EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags

1.2.2011 - (06242/2010 – C7‑0140/2010 – 2006/0252(NLE)) - ***

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Monika Hohlmeier
PR_NLE-AP_art90

Verfahren : 2006/0252(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A7-0013/2011
Eingereichte Texte :
A7-0013/2011
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags

(06242/2010 – C7‑0140/2010 – 2006/0252(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (06242/2010),

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Protokolls zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags (16470/06),

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 78 Absatz 2 Buchstabe e und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7‑0140/2010),

–   in Kenntnis seines Standpunkts vom 8. Juli 2008[1] zu dem Vorschlag der Kommission (KOM(2006)0754),

–   gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7‑0013/2011),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 294E vom 3.12.2009, S. 100.

BEGRÜNDUNG

Das mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschlossene Abkommen vom 26. Oktober 2004 über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags (das „Dublin-Abkommen mit der Schweiz“) sieht eine mögliche Assoziierung Liechtensteins per Protokoll am Dublin-Besitzstand vor.

Nachdem Liechtenstein und die Schweiz beim Personenverkehr bereits seit Jahrzehnten eine Politik der offenen Grenzen betreiben, bekundete Liechtenstein im Jahr 2001 sein Interesse an einem Anschluss an das Dublin-Abkommen mit der Schweiz. Da jedoch kein Abkommen über die Besteuerung von Sparerträgen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Liechtenstein bestand, wurde Liechtenstein nicht an den Verhandlungen mit der Schweiz beteiligt.

Mit Abschluss und Inkrafttreten eines solchen Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Liechtenstein bekräftigte Liechtenstein am 10. Juni 2005 seinen Wunsch, am Dublin-Besitzstand assoziiert zu werden.

Der Rat erteilte der Kommission am 27. Februar 2006 die entsprechende Ermächtigung zur Aufnahme der Verhandlungen mit Liechtenstein und der Schweiz. Am 21. Juni 2006 wurden die Verhandlungen abgeschlossen und der Entwurf des Protokolls über die Assoziierung Liechtensteins am Dublin-Abkommen mit der Schweiz paraphiert.

Die Beratungen im Europäischen Parlament

Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 4. Dezember 2006 für ein Protokoll über die Assoziierung Liechtensteins stützte sich in seiner Rechtsgrundlage auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der die Anhörung des Europäischen Parlaments vorsah.

Das Europäische Parlament stellte in seiner Stellungnahme vom 8. Juli 2008 zum Vorschlag der Kommission jedoch den Antrag auf Änderung der Rechtsgrundlage für den Beschluss des Rates. Nach Auffassung des Parlaments musste sich der Beschluss des Rates auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 berufen; Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 sah die Zustimmung des Parlaments anstelle einer Anhörung vor.

Ungeachtet der vorbehaltlichen Unterzeichnung des Protokolls durch den Rat am 28. Februar 2008, wurde das Protokoll auf Grund der unterschiedlichen Ansichten hinsichtlich der Rechtsgrundlagen zunächst nicht abgeschlossen.

Mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages am 1. Dezember 2009 wurde die Europäische Gemeinschaft durch die Europäische Union ersetzt und es ergaben sich darüber hinaus Änderungen in den Verfahren für den Abschluss von Assoziierungsabkommen.

Gemäß Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union bedarf es zum Abschluss von Assoziierungsabkommen nun immer der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Im Sinne dieser Regelung befasst sich das Europäische Parlament erneut mit dem Vorschlag für einen Ratsbeschluss zum Abschluss eines Beitrittsprotokolls Liechtensteins für das Dublin-Abkommen mit der Schweiz.

Standpunkt der Berichterstatterin

Die Berichterstatterin begrüßt die erneute Befassung des Europäischen Parlaments mit dem Entwurf für einen Ratsbeschluss und damit die Fortsetzung der Verhandlungen über die Assoziierung Liechtensteins am Dublin-Abkommen mit der Schweiz. Wie bereits vom Parlament in erster Lesung beantragt, ist zum Abschluss dieses Protokolls mit Liechtenstein die Zustimmung des Europäischen Parlaments einzuholen.

Die Berichterstatterin unterstützt den Abschluss des Protokolls. Angesichts der erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungen mit Liechtenstein und der nun geänderten Rechtsgrundlage empfiehlt die Berichterstatterin, die Zustimmung zu erteilen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.1.2011

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

4

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Sonia Alfano, Roberta Angelilli, Rita Borsellino, Emine Bozkurt, Simon Busuttil, Philip Claeys, Carlos Coelho, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Cornelia Ernst, Tanja Fajon, Kinga Göncz, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Ágnes Hankiss, Anna Hedh, Salvatore Iacolino, Sophia in ‘t Veld, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Timothy Kirkhope, Juan Fernando López Aguilar, Clemente Mastella, Véronique Mathieu, Louis Michel, Claude Moraes, Antigoni Papadopoulou, Georgios Papanikolaou, Carmen Romero López, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Csaba Sógor, Renate Sommer, Rui Tavares, Wim van de Camp, Daniël van der Stoep, Axel Voss, Renate Weber, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Edit Bauer, Ioan Enciu, Monika Hohlmeier, Stanimir Ilchev, Ádám Kósa, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Jean Lambert, Petru Constantin Luhan, Norica Nicolai, Raül Romeva i Rueda, Ernst Strasser, Marie-Christine Vergiat