BERICHT über Steuerwesen und Entwicklung – Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern bei der Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich
4.2.2011 - (2010/2101(INI))
Entwicklungsausschuss
Berichterstatterin: Eva Joly
Verfasserin der Stellungnahme (*):
Sirpa Pietikäinen, Ausschuss für Wirtschaft und Währung
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 50 der Geschäftsordnung
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu Steuerwesen und Entwicklung – Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern bei der Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Februar 2010 zur Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich[1],
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über Steuerwesen und Entwicklung – Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern bei der Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich (KOM(2010)0163),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2010 zu den Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklungsländer und die Entwicklungszusammenarbeit[2],
– in Kenntnis der Erklärung von Monterrey (2002), der Schlussfolgerungen der Doha-Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung (2008), der Pariser Erklärung (2005) und des Aktionsplans von Accra (2008), in denen Kapitalflucht und illegale Finanzströme ausdrücklich als eines der größten Hindernisse für die Mobilisierung inländischer Einnahmen zugunsten der Entwicklung genannt wurden,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2010 zu den Fortschritten auf dem Weg zur Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele: Halbzeitüberprüfung zur Vorbereitung des Hochrangigen Treffens der Vereinten Nationen im September 2010[3],
– in Kenntnis des G20-Gipfeltreffens in Seoul am 11./12. November 2010 und der Initiative des deutschen Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern zur Bekämpfung von Steuerumgehung und Steuerflucht, dem „International Tax Compact“ (ITC),
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen der Internationalen Konferenz über das Steuerwesen in Pretoria am 29. August 2008,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des G20-Gipfels in London am 2./3. April 2009,
– in Kenntnis der Erklärung der Staats- und Regierungschefs nach dem Gipfeltreffen der G20 in Pittsburgh vom 24. und 25. September 2009 und unter Hinweis auf seine diesbezügliche Entschließung vom 8. Oktober 2009[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2009 zum Londoner G20-Gipfel vom 2. April 2009[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. November 2007 zu dem Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den Internationalen Finanzberichtsstandard (IFRS) 8 bezüglich der Berichterstattung über Geschäftssegmente[6],
– in Kenntnis des Berichtes der norwegischen Regierungskommission „Tax Havens and Development“ vom Juni 2009,
– gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses und der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie des Ausschusses für Internationalen Handel (A7-0027/2011),
A. in der Erwägung, dass die Stärkung des Steuersystems eine der grundlegendsten Aufgaben der Entwicklungsländer im Hinblick auf die Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele ist,
B. in der Erwägung, dass die Besteuerung eine zuverlässige und nachhaltige Quelle für die Entwicklungsfinanzierung sein kann, wenn das Steuersystem progressiv und die Steuerverwaltung wirksam und leistungsfähig ist und damit die Einhaltung der Steuervorschriften gefördert wird und die öffentlichen Einnahmen transparent und verantwortungsvoll genutzt werden,
C. in der Erwägung, dass die Erhebung von Steuern in den Entwicklungsländern wegen unzureichender personeller und finanzieller Ressourcen für die Steuererhebung, geringer Verwaltungskapazitäten, Korruption, fehlender Legitimität des politischen Systems, einer ungleichen Verteilung der Einnahmen und unangemessenen Handelns im Steuerbereich eine große Herausforderung ist,
D. in der Erwägung, dass insbesondere die Manipulation von Verrechnungspreisen zwischen den Ländern zur Anwerbung von Auslandsinvestitionen, das so genannte Round-Tripping, Double-Dipping, das Bewegen großer Bargeldmengen, undurchsichtige und nachteilige Investitionsprotokolle und Schmuggel die wichtigsten Formen illegaler Finanzströme und der Kapitalflucht sind;
E. in der Erwägung, dass Offshore-Zentren und Steueroasen die illegale Kapitalflucht in Höhe von jährlich 1 Bio. USD erleichtern, sowie in der Erwägung, dass sich diese illegalen Kapitalabflüsse auf grob das Zehnfache der Hilfsgelder belaufen, die Entwicklungsländern für die Armutsbekämpfung und die wirtschaftliche Entwicklung bereitgestellt werden,
F. in der Erwägung, dass Steueroasen, die Geheimhaltungsbestimmungen und die Praxis der Eintragung von Scheinwohnsitzen in Verbindung mit Steuerfreiheit bieten, um Kapital und Einkommen anzulocken, das in anderen Ländern zu versteuern gewesen wäre, einen schädlichen Steuerwettbewerb erzeugen,
G. in der Erwägung, dass der Steuerwettbewerb zu einer Verlagerung der Steuerlast auf Arbeitnehmer und Haushalte mit niedrigem Einkommen und zu schädlichen Zwangskürzungen bei den öffentlichen Dienstleistungen in armen Ländern geführt hat,
H. in der Erwägung, dass das so genannte Round-Tripping, Steueranreize und der Steuerwettbewerb zwischen Entwicklungsländern sich oft schädlich auswirken, was offenkundig wird, wenn Länder ihre Steuersysteme auf einem Markt „verkaufen“ und sich Unternehmen darin „eingekaufen“, auf dem ein Wettbewerb wie der zwischen den Unternehmen herrscht,
I. in der Erwägung, dass Steuerbetrug in den Entwicklungsländern zu einem jährlichen Verlust von Steuereinnahmen führt, der dem Zehnfachen des Betrags der von den Industrienationen bereitgestellten Entwicklungshilfe entspricht,
J. in der Erwägung, dass die Möglichkeit der Entwicklungsländer zur Erhöhung der Eigeneinnahmen durch die weltweit wachsende Liberalisierung der internationalen Märkte geschmälert wird, die mit sich bringt, dass Zolleinnahmen durch andere Eigeneinnahmen ersetzt werden; in der Erwägung, dass es die reichen Länder Studien des IWF zufolge zwar geschafft haben, den Rückgang der Handelssteuern als Haupteinnahmequelle durch andere Einnahmequellen, insbesondere die Mehrwertsteuer, auszugleichen, die ärmsten Länder jedoch höchstens 30 % der Einbußen bei den Handelssteuern durch andere Einnahmen ersetzen konnten[7],
K. in der Erwägung, dass der Studie des International Tax Compact (ITC) zufolge eine verstärkte Koordinierung der Geber im Bereich der Besteuerung und Entwicklungshilfe erforderlich ist,
L. in der Erwägung, dass die Existenz eines großen informellen Sektors in einer Volkswirtschaft die Mobilisierung von Eigenmitteln behindert,
M. in der Erwägung, dass viele Entwicklungsländer den Rohstoffboom verpassen, da sie keinen angemessen Anteil an den Minerallizenzgebühren erhalten, die berechtigt sind,
N. in der Erwägung, dass viele Entwicklungsländer nicht einmal über Mindeststeuerbeträge verfügen, die notwendig wären, um öffentliche Dienstleistungen zu finanzieren und internationalen Verpflichtungen wie der Armutsminderung nachzukommen,
O. in der Erwägung, dass Steuern eine Einnahmequelle bieten, die potenziell stabiler und nachhaltiger als Hilfszahlungen ist und durch die die Eigenverantwortung der jeweiligen Länder besser gefördert wird,
P. in der Erwägung, dass die Rechnungslegung auf einer konsolidierten Bemessungsgrundlage wegen der komplexen Strukturen der Unternehmen und der Verteilung der Wirtschaftstätigkeiten zwischen ihnen die Ermittlung der zu besteuernden Unternehmen und der richtigen Steuersätze oft erschwert,
Q. in der Erwägung, dass so genannte Geier-Fonds, die oft in Steueroasen angesiedelt sind, zunehmend die Schulden von Entwicklungsländern mit erheblichen Rabatten aufkaufen und danach den ursprünglichen Schuldenbetrag (häufig mit Zinsen und Mahngebühren) einklagen und somit den Handlungsspielraum der Entwicklungsländer, der sich auf ihre zusätzlichen Steuereinnahmen stützt, erheblich einschränken,
R. in der Erwägung, dass es keine Gesetze gibt, die die Höhe der Gewinne sockeln, welche ein Geier-Fonds infolge von Gerichtsverfahren gegen Entwicklungsländer zur Einklagung überfälliger Schulden erzielen kann, und in der Erwägung, dass es keine Regulierungsstrukturen gibt, die offenlegen, wer hinter den Geier-Fonds steht, und wie viel sie für die Schulden zahlten, die zuvor als wertlos angesehen wurden,
S. in der Erwägung, dass die Körperschaftsteuersätze in vielen Entwicklungsländern nicht nur je nach Einkommen und Überschussanteilen, sondern auch je nach Branchen unterschiedlich sind, d. h. die branchenspezifische Zuweisung von Ressourcen durch unterschiedliche Steuersätze verzerrt wird,
T. in der Erwägung, dass die Einhaltung der Steuervorschriften als Versuch definiert werden sollte, zur rechten Zeit und am rechten Ort zu zahlen, wobei „recht“ bedeutet, dass die wirtschaftliche Substanz der erfolgten Transaktionen mit dem Ort und der Form übereinstimmen, die in der Steuererklärung angegeben werden,
I. Die Bedeutung des Steuerwesens für die Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele
1. stimmt der Kommission dahingehend zu, dass effiziente und gerechte Steuersysteme von ausschlaggebender Bedeutung für die Armutsminderung, verantwortungsvolle Staatsführung und Staatsbildung sind;
2. begrüßt die Initiative der Kommission, die Kapazitäten des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich zum Zweck der Entwicklung zu stärken, und sieht die Notwendigkeit eines Rechtsrahmens, der dazu dienen soll, die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich, die Transparenz, die Entwicklung des öffentlichen und privaten Sektors und das Wirtschaftswachstum zu unterstützen;
3. hebt hervor, dass die Steuerquoten in den Entwicklungsländern zwischen 10 und 20 % gegenüber 25 bis 40 % in Industrieländern liegen; bedauert, dass die Hilfestellung in Steuersachen bisher von den Gebern zu wenig gefördert worden ist; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission, die Entwicklungsländer bei Steuerreformen und der Stärkung der Steuerverwaltungen mithilfe des EEF im Fall der AKP-Staaten, des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit und des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments intensiver zu unterstützen, und auch den nationalen Überwachungsbehörden, Parlamenten und nichtstaatlichen Akteure zu helfen;
4. stellt fest, dass die Anstrengungen zum Kapazitätsaufbau in Entwicklungsländern verstärkt werden sollten, um ihnen dabei zu helfen, den Informationsaustausch wirkungsvoll nutzen und die Steuerhinterziehung erfolgreich mit ihren eigenen internen Rechtsvorschriften zu bekämpfen;
Schwierigkeiten bei der Erzielung von Steuereinnahmen in Entwicklungsländern
5. nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass das Steuersystem in vielen armen Ländern nach wie vor durch eine extrem schmale Steuerbasis, Steuerbefreiungen für die Elite, Körperschaftssteuervergünstigungen mit starken Anreizen für Steuerflucht dergestalt, dass besteuerte Unternehmen wirtschaftliche Beziehungen zu steuerbefreiten Unternehmen aufnehmen können, um ihre Gewinne zu verlagern, enorme Einnahmen aus Rohstoffen, die steuerlich unberücksichtigt bleiben, und umfangreiche illegale Geldflüsse im Zusammenhang mit massiver Steuerumgehung gekennzeichnet ist;
6. betont, dass Steuereinnahmen nicht als Alternative zu ausländischer Hilfe, sondern als wesentliches Element der öffentlichen Einnahmen zur Förderung der Entwicklung dieser Länder betrachtet werden müssen;
7. weist darauf hin, dass effiziente, fortschrittliche und gerechte Steuersysteme für die Entwicklung von Staaten von grundlegender Bedeutung sind, da sie zur Finanzierung der Bereitstellung öffentlicher Güter sowie zum Staatsaufbau und einer verantwortungsvollen Regierungsführung beitragen; hebt ferner hervor, dass es das Bestreben armer Länder sein muss, an die Stelle der Abhängigkeit von ausländischer Hilfe eine Selbstfinanzierung aus eigenen Steuereinnahmen treten zu lassen, wobei Steuerhinterziehung und -umgehung jedoch dem Erreichen dieser entwicklungspolitischen Ziele im Wege stehen;
8. beklagt die Tatsache, dass Steueroasen das demokratische Staatssystem schwächen, Wirtschaftsverbrechen profitabler machen, Tätigkeiten fördern, die Spekulationsgewinne abwerfen, und die ungerechte Verteilung von Steuereinnahmen verstärken; fordert die EU nachdrücklich auf, den Kampf gegen Steueroasen und Korruption zu einer vordringlichen Aufgabe auf der Tagesordnung der internationalen Finanz- und Entwicklungshilfeinstitutionen zu machen;
9. weist darauf hin, dass die Steuerflucht für Entwicklungsländer erhebliche finanzielle Einbußen bedeutet und dass die Bekämpfung von Steueroasen und Steuerflucht eine der Prioritäten der EU für eine erfolgreiche Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Generierung von Steuereinnahmen darstellt; verweist auf die Notwendigkeit, diesbezüglich auf europäischer und internationaler Ebene im Einklang mit den insbesondere von den G20 eingegangenen Verpflichtungen geeignete Maßnahmen zu ergreifen;
10. weist darauf hin, dass die positiven Auswirkungen der WPA nur mittel- bis langfristig spürbar sein werden, während der Verlust an Einnahmen eine unmittelbare Folge der Senkung der Zölle ist;
11. hebt hervor, dass den Schwierigkeiten, denen die Entwicklungsländer bei der Erwirtschaftung inländischer Einnahmen in einem globalisierten Kontext begegnen, mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, da großen einheimischen und ausländischen Unternehmen mannigfaltige Steuerbefreiungen gewährt werden, um Investitionen anzulocken; fordert die EU auf, den Entwicklungsländern zu helfen, Steuersysteme aufzubauen, die es ihnen erlauben, vom Globalisierungsprozess zu profitieren;
12. betont, dass die ärmsten Länder Mühe haben, die infolge des gegenwärtigen globalen Kontextes der Handelsliberalisierung sinkenden Handelssteuern dadurch auszugleichen, dass sie sie durch andere Arten von Eigeneinnahmen ersetzen, da höchstens 30 % der Einbußen bei den Handelssteuern ersetzt worden sind;
13. betont, dass Steueroasen durch den steigenden Wettbewerb um mobiles Kapital die Souveränität der Entwicklungsländer bei der Besteuerung von Einkommen aus Kapital als Mittel zur Erweiterung der Steuerbasis beeinträchtigen, obschon sie bereits über eine engere Bemessungsgrundlage verfügen als reiche Länder;
14. weist darauf hin, dass die Informationsasymmetrie infolge der in Steueroasen geltenden Geheimhaltungsbestimmungen die Leistungsfähigkeit der internationalen Finanzmärkte beeinträchtigt, da dies zu höheren Risikoprämien geführt und damit die Kreditkosten sowohl für reiche als auch für arme Länder erhöht hat;
15. ist sich der Tatsache bewusst, dass eine qualitative und quantitative Verbesserung der Mobilisierung der nationalen Finanzmittel der Entwicklungsländer langfristig Früchte tragen wird; fordert die Europäische Union auf, ihr Angebot der Unterstützung in jeglicher Form aufrechtzuerhalten, solange die Entwicklungsländer dies zur Finanzierung ihrer eigenen Entwicklung für erforderlich halten;
II. Unterstützung wirksamer, effizienter, gerechter und nachhaltiger Steuersysteme
16. bekräftigt, dass eine verantwortungsvolle Regierungsführung und leistungsfähige Institutionen die wichtigsten Antriebskräfte für wirtschaftlichen Wohlstand sind; fordert die Kommission deshalb auf, die Steuerbehörden, die Justiz und die Betrugsbekämpfungsbehörden in Entwicklungsländern bei ihren Bemühungen zur Errichtung eines progressiven und nachhaltigen Steuersystems zu unterstützen, durch das letztendlich aufgrund der gesteigerten Legitimierung und Rechenschaftspflicht eine „Governance-Dividende“ erzielt wird, und die Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich in die Erarbeitung, Umsetzung und Überwachung von Strategiepapieren für Länder und Regionen wirksam zu integrieren; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihren Verpflichtungen im Hinblick auf Beihilfen steuerlicher Art nachzukommen und Bestechung, die von Unternehmen mit Sitz in ihren Zuständigkeitsbereichen, die jedoch in den Entwicklungsländern tätig sind, begangen werden, zu bekämpfen; empfiehlt der Kommission, die nationalen Parlamente der Entwicklungsländer in das Haushaltsverfahren einzubeziehen, und dadurch im Rahmen dieses Prozesses eine harmonische Partnerschaft und mehr Transparenz zu fördern;
17. erinnert daran, dass verantwortungsvollen Handeln im Steuerbereich nicht von außen eingeführt oder auferlegt werden kann und dass jedes Land über seine Steuerpolitik selbst entscheidet; fordert die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, alle Länder, die sich konsequent und fair für eine Steuererhöhung entscheiden, die sich auf in ihrem Land ansässige ausländische Unternehmen auswirkt, und insbesondere auf die im Bereich der Gewinnung von Rohstoffen, die wertvolle Güter für die Entwicklungsländer darstellen, tätigen Unternehmen, nicht zu behindern, sondern mit diesen zusammenzuarbeiten;
18. fordert die Kommission auf, eine Klausel betreffend eine verantwortungsvolle Steuerpolitik in die einschlägigen Abkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern einzuführen, und deren Einhaltung zu überwachen
19. erinnert daran, dass sich der Rückgang der Zolleinnahmen, der insbesondere auf die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union zurückzuführen ist, nachteilig auf die unmittelbar verfügbaren Finanzmittel der Entwicklungsländer auswirkt; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, zum Ausgleich dieser Verluste die Entwicklungsländer im Rahmen einer möglichen Unterstützung bei der Verbesserung der nationalen Steuersysteme dazu zu ermuntern, direkte progressive Einfuhrsteuern gegenüber indirekten Steuern vorzuziehen; weist darauf hin, dass dies insbesondere für Verbrauchssteuern gilt, die aufgrund ihrer Beschaffenheit die einkommensschwachen Bevölkerungsschichten am härtesten treffen;
20. ruft dazu auf, im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) systematisch Maßnahmen zur Unterstützung der Steuerreformen umzusetzen, insbesondere durch Hilfe materieller Art (Computersysteme) und organisatorischer Art (juristische und steuerspezifische Schulung des Steuerverwaltungspersonals), sofern ein Entwicklungsland darum ersucht; hebt die Notwendigkeit hervor, besondere Bemühungen in Bezug auf die afrikanischen Länder zu unternehmen, die bis heute nicht von langfristiger Unterstützung in Steuerfragen profitieren;
21. bekräftigt die Notwendigkeit, ein höheres Maß an Kohärenz zwischen der Entwicklungspolitik und der Handelspolitik der Europäischen Union zu erreichen; weist darauf hin, dass, obwohl die Krise die Schwankungen der Rohstoffpreise möglicherweise verstärkt und zum Rückgang des Flusses an Kapitalleistungen in Entwicklungsländer geführt hat, die Europäische Union insgesamt, einschließlich ihrer Mitgliedstaaten, weiterhin der führende Geber von Entwicklungshilfe ist, die 2009 49 Milliarden Euro betrug und damit 56 % des weltweiten Gesamtaufkommens ausmachte; betont, dass in diesem Zusammenhang die Schaffung eines wirksamen Steuersystems für Entwicklungsländer eine Priorität sein sollte, durch welches die Abhängigkeit dieser Länder von ausländischer Hilfe sowie anderen, unvorhersehbaren externen Finanzströmen verringert wird;
22. fordert, die Durchsetzung der Kohärenz zwischen der finanziellen Unterstützung der EU und der Ermöglichung des Zugangs zu den EU-Märkten für bestimmte Länder und für den Umfang ihrer Zusammenarbeit im Hinblick auf die Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich;
23. begrüßt regionale Initiativen der Zusammenarbeit im Steuerbereich, die es Entwicklungsländern ermöglichen soll, die Rolle der Besteuerung beim Staatsaufbau und Kapazitätsausbau untereinander zu erörtern und sich bezüglich bewährter Verfahrensweisen der Steuerverwaltung auszutauschen;
24. erinnert daran, dass es die Hauptaufgabe der armen Länder ist, die Steuerbasis zu verbreitern; weist darauf hin, dass unter anderem der Rückgang der Handelssteuern zur Einführung von Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuer oder Energiesteuern) geführt hat; ist der Auffassung dass die Mehrwertsteuer (auch wenn sie in Volkswirtschaften mit einem großen informellen Sektor zur Erweiterung der Steuerbasis beitragen kann) die Armen aufgrund ihres diskriminierungsfreien Charakters am härtesten trifft; ist der Meinung, dass die EU im Rahmen ihrer Entwicklungshilfe Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit und Transparenz von Steuersystemen den Vorrang geben sollte, z.B. durch die Ermittlung von Möglichkeiten, wie die Entwicklungsländer ihre Steuerbasis/ Steuereinnahmequellen durch direkte und indirekte Besteuerung erweitern können;
25. weist darauf hin, dass die Ausweitung der Handelsbeziehungen mit den Entwicklungsländern zum Ziel haben muss, das nachhaltige Wirtschaftswachstum und die Entwicklung dieser Länder zu fördern; stellt fest, dass die Abschaffung der Zölle einen Verlust an Zolleinnahmen mit sich bringt und daher einer strengeren Überwachung unterliegen, stärker abgestuft verlaufen und mit der Umsetzung von Steuerreformen einhergehen muss, die alternative Einnahmequellen (MwSt., Grundsteuer, Einkommensteuer) erschließen, um die Ausfälle zu kompensieren;
26. stellt besorgt fest, dass zwischen 1991 und 2004 jährlich Milliarden von Dollar aus Afrika abgezogen wurden; weist insbesondere darauf hin, dass diese Kapitalabflüsse auf 7,6 % des jährlichen BIP der Region geschätzt werden, was die afrikanischen Länder zu Nettogläubigern der Geberländer macht; vertritt die Auffassung, dass die öffentliche Entwicklungshilfe und der Schuldenerlass seitens der Industrieländer nur wirksam sein werden, wenn gleichzeitig konkrete Maßnahmen von der G20, der OECD und der EU ergriffen werden, mit denen sichergestellt wird, dass die potenzielle Steuerbasis der Entwicklungsländer nicht durch Steuerumgehung ausgehölt wird; ermutigt vor diesem Hintergrund die Vereinten Nationen und die OECD, ihre Tätigkeit in diesem Bereich in enger Zusammenarbeit mit dem Afrikanischen Steuerverwaltungsforum fortzusetzen;
27. besteht darauf, dass geeignete Maßnahmen zur Ermittlung alternativer Einkunftsquellen die Innovation, das Unternehmertum und die Gründung von KMU, die Stärkung der Eigenverantwortung und die Entwicklung vor Ort nicht beeinträchtigen, sondern fördern sollten;
28. hebt hervor, dass die Verwaltungskosten, insbesondere für ein Mehrwertsteuersystem mit mehreren Sätzen für Entwicklungsländer, deren Steuerbehörden nicht über die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen verfügen, zu hoch sein könnten und daher sorgfältig geprüft werden sollten; vertritt die Ansicht, dass die Verbrauchsteuern in solchen Fällen äußerst selektiv sein und auf einige wenige Güter, deren Nachfrage normalerweise unelastisch ist (Tabak, Alkohol, usw.) beschränkt werden sollten, da deren Verbrauch nachteilige externe Auswirkungen für die Gesellschaft mit sich bringt; fordert im Falle von Beschränkungen überdies, dass jene Unternehmen ermittelt und besteuert werden, was zu einer Steigerung der Steuereinnahmen beitragen könnte (z. B. Unternehmen, die Rohstoffe fördern);
29. betont, dass eine wichtige Voraussetzung für die Erhöhung der direkten Besteuerung darin bestehen sollte, dass der informelle Sektor in die formale Wirtschaft überführt wird und die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert werden;
30. unterstreicht, dass im globalen Kontext des Steuerwettbewerbs die Entwicklungsländer einen großen Teil ihrer Steuereinnahmen aus Kapital erzielen und nur wenige Möglichkeiten haben, alternative Steuern zu erheben; stellt fest, dass der Rückgang der Steuereinnahmen infolge dieses Steuerwettbewerbs bekämpft werden sollte, indem man die Steuerbasis verbreitert oder gegebenenfalls völlig auf einen solchen Wettbewerb verzichtet, wenn andere Faktoren wie verantwortungsvolles Handeln, Rechtssicherheit und die Vermeidung von Verstaatlichungen im Wettbewerb um ausländische Direktinvestitionen gefährdet sind; weist darauf hin, dass Länder mit niedrigen Einkommen Kapazitäten benötigen, um erfolgreich mit multinationalen Unternehmen zu verhandeln, um sich einen gerechten Anteil an den Unternehmensgewinnung zu sichern; erinnert zudem daran, dass sie ausreichend politischen Spielraum brauchen, um Kapitalkontrollen einzuführen, da das Recht, Steuereinkommen zu erzielen und umzuverteilen, ein Schlüsselkriterium für die Souveränität und Legitimität von Staaten und daher eine Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Regierungsführung darstellt;
31. weist darauf hin, dass die französische Regierung eine Studie über politische Impulse für das Steuerwesen in Auftrag gegeben hat, dass dies jedoch nicht ausreicht; fordert die Kommission daher auf, zu prüfen, ob unterschiedliche Ansätze für den Transfer von Hilfen, z. B. Beihilfen gegenüber Darlehen, dazu beitragen könnten, die möglicherweise nachteiligen Auswirkungen von Beihilfen im Hinblick auf die Erzielung von Steuereinnahmen zu beschränken oder auszugleichen, und ob Haushaltszuschüsse und damit zusammenhängende Verbesserungen bei Transparenz und Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben langfristig zu einer größeren Bereitschaft der Bürger beitragen können, Steuern zu zahlen;
32. stellt fest, dass bisher zu wenig darauf geachtet wurde, wie Regierungen die Steuerpolitik nutzen können, um bestehende Einkommens- und Wohlstandsunterschiede zu verringern, indem bestehende geschlechterspezifische Unterschiede bei der Steuerschuld auf ein Mindestmaß reduziert werden;
33. fordert, den Schwerpunkt bei den Steuersystemen in Entwicklungsländern auf die Grundsätze der Neutralität, der Gleichheit und der Einfachheit zu legen, was erreicht werden sollte durch:
a) eine Steuer, die nicht auf einem größeren Einkommensanteil armer Menschen, sondern auf einem höheren Prozentsatz des steigenden Einkommens oder Wohlstands der Steuerzahler beruht,
b) eine Steuer, die nicht auf der Grundlage von Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Art des Haushalts, Staatsangehörigkeit oder Familienstand diskriminiert,
c) ein klares, einfaches und transparentes Steuersystem, das verschiedene Arten einer unerwünschten Auslegung der Steuergesetze, durch die erhebliche Steuervergünstigungen zulasten der Sozialausgaben erreicht werden sollen, ausschließt,
d) eine Gleichbehandlung realer Gewinne und realer Verluste aus sämtlichen Einkünften für Steuerzwecke, d. h. Gewinne werden versteuert und Verluste sind absetzbar,
e) eine Steuerbelastung, die eng an die unterschiedlichen Stadien der wirtschaftlichen Entwicklung angebunden wird,
f) die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Körperschaftssteuersätze durch Berechnung der Einkommenssteuersätze auf der Grundlage des Geschäftsvolumens und nicht der Branchen;
34. bekräftigt die Notwendigkeit der Ausarbeitung neuer Leitlinien für die Festlegung von Verrechnungspreisen durch die OECD, die ein wichtiges Instrument sind, um manche multinationale Konzerne von der Verlagerung ihrer Gewinne in steuerlich günstigere Länder abzuhalten und sicherzustellen, dass sie ihre Steuern in den Ländern, darunter auch in Entwicklungsländern, entrichten, in denen sie ihre Gewinne tatsächlich erwirtschaftet haben;
35. ist der Ansicht, dass ein Steuersystem mit niedrigen Steuersätzen auf niedrige und mittlere Einkommen, das auf einer breiteren Bemessungsgrundlage beruht und sämtliche nach Ermessen gewährten Steuerbefreiungen und -vergünstigungen ausschließt, insbesondere für die Rohstoffindustrie, unerlässlich ist; betont die Notwendigkeit, öffentliche Investitionen in Projekte mit positiver lokaler Wirkung auf die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Umwelt zu tätigen, ohne jedoch irgendeine Form des Steuerdumpings zu ermöglichen;
III. Schaffung eines von Transparenz, Kooperationsbereitschaft und Gerechtigkeit geprägten internationalen Steuerumfelds
Preismanipulation beim Handel
36. betont, dass Preismanipulationen beim Handel eine der wichtigsten Triebkräfte illegaler Geldabflüsse sind; fordert die Kommission auf, einen Beitrag zum Ausbau der Sachkenntnis staatlicher Stellen in diesen Bereichen in den Entwicklungsländern zu leisten und an konkreten Vorschlägen zu arbeiten, um zu gewährleisten, dass die G20, die OECD, die Vereinten Nationen und die WTO umfassendere Indikatoren und Methoden zur Bekämpfung der Preismanipulationen beim Handel in Betracht ziehen, darunter beispielsweise die Gewinnvergleichsmethoden der USA, die sich als vielversprechende Methode zur Feststellung von unkorrekter Preisbildung im Handel erwiesen haben;
37. fordert, dass gegen illegale Manipulationen der Verrechungspreise vorgegangen wird, und verlangt die Überprüfung der internationalen Steuervorschriften, die über die Gewinnvergleichsmethoden hinausgehen, falls es andere erfolgversprechendere Alternativen gibt, mit denen das Problem der Preismanipulation besser gelöst werden kann; hebt hervor, dass die EU, die G20 und die WTO ihre Anstrengungen allgemein auf Ansätze konzentrieren sollten, die sich auf den so genannten Fremdvergleichsgrundsatz stützen, dem zufolge steuerrelevante Transaktionen den gleichen Bedingungen unterliegen müssen wie Geschäfte zwischen unabhängigen Unternehmen;
38. fordert die EU nachdrücklich auf, innerhalb der G20 und der OECD den Grundsatz des automatischen Austausches von Informationen über Steuersachen gemäß der Zinsbesteuerungsrichtlinie der EU zu verteidigen, denn er stellt eine Möglichkeit dar, illegale Finanzflüsse in Länder mit strengem Bankgeheimnis einzudämmen;
39. fordert die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, deren Einnahmen die Funktionsweise des Marktes durch eine Reduzierung der Spekulationsgeschäfte verbessern und dazu beitragen würden, globale Kollektivgüter wie die Entwicklung und die Bekämpfung des Klimawandels zu finanzieren und Haushaltsdefizite der öffentlichen Hand zu verringern; ist der Ansicht, dass eine solche Steuer auf möglichst breiter Grundlage beschlossen oder, falls dies nicht möglich ist, als erste Maßnahme auf EU-Ebene ergriffen werden sollte; fordert die Kommission auf, rasch eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, die von weltweit gleichen Wettbewerbsbedingungen ausgeht, und konkrete Legislativvorschläge vorzulegen;
40. schlägt vor, dass im Rahmen der Überarbeitung des Cotonou-Abkommens eine besondere Klausel für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich in das Abkommen eingefügt wird;
41. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, ähnliche Maßnahmen im Rahmen ihrer bilateralen Hilfsprogramme zu ergreifen;
Rohstoffindustrie
42. empfiehlt die Entwicklung von Initiativen zur Förderung größerer Transparenz bei den Rohstoffrenten, unter anderem durch das OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung von Bestechung und die Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI); begrüßt die Annahme des Dokuments zu den „Konfliktmineralien“ im Kongo und der Änderungen des Finanzmarktregulierunggesetzes im Hinblick auf die Transparenz und ersucht die Kommission, einen Gesetzesvorschlag in dieser Richtung zu unterbreiten, ohne dass dadurch die Zuständigkeiten der Regierungen der Entwicklungsländer beschnitten oder die Unternehmen ungebührlich mit Verwaltungsaufwand belastet werden, da dies bereits von Akteuren in den Entwicklungsländern kritisiert wurde und sich als kontraproduktiv erweisen könnte;
43. hebt hervor, dass die Nutzung natürlicher Ressourcen einem Land dabei helfen sollte, seine allgemeineren sozialen und wirtschaftlichen Ziele zu erreichen; für die Regierungen in Entwicklungsländern bedeutet dies, dass sie – wenn dies gewünscht wird – gemeinsam mit internationalen Akteuren und Sachverständigen ein Konzept ausarbeiten sollten, wie der Rohstoffsektor für die wirtschaftliche Zukunft ihres Landes eingesetzt werden kann; ist der Ansicht, dass es für einige Länder wahrscheinlich am besten wäre, die verfügbaren Rohstoffe nicht zu fördern, sondern sie für die Zukunft aufzubewahren, und dass es für andere besser sein könnte, sie rasch zur Erzielung inländischer Einkommen zu fördern, um Einkünfte für die Investitionen zu erzielen, die für Wachstum und die Befriedigung der menschlichen Grundbedürfnisse erforderlich sind;
44. hebt hervor, dass die Entwicklungsländer bei der Erörterung und Annahme neuer Initiativen im Bereich der Rohstoffförderung gleichwertige Partner sein sollten; betont dass neue Vereinbarungen in diesem Bereich die Form allgemeiner internationaler Standards annehmen sollten, um die Schaffung eines weiteren Flickwerks von Regelungen zu vermeiden, das aus der Sicht der Regierungen, der Steuerverwaltungen und der internationalen Unternehmen kontraproduktiv wäre;
45. hebt hervor, dass die Vorschläge der Kommission und nichtstaatliche Transparenz-Initiativen für den Bereich der Rohstoffwirtschaft, z. B. die Rohstoffcharta, die sogenannten „Equator Principles“ und die Leitlinien für Investoren und Unternehmen von „Critical Resource“ eigentlich wirtschaftsfreundlich sind; sie sorgen für Rechtssicherheit und nachhaltige langfristige Partnerschaften und stellen Schutzmaßnahmen gegen Renationalisierung, die Wiederaufnahme von Verhandlungen oder eine Ausweisung dar; stellt fest, dass überdies weitere Probleme angegangen werden müssen, beispielsweise die Tatsache, dass Unternehmen wirtschaftlich sensible Informationen offenlegen müssen, was einen Wettbewerbsnachteil für sie darstellt, oder dass einige Abkommen mit Regierungen auf Informationen beruhen, die geheim gehalten werden;
46. weist darauf hin, dass Rohstoffrenten stets als ein Mittel zur Erhöhung der inländischen Einnahmen betrachtet werden sollten; hebt hervor, dass Erfolge bei der Besteuerung von Rohstoffen häufig zu Fortschritten bei direkten Steuern, wie etwa der Körperschaftsteuer, und bei steuerfremden Einnahmen, wie etwa Lizenzgebühren, führen;
47. weist darauf hin, dass für eine Vielzahl von „Rentierstaaten“, die über umfangreiche Rohstoffeinnahmen, insbesondere aus der Förderung von Erdöl und Mineralien, verfügen, wenig Anreiz besteht, Verantwortlichkeit, Anpassungsfähigkeit und Effizienz an den Tag zu legen; bekräftigt, dass starke institutionelle und demokratische Kontrollmechanismen für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität von entscheidender Bedeutung sind; fordert die Kommission insbesondere auf, ihre Entwicklungshilfe in Bezug auf die Formulierung von Verträgen zwischen multinationalen Konzernen und Entwicklungsländern über die Ausbeutung von Ressourcen auszubauen;
48. fordert die Kommission und den Rat auf, die Initiative für Transparenz in der Rohstoffindustrie durch Bereitstellung von Finanzmitteln und Mitwirkung im Verwaltungsgremium der Initiative stärker zu unterstützen;
49. erinnert daran, dass die Qualität der Finanzberichterstattung entscheidend für die wirksame Bekämpfung der Steuerumgehung ist; ist der Ansicht, dass eine länderbezogene Berichterstattung von größter Bedeutung für die Rohstoffindustrie ist; erinnert jedoch daran, dass dies auch für Investoren in allen Bereichen von Vorteil wäre und somit weltweit ein Beitrag zum verantwortungsvollen Handeln geleistet würde; fordert die Kommission deshalb auf, darauf hinzuwirken, dass in die Internationalen Finanzberichtsstandards des IASB eine Bestimmung aufgenommen wird, wonach multinationale Unternehmen eine nach Ländern untergliederte Rechnungslegung für Einnahmen und gezahlte Steuern erstellen müssen; erinnert daran, dass diese Forderung der Notwendigkeit Rechnung trägt, die soziale Verantwortung multinationaler Unternehmen zu verbessern; fordert die Kommission auf, die nach Ländern untergliederte Rechnungslegung in ihre Reform der Rechnungslegungsrichtlinien einzubeziehen;
50. fordert die Einführung einer verpflichtenden länderbezogenen Rechnungslegung einschließlich der Gewinne vor und nach Steuern für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, mit dem Ziel, die Transparenz zu erhöhen und den Zugang zu relevanten Daten für Steuerbehörden zu erleichtern; vertritt die Ansicht, dass die EU den Grundsatz als Teil der bevorstehenden Überarbeitungen der Transparenzrichtlinie und der Rechnungslegungsrichtlinien der EU einführen sollte, um sicherzustellen, dass alle Branchen und alle Unternehmen gleichermaßen erfasst werden, während die Kommission auf internationaler Ebene Druck auf das IASB ausüben sollte, rasch den entsprechenden umfassenden Standard zu entwickeln; fordert die Kommission erneut auf, dem Parlament in den nächsten sechs Monaten über das Ergebnis ihrer öffentlichen Konsultation und ihre Beratungen mit dem IASB zu berichten;
51. unterstreicht die Bedeutung einer nach Ländern untergliederten Rechnungslegung und fordert eine Intensivierung der diesbezüglichen Verhandlungen:
a) Regierungen und internationale Gremien (einschließlich der G20 und der Vereinten Nationen) sollten sich für eine nach Ländern untergliederte Rechnungslegung einsetzen und den International Accounting Standards Board förmlich auffordern, eine entsprechende Vorschrift zu erlassen;
b) die OECD sollte ihre Machbarkeitsstudie zur Einführung einer nach Ländern untergliederten Rechnungslegung weiter verfolgen und im Laufe des Jahres 2011 der G20 und den Vereinten Nationen Bericht erstatten;
c) der International Accounting Standards Board sollte eine neue Vorschrift erlassen, die eine nach Ländern untergliederte Rechnungslegung vorsieht;
d) die Zivilgesellschaft und die Medien sollten künftig auf die Informationen zurückgreifen, die im Rahmen einer nach Ländern untergliederten Rechnungslegung offengelegt werden, um Regierungen und multinationale Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen;
Verbesserung der Koordinierung zwischend en Gebern
52. nimmt das Ergebnis der Studie des International Tax Compact (ITC) zur Kenntnis, der zufolge eine verstärkte Koordinierung zwischen den Gebern im Bereich der Besteuerung und Entwicklungshilfe erforderlich ist, bestärkt die Kommission darin, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und ihre Unterstützung für multilaterale und regionale Initiativen, wie zum Beispiel das African Tax Administration Forum und das Inter-American Centre of Tax Administrations, zu verstärken;
Verbesserung internationaler Strukturen zur Abschaffung von Steueroasen
53. betont, dass es mit konventionellen Maßnahmen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit nicht möglich sein wird, die Armut weltweit auszurotten, wenn nicht innerhalb der G20, der OECD und der EU strikte Maßnahmen getroffen werden, um gegen Steueroasen und schädliche Steuerstrukturen vorzugehen;
54. weist darauf hin, dass sich Offshore-Finanzzentren seit dem G20-Gipfel vom 2. April 2009 verpflichtet haben, die OECD-Standards hinsichtlich Transparenz und dem Austausch von Informationen einzuhalten; merkt jedoch an, dass die schädlichen Strukturen der Steueroasen immer noch vorhanden sind; fordert angesichts der zahlreichen Mängel von Steueroasen erneut über den OECD-Rahmen hinausgehende Maßnahmen zu ihrer Abschaffung; bekräftigt in dieser Hinsicht seine Besorgnis über die Tatsache, dass die internationalen OECD-Standards einen Informationsaustausch auf Antrag vorschreiben, dass es jedoch keinen automatischen Informationsaustausch gibt wie bei der Zinsbesteuerungsrichtlinie; kritisiert ebenfalls den Umstand, dass die OECD es Regierungen ermöglicht, sich der von ihr erstellten „schwarzen Liste“ allein dadurch zu entziehen, dass sie versprechen, die Grundsätze des Informationsaustauschs einzuhalten, ohne dass sichergestellt wird, dass diese Grundsätze wirksam in die Praxis umgesetzt werden; vertritt ebenfalls die Auffassung, dass die Auflage, Abkommen mit 12 weiteren Ländern abzuschließen, um von der „schwarzen Liste“ gestrichen zu werden, insofern willkürlich ist, als keine qualitativen Indikatoren für eine objektive Bewertung der Einhaltung der Praktiken des verantwortungsvollen Handelns genannt werden;
55. betont, dass den Entwicklungsländern Jahr für Jahr Einnahmen in Höhe von 800 Milliarden Euro an Steuerparadiese und aufgrund illegaler Finanzströme verloren gehen; stellt fest, dass eine verbesserte Transparenz der Operationen auf den Finanzmärkten ein entscheidender Schritt für die Armutsbekämpfung und die Schaffung von erheblichem Wohlstand sein könnte;
56. vertritt die Auffassung, dass ein automatischer Informationsaustausch unter allen Umständen stattfinden sollte; begrüßt in dieser Hinsicht den Vorschlag der Kommission zur Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf sämtliche Arten von Steuern auszuweiten, das Bankgeheimnis abzuschaffen und den automatischen Informationsaustausch als allgemeine Regel vorzuschreiben;
57. begrüßt die Tatsache, dass einige Mitgliedstaaten das Übereinkommen des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen bereits unterzeichnet haben, und fordert die übrigen 17 Mitgliedstaaten dringend auf, das Übereinkommen ebenfalls zu unterzeichnen;
58. fordert die Europäische Union auf, ihr Vorgehen zu intensivieren und konkrete Maßnahmen – z. B. Sanktionen – gegen Steuerhinterziehung und illegale Kapitalflucht zu ergreifen; fordert den Rat auf zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, in enger Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenausschuss der Vereinten Nationen für internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen einen multilateralen Mechanismus für einen automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen einzurichten;
59. fordert die Kommission auf, strengere Kriterien für die Ermittlung von Steueroasen zu vereinbaren und auf ein international verbindliches multilaterales Abkommen über den automatischen Steuerinformationsaustausch unter Einbeziehung von Treuhandgesellschaften und Stiftungen hinzuarbeiten sowie im Falle der Nichteinhaltung Gegenmaßnahmen in Betracht zu ziehen; fordert die Kommission auf, die Entwicklungsländer in ihren Maßnahmen gegen illegale Finanzströme aus dem Land heraus und gegen Kapitalflucht zu unterstützen, da diese als ein wesentliches Hindernis zur Mobilisierung inländischer Einnahmen für die Entwicklung gelten; verweist die Kommission insbesondere auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen[8] und die empfohlenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Steueroasen;
60. äußert Besorgnis angesichts der bedauerlichen Auswirkungen von Steuerabkommen auf die Verteilung von Steuereinnahmen; merkt an, dass die Methode der Steuererhebung nach dem Wohnsitzlandprinzip statt nach dem Quellenlandprinzip dazu beiträgt, dass Steueroasen zu vorteilhaften Adressen werden; ist der Auffassung, dass Steuerabkommen auf die faire Verteilung der Steuern überprüft werden sollten, was die Möglichkeit einschließt, dem Quellenland, in dem die konkreten Aktivitäten stattfinden, das vorrangige Recht auf Besteuerung einzuräumen;
61. bedauert, dass die G20 noch keinen festen Zeitplan und keinen konkreten Sanktionsmechanismus vorgeschlagen haben, mit denen der Kampf gegen Steuerparadiese wirksam geführt werden könnte; fordert zum Zweck der Zerschlagung nachteiliger Steuerstrukturen den Abschluss eines internationalen Übereinkommens, das Sanktionen sowohl für nicht kooperative Rechtsordnungen als auch für Finanzinstitutionen, die mit Steueroasen zusammenarbeiten, vorsieht; fordert die EU nachdrücklich auf, Maßnahmen ähnlich des amerikanischen Gesetzes „Stop Tax Havens Abuse Act“ gegen Steuerflucht zu ergreifen und die Möglichkeit zu prüfen, Finanzinstituten, die mit Steuerparadiesen zusammenarbeiten, die Banklizenz zu entziehen;
62. ist der Auffassung, dass die Europäische Union auch eine konsequente Umsetzung der Vorschriften in den Bereichen der Aufsicht, der Besteuerung und der Geldwäsche auf der Ebene der Europäischen Union und auf internationaler Ebene gewährleisten sollte;
63. fordert eine Bekanntgabe der Strukturen von Geier-Fonds auf internationaler Ebene, um sie zu identifizieren und ihre Aktivitäten zu verbieten;
64. ruft dazu auf, im Rahmen der WPA einen unabhängigen Überwachungsmechanismus einzurichten, der dazu dient, die steuerlichen Nettoauswirkungen der Abschaffung der Zölle sowie gleichzeitig die erzielten Fortschritte im Bereich der Steuerreformen Land für Land zu bewerten; fordert die Aufnahme einer Klausel, die eine verpflichtende umfassende Überprüfung sämtlicher WPA innerhalb von drei bis fünf Jahren vorsieht, und die Änderung der Bestimmungen jedes Abkommens, um günstigere Voraussetzungen für die Armutsbekämpfung, die nachhaltige Entwicklung und die regionale Integration zu schaffen; fordert ferner die verpflichtende Überprüfung der Fortschritte einzelner Länder bei der Umsetzung von Steuerreformen oder einer wirksamen Steuereintreibung im Einklang mit der aktuellen Fassung des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen;
65. hebt hervor, das die Steuerbehörden der Entwicklungsländer insbesondere in den Bereichen Steuern und Haushaltspolitik zusammenarbeiten müssen, falls sie nicht ihrem jeweiligen Finanzministerium angegliedert sind, und zwar so, dass nicht Rivalitäten und Eifersüchteleien, sondern gute Beziehungen und ein verantwortungsvolles Handeln in Steuerfragen gefördert werden;
66. fordert die Schaffung bzw. – falls sie bereits bestehen – institutionelle Verbesserung von so genannten (halb-)unabhängigen Steuerbehörden durch ein angemessenes Kontrollsystem, um zu verhindern, dass Steuerbehörden für interessengeleitete politische Entscheidungen missbraucht werden und um sicherzustellen, dass sie nicht als private Einkommensquelle oder für Repressionen gegenüber politischen Gegner benutzt werden;
67. hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass dem hohen Status und der Verwaltungsautonomie der unabhängigen Steuerbehörden vielfältige Verwaltungsregelungen gegenüberstehen werden sollten, die bewirken, dass
a) jede unabhängige Steuerbehörde über einen garantierten Haushalt verfügt, der nicht durch die Regierung verändert werden kann;
b) ihr Status, ihre Verantwortlichkeiten und Befugnisse gesetzlich festgelegt sind und unter dem Schutz von Polizei und Gerichten stehen;
c) die Ernennungen für die einzurichtende Aufsichtsbehörde von mehreren öffentlichen Stellen vorgenommen werden (mehrere Ministerien, Wirtschafts- und Anwaltsverbände);
d) Ernennungen für Mitglieder der Aufsichtsbehörde von langer und festgelegter Dauer sind;
e) Verwaltungs- und Betriebspersonal nur der Aufsichtsbehörde gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet ist;
68. ist der Ansicht, dass die Ausarbeitung eines effizienten Steuersystems in Entwicklungsländern das Rückgrat ihrer öffentlichen Finanzen werden muss; ist der Ansicht, dass die neue Investitionspolitik der EU in den Entwicklungsländern dazu beitragen sollte, ein besseres und für private Investitionen aus dem In- und Ausland eher förderliches Umfeld und die Voraussetzungen für eine wirksamere internationale Unterstützung zu schaffen; weist darauf hin, dass die Investitionspolitik der EU auf die Entwicklung von KMU ausgerichtet sein muss, unter anderem durch die Bereitstellung von Mikrokrediten, und die Innovationen, die Effizienz des öffentlichen Dienstes, öffentlich-private Partnerschaften sowie den Wissenstransfer fördern muss, um das Wachstum zu begünstigen;
69. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P7_TA(2010)0020.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2010)0089.
- [3] Angenommene Texte, P7_TA-PROV(2010)0210.
- [4] Angenommene Texte, P7_TA(2009)0028.
- [5] Angenommene Texte, P6_TA(2009)0330.
- [6] ABl. C 282E vom 6.11.2008, S. 323.
- [7] siehe z.B. die Studie von Baunsgaard & Keen (2005), die im IWF – Bericht vom 15. Februar 2005 mit dem Titel „Dealing with the Revenue Consequences of Trade Reform“, zitiert wird, in dem der IWF zu dem Schluss kommt, dass viele Länder mit niedrigem Einkommen und einige Länder mit mittlerem Einkommen Schwierigkeiten dabei hatten, einen Ersatz für die Einnahmen aus der Handelssteuer zu finden.
- [8] Angenommene Texte, P6_TA(2009)0325.
BEGRÜNDUNG
Hintergrund
Im April 2009 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung über die Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich in der Absicht, eine Debatte über konkrete Maßnahmen zur besseren Förderung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich (Transparenz, Informationsaustausch und gerechter Steuerwettbewerb) anzustoßen. Zusätzlich gab die Kommission noch ein Arbeitspapier mit dem Titel „Steuerwesen und Entwicklung – Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern bei der Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich“ heraus.
Das Dokument der Kommission zielt auf eine Verbesserung der Synergieeffekte zwischen Steuer- und Entwicklungspolitik ab, um diese wirksamer zu gestalten, wobei festgestellt werden soll, welche Schwierigkeiten die Entwicklungsländer bei der Mobilisierung von Ressourcen durch Besteuerung haben, welche Rolle inländische und internationale Faktoren spielen, und was an Wegen vorgeschlagen werden kann, damit die EU mehr zu diesem Prozess beitragen und vorhandene Mittel und Instrumente wirksamer einsetzen kann.
Im Februar 2010 hat das Europäische Parlament zudem eine Entschließung zu diesem Thema angenommen.
1. Anmerkungen zu dem Dokument der Kommission
Positive Aspekte:
Die Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele und verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich
Die Kommission erkennt klar den Zusammenhang zwischen dem Erreichen der Millennium-Entwicklungsziele und verantwortungsvollem Handeln im Steuerbereich. Die Erhebung von Steuern ist ein wesentlicher Faktor für die Schaffung der Grundlage für ein demokratisches System, das verantwortlich handelt und auf veränderte Verhältnisse reagieren kann.
Engagement für die Unterstützung der Steuersysteme in den Entwicklungsländern
Die Kommission beabsichtigt, die EU-Instrumente dafür einzusetzen, die Entwicklungsländer bei der Gestaltung ihrer Steuersysteme und bei der Anwendung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich verstärkt zu unterstützen, indem sie beispielsweise der wirksamen Einbeziehung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich in die Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung der nationalen und regionalen Programme größere Aufmerksamkeit widmet.
Standard für eine nach Ländern untergliederte Rechnungslegung
Die Kommission unterstützt einen Standard für eine nach Ländern untergliederte Rechnungslegung multinationaler Unternehmen als ein Werkzeug zur Feststellung internationaler Praktiken der Steuerumgehung und Steuerflucht. Des Weiteren sei betont, dass sich eine „Mitteilung über die soziale Verantwortung der Unternehmen“ damit befassen wird, wie ein System für die verbindliche Offenlegung von Informationen über verantwortungsbewusstes steuerliches Handeln in den Jahresabschlüssen entwickeln kann.
Internationaler Dialog in Steuersachen und Zusammenarbeit in diesem Bereich
Die Kommission will den internationalen Dialog und die Zusammenarbeit in Steuersachen intensivieren, insbesondere durch die stärkere Mitwirkung der Entwicklungsländer in den relevanten internationalen Foren.
Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen (TIEA)
Die Kommission bekräftigt die Notwendigkeit des Abschlusses und der Umsetzung von Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen (TIEA) auch mit Hilfe multilateraler Mechanismen unter Verweis auf das Modell der EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen, die auf dem automatischen Informationsaustausch beruht.
Negative Aspekte:
Zolleinnahmen
In dem Dokument werden die negativen Auswirkungen der Handelsliberalisierung auf die Zolleinnahmen von Ländern mit geringem Einkommen nicht angesprochen. Bekräftigt wird das Erfordernis, die Einnahmengrundlage von den gemeinsamen Außenzöllen auf andere Abgabenarten zu verlagern und die regionale Integration durch die weitere Liberalisierung des Handels zu vertiefen. Damit ignoriert die Kommission vollständig die Schwierigkeiten, die sich aus dem Rückgang der Zolleinnahmen insbesondere für arme Länder ergeben, die nach IMF-Studien höchstens 30 % der Einbußen bei den Handelssteuern durch andere Einnahmen ersetzen konnten. Auch werden keinerlei Vorschläge unterbreitet, wie im Hinblick auf die Schaffung eines gerechten und progressiven Steuersystems die Einnahmengrundlage erweitert werden könnte.
Aktuelle Mängel der OECD-Leitlinien
Die Kommission will die Entwicklungsländer dazu ermuntern und dabei unterstützen, internationale Standards im Steuerbereich anzuerkennen und umzusetzen, jedoch macht sie keinerlei kritische Anmerkungen zu den gegenwärtigen Mängeln der OECD-Leitlinien. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der OECD-Verhaltenskodex es den Regierungen ermöglicht, von der schwarzen Liste gestrichen zu werden, sobald sie zusagen, sich an die Grundsätze des Informationsaustauschs zu halten, was eine wirksame Umsetzung behindert und den Kodex in eine reine „Erklärung von Grundsätzen“ verwandelt.
Annahme und Umsetzung der OECD-Leitlinien für Verrechnungspreise
Die Kommission unterstützt die Annahme und Umsetzung der OECD-Leitlinien für Verrechnungspreise in den Entwicklungsländern und hält es für erforderlich, die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes zu prüfen, schlägt jedoch keine andere Methode vor.
Schmälerung der Steuereinnahmen
Leider wird die Schmälerung der Steuereinnahmen infolge des Steuerwettbewerbs zwischen den Ländern in einer globalisierten Wirtschaft nicht angesprochen.
Notwendige Maßnahmen
A. Bekämpfung von Steueroasen
1. Die Bekämpfung von Steueroasen gehört im Hinblick auf die Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele zu den vorrangigen Aufgaben. Steueroasen tragen dazu bei, die Institutionen und das politische System in Entwicklungsländern zu schwächen. Sie machen Wirtschaftsvergehen profitabler, fördern Tätigkeiten, die Spekulationsgewinne abwerfen und verstärken die ungerechte Verteilung von Steuereinnahmen.
i) Die in Steueroasen praktizierte Geheimhaltung schafft eine Informationsasymmetrie zwischen Anlegern und verringert folglich die Leistungsfähigkeit internationaler Finanzmärkte. Eine solche Situation führt zu höheren Risikoprämien und erhöht damit die Kreditkosten sowohl für reiche als auch für arme Länder.
ii) Steuerabkommen helfen dabei, Steueroasen zu einer vorteilhaften Adresse zu machen. Mit einem breiten Netz bilateraler Steuerabkommen ist versucht worden, das Problem der potenziellen Doppelbesteuerung zu lösen, das sich aus dem internationalen Rechtsgrundsatz ergibt, wonach sowohl der Staat, in dem ein Eigentümer seinen Wohnsitz hat oder eingetragen ist (Wohnsitzlandprinzip) als auch der Staat, in welchem das Einkommen erzielt wird (Quellenlandprinzip), das Recht auf die Besteuerung von Kapitalgewinnen hat. Im Falle von Steueroasen, in denen sich juristische Personen nur aus steuerlichen Gründen registrieren lassen, kommt es durch die Anwendung des Wohnsitzlandprinzips zu einer ungleichen Verteilung von Steuereinnahmen, da nur ein sehr geringer Teil der wirtschaftlichen Tätigkeit tatsächlich in der Steueroase stattfindet. Unter diesen Umständen legen die Grundsätze der Fairness es nahe, dem Quellenland das Recht zur Besteuerung zuzusprechen.
iii) Auch wenn die Auswirkungen des Wohnsitzlandprinzips auf die Verteilung der Steuereinnahmen in vielen Steuerabkommen zwischen OECD-Mitgliedern und Entwicklungsländern berücksichtigt wurden, indem das Quellenland das Recht erhalten hat, eine Quellensteuer bis zu einem bestimmten Betrag zu erheben (dieses System stellt also sicher, dass das Quellenland ebenfalls einen Teil der Steuereinnahmen erhält), sehen Abkommen zwischen Steueroasen und anderen Entwicklungsländern die Anwendung einer solchen Quellensteuer nicht vor.
iv) Steuerabkommen zwischen Steueroasen und Entwicklungsländern tragen oft zu einer wesentlichen Schmälerung der Steuerbasis der Entwicklungsländer bei, obwohl gerade schwache öffentliche Finanzen in vielen Entwicklungsländern zu den grundlegendsten Problemen gehören. Zudem berühren Steuerabkommen die in den Steueroasen vorhandenen schädlichen Strukturen (wie die Anwendung von Geheimhaltungsbestimmungen und die Praxis der Eintragung von Scheinwohnsitzen) überhaupt nicht. Deshalb muss unbedingt gewährleistet werden, dass das weitere Vorgehen gegen Steueroasen nicht durch Steuerabkommen eingeschränkt wird, diese Abkommen sollten daraufhin geprüft werden.
B. Falsche Bepreisung des Handels
Die falsche Bepreisung konzerninterner Geschäfte mit dem Ziel der Übertragung von Gewinnen aus einem Hochsteuerland in ein Niedrigsteuerland ist eine der wichtigsten Ursachen illegaler Geldabflüsse. Sie stellt ein gravierendes Problem sowohl für reiche als auch für arme Länder dar, denn sie schafft weitreichende Wettbewerbsverzerrungen zwischen nationalen und multinationalen Unternehmen und kann zu einem beträchtlichen Verlust von Steuereinnahmen führen. Auch wenn die OECD bereits Leitlinien für Verrechnungspreise festgelegt hat, so können diese durchaus verbessert werden.
C. Schwachpunkte der internationalen Strukturen zur Bekämpfung von Steueroasen
Während sich einige internationale Organisationen bereits mit den schädlichen Auswirkungen von Steueroasen befassen (OECD, IMF, FATF, FSF, Vereinte Nationen), hat keine dieser Organisationen ein spezielles Mandat für Steueroasen. In der internationalen Zusammenarbeit geht es vor allem um das Problem der Geldwäsche und um den Abschluss von Steuerabkommen, die das Recht beinhalten, von anderen Staaten Informationen über spezielle Steuersachen anzufordern. Zudem weist der internationale Rahmen grundlegende Schwächen auf:
· Entwicklungsländer sind von bestimmten Initiativen ausgeschlossen (wie im Falle der OECD und der FATF).
· Keine der Initiativen ist dazu geeignet, die grundlegenden Probleme im Zusammenhang mit illegalen Geldflüssen zu lösen, darunter der fehlende automatische Austausch von Informationen über die Eigentümerschaft von Vermögen und der mangelnde Einblick in die Verrechnungspreisgestaltung von Unternehmen.
· Eine umfassende Teilnahme an den verschiedenen Foren und Initiativen erfordert häufig einen Stand von Fachwissen sowie Kapazitäten, worüber viele Entwicklungsländer nicht verfügen.
D. Der „Fluch der Rohstoffe“
Viele Länder, die auch als „Rentier-Staaten“ bezeichnet werden könnten, da sie einen großen Teil ihrer Einnahmen aus Rohstoffrenten, insbesondere für Öl und Mineralien, beziehen, brauchen ihre Bürger nicht zu besteuern, so dass dort die folgenden Tendenzen zu beobachten sind:
· Sie sind unabhängig von ihren Bürgern als Steuerzahlern und reagieren deshalb kaum auf deren Bedürfnisse.
· Es gibt nur wenige Anreize, um eine breite wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.
· Die Einnahmen aus dem Verkauf von Öl werden verwendet, um die Opposition zu bestechen und repressive Strukturen zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit zu finanzieren.
· Es sind nur wenige Anreize zur Entwicklung leistungsfähiger Verwaltungsstrukturen zur Erhebung und Verwaltung von Steuern vorhanden.
Es sind bereits Initiativen zur Förderung einer größeren Transparenz hinsichtlich der Verwendung von Rohstoffrenten gestartet worden, darunter innovative Strukturen wie die Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft (EITI). Solche Initiativen brauchen Unterstützung, während die transnationalen Unternehmen dazu angehalten werden müssen, ihre Gewinne und Steuern in einer nach Ländern untergliederten Rechnungslegung auszuweisen, damit verglichen werden kann, was sie in den einzelnen Entwicklungsländern, in denen sie operieren, an Steuern zahlen. Die nach Ländern gegliederte Rechnungslegung ist eng verbunden mit der Förderung der Wahrnehmung sozialer Verantwortung durch die multinationalen Unternehmen.
E. Globalisierung und Steuerprobleme
Die Globalisierung verschärft die Steuerprobleme, da international mobiles Kapital schwerer zu besteuern ist. Dieses Problem besteht insbesondere bei der Besteuerung von Kapitalgewinnen von Gesellschaften mit Sitz in Steueroasen. Die Entwicklungsländer sollten über den notwendigen politischen Spielraum verfügen, um durch Kapitalkontrollen und andere Maßnahmen Spekulation vorzubeugen und finanzielle Stabilität zu sichern.
Verbreiterung der Besteuerungsgrundlage
Im Hinblick auf die Erfüllung der Millennium-Entwicklungsziele ist die Verbreiterung der Besteuerungsgrundlage eine grundlegende Aufgabe der Entwicklungsländer.[1] In den vergangenen zwanzig Jahren kam es im Zuge weltweiter Steuerreformen zu einer Verlagerung des Schwerpunktes weg von den Handelssteuern hin zu umfassenden Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuer). Eines der Probleme, um die sich gekümmert werden muss, ist der relative Rückgang der Handelssteuern (in Folge der Liberalisierung der Zölle) und die Einführung von Verbrauchssteuern wie der Mehrwertsteuer oder der Energiesteuer . Auch wenn die indirekte Besteuerung ein praktischer Weg ist, die Besteuerungsgrundlage in Volkswirtschaften mit einem großen informellen Sektor zu verbreitern, ist die Mehrwertsteuer kein ideales Instrument für diesen Zweck, da sie ein regressives Besteuerungssystem darstellt. Zudem hat die Mehrwertsteuer den Nachteil, dass sie schwieriger zu erheben ist als die Handelssteuern, an deren Stelle sie tritt. Steuerreformen sollten darauf ausgerichtet sein, die direkte Besteuerung weiterzuentwickeln und gleichzeitig zu gewährleisten, dass die multinationalen Unternehmen einen angemessenen Anteil der Steuern zahlen.
Eigenverantwortung der Partnerländer für Steuerstrategien
Die Erhebung von Steuern ist nicht nur eine technische Angelegenheit, die von einem System in ein anderes übertragen werden kann, ohne dass die örtlichen Behörden einbezogen würden. Die Geber sollten sensibel auf das spezielle sozioökonomische Umfeld jedes Landes reagieren.
Bessere Koordination zwischen Gebern
Die Geber können noch mehr tun, um die Anstrengungen der Partnerländer zu Erzielung von Steuereinnahmen zu unterstützen und gleichzeitig verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich fördern. Eine Studie des IWF aus dem Jahr 2005 zeigt, dass von 7,1 Milliarden USD, die 2005 für bilaterale Hilfsmaßnahmen für staatliche Verwaltung, Wirtschaftspolitik und das Finanzmanagement im öffentlichen Sektor ausgegeben wurden, lediglich 1,7 % auf Hilfe in Steuersachen entfielen. Die entsprechenden Zahlen für 2004, 2003 und 2002 lauten 2,7 %, 2,2 % bzw. 3,5 %[2]. Zusätzlich ist es erforderlich, die Auswirkungen unterschiedlicher Hilfsangebote auf die Rechenschaftspflicht und das Steuerwesen in dem entsprechenden Land besser aufzuzeigen.
- [1] Während in den entwickelten Ländern das Einkommensteueraufkommen etwa 7 % des BIP ausmacht - und von etwa 45 % der Bevölkerung getragen wird, entfallen auf die Einkommensteuern in den Entwicklungsländern lediglich 2 % des BIP, die von weniger als 5 % der Bevölkerung gezahlt werden.
- [2] Quelle: „Governance, Taxation and Accountability: issues and practices", OECD 2008.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (22.11.2010)
für den Entwicklungsausschuss
zu Steuerwesen und Entwicklung – Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern bei der Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich
(2010/2102(INI))
Verfasserin der Stellungnahme(*): Sirpa Pietikäinen(*) Assoziierte Ausschüsse – Artikel 50 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Entwicklungsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die Initiative der Kommission, die Kapazitäten des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich zum Zweck der Entwicklung zu stärken, und sieht die Notwendigkeit eines Rechtsrahmens, der dazu dienen soll, die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich, die Entwicklung des öffentlichen und privaten Sektors und das Wirtschaftswachstum zu unterstützen;
2. erinnert daran, dass eine gute Regierungsführung im Steuerbereich nicht von außen eingeführt oder auferlegt werden kann und dass jedes Land über seine Steuerpolitik selbst entscheidet; fordert die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, alle Länder, die sich für eine konsequente und gerechte Steuererhöhung – insbesondere im Bereich der Gewinnung von Rohstoffen, die wertvolle Güter für die Entwicklungsländer darstellen – entscheiden, die sich auf in ihrem Land tätige ausländische Unternehmen auswirkt, nicht zu behindern, sondern mit diesen zusammenzuarbeiten;
3. erinnert daran, dass sich der Rückgang der Zolleinnahmen, der insbesondere auf die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union zurückzuführen ist, nachteilig auf die unmittelbar verfügbaren Finanzmittel der Entwicklungsländer auswirkt; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, zum Ausgleich dieser Verluste die Entwicklungsländer im Rahmen einer möglichen Unterstützung bei der Verbesserung der nationalen Steuersysteme dazu zu ermuntern, direkte progressive Einfuhrsteuern gegenüber indirekten Steuern vorzuziehen; weist darauf hin, dass dies insbesondere für Verbrauchssteuern gilt, die aufgrund ihrer Beschaffenheit die einkommensschwachen Bevölkerungsschichten am härtesten treffen;
4. weist darauf hin, dass effiziente, fortschrittliche und gerechte Steuersysteme für die Entwicklung von Staaten von grundlegender Bedeutung sind, da sie zur Finanzierung der Bereitstellung öffentlicher Güter sowie zum Staatsaufbau und einer verantwortungsvollen Regierungsführung beitragen; hebt ferner hervor, dass es das Bestreben armer Länder sein muss, an die Stelle der Abhängigkeit von ausländischer Hilfe eine Selbstfinanzierung aus eigenen Steuereinnahmen treten zu lassen, wobei Steuerhinterziehung und -umgehung jedoch dem Erreichen dieser entwicklungspolitischen Ziele im Wege stehen;
5. fordert die Kommission auf, strengere Kriterien für die Ermittlung von Steueroasen zu vereinbaren und auf ein international verbindliches multilaterales Abkommen über den automatischen Steuerinformationsaustausch unter Einbeziehung von Treuhandgesellschaften und Stiftungen hinzuarbeiten sowie im Falle der Nichteinhaltung Gegenmaßnahmen in Betracht zu ziehen; fordert die Kommission auf, die Entwicklungsländer in ihren Maßnahmen gegen illegale Finanzströme aus dem Land heraus und gegen Kapitalflucht zu unterstützen, da dies als ein wesentliches Hindernis zur Mobilisierung inländischer Einnahmen für die Entwicklung gilt; verweist insbesondere die Kommission auf den Bericht P6 - TA(2009)0325 und die empfohlenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Steueroasen;
6. fordert die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, deren Erlös die Funktionsweise des Marktes durch eine Reduzierung der Spekulationsgeschäfte verbessern und dazu beitragen würde, globale Kollektivgüter wie die Entwicklung und die Bekämpfung des Klimawandels zu finanzieren und Haushaltsdefizite der öffentlichen Hand zu verringern; ist der Ansicht, dass eine solche Steuer auf möglichst breiter Grundlage beschlossen oder, falls dies nicht möglich ist, als erste Maßnahme auf EU-Ebene ergriffen werden sollte; fordert die Kommission auf, rasch eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, die von weltweit gleichen Wettbewerbsbedingungen ausgeht, und konkrete Legislativvorschläge vorzulegen;
7. begrüßt regionale Initiativen der Zusammenarbeit im Steuerbereich, die es Entwicklungsländern ermöglichen soll, die Rolle der Besteuerung beim Staatsaufbau und Kapazitätsausbau untereinander zu erörtern und sich bezüglich bewährter Verfahrensweisen der Steuerverwaltung auszutauschen;
8. ist sich der Tatsache bewusst, dass eine qualitative und quantitative Verbesserung der Mobilisierung der nationalen Finanzmittel der Entwicklungsländer langfristig Früchte tragen wird; fordert die Europäische Union auf, ihr Angebot der Unterstützung in jeglicher Form aufrechtzuerhalten, solange die Entwicklungsländer dies zur Finanzierung ihrer eigenen Entwicklung für erforderlich halten, .
9. fordert, dass man durchsetzt, dass die finanzielle Unterstützung durch die EU und den Zugang zu den EU-Märkten für bestimmte Länder sowie die Qualität ihrer Zusammenarbeit mit den Grundsätzen des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich in Einklang gebracht werden;
10. schlägt vor, dass im Rahmen der Überarbeitung des Cotonou-Abkommens eine besondere Klausel für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich in das Abkommen eingefügt wird;
11. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, ähnliche Maßnahmen im Rahmen ihrer bilateralen Hilfsprogramme zu ergreifen;
12. fordert die Einführung einer verpflichtenden länderbezogenen Berichterstattung einschließlich der Gewinne vor und nach Steuern für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, mit dem Ziel, die Transparenz zu erhöhen und den Zugang von Steuerbehörden zu relevanten Daten zu erleichtern; vertritt die Ansicht, dass die EU den Grundsatz als Teil der bevorstehenden Überarbeitungen der Transparenzrichtlinie und der Rechnungslegungsrichtlinien einführen sollte, um sicherzustellen, dass alle Branchen und alle Unternehmen gleichermaßen davon abgedeckt sind, während die Kommission auf internationaler Ebene Druck auf das IASB ausüben sollte, rasch den entsprechenden umfassenden Standard zu entwickeln; fordert die Kommission erneut auf, dem Parlament in den nächsten sechs Monaten über das Ergebnis ihrer öffentlichen Konsultation und ihre Beratungen mit dem IASB zu berichten.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
9.11.2010 |
|
|
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
35 5 5 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Burkhard Balz, Godfrey Bloom, Sharon Bowles, Pascal Canfin, Nikolaos Chountis, George Sabin Cutaş, Leonardo Domenici, Derk Jan Eppink, Markus Ferber, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Sven Giegold, Sylvie Goulard, Gunnar Hökmark, Othmar Karas, Jürgen Klute, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Philippe Lamberts, Werner Langen, Astrid Lulling, Hans-Peter Martin, Arlene McCarthy, Sławomir Witold Nitras, Ivari Padar, Anni Podimata, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Edward Scicluna, Peter Skinner, Theodor Dumitru Stolojan, Ivo Strejček, Kay Swinburne, Marianne Thyssen, Ramon Tremosa i Balcells, Corien Wortmann-Kool |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Thijs Berman, Herbert Dorfmann, Sari Essayah, Robert Goebbels, Sophia in ‘t Veld, Syed Kamall, Arturs Krišjānis Kariņš, Sirpa Pietikäinen, Bernhard Rapkay, Pablo Zalba Bidegain |
|||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Knut Fleckenstein |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (3.12.2010)
für den Entwicklungsausschuss
zu Steuerwesen und Entwicklung – Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern bei der Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich
(2010/2102(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Marielle De Sarnez
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Entwicklungsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. weist darauf hin, dass die Ausweitung der Handelsbeziehungen mit den Entwicklungsländern zum Ziel haben muss, das nachhaltige Wirtschaftswachstum und die Entwicklung dieser Länder zu fördern; stellt fest, dass die Abschaffung der Zölle einen Verlust an Zolleinnahmen mit sich bringt und daher einer strengeren Überwachung unterliegen, stärker abgestuft verlaufen und mit der Umsetzung von Steuerreformen einhergehen muss, die alternative Einnahmequellen (MwSt., Grundsteuer, Einkommensteuer) erschließen, um die Ausfälle zu kompensieren;
2. ruft dazu auf, im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) systematisch Maßnahmen zur Unterstützung der Steuerreformen umzusetzen, insbesondere durch Hilfe materieller Art (Computersysteme) und organisatorischer Art (juristische und steuerspezifische Schulung des Steuerverwaltungspersonals), sofern ein Entwicklungsland darum ersucht; hebt die Notwendigkeit hervor, besondere Bemühungen in Bezug auf die afrikanischen Länder zu unternehmen, die bis heute nicht von langfristiger Unterstützung in Steuerfragen profitieren;
3. bekräftigt die Notwendigkeit, ein höheres Maß an Kohärenz zwischen der Entwicklungspolitik und der Handelspolitik der Europäischen Union zu erreichen; weist darauf hin, dass, obwohl die Krise die Schwankungen der Rohstoffpreise möglicherweise verstärkt und zum Rückgang des Flusses an Kapital- und Hilfsleistungen in Entwicklungsländer geführt hat, die Europäische Union insgesamt, einschließlich ihrer Mitgliedstaaten, weiterhin der führende Geber von Entwicklungshilfe ist, die 2009 49 Milliarden Euro betrug und damit 56 % des weltweiten Gesamtaufkommens ausmachte; betont, dass in diesem Zusammenhang die Schaffung eines wirksamen Steuersystems für Entwicklungsländer eine Priorität sein sollte, durch welches die Abhängigkeit dieser Länder von ausländischer Hilfe sowie anderen, unvorhersehbaren Finanzleistungen verringert wird;
4. betont, dass Steuereinnahmen nicht als Alternative zu ausländischer Hilfe, sondern als wesentliches Element der öffentlichen Einnahmen zur Förderung der Entwicklung dieser Länder betrachtet werden müssen;
5. weist darauf hin, dass die Steuerflucht für Entwicklungsländer erhebliche finanzielle Einbußen bedeutet und dass die Bekämpfung von Steueroasen und Steuerflucht eine der Prioritäten der EU für eine erfolgreiche Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Generierung von Steuereinnahmen darstellt; verweist auf die Notwendigkeit, diesbezüglich auf europäischer und internationaler Ebene, im Einklang mit den insbesondere von den G20 eingegangenen Verpflichtungen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen;
6. bekräftigt die Notwendigkeit der Ausarbeitung neuer Verrechnungspreisrichtlinien durch die OECD, die ein wichtiges Instrument sind, um manche multinationalen Konzerne von der Verlagerung ihrer Gewinne in steuerlich günstigere Länder abzuhalten und sicherzustellen, dass sie ihre Steuern in den Ländern, darunter auch in Entwicklungsländern, entrichten, in denen sie ihre Gewinne tatsächlich erwirtschaftet haben;
7. ist der Ansicht, dass ein Steuersystem mit niedrigen Steuersätzen auf niedrige und mittlere Einkommen, das auf einer breiteren Bemessungsgrundlage beruht und sämtliche nach Ermessen gewährten Steuerbefreiungen und -vergünstigungen ausschließt, insbesondere für die Rohstoffindustrie, unerlässlich ist; betont die Notwendigkeit, öffentliche Investitionen in Projekte mit positiver lokaler Wirkung auf die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Umwelt zu tätigen, ohne jedoch irgendeine Form des Steuerdumpings zu ermöglichen;
8. ist der Ansicht, dass die Ausarbeitung eines effizienten Steuersystems in Entwicklungsländern das Rückgrat ihrer öffentlichen Finanzen werden muss; ist der Ansicht, dass die Ziele der neuen Investitionspolitik der EU in den Entwicklungsländern zur Schaffung eines besseren und für private Investitionen aus dem In- und Ausland eher förderlichen Umfelds und der Voraussetzungen für eine wirksamere internationale Unterstützung beitragen sollten; weist darauf hin, dass die Investitionspolitik der EU auf die Entwicklung von KMU ausgerichtet sein muss, unter anderem durch die Bereitstellung von Mikrokrediten, und Innovationen, die Effizienz des öffentlichen Dienstes, öffentlich-private Partnerschaften sowie den Wissenstransfer fördern muss, um das Wachstum zu begünstigen;
9. weist darauf hin, dass die positiven Auswirkungen der WPA nur mittel- bis langfristig spürbar sein werden, während der Verlust an Einnahmen eine unmittelbare Folge der Senkung der Zölle ist;
10. ruft dazu auf, im Rahmen der WPA einen unabhängigen Überwachungsmechanismus einzurichten, der dazu dient, die steuerlichen Nettoauswirkungen der Abschaffung der Zölle sowie gleichzeitig die erzielten Fortschritte im Bereich der Steuerreformen Land für Land zu bewerten; fordert die Aufnahme einer Klausel, die eine verpflichtende umfassende Überprüfung sämtlicher WPA innerhalb von drei bis fünf Jahren vorsieht, und die eventuelle Änderung der Bestimmungen des Abkommens, um günstigere Voraussetzungen für die Armutsbekämpfung, die nachhaltige Entwicklung und die regionale Integration zu schaffen; fordert ferner die verpflichtende Überprüfung der Fortschritte einzelner Länder bei der Umsetzung von Steuerreformen oder einer wirksamen Steuereintreibung im Einklang mit der aktuellen Fassung des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
1.12.2010 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
22 4 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, David Campbell Bannerman, Harlem Désir, Christofer Fjellner, Joe Higgins, Yannick Jadot, Metin Kazak, Bernd Lange, David Martin, Vital Moreira, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Tokia Saïfi, Helmut Scholz, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Keith Taylor, Paweł Zalewski |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
George Sabin Cutaş, Małgorzata Handzlik, Salvatore Iacolino, Syed Kamall, Maria Eleni Koppa, Jörg Leichtfried, Carl Schlyter, Michael Theurer, Jarosław Leszek Wałęsa |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 187 Abs. 2) |
Pablo Arias Echeverría, Markus Pieper, Giommaria Uggias |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
26.1.2011 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
26 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Thijs Berman, Michael Cashman, Ricardo Cortés Lastra, Corina Creţu, Véronique De Keyser, Nirj Deva, Leonidas Donskis, Charles Goerens, Catherine Grèze, András Gyürk, Eva Joly, Filip Kaczmarek, Franziska Keller, Miguel Angel Martínez Martínez, Gay Mitchell, Norbert Neuser, Bill Newton Dunn, Maurice Ponga, Birgit Schnieber-Jastram, Michèle Striffler, Alf Svensson, Eleni Theocharous, Ivo Vajgl, Iva Zanicchi, Gabriele Zimmer |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Martin Kastler, Wolf Klinz, Csaba Őry, Patrizia Toia |
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