BERICHT über eine EU-Strategie für den Schwarzmeerraum
16.12.2010 - (2010/2087(INI))
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Traian Ungureanu
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu einer EU-Strategie für den Schwarzmeerraum
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Schwarzmeersynergie – Eine neue Initiative der regionalen Zusammenarbeit“ (KOM(2007)0160),
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zur Initiative Schwarzmeersynergie vom 14. Mai 2007,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2008 zu einem neuen Ansatz in der Politik für die Schwarzmeerregion[1],
– in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung der Außenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des weiteren Schwarzmeerraums, die am 14. Februar 2008 in Kiew angenommen wurde,
– in Kenntnis des Berichts der Kommission über das erste Umsetzungsjahr der Schwarzmeersynergie, der am 19. Juni 2008 angenommen wurde (KOM(2008)0391),
– in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung, mit der die Umweltpartnerschaft der Initiative Schwarzmeersynergie ins Leben gerufen wurde (Brüssel, 16. März 2010),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik“ (KOM(2006)0726) und der Absicht der Kommission, im Jahr 2011 eine Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) vorzulegen,
– unter Hinweis auf die Assoziierungspartnerschaft mit der Türkei,
– unter Hinweis auf die mit Armenien, Aserbaidschan, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine abgeschlossenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen und die laufenden Verhandlungen über neue Assoziierungsabkommen sowie auf die entsprechenden ENP-Aktionspläne,
– unter Hinweis auf die ENP-Fortschrittsberichte über Armenien, Aserbaidschan, die Republik Moldau, Georgien und die Ukraine, die die Kommission am 12. Mai 2010 angenommen hat,
– unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der Russischen Föderation sowie auf die laufenden Verhandlungen über ein neues Abkommen EU-Russland,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2008 an das Europäische Parlament und den Rat über die „Östliche Partnerschaft“ (KOM(2008)0823),
– in Kenntnis der am 7. Mai 2009 auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Prag abgegebenen Gemeinsamen Erklärung,
– unter Hinweis auf die jüngsten Fortschritte beim Dialog über Visaerleichterungen mit Ländern der Region,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zur Stärkung der europäischen Nachbarschaftspolitik[2],
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Republik Moldau, zur Russischen Föderation, zur Türkei, zur Ukraine und zu den Ländern des Südkaukasus sowie zur Integrierten Meerespolitik,
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0378/2010),
A. in der Erwägung, dass der Schwarzmeerraum eine strategische Brücke darstellt, die Europa mit der Region des Kaspischen Meeres, Zentralasien und dem Nahen Osten sowie im weiteren Sinne mit Südostasien und China verbindet, und durch enge Bindungen und ein erhebliches Potenzial, aber auch durch Unterschiede und Rivalitäten gekennzeichnet ist; in der Erwägung, dass die Region die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Griechenland und Rumänien, das Beitrittsland Türkei und die ENP-Partner Armenien, Aserbaidschan, Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine sowie die Russische Föderation als einen strategischen Partner umfasst,
Β. in der Erwägung, dass der Schwarzmeerraum für die EU von strategischer Bedeutung ist; in der Erwägung, dass das Schwarze Meer zum Teil innerhalb der EU liegt und geografisch in erster Linie ein europäisches Meer ist, was gemeinsame Herausforderungen und Möglichkeiten für die EU und die Länder der Region bedeutet und zur Folge hat, dass gemeinsam sichergestellt werden muss, dass der Schwarzmeerraum zu einer Region des Friedens, der Demokratie, der Sicherheit, der Stabilität, der regionalen Zusammenarbeit und des nachhaltigen Wohlstands wird; in der Erwägung, dass für den Schwarzmeerraum ein mehr auf Kohäsion ausgerichteter, nachhaltigerer und strategischerer Ansatz notwendig ist,
C. in der Erwägung, dass der Schwarzmeerraum ein aus gesellschaftlicher, kultureller und religiöser Sicht reiches Umfeld aufweist, in dem der kultur- und religionsübergreifende Dialog eine zentrale Rolle spielen sollte,
D. in der Erwägung, dass ein positiver Aspekt der Schwarzmeersynergie darin besteht, dass der Schwarzmeerraum als für die EU von strategischer Bedeutung anerkannt wurde, ebenso wie die Notwendigkeit eines verstärkten Engagements der EU in der Region; in der Erwägung, dass die Ergebnisse der Schwarzmeersynergie bisher eher bescheiden ausgefallen sind und dass kein klares und umfassendes Bild über die derzeitigen Ergebnisse der Umsetzung der Schwarzmeersynergie vorliegt, was die EU der Kritik aussetzt, dass es ihr an einer strategischen Vision für die Region fehlt und dass sie bei der Umsetzung nicht einheitlich vorgeht,
E. in der Erwägung, dass bisher kein Aktionsplan mit konkreten Zielen und Benchmarks erarbeitet wurde und Mechanismen zur Berichterstattung, Überwachung, Evaluierung und für das Follow-up, wie sie das Parlament in seiner allerersten Entschließung zum Schwarzmeerraum gefordert hat, fehlen,
F. in der Erwägung, dass nur ein Fortschrittsbericht veröffentlicht wurde (im Jahr 2008), auf den keine regelmäßigen Berichterstattungsmechanismen folgten; in der Erwägung, dass nur wenige Projekte durchgeführt wurden und dass bis dato nur eine Umweltpartnerschaft ins Leben gerufen wurde,
G. in der Erwägung, dass seit 2008 keine Ministerkonferenz stattgefunden hat, was ein Schlaglicht auf den Mangel an Sichtbarkeit, strategischer Vision und politischer Führung in Bezug auf die Schwarzmeersynergie wirft,
H. in der Erwägung, dass die bisherigen Anstrengungen zwar lobenswert sind, aber durch eine schlechte Organisation der Verwaltung, durch fehlendes institutionelles und politisches Engagement sowie einen Mangel an Humanressourcen und Mittelzuweisungen gravierend behindert wurden,
I. in der Erwägung, dass seit 2008 viele Entwicklungen im Schwarzmeerraum stattgefunden haben; ferner in der Erwägung, dass bei der regionalen Zusammenarbeit in einigen technischen Bereichen wie Umwelt, Bildung, Forschung und Technologie sowie bei der Angleichung der Rechtsvorschriften offenbar Fortschritte verzeichnet werden, dass einige Herausforderungen wie langwierige Konflikte im Kaukasus und in Transnistrien, Sicherheit auf See und Such- und Rettungsoperationen, Militarisierung, vertriebene Bevölkerungsgruppen und die Verschlechterung der Lage der Demokratie aber weiterhin bestehen und sich sogar noch verschärft haben,
J. in der Erwägung, dass die Europäische Union durch die Mission der französischen Ratspräsidentschaft sowie durch die Maßnahmen ihrer Mitgliedstaaten ihr Engagement bei der Deeskalation und der Lösung des Konflikts in Georgien bewiesen hat,
K. in der Erwägung, dass der Schwarzmeerraum von geostrategischer Bedeutung für die Energiesicherheit der EU ist, insbesondere was die Diversifizierung der Energieversorgung betrifft,
L. in der Erwägung, dass andere Initiativen der EU, die Länder im Schwarzmeerraum betreffen, nicht als Konkurrenz zur Schwarzmeersynergie, sondern als Ergänzung zu ihr angesehen werden sollten,
M. in der Erwägung, dass die Kommission ersucht wurde, eine EU-Strategie für den Donauraum zu entwickeln, die dessen enger Verflechtung mit dem Schwarzmeerraum Rechnung tragen sollte,
1. vertritt die Ansicht, dass – angesichts der strategischen Bedeutung des Schwarzmeerraums für die EU und der eher begrenzten Ergebnisse der Schwarzmeersynergie – eine Strategie entwickelt werden sollte, um die Kohärenz und Sichtbarkeit der Maßnahmen der EU in der Region zu erhöhen, und dass die Schwarzmeerstrategie der EU ein integraler Bestandteil der weiteren außen- und sicherheitspolitischen Vision der EU sein sollte;
2. fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, gleichzeitig mit der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik eine Strategie für den Schwarzmeerraum zu erarbeiten und damit einen integrierten und umfassenden Ansatz der EU festzulegen, der die Herausforderungen und Chancen der Region aufzeigt und einen detaillierten Aktionsplan, klare Ziele, Leitinitiativen und Benchmarks umfasst; ist der Ansicht, dass die Strategie eine wirksame Koordinierung der Tätigkeiten und eine Aufteilung der Aufgaben sicherstellen wird;
3. wiederholt erneut seine Forderung an die Kommission und den EAD, die Umsetzung der Strategie durch die Schaffung konkreter Überwachungs-, Evaluierungs-, Follow-up- und Berichterstattungsmechanismen regelmäßig zu überprüfen; drängt darauf, dass die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments in den wichtigsten Phasen dieses Prozesses konsultiert werden;
4. weist darauf hin, dass die Kohärenz zwischen den Maßnahmen auf EU-Ebene und den nationalen Strategien der EU-Mitgliedstaaten im Schwarzmeerraum sichergestellt werden muss;
5. betont, dass die Mitgliedstaaten der EU sich auf klare Prioritäten einigen müssen, damit in der Folge ein realistischer und finanziell tragfähiger Aktionsplan – gemeinsam mit einem entsprechenden System zur Bewertung seiner Wirksamkeit – erstellt werden kann;
6. betont, dass für die Erreichung der Ziele der neuen Strategie angemessene Humanressourcen vorgesehen werden müssen, insbesondere indem in der Organisationsstruktur und bei der personellen Ausstattung des EAD dieser Strategie ausdrücklich Rechnung getragen wird;
7. begrüßt die Aufstellung des Gemeinsamen Operationellen Programms für die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum im Rahmen des ENPI und vertritt die Ansicht, dass die große Zahl der eingegangenen Anträge das große Interesse an gemeinsamen Kooperationsvorhaben im Schwarzmeerraum widerspiegelt; begrüßt die Billigung von 16 neuen Vorhaben durch den Gemeinsamen Monitoring-Ausschuss im November 2010; vertritt jedoch die Auffassung, dass die schwerfällige Arbeitsweise dieses Programms die Mängel der gegenwärtigen Finanzierungsmechanismen aufzeigt; weist insbesondere auf die rechtlichen Schwierigkeiten hin, die sich aus der Tatsache ergeben, dass Teilnehmer im Rahmen verschiedener Finanzinstrumente Mittel erhalten, und ersucht die Kommission, mögliche Lösungen zur Überwindung derartiger Schwierigkeiten zu entwickeln; ist der Auffassung, dass Investitionsvorhaben auch unter dieses Programm fallen könnten;
8. fordert, dass ein Gemeinsames Operationelles Programm für den Schwarzmeerraum für den nächsten Programmplanungszeitraum erstellt wird, damit alle Ziele, die im Strategiepapier 2007-2013 für die Programme zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI-CBC) vorgesehen sind, in vollem Umfang angegangen und weitergeführt werden; betont, dass einheitliche Bestimmungen für Anträge erarbeitet werden sollten, damit sich jede juristische Person in jedem Staat, der an dem Programm teilnimmt, als federführender Antragsteller bewerben kann; ist der Ansicht, dass alle am Gemeinsamen Operationellen Programm für den Schwarzmeerraum beteiligten Länder in den nächsten Programmplanungszeitraum eingebunden und zu ihrer aktiven Teilnahme ermutigt werden sollten;
9. ist daher überzeugt davon, dass der Erfolg der Strategie von der Bereitstellung angemessener und identifizierbarer Finanzmittel abhängt; fordert die Schaffung einer spezifischen Haushaltslinie für die Schwarzmeerstrategie sowie die Entwicklung wirksamer Auszahlungsmethoden, die auf die Besonderheiten der Region zugeschnitten sind, sowie Kontrollen des Mitteleinsatzes; ruft dazu auf, kleinere Entwicklungsvorhaben vorrangig zu finanzieren; fordert die Kommission und die Regionen auf, People-to-People-Projekte im Rahmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zu fördern und das Finanzinstrument des Fonds für Kleinprojekte bereitzustellen und zu stärken;
10. betont die Bedeutung eines projektorientierten Ansatzes mit Blick auf die Einbeziehung von Kommunalverwaltungen, Wirtschaftskreisen, NRO und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft, was die Gestaltung, gemeinsame Verantwortung und Durchführung der Maßnahmen der Schwarzmeerstrategie betrifft; hebt hervor, wie wichtig die Überwachung der Maßnahmen der Schwarzmeerstrategie mittels Festlegung von Benchmarks oder anderer geeigneter Indikatoren ist;
11. ermutigt zur Entwicklung von Synergieeffekten zwischen den verschiedenen Politikbereichen der Union, die bei der Strategie zum Tragen kommen, insbesondere zwischen den Strukturfonds, dem Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung und den Transeuropäischen Verkehrsnetzen, um die Nachhaltigkeit der finanzierten Maßnahmen sicherzustellen; ist der Auffassung, dass Möglichkeiten, die durch eine Initiative zur wirtschaftlichen Entwicklung geschaffen werden, durch eine andere ergänzende Initiative aufgegriffen werden können;
12. erachtet Partizipation und regionale Eigenverantwortung als wichtige Grundsätze des Ansatzes der EU gegenüber der Region und sieht die Türkei und Russland als Partner an, die idealiter in angemessener Weise in die regionale Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum einbezogen werden sollten; vertritt die Ansicht, dass die zweifache Funktion, die Bulgarien, Rumänien und Griechenland als Anrainerstaaten und als EU-Mitgliedstaaten erfüllen, für den Erfolg der EU-Politik im Schwarzmeerraum von ausschlaggebender Bedeutung ist;
13. ist der Ansicht, dass zur Sicherstellung der Sichtbarkeit, strategischen Führung und hochrangigen Koordination regelmäßig Ministertreffen zwischen der EU und dem weiteren Schwarzmeerraum abgehalten werden sollten, an denen alle Akteure und Staaten in der Region beteiligt werden sollten, einschließlich der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum (BSEC), der Kommission für den Schutz des Schwarzen Meeres vor Verschmutzung, der EBWE und der EIB; ist überzeugt, dass ein institutioneller Dialog, der die EU und die BSEC zusammenbringt, einen Schritt hin zur Schaffung einer echten Partnerschaft in der Region darstellen könnte; stellt aber fest, dass die BSEC derzeit offenbar mit strukturellen Problemen zu kämpfen hat und einer Verjüngung und Reform bedarf, um zu einem wirksamen regionalen Partner zu werden;
14. bedauert, dass das Schwarzmeerforum für Dialog und Partnerschaft durch regionale Spannungen beeinträchtigt und deshalb bislang nicht realisiert wurde; ist der Überzeugung, dass ein solches Forum zur Entwicklung von Konzepten und zur Förderung des Dialogs zwischen den regionalen Akteuren beitragen könnte;
15. vertritt die Ansicht, dass die Schwarzmeerstrategie auf allen Ebenen der regionalen Zusammenarbeit entwickelt werden sollte; begrüßt die parlamentarische Zusammenarbeit zwischen der EU und den Anrainerstaaten des Schwarzmeerraums;
16. erkennt an, wie wichtig regionale und lokale Behörden und die beteiligten Kreise für die Planung und Umsetzung der Strategie sind, da sie enge Verbindungen zu dem jeweiligen Gebiet und den Menschen vor Ort unterhalten; fordert daher, dass deren Bedürfnisse festgestellt und sie umfassend in die Strategie einbezogen werden;
17. begrüßt die Einrichtung eines Forums für die Zivilgesellschaft im Schwarzmeerraum und ermuntert zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Kommunalverwaltungen, Zivilgesellschaft und Unternehmen; fordert die Kommission auf, die Zivilgesellschaft, auch zivilgesellschaftliche Netzwerke, verstärkt zu unterstützen; unterstreicht die Bedeutung, die dem nicht-staatlichen Bereich im Hinblick auf die Sicherstellung einer wirksamen Durchführung der Maßnahmen der Schwarzmeerstrategie und des Erfolgs der vertrauensbildenden Maßnahmen zukommt;
18. hebt den ergänzenden Charakter der Schwarzmeersynergie und der Östlichen Partnerschaft hervor und fordert die Kommission auf, die unterschiedlichen Ansätze der beiden Initiativen positiv zu nutzen und auf allen Ebenen zu klären, wie diese beträchtliche Komplementarität ausgeschöpft werden sollte; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, sicherzustellen, dass der EAD die einzelnen Initiativen und Instrumente der EU im weiteren Schwarzmeerraum wirksam koordiniert;
19. begrüßt die Entwicklung der EU-Strategie für den Donauraum, die bis Jahresende abgeschlossen sein soll, und fordert ihre Genehmigung und den Beginn ihrer Durchführung in der ersten Hälfte des Jahres 2011; unterstreicht, wie wichtig es ist, die EU-Strategie für den Donauraum auf den Schwarzmeerraum auszuweiten; weist darauf hin, dass die nachhaltige Entwicklung des Donauraums die geostrategische Bedeutung des Schwarzmeerraumes noch erhöhen wird; erkennt deshalb zwar den eigenständigen Charakter der Regionen und den unterschiedlichen geografischen Schwerpunkt der beiden Strategien an, vertritt aber die Ansicht, dass sie einander ergänzen und gegenseitig verstärken sollten;
20. betont, dass das von der EU und den Mitgliedstaaten mit der EU-Strategie für den Schwarzmeerraum verfolgte Hauptziel die Schaffung eines Raums des Friedens, der Demokratie, des Wohlstands und der Stabilität, der sich auf die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten gründet, sein sollte; ist der Ansicht, dass eine verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtstaatlichkeit, die Förderung der Achtung der Menschenrechte, die Steuerung der Migration, Energie, Verkehr, Umwelt und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Bereiche für prioritäre Maßnahmen darstellen sollten;
Sicherheit und verantwortungsvolle Staatsführung
21. weist erneut darauf hin, dass der Schwarzmeerraum aktive Maßnahmen und langfristige Lösungen braucht, um die großen regionalen und transnationalen Herausforderungen zu bewältigen, wie langwierige Konflikte, vertriebene Bevölkerungsgruppen, bilaterale Streitigkeiten, geschlossene Grenzen und strategische Rivalitäten, die zu Militarisierung und Verbreitung von Waffen, schwachen Institutionen und einer schwachen Staatsführung, einer Verschlechterung der Lage der Demokratie, grenzüberschreitender Kriminalität und illegalem Handel, Grenzschutz und Kontrolle des Güter- und Personenverkehrs sowie einer schlechten Sicherheit und Gefahrenabwehr im maritimen Bereich führen;
22. betont, wie wichtig es ist, gut nachbarschaftliche Beziehungen zwischen den Schwarzmeeranrainerstaaten als eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit herzustellen, zu fördern und weiterzuentwickeln, und hält es für inakzeptabel, dass die Region nach wie vor mit dem Problem geschlossener Grenzen zwischen Nachbarn konfrontiert ist;
23. ist der Auffassung, dass die EU eine aktivere Rolle bei der Gestaltung des Sicherheitsumfelds im Schwarzmeerraum spielen kann und sollte; fordert, dass sich die EU im regionalen strategischen Dialog stärker engagiert und mit ihren strategischen Partnern in den Bereichen Sicherheit sowie Verhütung und Beilegung von Konflikten im Einklang mit dem Völkerrecht zusammenarbeitet; betont, dass die umfassende Entwicklung der Schwarzmeerstrategie auch im Zusammenhang mit konkreten Forschritten im Hinblick auf die friedliche Beilegung ungelöster Konflikte steht; fordert die EU daher auf, sich bei den Verhandlungen und Friedensprozessen unmittelbarer zu engagieren und eine Führungsrolle zu übernehmen, um vertrauensbildende Maßnahmen und Hilfsprogramme zu fördern, damit die Grundlage für dauerhafte und umfassende Lösungen geschaffen wird und die Folgen der Konflikte für die örtliche Bevölkerung gemildert werden; lobt die Arbeit der EUBAM und der EUMM;
24. fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Intensivierung ihrer Bemühungen auf, Russland zur Einhaltung des Sechs-Punkte-Plans von Präsident Sarkozy zur Stabilisierung und Beilegung des Konflikts in Georgien zu bewegen;
25. weist darauf hin, dass die Überwachungssysteme gestärkt werden müssen, und ersucht die EU, ein Frühwarnsystem als ein Instrument zur Verhütung von Konflikten und zur Vertrauensbildung im Schwarzmeerraum zu entwickeln, um eine Destabilisierung und eine Eskalation von Konflikten zu vermeiden; fordert, sich auf konkrete Fälle zu konzentrieren, anstatt allgemein seine Besorgnis zum Ausdruck zu bringen; fordert die Prüfung vertrauensbildender Maßnahmen, wie die Offenlegung von Waffenverkäufen und der militärischen Aktivitäten der Marine; ist besonders besorgt über die Verlängerung der Hafenvereinbarung für die russische Schwarzmeerflotte auf der Krim und ihre möglichen Auswirkungen auf die Stabilität in der Region;
26. fordert die EU auf, Maßnahmen zur Schaffung eines regionalen Rechtsrahmens sowie von Mechanismen zu ergreifen, um die Verbreitung von Waffen im Schwarzmeerraum zu bekämpfen;
27. fordert, dass das Problem der grenzüberschreitenden Kriminalität und des illegalen Handels, insbesondere des illegalen Drogen- und Menschenhandels, und der illegalen Migration im Rahmen der Schwarzmeerstrategie angegangen wird, und fordert auch, dass die Zusammenarbeit im Bereich Grenzschutz und Kontrolle des Güter- und Personenverkehrs weiter verbessert wird;
28. betont, wie wichtig es ist, die Steuerung der Migrationsströme in den und aus dem Schwarzmeerraum zu verbessern, indem die politische, wirtschaftliche und soziale Integration der Migranten – basierend auf den Grundsätzen des Gesamtansatzes der EU zur Migrationsfrage – gestärkt wird;
29. nimmt die Zunahme der Unfälle auf See in den letzten Jahren zur Kenntnis, die Menschenleben gefordert und zu einer Schädigung der Umwelt geführt sowie das Unvermögen der Anrainerstaaten aufgezeigt haben, koordinierte und erfolgreiche Rettungsmaßnahmen durchzuführen; fordert die EU in diesem Zusammenhang auf, sich der Integrierten Meerespolitik zu bedienen, um die Such- und Rettungsdienste und die Unfallverhütung im Schwarzmeerraum zu koordinieren; fordert die Ausarbeitung einer Strategie zur Überwachung des Schwarzen Meeres;
30. ist der Ansicht, dass eine Sicherheitsstrategie für den Schwarzmeerraum auch die Ziele der Verbesserung der Staatsführung, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der staatlichen Fähigkeiten beinhalten sollte; fordert die Kommission und den EAD auf, ein Mainstreaming der Initiativen im Hinblick auf den Aufbau von Institutionen und eine demokratische Staatsführung – die für jeden Staat, der sich erfolgreich entwickeln möchte, unerlässlich sind – durchzuführen; unterstreicht, dass das Ziel, die Staatsführung, Rechtstaatlichkeit und die staatlichen Strukturen in den ehemaligen Sowjetrepubliken der Region zu verbessern, an sich schon eine Sicherheitsstrategie darstellt, da ein völliger oder teilweiser Staatszerfall und politische Stagnation ein Umfeld schaffen, das Einmischung von außen und transnationale Bedrohungen begünstigt;
31. betont, dass die Strategie der EU für den Schwarzmeerraum der Verteidigung der Menschenrechte und der Verbesserung der Demokratie in der gesamten Region einen hohen Stellenwert beimessen muss und die Förderung einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen ihren Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidigern beinhalten sollte;
32. stellt fest, dass die Verbesserung der Achtung der Menschenrechte und der Demokratie auf der ganzen Welt zu den Prioritäten der EU zählt; weist darauf hin, dass es im besetzten Südossetien und Abchasien tagtäglich zu Menschenrechtsverletzungen kommt; fordert die EU und insbesondere den EAD deshalb auf, aktiv auf alle Arten von Menschenrechtsverletzungen im Schwarzmeerraum zu reagieren;
33. betont die wichtige Rolle, die die OSZE in der Region spielt, und erachtet es für wesentlich, dass die EU mit der OSZE in den Bereichen Aufbau von Institutionen, Rechtstaatlichkeit, Wahlbeobachtung, Freiheit der Medien sowie Demokratie und Menschenrechte zusammenarbeitet;
Energie, Verkehr und Umwelt
34. erachtet den Schwarzmeerraum einerseits als von strategischer Bedeutung für die Energiesicherheit und die Diversifizierung der Energieversorgung der EU und weist in diesem Zusammenhang erneut auf die dringende Notwendigkeit hin, eine kohärente Strategie für den Schwarzmeerraum zu entwickeln; ist andererseits der Ansicht, dass die Zusammenarbeit in den Bereichen Energie, Verkehr und Umwelt von entscheidender Bedeutung für eine harmonische und nachhaltige Entwicklung der Region ist; begrüßt die Schaffung der Umweltpartnerschaft und sieht dem Beginn der beiden anderen Partnerschaften in den Bereichen Verkehr und Energie erwartungsvoll entgegen; fordert ihre rasche und wirksame Durchführung; ist der Ansicht, dass die Entwicklung eines gemeinsamen Rechtsrahmens auf regionaler Ebene im Hinblick auf eine wirksamere Zusammenarbeit und die Schaffung von Synergien in diesen Bereichen von großem Nutzen wäre; vertritt die Auffassung, dass die Einrichtung und Unterstützung fachlicher und institutioneller Netze die Fähigkeit zu kooperativer und wirksamer Beschlussfassung verbessern könnte;
35. unterstreicht die Notwendigkeit, die multilaterale Energiekooperation im Schwarzmeerraum zu stärken, für die die WTO und der Vertrag über die Energiecharta die Hauptprinzipien liefern; unterstützt die vollständige Markt- und Regulierungsintegration auf der Grundlage des Energie- und Umweltrechts der EU und tritt für die Beteiligung von Ländern des größeren Schwarzmeerraums an dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft sowie für EU-, EIB- und EBWE-Hilfe für die Modernisierung der Energieinfrastruktur im Schwarzmeerraum ein;
36. betont, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Strategie gegenüber dem Schwarzmeerraum verfolgen, um die langfristigen Ziele der EU im Bereich der Sicherheit der Energieversorgung und der Stabilität in ihrer Nachbarschaft zu erreichen;
37. weist auf die Notwendigkeit energischerer Maßnahmen der Kommission zur Unterstützung von Initiativen für eine Diversifizierung der Gasversorgungsquellen sowie der Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens zur Förderung eines transparenten, wettbewerbsfähigen und regelgestützten Gasmarkts hin; fordert die EU gleichzeitig auf, die Zusammenarbeit mit den Staaten im Schwarzmeerraum aktiv auszubauen und ihnen bessere Möglichkeiten zur Unterstützung von Energieprojekten, die für die EU von Interesse sind, zu bieten; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beitritt der Republik Moldau und der Ukraine zur Energiegemeinschaft;
38. betont, wie dringend notwendig die Einrichtung der Parlamentarischen Versammlung Euronest ist, die zur Erreichung der Ziele der Östlichen Partnerschaft beitragen und so eine positive Wirkung auf die mit der Energiesicherheit im Zusammenhang stehenden Themen haben wird;
39. weist erneut auf das Ziel der EU hin, Versorgungswege und -quellen zu diversifizieren und eine gemeinsame Energiepolitik der EU auszuarbeiten; verweist auf die Bedeutung der Vorhaben des südlichen Korridors, insbesondere auf die grundlegende Bedeutung des unter strategischen Gesichtspunkten vorrangigen Nabucco-Projekts der EU und dessen rasche Verwirklichung für die Energieversorgungssicherheit Europas; nimmt das Vorhaben South Stream zur Kenntnis; betont darüber hinaus, wie wichtig die Beförderung von verflüssigtem Erdgas (LNG) nach Europa – in Form des AGRI-Projekts – sowie der Bau von Flüssiggasterminals in Schwarzmeerhäfen und der paneuropäischen Ölpipeline von Constanta nach Triest sind;
40. fordert die Kommission nachdrücklich auf, bis Ende 2011 Vereinbarungen mit den potentiellen Lieferländern für die Nabucco-Pipeline abzuschließen;
41. ist der Ansicht, dass in dem Energieinfrastrukturpaket, das demnächst von der Kommission vorgelegt werden soll, den im Schwarzmeerraum geplanten Energievorhaben ein großer Stellenwert zukommen muss; macht darauf aufmerksam, dass durch die Transitwege, von denen die Staaten der Region durchzogen sind, die Versorgungssicherheit der EU erheblich verbessert werden kann;
42. betont das Potenzial erneuerbarer Energiequellen im Schwarzmeerraum, das einen bedeutenden Beitrag zu einer sicheren Energiezukunft auf globaler Ebene und zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum leisten könnte, und fordert die Kommission und die Schwarzmeeranrainerstaaten auf, dieses Potenzial auszuschöpfen;
43. fordert, dass die Partnerschaft EU-Schwarzmeerraum den Wissens- und Technologietransfer in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und technische Unterstützung für das Netzdesign umfasst, und betont, dass Energieeinsparungen der Schlüssel zur Erhöhung der Versorgungssicherheit sind; unterstützt die Forschung im Bereich alternativer Energiequellen und insbesondere erneuerbarer Energiequellen, Energieeffizienz und Energieeinsparung, die unverzichtbare Voraussetzungen sind, um die Herausforderungen des Klimawandels zu meistern und zu den weltweiten Bemühungen um die Verringerung der Treibhausgasemissionen beizutragen;
44. unterstützt die weitere Entwicklung von Initiativen im Rahmen der Programme TRACECA und INOGATE; fordert die EU auf, ihre Unterstützung von Infrastrukturprojekten in der Region – direkt und durch die Koordinierung mit anderen Gebern und Investoren – weiter zu verstärken;
45. vertritt die Ansicht, dass der Ausbau der EU-Schwarzmeerhäfen und der EU-Häfen im Mündungsgebiet der Donau, einschließlich Öl- und Gasterminals, und die intermodale Verkehrinfrastruktur von entscheidender Bedeutung für den internationalen Handel und den Transport von Kohlenwasserstoffen in der Region sind; hält es für erforderlich, die Infrastruktur im Schwarzmeerraum zu modernisieren und Verknüpfungen mit den europäischen Verkehrskorridoren herzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Abschluss der als vorrangig eingestuften transeuropäischen Verkehrsvorhaben auf den Verkehrsachsen 7, 18, 21 und 22 zu beschleunigen, die in Anhang II der Entscheidung Nr. 884/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes genannt werden, und ihre schrittweise Einbindung in den TRACECA-Korridor, die Zentralachse, die Südostachse und in die für den internationalen Transport festgelegten Seewege gemäß der Mitteilung „Ausdehnung der wichtigsten transeuropäischen Verkehrsachsen auf die Nachbarländer – Leitlinien für den Verkehr in Europa und den Nachbarregionen” (KOM(2007)0032) der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament, sowie der gesamteuropäischen Verkehrskorridore 8 und 9;
46. ersucht die Schwarzmeeranrainerstaaten, eine Vereinbarung über die Einrichtung von Seeverkehrskorridoren im Schwarzen Meer zu schließen, und fordert die Kommission auf, aus der Haushaltslinie TEN-V eine Finanzierungshilfe für die Seekorridore im Schwarzen Meer zu gewähren, ähnlich wie für die Seekorridore in der Ostsee, der Nordsee und im Mittelmeer;
47. begrüßt die Maßnahmen, die zur Ausweitung des Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraums auf die Schwarzmeerländer ergriffen wurden; fordert die Kommission auf, den Dialog mit der Republik Moldau über die Liberalisierung ihres Luftverkehrssektors fortzusetzen und rasch Verhandlungen über den Beitritt der Republik Moldau zum Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum aufzunehmen;
48. betont die Bedeutung des Schwarzen Meeres als natürliche Ressource und bringt seine große Besorgnis über die Umweltsituation in dieser Region zum Ausdruck; hebt hervor, dass ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutz geschaffen werden muss, und betont, wie wichtig ein gemeinsamer Ansatz zur Bewältigung dieser Herausforderung ist; unterstreicht daher die Notwendigkeit einer umfassenden Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Schwarzen Meeres vor Verschmutzung;
49. fordert die Kommission auf, bei der Förderung von Infrastrukturvorhaben, denen eine positive Umweltverträglichkeitsprüfung zugrunde liegen sollte, den Erfordernissen der Energieeffizienz und des Umwelt- und Klimaschutzes Priorität einzuräumen; weist erneut auf die Herausforderungen hin, die sich aus den Folgen des Klimawandels für den Schwarzmeerraum ergeben, und fordert daher eindringlich eine verstärkte Zusammenarbeit der Schwarzmeeranrainerstaaten, insbesondere im Bereich der Notfallverhütung;
50. fordert die EU auf, den Schwarzmeerraum in die Integrierte Meerespolitik und insbesondere in die Gemeinsame Fischereipolitik einzubeziehen und ihn dabei mit den anderen europäischen Meeresräumen gleichzustellen; weist darauf hin, dass die EU alle erforderlichen diplomatischen Anstrengungen unternehmen sollte, um die Schwarzmeeranrainerstaaten, die keine EU-Mitgliedstaaten sind, davon zu überzeugen, die Grundsätze der Gemeinsamen Fischereipolitik so genau wie möglich einzuhalten; unterstreicht, wie wichtig es ist, ein eigenes Gremium für die Bewirtschaftung der gemeinsamen Bestände im Schwarzen Meer zu schaffen und den Mechanismus mehrjähriger Bewirtschaftungspläne anzuwenden;
Wirtschaftliche, soziale und menschliche Entwicklung
51. ist der Ansicht, dass die wirtschaftliche, soziale und menschliche Entwicklung der Region insgesamt gefördert werden sollte; misst der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Region besondere Bedeutung zu; weist darauf hin, dass die Region über einen außerordentlichen Reichtum an Bodenschätzen verfügt, der ein rasches Wirtschaftswachstum bewirken könnte; betont, dass eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung dieser Ressourcen für die Erleichterung dieser Entwicklung unerlässlich ist;
52. betont, dass eine weitere Liberalisierung des Handels und die Intensivierung des Handels innerhalb der Region für die wirtschaftliche Entwicklung der Region wesentlich sind; betont, wie wichtig die Schaffung eines Raums mit wirtschaftlichen Möglichkeiten und Wohlstand im Schwarzmeerraum für die Bevölkerung vor Ort und ihre Handelspartner ist; unterstreicht die Notwendigkeit, Betrug und Korruption zu bekämpfen, um die Region für Investoren attraktiver zu machen; betont, wie wichtig die Zusammenarbeit in den Bereichen Tourismus, Häfen und Entwicklung der Küsten ist; unterstützt die Integrierte Meerespolitik der EU, die auf die sozioökonomische Entwicklung der maritimen Regionen abzielt, bedauert aber, dass die Schwarzmeerdimension nur wenig entwickelt ist; begrüßt die Ergebnisse, die bei der Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Forschung und Technologie erzielt wurden; spricht sich ferner dafür aus, die soziale Entwicklung und eine starke Zivilgesellschaft als Ziel zu verfolgen; unterstreicht, dass die EU ihren Dialog über Visaerleichterungen mit den Ländern der Region weiterführen sollte;
53. ist überzeugt davon, dass die EU eine wichtigere Rolle im Schwarzmeerraum spielen sollte, indem sie den Ländern der Region größere Aussichten auf eine umfassendere Integration in die EU bietet; betont, dass die Möglichkeiten für eine Liberalisierung des Handels und die Schaffung eines Freihandelsraums gemäß den Grundsätzen der WTO gründlich geprüft, genau untersucht und gefördert werden sollten,
54. verweist auf die seit langem bestehende strategische Partnerschaft EU-Russland und das gemeinsame Interesse der beiden Länder an der Stärkung des bilateralen Handels und der bilateralen Investitionen, an der Vereinfachung und Liberalisierung des Handels in einer globalen Wirtschaft sowie an der Stärkung und Entwicklung des Wettbewerbs, auch im Schwarzmeerraum;
55. erkennt an, dass die weltweite Finanzkrise den Schwarzmeerraum hart getroffen und ein Wachstum von jährlich 6% sowie den für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Schwarzmeeranrainerstaaten benötigten Zufluss von ausländischem Kapital jäh unterbrochen hat und dabei das Finanzsystem der Region außerordentlich unter Druck gesetzt hat; weist mit Nachdruck darauf hin, dass dieses Problem angegangen werden muss, indem die Finanz- und Bankenvorschriften verschärft und die haushaltspolitische Glaubwürdigkeit und Transparenz verbessert, Steuerbetrug, Steuerflucht und Korruption stärker bekämpft, die regionale Zusammenarbeit vertieft und die Koordinierung zwischen den regionalen Organisationen wie der BSEC verbessert werden;
56. ermutigt dazu, im Rahmen dieser Strategie ein integriertes Konzept zu entwickeln und die anerkannten Grundsätze der EU-Kohäsions- und Nachbarschaftspolitik zu nutzen, was zu effektiven Ergebnissen beitragen und gleichzeitig den Aufbau von Kapazitäten für Regionen mit Entwicklungsrückstand erleichtern wird; ist insbesondere der Auffassung, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Regionen verstärkt werden sollte, damit gemeinsame Probleme durch abgestimmte Maßnahmen gelöst werden; weist darauf hin, dass der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) einen geeigneten Rahmen für die Zusammenarbeit bietet, um eine strukturierte Verwaltung auf mehreren Ebenen sicherzustellen; fordert die Kommission auf, über eine bessere Koordinierung der verschiedenen europäischen Instrumente nachzudenken, die eine grenzübergreifende Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Europäischen Union ermöglichen;
57. weist darauf hin, dass der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Regionen von herausragender Bedeutung für alle Bereiche der Zusammenarbeit ist, weil Regionen mit einer langen Erfahrung bei der Entwicklung und Durchführung von Vorhaben andere Regionen bei der Verbesserung ihrer Leistungen unterstützen könnten;
58. hält die Verbesserung der Verwaltungskapazitäten aller örtlichen und regionalen Beteiligten im Schwarzmeerraum für außerordentlich wichtig, um eine effiziente Durchführung und wirtschaftliche Haushaltsführung der EU-Vorhaben, eine größere Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie eine ausgewogene territoriale Entwicklung im ganzen Gebiet zu gewährleisten;
59. unterstreicht, wie wichtig Visaerleichterungen und die Mobilität der Menschen in der Region sind, und fordert die Kommission dringend auf, die Ausarbeitung von Regelungen zur bevorzugten Ausstellung von Visa für Unternehmen, Wissenschaftler, Jugendliche, Bedienstete von Kommunalbehörden und andere Gruppen zu prüfen, um die Kontakte innerhalb der gesamten Region, insbesondere mit Blick auf die Vertrauensbildung, zu intensivieren; ermuntert zur Entwicklung gemeinsamer Vorhaben – unter der Schirmherrschaft der EU – im Zusammenhang mit der Förderung des kulturellen Erbes und des Tourismus in der Region;
60. vertritt ferner die Ansicht, dass Programme zur Förderung des kultur- und religionsübergreifenden Dialogs nachhaltig vorangetrieben werden müssen, um die Zusammenarbeit in der Region zu fördern; ist der Ansicht, dass gemeinsame Initiativen in den Bereichen Bildung und Medien dringend gebraucht werden, um gehaltvolle Kontakte zwischen den Menschen und meinungsbildenden Akteuren in der Region herzustellen und zu vertiefen; ist ferner der Auffassung, dass Initiativen, wie das Netz der Schwarzmeer-Universitäten, ein gutes Beispiel dafür sind, wie die akademische Interaktion zu positiven Synergien in der Region führen kann; fordert die Stärkung von akademischen und Studentennetzwerken, elektronischen Infrastrukturen und gemeinsamen Forschungsprojekten; begrüßt die Initiative zur Einrichtung und Förderung eines Schwarzmeer-Kollegs, um die Schaffung einer regionalen Elite zu unterstützen, die die Zusammenarbeit als eine natürliche Methode zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen ansieht;
61. erkennt die Ergebnisse des Projekts „Black Sea Interconnection“ bei der Einrichtung eines regionalen Forschungs- und Bildungsnetzes im größeren Schwarzmeerraum und seine Verbindung zu GEANT an und fordert die Kommission auf, weiterhin Forschungsprojekte im Schwarzmeerraum zu unterstützen, wie etwa HP-SEE, SEE-GRID, SCENE, CAREN und BSRN;
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62. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und allen Schwarzmeeranrainerstaaten zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
I. Einleitung
Die strategische Bedeutung des Schwarzmeerraums für die EU wurde 2007 anerkannt. Infolge des EU-Beitritts von Rumänien und Bulgarien wurde das Schwarze Meer teilweise zu einem Binnenmeer der EU. Da sich die Entwicklungen in dieser Region, die strategisch an der Schnittstelle zwischen Europa, dem Nahen Osten und Zentralasien liegt, direkt auf die inneren Angelegenheiten der EU auszuwirken begannen, wurde sich die EU der Notwendigkeit bewusst, über ein stärkeres Engagement ihrerseits in der Region nachzudenken.
Dies führte zu einem neuen politischen Ansatz der EU gegenüber der Region mit der Bezeichnung „Schwarzmeersynergie“. Die Synergie wurde im April 2007 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Sie stellt den derzeitigen politischen Ansatz der EU gegenüber dem Schwarzmeerraum dar und wurde offiziell auf der Ministerkonferenz der EU-Mitgliedstaaten und der Staaten des weiteren Schwarzmeerraums im Februar 2008 in Kiew auf hoher Ebene gemeinsam von den Akteuren der EU und des Schwarzmeerraums gestartet.
Nach der Definition der Europäischen Kommission umfasst der Schwarzmeerraum zehn Staaten: drei EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Griechenland und Rumänien), ein Beitrittsland (Türkei), fünf osteuropäische Nachbarländer (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine) und Russland als strategischen Partner.
Ziel der Schwarzmeersynergie ist es, die regionale Zusammenarbeit zwischen der EU und der Region sowie innerhalb der Region auszubauen. Sie soll ein flexibles Instrument sein, das die bereits bestehenden bilateralen Beziehungen der EU mit den Ländern der Region ergänzt. Sie zielt auf die Förderung der Zusammenarbeit und die Verstärkung der Synergien zwischen den Ländern der Region ab, um den Schwarzmeerraum in einen Raum der Stabilität, der Sicherheit, der Demokratie und des Wohlstands zu verwandeln. Es werden 13 Bereiche der Zusammenarbeit vorgeschlagen, die ein umfassenderes Engagement der EU in der Region voraussetzen würden. Die Grundsätze der Partizipation und regionalen Eigenverantwortung bilden das Kernstück der Initiative.
Das Europäische Parlament brachte seinen Standpunkt und seine Unterstützung in Bezug auf die Schaffung und den Start der Schwarzmeersynergie in seinem Bericht vom Januar 2008 zum Ausdruck. Gleichzeitig forderte es die Ausarbeitung eines detaillierten Aktionsplans mit konkreten Zielen und Benchmarks und verlangte die Einrichtung eines Überwachungs- und Follow-up-Mechanismus.
Das letzte Dokument der EU zur Schwarzmeersynergie stammt vom Juni 2008 und befasst sich mit der Bewertung des ersten Jahres der Umsetzung der Schwarzmeersynergie. Zunächst werden die Ergebnisse in den verschiedenen Bereichen erläutert und danach schlägt die Kommission eine Weiterentwicklung der Schwarzmeersynergie durch die Festlegung messbarer Ziele, eine sektorale Partnerschaft zur Erleichterung der Durchführung gemeinsamer Projekte, die Schaffung eines Forums für die Zivilgesellschaft im Schwarzmeerraum, die Stärkung der akademischen und Studentennetzwerke und die Schaffung eines Instituts für Europäische Studien im Schwarzmeerraum vor.
II. Gründe für die Erstellung eines Berichts über eine EU-Strategie für den Schwarzmeerraum
Es gibt drei Hauptgründe, die für die Abfassung eines neuen Berichts des Europäischen Parlaments über den Schwarzmeerraum sprechen.
Erstens ist – drei Jahre nach der Schaffung der Schwarzmeersynergie – eine aktualisierte Bewertung der Maßnahmen der EU im Schwarzmeerraum notwendig. Zunächst zeigt eine Analyse der gegenwärtigen Situation, dass klare, umfassende und aktuelle Informationen über die Ergebnisse der Umsetzung der Schwarzmeersynergie fehlen. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass es keinen regelmäßigen Berichterstattungsmechanismus gibt und nach 2008 keine weiteren Berichte ausgearbeitet wurden. In der Folge ist die EU der Kritik ausgesetzt, dass sie, was ihre Präsenz im Schwarzmeerraum betrifft, nicht einheitlich vorgeht und in spezifischen Bereichen der regionalen Zusammenarbeit nur in beschränktem Umfang tätig wird. Trotz der Empfehlung, die das Europäische Parlament in seiner Entschließung von 2008 ausgesprochen hat, wurden bisher weder ein Aktionsplan noch Überwachungs-, Evaluierungs- und Follow-up-Mechanismen für die Schwarzmeersynergie eingerichtet.
Die uneinheitliche Vorgehensweise spiegelt sich auch im finanziellen Bereich wider. Die Schwarzmeersynergie erhält derzeit im Rahmen verschiedener Finanzinstrumente der EU Mittelzuweisungen (ENPI, IPA, EFRE), wobei die verfügbaren Mittel nur in geringem Maße sichtbar sind und Probleme bei der Verwaltung auftreten, weil verschiedene Finanzrahmen koordiniert werden müssen. Das Ergebnis ist, dass Unklarheit darüber besteht, wie auf EU-Mittel für die regionale Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum zugegriffen werden kann. In diesem Frühjahr kam es sogar soweit, dass die Kommission beschloss, im EU-Haushaltsplan 1,5 Millionen Euro (von insgesamt 2 Millionen Euro – also 75 %) von einem Pilotprojekt, das sich mit der Umwelt und Entwicklung des Schwarzmeerraums befasste, abzuziehen und einem anderen Pilotprojekt der EU im Zusammenhang mit dem Bananensektor in AKP-Ländern zuzuweisen.
Ein zweiter Grund rührt von der Analyse der konkreten Ergebnisse der Schwarzmeersynergie her, die offensichtlich sehr bescheiden ausgefallen sind. Es kann eingeräumt werden, dass die wichtigsten Vorteile der Schwarzmeersynergie in der Aufwertung des Schwarzmeerraums als Raum, der für die EU von strategischer Bedeutung ist, sowie in der Anerkennung der Tatsache, dass sich die EU in dieser Region stärker engagieren muss, bestanden. Im Zeitraum 2007-2008 stellte die Schwarzmeersynergie ferner eine hochrangige Befassung mit diesem Thema auf EU-Ebene sowie den politischen Impuls für den Start und die Verwirklichung dieser EU-Initiative im Schwarzmeerraum sicher.
Eine sektorbezogene Untersuchung der Ergebnisse führt zu dem Schluss, dass bei der Angleichung der Rechtsvorschriften und in eher technischen Bereichen wie Umwelt, Forschung oder Bildung Fortschritte verzeichnet wurden. Das greifbarste Ergebnis ist wohl der Start der Umweltpartnerschaft im März 2010.
Im Bereich der Umsetzung wurde aber deutlich weniger erreicht, und die Bereiche Stabilität, Demokratie und verantwortungsvolle Staatsführung verzeichnen – im Lichte der Verschlechterung der Demokratiesituation in einigen Anrainerstaaten des Schwarzmeerraums und des Kriegs zwischen Russland und Georgien im Jahr 2008 – offensichtlich viel geringere Forschritte. Man könnte sogar zu dem Schluss kommen, dass die Herausforderungen in diesen Bereichen nicht nur weiterhin bestehen, sondern sich sogar noch verschärft haben. Immerhin wurde ein Forum für die Zivilgesellschaft im Schwarzmeerraum geschaffen, das in jährlichen Abständen stattfinden soll, und die EU hat während ihrer Vermittlungstätigkeit im Krieg zwischen Russland und Georgien unter Beweis gestellt, dass sie eine wirksame Rolle bei der Konfliktbewältigung spielen kann.
Insgesamt lässt dieses Bild, das gekennzeichnet ist durch uneinheitliches Vorgehen, das Fehlen von Überwachungsmechanismen und beschränkte Ergebnisse, den Schluss zu, dass die Schwarzmeersynergie an Sichtbarkeit eingebüßt hat. Dieser Aspekt wird noch dadurch verstärkt, dass nach 2008 keine Ministerkonferenz stattgefunden hat, die sich dieser EU-Politik widmet.
Dies bringt Ihren Berichterstatter zum dritten Grund für die Erstellung des vorliegenden Berichts, und zwar die Forderung nach einer strategischen Vision, einem integrierten Ansatz und der Sichtbarkeit der künftigen EU-Maßnahmen im Schwarzmeerraum. Ihr Berichterstatter ist der Ansicht, dass der Vorschlag für die Schaffung einer EU-Strategie für den Schwarzmeerraum das beste Mittel darstellt, um die oben genannten Elemente aufzugreifen. Dieser Standpunkt trägt auch dem derzeitigen Kontext der Schaffung von EU-Strategien für Makroregionen, wie Donauraum oder Ostsee, Rechnung.
III. Die wichtigsten Empfehlungen
Die EU-Strategie für den Schwarzmeerraum sollte auf den positiven Ergebnissen der Schwarzmeersynergie aufbauen und gleichzeitig einen tragfähigeren politischen Rahmen schaffen und das Engagement der EU im Schwarzmeerraum umfassend verstärken.
Im Hinblick auf den politischen Rahmen muss die Strategie einen integrierten Ansatz der EU gegenüber dem Schwarzmeerraum sicherstellen. Sie muss ferner die Erstellung eines Aktionsplans mit klaren Zielen, prioritären Maßnahmen, Benchmarks und Leitinitiativen vorsehen. Um eine wirksame Umsetzung zu erreichen, müssen Mechanismen für eine regelmäßige Berichterstattung, Überwachung, Evaluierung und für ein Follow-up entwickelt werden.
Ihr Berichterstatter vertritt die Auffassung, dass auch insbesondere darauf zu achten ist, dass angemessene finanzielle und personelle Mittel vorgesehen werden, um den Erfolg der Strategie zu gewährleisten. Aus der gegenwärtigen Analyse der Lage ergibt sich ganz klar die Notwendigkeit einer zweckgebundenen und gebündelten Finanzierung. Deshalb schlägt Ihr Berichterstatter die Schaffung einer gesonderten Haushaltslinie für die Schwarzmeerstrategie im EU-Haushaltsplan vor. Im Bereich der Humanressourcen muss der künftige EAD eine ausreichende personelle Ausstattung im Hinblick auf eine wirksame Entwicklung und Verwaltung der Strategie sicherstellen.
Ferner besteht – um eine strategische Führung und hochrangige Koordination zu gewährleisten – die klare Notwendigkeit, regelmäßig Ministertreffen zwischen der EU und den Ländern des Schwarzmeerraums abzuhalten. An diesen Treffen, die sich – sofern möglich – an dem Beispiel der Ministerkonferenz von Kiew im Februar 2008 orientieren sollten, sollten alle Akteure der Region teilnehmen. Ihr Berichterstatter ist der Ansicht, dass die Türkei und Russland bei dieser Initiative wesentliche Partner sind und dass Bulgarien, Rumänien und Griechenland mit ihrer zweifachen Funktion als Küstenstaaten und EU-Mitgliedstaaten eine Führungsrolle übernehmen sollten.
Schließlich sollten der Dialog und die praktische Umsetzung der Schwarzmeerstrategie der EU auf allen Ebenen der regionalen Kooperation entwickelt werden. Die parlamentarische Dimension und die lokale Ebene der Zusammenarbeit (zwischen Kommunalverwaltungen, der Zivilgesellschaft und Unternehmen) sind in diesem Zusammenhang wichtig.
Nach Ansicht Ihres Berichterstatters müssen die Hauptziele einer Strategie für den Schwarzmeerraum darin bestehen, einen Raum des Friedens, der Stabilität und des Wohlstands im Schwarzmeerraum zu schaffen und die Energiesicherheit der EU zu gewährleisten. Folglich müssen die Bereiche Sicherheit, verantwortungsvolle Staatsführung, Energie, Verkehr, Umwelt und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung als prioritäre Maßnahmen erachtet werden.
Im Bereich der Sicherheit ist der Schwarzmeerraum weiterhin mit zahlreichen transnationalen Herausforderungen konfrontiert, die nicht übergangen werden können und auf regionaler Ebene gelöst werden müssen. Die wichtigsten sind u.a.: langwierige Konflikte, bilaterale Streitigkeiten und geschlossene Grenzen, Tendenzen in Richtung Militarisierung und Verbreitung von Waffen, Meeresüberwachung, illegaler Handel und grenzüberschreitende Kriminalität. Diese wären durch ein energisches, direktes Engagement der EU besser in den Griff zu bekommen.
Eine Sicherheitsdimension des Schwarzmeerraums muss ferner unbedingt energische Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie, der verantwortungsvollen Staatsführung und des Aufbaus der staatlichen Kapazitäten beinhalten.
Was die Bereiche Energie, Verkehr und Umwelt betrifft, müssen die Unterstützung von Infrastrukturprojekten und die Schaffung gemeinsamer Regelungen und Rahmen eine Priorität darstellen. Ihr Berichterstatter begrüßt den Start der Umweltpartnerschaft im März 2010 sowie die Pläne zur Schaffung zwei weiterer Partnerschaften in den Bereichen Verkehr und Energie im Schwarzmeerraum. Er betont aber, dass sie rasch und wirksam durchgeführt werden müssen.
Ihr Berichterstatter misst der Zusammenarbeit im Energiebereich im Schwarzmeerraum besondere Bedeutung zu. Er vertritt die Ansicht, dass in der künftigen Strategie ein weiteres Mainstreaming des Ziels der Diversifizierung der Versorgungswege und -quellen vorgenommen werden muss. Er hebt zwar die Bedeutung der Nabucco-Gaspipeline hervor, seiner Ansicht nach stellt aber auch die Beförderung von verflüssigtem Erdgas – insbesondere im Kontext der Wirtschaftskrise und knapper Finanzmittel – eine wichtige Option für die künftige Entwicklung im Energiebereich dar. Daher unterstreicht er in seinem Bericht die besondere Bedeutung des AGRI-Projekts sowie des Baus von Flüssiggasterminals in Schwarzmeerhäfen. Schließlich ist es auch wichtig, den Rahmen gemeinsamer Normen und transparenter Regelungen im Energiebereich im Schwarzmeerraum – basierend auf der Energiegemeinschaft und der Energiecharta – weiter zu stärken.
Ferner stellt die wirtschaftliche, soziale und menschliche Entwicklung innerhalb des Schwarzmeerraums eine wichtige Voraussetzung dafür dar, dass sich die Schwarzmeerregion in ein stabiles, von Wohlstand gekennzeichnetes Gebiet verwandelt. Der Schwarzmeerraum wurde zwar hart von der Wirtschaftskrise getroffen, verfügt aber über ein großes Potential, was Wirtschaftswachstum und Handel angeht. Ihr Berichterstatter ist der Ansicht, dass im Mittelpunkt der Strategie die Liberalisierung des Handels und die Verstärkung des Handels innerhalb der Region, eine echte Diversifizierung der Wirtschaftsbranchen und die Lösung des Problems der wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Regionen stehen sollten. Im sozialen Bereich werden die Ergebnisse, die im Hinblick auf die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Forschung im Schwarzmeerraum erzielt wurden, zwar anerkannt, Ihr Berichterstatter ist aber der Ansicht, dass – insbesondere in den Bereichen lebensbegleitendes Lernen und Anpassung des Bildungssystems an die Anforderungen des Arbeitsmarktes sowie im Hinblick auf die Verstärkung des internationalen Austausches und die Entwicklung neuer Netzwerke innerhalb der Zivilgesellschaft – weitere Anstrengungen unternommen werden müssen.
Ihr Berichterstatter teilt ferner die Auffassung, dass die Integrierte Meerespolitik der EU umfassend zu einer integrierten Entwicklung des Schwarzmeerraums beitragen könnte, und fordert daher nachdrücklich die gezielte Entwicklung der Schwarzmeerdimension im Rahmen der Integrierten Meerespolitik der EU.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (10.11.2010)
für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
zu einer EU-Strategie für den Schwarzmeerraum
(2010/2087(INI)
Verfasser der Stellungnahme: Metin Kazak
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. erkennt an, dass die weltweite Finanzkrise den Schwarzmeerraum hart getroffen und ein Wachstum von jährlich 6% sowie den für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Anrainerstaaten des Schwarzmeerraumes benötigten Zustrom von ausländischem Kapital abrupt gestoppt hat und dabei das Finanzsystem der Region außerordentlich unter Druck gesetzt hat; weist mit Nachdruck darauf hin, dass dieses Problem angegangen werden muss, indem die Finanz- und Bankenvorschriften gestärkt und die haushaltspolitische Glaubwürdigkeit und Transparenz verbessert, Steuerbetrug, Steuerflucht und Korruption stärker bekämpft werden, die regionale Zusammenarbeit vertieft und die Koordinierung zwischen den regionalen Organisationen wie der Organisation für Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation (SMWK) verbessert werden;
2. ist der Auffassung, dass die 2007 vorgelegte Initiative Schwarzmeer-Synergie der regionalen Zusammenarbeit in der Schwarzmeerregion neuen Auftrieb verliehen hat; bedauert jedoch, dass die zur Umsetzung dieser Initiative gewährten Verwaltungs- und Finanzmittel unzureichend waren; ist daher der Auffassung, dass einer künftigen Strategie für den Schwarzmeerraum höhere Priorität eingeräumt werden sollte – auf der gleichen Ebene mit der Strategie der Europäischen Union für den Ostsee-Raum – und dass jede Art der finanziellen Unterstützung für die Region besser koordiniert werden sollte, wobei eine erhöhte Rechenschaftspflicht vorzusehen ist, und dass diese Mittel zu den kritischen Sektoren geleitet werden sollten, die auf diese Weise in Zukunft mit einer soliden finanziellen Vorausschau rechnen können;
3. weist darauf hin, dass die Strategie für den Schwarzmeerraum auf den Erfahrungen in der Ostseeregion, den Balkan-Ländern und der Donau-Region aufbauen sollte, um Unzulänglichkeiten in diesen Regionen zu vermeiden; ist der Auffassung, dass die künftige Strategie für den Schwarzmeerraum eine Ergänzung zur Europäischen Nachbarschaftspolitik darstellen sollte und dass die Strategie für den Schwarzmeerraum nicht von vergleichbaren regionalen Initiativen überschattet werden darf; empfiehlt, alle Partner in der Schwarzmeerregion in eine künftige Schwarzmeer-Strategie einzubeziehen; unterstreicht, dass die langwierigen Konflikte in der Region dringend angegangen werden müssen;
4. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Organisation für Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation reformiert werden muss, damit sie die neuen Herausforderungen wirksam bewältigen kann, und ist der Auffassung, dass der 20. Jahrestag 2012 eine gute Gelegenheit böte, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, unter anderem für eine Überprüfung der aus dem Jahr 2001 stammenden Wirtschaftsagenda der Organisation für Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation, organisatorische Reformen und eine gesteigerte operationelle Effizienz, sowie eine Aufwertung der angeschlossenen Gremien wie der Schwarzmeer-Handels- und Entwicklungsbank und des Wirtschaftsrates der SMWK; ist der Auffassung, dass die Mittel dieser Einrichtungen zur Erhöhung des SMWK-Haushalts genutzt werden könnten;
5. begrüßt den projektorientierten Ansatz der Initiative Schwarzmeer-Synergie, besonders die Umweltpartnerschaft, und ist der Auffassung, dass die geplanten Partnerschaften zur Entwicklung der Infrastruktur in den Bereichen Verkehr und Energie für eine nachhaltige Entwicklung in der Region von ausschlaggebender Bedeutung sind, womit eine bessere Integration in den neuen europäischen Binnenmarkt für Energie gefördert werden sollte; betont die Bedeutung der Nabucco-Gaspipeline und anderer Energievorhaben für den Handel in der Region; fordert alle SMWK-Mitgliedsländer auf, dem Vertrag über die Energiegemeinschaft beizutreten, der die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Strom- und Gassektor vorsieht; weist mit Nachdruck darauf hin, dass „grüner“ Entwicklung und Energieeffizienzvorhaben, die Marktanreize und langfristige Investitionen fördern können, verstärkt Vorrang eingeräumt werden sollte und dass erneuerbare Energieressourcen das Potenzial haben, einen großen Beitrag zur künftigen weltweiten Sicherheit der Energieversorgung zu leisten;
6. ist der Ansicht, dass die Schwarzmeer-Ringautobahn und die Meeresautobahnen die Möglichkeiten für Handel und Entwicklung in der Region erheblich verbessern würden; weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass gründliche Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden müssen und auch im Bereich der Meeresüberwachung eng zusammengearbeitet werden muss, um die Sicherheit des Seeverkehrs und den Umweltschutz zu gewährleisten; weist mit Nachdruck darauf hin, dass in die Entwicklung und in den Ausbau der Kapazitäten der wichtigsten Häfen im Schwarzmeerraum wie zum Beispiel Constanţa und Varna investiert werden sollte;
7. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die gestiegene Zahl der WTO-Mitgliedstaaten in der Region, in der jetzt bis auf zwei Staaten alle Mitglied sind, positiv zur Schaffung eines vorhersehbaren und stabilen Handelssystems beiträgt, und empfiehlt den betreffenden SMWK-Mitgliedstaaten, ihre Anstrengungen, Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) zu werden , zu intensivieren; empfiehlt allen Schwarzmeer-Anrainerstaaten, ihre nationalen Rechtsvorschriften an die WTO-Vorschriften und an die multilateralen Handelsgrundsätze, wozu auch der handelsbezogene Besitzstand der EU gehört, anzupassen; fordert sie auf, die stufenweise Beseitigung der Handelshemmnisse voranzutreiben, mit dem Ziel, den Handel weiter zu liberalisieren, was auch eine Vereinfachung der Zollverfahren und der Steuerregelungen mit einschließt; ist der Auffassung, dass eine verbesserte Zusammenarbeit auf parlamentarischer Ebene, sowohl bilateral als auch mit der Parlamentarischen Versammlung für die wirtschaftliche Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum und der Parlamentarischen Konferenz der WTO sinnvoll wäre; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass die Europäische Union vollwertiges Mitglied der Organisation für Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation werden sollte.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
9.11.2010 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
20 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
William (The Earl of) Dartmouth, Kader Arif, Daniel Caspary, Christofer Fjellner, Joe Higgins, Yannick Jadot, Bernd Lange, David Martin, Emilio Menéndez del Valle, Vital Moreira, Niccolò Rinaldi, Helmut Scholz, Robert Sturdy, Keith Taylor, Jan Zahradil, Pablo Zalba Bidegain |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
George Sabin Cutaş, Béla Glattfelder, Małgorzata Handzlik, Maria Eleni Koppa, Elisabeth Köstinger, Michael Theurer, Jarosław Leszek Wałęsa |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Anna Záborská |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (11.11.2010)
für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
zu einer EU-Strategie für den Schwarzmeerraum
(2010/2087(INI))Verfasserin der Stellungnahme: Silvia-Adriana Țicău
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. stellt fest, dass der Schwarzmeerregion in Anbetracht ihrer Nähe zum Kaspischen Meer, zum Nahen Osten und zu Zentralasien geostrategische Bedeutung zukommt, besonders im Hinblick auf die Energieversorgungssicherheit und die Diversifizierung der Energieversorgungsquellen der EU sowie der Energieversorgungswege, und dass die EU mit dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien zu einem wichtigen Akteur in der Schwarzmeerregion werden dürfte; räumt jedoch ein, dass auf diesem Gebiet noch viel zu tun bleibt;
2. fordert die Kommission auf, die Umweltdimension in ihre Strategie für die Schwarzmeerregion einzubeziehen und insbesondere zur Wiederherstellung der Umwelt nach der Verschmutzung durch Giftmüll in den Flüssen, die ins Schwarze Meer münden, wie kürzlich im Zusammenhang mit dem Unfall im Donaubecken, beizutragen;
3. ist der Ansicht, dass in dem Energieinfrastrukturpaket, das demnächst von der Kommission vorgelegt werden soll, den im Schwarzmeerraum geplanten Investitionen in Energieprojekte ein großer Stellenwert zukommen muss; macht darauf aufmerksam, dass durch die Transitwege, von denen die Staaten der Region durchzogen sind, die Versorgungssicherheit der EU erheblich verbessert werden kann;
4. betont, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Strategie gegenüber dem Schwarzmeerraum verfolgen, um die langfristigen Ziele der EU im Bereich der Sicherheit der Energieversorgung und der Stabilität in ihrer Nachbarschaft zu erreichen;
5. betont die Notwendigkeit, die Arbeitsmethoden und die Hilfsmittel für die Umsetzung einer Schwarzmeerstrategie eindeutig zu bestimmen, einschließlich Verfahren, Projekten, Überwachungssystem und Finanzierung, um insbesondere zu klären, wie sie mit der Östlichen Partnerschaft koordiniert werden soll;
6. verweist auf die seit langem bestehende strategische Partnerschaft EU-Russland und ihr gemeinsames Interesse an der Stärkung des bilateralen Handels und der bilateralen Investitionen, an der Vereinfachung und Liberalisierung des Handels in einer globalen Wirtschaft sowie an der Stärkung und Entwicklung des Wettbewerbs, auch im Schwarzmeerraum;
7. betont im Hinblick auf den Bau neuer Gaspipelines und -verbindungen, neuer Stromnetze und –verbindungen, neuer LNG-Terminals und –Infrastrukturen und neuer Kraftwerke (Energieerzeugung mit fossilen Brennstoffen, erneuerbare Energien und Kernkraftprojekte), dass transparente und faire Marktregeln und Bedingungen für den Energietransit und -handel zur Sicherstellung einer langfristigen Vorhersehbarkeit für Investitionen geschaffen werden sollten; betont, dass diese Regeln und Bedingungen zu einem hohen Niveau bei Umweltschutz, demokratischer Beteiligung, menschlicher Gesundheit und Sicherheit ermuntern sollten;
8. fordert, dass die Partnerschaft EU-Schwarzmeerregion den Wissens- und Technologietransfer in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und technische Unterstützung für das Netzdesign umfasst, und betont, dass Energieeinsparungen der Schlüssel zur Erhöhung der Versorgungssicherheit sind; unterstützt die Forschung im Bereich alternativer Energiequellen und insbesondere erneuerbarer Energiequellen, Energieeffizienz und Energieeinsparung, die unverzichtbare Voraussetzungen sind, um die Herausforderungen des Klimawandels zu meistern und zu den weltweiten Bemühungen um die Verringerung der Treibhausgasemissionen beizutragen;
9. bekräftigt, dass sich die EU-Politik im Bereich der Energieversorgungssicherheit auf die Diversifizierung der Versorgungsquellen und Wege gründet; betont den europäischen zusätzlichen Nutzen und die Bedeutung des südlichen Erdgaskorridors als Mittel zur Verbesserung der Versorgungssicherheit der EU; ist der Auffassung, dass Projekte wie die Nabucco-Pipeline, die ein wichtiges vorrangiges Projekt für die EU darstellen, zusammen mit kleineren Projekten wie der Transadriatischen Fernleitung, der Paneuropäischen Ölpipeline, der Verbundfernleitung Türkei-Griechenland-Italien oder der Verbundfernleitung Aserbeidschan-Georgien-Rumänien deutlich machen, wie wichtig es ist, dass sich die EU im Schwarzmeerraum engagiert, aber auch, dass es notwendig ist, die Zusammenarbeit zwischen den Ländern im Umfeld des Schwarzen Meeres weiter zu vertiefen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zusammen mit ihren Partnern die Durchführung dieser Vorhaben zu unterstützen und zu beschleunigen;
10. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Vereinbarungen mit den potentiellen Lieferländern für die Nabucco-Pipeline bis Ende 2011 abzuschließen;
11. betont das Potenzial erneuerbarer Energiequellen in der Schwarzmeerregion, das einen bedeutenden Beitrag zu einer sicheren Energiezukunft auf globaler Ebene und zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum leisten könnte, und fordert die Kommission und die Anrainerländer des Schwarzen Meeres auf, dieses Potenzial auszuschöpfen;
12. unterstreicht die Notwendigkeit, die multilaterale Energiekooperation im Schwarzmeerraum zu stärken, für die die WTO und der Vertrag über die Energiecharta die Hauptprinzipien liefern; unterstützt die vollständige Markt- und Regulierungsintegration auf der Grundlage des Energie- und Umweltrechts der EU und tritt für die Beteiligung von Ländern des größeren Schwarzmeerraums an dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft sowie für EU-, EIB- und EBWE-Hilfe für die Modernisierung der Energieinfrastruktur im Schwarzmeerraum ein;
13. betont, dass es im Zusammenhang mit dem internationalen Handel und Transport von Kohlenwasserstoffen in der Region unabdingbar ist, die ökologische Sensibilität des Schwarzen Meeres und der türkischen Meerengen zu berücksichtigen, die das Ausmaß der mit Unfällen und Ölverseuchungen an diesen verkehrsreichen und gefährlichen Engpässen verbundenen Gefahren erhöht;
14. begrüßt den Beitritt der Ukraine und der Republik Moldau zu dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft, der eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Ziele der EU im Bereich der Energiesicherheit spielen und zur Sicherheit dieser Länder beitragen wird;
15. betont, wie dringend notwendig die Einrichtung der Parlamentarischen Versammlung Euronest ist, die zur Erreichung der Ziele der Östlichen Partnerschaft beitragen und so eine positive Wirkung auf die mit der Energiesicherheit im Zusammenhang stehenden Themen haben wird;
16. betont, dass es notwendig ist, die regionalen Partner in frühen Phasen der Projektgestaltung einzubeziehen, um Interesse zu wecken und darauf hinzuwirken, dass sie sich auch mit den Projekten identifizieren; ist der Auffassung, dass die Schwarzmeerstrategie ein Beispiel für eine makro-regionale Strategie sein könnte, die sich auf die Zusammenarbeit zwischen örtlichen Gebietskörperschaften, Wirtschaftskreisen und Organisationen der Zivilgesellschaften gründet;
17. bedauert, dass das Schwarzmeerforum für Dialog und Partnerschaft durch regionale Spannungen beeinträchtigt und deshalb bislang nicht realisiert wurde; ist der Überzeugung, dass ein solches Forum zur Entwicklung von Konzepten und zur Förderung des Dialogs zwischen den regionalen Akteuren beitragen könnte;
18. begrüßt die Einrichtung von Partnerschaften im Umwelt-, Verkehrs- und Energiesektor als den drei Schlüsselbereichen, die den Weg bereiten für die Planung und Koordinierung konkreter, langfristiger Vorhaben;
19. begrüßt die Maßnahmen, die zur Ausweitung des gemeinsamen EU-Luftverkehrsraums auf die Schwarzmeerländer ergriffen wurden; fordert die Kommission auf, den Dialog mit der Republik Moldau über die Liberalisierung ihres Luftverkehrs fortzusetzen und rasch Verhandlungen über den Beitritt der Republik Moldau zum gemeinsamen EU-Luftverkehrsraum aufzunehmen;
20. vertritt die Ansicht, dass für den internationalen Handel und den Transport von Kohlenwasserstoffen in der Region die Entwicklung der am Schwarzen Meer gelegenen Häfen der EU, einschließlich Öl- und Gasterminals, und der Interoperabilität der verschiedenen Verkehrsträger von entscheidender Bedeutung ist; betont, dass der Bau einer solchen Infrastruktur die strikte Einhaltung der höchsten EU- und internationalen Standards für den Umweltschutz von Küstenregionen, menschliche Gesundheit und Sicherheit sowie die Durchführung sämtlicher einschlägiger Umweltverträglichkeitsprüfungen voraussetzt;
21. ersucht die Schwarzmeeranrainerstaaten, eine Vereinbarung über die Einrichtung von Seeverkehrskorridoren im Schwarzen Meer zu schließen, und fordert die Kommission auf, aus der Haushaltslinie TEN-T eine Finanzierungshilfe für die Seekorridore im Schwarzen Meer zu gewähren, ähnlich wie für die Seekorridore in der Ostsee, der Nordsee und im Mittelmeer;
22. hält es für wichtig, die Infrastruktur der EU-Schwarzmeerhäfen und der EU-Häfen im Mündungsgebiet der Donau sowie die intermodale Verkehrsinfrastruktur für den internationalen Handel und für den Transport von Kohlenwasserstoff in der Region auszubauen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung der als vorrangig eingestuften transeuropäischen Verkehrsvorhaben auf den Verkehrsachsen 7, 18, 21 und 22 zu beschleunigen, die in Anhang II der Entscheidung Nr. 884/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes genannt werden, und fordert außerdem ihre schrittweise Einbindung in den TRACECA-Korridor, die Zentralachse, die Südostachse und in die für den internationalen Transport festgelegten Seewege gemäß der Mitteilung „Ausdehnung der wichtigsten transeuropäischen Verkehrsachsen auf die Nachbarländer – Leitlinien für den Verkehr in Europa und den Nachbarregionen” (KOM(2007)0032) der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament;
23. hält es für erforderlich, die Infrastruktur der Straßen im Schwarzmeerraum zu modernisieren und dafür zu sorgen, dass sie mit den europäischen Verkehrskorridoren verknüpft wird; betont, dass die Durchführung des Projekts der Schwarzmeer-Ringautobahn, das 2006 von der Organisation für die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Anrainerstaaten des Schwarzen Meers (Black Sea Economic Cooperation (BSEC) gestartet wurde und alle BSEC-Mitgliedstaaten durchqueren wird, sehr wichtig ist, und fordert die Kommission und die Schwarzmeeranrainerstaaten auf, dieses Projekt bei der Halbzeitbilanz der TEN-T-Politik in die vorrangigen TEN-T-Projekte aufzunehmen;
24. erkennt die Ergebnisse des BSI-Projektes[1] bei der Einrichtung eines regionalen Forschungs- und Bildungsnetzes im größeren Schwarzmeerraum und seine Verbindung zu GEANT an und fordert die Kommission auf, weiterhin Forschungsprojekte im Schwarzmeerraum zu unterstützen, wie etwa HP-SEE, SEE-GRID, SCENE, CAREN und BSRN;
25. ist sich der Bedeutung der BSEC bewusst und erkennt die wichtige Rolle der Schwarzmeersynergie an, bekräftigt jedoch - angesichts der geopolitischen Bedeutung des Schwarzmeerraums und der bislang ausbleibenden durchschlagenden Erfolge der Schwarzmeersynergie - die dringende Notwendigkeit, eine einheitliche EU-Strategie für den Schwarzmeerraum zu entwickeln, da nur mit Hilfe einer solchen Strategie das Ziel einer verstärkten und nachhaltigen Kooperation mit dem Schwarzmeerraum erreicht werden kann;
26. erinnert daran, dass das aus den Mitteln des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) finanzierte gemeinsame operationelle Programm für den Schwarzmeerraum 2007–2013 das erste von der EU finanzierte Programm grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum ist, und fordert alle Anrainerstaaten auf, die Finanzierungsvereinbarung mit der Kommission, auf deren Grundlage ENPI-Mittel zur Verfügung stünden, zu unterschreiben, damit dieses Programm zu einem zentralen Instrument bei der Durchführung der EU-Schwarzmeer-Strategie wird;
27. fordert die Kommission in diesem Sinne auf, dem Schwarzmeerraum eine höhere Priorität einzuräumen und eine EU-Strategie für den Schwarzmeerraum zusammen mit einem Aktionsplan mit Modellvorhaben unter größtmöglicher Beteiligung maßgeblicher Akteure und regionaler Partner besonders in den folgenden Bereichen der Zusammenarbeit zu entwickeln: nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, Innovation in Forschung und Technik, Verbesserung der Vernetzung und Kommunikation, Umweltschutz einschließlich Naturschutz, Sicherheit, Migration, Unterstützung und Entwicklung der Zivilgesellschaft sowie Bildung und kultureller Austausch durch den Einsatz aller zur Verfügung stehenden Finanzinstrumente (KF, EFRE, NIF, ENPI);
28. betont die Bedeutung einer Verbindung zwischen der makro-regionalen Strategie für die Donauregion und der Schwarzmeerregion, da die Donau und das Schwarze Meer den größten „nicht ozeanischen Wasserkörper“ in Europa darstellen, und eine gut abgestimmte EU-Strategie viele Vorteile für die gesamte Region bieten kann.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
9.11.2010 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
45 4 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jean-Pierre Audy, Ivo Belet, Bendt Bendtsen, Jan Březina, Giles Chichester, Pilar del Castillo Vera, Lena Ek, Ioan Enciu, Gaston Franco, Adam Gierek, Fiona Hall, Romana Jordan Cizelj, Arturs Krišjānis Kariņš, Philippe Lamberts, Bogdan Kazimierz Marcinkiewicz, Marisa Matias, Judith A. Merkies, Angelika Niebler, Jaroslav Paška, Aldo Patriciello, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Michèle Rivasi, Paul Rübig, Amalia Sartori, Francisco Sosa Wagner, Konrad Szymański, Britta Thomsen, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Ioannis A. Tsoukalas, Claude Turmes, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Kathleen Van Brempt, Alejo Vidal-Quadras, Henri Weber |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
António Fernando Correia De Campos, Andrzej Grzyb, Jolanta Emilia Hibner, Yannick Jadot, Silvana Koch-Mehrin, Ivari Padar, Vladko Todorov Panayotov, Markus Pieper, Peter Skinner, Silvia-Adriana Ţicău, Catherine Trautmann |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Marek Henryk Migalski |
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- [1] Black Sea Interconnection;
STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (2.12.2010)
für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
zu einer EU-Strategie für den Schwarzmeerraum
(2010/2087(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Victor Boştinaru
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. vertritt die Auffassung, dass der Schwarzmeerraum ein strategisch bedeutsames Gebiet darstellt, und ist der Ansicht, dass eine EU-Strategie für den Schwarzmeerraum zur Verwirklichung der Ziele der europäischen Integration beitragen wird; erachtet die Strategie als wesentlich für die nachhaltige und koordinierte Entwicklung der Region sowie für die Stabilität und Sicherheit der Region und der gesamten EU;
2. ist der Ansicht, dass es von herausragender Bedeutung ist, alle betroffenen Länder, sowohl EU-Staaten als auch Nicht-EU-Staaten, umfassend und konstruktiv einzubinden, um eine effektive Strategie für den Schwarzmeerraum auf den Weg zu bringen; fordert zur Zusammenarbeit aller betroffenen Regionen auf und betont die Bedeutung der Beteiligung der Akteure auf allen Entscheidungsebenen für die Gewährleistung des Erfolgs eines integrierten Konzepts durch die Einbeziehung bestehender Organisationen wie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum (BSEC), der Parlamentarischen Versammlung der Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation (PABSEC) und der Schwarzmeerkommission, jedoch gegebenenfalls auch durch die Zustimmung zur Schaffung neuer Organisationen mit dem Ziel, gemeinsam die Herausforderungen und verfügbaren Ressourcen sowie die Bereiche, in denen abgestimmte Maßnahmen einen beträchtlichen Mehrwert hervorbringen können, festzustellen; hält die Festlegung ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche nichtsdestoweniger für wesentlich, um eine Überlappung der Zuständigkeiten verschiedener Regierungsebenen zu vermeiden und eine rasche Umsetzung zu gewährleisten;
3. hält die Abstimmung mit anderen, auf europäischer Ebene ausgearbeiteten Strategien für ganz entscheidend; begrüßt in diesem Zusammenhang die bevorstehende Veröffentlichung der EU-Strategie für den Donauraum und fordert alle betroffenen Staaten auf, den Schwarzmeerraum betreffende Vorhaben zu entwickeln, da die beiden Regionen territorial und wirtschaftlich miteinander verbunden sind;
4. ermutigt dazu, im Rahmen dieser Strategie ein integriertes Konzept zu entwickeln und die anerkannten Grundsätze der Kohäsions- und Nachbarschaftspolitik der EU zu nutzen, was zu effektiven Ergebnissen beitragen und gleichzeitig den Aufbau von Kapazitäten für Regionen mit Entwicklungsrückstand erleichtern wird; ist insbesondere der Auffassung, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Regionen verbessert werden sollte, damit gemeinsame Probleme durch abgestimmte Maßnahmen gelöst werden; weist darauf hin, dass der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) einen geeigneten Rahmen für die Zusammenarbeit bietet, um eine strukturierte Verwaltung auf mehreren Ebenen sicherzustellen; fordert die Kommission auf, über eine bessere Koordinierung der verschiedenen europäischen Instrumente nachzudenken, die eine grenzübergreifende Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Europäischen Union ermöglicht;
5. unterstützt die Fortsetzung der Programme, die im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) gefördert werden, und empfiehlt, dass für den nächsten Programmplanungszeitraum ausreichende Mittel für das Gemeinsame Operationelle Programm für den Schwarzmeerraum bereitgestellt werden, damit alle in dem ENPI-Strategiepapier für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit 2007-2013 aufgeführten Ziele vollständig angepackt und die diesbezüglichen Anstrengungen fortgesetzt werden; betont, dass einheitliche Regeln für Anträge erarbeitet werden sollten, damit sich jede aus einem der an dem Programm beteiligten Staaten stammende juristische Person als federführender Antragsteller bewerben kann; ist der Ansicht, dass im nächsten Programmplanungszeitraum alle am Gemeinsamen Operationellen Programm für den Schwarzmeerraum beteiligten Länder eingebunden und zu ihrer aktiven Teilnahme ermutigt werden sollten;
6. ermutigt zur Entwicklung von Synergieeffekten zwischen den verschiedenen Politikbereichen der Union, die in der Strategie zum Tragen kommen, insbesondere zwischen den Strukturfonds, dem Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung und den Transeuropäischen Verkehrsnetzen, um die Nachhaltigkeit der finanzierten Maßnahmen sicherzustellen; ist der Auffassung, dass Möglichkeiten, die durch eine Initiative zur wirtschaftlichen Entwicklung geschaffen werden, durch eine andere ergänzende Initiative aufgegriffen werden können;
7. erkennt an, wie wichtig regionale und lokale Behörden und die beteiligten Kreise für die Planung und Umsetzung der Strategie sind, da sie enge Verbindungen zu dem jeweiligen Gebiet und der lokalen Bevölkerung unterhalten; fordert daher, dass deren Bedürfnisse festgestellt und sie umfassend in die Strategie einbezogen werden;
8. weist darauf hin, dass der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Regionen von herausragender Bedeutung für alle Bereiche der Zusammenarbeit ist, da Regionen mit einer langen Erfahrung bei der Entwicklung und Durchführung von Vorhaben andere Regionen bei der Verbesserung ihrer Leistungen unterstützen könnten;
9. hält es für außerordentlich wichtig, die Verwaltungskapazitäten aller lokalen und regionalen Beteiligten im Schwarzmeerraum zu verbessern, um die effiziente Durchführung und wirtschaftliche Haushaltsführung der EU-Vorhaben, eine größere Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie eine ausgewogene territoriale Entwicklung im ganzen Gebiet zu gewährleisten;
10. ist der Auffassung, dass alle Infrastrukturvorhaben – ob im Bereich Verkehr oder Energie – zwischen allen betroffenen Schwarzmeeranrainerstaaten ausgehandelt werden sollten und dass die Abstimmung insbesondere mit Blick auf die TEN-V-Vorhaben und Vorhaben zum Ausbau von Häfen gewährleistet werden sollte; betont, wie wichtig es ist, den intermodalen Güterverkehr durch die Integration des Kurzstreckenseeverkehrs in die Verkehrslogistik, einen besseren Hafenbetrieb und effizientere Anbindungen an das Hinterland zu verbessern; vertritt die Ansicht, dass die EU weiterhin mit den regionalen Partnern zusammenarbeiten muss, um die Sicherheit der Infrastruktur zu erhöhen, die bestehende Infrastruktur zu modernisieren und neue Infrastrukturen zu schaffen; fordert die wirksame Koordinierung der Such- und Rettungseinsätze im Schwarzmeerraum und die Ausarbeitung einer Strategie zur Überwachung des Schwarzen Meeres;
11. unterstreicht unter Berücksichtigung des grundlegenden Ziels der Europäischen Union, die Energieversorgungskanäle zu diversifizieren, wie wichtig die Vorhaben des südlichen Korridors sind;
12. ist angesichts der Bedeutung des Schwarzmeerraumes für die Energieversorgung Europas der Auffassung, dass eine gründliche Evaluierung der Vorteile und Auswirkungen auf die Umwelt der derzeit geplanten und künftigen Energieprojekte wesentlich ist; hält es in diesem Zusammenhang für entscheidend, dass, um auf alle potentiellen Umweltkatastrophen und technischen Unfälle effektiv vorbereitet zu sein, sich alle betroffenen Länder und Regionen geraume Zeit im Voraus darauf einigen, wie mit diesen Ereignissen aus ökologischer, wirtschaftlicher und technischer Sicht zu verfahren ist;
13. fordert angesichts der starken Verschmutzung des Schwarzen Meeres und der Tatsache, dass Verschmutzung keine Grenzen kennt, dass durch den Einsatz aller bestehenden Instrumente und auf der Grundlage von EU-Normen für alle Schwarzmeeranrainerstaaten eine gemeinsame Lösung für das Problem gefunden wird, damit die Verschmutzung angegangen und verringert wird und die Umwelt und das Klima durch präventive Maßnahmen besser geschützt werden;
14. fordert angesichts der Überfischung des Schwarzen Meeres abgestimmte Maßnahmen im Rahmen dieser Strategie zum Schutz der natürlichen Ressourcen (Fischbestände, biologische Vielfalt, usw.) und eine nachhaltige Entwicklung der Fischfanggebiete; unterstützt Maßnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes (bestehende Berufserfahrungen und berufliche Fertigkeiten, neue Spezialisierungen) und die Verbesserung der Lebensqualität in diesen Gebieten; fördert lokale und regionale Partnerschaften und vertritt zudem die Auffassung, dass mit der Schwarzmeerstrategie ein Beitrag zur Modernisierung der bestehenden Seehäfen und der Hafendienste unter gebührender Wahrung der Umweltsicherheits- und Umweltschutznormen geleistet werden sollte;
15. vertritt die Auffassung, dass die von den Schwarzmeeranrainerstaaten vereinbarten Vorhaben zur sozioökonomischen Entwicklung, insbesondere zur Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit, zur Verstärkung der Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Forschung, zum Schutz der natürlichen Ressourcen, aber auch zur Verbesserung der Zusammenarbeit zur Erhöhung der Sicherheit durch die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, beitragen können;
16. weist darauf hin, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf den Schwarzmeerraum, seine Bevölkerung und Wirtschaft beträchtliche Herausforderungen für neue Entwicklungspotenziale zur Folge haben, weshalb die verstärkte Zusammenarbeit der Schwarzmeeranrainerstaaten, insbesondere auf dem Gebiet der Entwicklung von Anpassungs- und Eindämmungsmaßnahmen im Hinblick auf mögliche Notfälle, weiter unterstützt und gefördert werden sollte;
17. betrachtet das reiche Erbe von Kulturlandschaften und Lebensräumen im Schwarzmeerraum als möglicherweise den deutlichsten Ausdruck der Vorstellung von der in der Vielfalt liegenden Stärke; ist der Auffassung, dass die behutsam integrierte Nutzung und Wahrung dieses Erbes zur Erreichung des Ziels der neuen Strategie beitragen kann, indem gewährleistet wird, dass beim gemeinsamen regionalen Marketing und Branding die ganze Bandbreite der Vorzüge ausgeschöpft wird, die diese Region bietet.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
30.11.2010 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
39 1 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Charalampos Angourakis, Sophie Auconie, Jean-Paul Besset, Victor Boştinaru, Zuzana Brzobohatá, Alain Cadec, Francesco De Angelis, Tamás Deutsch, Danuta Maria Hübner, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Juozas Imbrasas, María Irigoyen Pérez, Seán Kelly, Evgeni Kirilov, Constanze Angela Krehl, Petru Constantin Luhan, Ramona Nicole Mănescu, Riikka Manner, Iosif Matula, Erminia Mazzoni, Wojciech Michał Olejniczak, Markus Pieper, Monika Smolková, Georgios Stavrakakis, Csanád Szegedi, Nuno Teixeira, Michail Tremopoulos, Viktor Uspaskich, Lambert van Nistelrooij, Hermann Winkler, Joachim Zeller, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Vasilica Viorica Dăncilă, Jens Geier, Andrey Kovatchev, Elisabeth Schroedter, Dimitar Stoyanov, László Surján, Evžen Tošenovský, Sabine Verheyen |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Andrea Češková |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
9.12.2010 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
44 0 6 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Gabriele Albertini, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Marietta Giannakou, Ana Gomes, Andrzej Grzyb, Takis Hadjigeorgiou, Richard Howitt, Anneli Jäätteenmäki, Ioannis Kasoulides, Nicole Kiil-Nielsen, Maria Eleni Koppa, Andrey Kovatchev, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Eduard Kukan, Alexander Graf Lambsdorff, Vytautas Landsbergis, Krzysztof Lisek, Sabine Lösing, Ulrike Lunacek, Mario Mauro, Kyriakos Mavronikolas, Alexander Mirsky, María Muñiz De Urquiza, Norica Nicolai, Raimon Obiols, Ria Oomen-Ruijten, Ioan Mircea Paşcu, Vincent Peillon, Alojz Peterle, Bernd Posselt, Hans-Gert Pöttering, Cristian Dan Preda, Fiorello Provera, Jacek Saryusz-Wolski, Werner Schulz, Charles Tannock, Inese Vaidere, Graham Watson |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Laima Liucija Andrikienė, Elena Băsescu, Hélène Flautre, Lorenzo Fontana, Kinga Gál, Liisa Jaakonsaari, Elisabeth Jeggle, Metin Kazak, Konrad Szymański, Traian Ungureanu, Janusz Władysław Zemke |
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