arktischen Gewässern einzusetzen;

13. begrüßt weitere Initiativen zur Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit der Schifffahrt in der Arktis und zu einem besseren Zugang zu den verschiedenen nördlichen Seerouten; betont, dass dies nicht nur eine Frage des gewerblichen Verkehrs ist, sondern auch beim unter anderem von Unionsbürgern genutzten touristischen Schiffsverkehr in der Arktis ein hohes und zunehmendes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen ist; fordert weitere Untersuchungen zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die arktischen Navigations- und Schifffahrtsrouten; fordert gleichermaßen Folgenabschätzungen zu dem Anstieg der Schifffahrts- und Handelstätigkeit, einschließlich Offshore-Tätigkeiten, auf die Umwelt der Arktis und ihre Bewohner;

14. fordert die Staaten in der Region auf sicherzustellen, dass die derzeitigen Verkehrsrouten sowie die Verkehrsrouten, die möglicherweise in der Zukunft entstehen, dem internationalen Schiffsverkehr offenstehen, und von der Einführung einseitiger willkürlicher Belastungen finanzieller oder verwaltungstechnischer Art abzusehen, die den Schiffsverkehr in der Arktis behindern könnten, mit Ausnahme der international vereinbarten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt;

Natürliche Ressourcen

15. ist sich bewusst, dass Ressourcen für eine wachsende Weltbevölkerung benötigt werden, und erkennt das steigende Interesse an ihnen sowie die souveränen Hoheitsrechte der Anrainerstaaten der Arktis gemäß dem Völkerrecht an; empfiehlt allen Beteiligten, Schritte zu unternehmen, um die höchstmöglichen Sicherheits-, Sozial- und Umweltstandards bei der Erforschung und Ausbeutung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten;

16. betont, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie die Verfahren zur Abschätzung der strategischen und sozialen Auswirkungen zentrale Instrumente für die Verwaltung konkreter Projekte und Programme in der Arktis sein werden; verweist auf die Richtlinie 2001/42/EG[5] über die strategische Umweltprüfung (SUP) sowie auf die Tatsache, dass Finnland, Schweden und Norwegen das UNECE-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Übereinkommen) ratifiziert haben, das eine gute Grundlage für die aktive Förderung der Folgenabschätzungsverfahren in der Arktis darstellen wird; verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Erklärung von Bergen, die vom Ministertreffen der OSPAR-Kommission vom 23. und 24. September 2010 verabschiedet wurde;

17. fordert die Staaten in der Region auf, alle aktuellen oder zukünftigen Konflikte im Zusammenhang mit dem Zugang zu den natürlichen Ressourcen in der Arktis im Wege des konstruktiven Dialogs, möglicherweise im Rahmen des Arktischen Rates, zu lösen, der ein gutes Forum für Diskussionen dieser Art darstellt; unterstreicht die Rolle der Kommission der Vereinten Nationen zur Begrenzung des Festlandsockels (UNCLCS) bei der Suche nach Lösungen für Konflikte zwischen Anrainerstaaten der Arktis, die die Abgrenzung ihrer ausschließlichen Wirtschaftszonen betreffen;

18. weist insbesondere darauf hin, dass es den Anrainerstaaten der Arktis obliegt sicherzustellen, dass Erdölgesellschaften, die planen, innerhalb ihrer jeweiligen Seegrenzen Offshore-Ölförderung zu betreiben, über die notwendige Sicherheitstechnologie und das entsprechende Know-how verfügen und finanziell gerüstet sind, Bohrinselkatastrophen und Ölhavarien zu verhindern bzw. darauf zu reagieren; stellt fest, dass in Anbetracht der extremen Witterungsbedingungen und der hohen ökologischen Sensibilität des Arktischen Raums alle betreffenden Erdölgesellschaften spezielles Know-how für die Verhütung und Bekämpfung von Ölhavarien in der Region entwickeln müssen;

19. begrüßt das neue Abkommen[6] zwischen Norwegen und Russland über die Abgrenzung der Meeresgewässer, insbesondere den zum Ausdruck gebrachten Willen, zu einer engeren Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Bewirtschaftung von Ressourcen und der weiteren gemeinsamen Bewirtschaftung von Fischbeständen in der Barentssee durch die beiden Länder, auch mit Blick auf die Nachhaltigkeit, zu kommen; betrachtet besonders die bilaterale Zusammenarbeit zwischen Norwegen und Russland als ein Bespiel für die gemeinsame Anwendung der höchsten verfügbaren technischen Standards im Bereich des Umweltschutzes bei der Exploration von Erdöl und Erdgas in der Barentssee; verweist insbesondere auf die Bedeutung der umstrittenen Entwicklung neuer Technologien, die speziell für die Umwelt der Arktis konzipiert wurden, wie die Technologie für Installationen unterhalb des Meeresbodens;

20. ist sich der unterschiedlichen Auslegungen des Svalbard-/Spitzbergen-Vertrags im Hinblick auf dessen Anwendbarkeit auf den Festlandsockel und die Seegebiete von Svalbard/Spitzbergen bewusst und würde in Anbetracht der relativ guten Zugänglichkeit der Ressourcen im Bereich des Festlandsockels ein Übereinkommen über den rechtlichen Status des Festlandsockels begrüßen, mit dem die Rechte und Pflichten der Festlandsockelstaaten anerkannt werden; ist zuversichtlich, dass möglicherweise auftretende Konflikte konstruktiv angegangen werden;

21. weist auf die Position der EU als wichtiger Verbraucher natürlicher Ressourcen der Arktis sowie auf die Beteiligung europäischer Wirtschaftsakteure hin; fordert die Kommission auf, sich weiter für die Förderung der Zusammenarbeit und des Technologietransfers einzusetzen, damit die höchsten Standards und adäquate Verwaltungsverfahren sichergestellt werden, eine fundierte wissenschaftliche Grundlage für künftige Entwicklungstendenzen und den Bedarf an Governance für die arktischen Ressourcen wie etwa Fischerei, Bergbau, Forstwirtschaft und Tourismus gelegt wird und die Rechtssetzungsbefugnisse der EU in diesem Bereich voll und ganz ausgeschöpft werden; fordert die EU angesichts der Tatsache, dass die Wirtschaftstätigkeit in der Arktis zunehmen wird, auf, in diesem Zusammenhang die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung zu fördern;

22. weist nachdrücklich darauf hin, dass vor der Öffnung neuer gewerblicher Fischereien in der Arktis zuverlässige und vorbeugende wissenschaftliche Bestandsabschätzungen durchgeführt werden müssen, um den Fischereiaufwand zu ermitteln, bei dem die Bestände der Zielfischarten erhalten und eine Erschöpfung der Bestände anderer Arten sowie eine ernsthafte Schädigung der Meeresumwelt vermieden werden; ist der Ansicht, dass die Hochseefischerei durch eine regionale Fischereiorganisation reguliert werden muss, die sich an die wissenschaftlichen Gutachten hält und über ein belastbares Kontroll- und Überwachungsprogramm verfügt, um die Einhaltung der Bewirtschaftungsmaßnahmen zu gewährleisten und dass die Fischerei innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) den gleichen Standards genügen muss;

23. vertritt die Auffassung, dass die Einrichtung und Durchsetzung geschützter Meeresgebiete von ausreichender Größe und Vielfalt ein wichtiges Instrument für die Erhaltung der Meeresumwelt darstellt;

Klimawandel und Auswirkungen der Verschmutzung auf die Arktis

24. erkennt an, dass die EU wie andere Industrieländer der Welt beträchtlich zum Klimawandel beiträgt und daher eine besondere Verantwortung trägt und eine führende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel übernehmen muss;

25. erkennt an, dass der beste Schutz für die Arktis ein ehrgeiziges langfristiges globales Klimaübereinkommen ist, stellt jedoch fest, dass die rasche Erwärmung der Arktis es notwendig macht, zusätzlich an möglichen weiteren kurzfristigen Maßnahmen zur Begrenzung der Arktiserwärmung zu arbeiten;

26. betrachtet die Arktis als einen sensiblen Raum, in dem die Folgen des Klimawandels besonders sichtbar sind und schwerwiegende Auswirkungen auf andere Regionen der Welt haben; unterstützt daher die Schlussfolgerungen des Rates zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und den „Sustaining Arctic Observing Networks“ (SAON) und die Bemühungen, das „Svalbard Integrated Observation System“ (SIOS) und die arktischen Komponenten des „European Multidisciplinary Seafloor Observatory“ (EMSO) umzusetzen, da diese Initiativen einen einzigartigen europäischen Beitrag zum Verständnis des Klima- und Umweltwandels im Arktischen Raum gewährleisten;

27. erkennt an, dass Rußemissionen aus der EU und anderen Regionen in der nördlichen Hemisphäre unverhältnismäßig stark zur Erwärmung der Arktis beitragen, und betont, dass Rußemissionen in die einschlägigen Rahmenvorschriften der UN/ECE und der EU, wie das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung und die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen, aufgenommen werden müssen;

28. begrüßt das Verbot der Verwendung und Beförderung von schwerem Heizöl auf Schiffen, die die Antarktis befahren, das vom Meeresumweltschutzausschuss (MEPC) der IMO verabschiedet wurde und am 1. August 2011 in Kraft treten soll; betont, dass ein ähnliches Verbot auch für die arktischen Gewässer angemessen wäre, um die Risiken für die Umwelt bei Unfällen zu verringern;

29. unterstützt eine verstärkte Zusammenarbeit mit Anrainerstaaten und Nicht-Anrainerstaaten der Arktis beim Aufbau des „Sustaining Arctic Observing Networks“ (SAON) und ermutigt die Europäische Umweltagentur, ihre wertvolle Arbeit fortzusetzen und die Zusammenarbeit über das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET) unter Anwendung der Grundsätze des Gemeinsamen Europäischen Umweltinformationssystems (SEIS) zu fördern;

30. betont die wichtige Rolle, die die EU und die im Polargebiet gelegenen Länder bei der Reduzierung der Verschmutzung spielen müssen, die im Arktischen Raum durch Langstreckentransporte, z.B. Schifffahrt, entsteht; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Durchführung europäischer Rechtsvorschriften wie der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006[7]; weist darauf hin, dass der Klimawandel in der Arktis erhebliche Auswirkungen auf die Küstenregionen in Europa und anderswo sowie auf die klimaabhängigen Bereiche in Europa wie die Landwirtschaft und die Fischerei, erneuerbare Energieträger, Rentierhaltung, Jagd, Tourismus und Verkehr haben wird;

Nachhaltige sozioökonomische Entwicklung

31. räumt ein, dass die Folgen der Eisschmelze und der milderen Temperaturen auch Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung im Arktischen Raum eröffnen; erkennt den Wunsch der Regierungen im Arktischen Raum, die hoheitliche Rechte und Pflichten haben, an, die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung fortzusetzen und gleichzeitig die sehr sensible Natur des arktischen Ökosystems unter Berücksichtigung ihrer Erfahrungen bei der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der Ressourcen des Raumes zu schützen; empfiehlt die Anwendung ökosystembasierter Bewirtschaftungsgrundsätze, um die wissenschaftlichen ökologischen Erkenntnisse mit den sozialen Werten und Erfordernissen zu verbinden;

32. unterstreicht, dass die EU zusammen mit den Vertretern der Regionen dieses Gebiets erörtern sollte, wie wichtig die Strukturfonds für die Entwicklung und Zusammenarbeit sind, um sich den künftigen globalen Herausforderungen für den Fortschritt zu stellen und das Entwicklungspotenzial des Gebiets ausschöpfen zu können;

33. vertritt die Auffassung, dass es, um das spezifische Potenzial jedes Ortes zu erkennen und entsprechende Ansiedlungsstrategien unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede zu entwickeln, eines umfassenden Prozesses mit Unterstützung der nationalen und der EU-Ebene bedarf; ist der Ansicht, dass Partnerschaften und der Dialog zwischen den betreffenden Verwaltungsebenen sicherstellen, dass die Maßnahmen auf der am besten geeigneten Ebene umgesetzt werden können;

34. nimmt die besondere Stellung der indigenen Bevölkerungsgruppen der Arktis zur Kenntnis und erkennt deren Rechte an; weist insbesondere auf die rechtliche und politische Lage der indigenen Bevölkerungsgruppen in den Anrainerstaaten der Arktis und in ihrer Vertretung im Arktischen Rat hin; fordert eine stärkere Einbeziehung der indigenen Bevölkerungsgruppen in die politischen Entscheidungen; betont, dass es notwendig ist, so wie im ILO-Übereinkommen 169 festgelegt, besondere Maßnahmen zum Schutz der Kultur und Sprache sowie der Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen an Grund und Boden zu treffen; betont, dass es eines ständigen Dialogs zwischen den Vertretern der indigenen Bevölkerungsgruppen und den EU-Organen bedarf und fordert die EU auf, den besonderen Bedürfnissen dünn besiedelter Randgebiete in Bezug auf regionale Entwicklung, Lebensgrundlagen und Bildung Rechnung zu tragen; unterstreicht, wie wichtig die Unterstützung von Aktivitäten ist, die die Kultur, Sprache und Bräuche der indigenen Bevölkerungsgruppen fördern;

35. stellt fest, dass die Wirtschaftstätigkeiten der indigenen Bevölkerungsgruppen in hohem Maße auf der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen beruhen und dass daher die Eindämmung des Klimawandels und seiner Auswirkungen und das Recht der indigenen Bevölkerungsgruppen auf eine saubere natürliche Umwelt auch die Menschenrechte betreffen;

36. begrüßt die Arbeit des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten der indigenen Völker sowie die Arbeit des Expertenmechanismus der Vereinten Nationen für die Rechte der indigenen Völker;

37. begrüßt die Tatsache, dass der Expertenmechanismus seinen Fortschrittsbericht zur Studie über indigene Völker und das Recht auf Beteiligung am Entscheidungsprozess erfolgreich abgeschlossen hat;

38. ermutigt die Mitgliedstaaten, die Anrainerstaaten der Arktis sind, Verhandlungen aufzunehmen, die zu einer neuen ratifizierten Nordischen Samenkonvention führen;

39. fordert die EU nachdrücklich auf, die Kultur und Sprache der in Nordrussland lebenden finno-ugrischen Völker aktiv zu fördern;

40. nimmt die jüngsten rechtlichen Entwicklungen betreffend das EU-Verbot der Einfuhr von Robbenerzeugnissen zur Kenntnis, vor allem die Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009[8] (Rechtssache T-18/10, Inuit Tapiriit Kanatami/Parlament und Rat), die vor dem Gericht anhängig ist; nimmt das Konsultationsverfahren unter der Schirmherrschaft der Welthandelsorganisation (WTO) zur Kenntnis, welches von Kanada und Norwegen beantragt wurde; äußert seine Hoffnung, dass die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien infolge der Urteile des EuGH und der Ergebnisse der WTO-Verfahren beigelegt werden können;

41. ist sich des zunehmenden Interesses an der Ausbeutung der Ressourcen bewusst; verweist in dieser Hinsicht auf die Notwendigkeit eines breiten, allumfassenden ökosystembasierten Ansatzes, der wahrscheinlich am ehesten geeignet ist, den vielfachen Herausforderungen, denen sich die Arktis im Zusammenhang mit Klimawandel, Schiffsverkehr, Umweltgefahren und -Kontaminanten, Fischerei und anderen menschlichen Tätigkeiten gegenübersieht, im Einklang mit der integrierten Meerespolitik der EU bzw. dem integrierten Bewirtschaftungsplan Norwegens für die Barentssee und das Meeresgebiet vor der Küste der Lofoten gerecht zu werden; empfiehlt den Mitgliedstaaten, die überarbeiteten Leitlinien des Arktischen Rates für die Offshore-Erdöl- und –Erdgasförderung von 2009 zu unterstützen;

II. Governance

42. erkennt die Institutionen und den aus dem Völkerrecht und Übereinkommen bestehenden umfangreichen Rechtsrahmen an, durch die für die Arktis wichtige Bereiche geregelt werden, wie etwa UNCLOS (einschließlich der Grundprinzipien der Freiheit der Schifffahrt und friedlichen Durchfahrt), die IMO, das OSPAR-Übereinkommen[9], die Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC), das CITES-Übereinkommen[10] und das Stockholmer Übereinkommen sowie die zahlreichen bestehenden bilateralen Abkommen und Regelwerke, die zusätzlich zu den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften in den Anrainerstaaten der Arktis gelten; zieht daher die Schlussfolgerung, dass der Arktische Raum nicht als ein rechtliches Vakuum zu betrachten ist, sondern als ein Gebiet mit gut entwickelten Instrumenten für die Governance; weist dennoch darauf hin, dass die bestehenden Regelungen aufgrund der Herausforderungen des Klimawandels und der zunehmenden wirtschaftlichen Entwicklung von allen Beteiligten weiter entwickelt, gestärkt und angewendet werden müssen;

43. betont, dass Staaten zwar eine entscheidende Rolle für die Governance in der Arktis spielen, dass jedoch anderen Akteuren auch eine wichtige Rolle zukommt, z. B. internationalen Organisationen, indigenen und lokalen Bevölkerungsgruppen sowie Behörden subnationaler Verwaltungseinheiten; weist darauf hin, wie wichtig es ist, das Vertrauen zwischen den Akteuren, die ein berechtigtes Interesse an der Region haben, zu stärken, indem ein partizipativer Ansatz verfolgt und auf den Dialog als Instrument zur Entwicklung einer gemeinsamen Vorstellung über die Zukunft der Arktis gesetzt wird;

44. ist der Auffassung, dass der Eindruck, den manche Beobachter von einem so genannten Wettlauf um die Arktis erwecken, nicht gerade zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der konstruktiven Zusammenarbeit in diesem Raum beiträgt; weist darauf hin, dass die Anrainerstaaten der Arktis mehrmals zugesagt und in einigen Fällen darauf hingearbeitet haben, mögliche Interessenkonflikte nach den Grundsätzen des Völkerrechts zu lösen;

45. erkennt die wichtige Rolle des Arktischen Rates als das maßgebliche regionale Forum für die Zusammenarbeit im gesamten Arktischen Raum an; bekräftigt seine Zusage, keine Vereinbarungen zu unterstützen, die einen EU-Mitgliedstaat, der ein Anrainerstaat der Arktis ist, ein Beitrittsland oder einen EWR/EFTA-Mitgliedstaat, der ein Anrainerstaat der Arktis ist, ausschließen; erkennt die konkrete Arbeit an, die die Arbeitsgruppen des Arktischen Rates unter Einbeziehung der Beobachter geleistet haben, und fordert die Kommission und die EU-Agenturen auf, sich nach Möglichkeit weiterhin aktiv an allen einschlägigen Arbeitsgruppen zu beteiligen; befürwortet die Stärkung der rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlage des Arktischen Rates;

46.  erkennt an, dass die Herausforderungen, mit denen sich die Arktis konfrontiert sieht, global sind, und dass daher alle betroffenen Akteure einbezogen werden sollten;

47. begrüßt die Ergebnisse umfangreicher Berichte über die arktischen Erdöl- und Erdgasvorkommen, die Auswirkungen der globalen Erwärmung und die erforderlichen Notfallmaßnahmen, die die Arbeitsgruppen des Arktischen Rates in den letzten Jahren erstellt haben;

48. begrüßt den Grad der politischen Organisation der indigenen Interessen in den Samenparlamenten und im Samenrat in Nordeuropa und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Organisationen der indigenen Bevölkerungsgruppen rund um den Polarkreis und erkennt die einzigartige Rolle des Arktischen Rates hinsichtlich der Beteiligung der indigenen Bevölkerungsgruppen an; erkennt die Rechte der indigenen Völker der Arktis an, die in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker verankert sind, und ermutigt die Kommission, das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) zur Stärkung der Position der arktischen indigenen Bevölkerungsgruppen einzusetzen;

49. begrüßt die breit angelegte Zusammenarbeit bei Fragen wie etwa dem Schutz der arktischen Meeresumwelt (PAME-Arbeitsgruppe) nicht nur auf regionaler, sondern auch auf bilateraler und internationaler Ebene; interpretiert in diesem Zusammenhang die im Arktischen Rat geleistete Arbeit zu Such- und Rettungsdiensten (SAR) als einen ersten Schritt zu Mechanismen, mit denen auch verbindliche Beschlüsse gefasst werden können;

50. begrüßt es, dass der Arktische Rat Umfang und Struktur seiner Arbeit einer kontinuierlichen Bewertung unterzieht, und ist zuversichtlich, dass er die Grundlage für Entscheidungsfindungsprozesse weiter verbreitern wird, um Akteure einzubeziehen, die nicht dem Arktischen Rat angehören;

51. gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass der Arktische Rat seine wichtige Arbeit weiter ausbauen und die Grundlage für Entscheidungsfindungsprozesse verbreitern wird, um andere Akteure in der Arktis, die ihre Präsenz im Arktischen Raum verstärken, einzubinden und somit deren Wissen und Fähigkeiten einzubeziehen und ihre legitimen Interessen nach dem Völkerrecht zu berücksichtigen, während gleichzeitig die deutlich größere Bedeutung der Interessen der Anrainerstaaten hervorgehoben werden sollte; begrüßt das interne Verfahren des Arktischen Rates zur Überprüfung des Beobachterstatus und des möglichen künftigen Umfangs der Aufgaben des Arktischen Rates;

52. ist der Auffassung, dass ein gestärkter Arktischer Rat eine führende Rolle bei der Zusammenarbeit in Bezug auf die Arktis spielen sollte und würde es daher begrüßen, wenn die Fähigkeiten des Arktischen Rates politisch und verwaltungstechnisch gestärkt würden, z.B. durch die Einrichtung eines ständigen Sekretariats, die derzeit erörtert wird, eine ausgewogenere Teilung der Kosten, häufigere Ministertreffen und ein jährlicher Arktisgipfel auf höchster Ebene, wie es vom Außenminister des EU-Mitgliedstaates Finnland, das auch ein Mitglied des Arktischen Rates ist, vorgeschlagen wurde; würde darüber hinaus eine stärkere Einbeziehung der Parlamentarier der Arktis begrüßen, um die parlamentarische Dimension hervorzuheben und sicherzustellen, dass wichtige Akteure, die keine Anrainerstaaten der Arktis sind, einbezogen werden; weist darüber hinaus nachdrücklich darauf hin, dass fortgesetzte hochrangige Treffen einer exklusiven Kerngruppe von Staaten lediglich den Status und die Rolle des Arktischen Rates insgesamt untergraben werden; wünscht, dass der Arktische Rat seinen offenen und integrativen Ansatz beibehält und somit für alle Interessenträger aufgeschlossen bleibt;

53. betrachtet die Nördliche Dimension als einen Schwerpunkt für die regionale Zusammenarbeit in Nordeuropa; stellt fest, dass die vier Partner, d. h. die EU, Island, Norwegen und die Russische Föderation sowie der Arktische Rat, der Euro-Arktische Barents-Rat (BEAC), der Rat der Ostseestaaten, der Nordische Ministerrat, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), die Europäische Investitionsbank (EIB), die Nordische Investitionsbank (NIB) und die Weltbank (IBRD) an der Nördlichen Dimension beteiligt sind und dass sowohl Kanada als auch die Vereinigten Staaten Beobachterstatus bei der Nördlichen Dimension haben; unterstreicht, dass eine enge Abstimmung zwischen der Politik der Nördlichen Dimension und der sich ständig weiterentwickelnden Arktispolitik der EU erfolgen muss; nimmt das „Arktische Fenster“ der Nördlichen Dimension zur Kenntnis; betont die wertvolle Erfahrung der Partnerschaften der Nördlichen Dimension, insbesondere die neue Partnerschaft der Nördlichen Dimension für Transport und Logistik und ihre Vorteile für die Zusammenarbeit in der Arktis;

54. bestätigt seine Unterstützung für einen ständigen Beobachterstatus für die EU im Arktischen Rat; erkennt an, dass die EU-Mitgliedstaaten über verschiedene internationale Organisationen (wie IMO, OSPAR, NEAFC und das Stockholmer Übereinkommen) in die Arbeit des Arktischen Rates eingebunden sind, und unterstreicht die Notwendigkeit der Kohärenz aller politischen Maßnahmen der EU gegenüber der Arktis; fordert die Kommission auf, das Parlament gebührend über die Sitzungen und die Arbeit des Arktischen Rates und seiner Arbeitsgruppen zu unterrichten; betont indessen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bereits als Mitglieder oder Beobachter in anderen internationalen Organisationen, die für die Arktis von Bedeutung sind, wie etwa in der IMO, der OSPAR, der NEAFC und im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens, vertreten sind, und dass sie daher den Schwerpunkt konsequenter auf die Arbeit in diesen Organisationen legen sollten; betont in diesem Zusammenhang insbesondere, dass alle Maßnahmen der EU gegenüber der Arktis kohärent sein müssen; ermutigt den Arktischen Rat, auch die Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisationen als Ad-hoc-Beobachter einzubeziehen;

55. betrachtet den Euro-Arktischen Barents-Rat (BAEC) als ein wichtiges Forum für die Zusammenarbeit zwischen Dänemark, Finnland, Norwegen, Russland, Schweden und der Europäischen Kommission; nimmt die Arbeit des BAEC in den Bereichen Gesundheit und Soziales, Bildung, Forschung, Energie, Kultur und Tourismus zur Kenntnis; stellt die beratende Funktion der Arbeitsgruppe Indigene Völker (WGIP) des BAEC fest;

III. Schlussfolgerungen und Forderungen

56. fordert die Kommission auf, die bestehende dienststellenübergreifende Gruppe in eine ständige dienststellenübergreifende Struktur umzuwandeln, damit ein kohärenter, abgestimmter und integrierter strategischer Ansatz, der alle wichtigen Politikfelder umfasst, die für die Arktis bedeutsam sind, wie Umwelt, Energie, Verkehr und Fischerei, gewährleistet wird; empfiehlt, die gemeinsame Leitung dieser Struktur dem EAD und der GD MARE zu übertragen und letztere mit der sektorübergreifenden Koordinierung innerhalb der Kommission zu betrauen; empfiehlt außerdem, dementsprechend ein Referat für die Arktis innerhalb des EAD zu schaffen;

57. fordert die Kommission auf, bei der Aushandlung von bilateralen Abkommen zu berücksichtigen, dass das sensible Ökosystem der Arktis geschützt werden muss, dass die Interessen der arktischen Bevölkerung, einschließlich seiner indigenen Bevölkerungsgruppen, gewahrt und die natürlichen Ressourcen der Arktis nachhaltig genutzt werden müssen, und fordert die Kommission auf, bei allen Aktivitäten diesen Prinzipien entsprechend zu agieren;

58. betont die Tatsache, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten einen großen Anteil zur Arktis-Forschung, regionalen Zusammenarbeit und Entwicklung von Technologie, die für den Raum und jenseits von ihm relevant ist, beisteuern, und fordert die Kommission auf, Möglichkeiten zu erkunden, Initiativen für die gemeinsame Finanzierung und Planung im Polargebiet zu entwickeln, um eine reibungslosere und effektivere Zusammenarbeit der Sachverständigen aus den beteiligten Staaten zu ermöglichen; fordert die EU auf, Aktivitäten der Zusammenarbeit mit den USA, Kanada, Norwegen, Island, Grönland und Russland auf dem Gebiet der multidisziplinären Erforschung der Arktis zu fördern und auf diese Weise koordinierte Finanzierungsmechanismen zu schaffen; fordert die Kommission darüber hinaus auf, eine Möglichkeit der direkten Zusammenarbeit mit den arktischen Mitgliedstaaten, indigenen Organisationen und in der Arktis ansässigen Forschungsinstituten zu schaffen, um dazu beizutragen, die EU über relevante Fragen, wichtige Forschungsthemen sowie über Angelegenheiten zu informieren, die diejenigen betreffen, die in der Arktis leben und arbeiten, um einen Beitrag zur Festlegung künftiger Forschungstätigkeiten zu leisten;

59. ist der Auffassung, dass die EU ihre Kapazitäten weiter ausbauen sollte, und fordert die Kommission auf, die Aufnahme sowie die Fortsetzung von Aktivitäten der EU in der Arktis wie etwa dem Programm zur Finanzierung der gemeinsamen multilateralen Forschung im Polargebiet, das eine leichtere und weniger bürokratische Zusammenarbeit vorsieht, und gemeinsamen Vorhaben der Forschungsgemeinschaft zu untersuchen und einen Bericht dazu vorzulegen; fordert die Kommission auf, unter Berücksichtigung geeigneter Vorschläge die Schaffung eines Informationszentrums EU-Arktis in Form eines gemeinsamen vernetzten Unternehmens als oberste Priorität zu prüfen; nimmt hierzu den Vorschlag der Universität Lappland zur Kenntnis; ist der Auffassung, dass ein solches Informationszentrum in der Lage sein sollte, sowohl einen ständigen Zugang der Hauptakteure in der Arktis zur EU zu organisieren als auch den EU-Organen und ‑Interessenträgern die Arktis betreffende Informationen und Dienste bereitzustellen;

60. unterstreicht, dass für eine objektive Beurteilung der Art und der Geschwindigkeit der Veränderungen in der natürlichen Umwelt der Arktis internationalen Forschergruppen ein ungehinderter Zugang zu Forschungen in dieser besonders sensiblen Region unseres Planeten gewährt werden muss; weist darauf hin, dass die Europäische Union ihre Präsenz und ihr Engagement insbesondere im europäischen Teil der Arktis durch den Aufbau einer gemeinsamen Forschungsinfrastruktur und die Erhöhung der Anzahl von in der Arktis durchgeführten Forschungsprogrammen verstärkt; unterstützt vor allem Forscherteams, die sich aus Wissenschaftlern aus verschiedenen Gebieten zusammensetzen und alle beteiligten Länder vertreten; begrüßt die oftmals gute und offene Forschungszusammenarbeit und vertritt die Auffassung, dass diese Forschung im Interesse der gesamten internationalen Gemeinschaft offen sein und für letztere nutzbar gemacht werden sollte;

61. betont den Beitrag des Ziels der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit der EU als einen eindeutigen europäischen zusätzlichen Nutzen, insbesondere die Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Kolartic und Karelien sowie das CBC-Programm für den Ostseeraum, das die Barentsregion einschließt; fordert die Kommission auf zu prüfen, inwiefern ein entsprechend erweitertes Programm für die nördlichen Randgebiete im nächsten Programmplanungszeitraum ähnliche Auswirkungen auf eine Strategie für die Arktis haben könnte;

62. fordert die Kommission auf, die Bemühungen zur raschen und effizienten Verwirklichung der Observatorien SIOS und EMSO zu unterstützen, da sie einzigartige Beiträge zu einem besseren Verständnis und Schutz der Umwelt der Arktis leisten;

63. fordert die Kommission auf, Vorschläge dazu zu unterbreiten, wie das Projekt Galileo oder Vorhaben wie „Global Monitoring for Environment and Security“, die Auswirkungen auf die Arktis haben könnten, so entwickelt werden könnten, dass sie eine sicherere und schnellere Navigation in arktischen Gewässern ermöglichen, damit in die Sicherheit und Zugänglichkeit der Nord-Ost-Passage investiert wird, insbesondere, um zu einer besseren Vorhersehbarkeit von Eisbewegungen, einer besseren Kartierung des arktischen Meeresbodens und dem Verständnis der für die Geodynamik dieses Gebiets ausschlaggebenden Prozesse beizutragen, die für die Geodynamik der Erde, den Wasserkreislauf in Polarregionen sowie eine bessere Kenntnis einzigartiger Ökosysteme von entscheidender Bedeutung sind;

64. fordert alle Regierungen im Arktischen Raum, insbesondere die Regierung von Russland, auf, die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker, die am 13. September 2007 von der Generalversammlung angenommen wurde, anzunehmen und zu unterstützen;

65. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, alle wichtigen Übereinkommen über die Rechte der indigenen Völker wie das ILO-Übereinkommen 169 zu ratifizieren;

66. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der derzeitigen Arbeit der IMO an einem verbindlichen Polarkodex für die Schifffahrt vorzuschlagen, dass Rußemissionen und schweres Heizöl gesondert geregelt werden; fordert die Kommission auf, für den Fall, dass die betreffenden Verhandlungen ergebnislos bleiben, Vorschläge für Vorschriften für Schiffe vorzulegen, die vor oder nach der Durchfahrt durch arktische Gewässer EU-Häfen anlaufen, um eine strenge Regelung zur Begrenzung der Rußemissionen sowie der Verwendung und Beförderung von schwerem Heizöl einzuführen;

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67. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vize-Präsidentin/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Regierungen und Parlamenten der Anrainerstaaten der Arktis zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 9 E vom 15.1.2010, S. 41.
  • [2]  2985. Tagung des Rates Auswärtige Angelegenheiten.
  • [3]  2914. Tagung des Rates.
  • [4]  2009/10:UU4.
  • [5]  ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30.
  • [6]  Am 15. September 2010 unterzeichnet.
  • [7]  ABl. L 136 vom 29.5.2007, S. 3.
  • [8]  ABl. L 286 vom 31.10.2009, S. 36.
  • [9]  Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks
  • [10]  Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen

BEGRÜNDUNG

I. Einleitung

Der Arktische Raum rückt aufgrund der Folgen des Klimawandels, von dem die größten Anstöße für Weiterentwicklungen ausgehen, immer mehr in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Die Folgen des Klimawandels zeigen sich in diesem Raum in einem größeren Maßstab als in anderen Regionen der Welt. Gleichzeitig betreffen diese Veränderungen andere Regionen der Welt durch steigende Meeresspiegel einerseits und Auswirkungen auf sich anschließende regionale Klimazonen andererseits.

Daher trägt Europa nicht nur eine gewisse Verantwortung, weil es einer der Hauptverursacher von Verschmutzung und Emissionen von Treibhausgasen ist, sondern hat auch ein besonderes Interesse an der Arktis, da es sich mit den Auswirkungen der sich dort abzeichnenden Veränderungen wird auseinandersetzen müssen, angefangen bei Fragen des Umweltschutzes und des Klimawandels bis hin zu geopolitischen Fragen im Zusammenhang mit Schifffahrtsrouten und der Sicherheit der Versorgung mit Ressourcen.

II. Warum die EU eine nachhaltige und kohärente Politik für die Arktis braucht

Drei der EU-Mitgliedstaaten sind auch Mitglieder des Arktischen Rates, und Island hat einen Antrag auf Mitgliedschaft in der EU gestellt. Daneben sind Norwegen und Island durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eng mit der EU-Politik verbunden, und die EU hat auch ein Partnerschaftsabkommen mit Grönland abgeschlossen, das nicht Teil der EU ist.

Obwohl die EU über keinen arktischen Küstenstreifen verfügt, ist die EU in einer Reihe wichtiger Bereiche ein Akteur in der Arktis. Einige der Rechtssetzungsbefugnisse der EU für die Arktis betreffende Fragen sind geteilte oder ergänzende Zuständigkeiten, andere wie im Bereich Fischerei sind ausschließliche Zuständigkeiten.[1] Es sei angemerkt, dass der Vertrag von Lissabon die internen Verfahren der EU zugunsten einer stärkeren Beteiligung des EP als Mitgesetzgeber verändert hat. Genauer betrachtet kommt der Arktis aus mehreren Gründen eine zentrale Bedeutung zu.

Der Klimawandel ist die größte Triebfeder für den Wandel in der Arktis wie auch anderswo. Es herrscht allgemein Übereinstimmung darüber, dass die Arktis ein Raum ist, der früher und stärker vom Klimawandel und von Verschmutzung betroffen ist, die in den Industrie- oder Schwellenländern der Welt verursacht werden. Dieses Problem muss auf globaler Ebene behandelt werden, denn seine Ursachen liegen außerhalb der Arktis und werden ihrerseits auch den gesamten Planeten betreffen.

Die EU spielt bereits eine Vorreiterrolle in der Forschung und bei umwelt- und klimapolitischen Maßnahmen im internationalen Rahmen und wird diese auch weiterhin spielen. Ungeachtet der Bekämpfung des Klimawandels muss die EU die Notwendigkeit einräumen, sich an die unvermeidlichen Veränderungen anzupassen sowie zu einer rationalen Bewertung der Risiken, Bedrohungen, Herausforderungen und Chancen zu kommen, die diese nach sich ziehen.

Ein wachsender Teil der Weltbevölkerung wird die nachhaltige und verantwortliche Bewirtschaftung der verfügbaren und nötigen Ressourcen verlangen. Dies wird für lebende Ressourcen wie Fisch gelten, die dazu beitragen werden, die Weltbevölkerung zu ernähren, aber auch für nichtlebende Ressourcen wie Erdgas und Erdöl oder Mineralien. In diesem Zusammenhang ist die Wahrnehmung der Arktis als einen ursprünglichen und unberührten Ort, der lediglich bewahrt werden muss, nicht richtig. Die Arktis ist anders als die Antarktis bewohnt, und es besteht eine Tradition, ihre Ressourcen zu nutzen. Insbesondere die indigenen Bevölkerungsgruppen des Nordens haben eine lange Geschichte nachhaltiger Nutzung dieser Ressourcen und weisen ausdrücklich die Vorstellung von sich, „in einem Museum zu leben“, und bringen vielmehr ihren Willen nach Entwicklung zum Ausdruck.

Seitdem der Aufstieg neuer Volkswirtschaften zu einem wachsenden Bedarf an Ressourcen, Energie und Mineralien geführt hat, hat die EU ein natürliches Interesse daran, die Sicherheit der Versorgung mit Ressourcen und Energie zu gewährleisten, die für die Bevölkerung und die Industrien in Europa erforderlich sind.

Einige Partner in der Arktis spielen bereits heute eine große Rolle bei der Versorgung Europas mit Energie, Rohstoffen und auch Fisch. Die große Palette an Ressourcen, das Potenzial für erneuerbare Energie, die durch Wind oder Wellen erzeugt wird, und die unschätzbare Vielfalt der arktischen Biosphäre können nur mit einem ganzheitlichen, auf einem nachhaltigen Ökosystem basierenden Konzept entwickelt und geschützt werden, so wie es in der integrierten Meerespolitik der EU oder beispielsweise in den integrierten Bewirtschaftungsplänen Norwegens für die Barentssee dargelegt ist.

Da Schätzungen zufolge etwa ein Fünftel der verbleibenden Kohlenwasserstoffressourcen in der Arktis vermutet werden, könnten diese Ressourcen von besonderer Bedeutung für die EU sein, bis das Ziel einer kohlenstoffarmen Wirtschaft verwirklicht ist. Vor allem Erdgas oder Flüssiggas erzeugen von allen traditionellen Energiearten die geringsten CO2-Emissionen und könnten einen großen Anteil des Energiemix liefern und damit als eine Brücke in eine kohlenstoffarme Wirtschaft fungieren.[2]

Als ein Hauptverbraucher dieser Ressourcen sollte Europa klarstellen, dass es nur diejenigen Tätigkeiten unterstützt, die gemäß den höchsten verfügbaren Umwelt-, Sicherheits- und Verwaltungsstandards durchgeführt werden und somit die Zusammenarbeit dergestalt fördern, dass bewährte Verfahren leicht woanders angewendet werden können.

Der Grundsatz einer auf einem Ökosystem basierenden Bewirtschaftung könnte gewährleisten, dass die Aspekte und Interessen, die an die Verwaltung einer bestimmten Region gebunden sind, in der sich Aktivitäten wie Fischerei, Schifffahrt, Ausbeutung geologischer Ressourcen und sonstige Tätigkeiten überlappen, in ein Gleichgewicht gebracht werden mit dem Interesse, das Ökosystem zu bewahren und zu schützen.

Ein weiterer wichtiger Punkt von Interesse für die EU und ihre Mitgliedstaaten ist die Entwicklung neuer Welthandelsrouten. Unternehmen haben bereits damit begonnen, die neuen Möglichkeiten zu erforschen. Im letzten Sommer testete die deutsche Reederei Beluga die wirtschaftlichen Möglichkeiten, indem sie zwei Containerschiffe von Asien nach Europa schickte. Der Ausbau der nördlichen Seerouten würde den Handel zwischen Europa, Asien und Nordamerika beschleunigen, damit zu Energieeinsparungen sowie zur Reduzierung von Emissionen und Kosten führen, ihn jedoch auch sicherer machen, indem Seerouten, die von Piraten heimgesucht werden, und auch wirtschaftliche Risiken bei der Nutzung traditioneller Seerouten vermieden würden.[3]

Für den Ausbau dieser Seerouten wird die Vorhersehbarkeit sowohl in Bezug auf die Sicherheit und die Seeschifffahrt als auch in rechtlicher und politischer Hinsicht von entscheidender Bedeutung sein. Auch wenn die Rahmenbedingungen in der Arktis rau bleiben werden, so würden doch verbesserte Navigations- und Schifffahrtstechnologien eine bessere Nutzung dieser Route ermöglichen. Diese Investitionen in die Kartierung, die Beobachtung von Meereis, die Kommunikations-, Such- und Rettungsstrukturen und Ähnliches werden bestimmen, in welchem Umfang diese Route in den kommenden Jahrzehnten genutzt werden kann. Das Interesse von Ländern wie China, Südkorea und Singapur verdeutlichen die wachsende Bedeutung, die diesen Seerouten beigemessen wird.

Die EU, ihre Mitgliedstaaten und europäische Unternehmen sollten aktiv in die Zusammenarbeit beim Ausbau dieser Seerouten einbezogen werden, nicht nur, weil sie für europäische Unternehmen von herausragender Bedeutung sein werden, sondern insbesondere weil die EU in der einzigartigen Lage ist, auch einige der zum Ausbau dieser Route erforderlichen Instrumente anzubieten, was sich an der besseren Flächendeckung und Zuverlässigkeit des Galileo-Systems verglichen mit den bestehenden GPS-Systemen zeigt.

Vor dem Hintergrund der oben genannten berechtigten Interessen und der Position der EU in Bezug auf die Finanzierung der Forschung, die Schifffahrt und Verbrauchermacht sowie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung der EU hat Europa bezüglich des Schutzes und der nachhaltigen Entwicklung des Arktischen Raumes einiges zu bieten.

III. Die Position der EU im Arktischen Raum – Geopolitik und Governance

Bevor Vorschläge darüber gemacht werden, wie am besten mit Risiken und Herausforderungen umgegangen werden kann, ist es wichtig, die tatsächliche politische und rechtliche Lage in der Arktis zu verstehen und zu bewerten.

Der Arktische Raum ist kein rechtliches und politisches Vakuum, wie einige Beobachter meinen. Außerdem handelt es sich im Grunde um ein Meer, das von Staaten mit einer weit reichenden ausschließlichen Wirtschaftszone umgeben ist, in der deren Rechtsordnung Anwendung findet. Es bestehen zahlreiche bilaterale Abkommen und einige multilaterale Übereinkommen auf nationaler und regionaler Ebene. Darüber hinaus sind in einigen internationalen Verträgen, Organisationen oder Übereinkommen Vorschriften zu einigen Bereichen festgelegt, die die Arktis betreffen.

Aufgrund dieser Sachlage wird deutlich, dass die Idee eines Arktisvertrags in Anlehnung an den Antarktisvertrag, der nicht Meer, sondern Land betrifft, das unbewohnt ist und für das keine Besitzansprüche geltend gemacht werden, im Gegensatz zur Arktis, die bewohnt und staatlich kontrolliert wird, von den Völkern und Staaten in der Arktis nicht mitgetragen wird, aber auch ungeeignet wäre, um mit den Herausforderungen der Arktis fertig zu werden.

Von vorne anzufangen und den bereits vorhandenen Rechtsrahmen außer Acht zu lassen, auch den für den Schutz und den Erhalt, und ein jahrzehntelanges Verfahren bei den Vereinten Nationen mit einer unklaren Aussicht auf ein internationales Übereinkommen über die Arktis einzuleiten, würde dazu führen, dass die praktischen und drängenden Fragen in der Arktis nicht angegangen würden.

Alle Staaten haben sich dazu verpflichtet, das Völkerrecht bei der Schlichtung von Streitigkeiten einzuhalten, und haben außerdem ihre jeweiligen Forderungen nach einer Verlängerung des Festlandsockels der zuständigen Kommission der Vereinten Nationen übermittelt bzw. werden dies tun. Sieht man sich also die rechtliche Landkarte der Arktis an, so wird deutlich, dass fast das gesamte Gebiet in der ausschließlichen Wirtschaftszone einer der Parteien liegt. Nur sehr kleine Gebiete sind Gegenstand konkurrierender Ansprüche und, wie oben erwähnt, haben alle Parteien ihren Willen bekundet, Streitigkeiten nach dem Völkerrecht beizulegen. Das am 15. September 2010 zwischen Russland und Norwegen geschlossene Abkommen über die Abgrenzung der Meeresgewässer ist insofern beispielhaft. Dieses Gebiet kann von der Karte konkurrierender Ansprüche getilgt werden.

Überblick über die Rechtslage im Arktischen Ozean:

Sieht man sich die Landkarte an, gewinnt man den Eindruck, dass ein Großteil der Arktis den Anrainerstaaten „gehört“. Allerdings haben nach UNCLOS alle Staaten gewisse Rechte wie etwa das Recht der freien und „friedlichen Durchfahrt“ in diesen Gewässern. Außerdem finden andere internationale Regeln Anwendung.

Die EU ist auf die eine oder andere Art in mehrere Foren der internationalen Zusammenarbeit in dem Raum eingebunden, insbesondere als ein Mitglied des Euro-Arktischen Barents-Rates und als ein Ad-hoc-Beobachter im Arktischen Rat. Gemeinsam mit ihrer Politik der Nördlichen Dimension und der umfangreichen Finanzierung der Arktisforschung ist die EU bereits ein anerkannter Akteur in der Arktis.

Die zunehmende strategische Bedeutung der Arktis ist auf mehrere transnationale und nationale Prozesse zurückzuführen, so etwa auf die Diskussion über die globale Erwärmung und die Aussichten auf eine eisfreie Arktis im Sommer in 20-30 Jahren, die Kontrolle über die arktischen Erdöl- und Erdgasvorkommen und das Potenzial für andere Handelsmöglichkeiten, die sich durch die neuen Seerouten bieten, nicht zuletzt auf symbolische politische Handlungen wie die russische Entscheidung, eine Flagge auf dem Meeresboden des Nordpols aufzustellen.

Die acht Anrainerstaaten der Arktis, die die ständigen Mitglieder des Arktischen Rates sind – des zentralen internationalen und zwischenstaatlichen Gremiums dieses Raumes – betrachten UNCLOS als den einzigen umfassenden multilateralen Rechtsrahmen, der Anwendung auf die Arktis finden, und haben sich der Idee widersetzt, einen internationalen Vertrag über die Arktis in Anlehnung an den Antarktisvertrag von 1959 zu schließen. Die Anrainerstaaten der Arktis wollen eine privilegierte Rolle bei der Bewirtschaftung dieses Raumes spielen, was ihrer Ansicht nach aufgrund ihrer geografischen Lage, ihrer souveränen Hoheitsrechte sowie ihrer wirtschaftlichen und politischen Interessen im Einklang mit UNCLOS steht.

Dänemark, Schweden und Finnland sind die drei EU-Mitgliedstaaten im Arktischen Rat, während Dänemark der einzige Staat des Arktischen Ozeans ist, der ein EU-Mitglied ist. Allerdings handelt Dänemark im Namen Grönlands, das die EU im Jahr 1985 verließ. Es ist eine offene Frage, ob sich Grönland von Dänemark auf der Grundlage der Unabhängigkeitsklausel, die in dem „Self Rule Act“ enthalten ist, abspalten möchte, wenn seine reichen natürlichen Ressourcen in den nächsten Jahrzehnten erschlossen werden.

Das geopolitische Bild würde sich beträchtlich verändern, wenn Islands Verhandlungen über einen EU-Beitritt erfolgreich verliefen. Die Mitgliedschaft Islands würde auch die Präsenz der EU in dem Raum stärken.

Derzeit überprüfen und erörtern die Mitgliedstaaten des Arktischen Rates den Status und die Rechte von Beobachtern sowie die Frage, wie der Rat künftig arbeiten sollte. Mit der Task-Force „Such- und Rettungsdienste“ wird der Arktische Rat erstmals verbindliche Regeln aufstellen und annehmen und sich damit von einem Gremium der reinen Entscheidungsfindung zu einem Gremium der Beschlussfassung entwickeln, wie einige Kommentatoren bemerkt haben. Wenn dies der Fall sein sollte, dann müsste die EU die Lage bewerten und sicherstellen, dass ihre Interessen und die der Mitgliedstaaten, insbesondere bei Fragen der Schifffahrt und der Fischerei gebührend vertreten sind und ihren in internationalen Übereinkommen niedergelegten Rechten Rechnung getragen wird.

Angesichts der dargestellten Lage und der Berücksichtigung des Beitrags der EU und ihrer Mitgliedstaaten bereits heute zur Forschung, ihrer bereitgestellten Fördermittel, ihres Einflusses über EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz, Fischerei und in anderen Gebieten sowie der Möglichkeiten der künftigen Zusammenarbeit bei Fragen wie der Entwicklung der Kartierung und der Meeressicherheit, der wirtschaftlichen Entwicklung und Ähnlichem lässt sich schließen, dass die EU viel zur nachhaltigen Entwicklung der Arktis beitragen kann, einer Region, die für eine Welt, die sich an den Klimawandel anpasst, sich einer wachsenden Bevölkerung sowie mangelnden Ressourcen gegenübersieht, von größter Bedeutung sein wird.

  • [1]  Ein umfassender Überblick über die rechtlichen Zuständigkeiten der EU in Bezug auf die Arktis und eine detaillierte sektorbezogene Bewertung finden sich in der vom EP in Auftrag gegebenen Studie von Timo Koivurova et al mit dem Titel ‘EU Competences affecting the Arctic’.
  • [2]  Ein Überblick über die Bewertung der Ressourcen in der Arktis findet sich in der vom EP in Auftrag gegebenen Studie von Valur Ingimundarson mit dem Titel ‘The geopolitics of Arctic Natural Resources’.
  • [3]  Eine Analyse ist verfügbar in der vom EP in Auftrag gegebenen Studie von Moe/ Oystein mit dem Titel ‘Opening of new Arctic Shipping Routes’.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.12.2010

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

46

0

7

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gabriele Albertini, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Marietta Giannakou, Ana Gomes, Andrzej Grzyb, Takis Hadjigeorgiou, Richard Howitt, Anneli Jäätteenmäki, Ioannis Kasoulides, Nicole Kiil-Nielsen, Maria Eleni Koppa, Andrey Kovatchev, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Eduard Kukan, Alexander Graf Lambsdorff, Vytautas Landsbergis, Krzysztof Lisek, Sabine Lösing, Ulrike Lunacek, Mario Mauro, Kyriakos Mavronikolas, Alexander Mirsky, María Muñiz De Urquiza, Norica Nicolai, Raimon Obiols, Ria Oomen-Ruijten, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Paşcu, Vincent Peillon, Alojz Peterle, Bernd Posselt, Hans-Gert Pöttering, Cristian Dan Preda, Fiorello Provera, Nikolaos Salavrakos, Jacek Saryusz-Wolski, Werner Schulz, Charles Tannock, Inese Vaidere, Graham Watson

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Laima Liucija Andrikienė, Elena Băsescu, Hélène Flautre, Lorenzo Fontana, Kinga Gál, Liisa Jaakonsaari, Elisabeth Jeggle, Metin Kazak, Konrad Szymański, Indrek Tarand, Traian Ungureanu, Janusz Władysław Zemke